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DE19814480B4 - Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip - Google Patents

Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip Download PDF

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DE19814480B4
DE19814480B4 DE19814480A DE19814480A DE19814480B4 DE 19814480 B4 DE19814480 B4 DE 19814480B4 DE 19814480 A DE19814480 A DE 19814480A DE 19814480 A DE19814480 A DE 19814480A DE 19814480 B4 DE19814480 B4 DE 19814480B4
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reflector
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Gerhard Weihing
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Marelli Automotive Lighting Reutlingen Germany GmbH
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Automotive Lighting Reutlingen GmbH
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Abstract

Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip mit einem Reflektor (10), einer Lichtquelle (12), einer Linse (16), durch die von der Lichtquelle (12) ausgesandtes und durch den Reflektor (10) reflektiertes Licht hindurchtritt, und mit wenigstens einem die Linse (16) zumindest auf einem Teil ihres Umfangs umgebenden, wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Element (40; 50; 60), das wenigstens bereichsweise optische Profile (42; 52; 62) aufweist und durch das von der Lichtquelle (12) ausgesandtes, vom Reflektor (10) nicht erfassbares Licht hindurchtritt und gesammelt wird, wobei das vom Reflektor (10) reflektierte und durch die Linse (16) hindurchgetretene Licht eine obere Helldunkelgrenze (84, 86) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Scheinwerfer wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (36) zur Erzeugung eines Begrenzungslichts aufweist, die derart angeordnet ist, dass von dieser ausgesandtes Licht zumindest teilweise durch das Element (40; 50; 60) hindurchtritt, wobei die wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (36) in Lichtaustrittsrichtung (14) vor dem Element (40; 50; 60) angeordnet und zu...

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip nach der Gattung des Anspruchs 1.
  • Ein solcher Scheinwerfer ist durch die DE 32 18 703 A1 bekannt. Dieser Scheinwerfer weist einen Reflektor, eine Lichtquelle und eine Linse auf, durch die vom Reflektor reflektiertes Licht hindurchtritt. Außerdem weist der Scheinwerfer ein die Linse zumindest auf einem Teil ihres Umfangs umgebendes lichtdurchlässiges Element auf, das optische Profile aufweist und durch das von der Lichtquelle ausgesandtes Licht, das nicht vom Reflektor erfaßbar ist, hindurchtreten kann und gesammelt wird. Das Element weist als optische Profile Prismen auf, durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt wird. Durch diese Ausbildung des Elements erscheint bei eingeschalteter Lichtquelle die leuchtende Fläche des Scheinwerfers gegenüber der Fläche der Linse vergrößert, so daß durch den Scheinwerfer keine oder nur eine geringe subjektive Blendung verursacht wird. Die von der Lichtquelle ausgesandte und durch das Element hindurchtretende Lichtmenge reicht jedoch unter Umständen nicht aus, um eine ausreichende Beleuchtung des Elements zu erreichen. Bei ausgeschalteter Lichtquelle erscheint das Element dunkel und der Scheinwerfer weist ein unerwünschtes uneinheitliches Erscheinungsbild auf. Bei Scheinwerfern nach dem Projektionsprinzip weist das von diesen ausgesandte Licht eine scharf ausgeprägte obere Helldunkelgrenze auf, was zwar zur Vermeidung einer Blendung des Gegenverkehrs vorteilhaft ist, jedoch den Nachteil bietet, daß hoch angebrachte Objekte, wie beispielsweise Verkehrsschilder oder Hinweisschilder, nicht oder zumindest nicht ausreichend beleuchtet werden.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Scheinwerfer mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch die Nutzung auch des von der zusätzlichen, für die Erzeugung des Begrenzungslichts dienenden Lichtquelle ausgesandten Lichts die Ausleuchtung des Elements verbessert ist.
  • In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Scheinwerfers angegeben. Die Ausbildung gemäß Anspruch 3 bietet den Vorteil, daß das von der Lichtquelle und der zusätzlichen Lichtquelle ausgesandte Licht mit gutem Wirkungsgrad gesammelt werden kann. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 wird erreicht, daß der Scheinwerfer in ausgeschaltetem Zustand ein brillantes Erscheinungsbild aufweist. Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 wird eine ausreichende Beleuchtung oberhalb der Helldunkelgrenze erreicht.
  • Zeichnung
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen 1 einen Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, 2 den Scheinwerfer in einer Ansicht in Pfeilrichtung II in 1, 3 den Scheinwerfer in einer Ansicht in Pfeilrichtung II in 1 gemäß einer modifizierten Ausführung, 4 den Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, 5 den Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt gemäß einer modifizierten Ausführung und 6 einen vor dem Scheinwerfer angeordneten Meßschirm bei Beleuchtung durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Licht.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Ein in den 1 bis 5 dargestellter Scheinwerfer für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, ist nach dem Projektionsprinzip aufgebaut und dient zur Erzeugung wenigstens des Abblendlichts. Der Scheinwerfer weist einen Reflektor 10 aus Kunststoff oder Metall auf, in den in dessen Scheitelbereich eine Lichtquelle 12 eingesetzt ist. Die Lichtquelle 12 kann eine Glühlampe, eine Gasentladungslampe oder eine andere geeignete Lampe sein. In Lichtaustrittsrichtung 14 gesehen nach dem Reflektor 10 ist eine Linse 16 aus Glas oder Kunststoff angeordnet, die beispielsweise eine dem Reflektor 10 zugewandte ebene Seite 18 und gegenüberliegend eine konvex gekrümmte Seite 20 aufweisen kann. Die Linse 16 ist in einem Tragelement 22 gehalten, das mit dem in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Vorderrand 24 des Reflektors 10 verbunden sein kann. Der Reflektor 10 und die Linse 16 können in einem Gehäuse 15 angeordnet sein, das eine Lichtaustrittsöffnung aufweist, die mit einer lichtdurchlässigen Scheibe 17 aus Glas oder Kunststoff abgedeckt ist. Die Abdeckscheibe 17 kann glatt ausgebildet sein, so daß durch diese Licht unbeeinflußt hindurchtritt oder alternativ zumindest bereichsweise optische Elemente aufweisen, durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt, beispielsweise gestreut wird.
  • Durch den Reflektor 10 wird von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht als ein konvergentes Lichtbündel reflektiert, das durch die Linse 16 hindurchtritt und dabei abgelenkt wird. Die Linse 16 wirkt dabei als Sammellinse und durch diese wird das hindurchtretende Licht zur optischen Achse 11 des Reflektors 10 hin gebrochen. Der Reflektor 10 kann beispielsweise eine zumindest annähernd ellipsoide Form, eine ellipsoidähnliche Form oder eine numerisch bestimmte, aus der Charakteristik des durch den Reflektor 10 zu reflektierenden Lichtbündels hergeleitete Form aufweisen. Zwischen dem Reflektor 10 und der Linse 16 kann eine lichtundurchlässige Blende 26 vorgesehen sein, die im wesentlichen unterhalb der optischen Achse 11 angeordnet ist und an der nur ein Teil des durch den Reflektor 10 reflektierten Lichtbündels vorbeigelangen kann. Das an der Blende 26 vorbeigelangende Lichtbündel erhält eine durch die Oberkante der Blende 26 bestimmte Helldunkelgrenze, die durch die Linse 16 als die Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer austretenden Abblendlichtbündels abgebildet wird. Alternativ kann die Blende 26 auch entfallen, wenn die Form des Reflektors 10 derart bestimmt ist, daß das durch diesen reflektierte Lichtbündel bereits die erforderliche Helldunkelgrenze aufweist, die durch die Linse 16 abgebildet wird.
  • Der Reflektor 10 weist an seinem Vorderrand 24 einen Querschnitt Q1 auf und die Linse 16 weist einen gegenüber diesem Querschnitt Q1 kleineren Querschnitt Q2 auf. Das Tragelement 22 kann einen oder mehrere Stege 28 aufweisen, die sich ausgehend vom Vorderrand 24 des Reflektors 10 bis nahe an die Linse 16 erstrecken, wo diese beispielsweise durch einen ringförmigen Abschnitt 30 miteinander verbunden sein können, in dem die Linse 16 mit ihrem Rand gehalten ist. Zwischen den Stegen 28 verbleiben Öffnungen 32, durch die von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht, das vom Reflektor 10 nicht erfaßt werden kann, hindurchtreten kann. Die Stege 28 sind vorzugsweise möglichst schmal ausgebildet, um große Öffnungen 32 zwischen diesen zu erhalten, so daß ein entsprechend großer Teil des von der Lichtquelle 12 ausgesandten Lichts durch diese hindurchtreten kann. Alternativ kann das Tragelement 22 auch aus wenigstens teilweise lichtdurchlässigem Material, wie Kunststoff oder Glas bestehen, so daß durch dieses von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht hindurchtreten kann. In diesem Fall braucht das Tragelement 22 keine Öffnungen aufzuweisen.
  • Der Reflektor 10 weist an seinem in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Vorderrand 24 einen quer zur Lichtaustrittsrichtung 14 überstehenden Randbereich 34 auf, der einstückig mit dem Reflektor 10 ausgebildet sein kann oder als separates Teil mit dem Reflektor 10 verbunden sein kann. Der Randbereich 34 kann auch mit dem Tragelement 22 der Linse 16 verbunden sein oder einstückig mit diesem ausgebildet sein. Der Randbereich 34 kann in seitlicher Richtung neben dem Reflektor 10 angeordnet sein oder oberhalb oder unterhalb des Reflektors 10 angeordnet sein. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist der Randbereich 34 oberhalb des Reflektors 10 angeordnet. In den Randbereich 34 ist eine zusätzliche Lichtquelle 36 eingesetzt, die dazu dient, das gesetzlich vorgeschriebene Begrenzungslicht zu erzeugen. Durch das Begrenzungslicht sollen die Fahrzeugumrisse markiert werden und für dieses bestehen gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Beleuchtungsstärken und der Sichtbarkeit in unterschiedlichen Richtungen. Der Randbereich 34 kann wie der Reflektor 10 reflektierend ausgebildet sein und eine ebene oder konkav gekrümmte Form aufweisen, um das von der zusätzlichen Lichtquelle 36 ausgesandte Licht in Lichtaustrittsrichtung 14 zu reflektieren. Es kann jedoch auch vorgesehen werden, daß der Randbereich 34 nicht reflektierend ausgeführt ist und für die Erzeugung des Begrenzungslichts nur das von der zusätzlichen Lichtquelle 36 ausgesandte Direktlicht genutzt wird. Als zusätzliche Lichtquelle 36 kann eine Glühlampe verwendet werden, beispielsweise vom Typ W5W oder H6W, oder eine Lampe anderer beliebiger Bauart.
  • Es ist weiterhin wenigstens ein die Linse 16 auf wenigstens einem Teil ihres Umfangs umgebendes Element 40 vorgesehen, das in den 1 und 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Das Element 40 umgibt die Linse 16 über deren gesamten Umfang und besteht aus lichtdurchlässigem Material wie beispielsweise Glas oder Kunststoff. Das Element 40 weist in seinem mittleren Bereich eine Öffnung 41 auf, in der die Linse 16 angeordnet ist. Die Linse 16 und das Element 40 können auch einstückig ausgebildet sein. Das Element 40 ist zumindest bereichsweise, vorzugsweise über seine gesamte Erstreckung, als Fresnellinse ausgebildet und weist dabei mehrere konzentrische ringförmige optische Profile 42 auf. Die optischen Profile 42 können wie in den 1 und 2 dargestellt auf der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 40 angeordnet sein oder auch auf der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 40. Die optischen Profile 42 sind beispielsweise keilförmig ausgebildet und durch diese wird durch das Element 40 hindurchtretendes Licht zur optischen Achse 11 hin abgelenkt und somit gesammelt. Das Element 40 ist derart angeordnet, daß durch dieses von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht, das nicht vom Reflektor 10 erfaßbar ist, und von der zusätzlichen Lichtquelle 36 ausgesandtes Licht hindurchtritt. Die optischen Profile 42 können beispielsweise derart ausgebildet sein, daß von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes Licht nach dem Durchtritt durch diese zumindest etwa parallel zur optischen Achse 11 verläuft.
  • Beim ersten Ausführungsbeispiel sind die ringförmigen optischen Profile 42 wie in 2 dargestellt etwa konzentrisch zu der weiteren Lichtquelle 36 am Element 40 angeordnet und erstrecken sich über das gesamte Element 40. Das Element 40 weist beispielsweise eine runde Form auf, wobei die Form des Elements 40 jedoch auch beliebig anders gewählt werden kann, beispielsweise oval gerundet oder eckig, je nach dem welches Erscheinungsbild der Scheinwerfer aufweisen soll. Es kann auch vorgesehen sein, daß das Element 40 die Linse 16 nur auf einem Teil von deren Umfang umgibt und beispielsweise nur seitlich neben der Linse 16 oder nur oberhalb und/oder unterhalb der Linse 16 angeordnet ist.
  • Das Element 40 kann wie in 1 dargestellt derart angeordnet sein, daß es in Richtung der optischen Achse 11 etwa denselben Abstand vom Reflektor 10 aufweist wie die Linse 16. Alternativ kann das Element 40 jedoch auch in Richtung der optischen Achse 11 einen anderen Abstand vom Reflektor 10 aufweisen als die Linse 16 und somit versetzt zur Linse 16 angeordnet sein. Das Element 40 kann wie in den 1 bis 5 dargestellt eben ausgebildet sein oder alternativ auch konvex oder konkav beliebig gekrümmt. Durch das Element 40 tritt von beiden Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes Licht hindurch, so daß eine ausreichende Beleuchtung des Elements 40 erreicht wird.
  • Bei einer Weiterbildung des Scheinwerfers kann zumindest in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element 40 hindurchgetretenen Lichts eine zumindest teilweise reflektierende Schicht 44 angeordnet sein. Beim Scheinwerfer gemäß dem in den 1 und 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel ist die Schicht als Beschichtung 44 zumindest bereichsweise auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisende Seite des Elements 40 aufgebracht. Die Beschichtung 44 kann derart ausgeführt sein, daß diese lichtundurchlässig ist, wobei diese dann nur bereichsweise auf dem Element 40 angeordnet ist, um einen teilweisen Durchtritt des von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandten Lichts zu ermöglichen. Die Beschichtung 44 kann dabei in Form von Linien oder Ringen ausgeführt sein. Alternativ kann die Beschichtung 44 auch derart ausgeführt sein, daß diese teilweise lichtdurchlässig ist und teilweise reflektierend. In diesem Fall kann die gesamte Fläche des Elements 40 von der Beschichtung 44 bedeckt sein oder auch nur ein Teil von dessen Fläche. Von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandtes Licht kann dabei teilweise durch die Beschichtung 44 hindurchtreten während von außen auf die Beschichtung 44 treffendes Licht teilweise reflektiert wird. Die Beschichtung 44 besteht vorzugsweise aus Metall, beispielsweise Aluminium, und kann mittels bekannter Verfahren auf das Element 40 aufgebracht werden, beispielsweise mittels Aufdampfung, Sputtern, Lackieren, Drucken oder Prägen. Die Lichtdurchlässigkeit der Beschichtung 44 kann durch deren Dicke variiert werden, wobei deren Lichtdurchlässigkeit mit zunehmender Dicke abnimmt. Um eine teilweise Lichtdurchlässigkeit der Beschichtung 44 zu erreichen wird diese somit mit geringer Dicke ausgeführt während sie zur Erzielung eines hohen Reflexionsgrads mit entsprechend größerer Dicke ausgeführt wird. Die Beschichtung 44 ermöglicht einen zumindest teilweisen Durchtritt des von den Lichtquellen 12 und 36 ausgesandten Lichts durch das Element 40 bei eingeschaltetem Scheinwerfer während bei ausgeschaltetem Scheinwerfer von außen in diesen einfallendes Licht durch die Beschichtung 44 zumindest teilweise reflektiert wird und der Scheinwerfer somit im Bereich des Elements 40 ein brillantes Erscheinungsbild aufweist.
  • In 3 ist der Scheinwerfer gemäß einer gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 modifizierten Ausführung dargestellt, wobei der grundsätzliche Aufbau des Scheinwerfers gleich wie beim ersten Ausführungsbeispiel ist. Bei der modifizierten Ausführung ist lediglich die Anordnung der die Fresnellinse bildenden optischen Profile 42 derart abweichend zum ersten Ausführungsbeispiel ist, daß diese ringförmig zumindest annähernd konzentrisch zur optischen Achse 11 des Reflektors 10 und damit zur Lichtquelle 12 verlaufen. Die ringförmigen optischen Profile 42 zur Bildung der Fresnellinse können abweichend zum ersten Ausführungsbeispiel gemäß 2 und der modifizierten Ausführung gemäß 3 auch beliebig anders angeordnet sein.
  • Bei einer Weiterbildung des Scheinwerfers gemäß einem in 4 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist der grundsätzliche Aufbau des Scheinwerfers mit dem Reflektor 10, der Lichtquelle 12, der Linse 16 und der Blende 26 gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel unverändert. Zusätzlich ist vorgesehen, daß zumindest in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element 50 hindurchgetretenen Lichts weitere optische Profile 56 angeordnet sind, durch die Licht nach oben abgelenkt wird. Die weiteren optischen Profile 56 sind an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 50 angeordnet. An der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 50 sind die die Fresnellinse bildenden ringförmigen optischen Profile 52 angeordnet. Die weiteren optischen Profile 56 können beispielsweise als etwa horizontal verlaufende, einseitig nach oben streuende Linsen ausgebildet sein.
  • In 6 ist ein mit Abstand vor dem Scheinwerfer angeordneter Meßschirm 80 dargestellt, der durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Licht beleuchtet wird. Die horizontale Mittelebene des Meßschirms 80 ist mit HH bezeichnet und die vertikale Mittelebene ist mit VV bezeichnet. Die horizontale Mittelebene HH und die vertikale Mittelebene W schneiden sich im Punkt HV. Durch das von der Lichtquelle 12 ausgesandte, vom Reflektor 10 reflektierte und an der Blende 26 vorbei durch die Linse 16 getretenes Licht wird der Meßschirm 80 in einem Bereich 82 beleuchtet. Der Bereich 82 ist nach oben durch eine von der Blende 26 erzeugte Helldunkelgrenze begrenzt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Scheinwerfer für Rechtsverkehr bestimmt und die Helldunkelgrenze weist auf der Gegenverkehrsseite, also der linken Seite des Meßschirms 80, einen unterhalb der horizontalen Mittelebene HH etwa horizontal verlaufenden Abschnitt 84 auf. Auf der eigenen Verkehrsseite, also der rechten Seite des Meßschirms 80, weist die Helldunkelgrenze einen ausgehend vom horizontalen Abschnitt 84 zum rechten Rand des Meßschirms 80 hin bis über die horizontale Mittelebene HH hinaus ansteigenden Abschnitt 86 auf. Alternativ kann die Helldunkelgrenze auf der eigenen Verkehrsseite auch einen gegenüber dem Abschnitt 84 höher angeordneten, ebenfalls etwa horizontalen Abschnitt aufweisen. Die Verteilung der Beleuchtungsstärken im Bereich 82 ist durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben, wobei in einer Zone unterhalb des Punkts HV die höchsten Beleuchtungsstärken vorhanden sind. Oberhalb der Helldunkelgrenze 84, 86 wird der Meßschirm 80 durch das vom Reflektor 10 reflektierte und an der Blende 26 vorbei durch die Linse 16 hindurchgetretene Licht nicht oder nur sehr schwach beleuchtet.
  • Von dem durch das Element 50 getretene und durch die weiteren optischen Profile 56 nach oben abgelenkte Licht wird der Meßschirm 80 in einem mit Abstand oberhalb der Helldunkelgrenze 84,86 angeordneten Bereich 88 beleuchtet. Das durch das Element 50 getretene Licht bewirkt im Bereich 88 eines solche Beleuchtung, daß gesetzliche Vorschriften über erforderliche Mindestbeleuchtungsstärkewerte und maximal zulässige Höchstbeleuchtungsstärkewerte eingehalten werden. Beispielsweise ist in der in Europa gültigen ECE-Regelung 20 ein Meßpunkt B50L definiert, in dem die Beleuchtungsstärke maximal 0,4Lux betragen darf, um eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann die Beleuchtungsstärkeverteilung im Bereich 88 frei gewählt werden. Die Beleuchtungsstärkeverteilung kann beispielsweise so gewählt werden, daß ein direkt oberhalb der Helldunkelgrenze 84,86 liegender Bereich 90 des Meßschirms 80, der sich beispielsweise bis etwa 2 Grad oberhalb der horizontalen Mittelebene HH und unter etwa 4 Grad beiderseits der vertikalen Mittelebene W erstreckt, von dem durch das Element 40 hindurchgetretenen Licht nur schwach beleuchtet wird. Der sich nach oben und seitlich an den Bereich 90 anschließende Bereich 88 reicht beispielsweise vertikal nach oben bis etwa 4 Grad über die horizontale Mittelebene HH und seitlich beiderseits der vertikalen Mittelebene VV bis etwa 8 Grad und wird stärker beleuchtet als der Bereich 90.
  • Wenn bei der vorstehend beschriebenen Weiterbildung des Scheinwerfers gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel mit den weiteren optischen Profilen 56 auch eine zumindest teilweise reflektierende Beschichtung 54 vorgesehen ist, so kann diese beispielsweise auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Flächen der weiteren optischen Profile 56 aufgebracht sein.
  • In 5 ist der Scheinwerfer in einer gegenüber der Ausführung gemäß dem in 4 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel modifizierten Ausführung dargestellt. Bei der modifizierten Ausführung gemäß 5 ist zumindest in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element 60 hindurchgetretenen Lichts eine Scheibe 63 vorgesehen, an der zumindest bereichsweise optische Profile 66 angeordnet sind, durch die wie durch die weiteren optischen Profile 56 des Elements 50 hindurchtretendes Licht derart nach oben abgelenkt wird, daß es den Bereich 88 des Meßschirms 80 beleuchtet. Die optischen Profile 66 können an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden oder an der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite der Scheibe 63 angeordnet sein. Das Element 60 braucht dann nur die optischen Profile 62 zur Bildung der Fresnellinse aufzuweisen, die an der in Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite oder an der entgegen Lichtaustrittsrichtung 14 weisenden Seite des Elements 60 angeordnet sein können. Auf die in Lichtaustrittsrichtung 14 weisende Seite der Scheibe 63 kann eine Beschichtung 64 aufgebracht sein, die wie die vorstehend zum ersten Ausführungsbeispiel beschriebene Beschichtung 44 ausgeführt ist. Die Scheibe 63 weist in ihrem mittleren Bereich eine Öffnung 67 auf, durch die durch die Linse 16 hindurchgetretenes Licht unbeeinflußt hindurchtreten kann. Alternativ kann sich die Scheibe 63 auch über den Strahlengang des durch die Linse 16 hindurchgetretenen Lichts erstrecken, wobei die Scheibe 63 in diesem Bereich jedoch keine optischen Profile 66 aufweist.
  • Bei einer weiteren modifizierten Ausführung des Scheinwerfers sind die optischen Profile 76, durch die durch das Element 40 bzw. 60 hindurchgetretenes Licht zur Beleuchtung des Bereichs 88 des Meßschirms 80 nach oben abgelenkt wird, an der Abdeckscheibe 17 des Scheinwerfers angeordnet. Die Scheibe 63 kann dabei entfallen und das Element 40 bzw. 60 braucht nur optischen Profile 42 bzw. 62 zur Bildung der Fresnellinse aufzuweisen. Die optischen Profile 76 sind nur in Bereichen der Abdeckscheibe 17 angeordnet, durch die kein durch die Linse 16 hindurchgetretenes Licht hindurchtritt.

Claims (7)

  1. Scheinwerfer für Fahrzeuge nach dem Projektionsprinzip mit einem Reflektor (10), einer Lichtquelle (12), einer Linse (16), durch die von der Lichtquelle (12) ausgesandtes und durch den Reflektor (10) reflektiertes Licht hindurchtritt, und mit wenigstens einem die Linse (16) zumindest auf einem Teil ihres Umfangs umgebenden, wenigstens teilweise lichtdurchlässigen Element (40; 50; 60), das wenigstens bereichsweise optische Profile (42; 52; 62) aufweist und durch das von der Lichtquelle (12) ausgesandtes, vom Reflektor (10) nicht erfassbares Licht hindurchtritt und gesammelt wird, wobei das vom Reflektor (10) reflektierte und durch die Linse (16) hindurchgetretene Licht eine obere Helldunkelgrenze (84, 86) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Scheinwerfer wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (36) zur Erzeugung eines Begrenzungslichts aufweist, die derart angeordnet ist, dass von dieser ausgesandtes Licht zumindest teilweise durch das Element (40; 50; 60) hindurchtritt, wobei die wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (36) in Lichtaustrittsrichtung (14) vor dem Element (40; 50; 60) angeordnet und zu diesem beabstandet ist.
  2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (36) an einem Randbereich (34) angeordnet ist, der an einem in Lichtaustrittsrichtung (14) weisenden Vorderrand (24) des Reflektors (10) quer zur Lichtaustrittsrichtung (14) angeordnet ist.
  3. Scheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die optischen Profile (42; 52; 62) des Elements (40; 50; 60) ringförmig zur Bildung wenigstens einer Fresnellinse ausgebildet sind.
  4. Scheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmigen optischen Profile (42) zumindest annähernd konzentrisch zu der wenigstens einen zusätzlichen Lichtquelle (36) ausgebildet sind.
  5. Scheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmigen optischen Profile (42) zumindest annähernd konzentrisch zur Lichtquelle (12) ausgebildet sind.
  6. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element (40; 50; 60) hindurchgetretenen Lichts eine in Lichtaustrittsrichtung (14) weisende, zumindest teilweise reflektierende Schicht (44; 54; 64) angeordnet ist.
  7. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest in einem Teil des Strahlengangs des durch das Element (50; 60) hindurchgetretenen Lichts weitere optische Profile (56; 66; 76) angeordnet sind, durch die hindurchtretendes Licht derart abgelenkt wird, daß dieses einen Bereich (88) vor dem Fahrzeug oberhalb der Helldunkelgrenze (84, 86) des vom Reflektor (10) reflektierten und durch die Linse (16) hindurchgetretenen Lichts beleuchtet.
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