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DE19754376C1 - Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte - Google Patents

Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte

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Publication number
DE19754376C1
DE19754376C1 DE19754376A DE19754376A DE19754376C1 DE 19754376 C1 DE19754376 C1 DE 19754376C1 DE 19754376 A DE19754376 A DE 19754376A DE 19754376 A DE19754376 A DE 19754376A DE 19754376 C1 DE19754376 C1 DE 19754376C1
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DE
Germany
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plate
hard metal
base plate
carrier
metal plate
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19754376A
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English (en)
Inventor
Juergen Zimmel
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Individual
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Individual
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Publication date
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Priority to EP98122343A priority patent/EP0922545B1/de
Priority to ES98122343T priority patent/ES2175592T3/es
Priority to AT98122343T priority patent/ATE215432T1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/20Cutting beds
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
    • B26F1/38Cutting-out; Stamping-out
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B26F1/38Cutting-out; Stamping-out
    • B26F1/44Cutters therefor; Dies therefor
    • B26F2001/4463Methods and devices for rule setting, fixation, preparing cutting dies

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)
  • Punching Or Piercing (AREA)
  • Printing Plates And Materials Therefor (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material, insbe­ sondere Karton, mit einem sogenannten Tiegelbereich, in dem ein Bandstahlschnitt gegenüberliegend einer auf einer Träger­ platte fest bzw. verstellbar angeordneten, eine Stanzgravur tragenden Gegenstanzplatte vorhanden ist, wobei die Träger­ platte eine zum Bandstahlschnitt und eine zum Tiegelbereich gerichtete Fläche aufweist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 93 08 628 U1 bekannt, in der eine Vorrichtung zur paß­ genauen, veränderbaren Zuordnung des Bandstahlschnitts und einer Gegenstanzplatte mit darauf angeordneten Matrize inner­ halb eines Stanzautomaten dargestellt und beschrieben ist.
Während früher in solchen Stanzautomaten fast aus­ schließlich metallische Trägerplatten Verwendung fanden, die zum Schutz, insbesondere gegen Rost, eine aus Lack bestehende Schutzschicht besaßen, werden heutzutage hauptsächlich Kunst­ stoffträgerplatten verwendet, die ebenfalls eine Schutz­ schicht gegen aggressive Mittel wie Säuren, Putzmittel etc. aufweisen. Bei diesen Lösungen nach dem Stand der Technik ergeben sich einerseits Probleme durch das nicht hunderpro­ zentig gleichmäßige Auftragen der jeweilig notwendigen Schutzschicht auf die Trägerplatte. Andererseits ist die Oberfläche einer Trägerplatte nach einigen Millionen Stan­ zungen häufig nicht mehr absolut eben, so daß geringfügige Einsenkungsbereiche (Drucklöcher) vorhanden sind, die das Stanzergebnis beeinträchtigen. Bisher ist es in einem solchen Fall notwendig, die sehr teuren Trägerplatten gegen neue aus­ zutauschen, da das Nacharbeiten entweder nicht möglich oder zu aufwendig ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine neue Trä­ gerplatte zu schaffen, die eine prinzipiell größere Stanzzeit bei großer Genauigkeit aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichen­ teils, wonach die Trägerplatte in eine Basisplatte sowie min­ destens eine an den o. g. Flächen angeordneten, druckstabilen und gegen mechanische Einwirkungen widerstandsfähige Hartme­ tallplatte aufgeteilt ist.
Der wesentliche Vorteil dieser Trägerplatte besteht zunächst mal darin, daß nach der Herstellung der Verbindung aus Basisplatte und Hartmetallplatte letztere hochpräzise plan geschliffen werden kann. Darüber hinaus ist es nach einer längeren Stanzzeit der sehr stabilen Hartmetallplatte mit geringem Aufwand möglich - anders als bei Kunststoff- oder Aluminiumträgerplatten - eventuelle Unregelmäßigkeiten der Oberfläche, die am Druckbild erkennbar sind, plan zu schleifen. Dagegen ist das Wiederherstellen der Planizität von reinen Kunststoff- oder Aluminiumplatten problematisch, da Aluminium zu weich ist, während beim Kunststoff das Problem des Glasfaseranteils besteht, wodurch der Flüssig­ keitsvorrat der Naß-Schleifmaschine nach jedem Schleifvorgang einer Trägerplatte ausgetauscht werden muß.
Letztlich besteht auch die Möglichkeit, eine erfindungs­ gemäße Trägerplatte dadurch zu schaffen, in dem man "verbrauchte" Trägerplatten aus beispielsweise Kunststoff nach einer Dickenreduzierung als Basisplatte verwendet und darauf eine Hartmetallplatte befestigt, die abschließend dann plangeschliffen wird.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Trägerplatte zwei beidseitig der Basisplatte ange­ ordnete Hartmetallplatten auf, wodurch die Standzeit einer Trägerplatte insgesamt noch vergrößert wird. Die Herstellung der Hartmetallplatten aus korrosionsbeständigem Stahl wirkt sich besonders vorteilhaft auf die Langzeitaualität der Ober­ flächen der Hartmetallplatten aus.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind partiell zwischen der Basisplatte und der (den) Hartmetallplatte(n) das Druckbild der Stanzmaschine ausgleichende Zwischenschichten angeordnet. Sollten sich also aufgrund millionenfacher Starzungen im Tiegelbereich oder aufgrund konstruktionsbedingter Eigenheiten eines bestimmten Maschinentyps an der Trägerplatte oder dem Tiegeltisch partiell gewisse Veränderungen ergeben haben, die das Druck­ bild der Stanzmaschine beeinträchtigen, so kann man bei Her­ stellung einer erfindungsgemäßen Trägerplatte dies entsprechend dadurch berücksichtigen, daß man an den bei­ spielsweise ein Druckloch aufweisenden Bereichen ausglei­ chende Zwischenschichten zwischen den sandwichartigen Aufbau der Trägerplatte legt.
Zwar ist es bekannt, derartige Zwischenschichten zur Erreichung eines Generalausgleichs auf einer Träger- oder Stanzplatte beispielsweise aufzukleben. Jedoch sind bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform die Zwischenschichten fest innerhalb des schichtförmigen Aufbaus der Trägerplatte einge­ bunden. Hierbei handelt es sich also um einen speziell auf die Besonderheiten eines Maschinentyps oder einer Maschine angepaßte Trägerplatte. Die erfindungsgemäße Trägerplatte ist somit in Abhängigkeit vom ermittelten Druckbild teilweise konvex und/oder konkav ausgeformt.
Auch ist es selbstverständlich denkbar, statt des Ein­ satzes von Zwischenschichten die obere und/oder untere Hart­ metallplatte so zu schleifen, daß sie einen dem Druckbild entsprechenden konvexen und/oder konkaven Oberflächenverlauf aufweisen.
Letztlich ist es auch möglich, daß man die zum Band­ stahlschnitt weisende Fläche der Metallplatte plan ausbildet, während die zum Tiegelbereich gerichtete Fläche der weiteren Hartmetallplatte auf oben geschilderte Weise an den Ober­ flächenverlauf des Tiegels angepaßt ist.
Weitere Vorteile ergeben sich aus dem nachfolgenden Vor­ richtungsanspruch.
Die Erfindung bezieht sich des weiteren auf ein Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte für Stanzma­ schinen gemäß Anspruch 1 oder einem der folgenden aus ver­ brauchten Trägerplatten insbesondere aus Kunststoff.
Die Lösung der obengenannten Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 9, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach die Trägerplatte auf eine geringere Dicke einer Basisplatte heruntergefräst oder -geschliffen wird, dann wenigstens einseitig eine Hartmetallplatte an der Basisplatte befestigt und letzlich mittels einer Präzisions- Schleifmaschine die Oberfläche der Hartmetallplatte plan geschliffen wird.
Durch dieses erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer neuen Trägerplatte wird eine wirtschaftlich sehr vor­ teilhafte Möglichkeit geschaffen, die im Prinzip sehr teuren jedoch verbrauchten Trägerplatten zumindest teilweise wieder einer neuen Verwertung zuzuführen. Dies ist insbesondere des­ halb auch ein Vorteil, da eine im wesentlichen aus einer "verbrauchten" Trägerplatte hergestellte neue Trägerplatte eine größere Standzeit aufweist als eine Trägerplatte nach dem Stand der Technik.
Weitere Vorteile des Verfahrens ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigen und bogenförmigen Material,
Fig. 2 die Darstellung einer ersten Ausführungsform einer in der Vorrichtung nach Fig. 1 gelagerten Trägerplatte,
Fig. 3 die Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer in der Vorrichtung nach Fig. 1 gelagerten Trägerplatte,
Fig. 4 eine ausschnittsweise Darstellung einer Träger­ platte im Bereich einer Einführnase und
Fig. 5 eine ausschnittsweise Darstellung der Träger­ platte gemäß Fig. 2 mit einer abgewandelten Einführnase.
In den Zeichnungen ist eine Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigen und bogenförmigen Material insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 besteht aus einem sogenannten Tiegel­ bereich 11, einer Ausbrechstation 12 und einer Nutzentrenn­ station 13, wobei der intervallmäßige Transport von zum Stanzen vorbereiteten Stanzbogen 14 durch eine Greiferkette 15 durchgeführt wird.
Im Tiegelbereich 11 findet der eigentliche Stanzvorgang statt, bei dem aus einem Stanzbogen 14, z. B. aus Pappe, eine größere Anzahl von Nutzen 16 (Zuschnitte) gefertigt wird. Während in der Ausbrechstation 12 die Randabschnitte von den Nutzen 16 entfernt werden, findet in der Station 13 anschlie­ ßend eine Trennung der einzelnen Nutzen 16 statt.
Im Tiegelbereich 11 ist oberhalb der Bewegungsbahn der Greiferkette 15 ein Stanzwerkzeug 17 ortsfest angeordnet, welches als Bandstahlschnitt bezeichnet wird, während unter­ halb eine hubbeweglich im Maschinenrahmen gelagerte Träger­ platte 18 vorhanden ist.
Auf der in Fig. 2 dargestellten Trägerplatte 18 ist eine Gegenstanzplatte 19 über in den Eckbereichen 20 vorgesehene, nicht dargestellte Halteschrauben befestigt. Die in den Eck­ bereichen 20 der Trägerplatte 18 vorgesehenen Bohrungen für die Halteschrauben weisen Übermaß auf, so daß in Grenzen eine Verschiebung der Gegenstanzplatte 19 in einer Greiferrichtung a (Bewegungsrichtung der Greiferkette 15) und einer Gegen­ greiferrichtung b sowie einer Bedienungsrichtung c und einer Gegenbedienungsrichtung d auf der Trägerplatte 18 möglich ist. Unter der Bedienungsseite versteht man die Seite der Vorrichtung 10, von der aus die verschieblich im Maschinen­ rahmen geführte Trägerplatte 18 in den Tiegelbereich 11 ein­ geschoben wird.
Die Gegenstanzplatte 19 ist der Träger einer bzw. mehrerer Stanzmatrize(n) 21, welche z. B. aus Pertinax bestehen. Wie in Fig. 2 schematisch dargestellt, ist eine größere Anzahl von Matrizen 21 so auf der Gegenstanzplatte 19 angeordnet, daß mit einem Stanzhub möglichst viele Nutzen 16 erstellt werden, wobei die Fläche der Gegenstanzplatte 19 optimal ausgenutzt werden soll. Die zuvor beschriebene aus Trägerplatte 18, Gegenstanzplatte 19 sowie Matrizen 21 beste­ hende Baugruppe ist innerhalb der Vorrichtung 10 dem Stanz­ werkzeug 17 (Bandstahlschnitt) gegenüberliegend angeordnet.
Grundsätzlich wirken beim Stanzen der Bandstahlschnitt 17 und die auf der Gegenstanzplatte 19 angeordneten Matrizen 21 zusammen, welche mit Rill-, Ritz- oder Perforierlinien versehen ist. Eine derartige Matrize 21 wird heutzutage auf einer CNC-gesteuerten Maschine gefräst und danach auf der Gegenstanzplatte 19 befestigt.
Zur Erzeugung mehrerer, als Nutzen bezeichneter Zuschnitte wird ein Stanzbogen 14 mittels der Greiferkette 15 zwischen Bandstahlschnitt 17 und Gegenstanzplatte 19 trans­ portiert, wobei dann im Zuge eines sogenannten Stanzhubes die beiden Werkzeughälften unter Herstellung der Nutzen 16 anein­ andergepreßt werden.
Da es beim Stanzen insbesondere auf die genaueste Orien­ tierung von Bandstahlschnitt 17 und Gegenstanzplatte 19 zueinander ankommt, weist die Einheit aus Trägerplatte 18 und Gegenstanzplatte 19 - wie Fig. 2 andeutet - eine nicht darge­ stellte Verstelleinheit und eine Spanneinheit auf, durch welche die Gegenstanzplatte 19 auf der Trägerplatte 18 definiert bewegt und verspannt werden kann. Während die Ver­ stelleinheit in einer Ausnehmung 22 der Trägerplatte 18 bzw. der Gegenstanzplatte 19 angeordnet ist, wird die Spanneinheit in einer Ausnehmung 23 befestigt.
Die in Fig. 2 dargestellte Trägerplatte weist die Beson­ derheit auf, daß sie aus einer Basisplatte 24 aus Kunststoff und einer zum Bandstahlschnitt 17 gerichteten Hartmetall­ platte 25 besteht, die miteinander verklebt sind. Während die Basisplatte 24 eine Dicke D1 von ca. 20 mm aufweist, beträgt die Dicke D2 der Hartmetallplatte lediglich ca. 1,5 mm.
Darüber hinaus ist die aus Basisplatte 24 und Hartme­ tallplatte 25 bestehende Trägerplatte 18 mit zwei sogenannten Einführnasen 26 versehen, die Gegenbedienungsseitig an einer Stirnfläche 27 der Trägerplatte 18 befestigt sind. Die Ein­ führnasen 26 sollen ein einfaches und vor allen Dingen eine Beschädigung der Trägerplatte 18 vermeidendes Einschieben der Trägerplatte 18 einschließlich Gegenstanzplatte 19 in den Tiegelbereich 11 ermöglichen. Zu diesem Zweck sind die Einführ­ nasen 26 wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, im wesentlichen rampenartig aufgebaut, so daß bei Anlage an den Tiegelrahmen und eine Bewegung der Trägerplatte 18 in Gegenbedienungsrich­ tung d die Trägerplatte 18 kontinuierlich angehoben wird.
Letztlich ist in der Fig. 3 noch eine weitere Ausfüh­ rungsform einer Trägerplatte 18 dargestellt. Hierbei weist die Trägerplatte 18 zwar wiederum eine Basisplatte 24 und eine obere Hartmetallplatte 25, jedoch zusätzlich eine weitere Hartmetallplatte 28 auf, die zum Tiegelbereich 11 weist. Durch die beidseitige Anordnung von Hartmetallplatten 25 und 28 an der Basisplatte 24 wird die Standzeit der Trä­ gerplatte 18 insgesamt noch weiter verlängert.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogen­ förmigem Material, insbesondere Karton, mit einem sogenannten Tiegelbereich, in dem ein Bandstahlschnitt gegenüberliegend einer auf einer Trägerplatte fest bzw. verstellbar angeord­ neten, eine Stanzgravur tragenden Gegenstanzplatte vorhanden ist, wobei die Trägerplatte eine zum Bandstahlschnitt und eine zum Tiegelbereich gerichtete Fläche aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (18) in eine Basisplatte (24) sowie mindestens eine an den o. g. Flächen angeordneten, druckstabile und gegen mechanische Einwirkungen widerstands­ fähige Hartmetallplatte (25, 28) aufgeteilt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (18) zwei beidseitig der Basisplatte (24) angeordnete Hartmetallplatten (25, 28) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hartmetallplatte(n) (25, 28) aus korrosionsbeständigem Stahl gebildet werden.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (24) aus Kunst­ stoff, Aluminium, Stahl oder Keramik besteht.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß partiell zwischen der Basisplatte (24) und der (den) Hartmetallplatte(n) (25, 28) das Druckbild der Vorrichtung (10) ausgleichende Zwischenschichten angeord­ net sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Bandstahlschnitt (17) und/oder Tiegelbereich (11) gerichteten Flächen einen das Druckbild der Vorrichtung (10) ausgleichenden konvexen oder konkaven Oberflächenverlauf aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Bandstahlschnitt (17) weisende Fläche der Hartmetallplatte (25) plan ausgebildet ist, während die zum Tiegelbereich (11) gerichtete Fläche der weiteren Hartmetallplatte (28) an den Oberflächenverlauf des Tiegels angepasst ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trägerplatte (18) gegenbe­ dienungsseitig mindestens eine rampenartige Einführnase (26) zum Einschieben in den Tiegelbereich (11) vorhanden ist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte für Stanzmaschinen gemäß Anspruch 1 aus verbrauchten Träger­ platten, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (18) auf eine geringe Dicke einer Basisplatte (24) heruntergefräst oder -geschliffen wird, dann wenigstens einseitig eine Hart­ metallplatte (25, 28) an der Basisplatte (24) befestigt und letzlich mittels einer Präzisions-Schleifmaschine die Ober­ fläche der Hartmetallplatte (25, 28) plan geschliffen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (18) beidseitig mit einer Hartmetall­ platte (25, 28) versehen wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hartmetallplatte(n) (25, 28) an die Basis­ platte (24) angeklebt werden.
DE19754376A 1997-12-09 1997-12-09 Vorrichtung zum Stanzen von bandförmigem und bogenförmigem Material und Verfahren zur Herstellung einer Trägerplatte Expired - Lifetime DE19754376C1 (de)

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