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Zum
Entstören
von Stromkreisen bzw. zum EMV Schutz von Stromnetzen werden meist
stromkompensierte Drosseln eingesetzt, die auf geschlossenen magnetischen
Kernen beruhen. Diese aus Ferrit oder einem weichmagnetischen Eisenmaterial hergestellten
Kerne werden üblicherweise
mit zwei Wicklungen versehen, die beispielsweise bei einer Ringkerndrossel
in einem maximalen Abstand zueinander angebracht werden. Durch gegenläufige Beschaltung
kompensiert sich der magnetische Fluss innerhalb des ringförmig geschlossenen
Kerns. Auftretende Gleichtaktstörungen
(asymmetrische Störungen)
können
so in einfacher Weise kompensiert werden. Zur Kompensation von Gegentaktstörungen (symmetrische
Störungen)
wird oft eine zusätzliche Drossel
benötigt.
Weist die Drossel jedoch eine ausreichende Streuinduktivität auf, so
können
mit einem solchen Bauelement gleichzeitig auch Gegentaktstörungen kompensiert
werden.
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In
einer aus der
DE 197
56 578 C2 bekannten Ausführung besteht der Aufbau einer
solchen Entstördrossel
aus dem magnetischen Kern, der einen runden oder eckigen Querschnitt
aufweisen kann, und einem mit einem Wickelkörper ausgestatteten Spulenkörper, in
dem der Kern so eingebettet ist, dass die Wicklung gegen den Kern
isoliert ist. Der Spulenkörper
weist üblicherweise
Anschlusspins auf, die mit den Enden der Wicklungen verbunden sind. Die
Wicklung ist dabei um den Spulenkörper gewickelt, der den Kern
an zumeist drei Seiten so umschließt, dass die Wicklung nicht
in kontakt mit dem Kern treten kann. Weiterhin sind üblicherweise
den Wickelraum be grenzende Seiten- und Trennwände vorgesehen, die den innerhalb
des Kerns zur Verfügung
stehenden Wickelraum einengen.
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Aus
der
DE 39 10 142 A1 ist
ein Transformator bekannt, der einen ringförmigen magnetischen Kern aufweist,
der mit einer isolierenden Beschichtung versehen ist. Die Wicklungen
sind auf der Beschichtung aufgebracht und voneinander durch auf den
Kern aufgesteckte Stege getrennt.
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Aus
der
DE 36 36 065 C1 ist
ein zweiteiliges ineinander rastbares Gehäuse zur Lagerung von z.B. einer
Drossel auf einer Leiterplatte bekannt, bei dem ein magnetischer
Kern in eine Ausnehmung des Gehäuseoberteils
eingebettet ist.
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Aus
der
DE 33 24 078 A1 ist
ein Gehäuse
für einen
ringförmigen
Magnetkern bekannt, das ringschalenförmig ausgebildet ist und den
Kern vollständig
umschließt.
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Aus
der
US 6 300 857 B1 ist
ein Transformator bekannt, der einen ringförmigen magnetischen Kern aufweist,
der in eine isolierende Umhüllung
mit Durchbrechungen eingebettet ist.
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Bei
stromkompensierten Drosseln besteht oft das Problem, dass die Strombelastbarkeit
der Wicklung durch einen zu hohen Gleichstromwiderstand beeinträchtigt ist.
Des weiteren ist durch den Spulenkörper der für die automatische Bewicklung des
Kerns zur Verfügung
stehende Raum im Inneren des Ring- oder Rahmenkerns verringert, was der
Miniaturisierung solcher Drosseln technologische Grenzen setzt.
Ein weiteres Problem von Entstördrosseln ist,
dass sie oft eine zu niedrige Streuinduktivität aufweisen. Eine Möglichkeit
zur Erhöhung
der Streuinduktivität
besteht durch Schaffung eines magnetischen Bypasses, der aufgrund
eines nichtkompensierten magnetischen Stromflusses die Streuinduktivität erhöht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen neuartigen Spulenkörper für geschlossene
magnetische Kerne anzugeben, der die bei Entstördrosseln auftretenden Probleme
vermindern kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Spulenkörper
nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung, eine mit dem Spulenkörper hergestellte
Entstördrossel
sowie bevorzugte Verwendungen des Spulenkörpers und der Drossel sind
weiteren Ansprüchen
zu entnehmen.
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Der
erfindungsgemäße Spulenkörper ist
für einen
ringförmig
geschlossenen magnetischen Kern ausgelegt. Er umfasst zumindest
einen Rahmen, der an seiner Oberfläche eine flache Auflagefläche für den magnetischen
Kern aufweist. Des weiteren sind am Rahmen – in der Regel unten – Anschlusspins
befestigt. Vertikal über
der durch die Auflagefläche
gebildeten Ebene stehend, aber außerhalb der Auflagefläche, sind
außen
am Rahmen Führungselemente angeordnet,
die mit ihren Innenkanten dem Querschnitt des Kerns folgen und insbesondere
später
an einer Außenkante
des Kerns anliegen können.
Zwischen jeweils zwei Führungselementen
ist so ein Wickelraum definiert, wobei der gesamte Spulenkörper zwei
Wickelräume
aufweist. Innerhalb eines jeden Wickelraums besteht der Spulenkörper nur
aus dem in diesem Bereich flach ausgebildeten Rahmen.
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Der
erfindungsgemäße Spulenkörper verzichtet
also auf eine vollständige
Umhüllung
des Kerns und stellt im Gegenteil nur eine Auflagefläche für den Kern
zur Verfügung,
während
der Kern an den drei übrigen
Seiten seines vorzugsweise rechteckigen Querschnitts vom Spulenkörper unbedeckt
bleiben kann. Eine Wicklung, die um Spulenkörper und magnetischen Kern
gelegt wird, hat daher nur einen Wicklungsquerschnitt, der sich
aus der Querschnittsform des magnetischen Kerns plus der Querschnittsform
des im Bereich des Wickelraums flachen Rahmens ergibt. Gegenüber einem
herkömmlichen
Spulenkörper
ist der erfindungsgemäße Wicklungsquerschnitt
erheblich verringert. Daraus ergeben sich reduzierte Wicklungslängen. Die
Reduzierung wird weiterhin dadurch vergrößert, dass ein herkömmlicher
Spulenkörper
eine gewisse Fertigungstoleranz für die Kernabmessungen aufweisen
muss, die bei der Erfindung ebenfalls wegfallen können und
zur weiteren Reduzierung der Wicklungslänge beitragen. Dennoch lässt sich
der erfindungsgemäße Spulenkörper samt
Kern einfach bewickeln, da die entsprechenden Führungselemente an der Außenseite
und die Schenkel des Kerns bzw. der der Kernform folgende Rahmen
die äußeren Grenzen
des Wickelraums definieren. Vorzugsweise sind die Führungselemente
ausschließlich
außen
angeordnet, da im Inneren des späteren
ringförmig
geschlossenen Kerns der Wickel raum durch die entsprechenden Seitenschenkel
bzw. durch den Kern selbst begrenzt ist.
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Jeder
der beiden Wickelräume
kann symmetrisch in zwei oder mehr Teilwickelräume aufgeteilt sein. Die Aufteilung
erfolgt durch Trennelemente, die am Rahmen befestigt sind. Vorzugsweise
verlaufen die Trennelemente nur außerhalb des für den Kern vorgesehenen
Volumens, nicht aber innerhalb des vom Kern eingeschlossenen Innenraums.
Die Trennelemente können
aber auch U-förmig
ausgebildet sein, wobei der Rahmen in das U eingelegt ist, so dass
einer der Schenkel des U-förmigen
Trennelements durch den Innendurchmesser des späteren magnetischen Kerns verläuft. Möglich ist
es jedoch auch, die Trennelemente L-förmig auszubilden, wobei ein
Schenkel unterhalb des Rahmens, der zweite Schenkel außerhalb
an der äußeren Mantelfläche des
magnetischen Kerns entlang verläuft.
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Vorzugsweise
ist der erfindungsgemäße Spulenkörper für einen
Rahmenkern ausgelegt und weist daher einen Rahmen mit einer der
Form des Rahmenkerns folgenden Auflagefläche auf, mithin also einen
rechteckigen Rahmen. Ebenso sind die Führungs- und/oder die Trennelemente an die Form und
insbesondere an den Querschnitt des Rahmenkerns angepasst.
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Ein
Rahmenkern hat den Vorteil, dass sich die beiden Wicklungen bei
einem gegebenen Querschnitt und einem gegebenen Volumen des Kerns
in einer maximalen Entfernung zueinander anordnen lassen und dass
dadurch eine maximale Streuinduktivität erzielt werden kann. Des
weiteren hat der Rahmenkern den Vorteil, dass die Wicklungen an
zwei gegenüberliegenden
Schenkeln angebracht werden können,
und dass die Wickelräume
im Inneren des Rahmenkerns durch die beiden anderen Schenkel begrenzt
sind. Ein erfindungsgemäßer Spulenkörper kann
daher im Inneren auf entsprechende Führungselemente zur Begrenzung
des Wicklungsraums verzichten.
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Vorzugsweise
sind die Wickelräume
symmetrisch zueinander ausgebildet, da mit symmetrischen und daher
gleichartigen Wicklungen eine einfache und vollständige Kompensation
des magnetischen Flusses in einem Stromkreis erreicht werden kann, wenn
die Entstördrossel
in diesen eingebaut wird.
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Vorzugsweise
sind die Trennelemente als flache Leisten ausgebildet, die mit ihren
flachen Seiten in der die Teilwickelräume trennenden Ebne angeordnet
sind. Damit beanspruchen sie ein minimales Volumen innerhalb des
Wickelraums und ermöglichen
es dadurch, die Gesamtwickellänge
zu minimieren. Zwei Teilwickelräume
haben den Vorteil, dass die beiden darin aufzubringenden Teilwicklungen
elektrisch in Reihe geschaltet werden können. Auf diese Weise wird
die Kapazität
der Wicklungen reduziert.
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Vorzugsweise
sind sowohl Trennelemente als auch der Rahmen als flache Leisten
ausgebildet. Zusätzliche
Stabilität
gewinnt der Spulenkörper
daher durch vertikal aufeinanderstehende Elemente, wie beispielsweise
die vertikal zum Rahmen angeordneten Trennelemente, zumal wenn sie
zumindest L-förmig
ausgebildet sind und den Rahmen so stabilisieren. Eine weitere Stabilisierung
kann erreicht werden, wenn die Trennelemente an ihrer zum Kern weisenden
Innenseite durch ein vertikal auf der Auflagefläche stehendes und senkrecht
zur Trennebene zwischen den Teilwickelräumen ausgerichtetes Versteifungselement
verstärkt
bzw. mit diesen verbunden sind.
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In
weiterer Ausgestaltung können
an der Unterseite des Rahmens Abstandselemente angeordnet sein,
vorzugsweise quer zu den Schenkeln verlaufende streifenförmige Elemente.
Diese Abstandselemente definieren den Montageabstand zu einer späteren Befestigungsebene,
die üblicherweise
eine Leiterplatte ist und stabilisieren die Lage der Drossel am
Einbauort.
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Die
bereits genannten Führungselemente sind
vorzugsweise an den Ecken des rechteckigen für einen Rahmenkern ausgebildeten
Spulenkörpers angeordnet,
massiv ausgebildet und weisen vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt
auf, dessen Ecken abgerundet sein können. Die massive Ausbildung
der Führungselemente
ermöglicht
es, die Anschlusspins in den Führungselementen
zu verankern, wo sie aufgrund der höheren Spulenkörpermasse
bzw. aufgrund der höheren
Masse des Führungselementes
einen guten Halt finden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist innerhalb der Auflagefläche an den
beiden Schenkeln des Rahmens, die die beiden Wickelräume verbinden,
je ein Stützelement
für einen
magnetischen Bypass ausgebildet. Ein solcher magnetischer Bypass
ist beispielsweise aus der
DE
197 56 578 C2 bekannt. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, den magnetischen
Bypass mit bezug auf Symmetrieebenen symmetrisch anzuordnen. Die
Stützelemente
gehen daher vom Rahmen aus, reichen ein Stück weit in den Innenraum und
können
je nach vorgesehener Größe des magnetischen
Bypasses ein Stück
weit über
die durch die Auflagefläche
definierte Auflageebene hinausragen. Die Stützelemente sind daher mittig
zu den beiden verbindenden Schenkeln ausgerichtet. Vorzugsweise
weist jedes Stützelement
eine U-förmige
Ausnehmung auf, in der der magnetische Bypass gegen ein seitliches
Verrutschen längs
der verbindenden Schenkel des magnetischen Kerns gesichert ist.
Vorzugsweise ist ein magnetischer Bypass mit rechteckigem Querschnitt
vorgesehen, so dass die entsprechenden Stützelemente eine Ausnehmung
mit rechteckigem Querschnitt bzw. mit rechteckig abgebogenem U aufweisen.
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Zur
Fertigstellung einer Drossel wird auf die Auflagefläche des
Rahmens ein entsprechend passender magnetischer Kern, vorzugsweise
ein magnetischer Rahmenkern aufgeklebt. Zur elektrischen Isolierung
gegenüber
der Wicklung weist der Rahmenkern dann eine ganzflächige, zumindest
aber auf den nicht auf der Auflagefläche aufliegenden Oberflächen eine
elektrisch isolierende Beschichtung auf. Diese kann beispielsweise
eine dünne
Epoxidschicht sein, die bereits in einer Dicke von beispielsweise
0,4 mm eine elektrische Durchbruchspannung von mehr als 2.000 Vrms aufweist. Die elektrisch isolierende
Beschichtung ersetzt dabei einen den Kern umschließenden Spulenkörper, auf
dem beim erfindungsgemäßen Spulenkörper bewusst
verzichtet wird. Durch die eng anliegende Beschichtung und den nur
geringen Querschnitt des Rahmens im Bereich des Wickelraums wird
so unter Verzicht auf den umschließenden Spulenkörper und
auf die einzuhaltenden Toleranzen des Spulenkörpers für den Kerndurchmesser eine
minimale Wickellänge
für eine
im Wickelraum um den Kern und den Rahmen auszuführende Wicklung ermöglicht.
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In
jedem Wickelraum bzw. in jedem Teilwickelraum wird nun eine Wicklung
aufgebracht, deren Enden mit je einem der Anschlusspins mechanisch und
elektrisch verbunden werden. Vorzugsweise sind nicht nur die beiden
Teilwicklungen eines in zwei oder mehr Teilwickelräume geteilten
Wickelraums zueinander symmetrisch, sondern auch die beiden Wicklungen
auf den zueinander parallelen Schenkeln. Die Wicklung kann einfach
aufgebracht werden, wenn im Inneren des magnetischen Ring- oder Rahmenkerns keine
Führungs-
oder Trennelemente angeordnet sind, so dass ein maximaler Kernquerschnitt
zur automati schen Bewicklung zur Verfügung steht. Dieser Raum wird
auch durch den Rahmen nicht wesentlich vermindert.
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Nach
dem Einbringen der beiden Wicklungen in die beiden Wickelräume kann
ein magnetischer Bypass im Inneren des ringförmig geschlossenen magnetischen
Kerns eingelegt und auf den Stützelementen
aufgelegt und dort befestigt werden, z.B. durch Kleben. Dieser Bypass
besteht vorzugsweise aus dem gleichen Material wie der magnetische Kern,
insbesondere also aus Ferrit oder einem anderen weichmagnetischen
Eisenmaterial, wie z.B. einem mit einem Binder in Form gepressten
Eisenpulver.
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Eine
mit einem erfindungsgemäßen Spulenkörper ausgestattete
erfindungsgemäße Entstördrossel
mit magnetischem Bypass ist hochsymmetrisch ausgebildet und erlaubt
daher eine maximale Kompensation von asymmetrischen Gleichtaktstörungen. Durch
den magnetischen Bypass ist außerdem
die Streuinduktivität
so erhöht,
dass auch symmetrische Gegentaktstörungen mit der Drossel kompensiert werden
können.
Erfindungsgemäße Entstördrosseln eignen
sich daher vorteilhaft zum Einsatz in Stromkreisen, die mit einem
Stromnetz verbunden sind, zum Ausfiltern von Gleich- und Gegentaktstörungen, die
das Netz verunreinigen könnten
(EMV-Schutz).
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und dazugehörigen Figuren näher erläutert. Die
Figuren dienen allein vier Veranschaulichung der Erfindung, sind
daher nur schematisch und nicht maßstabsgetreu ausgeführt. Gleiche Teile
sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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1 zeigt
einen ersten Spulenkörper
in perspektivischer Ansicht von oben
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2 zeigt
den Spulenkörper
in perspektivischer Ansicht von unten
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3 zeigt
einen zweiten Spulenkörper
in perspektivischer Ansicht von oben
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4 zeigt
den zweiten Spulenkörper
in perspektivischer Ansicht von unten
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5 zeigt
einen Rahmenkern in perspektivischer Darstellung
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6 zeigt
den Rahmenkern im schematischen Querschnitt
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7 zeigt
eine erfindungsgemäße Entstördrossel
im schematischen Querschnitt parallel zur Rahmenkernebene
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8 zeigt
einen Querschnitt vertikal zu dieser Ebene
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9 zeigt
einen Spulenkörper
in perspektivischer Draufsicht, der eine Variante zur 4 darstellt.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Spulenkörpers SK,
welcher im wesentlichen als einteiliges Formteil aus einer Kunststoffmasse
ausgebildet ist, beispielsweise aus einer Standardmasse wie glasfaserverstärktes Polyamid
(PA66), Phenolharz oder Polyethylenterephthalat. Der Spulenkörper besteht
im wesentlichen aus einem flachen Rahmen R, welcher auf der Oberseite
eine Auflagefläche
AF aufweist, die der Oberfläche
eines dafür
vorgesehenen Rahmenkerns entspricht. Rahmen R und damit seine Auflagefläche AF sind
rechteckig ausgebildet und können
insbesondere zwei unterschiedliche Schenkellängen aufweisen, wobei die kürzeren Schenkel
vorzugsweise zur Aufnahme der Wicklung vorgesehen sind. Außerhalb
der vom Rahmen bzw. seiner Auflagefläche AF begrenzten Fläche sind
Führungselemente
FE angeordnet, die die von der Auflagefläche gebildete Ebene überragen
und vertikal zu dieser ausgerichtet sind. Die Führungselemente sind vorzugsweise
an den Ecken entlang der Schmalseiten angeordnet und massiv ausgebildet.
Zwischen zwei Führungselementen
FE an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten ist jeweils ein Wickelraum WR ausgebildet. In der dargestellten
Ausführung
ist jeder Wickelraum durch ein Trennelement TE noch mal in zwei
Teilwickelräume unterteilt,
wobei die Trennelemente symmetrisch und mittig zwischen je zwei
Führungselementen
FE angeordnet sind und so zwei jeweils gleich große Teilwickelräume schaffen.
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In
der Verlängerung
der Führungselemente FE
nach unten sind Anschlusspins angeordnet, die vorzugsweise in die
Führungselemente
FE eingesteckt, eingeschraubt oder eingeklebt sind. An der Unterseite
kann der Rahmen noch Abstandselemente AE aufweisen, die den Abstand
zur späteren
Befestigungsebene definieren, die Auflage für die spätere Entstördrossel darstellen und insgesamt
die Stabilität
des Aufbaus verbessern. Innerhalb der für den Kern erforderlichen Auflagefläche AF ist
innen am Rahmen an den beiden gegenüberliegenden Schenkeln, die
nicht den Wickelräumen
zugeordnet sind, jeweils ein Stützelement
SE angeordnet. Dieses ist hier U-förmig ausgebildet und überragt
die durch die Auflagefläche
AF ausgebildete Auflageebene.
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2 zeigt
die Anordnung in perspektivischer Darstellung von unten, wobei hier
gut ersichtlich ist, dass die Trennelemente als U-förmige flache Gebilde
geringer Dicke ausgebildet sind, die mittig zwischen je zwei Führungselementen
angeordnet sind. Da die Trennelemente vertikal zur Auflagefläche und
quer zur Längserstreckung
der Schenkel angeordnet sind, dienen sie auch zur Versteifung des Spulenkörpers.
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3 zeigt
in perspektivischer Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel, welches gegenüber dem
ersten Ausführungsbeispiel
bezüglich
der Handhabbarkeit verbessert ist. Bei diesem Beispiel sind die
Trennelemente TE zwischen je zwei Führungselementen FE, die die
Wickelräume
in je zwei Teilwickelräume
unterteilen, als flache L-förmig
gebogene Leisten ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass innerhalb
der Auflagefläche
und daher innerhalb des späteren
Magnetkerns kein Trennelement den offenen Durchmesser des Bauelementes
einengt, so dass eine automatische Bewicklung erleichtert ist.
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4 zeigt
denselben Spulenkörper
in perspektivischer Ansicht von unten.
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9 zeigt
in perspektivischer Draufsicht eine erfindungsgemäße Variante
des in den 3 und 4 dargestellten
Spulenkörpers.
Im Unterschied zu der bereits beschriebenen Ausführung ist hier an den beiden
Trennelementen ein weiteres Versteifungselement STE vorgesehen.
Dieses ist an der schmalen und zum Rahmenkern weisenden Innenkante
des Trennelements angeformt und ist als flache Leiste ausgebildet,
die mit der flachen Seite zum Kern weist und sich oberhalb der Auflagefläche AF höchstens
bis zur Höhe
h des vorgesehenen Rahmenkerns erstreckt. Insgesamt weist die Kombination
aus Trennelement TE und Versteifungselement STE daher einen T-förmigen Querschnitt
auf, der gegenüber
dem rechteckigen Querschnitt eines einzelnen leistenförmigen Trennelements
eine bessere Verwindungssteifigkeit und eine höhere Stabilität aufweist,
so dass sich beim Bewickeln die symmetrische Aufteilung des Wickelraums
in Teilwickelräume
besser einhalten lässt.
Eine höhere
Symmetrie der Teilwicklungen verbessert die Entstörwirkung
der daraus hergestellten Entstördrossel.
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5 zeigt
einen an sich bekannten Rahmenkern RK, der aus einem weichmagnetischen
Material, beispielsweise aus einem Ferrit oder Weicheisen oder Eisenpulver,
hergestellt ist.
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6 zeigt
den gleichen Kern im schematischen Querschnitt. Er besitzt eine
Länge l,
eine Breite b und eine Höhe
h, ist rechteckig aufgebaut und weist vorteilhaft einen in allen
Schenkeln gleichmäßigen Schenkeldurchmesser
d auf. Das Verhältnis
d:h wird nach den magnetischen Erfordernissen in bekannter Weise
ausgewählt.
Vorteilhaft sind die Schenkel unterschiedlich lang, bzw. l ist ungleich
b. Die kürzeren
Schenkel sind vorzugsweise die Schenkel, an denen die Wicklung aufgebracht
wird.
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Zum
Erleichtern des Bewicklungsvorgangs sind vorzugsweise sämtliche
Kanten über
eine Fasenbreite a abgefast. Rahmenkern RK und Spulenkörper SK
sind aufeinander abgestimmt, so dass die Auflagefläche AF eines
Spulenkörpers
vorteilhaft der Breite b, der Länge
l und dem Schenkeldurchmesser d des Rahmenkerns entspricht. Der
Rahmenkern weist eine elektrisch isolierende Beschichtung auf, die
beispielsweise aus Epoxid oder Parylen ausgebildet ist. Bei einer
Beschichtungsdicke von ≤ 0,4
mm weist eine solche Beschichtung eine Durchbruchsspannung von mehr
als 2.000 Vrms auf. Die Beschichtung erfüllt die
Brandschutzklasse UL 94 V0.
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Ein
solcher wie in 5 und 6 dargestellter
Rahmenkern wird nun auf die Auflagefläche AF eines der in einer der 1 bis 4 oder 9 dargestellten
Spulenkörpers
SK aufgeklebt. Anschließend
erfolgt eine Bewicklung, wobei zumindest zwei Wicklungen an den
vorzugsweise kürzeren Schenkeln
des Rahmenkerns erzeugt werden. Die Wicklungen werden zwischen zwei
Führungselementen
um den Schenkel des Rahmenkerns und die damit verbundene Auflagefläche bzw.
den damit verbundenen Rahmenabschnitt geführt. Trennelemente TE können in
einem Wickelraum zwei Teilwickelräume voneinander trennen, so
dass pro Wickelraum zwei Unterwicklungen erzeugt werden können.
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7 zeigt
in einer Querschnittsdarstellung durch eine fertige Entstördrossel
einen auf einen Spulenkörper
aufgeklebten Rahmenkern mit zwei Wicklungen W, die jeweils in zwei
Teilwicklungen W11, W12 bzw. W21, W22 aufgeteilt sind. Aus der Figur
ist gut zu erkennen, dass die Wickelräume innen, also im lichten
Durchmesser des Rahmenkerns, von den längeren Schenkeln des Kerns
selbst, außen
jedoch von den Führungselementen
begrenzt und im dargestellten Fall außen auch durch die Trennelemente
TE unterteilt sind.
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Wahlweise
kann ein Spulenkörper
mit Stützelementen
SE verwendet werden, die jedoch nicht für alle Anwendungen erforderlich
sind. Auf diese Stützelemente
kann anschließend
wie in der Figur durch gestrichelte Linien BP angedeutet, ein weiterer
magnetischer Kern als magnetischer Bypass BP so aufgesetzt und mit
den Stützelementen
verklebt werden, dass ein Luftspalt zwischen den Enden des Bypasses
BP und den Schenkeln des Rahmenkerns verbleibt. Der Bypass kann
einen runden oder rechteckigen Querschnitt aufweisen und ist vorzugsweise symmetrisch
bezüglich
Länge l
und Höhe
h des Rahmenkerns und parallel zu den kürzeren Schenkeln zwischen den
beiden Wicklungsachsen angeordnet.
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Ohne
den nicht unbedingt erforderlichen Bypass weist eine erfindungsgemäße Entstördrossel, wie
beispielsweise in 7 dargestellt, aufgrund der räumlichen
Trennung der beiden Wicklungen W eine schlechte Kopplung und damit
eine hohe Streuinduktivität
insbesondere bei hohen Frequenzen auf, bei denen das magnetische
Material des Rahmenkerns nicht mehr die volle Permeabilität aufweist.
Aufgrund der Trennung der Wicklungen in Teilwicklungen und deren
elektrische Reihenschaltung weist ein solches Bauelement auch eine
geringe parasitäre
Kapazität der
Wicklungen auf. Dadurch ergibt sich auch eine höhere Eigenresonanzfrequenz
der Wicklung. Die Wicklung W selbst ist aufgrund. des neuartigen
Aufbaus der erfindungsgemäßen Entstördrossel
von geringerer Wicklungslänge,
die gegenüber
bekannten Entstördrosseln
bzw. den dafür
verwendeten Spulenkörpern
um ca. 10 % reduziert ist. Damit ergibt sich bei gleicher Windungszahl
ein geringerer Gleichstromwiderstand. Ein geringerer Gleichstromwiderstand
bedingt weniger Verlustleistung bei gleicher Strombelastung. Damit
ist die erfindungsgemäße Entstördrossel
stärker
mit Strom beaufschlagbar als die bekannten Lösungen vergleichbarer Bauform
und Nenninduktivität
mit einem den Rahmenkern an drei Seiten umschließenden Spulenkörper.
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Mit
zusätzlich
eingebautem magnetischem Bypass kann die Streuinduktivität nochmals
wesentlich erhöht
werden. Dies gelingt über
das Maß hinaus,
welches bereits durch die räumliche
Trennung der beiden Wicklungen durch Verlängerung der längeren keine
Wicklung tragenden Schenkel erreicht werden kann.
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Eine
erfindungsgemäße Entstördrossel,
die aufgrund des neuen Spulenkörpers
im Inneren des Rahmenkerns auf entsprechende Begrenzungen seitens
des Spulenkörpers
verzichtet, weist gegenüber bekannten
Spulenkörpern
bzw. daraus hergestellten Entstördrosseln
einen um 5 bis 10 % vergrößerten Wickelraum
auf.
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8 zeigt
eine bewickelte erfindungsgemäße Entstördrossel
im schematischen Querschnitt durch die bewickelten Schenkel des
Kerns. Aus dieser Darstellung wird klar, dass sich der zu bewickelnde
Umfang aus dem Querschnitt des Rahmenkerns RK (h * d) und dem Querschnitt
des Rahmens R (d * Materialstärke)
ergibt. Aus der Figur ist auch die symmetrische Anordnung des magnetischen
Bypasses BP zwischen den beiden Wicklungen ersichtlich, sofern ein
solcher vorgesehen ist.
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Obwohl
das erfindungsgemäße Bauelement nur
anhand weniger Ausführungsbeispiele
dargestellt wurde, ist die Erfindung nicht auf diese beschränkt. Variationsmöglichkeiten
ergeben sich insbesondere aus der Dimensionierung des Kerns, der Anzahl
der Trennelemente, und der genaueren Ausgestaltung von Rahmen und
Führungselementen. Insbesondere
muss die Auflagefläche
AF des Rahmens R nicht genau der Auflagefläche des Rahmenkerns entsprechen
und kann insbesondere kleiner ausgebildet sein. Der Rahmen muss
im Querschnitt auch nicht rechteckig ausgebildet sein und kann an seiner
Unterseite insbesondere an der nicht mit Wicklungen zu versehenden
Schenkeln weitere Elemente zur Versteifung aufweisen. Art und Form
der Anschlusspins sind auch nicht auf die dargestellte Form beschränkt, es
sind alle möglichen
Formen von Anschlusspins geeignet, die eingesteckt, eingeschraubt oder
als gewinkelte Teile eingeklipst sein können.
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- SK
- Spulenkörper
- R
- Rahmen
- AF
- Auflagefläche
- FE
- Führungselement
- TE
- Trennelement
- AP
- Anschluspins
- WR
- Wickelraum
- SE
- Stützelement
- AE
- Abstandselement
- l,
b
- Länge und
Breite des Rahmenkerns
- h,
d
- Höhe und Schenkeldurchmesser
des Rahmenkerns
- a
- Breite
der Fase des Rahmenkerns
- BP
- magnetischer
Bypass
- STE
- Versteifungselement
- W
- Wicklung
- RK
- Rahmenkern