DE19805052C1 - Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren - Google Patents
Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten RohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rasterdecke, bestehend
aus Hohlstangen, deren jedes Ende auf jeweils einen der
vier Arme eines kreuzförmigen Kupplungselementes
geschoben und daran mittels eines die Hohlstange an einer
Bohrung durchdringenden Verbindungselementes gekuppelt
ist, und die dadurch entstehenden quadratischen oder
rechteckigen Rasteröffnungen von aufgelegten
Rasterplatten mit entsprechender Konfiguration abgedeckt
sind.
Bei einer bekannten Rasterdecke dieser Art gemäß der
DE-OS 38 37 296 A1 bestehen die Hohlstangen aus
kostspieligen Profilhohlstangen mit nutartigen
Einführungskanälen für die Arme, von denen einer der
Einführungskanäle an der Deckenseite und ein weiterer
Einführungskanal an der Innenseite sowie oberhalb der
Sichtseite des Hohlprofiles angeordnet ist. In
entsprechenden Abständen dieser Einführungskanäle weist
das kreuzförmige Kupplungselement an sämtlichen vier
Seiten je zwei parallele Arme in Form von Einsteckschuhen
auf, die durch einen Verbindungssteg miteinander
verbunden sind. Die Einsteckschuhe sowie der Basissteg
der Einführungskanäle weisen in eingeschobener Lage
deckungsgleiche Bohrungen auf, durch welche als
Verbindungselement ein konischer Stift getrieben wird,
der auf diese Weise den betreffenden Verbindungsschuh mit
dem betreffenden Rohrende der profilierten Hohlstange
kuppelt. Bei gleicher Länge der Profilstangen entstehen
dadurch quadratische Rasteröffnungen, die zur Erstellung
einer fertigen Rasterdecke von aufgelegten Rasterplatten
mit entsprechend quadratischer Konfiguration abgedeckt
sind. Eine derartige Rasterdecke ist nicht nur aufgrund
der kompliziert konfigurierten Kupplungselemente und der
Profilstangen entsprechend kostspielig, sondern erfordert
auch eine sehr präzise Fertigung dieser Teile, von denen
die profilierten Hohlstangen eine zu den Rasterplatten
passende Lackierung erhalten müssen. Zur optischen
Verbesserung werden bei Rasterdecken dieser und ähnlicher
Art an der Sichtseite der profilierten Hohlstangen Nuten
zum Einklemmen von verchromten Leisten vorgesehen.
Ferner erfordert die Sichtseite des
Kupplungselementes eine fugenlose Anpassung an die
angrenzenden Hohlprofilenden sowie in jedem Fall eine
geschlossene Form an ihrer Sichtseite, damit die Optik
der Rasterdecke nicht beeinträchtigt wird. Zu diesem
Zweck müssen weitere Maßnahmen zur Verblendung des
Kupplungselementes getroffen werden.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Rasterdecke der
eingangs genannten Gattung zu schaffen, die sich unter
erheblicher Vereinfachung sowohl der Herstellung und der
Montage der Hohlstangen und der Kupplungselemente
auszeichnet und darüber hinaus für eine vielfältige,
technische und geschmackliche Gestaltung der Sichtseite
dieser Teile einen erheblichen Spielraum gewährleistet.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs
genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Hohlstangen aus glatten Rohren mit kreisrundem,
ovalem, elliptischem, quadratischem oder rechteckigem
Querschnitt und die Verbindungselemente aus Schrauben
bestehen, die mit ihrem Außengewinde in ein Durchgangs-
Innengewinde eines Armes eingesetzt sind und bei Anzug
das aufgesteckte Ende des jeweiligen Rohres an der der
Bohrung gegenüberliegenden Seite gegen den Arm des
Kupplungselementes verspannen und daran klemmen. Durch
die Ausbildung der Hohlstangen als glatte Rohre mit
unterschiedlichen Querschnitten wird nicht nur die
Herstellung und Montage einer solchen Rasterdecke
erheblich vereinfacht, sondern auch einer geschmacklichen
Gestaltung ein breites Toleranzfeld eingeräumt, was
insbesondere für den Fall gilt, daß die glatten Rohre aus
Edelstahl, Aluminium bestehen oder aus einem Stahl und
mit einer ansprechenden Lackierung versehen sind. Dadurch
können nicht nur die bisherigen chromierten
Einsatz leisten entfallen, da nunmehr die Hohlstange
selbst als optisch günstig in Erscheinung tretendes
Schmuckteil ausgebildet ist, völlig unabhängig davon, ob
die glatten Edelstahl- oder Aluminiumrohre an ihren
Außenflächen mattiert oder poliert sind. Dann entfällt
auch die bisherige Nachbesserung von Lackbeschädigungen
an den bekannten lackierten, profilierten Hohlstangen.
Die Montage wird erheblich vereinfacht, weil zur
Zusammenfügung von Kupplungselement und Rohr nur jeweils
ein Arm und ein Rohr ineinanderzufügen sind.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
weist das Kupplungselement in der Nähe seines
Kreuzungspunktes für die Stirnfläche eines jeden
Rohrendes einen definierten, gleichen Anschlag mit
identischer Entfernung vom Kreuzungspunkt auf, der selbst
Rohre mit kreisrundem Querschnitt eine in der Draufsicht
scharfkantige Eckenausbildung bilden läßt. Dadurch
gestattet die Erfindung auch bei Rohren mit kreisrundem,
elliptischem oder ovalem Querschnitt die Verwendung
herkömmlicher Rasterplatten, die vorspringende
Auflagerkanten an sämtlichen vier Seiten aufweisen. Diese
vorspringenden Auflagerkanten sind bei den bisher
bekannten profilierten Hohlstangen auf eine ebene
Auflagerfläche an der Deckenseite zu beiden Seiten des
oben liegenden Einführungskanals für die Steckschuhe
gemäß der DE-OS 38 37 296 A1 aufgelegt. Für eine ebene
Fläche einer derartigen Rasterplatte weist jedoch ein
Rohr mit kreisrundem, ovalem oder elliptischem
Querschnitt keine Auflagerfläche, sondern allenfalls eine
Berührungslinie in Form einer Tangente auf. Bei einer in
der Draufsicht scharfkantigen Eckenausbildung brauchen
die bisher bekannten Rasterplatten nicht verändert zu
werden, sondern finden eine umlaufende, allen
Erfordernissen genügende Halterung und Auflagerung auf
den entsprechenden Tangentiallinien der glatten Rohre. Da
zudem die Rohre je nach Lichteinfall unterschiedliche
Reflexionswinkel bilden, ergibt sich mit der neuen
Rasterdecke ein lebhafter und geschmacklich ansprechender
optischer Eindruck.
Nach einer ersten Ausführungsform sind die Arme des
Kupplungselementes mit einem rechteckigen Querschnitt
versehen, dessen Längsseite geringfügig kürzer als die
Innenquerschnittslänge des aufgeschobenen Rohres an
dieser Stelle ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
daß auch preiswertere, einen Innenschweißgrat aufweisende
Stahlrohre Verwendung finden können. Bei dieser
Ausführungsform ist das Kupplungselement vorteilhaft an
seiner der Sichtseite der Rasterdecke zugekehrten Seite
ebenflächig ausgebildet und an seiner der Deckenseite der
Rasterdecke zugekehrten Seite im Kreuzungsbereich der
Arme mit einem sich über die Ebene der Arme erhebendes
Kreuz versehen, dessen Stirnkanten die Anschlagflächen
für die Rohrenden bilden.
Dadurch gewährleistet das Kupplungselement eine
einfache, noch an anderer Stelle zu erörternde
Verblendung im Kreuzungsbereich seiner Sichtseite.
Nach einer weiteren Ausführungsform weisen die Arme
des Kupplungselementes einen der jeweiligen Konfiguration
des Innenquerschnittes der Rohre angepaßte
Querschnittsform auf, also beispielsweise kreisrund,
oval, elliptisch, quadratisch oder rechteckig. Für den
Fall der Verwendung von Stahlrohren mit einer
Innenschweißnaht sollten die Arme des Kupplungselementes
an der betreffenden Seite mit einem entsprechenden
Rücksprung versehen werden.
Um die Sichtseite des Kreuzungsbereiches optisch in
geschmackvoller und/oder unauffälliger Weise zu
verblenden, ist entweder der Kreuzungsbereich an seiner
Sichtseite als Schmuckteil ausgebildet oder im
Kreuzungspunkt des Kupplungselementes eine
Durchgangsbohrung für den Gewindeschaft einer Schraube
vorgesehen, mit welcher ein den Kreuzungsbereich des
Kupplungselementes bis zu den angrenzenden Rohrenden
verblendendes Abdeckelement mit Innengewinde in einem
Sackloch lösbar befestigt ist. Dieses Abdeckelement ist
an seiner Sichtseite mit einer Pyramidenform, einer
Pyramidenstumpfform, einer Kegelform, einer kreisrunden
oder quadratischen Form oder einer Kugelabschnittsform
und an seiner entgegengesetzten, den Rohrenden
zugekehrten Seite mit einer sich den Rohrenden fugenlos
anpassenden Form versehen. Dadurch bildet das
Abdeckelement mit dem Kupplungselement und den
angrenzenden Rohrenden eine optisch ansprechende Einheit.
Außerdem bewahrt es die Arme der Kupplungselemente in
diesem Bereich vor unerwünschten Biege- und
Knickspannungen, indem es diese Spannungen auf den
Gewindeschaft der Schraube überträgt.
Da es sich bei diesen Rasterdecken in aller Regel um
abgehängte Decken handelt, müssen für die dabei
verwendeten Abhängedrähte unterschiedlicher
Ausführungsform entsprechende Ösen vorgesehen werden. Zu
diesem Zweck ist der Gewindeschaft der Schraube entweder
mit einem herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant,
Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, oder
mit einer Öse zum Eingriff eines solchen Abhängedrahtes
versehen.
Zur preiswerten Herstellung besteht das kreuzförmige
Kupplungselement aus einem Spritzgießteil, in dessen Arme
nachträglich mittels eines Gewindeschneidautomaten
mindestens je ein Durchgangs-Innengewinde zum Einsatz der
Klemmschrauben für die Rohrenden eingeschnitten ist.
Diese Schrauben werden durch die in den Stahl- oder
Aluminiumrohren an der Deckenseite vorgesehene Bohrungen
in ihrer Montagelage angezogen, wodurch die
gegenüberliegende Seite des betreffenden Rohrendes gegen
den Arm des Kupplungselementes verspannt wird und daran
klemmt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf die Sichtseite einer
ersten Ausführungsform eines kreuzförmigen
Kupplungselementes, dessen Arme einen rechteckigen
Querschnitt aufweisen,
Fig. 2 die Unteransicht von Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht auf das kreuzförmige
Kupplungselement in Richtung des Pfeiles III von Fig. 1,
Fig. 4 die Schnittansicht entlang der Linie IV-IV
von Fig. 1,
Fig. 5 die Ansicht auf das kreuzförmige
Kupplungselement von Fig. 1 mit auf die Arme
aufgeschobenen Rohrenden,
Fig. 6 die Schnittansicht entlang der Linie VI-VI
von Fig. 5,
Fig. 7 die Seitenansicht einer ersten
Ausführungsform eines Abdeckelementes zur Verblendung des
Kreuzungsbereiches des Kupplungselementes in Form eines
kreisrunden Knopfes,
Fig. 8 die Draufsicht von Fig. 7,
Fig. 9 eine zweite Ausführungsform des
Abdeckelementes in Form eines Kegels,
Fig. 10 die Draufsicht von Fig. 9,
Fig. 11 eine weitere Ausführungsform eines
Abdeckelementes in Form eines quadratischen Knopfes,
Fig. 12 die Draufsicht von Fig. 11,
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform des
Abdeckelementes in Form einer quadratischen Pyramide,
Fig. 14 die Draufsicht von Fig. 13,
Fig. 15 die Ansicht einer Schraube mit Außengewinde
und einer Öse zum Eingriff eines Abhängedrahtes,
Fig. 16 die Sichtseite einer weiteren Ausführungsform
eines kreuzförmigen Kupplungselementes mit im Querschnitt
kreisrunden Armen,
Fig. 17 die Unteransicht von Fig. 16,
Fig. 18 die Ansicht des Kupplungselementes in
Richtung des Pfeiles XVIII von Fig. 16,
Fig. 19 die Schnittansicht entlang der Linie XIX-XIX
von Fig. 16,
Fig. 20 die Querschnittsansicht eines Armes,
Fig. 21 die Explosionsansicht von Fig. 18 mit einem
lösbaren Abdeckelement und einer Befestigungsschraube mit
Öse als Kopf,
Fig. 22 die Sichtseite einer der Ausbildung der
Fig. 16 entsprechenden weiteren Ausführungsform des
Kupplungselementes, jedoch mit einer in der Ebene der
Oberkante der Rohre als Arme ausgebildeten quadratischen
Sichtfläche mit aufgeschobenen Rohrenden,
Fig. 23 die Unteransicht von Fig. 22 ohne die
aufgeschobenen Rohre,
Fig. 24 die Ansicht des Kupplungselementes von
Fig. 23 in Richtung des Pfeiles XXIV,
Fig. 25 die Schnittansicht durch das
Kupplungselement von Fig. 23 entlang der Linie XXV-XXV,
Fig. 26 die Querschnittsansicht durch einen Arm
entlang der Linie XXVI-XXVI von Fig. 25,
Fig. 27 die perspektivische Ansicht auf die
Rasterdecke,
Fig. 28 eine Schnittansicht entlang der
Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 durch eine Rasterdecke
mit Rasterplatten aus Holz-Preßspan,
Fig. 29 eine der Fig. 28 entsprechende
Schnittansicht mit Rasterplatten von geringerer Dicke,
Fig. 30 eine der Schnittansicht entlang der
Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 entsprechende
Schnittansicht durch eine Rasterdecke mit auf die Rohre
aufgelegten Rasterplatten aus transparentem oder
transluzentem Kunststoff und
Fig. 31 eine der Schnittansicht entlang der
Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 entsprechende
Schnittansicht durch eine Rasterdecke mit auf die Rohre
aufgelegten Metallkassetten.
Gemäß Fig. 27 in Verbindung mit Fig. 5 besteht die
Rasterdecke 1 aus Hohlstangen 2, deren jedes Ende 2a-2d
auf jeweils einen der vier Arme 3a-3d des kreuzförmigen
Kupplungselementes 3 geschoben und daran mittels einer
das jeweilige Rohr 2 an einer Bohrung 6 (s. Fig. 6)
durchdringenden Schraube 4 lösbar gehaltert ist, die mit
ihrem Außengewinde 4a in ein Durchgangsinnengewinde 5
eines jeden Armes 2 eingreift.
Wie am anschaulichsten aus den Fig. 5 und 6
ersichtlich ist, wird bei Anzug der Schrauben 4 das
aufgesteckte Ende 2a-2d des jeweiligen Rohres 2 an der
der Bohrung 6 gegenüberliegenden Seite 6a gegen den
jeweiligen Arm 3a-3d des Kupplungselementes 3 verspannt
und daran geklemmt. Das Kupplungselement 3 weist in der
Nähe seines Kreuzungsbereiches 8 über die Stirnfläche
eines jeden Rohrendes 2a-2d einen definierten, gleichen
Anschlag 7a-7d in einem Anschlagsbereich 7 mit
identischer Entfernung vom Kreuzungspunkt 9 auf, der die
Rohre 2 selbst bei kreisrundem Querschnitt eine in der
Draufsicht der Fig. 22 eine scharfkantige
Eckenausbildung 10 bilden läßt. Diese scharfkantige
Eckenausbildung 10 ist gleichfalls aus Fig. 5
ersichtlich.
Durch diese Kupplung von jeweils vier Rohren 2
entstehen gemäß Fig. 27 quadratische Rasteröffnungen 11,
die von auf die Rohre 2 aufgelegten Rasterplatten 12
entsprechend quadratischer Konfiguration abgedeckt sind.
Wie aus Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 3 ersichtlich
ist, sind die Arme 3a-3d des Kupplungselementes 3 gemäß
den Fig. 1 bis 6 mit einem rechteckigen Querschnitt
versehen, dessen Längsseite 13 geringfügig kürzer als der
Innendurchmesser 14 gemäß Fig. 6 des aufgeschobenen
Rohres 2 an dieser Stelle ist.
Wie aus Fig. 1 in Verbindung mit den Fig. 3 und 4
entnommen werden kann, ist das Kupplungselement 3 an
seiner der Deckenseite 3e zugekehrten Seite ebenflächig
ausgebildet und an seiner der Sichtseite der
Rasterdecke 1 zugekehrten Seite 3f im Kreuzungsbereich 8
der Arme 3a-3d mit einem sich über die Ebene 3g
erhebenden Kreuz 3h versehen, dessen Stirnkanten 7a-7d
die Anschlagflächen für die Rohrenden 2a-2d bilden.
Grundsätzlich müssen die Arme 3a-3d des
Kupplungselementes 3 nicht unbedingt den in den Fig. 1
bis 6 dargestellten rechteckigen Querschnitt aufweisen,
sondern sie können auch mit einem der jeweiligen
Konfiguration des Innenquerschnittes der Rohre 2
angepaßten Querschnittsform versehen werden, also
beispielsweise kreisrund, rechteckig, quadratisch,
elliptisch oder oval sein. In jedem Fall sind die Rohre 2
außen und auch innen - bis auf einen eventuellen
Schweißgrat - glatt ausgebildet.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6
befindet sich an der Sichtseite 3f des
Kupplungselementes 3 das Kreuz 3h. Zur geschmacklichen
Ausgestaltung sowie zur Entlastung der Arme 3a-3d von den
von den Rohrenden 2a-2d übertragenen Gewichtskräften, die
auch von den Rasterplatten 12 herrühren, ist am
Kreuzungspunkt 9 (s. Fig. 1 und 2) des
Kupplungselementes 3 eine Durchgangsbohrung 15 für den
Gewindeschaft 16b (s. Fig. 15) einer Schraube 16
vorgesehen, mit welcher ein den Kreuzungsbereich 8 des
Kupplungselementes 3 auf der Sichtseite 3f bis zu den
angrenzenden Rohrenden 2a-2d verblendendes
Abdeckelement 17 mit Innengewinde 18 in einem Sackloch 19
lösbar befestigt ist.
Unterschiedliche Ausführungsformen dieses
Abdeckelementes 17 sind in den Fig. 7 bis 14
dargestellt. In den Fig. 7 und 8 weist das
Abdeckelement 17 an seiner Sichtseite 17a eine kreisrunde
Knopfform, in den Fig. 9 und 10 an seiner
Sichtseite 17a eine Kegelform, in den Fig. 11 und 12
eine quadratische Knopfform und in den Fig. 13 und 14
die Form einer quadratischen Pyramide auf. Bezüglich der
Sichtseite 17a sind auch noch andere als die
dargestellten Formen möglich, z. B. eine
Kugelabschnittsform. An seiner entgegengesetzten, den
Rohrenden 2a-2d zugekehrten Seite 17b sind die
Abdeckelemente 17 mit einer sich den Rohrenden 2a-2d
fugenlos anschmiegenden Form versehen. Diese Form ist bei
den Ausführungsformen der Fig. 7 bis 9 etwa
halbkreisförmig, um die Rohrenden 2a-2d entsprechend
formschlüssig aufzunehmen. Dadurch wird das Gewicht
dieser Rohrenden 2a-2d über das Abdeckelement 17 und den
Schraubenschaft 16a auf die Schraube 16 übertragen und
somit die Arme 3a-3d des Kupplungselementes 3
entsprechend entlastet.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 11 bis 14
können die angrenzenden Flächen zu den Rohrenden 2a-2d
entsprechend gestaltet werden, jedoch bei entsprechender
Höhe des Kreuzes 3h auch so gestaltet werden, daß sie
lediglich als Anschlagfläche 7a-7d der Rohrenden 2a-2d
dienen, jedoch mit diesen in keiner Kraftübertragung
stehen.
Sämtliche Abdeckelemente 17 der Fig. 7 bis 14
sind in ihren Eckenbereichen mit Vorsprüngen 20 versehen,
die paßgerecht in zurückspringende, quadratische
Ausschnitte 21 der Kupplungselemente 3 gemäß den
Fig. 1 und 2 zur Verdrehsicherung eingefügt werden.
Es versteht sich, daß der Gewindeschaft 16b der in
Fig. 15 dargestellten Schraube 16 außer der dort
sichtbaren Öse zum Eingriff eines nicht dargestellten
Abhängedrahtes auch mit völlig anderen Kopfformen
versehen werden kann, also beispielsweise mit einem
herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant,
Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, um das
in den Fig. 7 bis 14 dargestellte Abdeckelement 17 zu
haltern. Lediglich in den Kreuzungsbereichen 8, in denen
ein nicht dargestellter Abhängedraht zur Auffangung der
Gewichtskräfte der Rasterdecke 1 angeordnet werden muß,
ist die Schraube 16 entsprechend der Fig. 15 auszubilden.
Das Kupplungselement 3 wird vorteilhaft aus einem
Spritzgießteil hergestellt. Dabei besteht auch die
Möglichkeit, den Kreuzungsbereich 8 des
Kupplungselementes 3 an seiner Sichtseite 3f als
Schmuckteil 21 in Form einer stoffschlüssig mit ihm
verbundenen, quadratischen Pyramide, eines
Pyramidenstumpfes, eines Kegels, eines kreisrunden oder
quadratischen Knopfes oder einer Kugelabschnittsform
auszubilden und fugenlos die Rohrenden 2a-2d angrenzen
lassenden Anschlagfläche 7a-7d zu versehen, so, wie es in
der Ausführungsform des Kupplungselementes 3 in den
Fig. 16 bis 20 dargestellt ist. Die stoffschlüssige,
einteilige Spritzgießform geht insbesondere aus den
Fig. 18 und 19 hervor. Um in diesem Fall eine
Aufhängemöglichkeit mittels der Schraube 16 gemäß Fig. 15
gewährleisten zu können, ist an der Unterseite des
Kupplungselementes 3 gemäß Fig. 19 ein Sackloch mit
Innengewinde 15a im Kreuzungsbereich 8 vorgesehen.
Soweit eine derartige stoffschlüssige Form von
Kupplungselement 3 und Schmuckteil 21 als Ersatz für das
Abdeckelement 17 nicht gewünscht werden, ist gemäß
Fig. 21 eine mehrteilige Form des Kupplungselementes 3
dadurch möglich, daß bei ebenflächiger Form 8a des
Kreuzungsbereiches 8 ein Abdeckelement 17 nach einem der
Ausführungsformen der Fig. 7 bis 14 mittels der
Schraube 16 oder einer anderen Schraube mit dem
Kupplungselement 3 lösbar verbunden wird.
Weiterhin gestattet die Erfindung auch eine
Ausführungsform des Kupplungselementes 3 gemäß den
Fig. 22 bis 26, bei welchem der Kreuzungsbereich 8 mit
einer ebenen Fläche 8a sowohl an der Sichtseite als auch
an der Deckenseite des Kupplungselementes 3 gestaltet ist
und die beiden ebenen Flächen 8a des Kupplungselementes 3
im Kreuzungsbereich 8 an beiden gegenüberliegenden Seiten
in einem dem Durchmesser eines Armes 3 entsprechenden
Abstand A (s. Fig. 24) angeordnet sind. Wie Fig. 22
zeigt, entsteht auch bei dieser Ausführungsform bei
aufgeschobenen Rohrenden 2a-2d auf die Arme 3a-3d in der
Draufsicht ein scharfkantiger Eckenbereich 10 in Form
eines rechten Winkels. Dadurch braucht die bekannte Form
der Rasterplatten 12 nicht geändert zu werden. Im übrigen
sind die Einzelteile der Ausführungsformen der Fig. 22
bis 26 mit den gleichen Bezugsziffern der
Ausführungsformen der Fig. 1 bis 21 versehen, soweit
sie ihnen entsprechen oder mit diesen technisch
äquivalent sind.
Sämtliche Arme 3a-3d der Ausführungsformen der
Fig. 16 bis 26 weisen einen kreisförmigen Querschnitt
auf. Dementsprechend kann die Querschnittsform der
aufgeschobenen Rohrenden 2a-2d ebenfalls kreisrund oder
quadratisch, elliptisch oder oval sein. Die Justierung
erfolgt jeweils über die Schrauben 4 sowie dem
Innengewinde 5 in den Armen 3a-3d. Da das
Kupplungselement 3 in den Fig. 16 bis 26 aus einem
Spritzgießteil besteht, ist auch dementsprechend das
Schmuckteil 21 oder die ebenen Flächen 8a im
Kreuzungsbereich 8 stoffschlüssig damit verbunden und
somit einstückig in das Kupplungselement 3 integriert. Je
nach Material kann das Schmuckteil 21 nachpoliert oder
verchromt werden. Die Rohre 2 können entweder aus
herkömmlichem Stahl mit einer zu den Rasterplatten 12
passenden Lackierung versehen werden oder bestehen
vorteilhaft aus mattierten oder hochglanzpolierten
Edelstahlrohren, die keiner Lackierung bedürfen.
Bei derartigen Rohren gibt es erhebliche qualitative
und preisliche Unterschiede. Besonders preiswert sind
Stahlrohre oder Edelstahlrohre 2, die gemäß der
Schnittbilddarstellung der Fig. 6 einen an sich
nachteiligen Innenschweißgrat 22 aufweisen. Bei der
Ausführungsform des Kupplungselementes 3 gemäß den
Fig. 1 bis 6 spielt dieser Schweißgrat 22 keine Rolle,
da genügend Raum zwischen den im Querschnitt rechteckigen
Armen 3a-3d des Kupplungselementes 3 und der Innenwandung
der jeweiligen Rohre 2 vorhanden ist. Bei der Ausbildung
der Arme 3a-3d mit kreisförmigem Querschnitt gemäß dem
Ausführungsbeispiel des Kupplungselementes 3 der
Fig. 16 bis 26 darf auf der Innenseite der Rohre 2 ein
solcher Grat 22 nicht vorhanden sein oder die Arme 3a-3d
müssen an ihrer Kontaktfläche mit diesem Grat 22 eine
entsprechende Ausnehmung, z. B. in Form einer Abflachung,
aufweisen.
Es versteht sich, daß die Ausführungsformen der
Kupplungselemente 3 gemäß den Fig. 1 bis 6 oder den
Fig. 16 bis 26 für Rohre 2 mit völlig
unterschiedlichem Innenquerschnitt geeignet sind. Bei der
Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6 ist lediglich
die Länge 13 der Arme 3a-3d entsprechend der größten
Innenlänge des jeweils verwendeten Rohres an dieser
Stelle anzupassen. Entsprechendes gilt für den
Durchmesser der Arme 3a-3d der Ausführungsform gemäß den
Fig. 16 bis 26 des Kupplungselementes 3.
Wie aus den Fig. 27 bis 31 ersichtlich ist,
bestehen die auf die Rasteröffnungen 11 auf zulegenden
Rasterplatten 12 aus herkömmlichen Rasterplatten mit
einer an ihrer Deckenseite 12a vorhandenen,
vorspringenden Auflagerkante 12c, wohingegen ihre
Sichtseite 12b den jeweiligen optischen oder akustischen
Erfordernissen angepaßt ist. Wie außerdem aus den
Fig. 28 und 29 hervorgeht, liegen die Rasterplatten 12
nicht wie beim Stand der Technik ebenflächig auf einer
entsprechend ebenflächig vorspringenden Kante eines
Hohlprofils auf, sondern lediglich noch mit einer
Tangentiallinie 12d des Eckenbereiches.
Um Kerbspannungen in dem hohlen Eckenbereich 12e
einer jeden Rasterplatte 12 entgegenzuwirken, können
diese Eckenbereiche auch mit einem entsprechenden
Nutfräser mit einer dem Außendurchmesser der Rohre 2 sich
anschmiegenden Oberfläche 12f versehen werden, wie dies
beispielsweise in der Mitte der Fig. 29 dargestellt ist.
Die Ausführungsform der Fig. 29 unterscheidet sich
von der Fig. 28 lediglich durch die Dicke d, D der
Rasterplatten 12. Dadurch ragen in Fig. 29 die Rohre 2
über die Sichtseite 12b der Rasterplatten 12 hinaus.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 30 bestehen die
Rasterplatten 12 aus großflächigen, auf den Rohren 2
aufliegenden Rasterplatten 12, die nicht unbedingt nur
eine Rasteröffnung 11, sondern auch mehrere
Rasteröffnungen 11 überdecken können. An einer
Stoßfuge 23 stoßen diese Rasterplatten 12 zusammen.
In Fig. 31 bestehen die Rasterplatten 12 aus
Metallkassetten, die mit Stoßfugen bei 24
aneinanderliegen und wiederum jeweils eine
Rasteröffnung 11 ausfüllen. Derartige Rasterplatten 12
gemäß Fig. 31 werden u. a. als gelochte Bleche ausgeführt
und mit oder ohne eine Innenfüllung versehen und dienen
vornehmlich der Schalldämmung.
1
Rasterdecke
2
Hohlstange
2
a-
2
d Enden der Hohlstange
2
3
Kupplungselement
3
a-
3
d Arme des Kupplungselementes
3
3
e Deckenseite des Kupplungselementes
3
3
f Sichtseite des Kupplungselementes
3
3
g Ebene an der Sichtseite
3
f
3
h Kreuz
4
Schraube
4
a Außengewinde der Schraube
4
5
Durchgangsinnengewinde in den Armen
3
a-
3
d
6
Bohrungen in den Rohrenden
2
a-
2
d
6
a gegenüberliegende Seite der Bohrung
6
in den Rohren
2
7
Anschlagsbereich
7
a-
7
d Anschlagflächen
8
Kreuzungsbereich
8
a ebene Fläche im Kreuzungsbereich
8
9
Kreuzungspunkt
10
Eckenausbildung
11
Rasteröffnungen
12
Rasterplatten
12
a Deckenseite der Rasterplatten
12
12
b Sichtseite der Rasterplatten
12
12
c Auflagerkante
12
d Tangentiallinie
12
e Eckenbereich
12
f sich anschmiegender Eckenbereich
13
Längsseite des Kupplungselementes
3
14
Innendurchmesser der Rohre
2
15
Durchgangsbohrung
15
a Innengewinde im Sackloch
16
Schraube
16
a Öse der Schraube
16
16
b Gewindeschaft
17
Abdeckelement
17
a Sichtseite des Abdeckelementes
17
17
b Deckenseite
18
Innengewinde
19
Sackloch
20
Vorsprünge
21
Schmuckteil
22
Schweißgrat
23
,
24
Stoßfugen
A Abstand der ebenen Flächen
A Abstand der ebenen Flächen
8
a
d, D Dicke der Rasterplatten
d, D Dicke der Rasterplatten
12
Claims (14)
1. Rasterdecke, bestehend aus Hohlstangen, deren
jedes Ende auf jeweils einen der vier Arme eines
kreuzförmigen Kupplungselementes geschoben und daran
mittels eines die Hohlstange an einer Bohrung
durchdringenden Verbindungselementes gekuppelt ist, und
die dadurch entstehenden quadratischen oder rechteckigen
Rasteröffnungen von aufgelegten Rasterplatten mit
entsprechender Konfiguration abgedeckt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlstangen (2) aus glatten Rohren mit kreisrundem,
ovalem, elliptischem, quadratischem oder rechteckigem
Querschnitt und die Verbindungselemente aus Schrauben (4)
bestehen, die mit ihrem Außengewinde (4a) in ein
Durchgangs-Innengewinde (5) eines Armes (3a-3d)
eingesetzt sind und bei Anzug das aufgesteckte
Ende (2a-2d) des jeweiligen Rohres (2) an der der
Bohrung (6) gegenüberliegenden Seite (6a) gegen den
Arm (3a-3d) des Kupplungselementes (3) verspannen und
daran klemmen.
2. Rasterdecke nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Kupplungselement (3) in der Nähe seines
Kreuzungsbereiches (8) für die Stirnfläche eines jeden
Rohrendes (2a-2d) einen definierten, gleichen
Anschlag (7a-7d) mit identischer Entfernung vom
Kreuzungspunkt (9) aufweist, der die Rohre (2) selbst bei
kreisrundem Querschnitt zu einer in der Draufsicht
scharfkantigen Eckenausbildung (10) zusammenfügen läßt.
3. Rasterdecke nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Arme (3a-3d) des Kupplungselementes (3) mit einem
rechteckigen Querschnitt versehen sind, dessen
Längsseite (13) geringfügig kürzer als der
Innendurchmesser (14) des aufgeschobenen Rohres (2) an
dieser Stelle ist.
4. Rasterdecke nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Kupplungselement (3) an seiner der Deckenseite der
Rasterdecke (1) zugekehrten Seite (3e) ebenflächig
ausgebildet und an seiner der Sichtseite der
Rasterdecke (1) zugekehrten Seite (3f) im
Kreuzungsbereich (8) der Arme (3a-3d) einen sich über die
Ebene (3g) der Arme (3a-3d) erhebendes Kreuz (3h)
aufweist, dessen Stirnkanten die Anschlagflächen (7a-7d)
für die Rohrenden (2a-2d) bilden.
5. Rasterdecke nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Arme (3a-3d) des Kupplungselementes (3) einen der
jeweiligen Konfiguration des Innenquerschnittes der
Rohre (2) angepaßte Querschnittsform aufweisen.
6. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Kreuzungsbereich (8) des Kupplungselementes (3) an seiner
Sichtseite (3h) als Schmuckteil (21) in Form einer
quadratischen Pyramide, eines Pyramidenstumpfes, eines
Kegels, eines kreisrunden oder eines quadratischen
Knopfes oder als Kugelabschnittsform ausgebildet ist und
mit fugenlos die Rohrenden (2a-2d) angrenzen lassenden
Anschlagflächen (7a-7d) versehen ist.
7. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Kreuzungspunkt (9)
des Kupplungselementes (3) eine Durchgangsbohrung (15)
für den Gewindeschaft (16b) einer Schraube (16)
vorgesehen ist, mit welcher ein den Kreuzungsbereich (8)
des Kupplungselementes (3) auf seiner Sichtseite (3h) bis
zu den angrenzenden Rohrenden (2a-2d) verblendendes
Abdeckelement (17) mit Innengewinde (18) in einem
Sackloch (19) lösbar befestigt ist.
8. Rasterdecke nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Abdeckelement (17) an seiner Sichtseite (17d) mit einer
Pyramidenform, einer Pyramidenstumpfform, einer
Kegelform, einer kreisrunden oder quadratischen Form oder
einer Kugelabschnittsform und an seiner
entgegengesetzten, den Rohrenden (2a-2d) zugekehrten
Seite (17b) mit einer sich den Rohrenden (2a-2d) fugenlos
anpassenden Form versehen ist.
9. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Gewindeschaft (16b) der Schraube (16) entweder mit einem
herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant,
Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, oder
mit einer Öse (16b) zum Eingriff eines Abhängedrahtes
versehen ist.
10. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Kupplungselement (3) aus einem Spritzgießteil besteht.
11. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohre (2) aus
Stahl hergestellt und mit einer zu den Rasterplatten (12)
passenden Lackierung versehen sind.
12. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohre (2) aus
Edelstahl oder Aluminium bestehen und entweder matt
gestaltet oder poliert sind.
13. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die auf die
Rasteröffnungen (11) auf zulegenden Rasterplatten (12) aus
herkömmlichen Rasterplatten mit einer in der Nähe ihrer
Deckenseite (12a) vorhandenen, vorspringenden
Auflagerkante (12c) an sämtlichen vier Seiten bestehen.
14. Rasterdecke nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Rasterplatten (12) aus Holz-Preßspan, transluzentem oder
transparentem Kunststoff oder Glas oder aus
Metallkassetten bestehen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1998105052 DE19805052C1 (de) | 1998-02-09 | 1998-02-09 | Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1998105052 DE19805052C1 (de) | 1998-02-09 | 1998-02-09 | Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19805052C1 true DE19805052C1 (de) | 1999-04-08 |
Family
ID=7857053
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1998105052 Expired - Fee Related DE19805052C1 (de) | 1998-02-09 | 1998-02-09 | Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19805052C1 (de) |
Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3837296A1 (de) * | 1988-11-03 | 1990-09-20 | Karl Hans Koch | Profilrasterdecke fuer wohn-, geschaefts-, ausstellungsraeume od. dgl. |
-
1998
- 1998-02-09 DE DE1998105052 patent/DE19805052C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3837296A1 (de) * | 1988-11-03 | 1990-09-20 | Karl Hans Koch | Profilrasterdecke fuer wohn-, geschaefts-, ausstellungsraeume od. dgl. |
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