DE19754376C1 - Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte - Google Patents
Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer TrägerplatteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung zum
Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material, insbe
sondere Karton, mit einem sogenannten Tiegelbereich, in dem
ein Bandstahlschnitt gegenüberliegend einer auf einer Träger
platte fest bzw. verstellbar angeordneten, eine Stanzgravur
tragenden Gegenstanzplatte vorhanden ist, wobei die Träger
platte eine zum Bandstahlschnitt und eine zum Tiegelbereich
gerichtete Fläche aufweist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 93 08 628 U1 bekannt, in der eine Vorrichtung zur paß
genauen, veränderbaren Zuordnung des Bandstahlschnitts und
einer Gegenstanzplatte mit darauf angeordneten Matrize inner
halb eines Stanzautomaten dargestellt und beschrieben ist.
Während früher in solchen Stanzautomaten fast aus
schließlich metallische Trägerplatten Verwendung fanden, die
zum Schutz, insbesondere gegen Rost, eine aus Lack bestehende
Schutzschicht besaßen, werden heutzutage hauptsächlich Kunst
stoffträgerplatten verwendet, die ebenfalls eine Schutz
schicht gegen aggressive Mittel wie Säuren, Putzmittel etc.
aufweisen. Bei diesen Lösungen nach dem Stand der Technik
ergeben sich einerseits Probleme durch das nicht hunderpro
zentig gleichmäßige Auftragen der jeweilig notwendigen
Schutzschicht auf die Trägerplatte. Andererseits ist die
Oberfläche einer Trägerplatte nach einigen Millionen Stan
zungen häufig nicht mehr absolut eben, so daß geringfügige
Einsenkungsbereiche (Drucklöcher) vorhanden sind, die das
Stanzergebnis beeinträchtigen. Bisher ist es in einem solchen
Fall notwendig, die sehr teuren Trägerplatten gegen neue aus
zutauschen, da das Nacharbeiten entweder nicht möglich oder
zu aufwendig ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine neue Trä
gerplatte zu schaffen, die eine prinzipiell größere Stanzzeit
bei großer Genauigkeit aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen
des Anspruchs 1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichen
teils, wonach die Trägerplatte in eine Basisplatte sowie min
destens eine an den o. g. Flächen angeordneten, druckstabilen
und gegen mechanische Einwirkungen widerstandsfähige Hartme
tallplatte aufgeteilt ist.
Der wesentliche Vorteil dieser Trägerplatte besteht
zunächst mal darin, daß nach der Herstellung der Verbindung
aus Basisplatte und Hartmetallplatte letztere hochpräzise
plan geschliffen werden kann. Darüber hinaus ist es nach
einer längeren Stanzzeit der sehr stabilen Hartmetallplatte
mit geringem Aufwand möglich - anders als bei Kunststoff-
oder Aluminiumträgerplatten - eventuelle Unregelmäßigkeiten
der Oberfläche, die am Druckbild erkennbar sind, plan zu
schleifen. Dagegen ist das Wiederherstellen der Planizität
von reinen Kunststoff- oder Aluminiumplatten problematisch,
da Aluminium zu weich ist, während beim Kunststoff das
Problem des Glasfaseranteils besteht, wodurch der Flüssig
keitsvorrat der Naß-Schleifmaschine nach jedem Schleifvorgang
einer Trägerplatte ausgetauscht werden muß.
Letztlich besteht auch die Möglichkeit, eine erfindungs
gemäße Trägerplatte dadurch zu schaffen, in dem man
"verbrauchte" Trägerplatten aus beispielsweise Kunststoff
nach einer Dickenreduzierung als Basisplatte verwendet und
darauf eine Hartmetallplatte befestigt, die abschließend dann
plangeschliffen wird.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
weist die Trägerplatte zwei beidseitig der Basisplatte ange
ordnete Hartmetallplatten auf, wodurch die Standzeit einer
Trägerplatte insgesamt noch vergrößert wird. Die Herstellung
der Hartmetallplatten aus korrosionsbeständigem Stahl wirkt
sich besonders vorteilhaft auf die Langzeitaualität der Ober
flächen der Hartmetallplatten aus.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind partiell zwischen der Basisplatte und der
(den) Hartmetallplatte(n) das Druckbild der Stanzmaschine
ausgleichende Zwischenschichten angeordnet. Sollten sich also
aufgrund millionenfacher Starzungen im Tiegelbereich oder
aufgrund konstruktionsbedingter Eigenheiten eines bestimmten
Maschinentyps an der Trägerplatte oder dem Tiegeltisch
partiell gewisse Veränderungen ergeben haben, die das Druck
bild der Stanzmaschine beeinträchtigen, so kann man bei Her
stellung einer erfindungsgemäßen Trägerplatte dies
entsprechend dadurch berücksichtigen, daß man an den bei
spielsweise ein Druckloch aufweisenden Bereichen ausglei
chende Zwischenschichten zwischen den sandwichartigen Aufbau
der Trägerplatte legt.
Zwar ist es bekannt, derartige Zwischenschichten zur
Erreichung eines Generalausgleichs auf einer Träger- oder
Stanzplatte beispielsweise aufzukleben. Jedoch sind bei der
erfindungsgemäßen Ausführungsform die Zwischenschichten fest
innerhalb des schichtförmigen Aufbaus der Trägerplatte einge
bunden. Hierbei handelt es sich also um einen speziell auf
die Besonderheiten eines Maschinentyps oder einer Maschine
angepaßte Trägerplatte. Die erfindungsgemäße Trägerplatte ist
somit in Abhängigkeit vom ermittelten Druckbild teilweise
konvex und/oder konkav ausgeformt.
Auch ist es selbstverständlich denkbar, statt des Ein
satzes von Zwischenschichten die obere und/oder untere Hart
metallplatte so zu schleifen, daß sie einen dem Druckbild
entsprechenden konvexen und/oder konkaven Oberflächenverlauf
aufweisen.
Letztlich ist es auch möglich, daß man die zum Band
stahlschnitt weisende Fläche der Metallplatte plan ausbildet,
während die zum Tiegelbereich gerichtete Fläche der weiteren
Hartmetallplatte auf oben geschilderte Weise an den Ober
flächenverlauf des Tiegels angepaßt ist.
Weitere Vorteile ergeben sich aus dem nachfolgenden Vor
richtungsanspruch.
Die Erfindung bezieht sich des weiteren auf ein
Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte für Stanzma
schinen gemäß Anspruch 1 oder einem der folgenden aus ver
brauchten Trägerplatten insbesondere aus Kunststoff.
Die Lösung der obengenannten Aufgabe ergibt sich aus den
Merkmalen des Anspruchs 9, insbesondere den Merkmalen des
Kennzeichenteils, wonach die Trägerplatte auf eine geringere
Dicke einer Basisplatte heruntergefräst oder -geschliffen
wird, dann wenigstens einseitig eine Hartmetallplatte an der
Basisplatte befestigt und letzlich mittels einer Präzisions-
Schleifmaschine die Oberfläche der Hartmetallplatte plan
geschliffen wird.
Durch dieses erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
einer neuen Trägerplatte wird eine wirtschaftlich sehr vor
teilhafte Möglichkeit geschaffen, die im Prinzip sehr teuren
jedoch verbrauchten Trägerplatten zumindest teilweise wieder
einer neuen Verwertung zuzuführen. Dies ist insbesondere des
halb auch ein Vorteil, da eine im wesentlichen aus einer
"verbrauchten" Trägerplatte hergestellte neue Trägerplatte
eine größere Standzeit aufweist als eine Trägerplatte nach
dem Stand der Technik.
Weitere Vorteile des Verfahrens ergeben sich aus den
nachfolgenden Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung der
Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zum Stanzen von bandförmigen und bogenförmigen Material,
Fig. 2 die Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer in der Vorrichtung nach Fig. 1 gelagerten Trägerplatte,
Fig. 3 die Darstellung einer zweiten Ausführungsform
einer in der Vorrichtung nach Fig. 1 gelagerten Trägerplatte,
Fig. 4 eine ausschnittsweise Darstellung einer Träger
platte im Bereich einer Einführnase und
Fig. 5 eine ausschnittsweise Darstellung der Träger
platte gemäß Fig. 2 mit einer abgewandelten Einführnase.
In den Zeichnungen ist eine Vorrichtung zum Stanzen von
bandförmigen und bogenförmigen Material insgesamt mit der
Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 besteht aus einem sogenannten Tiegel
bereich 11, einer Ausbrechstation 12 und einer Nutzentrenn
station 13, wobei der intervallmäßige Transport von zum
Stanzen vorbereiteten Stanzbogen 14 durch eine Greiferkette
15 durchgeführt wird.
Im Tiegelbereich 11 findet der eigentliche Stanzvorgang
statt, bei dem aus einem Stanzbogen 14, z. B. aus Pappe, eine
größere Anzahl von Nutzen 16 (Zuschnitte) gefertigt wird.
Während in der Ausbrechstation 12 die Randabschnitte von den
Nutzen 16 entfernt werden, findet in der Station 13 anschlie
ßend eine Trennung der einzelnen Nutzen 16 statt.
Im Tiegelbereich 11 ist oberhalb der Bewegungsbahn der
Greiferkette 15 ein Stanzwerkzeug 17 ortsfest angeordnet,
welches als Bandstahlschnitt bezeichnet wird, während unter
halb eine hubbeweglich im Maschinenrahmen gelagerte Träger
platte 18 vorhanden ist.
Auf der in Fig. 2 dargestellten Trägerplatte 18 ist eine
Gegenstanzplatte 19 über in den Eckbereichen 20 vorgesehene,
nicht dargestellte Halteschrauben befestigt. Die in den Eck
bereichen 20 der Trägerplatte 18 vorgesehenen Bohrungen für
die Halteschrauben weisen Übermaß auf, so daß in Grenzen eine
Verschiebung der Gegenstanzplatte 19 in einer Greiferrichtung
a (Bewegungsrichtung der Greiferkette 15) und einer Gegen
greiferrichtung b sowie einer Bedienungsrichtung c und einer
Gegenbedienungsrichtung d auf der Trägerplatte 18 möglich
ist. Unter der Bedienungsseite versteht man die Seite der
Vorrichtung 10, von der aus die verschieblich im Maschinen
rahmen geführte Trägerplatte 18 in den Tiegelbereich 11 ein
geschoben wird.
Die Gegenstanzplatte 19 ist der Träger einer bzw.
mehrerer Stanzmatrize(n) 21, welche z. B. aus Pertinax
bestehen. Wie in Fig. 2 schematisch dargestellt, ist eine
größere Anzahl von Matrizen 21 so auf der Gegenstanzplatte 19
angeordnet, daß mit einem Stanzhub möglichst viele Nutzen 16
erstellt werden, wobei die Fläche der Gegenstanzplatte 19
optimal ausgenutzt werden soll. Die zuvor beschriebene aus
Trägerplatte 18, Gegenstanzplatte 19 sowie Matrizen 21 beste
hende Baugruppe ist innerhalb der Vorrichtung 10 dem Stanz
werkzeug 17 (Bandstahlschnitt) gegenüberliegend angeordnet.
Grundsätzlich wirken beim Stanzen der Bandstahlschnitt
17 und die auf der Gegenstanzplatte 19 angeordneten Matrizen
21 zusammen, welche mit Rill-, Ritz- oder Perforierlinien
versehen ist. Eine derartige Matrize 21 wird heutzutage auf
einer CNC-gesteuerten Maschine gefräst und danach auf der
Gegenstanzplatte 19 befestigt.
Zur Erzeugung mehrerer, als Nutzen bezeichneter
Zuschnitte wird ein Stanzbogen 14 mittels der Greiferkette 15
zwischen Bandstahlschnitt 17 und Gegenstanzplatte 19 trans
portiert, wobei dann im Zuge eines sogenannten Stanzhubes die
beiden Werkzeughälften unter Herstellung der Nutzen 16 anein
andergepreßt werden.
Da es beim Stanzen insbesondere auf die genaueste Orien
tierung von Bandstahlschnitt 17 und Gegenstanzplatte 19
zueinander ankommt, weist die Einheit aus Trägerplatte 18 und
Gegenstanzplatte 19 - wie Fig. 2 andeutet - eine nicht darge
stellte Verstelleinheit und eine Spanneinheit auf, durch
welche die Gegenstanzplatte 19 auf der Trägerplatte 18
definiert bewegt und verspannt werden kann. Während die Ver
stelleinheit in einer Ausnehmung 22 der Trägerplatte 18 bzw.
der Gegenstanzplatte 19 angeordnet ist, wird die Spanneinheit
in einer Ausnehmung 23 befestigt.
Die in Fig. 2 dargestellte Trägerplatte weist die Beson
derheit auf, daß sie aus einer Basisplatte 24 aus Kunststoff
und einer zum Bandstahlschnitt 17 gerichteten Hartmetall
platte 25 besteht, die miteinander verklebt sind. Während die
Basisplatte 24 eine Dicke D1 von ca. 20 mm aufweist, beträgt
die Dicke D2 der Hartmetallplatte lediglich ca. 1,5 mm.
Darüber hinaus ist die aus Basisplatte 24 und Hartme
tallplatte 25 bestehende Trägerplatte 18 mit zwei sogenannten
Einführnasen 26 versehen, die Gegenbedienungsseitig an einer
Stirnfläche 27 der Trägerplatte 18 befestigt sind. Die Ein
führnasen 26 sollen ein einfaches und vor allen Dingen eine
Beschädigung der Trägerplatte 18 vermeidendes Einschieben der
Trägerplatte 18 einschließlich Gegenstanzplatte 19 in den
Tiegelbereich 11 ermöglichen. Zu diesem Zweck sind die Einführ
nasen 26 wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, im wesentlichen
rampenartig aufgebaut, so daß bei Anlage an den Tiegelrahmen
und eine Bewegung der Trägerplatte 18 in Gegenbedienungsrich
tung d die Trägerplatte 18 kontinuierlich angehoben wird.
Letztlich ist in der Fig. 3 noch eine weitere Ausfüh
rungsform einer Trägerplatte 18 dargestellt. Hierbei weist
die Trägerplatte 18 zwar wiederum eine Basisplatte 24 und
eine obere Hartmetallplatte 25, jedoch zusätzlich eine
weitere Hartmetallplatte 28 auf, die zum Tiegelbereich 11
weist. Durch die beidseitige Anordnung von Hartmetallplatten
25 und 28 an der Basisplatte 24 wird die Standzeit der Trä
gerplatte 18 insgesamt noch weiter verlängert.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogen
förmigem Material, insbesondere Karton, mit einem sogenannten
Tiegelbereich, in dem ein Bandstahlschnitt gegenüberliegend
einer auf einer Trägerplatte fest bzw. verstellbar angeord
neten, eine Stanzgravur tragenden Gegenstanzplatte vorhanden
ist, wobei die Trägerplatte eine zum Bandstahlschnitt und
eine zum Tiegelbereich gerichtete Fläche aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (18) in eine Basisplatte
(24) sowie mindestens eine an den o. g. Flächen angeordneten,
druckstabile und gegen mechanische Einwirkungen widerstands
fähige Hartmetallplatte (25, 28) aufgeteilt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerplatte (18) zwei beidseitig der Basisplatte
(24) angeordnete Hartmetallplatten (25, 28) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hartmetallplatte(n) (25, 28) aus
korrosionsbeständigem Stahl gebildet werden.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (24) aus Kunst
stoff, Aluminium, Stahl oder Keramik besteht.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß partiell zwischen der Basisplatte
(24) und der (den) Hartmetallplatte(n) (25, 28) das Druckbild
der Vorrichtung (10) ausgleichende Zwischenschichten angeord
net sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zum Bandstahlschnitt (17)
und/oder Tiegelbereich (11) gerichteten Flächen einen das
Druckbild der Vorrichtung (10) ausgleichenden konvexen oder
konkaven Oberflächenverlauf aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zum Bandstahlschnitt (17)
weisende Fläche der Hartmetallplatte (25) plan ausgebildet
ist, während die zum Tiegelbereich (11) gerichtete Fläche der
weiteren Hartmetallplatte (28) an den Oberflächenverlauf des
Tiegels angepasst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Trägerplatte (18) gegenbe
dienungsseitig mindestens eine rampenartige Einführnase (26)
zum Einschieben in den Tiegelbereich (11) vorhanden ist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte für
Stanzmaschinen gemäß Anspruch 1 aus verbrauchten Träger
platten, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (18)
auf eine geringe Dicke einer Basisplatte (24) heruntergefräst
oder -geschliffen wird, dann wenigstens einseitig eine Hart
metallplatte (25, 28) an der Basisplatte (24) befestigt und
letzlich mittels einer Präzisions-Schleifmaschine die Ober
fläche der Hartmetallplatte (25, 28) plan geschliffen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplatte (18) beidseitig mit einer Hartmetall
platte (25, 28) versehen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hartmetallplatte(n) (25, 28) an die Basis
platte (24) angeklebt werden.
Priority Applications (4)
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DE19754376A DE19754376C1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte |
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Publications (1)
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AT (1) | ATE215432T1 (de) |
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ES (1) | ES2175592T3 (de) |
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EP0922545A3 (de) | 2000-09-06 |
EP0922545A2 (de) | 1999-06-16 |
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EP0922545B1 (de) | 2002-04-03 |
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