DE19838429C2 - Anordnung zum schnellen Nachweis von mikrobiologischen oder biochemischen Stoffen - Google Patents
Anordnung zum schnellen Nachweis von mikrobiologischen oder biochemischen StoffenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum schnellen Nachweis
von mikrobiologischen oder biochemischen Stoffen wie beispielsweise
Adenosintriphosphat (ATP).
Der schnelle und unkomplizierte Nachweis von
bestimmten Stoffen in einem Volumen oder an einer Ober
fläche ist in vielen Bereichen von großer Bedeutung.
Ein Beispiel hierfür ist der Lebensmittel- oder Hygie
nesektor, auf denen der mikrobiologische Nachweis von
Bakterien oder Keimen einen wesentlichen Faktor dar
stellt. Dieser Nachweis sollte schnell durchführbar und
auch von Laien leicht handhabbar sein.
Es sind daher auf dem Markt Schnelltestsysteme,
sogenannte Testkits, verfügbar, mit denen diese Anfor
derungen erfüllt werden. Schnelltestsysteme zeichnen
sich durch wenige, einfach durchzuführende Verfahrens
schritte aus. Sie können von Laien bedient werden und
liefern in der Regel nur qualitative, keine quantita
tiven Ergebnisse. Eine exakte Kalibrierung solcher
Schnelltestsysteme wäre zu aufwendig.
Ein sehr kritisches Anwendungsgebiet solcher
Schnelltestsysteme ist der Nachweis bzw. die regel
mäßige Kontrolle von Vorrichtungen, wie beispielsweise
Produktionsanlagen in der Lebensmitteltechnologie, auf
krankheitserregende Bakterien oder Keime.
Für diesen Nachweis sind Verfahren bekannt, die
die Bakterien oder Keime über deren interzelluläre
Stoffwechselprodukte nachweisen. Bei einer häufig eingesetzten
Nachweisreaktion erfolgt beispielsweise der
Nachweis von interzellulären Stoffwechselprodukten wie
z. B. ATP oder DNA/RNA, mit den nachfolgenden Verfah
rensschritten.
Das nachzuweisende Stoffwechselprodukt wird zu
nächst biochemisch oder physikalisch, beispielsweise
mit einem speziellen Extraktionsmittel, aus den Zellen
der Bakterien oder Keime in dem zu untersuchenden
Medium extrahiert. Die resultierende Extraktionslösung
muß anschließend neutralisiert werden, um die biochemi
schen Voraussetzungen für die anschließende Signal
erzeugung zu schaffen und somit Fehlmessungen zu ver
meiden. Dies ist gerade bei einfach zu handhabenden
Schnelltests ein sehr kritischer Verfahrensschritt. Die
biochemische Signalerzeugung erfolgt in der Regel durch
Zugabe eines Nachweisstoffes, der eine Reaktion mit dem
nachzuweisenden Stoff eingeht und hierbei ein Signal
erzeugt. Es erfolgen anschließend Schritte wie die
Signalerfassung und Auswertung sowie die Ausgabe bzw.
Anzeige des Nachweisergebnisses. Im Falle des Nach
weises von ATP wird beispielsweise ein Glühwürmchen
luciferasereagens als Nachweisstoff zugegeben, das bei
Anwesenheit von ATP eine Leuchtreaktion hervorruft. Die
hierbei emittierte Strahlung kann dabei über einen
Photodetektor als Signalerfassungseinrichtung nach
gewiesen werden.
Ein derartiger Schnelltest mit einem Verfahren zur
Extraktion von interzellulären Komponenten ist bei
spielsweise in der DE 692 21 604 T2 beschrieben. Die
hierbei verwendeten biochemischen Verfahren sind der
US 5705345 zu entnehmen, wobei der Schwerpunkt auf
der biochemischen Freisetzung der interzellulären Produkte
wie ATP, DNA oder RNA sowie dem besonders heiklen
anschließenden Neutralisationsschritt liegt.
Der Aufbau eines denkbaren Schnelltestsystems ist
exemplarisch in Fig. 1 dargestellt. Die Anordnung
besteht aus den Bestandteilen Küvette 1, Kappe 2,
Probenstab 3, Verschlußkappe 4 und Membran 5.
Der Test läuft in der folgenden Weise ab. Zunächst
wird das zu testende Medium (im folgenden auch als
Probe bezeichnet) mit dem Probenstab 1 aufgenommen
und mit der Verschlußkappe 4 in die Küvette 1 ein
gesteckt. In der Küvette befindet sich eine Extrak
tionslösung 6, die auf die Probe einwirkt. Nach Ab
lauf einer definierten Zeitspanne für die Extraktion
wird mit dem Probenstab 3 die Membran 5 durch
stochen, so daß der Reaktions- bzw. Nachweisstoff 7
für die Signalerzeugung freigesetzt wird. Das Nach
weissignal wird mit einer nicht dargestellten Signal
erfassungseinrichtung detektiert.
Aufgrund der kritischen Anwendungsbereiche mancher
Testsysteme geht die Entwicklung in Richtung einer Er
höhung der Zuverlässigkeit der Schnelltests. Bei den
bisherigen Bemühungen lag hierbei der Schwerpunkt auf
der biochemischen Seite, insbesondere bei der Verbesse
rung der Neutralisation der jeweiligen Extraktions
lösung zur Vermeidung von Fehlmessungen.
Allerdings birgt auch der prinzipielle Aufbau der
bekannten Testsysteme je nach Verwendung und Test
prinzip Unsicherheiten. Dies liegt an der Problematik
einer doppelt-negativen Logik, die diese Testsysteme in
sich tragen.
Ein Beispiel hierfür ist der Nachweis der An
wesenheit von biologischen Elementen als Indiz für eine
biologische Verunreinigung einer Anlage, wenn das bio
logische Material bzw. das in ihm gebundene ATP als
Energieträger für die Nachweisreaktion verwendet wird.
Bei diesem Testverfahren wird sowohl in dem gewünschten
und damit wahrscheinlicheren Fall des Vorliegens keiner
Verunreinigung und somit keines biologischen Energie
trägers als auch im Fall eines nicht mehr funktions
fähigen Schnelltests kein Signal erzeugt. In letzterem
Fall kann daher eine vorhandene Verunreinigung nicht
erkannt werden. Dieser Versagensfall des Testes kann
z. B. bei einer Getränkeabfüllanlage zu katastrophalen
Folgen führen.
Aus einer Vielzahl von Druckschriften ist die
Verwendung von Referenzstoffen zur Kalibrierung einer
Meßeinrichtung bekannt, so beispielsweise aus der
GB 2 288 232 A, die ein Verfahren und einen Kit zum
Kalibrieren einer ATP-Biolumineszenz-Prüfeinheit
offenbart. Aus dieser Druckschrift ist es bekannt, dem
Nachweisstoff unmittelbar nach Durchführung des
Nachweises an einer Probe eine bekannte Menge an ATP
beizugeben. Aus einem Vergleich des hierbei erzeugten
Luminenszenzsignals mit dem beim Nachweis erhaltenen
Luminenszenzsignal kann ein quantitativer Wert für den
ATP-Gehalt der Probe abgeleitet werden.
In der WO 91/19196 A1 ist ein Testkit
beschrieben, bei dem eine Referenzstoffmenge getrennt
vom Nachweissystem in einem abgeschlossenen Volumen
gelagert wird. Der Testkit umfasst zwei voneinander
getrennte Testbereiche, einen für die Nachweisreaktion,
den anderen für eine parallele Kalibrierungsmessung mit
der Referenzstoffmenge.
Die WO 86/03589 A1, EP 0093613 A1, EP 0314293 A2, EP 0253464 A1,
DE 69 22 0557 T2 zeigen weitere Anordnungen,
bei denen eine von einer Testfläche getrennte Referenz
fläche zur Kalibrierung vorgesehen ist. Die vorge
stellten Systeme dienen allerdings lediglich zur
Kalibrierung der eingesetzten Sensoren, wobei kein
Kontakt zwischen einer Referenzstoffmenge und dem
Nachweissystem erfolgt.
Keine der Druckschriften beschäftigt sich jedoch
mit dem obigen Problem eines möglichen Versagens von
Schnelltests.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
Anordnung zum Nachweis eines mikrobiologischen Stoffes
anzugeben, mit der die Zuverlässigkeit des Nachweises
erhöht werden kann.
Die Aufgabe wird durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Unter
ansprüche.
Die erfindungsgemäße Anordnung ist besonders als
Testkit für Schnelltests geeignet. Sie besteht aus
einem Träger, beispielsweise einem Behältnis in Form
einer Küvette, zum Einbringen der Probe, einer
Probenaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen und Abgeben der
Probe sowie einem im Träger angeordneten Nachweis
system, das bei Kontakt mit dem nachzuweisenden Stoff
ein Signal erzeugt. Weiterhin beinhaltet die Anordnung
eine Referenzstoffmenge des nachzuweisenden oder eines
vergleichbaren Stoffes, die getrennt vom Nachweissystem
in einem abgeschlossenen Volumen, vorzugsweise am
Behältnis oder an der Probenaufnahmeeinrichtung, so
lagert, daß sie bei Nichterzeugung eines Signals mit
dem Nachweissystem in Kontakt gebracht werden kann. Der
Träger ist ein Behältnis, das durch eine Membran in
einen unteren und in einen oberen Abschnitt geteilt
ist, wobei das Nachweissystem im unteren Abschnitt
vorliegt. Der obere Abschnitt des Behältnisses enthält
ein Extraktionsmittel zur Extraktion des nachzu
weisenden Stoffes aus der Probe.
Bei dem mit dieser Anordnung durchführbaren Verfahren
zum Nachweis von Stoffen wird die Probe mit einem
Nachweissystem in Kontakt gebracht, das bei Vorliegen
einer bestimmten (geringen) Menge des Stoffes in der
Probe ein Signal erzeugt. Als Nachweissysteme können
hierbei selbstverständlich neben bereits vorgestellten
Nachweisstoffen in Form von Lösungen oder löslichen
Feststoffen auch elektronische Nachweissysteme,
beispielsweise aus der Gruppe der CHEMFETs (chemisch
sensitive Feldeffekttransistoren), eingesetzt werden.
Das erzeugte Signal kann eine Vielzahl von Erschei
nungsformen haben, wie beispielsweise optische Emissio
nen oder Veränderungen (z. B. Farbwechsel), elektroni
sche Spannungen, Temperaturänderungen u. s. w. Bei
Ausbleiben eines Signals nach Durchführung der aus dem
Stand der Technik bekannten Verfahrensschritte wird
eine Referenzstoffmenge des nachzuweisenden oder eines
vergleichbaren Stoffes mit dem Nachweissystem in
Kontakt gebracht, um die Funktionsfähigkeit des
Nachweissystems zu verifizieren. Unter Referenzstoff
menge ist hierbei eine Menge des nachzuweisenden
Stoffes zu verstehen, die ausreicht, um bei Kontakt mit
dem Nachweissystem ein Nachweissignal (als Referenz
signal) hervorzurufen. Alternativ kann anstelle des
nachzuweisenden Stoffes ein vergleichbarer Stoff
eingesetzt werden, der bei Funktionsfähigkeit des
Nachweissystems ein entsprechendes Nachweissignal
hervorruft.
Die Anordnung ergänzt somit die ein
leitend beschriebenen und vergleichbare bekannte Tests
um ein Referenzsignal zum Nachweis der Funktionsfähig
keit des Tests. Dieses Referenzsignal wird durch die
Freisetzung einer ausreichenden Menge des nachzuweisen
den Stoffes, beispielsweise des biologischen Energie
trägers für die Nachweisreaktion, erzeugt. Dies erfolgt
im Anschluß an den auf herkömmliche Weise durchgeführ
ten Test für den Fall, daß dieser kein Signal geliefert
hat.
Durch die Verwendung der Anordnung wird
somit ein unbemerktes Versagen des einzelnen Testkits
ausgeschlossen und eine hohe Nachweissicherheit er
reicht.
Bei Einsatz einer solchen Anordnung in
Form eines lagerfähigen Testkits für den Handel, muß die
hier genannte ausreichende Menge des nachzuweisenden
Stoffes als Überschußmenge definiert werden, die ledig
lich bis zum Ablauf des Verfalldatums ein ausreichendes
Signal erzeugen muß. Dieses Signal muß allerdings nicht
für Kalibrierungszwecke sondern nur zum Funktionsnach
weis geeignet sein.
Mit der Anordnung ist durch die
Erzeugung des Referenzsignals die Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit von Testsystemen gewährleistet. Die
erfindungsgemäße Anordnung wird insbesondere der
Forderung nach möglichst wenigen Verfahrensschritten
sowie einer einfachen, auch für Laien geeigneten
Bedienung gerecht, wie sie speziell an Schnelltest
systeme gestellt wird.
Gerade bei Testsystemen, die vor der Benutzung
über größere Zeitspannen gelagert werden, wird die
Größe der Referenzstoffmenge so gewählt, daß sie bei
Ablauf einer vorbestimmten Zeitperiode der regelmäßigen
Funktionsfähigkeit des Nachweissystems, d. h. bei Ablauf
des Verfalldatums, noch ausreicht, um ein Nach
weissignal auszulösen.
Die Anordnung wird nachfolgend anhand von Ausfüh
rungsbeispielen in Verbindung mit den Figuren näher
erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 ein Beispiel für einen denkbaren Aufbau eines
Testkits;
Fig. 2 schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Anordnung;
Fig. 3 schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Anordnung; und
Fig. 4 schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel
einer Anordnung.
Für die Erzeugung des Referenzsignals sind mehrere
technische Lösungsmöglichkeiten geeignet, von
denen nachfolgend drei als Beispiele skizziert werden.
Allen technischen Lösungen sind die folgenden
prinzipiellen Schritte gemeinsam.
Zunächst werden die aus dem Stand der Technik
bekannten Verfahrensschritte des jeweiligen Tests
durchgeführt. Erzeugt das Nachweissystem ein Signal, so
ist das Testsystem funktionsfähig. Erzeugt das Nach
weissystem kein Signal, so ist ein Referenzsignal
notwendig. Zur Überprüfung der Funktionsweise des
Testsystems in letzterem Fall wird daher ein Referenz
signal erzeugt. Dies erfolgt durch Freisetzen einer
ausreichend Menge des nachzuweisenden Stoffes im
Testsystem direkt, so daß ein unmittelbarer Kontakt
bzw. eine Vermischung mit dem Nachweissystem bzw. dem
signalerzeugenden Medium entsteht. Wenn hierbei ein
Signal erzeugt wird, so ist das Testsystem funktions
fähig und der im ersten Verfahrensschritt gesuchte bzw.
nachzuweisende Stoff ist definitiv nicht vorhanden.
Wenn allerdings kein Signal erzeugt wird, so ist das
Testsystem nicht funktionsfähig und der Test muß mit
einem neuen Testkit wiederholt werden (100% -
Qualitätsüberprüfung).
Fig. 2 zeigt schematisch ein erstes Ausführungs
beispiel einer Anordnung (im folgen
den auch als Testkit bezeichnet), das eine technische
Realisierung zur Freisetzung der Referenzmenge des
nachzuweisenden Stoffes (Referenzstoff 8) vorstellt.
Bei dieser und den folgenden Figuren wurden je
weils gleiche Bezugszeichen für die gleichen Elemente
wie bei der Anordnung der Fig. 1 verwendet. Ebenso
wird die in Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebene Verfahrensabfolge
einschließlich des Schrittes der Frei
setzung des Nachweisstoffes auch beim Einsatz der nach
folgend dargestellten Anordnungen durchgeführt.
Der Testkit bestehend aus einer Küvette 1 als
Behältnis, dem Probenstab 3 und dem Nachweisstoff 7
enthält gekapselt den Referenzstoff 8. Der Bediener
des Testsystems entnimmt den Testkit nach einem erfolg
ten Meßvorgang ohne Signalentstehung aus der (nicht
dargestellten) Signalmeßeinrichtung, setzt den Refe
renzstoff frei und bringt den Testkit wieder in die
Signalmeßeinrichtung ein. Das Freisetzen kann zum Bei
spiel durch das "Aufquetschen" einer am Probenstab
(siehe Fig. 2) oder an der Innenwandung der Küvette
vorgesehenen Kapsel erfolgen. Dies kann entweder durch
das Einwirken einer Kraft über die (beispielsweise
elastische) Küvette 1 oder ein "Ausdrücken" an der
durchbrochenen Membran 5 erfolgen.
Ein Beispiel für eine zweite Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Anordnung zeigt Fig. 3. Analog zum
ersten Ausführungsbeispiel ist auch hier der Referenz
stoff 10 in den Testkit integriert. Die Freisetzung
des Referenzstoffes im Anschluß an den durchgeführten
Test erfolgt durch mechanische Einwirkung, welche sich
auch einfach automatisieren läßt. Fig. 3 zeigt hierbei
ein Beispiel der Integration in einen Hohlraum des Pro
benstabes 3 oberhalb einer speziell vorgesehenen
Sollbruchstelle 9. Die Freisetzung des Referenzstof
fes 10 erfolgt durch einen mechanisch induzierten
Bruch dieser Sollbruchstelle 9, wodurch der Referenz
stoff mit dem Nachweisstoff 7 in Kontakt treten kann.
Auch hier sind neben der dargestellten zahlreiche
weitere Ausführungsvarianten möglich, die der Fachmann
aus der dargestellten Anordnung ableiten kann.
Eine dritte Ausführungsform der
Anordnung basiert auf einer Speicherung bzw.
Lagerung des Referenzstoffes in oder bei einer Signal
meßeinrichtung zur Erfassung des Nachweissignals. Die
Signalmeßeinrichtung wird nicht nach jeder Messung
ersetzt, wie dies beim Testkit der Fall ist, und eignet
sich daher für die Lagerung einer größeren Menge des
Referenzstoffes.
Bei dieser Ausführungsform weist die Küvette 1,
wie in Fig. 4 dargestellt, eine Membran oder eine ver
dünnte Stelle 11 auf. Der Referenzstoff 10 wird
nach erfolgter Durchführung der herkömmlichen Test
schritte von außen in den Testkit eingebracht. Dies
kann z. B. mit Hilfe einer Spritze 12 erfolgen, die
durch die Membran oder verdünnte Stelle 11 in die
Küvette 1 eindringen kann.
Bei dieser Ausführungsform ist die Lagerung des
Referenzstoffes von den Testkits entkoppelt. Dies ist
vor allem dann zu bevorzugen, wenn der Referenzstoff
von den restlichen (chemischen oder biochemischen)
Komponenten im Testsystem abweichende Haltbarkeits
zeiten aufweist, seine Lagerung kritischer, die Kapse
lung im System schwierig oder der Stoff verhältnismäßig
teuer ist.
Die Anordnung kann bei Schnelltestsystemen, z. B. bei einem
Testkit mit der Bezeichnung "HY-LITE®-Pen"
der Firma Merck für Hygienemonitoring in der
Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. In diesem
Bereich ist durch die zunehmend kritischeren Verbrau
cher und eine Vielzahl an Lebensmittelskandalen (z. B.:
BSE) eine starke Verschärfung der Gesetze und Kontrol
len zu verzeichnen, welche auch in Zukunft mit Sicher
heit anhalten wird. Diesen Anforderungen wird ein
erfindungsgemäß um das beschriebene Referenzsignal
erweitertes Testsystem gerecht.
Gegenüber bekannten Testsystemen wird mit der
erfindungsgemäßen Anordnung eine 100% Qualitäts
sicherung durch den individuellen Funktionsnachweis
jedes einzelnen Testkits erreicht. Die Erfindung läßt
sich durch eine einfache Integration der zusätzlichen
Referenzfunktion in bestehende Testsysteme realisieren.
Es sind also beispielsweise keine neuen Signal
erfassungseinrichtungen erforderlich. Bei der Zugabe
des Referenzstoffes handelt es sich zudem um einen
unkritischen Verfahrensschritt in der Mengenhandhabung,
da eine Überdosierung des Referenzstoffes in den
bekannten Verfahren zulässig ist.
Claims (10)
1. Anordnung zum schnellen Nachweis von mikro
biologischen oder biochemischen Stoffen, mit
- - einem Träger (1) zum Einbringen einer Probe;
- - einer Probenaufnahmeeinrichtung (3) zum Aufneh men und Abgeben der Probe;
- - einem in dem Träger (1) vorliegenden Nachweis system (7), das bei Kontakt mit dem nachzuweisen den Stoff ein Signal erzeugt; und
- - einer Referenzstoffmenge (8, 10) des nachzu weisenden oder eines vergleichbaren Stoffes, die getrennt vom Nachweissystem (7) in einem abgeschlossenen Volumen so lagert, daß sie bei Nichterzeugung eines Signals mit dem Nachweis system (7) im Träger (1) in Kontakt gebracht werden kann,
2. Anordnung nach Anspruch 1,
wobei das abgeschlossene Volumen für die
Referenzstoffmenge (8, 10) am Träger (1) oder an
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) angeordnet ist.
3. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
wobei die Referenzstoffmenge (8, 10) so gewählt
ist, daß sie bei Ablauf einer vorbestimmten
Zeitperiode der regelmäßigen Funktionsfähigkeit
des Nachweissystems noch ausreicht, um ein
Nachweissignal auszulösen.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
wobei die Probenaufnahmeeinrichtung (3) eine
pipettenförmige Gestalt aufweist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
wobei das Nachweissystem (7) ein Nachweisstoff
ist, der eine Reaktion mit dem nachzuweisenden
Stoff der Probe eingeht.
6. Anordnung nach Anspruch 5,
wobei der Nachweisstoff (7) eine Luciferin/
Luciferasereaktion auslöst.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
wobei das abgeschlossene Volumen in der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) angeordnet ist,
wobei die Probenaufnahmeeinrichtung (3) eine Soll
bruchstelle (9) aufweist, bei deren Bruch der
Referenzstoff (10) entweicht.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
wobei das abgeschlossene Volumen eine Kapsel ist,
die durch äußere Krafteinwirkung geöffnet bzw.
ausgedrückt werden kann.
9. Anordnung nach Anspruch 1,
wobei am Träger (1) ein dünnwandiger Bereich (11)
ausgebildet ist, über den die Referenzstoffmenge
(8, 10) mit dem Nachweissystem in Kontakt gebracht
werden kann.
10. Anordnung nach Anspruch 9,
wobei der dünnwandige Bereich (11) durch eine
Membran gebildet ist.
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Publications (2)
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Katalog Firma Clontech (1998), S. 16-18, 264 * |
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Publication number | Publication date |
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DE19838429A1 (de) | 2000-03-09 |
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