DE19823907A1 - Verfahren zur Bereitstellung von Berechtigungsnachweisen - Google Patents
Verfahren zur Bereitstellung von BerechtigungsnachweisenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung von Berechtigungsnachweisen, insbesondere Eintrittskarten und Beförderungsscheinen, sowie die Ausgestaltung der bereitgestellten Berechtigungsnachweise. DOLLAR A Bei dem Verfahren werden an einer ersten Datenverarbeitungsstation Ausgangsdaten über den Gegenstand der Berechtigung erfaßt, eine erste Identifikationszeichenfolge für den Berechtigungsnachweis zugewiesen und die Daten auf Basis des geheimen Teils eines Signaturschlüssels digital signiert. Die digital signierten Daten werden dann über ein elektronisches Medium an eine zweite, von der ersten räumlich getrennte Datenverarbeitungsstation übermittelt, an der die signierten Daten auf ein maschinenlesbares Speichermedium übertragen werden, das als Berechtigungsnachweis dient. DOLLAR A Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich Eintritts- oder Fahrkarten online, d. h. beispielsweise über das Internet, verkaufen und bereitstellen. Das Verfahren ermöglicht einem Benutzer mit einem Computer mit Internetzugang und einem Drucker, seine Eintritts- oder Fahrkarte auf gewöhnlichem Papier selbst auszudrucken.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereit
stellung von Berechtigungsnachweisen, insbesondere
Eintrittskarten und Beförderungsscheinen, sowie die
Ausgestaltung der bereitgestellten Berechtigungs
nachweise. Sie stellt insbesondere ein System zur
dezentralen, betrugssicheren Erstellung und
Ausfertigung von Eintrittskarten, Fahrkarten,
Flugtickets und anderen Tickets über elektronische
Netze zur Verfügung.
Das Anwendungsgebiet des erfindungsgemäßen
Verfahrens fällt in den Bereich des elektronischen
Handels über Computernetzwerke, wie das Internet.
Eingebunden in Strukturen des elektronischen Handels,
wie sogenannte Online-Bezahlprotokolle und krypto
graphisch gesicherte Internetkommunikation, ermöglicht
die Erfindung den Online-Verkauf und den Online-
Vertrieb von Eintritts- und Fahrkarten, sowie deren
automatisierbare Kontrolle.
Die gängigen Verfahren zur Bereitstellung von
Berechtigungsnachweisen wie Eintrittskarten oder
Fahrkarten werden im folgenden kurz diskutiert.
Der Erwerb von Eintrittskarten für kulturelle
Veranstaltungen kann über eine telefonische
Vorbestellung, über den direkten Erwerb in einer
Vorverkaufsstelle, über den direkten Erwerb an der
Abendkasse oder über eine Bestellung über das Internet
erfolgen.
Bei einer Vorbestellung der Eintrittskarte muß
diese jedoch üblicherweise eine halbe Stunde vor Beginn
der Vorstellung abgeholt werden. Für das Abholen selbst
muß sich der Kunde in der Regel noch einmal in eine
Reihe einreihen.
Beim Erwerb in einer Vorverkaufsstelle sind
zusätzliche Wege zu den selten dezentral bestehenden
Vorverkaufsstellen notwendig.
Der Erwerb der Eintrittskarten an der Abendkasse
birgt das Risiko, daß keine Eintrittskarten mehr
verfügbar sind. In der Regel muß sich der Kunde auch
hier zunächst in eine Schlange einreihen.
Beim Kauf der Eintrittskarte über das Internet
wird diese zugeschickt oder muß am Ort der Veranstal
tung abgeholt werden. Das Zuschicken dauert in der
Regel mindestens einen Werktag. Für den spontan oder
kurzfristig geplanten Besuch einer Veranstaltung ist
diese Methode daher nicht geeignet. Wenn die
Eintrittskarte vor Ort abgeholt werden soll, muß sich
der Kunde dafür wieder unnötig anstellen. Bei gut
besuchten Veranstaltungen dauert das in der Regel
länger als nur ein paar Minuten.
Eine Bahnfahrkarte kann beispielsweise direkt an
einem Schalter der Bundesbahn oder über das Internet
erworben werden.
Der Kauf am Bahnschalter ist jedoch im allgemeinen
zeitraubend und nervenaufreibend. Es besteht sogar die
Gefahr, durch die Wartezeit den Zug zu verpassen.
Beim Kauf der Fahrkarte über das Internet erfolgt
die Zusendung der Fahrkarte über den Postweg. Dies
dauert mindestens einen Werktag. Diese Methode läßt
daher eine kurzfristige Reiseplanung nicht zu.
Der Kauf einer Bahnfahrkarte oder eines Flug
tickets in einem Reisebüro hat den Nachteil, daß
hierfür extra ein Reisebüro aufgesucht werden muß. Läßt
sich der Kunde die Fahrkarte oder das Ticket
zuschicken, so erfordert dies eine längerfristige
Reiseplanung.
Alle bekannten Methoden zum Erwerb einer Ein
trittskarte oder Fahrkarte, zeichnen sich daher durch
zum Teil umständliche und zeitraubende Prozeduren der
Bereitstellung dieser Berechtigungsnachweise aus.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfin
dung, ein Verfahren zur Bereitstellung von Berechti
gungsnachweisen, insbesondere Eintrittskarten und
Beförderungsscheinen, sowie eine Ausgestaltung eines
Berechtigungsnachweises anzugeben, mit denen die obigen
Nachteile für Kunden, im folgenden Benutzer genannt,
vermieden werden können und die eine sichere und
schnelle Bereitstellung des Berechtigungsnachweises
ermöglichen.
Die Aufgabe wird mit dem Verfahren nach Anspruch 1
bzw. dem Berechtigungsnachweis nach Anspruch 13 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden an einer
ersten, vorzugsweise zentralen Datenverarbeitungs
station, beispielsweise einem Ticketserver,
Ausgangsdaten über den Gegenstand der Berechtigung
erfaßt. Diese Ausgangsdaten oder die Information über
eine Auswahl aus einer Vielzahl von an der Daten
verarbeitungsstation bereits vorliegenden Ausgangsdaten
können der ersten Datenverarbeitungsstation von einer
zweiten Datenverarbeitungsstation, beispielsweise dem
privaten Computer eines Benutzers, über ein
elektronisches Medium wie das Internet zugeführt
werden. An der ersten Datenverarbeitungsstation wird
dem zu erstellenden Berechtigungsnachweis eine erste,
eindeutige Identifikationszeichenfolge (im folgenden
als Ticket-ID bezeichnet) zugewiesen. Desweiteren wird
ein Signaturschlüssel mit einem öffentlichen Teil und
einem geheimen Teil zur Verfügung gestellt. Schließlich
werden signierte Daten durch digitales Signieren
zumindest der Ausgangsdaten und der ersten Identifika
tionszeichenfolge auf Basis des geheimen Teils des
Signaturschlüssels erzeugt. Die signierten Daten werden
über ein elektronisches Medium an die zweite, von der
ersten räumlich getrennte Datenverarbeitungsstation,
beispielsweise den Computer des Benutzers, übermittelt.
An der zweiten Datenverarbeitungsstation werden die
signierten Daten auf ein maschinenlesbares Speicher
medium übertragen, das als Berechtigungsnachweis dient.
Bei dem Signaturschlüssel, der an der ersten
Datenverarbeitungsstation zur Verfügung gestellt wird,
handelt es sich beispielsweise um den Signaturschlüssel
eines Veranstalters. Dieser Signaturschlüssel wird für
alle Berechtigungsnachweise desselben Veranstalters
oder derselben Veranstaltung eingesetzt und ist daher
unabhängig von dem einzelnen Berechtigungsnachweis. Aus
Sicherheitsgründen wird der Signaturschlüssel in der
Regel einmal jährlich gewechselt.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird an der
ersten Datenverarbeitungsstation eine weitere
Identifikationszeichenfolge für ein Berechtigungsmedium
(im folgenden als Ticket-Card bezeichnet) erfaßt, wobei
diese weitere Identifikationszeichenfolge ebenfalls,
zusammen mit den anderen Daten, digital signiert wird.
Das Berechtigungsmedium mit der Identifikations
zeichenfolge wird dem Benutzer unabhängig von der
Bereitstellung des Berechtigungsnachweises zur
Verfügung gestellt und ist nicht auf die Verwendung mit
dem gerade auszustellenden Berechtigungsnachweis
beschränkt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich
Eintritts- oder Fahrkarten online, d. h. beispielsweise
über das Internet, verkaufen und bereitstellen. Das
Verfahren kann die aufkommenden Strukturen des
elektronischen Handels, wie Online-Bezahlprotokolle,
oder die des Mechanismus der digitalen Signatur nutzen
(vgl. z. B. A. Beutelsbacher et al., "Moderne Verfahren
der Kryptographie", Vieweg, 1995, ISBN 3-528-06590-7
oder A. J. Menezes et al., "Handbook of Applied
Cryptography", CRC Press, 1997, ISBN 0-8493-8523-7).
Der Aufbau dieser Strukturen wird insbesondere durch
das 1997 in Kraft getretene Signaturgesetz (SiG vom
22.07.1997, BGBl I S. 1870, 1872) gefördert und
beschleunigt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erfolgt das Übermitteln der signierten Daten in Form
einer Graphikdatei, die die signierten Daten in
graphischer Darstellung, beispielsweise als 2D Bar Code
Repräsentation und in ASCII-Darstellung, enthält.
Die übermittelte Graphikdatei kann dann auf einem
bedruckbaren Träger, insbesondere Papier, ausgedruckt
werden.
Dies ermöglicht dem Benutzer, seine Eintrittskarte
oder Fahrkarte selbst zu erstellen. Sofern der Benutzer
über einen Internetanschluß und einen handelsüblichen
Drucker verfügt, kann er sich die Eintritts- oder
Fahrkarte auf gewöhnlichem Papier ausdrucken.
Das Verfahren schließt in Verbindung mit weiter
unten beschriebenen Kontrollmaßnahmen aus, daß der
Benutzer ohne Mitwirkung des Veranstalters Eintritts-
oder Fahrkarten erstellen kann, und es schließt aus,
daß der Benutzer oder Dritte illegal erzeugte Kopien
der ausgedruckten Karten verwenden können.
Alle oben dargestellten Nachteile des Standes der
Technik können beim Einsatz des erfindungsgemäßen
Verfahrens vermieden werden. Das bedeutet, daß kein
Anstellen, Vorbestellen, Aufsuchen von Reisebüros oder
Vorverkaufsstellen nötig ist, um eine Eintritts- oder
Fahrkarte zu erwerben. Dies gilt unter der Vorausset
zung, daß der Benutzer über einen Internetanschluß und
einen Drucker verfügt. Weiterhin müssen die Modalitäten
für die Bezahlung der Karte geklärt sein, beispiels
weise durch Schaffen der Voraussetzungen für wenigstens
ein Online-Bezahlprotokoll (vgl. z. B. O'Mahony et
al., "Electronic Payment Systems", Artech House
Publishers, 1997, ISBN 0-89006-925-5) auf Benutzer- wie
auf Veranstalterseite. Der Veranstalter muß für die
Kontrolle der Eintritts-/Fahrkarte über einen Computer
und über ein Lesegerät verfügen. Wird die 2D Bar Code
Technik zur maschinenlesbaren Repräsentation der Daten
auf der Eintritts-/Fahrkarte verwendet, eignet sich für
das Lesegerät ein CCD Scanner.
Die Erfindung ermöglicht in vorteilhafter Weise
die Bereitstellung bzw. den Verkauf und Vertrieb von
Eintrittskarten (Kino, Theater, Konzert, . . .) oder
Fahrkarten (z. B. Bundesbahn, Flugticket) über das
Internet. Auf einem sogenannten Ticketserver des
Veranstalters werden die Eintritts-/Fahrkarten erzeugt.
Über das Internet wird die Eintritts-/Fahrkarte an den
Käufer übermittelt. Der Käufer druckt die Eintritts-
/Fahrkarte auf seinem eigenen Drucker auf gewöhnlichem
Papier aus.
Die Eintritts-/Fahrkarte kann nur vom Veranstalter
erzeugt werden. Vom Käufer illegal erzeugte Kopien der
Eintritts-/Fahrkarte können nicht verwendet werden.
Die Kontrolle der Eintritts-/Fahrkarte auf Ver
anstalterseite ist voll automatisierbar. Erworbene und
nicht benutzte Eintritts-/Fahrkarten können erkannt
werden.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren
anhand dreier beispielhafter Ausführungsformen näher
erläutert. Zur Vereinfachung wird hierbei der Begriff
"Veranstaltung" sowohl für eine kulturelle Veranstal
tung als auch für eine Bahnfahrt oder einen Flug
verwendet. Der Ausdruck "Eintrittskarte" wird synonym
für Eintrittskarte und Fahrkarte verwendet.
Gemäß einer ersten, weitergebildeten Ausführungs
form des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht die für
eine Veranstaltung gültige Zugangsberechtigung aus zwei
Teilen. Der eine Teil betrifft ein Berechtigungsmedium,
im folgenden TicketCard genannt, der andere Teil die
Eintrittskarte selbst, im folgenden Ticket genannt. Die
TicketCard ist nur Träger einer eindeutigen Nummer, im
folgenden TicketCard ID genannt.
Die TicketCard wird vom Benutzer einmalig offline
erworben, beispielsweise an einer Kino- oder Theater-
Kasse, an einem Fahrkartenschalter, in einem Reisebüro,
per Post, oder auf sonstige Weise. Sie ist wieder
verwendbar. Die TicketCard entspricht in Ausführungs-
und Fertigungsqualität einer Kreditkarte oder einer
Bundesbahn BahnCard und verfügt daher über dasselbe
hohe Maß an Fälschungssicherheit. Auf der TicketCard
sind nur eine eindeutige Identifikationsnummer, die
TicketCard ID, und der Gültigkeitszeitraum der Karte
gespeichert, beides in ASCII Repräsentation und in
maschinenlesbarer Form. Für die maschinenlesbare Form
bietet sich die Repräsentation als Bar Code an (vgl.
z. B. R. Palmer, "The Bar Code Book", Helmers
Publishers, 1995, ISBN 0-911261-09-5). Sie kann aber
auch in anderer Form über einen Magnetstreifen oder
einen Speicherchip erfolgen. Die TicketCard beinhaltet
keine Informationen über den Inhaber der Karte oder
über die Veranstaltung für die sie eingesetzt wird. Sie
ist somit übertragbar und für jede Veranstaltung
einsetzbar, die das Verfahren unterstützt. Die
TicketCard dient nur als Verbindungsglied zu dem
Ticket, dem zweiten Bestandteil der Zugangs
berechtigung. Sie dient nicht zum Anlegen eines
Benutzerprofils. Die TicketCard hat keine Bezahlfunk
tion.
Das Ticket beinhaltet alle im Rahmen der Veran
staltung relevanten Informationen (z. B. Ort, Datum,
Sitznummer, Preiskategorie, Fahrtstrecke, . . .), sowie
im vorliegenden Beispiel drei Identifikationsnummern.
Dies sind dieselbe TicketCard ID wie sie auf der
TicketCard des Benutzers steht, eine zur eindeutigen
Identifizierung des Tickets verwendbare Nummer, die
sogenannte Ticket ID, und die sogenannte Key ID, die
zur eindeutigen Identifizierung des öffentlichen Teils
des verwendeten Signaturschlüssels dient. Die
Veranstaltungsparameter werden vom Benutzer online
ausgewählt. Die TicketCard ID erhält er von seiner
TicketCard, und die Ticket ID sowie die Key ID gibt der
Veranstalter vor. Nachdem der Benutzer online die
Veranstaltungsparameter ausgewählt und seine TicketCard
ID angegeben hat, werden diese Daten an den
Ticketserver des Veranstalters übertragen. Zu den
erhaltenen Daten, der Ticket ID und der Key ID erzeugt
der Ticketserver dann eine digitale Signatur mit dem
geheimen Part seines Signaturschlüssels. Eine ASCII,
sowie eine 2D Bar Code (zweidimensionaler Bar Code)
Repräsentation der signierten Daten werden vom
Ticketserver in eine Graphikdatei umgewandelt.
Vor oder nach Erstellung des Tickets durch den
Ticketserver sollten Benutzer und Ticketserver ein
Bezahlprotokoll ausgehandelt haben, und es sollten
entsprechende Daten vom Benutzer übertragen und vom
Ticketserver überprüft worden sein. Wenn das
Bezahlprotokoll positiv abgewickelt worden ist, sendet
der Ticketserver die Graphikdatei an den Web Browser
des Benutzers, beispielsweise als HTTP Response. Der
Benutzer druckt die Graphikdatei aus und erhält so sein
Ticket.
In dem beschriebenen Ablauf signiert der Ticket
server u. a. die vom Benutzer angegebene TicketCard ID.
Dem Ticketserver ist zwar nicht der Benutzer bekannt,
aber seine TicketCard ID. Diese kann er zur Erstellung
eines Nutzungsprofiles der Ticketcard benutzen.
Im folgenden wird in einer zweiten, weitergebilde
ten Ausführungsform der Erfindung ein alternatives
Verfahren vorgestellt, bei dem der Ticketserver die
TicketCard ID des Benutzers nicht erkennt, und er sie
somit nicht zur Erstellung eines Nutzungsprofiles
verwenden kann.
Gemäß dieser zweiten Ausführungsform besteht wie
bei der ersten Ausführungsform die für eine
Veranstaltung erforderliche Zugangsberechtigung aus
einer Ticketcard und einem Ticket. Die vom Benutzer
ausgewählten Parameter, die Ticket ID und die Key ID
werden vom Ticketserver digital signiert. Die
Ticketcard ID hingegen wird vom Ticketserver mittels
der Technik der blinden Signatur signiert. Bei der
blinden Signatur erkennt der Unterzeichner weder was er
unterzeichnet, noch die eigentliche Unterschrift.
Beispiele für die Erzeugung einer blinden Signatur sind
beispielsweise aus A. Beutelsbacher et al., "Moderne
Verfahren der Kryptographie", Vieweg, 1995, ISBN 3-528-
06590-7 oder aus A. J. Menezes et al., "Handbook of
Applied Cryptography", CRC Press, 1997, ISBN 0-8493-
8523-7 zu entnehmen.
Durch die blinde Signatur erhält der Ticketserver
keine Kenntnis von der TicketCard ID, und kann diese
somit nicht als einen Schlüssel für ein Nutzungsprofil
verwenden. Die TicketCard ID soll aber in lesbarer Form
Bestandteil des Tickets sein. Da die ID dem
Ticketserver nur in "blinder" Form vorliegt, kann somit
die das Ticket enthaltende Graphikdatei nicht vom
Ticketserver erstellt werden. Statt dessen erfolgt die
Umwandlung der signierten Daten, sowohl in ASCII als
auch in 2D Bar Code Repräsentation, in die Graphikdatei
auf Benutzerseite, beispielsweise durch ein
entsprechendes Applet. Dies ist möglich, da auf
Benutzerseite die blinde Signatur der TicketCard ID
wieder in eine konventionelle digitale Signatur
umgewandelt werden kann.
Alternativ zur blinden Signatur kann auch durch
Verwendung einer Hashfunktion und einer vom Rechner des
Benutzers erzeugten Zufallszahl sichergestellt werden,
daß der Ticketserver bei der Signatur keine Kenntnis
von der TicketCard ID des Benutzers erhält. Dafür
bildet der Rechner des Benutzers den Hashwert über die
TicketCard ID und eine Zufallszahl und sendet diesen an
den Ticketserver. Der Hashwert, die Ticket ID, die Key
ID sowie die vom Benutzer ausgewählten Parameter werden
vom Ticketserver digital signiert und an den Benutzer
zurückgesandt.
Auf Benutzerseite werden die signierten Daten und
die Zufallszahl in maschinenlesbarer Form und in ASCII
Form in eine Graphikdatei integriert. Durch die
geschilderte Verwendung der Hashfunktion ist die
Bindung von TicketCard ID und Ticket garantiert. Durch
Verwendung der Zufallszahl drückt sich diese Bindung
durch einen pro Veranstaltung einmaligen Hashwert aus,
so daß der Hashwert nicht als Schlüssel für ein
Nutzungsprofil geeignet ist.
Die eigentliche Zugangsberechtigung zu der Veran
staltung besteht bei beiden Ausführungsformen aus der
Kombination von TicketCard und Ticket.
In der nachfolgend dargestellten dritten Ausfüh
rungsform der Erfindung besteht die Zugangsberechtigung
nur aus dem Ticket, wie es in der ersten Ausführungs
form der Erfindung beschrieben worden ist.
Bei dieser dritten Ausführungsform des Verfahrens
ist die TicketCard nicht zwingend erforderlich. Die für
eine Veranstaltung gültige Eintrittskarte besteht nur
aus dem Ticket. Die vom Benutzer ausgewählten
Parameter, die Ticket ID und die Key ID werden vom
Ticketserver digital signiert. Eine ASCII, sowie eine
2D Bar Code Repräsentation der signierten Daten werden
vom Ticketserver in eine Graphikdatei umgewandelt. Nach
Erstellung des Tickets und erfolgreicher Abwicklung
eines Bezahlprotokolls sendet der Ticketserver die
Graphikdatei an den Web Browser des Benutzers,
beispielsweise als HTTP Response. Der Benutzer druckt
die Graphikdatei aus und erhält so sein Ticket.
Die TicketCard gemäß der ersten und zweiten
Ausführungsform ist für alle Veranstaltungen dieselbe.
Durch Verwendung der TicketCard ist es auf Veranstal
terseite nicht notwendig die IDs bereits erfolgreich
kontrollierter Tickets zu speichern. Ohne die
TicketCard in der dritten Ausführungsform ist dies
notwendig, um zu verhindern, daß vom Benutzer illegal
erzeugte Kopien eines Tickets als gültige Eintrittskar
ten betrachtet werden.
Das Ticket wird bei allen drei Ausführungsformen
des Verfahrens für jede Veranstaltung neu vom
Veranstalter erzeugt und vom Benutzer auf seinem
eigenen Drucker ausgedruckt. Die Repräsentation der
Daten auf dem vom Benutzer erstellten Ticket erfolgt in
ASCII und in maschinenlesbarer Form. Die ASCII
Repräsentation garantiert, daß die Daten auch ohne
technische Hilfsmittel gelesen werden können. Die
Repräsentation in einer maschinenlesbaren Form ist für
eine zuverlässige und schnelle Kontrolle notwendig.
Wesentlicher Bestandteil der Kontrolle ist die
Überprüfung der digitalen Signatur der Ticketdaten.
Dies kann nur maschinell geschehen und nicht durch
Augenschein.
Die Wahl der 2D Bar Code Technik als zur Zeit
geeignetste maschinenlesbare Repräsentation der
Ticketdaten ergibt sich aus folgenden Anforderungen an
das Ticket.
Die Daten müssen an der Kontrollstation schnell
gelesen werden können. Aufgrund dieser Anforderung ist
beispielsweise eine Diskette als Trägermedium nicht von
Vorteil.
Die maschinenlesbare Repräsentation der Ticket
daten muß vom Benutzer mit möglichst wenig Aufwand
erstellt werden können. Über ein Magnetstreifenschreib
gerät oder ein Speicherchipschreibgerät verfügen zur
Zeit und wohl auch in naher Zukunft die wenigsten
Benutzer. Deshalb scheiden zur Zeit Magnetstreifen
karten oder Chipkarten in den bevorzugten Ausführungs
formen als Träger der Ticketdaten aus. Über einen
Drucker hingegen verfügt fast jeder Benutzer.
Magnetstreifenkarten oder Chipkarten können jedoch
dann eingesetzt werden, wenn die Tickets nicht vom
Benutzer selbst, sondern an entsprechend dafür
vorgesehenen dezentralen Verkaufsstellen erstellt
werden. Hierbei muß der Benutzer allerdings wieder
entsprechende Nachteile durch das Abholen der Tickets
in Kauf nehmen.
Aus den Anforderungen ergibt sich, daß das zur
Zeit geeignetste Trägermedium für die maschinenlesbare
Repräsentation der Ticketdaten Papier ist. Eine
geeignete maschinenlesbare Repräsentationsform von
Daten auf Papier stellt die Bar Code Technik dar,
insbesondere die 2D Bar Code Technik zur Speicherung
großer Datenmengen. Generell gilt jedoch, daß die
vorgestellten drei Ausführungsformen des Verfahrens
unabhängig von der Repräsentationsform der Daten sind.
Kein Bestandteil der Erfindung ist die Sicherung
der Kommunikation zwischen dem Web Browser des
Benutzers und dem Server des Veranstalters. Hierzu sind
bereits eine Vielzahl von Mechanismen bekannt und
realisiert. Ebenfalls sind Bezahlprotokolle, sowie
Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit möglichen
Bezahlprotokollen kein Bestandteil der Erfindung.
Die Erfindung bietet jedoch in allen drei Ausfüh
rungsformen eine Lösung für folgende Sicherheits
anforderungen:
Das Ticket und damit die Eintrittskarte soll nur vom Veranstalter erzeugt werden können.
Das Ticket und damit die Eintrittskarte soll nur vom Veranstalter erzeugt werden können.
Vom Käufer illegal erzeugte Kopien der Eintritts
karte sollen nicht verwendet werden können.
Die TicketCard entspricht in Ausführungs- und
Fertigungsqualität einer Kreditkarte oder einer
Bundesbahn BahnCard und erfüllt daher denselben hohen
Sicherheitsstandard hinsichtlich Fälschungs- und
Manipulationssicherheit (beispielsweise durch das
integrierte Hologramm). Somit kann die TicketCard nicht
ohne erheblichen Aufwand nachgemacht oder ohne
sichtbare Schädigung manipuliert werden.
Die verwendete Technik der digitalen Signatur
garantiert, daß gültige Tickets nur vom Veranstalter
erzeugt werden können, bzw. daß Tickets, die nicht vom
Veranstalter erzeugt worden sind, als solche erkannt
werden können. Die Kopplung des leicht kopierbaren
Tickets an die nicht kopierbare Ticketcard bewirkt, daß
die Eintrittskarte als Kombination von Ticket und
TicketCard nicht kopiert werden kann. Außerdem kann die
Eintrittskarte nur vom Veranstalter erzeugt werden.
Bei der dritten Ausführungsform des Verfahrens
beruht der Schutz vor dem Mißbrauch von Kopien eines
Tickets auf der Speicherung bereits erfolgreich
kontrollierter Tickets. Jede Kontrollstation muß also
auf alle im Rahmen der Veranstaltung bereits
erfolgreich kontrollierten Tickets zugreifen können.
Diese Notwendigkeit entfällt bei Verwendung der
TicketCard gemäß der ersten und zweiten Ausführungsform
des Verfahrens.
Für die Kontrolle auf Veranstalterseite werden
zwei mögliche Kontrollverfahren der Eintrittskarte
vorgestellt. Es besteht keine Korrelation zwischen
"Kontrollverfahren A" und "Kontrollverfahren B" und den
als erste und zweite Ausführungsform des Verfahrens
vorgestellten Möglichkeiten der Bereitstellung der
Eintrittskarte.
Das Kontrollverfahren A ist geeignet für die gemäß
der ersten und zweiten Ausführungsform bereitgestellten
Tickets. Es ist nicht für die gemäß der dritten
Ausführungsform bereitgestellten Tickets geeignet, da
hier der Benutzer über keine TicketCard verfügt.
Die Zugangsberechtigung des Benutzers besteht aus
seiner TicketCard und dem Ticket. Zur Kontrolle der
Eintrittskarte zeigt der Benutzer seine TicketCard und
sein Ticket vor. Über einen Bar Code Leser werden von
der TicketCard die TicketCard ID und die Gültigkeits
dauer und von dem Ticket die digital signierten Daten
eingelesen. Ist für die TicketCard und/oder das Ticket
eine andere maschinenlesbare Repräsentationsform
gewählt worden, sind selbstverständlich entsprechend
andere Lesegeräte zu verwenden. Die digital signierten
Daten beinhalten, die Veranstaltungsparameter (Ort,
Zeit, Preiskategorie, Platz, Fahrtstrecke, . . .), eine
TicketCard ID, eine Ticket ID und eine Key ID.
Folgendes wird automatisch überprüft:
- 1. Ist die TicketCard noch gültig.
- 2. Sind die TicketCard IDs, die von der TicketCard gelesene und die vom Ticket gelesene, identisch.
- 3. Stimmen die Veranstaltungsparameter mit der aktuellen Veranstaltung überein.
- 4. Ist die digitale Signatur des Tickets gültig.
Um Punkt 4. entscheiden zu können, benötigt der
Rechner der Kontrollstation den öffentlichen Part des
Signaturschlüssels des Veranstalters. Dieser ist
eindeutig durch die Key ID identifizierbar. Abgesehen
von dem Schlüssel befinden sich alle für die Kontrolle
von 1. bis 4. notwendigen Daten auf der TicketCard und
auf dem Ticket. Es ist auch möglich, den öffentlichen
Part des verwendeten Signaturschlüssels direkt auf dem
Ticket zu speichern. In der Regel ist das Lesen des
Schlüssels vom Ticket jedoch langsamer als das Lesen
des Schlüssels aus dem Speicher des Kontrollrechners,
so daß letzteres vorgezogen wird.
Wenn die Veranstaltung durch die Veranstaltungs
parameter auf dem Ticket eindeutig bestimmt ist, dann
ist die Eintrittskarte des Benutzers genau dann gültig,
wenn alle vier Überprüfungen positiv ausfallen.
In besonders gelagerten Fällen kann auch eine
andere Kontrolle erforderlich sein, wie das folgende
Beispiel zeigt. Eine Bundesbahnfahrkarte über 100 km
ist für vier Tage gültig. Ein Ticket, das Teil einer
vier Tage gültigen Fahrkarte ist, bestimmt nicht
eindeutig die einmalige Fahrt für die es gedacht ist.
Denn wenn bei einer Kontrolle der Fahrkarte nicht
bestimmt werden kann, ob diese schon einmal
kontrolliert worden ist, dann kann die Fahrkarte in
diesen vier Tagen beliebig oft verwendet werden, obwohl
sie nur für eine einmalige Fahrt ausgestellt worden
ist. Für dieses Problem gibt es verschiedene
Lösungsansätze.
Jedes Ticket verfügt neben der TicketCard ID über
eine eindeutige Ticket ID. Diese kann als Schlüssel für
einen Datensatz dienen, der nach der ersten Kontrolle
erzeugt wird. Der Datensatz ist so zu speichern, daß
bei jeder Kontrolle während der Gültigkeit des Tickets
auf ihn zugegriffen werden kann. Dadurch können während
der gesamten Fahrt die Tickets identifiziert werden,
die schon einmal für die Strecke verwendet worden sind.
Denkbar ist etwa, daß die Kontrolleinheit jedes
Schaffners über Funk eine Verbindung zu einem Rechner
im Zug unterhält. Der Rechner selbst unterhält eine
Funkverbindung zu einem stationären Zentralrechner, der
für die Verwaltung der kontrollierten Tickets auf der
entsprechenden Strecke zuständig ist. Durch den Einsatz
des Zugrechners ist nur eine geringe Reichweite der
mobilen Kontrollstationen erforderlich.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, online nur
Tickets mit beschränkter Gültigkeit zu erstellen. Die
Beschränkung ist so zu wählen, daß das geschilderte
Problem der unerlaubten Mehrfachnutzung nicht auftreten
kann. Sinnvollerweise ist deshalb die Länge der
Gültigkeitsdauer in Abhängigkeit von der erwarteten
Fahrtdauer zu wählen. Falls der Benutzer das Ticket in
diesem Zeitraum nicht nutzen konnte, kann er online
eine Rückerstattung des Fahrpreises beantragen und ein
neues Ticket erwerben. Der Ticketserver kann
entscheiden, ob die Rückerstattung des Fahrpreises
gerechtfertigt ist, d. h. ob das entsprechende Ticket
tatsächlich nicht benutzt worden ist, wenn die IDs
aller im entsprechenden Gültigkeitszeitraums
kontrollierten Tickets dem Ticketserver vorliegen.
Diese Daten erhält der Ticketserver von den einzelnen
Kontrollstationen. Dies kann automatisch geschehen,
indem beispielsweise jeder Schaffner am Ende seines
Arbeitstages sein Kontrollgerät an einen Rechner
andockt und dieser Rechner die Daten an den Ticket
server übermittelt. Als Schlüssel für die Datensätze
werden die Ticket IDs verwendet.
Das andere Kontrollverfahren, Kontrollverfahren B,
ist für alle drei vorgestellten Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Verfahrens der Bereitstellung der
Tickets geeignet. Die TicketCard ist hierfür nicht
erforderlich. Dieses Kontrollverfahren ist nur für
Veranstaltungen geeignet, in denen der Benutzer
garantiert zu Beginn kontrolliert wird, so daß der
Benutzer später eine erfolgte erfolgreiche Kontrolle
nachweisen kann, indem er z. B. ein vom Veranstalter
markiertes Ticket vorzeigt. Eine Eintrittskarten
kontrolle erfolgt beispielsweise garantiert zu Beginn
der Veranstaltung im Kino, im Theater, bei Konzerten
oder bei Sportveranstaltungen.
Die Eintrittskarte des Benützers besteht nur aus
seinem Ticket. Zur Kontrolle der Eintrittskarte zeigt
der Benutzer sein Ticket vor. Über einen Bar Code Leser
werden von dem Ticket die digital signierten Daten
eingelesen. Die digital signierten Daten beinhalten,
die Veranstaltungsparameter (Ort, Zeit, Preiskategorie,
Platz, Fahrstrecke, . . .), möglicherweise eine
TicketCard ID (wird nicht weiter verwendet), eine
Ticket ID und eine Key ID. Folgendes wird bei einer
ersten Kontrolle automatisch überprüft:
- 1. Stimmen die Veranstaltungsparameter mit der aktuellen Veranstaltung überein.
- 2. Ist die digitale Signatur des Tickets gültig.
- 3. Ist dies das erste Mal, das ein Ticket mit der gegebenen Ticket ID überprüft wird, für welches 1. und 2. erfolgreich überprüft worden sind.
Um Punkt 2. entscheiden zu können, benötigt der
Rechner der Kontrollstation den öffentlichen Part des
Signaturschlüssels des Veranstalters. Dieser ist
eindeutig durch die Key ID identifizierbar. Um 3.
entscheiden zu können muß die Kontrollstation Zugriff
auf eine Datenbank haben, in der alle bereits
erfolgreich überprüften Tickets gespeichert sind. Das
Ticket ist nur dann gültig, wenn alle drei Über
prüfungen positiv ausfallen. Ist dies der Fall, wird
das Ticket vom Veranstalter als gültig markiert. Ein
nicht als gültig markiertes Ticket, das eine der drei
Überprüfungen nicht besteht, wird als ungültig
angesehen.
Falls der Veranstalter die Erstattung nicht
verwendeter Eintrittskarten unterstützt, muß nach
erfolgreicher Überprüfung die Ticket ID gespeichert
werden. Eine Eintrittskarte kann als nicht verwendet
identifiziert werden, wenn das zugehörige Ticket
erstellt worden ist und die Ticket ID nicht in der
Datenbank der erfolgreich überprüften Eintrittskarten
gespeichert ist. Der Antrag auf Erstattung einer nicht
benutzten Eintrittskarte kann online gestellt und
bearbeitet werden.
Im Rahmen der Ticketerstellung erhält der Ticket
server keine personenbezogenen Daten, wie beispiels
weise den Benutzernamen. Die einzige Information, die
sich als Schlüssel für ein Benutzerprofil eignet ist
die TicketCard ID. Der Ticketserver kann über die
TicketCard ID erstellte Tickets einer Ticketcard
zuordnen. Der Schluß, daß die entsprechenden
Veranstaltungen von derselben Person besucht worden
sind, ist aber nicht zulässig, da die TicketCard
übertragbar ist. Daher kann über die TicketCard ID
lediglich ein Nutzungsprofil der TicketCard erstellt
werden.
Wie anhand der zweiten Ausführungsform gezeigt
wurde, läßt sich aber auch dies verhindern. Durch
Einsatz der Technik der blinden Signatur wird
verhindert, daß der Ticketserver beim Signieren
Kenntnis von der TicketCard ID erhält. In diesem Fall
besteht daher für den Ticketserver keine Möglichkeit,
ein Nutzungsprofil der Ticketcard anzulegen.
Sehr wohl geeignet zur Erstellung eines Benutzer-
oder Nutzungsprofils, sind jedoch möglicherweise Daten,
die im Rahmen eines Bezahlprotokolls an den Ticket
server übermittelt werden. Dies kann nur durch Wahl
eines geeigneten Bezahlprotokolls vermieden werden und
liegt nicht im Rahmen der vorgestellten Erfindung.
Im folgenden wird die Erfindung nochmals anhand
eines konkreten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit
den Figuren erläutert. Hierbei zeigen
Fig. 1 ein Beispiel für ein Berechtigungsmedium in
Form einer TicketCard für kulturelle Veran
staltungen, im folgenden auch CulturCard ge
nannt, zur Verwendung in Kombination mit einem
erfindungsgemäß bereitgestellten Berechti
gungsnachweis bzw. Ticket;
Fig. 2 ein Beispiel für digital signierte
Veranstaltungsparameter und IDs gemäß der vor
liegenden Erfindung;
Fig. 3 eine 2D Bar Code Repräsentation der signierten
Daten aus Fig. 2; und
Fig. 4 ein auf Grundlage der Daten der Fig. 2 gemäß
der vorliegenden Erfindung vom Benutzer ausge
drucktes Ticket, das dem Benutzer als Graphik
datei übermittelt wurde.
In diesem Ausführungsbeispiel wird eine Ein
trittskarte nach der ersten Ausführungsform des
Verfahrens erstellt. Die Kontrolle des erstellten
Tickets erfolgt nach Kontrollverfahren A.
In Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen,
beispielsweise Kino, Theater oder Konzert, wird die
TicketCard aus Gründen der Eingängigkeit im folgenden
als CulturCard bezeichnet. Für den Zugang zu der
Veranstaltung benötigt der Benutzer bei diesem Beispiel
eine CulturCard in Verbindung mit einem Ticket. Die
CulturCard wird einmalig offline erworben, das Ticket
pro Veranstaltung online.
Der Benutzer erwirbt offline eine CulturCard. Ein
Beispiel einer CulturCard ist in Fig. 1 dargestellt.
Wie aus der Figur zu erkennen ist, sind auf der
CulturCard nur die Gültigkeitsdauer und eine eindeutige
Identifikationsnummer ("7492 1068"), CulturCard ID
genannt, gespeichert, beides in ASCII Repräsentation
und in maschinenlesbarer Form als Bar Code.
Es sind also insbesondere keine personenbezogenen
Daten auf der CulturCard vorhanden. Die CulturCard ist
nicht an einen bestimmten Benutzer gebunden. In Größe
und Fertigungsqualität entspricht die CulturCard einer
gängigen Kreditkarte oder Bundesbahn BahnCard.
Der Benutzer verfügt über ein Computerterminal,
welches an das Internet angeschlossen ist, sowie über
einen Drucker. Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt im
vorliegenden Beispiel folgende Schritte:
- 1. Der Benutzer ruft über den Web Browser die Web- Seite des Veranstalters auf und stellt so eine Online- Verbindung zum Ticketserver des Veranstalters her.
- 2. Der Benutzer wählt eine Veranstaltung aus. Daraufhin zeigt der Ticketserver dem Benutzer die Parameter an, die für die Wahl des Tickets von Bedeutung sind. Dies können Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, Preiskategorie, noch freie Plätze, usw. umfassen. Im Theaterkontext ist denkbar, daß der Ticketserver online eine realistische Bühnensicht anbietet. Klickt der Benutzer etwa auf einen freien Platz in der schematischen Sitzplatzverteilung, zeigt der Ticketserver einen relevanten Bühnenausschnitt, wie er von diesem Platz aus wahrgenommen werden würde.
- 3. Der Benutzer wählt die Parameter aus und entscheidet sich für eines der vom Ticketserver unterstützen Bezahlprotokolle. Außerdem gibt er die ID seiner CulturCard ein (hier: "7492 1068").
- 4. Nach erfolgreichem Abschluß der Aktionen, die mit dem Bezahlprotokoll verbunden sind, erstellt der Ticketserver das Ticket. Dazu werden die vom Benutzer ausgewählten Parameter, die CulturCard ID, die vom Server erzeugte Ticket ID und die Key ID vom Ticketserver digital signiert, wie dies in Fig. 2 beispielhaft dargestellt ist.
- 5. Der Server erstellt eine Graphikdatei, welche eine ASCII-Repräsentation der Veranstaltungsparameter und der IDs sowie eine 2D Bar Code Repräsentation derselben Information als digital signierte Daten enthält. Fig. 3 zeigt die 2D Bar Code Repräsentation der digital signierten Daten. Die Graphikdatei wird an den Web Browser des Benutzers übermittelt, beispiels weise als HTTP Response.
- 6. Der Benutzer druckt die Graphikdatei aus und schneidet das Ticket aus, das in Fig. 4 dargestellt ist. Die Zugangsberechtigung für die Veranstaltung setzt sich aus der CulturCard (Fig. 1) und dem Ticket (Fig. 4) zusammen.
Bei der Kontrolle zeigt der Benutzer seine Cultur-
Card und sein Ticket vor. Über einen Bar Code Leser
werden die maschinenlesbaren Daten der CulturCard und
des Tickets eingelesen und vom Rechner der Kontrollsta
tion nach Kontrollverfahren A überprüft. Für die
Überprüfung benötigt der Rechner den öffentlichen Part
des Signaturschlüssels des Veranstalters. Alle anderen
Daten stehen in maschinenlesbarer Form auf dem Ticket
und der CulturCard.
Claims (19)
1. Verfahren zur Bereitstellung von Berechtigungs
nachweisen, insbesondere Eintrittskarten und
Beförderungsscheinen, mit folgenden Schritten:
- 1. Erfassen von Ausgangsdaten über den Gegenstand der Berechtigung an einer ersten Datenverarbeitungsstation;
- 2. Zuweisen einer ersten Identifikationszeichenfolge für den Berechtigungsnachweis;
- 3. Bereitstellen eines Signaturschlüssels mit einem öffentlichen Teil und einem geheimen Teil;
- 4. Erzeugen signierter Daten durch digitales Signieren zumindest der Ausgangsdaten und der ersten Identifikationszeichenfolge auf Basis des geheimen Teils des Signaturschlüssels;
- 5. Übermitteln der signierten Daten über ein elektronisches Medium an eine zweite, von der ersten räumlich getrennte Datenverarbeitungsstation;
- 6. Erstellen des Berechtigungsnachweises an der zweiten Datenverarbeitungsstation, indem die signierten Daten auf ein maschinenlesbares transportables Speichermedium übertragen werden, das als Berechti gungsnachweis dient.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der ersten Datenverarbeitungsstation weiterhin
eine zweite Identifikationszeichenfolge für den
öffentlichen Teil des Signaturschlüssels zugewiesen
wird, wobei das Erzeugen signierter Daten durch
digitales Signieren zumindest der Ausgangsdaten und der
ersten und zweiten Identifikationszeichenfolge erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der ersten Datenverarbeitungsstation weiterhin
eine dritte Identifikationszeichenfolge für ein
Berechtigungsmedium oder ein aus dieser Identifika
tionszeichenfolge und einer Zufallszahl erzeugter
Hashwert erfaßt wird, wobei die dritte Identifikations
zeichenfolge oder der Hashwert ebenfalls digital
signiert wird, und das Berechtigungsmedium mit der
dritten Identifikationszeichenfolge unabhängig von der
Bereitstellung des Berechtigungsnachweises bereitge
stellt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Identifikationszeichenfolge mittels der
Technik der blinden Signatur oder der Hashwert digital
signiert wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Erfassen der Ausgangsdaten über den
Gegenstand der Berechtigung die Ausgangsdaten oder
Daten zur Bestimmung der Ausgangsdaten von der zweiten
Datenverarbeitungsstation über das elektronische Medium
an die erste Datenverarbeitungsstation übermittelt
werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das elektronische Medium ein Netzwerk, insbesondere
das Internet ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Übermitteln der signierten Daten in Form einer
Graphikdatei erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die signierten Daten in der zweiten Daten
verarbeitungsstation in eine Graphikdatei umgewandelt
werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Graphikdatei eine 2D Bar Code Repräsentation
der signierten Daten und eine ASCII-Darstellung der
Ausgangsdaten und der erfaßten oder zugewiesenen
Identifikationszeichenfolgen enthält.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das maschinenlesbare Speichermedium ein
bedruckbarer Träger, insbesondere Papier ist, auf dem
die signierten Daten in graphischer Darstellung
ausgedruckt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das maschinenlesbare Speichermedium ein auf einem
Träger angeordneter Speicherchip ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das maschinenlesbare Speichermedium ein auf einem
Träger angeordneter Magnetstreifen ist.
13. Berechtigungsnachweis, insbesondere Eintrittskarte
oder Beförderungsschein, auf dem
signierte Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert
sind, wobei die signierten Daten eine über einen
Signaturschlüssel erzeugte digitale Signatur von
Ausgangsdaten über den Gegenstand der Berechtigung und
von einer ersten Identifikationszeichenfolge des
Berechtigungsnachweises enthalten.
14. Berechtigungsnachweis nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die signierten Daten weiterhin eine zweite
Identifikationszeichenfolge für einen öffentlichen Teil
des Signaturschlüssels enthalten.
15. Berechtigungsnachweis nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die signierten Daten weiterhin eine dritte
Identifikationszeichenfolge für ein Berechtigungsmedium
enthalten.
16. Berechtigungsnachweis nach einem der Ansprüche 13
bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß er aus einem bedruckbaren Träger, insbesondere
Papier besteht, auf dem die signierten Daten in
graphischer Darstellung, die eine maschinenlesbare
Repräsentation beinhalten, aufgedruckt sind.
17. Berechtigungsnachweis nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die signierten Daten in 2D Bar Code-Repräsentation
und die Ausgangsdaten sowie die Identifikations
zeichenfolgen in ASCII-Darstellung aufgedruckt sind.
18. Berechtigungsnachweis nach einem der Ansprüche 13
bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß er einen Speicherchip enthält, auf dem die
signierten Daten gespeichert sind.
19. Berechtigungsnachweis nach einem der Ansprüche 13
bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß er einen Magnetstreifen enthält, auf dem die
signierten Daten gespeichert sind.
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