DE19750946B4 - Arbeitsplatte für schrankförmige Haushaltsgeräte - Google Patents
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Abstract
Arbeitsplatte zur Abdeckung der Gehäuseoberseite eines schrankförmigen Haushaltgerätes, wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank oder dergleichen, mit einer steifen Einlage, einer Dekorfläche und an der Einlage befestigten Befestigungselementen sowie mit mindestens zwei seitlichen, über die Einlage und die Befestigungselemente hinabreichenden Randleisten, dadurch gekennzeichnet, daß die Dekoroberfläche (1) und die Randleiste (2) aus einer einstückigen Blechhaube aus korrosionsbeständigem Metall bestehen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Arbeitsplatte zur Abdeckung der Gehäuseoberseite eines schrankförmigen Haushaltgerätes, wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank oder dergleichen, mit einer steifen Einlage, einer Dekorfläche und an der Einlage befestigten Befestigungselementen sowie mit mindestens zwei seitlichen, über die Einlage und die Befestigungselemente hinabreichenden Randleisten.
- Eine derartige Arbeitsplatte ist aus dem Stand der Technik bekannt. Darin wird eine an der Oberseite dekorierte Holzplatte in einen umlaufenden Kunststoffrahmen eingelegt und an ihrer Unterseite mit Befestigungsteilen – zumeist aus Kunststoff gespritzt – versehen. Alle Teile werden mit einer Vergußmasse verklebt, die zumeist aus einem Zweikomponenten-Polyurethan besteht.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Oberseite einer solchen Arbeitsplatte an das Design eines unlackierten Gehäuses des betreffenden Haushaltgerätes anzu-passen. Dazu sind statt der dekorierten Oberseite der Holzplatte bisher Nirostableche unter den übergreifenden Rand des umlaufenden Kunststoffrahmens eingelegt worden. Der umlaufende Kunststoffrahmen ist dann aus eingefärbtem oder galvanisiertem Kunststoff an das Edelstahldesign angepaßt worden. Die erfindungsgemäße Arbeitsplatte soll hingegen einen hochwertigen Eindruck durch eine geschlossene unlackierte Blechoberfläche vermitteln.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Dekoroberfläche und die Randleisten aus einer einstückigen Blechhaube aus korrosionsbeständigem Metall bestehen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß statt der zwei Teile eines eingelegten Edelstahlbleches mit dem umlaufenden Kunststoffrahmen eine einstückige Blechhaube gebildet werden kann, an deren Unterseite eine sonst auch übliche Holzplatte eingelegt werden kann. Diese kann zusammen mit den Befestigungselementen am Rand der Blechhaube verklebt sein.
- Das Blech kann dabei je nach Material des übrigen Gehäuses aus Edelstahl oder aus Aluminium bestehen. Ist das Gehäuse aus gebürstetem oder gestrahltem Aluminium hergestellt, dann wirkt eine Haube sehr vorteilhaft, wenn sie eine durch Bestrahlung mit Glaskügelchen mattierte Oberfläche aufweist. Eine solchemaßen bearbeitete Aluminum-Oberfläche ist vorteilhafterweise sehr hart und kratzfest.
- In besonders vorteilhafter Weise besteht die steife Einlage aus einer Holzwerkstoffplatte. Eine solche Platte ist formstabil und eben, so daß leichte Verzüge der Blechhaube durch die Holzwerkstoffplatte in Form gezogen werden können.
- Die Einlage und die Befestigungselemente sind erfindungsgemäß mit der Haube verklebt. Die Verklebung wird zweckmäßigerweise durch eine Polyurethan-Zweikomponenten-Vergußmasse dargestellt. Besonders zweckmäßigerweise ist der Dekorflächenteil der Haube mit der Einlage verklebt. Dadurch wird nämlich vermieden, daß gewisse ballenartige Verzöge des Dekorflächenteils der Haube mit der Einlage keinen Kontakt haben und dadurch ein Eindruck entsteht, als wäre der Dekorflächenteil nachgiebig.
- Eine solche Verklebung zwischen dem Dekorflächenteil und der Einlage kann auf einfachste Weise durch doppelseitiges Klebeband zwischen beiden Flächen bestehen.
- Als besonders gut aussehendes Ergebnis hat sich eine Fortbildung der Erfindung erwiesen, bei der die Randleisten der Haube ausgeschnitten sind und die Eckkanten mittels einer Dekorschweißtechnologie miteinander verschweißt sind.
- Für besonders stückzahlintensive Herstellungsfälle eignet sich eine Fortbildung der Erfindung, bei der die Blechhaube ein Tiefziehblechteil ist.
- In jedem Fall ist es für den Unfallschutz besonders von Vorteil, wenn die unteren Kantenstreifen der herabhängenden Randleiste innen nach oben umgebogen sind. Dann ergibt sich eine verrundete Unterkante, die angreifenden Fingern gegenüber ungefährlich ist.
- Eine unbehandelte Blech-Dekorfläche mutet ebenfalls besonders edel an. Eine gewisse Unempfindlichkeit dieser Oberfläche, etwa gegenüber Kratzspuren, wird gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung durch eine strukturierte Prägekontur hergestellt.
- Einerseits kann diese Prägekontur einen umlaufenden erhabenen Rand aufweisen, wodurch die Arbeitsfläche der Arbeitsplatte in bekannter Weise rollbare Gegenstände aufhält, und andererseits kann der Oberflächenteil auf wenigstens einem Teil seiner Oberfläche dekorartig strukturiert sein, was der Kratzempfindlichkeit entgegenwirkt.
- Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ist die Erfindung nachstehend erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine perspektivisch dargestellte Arbeitsplatte nach der Erfindung mit einer aufgeschnittenen Vorderkante und -
2 einen Querschnitt durch eine Arbeitsplatte gemäß1 . - Die in
1 dargestellte Arbeitsplatte kann beispielsweise für die Abdeckung einer schrankförmigen Haushalt-Waschmaschine dienen. Ihr Dekorflächenteil1 und die umlaufende Randleiste2 sind aus einem einstückigen Edelstahlblech hergestellt und bilden eine Haube. Die Eckenkanten3 der Randleisten2 sind beispielsweise durch eine Dekorschweißtechnologie miteinander verschweißt. Die unteren Kantenstreifen4 (2 ) der herabhängenden Randleiste2 sind innen nach oben umgebogen. Dadurch sind die Unterkanten5 der Randleisten2 verrundet und bilden keine Verletzungsgefahr. Auf der Unterseite der Haube ist eine steife Einlage in Form einer Holzwerkstoffplatte6 eingelegt. Sie ist zusammen mit den auf der Unterseite der Holzwerkstoffplatte6 eingelegten Befestigungselementen7 mittels einer Vergußmasse8 mit der Haube entlang der Randleisten2 verklebt. Zusätzlich kann zwischen der nach oben zeigenden Fläche der eingelegten Holzwerkstoffplatte6 und der nach unten zeigenden Fläche des Dekorflächenteils1 der Haube eine Verklebung eingefügt werden, zum Beispiel in Form eines doppelseitigen Klebebands (hier nicht dargestellt). Damit verbindet sich das Dekorflächenteil1 der Haube mit der Einlage6 und vermeidet einen blechartigen Klang der Arbeitsplatte. - In Abänderung der dargestellten Arbeitsplatte können die Eckenkanten
3 von vornherein miteinander verbunden sein, indem die Blechhaube1 ,2 , die anstelle aus Edelstahl aus Aluminium bestehen kann, durch einen Tiefziehvorgang hergestellt wird. Ferner kann der Dekorflächenteil1 auf seiner Oberseite9 eine Prägestruktur aufweisen oder durch Bestrahlung mit Glaskügelchen verdichtet und mattiert sein. Die Prägestruktur kann einerseits aus einem umlaufend erhabenen Rand bestehen. Hierdurch wirkt die Arbeitsplatte formell so wie eine übliche aus Holz und Kunststoff hergestellte Arbeitsplatte. Andererseits kann die Oberfläche9 des Dekorflächenteils wenigstens auf einem Teil seiner Oberfläche dekorartig strukturiert sein, zum Beispiel in Form eines Wabenmusters oder mit hammerschlagartigem Aussehen.
Claims (15)
- Arbeitsplatte zur Abdeckung der Gehäuseoberseite eines schrankförmigen Haushaltgerätes, wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank oder dergleichen, mit einer steifen Einlage, einer Dekorfläche und an der Einlage befestigten Befestigungselementen sowie mit mindestens zwei seitlichen, über die Einlage und die Befestigungselemente hinabreichenden Randleisten, dadurch gekennzeichnet, daß die Dekoroberfläche (
1 ) und die Randleiste (2 ) aus einer einstückigen Blechhaube aus korrosionsbeständigem Metall bestehen. - Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Metall Edelstahl ist.
- Arbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Metall Aluminium ist.
- Arbeitsplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechhaube eine durch Bestrahlung mit Glaskügelchen mattierte und hochverdichtete Oberfläche (
9 ) aufweist. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die steife Einlage (
6 ) eine Holzwerkstoffplatte ist. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage (
6 ) und die Befestigungselemente (7 ) mit der Haube (1 ,2 ) verklebt sind. - Arbeitsplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklebung durch eine Polyurethan-Zweikomponenten-Vergußmasse (
8 ) dargestellt ist. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorflächenteil (
1 ) der Haube (1 ,2 ) mit der Einlage (6 ) verklebt ist. - Arbeitsplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Dekorflächenteil (
1 ) und der Einlage (6 ) ein doppelseitiges Klebeband eingelegt ist. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine umlaufende Randleiste (
2 ) an der Haube (1 ,2 ) vorgesehen ist, die durch Ausschneiden und Abkanten gebildet ist und deren Eckenkanten (3 ) mittels einer Dekorschweißtechnologie miteinander verschweißt sind. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechhaube (
1 ,2 ) ein Tiefziehblechteil ist. - Arbeitsplatte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Kantenstreifen (
4 ) der herabhängenden Randleiste (2 ) innen nach oben umgebogen sind. - Arbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorflächenteil (
1 ) eine Prägestruktur aufweist. - Arbeitsplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Prägestruktur einen umlaufenden erhabenen Rand enthält.
- Arbeitsplatte nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorflächenteil (
1 ) auf wenigstens einem Teil seiner Oberfläche (9 ) dekorartig strukturiert ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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R020 | Patent grant now final |
Effective date: 20110729 |
|
R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: BSH HAUSGERAETE GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, 81739 MUENCHEN, DE Effective date: 20150402 |
|
R071 | Expiry of right |