DE19829505B4 - Induktivität - Google Patents
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Abstract
– die mindestens zwei Seitenwände (1b, 1c) jeweils mindestens einen Absatz (1d, 1e) aufweisen, die den mindestens einen Wickelraum in einen nicht-verengten ersten (B1) und in wenigstens einen verengten zweiten Bereich (B2) unterteilen,
– die Induktivität eine elektrische Isolierung (5) besitzt, die auf dem mindestens einen Absatz (1d, 1e) der Seitenwände (1b, 1c) aufliegt und den nicht-verengten, ersten Bereich (B1) von dem wenigstens einen verengten, zweiten Bereich (B2) separiert, und wobei
– die Induktivität elektrische Anschlüsse aufweist, die als...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Induktivität gemäß des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1. Derartige Induktivitäten sind bekannt und bereits im Handel erhältlich.
- I. Technisches Gebiet
- Bei den oben zitierten, bekannten Induktivitäten handelt es sich insbesondere um Transformatoren und um Drosseln, die für hohe Spannungen geeignet sind.
- Handelsübliche Transformatoren besitzen einen Spulenkörper, auf den eine Primärwicklung und eine Sekundärwicklung gewickelt sind. Der Spulenkörper weist eine durch zwei parallele Seitenwände und eine zylindrische Hülse begrenzte Kammer auf, in der die Primärwicklung und die Sekundärwicklung angeordnet sind. Die Zylinderachse der zylindrischen Hülse ist mit der Wickelachse der Primär- und der Sekundärwicklung identisch. Die Primär- und die Sekundärwicklung sind, voneinander getrennt durch eine oder mehrere elektrisch isolierende Schichten, um ihre gemeinsame Wickelachse in unterschiedlichen Lagen übereinander gewickelt. Diese elektrisch isolierenden Schichten sind koaxial zu der den Kammerboden bildenden zylindrischen Hülse angeordnet und erstrecken sich zwischen den beiden parallelen Seitenwänden. Derartige Transformatoren besitzen keine zufriedenstellende Hochspannungsfestigkeit. Insbesondere kann der zwischen den Seitenwänden des Spulenkörpers und den Isolierschichten verbleibende kleine Luftspalt zu einem Kurzschluss zwischen der Primär- und der Sekundärwicklung führen.
- Handelsübliche, für hohe Spannungen geeignete Drosseln besitzen einen im wesentlichen zylindrischen Spulenkörper, auf dem eine Drahtwicklung angeordnet ist. Die Wickelachse dieser Drahtwicklung verläuft parallel zur Zylinderachse des Spulenkörpers. Der Spulenkörper besitzt mehrere, senkrecht zur Zylinderachse angeordneten Seitenwände, die entlang der Zylinderachse unterschiedliche Kammern bzw. Wickelräume für die Windungen der Drahtwicklung bilden. Um eine ausreichende Hochspannungsfestigkeit der Drossel zu gewährleisten, sind die Windungen der Drahtwicklung in verschiedenen Kammern entlang der Zylinderachse des Spulenkörpers angeordnet. Allerdings beanspruchen derartige Drosseln vergleichsweise viel Raum.
- Die Patentschrift
DE 580 375 C offenbart einen einteiligen Spulenkasten mit lagenweiser Wicklung für elektrische Apparate, insbesondere Transformatoren oder Messwandler. - Die Offenlegungsschrift
DE 195 41 446 A1 beschreibt einen Spulenkörper mit zwei Wickelkammern und einer durchgehenden Ausnehmung für die Aufnahme eines Kerns. - Die
DE 83 28 208 U1 offenbart eine Isolationsanordnung für konzentrische Wicklungen mit gegenseitigen Mindest-Luft- bzw. Kriechstrecken. - II. Darstellung der Erfindung
- Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Induktivität mit einer verbesserten Hochspannungsfestigkeit zwischen den Anschlussdrähten der Wicklungen bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Die erfindungsgemäße Induktivität besitzt einen Spulenkörper und mindestens eine Drahtwicklung, die auf dem Spulenkörper angeordnet ist, wobei der Spulenkörper eine zylindrische Hülse, deren Zylinderachse parallel zur Wickelachse der mindestens einen Drahtwicklung verläuft, und mindestens zwei senkrecht zur Wickelachse angeordnete Seitenwände aufweist, so dass die zylindrische Hülse und die Seitenwände mindestens einen Wickelraum für die mindestens eine Drahtwicklung bilden. Erfindungsgemäß sind die mindestens zwei Seitenwände jeweils mit mindestens einem Absatz ausgestattet, die den mindestens einen Wickelraum in einen nicht-verengten ersten Bereich und in wenigstens einen verengten zweiten Bereich unterteilen. Zusätzlich besitzt die erfindungsgemäße Induktivität eine elektrische Isolierung, die auf dem mindestens einen Absatz bzw. auf der mindestens einen Stufe der mindestens zwei Seitenwände aufliegt und dadurch den nicht-verengten ersten Bereich von dem wenigstens einen verengten zweiten Bereich separiert. Durch die vorgenannten Maßnahmen oder Merkmale wird die Hochspannungsfestigkeit der erfindungsgemäßen Induktivität erheblich verbessert und eine kompakte räumliche Anordnung der Induktivität ermöglicht.
- Vorteilhafterweise sind die elektrischen Anschlüsse der erfindungsgemäßen Induktivität als im Spulenkörper verankerte Metallstifte ausgebildet. Diese Metallstifte sind über Anschlußdrähte mit den Wicklungsenden der mindestens einen Drahtwicklung verbunden. Zumindest eine der beiden Seitenwände des Spulenkörpers ist vorteilhafterweise mit einem oder mehreren ersten Schlitzen versehen, die zwischen den Metallstiften angeordnet sind und sich vom Rand des Spulenkörpers bis zur zylindrischen Hülse erstrecken. Ferner ist zumindest eine der beiden Seitenwände mit einem oder mehreren zweiten Schlitzen ausgestattet, die ebenfalls zwischen den Metallstiften angeordnet sind und sich vom Rand des Spulenkörpers bis zu dem mindestens einen Absatz der entsprechenden Seitenwand erstrecken. Außerdem weisen die ersten und zweiten Schlitze vorteilhafterweise jeweils eine Rampe oder eine schiefe Ebene auf, die zur Führung der Anschlußdrähte in den Schlitzen dienen.
- Besonders vorteilhaft läßt sich die Erfindung auf einen Transformator anwenden.
- Der erfindungsgemäße Transformator besitzt einen Spulenkörper, auf den mindestens eine erste Wicklung und mindestens eine zweite Wicklung aufgewickelt sind, wobei die erste Wicklung und die zweite Wicklung eine gemeinsame Wickelachse aufweisen und in unterschiedlichen Lagen, getrennt durch eine elektrische Isolierung, übereinander auf dem Spulenkörper angeordnet sind. Der Spulenkörper des erfindungsgemäßen Transformators besitzt eine zylindrische Hülse und mindestens zwei senkrecht zur Wickelachse angeordnete Seitenwände, die mindestens einen Wickelraum für die Transformatorwicklungen bilden. Die beiden Seitenwände des Spulenkörpers weisen jeweils mindestens einen Absatz auf, die den mindestens einen Wickelraum in einen nicht-verengten ersten und in wenigstens einen verengten zweiten Bereich unterteilen, und die elektrische Isolierung liegt auf dem mindestens einen Absatz der Seitenwände auf und separiert den nicht-verengten, ersten Bereich von dem wenigstens einen verengten, zweiten Bereich. Vorteilhafterweise ist die mindestens eine erste Wicklung in dem nicht-verengten ersten Bereich und die mindestens eine zweite Wicklung in dem wenigstens einen verengten zweiten Bereich des mindestens einen Wickelraumes des Spulenkörpers angeordnet, so daß durch die elektrische Isolierung eine räumliche Trennung von erster Wicklung und zweiter Wicklung erreicht wird. Die erfindungsgemäßen Absätze oder Stufen an den Seitenwänden ermöglichen eine kompakte räumliche Anordnung von erster und zweiter Wicklung. Sie verbessern die Hochspannungsfestigkeit des Transformators, indem sie insbesondere Kriechströme und Sprüh- oder Funkenentladungen an den Rändern der elektrischen Isolierung zwischen erster und zweiter Wicklung verhindern. Ferner erlauben die erfindungsgemäßen Maßnahmen, als elektrische Isolierung ein vergleichsweise dünnes Kunststoffband zu verwenden, das zwischen erster und zweiter Wicklung angeordnet ist und auf den Absätzen oder Stufen aufliegt. Die Verwendung dieser vergleichsweise dünnen elektrischen Isolierung zwischen erster und zweiter Wicklung gewährleistet eine kompakte räumliche Anordnung und eine mi nimale Streuinduktivität des Transformators. Um geringe Toleranzen bei der Wicklungshöhe von erster und zweiter Wicklung auszugleichen, ist der mindestens eine Absatz der Seitenwänden vorteilhafterweise jeweils mit einer Schrägen versehen, die einen stetigen Übergang von dem nicht-verengten ersten Bereich zu dem mindestens einen verengten zweiten Bereich gewährleistet. Zur Verbesserung der Hochspannungsfestigkeit tragen auch die ersten und zweiten Schlitze in den Seitenwänden bei. Durch die ersten Schlitze sind vorteilhafterweise die Anschlußdrähte für die mindestens eine zweite Wicklung hindurchgeführt, während durch die zweiten Schlitze die Anschlußdrähte der mindestens einen ersten Wicklung hindurchgefädelt sind. Die ersten und zweiten Schlitze verbessern die elektrische Isolation zwischen den ersten und zweiten Wicklungen und zwischen den Anschlußdrähten von ersten und zweiten Wicklungen.
- III. Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Transformator in schematischer Darstellung -
2 Eine Seitenansicht des Spulenkörpers des erfindungsgemäßen Transformators -
3 Der in2 abgebildete Spulenkörper des erfindungsgemäßen Transformators in einer gegenüber der2 um 90 Grad gedrehten Seitenansicht -
4 Einen Querschnitt durch den unteren Teil des Spulenkörpers mit Draufsicht auf die Innenseite einer Seitenwand und vergrößerter Darstellung der Schlitze in der Seitenwand - Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiels handelt es sich um einen Transformator, der einen Spulenkörper
1 aus Kunststoff, eine Primärwicklung2 , eine Sekundärwicklung3 und einen Ferrit- oder Eisenkern4 besitzt. Die Primärwicklung2 und die Sekundärwicklung3 besitzen eine gemeinsame Wickelachse A-A und sind in unterschiedlichen Lagen, getrennt durch eine elektrische Isolierung5 , übereinander auf den Spulenkörper1 aufgewickelt. Der Spulenkörper1 weist eine durch eine zylindrische Hülse1a und zwei senkrecht zur Wickelachse A-A angeordnete Seitenwände1b ,1c begrenzten Wickelraum auf. Die zylindrische Hülse1a weist einen quadratischem Querschnitt auf und ihre Zylinderachse verläuft parallel zur Wickelachse A-A der Transformatorwicklungen2 ,3 . Diese zylindrische Hülse1a bildet den Boden des Wickelraumes und umschließt den Ferrit- oder Eisenkern4 des Transformators. Die beiden Seitenwände1b ,1c sind jeweils mit einem sich in den Wickelraum erstreckenden Absatz1d ,1e versehen. Durch diese Absätze1d ,1e wird der Wickelraum in einen nicht-verengten ersten Bereich B1 und einen verengten, bis zur zylindrischen Hülse1a reichenden zweiten Bereich B2 unterteilt. Das heißt, daß der Abstand der beiden Seitenwände1b ,1c , aufgrund der Absätze1d ,1e , im verengten Bereich B2 kleiner als im nicht-verengten Bereich B1 ist. In dem nicht-verengten ersten Bereich B1 ist die Primärwicklung2 untergebracht während in dem verengten zweiten Bereich B2 die Sekundärwicklung3 angeordnet ist. Die elektrische Isolierung5 liegt auf den Absätzen1d ,1e auf und trennt die Primärwicklung2 räumlich von der Sekundärwicklung3 . Die elektrische Isolierung5 besteht aus einer Kunststoffolie, die in zwei Lagen die Sekundärwicklung3 umschließt und eine Dicke von ungefähr 3 μm besitzt. Die Primärwicklung2 ist über die elektrische Isolierung5 auf den Spulenkörper1 aufgewickelt. Die Primärwicklung2 besitzt 55 Windungen und besteht aus einer lackierten Drahtlitze mit vier Adern von je 0,25 mm Durchmesser. Die Sekundärwicklung3 besitzt 154 Windungen und besteht aus einer lackierten Drahtlitze mit sieben Adern von je 0,25 mm Durchmesser. Die Sekundärwicklung3 füllt den gesamten verengten Bereich B2 des Wickelraumes des Spulenkörpers1 aus. Die Höhe der Absätze1d ,1e ist auf die Wicklungshöhe der Sekundärwicklung3 abgestimmt. Die Höhe der Absätze1d ,1e , vom Boden1a aus gemessen, beträgt ungefähr 3 mm. Der Abstand der beiden Seitenwände1b ,1c voneinander beträgt im nicht-verengten Bereich ungefähr 20 mm und im verengten Bereich ungefähr 18 mm. Die Absätze1d ,1e sind als Rampe ausgebildet, das heißt, sie weisen jeweils eine Schräge auf, um Toleranzen bei der Wicklungshöhe der Sekundärwicklung3 auszugleichen. Die zylindrische Hülse1a mit quadratischem Querschnitt, die den Boden1a des Wickelraumes bildet, besitzt einen Durchmesser bzw. eine Seitenlänge von ungefähr 12 mm. Die Höhe der Seitenwände1b ,1c über der zylindrischen Hülse1a beträgt ungefähr 6 mm. - Der Transformator weist ferner elf im Spulenkörper
1 verankerte, abgewinkelte Metallstifte6 auf, die zur Befestigung des Transformators auf einer Leiterplatine und zur elektrischen Kontaktierung von Primärwicklung2 und Sekundärwicklung3 dienen. In der ersten Seitenwand1b sind sieben und in der zweiten Seitenwand1c sind vier Metallstifte6 verankert. Die elektrische Verbindung zwischen den Metallstiften6 und den Transformatorwicklungen2 ,3 erfolgt mittels Anschlußdrähte, die jeweils mit einem Wicklungsende der Primärwicklung2 oder der Sekundärwicklung3 und mit einem der Metallstifte6 verbunden sind. Zwischen den Metallstiften6 sind zwei erste Schlitze7 und zwei zweite Schlitze8 in der zweiten Seitenwand1c angeordnet. Die ersten Schlitze7 erstrecken sich vom Rand des Spulenkörpers1 bis zur zylindrischen Hülse1a . In jedem dieser ersten Schlitze7 ist ein mit einem Wicklungsende der Sekundärwicklung3 verbundener Anschlußdraht angeordnet. Die ersten Schlitze7 dienen den mit der Sekundärwicklung3 verbundenen Anschlußdrähten als Führungshilfe. Die zweiten Schlitze8 erstrecken sich vom Rand des Spulenkörpers1 bis zum Absatz1e der Seitenwand1c . In jedem dieser zweiten Schlitze8 ist ein mit einem Wicklungsende der Primärwicklung2 verbundener Anschlußdraht angeordnet. Diese zweiten Schlitze8 dienen den mit der Primärwicklung2 verbundenen Anschlußdrähten als Führungshilfe. Die ersten7 und zweiten Schlitze8 sind jeweils mit einer Rampe7a ,8a oder einer schiefen Ebene ausgestattet, die das Einfädeln und Hinführen der Anschlußdrähte zu den Wicklungsenden von Primär-2 und Sekundärwicklung3 erleichtert. - Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das oben näher erläuterte Ausführungsbeispiel. Beispielsweise kann der erfindungsgemäße Transformator mehrere übereinander gewickelte Primär- oder/und Sekundärwicklungen aufweisen. Außerdem kann der Spulenkörper für den Fall mehrerer Primär- oder/und Sekundärwicklungen auch mit mehreren Kammern zur Aufnahme dieser Wicklungen ausgestattet sein. Ferner können die Seitenwände der Kammer bzw. der Kammern auch mehrere Absätze aufweisen, die die Kammer bzw. den Wicklungsraum in mehrere abgestufte, verengte Bereiche unterteilen. In jedem dieser abgestuften, verengten Bereiche kann eine Transformatorwicklung untergebracht werden, und auf jedem dieser Absätze kann eine elektrische Isolierung aufliegen, die die vorgenannten Transformatorwicklung voneinander räumlich und elektrisch trennt. Es ist natürlich auch möglich, die Primärwicklung in dem verengten Bereich B2 und die Sekundärwicklung in dem nicht-verengten Bereich B1 des Spulenkörpers anzuordnen.
- Außerdem ist es auch möglich, die Erfindung auf eine für hohe Spannungen ausgelegte Drossel anzuwenden. Die erfindungsgemäße Drossel besitzt einen Spulenkörper aus Kunststoff mit einer zylindrischen Hülse und zwei senkrecht zur Zylinderachse der Hülse angeordneten Seitenwänden, die eine Kammer bzw. einen Wickelraum für eine Drahtwicklung, deren Wickelachse parallel zur Zylinderachse verläuft, bilden. Die Windungen der Drahtwicklung sind koaxial zur Zylinderachse in mindestens zwei unterschiedlichen Lagen übereinander auf den Spulenkörper gewickelt. Die beiden Seitenwände besitzen jeweils mindestens einen in den Wickelraum weisenden Absatz, so daß der Wickelraum in einen nicht-verengten ersten und einen oder mehrere sukzessiv verengte zweite Bereiche unterteilt wird. In dem ersten Bereich und in jedem der zweiten Bereiche ist eine Lage von Windungen der Drahtwicklung untergebracht. Außerdem werden der erste Bereich und die unterschiedlichen zweiten Bereiche jeweils durch eine aus einem Kunststoffband bestehende elektrische Isolierung voneinander getrennt. Die elektrische Isolierung liegt auf den einander entsprechenden Absätzen bzw. Stufen der Seitenwände auf und separiert die in unterschiedlichen Lagen koaxial übereinander gewickelten Windungen der Drahtwicklung. Auf diese Weise wird eine Hochspannungsdrossel mit einem räumlich kompakten Aufbau ermöglicht.
Claims (10)
- Induktivität mit einem Spulenkörper und mindestens einer Drahtwicklung, die auf dem Spulenkörper angeordnet ist, wobei der Spulenkörper (
1 ) eine zylindrische Hülse (1a ), deren Zylinderachse parallel zur Wickelachse (A-A) der mindestens einen Drahtwicklung verläuft, und mindestens zwei senkrecht zur Wickelachse (A-A) angeordnete Seitenwände (1b ,1c ) aufweist, und wobei die zylindrische Hülse (1a ) und die Seitenwände (1b ,1c ) mindestens einen Wickelraum für die mindestens eine Drahtwicklung (2 ,3 ) bilden, wobei – die mindestens zwei Seitenwände (1b ,1c ) jeweils mindestens einen Absatz (1d ,1e ) aufweisen, die den mindestens einen Wickelraum in einen nicht-verengten ersten (B1) und in wenigstens einen verengten zweiten Bereich (B2) unterteilen, – die Induktivität eine elektrische Isolierung (5 ) besitzt, die auf dem mindestens einen Absatz (1d ,1e ) der Seitenwände (1b ,1c ) aufliegt und den nicht-verengten, ersten Bereich (B1) von dem wenigstens einen verengten, zweiten Bereich (B2) separiert, und wobei – die Induktivität elektrische Anschlüsse aufweist, die als im Spulenkörper verankerte Metallstifte (6 ) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Seitenwände (1b ,1c ) einen oder mehrere erste Schlitze (7 ) aufweist, die zwischen den Metallstiften (6 ) angeordnet sind und die sich vom Rand des Spulenkörpers (1 ) bis auf die zylindrische Hülse (1a ) der mindestens einen Kammer erstrecken. - Induktivität nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Absatz (
1d ,1e ) eine Schräge aufweist, so dass der Übergang von dem nicht-verengten ersten Bereich (B1) zu dem wenigstens einen verengten, zweiten Bereich (B2) stetig erfolgt. - Induktivität nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktivität ein Transformator ist, der mindestens eine erste Wicklung (
2 ) und mindestens eine zweite Wicklung (2 ) besitzt, wobei – die mindestens eine erste Wicklung (2 ) und die mindestens eine zweite Wicklung (3 ) eine gemeinsame, parallel zur Zylinderachse der zylindrischen Hülse (1a ) des Spulenkörpers (1 ) verlaufende Wickelachse (A-A) aufweisen und in unterschiedlichen Lagen übereinander auf dem Spulenkörper (1 ) angeordnet sind, – die elektrische Isolierung (5 ) zwischen der mindestens einen ersten Wicklung (2 ) und der mindestens einen zweiten Wicklung (3 ) angeordnet ist. - Induktivität nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Wicklung (
2 ) in dem ersten, nicht-verengten Bereich (B1) und die mindestens eine zweite Wicklung (3 ) in dem wenigstens einen verengten, zweiten Bereich (B2) angeordnet ist. - Induktivität nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallstifte (
6 ) über Anschlussdrähte mit den Wicklungsenden der mindestens einen Drahtwicklung (2 ,3 ) verbunden sind. - Induktivität nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Seitenwände (
1b ,1c ) einen oder mehrere zweite Schlitze (8 ) aufweist, die zwischen den Kontaktstiften (6 ) angeordnet sind und die sich vom Rand des Spulenkörpers (1 ) bis zu dem mindestens einen Absatz (1d ,1e ) der entsprechenden Seitenwand (1b ,1c ) erstrecken. - Induktivität nach den Ansprüchen 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussdrähte für die mindestens eine zweite Wicklung (
3 ) durch einen der ersten Schlitze (7 ) hindurchgeführt sind. - Induktivität nach den Ansprüchen 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussdrähte für die mindestens eine erste Wicklung (
2 ) durch einen der zweiten Schlitze (8 ) hindurchgeführt sind. - Induktivität nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Schlitze (
7 ,8 ) jeweils eine Rampe mit einer schiefen Ebene (7a ,8a ) bilden, die zur Führung der Anschlussdrähte dienen. - Induktivität nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktivität eine Drossel ist, wobei die Drahtwicklung Windungen aufweist, die in mindestens zwei Lagen übereinander gewickelt sind und wobei die elektrische Isolierung zwischen den mindestens zwei Lagen angeordnet ist.
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