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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung eines Fehlers in einer Baugruppe, eine Anordnung zur Ermittlung eines Fehlers in einer Baugruppe, ein Computerprogramm und ein Computerprogrammprodukt.
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Stand der Technik
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Zur Umsetzung von Abgasgesetzgebungen ist u. a. vorgesehen, mit Hilfe einer Harnstoffwasserlösung (HWL) Stickstoffdioxide NOx über einen Katalysator im Abgastrakt zu reduzieren. Dabei reagiert die HWL im Abgas zu Ammoniak, das sich im Katalysator einlagert und die NOx-Anteile reduziert. Dieses Verfahren wird als selektive katalytische Reduktion bzw. selective catalyst reduction (SCR) bezeichnet. Die zu dosierende Menge an HWL wird in einer eigenen Dosierstrategie ermittelt und abhängig von Randbedingungen von einer zugehörigen Hydraulik und einem elektrischen System dosiert.
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Die Druckschrift
DE 10 2005 041 660 A1 betrifft ein Verfahren zum Einbringen eines Reagenzmittels in einen Abgasbereich einer Brennkraftmaschine und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Dabei wird das unter einem Reagenzmitteldruck stehende Reagenzmittel von einer Reagenzmittel-Dosiervorrichtung in Abhängigkeit eines Reagenzmittelsignals dosiert. Weiterhin wird die Druckdifferenz zwischen dem Reagenzmitteldruck und dem Abgasdruck ermittelt. Das Reagenzmittelsignal wird anschließend in Abhängigkeit der Druckdifferenz beeinflusst. Mit diesem Verfahren kann die Druckdifferenz berücksichtigt und zur Korrektur des Reagenzmittelsignals herangezogen werden, so dass eine Unter- oder Überdosierung des Reagenzmittels vermieden werden kann.
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Es ist Aufgabe der Erfindung die Ermittlung von Fehlern innerhalb von Baugruppen eines Kraftfahrzeugs zu verbessern.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der Beschreibung näher erläutert.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ermittlung eines Fehlers in einer Baugruppe eines Fahrzeugs, wobei die Baugruppe als Komponenten ein Funktionssteuergerät und mindestens ein durch das Funktionssteuergerät zu steuerndes Funktionsmodul aufweist. Bei dem Verfahren wird durch das Funktionssteuergerät überprüft, ob für mindestens eine Komponente der Baugruppe eine Kombination von Einzelfehlern vorliegt, wobei bei Vorliegen der Kombination der Einzelfehler von dem Funktionssteuergerät ein Eintreten des Fehlers nachgewiesen und von dem Funktionssteuergerät an ein Motorsteuergerät ein Signal zur Umsetzung einer Notfunktionsstrategie übermittelt wird.
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In einer Ausgestaltung des Verfahrens wird das Eintreten des Fehlers nachgewiesen, wenn das Funktionssteuergerät mindestens einen Einzelfehler aufweist. In diesem Fall ist eine Kontrolle der Baugruppe, d. h. des Funktionssteuergeräts und des mindestens einen Funktionsmoduls, üblicherweise nicht mehr gewährleistet, wenn das Funktionssteuergerät zur Kontrolle und somit zur Regelung und/oder Steuerung des mindestens einen Funktionsmoduls vorgesehen ist.
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Alternativ oder ergänzend kann das Verfahren für eine Baugruppe durchgeführt werden, die dazu ausgebildet ist, einen zur Durchführung einer Fahrzeugfunktion benötigten Betriebsstoff bereitzustellen, wobei mindestens ein Zustandsparameter des Betriebsstoffs durch das mindestens eine Funktionsmodul kontrolliert, d. h. gesteuert und/oder geregelt und somit u. a. überwacht wird. Dabei wird überprüft, ob das mindestens eine Funktionsmodul mindestens einen Einzelfehler aufweist. Das Eintreten des Fehlers wird nachgewiesen, wenn die Kombination der vorliegenden Einzelfehler keine Aussage über den Zustand des Betriebsstoffs zulässt. In einer Variante kann vorgesehen sein, dass das Eintreten des Fehlers nachgewiesen wird, wenn sämtliche Funktionsmodule mindestens einen Einzelfehler aufweisen.
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Bei dem Betriebsstoff handelt es sich typischerweise um ein Betriebsmittel oder ein Betriebsmedium, das zur Durchführung einer Funktion des Fahrzeugs erforderlich ist und während des Betriebs verbraucht und/oder, bspw. durch Verunreinigung, verändert wird. Deshalb kann durch eine Kontrolle des Betriebsstoffs überprüft werden, ob der Betriebsstoff in einer ausreichenden Quantität und/oder Qualität vorhanden ist. Durch das mindestens eine Funktionsmodul erfolgt üblicherweise eine Überprüfung der Quantität und/oder Qualität des Betriebsstoffs. Weiterhin kann der Betriebsstoff durch das mindestens eine Funktionsmodul für eine Funktion bereitgestellt werden.
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Bei dem Betriebsstoff handelt es sich in Ausgestaltung um eine Harnwasserstofflösung oder gegebenenfalls um ein Schmiermittel. Je nach Funktion des mindestens einen Funktionsmoduls kann ein Vorliegen einer Kombination von Einzelfehlern eine bestimmte Relevanz aufweisen. Falls ein erstes Funktionsmodul einen ersten Einzelfehler und ein zweites Funktionsmodul keinen Einzelfehler aufweist, kann das bedeuten, dass insgesamt bzw. in Kombination kein Fehler vorliegt, falls trotz des einen Einzelfehlers dennoch eine Überprüfung der Quantität und/oder Qualität des Betriebsstoffs durch das zweite Funktionsmodul in ausreichendem Umfang möglich ist.
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Falls als Betriebsstoff Harnwasserstofflösung vorgesehen ist, kann ein erstes Funktionsmodul als Füllstandsmesser (level sensor) und das zweite Funktionsmodul als Drucksensor zur Überprüfung eines Drucks der Harnwasserstofflösung ausgebildet sein. Falls beide Funktionsmodule defekt und somit fehlerhaft sein sollten, liegt üblicherweise ein Fehler vor, auf den durch die Notfunktionsstrategie reagiert werden kann, da nunmehr nicht mehr zu überprüfen ist, ob die Harnwasserstofflösung in einer ausreichenden Menge vorhanden ist.
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Ein Abgleich von Bedingungen für das Vorliegen des Fehlers auf Grundlage der Kombination der Einzelfehler kann mit einer Vergleichsmatrix erfolgen.
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Die Notfunktionsstrategie, die üblicherweise von dem Motorsteuergerät umgesetzt wird, falls das Funktionssteuergerät den Fehler signalisiert, kann eine Warnstrategie und/oder eine Abschaltstrategie umfassen. Falls die Notfunktionsstrategie eine Warnstrategie umfasst, so wird bei Eintreten des Fehlers einem Nutzer des Fahrzeugs von dem Motorsteuergerät eine Warnmeldung bereitgestellt, so dass einem Nutzer ein Signal über das Vorliegen des mindestens einen Fehlers bereitgestellt wird. Falls die Notfunktionsstrategie eine Abschaltstrategie umfasst, so wird bei Eintreten des Fehlers das Motorsteuergerät den Motor derart steuern, dass ein Betrieb des Motors unterbunden wird. Letzteres kann bspw. bedeuten, dass ein Neustart des Motors nicht zugelassen wird.
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Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung, die ein Motorsteuergerät und ein Funktionssteuergerät aufweist und zur Ermittlung eines Fehlers einer Baugruppe eines Fahrzeugs ausgebildet ist. Dabei weist die Baugruppe als Komponenten das Funktionssteuergerät und mindestens ein durch das Funktionssteuergerät zu steuerndes Funktionsmodul auf, wobei das Funktionssteuergerät dazu ausgebildet ist zu überprüfen, ob für mindestens eine Komponente der Baugruppe eine Kombination von Einzelfehlern vorliegt, wobei bei Vorliegen der Kombination der Einzelfehler von dem Funktionssteuergerät ein Eintreten des Fehlers nachzuweisen und von dem Funktionssteuergerät an das Motorsteuergerät ein Signal zur Umsetzung einer Notfunktionsstrategie zu übermitteln ist.
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Das Funktionssteuergerät kann ein Diagnosemanagementmodul aufweisen, das dazu ausgebildet ist zu überprüfen, ob die Kombination der Einzelfehler vorliegt. Alternativ oder ergänzend kann das Funktionssteuergerät mindestens einen Funktionsidentifizierer, bspw. als Teil des Diagnosemanagementmoduls, zum Nachweis eines Einzelfehlers aufweisen, wobei der mindestens eine Funktionsidentifizierer bei Vorliegen des mindestens einen Einzelfehlers, bspw. über einen Fehlerstatus, gesperrt wird.
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Innerhalb der Baugruppe kann das Funktionssteuergerät zum Kontrollieren bzw. zum Steuern und/oder Regeln einer selektiven katalytischen Reduktion und somit typischerweise auch des mindestens einen Funktionsmoduls ausgebildet sein. In einer Variante weist die Anordnung mindestens ein Funktionsmodul der Baugruppe auf, wobei das mindestens eine Funktionsmodul dazu ausgebildet ist, einen Zustand eines als Harnstoffwasserlösung (HWL) ausgebildeten Betriebsstoffs zu kontrollieren und somit üblicherweise sensorisch zu überwachen. Dies kann bedeuten, dass bspw. eine Füllstandshöhe der Harnwasserstofflösung in einem Tank, ein Druck der Harnwasserstofflösung oder ein anderer Parameter, der qualitative und/oder quantitative Aussagen über den Zustand der Harnwasserstofflösung liefert, erfasst wird. Das mindestens eine Funktionsmodul kann auch dazu ausgebildet sein, die Harnwasserstofflösung für eine Anwendung bereitzustellen und hierbei, bspw. durch eine Temperaturänderung, aufzubereiten und/oder in einer geeigneten Menge für die Anwendung zu dosieren.
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Falls das Verfahren für eine Baugruppe durchgeführt wird, die zur Bereitstellung einer Harnstoffwasserlösung ausgebildet ist, werden Funktionen zur Umsetzung der Warn- und/oder Abschaltstrategie in dem dem Funktionssteuergerät übergeordneten Motorsteuergerät umgesetzt. Stellfunktionen zur Überwachung und/oder Bereitstellung der Harnwasserstofflösung werden im Funktionssteuergerät realisiert.
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Die beschriebene Anordnung ist dazu ausgebildet, sämtliche Schritte des vorgestellten Verfahrens durchzuführen. Dabei können einzelne Schritte dieses Verfahrens auch von einzelnen Komponenten der Anordnung durchgeführt werden. Weiterhin können Funktionen der Anordnung oder Funktionen von einzelnen Komponenten der Anordnung als Schritte des Verfahrens umgesetzt werden.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Computerprogramm mit Programmcodemitteln, um alle Schritte eines beschriebenen Verfahrens durchzuführen, wenn das Computerprogramm auf einem Computer oder einer entsprechenden Recheneinheit, insbesondere in einer erfindungsgemäßen Anordnung, ausgeführt wird.
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Das erfindungsgemäße Computerprogrammprodukt mit Programmcodemitteln, die auf einem computerlesbaren Datenträger gespeichert sind, ist zum Durchführen aller Schritte eines beschriebenen Verfahrens ausgebildet, wenn das Computerprogramm auf einem Computer oder einer entsprechenden Recheneinheit, insbesondere in einer erfindungsgemäßen Anordnung, ausgeführt wird.
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Üblicherweise werden die SCR-Funktionen in Abhängigkeit der Topologie der Steuergeräte- und Ressourcenverfügbarkeit in zwei Steuergeräten, d. h. dem Motorsteuergerät und dem Funktionssteuergerät, aufgeteilt. So sind Funktionen zur Warn- und Abschaltstrategie üblicherweise im Motorsteuergerät platziert, wohingegen Steller-Funktionen sowie ggf. vorhandene Einzelfehler des SCR-Systems in einem eigenen Steuergerät, üblicherweise dem Funktionssteuergerät, berechnet werden können.
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Für den Fall, dass die SCR-Funktionen bzw. die Funktionen zur selektiven katalytischen Reduktion auf zwei Steuergeräte verteilt sind, wird die Warn- und Abschaltstrategie umgesetzt, falls dem Motorsteuergerät ein schwerwiegender Fehler, typischerweise im zweiten Steuergerät, signalisiert wird. Der Austausch von Daten, die bspw. Informationen umfassen, erfolgt üblicherweise über eine Verbindung, bspw. ein CAN-Netzwerk.
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Mit der Erfindung kann die vom Gesetzgeber geforderte Warn- und Abschaltstrategie, mit der ein Fahrer des Fahrzeugs zum Nachtanken von Harnwasserstofflösung (HWL) zu veranlassen ist, umgesetzt werden. Diese wird üblicherweise beim Unterschreiten eines definierten Tankfüllstands oder einer noch verbleibenden Restreichweite aktiviert. Hierbei werden zum Beispiel die Anzahl an Motorstarts bzw. die gefahrene Strekke seit einer Wiederbetankungsaufforderung heruntergezählt. Ist die maximal zulässige Anzahl an Motorstarts abgelaufen oder hat der Fahrer die maximale Restreichweite zurückgelegt, ohne nachzutanken, kann dies zur Verriegelung eines erneuten Motorstarts führen. Falls es bei Betrieb des Fahrzeugs zu Einzelfehlern in Funktionsmodulen kommt, die den Tankfüllstand, die Anzahl der Motorstarts oder die zurückgelegte Strecke überprüfen, kann dies bedeuten, dass eine Kombination von Einzelfehlern vorliegt.
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In Ausgestaltung werden einzelne Einzelfehler sowie Kombinationen von Einzelfehlern betrachtet. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe des Diagnostic System Management (OSM) realisiert werden. In Ausgestaltung kann ein Funktionssteuergerätefehler in einer Hierarchie über einen beliebigen Einzelfehler gesetzt werden. Dies erfolgt, indem über einen Funktionsidentifizierer bzw. Function Identifier (Fld, hier Fld_SCRPODRCntEnbl) ein zugeordneter Fehler anschlägt. Die zweite Möglichkeit ist eine Kombination von zwei Einzelfehlern, die gleichzeitig anliegen müssen. Dies wird über zwei zusätzliche Flds umgesetzt (hier Fld_SCRPODPresRCnfEnbl und Fld_SCRPODLvlRCntEnbl). Nur wenn beide Flds über entsprechende Fehlerzustände gesperrt sind, wird der Fehler angezeigt. Je nach Ausprägung kann der Abgleich von anliegenden Bedingungen auch über eine bitweise Vergleichsmatrix durchgeführt werden.
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Liegt bspw. ein Defekt und somit ein Einzelfehler jeweils am Levelsensor und in einem Funktionsmodul für einen Druckaufbau vor, ist auf einen leeren Tank zu schließen. Der Tankfüllstand kann nicht mehr ausgewertet werden und die Baugruppen bzw. das System kann keinen Druck mehr aufbauen, um die Harnwasserstofflösung zu dosieren. Das Vorliegen eines daraus resultierenden Fehlers kann dann zum Beispiel über eine als CAN (Controller Area Network) ausgebildete Verbindung an das Motorsteuergerät gesendet werden.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und den beiliegenden Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Figurenliste
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- 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Diagramm zur Analyse einer Kombination von Einzelfehlern.
- 2 zeigt in schematischer Darstellung eine Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der Erfindung.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsformen in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ausführlich beschrieben.
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Die Figuren werden zusammenhängend und übergreifend beschrieben, gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Komponenten.
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Mit dem in 1 dargestellten Diagramm wird gezeigt, wie mit einer Baugruppe, die ein Funktionssteuergerät sowie zwei Funktionsmodule aufweist, wobei die Baugruppe zur Bereitstellung einer als Harnwasserstofflösung ausgebildeten Betriebsstoffs ausgebildet ist, ein Fehler 2 dieser Baugruppe ermittelt und durch Durchführung einer Notfunktionsstrategie ein Signal zur Anzeige eines Fehlerzustands bzw. Fehlerstatus 4 an ein Motorsteuergerät übermittelt wird.
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Hierzu weist das Funktionssteuergerät ein Modul zum Diagnose System Management (diagnostic system management, OSM) auf. Dieses Modul umfasst hier drei Funktionsidentifizierer 6, 8, 10. Dabei ist ein erster Funktionsidentifizierer 6 (Fld_SCRPODPresRCnfEnbl) zur Identifikation eines ersten Einzelfehlers 12, der ein Modul zum Druckaufbau einer Harnwasserstofflösung betrifft, ausgebildet. Ein zweiter Fehleridentifizierer 8 (Fld_SCRPODLvlRCntEnbl) ist zur Identifikation eines Einzelfehlers 14 eines Funktionsmoduls zur Überprüfung eines Füllstands der Harnwasserstofflösung ausgebildet. Ein dritter Funktionsidentifizierer 10 (Fld, hier Fld_SCRPODRCntEnbl) ist zur Identifikation eines dritten Einzelfehlers 16, der eine Funktion des Funktionssteuergeräts betrifft, ausgebildet.
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Im ersten Fall ist vorgesehen, dass die beiden ersten Einzelfehler 12, 14 für die Funktionsmodule vorliegen. Falls diese ersten beiden Einzelfehler 12, 14 durch die jeweiligen Funktionsidentifizierer 6, 8 identifiziert werden, wird von dem ersten Funktionsidentifizierer 6 ein erstes Signal 18 und von dem zweiten Funktionsidentifizierer 8 ein zweites Signal 20 bereitgestellt. Unter der zu überprüfenden Bedingung 22, dass beide Einzelfehler 12, 14 vorliegen, wird der Fehler 2 als Fehlerstatus 4 (SCRPOD_stSetRstrcnDeb) im vorliegenden Beispiel über ein CAN-Netzwerk an das Motorsteuergerät gesendet, so dass durch das Motorsteuergerät die Notfunktionsstrategie umgesetzt wird.
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In diesem Fall liegt der Fehler 2 demnach nur dann vor, wenn gleichzeitig beide Einzelfehler 12, 14 für die Funktionsmodule vorliegen. Da nämlich bei Vorliegen beider Einzelfehler 12, 14 beide Funktionsmodule fehlerhaft sind, ist es nicht mehr möglich zu überprüfen, wie viel Harnwasserstofflösung nunmehr verfügbar ist. Falls jedoch nur eines der beiden Funktionsmodule fehlerhaft sein sollte, so dass nur einer der beiden Einzelfehler 12, 14 vorliegt, kann es dennoch möglich sein, eine hinreichende qualitative und/oder quantitative Aussage über einen Zustand der Harnwasserstofflösung zu treffen, da entweder über das erste Funktionsmodul der Füllstand der Harnwasserstofflösung oder über das zweite Funktionsmodul der Druck der Harnwasserstofflösung überprüft werden kann. Falls nur einer der beiden Einzelfehler 12, 14 vorliegt, wird in der vorliegenden Ausführungsform kein Signal über das Vorliegen des Fehlers 2 an das Motorsteuergerät weitergeleitet.
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Anders verhält sich die Situation bei Vorliegen des dritten Einzelfehlers, der eine Funktion des Funktionssteuergeräts betrifft, wobei dieses Funktionssteuergerät zur Kontrolle und somit zur Steuerung und/oder Regelung der beiden Funktionsmodule ausgebildet ist. Bei Vorliegen des dritten Einzelfehlers für das Funktionssteuergerät ist eine Funktionsweise der Baugruppe, die zur Bereitstellung der Harnwasserstofflösung ausgebildet ist, nicht mehr sicher gewährleistet. In diesem Fall wird durch den dritten Funktionsidentifizierer 10 ein drittes Signal 24 bereitgestellt. Das Vorliegen des dritten Einzelfehlers 16 bedeutet gleichzeitig das Vorliegen des Fehlers 2, welches ebenfalls als Fehlerstatus 4 (SCRPOD_stSetRstrcnDeb) an das Motorsteuergerät gesendet wird.
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2 zeigt in schematischer Darstellung eine Konstellation, die eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung 40 zur Ermittlung eines Fehlers einer Baugruppe 42 eines Fahrzeugs aufweist. Dabei umfasst die Anordnung 40 ein Motorsteuergerät 44 sowie ein Funktionssteuergerät 46. Dieses Funktionssteuergerät 46 ist gleichzeitig als eine Komponente der Baugruppe 42 ausgebildet, die weiterhin ein erstes Funktionsmodul 48 und ein zweites Funktionsmodul 50 umfasst.
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Die beschriebene Baugruppe 42 ist zur Bereitstellung einer Harnwasserstofflösung 51 ausgebildet, die zur Durchführung einer selektiven katalytischen Reduktion (SCR) für einen Katalysator eines Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Hierbei ist das erste Funktionsmodul 48 zur Überprüfung einer Höhe eines Füllstands der Harnwasserstofflösung 51 in einem Tank 53 ausgebildet. Das zweite Funktionsmodul 50 ist zur Überprüfung eines Drucks der Harnwasserstofflösung 51 ausgebildet. Das Funktionssteuergerät 46 ist dazu ausgebildet, einen Zustand der Harnwasserstofflösung 51 durch Kontrolle der beiden Funktionsmodule 48, 50 zu kontrollieren, d. h. zu regeln und/oder zu steuern und somit zu überwachen, und Harnwasserstofflösung 51 einem Katalysator bereitzustellen.
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Bei einem Betrieb der Baugruppe kann es vorkommen, dass mindestens eine der Komponenten der Baugruppen, im vorliegenden Fall das Funktionssteuergerät 46 sowie die beiden Funktionsmodule 48, 50, jeweils für sich einen Einzelfehler aufweisen. Im Rahmen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass das Funktionssteuergerät 46 weiterhin dazu ausgebildet ist zu überprüfen, ob für mindestens eine der Komponenten, sei es nun das Funktionssteuergerät 46 oder zumindest für eines der Funktionsmodule 48, 50 der Baugruppe 42 eine Kombination von Einzelfehlern vorliegt. Falls eine Kombination der Einzelfehler vorliegt, wird von dem Funktionssteuergerät 46 ein Eintreten eines Fehlers nachgewiesen. Falls die Kombination der Einzelfehler und somit der Fehler vorliegt, wird weiterhin von dem Funktionssteuergerät 46 an des Motorsteuergerät 44 ein Signal zur Umsetzung einer Notfunktionsstrategie ermittelt.
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In einem ersten Beispiel ist vorgesehen, dass das Funktionssteuergerät 46 einen Einzelfehler aufweist, wohingegen für die beiden Funktionsmodule 48, 50 kein Einzelfehler vorliegt. Da jedoch bei Vorliegen des Einzelfehlers für das Funktionssteuergerät 46 eine Funktionsweise der Baugruppe 42 zur Bereitstellung der Harnwasserstofflösung 51 nicht mehr gewährleistet ist, bedeutet dies, dass mit Vorliegen des Einzelfehlers für das Funktionssteuergerät 46 bereits eine Kombination von Einzelfehlern vorliegt, die weiterhin das Eintreten eines Fehlers begründet, so dass das Signal über das Vorliegen des Fehlers an das Motorsteuergerät 44 übermittelt wird.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass lediglich eines der beiden Funktionsmodule 48, 50 einen Einzelfehler aufweist. Falls der erste Einzelfehler für das erste Funktionsmodul 48 vorliegt, bedeutet dies in der vorliegenden Ausführungsform, dass eine Füllstandshöhe der Harnwasserstofflösung 51 nicht mehr kontrolliert werden kann. Da jedoch das zweite Funktionsmodul 50 keinen Einzelfehler aufweist, so dass weiterhin der Druck der Harnwasserstofflösung 51 überprüft werden kann, ist, wenngleich nur eingeschränkt, weiterhin eine Überprüfung des Zustands der Harnwasserstofflösung 51 möglich, so dass eine Übermittlung des Signals über das Vorliegen des Fehlers an das Motorsteuergerät 44 nicht erforderlich ist.
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Eine ähnliche Situation ergibt sich, falls das erste Funktionsmodul 48 fehlerfrei jedoch das zweite Funktionsmodul 50, über das ein Druck der Harnwasserstofflösung 51 überprüft werden kann, einen Einzelfehler aufweist. Auch in diesem Fall ist es weiterhin durch das erste Funktionsmodul 48 möglich, eine Aussage über den Zustand der Harnwasserstofflösung 51 zu tätigen, so dass es insgesamt nicht erforderlich ist, dem Motorsteuergerät 44 den Fehler zu signalisieren.
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Nur für den Fall, dass für beide Funktionsmodule 48, 50 gleichzeitig ein Einzelfehler vorliegen sollte, ist eine Kombination von Einzelfehlern gegeben, die eine Signalisierung eines Fehlers durch das Funktionssteuergerät 46 für das Motorsteuergerät 44 erforderlich macht, dass in diesem Fall eine Kontrolle des Zustands der Harnwasserstofflösung 51 weder über eine Füllstandshöhe noch über einen Druck der Harnwasserstofflösung 51 möglich ist.
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Für die hier beschriebene Ausführungsform der Baugruppe 42 ist festzustellen, dass die Komponenten der Baugruppe 42 in zwei Hierarchieebenen angeordnet sind, wobei das Funktionssteuergerät 46 über den beiden als gleichwertig einzustufenden Funktionsmodulen 48, 50 angeordnet ist. Eine Bedingung dafür, dass der Fehler vorliegt, kann demnach auch so definiert werden, dass sämtliche Komponenten einer Hierarchieebene jeweils einen Einzelfehler aufweisen.
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Falls dem Motorsteuergerät 44 nun auf Grundlage der Kombination vorliegender Einzelfehler ein Fehler durch das Funktionssteuergerät 46 signalisiert wird, ist im Rahmen des Verfahrens weiterhin vorgesehen, dass durch das Motorsteuergerät 44 eine Notfunktionsstrategie umgesetzt wird. In der vorliegenden Ausführungsform umfasst die Notfunktionsstrategie eine Warnstrategie sowie eine Abschaltstrategie. Falls die Abschaltstrategie durchzuführen ist, wird in der vorliegenden Ausführungsform von dem Motorsteuergerät 44 ein entsprechendes Signal an ein Anzeigemodul 52 übermittelt, so dass über das Anzeigemodul 52 einem Nutzer des Kraftfahrzeugs angezeigt wird, dass der Fehler vorliegt.
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Alternativ oder ergänzend kann auch die Warnstrategie umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass das Motorsteuergerät 44 bei Vorliegen des Fehlers einen Motor 54 des Fahrzeugs derart beaufschlägt, dass ein Neustart des Fahrzeugs nicht möglich ist.