DE19749948C2 - Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist als die Dicke d der Bauteile - Google Patents
Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist als die Dicke d der BauteileInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu
verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den
Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist, als die Dicke d der Bauteile, und
die Schwenkachse, um die die Bauteile zu verschwenken sein sollen,
außerhalb des Bereiches der Fuge angeordnet ist, mit wenigstens einem
ersten Scharnierlappen zur Verbindung mit einem der Bauteile, und einem
zweiten Scharnierlappen zur Verbindung mit einem weiteren Bauteil, wobei
die Scharnierlappen um eine Drehachse um einen Drehwinkel α dreh- bzw.
schwenkbar miteinander verbunden sind, und wobei das Drehgelenk für den
Gebrauch innerhalb eines vorbestimmten Betriebswinkels β vorgesehen ist,
der kleiner oder gleich dem Drehwinkel α ist, und sich die Einhüllenden
des ersten und zweiten Scharnierlappens in Sicht auf eine Ebene
senkrecht zu der Drehachse so durchdringen, daß bei einer Drehung des
ersten Scharnierlappens gegenüber dem zweiten Scharnierlappen um die
Drehachse innerhalb des Betriebswinkels β ein zwischen den
Scharnierlappen entstehender Zwickelraum in Richtung der Drehachse nicht
zugänglich ist, sowie ein Sektionaltor.
Es ist allgemein bekannt, daß zum Beispiel bei Sektional- oder ähnlichen
Toren, bei denen über Drehgelenke bzw. Scharniere eine Anzahl von
benachbarten Segmenten oder Sektionen schwenkbar miteinander verbunden
sind, bei annähernd rechteckigem Querschnitt der Sektionen das Problem
besteht, daß sich beim Verschwenken der Sektionen zwischen diesen eine
Fuge mit vom Schwenkwinkel abhängiger Größe bildet. Diese Fuge kann in
der Praxis so groß werden, daß Finger oder eine Hand eingeführt werden
können und somit bei Bewegung der Sektionen die Gefahr eines Einklemmens
dieser Körperteile und erheblicher Verletzung besteht.
Diese Gefahr tritt insbesondere beim Schließen von Sektionaltoren auf.
Eine allgemein bekannte Lösung für dieses Problem sieht vor, daß die
einander zugewandten Stirnseiten der Sektionen eine komplementäre
kreisbogenförmige Ausbildung aufweisen und mit geringer Fugen- oder
Spaltbreite gegeneinander verschwenkt werden können, wobei die
Fugenbreite sich nur geringfügig ändert. Zur thermischen Isolation
können in der Fuge noch Dichtungen vorgesehen sein.
Um dies zu ermöglichen, muß die Schwenkachse, um die die Sektionen
gegeneinander bewegt werden, außerhalb und gegen die Fuge versetzt
angeordnet sein, und zwar in etwa im radialen Zentrum der
kreisbogenförmig ausgebildeten Stirnseiten der Sektionen. Eine solche
Anordnung ist beispielsweise in AT 393 402 B beschrieben.
Unabhängig davon, ob zur Verbindung solcher Sektionen ein Drehgelenk
oder Scharnier verwendet wird, bei dem ein die Schwenkachse bildender
Scharnierbolzen an einem Ende des Drehgelenks angeordnet ist, so daß
beide Scharnierlappen des Drehgelenks bei Gebrauch des Drehgelenks auf
einer Seite des Scharnierbolzens angeordnet sind und sich zur Verbindung
des Drehgelenks mit den beiden Segmenten je ein langer und ein kürzerer
Scharnierlappen ergibt, die jeweils mit einem der Segmente verbunden
sind, oder ob ein Scharnier verwendet wird, bei dem sich die
Scharnierlappen beiderseits des Scharnierbolzens erstrecken, entsteht
durch das Verschwenken der Sektionen aufgrund des Versatzes der durch
den Scharnierbolzen bestimmten Drehachse gegenüber der Fuge ein
Zwickelraum. Dieser Zwickelraum wird zwischen einem der Scharnierlappen
und einer Seitenwandung der entsprechenden Sektion gebildet.
Beim Schließen z. B. eines Sektionaltores schließt sich dieser
Zwickelraum. Dadurch besteht die Gefahr, daß eine Person während des
Schließens beispielsweise eines solchen Sektionaltores mit Fingern in
diesen Zwickelraum gerät und beim weiteren Schließen die Finger
gequetscht werden.
Hinsichtlich dieser Gefahren wird allgemein lediglich die Seite als
kritisch angesehen, auf der das Scharnier oder Drehgelenk montiert ist.
Üblicherweise entspricht dies der dem durch z. B. ein Sektionaltor
abzuschließenden Raum zugewandten Innenseite z. B. eines solchen Tores.
Auf dieser Seite halten sich auch vorzugsweise arbeitende und
gegebenenfalls das Tor bedienende Personen auf und es besteht am ehesten
die Gefahr, daß von dieser Seite versucht wird, das Tor von Hand durch
Anfassen an den Sektionen oder Scharnieren zu betätigen.
Um diese Unfallgefahr sicher auszuschließen, ist aus EP 0 326 131 B1
bekannt, an Seitenkanten eines Scharniers senkrecht abstehende
Deckflügel vorzusehen, die diesen Zwickelraum nach außen abschließen
sollen, und zwar in Richtung einer Gelenkachse. Diese Deckflügel sollen
vorzugsweise kreissegmentförmig ausgebildet und auf den maximalen
Verschwenkwinkel der Segmente abgestimmt sein. Nachteilig bei dieser
bekannten Schutzmaßnahme ist insbesondere bei Verwendung an einem
Sektionaltor, daß an jedem Scharnier oder Drehgelenk eine Anzahl dieser
Deckflügel in Blechstärke auf der Innenseite des Tores hervorragen und
ihrerseits wiederum ein Verletzungsgefahr darstellen.
Aus der DE 196 00 553 C1 ist es bekannt, eine aus zwei sich teilweise
überlappenden Abdeckschalen gebildete Kappe für ein Scharnier oder
Drehgelenk vorzusehen, die als separate Teile vorzugsweise aus
Kunststoffspritzguß hergestellt und nach Montage des Scharniers auf das
Scharnier aufgeklipst werden. Durch die Abdeckkappe wird das Scharnier
im Bereich eines vorbestimmten Betriebswinkels auf seiner Oberseite
vollständig abgedeckt. Als weitere Vorzüge wird Schutz vor Verschmutzung
sowie Erhöhung der Wirkungsdauer einer Schmierung angegeben. Nachteilig
ist, daß neben dem Scharnier weitere Teile hergestellt und montiert
werden müssen.
Durch offenkundige Vorbenutzung der Firma Atlas Ideal Türe und Tore
Gesellschaft mbH, Mauthausen, Österreich, ist ein Scharnier bekannt, bei
dem an den axial äußeren Enden des Scharniers senkrecht abstehende
Abdeckbleche vorgesehen sind, die den Zwickelraum nach außen abschließen
sollen, und zwar in Richtung der Gelenkachse. Diese Abdeckbleche sind
durch Abkanten eines Scharnierlappens hergestellt. Der zweite
Scharnierlappen deckt in voller Breite den ersten Scharnierlappen in
voller Breite zwischen den Abdeckblechen ab. Zur Befestigung des
Scharniers des ersten Scharnierlappens sind Löcher in dem zweiten
Scharnierlappen vorgesehen. In geöffneter Stellung des Scharniers können
in diese Löcher, die wie Grifflöcher ausgebildet sind, Finger eingeführt
werden, wobei beim Schließen des Scharniers eine erhebliche
Quetschgefahr besteht. Im übrigen bestehen durch die Abdeckbleche die
gleichen Nachteile, wie bei den Deckflügeln gemäß der EP 0 326 131 B1.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Drehgelenk der
eingangs erwähnten Art und ein damit ausgestattetes Sektionaltor
bereitzustellen, das bei gutem Unfallschutz wirtschaftlich herzustellen
und zu verwenden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Drehgelenk der
eingangs erwähnten Art, bei dem der durch die Außenkonturen der
Scharnierlappen umschriebene Raum im geschlossenen Zustand des
Drehgelenks, bei dem der von den Scharnierlappen eingeschlossene Winkel
δ annähernd 0° beträgt, überwiegend ausgefüllt ist, sowie ein damit
ausgestattetes Sektionaltor.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung eines Drehgelenkes der eingangs
erwähnten Art wird ein guter Schutz gegen Quetschungen und gegen
Verletzungen durch vorstehende kantige Teile ermöglicht, ohne daß
gesonderte Teile hergestellt und separat montiert werden müssen oder im
Gebrauch entfernt werden und entfernt bleiben können.
Auf allen Gebieten der Unfallverhütung zeigt die Erfahrung, daß
Sicherungseinrichtungen, die separat zu montieren sind oder im Betrieb
entfernt werden können, häufig fehlen. Dies ist meist auf Bequemlichkeit
oder fehlendes Sicherheitsbewußtsein der damit befaßten Personen
zurückzuführen. Ganz allgemein werden Unfallverhütungsmaßnahmen häufig
als lästig und störend oder gar behindernd empfunden und sind daher
negativ besetzt. Aus diesem Grunde und auch im Hinblick auf die bei
Unfällen stets diskutierte Frage der Produkthaftung durch Hersteller und
Lieferanten ist daher von besonderem Vorteil, wenn die Unfallsicherheit
auch ohne zusätzliche Montagearbeiten und ohne entfernbare Teile
erhalten werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist diese dadurch
gekennzeichnet, daß der Flächeninhalt der Einhüllenden des ersten
Scharnierlappens in Sicht auf eine Ebene senkrecht zu der Drehachse
annähernd gleich oder größer ist, als der Flächeninhalt der Einhüllenden
des zweiten Scharnierlappens in Sicht auf die Ebene. Dadurch ergibt sich
eine weitgehend von Vorsprüngen freie Oberfläche des Drehgelenks, so daß
eine Gefahr von Prellungen oder dergleichen durch Stoßen weiter
vermindert ist.
Ein erfindungsgemäßes Drehgelenk kann flacher bauend realisiert werden,
wenn in einer geschlossenen Betriebsstellung des Drehgelenks, bei dem
ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil als Montageflächen
vorgesehenen Unterseiten des ersten und zweiten Scharnierlappens
eingeschlossener Winkel δ annähernd 0° beträgt, ein Teilbereich des
ersten Scharnierlappens wenigstens teilweise unterhalb der Unterseiten
angeordnet ist. Eine besonders wenig auftragende Bauform und damit eine
minimale Gefahr durch Anstoßen kann erreicht werden, wenn der
Teilbereich des ersten Scharnierlappens wenigstens teilweise zum
Einlassen in eines der Bauteile ausgebildet ist. Alternativ zu einer
verringerten Bauhöhe kann durch die vorgenannten Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Drehgelenks ein vergrößerter Betriebswinkel β zwischen
den Scharnierlappen erhalten werden, bei dem kein in Richtung der
Drehachse zugänglicher Zwickelraum entsteht.
In einer weiteren besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist ein
erfindungsgemäßes Drehgelenk dadurch gekennzeichnet, daß der Teilbereich
des ersten Scharnierlappens auf seiner der Fuge zugewandten Stirnseite
eine sich in einer geschlossenen Betriebsstellung des Drehgelenks, bei
dem ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten des ersten und zweiten
Scharnierlappens eingeschlossener Winkel δ annähernd 0° beträgt, nach
unten über die Unterseite des Scharnierlappens hinaus erstreckende
schildförmige Verlängerung aufweist, um einen sich beim Öffnen des
Drehgelenkes unter dem ersten Scharnierlappen bildenden Zwickelraum
innerhalb des Betriebswinkels β in einer Richtung radial zur Drehachse
im wesentlichen abzudecken.
Ein minimaler Spalt zwischen den Teilen eines Drehgelenks und damit eine
minimale Gefahr, sich z. B. mit Kleidungsteilen an einem Drehgelenk zu
verfangen, ergibt sich, wenn der Fuge zugewandte Stirnseiten des ersten
und zweiten Scharnierlappens eine dem Schwenkradius r angenäherte
annähernd kreisbogenförmige Kontur aufweisen.
Eine besonders geringe Gefahr durch Anstoßen oder Hängenbleiben ergibt
sich, wenn das Drehgelenk in einer geschlossenen Betriebsstellung des
Drehgelenks, bei dem ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem
Bauteil als Montageflächen vorgesehenen Unterseiten des ersten und
zweiten Scharnierlappens eingeschlossener Winkel δ annähernd 0° beträgt,
eine im wesentlichen geschlossene äußere Kontur aufweist.
Besonders einfach und schnell läßt sich mit geringem Arbeitsaufwand z. B.
ein Sektionaltor zusammensetzen, wenn bei einem erfindungsgemäßen
Drehgelenk die zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten des ersten und zweiten
Scharnierlappens mit Befestigungselementen zur schraubenlosen
Befestigung an wenigstens einem der Bauteile versehen sind.
Besonders gute mechanische Beständigkeit bei günstigen Fertigungskosten
insbesondere auch zum Einsatz an Kühlhaustoren ergibt sich, wenn
wenigstens einer der Scharnierlappen aus einem kautschukmodifizierten
thermoplastischen Kunststoff hergestellt ist. Gute Paßgenauigkeit und
damit Entfall der Notwendigkeit einer mechanischen Nachbearbeitung kann
erhalten werden, wenn der thermoplastische Kunststoff ein vorzugsweise
gefülltes Polyamid ist, insbesondere bei weiter verbesserter
mechanischer Festigkeit, wenn der thermoplastische Kunststoff ein
faserverstärktes Polyamid ist.
Zur verdeckten Verschraubung eines erfindungsgemäßen Drehgelenks kann es
zweckmäßig sein, wenn Sacklöcher zur Aufnahme von Befestigungsschrauben
in den zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil als Montageflächen
vorgesehenen Unterseiten des ersten und zweiten Scharnierlappens
vorgesehen sind.
Die Vorzüge eines erfindungsgemäßen Drehgelenks lassen sich
erfindungsgemäß besonders gut nutzen bei einem Sektionaltor mit
wenigstens einem Drehgelenk nach einem der beigefügten Ansprüche, bei
dem die Bauteile durch benachbarte Sektionen gebildet sind.
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Drehgelenk oder Scharnier, das an zwei
gegeneinander zu verschwenkenden Bauteilen befestigt ist;
Fig. 2 das in Fig. 1 dargestellte Drehgelenk in seinen Teilen in
perspektivischer Ansicht;
Fig. 3 ein erfindungsgemäßes Drehgelenk in einer geschlossenen
Betriebsstellung;
Fig. 4 das Drehgelenk aus Fig. 3 in einer leicht geöffneten
Betriebsstellung;
Fig. 5 das Drehgelenk aus Fig. 3 in geöffneter Betriebsstellung
unter annähernd Ausnutzung des Betriebswinkels β;
Fig. 6 ein herkömmliches Drehgelenk in geöffneter Betriebsstellung
unter annähernd Ausnutzung eines vorgesehenen
Betriebswinkels (Stand der Technik);
Fig. 7 das Drehgelenk aus Fig. 6 in leicht geschlossener
Betriebsstellung (Stand der Technik);
Fig. 8 das Drehgelenk aus Fig. 6 in geschlossener Betriebsstellung
(Stand der Technik);
Fig. 9 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Drehgelenkes im Teilschnitt; und
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Drehgelenkes im Teilschnitt.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Drehgelenk oder Scharnier 1, das an
zwei gegeneinander zu verschwenkenden Bauteilen 2 und 3 befestigt ist,
z. B. wie dargestellt, an Sektionen eines Sektionaltores. Diese Sektionen
2 und 3 sind zur Vermeidung einer sich öffnenden und schließenden Fuge 4
so ausgebildet, daß die Breite b der zwischen den Sektionen 2 und 3
gebildeten Fuge 4 kleiner ist, als die Dicke d der Sektionen 2 und 3.
Die Schwenkachse 5, um die die Sektionen 2 und 3 zu verschwenken sein
sollen, ist außerhalb des Bereiches der Fuge 4 angeordnet.
Das Scharnier 1 umfaßt einen ersten Scharnierlappen 6 zur Verbindung mit
einer ersten Sektion 2 und einen zweiten Scharnierlappen 7 zur
Verbindung mit einer weiteren Sektion 3. Die Scharnierlappen 6 und 7
sind um eine Drehachse 8 um einen Drehwinkel α dreh- bzw. schwenkbar
miteinander verbunden, wobei das Drehgelenk 1 für den Gebrauch innerhalb
eines vorbestimmten Betriebswinkels β vorgesehen ist, der kleiner oder
gleich dem Drehwinkel α ist (siehe Fig. 4 und 5).
In Fig. 2 ist das in Fig. 1 gezeigte Drehgelenk 1 in seinen Teilen
gezeigt. Der erste Scharnierlappen 6 ist insbesondere in einem mittleren
Teilbereich 9 als volumiger Körper ausgebildet. In einem vorderen
Bereich 10 ist der erste Scharnierlappen 6 T-förmig erweitert, um einen
Flansch zur Aufnahme von zwei Löchern 12 für Befestigungsschrauben 11 zu
bilden, über die der Scharnierlappen 6 mit einem Bauteil verbunden
werden kann, wobei dann üblicherweise die Unterseite 13 des ersten
Scharnierlappens 6 auf dem Bauteil aufliegt. Diese dargestellte Bauform
ist für häufige Anwendungsfälle mit hohen mechanischen Belastungen
gedacht. Für andere Anwendungsfälle kann ein erfindungsgemäßes
Drehgelenk 1 auch einen ersten Scharnierlappen 6 annähernd konstanter
Breite mit beispielsweise nur einem Loch 12 zur Aufnahme einer Schraube
11 oder zur schraublosen Verbindung mit einem Bauteil aufweisen.
In einem hinteren Bereich 14 weist der erste Scharnierlappen 6 ein
Querloch 15 auf, durch das ein Scharnierbolzen 16 gesteckt werden kann
zur drehbaren Befestigung des ersten Scharnierlappens 6 an dem zweiten
Scharnierlappen 7. Im Zentrum des Scharnierbolzens 16 befindet sich dann
die Drehachse 8, um die die beiden Scharnierlappen 6 und 7 gegeneinander
gedreht oder verschwenkt werden können.
Der zweite Scharnierlappen 7 weist einen flacheren zentralen Bereich 17
auf, an den sich seitlich zwei Flanschböcke 18 anschließen, die
ebenfalls z. B. je ein Loch 12 zur Aufnahme einer Befestigungsschraube 11
aufweisen, über die der zweite Scharnierlappen 7 mit einem Bauteil
verbunden werden kann, so daß seine Unterseite 19 auf dem Bauteil
aufliegt. Die Flanschböcke 18 umfassen ferner je ein Querloch 26 zur
Aufnahme des Scharnierbolzens 16 zur drehbaren Befestigung der
Scharnierlappen 6 und 7.
Für eine besonders wirtschaftliche Herstellung eines erfindungsgemäßen
Drehgelenks 1 insbesondere unter Vermeidung von spanender
Nachbearbeitung hat es sich bei Versuchen als günstig herausgestellt,
die Scharnierlappen 6 und 7 als einstückige Spritzgußteile aus einem
gefüllten Polyamid herzustellen. Für Anwendungsfälle mit mechanisch
hoher Beanspruchung ist es dabei besonders zweckmäßig, die
Scharnierlappen 6 und 7 aus einem faserverstärkten Polyamid
herzustellen. Bei Einsatz bei niedrigen Umgebungstemperaturen, z. B.
Sektionaltoren in Kühlhäusern, ist es zur Vermeidung einer Versprödung
der Scharnierlappen 6 und 7 durch fehlende Wasseraufnahme vorteilhaft,
wenn die Scharnierlappen 6 und 7 aus einem kautschukmodifizierten
thermoplastischen Kunststoff hergestellt sind.
Wie aus den Fig. 3, 4 und 5 gut zu sehen ist, durchdringen sich die
Einhüllenden des ersten und zweiten Scharnierlappens 6 und 7 in Sicht
auf eine Ebene senkrecht zu der Drehachse 8 so, daß bei einer Drehung
des ersten Scharnierlappens 6 gegenüber dem zweiten Scharnierlappen 7 um
die Drehachse 8 innerhalb des Betriebswinkels β zwischen den
Scharnierlappen 6 und 7 kein in Richtung der Drehachse 8 zugänglicher
Zwickelraum 20 entsteht.
In den Fig. 6, 7 und 8 ist ein für die Verbindung von Sektionen 2 und
3 eines Sektionaltores herkömmliches und übliches Scharnier oder
Drehgelenk 21 mit Scharnierlappen 22 und 23 gezeigt, bei dem ein in
Richtung der Drehachse des Drehgelenks 21 zugänglicher Zwickelraum 20
entsteht, der sich durch eine Drehung der Scharnierlappen 22 und 23
gegeneinander in seiner Größe ändert. Die sich insbesondere beim
Schließen eines Sektionaltores dadurch ergebende Quetschgefahr ist in
den Figuren offensichtlich.
Wie aus den Erläuterungen zu den Fig. 1 bis 5 ersichtlich ist, wird
bei einer erfindungsgemäßen Ausbildung eines Drehgelenkes 1 ein guter
Schutz gegen Quetschungen und gegen Verletzungen durch vorstehende
kantige Teile ermöglicht, ohne daß gesonderte Teile hergestellt und
separat montiert werden müssen oder im Gebrauch entfernt werden und
entfernt bleiben können.
Ein minimaler Spalt zwischen den Teilen eines Drehgelenk und damit eine
minimale Gefahr, sich z. B. mit Kleidungsteilen an einem Drehgelenk zu
verfangen, ergibt sich, wenn der Fuge 4 zugewandte Stirnseiten 24 und 25
des ersten und zweiten Scharnierlappens 6 und 7 eine dem Schwenkradius r
angenäherte annähernd kreisbogenförmige Kontur aufweisen.
Es kann auch zweckmäßig sein, wenn der Flächeninhalt der Einhüllenden
des ersten Scharnierlappens 6 in Sicht auf eine Ebene senkrecht zu der
Drehachse 8 annähernd gleich oder größer ist, als der Flächeninhalt der
Einhüllenden des zweiten Scharnierlappens 7 in Sicht auf die Ebene.
Dadurch ergibt sich eine kompakte weitgehend von Vorsprüngen freie
Oberfläche des Drehgelenks, so daß eine Gefahr von Prellungen oder
dergleichen durch Stoßen weiter vermindert ist. Dies gilt insbesondere,
wenn das Drehgelenk 1 in einer geschlossenen Betriebsstellung des
Drehgelenks 1, bei dem ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem
Bauteil 2 und 3 als Montageflächen vorgesehenen Unterseiten 13 und 19
des ersten und zweiten Scharnierlappens 6 und 7 eingeschlossener Winkel
δ annähernd 0° beträgt, eine im wesentlichen geschlossene äußere Kontur
aufweist.
In Fig. 9 ist ein erfindungsgemäßes Drehgelenk 1 gezeigt, bei dem in der
gezeigten geschlossenen Betriebsstellung des Drehgelenks, bei dem ein
zwischen zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil 2 und 3 als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten 13 und 19 des ersten und zweiten
Scharnierlappens 6 und 7 eingeschlossener Winkel δ annähernd 0° beträgt,
der als volumiger Körper ausgebildete mittlere Teilbereich 9 des ersten
Scharnierlappens 6 wenigstens teilweise unterhalb der Unterseiten 13 und
19 zum Einlassen in das Bauteil 3 angeordnet ist. Bei der dargestellten
Ausführungsform kann dadurch ein vergrößerter Betriebswinkel β zwischen
den Scharnierlappen 6 und 7 erhalten werden, bei dem kein in Richtung
der Drehachse 8 zugänglicher Zwickelraum 20 entsteht.
Für andere Anwendungen als zur Verbindung von Sektionen eines
Sektionaltores, wie sie in den Zeichnungen dargestellt ist, kann ein
erfindungsgemäßes Drehgelenk 1 im mittleren Teilbereich 9 als volumiger
Körper des ersten Scharnierlappens 6 auf seiner der Fuge 4 zugewandten
Stirnseite 24 eine sich in einer geschlossenen Betriebsstellung des
Drehgelenks, bei dem ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem
Bauteil 2 und 3 als Montageflächen vorgesehenen Unterseiten 13 und 19
des ersten und zweiten Scharnierlappens 6 und 7 eingeschlossener Winkel
δ annähernd 0° beträgt, nach unten über die Unterseite 13 des
Scharnierlappens 6 hinaus erstreckende schildförmige Verlängerung 27
aufweisen, um einen sich beim Öffnen des Drehgelenkes unter dem ersten
Scharnierlappen 6 bildenden Zwickelraum 20 innerhalb des Betriebswinkels
β in einer Richtung radial zur Drehachse 8 im wesentlichen abzudecken
(Fig. 10).
Besonders einfach und schnell läßt sich mit geringem Arbeitsaufwand z. B.
ein kleineres Sektionaltor zusammensetzen, wenn bei einem
erfindungsgemäßen Drehgelenk an den zur Verbindung mit jeweils einer
Sektion 2 oder 3 als Montageflächen vorgesehenen Unterseiten 13 oder 19
des ersten oder zweiten Scharnierlappens 6 oder 7 mit nicht
dargestellten Befestigungselementen zur schraubenlosen Befestigung an
wenigstens einer der Sektionen 2 oder 3 versehen sind.
Claims (13)
1. Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende
Bauteile (2, 3), bei denen die Breite b einer zwischen den
Bauteilen (2, 3) gebildeten Fuge (4) kleiner ist, als die Dicke d
der Bauteile (2, 3), und die Schwenkachse (5), um die die Bauteile
(2, 3) zu verschwenken sein sollen, außerhalb des Bereiches der
Fuge (4) angeordnet ist, mit wenigstens einem ersten
Scharnierlappen (6) zur Verbindung mit einem der Bauteile (2), und
einem zweiten Scharnierlappen (7) zur Verbindung mit einem
weiteren Bauteil (3), wobei die Scharnierlappen (6, 7) um eine
Drehachse (8) um einen Drehwinkel α dreh- bzw. schwenkbar
miteinander verbunden sind, und wobei das Drehgelenk für den
Gebrauch innerhalb eines vorbestimmten Betriebswinkels β
vorgesehen ist, der kleiner oder gleich dem Drehwinkel α ist,
und sich die Einhüllenden des ersten und zweiten Scharnierlappens
(6, 7) in Sicht auf eine Ebene senkrecht zu der Drehachse (8) so
durchdringen, daß bei einer Drehung des ersten Scharnierlappens
(6) gegenüber dem zweiten Scharnierlappen (7) um die Drehachse (8)
innerhalb des Betriebswinkels β ein zwischen den Scharnierlappen
(6, 7) entstehender Zwickelraum (20) in Richtung der Drehachse (8)
nicht zugänglich ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der durch die Außenkonturen der Scharnierlappen (6, 7)
umschriebene Raum im geschlossenen Zustand des Drehgelenks, bei
dem der von den Scharnierlappen (6, 7) eingeschlossene Winkel (δ)
annähernd 0° beträgt, überwiegend ausgefüllt ist.
2. Drehgelenk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Flächeninhalt der Einhüllenden des ersten Scharnierlappens (6)
in Sicht auf eine Ebene senkrecht zu der Drehachse (8) annähernd
gleich oder größer ist, als der Flächeninhalt der Einhüllenden des
zweiten Scharnierlappens (7) in Sicht auf die Ebene.
3. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in einer geschlossenen Betriebsstellung des Drehgelenks, bei dem
ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil (2, 3) als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten (13, 19) des ersten und
zweiten Scharnierlappens (6, 7) eingeschlossener Winkel δ
annähernd 0° beträgt, ein Teilbereich (9) des ersten
Scharnierlappens (6) wenigstens teilweise unterhalb der
Unterseiten (13, 19) angeordnet ist.
4. Drehgelenk nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teilbereich (9) des ersten Scharnierlappens (6) wenigstens
teilweise zum Einlassen in eines der Bauteile (3) ausgebildet ist.
5. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teilbereich (9) des ersten Scharnierlappens (6) auf seiner der
Fuge (4) zugewandten Stirnseite (24) eine sich in einer
geschlossenen Betriebsstellung des Drehgelenks, bei dem ein
zwischen zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil (2, 3) als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten (13, 19) des ersten und
zweiten Scharnierlappens (6, 7) eingeschlossener Winkel δ
annähernd 0° beträgt, nach unten über die Unterseite (13) des
Scharnierlappens (6) hinaus erstreckende schildförmige
Verlängerung (27) aufweist.
6. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Fuge (4) zugewandte Stirnseiten (24, 25) des ersten und
zweiten Scharnierlappens (6, 7) eine dem Schwenkradius r
angenäherte annähernd kreisbogenförmige Kontur aufweisen.
7. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Drehgelenk in einer geschlossenen Betriebsstellung des
Drehgelenks, bei dem ein zwischen zur Verbindung mit jeweils einem
Bauteil (2, 3) als Montageflächen vorgesehenen Unterseiten (13,
19) des ersten und zweiten Scharnierlappens (6, 7)
eingeschlossener Winkel δ annähernd 0° beträgt, eine im
wesentlichen geschlossene äußere Kontur aufweist.
8. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zur Verbindung mit jeweils einem Bauteil (2, 3) als
Montageflächen vorgesehenen Unterseiten (13, 19) des ersten und
zweiten Scharnierlappens (6, 7) mit Befestigungselementen zur
schraubenlosen Befestigung an wenigstens einem der Bauteile (2, 3)
versehen sind.
9. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens einer der Scharnierlappen (6, 7) aus einem
kautschukmodifizierten thermoplastischen Kunststoff hergestellt
ist.
10. Drehgelenk nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der thermoplastische Kunststoff ein vorzugsweise gefülltes
Polyamid ist.
11. Drehgelenk nach einem der Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der thermoplastische Kunststoff ein faserverstärktes Polyamid ist.
12. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Sacklöcher zur Aufnahme von Befestigungsschrauben in den zur
Verbindung mit jeweils einem Bauteil (2, 3) als Montageflächen
vorgesehenen Unterseiten (13, 19) des ersten und zweiten
Scharnierlappens (6, 7) vorgesehen sind.
13. Sektionaltor mit wenigstens einem Drehgelenk nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Bauteile (2, 3) durch
benachbarte Sektionen gebildet sind.
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---|---|---|---|
DE1997149948 DE19749948C2 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist als die Dicke d der Bauteile |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997149948 DE19749948C2 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist als die Dicke d der Bauteile |
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DE19749948A1 DE19749948A1 (de) | 1999-05-20 |
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Family
ID=7848373
Family Applications (1)
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DE1997149948 Expired - Fee Related DE19749948C2 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Drehgelenk insbesondere für gegeneinander zu verschwenkende Bauteile, bei denen die Breite b einer zwischen den Bauteilen gebildeten Fuge kleiner ist als die Dicke d der Bauteile |
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DE19808485C1 (de) * | 1998-02-27 | 1999-06-17 | Tekla Technik Tor & Tuer Gmbh | Sektionaltor |
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---|---|---|---|---|
AT393402B (de) * | 1988-01-27 | 1991-10-25 | Niemetz Torsysteme | Aus einer abzudeckenden oeffnung auf einer gekruemmten bahn herausbewegbare abdeckung |
EP0326131B1 (de) * | 1988-01-27 | 1993-03-31 | Niemetz Torsysteme | Gelenk für aus Segmenten bestehende Abdeckungen |
DE19600553C1 (de) * | 1996-01-09 | 1997-06-05 | Doering Erich | Scharnierabdeckung für Torscharniere |
-
1997
- 1997-11-03 DE DE1997149948 patent/DE19749948C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
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---|---|
DE19749948A1 (de) | 1999-05-20 |
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