DE19754068A1 - Sicherheitsfolie - Google Patents
SicherheitsfolieInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsfolie.
Etiketten tragen häufig den Namen oder die Marke des Herstellers des Gegenstandes
oder der Ware, auf dem bzw. auf der sie haften, und sollen auf diese Weise die
Originalität des Gegenstandes oder der Ware verbürgen. Häufig wird jedoch in
unlauterer Absicht versucht, Originaletiketten abzulösen und auf kopierter oder
gefälschter Ware anzubringen.
Um ein derartiges "Umetikettieren" zu verhindern, ist es bereits bekannt geworden,
das Etikettenmaterial so auszubilden, daß das Etikett beim Ablöseversuch zerreißt
oder zerbricht. Bei relativ einfach aufgebauten Etiketten stellt dies eine brauchbare
Lösung zur Verhinderung des Umetikettierens dar.
Über die bloße Kennzeichnungsfunktion hinaus werden jedoch heute an Etiketten
zahlreiche andere Anforderungen gestellt. Beispielsweise sollen Etiketten hitze- und
ätzmittelbeständig und/oder mit einem optischen automatischen Lesegerät lesbar sein.
Häufig wird auch verlangt, daß die Etiketten mit einem Laserstrahl beschriftbar sind.
Erwähnt seien auch in diesem Zusammenhang besondere optisch ansprechende
Ausgestaltungen von Etiketten. Diese und zahlreiche andere Anforderungen erfordern
die Verwendung bestimmter Materialien, die häufig nicht damit in Einklang zu bringen
sind, daß das Etikett bei einem Ablöseversuch leicht zerreißen oder zerbrechen soll.
Die Erfindung hat sich daher zur Aufgabe gemacht, eine Sicherheitsfolie zu schaffen,
mit der nahezu jedes beliebig aufgebaute Etikett so ausgestattet und ergänzt werden
kann, daß das Ablösen des Etiketts von einem Gegenstand deutlich kenntlich gemacht
wird.
Diese Aufgabe ist gelöst durch eine Sicherheitsfolie mit mindestens einer
Materialbahn, die zwischen einem Etikett und einem Gegenstand anzuordnen ist und die
mit einer ersten Adhäsionskraft an dem Etikett und mit einer zweiten Adhäsionskraft
an dem Gegenstand haftet, welche Sicherheitsfolie durch Schnitt- oder Stanzlinien in
mehrere Teile geteilt ist und Adhäsionskrafteinstellmittel aufweist, durch die das
Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft lokal unterschiedlich
eingestellt ist, so daß beim Abziehen des Etiketts von dem Gegenstand die
Sicherheitsfolie teilweise an dem Etikett und teilweise an dem Gegenstand verbleibt.
Unter Schnitt- oder Stanzlinien sind in diesem Sinne Trennungslinien zu verstehen,
die die Sicherheitsfolie ganz durchtrennen oder zumindest soweit schwächen, daß beim
Abziehen des Etiketts eine vollständige Trennung der verschiedenen Teile erfolgt.
Insbesondere sind hierunter auch Perforationslinien zu verstehen.
Die Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung dient gewissermaßen als Unterlage für das
zu sichernde Etikett und übernimmt die Aufgabe der Sicherung gegen unerlaubtes
Entfernen.
Bei der Auslegung des eigentlichen Etiketts dagegen ist der Fachmann hinsichtlich der
Wahl von Materialien völlig frei, so daß mit der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie
auch Spezialetiketten jeglicher Art gesichert werden können. Beim Ablösen des Etiketts
von der Originalware zerlegt sich die Sicherheitsfolie und bleibt teilweise an dem
Etikett und teilweise an der Originalware haften. Eine manuelles Wiederherstellen der
Sicherheitsfolie ist praktisch unmöglich. Wenn das Etikett mit den an seiner klebenden
Seite haftenden Teilen der Sicherheitsfolie auf einem anderen Gegenstand angebracht
wird, ergeben sich Unebenheiten, da die auf dem Originalgegenstand zurückgebliebenen
Teile der Sicherheitsfolie gewissermaßen fehlen. Diese Unebenheiten sind deutlich
fühlbar und auch optisch zu erkennen, so daß die stattgefundene Produktfälschung
unmittelbar auffällt und nicht erst nach einer aufwendigen Analyse erkennbar wird.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Adhäsionskraft
einstellmittel in einem bestimmten Muster angeordnet. Diesem Muster kann ganz oder
teilweise wiederum die Form der Schnitt- oder Stanzlinien entsprechen, durch die die
Sicherheitsfolie in mehrere Teile unterteilt ist. Beim Ablösen des Etiketts wird die
Sicherheitsfolie entsprechend dem Muster geteilt, das dann in der oben beschriebenen
Art und Weise in Erscheinung tritt.
Dabei ist es besonders günstig, wenn die Schnitt oder Stanzlinien und die
Adhäsionskrafteinstellmittel in der Form eines Schriftzuges angeordnet sind. Der
Schriftzug kann beispielsweise die Worte "VOID", "FÄLSCHUNG" oder "UNGÜLTIG"
umfassen, um so auch eine mit der Wirkungsweise der Sicherheitsfolie nicht vertraute
Person zu warnen.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Adhäsionskrafteinstellmittel wird erreicht,
daß bestimmte Teilbereiche der Sicherheitsfolie an dem Etikett fester haften als an
dem Gegenstand, der mit dem Etikett zu kennzeichnen ist, und wiederum andere
Teilbereiche der Sicherheitsfolie mit größerer Adhäsionskraft an dem Gegenstand oder
der Ware haften als an dem Etikett, damit die gewünschte Separation der
Sicherheitsfolie beim Ablösen des Etiketts eintritt. Die Adhäsionskraftmittel sind
gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung auf der Seite der Materialbahn der
Sicherheitsfolie angeordnet, die zu dem Etikett weist.
Alternativ oder ergänzend hierzu können jedoch auch die Adhäsionskrafteinstellmittel
auf der gegenüberliegenden Seite der Materialbahn, d. h. auf der Seite der Materialbahn
angeordnet sein, die zu dem Gegenstand weist.
Vorzugsweise umfassen die Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene
klebstoffabweisende Glattschicht. Eine solche selektiv aufgetragene Glattschicht kann
beispielsweise an der dem Etikett zugewandten Seite der Sicherheitsfolie vorgesehen
sein, um die Adhäsionskraft zwischen bestimmten Teilen der Sicherheitsfolie und dem
Etikett herabzusetzen. Sie kann jedoch auch zusätzlich oder alternativ auf der
entgegengesetzten Seite vorgesehen sein, um die zu den erstgenannten Teilen
komplementären Teile so zu präparieren, daß die Adhäsionskraft zwischen den
komplementären Teile und dem Gegenstand vermindert wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfassen alternativ
oder ergänzend die Adhäsionskrafteinstellmittel einen selektiv aufgetragenen
Haftvermittler. Die Verwendung eines solchen Haftvermittlers ist insbesondere dann
von Vorteil, wenn die Sicherheitsfolie ohnehin eine vergleichsweise schlecht klebende
glatte Oberfläche aufweist. Diese schlecht klebende Oberfläche kann durch einen
solchen selektiv aufgetragenen Haftvermittler besonders präpariert werden, um
stellenweise eine besonders hohe Adhäsionskraft zu erzeugen. Die Kombination der
beiden Adhäsionskrafteinstellmittel, nämlich Glattschicht und Haftvermittler, ist
ebenfalls möglich.
Alternativ oder ergänzend hierzu können die Adhäsionskrafteinstellmittel nach einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung eine selektiv aufgetragene die
Klebewirkung eines Klebstoffs herabsetzende Substanz umfassen. Als Substanzen
eignen sich für diesen Zweck Farbe oder Lacke, die auf eine Klebstoffschicht
aufgedruckt oder auf diese im Transferdruck übertragen werden können. Eine solche
die Klebewirkung eines Klebstoffs herabsetzende Substanz kann beispielsweise
vorteilhaft eingesetzt werden, wenn die Sicherheitsfolie mit einer Haftklebstoffschicht
versehen ist, mit der sie auf dem Gegenstand haften soll. Durch die selektiv
aufgetragene die Klebewirkung des Haftklebstoffs herabsetzende Substanz wird die
Adhäsionskraft zwischen der Sicherheitsfolie und dem Gegenstand lokal stark
vermindert oder völlig aufgehoben, so daß sichergestellt ist, daß die auf diese Weise
präparierten Teile der Sicherheitsfolie beim Ablösen des Etiketts nicht auf dem
Gegenstand verbleiben, sondern gewissermaßen mit dem Etikett "mitgehen".
Es versteht sich von selbst, daß alle genannten Ausführungsbeispiele für
Adhäsionskrafteinstellmittel in nahezu beliebiger Weise miteinander kombiniert
werden können, um die gewünschte Separation der Sicherheitsfolie beim Abreißen des
Etiketts zu gewährleisten.
Die Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung kann in beliebiger Weise verwendet werden.
Sie kann beispielsweise zuerst auf den Gegenstand aufgeklebt werden, um
gewissermaßen den Untergrund für das Aufkleben des Etiketts oder mehrerer Etiketten
vorzubereiten, die dann zu einem späteren Zeitpunkt an dem Gegenstand, genauer
gesagt auf der Sicherheitsfolie, angeordnet werden. Nach einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie mit der Materialbahn
des Etiketts verbunden und zusammen mit dieser gestanzt wird. Auf diese Weise
entsteht gewissermaßen ein Etikett, das durch eine Sicherheitsschicht ergänzt ist. Das
Etikett wird dann zusammen mit der Sicherheitsfolie als Laminatverbund auf einen
Gegenstand appliziert.
Bei der zuletzt genannten Ausführungsform kann vorteilhafterweise ein Klebelack als
Verbindungsschicht zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie vorgesehen sein.
Durch einen solchen Klebelack kann - abgesehen von den Bereichen, in denen die
Klebekraft durch die Adhäsionskrafteinstellmittel absichtlich verringert wird, - eine
besonders feste Verbindung zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie erzielt
werden.
Nach einer alternativen Ausführungsvariante kann jedoch auch mit Vorteil ein
Haftklebstoff als Verbindungsschicht zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie
vorgesehen sein.
Wie eingangs erläutert, kann die Sicherheitsfolie in Verbindung mit nahezu jedem
beliebigen Etikett zum Einsatz kommen. Als besonders vorteilhaft hat sich jedoch die
Kombination der Sicherheitsfolie mit einem durch Laserstrahl beschriftbaren Etikett
erwiesen. Insbesondere, wenn das durch den Laserstrahl beschriftbare Etikett eine
Schicht aufweist, die durch den Laserstrahl ablatierbar ist, und eine bestimmte
Hintergrundfarbe für die durch den Laserstrahl ablatierbare Schicht benötigt wird,
kann eine Sicherheitsfolie verwendet werden, die farbig ist und die neben der oben
beschriebenen Sicherheitsfunktion gleichzeitig die Hintergrundfarbe für das mit
Laserstrahl beschriftbare Etikett darstellt.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Figuren schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Ausführungsbeispiele sind nicht
maßstabsgetreu dargestellt, vielmehr sind die Dicken der Folien und Schichten im
Vergleich zu ihren sonstigen Abmessungen stark vergrößert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung, zusammen mit einem Etikett
und einem Gegenstand in Schnittdarstellung.
Fig. 2 Eine Draufsicht auf die in Fig. 1 gezeigte Sicherheitsfolie.
Fig. 3 Eine Ausführungsvariante der Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung in
Schnittdarstellung.
Fig. 4 Eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie aus Fig. 3.
Fig. 5 Eine weitere Ausführungsvariante einer Sicherheitsfolie gemäß der
Erfindung in Schnittdarstellung.
Fig. 6 Die Sicherheitsfolie gemäß Fig. 5 in einer Ansicht von unten.
Fig. 7 Eine weitere Ausführungsform der Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung
in Schnittdarstellung.
Fig. 8 Eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie gemäß Fig. 7.
In Fig. 1 ist im Schnitt ein Etikett 3 zu erkennen, das - wie in Fig. 1 symbolisch
angedeutet ist - aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Solche Schichten können
mehrere Materialbahnen, Farb- oder Druckschichten oder Metallschichten umfassen.
Da es auf den Aufbau des Etiketts im einzelnen nicht ankommt, sind die Schichten nur
symbolisch angedeutet. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4
zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem
Gegenstand 4 ist eine Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet ist, angeordnet. Aus Gründen der übersichtlichen Darstellung ist das Etikett
3 von der Sicherheitsfolie 1 im Abstand zu derselben gezeichnet. Selbstverständlich
sind die beiden genannten Teile 1 und 3 in der Wirklichkeit miteinander verbunden.
Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h.
dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die
Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 2 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die
Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem
Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein
Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff
abweisenden Glattschicht 6 - im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff
abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der
Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die
kreisrunden Stanzlinien 5 begrenzt werden, wie insbesondere aus der Draufsicht der
Fig. 2 hervorgeht.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf
der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die
klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem
Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen
stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der
Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb
der kreisförmigen Stanzlinien 5 durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung
zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die kreisförmigen Bereiche, die innerhalb
der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da
ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark
herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem
Gegenstand 4 hin ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher
gewissermaßen durchlöchert. Wenn der aus dem Etikett 3 und der "durchlöcherten"
Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem anderen Gegenstand
angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2 vorhandenen Löcher durch
das Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche deutlich sichtbar, woraus die
"Umetikettierung" deutlich sichtbar wird.
Fig. 3 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 3 ist
im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut
sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht
des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine
Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet.
Aus Gründen der übersichtlichen Darstellung ist das Etikett 3 von der Sicherheitsfolie
1 im Abstand zu derselben gezeichnet. Selbstverständlich sind die beiden genannten
Teile 1 und 3 in der Wirklichkeit miteinander verbunden. Die Sicherheitsfolie 1 weist
eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten
Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in
mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 4 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die
Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem
Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein
Adhäsionskrafteinstellmittel in Form eines partiell aufgedruckten Haftvermittlers 7
vorgesehen. Der Haftvermittler 7 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der
Materialbahn 2 angeordnet, daß er diejenigen Flächen bedeckt, die außerhalb der
kreisrunden Stanzlinien 5 liegen, wie insbesondere aus der Draufsicht der Fig. 4
hervorgeht.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf
der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv der Haftvermittler 7
angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie
1 an diesen von dem Haftvermittler 7 bedeckten Stellen stark erhöht und das Etikett 3
bildet mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund.
Die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 ist jedoch im
Bereich innerhalb der kreisrunden Stanzlinien geringer, da die Oberfläche der
Materialbahn glatt und dort nicht mit Haftvermittler behandelt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die kreisförmigen Bereiche, die innerhalb
der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da
ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge des Fehlens eines Haftvermittlers
stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem
Gegenstand 4 hin ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher wiederum
durchlöchert.
Fig. 5 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 5 ist
im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut
sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht
des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine
Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet.
Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h.
dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die
Materialbahn 2 ist durch gitternetzartig verlaufende Stanzlinien 5 in mehrere etwa
quadratische Teile unterteilt.
An der Unterseite der Klebstoffschicht 13, d. h. an der Seite der Klebstoffschicht 13,
die dem Gegenstand 4 zugewandt und dem Etikett 3 abgewandt ist, ist auf der
Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten
Substanz 8 vorgesehen, die die Wirkung des Klebstoffes 13 partiell herabsetzt oder
mindert. Die Substanz 8, bei der es sich im Beispiel um Druckfarbe handelt, ist in
einer solchen Form auf der Klebstoffschicht 13 der Materialbahn 2 angeordnet, daß
sich ein schachbrettartiges Muster ergibt, wie insbesondere aus der Fig. 4
hervorgeht, die die Sicherheitsfolie 1 in einer Ansicht von unten zeigt. In Fig. 6
bedeuten die schwarzen Quadrate die mit der Substanz 8 überdeckten Teile, während
die weißen Quadrate frei von der Substanz 8 sind. Die Grenzlinien zwischen den
Feldern sind identisch mit den Stanzlinien 5.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch bildet
das Etikett 3 mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen
Laminatverbund. Die Adhäsionskraft zwischen dem Gegenstand 4 und der
Sicherheitsfolie 1 ist jedoch im Bereich der mit der Substanz 8 bedruckten Bereiche
praktisch gleich null, da dort der Klebstoff 13 mit dem Gegenstand 4 nicht oder nur
kaum in Berührung kommt.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die mit der Substanz 8 bedeckten Bereiche
der Sicherheitsfolie 1 nicht auf dem Gegenstand 4 haften bleiben und zusammen mit dem
Etikett 3 sich von dem Untergrund lösen. Die übrigen Bereiche werden infolge der
Wirkung des Haftklebers 13 auf dem Gegenstand 4 verbleiben. Die Materialbahn 2 der
Sicherheitsfolie 1 wird daher schachbrettartig separiert. Das Schachbrettmuster
drückt sich durch das Etikett 3 durch, wenn dieses auf einem anderen Gegenstand
angebracht wird.
Fig. 7 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 7 ist
im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut
sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht
des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine
Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet.
Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h.
dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die
Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt. Die Stanzlinien 5
weisen insgesamt die Form des Schriftzuges "VOID" auf, wie aus der Darstellung der
Fig. 8 erkennbar ist, die eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie 1 zeigt.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem
Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein
Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff
abweisenden Glattschicht 6 - im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff
abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der
Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die
Stanzlinien 5 begrenzt werden, d. h. die Glattschicht 6 ist deckungsgleich zu dem
ausgestanzten Schriftzug "VOID" angeordnet.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf
der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die
klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem
Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen
stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der
Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb
der Stanzlinien 5 durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung zwischen den
beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien
5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre
Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt
und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist.
Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher separiert. Wenn der aus dem
Etikett 3 und der separierten Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem
anderen Gegenstand angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2
vorhandenen fehlenden Bereiche, die dem Schriftzug "VOID" entsprechen, durch das
Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche deutlich sichtbar, wodurch
jedermann gewarnt wird, daß es sich hier nicht um ein Originalprodukt handeln
könnte.
Fig. 9 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 9 ist
im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut
sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht
des Etiketts 3 besteht aus einem Klebelack 9. Über diesen Klebelack 9 ist das Etikett 3
mit einer Sicherheitsfolie verbunden, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet ist. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer
unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet.
Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 10 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die
Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem
Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein
Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff
abweisenden Glattschicht 6 im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff
abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der
Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die
kreisrunden Stanzlinien 5 begrenzt werden. Der Bereich außerhalb der kreisförmigen
Stanzlinien 5 ist mit einem weiteren Adhäsionskrafteinstellmittel, nämlich einer
Schicht eines Haftvermittlers 7 versehen. Die Struktur der Oberfläche der
Sicherheitsfolie 1 ist insbesondere in der Draufsicht der Fig. 10 zu erkennen.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Klebelack 9 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der
Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die klebstoffabweisenden
Glattschichten 6 und komplementär hierzu die Schicht aus Haftvermittler 7 angeordnet
sind, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an
diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen stark herabgesetzt oder nahezu
aufgehoben, während sie in den komplementären Bereichen durch den Haftvermittler 7
noch erhöht ist. Das Etikett 3 bildet mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch
unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb der Stanzlinien 5 durch den
Klebelack 9 und den Haftvermittler 7 für eine feste Verbindung zwischen den beiden
Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Der Laminatverbund aus der Sicherheitsfolie 1 und der Materialbahn, die das Etikett 3
bildet, wird nach bekannter Technik gestanzt, wobei ein einheitliches Verbundetikett
entsteht, das auf einen Gegenstand 4 aufetikettiert wird.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien
5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre
Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt
und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist,
vor allem da letztere noch zusätzlich durch den Haftvermittler 7 verstärkt ist. Die
Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher separiert, um wie oben beschrieben
Fälschungen anzuzeigen.
Fig. 11 zeigt eine Ausführungsform, bei der die erfindungsgemäße Sicherheitsfolie 1
mit einem mittels Laserstrahl beschriftbaren Etikett 3 kombiniert ist. In Fig. 1 ist
im Schnitt ein mittels Laserstrahl beschriftbares Etikett 3 zu erkennen, das eine
transparente Deckschicht 12, eine unterhalb der transparenten Deckschicht 12 durch
Laserstrahl ablatierbare Schicht 11 sowie eine Schicht aus Haftklebstoff 10 aufweist.
Bei der ablatierbaren Schicht 11 handelt es sich vorzugsweise um eine auf die
transparente Schicht 12 aufgedampfte Metallschicht, wobei Aluminium als Metall
besonders vorteilhaft ist. Mit der Schicht aus Haftklebstoff 10 haftet das Etikett 3 an
einer Sicherheitsfolie 1. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf, die an
ihrer Unterseite, d. h. an ihrer dem Etikett abwandten Seite, mit einer Schicht aus
Haftklebstoff 13 versehen ist. An ihrer entgegengesetzten, d. h. ihrer dem Etikett 3
zugewandten Seite weist die Sicherheitsfolie eine Farbschicht 14 auf. Auf die
Farbschicht 14 ist stellenweise eine klebstoffabweisende Glattschicht 6 gedruckt.
Die Sicherheitsfolie ist durch wellenförmig verlaufende Stanzlinien 5 in mehrere
Teile unterteilt. Wie sich aus der in Fig. 12 gezeigten Draufsicht ergibt, sind die
Glattschichtbereiche 6 jeweils zwischen zwei benachbarten Stanzlinien 5 ausgebildet,
wobei Glattschichtbereiche 6 und unbehandelte Bereiche alternierend angeordnet sind,
so daß sich für die Glattschichtbereiche 6 das in Fig. 12 gezeigte Streifenmuster
ergibt.
Wie aus Fig. 11 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus
Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner
Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf
der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die
klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem
Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen
stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der
Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da in den
Glattschicht freien Bereichen durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung
zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Der Laminatverbund aus der Sicherheitsfolie 1 und der Materialbahn, die das Etikett 3
bildet, wird nach bekannter Technik gestanzt, wobei ein einheitliches Verbundetikett
entsteht, das auf einen Gegenstand 4 aufetikettiert wird.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun
von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die wellenförmigen Glattschichtbereiche,
die zwischen zwei benachbarten Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem
Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der
Glattschichten 6 stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die
Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist. Wenn der aus dem Etikett 3 und der
restlichen Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem anderen
Gegenstand angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2 vorhandenen
wellenförmigen Streifen durch das Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche
deutlich sichtbar, woraus die "Umetikettierung" deutlich erkennbar wird.
Claims (14)
1. Sicherheitsfolie mit mindestens einer Materialbahn (2), die zwischen einem
Etikett (3) und einem Gegenstand (4) anzuordnen ist und mit einer ersten
Adhäsionskraft an dem Etikett (3) und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem
Gegenstand (4) haftet, welche Sicherheitsfolie (1) durch Schnitt- oder
Stanzlinien (5) in mehrere Teile geteilt ist und Adhäsionskrafteinstellmittel
(6; 7; 8) aufweist, durch die das Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur
zweiten Adhäsionskraft lokal unterschiedlich eingestellt ist, so daß beim
Abziehen des Etiketts (3) von dem Gegenstand (4) die Sicherheitsfolie (1)
teilweise an dem Etikett (3) und teilweise an dem Gegenstand (4) verbleibt.
2. Sicherheitsfolie nach Anspruch 1, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel (6;
7; 8) in einem bestimmten Muster angeordnet sind.
3. Sicherheitsfolie nach Anspruch 2, bei der das Muster zumindest teilweise der
Form der Schnitt- oder Stanzlinien (5) entspricht.
4. Sicherheitsfolie nach Anspruch 2 oder 3, bei der durch die Schnitt- oder
Stanzlinien (5) ein Schriftzug definiert ist und die Adhäsionskraft
einstellmittel (6; 7; 8) in der Form des Schriftzuges angeordnet sind.
5. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) auf der Seite der Materialbahn (2)
angeordnet sind, die zu dem Etikett (3) weist.
6. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) auf der Seite der Materialbahn (2)
angeordnet sind, die zu dem Gegenstand (4) weist.
7. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene klebstoffabweisende
Glattschicht (6) umfassen.
8. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Adhäsionskrafteinstellmittel einen selektiv aufgetragenen Haftvermittler (7)
umfassen.
9. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene die Klebewirkung eines
Klebstoffs herabsetzende Substanz (8) umfassen.
10. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die mit dem Etikett
(3) verbunden und zusammen mit diesem gestanzt ist.
11. Sicherheitsfolie nach Anspruch 10, bei der als Verbindungsschicht zwischen
dem Etikett (3) und der Sicherheitsfolie (1) ein Klebelack (9) vorgesehen ist.
12. Sicherheitsfolie nach Anspruch 10, bei der als Verbindungsschicht zwischen
dem Etikett und der Sicherheitsfolie (1) ein Haftklebstoff (10) vorgesehen ist.
13. Sicherheitsfolie nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei der das Etikett (3)
ein mit einem Laserstrahl beschriftbares Etikett ist.
14. Sicherheitsfolie nach Anspruch 13, die farbig ist und bei der das Etikett eine
durch einen Laserstrahl ablatierbare Schicht (11) aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997154068 DE19754068A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Sicherheitsfolie |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997154068 DE19754068A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Sicherheitsfolie |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19754068A1 true DE19754068A1 (de) | 1999-06-10 |
Family
ID=7850904
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997154068 Ceased DE19754068A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Sicherheitsfolie |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19754068A1 (de) |
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1997
- 1997-12-05 DE DE1997154068 patent/DE19754068A1/de not_active Ceased
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