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Die
Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip nach
der Gattung des Anspruchs 1.
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Ein
solcher Scheinwerfer ist durch die
DE 32 18 703 A1 bekannt. Dieser Scheinwerfer
weist einen Reflektor, eine Lichtquelle und eine Linse auf, durch die
vom Reflektor reflektiertes Licht hindurchtritt. Außerdem weist
der Scheinwerfer ein die Linse zumindest auf einem Teil ihres Umfangs
umgebendes lichtdurchlässiges
Element auf, das optische Profile aufweist und durch das von der
Lichtquelle ausgesandtes Licht, das nicht vom Reflektor erfaßbar ist,
hindurchtreten kann und gesammelt wird. Das Element weist als optische
Profile Prismen auf, durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt
wird. Durch diese Ausbildung des Elements erscheint bei eingeschalteter
Lichtquelle die leuchtende Fläche
des Scheinwerfers gegenüber
der Fläche
der Linse vergrößert, so daß durch
den Scheinwerfer keine oder nur eine geringe subjektive Blendung
verursacht wird. Die von der Lichtquelle ausgesandte und durch das
Element hindurchtretende Lichtmenge reicht jedoch unter Umständen nicht
aus, um eine ausreichende Beleuchtung des Elements zu erreichen.
Bei ausgeschalteter Lichtquelle erscheint das Element dunkel und
der Scheinwerfer weist ein unerwünschtes
uneinheitliches Erscheinungsbild auf. Bei Scheinwerfern nach dem
Projektionsprinzip weist das von diesen ausgesandte Licht eine scharf
ausgeprägte
obere Helldunkelgrenze auf, was zwar zur Vermeidung einer Blendung
des Gegenverkehrs vorteilhaft ist, jedoch den Nachteil bietet, daß hoch angebrachte
Objekte, wie beispielsweise Verkehrsschilder oder Hinweisschilder,
nicht oder zumindest nicht ausreichend beleuchtet werden.
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Vorteile der
Erfindung
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Der
erfindungsgemäße Scheinwerfer
mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch
1 hat demgegenüber
den Vorteil, daß durch
die Nutzung auch des von der zusätzlichen,
für die
Erzeugung des Begrenzungslichts dienenden Lichtquelle ausgesandten Lichts
die Ausleuchtung des Elements verbessert ist.
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In
den abhängigen
Ansprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Scheinwerfers
angegeben. Die Ausbildung gemäß Anspruch
3 bietet den Vorteil, daß das
von der Lichtquelle und der zusätzlichen
Lichtquelle ausgesandte Licht mit gutem Wirkungsgrad gesammelt werden
kann. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 wird erreicht,
daß der
Scheinwerfer in ausgeschaltetem Zustand ein brillantes Erscheinungsbild
aufweist. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 wird eine ausreichende
Beleuchtung oberhalb der Helldunkelgrenze erreicht.
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Zeichnung
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Mehrere
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen 1 einen Scheinwerfer in einem
vertikalen Längsschnitt
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel, 2 den
Scheinwerfer in einer Ansicht in Pfeilrichtung II in 1, 3 den
Scheinwerfer in einer Ansicht in Pfeilrichtung II in 1 gemäß einer
modifizierten Ausführung, 4 den
Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel, 5 den
Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt gemäß einer
modifizierten Ausführung
und 6 einen vor dem Scheinwerfer angeordneten Meßschirm
bei Beleuchtung durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Licht.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Ein
in den 1 bis 5 dargestellter Scheinwerfer
für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge, ist nach dem Projektionsprinzip aufgebaut und
dient zur Erzeugung wenigstens des Abblendlichts. Der Scheinwerfer
weist einen Reflektor 10 aus Kunststoff oder Metall auf,
in den in dessen Scheitelbereich eine Lichtquelle 12 eingesetzt
ist. Die Lichtquelle 12 kann eine Glühlampe, eine Gasentladungslampe
oder eine andere geeignete Lampe sein. In Lichtaustrittsrichtung 14 gesehen
nach dem Reflektor 10 ist eine Linse 16 aus Glas
oder Kunststoff angeordnet, die beispielsweise eine dem Reflektor 10 zugewandte
ebene Seite 18 und gegenüberliegend eine konvex gekrümmte Seite 20 aufweisen
kann. Die Linse 16 ist in einem Tragelement 22 gehalten, das
mit dem in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Vorderrand 24 des
Reflektors 10 verbunden sein kann. Der Reflektor 10 und
die Linse 16 können
in einem Gehäuse 15 angeordnet
sein, das eine Lichtaustrittsöffnung
aufweist, die mit einer lichtdurchlässigen Scheibe 17 aus
Glas oder Kunststoff abgedeckt ist. Die Abdeckscheibe 17 kann
glatt ausgebildet sein, so daß durch
diese Licht unbeeinflußt hindurchtritt
oder alternativ zumindest bereichsweise optische Elemente aufweisen,
durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt, beispielsweise gestreut
wird.
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Durch
den Reflektor 10 wird von der Lichtquelle 12 ausgesandtes
Licht als ein konvergentes Lichtbündel reflektiert, das durch
die Linse 16 hindurchtritt und dabei abgelenkt wird. Die
Linse 16 wirkt dabei als Sammellinse und durch diese wird
das hindurchtretende Licht zur optischen Achse 11 des Reflektors 10 hin
gebrochen. Der Reflektor 10 kann beispielsweise eine zumindest
annähernd
ellipsoide Form, eine ellipsoidähnliche
Form oder eine numerisch bestimmte, aus der Charakteristik des durch den
Reflektor 10 zu reflektierenden Lichtbündels hergeleitete Form aufweisen.
Zwischen dem Reflektor 10 und der Linse 16 kann
eine lichtundurchlässige Blende 26 vorgesehen
sein, die im wesentlichen unterhalb der optischen Achse 11 angeordnet
ist und an der nur ein Teil des durch den Reflektor 10 reflektierten
Lichtbündels
vorbeigelangen kann. Das an der Blende 26 vorbeigelangende
Lichtbündel
erhält
eine durch die Oberkante der Blende 26 bestimmte Helldunkelgrenze,
die durch die Linse 16 als die Helldunkelgrenze des aus
dem Scheinwerfer austretenden Abblendlichtbündels abgebildet wird. Alternativ
kann die Blende 26 auch entfallen, wenn die Form des Reflektors 10 derart
bestimmt ist, daß das
durch diesen reflektierte Lichtbündel
bereits die erforderliche Helldunkelgrenze aufweist, die durch die
Linse 16 abgebildet wird.
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Der
Reflektor 10 weist an seinem Vorderrand 24 einen
Querschnitt Q1 auf und die Linse 16 weist einen gegenüber diesem
Querschnitt Q1 kleineren Querschnitt Q2 auf. Das Tragelement 22 kann
einen oder mehrere Stege 28 aufweisen, die sich ausgehend
vom Vorderrand 24 des Reflektors 10 bis nahe an
die Linse 16 erstrecken, wo diese beispielsweise durch
einen ringförmigen
Abschnitt 30 miteinander verbunden sein können, in
dem die Linse 16 mit ihrem Rand gehalten ist. Zwischen
den Stegen 28 verbleiben Öffnungen 32, durch
die von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht, das vom
Reflektor 10 nicht erfaßt werden kann, hindurchtreten
kann. Die Stege 28 sind vorzugsweise möglichst schmal ausgebildet, um
große Öffnungen 32 zwischen
diesen zu erhalten, so daß ein
entsprechend großer
Teil des von der Lichtquelle 12 ausgesandten Lichts durch
diese hindurchtreten kann. Alternativ kann das Tragelement 22 auch
aus wenigstens teilweise lichtdurchlässigem Material, wie Kunststoff
oder Glas bestehen, so daß durch
dieses von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht hindurchtreten
kann. In diesem Fall braucht das Tragelement 22 keine Öffnungen
aufzuweisen.
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Der
Reflektor 10 weist an seinem in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Vorderrand 24 einen quer zur Lichtaustrittsrichtung 14 überstehenden
Randbereich 34 auf, der einstückig mit dem Reflektor 10 ausgebildet
sein kann oder als separates Teil mit dem Reflektor 10 verbunden
sein kann. Der Randbereich 34 kann auch mit dem Tragelement 22 der
Linse 16 verbunden sein oder einstückig mit diesem ausgebildet
sein. Der Randbereich 34 kann in seitlicher Richtung neben
dem Reflektor 10 angeordnet sein oder oberhalb oder unterhalb
des Reflektors 10 angeordnet sein. Bei den dargestellten
Ausführungsbeispielen
ist der Randbereich 34 oberhalb des Reflektors 10 angeordnet.
In den Randbereich 34 ist eine zusätzliche Lichtquelle 36 eingesetzt,
die dazu dient, das gesetzlich vorgeschriebene Begrenzungslicht
zu erzeugen. Durch das Begrenzungslicht sollen die Fahrzeugumrisse
markiert werden und für
dieses bestehen gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen
Beleuchtungsstärken
und der Sichtbarkeit in unterschiedlichen Richtungen. Der Randbereich 34 kann
wie der Reflektor 10 reflektierend ausgebildet sein und
eine ebene oder konkav gekrümmte Form
aufweisen, um das von der zusätzlichen
Lichtquelle 36 ausgesandte Licht in Lichtaustrittsrichtung 14 zu
reflektieren. Es kann jedoch auch vorgesehen werden, daß der Randbereich 34 nicht
reflektierend ausgeführt
ist und für
die Erzeugung des Begrenzungslichts nur das von der zusätzlichen
Lichtquelle 36 ausgesandte Direktlicht genutzt wird. Als
zusätzliche
Lichtquelle 36 kann eine Glühlampe verwendet werden, beispielsweise
vom Typ W5W oder H6W, oder eine Lampe anderer beliebiger Bauart.
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Es
ist weiterhin wenigstens ein die Linse 16 auf wenigstens
einem Teil ihres Umfangs umgebendes Element 40 vorgesehen,
das in den 1 und 2 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
dargestellt ist. Das Element 40 umgibt die Linse 16 über deren
gesamten Umfang und besteht aus lichtdurchlässigem Material wie beispielsweise
Glas oder Kunststoff. Das Element 40 weist in seinem mittleren Bereich
eine Öffnung 41 auf,
in der die Linse 16 angeordnet ist. Die Linse 16 und
das Element 40 können
auch einstückig
ausgebildet sein. Das Element 40 ist zumindest bereichsweise,
vorzugsweise über seine
gesamte Erstreckung, als Fresnellinse ausgebildet und weist dabei
mehrere konzentrische ringförmige
optische Profile 42 auf. Die optischen Profile 42 können wie
in den 1 und 2 dargestellt auf der entgegen
Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 40 angeordnet
sein oder auch auf der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Seite des Elements 40. Die optischen Profile 42 sind
beispielsweise keilförmig
ausgebildet und durch diese wird durch das Element 40 hindurchtretendes
Licht zur optischen Achse 11 hin abgelenkt und somit gesammelt.
Das Element 40 ist derart angeordnet, daß durch
dieses von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht, das nicht
vom Reflektor 10 erfaßbar
ist, und von der zusätzlichen
Lichtquelle 36 ausgesandtes Licht hindurchtritt. Die optischen
Profile 42 können beispielsweise
derart ausgebildet sein, daß von
den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes Licht
nach dem Durchtritt durch diese zumindest etwa parallel zur optischen
Achse 11 verläuft.
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Beim
ersten Ausführungsbeispiel
sind die ringförmigen
optischen Profile 42 wie in 2 dargestellt
etwa konzentrisch zu der weiteren Lichtquelle 36 am Element 40 angeordnet
und erstrecken sich über
das gesamte Element 40. Das Element 40 weist beispielsweise
eine runde Form auf, wobei die Form des Elements 40 jedoch
auch beliebig anders gewählt
werden kann, beispielsweise oval gerundet oder eckig, je nach dem
welches Erscheinungsbild der Scheinwerfer aufweisen soll. Es kann
auch vorgesehen sein, daß das
Element 40 die Linse 16 nur auf einem Teil von
deren Umfang umgibt und beispielsweise nur seitlich neben der Linse 16 oder
nur oberhalb und/oder unterhalb der Linse 16 angeordnet
ist.
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Das
Element 40 kann wie in 1 dargestellt
derart angeordnet sein, daß es
in Richtung der optischen Achse 11 etwa denselben Abstand
vom Reflektor 10 aufweist wie die Linse 16. Alternativ kann
das Element 40 jedoch auch in Richtung der optischen Achse 11 einen
anderen Abstand vom Reflektor 10 aufweisen als die Linse 16 und
somit versetzt zur Linse 16 angeordnet sein. Das Element 40 kann
wie in den 1 bis 5 dargestellt
eben ausgebildet sein oder alternativ auch konvex oder konkav beliebig
gekrümmt.
Durch das Element 40 tritt von beiden Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes Licht
hindurch, so daß eine
ausreichende Beleuchtung des Elements 40 erreicht wird.
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Bei
einer Weiterbildung des Scheinwerfers kann zumindest in einem Teil
des Strahlengangs des durch das Element 40 hindurchgetretenen
Lichts eine zumindest teilweise reflektierende Schicht 44 angeordnet
sein. Beim Scheinwerfer gemäß dem in den 1 und 2 dargestellten
ersten Ausführungsbeispiel
ist die Schicht als Beschichtung 44 zumindest bereichsweise
auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisende Seite des
Elements 40 aufgebracht. Die Beschichtung 44 kann
derart ausgeführt sein,
daß diese
lichtundurchlässig
ist, wobei diese dann nur bereichsweise auf dem Element 40 angeordnet
ist, um einen teilweisen Durchtritt des von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandten
Lichts zu ermöglichen.
Die Beschichtung 44 kann dabei in Form von Linien oder
Ringen ausgeführt
sein. Alternativ kann die Beschichtung 44 auch derart ausgeführt sein,
daß diese
teilweise lichtdurchlässig
ist und teilweise reflektierend. In diesem Fall kann die gesamte Fläche des
Elements 40 von der Beschichtung 44 bedeckt sein
oder auch nur ein Teil von dessen Fläche. Von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes
Licht kann dabei teilweise durch die Beschichtung 44 hindurchtreten
während
von außen
auf die Beschichtung 44 treffendes Licht teilweise reflektiert
wird. Die Beschichtung 44 besteht vorzugsweise aus Metall, beispielsweise
Aluminium, und kann mittels bekannter Verfahren auf das Element 40 aufgebracht
werden, beispielsweise mittels Aufdampfung, Sputtern, Lackieren,
Drucken oder Prägen.
Die Lichtdurchlässigkeit
der Beschichtung 44 kann durch deren Dicke variiert werden,
wobei deren Lichtdurchlässigkeit
mit zunehmender Dicke abnimmt. Um eine teilweise Lichtdurchlässigkeit
der Beschichtung 44 zu erreichen wird diese somit mit geringer
Dicke ausgeführt während sie
zur Erzielung eines hohen Reflexionsgrads mit entsprechend größerer Dicke
ausgeführt wird.
Die Beschichtung 44 ermöglicht
einen zumindest teilweisen Durchtritt des von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandten
Lichts durch das Element 40 bei eingeschaltetem Scheinwerfer
während
bei ausgeschaltetem Scheinwerfer von außen in diesen einfallendes
Licht durch die Beschichtung 44 zumindest teilweise reflektiert
wird und der Scheinwerfer somit im Bereich des Elements 40 ein
brillantes Erscheinungsbild aufweist.
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In 3 ist
der Scheinwerfer gemäß einer gegenüber dem
ersten Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 und 2 modifizierten
Ausführung
dargestellt, wobei der grundsätzliche
Aufbau des Scheinwerfers gleich wie beim ersten Ausführungsbeispiel
ist. Bei der modifizierten Ausführung
ist lediglich die Anordnung der die Fresnellinse bildenden optischen
Profile 42 derart abweichend zum ersten Ausführungsbeispiel
ist, daß diese
ringförmig
zumindest annähernd
konzentrisch zur optischen Achse 11 des Reflektors 10 und
damit zur Lichtquelle 12 verlaufen. Die ringförmigen optischen
Profile 42 zur Bildung der Fresnellinse können abweichend
zum ersten Ausführungsbeispiel
gemäß 2 und
der modifizierten Ausführung
gemäß 3 auch
beliebig anders angeordnet sein.
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Bei
einer Weiterbildung des Scheinwerfers gemäß einem in 4 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel
ist der grundsätzliche
Aufbau des Scheinwerfers mit dem Reflektor 10, der Lichtquelle 12,
der Linse 16 und der Blende 26 gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel
unverändert.
Zusätzlich ist
vorgesehen, daß zumindest
in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element 50 hindurchgetretenen
Lichts weitere optische Profile 56 angeordnet sind, durch
die Licht nach oben abgelenkt wird. Die weiteren optischen Profile 56 sind
an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des
Elements 50 angeordnet. An der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Seite des Elements 50 sind die die Fresnellinse bildenden
ringförmigen
optischen Profile 52 angeordnet. Die weiteren optischen Profile 56 können beispielsweise
als etwa horizontal verlaufende, einseitig nach oben streuende Linsen ausgebildet
sein.
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In 6 ist
ein mit Abstand vor dem Scheinwerfer angeordneter Meßschirm 80 dargestellt,
der durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Licht beleuchtet wird.
Die horizontale Mittelebene des Meßschirms 80 ist mit
HH bezeichnet und die vertikale Mittelebene ist mit VV bezeichnet.
Die horizontale Mittelebene HH und die vertikale Mittelebene W schneiden
sich im Punkt HV. Durch das von der Lichtquelle 12 ausgesandte,
vom Reflektor 10 reflektierte und an der Blende 26 vorbei
durch die Linse 16 getretenes Licht wird der Meßschirm 80 in
einem Bereich 82 beleuchtet. Der Bereich 82 ist
nach oben durch eine von der Blende 26 erzeugte Helldunkelgrenze
begrenzt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Scheinwerfer
für Rechtsverkehr
bestimmt und die Helldunkelgrenze weist auf der Gegenverkehrsseite,
also der linken Seite des Meßschirms 80,
einen unterhalb der horizontalen Mittelebene HH etwa horizontal
verlaufenden Abschnitt 84 auf. Auf der eigenen Verkehrsseite,
also der rechten Seite des Meßschirms 80,
weist die Helldunkelgrenze einen ausgehend vom horizontalen Abschnitt 84 zum
rechten Rand des Meßschirms 80 hin
bis über die
horizontale Mittelebene HH hinaus ansteigenden Abschnitt 86 auf.
Alternativ kann die Helldunkelgrenze auf der eigenen Verkehrsseite
auch einen gegenüber
dem Abschnitt 84 höher
angeordneten, ebenfalls etwa horizontalen Abschnitt aufweisen. Die
Verteilung der Beleuchtungsstärken
im Bereich 82 ist durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben,
wobei in einer Zone unterhalb des Punkts HV die höchsten Beleuchtungsstärken vorhanden
sind. Oberhalb der Helldunkelgrenze 84, 86 wird
der Meßschirm 80 durch
das vom Reflektor 10 reflektierte und an der Blende 26 vorbei
durch die Linse 16 hindurchgetretene Licht nicht oder nur
sehr schwach beleuchtet.
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Von
dem durch das Element 50 getretene und durch die weiteren
optischen Profile 56 nach oben abgelenkte Licht wird der
Meßschirm 80 in
einem mit Abstand oberhalb der Helldunkelgrenze 84,86 angeordneten
Bereich 88 beleuchtet. Das durch das Element 50 getretene
Licht bewirkt im Bereich 88 eines solche Beleuchtung, daß gesetzliche Vorschriften über erforderliche
Mindestbeleuchtungsstärkewerte
und maximal zulässige
Höchstbeleuchtungsstärkewerte
eingehalten werden. Beispielsweise ist in der in Europa gültigen ECE-Regelung 20 ein Meßpunkt B50L
definiert, in dem die Beleuchtungsstärke maximal 0,4Lux betragen
darf, um eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden. Unter Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften kann die Beleuchtungsstärkeverteilung
im Bereich 88 frei gewählt
werden. Die Beleuchtungsstärkeverteilung kann
beispielsweise so gewählt
werden, daß ein
direkt oberhalb der Helldunkelgrenze 84,86 liegender Bereich 90 des
Meßschirms 80,
der sich beispielsweise bis etwa 2 Grad oberhalb der horizontalen
Mittelebene HH und unter etwa 4 Grad beiderseits der vertikalen
Mittelebene W erstreckt, von dem durch das Element 40 hindurchgetretenen
Licht nur schwach beleuchtet wird. Der sich nach oben und seitlich
an den Bereich 90 anschließende Bereich 88 reicht
beispielsweise vertikal nach oben bis etwa 4 Grad über die
horizontale Mittelebene HH und seitlich beiderseits der vertikalen
Mittelebene VV bis etwa 8 Grad und wird stärker beleuchtet als der Bereich 90.
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Wenn
bei der vorstehend beschriebenen Weiterbildung des Scheinwerfers
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
mit den weiteren optischen Profilen 56 auch eine zumindest
teilweise reflektierende Beschichtung 54 vorgesehen ist,
so kann diese beispielsweise auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Flächen
der weiteren optischen Profile 56 aufgebracht sein.
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In 5 ist
der Scheinwerfer in einer gegenüber
der Ausführung
gemäß dem in 4 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel
modifizierten Ausführung
dargestellt. Bei der modifizierten Ausführung gemäß 5 ist zumindest
in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element 60 hindurchgetretenen
Lichts eine Scheibe 63 vorgesehen, an der zumindest bereichsweise
optische Profile 66 angeordnet sind, durch die wie durch
die weiteren optischen Profile 56 des Elements 50 hindurchtretendes
Licht derart nach oben abgelenkt wird, daß es den Bereich 88 des
Meßschirms 80 beleuchtet.
Die optischen Profile 66 können an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
oder an der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Seite der Scheibe 63 angeordnet sein. Das Element 60 braucht
dann nur die optischen Profile 62 zur Bildung der Fresnellinse
aufzuweisen, die an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Seite oder an der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden
Seite des Elements 60 angeordnet sein können. Auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisende Seite
der Scheibe 63 kann eine Beschichtung 64 aufgebracht
sein, die wie die vorstehend zum ersten Ausführungsbeispiel beschriebene
Beschichtung 44 ausgeführt
ist. Die Scheibe 63 weist in ihrem mittleren Bereich eine Öffnung 67 auf,
durch die durch die Linse 16 hindurchgetretenes Licht unbeeinflußt hindurchtreten
kann. Alternativ kann sich die Scheibe 63 auch über den
Strahlengang des durch die Linse 16 hindurchgetretenen
Lichts erstrecken, wobei die Scheibe 63 in diesem Bereich
jedoch keine optischen Profile 66 aufweist.
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Bei
einer weiteren modifizierten Ausführung des Scheinwerfers sind
die optischen Profile 76, durch die durch das Element 40 bzw. 60 hindurchgetretenes
Licht zur Beleuchtung des Bereichs 88 des Meßschirms 80 nach
oben abgelenkt wird, an der Abdeckscheibe 17 des Scheinwerfers
angeordnet. Die Scheibe 63 kann dabei entfallen und das
Element 40 bzw. 60 braucht nur optischen Profile 42 bzw. 62 zur Bildung
der Fresnellinse aufzuweisen. Die optischen Profile 76 sind
nur in Bereichen der Abdeckscheibe 17 angeordnet, durch
die kein durch die Linse 16 hindurchgetretenes Licht hindurchtritt.