DE19839923C2 - Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation - Google Patents
Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer ZusammenlegestationInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abnahme von
Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation zur
Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlege
station, wobei
- - in der Stapelstation mehrere Folienstapel in vorgegebenen Höhenabständen übereinander gelagert sind,
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation zumindest eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen einzelner Folien verfahrbar ist,
- - die Saugleiste auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel höhenverschwenkbar ist und
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform angeordnet ist. - Im Rahmen der Erfindung werden als Folien z. B. die für die Vergütung von Spanplatten, Faserplatten oder dergleichen Holzwerk stoffplatten zugeschnittenen Papiere sowie auch die zur Herstellung von Laminatplatten eingesetzten Papiere bzw. Laminate bezeichnet. Bei den Papieren kann es sich beispielsweise um Dekorpapiere, bedruckte Papiere oder dergleichen Papierbögen handeln. Diese Folien sind gleichorientiert in einem Folienstapel angeordnet, wenn bei jeder Folie die Oberfläche in die gleiche Richtung weist - wie das regelmäßig der Fall ist.
Es ist eine Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem
Folienstapel sowie zur Ablage auf einem Zusammenlegetisch
der eingangs beschriebenen Ausführungsform bekannt, bei
welcher ein zwischen einer Stapelstation und einer
Zusammenlegestation verfahrbarer Transportwagen für eine
Saugleiste vorgesehen ist. An dem Transportwagen ist eine
Schwinge gelagert, die mittels Hubzylinder in vertikaler
Richtung schwenkbar ist und an deren Ende eine Halterung
für eine Saugleiste vorgesehen ist. Ferner sind eine
Mehrzahl von Stellmotoren und Meß- sowie Steuerein
richtungen verwirklicht, um eine Ausrichtung der Saugleiste
mit einer aufgenommenen Folie in bezug auf einen
Stapeltisch der Stapelstation zu erreichen, bei der es sich
um eine Hebebühne handelt. Insoweit wird also die Sensorik
zum Ausrichten der Folien mit der Saugleiste mitgeführt.
Als Meß- und Steuereinrichtung dienen z. B. Lichttaster,
welche als Spindeltriebe ausgebildete Stellmotoren steuern,
welche zum Verschwenken der Saugleiste dienen (vgl.
DE 34 18 258 C2). - Diese bekannte Abnahmevorrichtung ist
weiter entwicklungsfähig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel und Abgabe
der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation der
eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, welche
sich durch eine in gewichtsmäßiger Hinsicht leichtere
Saugleistenkonstruktion mit höherer Ausricht- und Lege
genauigkeit unter Reduzierung der bewegten Massen aus
zeichnet und mit einer höheren Saugleistengeschwindigkeit
als bisher arbeiten kann.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Abnahmevorrichtung dadurch, daß die Übergabeplattform
beidseitig Führungsschienen mit Saugleistenantrieben für
die über die Übergabeplattform hin- und herfahrbare
Saugleiste aufweist, wobei die Übergabeplattform mit den
Führungsschienen, den Saugleistenantrieben und der Saug
leiste eine höhenverstellbare Abnahme- und Übergabeeinheit
bilden, daß die Abnahme- und Übergabeeinheit einerseits auf
die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel,
andererseits auf die Höhe der Zusammenlegestation hoch
fahrbar oder absenkbar ist und daß die Übergabeplattform
als Ausrichttisch mit einer in der Tischebene allseitig
verschwenkbaren oder verstellbaren und ggf. drehbar
gelagerten Tischplatte ausgebildet ist. - Diese Maßnahmen
der Erfindung haben zunächst einmal zur Folge, daß die
gesamte Abnahme- und Übergabeeinheit mit der Saugleiste im
Zuge der Folienabnahme hochgefahren oder abgesenkt wird, so
daß die Saugleiste gleichsam in die Stapelstation einfahren
kann, und zwar unter Berücksichtigung unterschiedlicher
Stapelhöhen. Folglich lassen sich die Folien von den in
unterschiedlichen Höhenabständen übereinander gelagerten
Folienstapeln abnehmen, ohne daß die Stapelstation als
Hebebühne ausgeführt sein muß. Denn durch bloßes Hochfahren
und Absenken der. Abnahme- und Übergabeeinheit bei
gleichzeitigem Zuschalten von Unterdruck an den Saugnäpfen
der Saugleiste lassen sich die Folien einzeln von den
verschiedenen Folienstapeln abnehmen. Das Ausrichten der
Folien erfolgt auf der Übergabeplattform mit einer
stationären Sensorik und Steuertechnik sowie ggf. im Zuge
der Übergabe an die Zusammenlegestation. Die Abnahme- und
Übergabeeinheit ist erfindungsgemäß auf einer Hubkonstruktion
gelagert oder Bestandteil einer solchen
Hubkonstruktion. Die Hubkonstruktion kann als Hubtisch oder
Hebebühne mit hydraulisch oder pneumatisch betätigbaren
Hubzylindern ausgebildet sein.
Nach Lehre der Erfindung ist die Stapelstation als
ortsfestes Mehretagengestell mit in vorgegebenen Höhen
abständen angeordneten Gestellfächern zur Aufnahme der
Folienstapel ausgebildet, die für die Saugleiste aufgrund
deren Höhenverstellbarkeit sämtlich zugänglich sind.
Erfindungsgemäß sind der Tischplatte ein oder mehrere, ggf.
in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander angeordnete
Stelltriebe, z. B. Zylinderkolbenanordnungen und ggf. ein
Drehantrieb zugeordnet. Außerdem sind der Tischplatte
Lichtschranken und Sensoren zum Erfassen einer oder
mehrerer Folienkanten zugeordnet. Sofern es sich bei den
Folien um Dekorbögen mit aufgedruckten Ausrichtmarkierungen
handelt, die an beliebigen Stellen angebracht sein können,
und bei denen es sich oftmals um kontrastierende Streifen
handelt, werden von den Lichtschranken bzw. Sensoren diese
Ausrichtmarkierungen erfaßt. In einigen Fällen ist der
Kontrast zwischen Dekor und Untergrund so ausgeprägt, daß
die Lage des Dekordrucks zur Ausrichtung benutzt werden
kann. - Wird beispielsweise eine Folie von der Saugleiste
auf den Ausrichttisch gezogen, dann bleibt die Saugleiste
stehen und legt die Folie auf der Tischplatte ab, sobald
die Folienvorderkante eine Lichtschranke unterbricht. Die
Tischplatte wird derart gedreht bzw. verschwenkt, bis eine
zweite Lichtschranke anspricht. Die Schwenk- bzw.
Drehrichtung der Tischplatte ergibt sich aus dem
Signalausgang der Lichtschranke beim Ablegen der Folie auf
der Tischplatte. Wenn die Lichtschranke zu diesem Zeitpunkt
nicht unterbrochen ist, muß die Tischplatte im
Gegenuhrzeigersinn verschwenkt bzw. verdreht werden, bis
eben die Lichtschranke von der Folienkante unterbrochen
wird. Im umgekehrten Fall ist die Tischplatte im
Uhrzeigersinn zu drehen, bis die Folienvorderkante die
Lichtschranke freigibt. Nach Abschluß der Schwenk- bzw.
Drehbewegung liegt die Folienvorderkante parallel zur
Anlagenkante. In dem Ausrichttisch sind ein oder mehrere
Sensoren eingebaut, welche die Lage der Folienkante relativ
zur Anlagenlängsachse erfassen. Eine Anlagensteuerung
erfaßt diesen Wert und speichert ihn ab. - Wenn bei einem
nächsten Folienlegevorgang eine Folie von einem anderen
Folienstapel und folglich Gestellfach gewünscht wird, kann
die Tischplatte des Ausrichttisches, während die Folie
ausgerichtet wird, in die Folgeposition geschwenkt werden.
In jedem Fall fährt die Saugleiste, während die Folie
ausgerichtet wird, in die Aufnahmestellung zurück. Zur
Verwirklichung eines derartigen Ausricht- und Legesystems
mit hinreichender Genauigkeit sind die Stelltriebe und ggf.
der Drehantrieb für die Tischplatte sowie die
Lichtschranken und Sensoren mit einer rechnergestützten
Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung verbunden. Insoweit
wird eine stationäre Steuer- bzw. Regeltechnik mit den
zugehörigen Stelltrieben, Sensoren und Lichtschranken
verwirklicht, so daß die Saugleiste unter Massenreduzierung
mit höheren Geschwindigkeiten gefahren werden kann. Die
Tischplatte kann integrierte Saugkanäle aufweisen, die wie
die Saugleiste an eine Saugvorrichtung angeschlossen sind,
um die jeweilige Folie bei Bedarf auf der Tischplatte
einwandfrei festhalten zu können. - Die Saugleiste ist
zweckmäßigerweise an einer die beiden Führungsschienen
verbindende Traverse angelenkt und mittels eines als
Wendeantrieb arbeitenden Stelltriebes in beliebige
Winkelstellungen schwenkbar, um ein einwandfreies Aufsetzen
der Saugleiste auf die Folien der in unterschiedlichen
Höhenabständen in der Stapelstation angeordneten
Folienstapel zu gewährleisten. Die Saugleiste ist
vorzugsweise mittels Führungsschlitten in den
Führungsschienen gelagert, wobei die Führungsschlitten von
Elektromotoren, z. B. Linearmotoren, jedenfalls synchron
angetrieben sind.
Der Zusammenlegestation ist nach Lehre der Erfindung eine
zweite Saugleiste zugeordnet, welche zumindest teilweise
über den Ausrichttisch zur Aufnahme einer von der ersten
Saugleiste abgelegten Folie verfahrbar ist und welche über
die gesamte Zusammenlegestation zur Ablage dieser Folie auf
der Zusammenlegestation verfahrbar ist. Auch für die zweite
Saugleiste sind erfindungsgemäß Führungsschienen mit
Saugleistenantrieben vorgesehen, die führungsparallel zu
den Führungsschienen für die erste Saugleiste sowie
zumindest teilweise über die Breite oder die gesamte Breite
des Ausrichttisches in Richtung auf die Stapelstation
verlaufen. Dabei kann die zweite Saugleiste wie die erste
Saugleiste an einer die Führungsschienen verbindenden
Traverse angelenkt und mittels eines Stelltriebes als
Wendeantrieb verschwenkbar sein, um ggf. Wendefunktion für
die von der ersten Saugleiste abgenommenen, auf dem
Ausrichttisch liegenden und in der Zusammenlegestation
abzulegenden Folien erfüllen zu können. Vorzugsweise ist
zumindest die zweite Saugleiste um ihre Längsachse um 180°
drehbar gelagert. Sie kann mit nach unten weisenden
Saugnäpfen auf eine Folie aufgesetzt werden, diese
aufnehmen und abziehen. Sie kann aber auch nach Aufsetzen
und Aufnehmen der Folie um 180° um ihre Längsachse gedreht
werden, so daß die Saugnäpfe nach oben schwenken. Im
letzteren Fall erfolgt eine Wendeabnahme der auf dem
Ausrichttisch liegenden Folie, wenn das erforderlich sein
sollte.
Bei der erfindungsgemäßen Abnahmevorrichtung fährt die
erste Saugleiste regelmäßig in ihre Abnahmestellung zurück,
während die zweite Saugleiste aus einer Warteposition über
der Zusammenlegestation in eine Aufnahmestellung über dem
Ausrichttisch geführt wird. Denn die zweite Saugleiste ist
wie die erste Saugleiste an einer die Führungsschienen
verbindenden Traverse angelenkt und mittels eines Wende
antriebes verschwenkbar bzw. drehbar. Die zweite Saugleiste
fährt eine festgelegte Position an d. h., wenn der
Ausrichttisch die Folienkante ausgerichtet hat, erfolgt die
Freigabe der zweiten Saugleiste, die dann absenkt und die
ausgerichtete Folie abzieht und wendet.
Im Rahmen der Erfindung besteht im übrigen auch die
Möglichkeit, daß für die erste und/oder zweite Saugleiste
Teleskopführungen und für die zweite Saugleiste außerdem
eine senkrechte Hubvorrichtung bzw. ein senkrechter Zusatz
hub vorgesehen sind, um den Wendevorgang zu erleichtern und
unterschiedliche Folien- bzw. Plattenstärken auszugleichen.
Die zweite Saugleiste kann eine elektrostatische
Aufladeeinrichtung aufweisen, die über das in Abtransportrichtung
vordere Stationsende der Zusammenlegestation
verfahrbar ist. Diese Aufladeeinrichtung kann z. B. Stab-
oder Sprühelektroden besitzen, die für eine statische
Aufladung der Folien im Bereich ihrer Vorderkanten in
Abtransport und folglich Fahrtrichtung dienen, damit sich
die auf eine in der Zusammenlegestation befindlichen
Rohplatte abgelegten Folien beim Abtransport nicht abheben.
Denn während der Rückfahrt der zweiten Saugleiste kann von
der anderen Seite der Zusammenlegestation eine Rohplatte,
also unbeschichtete Spanplatte, Faserplatte oder
dergleichen Holzwerkstoffplatte, zugelegt werden. Diese
Rohplatte ist zur Anlagenlängs- und Querachse zentriert
worden, so daß die Rohplatte in Längsrichtung durch das
vorherige Ausrichten der Folie auf dem Ausrichttisch
lagekonstant mit der Längskante der Folie zugelegt werden
kann. Um die Rohplatte auch lagekonstant mit der
Folienkante zulegen zu können, wird die Folie in der
Zusammenlegestation um einen bestimmten Weg vor- und zurück
gefahren. Denn die Zusammenlegestation ist zweckmäßiger
weise als Legebandförderer oder Riemenbandförderer zum
Abfördern von zusammengelegten Preßchargen ausgebildet und
mit einer zur Fahrrichtung der Saugleisten orthogonalen
Förderrichtung zur Abnahme- und Übergabeeinheit angeordnet.
Das Positionieren der Folien oder von Platten auf der
Zusammenlegestation stellt nur eine alternative Aus
führungsform dar, die dann sinnvoll ist, wenn vorher
lediglich deren andere Achse um gegebenenfalls Winkellage
korrigiert worden ist. - Die Richtung und die Länge des
Vor- oder Zurückfahrweges ergeben sich aus der zuvor auf
dem Ausrichttisch gemessenen Position der Folienquerkante
relativ zur Anlagenlängsachse. Das Zulegen der Folie als
gleichsam Beschichtungsfolle auf die Rohplatte erfolgt in
gleicher Weise. Während die auf der Unterseite der
Rohplatte befindliche Folie zunächst auf der Zusammen
legestation abgelegt und dann die Rohplatte zugelegt worden
ist, wird die oben liegende Folie auf dem Ausrichttisch
ausgerichtet. Im Unterschied zum Zulegen der unteren Folie
wird während des Transportes der oberen Folie durch die
zweite Saugleiste die Preßcharge aus unterer Folie und
Rohplatte mit Hilfe des Legeband- oder Riemenbandförderers
verfahren. Fahrtrichtung und -weg ergeben sich wiederum aus
der mit Hilfe der Sensorik gemessenen Lage der
Folienkanten.
Im Rahmen der Erfindung besteht auch die Möglichkeit, auf
dem Ausrichttisch lediglich eine Korrektur der Winkellage
der betreffenden Folie vorzunehmen, um eine einseitige
Kantenausrichtung zu erreichen. Die weitere Kanten
ausrichtung kann dann im Zuge der Übergabe der Folie an die
Zusammenlegestation erfolgen, und zwar unter Berück
sichtigung der zueinander orthogonalen Abziehrichtung von
dem Ausrichttisch in Richtung Zusammenlegestation sowie der
Abtransport- bzw. Fahrtrichtung der Zusammenlegestation
bzw. ihres Legeband- oder Riemenbandförderers.
Im Ergebnis werden die Folien an zwei Rohplattenkanten
lagekonstant zugelegt. Es treten daher nur noch Folien
überstände an den gegenüberliegenden Plattenkanten auf.
Dadurch wird der Folienverlust verringert. Darüber hinaus
wird eine höhere Ausricht- und Legegenauigkeit erreicht.
Dadurch können auch nachfolgende Anlagen zur
Konfektionierung der Rohplatten vereinfacht werden, ferner
tritt ein geringerer Verschnitt an diesen Anlagen auf.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Abnahme- und Ablagevorrichtung in
schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 in verschiedenen
Funktionsstellungen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 1 mit einer zweiten
Saugleiste in Wendestellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 4 und
Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 4 mit in die Zusammen
legestation zurückgefahrener zweiter Saugleiste.
In den Figuren ist eine Vorrichtung zur Abnahme von Folien
1 von einem Folienstapel 2 in einer Stapelstation 3 und zur
Ablage der einzelnen der abgenommen Folien 1 in einer
Zusammenlegestation 4 dargestellt. Dabei sind in der
Stapelstation 3 mehrere Folienstapel 2 in vorgegebenen
Höhenabständen übereinander gelagert. Zwischen der Stapel
station 3 und der Zusammenlegestation 4 ist zumindest eine
erste Saugleiste 5 zum Abnehmen und Ablegen der einzelnen
Folien verfahrbar. Die Saugleiste 5 ist auf die jeweilige
Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel 2 bzw. deren jeweils
oberste Folie 1 höhenverstellbar. Zwischen der Stapel
station 3 und der Zusammenlegestation 4 ist eine
Übergabeplattform 6 angeordnet. Die Übergabeplattform 6
weist beidseitig Führungsschienen 7 mit synchron
arbeitenden Saugleistenantrieben 8 für die über die
Übergabeplattform 6 hin- und herfahrbare Saugleiste 5 auf.
Die Übergabeplattform 6 bildet mit den Führungsschienen 7,
den Saugleistenantrieben 8 und der Saugleiste 5 eine
höhenverfahrbare Abnahme- und Übergabeeinheit 5-8. Die
Abnahme- und Übergabeeinheit 5-8 ist auf einer Hub
konstruktion 9 gelagert oder Bestandteil einer solchen Hub
konstruktion. Die Hubkonstruktion ist als Hubtisch oder
Hebebühne mit zumindest einem hydraulisch oder pneumatisch
betätigbaren Hubzylinder 10 ausgebildet.
Die Stapelstation 3 ist als ortsfestes Mehretagengestell
mit in vorgegebenen Höhenabständen angeordneten Gestell
fächern 11 zur Aufnahme der Folienstapel 2 ausgebildet. Die
Übergabeplattform ist als Ausrichttisch 6 mit einer in der
Tischebene allseitig verschwenkbaren und ggf. drehbar bzw.
winkelverstellbar gelagerten Tischplatte 12 ausgebildet.
Der Tischplatte 12 sind nach dem Ausführungsbeispiel
mehrere in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander angeordnete
Stelltriebe 13, z. B. Zylinderkolbenanordnungen zugeordnet.
Ferner sind der Tischplatte 12 Lichtschranken und Sensoren
zum Erfassen einer oder mehrerer Folienkanten zugeordnet,
was im einzelnen nicht dargestellt ist. Die Stelltriebe 13
sowie die Lichtschranken und Sensoren sind mit einer
rechnergestützten Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung
verbunden. Auch das ist nicht gezeigt.
Die Tischplatte 12 weist integrierte Saugkanäle 14 auf, die
wie die Saugleiste 5 an eine Saugvorrichtung angeschlossen
sind. Die Saugleiste 5 ist an einer die beiden
Führungsschienen 7 verbindenden Traverse 15 angelenkt und
mittels eines Stelltriebes 16 in beliebige Winkelstellung
verschwenkbar bzw. drehbar. Ferner ist die Saugleiste 5
unter Verwirklichung der Saugleistenantriebe 8 mittels
Führungsschlitten in den Führungsschienen 7 gelagert, wobei
die Führungsschlitten von Elektromotoren, z. B. Linear
motoren angetrieben sind.
Der Zusammenlegestation 4 ist eine zweite Saugleiste 17
zugeordnet, welche zumindest teilweise über den Ausricht
tisch 6 zur Aufnahme einer von der ersten Saugleiste 5
abgelegten Folie 1 verfahrbar ist und welche über die
gesamte Zusammenlegestation 4 zur Ablage dieser Folie 1 auf
der Zusammenlegestation 4 verfahrbar ist. Für die zweite
Saugleiste 17 sind ebenfalls Führungsschienen 18 mit
Saugleistenantrieben 19 vorgesehen, die führungsparallel zu
den Führungsschienen 7 für die erste Saugleiste 5 sowie
zumindest teilweise über die Breite oder - wenn die
abgenommenen Folien 1 gewendet werden sollen - über die
gesamte Breite B des Ausrichttisches 6 in Richtung auf die
Stapelstation 3 verlaufen. Die zweite Saugleiste 17 ist wie
die erste Saugleiste 5 an einer die Führungsschienen 18
verbindenden Traverse 20 angelenkt und ggf. mittels eines
Stelltriebes 21 verschwenkbar. Die zweite Saugleiste 17
weist eine elektrostatische Aufladeeinrichtung 22 auf, die
über das in Abtransportrichtung vordere Stationsende der
Zusammenlegestation 4 verfahrbar ist. Die Zusammenlege
station 4 ist als Riemenbandförderer zum Abfördern von
zusammengelegten Preßchargen aus mit Folien 1 ein- oder
beidseitig belegten Rohplatten 23 wie Spanplatten,
Faserplatten oder dergleichen Holzwerkstoffplatten ausge
bildet und mit einer zur Fahrtrichtung der Saugleisten 5/17
orthogonalen Förderrichtung zu der Abnahme- und Über
gabeeinheit 5-8 angeordnet. - Die Verfahrbarkeit der ersten
und zweiten Saugleiste 5, 17 ist durch Winkelpfeile
dargestellt. Die Verschwenkbarkeit der Saugleisten 5, 17
ist durch Bogenpfeile dargestellt.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem
Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der
abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation, wobei
in der Stapelstation mehrere Folienstapel in vorgegebenen Höhenabständen übereinander gelagert sind,
zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation zumindest eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen einzelner Folien verfahrbar ist,
die Saugleiste auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel einstellbar ist und
zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergabeplattform (6) beidseitig Führungsschienen (7) mit Saugleistenantrieben (8) für die über die Übergabe plattform (6) hin- und herfahrbare Saugleiste (5) aufweist, wobei die Übergabeplattform (6) mit den Führungsschienen (7), den Saugleistenantrieben (8) und der Saugleiste (5) eine höhenverstellbare Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) bilden,
daß die Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) einerseits auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel (2), andererseits auf die Höhe der Zusammenlegestation (4) hochfahrbar oder absenkbar ist und
daß die Übergabeplattform als Ausrichttisch (6) mit einer in der Tischebene allseitig verschwenkbaren und drehbar gelagerten Tischplatte (12) ausgebildet ist.
in der Stapelstation mehrere Folienstapel in vorgegebenen Höhenabständen übereinander gelagert sind,
zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation zumindest eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen einzelner Folien verfahrbar ist,
die Saugleiste auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel einstellbar ist und
zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergabeplattform (6) beidseitig Führungsschienen (7) mit Saugleistenantrieben (8) für die über die Übergabe plattform (6) hin- und herfahrbare Saugleiste (5) aufweist, wobei die Übergabeplattform (6) mit den Führungsschienen (7), den Saugleistenantrieben (8) und der Saugleiste (5) eine höhenverstellbare Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) bilden,
daß die Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) einerseits auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel (2), andererseits auf die Höhe der Zusammenlegestation (4) hochfahrbar oder absenkbar ist und
daß die Übergabeplattform als Ausrichttisch (6) mit einer in der Tischebene allseitig verschwenkbaren und drehbar gelagerten Tischplatte (12) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) auf eine
Hubkonstruktion (9) gelagert oder Bestandteil einer solchen
Hubkonstruktion ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubkonstruktion (9) als Hubtisch
oder Hebebühne mit hydraulisch oder pneumatisch betätig
baren Hubzylindern (10) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stapelstation (3) als ortsfestes
Mehretagengestell mit in vorgegebenen Höhenabständen
angeordneten Gestellfächern (11) zur Aufnahme der
Folienstapel (2) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tischplatte (12) ein oder mehrere,
in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander angeordnete
Stelltriebe (13) und ein Drehantrieb zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tischplatte (12) Lichtschranken und
Sensoren zum Erfassen einer oder mehrerer Folienkanten oder
Ausrichtmarkierungen oder Dekordruckkontraste zugeordnet
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stelltriebe (13) und der
Drehantrieb sowie die Lichtschranken und Sensoren mit einer
Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung in Verbindung
stehen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tischplatte (12) integrierte
Saugkanäle (14) aufweist, die an eine Saugvorrichtung
angeschlossen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugleiste (5) an einer die beiden
Führungsschienen (7) verbindenden Traverse (15) angelenkt
und mittels eines Stelltriebes (16) in beliebige
Winkelstellung verschwenkbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugleiste (5) mittels Führungs
schlitten in den Führungsschienen (7) gelagert ist, wobei
die Führungsschlitten von Elektromotoren angetrieben sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zusammenlegestation (4) eine zweite
Saugleiste (17) zugeordnet ist, welche zumindest teilweise
über den Ausrichttisch (6) zur Aufnahme einer von der
ersten Saugleiste (5) abgelegten Folie (1) verfahrbar ist
und welche über die gesamte Zusammenlegestation (4) zur
Ablage dieser Folie (1) auf der Zusammenlegestation (4)
verfahrbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß für die zweite Saugleiste (17) Führungsschienen (18)
mit Saugleistenantrieben (19) vorgesehen sind, die
führungsparallel zu den Führungsschienen (7) für die erste
Saugleiste (5) sowie zumindest teilweise über die Breite
oder die gesamte Breite B des Ausrichttisches (6) in
Richtung auf die Stapelstation (3) verlaufen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Saugleiste (17) wie die
erste Saugleiste (5) an einer die Führungsschienen (18)
verbindenden Traverse (20) angelenkt und mittels eines
Stelltriebes (21) verschwenkbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß für die erste und/oder zweite
Saugleiste (5, 17) Teleskopführungen vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß für die zweite Saugleiste (17) eine
senkrechte Hubvorrichtung vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Saugleiste (17) eine
elektrostatische Aufladeeinrichtung (22) aufweist, die über
das in Abtransportrichtung vordere Stationsende der
Zusammenlegestation (4) verfahrbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusammenlegestation (4) als
Legebandförderer oder Riemenbandförderer zum Abfördern von
zusammengelegten Preßchargen ausgebildet und mit einer zur
Fahrtrichtung der Saugleisten (5, 7) orthogonalen
Förderrichtung zu der Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8)
angeordnet ist.
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---|---|---|---|
DE1998139923 DE19839923C2 (de) | 1998-09-02 | 1998-09-02 | Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1998139923 DE19839923C2 (de) | 1998-09-02 | 1998-09-02 | Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation |
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Family
ID=7879512
Family Applications (1)
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Country Status (1)
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Families Citing this family (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE10101233A1 (de) * | 2001-01-11 | 2002-07-25 | Dieffenbacher Gmbh Maschf | Vorrichtung für das Zusammenlegen von Folien zu einem Schichtpaket |
DE202006009638U1 (de) * | 2006-06-21 | 2007-10-25 | Theodor Hymmen Holding Gmbh | Vorrichtung zur Vereinzelung und zum ein- oder beidseitigen Aufbringen von blattförmigen Dekormaterialien auf Rohplatten |
DE102015107378A1 (de) * | 2015-05-11 | 2016-11-17 | Dieffenbacher Maschinenfabrik Gmbh, Zaisenhausen | Vorrichtung und Verfahren zum Transport von Folien |
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DE3418258C2 (de) * | 1984-05-17 | 1988-08-04 | G. Siempelkamp Gmbh & Co, 4150 Krefeld, De |
-
1998
- 1998-09-02 DE DE1998139923 patent/DE19839923C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1924187A1 (de) * | 1969-05-12 | 1970-11-19 | Siemens Ag | Vorrichtung zum selbsttaetigen Einsammeln der zu einem Exemplar eines Schriftstueckes gehoerenden einzelnen Blaetter |
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