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DE19754068A1 - Sicherheitsfolie - Google Patents

Sicherheitsfolie

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Publication number
DE19754068A1
DE19754068A1 DE1997154068 DE19754068A DE19754068A1 DE 19754068 A1 DE19754068 A1 DE 19754068A1 DE 1997154068 DE1997154068 DE 1997154068 DE 19754068 A DE19754068 A DE 19754068A DE 19754068 A1 DE19754068 A1 DE 19754068A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
security film
adhesive force
adhesive
material web
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1997154068
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Schreiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to DE1997154068 priority Critical patent/DE19754068A1/de
Publication of DE19754068A1 publication Critical patent/DE19754068A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B7/00Layered products characterised by the relation between layers; Layered products characterised by the relative orientation of features between layers, or by the relative values of a measurable parameter between layers, i.e. products comprising layers having different physical, chemical or physicochemical properties; Layered products characterised by the interconnection of layers
    • B32B7/04Interconnection of layers
    • B32B7/06Interconnection of layers permitting easy separation
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0291Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time
    • G09F3/0292Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time tamper indicating labels
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsfolie.
Etiketten tragen häufig den Namen oder die Marke des Herstellers des Gegenstandes oder der Ware, auf dem bzw. auf der sie haften, und sollen auf diese Weise die Originalität des Gegenstandes oder der Ware verbürgen. Häufig wird jedoch in unlauterer Absicht versucht, Originaletiketten abzulösen und auf kopierter oder gefälschter Ware anzubringen.
Um ein derartiges "Umetikettieren" zu verhindern, ist es bereits bekannt geworden, das Etikettenmaterial so auszubilden, daß das Etikett beim Ablöseversuch zerreißt oder zerbricht. Bei relativ einfach aufgebauten Etiketten stellt dies eine brauchbare Lösung zur Verhinderung des Umetikettierens dar.
Über die bloße Kennzeichnungsfunktion hinaus werden jedoch heute an Etiketten zahlreiche andere Anforderungen gestellt. Beispielsweise sollen Etiketten hitze- und ätzmittelbeständig und/oder mit einem optischen automatischen Lesegerät lesbar sein. Häufig wird auch verlangt, daß die Etiketten mit einem Laserstrahl beschriftbar sind. Erwähnt seien auch in diesem Zusammenhang besondere optisch ansprechende Ausgestaltungen von Etiketten. Diese und zahlreiche andere Anforderungen erfordern die Verwendung bestimmter Materialien, die häufig nicht damit in Einklang zu bringen sind, daß das Etikett bei einem Ablöseversuch leicht zerreißen oder zerbrechen soll.
Die Erfindung hat sich daher zur Aufgabe gemacht, eine Sicherheitsfolie zu schaffen, mit der nahezu jedes beliebig aufgebaute Etikett so ausgestattet und ergänzt werden kann, daß das Ablösen des Etiketts von einem Gegenstand deutlich kenntlich gemacht wird.
Diese Aufgabe ist gelöst durch eine Sicherheitsfolie mit mindestens einer Materialbahn, die zwischen einem Etikett und einem Gegenstand anzuordnen ist und die mit einer ersten Adhäsionskraft an dem Etikett und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem Gegenstand haftet, welche Sicherheitsfolie durch Schnitt- oder Stanzlinien in mehrere Teile geteilt ist und Adhäsionskrafteinstellmittel aufweist, durch die das Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft lokal unterschiedlich eingestellt ist, so daß beim Abziehen des Etiketts von dem Gegenstand die Sicherheitsfolie teilweise an dem Etikett und teilweise an dem Gegenstand verbleibt.
Unter Schnitt- oder Stanzlinien sind in diesem Sinne Trennungslinien zu verstehen, die die Sicherheitsfolie ganz durchtrennen oder zumindest soweit schwächen, daß beim Abziehen des Etiketts eine vollständige Trennung der verschiedenen Teile erfolgt. Insbesondere sind hierunter auch Perforationslinien zu verstehen.
Die Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung dient gewissermaßen als Unterlage für das zu sichernde Etikett und übernimmt die Aufgabe der Sicherung gegen unerlaubtes Entfernen.
Bei der Auslegung des eigentlichen Etiketts dagegen ist der Fachmann hinsichtlich der Wahl von Materialien völlig frei, so daß mit der erfindungsgemäßen Sicherheitsfolie auch Spezialetiketten jeglicher Art gesichert werden können. Beim Ablösen des Etiketts von der Originalware zerlegt sich die Sicherheitsfolie und bleibt teilweise an dem Etikett und teilweise an der Originalware haften. Eine manuelles Wiederherstellen der Sicherheitsfolie ist praktisch unmöglich. Wenn das Etikett mit den an seiner klebenden Seite haftenden Teilen der Sicherheitsfolie auf einem anderen Gegenstand angebracht wird, ergeben sich Unebenheiten, da die auf dem Originalgegenstand zurückgebliebenen Teile der Sicherheitsfolie gewissermaßen fehlen. Diese Unebenheiten sind deutlich fühlbar und auch optisch zu erkennen, so daß die stattgefundene Produktfälschung unmittelbar auffällt und nicht erst nach einer aufwendigen Analyse erkennbar wird.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Adhäsionskraft­ einstellmittel in einem bestimmten Muster angeordnet. Diesem Muster kann ganz oder teilweise wiederum die Form der Schnitt- oder Stanzlinien entsprechen, durch die die Sicherheitsfolie in mehrere Teile unterteilt ist. Beim Ablösen des Etiketts wird die Sicherheitsfolie entsprechend dem Muster geteilt, das dann in der oben beschriebenen Art und Weise in Erscheinung tritt.
Dabei ist es besonders günstig, wenn die Schnitt oder Stanzlinien und die Adhäsionskrafteinstellmittel in der Form eines Schriftzuges angeordnet sind. Der Schriftzug kann beispielsweise die Worte "VOID", "FÄLSCHUNG" oder "UNGÜLTIG" umfassen, um so auch eine mit der Wirkungsweise der Sicherheitsfolie nicht vertraute Person zu warnen.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Adhäsionskrafteinstellmittel wird erreicht, daß bestimmte Teilbereiche der Sicherheitsfolie an dem Etikett fester haften als an dem Gegenstand, der mit dem Etikett zu kennzeichnen ist, und wiederum andere Teilbereiche der Sicherheitsfolie mit größerer Adhäsionskraft an dem Gegenstand oder der Ware haften als an dem Etikett, damit die gewünschte Separation der Sicherheitsfolie beim Ablösen des Etiketts eintritt. Die Adhäsionskraftmittel sind gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung auf der Seite der Materialbahn der Sicherheitsfolie angeordnet, die zu dem Etikett weist.
Alternativ oder ergänzend hierzu können jedoch auch die Adhäsionskrafteinstellmittel auf der gegenüberliegenden Seite der Materialbahn, d. h. auf der Seite der Materialbahn angeordnet sein, die zu dem Gegenstand weist.
Vorzugsweise umfassen die Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene klebstoffabweisende Glattschicht. Eine solche selektiv aufgetragene Glattschicht kann beispielsweise an der dem Etikett zugewandten Seite der Sicherheitsfolie vorgesehen sein, um die Adhäsionskraft zwischen bestimmten Teilen der Sicherheitsfolie und dem Etikett herabzusetzen. Sie kann jedoch auch zusätzlich oder alternativ auf der entgegengesetzten Seite vorgesehen sein, um die zu den erstgenannten Teilen komplementären Teile so zu präparieren, daß die Adhäsionskraft zwischen den komplementären Teile und dem Gegenstand vermindert wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfassen alternativ oder ergänzend die Adhäsionskrafteinstellmittel einen selektiv aufgetragenen Haftvermittler. Die Verwendung eines solchen Haftvermittlers ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Sicherheitsfolie ohnehin eine vergleichsweise schlecht klebende glatte Oberfläche aufweist. Diese schlecht klebende Oberfläche kann durch einen solchen selektiv aufgetragenen Haftvermittler besonders präpariert werden, um stellenweise eine besonders hohe Adhäsionskraft zu erzeugen. Die Kombination der beiden Adhäsionskrafteinstellmittel, nämlich Glattschicht und Haftvermittler, ist ebenfalls möglich.
Alternativ oder ergänzend hierzu können die Adhäsionskrafteinstellmittel nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung eine selektiv aufgetragene die Klebewirkung eines Klebstoffs herabsetzende Substanz umfassen. Als Substanzen eignen sich für diesen Zweck Farbe oder Lacke, die auf eine Klebstoffschicht aufgedruckt oder auf diese im Transferdruck übertragen werden können. Eine solche die Klebewirkung eines Klebstoffs herabsetzende Substanz kann beispielsweise vorteilhaft eingesetzt werden, wenn die Sicherheitsfolie mit einer Haftklebstoffschicht versehen ist, mit der sie auf dem Gegenstand haften soll. Durch die selektiv aufgetragene die Klebewirkung des Haftklebstoffs herabsetzende Substanz wird die Adhäsionskraft zwischen der Sicherheitsfolie und dem Gegenstand lokal stark vermindert oder völlig aufgehoben, so daß sichergestellt ist, daß die auf diese Weise präparierten Teile der Sicherheitsfolie beim Ablösen des Etiketts nicht auf dem Gegenstand verbleiben, sondern gewissermaßen mit dem Etikett "mitgehen".
Es versteht sich von selbst, daß alle genannten Ausführungsbeispiele für Adhäsionskrafteinstellmittel in nahezu beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können, um die gewünschte Separation der Sicherheitsfolie beim Abreißen des Etiketts zu gewährleisten.
Die Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung kann in beliebiger Weise verwendet werden. Sie kann beispielsweise zuerst auf den Gegenstand aufgeklebt werden, um gewissermaßen den Untergrund für das Aufkleben des Etiketts oder mehrerer Etiketten vorzubereiten, die dann zu einem späteren Zeitpunkt an dem Gegenstand, genauer gesagt auf der Sicherheitsfolie, angeordnet werden. Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, daß die Sicherheitsfolie mit der Materialbahn des Etiketts verbunden und zusammen mit dieser gestanzt wird. Auf diese Weise entsteht gewissermaßen ein Etikett, das durch eine Sicherheitsschicht ergänzt ist. Das Etikett wird dann zusammen mit der Sicherheitsfolie als Laminatverbund auf einen Gegenstand appliziert.
Bei der zuletzt genannten Ausführungsform kann vorteilhafterweise ein Klebelack als Verbindungsschicht zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie vorgesehen sein. Durch einen solchen Klebelack kann - abgesehen von den Bereichen, in denen die Klebekraft durch die Adhäsionskrafteinstellmittel absichtlich verringert wird, - eine besonders feste Verbindung zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie erzielt werden.
Nach einer alternativen Ausführungsvariante kann jedoch auch mit Vorteil ein Haftklebstoff als Verbindungsschicht zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie vorgesehen sein.
Wie eingangs erläutert, kann die Sicherheitsfolie in Verbindung mit nahezu jedem beliebigen Etikett zum Einsatz kommen. Als besonders vorteilhaft hat sich jedoch die Kombination der Sicherheitsfolie mit einem durch Laserstrahl beschriftbaren Etikett erwiesen. Insbesondere, wenn das durch den Laserstrahl beschriftbare Etikett eine Schicht aufweist, die durch den Laserstrahl ablatierbar ist, und eine bestimmte Hintergrundfarbe für die durch den Laserstrahl ablatierbare Schicht benötigt wird, kann eine Sicherheitsfolie verwendet werden, die farbig ist und die neben der oben beschriebenen Sicherheitsfunktion gleichzeitig die Hintergrundfarbe für das mit Laserstrahl beschriftbare Etikett darstellt.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Ausführungsbeispiele sind nicht maßstabsgetreu dargestellt, vielmehr sind die Dicken der Folien und Schichten im Vergleich zu ihren sonstigen Abmessungen stark vergrößert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung, zusammen mit einem Etikett und einem Gegenstand in Schnittdarstellung.
Fig. 2 Eine Draufsicht auf die in Fig. 1 gezeigte Sicherheitsfolie.
Fig. 3 Eine Ausführungsvariante der Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung in Schnittdarstellung.
Fig. 4 Eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie aus Fig. 3.
Fig. 5 Eine weitere Ausführungsvariante einer Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung in Schnittdarstellung.
Fig. 6 Die Sicherheitsfolie gemäß Fig. 5 in einer Ansicht von unten.
Fig. 7 Eine weitere Ausführungsform der Sicherheitsfolie gemäß der Erfindung in Schnittdarstellung.
Fig. 8 Eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie gemäß Fig. 7.
In Fig. 1 ist im Schnitt ein Etikett 3 zu erkennen, das - wie in Fig. 1 symbolisch angedeutet ist - aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Solche Schichten können mehrere Materialbahnen, Farb- oder Druckschichten oder Metallschichten umfassen. Da es auf den Aufbau des Etiketts im einzelnen nicht ankommt, sind die Schichten nur symbolisch angedeutet. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet. Aus Gründen der übersichtlichen Darstellung ist das Etikett 3 von der Sicherheitsfolie 1 im Abstand zu derselben gezeichnet. Selbstverständlich sind die beiden genannten Teile 1 und 3 in der Wirklichkeit miteinander verbunden. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 2 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff­ abweisenden Glattschicht 6 - im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff­ abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die kreisrunden Stanzlinien 5 begrenzt werden, wie insbesondere aus der Draufsicht der Fig. 2 hervorgeht.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb der kreisförmigen Stanzlinien 5 durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die kreisförmigen Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher gewissermaßen durchlöchert. Wenn der aus dem Etikett 3 und der "durchlöcherten" Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem anderen Gegenstand angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2 vorhandenen Löcher durch das Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche deutlich sichtbar, woraus die "Umetikettierung" deutlich sichtbar wird.
Fig. 3 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 3 ist im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet. Aus Gründen der übersichtlichen Darstellung ist das Etikett 3 von der Sicherheitsfolie 1 im Abstand zu derselben gezeichnet. Selbstverständlich sind die beiden genannten Teile 1 und 3 in der Wirklichkeit miteinander verbunden. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 4 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form eines partiell aufgedruckten Haftvermittlers 7 vorgesehen. Der Haftvermittler 7 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der Materialbahn 2 angeordnet, daß er diejenigen Flächen bedeckt, die außerhalb der kreisrunden Stanzlinien 5 liegen, wie insbesondere aus der Draufsicht der Fig. 4 hervorgeht.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv der Haftvermittler 7 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von dem Haftvermittler 7 bedeckten Stellen stark erhöht und das Etikett 3 bildet mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund. Die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 ist jedoch im Bereich innerhalb der kreisrunden Stanzlinien geringer, da die Oberfläche der Materialbahn glatt und dort nicht mit Haftvermittler behandelt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die kreisförmigen Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge des Fehlens eines Haftvermittlers stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher wiederum durchlöchert.
Fig. 5 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 5 ist im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch gitternetzartig verlaufende Stanzlinien 5 in mehrere etwa quadratische Teile unterteilt.
An der Unterseite der Klebstoffschicht 13, d. h. an der Seite der Klebstoffschicht 13, die dem Gegenstand 4 zugewandt und dem Etikett 3 abgewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten Substanz 8 vorgesehen, die die Wirkung des Klebstoffes 13 partiell herabsetzt oder mindert. Die Substanz 8, bei der es sich im Beispiel um Druckfarbe handelt, ist in einer solchen Form auf der Klebstoffschicht 13 der Materialbahn 2 angeordnet, daß sich ein schachbrettartiges Muster ergibt, wie insbesondere aus der Fig. 4 hervorgeht, die die Sicherheitsfolie 1 in einer Ansicht von unten zeigt. In Fig. 6 bedeuten die schwarzen Quadrate die mit der Substanz 8 überdeckten Teile, während die weißen Quadrate frei von der Substanz 8 sind. Die Grenzlinien zwischen den Feldern sind identisch mit den Stanzlinien 5.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch bildet das Etikett 3 mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund. Die Adhäsionskraft zwischen dem Gegenstand 4 und der Sicherheitsfolie 1 ist jedoch im Bereich der mit der Substanz 8 bedruckten Bereiche praktisch gleich null, da dort der Klebstoff 13 mit dem Gegenstand 4 nicht oder nur kaum in Berührung kommt.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die mit der Substanz 8 bedeckten Bereiche der Sicherheitsfolie 1 nicht auf dem Gegenstand 4 haften bleiben und zusammen mit dem Etikett 3 sich von dem Untergrund lösen. Die übrigen Bereiche werden infolge der Wirkung des Haftklebers 13 auf dem Gegenstand 4 verbleiben. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher schachbrettartig separiert. Das Schachbrettmuster drückt sich durch das Etikett 3 durch, wenn dieses auf einem anderen Gegenstand angebracht wird.
Fig. 7 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 7 ist im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Haftklebstoff 10. An dem Gegenstand 4 ist eine Sicherheitsfolie, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, angeordnet. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt. Die Stanzlinien 5 weisen insgesamt die Form des Schriftzuges "VOID" auf, wie aus der Darstellung der Fig. 8 erkennbar ist, die eine Draufsicht auf die Sicherheitsfolie 1 zeigt.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff­ abweisenden Glattschicht 6 - im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff­ abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die Stanzlinien 5 begrenzt werden, d. h. die Glattschicht 6 ist deckungsgleich zu dem ausgestanzten Schriftzug "VOID" angeordnet.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb der Stanzlinien 5 durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher separiert. Wenn der aus dem Etikett 3 und der separierten Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem anderen Gegenstand angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2 vorhandenen fehlenden Bereiche, die dem Schriftzug "VOID" entsprechen, durch das Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche deutlich sichtbar, wodurch jedermann gewarnt wird, daß es sich hier nicht um ein Originalprodukt handeln könnte.
Fig. 9 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung. In Fig. 9 ist im Schnitt wiederum ein Etikett 3 zu erkennen, das aus mehreren Schichten aufgebaut sein kann. Die unterste, d. h. dem zu etikettierenden Gegenstand 4 zugewandte Schicht des Etiketts 3 besteht aus einem Klebelack 9. Über diesen Klebelack 9 ist das Etikett 3 mit einer Sicherheitsfolie verbunden, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf. Diese ist an ihrer unteren, d. h. dem Gegenstand 4 zugewandten Seite, mit Haftklebstoff 13 beschichtet. Die Materialbahn 2 ist durch Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt.
Wie sich aus der in Fig. 10 gezeigten Draufsicht ergibt, weisen die Stanzlinien 5 die Form von Kreisen auf.
An der Oberseite der Materialbahn 2, d. h. an der Seite der Materialbahn 2, die dem Gegenstand 4 abgewandt und dem Etikett 3 zugewandt ist, ist auf der Materialbahn 2 ein Adhäsionskrafteinstellmittel in Form einer partiell aufgedruckten klebstoff­ abweisenden Glattschicht 6 im Beispiel Silikon - vorgesehen. Die klebstoff­ abweisende Glattschicht 6 ist in einer solchen Form auf der Oberseite der Materialbahn 2 angeordnet, daß sie diejenigen Flächen bedeckt, die durch die kreisrunden Stanzlinien 5 begrenzt werden. Der Bereich außerhalb der kreisförmigen Stanzlinien 5 ist mit einem weiteren Adhäsionskrafteinstellmittel, nämlich einer Schicht eines Haftvermittlers 7 versehen. Die Struktur der Oberfläche der Sicherheitsfolie 1 ist insbesondere in der Draufsicht der Fig. 10 zu erkennen.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Klebelack 9 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die klebstoffabweisenden Glattschichten 6 und komplementär hierzu die Schicht aus Haftvermittler 7 angeordnet sind, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben, während sie in den komplementären Bereichen durch den Haftvermittler 7 noch erhöht ist. Das Etikett 3 bildet mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da außerhalb der Stanzlinien 5 durch den Klebelack 9 und den Haftvermittler 7 für eine feste Verbindung zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Der Laminatverbund aus der Sicherheitsfolie 1 und der Materialbahn, die das Etikett 3 bildet, wird nach bekannter Technik gestanzt, wobei ein einheitliches Verbundetikett entsteht, das auf einen Gegenstand 4 aufetikettiert wird.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die Bereiche, die innerhalb der Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist, vor allem da letztere noch zusätzlich durch den Haftvermittler 7 verstärkt ist. Die Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 wird daher separiert, um wie oben beschrieben Fälschungen anzuzeigen.
Fig. 11 zeigt eine Ausführungsform, bei der die erfindungsgemäße Sicherheitsfolie 1 mit einem mittels Laserstrahl beschriftbaren Etikett 3 kombiniert ist. In Fig. 1 ist im Schnitt ein mittels Laserstrahl beschriftbares Etikett 3 zu erkennen, das eine transparente Deckschicht 12, eine unterhalb der transparenten Deckschicht 12 durch Laserstrahl ablatierbare Schicht 11 sowie eine Schicht aus Haftklebstoff 10 aufweist. Bei der ablatierbaren Schicht 11 handelt es sich vorzugsweise um eine auf die transparente Schicht 12 aufgedampfte Metallschicht, wobei Aluminium als Metall besonders vorteilhaft ist. Mit der Schicht aus Haftklebstoff 10 haftet das Etikett 3 an einer Sicherheitsfolie 1. Die Sicherheitsfolie 1 weist eine Materialbahn 2 auf, die an ihrer Unterseite, d. h. an ihrer dem Etikett abwandten Seite, mit einer Schicht aus Haftklebstoff 13 versehen ist. An ihrer entgegengesetzten, d. h. ihrer dem Etikett 3 zugewandten Seite weist die Sicherheitsfolie eine Farbschicht 14 auf. Auf die Farbschicht 14 ist stellenweise eine klebstoffabweisende Glattschicht 6 gedruckt.
Die Sicherheitsfolie ist durch wellenförmig verlaufende Stanzlinien 5 in mehrere Teile unterteilt. Wie sich aus der in Fig. 12 gezeigten Draufsicht ergibt, sind die Glattschichtbereiche 6 jeweils zwischen zwei benachbarten Stanzlinien 5 ausgebildet, wobei Glattschichtbereiche 6 und unbehandelte Bereiche alternierend angeordnet sind, so daß sich für die Glattschichtbereiche 6 das in Fig. 12 gezeigte Streifenmuster ergibt.
Wie aus Fig. 11 hervorgeht, haftet die Sicherheitsfolie 1 mit ihrer Schicht aus Haftklebstoff 13 auf dem Gegenstand 4. Das Etikett 3 haftet seinerseits mit seiner Schicht aus Haftklebstoff 10 auf der Oberseite der Sicherheitsfolie 1. Dadurch, daß auf der Oberseite der Materialbahn 2 der Sicherheitsfolie 1 selektiv die klebstoffabweisende Glattschicht 6 angeordnet ist, ist die Adhäsionskraft zwischen dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 an diesen von der Glattschicht 6 bedeckten Stellen stark herabgesetzt oder nahezu aufgehoben. Dennoch bildet das Etikett 3 mit der Sicherheitsfolie 1 einen praktisch unzertrennlichen Laminatverbund, da in den Glattschicht freien Bereichen durch den Haftklebstoff 10 für eine feste Verbindung zwischen den beiden Teilen 1 und 3 gesorgt ist.
Der Laminatverbund aus der Sicherheitsfolie 1 und der Materialbahn, die das Etikett 3 bildet, wird nach bekannter Technik gestanzt, wobei ein einheitliches Verbundetikett entsteht, das auf einen Gegenstand 4 aufetikettiert wird.
Wird der aus dem Etikett 3 und der Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund nun von dem Gegenstand 4 abgezogen, so werden die wellenförmigen Glattschichtbereiche, die zwischen zwei benachbarten Stanzlinien 5 der Materialbahn 2 liegen, auf dem Gegenstand 4 haften bleiben, da ihre Adhäsionskraft zu dem Etikett 3 hin, infolge der Glattschichten 6 stark herabgesetzt und jedenfalls wesentlich kleiner als die Adhäsionskraft zu dem Gegenstand 4 hin ist. Wenn der aus dem Etikett 3 und der restlichen Sicherheitsfolie 1 bestehende Laminatverbund auf einem anderen Gegenstand angebracht wird, drücken sich die in der Materialbahn 2 vorhandenen wellenförmigen Streifen durch das Etikett 3 durch und werden an dessen Oberfläche deutlich sichtbar, woraus die "Umetikettierung" deutlich erkennbar wird.

Claims (14)

1. Sicherheitsfolie mit mindestens einer Materialbahn (2), die zwischen einem Etikett (3) und einem Gegenstand (4) anzuordnen ist und mit einer ersten Adhäsionskraft an dem Etikett (3) und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem Gegenstand (4) haftet, welche Sicherheitsfolie (1) durch Schnitt- oder Stanzlinien (5) in mehrere Teile geteilt ist und Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) aufweist, durch die das Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft lokal unterschiedlich eingestellt ist, so daß beim Abziehen des Etiketts (3) von dem Gegenstand (4) die Sicherheitsfolie (1) teilweise an dem Etikett (3) und teilweise an dem Gegenstand (4) verbleibt.
2. Sicherheitsfolie nach Anspruch 1, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) in einem bestimmten Muster angeordnet sind.
3. Sicherheitsfolie nach Anspruch 2, bei der das Muster zumindest teilweise der Form der Schnitt- oder Stanzlinien (5) entspricht.
4. Sicherheitsfolie nach Anspruch 2 oder 3, bei der durch die Schnitt- oder Stanzlinien (5) ein Schriftzug definiert ist und die Adhäsionskraft­ einstellmittel (6; 7; 8) in der Form des Schriftzuges angeordnet sind.
5. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) auf der Seite der Materialbahn (2) angeordnet sind, die zu dem Etikett (3) weist.
6. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel (6; 7; 8) auf der Seite der Materialbahn (2) angeordnet sind, die zu dem Gegenstand (4) weist.
7. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene klebstoffabweisende Glattschicht (6) umfassen.
8. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel einen selektiv aufgetragenen Haftvermittler (7) umfassen.
9. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Adhäsionskrafteinstellmittel eine selektiv aufgetragene die Klebewirkung eines Klebstoffs herabsetzende Substanz (8) umfassen.
10. Sicherheitsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die mit dem Etikett (3) verbunden und zusammen mit diesem gestanzt ist.
11. Sicherheitsfolie nach Anspruch 10, bei der als Verbindungsschicht zwischen dem Etikett (3) und der Sicherheitsfolie (1) ein Klebelack (9) vorgesehen ist.
12. Sicherheitsfolie nach Anspruch 10, bei der als Verbindungsschicht zwischen dem Etikett und der Sicherheitsfolie (1) ein Haftklebstoff (10) vorgesehen ist.
13. Sicherheitsfolie nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei der das Etikett (3) ein mit einem Laserstrahl beschriftbares Etikett ist.
14. Sicherheitsfolie nach Anspruch 13, die farbig ist und bei der das Etikett eine durch einen Laserstrahl ablatierbare Schicht (11) aufweist.
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