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DE19805052C1 - Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren - Google Patents

Rasterdecke mit an kreuzförmigen Kupplungselementen geklemmten, glatten Rohren

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Publication number
DE19805052C1
DE19805052C1 DE1998105052 DE19805052A DE19805052C1 DE 19805052 C1 DE19805052 C1 DE 19805052C1 DE 1998105052 DE1998105052 DE 1998105052 DE 19805052 A DE19805052 A DE 19805052A DE 19805052 C1 DE19805052 C1 DE 19805052C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grid
coupling element
cross
ceiling according
grid ceiling
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1998105052
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Borbonus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Meier Bernd Dipl-Ing 53111 Bonn De
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Application granted granted Critical
Publication of DE19805052C1 publication Critical patent/DE19805052C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
    • E04B9/34Grid-like or open-work ceilings, e.g. lattice type box-like modules, acoustic baffles
    • E04B9/345Grid-like or open-work ceilings, e.g. lattice type box-like modules, acoustic baffles consisting of non-parallel slats, e.g. grids
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
    • E04B9/06Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation characterised by constructional features of the supporting construction, e.g. cross section or material of framework members
    • E04B9/12Connections between non-parallel members of the supporting construction
    • E04B9/14Connections between non-parallel members of the supporting construction all the members being discontinuous and laying at least partly in the same plane

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Rasterdecke, bestehend aus Hohlstangen, deren jedes Ende auf jeweils einen der vier Arme eines kreuzförmigen Kupplungselementes geschoben und daran mittels eines die Hohlstange an einer Bohrung durchdringenden Verbindungselementes gekuppelt ist, und die dadurch entstehenden quadratischen oder rechteckigen Rasteröffnungen von aufgelegten Rasterplatten mit entsprechender Konfiguration abgedeckt sind.
Bei einer bekannten Rasterdecke dieser Art gemäß der DE-OS 38 37 296 A1 bestehen die Hohlstangen aus kostspieligen Profilhohlstangen mit nutartigen Einführungskanälen für die Arme, von denen einer der Einführungskanäle an der Deckenseite und ein weiterer Einführungskanal an der Innenseite sowie oberhalb der Sichtseite des Hohlprofiles angeordnet ist. In entsprechenden Abständen dieser Einführungskanäle weist das kreuzförmige Kupplungselement an sämtlichen vier Seiten je zwei parallele Arme in Form von Einsteckschuhen auf, die durch einen Verbindungssteg miteinander verbunden sind. Die Einsteckschuhe sowie der Basissteg der Einführungskanäle weisen in eingeschobener Lage deckungsgleiche Bohrungen auf, durch welche als Verbindungselement ein konischer Stift getrieben wird, der auf diese Weise den betreffenden Verbindungsschuh mit dem betreffenden Rohrende der profilierten Hohlstange kuppelt. Bei gleicher Länge der Profilstangen entstehen dadurch quadratische Rasteröffnungen, die zur Erstellung einer fertigen Rasterdecke von aufgelegten Rasterplatten mit entsprechend quadratischer Konfiguration abgedeckt sind. Eine derartige Rasterdecke ist nicht nur aufgrund der kompliziert konfigurierten Kupplungselemente und der Profilstangen entsprechend kostspielig, sondern erfordert auch eine sehr präzise Fertigung dieser Teile, von denen die profilierten Hohlstangen eine zu den Rasterplatten passende Lackierung erhalten müssen. Zur optischen Verbesserung werden bei Rasterdecken dieser und ähnlicher Art an der Sichtseite der profilierten Hohlstangen Nuten zum Einklemmen von verchromten Leisten vorgesehen.
Ferner erfordert die Sichtseite des Kupplungselementes eine fugenlose Anpassung an die angrenzenden Hohlprofilenden sowie in jedem Fall eine geschlossene Form an ihrer Sichtseite, damit die Optik der Rasterdecke nicht beeinträchtigt wird. Zu diesem Zweck müssen weitere Maßnahmen zur Verblendung des Kupplungselementes getroffen werden.
Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Rasterdecke der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die sich unter erheblicher Vereinfachung sowohl der Herstellung und der Montage der Hohlstangen und der Kupplungselemente auszeichnet und darüber hinaus für eine vielfältige, technische und geschmackliche Gestaltung der Sichtseite dieser Teile einen erheblichen Spielraum gewährleistet.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Hohlstangen aus glatten Rohren mit kreisrundem, ovalem, elliptischem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt und die Verbindungselemente aus Schrauben bestehen, die mit ihrem Außengewinde in ein Durchgangs- Innengewinde eines Armes eingesetzt sind und bei Anzug das aufgesteckte Ende des jeweiligen Rohres an der der Bohrung gegenüberliegenden Seite gegen den Arm des Kupplungselementes verspannen und daran klemmen. Durch die Ausbildung der Hohlstangen als glatte Rohre mit unterschiedlichen Querschnitten wird nicht nur die Herstellung und Montage einer solchen Rasterdecke erheblich vereinfacht, sondern auch einer geschmacklichen Gestaltung ein breites Toleranzfeld eingeräumt, was insbesondere für den Fall gilt, daß die glatten Rohre aus Edelstahl, Aluminium bestehen oder aus einem Stahl und mit einer ansprechenden Lackierung versehen sind. Dadurch können nicht nur die bisherigen chromierten Einsatz leisten entfallen, da nunmehr die Hohlstange selbst als optisch günstig in Erscheinung tretendes Schmuckteil ausgebildet ist, völlig unabhängig davon, ob die glatten Edelstahl- oder Aluminiumrohre an ihren Außenflächen mattiert oder poliert sind. Dann entfällt auch die bisherige Nachbesserung von Lackbeschädigungen an den bekannten lackierten, profilierten Hohlstangen.
Die Montage wird erheblich vereinfacht, weil zur Zusammenfügung von Kupplungselement und Rohr nur jeweils ein Arm und ein Rohr ineinanderzufügen sind.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Kupplungselement in der Nähe seines Kreuzungspunktes für die Stirnfläche eines jeden Rohrendes einen definierten, gleichen Anschlag mit identischer Entfernung vom Kreuzungspunkt auf, der selbst Rohre mit kreisrundem Querschnitt eine in der Draufsicht scharfkantige Eckenausbildung bilden läßt. Dadurch gestattet die Erfindung auch bei Rohren mit kreisrundem, elliptischem oder ovalem Querschnitt die Verwendung herkömmlicher Rasterplatten, die vorspringende Auflagerkanten an sämtlichen vier Seiten aufweisen. Diese vorspringenden Auflagerkanten sind bei den bisher bekannten profilierten Hohlstangen auf eine ebene Auflagerfläche an der Deckenseite zu beiden Seiten des oben liegenden Einführungskanals für die Steckschuhe gemäß der DE-OS 38 37 296 A1 aufgelegt. Für eine ebene Fläche einer derartigen Rasterplatte weist jedoch ein Rohr mit kreisrundem, ovalem oder elliptischem Querschnitt keine Auflagerfläche, sondern allenfalls eine Berührungslinie in Form einer Tangente auf. Bei einer in der Draufsicht scharfkantigen Eckenausbildung brauchen die bisher bekannten Rasterplatten nicht verändert zu werden, sondern finden eine umlaufende, allen Erfordernissen genügende Halterung und Auflagerung auf den entsprechenden Tangentiallinien der glatten Rohre. Da zudem die Rohre je nach Lichteinfall unterschiedliche Reflexionswinkel bilden, ergibt sich mit der neuen Rasterdecke ein lebhafter und geschmacklich ansprechender optischer Eindruck.
Nach einer ersten Ausführungsform sind die Arme des Kupplungselementes mit einem rechteckigen Querschnitt versehen, dessen Längsseite geringfügig kürzer als die Innenquerschnittslänge des aufgeschobenen Rohres an dieser Stelle ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß auch preiswertere, einen Innenschweißgrat aufweisende Stahlrohre Verwendung finden können. Bei dieser Ausführungsform ist das Kupplungselement vorteilhaft an seiner der Sichtseite der Rasterdecke zugekehrten Seite ebenflächig ausgebildet und an seiner der Deckenseite der Rasterdecke zugekehrten Seite im Kreuzungsbereich der Arme mit einem sich über die Ebene der Arme erhebendes Kreuz versehen, dessen Stirnkanten die Anschlagflächen für die Rohrenden bilden.
Dadurch gewährleistet das Kupplungselement eine einfache, noch an anderer Stelle zu erörternde Verblendung im Kreuzungsbereich seiner Sichtseite.
Nach einer weiteren Ausführungsform weisen die Arme des Kupplungselementes einen der jeweiligen Konfiguration des Innenquerschnittes der Rohre angepaßte Querschnittsform auf, also beispielsweise kreisrund, oval, elliptisch, quadratisch oder rechteckig. Für den Fall der Verwendung von Stahlrohren mit einer Innenschweißnaht sollten die Arme des Kupplungselementes an der betreffenden Seite mit einem entsprechenden Rücksprung versehen werden.
Um die Sichtseite des Kreuzungsbereiches optisch in geschmackvoller und/oder unauffälliger Weise zu verblenden, ist entweder der Kreuzungsbereich an seiner Sichtseite als Schmuckteil ausgebildet oder im Kreuzungspunkt des Kupplungselementes eine Durchgangsbohrung für den Gewindeschaft einer Schraube vorgesehen, mit welcher ein den Kreuzungsbereich des Kupplungselementes bis zu den angrenzenden Rohrenden verblendendes Abdeckelement mit Innengewinde in einem Sackloch lösbar befestigt ist. Dieses Abdeckelement ist an seiner Sichtseite mit einer Pyramidenform, einer Pyramidenstumpfform, einer Kegelform, einer kreisrunden oder quadratischen Form oder einer Kugelabschnittsform und an seiner entgegengesetzten, den Rohrenden zugekehrten Seite mit einer sich den Rohrenden fugenlos anpassenden Form versehen. Dadurch bildet das Abdeckelement mit dem Kupplungselement und den angrenzenden Rohrenden eine optisch ansprechende Einheit. Außerdem bewahrt es die Arme der Kupplungselemente in diesem Bereich vor unerwünschten Biege- und Knickspannungen, indem es diese Spannungen auf den Gewindeschaft der Schraube überträgt.
Da es sich bei diesen Rasterdecken in aller Regel um abgehängte Decken handelt, müssen für die dabei verwendeten Abhängedrähte unterschiedlicher Ausführungsform entsprechende Ösen vorgesehen werden. Zu diesem Zweck ist der Gewindeschaft der Schraube entweder mit einem herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant, Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, oder mit einer Öse zum Eingriff eines solchen Abhängedrahtes versehen.
Zur preiswerten Herstellung besteht das kreuzförmige Kupplungselement aus einem Spritzgießteil, in dessen Arme nachträglich mittels eines Gewindeschneidautomaten mindestens je ein Durchgangs-Innengewinde zum Einsatz der Klemmschrauben für die Rohrenden eingeschnitten ist. Diese Schrauben werden durch die in den Stahl- oder Aluminiumrohren an der Deckenseite vorgesehene Bohrungen in ihrer Montagelage angezogen, wodurch die gegenüberliegende Seite des betreffenden Rohrendes gegen den Arm des Kupplungselementes verspannt wird und daran klemmt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf die Sichtseite einer ersten Ausführungsform eines kreuzförmigen Kupplungselementes, dessen Arme einen rechteckigen Querschnitt aufweisen,
Fig. 2 die Unteransicht von Fig. 1,
Fig. 3 die Ansicht auf das kreuzförmige Kupplungselement in Richtung des Pfeiles III von Fig. 1,
Fig. 4 die Schnittansicht entlang der Linie IV-IV von Fig. 1,
Fig. 5 die Ansicht auf das kreuzförmige Kupplungselement von Fig. 1 mit auf die Arme aufgeschobenen Rohrenden,
Fig. 6 die Schnittansicht entlang der Linie VI-VI von Fig. 5,
Fig. 7 die Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines Abdeckelementes zur Verblendung des Kreuzungsbereiches des Kupplungselementes in Form eines kreisrunden Knopfes,
Fig. 8 die Draufsicht von Fig. 7,
Fig. 9 eine zweite Ausführungsform des Abdeckelementes in Form eines Kegels,
Fig. 10 die Draufsicht von Fig. 9,
Fig. 11 eine weitere Ausführungsform eines Abdeckelementes in Form eines quadratischen Knopfes,
Fig. 12 die Draufsicht von Fig. 11,
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform des Abdeckelementes in Form einer quadratischen Pyramide,
Fig. 14 die Draufsicht von Fig. 13,
Fig. 15 die Ansicht einer Schraube mit Außengewinde und einer Öse zum Eingriff eines Abhängedrahtes,
Fig. 16 die Sichtseite einer weiteren Ausführungsform eines kreuzförmigen Kupplungselementes mit im Querschnitt kreisrunden Armen,
Fig. 17 die Unteransicht von Fig. 16,
Fig. 18 die Ansicht des Kupplungselementes in Richtung des Pfeiles XVIII von Fig. 16,
Fig. 19 die Schnittansicht entlang der Linie XIX-XIX von Fig. 16,
Fig. 20 die Querschnittsansicht eines Armes,
Fig. 21 die Explosionsansicht von Fig. 18 mit einem lösbaren Abdeckelement und einer Befestigungsschraube mit Öse als Kopf,
Fig. 22 die Sichtseite einer der Ausbildung der Fig. 16 entsprechenden weiteren Ausführungsform des Kupplungselementes, jedoch mit einer in der Ebene der Oberkante der Rohre als Arme ausgebildeten quadratischen Sichtfläche mit aufgeschobenen Rohrenden,
Fig. 23 die Unteransicht von Fig. 22 ohne die aufgeschobenen Rohre,
Fig. 24 die Ansicht des Kupplungselementes von Fig. 23 in Richtung des Pfeiles XXIV,
Fig. 25 die Schnittansicht durch das Kupplungselement von Fig. 23 entlang der Linie XXV-XXV,
Fig. 26 die Querschnittsansicht durch einen Arm entlang der Linie XXVI-XXVI von Fig. 25,
Fig. 27 die perspektivische Ansicht auf die Rasterdecke,
Fig. 28 eine Schnittansicht entlang der Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 durch eine Rasterdecke mit Rasterplatten aus Holz-Preßspan,
Fig. 29 eine der Fig. 28 entsprechende Schnittansicht mit Rasterplatten von geringerer Dicke,
Fig. 30 eine der Schnittansicht entlang der Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 entsprechende Schnittansicht durch eine Rasterdecke mit auf die Rohre aufgelegten Rasterplatten aus transparentem oder transluzentem Kunststoff und
Fig. 31 eine der Schnittansicht entlang der Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27 entsprechende Schnittansicht durch eine Rasterdecke mit auf die Rohre aufgelegten Metallkassetten.
Gemäß Fig. 27 in Verbindung mit Fig. 5 besteht die Rasterdecke 1 aus Hohlstangen 2, deren jedes Ende 2a-2d auf jeweils einen der vier Arme 3a-3d des kreuzförmigen Kupplungselementes 3 geschoben und daran mittels einer das jeweilige Rohr 2 an einer Bohrung 6 (s. Fig. 6) durchdringenden Schraube 4 lösbar gehaltert ist, die mit ihrem Außengewinde 4a in ein Durchgangsinnengewinde 5 eines jeden Armes 2 eingreift.
Wie am anschaulichsten aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, wird bei Anzug der Schrauben 4 das aufgesteckte Ende 2a-2d des jeweiligen Rohres 2 an der der Bohrung 6 gegenüberliegenden Seite 6a gegen den jeweiligen Arm 3a-3d des Kupplungselementes 3 verspannt und daran geklemmt. Das Kupplungselement 3 weist in der Nähe seines Kreuzungsbereiches 8 über die Stirnfläche eines jeden Rohrendes 2a-2d einen definierten, gleichen Anschlag 7a-7d in einem Anschlagsbereich 7 mit identischer Entfernung vom Kreuzungspunkt 9 auf, der die Rohre 2 selbst bei kreisrundem Querschnitt eine in der Draufsicht der Fig. 22 eine scharfkantige Eckenausbildung 10 bilden läßt. Diese scharfkantige Eckenausbildung 10 ist gleichfalls aus Fig. 5 ersichtlich.
Durch diese Kupplung von jeweils vier Rohren 2 entstehen gemäß Fig. 27 quadratische Rasteröffnungen 11, die von auf die Rohre 2 aufgelegten Rasterplatten 12 entsprechend quadratischer Konfiguration abgedeckt sind.
Wie aus Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 3 ersichtlich ist, sind die Arme 3a-3d des Kupplungselementes 3 gemäß den Fig. 1 bis 6 mit einem rechteckigen Querschnitt versehen, dessen Längsseite 13 geringfügig kürzer als der Innendurchmesser 14 gemäß Fig. 6 des aufgeschobenen Rohres 2 an dieser Stelle ist.
Wie aus Fig. 1 in Verbindung mit den Fig. 3 und 4 entnommen werden kann, ist das Kupplungselement 3 an seiner der Deckenseite 3e zugekehrten Seite ebenflächig ausgebildet und an seiner der Sichtseite der Rasterdecke 1 zugekehrten Seite 3f im Kreuzungsbereich 8 der Arme 3a-3d mit einem sich über die Ebene 3g erhebenden Kreuz 3h versehen, dessen Stirnkanten 7a-7d die Anschlagflächen für die Rohrenden 2a-2d bilden.
Grundsätzlich müssen die Arme 3a-3d des Kupplungselementes 3 nicht unbedingt den in den Fig. 1 bis 6 dargestellten rechteckigen Querschnitt aufweisen, sondern sie können auch mit einem der jeweiligen Konfiguration des Innenquerschnittes der Rohre 2 angepaßten Querschnittsform versehen werden, also beispielsweise kreisrund, rechteckig, quadratisch, elliptisch oder oval sein. In jedem Fall sind die Rohre 2 außen und auch innen - bis auf einen eventuellen Schweißgrat - glatt ausgebildet.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6 befindet sich an der Sichtseite 3f des Kupplungselementes 3 das Kreuz 3h. Zur geschmacklichen Ausgestaltung sowie zur Entlastung der Arme 3a-3d von den von den Rohrenden 2a-2d übertragenen Gewichtskräften, die auch von den Rasterplatten 12 herrühren, ist am Kreuzungspunkt 9 (s. Fig. 1 und 2) des Kupplungselementes 3 eine Durchgangsbohrung 15 für den Gewindeschaft 16b (s. Fig. 15) einer Schraube 16 vorgesehen, mit welcher ein den Kreuzungsbereich 8 des Kupplungselementes 3 auf der Sichtseite 3f bis zu den angrenzenden Rohrenden 2a-2d verblendendes Abdeckelement 17 mit Innengewinde 18 in einem Sackloch 19 lösbar befestigt ist.
Unterschiedliche Ausführungsformen dieses Abdeckelementes 17 sind in den Fig. 7 bis 14 dargestellt. In den Fig. 7 und 8 weist das Abdeckelement 17 an seiner Sichtseite 17a eine kreisrunde Knopfform, in den Fig. 9 und 10 an seiner Sichtseite 17a eine Kegelform, in den Fig. 11 und 12 eine quadratische Knopfform und in den Fig. 13 und 14 die Form einer quadratischen Pyramide auf. Bezüglich der Sichtseite 17a sind auch noch andere als die dargestellten Formen möglich, z. B. eine Kugelabschnittsform. An seiner entgegengesetzten, den Rohrenden 2a-2d zugekehrten Seite 17b sind die Abdeckelemente 17 mit einer sich den Rohrenden 2a-2d fugenlos anschmiegenden Form versehen. Diese Form ist bei den Ausführungsformen der Fig. 7 bis 9 etwa halbkreisförmig, um die Rohrenden 2a-2d entsprechend formschlüssig aufzunehmen. Dadurch wird das Gewicht dieser Rohrenden 2a-2d über das Abdeckelement 17 und den Schraubenschaft 16a auf die Schraube 16 übertragen und somit die Arme 3a-3d des Kupplungselementes 3 entsprechend entlastet.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 11 bis 14 können die angrenzenden Flächen zu den Rohrenden 2a-2d entsprechend gestaltet werden, jedoch bei entsprechender Höhe des Kreuzes 3h auch so gestaltet werden, daß sie lediglich als Anschlagfläche 7a-7d der Rohrenden 2a-2d dienen, jedoch mit diesen in keiner Kraftübertragung stehen.
Sämtliche Abdeckelemente 17 der Fig. 7 bis 14 sind in ihren Eckenbereichen mit Vorsprüngen 20 versehen, die paßgerecht in zurückspringende, quadratische Ausschnitte 21 der Kupplungselemente 3 gemäß den Fig. 1 und 2 zur Verdrehsicherung eingefügt werden.
Es versteht sich, daß der Gewindeschaft 16b der in Fig. 15 dargestellten Schraube 16 außer der dort sichtbaren Öse zum Eingriff eines nicht dargestellten Abhängedrahtes auch mit völlig anderen Kopfformen versehen werden kann, also beispielsweise mit einem herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant, Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, um das in den Fig. 7 bis 14 dargestellte Abdeckelement 17 zu haltern. Lediglich in den Kreuzungsbereichen 8, in denen ein nicht dargestellter Abhängedraht zur Auffangung der Gewichtskräfte der Rasterdecke 1 angeordnet werden muß, ist die Schraube 16 entsprechend der Fig. 15 auszubilden.
Das Kupplungselement 3 wird vorteilhaft aus einem Spritzgießteil hergestellt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, den Kreuzungsbereich 8 des Kupplungselementes 3 an seiner Sichtseite 3f als Schmuckteil 21 in Form einer stoffschlüssig mit ihm verbundenen, quadratischen Pyramide, eines Pyramidenstumpfes, eines Kegels, eines kreisrunden oder quadratischen Knopfes oder einer Kugelabschnittsform auszubilden und fugenlos die Rohrenden 2a-2d angrenzen lassenden Anschlagfläche 7a-7d zu versehen, so, wie es in der Ausführungsform des Kupplungselementes 3 in den Fig. 16 bis 20 dargestellt ist. Die stoffschlüssige, einteilige Spritzgießform geht insbesondere aus den Fig. 18 und 19 hervor. Um in diesem Fall eine Aufhängemöglichkeit mittels der Schraube 16 gemäß Fig. 15 gewährleisten zu können, ist an der Unterseite des Kupplungselementes 3 gemäß Fig. 19 ein Sackloch mit Innengewinde 15a im Kreuzungsbereich 8 vorgesehen.
Soweit eine derartige stoffschlüssige Form von Kupplungselement 3 und Schmuckteil 21 als Ersatz für das Abdeckelement 17 nicht gewünscht werden, ist gemäß Fig. 21 eine mehrteilige Form des Kupplungselementes 3 dadurch möglich, daß bei ebenflächiger Form 8a des Kreuzungsbereiches 8 ein Abdeckelement 17 nach einem der Ausführungsformen der Fig. 7 bis 14 mittels der Schraube 16 oder einer anderen Schraube mit dem Kupplungselement 3 lösbar verbunden wird.
Weiterhin gestattet die Erfindung auch eine Ausführungsform des Kupplungselementes 3 gemäß den Fig. 22 bis 26, bei welchem der Kreuzungsbereich 8 mit einer ebenen Fläche 8a sowohl an der Sichtseite als auch an der Deckenseite des Kupplungselementes 3 gestaltet ist und die beiden ebenen Flächen 8a des Kupplungselementes 3 im Kreuzungsbereich 8 an beiden gegenüberliegenden Seiten in einem dem Durchmesser eines Armes 3 entsprechenden Abstand A (s. Fig. 24) angeordnet sind. Wie Fig. 22 zeigt, entsteht auch bei dieser Ausführungsform bei aufgeschobenen Rohrenden 2a-2d auf die Arme 3a-3d in der Draufsicht ein scharfkantiger Eckenbereich 10 in Form eines rechten Winkels. Dadurch braucht die bekannte Form der Rasterplatten 12 nicht geändert zu werden. Im übrigen sind die Einzelteile der Ausführungsformen der Fig. 22 bis 26 mit den gleichen Bezugsziffern der Ausführungsformen der Fig. 1 bis 21 versehen, soweit sie ihnen entsprechen oder mit diesen technisch äquivalent sind.
Sämtliche Arme 3a-3d der Ausführungsformen der Fig. 16 bis 26 weisen einen kreisförmigen Querschnitt auf. Dementsprechend kann die Querschnittsform der aufgeschobenen Rohrenden 2a-2d ebenfalls kreisrund oder quadratisch, elliptisch oder oval sein. Die Justierung erfolgt jeweils über die Schrauben 4 sowie dem Innengewinde 5 in den Armen 3a-3d. Da das Kupplungselement 3 in den Fig. 16 bis 26 aus einem Spritzgießteil besteht, ist auch dementsprechend das Schmuckteil 21 oder die ebenen Flächen 8a im Kreuzungsbereich 8 stoffschlüssig damit verbunden und somit einstückig in das Kupplungselement 3 integriert. Je nach Material kann das Schmuckteil 21 nachpoliert oder verchromt werden. Die Rohre 2 können entweder aus herkömmlichem Stahl mit einer zu den Rasterplatten 12 passenden Lackierung versehen werden oder bestehen vorteilhaft aus mattierten oder hochglanzpolierten Edelstahlrohren, die keiner Lackierung bedürfen.
Bei derartigen Rohren gibt es erhebliche qualitative und preisliche Unterschiede. Besonders preiswert sind Stahlrohre oder Edelstahlrohre 2, die gemäß der Schnittbilddarstellung der Fig. 6 einen an sich nachteiligen Innenschweißgrat 22 aufweisen. Bei der Ausführungsform des Kupplungselementes 3 gemäß den Fig. 1 bis 6 spielt dieser Schweißgrat 22 keine Rolle, da genügend Raum zwischen den im Querschnitt rechteckigen Armen 3a-3d des Kupplungselementes 3 und der Innenwandung der jeweiligen Rohre 2 vorhanden ist. Bei der Ausbildung der Arme 3a-3d mit kreisförmigem Querschnitt gemäß dem Ausführungsbeispiel des Kupplungselementes 3 der Fig. 16 bis 26 darf auf der Innenseite der Rohre 2 ein solcher Grat 22 nicht vorhanden sein oder die Arme 3a-3d müssen an ihrer Kontaktfläche mit diesem Grat 22 eine entsprechende Ausnehmung, z. B. in Form einer Abflachung, aufweisen.
Es versteht sich, daß die Ausführungsformen der Kupplungselemente 3 gemäß den Fig. 1 bis 6 oder den Fig. 16 bis 26 für Rohre 2 mit völlig unterschiedlichem Innenquerschnitt geeignet sind. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 6 ist lediglich die Länge 13 der Arme 3a-3d entsprechend der größten Innenlänge des jeweils verwendeten Rohres an dieser Stelle anzupassen. Entsprechendes gilt für den Durchmesser der Arme 3a-3d der Ausführungsform gemäß den Fig. 16 bis 26 des Kupplungselementes 3.
Wie aus den Fig. 27 bis 31 ersichtlich ist, bestehen die auf die Rasteröffnungen 11 auf zulegenden Rasterplatten 12 aus herkömmlichen Rasterplatten mit einer an ihrer Deckenseite 12a vorhandenen, vorspringenden Auflagerkante 12c, wohingegen ihre Sichtseite 12b den jeweiligen optischen oder akustischen Erfordernissen angepaßt ist. Wie außerdem aus den Fig. 28 und 29 hervorgeht, liegen die Rasterplatten 12 nicht wie beim Stand der Technik ebenflächig auf einer entsprechend ebenflächig vorspringenden Kante eines Hohlprofils auf, sondern lediglich noch mit einer Tangentiallinie 12d des Eckenbereiches.
Um Kerbspannungen in dem hohlen Eckenbereich 12e einer jeden Rasterplatte 12 entgegenzuwirken, können diese Eckenbereiche auch mit einem entsprechenden Nutfräser mit einer dem Außendurchmesser der Rohre 2 sich anschmiegenden Oberfläche 12f versehen werden, wie dies beispielsweise in der Mitte der Fig. 29 dargestellt ist.
Die Ausführungsform der Fig. 29 unterscheidet sich von der Fig. 28 lediglich durch die Dicke d, D der Rasterplatten 12. Dadurch ragen in Fig. 29 die Rohre 2 über die Sichtseite 12b der Rasterplatten 12 hinaus.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 30 bestehen die Rasterplatten 12 aus großflächigen, auf den Rohren 2 aufliegenden Rasterplatten 12, die nicht unbedingt nur eine Rasteröffnung 11, sondern auch mehrere Rasteröffnungen 11 überdecken können. An einer Stoßfuge 23 stoßen diese Rasterplatten 12 zusammen.
In Fig. 31 bestehen die Rasterplatten 12 aus Metallkassetten, die mit Stoßfugen bei 24 aneinanderliegen und wiederum jeweils eine Rasteröffnung 11 ausfüllen. Derartige Rasterplatten 12 gemäß Fig. 31 werden u. a. als gelochte Bleche ausgeführt und mit oder ohne eine Innenfüllung versehen und dienen vornehmlich der Schalldämmung.
Bezugszeichenliste
1
Rasterdecke
2
Hohlstange
2
a-
2
d Enden der Hohlstange
2
3
Kupplungselement
3
a-
3
d Arme des Kupplungselementes
3
3
e Deckenseite des Kupplungselementes
3
3
f Sichtseite des Kupplungselementes
3
3
g Ebene an der Sichtseite
3
f
3
h Kreuz
4
Schraube
4
a Außengewinde der Schraube
4
5
Durchgangsinnengewinde in den Armen
3
a-
3
d
6
Bohrungen in den Rohrenden
2
a-
2
d
6
a gegenüberliegende Seite der Bohrung
6
in den Rohren
2
7
Anschlagsbereich
7
a-
7
d Anschlagflächen
8
Kreuzungsbereich
8
a ebene Fläche im Kreuzungsbereich
8
9
Kreuzungspunkt
10
Eckenausbildung
11
Rasteröffnungen
12
Rasterplatten
12
a Deckenseite der Rasterplatten
12
12
b Sichtseite der Rasterplatten
12
12
c Auflagerkante
12
d Tangentiallinie
12
e Eckenbereich
12
f sich anschmiegender Eckenbereich
13
Längsseite des Kupplungselementes
3
14
Innendurchmesser der Rohre
2
15
Durchgangsbohrung
15
a Innengewinde im Sackloch
16
Schraube
16
a Öse der Schraube
16
16
b Gewindeschaft
17
Abdeckelement
17
a Sichtseite des Abdeckelementes
17
17
b Deckenseite
18
Innengewinde
19
Sackloch
20
Vorsprünge
21
Schmuckteil
22
Schweißgrat
23
,
24
Stoßfugen
A Abstand der ebenen Flächen
8
a
d, D Dicke der Rasterplatten
12

Claims (14)

1. Rasterdecke, bestehend aus Hohlstangen, deren jedes Ende auf jeweils einen der vier Arme eines kreuzförmigen Kupplungselementes geschoben und daran mittels eines die Hohlstange an einer Bohrung durchdringenden Verbindungselementes gekuppelt ist, und die dadurch entstehenden quadratischen oder rechteckigen Rasteröffnungen von aufgelegten Rasterplatten mit entsprechender Konfiguration abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlstangen (2) aus glatten Rohren mit kreisrundem, ovalem, elliptischem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt und die Verbindungselemente aus Schrauben (4) bestehen, die mit ihrem Außengewinde (4a) in ein Durchgangs-Innengewinde (5) eines Armes (3a-3d) eingesetzt sind und bei Anzug das aufgesteckte Ende (2a-2d) des jeweiligen Rohres (2) an der der Bohrung (6) gegenüberliegenden Seite (6a) gegen den Arm (3a-3d) des Kupplungselementes (3) verspannen und daran klemmen.
2. Rasterdecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (3) in der Nähe seines Kreuzungsbereiches (8) für die Stirnfläche eines jeden Rohrendes (2a-2d) einen definierten, gleichen Anschlag (7a-7d) mit identischer Entfernung vom Kreuzungspunkt (9) aufweist, der die Rohre (2) selbst bei kreisrundem Querschnitt zu einer in der Draufsicht scharfkantigen Eckenausbildung (10) zusammenfügen läßt.
3. Rasterdecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (3a-3d) des Kupplungselementes (3) mit einem rechteckigen Querschnitt versehen sind, dessen Längsseite (13) geringfügig kürzer als der Innendurchmesser (14) des aufgeschobenen Rohres (2) an dieser Stelle ist.
4. Rasterdecke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (3) an seiner der Deckenseite der Rasterdecke (1) zugekehrten Seite (3e) ebenflächig ausgebildet und an seiner der Sichtseite der Rasterdecke (1) zugekehrten Seite (3f) im Kreuzungsbereich (8) der Arme (3a-3d) einen sich über die Ebene (3g) der Arme (3a-3d) erhebendes Kreuz (3h) aufweist, dessen Stirnkanten die Anschlagflächen (7a-7d) für die Rohrenden (2a-2d) bilden.
5. Rasterdecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (3a-3d) des Kupplungselementes (3) einen der jeweiligen Konfiguration des Innenquerschnittes der Rohre (2) angepaßte Querschnittsform aufweisen.
6. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreuzungsbereich (8) des Kupplungselementes (3) an seiner Sichtseite (3h) als Schmuckteil (21) in Form einer quadratischen Pyramide, eines Pyramidenstumpfes, eines Kegels, eines kreisrunden oder eines quadratischen Knopfes oder als Kugelabschnittsform ausgebildet ist und mit fugenlos die Rohrenden (2a-2d) angrenzen lassenden Anschlagflächen (7a-7d) versehen ist.
7. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Kreuzungspunkt (9) des Kupplungselementes (3) eine Durchgangsbohrung (15) für den Gewindeschaft (16b) einer Schraube (16) vorgesehen ist, mit welcher ein den Kreuzungsbereich (8) des Kupplungselementes (3) auf seiner Sichtseite (3h) bis zu den angrenzenden Rohrenden (2a-2d) verblendendes Abdeckelement (17) mit Innengewinde (18) in einem Sackloch (19) lösbar befestigt ist.
8. Rasterdecke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (17) an seiner Sichtseite (17d) mit einer Pyramidenform, einer Pyramidenstumpfform, einer Kegelform, einer kreisrunden oder quadratischen Form oder einer Kugelabschnittsform und an seiner entgegengesetzten, den Rohrenden (2a-2d) zugekehrten Seite (17b) mit einer sich den Rohrenden (2a-2d) fugenlos anpassenden Form versehen ist.
9. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeschaft (16b) der Schraube (16) entweder mit einem herkömmlichen Schraubkopf, wie Außensechskant, Innensechskant, Schlitzkopf oder Kreuzschlitzkopf, oder mit einer Öse (16b) zum Eingriff eines Abhängedrahtes versehen ist.
10. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (3) aus einem Spritzgießteil besteht.
11. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (2) aus Stahl hergestellt und mit einer zu den Rasterplatten (12) passenden Lackierung versehen sind.
12. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohre (2) aus Edelstahl oder Aluminium bestehen und entweder matt gestaltet oder poliert sind.
13. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Rasteröffnungen (11) auf zulegenden Rasterplatten (12) aus herkömmlichen Rasterplatten mit einer in der Nähe ihrer Deckenseite (12a) vorhandenen, vorspringenden Auflagerkante (12c) an sämtlichen vier Seiten bestehen.
14. Rasterdecke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterplatten (12) aus Holz-Preßspan, transluzentem oder transparentem Kunststoff oder Glas oder aus Metallkassetten bestehen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3837296A1 (de) * 1988-11-03 1990-09-20 Karl Hans Koch Profilrasterdecke fuer wohn-, geschaefts-, ausstellungsraeume od. dgl.

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DE3837296A1 (de) * 1988-11-03 1990-09-20 Karl Hans Koch Profilrasterdecke fuer wohn-, geschaefts-, ausstellungsraeume od. dgl.

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