DE19733694A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Transportieren flacher Druckprodukte - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Transportieren flacher DruckprodukteInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren
flacher Produkte, und im besonderen ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Transportieren flacher Druckprodukte mit bezug auf eine Rotationsdruckmaschine.
US 4,132,403 offenbart eine Bogenüberführungsvorrichtung für eine Druckmaschine. Es
werden durch eine Überführungstrommel, die mindestens zwei winkelförmig voneinander
beabstandete Greifer aufweist, Bogen von einem Stapel zu einer sich in einer
Druckmaschine befindlichen kontinuierlich drehenden Aufnahmetrommel bewegt. Die
Überführungstrommel mit den Greifern wird mit relativ niedriger Geschwindigkeit
gedreht, und jeder der Greifer kann auf der Überführungstrommel und relativ zum anderen
Greifer winkelförmig verschoben werden. Somit wird jeder Greifer beschleunigt, nachdem
dieser einen Bogen an der Aufnahmestation aufgenommen hat, so daß bei Ankunft des
Greifers an einer Übergabestation, wo dieser den Bogen an die Aufnahmetrommel
übergibt, der Bogen mit der gleichen Geschwindigkeit wie die Aufnahmetrommel bewegt
wird. Danach wird jeder Greifer gleichmäßig abgebremst, so daß, wenn er zur
Aufnahmestation zurückgekommen ist, der Greifer sich mit der gleichen Geschwindigkeit
wie der dort bewegte Bogen bewegt.
US 4,290,595 zeigt eine drehbare Vorschub- oder Vorgreifertrommel. Eine kontinuierlich
drehbare Vorschubeinrichtung für Bogenrotationsdruckmaschinen weist eine
Vorgreifertrommel und eine relativ zur Trommel bewegbare Greiferbrücke auf. Die
Einrichtung umfaßt ferner einen kurbelgetriebenen Gelenkübertragungsmechanismus, der
auf der Trommel angebracht ist und sich mit dieser dreht und betriebsmäßig mit der
Greiferbrücke verbunden ist, um diese zu bewegen.
US 4,629,175 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Auslage von
bogenförmigen Produkten, die in einem Schuppenstrom zugeführt werden. Die von einem
Falzapparat kommenden bogenförmigen Produkte werden zunächst über eine gewisse
Strecke hinweg transportiert, bevor sie veranlaßt werden, einander zu überlappen. Um die
Produkte abzubremsen, so daß das Überlappen erfolgen kann und die Produkte zu einem
ganz normalen Zuführstrom ohne beschädigt zu werden arrangiert werden können, werden
die Produkte durch Greifer erfaßt, die auf einer Auflage entlang einem exakt
bogenförmigen Pfad bewegt werden, wobei die Produkte durch die Greifer auf die
Geschwindigkeit eines Auslagebandes abgebremst und dort abgelegt werden.
Letztendlich offenbart US 4,767,112 eine Produktüberführungs- und Transportvorrichtung
für gefalzte Exemplare. Um gefalzte Produktexemplare zu transportieren, ohne daß ein
Arm zwischen die gefalzten Bogen eines Falzproduktes eingreift, ist eine Kettenradkette
vorgesehen, an welcher Greifer befestigt sind, die Greiferarme an ihrem äußeren Ende
aufweisen. Die Greiferelemente werden an einer Übergabeposition oder -station auf einem
bogenförmigen Pfad geführt, wobei die Falzexemplare zwischen eine Zählerfläche und
eine bewegbare Zunge der Greiferelemente, die sich dann unter dem Druck einer Feder
schließen, geschoben werden. Die Greiferelemente können sich durch Kurvensteuerung
öffnen und schließen, um die Produktexemplar aufzunehmen. Die Produktexemplare
können in Schuppenformation zu einer Empfangs- oder Auslagestation transportiert
werden.
Bei den herkömmlichen Konstruktionen punktnadelloser Falzapparate wurde das
technische Problem festgestellt, daß bei einer Signaturübergabe von den Schneidzylindern
zu einem Bandsystem ein Geschwindigkeitsunterschied zwischen der
Schneidzylinderoberfläche und der Antriebsoberfläche der Bänder des Bandsystems
entsteht. Durch diesen Geschwindigkeitsunterschied kann sich ein Spalt zwischen den
aneinandergrenzenden Signaturen bilden. Folglich können die Signaturen an eine
Verlangsamungseinrichtung übertragen werden.
Um diesen Spalt zwischen den aneinandergrenzenden Signaturen zu schaffen und zu
erhalten, müssen sich die Bänder des Bandsystems mit höherer Geschwindigkeit als die
Schneidzylinderoberflächen bewegen. Dies ergibt eine Relativbewegung zwischen den
Bandoberflächen und der Oberfläche der Signatur, bis die Signatur durch einen
quergerichteten Schnitt zwischen den Schneidzylindern von der Bahn abgetrennt wird.
Somit sind die Signaturen einer beachtlichen mechanischen Beanspruchung unterworfen,
was zu Beschädigungen und Schmierstellen auf den Signaturen führen kann.
Der vorliegenden Erfindung ist die Aufgabe zugrundegelegt, einen
Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Oberflächen der Schneidzylinder und dem den
Schneidzylindern zugeordneten Bandsystem auszuschließen.
Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Schwankungen des Abstandes
zwischen den durch eine Abbremseinrichtung bewegten Signaturen zu minimieren.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist das zuverlässige und sichere
Ergreifen der aus einem Bandsystem auftauchenden Signaturen.
Nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt eine
Fördereinrichtung für flache Druckprodukte eine Transporteinrichtung für den Transport
der Signaturen sowie eine Vielzahl von Armen, welche jeweils eine der
Transporteinrichtung zugeordnete Greifvorrichtung zur Ergreifung der aus der
Transporteinrichtung auftauchenden Signaturen aufweisen, wobei die Greifvorrichtungen
der Arme bei ihrer Drehbewegung in nicht-erhabene Teile eines Transportelements der
Transporteinrichtung eintauchen, um die Vorderkante einer jeweiligen Signatur zu
ergreifen.
Die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung bieten den beachtlichen Vorteil, daß
für eine Greifvorrichtung nun genügend Platz zur Verfügung steht, sich mit einer ihrer
Komponenten hinter die Vorderkante der Signaturen zu bewegen. Die nicht-erhabenen
Teile der umlaufenden Transportelemente ermöglichen dann ein Auslenken der
Hinterkante der vorangehenden Signatur, ohne daß die Signaturen einander behindern.
Es ist ein weiterer Vorteil der Transporteinrichtung gemäß den Ausführungsbeispielen der
vorliegenden Erfindung, daß die umlaufenden Transportelemente der Transporteinrichtung
ein segmentiertes Band mit erhabenen und nicht-erhabenen Oberflächenteilen ist. Bei ihrer
Drehbewegung tauchen die Arme mit ihren Greifvorrichtung in die nicht-erhabenen Teile
der segmentierten Bänder ein, lenken dabei die Hinterkanten der vorangehenden
Signaturen aus und ergreifen die Vorderkante der jeweils nächsten Signatur. Somit ist ein
Abstand zwischen den zu transportierenden Signaturen nicht mehr erforderlich, weil nun
genügend Raum ist, um die Greifvorrichtungen in die nicht-erhabenen Teile der
segmentierten Bänder eintauchen zu lassen und die Vorderkante einer Signatur in einer
zuverlässigeren Weise zu ergreifen. Da ein Abstand zwischen den Signaturen nicht mehr
notwendig ist, kann auch der Geschwindigkeitsunterschied zwischen den
Schneidzylinderoberflächen und dem Bandsystem beseitigt werden.
Die Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beigefügten,
nachstehend erklärten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1A die drehbaren Arme eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Abbremsvorrichtung, die einer Transporteinrichtung für Signaturen zugeordnet
ist, welche aus einem Spalt zwischen einem Paar von Schneidzylindern
austretende Signaturen transportiert;
Fig. 1B eine weitere Ansicht der in Fig. 1A dargestellten Abbremsvorrichtung;
Fig. 2 die Drehposition eines jeweiligen, eine Greifvorrichtung aufweisenden Armes
vor dem Eintauchen der Greifvorrichtung in eine Lücke eines segmentierten
Bandes;
Fig. 3 die Greifvorrichtung, welche die Hinterkante einer ersten Signatur in einer
Lücke auslenkt, während die Vorderkante einer zweiten Signatur in einen
Bereich zwischen Komponenten der Greifvorrichtung eintritt.
Fig. 1A zeigt die allgemeine Anordnung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung. Eine
laufende Materialbahn 1 tritt in einen Spalt zwischen einem Paar von Schneidzylindern ein.
Das Schneidzylinderpaar umfaßt einen Amboßzylinder 3 mit auf seinem Umfang
angeordneten Schneidschienen 4 und einen Schneidzylinder 2. Nachdem ein
Schneidvorgang in Querrichtung erfolgt ist, bewegen sich die aus dem Spalt zwischen den
Zylinderoberflächen 9 austretenden Signaturen in eine Transporteinrichtung 10, die
miteinander zusammenwirkende umlaufende Elemente umfaßt, welche in Fig. 1A als ein
ebenes oder flaches Band 11 und ein segmentiertes Band 12, welche jeweils um Walzen 16
laufen, dargestellt sind.
Das segmentierte Band, bzw. die segmentierten Bänder 12 weisen erhabene oder dicke
Teile 13 und nicht-erhabene oder dünne Teile 14 oder auch Lücken auf, wobei die
erhabenen Teile 13 vorzugsweise einen regelmäßigen Abstand 15 voneinander aufweisen.
Die erhabenen Teile 13 stützen hauptsächlich erste und zweite Signaturen 5, 6, wie dies in
den Fig. 2 und 3 im Detail gezeigt ist. In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
überschreitet die Länge der Signaturen 5 und 6 die Länge der erhabenen Teile 13. Der
Antrieb der Walzen 16 und der Antrieb des Schneidzylinderpaares 2 und 3 sind derart
gekoppelt, daß die Geschwindigkeit der Schneidzylinderoberflächen 9 und die
Oberflächengeschwindigkeit der erhabenen Teile 13 der segmentierten Bänder 12 im
wesentlichen gleich sind. Damit wird eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den
Schneidzylindern 2, 3 und der Transporteinrichtung 10 vermieden. Folglich werden die aus
dem Spalt austretenden, in Querrichtung geschnittenen Signaturen 5, 6 in der
Transporteinrichtung 10 nebeneinander transportiert.
Der in Fig. 1A gezeigten Transporteinrichtung 10 ist eine Abbremsvorrichtung 17
zugeordnet, die mehrere, um eine Drehachse 26 sich drehende Arme 18 aufweist.
Wie in dem US-Patent Nr. 5,452,886, auf dessen gesamten Inhalt hier Bezug genommen
wird, beschrieben ist, sind die Arme 18 über Lagerungen auf in Fig. 1B gezeigten
Zapfen 31 drehbar gelagert. Die Arme 18 sind auf eine Drehscheibe montiert, die in den
Figuren nicht gezeigt ist. Wie in dem US-Patent Nr. 5,452,886 beschrieben ist, befindet
sich die Drehscheibe, auf welcher die Arme 18 montiert sind, auf einer Ebene unter den in
Fig. 1B gezeigten Armen 18 und über einer sternförmigen Steuerscheibe, die in Fig 1B als
scheibenförmiges Element 19 dargestellt ist. Die Drehscheibe dreht sich um eine Achse 26.
Wie sich aus dem Umfang eines durch die Zapfen 31 eines jeden der in Fig. 1B gezeigten
Arme 18 verlaufenden Kreises ersehen läßt, weist die Drehscheibe einen kleineren
Durchmesser als das scheibenförmige Element 19 auf und ist gegenüber dem
scheibenförmigen Element 19 in der Weise versetzt, daß die Drehscheibe sich um die
Achse 26 dreht, während das scheibenförmige Element 19 sich um die Achse 26A dreht.
Jedoch drehen sich gemaß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung die Drehscheibe und
das scheibenförmige Element 19 mit der gleichen Geschwindigkeit.
Obschon die Arme 18 über die Zapfen 31 direkt mit der Drehscheibe verbunden sind, wie
dies in dem US-Patent Nr. 5,452,886 beschrieben ist, sind die Arme 18 nicht direkt mit
dem scheibenförmigen Element 19 verbunden. Vielmehr ist ein Ende einer zu jedem
Arm 18 gehörenden Steuerstange 19A mit einem jeweiligen Dreh- oder Schwenkpunkt 34
des scheibenförmigen Elements 19 verbunden, um ein gewünschtes
Geschwindigkeitsprofil für das Drehen der Arme 18 um die Achse 26 zu erstellen. Das
zweite Ende jeder Steuerstange 19A ist über einen Zapfen 33 mit dem jeweiligen Arm 18
verbunden. Die Steuerstangen 19A bestinimen die Positionen der Arme 18 an jedem Punkt
des in der Konfiguration der Fig. 1B erstellten Geschwindigkeitsprofils, (d. h., daß das
Geschwindigkeitsprofil durch die unterschiedlichen Durchmesser der Drehscheibe und des
scheibenförmigen Elements 19 und durch deren exzentrische Drehachsen erstellt wird). Die
Arme 18 der Abbremsvorrichtung 17 drehen sich um die Drehachse 26 in einer durch den
Pfeil 27 angedeuteten Drehrichtung.
In dem in Fig. 1B dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt jeder Arm 18 an seinem
entfernten Ende eine Greifvorrichtung 23 in der Form eines Greifelementes, das z. B. aus
einem bewegbar angebrachten Greiferfinger 24 und einer ortsfest angebrachten -
Greiferschiene 25 besteht. An jedem der Arme 18 sind Steuerhebel 20A montiert, die in
Verbindung mit Nocken oder Steuerkurven 30 und Nockenfolgern oder Abtastkörpern 32
betätigt werden, um die Greiferfinger 24 zum Öffnen und Schließen zu veranlassen,
während die Arme 18 durch die Drehscheibe um die Achse 26 gedreht werden. Somit
werden dadurch, daß das scheibenförmige Element 19 bezüglich der Drehachse 26
exzentrisch gelagert ist, die sich drehenden Arme 18 mit einem ungleichförmigen
Geschwindigkeitsprofil beaufschlagt, und die Greiferfinger 24 werden zusätzlich veranlaßt,
sich an einem vorbestimmten Punkt dieses Geschwindigkeitsprofils zu öffnen.
Im Hinblick auf Fig. 1B ist in einem Bereich maximaler tangentialer Geschwindigkeit 22
die tangentiale Geschwindigkeit der Arme 18 im wesentlichen in Übereinstimmung mit der
Geschwindigkeit der Signaturen, welche aus dem Spalt zwischen dem erhabenen Teil 13
des segmentierten Bandes 12 und dem dreieckigen Element (z. B. einer Bogenführung 28)
unter dem ebenen Band 11 austreten. In einem Bereich der minimalen tangentialen
Geschwindigkeit 21 ist die tangentiale Geschwindigkeit der sich drehenden Arme 18 nahe
an der tangentialen Geschwindigkeit eines Auslagesystems, das die abgebremsten
Signaturen 5 und 6 von den sich drehenden Armen 18 übernimmt.
Da die Drehbewegung der Arme 18 auf das Passieren der nicht-erhabenen
Oberflächenteile 14 abgestimmt ist, bewegen sich die Greifvorrichtungen 23 in den
Bereich der nicht-erhabenen Teile 14 hinein, was ein zuverlässigeres Ergreifen der
Vorderkanten der Signaturen bei deren Austreten aus der Bogenführung 28 ermöglicht.
Nachdem die Vorderkante 7 einer abzubremsenden Signatur ergriffen ist, verlangsamen
sich die Arme 18 auf ihrem Umdrehungspfad entlang dem Drehachse 26 allmählich. Somit
kommt durch die Drehbewegung der Arme 18 eine geschuppte Formation der Signaturen
zustande, bei der jede der Greifvorrichtungen 23 eine einzige Signatur ergriffen hat.
Die Drehbewegung der Arme 18 um die Drehachse 26 wird also mit einem
ungleichmäßigen Geschwindigkeitsprofil der Arme 18 ausgeführt. Die Arme 18 bewegen
sich im Abbremsbereich 21, d. h. im Bereich der minimalen tangentialen Geschwindigkeit
mit einer niedrigeren Geschwindigkeit in Umfangsrichtung und im
Beschleunigungsbereich 22, d. h. im Bereich der maximalen tangentialen Geschwindigkeit
mit einer höheren Geschwindigkeit in Umfangsrichtung.
Die Fig. 2 und 3 zeigen ein Beispiel der Signaturübertragung von der
Transporteinrichtung zur Greifvorrichtung 23 im Detail.
In Fig. 2 ist die rotierende Bewegung des Armes 18 mit einer daran befestigten
Greifvorrichtung 23 im Gleichtakt mit dem nicht-erhabenen Oberflächenteil 14 des
segmentierten Bandes 12 gezeigt. Die Greifvorrichtung 23 umfaßt einen bewegbar
montierten Greiferfinger 24 und eine ortsfest montierte Greiferschiene 25. Fig. 2 zeigt den
Greiferfinger 24 zu einem Zeitpunkt, bevor dieser die Hinterkante 8 einer vorangehenden
Signatur 8 auslenkt. Es ist zu beachten, daß die zu transportierenden Signaturen 5, 6 keinen
Abstand (d. h. Spalt) zwischen einander aufweisen. Die Vorderkante 7 der nachfolgenden
zu transportierenden Signatur 6 befindet sich, wie dargestellt, nahe der Hinterkante 8 der
Signatur 5. Die zweite Signatur 6 wird hauptsächlich durch den erhabenen Teil 13 gestützt,
wohingegen die Hinterkante 8 der ersten Signatur 5 über dem nicht-erhabenen Teil 14
angeordnet ist, so daß die jeweilige Hinterkante 8 abgebogen oder ausgelenkt werden kann.
Fig. 3 zeigt den Greiferfinger 24, nachdem dieser durch seine rotative sowie radiale
Bewegung die Hinterkante 8 der ersten Signatur 5 ausgelenkt hat. Die
Signaturhinterkante 8 bewegt sich in den Bereich des nicht-erhabenen Teils 14 des
segmentierten Bandes 12, wobei sich der Greiferfinger 24 hinter die Vorderkante 7 der
zweiten Signatur 6 bewegen kann. Auf diese Weise kann die Vorderkante 7 der zweiten
Signatur 6 zwischen dem Greiferfinger 24 und der Greiferschiene 25 zuverlässig ergriffen
werden, während die zweite Signatur 6 in einer bestimmten Position gehalten wird. Es ist
nicht nötig, einen Abstand zwischen den jeweiligen Signaturkanten zu halten, da das
Ergreifen der Vorderkante 7 jeder Signatur 6 ohne Beeinträchtigung durch die
vorangehende Signatur 5 erfolgt, d. h., daß die Greifvorrichtungen 23 genügend Platz
haben, um sich in eine Position zu bewegen, in der sie jede austretende Signatur
zuverlässig ergreifen können. Die durch die nicht-erhabenen Oberflächenteile 14 auf den
segmentierten Bändern 12 verkörperten Lücken bilden somit
Signaturübertragungsbereiche, die im Gleichtakt mit der rotierenden Bewegung der
Arme 18 umlaufen.
Die erhabenen Teile 13 auf den segmentierten Bändern 12 oder Riemen können in einem
Ausführungsbeispiel aus einem elastischen Kunststoff oder einem Elastomer gefertigt sein.
Diese erhabenen Teile 13 können auf den Bändern 12 befestigt sein (z. B. Element 13A der
Fig. 1A) und auch zahnförmige Ausnehmungen aufweisen (z. B. Element 13B der
Fig. 1A), so daß es für die Greiferfinger 24 möglich ist, die Vorderkanten 7 der jeweiligen
zu transportierenden Signaturen 5, 6 sicher zu ergreifen. Als Alternative können Serien von
erhabenen und nicht-erhabenen Teilen 13, 14 des Bandes 12 geschaffen werden, indem
Auslenkwalzen verwendet werden, um den Pfad eines Bandes 12, das nicht selbst mit
separaten erhabenen und nicht-erhabenen Teilen versehen ist, zu ändern; d. h., daß
Auslenkwalzen 13D verwendet werden können, um das Band auszulenken und so erhabene
und nicht-erhabene Teile in einem Transportelement zu schaffen, wie dies durch den
erhabenen Teil 13C in Fig. 1A schematisch dargestellt ist. Selbstverständlich sind die
Auslenkwalzen nur erforderlich, wenn in dem Band 12 in der Nähe der
Abbremsvorrichtung 17, wo sich die Greifvorrichtungen 23 in den Bereich eines nicht
erhabenen Teils bewegen, ein erhabener Teil gebildet werden soll. Für den Fachmann
versteht es sich von selbst, daß eine beliebige Kombination von Techniken zur Formung
der erhabenen Teile angewandt werden kann.
Bezugszeichenliste
1 Materialbahn
2 Schneidzylinder
3 Amboßzylinder
4 Schneidzylinder
5 erste Signatur
6 zweite Signatur
7 Vorderkante einer Signatur
9 Zylinderoberfläche
10 Transporteinrichtung
11 ebenes/flaches Band
12 segmentiertes Band/Riemen
13 erhabene, dicke Teile
14 nicht-erhabene, dünne Teile
15 Abstand
16 Walzen
18 Arme
19 scheibenförmiges Element
19A Steuerstange
20A Steuerhebel
21 minimale tangentiale Geschwindigkeit - Abbremsbereich
22 maximale tangentiale Geschwindigkeit - Beschleunigungsbereich
23 Greifvorrichtung
24 Greiferfinger
25 Greiferschiene
26 Drehachse der Drehscheibe
26A Drehachse des scheibenförmigen Elements 19
28 Bogenführung
30 Nocken oder Steuerkurven
31 Zapfen
32 Nockenfolger oder Abtastkörper
33 Zapfen
34 Drehpunkt
2 Schneidzylinder
3 Amboßzylinder
4 Schneidzylinder
5 erste Signatur
6 zweite Signatur
7 Vorderkante einer Signatur
9 Zylinderoberfläche
10 Transporteinrichtung
11 ebenes/flaches Band
12 segmentiertes Band/Riemen
13 erhabene, dicke Teile
14 nicht-erhabene, dünne Teile
15 Abstand
16 Walzen
18 Arme
19 scheibenförmiges Element
19A Steuerstange
20A Steuerhebel
21 minimale tangentiale Geschwindigkeit - Abbremsbereich
22 maximale tangentiale Geschwindigkeit - Beschleunigungsbereich
23 Greifvorrichtung
24 Greiferfinger
25 Greiferschiene
26 Drehachse der Drehscheibe
26A Drehachse des scheibenförmigen Elements 19
28 Bogenführung
30 Nocken oder Steuerkurven
31 Zapfen
32 Nockenfolger oder Abtastkörper
33 Zapfen
34 Drehpunkt
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Transportieren von flachen Produkten (5, 6) mit einer
Transporteinrichtung (10) zum Fördern der Produkte (5, 6) und mit einer Vielzahl von
drehbaren Armen (18), welche jeweils eine der Transporteinrichtung (10) zugeordnete
Greifvorrichtung (23) aufweisen, wobei die Greifvorrichtung (23) bei einer Drehung
der Arme (18) in ein Transportelement (12) der Transporteinrichtung (10) eintaucht
und die Vorderkante eines der Produkte (5, 6) ergreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Transportelement (12) ein ebenes Band (11) und ein segmentiertes Band (12)
umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das segmentierte Band (12) erhabene Teile (13) und nicht-erhabene Teile (14)
aufweist, und daß die Greifvorrichtungen (23) beim Ergreifen der Vorderkante (7) der
Produkte (5, 6) in den Bereich der nicht-erhabenen Teile (14) eingreifen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erhabenen Teile (13) in gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der zu transportierenden Produkte (5, 6) größer ist als die Länge der
erhabenen Teile (13) des segmentierten Bandes (12).
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Greifvorrichtungen (23) ein ortsfestes Glied (25) und ein bewegbares
Glied (24) aufweist, und daß beim Eintritt der Greifvorrichtungen (23) in das
Transportelement (12) die Vorderkante (7) eines der Produkte (5) zwischen dem
bewegbaren Glied (24) und dem ortsfesten Glied (25) angeordnet wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schneidzylinder (2, 3) vorgesehen sind, deren Oberflächengeschwindigkeit im
wesentlichen der Oberflächengeschwindigkeit des ebenen Bandes (11) und des
segmentierten Bandes (12) entspricht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehbewegung der Vielzahl von Armen (18) mit den daran befestigten
Greifvorrichtungen (23) im Gleichtakt mit der Bewegung der nicht-erhabenen
Teile (14) des segmentierten Bandes (12) erfolgt.
9. Verfahren zum Transportieren von flachen Produkten, welches die folgenden
Verfahrensschritte umfaßt:
Transportieren der von mindestens einem Schneidzylinder kommenden flachen Produkte entlang eines Förderpfades;
Auslenken mindestens eines der flachen Produkte aus dem Förderpfad; und
Ergreifen der Vorderkante eines dem ausgelenkten Produkt nachfolgenden Produkts durch eine Greifvorrichtung.
Transportieren der von mindestens einem Schneidzylinder kommenden flachen Produkte entlang eines Förderpfades;
Auslenken mindestens eines der flachen Produkte aus dem Förderpfad; und
Ergreifen der Vorderkante eines dem ausgelenkten Produkt nachfolgenden Produkts durch eine Greifvorrichtung.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslenken der Produkte aus dem Förderpfad durch die Greifvorrichtung zum
Ergreifen der Vorderkante eines nachfolgenden Produkts erfolgt.
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