DE19817544C2 - Bodenbearbeitungsgerät - Google Patents
BodenbearbeitungsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bodenbearbeitungsgerät mit Geräteeinheiten, die mit
nachgeordneten Walzen und mit rotierenden Arbeitswerkzeugen bestückt sind, insbe
sondere mit mindestens zwei einklappbaren Geräteeinheiten und nachgeordneten Walzen
ausgerüstete Kreiselegge, wobei die Walzen über Arme schwenkbar mit den Geräteein
heiten verbunden und jeweils über die Arbeitstiefe der Gesamteinheit vorgebende Stell
einrichtungen mit zentraler Stelleinrichtung in der Schwenkbarkeit fixier- bzw. begrenz
bar sind.
Derartige Kreiseleggen sind der EP 0 619 938 A1 zu entnehmen. Diese Schrift
zeigt eine Kreiselegge mit zwei Geräteeinheiten mit Nachlaufwalzen, die jeweils über
Arme schwenkbar mit den Geräteeinheiten verbunden sind. Die Schwenkbarkeit der Nach
laufwalze wird durch Steckstifte bzw. verstellbare Anschläge begrenzt, die sich jeweils
links und rechts an der jeweiligen Geräteeinheit befinden. Derartige Kreiseleggen bzw.
einklappbare Kreiseleggen mit mindestens zwei Geräteeinheiten und Walzen haben den
Nachteil, dass für die Tiefeneinstellung mindestens vier Einstellungen vorgenommen
werden müssen, da jede Nachlaufwalze zwei Stelleinrichtungen aufweist, sodass bei
zwei Nachlaufwalzen insgesamt vier Stelleinrichtungen betätigt werden müssen. Die
Stelleinrichtungen sind jeweils außen bzw. im äußeren Bereich jeder Einheit vorgese
hen. Diese Art der Tiefeneinstellung hat den großen Nachteil, dass bei klappbaren oder
zweiteiligen Kreiseleggen die mittleren Stelleinrichtungen nur dann zu erreichen sind,
wenn über die Maschinenteile geklettert wird oder wenn die Gesamtmaschine bestiegen
werden kann. Wenn allerdings an diesen Kreiseleggen mit mindestens zwei Walzen eine
Drillmaschine bzw. eine Säschiene vorgesehen ist, können die innenliegenden Stellein
richtungen nicht mehr erreicht bzw. nur beschwerlich und unter Gefahr erreicht wer
den. Die letztlich gleiche Problematik besteht auch bei einteiligen Kreiseleggen mit
nachgeordneten Walzen, wobei sich dann die Zahl der einzustellenden Stelleinrichtun
gen auf zwei beschränkt. Immerhin aber ist auch hier häufig die Erreichbarkeit der
Stelleinrichtungen durch Zusatzaggregate und Anbauten beschränkt. Es sind auch Bo
denbearbeitungsgeräte bekannt, bei denen den Arbeitswerkzeugen beidseitig Planierbalken
zugeordnet sind. Diese Planierbalken müssen der jeweiligen Arbeitstiefe angepasst
werden, wozu Steckstelleinrichtungen bekannt sind. Der dafür notwendige Aufwand ist
erheblich, wobei auch hier wieder wenigstens zwei Stelleinrichtungen pro Geräteeinheit
bzw. Walze bedient werden müssen, was einen erheblichen Aufwand erfordert.
Aus der DE 30 00 271 A1 ist eine sogenannte hydraulische Tiefeneinstellung
bekannt, die durch Einstellung der Walze erreicht wird, wobei die Arbeitstiefe der
Kreiselegge vom Traktorsitz aus stufenlos hydraulisch einstellbar ist. Abgesehen von
der Notwendigkeit der hydraulischen Verstellung oder Einstellung ist die Störanfällig
keit von Nachteil, sowie der damit verbundene Arbeitsaufwand. Auch die DE 296 10 463 U1
beschreibt eine ähnliche Stelleinrichtung, wobei diese zentrale Tiefenein
stellung über Anschläge fixierbar ist, so dass sie auch als Hubbegrenzung bezeichnet
werden kann. Nachteilig ist jedoch, dass die maximale und minimale Arbeitstiefe vor
gewählt werden muss, damit sie dann vom Schleppersitz aus hydraulisch angesprochen
werden kann. Schließlich beschreibt die DE 81 19 250 U1 einen Planierbalken bzw.
eine Streichleiste, die über Spindeln in der Tiefe verstellbar ist. Die an beiden Seiten
angeordneten Verstelleinrichtungen sind über ein Winkelgetriebesystem miteinander
verbunden, so dass von jeder Seite aus die Arbeitstiefe des Planierbalkens bzw. der
Streichleiste zentral verstellt werden kann. Allerdings muss hier bei der Verstellung das
gesamte Werkzeug mit angehoben bzw. abgesenkt werden, was zu erheblichen Bela
stungen des Systems führt. Nachteilig ist außerdem, dass die für die Einstellung not
wendigen Zusatzarbeiten aufgrund der schlechten Erreichbarkeit häufig nicht gefahrlos
sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Kreiselegge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit einer
Stelleinrichtung für die Arbeitstiefe zu schaffen, die einfach und gefahrlos und mit
wenig Einstellaufwand betätigt werden kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die zentrale Stelleinrichtung eine in
Längsrichtung der Geräteeinheit verschiebbare Stange aufweist, die auf die Stellein
richtungen einwirkend ausgebildet ist.
Zweckmäßigerweise ist weiter vorgesehen, dass der Anschlag und der Gegen
anschlag nicht durch Rasten oder eine stufenförmige Ausbildung hervorgerufen und
vorgegeben wird, sondern dass die Stange ein keilförmiges Element aufweist, das den
Abstand von Anschlägen stufenlos vorgebend ausgebildet ist. Mit dem Verschieben
dieses keilförmigen Elementes wird somit ähnlich wie bei den stufenförmigen Rasten,
hier allerdings stufenlos, die Arbeitstiefe durch entsprechendes Verschieben eingestellt.
Durch eine stufenlose Einstellung ist eine genauere Einstellung möglich, da naturgemäß
bei den stufenförmigen Rasten eine bestimmte Tiefe der Rasten eingehalten werden
muss.
Weiterhin ist in Ausbildung der Erfindung auch eine Automatisierung des Einstellvorgan
ges dadurch möglich, dass zwischen den Anschlägen ein Spreizteil angeordnet ist, das
vorzugsweise über eine Spindel oder einen Spindelmotor zentral pro Geräteeinheit ein
stellbar ausgebildet ist. Der Spindelmotor bzw. die Spindel gibt ebenfalls den Abstand
der Anschläge zueinander genau vor und lässt eine einfache und zweckmäßige Ein
stellung beispielsweise auch vom Fahrersitz aus zu. Eine solche Spindel oder ein Spin
delmotor kann aber unter Umständen dem rauen Betrieb auf dem Felde nicht genügen,
was bei einer mechanischen Einstellung einer der beiden weiter oben beschriebenen
Lösungen nicht zu befürchten ist.
Insbesondere bei der Zuordnung von keilförmigen Elementen zur Stange, letzt
lich aber auch bei den stufenförmigen Rasten ist es zweckmäßig, wenn der Stange eine
Stellsicherung in Form eines in im Abstand vorgesehene Bohrungen einführbaren Steck
stifts zugeordnet ist. Zweckmäßigerweise ist die Stange entsprechend verlängert und
weist hier die Bohrungen auf, in die der Steckstift eingeführt werden kann, um so die
Stange zwischen den beiden den unterschiedlichen Stelleinrichtungen zugeordneten
Teilen bzw. Begrenzungen festzulegen, so dass die einmal hergestellte Einstellung der
Arbeitstiefe auch dann gewahrt bleibt, wenn das Bodenbearbeitungsgerät über unebenen
Boden fährt oder beispielsweise aufgrund von Steinen ausweichen muss, was naturge
mäß zu einer nicht unerheblichen Erschütterung des Gesamtgerätes führen kann. Diese
Stellsicherung zeichnet sich im Übrigen dadurch aus, dass sie einfach zu handhaben und
insgesamt auch einfach ausgeführt ist.
Eine die notwendige Ausweichbewegung zulassende Ausführung der Stellein
richtungen und leicht und sicher zu bedienende Ausführung ist die, bei der die Stellein
richtungen mit den Armen verbundene Führungsglieder mit vertikalen und quer zur
Arbeitsrichtung angeordnete Schlitzen aufweisen, deren Unterseite jeweils einen
Anschlag bildet, und dass die Stange in Führungen geführt ist, die relativ zur Gerä
teeinheit hinsichtlich der Höhe fixiert sind und den Gegenanschlag zum Anschlag für
die in diesem Bereich stufenförmige Rasten aufweisende Stange bilden. Die einzelnen
Rasten sind dabei gegenläufig an den beiden Enden der Stange ausgebildet, so dass beim
Verschieben in eine Richtung der gleiche Verstelleffekt erreicht ist. Die notwendigen
Anschläge nach oben und unten werden einmal durch das untere Ende bzw. die untere
Begrenzung der Schlitze und zum anderen durch den von Führungen gebildeten Gegen
anschlag vorgegeben, so dass die nachgeordnete Walze sich jeweils in einer Arbeitstiefe
einstellt, die ihr von dem Abstand zwischen beiden Anschlägen vorgegeben wird. Die
Stange mit den Rasten gibt den Abstand der Anschläge zueinander vor und beeinflusst
so die Einstellung der nachgeordneten Walzen und damit die Arbeitstiefe der Gesamt
einheit, ohne dass es einer weiteren Regulierung oder irgendwelcher Eingriffe bedarf.
Der Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten mit den Arbeitswerkzeugen vor- und
nachgeordneten Planierbalken ist weitgehend automatisiert dadurch möglich, dass die
Stelleinrichtungen und die zentrale Stelleinrichtung den die Walze und/oder Planierbal
ken tragenden Armen zugeordnet sind. Die Walzen der einzelnen Geräteeinheiten wer
den durch die Stelleinrichtungen bzw. durch die auf sie gleichzeitig einwirkende zentrale
Stelleinrichtung so eingestellt, dass die Arbeitstiefe des Gesamtgerätes erreicht wird, so
wie sie vom Fahrer des Zugfahrzeuges gewünscht ist. Darüber hinaus kann mit einem
Parallelarbeitsvorgang auch der vordere Planierbalken der geänderten Arbeitstiefe ange
passt werden, wobei auch hier wieder die zentrale Stelleinrichtung dafür sorgt, dass
beide Stelleinrichtungen eines Planierbalkens gleichzeitig und von gesicherter Stelle her
bedient werden können. Der hintere Planierbalken dagegen ändert seine Arbeitstiefe
gleichzeitig und gleichmäßig mit der nachgeordneten Walze, weil er am gleichen ver
bindenden Arm angebracht ist.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Bodenbearbei
tungsgerät, insbesondere eine aus zwei einklappbaren Geräteeinheiten bestehende Krei
selegge, über eine zentrale Stelleinrichtung so in der Arbeitstiefe eingestellt werden
kann, dass diese Einstellung kurzfristig und ohne großen Aufwand erfolgt, insbesondere
aber ohne Gefährdung des jeweiligen Traktorfahrers bzw. Bedienungspersonals. Diese
müssen lediglich die als zentrale Stelleinrichtung dienende Stange in Längsrichtung der
Geräteeinheit verschieben, so dass je nach Wunsch die beiden entfernt voneinander
liegenden Stelleinrichtungen beeinflusst werden, so dass die Arbeitstiefe größer oder
geringer wird. Letztlich ist es sogar möglich, den vorgeordneten Planierbalken mit
einzustellen, wobei durch entsprechende Kopplungen an die zentrale Stelleinrichtung
der Walze auch die des vorderen Planierbalkens mit beeinflusst wird. Da der hintere
Planierbalken an dem die Walze tragenden Arm festgelegt ist, folgt deren Einstellung,
so dass hier eine Regulierung bzw. gesondere Nachstellung nicht erforderlich ist. Her
vorzuheben ist die Einfachheit der entsprechenden zentralen Stelleinrichtung, die auf
die anderen Stelleinrichtungen einwirkt und die Tatsache, dass eine derartige Stellein
richtung zweckmäßigerweise dahingelegt wird und hingelegt werden kann, wo sie durch
den Fahrzeugführer leicht erreichbar ist und auch sicher bedient werden kann, ohne
dass dieser durch andere Arbeiten oder sonstige Dinge beeinflusst und gefährdet wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Geräteeinheit mit
nachgeordneter Walze,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Geräteeinheit nach Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößert wiedergegebene Seitenansicht der zentralen Stellein
richtung,
Fig. 4 die Rückansicht der zentralen Stelleinrichtung und
Fig. 5 ein Bodenbearbeitungsgrät mit tiefeneinstellbarer Kreise
legge und einstellbaren Planierbalken.
Bei dem in Fig. 1 bis Fig. 4 wiedergegebenen Bodenbearbeitungsgerät handelt
es sich um eine Kreiselegge 1, von der hier eine Geräteeinheit 2 dargestellt ist und
wobei der Geräteeinheit 2 eine Walze 3 nachgeordnet ist. Diese Walze 3 ist über
Arme 4 und über eine Schwenkachse 5 schwenkbar mit der Kreiselegge 1 verbunden.
Bei dem in Fig. 5 wiedergegebenen Bodenbearbeitungsgerät handelt es sich um
eine Maschine, die neben der Kreiselegge 1 und der nachgeordneten Walze 3 auch noch
eine vorgeordnete Grubbereinheit 25 und Planierbalken 39, 40 aufweist.
Die Walze 3, die der eigentlichen Kreiselegge 1 nachgeordnet ist, ist wie schon
erwähnt schwenkbar über den Arm 4 mit einem eigentlichen Maschinengestell 14 verbun
den. Für die Tiefeneinstellung der nachlaufenden Walze 3 zur Geräteeinheit 2 sind
Stelleinrichtungen 6, 7 vorgesehen, die gemeinsam über eine Stange 8 betätigbar sind.
Die Stange 8 weist Rasten 9 auf, die aufgrund ihrer stufenförmigen Anordnung bei
einer seitlichen Verschiebung veränderte Einstellpositionen vorgeben. Die Stange 8 wird
über einen Griff 10 seitlich verschoben.
Weiter zeigt Fig. 1, dass die Geräteeinheit 2 mit einer Achse 32 ausgerüstet
werden kann. Diese Achse 32 ist dann notwendig, wenn die Geräteeinheit 2 einem
Tragrahmen zugeordnet ist, der den Anbau zweier Geräteeinheiten nebeneinander und
zwar pendelnd zulässt. Dies ist zum Beispiel bei der Bildung einer klappbaren Kreisel
egge 1 der Fall. Dann stellt die Fig. 1 die rechte Geräteeinheit 2 einer entsprechenden
Kreiselegge 1 dar. Jeweils an der frei zugänglichen Außenseite bzw. dem Randbereich
34 befinden sich zentrale Stelleinrichtungen 30, die so immer leicht, einfach und
sicher zugänglich sind. Die praktisch unerreichbaren, innenliegenden Stelleinrichtungen
6, 7 können so von außen gefahrlos mitbetätigt werden. Nur die frei zugängliche Seite
der Geräteeinheit 2 bzw. der Kreiselegge 1 wird über eine Seitenplatte 31 geschützt,
die hinten ein nach innen abgewinkeltes Führungsteil 31' aufweisen kann. Über dieses
Führungsteil 31' und die Seitenplatte 31 ingesamt ist eine Dammbildung außerhalb des
Arbeitsbereiches der Geräteeinheit 2 unterbunden.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht des Geräts nach Fig. 1, wobei hier zunächst ein
mal deutlich wird, dass unterhalb des Maschinengestells 14 rotierende Arbeitswerkzeu
ge 24 vorgesehen sind. Deutlich wird hier auch die stufenförmige Ausbildung der Ra
sten 9. Die Rasten 9 sind in der Detaillansicht der Fig. 3 weiter vergrößert wiederge
geben. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Stelleinrichtungen 6 und 7
bzw. der zentralen Stelleinrichtung 30. Dementsprechend verdeutlicht Fig. 3, dass die Stange 8
mit den Rasten 9 in einem Schlitz 11 untergebracht ist, wobei die Stange 8 über eine
Führung 12, die fest mit dem Maschinengestell 14 der Kreiselegge 1 verbunden ist,
geführt ist. Der Schlitz 11 ist Bestandteil eines Führungsgliedes 13, das mit den Armen
4 verbunden ist. Bei seitlichem Verschieben der Stange 8 wird jeweils eine andere
Raste 9 wirksam, was eine andere Tiefeneinstellung der Geräteeinheit 2 in Relation zur
Nachlaufwalze 3 zur Folge hat. Das Führungsglied 13 ist über ein Gelenk 33 mit den
Armen 4 verbunden. Bei einer Tiefenänderung ändert sich der Abstand zwischen den
Anschlägen 11' und 12'. Der Abstand wird über die Rasten 9 vorgegeben, die über die
Stange 8 wie erwähnt seitlich verschiebbar ausgebildet sind, weil sie an der Stange 8
angeordnet bzw. Teil dieser Stange 8 sind. Der untere Anschlag 11' wird durch die
Unterseite 15 des Schlitzes 11 vorgegeben, während der Gegenanschlag 12' durch die
Führung 12 vorgegeben wird.
In Fig. 4 ist noch einmal die besondere Ausbildung des Führungsgliedes 13
verdeutlicht, das hier um 180° gegenüber der Darstellung in Fig. 3 gedreht wiederge
geben ist. Erkennbar wird hier zunächst einmal, dass ein Zwischenstück 26 der Stange
8 mit einem Endbereich 27 unter gleichzeitiger Vorgabe des Griffes 10 verschraubt ist.
Hierzu ist eine Doppelverschraubung 16 vorgesehen.
Weiter verdeutlicht Fig. 4 noch einmal die Anordnung der Stange 8 mit den
Rasten 9, wobei bei einer vorgegebenen Einstellung ein seitliches Herausrutschen bzw.
eine unbeabsichtigte Veränderung der Arbeitstiefenposition durch einen Steckstift 17
verhindert wird. Eine Verlängerung 18 der Stange 8 weist hierzu Bohrungen 19, 19',
die für die Aufnahme des Steckstiftes 17 gedacht sind. An der Geräteeinheit 2 der Krei
selegge 1 sind Führungen 21, 22 vorgesehen, die sicherstellen, dass der zwischen diese
Führungen 21, 22 eingesteckte Stift 17 mit der Handhabe 20 eine solche Verschiebung
der Stange 8 nicht mehr zulässt.
Fig. 4 verdeutlicht außerdem, wie die Führung 12 und das Führungsglied 13 mit
den Anschlägen 11' und 12' durch die Rasten 9 auf Abstand gehalten werden. Durch
Wechsel der Rastenstellung wird der Abstand zwischen den Anschlägen 11', 12' entwe
der verkleinert oder vergrößert, was einer Arbeitstiefenveränderung entspricht.
Mit 35 ist auch in Fig. 4 noch einmal die Peripherie bezeichnet, anhand derer
verdeutlicht wird, dass die zentrale Stelleinrichtung 30 in einem relativ geringen Abstand zur
Peripherie 35 angeordnet ist, um so eine immer gute Erreichbarkeit zu sichern.
Fig. 5 schließlich zeigt das schon erwähnte Bodenbearbeitungsgerät, bei dem
eine Grubbereinheit 25 der Kreiselegge 1 vorgeordnet ist. Zwischen beiden ist ein vor
derer Planierbalken 40 angeordnet, der in der Höhe verstellbar ist, übrigens wie auch
der hintere Planierbalken 39, nur dass der hintere Planierbalken 39 eine übliche ein
fache Steckeinstellung vorsieht, wobei das Einstellteil 44 in entsprechenden Höhen
festgestellt werden kann.
Der vordere Planierbalken 40 dagegen verfügt über die weiter vorn beschriebene
Stelleinrichtung mit Schlitz 42 und Führung 43, wobei die hier nicht dargestellte
Stange 8 mit der hier ebenfalls nicht im Einzelnen dargestellten zentralen Stelleinrich
tung 30 dafür sorgt, dass der vordere Planierbalken 40 der jeweiligen Arbeitstiefe ent
sprechend eingestellt wird und zwar zentral, sodass auch hier von dem Randbereich 34
aus die einfach zu bedienende zentrale Stelleinrichtung 30 betätigt werden kann.
Claims (8)
1. Bodenbearbeitungsgerät mit Geräteeinheiten (2), die mit nachgeordne
ten Walzen (3) und mit rotierenden Arbeitswerkzeugen (24) bestückt sind, insbesondere
mit mindestens zwei einklappbaren Geräteeinheiten (2) und nachgeordneten Walzen (3)
ausgerüstete Kreiselegge (1), wobei die Walzen (3) über Arme (4) schwenkbar mit den
Geräteeinheiten (2) verbunden und jeweils über die Arbeitstiefe der Gesamteinheit vor
gebende Stelleinrichtungen (6, 7) mit zentraler Stelleinrichtung (30) in der Schwenkbar
keit fixier- bzw. begrenzbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zentrale Stelleinrichtung (30) eine in Längsrichtung der Geräteeinheit (2) ver
schiebbare Stange (8) aufweist, die auf die Stelleinrichtungen (6, 7) einwirkend ausge
bildet ist.
2. Bodenbearbeitungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zentrale Stelleinrichtung (30) im Randbereich (34) der Geräteeinheit (2) und
vorzugsweise nicht weiter als 60 cm von der äußeren, seitlichen Peripherie (35) ent
fernt angeordnet ist.
3. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stange (8) und damit die zentrale Stelleinrichtung (30) mit einem Handgriff
(10) ausgerüstet ist, der im Randbereich (34) der Geräteeinheit (2) angeordnet ist.
4. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stange (8) ein keilförmiges Element aufweist, das den Abstand von Anschlägen
(11', 12') stufenlos vorgebend ausgebildet ist.
5. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen den Anschlägen (11', 12') ein Spreizteil angeordnet ist, das vorzugs
weise über eine Spindel oder einen Spindelmotor zentral pro Geräteeinheit (2) einstell
bar ausgebildet ist.
6. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stange (8) eine Stellsicherung in Form eines in im Abstand vorgesehene Boh
rungen (19) einführbaren Steckstifts (17) zugeordnet ist.
7. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stelleinrichtungen (6, 7) mit den Armen (4) verbundene Führungsglieder (13)
mit vertikalen und quer zur Arbeitsrichtung angeordneten Schlitzen (11) aufweisen,
deren Unterseite (15) jeweils einen Anschlag (11') bildet, und dass die Stange (8) in
Führungen (12) geführt ist, die relativ zur Geräteeinheit (2) hinsichtlich der Höhe fi
xiert sind und den Gegenanschlag (12') zum Anschlag (11') für die in diesem Bereich
stufenförmige Rasten (9) aufweisende Stange (8) bilden.
8. Bodenbearbeitungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stelleinrichtungen (6, 7, 41) und die zentrale Stelleinrichtung (30) den die
Walze (3) und/oder Planierbalken (40) tragenden Armen (4) zugeordnet sind.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |