DE19839923A1 - Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation - Google Patents
Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer ZusammenlegestationInfo
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Abstract
Es handelt sich um eine Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage von Folien in einer Zusammenlegestation, wobei zwischen der Stapelstation und Zusammenlegestation eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen der Folien hin- und herfährt. Außerdem ist zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform vorgesehen, an welcher die Saugleiste geführt ist. Diese Übergabeplattform bildet mit der Saugleiste eine Abnahme- und Übergabeeinheit, die gegenüber der Stapelstation höhenverstellbar gelagert ist, so daß die Saugleiste die Folien vom in der Stapelstation übereinander gelagerten Folienstapel abnehmen kann.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abnahme von
Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation zur
Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlege
station, wobei
- - in der Stapelstation ein oder mehrere Folienstapel in vorgegebenen Höhenabständen übereinander gelagert sind,
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation zumindest eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen einzelner Folien verfahrbar ist,
- - die Saugleiste auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel höhenverschwenkbar ist und
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform angeordnet ist. - Im Rahmen der Erfindung werden als Folien z. B. die für die Vergütung von Spanplatten, Faserplatten oder dergleichen Holzwerk stoffplatten zugeschnittenen Papiere sowie auch die zur Herstellung von Laminatplatten eingesetzten Papiere bzw. Laminate bezeichnet. Bei den Papieren kann es sich beispielsweise um Dekorpapiere, bedruckte Papiere oder dergleichen Papierbögen handeln. Diese Folien sind gleichorientiert in einem Folienstapel angeordnet, wenn bei jeder Folie die Oberfläche in die gleiche Richtung weist - wie das regelmäßig der Fall ist.
Es ist eine Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem
Folienstapel sowie zur Ablage auf einem Zusammenlegetisch
der eingangs beschriebenen Ausführungsform bekannt, bei
welcher ein zwischen einer Stapelstation und einer
Zusammenlegestation verfahrbarer Transportwagen für eine
Saugleiste vorgesehen ist. An dem Transportwagen ist eine
Schwinge gelagert, die mittels Hubzylinder in vertikaler
Richtung schwenkbar ist und an deren Ende eine Halterung
für eine Saugleiste vorgesehen ist. Ferner sind eine
Mehrzahl von Stellmotoren und Meß- sowie Steuerein
richtungen verwirklicht, um eine Ausrichtung der Saugleiste
mit einer aufgenommenen Folie in bezug auf einen
Stapeltisch der Stapelstation zu erreichen, bei der es sich
um eine Hebebühne handelt. Insoweit wird also die Sensorik
zum Ausrichten der Folien mit der Saugleiste mitgeführt.
Als Meß- und Steuereinrichtung dienen z. B. Lichttaster,
welche als Spindeltriebe ausgebildete Stellmotoren steuern,
welche zum Verschwenken der Saugleiste dienen (vgl. DE 34 18 258).
- Diese bekannte Abnahmevorrichtung ist weiter
entwicklungsfähig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel und Abgabe
der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation der
eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, welche
sich durch eine in gewichtsmäßiger Hinsicht leichtere
Saugleistenkonstruktion mit höherer Ausricht- und Lege
genauigkeit unter Reduzierung der bewegten Massen aus
zeichnet und mit einer höheren Saugleistengeschwindigkeit
als bisher arbeiten kann.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Abnahmevorrichtung dadurch, daß die Übergabeplattform
beidseitig Führungsschienen mit Saugleistenantrieben für
die über die Übergabeplattform hin- und herfahrbare
Saugleiste aufweist, daß die Übergabeplattform mit den
Führungsschienen, den Saugleistenantrieben und der Saug
leiste eine höhenverstellbare Abnahme- und Übergabeeinheit
bilden, und daß die Abnahme- und Übergabeeinheit einerseits
auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel,
andererseits auf die Höhe der Zusammenlegestation hoch
fahrbar bzw. absenkbar ist. - Diese Maßnahmen der Erfindung
haben zunächst einmal zur Folge, daß die gesamte Ab
nahme- und Übergabeeinheit mit der Saugleiste im Zuge der
Folienabnahme hochgefahren oder abgesenkt wird, so daß die
Saugleiste gleichsam in die Stapelstation einfahren kann,
und zwar unter Berücksichtigung unterschiedlicher Stapel
höhen. Folglich lassen sich die Folien von den in
unterschiedlichen Höhenabständen übereinander gelagerten
Folienstapeln abnehmen, ohne daß die Stapelstation als
Hebebühne ausgeführt sein muß. Denn durch bloßes Hochfahren
und Absenken der Abnahme- und Übergabeeinheit bei
gleichzeitigem Zuschalten von Unterdruck an den Saugnäpfen
der Saugleiste lassen sich die Folien einzeln von den
verschiedenen Folienstapeln abnehmen. Das Ausrichten der
Folien erfolgt auf der Übergabeplattform mit einer
stationären Sensorik und Steuertechnik sowie ggf. im Zuge
der Übergabe an die Zusammenlegestation. Die Abnahme- und
Übergabeeinheit ist erfindungsgemäß auf einer Hub
konstruktion gelagert oder Bestandteil einer solchen
Hubkonstruktion. Die Hubkonstruktion kann als Hubtisch oder
Hebebühne mit hydraulisch oder pneumatisch betätigbaren
Hubzylindern ausgebildet sein.
Nach Lehre der Erfindung ist die Stapelstation als
ortsfestes Mehretagengestell mit in vorgegebenen Höhen
abständen angeordneten Gestellfächern zur Aufnahme der
Folienstapel ausgebildet, die für die Saugleiste aufgrund
deren Höhenverstellbarkeit sämtlich zugänglich sind. Die
Übergabeplattform ist zweckmäßigerweise als Ausrichttisch
mit einer in der Tischebene allseitig verschwenkbaren oder
verstellbaren und ggf. drehbar gelagerten Tischplatte
ausgebildet. Erfindungsgemäß sind der Tischplatte ein oder
mehrere, ggf. in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander
angeordnete Stelltriebe, z. B. Zylinderkolbenanordnungen
und ggf. ein Drehantrieb zugeordnet. Außerdem sind der
Tischplatte Lichtschranken und Sensoren zum Erfassen einer
oder mehrerer Folienkanten zugeordnet. Sofern es sich bei
den Folien um Dekorbögen mit aufgedruckten Ausricht
markierungen handelt, die an beliebigen Stellen angebracht
sein können, und bei denen es sich oftmals um
kontrastierende Streifen handelt, werden von den Licht
schranken bzw. Sensoren diese Ausrichtmarkierungen erfaßt.
In einigen Fällen ist der Kontrast zwischen Dekor und
Untergrund so ausgeprägt, daß die Lage des Dekordrucks zur
Ausrichtung benutzt werden kann. - Wird beispielsweise eine
Folie von der Saugleiste auf den Ausrichttisch gezogen,
dann bleibt die Saugleiste stehen und legt die Folie auf
der Tischplatte ab, sobald die Folienvorderkante eine
Lichtschranke unterbricht. Die Tischplatte wird derart
gedreht bzw. verschwenkt, bis eine zweite Lichtschranke
anspricht. Die Schwenk- bzw. Drehrichtung der Tischplatte
ergibt sich aus dem Signalausgang der Lichtschranke beim
Ablegen der Folie auf der Tischplatte. Wenn die Licht
schranke zu diesem Zeitpunkt nicht unterbrochen ist, muß
die Tischplatte im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt bzw.
verdreht werden, bis eben die Lichtschranke von der
Folienkante unterbrochen wird. Im umgekehrten Fall ist die
Tischplatte im Uhrzeigersinn zu drehen, bis die
Folienvorderkante die Lichtschranke freigibt. Nach Abschluß
der Schwenk- bzw. Drehbewegung liegt die Folienvorderkante
parallel zur Anlagenkante. In dem Ausrichttisch sind ein
oder mehrere Sensoren eingebaut, welche die Lage der
Folienkante relativ zur Anlagenlängsachse erfassen. Eine
Anlagensteuerung erfaßt diesen Wert und speichert ihn ab.
- Wenn bei einem nächsten Folienlegevorgang eine Folie von
einem anderen Folienstapel und folglich Gestellfach
gewünscht wird, kann die Tischplatte des Ausrichttisches,
während die Folie ausgerichtet wird, in die Folgeposition
geschwenkt werden. In jedem Fall fährt die Saugleiste,
während die Folie ausgerichtet wird, in die Aufnahme
stellung zurück. Zur Verwirklichung eines derartigen
Ausricht- und Legesystems mit hinreichender Genauigkeit
sind die Stelltriebe und ggf. der Drehantrieb für die
Tischplatte sowie die Lichtschranken und Sensoren mit einer
rechnergestützten Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung
verbunden. Insoweit wird eine stationäre Steuer- bzw.
Regeltechnik mit den zugehörigen Stelltrieben, Sensoren und
Lichtschranken verwirklicht, so daß die Saugleiste unter
Massenreduzierung mit höheren Geschwindigkeiten gefahren
werden kann. Die Tischplatte kann integrierte Saugkanäle
aufweisen, die wie die Saugleiste an eine Saugvorrichtung
angeschlossen sind, um die jeweilige Folie bei Bedarf auf
der Tischplatte einwandfrei festhalten zu können. - Die
Saugleiste ist zweckmäßigerweise an einer die beiden
Führungsschienen verbindende Traverse angelenkt und mittels
eines als Wendeantrieb arbeitenden Stelltriebes in
beliebige Winkelstellungen schwenkbar, um ein einwandfreies
Aufsetzen der Saugleiste auf die Folien der in
unterschiedlichen Höhenabständen in der Stapelstation
angeordneten Folienstapel zu gewährleisten. Die Saugleiste
ist vorzugsweise mittels Führungsschlitten in den
Führungsschienen gelagert, wobei die Führungsschlitten von
Elektromotoren, z. B. Linearmotoren, jedenfalls synchron
angetrieben sind.
Der Zusammenlegestation ist nach Lehre der Erfindung eine
zweite Saugleiste zugeordnet, welche zumindest teilweise
über den Ausrichttisch zur Aufnahme einer von der ersten
Saugleiste abgelegten Folie verfahrbar ist und welche über
die gesamte Zusammenlegestation zur Ablage dieser Folie auf
der Zusammenlegestation verfahrbar ist. Auch für die zweite
Saugleiste sind erfindungsgemäß Führungsschienen mit
Saugleistenantrieben vorgesehen, die führungsparallel zu
den Führungsschienen für die erste Saugleiste sowie
zumindest teilweise über die Breite oder die gesamte Breite
des Ausrichttisches in Richtung auf die Stapelstation
verlaufen. Dabei kann die zweite Saugleiste wie die erste
Saugleiste an einer die Führungsschienen verbindenden
Traverse angelenkt und mittels eines Stelltriebes als
Wendeantrieb verschwenkbar sein, um ggf. Wendefunktion für
die von der ersten Saugleiste abgenommenen, auf dem
Ausrichttisch liegenden und in der Zusammenlegestation
abzulegenden Folien erfüllen zu können. Vorzugsweise ist
zumindest die zweite Saugleiste um ihre Längsachse um 180°
drehbar gelagert. Sie kann mit nach unten weisenden
Saugnäpfen auf eine Folie aufgesetzt werden, diese
aufnehmen und abziehen. Sie kann aber auch nach Aufsetzen
und Aufnehmen der Folie um 180° um ihre Längsachse gedreht
werden, so daß die Saugnäpfe nach oben schwenken. Im
letzteren Fall erfolgt eine Wendeabnahme der auf dem
Ausrichttisch liegenden Folie, wenn das erforderlich sein
sollte.
Bei der erfindungsgemäßen Abnahmevorrichtung fährt die
erste Saugleiste regelmäßig in ihre Abnahmestellung zurück,
während die zweite Saugleiste aus einer Warteposition über
der Zusammenlegestation in eine Aufnahmestellung über dem
Ausrichttisch geführt wird. Denn die zweite Saugleiste ist
wie die erste Saugleiste an einer die Führungsschienen
verbindenden Traverse angelenkt und mittels eines Wende
antriebes verschwenkbar bzw. drehbar. Die zweite Saugleiste
fährt eine festgelegte Position an d. h., wenn der
Ausrichttisch die Folienkante ausgerichtet hat, erfolgt die
Freigabe der zweiten Saugleiste, die dann absenkt und die
ausgerichtete Folie abzieht und wendet.
Im Rahmen der Erfindung besteht im übrigen auch die
Möglichkeit, daß für die erste und/oder zweite Saugleiste
Teleskopführungen und für die zweite Saugleiste außerdem
eine senkrechte Hubvorrichtung bzw. ein senkrechter Zusatz
hub vorgesehen sind, um den Wendevorgang zu erleichtern und
unterschiedliche Folien- bzw. Plattenstärken auszugleichen.
Die zweite Saugleiste kann eine elektrostatische
Aufladeeinrichtung aufweisen, die über das in Abtrans
portrichtung vordere Stationsende der Zusammenlegestation
verfahrbar ist. Diese Aufladeeinrichtung kann z. B.
Stab- oder Sprühelektroden besitzen, die für eine statische
Aufladung der Folien im Bereich ihrer Vorderkanten in
Abtransport und folglich Fahrtrichtung dienen, damit sich
die auf eine in der Zusammenlegestation befindlichen
Rohplatte abgelegten Folien beim Abtransport nicht abheben.
Denn während der Rückfahrt der zweiten Saugleiste kann von
der anderen Seite der Zusammenlegestation eine Rohplatte,
also unbeschichtete Spanplatte, Faserplatte oder
dergleichen Holzwerkstoffplatte, zugelegt werden. Diese
Rohplatte ist zur Anlagenlängs- und Querachse zentriert
worden, so daß die Rohplatte in Längsrichtung durch das
vorherige Ausrichten der Folie auf dem Ausrichttisch
lagekonstant mit der Längskante der Folie zugelegt werden
kann. Um die Rohplatte auch lagekonstant mit der
Folienkante zulegen zu können, wird die Folie in der
Zusammenlegestation um einen bestimmten Weg vor- und zurück
gefahren. Denn die Zusammenlegestation ist zweckmäßiger
weise als Legebandförderer oder Riemenbandförderer zum
Abfördern von zusammengelegten Preßchargen ausgebildet und
mit einer zur Fahrrichtung der Saugleisten orthogonalen
Förderrichtung zur Abnahme- und Übergabeeinheit angeordnet.
Das Positionieren der Folien oder von Platten auf der
Zusammenlegestation stellt nur eine alternative Aus
führungsform dar, die dann sinnvoll ist, wenn vorher
lediglich deren andere Achse um gegebenenfalls Winkellage
korrigiert worden ist. - Die Richtung und die Länge des
Vor- oder Zurückfahrweges ergeben sich aus der zuvor auf
dem Ausrichttisch gemessenen Position der Folienquerkante
relativ zur Anlagenlängsachse. Das Zulegen der Folie als
gleichsam Beschichtungsfolie auf die Rohplatte erfolgt in
gleicher Weise. Während die auf der Unterseite der
Rohplatte befindliche Folie zunächst auf der Zusammen
legestation abgelegt und dann die Rohplatte zugelegt worden
ist, wird die oben liegende Folie auf dem Ausrichttisch
ausgerichtet. Im Unterschied zum Zulegen der unteren Folie
wird während des Transportes der oberen Folie durch die
zweite Saugleiste die Preßcharge aus unterer Folie und
Rohplatte mit Hilfe des Legeband- oder Riemenbandförderers
verfahren. Fahrtrichtung und -weg ergeben sich wiederum aus
der mit Hilfe der Sensorik gemessenen Lage der
Folienkanten.
Im Rahmen der Erfindung besteht auch die Möglichkeit, auf
dem Ausrichttisch lediglich eine Korrektur der Winkellage
der betreffenden Folie vorzunehmen, um eine einseitige
Kantenausrichtung zu erreichen. Die weitere Kanten
ausrichtung kann dann im Zuge der Übergabe der Folie an die
Zusammenlegestation erfolgen, und zwar unter Berück
sichtigung der zueinander orthogonalen Abziehrichtung von
dem Ausrichttisch in Richtung Zusammenlegestation sowie der
Abtransport- bzw. Fahrtrichtung der Zusammenlegestation
bzw. ihres Legeband- oder Riemenbandförderers.
Im Ergebnis werden die Folien an zwei Rohplattenkanten
lagekonstant zugelegt. Es treten daher nur noch Folien
überstände an den gegenüberliegenden Plattenkanten auf.
Dadurch wird der Folienverlust verringert. Darüber hinaus
wird eine höhere Ausricht- und Legegenauigkeit erreicht.
Dadurch können auch nachfolgende Anlagen zur
Konfektionierung der Rohplatten vereinfacht werden, ferner
tritt ein geringerer Verschnitt an diesen Anlagen auf.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abnahme- und Ablagevor
richtung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 in verschiedenen
Funktionsstellungen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 1 mit einer zweiten
Saugleiste in Wendestellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 4 und
Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 4 mit in die Zusammen
legestation zurückgefahrener zweiter Saugleiste.
In den Figuren ist eine Vorrichtung zur Abnahme von Folien
1 von einem Folienstapel 2 in einer Stapelstation 3 und zur
Ablage der einzelnen der abgenommen Folien 1 in einer
Zusammenlegestation 4 dargestellt. Dabei sind in der
Stapelstation 3 mehrere Folienstapel 2 in vorgegebenen
Höhenabständen übereinander gelagert. Zwischen der Stapel
station 3 und der Zusammenlegestation 4 ist zumindest eine
erste Saugleiste 5 zum Abnehmen und Ablegen der einzelnen
Folien verfahrbar. Die Saugleiste 5 ist auf die jeweilige
Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel 2 bzw. deren jeweils
oberste Folie 1 höhenverstellbar. Zwischen der Stapel
station 3 und der Zusammenlegestation 4 ist eine
Übergabeplattform 6 angeordnet. Die Übergabeplattform 6
weist beidseitig Führungsschienen 7 mit synchron
arbeitenden Saugleistenantrieben 8 für die über die
Übergabeplattform 6 hin- und herfahrbare Saugleiste 5 auf.
Die Übergabeplattform 6 bildet mit den Führungsschienen 7,
den Saugleistenantrieben 8 und der Saugleiste 5 eine
höhenverfahrbare Abnahme- und Übergabeeinheit 5-8. Die
Abnahme- und Übergabeeinheit 5-8 ist auf einer Hub
konstruktion 9 gelagert oder Bestandteil einer solchen Hub
konstruktion. Die Hubkonstruktion ist als Hubtisch oder
Hebebühne mit zumindest einem hydraulisch oder pneumatisch
betätigbaren Hubzylinder 10 ausgebildet.
Die Stapelstation 3 ist als ortsfestes Mehretagengestell
mit in vorgegebenen Höhenabständen angeordneten Gestell
fächern 11 zur Aufnahme der Folienstapel 2 ausgebildet. Die
Übergabeplattform ist als Ausrichttisch 6 mit einer in der
Tischebene allseitig verschwenkbaren und ggf. drehbar bzw.
winkelverstellbar gelagerten Tischplatte 12 ausgebildet.
Der Tischplatte 12 sind nach dem Ausführungsbeispiel
mehrere in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander angeordnete
Stelltriebe 13, z. B. Zylinderkolbenanordnungen zugeordnet.
Ferner sind der Tischplatte 12 Lichtschranken und Sensoren
zum Erfassen einer oder mehrerer Folienkanten zugeordnet,
was im einzelnen nicht dargestellt ist. Die Stelltriebe 13
sowie die Lichtschranken und Sensoren sind mit einer
rechnergestützten Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung
verbunden. Auch das ist nicht gezeigt.
Die Tischplatte 12 weist integrierte Saugkanäle 14 auf, die
wie die Saugleiste 5 an eine Saugvorrichtung angeschlossen
sind. Die Saugleiste 5 ist an einer die beiden
Führungsschienen 7 verbindenden Traverse 15 angelenkt und
mittels eines Stelltriebes 16 in beliebige Winkelstellung
verschwenkbar bzw. drehbar. Ferner ist die Saugleiste 5
unter Verwirklichung der Saugleistenantreibe 8 mittels
Führungsschlitten in den Führungsschienen 7 gelagert, wobei
die Führungsschlitten von Elektromotoren, z. B. Linear
motoren angetrieben sind.
Der Zusammenlegestation 4 ist eine zweite Saugleiste 17
zugeordnet, welche zumindest teilweise über den Ausricht
tisch 6 zur Aufnahme einer von der ersten Saugleiste 5
abgelegten Folie 1 verfahrbar ist und welche über die
gesamte Zusammenlegestation 4 zur Ablage dieser Folie 1 auf
der Zusammenlegestation 4 verfahrbar ist. Für die zweite
Saugleiste 17 sind ebenfalls Führungsschienen 18 mit
Saugleistenantrieben 19 vorgesehen, die führungsparallel zu
den Führungsschienen 7 für die erste Saugleiste 5 sowie
zumindest teilweise über die Breite oder - wenn die
abgenommenen Folien 1 gewendet werden sollen - über die
gesamte Breite B des Ausrichttisches 6 in Richtung auf die
Stapelstation 3 verlaufen. Die zweite Saugleiste 17 ist wie
die erste Saugleiste 5 an einer die Führungsschienen 18
verbindenden Traverse 20 angelenkt und ggf. mittels eines
Stelltriebes 21 verschwenkbar. Die zweite Saugleiste 17
weist eine elektrostatische Aufladeeinrichtung 22 auf, die
über das in Abtransportrichtung vordere Stationsende der
Zusammenlegestation 4 verfahrbar ist. Die Zusammenlege
station 4 ist als Riemenbandförderer zum Abfördern von
zusammengelegten Preßchargen aus mit Folien 1 ein- oder
beidseitig belegten Rohplatten 23 wie Spanplatten,
Faserplatten oder dergleichen Holzwerkstoffplatten ausge
bildet und mit einer zur Fahrtrichtung der Saugleisten 5/17
orthogonalen Förderrichtung zu der Abnahme- und Über
gabeeinheit 5-8 angeordnet. - Die Verfahrbarkeit der ersten
und zweiten Saugleiste 5, 17 ist durch Winkelpfeile
dargestellt. Die Verschwenkbarkeit der Saugleisten 5, 17
ist durch Bogenpfeile dargestellt.
Claims (18)
1. Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem
Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der
abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation, wobei
- - in der Stapelstation ein- oder mehrere Folienstapel in vorgegebenen Höhenabständen übereinander gelagert sind,
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation zumindest eine Saugleiste zum Abnehmen und Ablegen einzelner Folien verfahrbar ist,
- - die Saugleiste auf die jeweilige Stapelhöhe der einzelnen Folienstapel einstellbar ist und
- - zwischen der Stapelstation und der Zusammenlegestation eine Übergabeplattform angeordnet ist,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8) auf eine
Hubkonstruktion (9) gelagert oder Bestandteil einer solchen
Hubkonstruktion ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubkonstruktion (9) als Hubtisch
oder Hebebühne mit hydraulisch oder pneumatisch betätig
baren Hubzylindern (10) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stapelstation (3) als ortsfestes
Mehretagengestell mit in vorgegebenen Höhenabständen
angeordneten Gestellfächern (11) zur Aufnahme der
Folienstapel (2) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übergabeplattform als Ausrichttisch
(6) mit einer in der Tischebene allseitig verschwenkbaren
und ggf. drehbar gelagerten Tischplatte (12) ausgebildet
ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tischplatte (12) ein oder mehrere,
ggf. in vorgegebenen Stellwinkeln zueinander angeordnete
Stelltriebe (13), z. B. Zylinderkolbenanordnungen, und ggf.
ein Drehantrieb zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tischplatte (12) Lichtschranken und
Sensoren zum Erfassen einer oder mehrerer Folienkanten oder
Ausrichtmarkierungen oder Dekordruckkontraste zugeordnet
sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stelltriebe (13) und ggf. der
Drehantrieb sowie die Lichtschranken und Sensoren mit einer
Steuervorrichtung oder Regelvorrichtung in Verbindung
stehen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tischplatte (12) integrierte
Saugkanäle (14) aufweist, die an eine Saugvorrichtung
angeschlossen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugleiste (5) an einer die beiden
Führungsschienen (7) verbindenden Traverse (15) angelenkt
und mittels eines Stelltriebes (16) in beliebige
Winkelstellung verschwenkbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugleiste (5) mittels Führungs
schlitten in den Führungsschienen (7) gelagert ist, wobei
die Führungsschlitten von Elektromotoren, z. B. Linear
motoren angetrieben sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zusammenlegestation (4) eine zweite
Saugleiste (17) zugeordnet ist, welche zumindest teilweise
über den Ausrichttisch (6) zur Aufnahme einer von der
ersten Saugleiste (5) abgelegten Folie (1) verfahrbar ist
und welche über die gesamte Zusammenlegestation (4) zur
Ablage dieser Folie (1) auf der Zusammenlegestation (4)
verfahrbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß für die zweite Saugleiste (17)
Führungsschienen (18) mit Saugleistenantrieben (19)
vorgesehen sind, die führungsparallel zu den Führungs
schienen (7) für die erste Saugleiste (5) sowie zumindest
teilweise über die Breite oder die gesamte Breite B des
Ausrichttisches (6) in Richtung auf die Stapelstation (3)
verlaufen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Saugleiste (17) wie die
erste Saugleiste (5) an einer die Führungsschienen (18)
verbindenden Traverse (20) angelenkt und ggf. mittels eines
Stelltriebes (21) verschwenkbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß für die erste und/oder zweite
Saugleiste (5, 17) Teleskopführungen vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß für die zweite Saugleiste (17) eine
senkrechte Hubvorrichtung vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Saugleiste (17) eine
elektrostatische Aufladeeinrichtung (22) aufweist, die über
das in Abtransportrichtung vordere Stationsende der
Zusammenlegestation (4) verfahrbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusammenlegestation (4) als
Legebandförderer oder Riemenbandförderer zum Abfördern von
zusammengelegten Preßchargen ausgebildet und mit einer zur
Fahrtrichtung der Saugleisten (5, 7) orthogonalen
Förderrichtung zu der Abnahme- und Übergabeeinheit (5-8)
angeordnet ist.
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DE1998139923 DE19839923C2 (de) | 1998-09-02 | 1998-09-02 | Vorrichtung zur Abnahme von Folien von einem Folienstapel in einer Stapelstation und zur Ablage der abgenommenen Folien in einer Zusammenlegestation |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1998
- 1998-09-02 DE DE1998139923 patent/DE19839923C2/de not_active Expired - Fee Related
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CN108137251B (zh) * | 2015-05-11 | 2019-11-08 | 迪芬巴赫机器制造有限公司 | 用于运送膜的设备和方法 |
Also Published As
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