DE19841267C1 - Verfahren zur Durchführung einer Fehlerdiagnose und fahrzeugeigenes Fehlerdiagnosesystem - Google Patents
Verfahren zur Durchführung einer Fehlerdiagnose und fahrzeugeigenes FehlerdiagnosesystemInfo
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Abstract
Bei einem Verfahren zur Durchführung einer Fehlerdiagnose mit einer Mehrzahl von Diagnosemodulen und einem fahrzeugeigenen Fehlerdiagnosesystem startet ein zweites Diagnosemodul (124), dessen Diagnoseergebnis vom Ergebnis der Fehlerdiagnose wenigstens eines ersten Diagnosemoduls (121) abhängt, seinen Diagnosezyklus, ohne auf das Diagnoseergebnis des ersten Diagnosemoduls (121) zu warten. Das zweite Diagnosemodul (124) schreibt sein Diagnoseergebnis in einen sekundären Fehlerspeicher (132). Wenn das erste Diagnosemodul (121) seinen Diagnosezyklus beendet hat, ohne einen Fehler festzustellen, wird das Diagnoseergebnis des zweiten Diagnosemoduls (124) vom sekundären Fehlerspeicher (132) in einen primären Fehlerspeicher (131) übertragen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Durchführen einer
Fehlerdiagnose mit einer Mehrzahl von Diagnosemodulen, die
Teilsysteme überwachen, und ein fahrzeugeigenes Fehlerdiagno
sesystem.
Elektronische Steuergeräte zur Steuerung und Regelung von Sy
stemen weisen häufig Diagnosemodule zum Erkennen von Fehlern
des gesteuerten oder geregelten Systems auf. Die Diagnoseser
gebnisse können beispielsweise die Deaktivierung von Teilsy
stemen, die Ansteuerung von Warnanzeigen oder den Eintrag in
einen Fehlerspeicher zu Dokumentationszwecken als Folge ha
ben. Derartige Steuergeräte werden besonders häufig in Kraft
fahrzeugen eingesetzt.
In einem vernetzten System kann der Ausfall einer einzelnen
Komponente oder eines Teilsystems die korrekte Funktion ande
rer Komponenten oder Teilsysteme beeinträchtigen. Werden der
artige Querabhängigkeiten im System von den Diagnosemodulen
nicht berücksichtigt, führt dies neben dem Eintrag des verur
sachenden Fehlers zu weiteren Einträgen von Folgefehlern in
einen Fehlerspeicher. Solche Folgefehler kennzeichnen unter
Umständen korrekt arbeitende Teilsysteme oder Komponenten als
fehlerhaft.
Um den Eintrag von Folgefehlern in den Fehlerspeicher zu ver
meiden, kann eine Querverriegelung von Funktionen erfolgen.
Dabei muß sichergestellt werden, daß der verursachende Fehler
vor dem Folgefehler erkannt wird. Dies wird dadurch erreicht,
daß voneinander abhängige Diagnosemodule in einer bestimmten
Reihenfolge gestartet werden, so daß ein Diagnosemodul, des
sen Diagnoseergebnis vom Ergebnis der Fehlerdiagnose eines
anderen Diagnosemoduls abhängig ist, erst nach Eintreffen des
entsprechenden Diagnoseergebnisses gestartet wird.
Aus der Offenlegungsschrift DE 40 40 927 A1 ist eine Fehler
speicherung in einer Steuereinrichtung eines Kraftfahrzeugs
bekannt, bei der eine Fehlerfolge in einem Fehlerfolgespei
cher in der Reihenfolge des Auftretens der Fehler abgelegt
wird. In einem Fehlerregisterspeicher wird für jeden Fehler
des Fehlerfolgespeichers durch eine Fehlerbezeichnungsflagge
gekennzeichnet, ob der Fehler momentan vorliegt. Ein Eintrag
in den Fehlerfolgespeicher erfolgt nur, wenn zu einem auftre
tenden Fehler die zugehörige Fehlerbezeichnungsflagge nicht
gesetzt ist.
In SAE Technical Paper Series 980512 wird unter dem Titel "A
New Object-Oriented Diagnostic System Management for Power
train Control Units with OBD" ein fahrzeugeigenes (ON-Board)
Diagnosesystem vorgestellt, das einen Satz von zentralen Mo
dulen zur Handhabung von Querverbindungen aufweist. Durch die
Einführung von zentralen Modulen für eine Fehlerbehandlung
wird gegenüber lokalen Querverriegelungen von Diagnosefunk
tionen eine bessere Konfigurierbarkeit des Systems erzielt.
Die zentralen Module übernehmen die Aufgabe einer zentralen
Verwaltung und Koordinierung von Fehlerzuständen, die von den
Diagnosefunktionen gemeldet werden.
Es ist ein Ziel der Erfindung, ein Verfahren zur Durchführung
einer Fehlerdiagnose und ein Fehlerdiagnosesystem mit einer
Mehrzahl von Diagnosemodulen bereitzustellen, bei denen auf
die Reihenfolge der von den Diagnosemodulen eintreffenden
Fehlermeldungen keine Rücksicht genommen werden muß.
Dieses Ziel wird mit einem Verfahren und einem Fehlerdiagno
sesystem erreicht, wie sie in den unabhängigen Patentansprü
chen definiert sind. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfin
dung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die Unterscheidung zwischen einem primären und einem
sekundären Fehlerspeicher ist es möglich, ein Diagnoseergeb
nis als vorläufig einzustufen. Wenn sämtliche Randbedingungen
erfüllt sind, insbesondere alle Diagnoseergebnisse vorliegen,
von denen das Diagnoseergebnis des betreffenden Diagnosemo
duls abhängt, kann das als vorläufig eingestufte Diagnoseer
gebnis als endgültig eingestuft werden. Ein von dem Ergebnis
eines anderen Diagnosemodul abhängiges Diagnosemodul muß da
her nicht zwingend auf das Eintreffen des ausstehenden Dia
gnoseergebnisses warten, sondern kann schon seinen Diagnose
zyklus starten. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn die
Diagnosemodule verhältnismäßig zeitaufwendige Routinen abar
beiten müssen oder wenn ein Diagnosemodul von den Diagnoseer
gebnissen einer Kette von Diagnosemodulen abhängig ist.
Wird festgestellt, daß das vorläufige Diagnoseergebnis auf
Werten beruht, die von einem anderen Diagnosemodul als feh
lerhaft bewertet wurden, so wird das abhängige Diagnoseergeb
nis vorzugsweise aus dem sekundären Fehlerspeicher gelöscht.
In einer Ausführungsform der Erfindung wird das Diagnoseer
gebnis eines zweiten Diagnosemoduls, das vom Diagnoseergebnis
eines ersten Diagnosemoduls abhängig ist auch dann in den
Fehlerspeicher geschrieben, wenn das erste Diagnosemodul vor
dem zweiten Diagnosemodul seinen Diagnosezyklus abgeschlossen
und keinen Fehler erkannt hat. Die Entscheidung, ob ein Dia
gnoseergebnis vom sekundären Fehlerspeicher in den primären
Fehlerspeicher übertragen wird, kann dann von einem zentralen
Diagnosemodul getroffen werden. Dadurch wird die Konfigurati
on des Fehlerdiagnosesystems vereinfacht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind Abhängig
keiten zwischen Diagnosemodulen in einer Tabelle oder Matrix
(Querverriegelungsmatrix) gespeichert. Aus dieser Matrix kann
ein Diagnosemodul oder ein zentrales Diagnosemodul ableiten,
ob ein Diagnoseergebnis als vorläufig oder endgültig zu wer
ten ist. Dementsprechend wird dann das Diagnoseergebnis in
den primären Fehlerspeicher oder den sekundären Fehlerspei
cher eingetragen.
Obwohl die Erfindung sowohl in Fahrzeugen und Produktionsan
lagen als auch Verbindung mit irgendeinem zu überwachenden
System eingesetzt werden kann, ist das bevorzugte Anwendungs
gebiet die Fehlerdiagnose von Teilsystemen eines Kraftfahr
zeugs. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Fehlerdia
gnose im Zusammenhang mit einem Motorsteuergerät, einer Ge
triebesteuerung, eines elektromechanischen Bremssystems, ei
ner elektromagnetischen Ventilsteuerung oder dergleichen han
deln.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Motorsteuergerät mit einem Fehlerdiagnosesy
stem,
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm für ein Diagnosemodul, und
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm für einen Hintergrundprozeß.
Ein in Fig. 1 veranschaulichtes elektronisches Steuergerät 1
steuert und regelt den Motor eines Kraftfahrzeugs. Das Steu
ergerät 1 weist wenigstens einen nicht dargestellten Mikro
prozessor auf, der nicht nur den Motor, sondern auch die
Durchführung von Fehlerdiagnosen steuert.
Im Steuergerät 1 sind ein zentrales Diagnosemodul 11 und meh
rere lokale Diagnosemodule 121 bis 124 implementiert. Weiter
hin befindet sich im Steuergerät 1 ein löschbarer und wieder
beschreibbarer Speicher 13, auf den das zentrale Diagnosemo
dul 11 sowohl Lesezugriff als auch Schreibzugriff hat und auf
den die lokalen Diagnosemodule 121 bis 123 nur Schreibzugriff
haben.
Der Speicher 13 weist Bereiche für einen normalen primären
Fehlerspeicher 131, einen temporären, sekundären Fehlerspei
cher 132 sowie einen Bereich 133 für eine Markierung oder ein
Flag auf.
Die lokalen Diagnosemodule 121 bis 123 sind jeweils mit einem
Teilsystem 21 bis 23 verbunden und diesem funktional, nicht
notwendigerweise örtlich zugeordnet. Teilsystem 21 ist eine
Lambdasonde, Teilsystem 22 ist ein Luftmassensensor und Teil
system 23 ist ein Kühlwassertemperatursensor. Das lokale Dia
gnosemodul 124 führt die Katalysator-Wirkungsgrad-Diagnose
durch.
Ein Adaptionsmodul 125 stellt einen Korrekturfaktor für die
Regelung des Kraftstoff-Luftgemisches bereit, der dauerhafte
oder längerfristige Abweichungen des Gemischaufbereitungssy
stems vom Sollzustand berücksichtigt.
Ein Regelungsmodul 126 regelt das Kraftstoff-Luftgemisch auf
einen vorgegebenen Sollwert unter Berücksichtigung des von
dem Adaptionsmodul 125 bereitgestellten Korrekturfaktors.
Ein nicht dargestelltes Auswertemodul, das mit dem Teilsystem
21 (Lambdasonde) verbunden ist, übermittelt die gemessenen
Sensorsignale sowohl an das lokale Diagnosemodul 124, das die
Katalysator-Wirkungsgrad-Diagnose durchführt, als auch an das
Adaptionsmodul 125 und an das Regelungsmodul 126. Das lokale
Diagnosemodul 124 kann den Wirkungsgrad eines Katalysators
nur zutreffend feststellen, wenn das lokale Diagnosemodul 121
keinen Fehler bei dem Teilsystem 21 (Lambdasonde) festge
stellt hat. Das Diagnoseergebnis des Diagnosemoduls 124 hängt
daher vom Diagnoseergebnis des Diagnosemoduls 121
(Lambdasonden-Diagnosemodul) ab. Beide Diagnosen benötigen
einen relativ langen Zeitabschnitt für einen Durchlauf oder
Diagnosezyklus.
In Fig. 2 ist der Ablauf der Diagnose des Diagnosemoduls 124
(Katalysator-Wirkungsgrad-Diagnose) dargestellt.
Mit Schritt A beginnt die Diagnoseprozedur zur Überprüfung
des Katalysator-Wirkungsgrads.
In Schritt B prüft das Diagnosemodul 124, ob noch Diagnoseer
gebnisse von anderen Diagnosemodulen zu einem eventuellen
Fehlereintrag nötig sind. Die Information hierzu erhält das
Diagnosemodul 124 über die jeweiligen Fehlerzustände jener
Diagnosemodule, von denen das Ergebnis von Diagnosemodul 124
abhängt. Die Fehlerzustände enthalten hierbei sowohl die Er
gebnisse der Diagnosen als auch die Information, ob die je
weilige Diagnose bereits abgeschlossen ist. Die Abhängigkei
ten der Diagnosemodule voneinander sind in einer Tabelle oder
Querverriegelungsmatrix beschrieben. Bei der Überprüfung
stellt das Diagnosemodul 124 fest, daß ein sich ergebendes
Diagnoseergebnis unter dem Vorbehalt steht, daß das Diagnose
modul 121 nach Abschluß seiner Diagnose keinen Fehler des
Teilsystems 21 festgestellt hat. Das Diagnosemodul 124 setzt
daher eine Markierung oder ein Vorbehalts-Flag im Speicherbe
reich 133 des Speichers 13.
Anschließend wird in Schritt C, ohne auf das ausstehende Dia
gnoseergebnis des Diagnosemoduls 121 zu warten, die eigentli
che Diagnose des Katalysator-Wirkungsgrads vorgenommen.
In Schritt D erfolgt die Meldung des Diagnoseergebnisses an
den Fehlerspeicher. Vor Ausgabe des Ergebnisses wird in
Schritt E überprüft, ob ein Vorbehalts-Flag als Markierung
einer Abhängigkeit gesetzt war. War das Vorbehalts-Flag nicht
gesetzt, wird das Diagnoseergebnis in den normalen, primären
Fehlerspeicher 131 eingetragen. Da in diesem Beispiel das
Vorbehalts-Flag gesetzt war, wird das Diagnoseergebnis in den
temporären, sekundären Fehlerspeicher 132 geschrieben.
Bei einem Auslesen des Fehlerspeichers ist nur der primäre
Fehlerspeicher 131 zugänglich. Daher wird ein in dem be
schriebenen Diagnosezyklus möglicherweise erkannter Fehler,
der aber eventuell auf einem fehlerhaften Arbeiten des Teil
systems 21 (Lambdasonde) und nicht auf dem Katalysator be
ruht, beim Auslesen des Fehlerspeichers des Steuergeräts
nicht angezeigt. Vielmehr ist im primären Fehlerspeicher 131
noch der vorhergehende Status des Diagnosemoduls 124 gespei
chert und auslesbar.
Fig. 3 veranschaulicht eine Übertragung eines Diagnoseergeb
nisses vom sekundären Fehlerspeicher 132 in den primären Feh
lerspeicher 131. Diese Übertragung wird von dem zentralen
Diagnosemodul 11 gesteuert.
In Schritt a beginnt ein Prozeß, der vom Mikroprozessor des
Steuergeräts parallel zu anderen Prozessen, beispielsweise
laufenden Fehlerdiagnosen, bearbeitet wird.
In Schritt b wird für die vorhandenen Diagnosemodule 121 bis
124 geprüft, ob ein Vorbehalts-Flag zur Markierung eines Ab
hängigkeitverhältnisses gesetzt worden ist. Ist kein Vorbe
halts-Flag gesetzt, so wird dieser Hintergrundprozeß nach Ab
lauf einer definierten Zeit erneut gestartet.
Ist dagegen von wenigstens einem Diagnosemodul ein Vorbe
halts-Flag gesetzt worden, so wird in Schritt c geprüft, ob
sämtliche Bedingungen erfüllt sind, und ob über die Gültig
keit des als vorläufig markierten Diagnoseergebnisses ent
schieden werden kann. Für das in Fig. 2 dargestellte Bei
spiel ist dies der Fall, wenn das Diagnoseergebnis des Dia
gnosemoduls 121 (Lambda-Sonden-Diagnosemodul) vorliegt. Diese
Prüfung wird anhand einer Tabelle oder Matrix vorgenommen, in
deren Zeilen die ergebnisliefernden Diagnosemodule eingetra
gen sind und in deren Spalten die Diagnosemodule eingetragen
sind, die von den Ergebnis liefernden Diagnosemodulen abhän
gig sind. In diesem Beispiel ist in der Spalte für das Dia
gnosemodul 124 eine Abhängigkeit in der Zeile des Diagnosemo
duls 121 gekennzeichnet.
In Schritt d wird geprüft, ob das vom abhängigen Diagnosemo
dul gelieferte Ergebnis, also das vom Diagnosemodul 124 ge
lieferte Ergebnis, gültig oder ungültig ist. Das Diagnoseer
gebnis des abhängigen Diagnosemoduls 124 ist gültig, wenn das
ergebnisliefernde Diagnosemodul 121 keinen Fehler des Teilsy
stems 21 festgestellt hat.
Wird festgestellt, daß das Diagnoseergebnis des abhängigen
Diagnosemoduls 124 gültig ist, so wird in Schritt e ver
zweigt. Dies bedeutet, daß das im temporären, sekundären Feh
lerspeicher 132 gespeicherte Diagnoseergebnis in den norma
len, primären Fehlerspeicher 131 kopiert wird.
Zeigt dagegen das ergebnisliefernde Diagnosemodul 121 einen
Fehler des Teilsystems 21 an, so wird in Schritt f verzweigt.
In diesem Fall wird der Status des sekundären Fehlerspeichers
132 nicht in den primären Fehlerspeicher 131 übertragen, da
er keine Aussagekraft besitzt. Vielmehr wird das Ergebnis des
Diagnosemoduls 124 im sekundären Fehlerspeicher 132 gelöscht.
In gleicher Weise wird mit den Ergebnissen weiterer Diagnose
module verfahren, wenn diese Diagnosemodule eine Markierung
oder Flag in den Speicherbereich 133 gesetzt haben.
Claims (8)
1. Verfahren zur Durchführung einer Fehlerdiagnose mit einer
Mehrzahl von Diagnosemodulen (121; 122; 123), die Teilsysteme
(21; 22; 23) überwachen, mit den Schritten:
- 1. ein zweites Diagnosemodul (124), dessen Diagnoseergebnis vom Ergebnis der Fehlerdiagnose wenigstens eines ersten Diagnosemoduls (121) abhängt, startet seinen Diagnosezy klus, ohne auf das Diagnoseergebnis des ersten Diagnosemo duls (121) zu warten,
- 2. das zweite Diagnosemodul (124) schreibt das Diagnoseergeb nis in einen sekundären Fehlerspeicher (132), wenn das Dia gnoseergebnis des ersten Diagnosemoduls (121) nach Abschluß des Diagnosezyklus noch nicht vorliegt,
- 3. das Diagnoseergebnis des zweiten Diagnosemoduls (124) wird in einen primären Fehlerspeicher (131) geschrieben, dessen Einträge zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Teilsy steme (21; 22; 23) dienen, wenn das erste Diagnosemodul (121) nach Abschluß seines Diagnosezyklus keinen Fehler de tektiert hat.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Diagnoseergebnis des zweiten Diagnosemoduls (124) auch dann
in den sekundären Fehlerspeicher (132) geschrieben wird, wenn
das erste Diagnosemodul (121) vor dem zweiten Diagnosemodul
(124) seinen Diagnosezyklus abgeschlossen hat.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein zentrales Diagnosemodul (11) die
Übertragung eines in den sekundären Fehlerspeicher (132) ge
schriebenen Diagnoseergebnisses steuert.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bedingungen, unter denen ein Diagno
seergebnis eines Diagnosemoduls (121; 122; 123; 124) in den
primären Fehlerspeicher (131) und/oder den sekundären Fehler
speicher (132) eingetragen wird, in einer Matrix vorgegeben
ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Diagnosemodul (124) mit einer Markie
rung versehen wird, wenn ein von ihm festgestellter Fehler
nicht im primären Fehlerspeicher (131), sondern im sekundären
Fehlerspeicher (132) zu speichern ist.
6. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Markierung verwendet wird, um die Über
tragung des Inhalts des primären Fehlerspeichers (131) in den
sekundären Fehlerspeicher (132) zu steuern.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der sekundäre Fehlerspeicher (132) und
der primäre Fehlerspeicher (131) mit unterschiedlichen Kenn
zeichen versehen sind, und daß eine Übertragung eines Diagno
seergebnisses vom sekundären Fehlerspeicher (132) in den pri
mären Fehlerspeicher (131) durch einen Austausch der Kennzei
chen erfolgt.
8. Fahrzeugeigenes Fehlerdiagnosesystem mit einer Mehrzahl
von Diagnosemodulen (121; 122; 123), die Teilsysteme (21; 22;
23) überwachen, das aufweist:
- 1. einen primären Fehlerspeicher (131), dessen Einträge zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Teilsysteme (21; 22; 23) dienen,
- 2. einen sekundären Fehlerspeicher (132), in den Diagnoseer gebnisse eintragbar sind, die von wenigstens einem weiteren Diagnoseergebnis abhängen.
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