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DE19814141A1 - Verfahren und Vorrichtung zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einem Bearbeitungsprozeß - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einem Bearbeitungsprozeß

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DE19814141A1
DE19814141A1 DE19814141A DE19814141A DE19814141A1 DE 19814141 A1 DE19814141 A1 DE 19814141A1 DE 19814141 A DE19814141 A DE 19814141A DE 19814141 A DE19814141 A DE 19814141A DE 19814141 A1 DE19814141 A1 DE 19814141A1
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DE
Germany
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transport
good
goods
longitudinal
speed
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Application number
DE19814141A
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DE19814141C2 (de
Inventor
Bernhard Mokler
Stephan Gericke
Andreas Vollmann
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KBA Metalprint GmbH and Co KG
Original Assignee
LTG Holding GmbH
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Publication date
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Priority to EP99105984A priority patent/EP0947455A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einem Bearbeitungsprozeß, insbesondere zum positionsgenauen Zuführen von Blechtafeln zu einem Druck- oder Lackierwerk einer Blech-Beschichtungsmaschine oder dergleichen, wobei die Güter in Hintereinanderanordnung in liegender Position transportiert und während des Transports ausgerichtet werden, das sich dadurch auszeichnet, daß für eine Schräglagenkorrektur der Vorderkante (28) des jeweiligen Guts (21) eine Drehbewegung des Guts (21) durchgeführt wird, daß für eine Seitenausrichtung eine Seitenbewegung des Guts (21) quer, insbesondere rechtwinklig, zur Transportrichtung (6) erfolgt und daß für eine Längsausrichtung des Guts (21) eine beschleunigte oder verzögerte Längsbewegung in Transportrichtung (6) vorgenommen wird, wobei sämtliche Ausrichtbewegungen ohne mechanische Ausrichtbeaufschlagung einer oder mehrerer Umfangskanten des Guts (21) erfolgen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum positions­ genauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu ei­ nem Bearbeitungsprozeß gemäß Oberbegriff des An­ spruchs 1 sowie eine Vorrichtung zum positions­ genauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu ei­ ner Bearbeitungseinheit gemäß Oberbegriff des An­ spruchs 14.
Ein Verfahren und eine Vorrichtung der hier ange­ sprochenen Art sind bekannt. Das Zuführen von flä­ chenförmigen Gütern, insbesondere Blechtafeln, zu einem Bearbeitungsprozeß, beispielsweise Lackier- oder Bedruckungsprozeß, muß für zufriedenstellende Lackier- oder Druckergebnisse positionsgenau erfol­ gen. Hierzu ist es bekannt, eine mechanische Aus­ richtung der Blechtafeln durch Seitenmarken, Anleg­ marken, Tafelanschläge oder dergleichen vorzuneh­ men. Die Blechtafeln, die liegend hintereinander transportiert werden, treffen während ihres Trans­ ports auf die Anlegmarken beziehungsweise An­ schläge, so daß die Blechtafeln dadurch zwangsweise in die gewünschte beziehungsweise genaue Position gebracht werden. Dazu kann eine Schräglagenkorrek­ tur vorgesehen sein. Dabei wird die Vorderkante der Blechtafel im wesentlichen rechtwinklig zur Trans­ portrichtung ausgerichtet. Ferner ist eine seitli­ che Ausrichtung der Blechtafel vorgesehen, so daß diese mittig dem Bearbeitungsprozeß zugeführt wer­ den kann. Schließlich ist eine optimale - Längsaus­ richtung der Blechtafel bezüglich der Transport­ strecke notwendig, damit diese zum richtigen Zeit­ punkt dem Bearbeitungsprozeß beziehungsweise der Bearbeitungseinheit zugeführt wird.
Da aufgrund einer Materialersparnis die Blechtafeln zunehmend geringere Blechdicken aufweisen und zudem immer höhere Produktionsgeschwindigkeiten gefordert werden, kann es bei den bekannten Verfahren bezie­ hungsweise Vorrichtungen häufig zu Beschädigungen an den Tafelkanten kommen, da die Blechtafeln mit einer hohen Geschwindigkeit auf die Anschläge be­ ziehungsweise Anlegmarken treffen. Insbesondere eine geringe Blechstärke aufweisende Blechtafeln werden dabei beschädigt.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einem Bearbeitungs­ prozeß beziehungsweise einer Bearbeitungseinheit anzugeben, bei dem/der auch bei dünnen Blechen hohe Produktionsgeschwindigkeiten vorliegen können.
Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, das die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die flächenförmigen Güter werden in Hintereinanderan­ ordnung in liegender Position transportiert und während des Transports ausgerichtet, so daß ein po­ sitionsgenaues Zuführen der Güter zu einem Bearbei­ tungsprozeß erfolgt. Erfindungsgemäß ist vorgese­ hen, daß für eine Schräglagenkorrektur der Vorder­ kante des jeweiligen Guts eine Drehbewegung des Guts durchgeführt wird. Für eine Seitenausrichtung ist vorgesehen, daß eine Seitenbewegung des Guts quer, insbesondere rechtwinklig zur Transportrich­ tung realisiert ist. Die Längsausrichtung des Guts erfolgt durch eine beschleunigte oder verzögerte Längsbewegung in Transportrichtung. Bei einer Posi­ tions- beziehungsweise Lagekorrektur des Guts trifft dieses Gut nicht auf einen Anschlag oder dergleichen, vielmehr wird das flächenförmige Gut, insbesondere eine Blechtafel, mit jeweils einer An­ triebskraft und/oder einem Antriebsmoment beauf­ schlagt, die/das die Drehbewegung, die Seitenaus­ richtung und die Beschleunigung beziehungsweise Verzögerung des Guts bewirkt. Dadurch ist es mög­ lich, die Produktionsgeschwindigkeit des Bearbei­ tungsprozesses zu erhöhen, also eine höhere Anzahl pro Zeiteinheit bearbeiteter Güter zu erhöhen. Dar­ über hinaus können auch besonders dünne Blechtafeln verarbeitet werden, ohne diese zu beschädigen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, daß das Gut vorausgerichtet wird. Das heißt, daß das Gut beziehungsweise die Blechtafeln grob ausgerichtet werden, bevor die genaue Position zum Zuführen des Guts zu dem Bearbeitungsprozeß er­ folgt. Die Vorausrichtung kann insbesondere dann vorgesehen sein, wenn die Güter von einem auch als Vereinzelungseinrichtung bezeichneten Anleger be­ reitgestellt werden, da die Güter relativ ungenau positioniert für den Transport zum Bearbeitungspro­ zeß von diesem Anleger bereitgestellt werden. Damit die positionsgenaue Ausrichtung der Blechtafeln un­ mittelbar vor dem Zuführen zu dem Bearbeitungspro­ zeß erfolgen kann, ist es insbesondere vorgesehen, daß die Schräglagenkorrektur, die Seitenausrichtung und die Längsausrichtung in einem relativ geringen Toleranzbereich ausgeführt werden, damit die Güter unmittelbar vor dem Bearbeitungsprozeß keine unnö­ tigen großen Wege zurücklegen müssen. Das heißt, daß die positionsgenaue Ausrichtung relativ schnell erfolgen kann.
In einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß das Gut bei der Übergabe an den Bearbeitungsprozeß eine Zu­ führgeschwindigkeit aufweist, die gleich groß oder etwa gleich groß der Gutgeschwindigkeit im Bearbei­ tungsprozeß ist. Damit werden besonders gute Bear­ beitungsergebnisse in dem nachfolgenden Druck- oder Lackierwerk erreicht.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, daß das Gut während des Transports zu­ mindest zeitweise auf seiner Transportunterlage festgehalten wird. Dabei ist es möglich, daß das Gut auf der Transportunterlage aufliegt. Alternativ kann vorgesehen sein, daß das Gut hängend transpor­ tiert und dabei an seiner großflächigen Oberseite gehalten wird. Insbesondere kann das Festhalten des Guts durch magnetische und/oder Unterdruck- bezie­ hungsweise Saugwirkung erfolgen.
Ein Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, daß die Durchführung der Dreh-, Seiten- und/oder Längsbewegung des Guts gleichzeitig oder zumindest zwei dieser Bewegungen gleichzeitig erfolgen.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeich­ net sich dadurch aus, daß die Dreh-, Seiten- und/oder Längsbewegung nacheinander erfolgen, wobei insbesondere vorgesehen ist, daß zumindest die Drehbewegung und dann gegebenenfalls die Seiten- und/oder die Längsbewegung erfolgt.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß für die Schräglagen- und/oder Seitenlagen- und/oder Längslagenkorrektur die Ist-Lage des Guts sensiert beziehungsweise ermittelt wird.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß das Gut mittels Vakuum angesaugt oder durch ein Magnetfeld während der ersten Transport­ strecke gehalten wird, wobei vorgesehen ist, daß im Bereich der ersten Transportstrecke eine Sensierung einer Schräglage des Guts erfolgt. Nachdem die Schräglage des Guts im Bereich der ersten Trans­ portstrecke ermittelt wurde, wird die Drehbewegung zur Schräglagenkorrektur durchgeführt. Nachfolgend wird das Gut auf eine zweite Transportstrecke über­ führt, wobei gleichzeitig im Bereich der ersten Transportstrecke das Vakuum beziehungsweise das Ma­ gnetfeld abgebaut und im Bereich der zweiten Trans­ portstrecke eine Vakuum beziehungsweise ein Magnet­ feld zum Halten des Guts aufgebaut wird. Daraufhin wird die Seitenposition und die Längsposition des Guts ermittelt, wobei dann im Falle einer notwendi­ gen Korrektur die Seitenbewegung und/oder die Längsbewegung in dem Bereich der zweiten Transport­ strecke durchgeführt wird. Schließlich wird das Gut mit einer Transportgeschwindigkeit dem Bearbei­ tungsprozeß zugeführt, wobei diese Transportge­ schwindigkeit der Gutgeschwindigkeit dem Bearbei­ tungsprozeß entspricht beziehungsweise ebenso groß wie diese ist.
Die Aufgabe wird auch mit einer Vorrichtung zum po­ sitionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einer Bearbeitungseinheit gelöst, die die im An­ spruch 14 genannten Merkmale aufweist. Insbesondere erfolgt ein positionsgenaues Zuführen von Blechta­ feln zu einem Druck- oder Lackierwerk einer Blech- Beschichtungsmaschine, die die Bearbeitungseinheit bildet. Die Güter liegen zum Zuführen in Hinterein­ anderanordnung in liegender Position vor und werden mit einer Transporteinrichtung transportiert, wobei während des Transports mittels einer Ausrichtvor­ richtung die Güter ausgerichtet werden. Erfindungs­ gemäß ist vorgesehen, daß die Transportvorrichtung für eine Schräglagenkorrektur der Vorderkante des jeweiligen Guts um eine Achse drehbar gelagert ist oder zwei beabstandet zueinander liegende Trans­ portmittel aufweist, die unterschiedliche Trans­ portgeschwindigkeiten annehmen können, wobei durch die unterschiedlichen Transportgeschwindigkeiten der Transportmittel eine Drehung und damit die Schräglagenkorrektur des Guts möglich ist. Für die Seitenausrichtung des Guts ist erfindungsgemäß vor­ gesehen, daß die Transportvorrichtung quer zur Transportrichtung verlagerbar ist. Für die Längs­ ausrichtung des Guts kann vorgesehen sein, daß die Transportvorrichtung in Transportrichtung verlager­ bar ist. Alternativ ist es auch möglich, die Trans­ portmittel der Transporteinrichtung beschleunigbar und/oder verzögerbar auszubilden. Dadurch, daß also für die positionsgenaue Ausrichtung des Guts die Transportvorrichtung verlagerbar beziehungsweise die Transportgeschwindigkeiten der Transportmittel variierbar sind, kann auf mechanische Anschläge, die das Gut beschädigen können, verzichtet werden.
Darüber hinaus läßt sich aber auch in vorteilhafter Weise die Transportgeschwindigkeit und damit die Produktionsgeschwindigkeit, das heißt die Anzahl pro Zeiteinheit bearbeiteten Güter erhöhen.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, daß zwei Transporteinrichtungen vorgesehen sind, von denen - in Transportrichtung gesehen - die erste um die Achse drehbar gelagert und die zweite quer zur Transportrichtung verlagerbar ist. Mit der ersten Transporteinrichtung kann somit die Schräglagenkor­ rektur durch Drehung der Transporteinrichtung er­ reicht werden. Mit der zweiten Transporteinrichtung kann die Seitenausrichtung des Guts erfolgen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, daß die zweite Transporteinrichtung die beschleunigbaren und/oder verzögerbaren Trans­ portmittel aufweist. Somit übernimmt die zweite Transporteinrichtung zusätzlich zur Seitenausrich­ tung auch die Längsausrichtung des Guts.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß der ersten Transporteinrichtung eine Vor­ ausricht-Transporteinheit - in Transportrichtung ge­ sehen - vorgeordnet ist. Mit dieser Vorausricht- Transporteinheit kann das Gut grob ausgerichtet werden, so daß für die nachfolgend vorgesehene po­ sitionsgenaue Ausrichtung des Guts keine großen Wege der Transportvorrichtung beziehungsweise der zwei Transporteinrichtungen notwendig sind, um die Schräglagenkorrektur, Seiten- und Längsausrichtung des Guts durchzuführen. Damit kann ein besonders positionsgenaues Zuführen der flächenförmigen Güter zur Bearbeitungseinheit schnell erfolgen.
In besonders bevorzugter Ausführungsform ist vorge­ sehen, daß zwei beabstandete, die Vorderkante des Guts erfassende Sensoren vorgesehen sind. Damit ist eine eventuell vorliegende Schräglage der Vorder­ kante des Guts besonders einfach sensierbar, so daß eine entsprechende Schräglagenkorrektur einfach durchgeführt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, daß mindestens ein Sensor vorgesehen ist, der eine Seitenkante des Guts erfaßt. Damit kann die Seiten­ ausrichtung des Guts auf einfache Art und Weise er­ mittelt werden.
In einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß die Vor­ der- und/oder Hinterkante des Guts mit einem Sensor erfaßt wird, so daß die vorstehend erwähnte Längs­ ausrichtung des Guts sensiert werden kann und durch entsprechende Korrektur über die Transportvorrich­ tung ein positionsgenaues Zuführen zur nachgeschal­ teten Bearbeitungseinheit möglich ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausfüh­ rungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in Seitenansicht eine schematisch darge­ stellte Vorrichtung zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einer Bearbeitungseinheit,
Fig. 2 ein Geschwindigkeits-Zeit-Diagramm eines flächenförmigen Guts, das auf der Vor­ richtung gemäß Fig. 1 transportiert wird,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1, wobei flächenförmige Güter auf der Vorrichtung aufliegen,
Fig. 4 in Draufsicht ein zweites Ausführungsbei­ spiel einer Vorrichtung zum positionsge­ nauen Zuführen von flächigen Gütern zu der Bearbeitungseinheit,
Fig. 5 in Draufsicht ein drittes Ausführungsbei­ spiel einer Vorrichtung und
Fig. 6 einen Bewegungsablauf eines Guts auf der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine im folgenden lediglich als Zu­ führeinrichtung 1 bezeichnete Vorrichtung zum posi­ tionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einer Bearbeitungseinheit 2, die rein beispielhaft als Blechtafel-Lackiermaschine 3 ausgebildet ist. Von dieser Lackiermaschine 3 sind hier lediglich Lackierzylinder 4 und 5 dargestellt. In Transport­ richtung 6 der Güter ist die Lackiermaschine 3 der Zuführeinrichtung 1 nachgeschaltet. Der Zuführein­ richtung 1 kann eine hier nicht dargestellte auch als Anleger bezeichnete Vereinzelungseinrichtung vorgeordnet sein.
Die Zuführeinrichtung 1 umfaßt eine Transportvor­ richtung 7, die eine erste Transporteinrichtung 8 und eine zweite Transporteinrichtung 9 aufweist. Der Zuführeinrichtung 1 ist ferner eine Voraus­ richt-Transporteinheit 10 und eine Trageinrichtung 11 zugeordnet, wobei die Trageinrichtung 11 ein Luftkissen bereitstellen kann, das eine Übergabe der Güter von der Transportvorrichtung 7 zur Bear­ beitungseinheit 2 unterstützt. In Transportrichtung 6 gesehen, sind die Vorausricht-Transporteinheit 10, die erste Transporteinrichtung 8, die zweite Transporteinrichtung 9 und die Trageinheit 11 hin­ tereinander geschaltet, so daß eine Übergabe eines Guts von einer Station zur nächsten ohne weiteres möglich ist.
Die erste und zweite Transporteinrichtung 8 und 9 sowie die Vorausricht-Transporteinheit 10 besitzen jeweils eine Halteeinrichtung 12, 13 und 14, die das auf der Transportstrecke aufliegende Gut fest­ halten. Hierzu kann vorgesehen sein, daß die Halte­ einrichtung 12, 13 beziehungsweise 14 eine magneti­ sche Wirkung und/oder Unterdruckwirkung erzielt, die auf das Gut wirkt. Die Halteeinrichtungen 12, 13 und 14 sind jeweils unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar.
Die erste und zweite Transporteinrichtung 8 und 9 sowie die Vorausricht-Transporteinheit 10 sind rein beispielhaft als Saugriemenstrecken 8', 9' und 101 ausgebildet, die jeweils zwei parallel und in einem Abstand zueinander verlaufende Transportmittel 15, 16 und 17, 18 und 19, 20 (Fig. 3) aufweisen, die eine Transportunterlage T bilden. Die Transportmit­ tel 15, 16, 17, 18, 19 und 20 sind als umlaufende Saugriemen 15', 16', 17', 18', 19' und 20' reali­ siert, die mittels ihrer zugeordneten Halteeinrich­ tung 12, 13 beziehungsweise 14 mit einem Unterdruck beaufschlagbar sind, so daß auf den Transportmit­ teln 15 bis 20 ein zu transportierendes Gut 21 festgehalten werden kann.
Die Transportmittel 15 bis 20 sind mit einem An­ trieb beaufschlagbar, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß jedem Transportmittel 15 bis 20 ein unab­ hängig arbeitendes Antriebsmittel zugeordnet ist. Vorzugsweise ist auch vorgesehen, daß mit dem je­ weiligen Antrieb das entsprechende Transportmittel 15 bis 20 in der Transportrichtung 6 mit variabler Geschwindigkeit antreibbar ist. Das heißt, daß die Transportmittel 15 bis 20 mit einer Geschwindigkeit antreibbar sind, die gleich, größer oder kleiner als eine Soll-Transportgeschwindigkeit vs ist.
Anhand der Fig. 1 bis 3 wird nachstehend ein Transport und ein positionsgenaues Zuführen eines Guts 21 mittels der Zuführeinrichtung 1 zur Bear­ beitungseinheit 2 beschrieben:
Von dem hier nicht dargestellten Anleger wird das Gut 21, insbesondere eine Blechtafel, der Voraus­ richt-Transporteinheit 10 von rechts zugeführt. Die Blechtafel weist hierbei eine Geschwindigkeit v1 auf, die über einer Soll-Transportgeschwindigkeit vs liegen kann. Bei der Übernahme des Guts 21 durch die Vorausricht-Transporteinheit 10 wird die Halte­ einrichtung 14 aktiviert, so daß die Blechtafel auf der Vorausricht-Transporteinheit 10 festgehalten und dadurch sicher in Transportrichtung 6 weiter­ transportiert werden kann. Sobald eine Vorderkante 28 der Blechtafel eine Position P1 erreicht hat und die Blechtafel sicher durch die Halteeinrichtung 14 gehalten ist, erfolgt eine Verzögerung beziehungs­ weise Abbremsung der Blechtafel auf die Soll-Trans­ portgeschwindigkeit vs, die der Bearbeitungsge­ schwindigkeit in der Bearbeitungseinheit 2 ent­ spricht. Die Position der Vorderkante 28 der Blech­ tafel wird über einen Sensor 23 (Fig. 3) ermit­ telt, der der Position P1 zugeordnet ist. Dieser Sensor 23 wird vorzugsweise durch einen sogenannten CCD-Chip gebildet, dessen Sensormatrix durch ein­ zelne lichtempfindliche Sensorelemente gebildet ist. Über diesem Sensor 23 ist eine vorzugsweise starke Lichtquelle angebracht, die den Sensor 23 anstrahlt. Je nachdem, wieviele und welche der lichtempfindlichen Sensorelemente des CCD-Chips von der Blechtafel abgedeckt werden, kann bestimmt wer­ den, welche Lage beziehungsweise Position das Gut 21 beziehungsweise die Blechtafel auf der Trans­ portstrecke einnimmt. Darüber hinaus ist es mög­ lich, aufgrund der pro Zeiteinheit abgedeckten lichtempfindlichen Sensorelemente des CCD-Chips auf die Transportgeschwindigkeit v der Blechtafel zu schließen. Sofern die Position und die Geschwindig­ keit der Blechtafel ermittelt ist, erfolgt eine Ausrichtung dieses Guts 21 mittels der Vorausricht- Transporteinheit 10. Hierzu ist insbesondere vorge­ sehen, daß für die Geschwindigkeitsreduzierung be­ ziehungsweise eine Längsausrichtung die Transport­ mittel 19 und 20 verzögert und beschleunigt an­ treibbar sind, wie dies durch die Korrekturge­ schwindigkeiten vk1 und vk2 in Fig. 2 wiedergege­ ben ist. Selbstverständlich sind die Korrekturge­ schwindigkeiten vk1 und vk2 variabel, wie dies durch die Kurvenschar in Fig. 2 im Bereich B der Vorausricht-Transporteinheit 10 dargestellt ist. Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Vorausricht-Transporteinheit 10 seitlich, also im wesentlichen senkrecht zur Transportrichtung 6 ver­ lagerbar ist. Beim Weitertransport des Guts 21 er­ reicht dessen Vorderkante 28 eine Position P2 und damit einen Sensor 24, der identisch mit dem Sensor 23, also als CCD-Chip ausgebildet sein kann und die Transportgeschwindigkeit des Guts ermittelt. Die Halteeinrichtung 13 der ersten Transporteinrichtung 8 wird aktiviert und die Halteeinrichtung 14 der Vorausricht-Transporteinheit 10 deaktiviert, so daß das Gut 21 nicht mehr durch die Vorausricht-Trans­ porteinheit 10 beeinflußbar ist.
Mittels vorzugsweise zweier Sensoren 25 und 26, die als CCD-Chips realisiert sein können, wird die Schräglage des Guts 21 ermittelt. Die Längserstrec­ kung der Sensoren 25 und 26 liegt in Transportrich­ tung 6. Durch die vorzugsweise um eine Achse 27 drehbar gelagerte erste Transporteinrichtung 8 wird die Schräglage des Guts 21 korrigiert. Die erste Transporteinrichtung 8 wird dabei vorzugsweise über einen hier nicht dargestellten Antrieb um die Achse 27 gedreht, bis die Vorderkante 28 des Guts 21 im wesentlichen rechtwinklig zur Transportrichtung 6 beziehungsweise parallel zu einer Walzenberührungs­ linie W liegt. Dies wird mit den Sensoren 25 und 26 ermittelt.
Wie in Fig. 2 dargestellt, wird das Gut 21 während der Schräglagenkorrektur kontinuierlich mit der Sollgeschwindigkeit vs weitertransportiert.
Alternativ zur Schräglagenkorrektur mittels der drehbar gelagerten ersten Transporteinrichtung 8 ist es ohne weiteres auch möglich, die Transport­ mittel 17 und 18 mit unterschiedlichen Geschwindig­ keiten anzutreiben, so daß dadurch die Schräglagen­ korrektur, also die Drehung des Guts 21 erfolgt.
Sobald die Vorderkante 28 beim Weitertransport eine Position P3 erreicht hat, wird die Längsausrichtung des Guts 21 mittels eines weiteren Sensors 29 er­ mittelt, dessen Längserstreckung in Transportrich­ tung 6 liegt. Dieser Sensor 29 kann ebenfalls als CCD-Chip realisiert sein.
Die seitliche Ausrichtung des Guts 21 wird vorzugs­ weise mit zwei Sensoren 30 und 31 erfaßt, die als CCD-Chips ausgebildet sein können und den Seiten­ kanten S und S' des Guts 21 zugeordnet sind. Nach­ folgend wird die Halteeinrichtung 12 der zweiten Transporteinrichtung 9 aktiviert und vorzugsweise die Halteeinrichtung 13 der ersten Transportein­ richtung 8 abgeschaltet. Durch die Ist-Lageermitt­ lung des Guts 21 mittels der Sensoren 29, 30 und 31 ist eine Korrektur in die Sollposition möglich. Dazu ist die zweite Transporteinrichtung 9 vorzugs­ weise im wesentlichen quer zur Transportrichtung 6 verlagerbar, wie dies durch den Pfeil 32 angedeutet ist. Darüber hinaus kann die zweite Transportein­ richtung 9 sowohl in als auch entgegen der Trans­ portrichtung 6 verlagert werden, so daß das Gut 21 bezüglich der nachgeschalteten Bearbeitungseinheit 2 optimal ausgerichtet werden kann. Eine Verlage­ rung der Transporteinrichtung 9 entgegen der Trans­ portrichtung 6 ist auch deshalb vorgesehen, so daß nach einer Verlagerung für die Längsausrichtung des Guts 21 in Transportrichtung 6 die Transportein­ richtung 9 wieder zurück in ihre Grundposition zur Aufnahme eines weiteren Guts gebracht werden kann. Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Transport­ mittel 15 und 16 mit einer Geschwindigkeit antreib­ bar sind, die über und/oder unter der Sollgeschwin­ digkeit vs liegt. Die Soll-Position bezüglich der Längsausrichtung des Guts 21 wird bestimmt durch die Grundstellung der Bearbeitungseinheit 2. Insbe­ sondere soll eine Zuführung des Guts 21 zu den Lac­ kierzylindern 4 und 5 dann erfolgen, wenn diese in Grundstellung sind und der Vorgang beziehungsweise der Lackiervorgang beginnen soll. Das heißt, daß das Gut 21 genau dann an der Walzenberührungslinie W anliegen beziehungsweise vorliegen soll, wenn die Lackierzylinder 4 und 5 in Grundstellung sind. Da­ mit das Zuführen des Guts 21 genau zwischen beiden Lackierzylindern 4 und 5 geschieht, wird das Gut 21 durch die Trageinheit 11 gestützt. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Walzenberührungslinie W und die Grundstellung der Lackierzylinder 4 und 5 als Ist- Vorgabewert für eine Regelschaltung mit geschlos­ senem Regelkreis verwendet werden. Hierzu kann vor­ gesehen sein, daß diese Regelschaltung die Zuführ­ einrichtung 1 in Abhängigkeit der Grundstellung der Lackierzylinder 4 und 5 und der Walzenberührungsli­ nie W regelt. Das heißt, mittels der Sensoren wird die Position eines Guts bestimmt, wobei dann ein Vergleich durchgeführt wird, ob dieses Gut zum richtigen Zeitpunkt an der Walzenberührungslinie W anliegen würde, nämlich dann, wenn die Lackierzy­ linder 4 und 5 in Grundstellung sind. Sofern eine Abweichung festgestellt wird, wird insbesondere für die Längsausrichtung des Guts mittels der Regel­ schaltung, die die Zuführeinrichtung 1 regelt, eine Korrektur durchgeführt. Alternativ ist es jedoch auch möglich, mittels einer Steuerschaltung, also ohne geschlossene Regelschleife, die Zuführeinrich­ tung 1 zu steuern. Hierzu kann vorgesehen sein, daß die Zuführung eines Guts zur Bearbeitungseinheit 2 in Abhängigkeit eines vorgebbaren Takts erfolgt, so daß eine Zuführung von Gütern zur Bearbeitungsein­ heit 2 in im wesentlichen konstanten Zeitabständen erfolgt, wobei ein derartiger Takt auf die Bearbei­ tungsgeschwindigkeit der Bearbeitungseinheit 2 ab­ gestimmt ist.
Sofern das Gut 21 an der Position P3 bezüglich der Grundstellung der Bearbeitungseinheit 2 verzögert ankommt, ist eine Beschleunigung des Guts 21 mög­ lich, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Zunächst wird das Gut 21 auf eine Korrekturgeschwindig­ keit vk beschleunigt, und anschließend wieder auf die Sollgeschwindigkeit vs verzögert. Die Korrek­ turgeschwindigkeit vk ist dabei so gewählt, daß das Gut 21 quasi frühzeitig - sofern diese Geschwindig­ keit beibehalten würde - an der Bearbeitungseinheit 2 ankommen würde. Erst durch die Abbremsung des Guts 21 wird die genaue Soll-Längsausrichtung er­ reicht.
Sofern das Gut 21 beziehungsweise dessen Vorder­ kante 28 eine Position erreicht hat, die - in Trans­ portrichtung 6 gesehen - vor der Soll-Position liegt, erfolgt eine Verzögerung des Guts 21 auf die Korrekturgeschwindigkeit v'k die unterhalb der Sollgeschwindigkeit vs liegt. Durch die an­ schließende Beschleunigung des Guts 21 wird dies dann zum gewünschten Zeitpunkt der Bearbeitungsein­ heit 2 zugeführt. Es ist also auch hier ein posi­ tionsgenaues Zuführen des Guts 21 zu den Lackierzy­ lindern 4 und 5 möglich. Die Korrekturgeschwindig­ keiten v'k und vk sind variabel und an die eventu­ ell notwendige Längsausrichtung des Guts anpaßbar. Unterschiedliche Korrekturgeschwindigkeiten sind im Bereich B1 der Längsausrichtung in Fig. 2 wieder­ gegeben.
Bei der Zuführeinrichtung 1, die im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 vorstehend beschrieben wurde, kann zusätzlich oder alternativ zum Antrieb der Transportmittel 15 bis 20 mit unterschiedlichen Korrekturgeschwindigkeiten auch vorgesehen sein, die erste und/oder zweite Transporteinrichtung 8 beziehungsweise 9 und/oder die Vorausricht-Trans­ porteinheit 10 als Lineareinheit auszubilden. Das heißt, daß diese Transporteinheiten zur Lagekorrek­ tur des Guts komplett mittels eines vorzugsweise Linearantriebs verlagerbar ausgebildet sein können. Selbstverständlich kann auch eine Kombination bei­ der Verfahren verwendet werden. So ist es bei­ spielsweise möglich, die Transportmittel 15 und 16 der ersten Transporteinrichtung 8 mit den unter­ schiedlichen Korrekturgeschwindigkeiten anzutreiben und die zweite Transporteinrichtung linear verla­ gerbar zu realisieren. Es ist auch möglich, eine Transporteinrichtung linear zu verlagern und die Transportmittel dieser Transporteinrichtung mit un­ terschiedlichen Korrekturgeschwindigkeiten zu be­ treiben.
In Fig. 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel ei­ ner Zuführeinrichtung 1 dargestellt. Diese umfaßt eine Transporteinrichtung 32, die eine Halteein­ richtung 33 aufweist. Die Halteeinrichtung 33 ist als Saugkopf 34 ausgebildet, der mehrere Saugele­ mente 35 besitzt, die mit Unterdruck beaufschlagbar sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Halteeinrichtung 33 als magnetische, insbesondere elektromagnetische Halteeinrichtung auszubilden.
Die Zuführeinrichtung 1 gemäß Fig. 4 besitzt fer­ ner Sensoren 36, 37, 38 und 39, die als CCD-Chips ausgebildet sein können. Vorzugsweise ist jedem Sensor 36, 37, 38, 39 eine Lichtquelle zugeordnet, so daß das Gut 21 je nach Lage das von der Licht­ quelle ausgestrahlte Licht von den Sensoren 36, 37, 38 und 39 abhält. Dadurch kann eine Lagebestimmung des Guts 21 durchgeführt werden. Insbesondere ist vorgesehen, daß der Zuführeinrichtung 1 gemäß Fig. 4 eine Regelschaltung zugeordnet ist, der die Aus­ gangssignale der Sensoren 36, 37, 38 und 39 zuge­ führt werden, so daß die Transporteinrichtung 32 in Abhängigkeit der Grundstellung der Lackierzylinder 4 und 5 derart ansteuerbar ist, daß eine Zuführung eines Guts zur Bearbeitungseinheit 2 beziehungs­ weise Walzenberührungslinie W immer dann erfolgt, wenn die Lackierzylinder 4 und 5 in Grundstellung sind. Es ist hier also auch ein geschlossener Re­ gelkreis vorgesehen, wobei die Sollwerte für die Regelschaltung zumindest durch die Betriebsstellung der Bearbeitungseinheit 2 gebildet werden. Insbe­ sondere ist hier die Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Grundstellung der Lackierzylinder 4 und 5 angesprochen. Insbesondere ist die Regelschaltung vollelektronisch ausgeführt.
Es ergibt sich folgende Funktionsweise:
Das von dem hier nicht dargestellten Anleger Zuge­ führte Gut 21 wird von der Halteeinrichtung 33 er­ faßt und durch die Saugelemente 35 am Saugkopf 34 festgehalten. Nachdem die Position des Guts 21 mit­ tels der Sensoren 36, 37, 38 und 39 ermittelt wurde, erfolgt gegebenenfalls eine Korrektur der Lage des Guts 21. Hierzu ist vorgesehen, daß die Halteeinrichtung 33 zur Schräglagenkorrektur dreh­ bar gelagert und antreibbar ist, wie dies durch den Pfeil 40 angedeutet ist. Darüber hinaus ist die Halteeinrichtung 33 insbesondere rechtwinklig zur Transportrichtung 6 des Guts 21 verlagerbar. Dies ist durch den Pfeil 41 wiedergegeben. Schließlich ist die Halteeinrichtung 33 beziehungsweise Trans­ porteinrichtung 32 für die Längsausrichtung des Guts 21 in Transportrichtung 6 verlagerbar, wie dies durch den Pfeil 42 wiedergegeben ist. Die Transporteinrichtung 32 ist vorzugsweise entgegen der Transportrichtung 6 verlagerbar, so daß sie nach einer Verlagerung in Transportrichtung 6 wie­ der in Grundstellung gebracht werden kann, in der ein weiteres Gut aufgenommen werden kann.
Durch die in drei Achsen bewegbare beziehungsweise verlagerbare Halteeinrichtung 33 ist es mithin mög­ lich, ein positionsgenaues Zuführen von Gütern zu einer nachgeschalteten Bearbeitungseinheit 2 durch­ zuführen. Das heißt, ein Zuführen eines Guts 21 er­ folgt dann, wenn die Lackierzylinder 4 und 5 in Grundposition vorliegen, so daß optimale Lackier­ beziehungsweise Druckergebnisse auf dem Gut 21 re­ alisierbar sind.
Selbstverständlich ist es möglich, der Zuführein­ richtung 1 beziehungsweise der Transporteinrichtung 32 gemäß Fig. 4 eine Vorausricht-Transporteinheit 10 zuzuordnen, wie sie im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 beschrieben wurde.
Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Zuführeinrichtung 1, die eine Transporteinrichtung 43 besitzt. Die Transporteinrichtung 43 weist Transportmittel 44 und 45 auf, die als Saugriemen­ strecken 44' beziehungsweise 45' realisiert sind. Die Transportmittel 44 und 45 liegen parallel und in einem Abstand zueinander und sind unabhängig voneinander jeweils mit variabler Geschwindigkeit in Transportrichtung 6 antreibbar. Das heißt, die Transportmittel 44 und 45 sind mit einer Geschwin­ digkeit antreibbar, die größer, gleich oder gerin­ ger als eine Soll-Transportgeschwindigkeit vs ist. Weiterhin ist die Transporteinrichtung 43 vorzugs­ weise um eine Achse 46 drehbar gelagert und in bei­ den Drehrichtungen 47 antreibbar. Schließlich ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Transporteinrich­ tung 43 im wesentlichen rechtwinklig zur Transport­ richtung 6 verlagerbar ist, wie dies mittels des Pfeils 48 wiedergegeben ist. Der Transporteinrich­ tung 43 kann eine Vorausricht-Transporteinheit 10 vorgeschaltet sein, die im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 bereits beschrieben wurde.
Der Transporteinrichtung 43 sind Sensoren 49, 50, 51 und 52 zugeordnet, die vorzugsweise als CCD- Chips ausgeführt sind. Mit den Sensoren 49 und 50 erfolgt die Detektion der Seitenausrichtung des Guts 21; mit den Sensoren 51 und 52 wird sowohl die Längsausrichtung als auch die Schräglage des Guts 21 ermittelt, damit gegebenenfalls eine Korrektur der Lage des Guts 21 durchgeführt werden kann, wo­ durch das positionsgenaue Zuführen zur Bearbei­ tungseinheit 2 gewährleistet ist.
Für die Längsausrichtung, also für das zeitlich ab­ gestimmte Zuführen zur Bearbeitungseinheit 2 sind die Transportmittel 44 und 45 - wie bereits erwähnt - mit variabler Geschwindigkeit antreibbar. Das heißt, bezüglich der Sollgeschwindigkeit vs sind die Transportmittel 44 und 45 schneller oder lang­ samer antreibbar. Für die Schräglagenkorrektur ist vorzugsweise vorgesehen, daß die gesamte Transport­ einrichtung 43 um die Achse 46 drehbar ist, so daß die Vorderkante 28 des Guts 21 im wesentlichen rechtwinklig zur Transportrichtung 6 beziehungs­ weise parallel zur Walzenberührungslinie W der Be­ arbeitungseinheit 2 ausgerichtet werden kann. Für die seitliche Ausrichtung des Guts 21 ist vorgese­ hen, daß vorzugsweise die gesamte Transporteinrich­ tung 43 gemäß Pfeil 48 in beiden Richtungen beweg­ bar ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß sämtliche Korrekturbewegungen gleichzeitig von der Transporteinrichtung 43 ausgeführt werden. Hierzu ist vorgesehen, daß für die seitliche Ausrichtung des Guts 21 die Transporteinrichtung 43 in einer Richtung gemäß Pfeilrichtung 48 bewegbar ist, wobei gleichzeitig die Transportmittel 44 und 45 dieselbe Transportgeschwindigkeit aufweisen, die höher, gleich oder geringer als die Soll-Transportge­ schwindigkeit sein kann, damit die Längsausrichtung des Guts durchführbar ist, und wobei gleichzeitig die gesamte Transporteinrichtung 43 um ihre Achse 46 in eine Richtung angetrieben werden kann, damit die Schräglagenkorrektur des Guts 21 durchgeführt wird. Selbstverständlich ist es jedoch auch mög­ lich, für die Schräglagenkorrektur die Transport­ mittel 44 und 45 mit unterschiedlicher Geschwindig­ keit anzutreiben, wobei auch vorgesehen sein kann, daß diese beiden unterschiedlichen Geschwindigkei­ ten größer, gleich oder geringer als die Soll- Transportgeschwindigkeit sein können, so daß über die Transportmittel 44 und 45 sowohl die Längsaus­ richtung als auch die Schräglagenkorrektur des Guts 21 durchführbar ist. Damit die Schräglagenkorrek­ tur, die Längs- und Seitenausrichtung des Guts gleichzeitig erfolgen kann, ist vorgesehen, daß die Position des Guts 21 gleichzeitig über alle Senso­ ren 49, 50, 51 und 52 erfaßt wird, so daß die Kor­ rekturmaßnahmen auch gleichzeitig ausführbar sind. Ein Ausführungsbeispiel der Zuführeinrichtung 1 ge­ mäß Fig. 5 zeichnet sich dadurch aus, daß für die Positionsbestimmung des Guts 21 lediglich ein Sen­ sor verwendet wird, der als CCD-Chip ausgebildet sein kann. Durch die Vielzahl der einzelnen Sensor­ elemente der Sensormatrix eines derartigen CCD- Chips ist es möglich, auf Grundlage der durch das Gut 21 abgedeckten Sensorelemente die Längslage, die seitliche Ausrichtung und die Längsausrichtung des Guts 21 zu ermitteln. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, daß dieser Sensor einer Ecke des Guts 21 zugeordnet ist. Somit kann von einem Sensor zu­ mindest eine Seitenkante S beziehungsweise S' und die Vorderkante 28 des Guts 21 erfaßt werden. Ins­ besondere ist hier hervorzuheben, daß mit der Zu­ führeinrichtung 1 eine Zuführung eines Guts zur Be­ arbeitungseinheit 2 mit einer Genauigkeit durchge­ führt werden kann, die kleiner 0,1 mm ist.
Damit ein Gut 21 sicher auf der Transporteinrich­ tung 43 gehalten werden kann, ist vorzugsweise vor­ gesehen, daß die Transporteinrichtung 43 eine Hal­ teeinrichtung 12 aufweist, die bereits im Zusammen­ hang mit der Fig. 1 beschrieben wurde. Insbeson­ dere kann vorgesehen sein, daß die Saugriemenstrec­ ken 44' und 45' mit einer Unterdruckquelle versorgt werden können, so daß das Gut 21 sicher festgehal­ ten werden kann. Selbstverständlich ist es jedoch auch hier möglich, anstatt der Saugwirkung eine elektromagnetische Haltefunktion bereitzustellen.
In Fig. 6 ist der Zusammenhang zwischen der Trans­ portdauer eines Guts und der Transportgeschwindig­ keit v wiedergegeben. Zusätzlich ist die Aktivie­ rung beziehungsweise Deaktivierung der Halteein­ richtungen 12, 13 und 14 dargestellt.
Ein Gut 21 weist nach dem Anleger eine Transportge­ schwindigkeit v1 auf. Beim Erreichen der Voraus­ richt-Transporteinheit 10 erfolgt eine Aktivierung der Halteeinrichtung 14, wie dies durch die gestri­ chelt dargestellte Linie L1 wiedergegeben ist. Nachdem die Halteeinrichtung 14 ihre maximale Hal­ tewirkung entfaltet hat, also das Gut sicher auf der Vorausricht-Transporteinheit 10 aufliegt, er­ folgt eine Verringerung der Transportgeschwindig­ keit stufenweise auf die Soll-Transportgeschwindig­ keit vs, die der Bearbeitungsgeschwindigkeit in der Bearbeitungseinheit 2 entspricht. Das Gut 21 hat nun im wesentlichen die Position P2 (Fig. 1) er­ reicht, so daß die Halteeinrichtung 13 aktiviert (Linie L2) und die Halteeinrichtung 14 deaktiviert wird. Während das Gut auf der ersten Transportein­ richtung 8 mittels der Halteeinrichtung 13 festge­ halten wird, erfolgt die Schrägenlagenkorrektur des Guts 21, wobei die Transportgeschwindigkeit der Sollgeschwindigkeit vs im wesentlichen entspricht. Sobald das Gut die Position P3 (Fig. 1) im wesent­ lichen erreicht hat, wird die Halteeinrichtung 13 deaktiviert, die daraufhin ihre Haltewirkung ab­ baut. Gleichzeitig wird die Halteeinrichtung 12 eingeschaltet (Linie L3). Sobald die Halteeinrich­ tung 12 ihre maximale Wirkung aufweist, also das Gut sicher auf der zweiten Transporteinrichtung 9 gehalten ist, wird die Korrektur der Längs- und Seitenausrichtung ausgeführt. Für die Längsausrich­ tung ist hier rein beispielhaft angenommen, daß das Gut 21 verzögert beziehungsweise verspätet der Be­ arbeitungseinheit 2 zugeführt werden würde. Dies wird dadurch verhindert, daß das Gut 21 mittels der zweiten Transporteinrichtung 9 auf eine höhere Ge­ schwindigkeit vk gebracht wird, um die Verzögerung aufzuholen. Anschließend wird das Gut wieder verzö­ gert, so daß es mit der Soll-Geschwindigkeit vs an die Bearbeitungseinheit 2 positionsgenau übergeben werden kann. Die Lackierzylinder 4 und 5 sind dabei in Grundstellung und das Gut 21 befindet sich mit seiner Vorderkante 28 an der Walzenberührungslinie W.
In Fig. 6 ist noch dargestellt, daß die zweite Transporteinrichtung 9 in Pfeilrichtung 32 (Fig. 3) seitlich mit zunehmender beziehungsweise abneh­ mender Geschwindigkeit vq verlagert wird. Dies be­ wirkt die Seitenverlagerung beziehungsweise Seiten­ korrektur des Guts 21, so daß dieses mittig der Be­ arbeitungseinheit 2 zugeführt werden kann.
Während auf den im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 6 beschriebenen Transporteinrichtungen ein Gut aufliegt und dessen Lage durch Verlagerung der je­ weiligen Transporteinrichtung durchgeführt ist, er­ folgt eine Rückstellung der jeweiligen Transport­ einrichtung dann, wenn gerade kein Gut auf dieser Transporteinrichtung aufliegt. Es kann also vorge­ sehen sein, daß zwischen einem ersten und einem zweiten zu transportierenden Gut eine Rückstellung der Transporteinrichtungen in Grundstellung er­ folgt.
Für die Sensoren 23 bis 26 und 36 bis 39 sowie 49 bis 52 wurde vorstehend angenommen, daß diese als sogenannte CCD-Chips realisiert sind. Selbstver­ ständlich sind auch andere Sensorarten verwendbar. Beispielsweise können Lichtschranken, Laserscanner, insbesondere Laserlichtschranken oder Näherungssen­ soren auf elektromagnetischer Basis Verwendung fin­ den. Es muß lediglich sichergestellt sein, daß die Sensoren die Lage des Guts mit hinreichender Genau­ igkeit ermitteln können, die kleiner 0,1 mm ist. Darüber hinaus müssen die Sensoren so ausgelegt sein, daß sie bei einer Produktions- beziehungs­ weise Bearbeitungsgeschwindigkeit von beispiels­ weise zwei Blechtafeln pro Sekunde eine sichere La­ geermittlung für jede Blechtafel ermöglichen. Um die Lage des Guts mit einer Genauigkeit korrigieren zu können, die kleiner 0,1 mm ist, kann auch vorge­ sehen sein, einer Seitenkante S beziehungsweise s' zwei Sensoren zuzuordnen, so daß auch die Seiten­ lage des Guts genau ermittelt werden kann. Insbe­ sondere ist dies vorteilhaft, wenn eine Ausrichtung einer Seitenkante S beziehungsweise S' zur Mittel­ achse der Zuführeinrichtung 1 erfolgen soll. Gege­ benenfalls kann dann der Vorderkante 28 des Guts 21 lediglich ein Sensor zugeordnet sein.
Insbesondere ist zum Erreichen der Positionier­ genauigkeit kleiner 0,1 mm vorgesehen, für die Ver­ lagerung der Transporteinrichtungen oder für den Antrieb der Transportmittel Servo-Antriebsmotoren vorzusehen. Vorzugsweise werden für derartige Servo-Antriebssysteme Gleichstrommotoren verwendet, die über geregelte oder gesteuerte Umrichter oder dergleichen mit Energie versorgt werden. Derartige Servo-Antriebssysteme zeichnen sich durch eine hohe Positioniergenauigkeit aus, die - sofern eine Trans­ porteinrichtung verlagert werden soll - mit mechani­ schen Verfahreinheiten ausgestattet sein können, die sehr geringe Toleranzen aufweisen und daher ein genaues Positionieren des zu verlagernden Bauteils ermöglichen. Insbesondere sind hier sogenannte Li­ nieareinheiten angesprochen, die sich durch hohe Beschleunigungen beziehungsweise Verzögerungen und genaue Positioniermöglichkeiten auszeichnen. Natür­ lich ist es auch möglich, anstelle eines Servomo­ tors und einer mechanischen Verfahreinheit, insbe­ sondere eines Schlittens, einen Linearmotor gegebe­ nenfalls mit Schlitten zu verwenden. Insbesondere mit den vorstehend beschriebenen CCD-Chips, die die Sensoren bilden können, läßt sich somit eine Posi­ tioniergenauigkeit der Blechtafeln erreichen, wie sie bisher im Stand der Technik nur mit mechani­ schen Anschlägen möglich war. Dadurch, daß das Gut auf den jeweiligen Transporteinrichtungen bezie­ hungsweise auf den Transportmitteln flächig gehal­ ten ist, ist es auf besonders einfache Weise mög­ lich, die für den Transport und die Ausrichtung (Längs- und Seitenausrichtung und Schräglagenkor­ rektur) aufzubringenden Antriebskräfte beziehungs­ weise Antriebsmomente an der Fläche, also an einer Ober- und/oder Unterseite des Guts anzuwenden. Da­ durch kann auf eine mechanische Ausrichtbeaufschla­ gung an einer oder mehreren Umfangskanten des Guts verzichtet werden, wie dies im Stand der Technik angewendet wird, wobei diese Ausrichtbeaufschlagung an den Umfangskanten, insbesondere bei hohen Pro­ duktionsgeschwindigkeiten und geringer Blechstärke der Blechtafeln, zu Beschädigungen der Güter führen kann.
In vorteilhafter Weise ist es bei Verwendung der CCD-Chips möglich, einen bestimmten Sensierbereich zu erfassen, also keine punktförmige Erfassung durchzuführen, wobei eine Erfassung eines Bereichs insofern vorteilhaft ist, als das das Gut bezie­ hungsweise die Blechtafel auch erfaßt werden kann, wenn sie außerhalb eines Toleranzbereichs liegt be­ ziehungsweise wenn die Blechtafel von einer zu er­ wartenden Position abweicht. Es ist also vorgese­ hen, den Ausrichtvorgang des Guts an die tatsäch­ lich vorliegende Lage des Guts anzupassen. Dies ist deshalb vorteilhaft, da mittels der Zuführeinrich­ tung eine unterbrechungsfreie Zuführung von Blech­ tafeln ermöglicht werden soll. Es wird also ein Un­ terbrechungsfreier Güterstrom erreicht, bei dem dennoch jedes einzelne Gut individuell in seiner vorliegenden Position mittels der Sensoren erfaßt wird, so daß die Ausrichtung des Guts in die Ist- Lage während des Transports durchgeführt werden kann.
Für die Ermittlung der Grundstellung der Bearbei­ tungseinheit 2 kann vorgesehen sein, daß zumindest einem der Lackierzylinder 4 beziehungsweise 5 ein sogenannter Inkrementalgeber zugeordnet ist, mit dem die jeweilige Drehstellung der Lackierzylinder 4 und 5 ermittelt werden kann. Dadurch ist es auf einfache Art und Weise möglich, die Grundstellung der Lackierzylinder zu ermitteln. Diese Grundstel­ lung dient dann als Vergleichswert für die Ist-Po­ sition des Guts beziehungsweise der Vorderkante des Guts, so daß ein Zuführen des Guts zur Walzenberüh­ rungslinie W dann erfolgt, wenn die Lackierzylinder 4 und 5 in Grundstellung sind.

Claims (23)

1. Verfahren zum positionsgenauen Zuführen von flä­ chenförmigen Gütern zu einem Bearbeitungsprozeß, insbesondere zum positionsgenauen Zuführen von Blechtafeln zu einem Druck- oder Lackierwerk einer Blech-Beschichtungsmaschine oder dergleichen, wobei die Güter in Hintereinanderanordnung in liegender Position transportiert und während des Transports ausgerichtet werden, dadurch gekennzeichnet, daß für eine Schräglagenkorrektur der Vorderkante (28) des jeweiligen Guts (21) eine Drehbewegung des Guts (21) durchgeführt wird, daß für eine Seitenausrich­ tung eine Seitenbewegung des Guts (21) quer, insbe­ sondere rechtwinklig, zur Transportrichtung (6) er­ folgt und daß für eine Längsausrichtung des Guts (21) eine beschleunigte oder verzögerte Längsbewe­ gung in Transportrichtung (6) vorgenommen wird, wo­ bei sämtliche Ausrichtbewegungen ohne mechanische Ausrichtbeaufschlagung einer oder mehrerer Umfangs­ kanten des Gutes (21) erfolgen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Gut (21) für ein Ausrichten und/oder das Transportieren in Transportrichtung (6) flächig gehalten wird, wobei die für die Bewegung bezie­ hungsweise Ausrichtung des Guts (21) aufgebrachten Antriebskräfte beziehungsweise Antriebsmomente an der Fläche des Guts (21) angreifen.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut (21) vor­ ausgerichtet wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut (21) bei der Übergabe an den Bearbeitungsprozeß eine Zuführ­ geschwindigkeit (Sollgeschwindigkeit vs) aufweist, die gleich groß oder etwa gleich groß der Gutge­ schwindigkeit im Bearbeitungsprozeß ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut (21) wäh­ rend des Transports zumindest zeitweise auf seiner Transportunterlage (T) festgehalten wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Festhalten durch magnetische Wirkung und/oder durch Unter­ druckwirkung erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchführung der Dreh-, Seiten- und/oder Längsbewegung gleich­ zeitig oder zumindest zwei dieser Bewegungen gleichzeitig erfolgen.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreh-, Seiten- und/oder Längsbewegung nacheinander erfolgen.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Drehbewegung und dann gegebenenfalls die Seiten- und/oder die Längsbewegung erfolgt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß für die Schrägla­ gen- und/oder Seitenlagen- und/oder Längslagenkor­ rektur die Ist-Lage des Gutes (21) sensiert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit zumindest einem als CCD-Chip re­ alisierten Sensor die Ist-Lage des Guts (21) erfaßt wird, wobei der CCD-Chip eine Sensormatrix mit meh­ reren lichtempfindlichen Sensorelementen aufweist, denen eine Lichtquelle zugeordnet ist, und daß in Abhängigkeit von den von dem Gut (21) abgedeckten Sensorelementen die Ist-Lage des Guts (21) ermit­ telt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit der pro Zeiteinheit von dem Gut abgedeckten Sensor­ elementen die Transportgeschwindigkeit des Guts (21) ermittelt wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut (21) mit­ tels Vakuum angesaugt oder Magnetfeld während einer ersten Transportstrecke (Transporteinrichtung (8)) gehalten wird, daß im Bereich der ersten Transport­ strecke eine Sensierung einer Schräglage des Guts (21) erfolgt, daß im Bereich der ersten Transport­ strecke nach der Ermittlung einer Schräglage die Drehbewegung zur Schräglagenkorrektur erfolgt, daß das Gut (21) dann von der ersten Transportstrecke (Transporteinrichtung (8)) auf eine zweite Trans­ portstrecke (Transporteinrichtung (9)) überführt wird und gleichzeitig im Bereich der ersten Trans­ portstrecke (8) das Vakuum beziehungsweise das Ma­ gnetfeld abgebaut und im Bereich der zweiten Trans­ portstrecke (9) ein Vakuum beziehungsweise ein Ma­ gnetfeld zum Halten des Guts (21) aufgebaut wird, daß anschließend die Ermittlung der Seitenposition und der Längsposition des Guts (21) erfolgt und dann im Falle einer Korrektur der Seiten- und/oder Längsposition die Seitenbewegung und/oder die Längsbewegung im Bereich der zweiten Transport­ strecke (9) durchgeführt wird und daß schließlich die Übergabe zum Bearbeitungsprozeß mit einer Transportgeschwindigkeit (vs) erfolgt, die der Gut­ geschwindigkeit im Bearbeitungsprozeß entspricht beziehungsweise ebenso groß wie diese ist.
14. Vorrichtung zum positionsgenauen Zuführen von flächenförmigen Gütern zu einer Bearbeitungsein­ heit, insbesondere zum positionsgenauen Zuführen von Blechtafeln zu einem Druck- oder Lackierwerk einer Blech-Beschichtungsmaschine oder dergleichen, wobei die Güter in Hintereinanderanordnung in lie­ gender Position mittels einer Transportvorrichtung transportiert und während des Transports mittels einer Ausrichtvorrichtung ausgerichtet werden, ins­ besondere zur Durchführung des Verfahrens nach ei­ nem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport­ vorrichtung (7) für eine Schräglagenkorrektur der Vorderkante (28) des jeweiligen Guts (21) um eine Achse (27, 46) drehbar gelagert ist oder zwei beab­ standet zueinander liegende Transportmittel (15, 16; 17, 18; 19, 20; 44, 45) aufweist, die unter­ schiedliche Transportgeschwindigkeiten annehmen können, daß die Transportvorrichtung (7) für eine Seitenausrichtung des Guts (21) quer zur Transport­ richtung (6) verlagerbar ist und daß die Transport­ vorrichtung (7) für eine Längsausrichtung des Guts (21) in Transportrichtung (6) verlagerbar ist oder die Transportmittel (15, 16; 17, 18; 19, 20; 44, 45) der Transportvorrichtung (7) beschleunigbar und/oder verzögerbar ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sie zwei Transporteinrichtungen (8, 9) aufweist, von denen - in Transportrichtung (6) gese­ hen - die erste um die Achse (27) drehbar gelagert und die zweite quer zur Transportrichtung (6) ver­ lagerbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zweite Transporteinrichtung (9) die beschleunigbaren und/oder verzögerbaren Trans­ portmittel (15, 16) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Transporteinrichtung (8) eine Vorausricht- Transporteinheit (10) - in Transportrichtung (6) ge­ sehen - vorgeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 17, gekennzeichnet durch mindestens zwei beabstandete, die Vorderkante (28) des Guts (21) erfassenden Sensor (25, 26; 38, 39; 51, 52).
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 17, gekennzeichnet durch mindestens einen, die Vorder- und/oder Hinterkante des Guts erfassenden Sensor (29; 23; 24).
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 19, gekennzeichnet durch mindestens einen, eine Seitenkante (S, S') des Guts (21) erfas­ senden Sensor (30, 31; 36,37; 49, 50).
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sensor vorgesehen ist, der einem Eckbereich des Guts (21) derart zugeordnet ist, daß er eine Sei­ tenkante (S, S') und die Vorderkante (28) des Guts (21) erfaßt.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (23; 24; 25, 26; 29; 30, 31; 36, 37; 38, 39; 49, 50; 51, 52) als CCD-Chip realisiert ist, der eine Sensorma­ trix mit mehreren lichtempfindlichen Sensorelemen­ ten aufweist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (23; 24; 25, 26; 29; 30, 31; 36, 37; 38, 39; 49, 50; 51, 52) als Laserscanner realisiert ist.
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