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DE19728892B4 - Verfahren zum Betreiben eines Antriebssystems für ein Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Antriebssystems für ein Fahrzeug Download PDF

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DE19728892B4
DE19728892B4 DE19728892A DE19728892A DE19728892B4 DE 19728892 B4 DE19728892 B4 DE 19728892B4 DE 19728892 A DE19728892 A DE 19728892A DE 19728892 A DE19728892 A DE 19728892A DE 19728892 B4 DE19728892 B4 DE 19728892B4
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Voith Turbo GmbH and Co KG
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Abstract

Verfahren zum Betreiben eines Antriebssystems (1) für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeug;
– mit mindestens einem, mit wenigstens einem Antriebsrad (2), wenigstens mittelbar koppelbaren Elektromotor (3);
– mit einer mechanisch mit einer Verbrennungskraftmaschine (6) koppelbaren, im Fahrbetrieb als Generator (5) betreibbaren elektrischen Maschine, wobei der mindestens eine Elektromotor (3) und der Generator (5) über einen Gleichspannungszwischenkreis (8) miteinander elektrisch gekoppelt sind und die Verbrennungskraftmaschine (6) einen Kühlmittelkreislauf (17) aufweist und
– mit wenigstens einem Bremssystem in Form einer druckluftbetätigten Bremseinrichtung, wobei in einem Betriebszustand, welcher durch das Betreiben der Verbrennungskraftmaschine (6) und den Stillstand des Fahrzeuges während des, wegen des abgesunkenen Luftdruckes in der Bremseinrichtung, zwingenden Auffüllens eines Druckluftbehälters der Bremseinrichtung nach längerer Standzeit des Fahrzeuges bestimmt ist,
1.1 der Generator (5) von der Verbrennungskraftmaschine (6) angetrieben und
1.2 zur Einspeisung einer definierbaren elektrischen Leistung in den Gleichspannungszwischenkreis (8) wenigstens mittelbar angesteuert wird;...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Antriebssystems für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeug und für einen Stadtbus, im einzelnen mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus dem Sonderdruck G 1407 der J. M. Voith GmbH ist ein dieselelektrisches Antriebssystem für Nutzfahrzeuge, insbesondere für Stadtbusse, bekannt. Dieses umfaßt mindestens einen, mit einem Antriebsrad wenigstens mittelbar gekoppelten und als sogenannter Radmotor fungierender Elektromotor, welcher vorzugsweise als Transversalflußmaschine ausgeführt ist, der jeweils von einer Wechselrichtereinheit mit elektrischer Leistung versorgt wird. Des weiteren ist eine als Generator betreibbare elektrische Maschine vorgesehen, welche ebenfalls vorzugsweise als Transversalflußmaschine ausgeführt sein kann, die mechanisch mit einer Verbrennungskraftmaschine, insbesondere einem Dieselmotor, koppelbar ist. Zur Erzeugung der elektrischen Leistung wird die als Generator betreibbare elektrische Maschine durch einen 4-Quadranten-Wechselrichter angesteuert. Für die Vorgabe der Sollwerte der Radmotoren (Drehmoment, Strom) sowie die Drehzahlsteuerung des Dieselmotors ist eine übergeordnete Fahrsteuerung vorgesehen, welche u.a. in der Lage ist, den Fahrerwunsch auszuwerten. Die als Generator betreibbare elektrische Maschine wird wenigstens im Fahrbetrieb als Generator betrieben. Daher wird diese nachfolgend auch nur als Generator bezeichnet.
  • Die Wechselrichter für die den Antriebsrädern zugeordneten Elektromotoren und den Generator sind Ober einen Spannungszwischenkreis in Form eines Gleichspannungszwischenkreises miteinander gekoppelt. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, diese Wechselrichter zu einer einzigen Baugruppe zusammenzufassen. Die Regelung des Spannungssollwertes des Gleichspannungszwischenkreises während des Fahrbetriebes erfolgt beispielsweise über das Generatormoment bei Überschreiten einer Grenzspannung durch einen Lastwiderstand. Dazu ist in dem Gleichspannungszwischenkreis eine Stelleinheit in Form eines Bremsstellers zur Ansteuerung eines Bremswiderstandes vorgesehen, wobei der Bremswiderstand als flüssigkeitsgekühlter Widerstand ausgeführt ist und seine Verlustwärme direkt oder indirekt in den Kühlmittelkreislauf des Verbrennungsmotors einspeist.
  • Bei Antriebssystemen, wie im VOITH-Druck G 1407 offenbart, sind insbesondere während der Inbetriebnahme des Fahrzeuges die Rotoren der als Radmotoren fungierenden Elektromotoren einer sehr hohen mechanischen Beanspruchung durch Temperaturspannungen und des weiteren Beanspruchungen, die aus dem Fahrbetrieb resultieren, ausgesetzt. Diese hohe mechanische Beanspruchung der Radmotoren schlägt sich in einer geringeren Lebensdauer nieder. Auch arbeitet dieses Antriebssystem in bestimmten Betriebsbereichen hinsichtlich Schadstoffemission und Verschleiß nicht optimal, insbesondere im Anfahrbereich, wenn ein Losfahren des Fahrzeuges beispielsweise nicht vor Füllung des Luftpressers des als Druckluftbremsanlage ausgeführten Bremssystems möglich ist.
  • US 5 629 596 A beschreibt ein dieselelektrisches Antriebssystem, bei welchem die als Generator im Traktionsbetrieb betreibbare elektrische Maschine über einen Gleichspannungs-Zwischenkreis mit zwei Radantriebsmotoren gekoppelt ist. Dabei gibt es keine Möglichkeit, einen definierbaren Strom an die Wicklungen der Radantriebsmotoren abzugeben und zur Erwärmung eines Kühlmittels zu nutzen.
  • US 4 808 896 A beschreibt einen elektrischen Motor, dessen Gehäuse mit Öl gefüllt und isoliert ist; das Öl übernimmt die Funktionen der elektrischen Isolation und der Schmierung. An manchen Stellen herrschen jedoch sehr niedrige Temperaturen, die eine hohe Viskosität nach sich ziehen. Deshalb ist es schwierig, den Elektromotor zu starten.
  • DE 1 721 276 U offenbart eine kombinierte Kühleinrichtung für Antriebsanlagen mit flüssigkeitsgekühlter Brennkraftmaschine und elektrischen Bremswiderständen. Die Bremswiderstände können zur willkürlichen Aufheizung der Motorkühlflüssigkeit und zur Vorwärmung der Brennkraftmaschine ausgenutzt werden. Die Erwärmung des Kühlmittels ist dabei nicht vorgesehen.
  • DE 40 11 291 A1 beschreibt eine Antriebseinheit, mit dem ein Verfahren gemäß des Oberbegriffes von Anspruch 1 durchführbar ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben einer Antriebseinheit derart weiterzuentwickeln, daß schädigende Einflüsse weitestgehend ausgeschaltet werden. Des weiteren soll dies mit geringem konstruktiven Aufwand und geringen Kosten erzielt werden.
  • Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 charakterisiert. Die Antriebseinheit ist durch die Merkmale des Anspruches 16 charakterisiert. Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Erfindungsgemäß wird dabei folgende Betriebsweise ausgenutzt:
    Bei Antriebssystemen, wie im VOITH-Druck G 1407 offenbart, sind insbesondere während der Inbetriebnahme des Fahrzeuges die Rotoren der als Radmotoren fungierenden Elektromotoren einer sehr hohen mechanischen Beanspruchung durch Temperaturspannungen und des weiteren Beanspruchungen, die aus dem Fahrbetrieb resultieren, ausgesetzt. Diese hohe mechanische Beanspruchung der Radmotoren schlägt sich in einer geringeren Lebensdauer nieder. Auch arbeitet dieses Antriebssystem in bestimmten Betriebsbereichen hinsichtlich Schadstoffemission und Verschleiß nicht optimal, insbesondere im Anfahrbereich, wenn ein Losfahren des Fahrzeuges beispielsweise nicht vor Füllung des Luftpressers des als Druckluftbremsanlage ausgeführten Bremssystems möglich ist.
  • Da bei Fahrzeugen, welche mit einer Druckluftbremsanlage ausgeführt sind, nach einer längeren Standzeit üblicherweise der Druck in den Luftvorratsbehältern für die druckluftbetätigte Bremsanlage so weit abgesunken ist, muß zunächst die Verbrennungskraftmaschine, insbesondere der Dieselmotor, für eine Zeitspanne von einigen Minuten über den mit der Kurbelwelle über einen Riementrieb gekoppelten Luftpresser den Vorrat an Druckluft auffüllen, um erst dann ein Losfahren des Fahrzeuges zu ermöglichen. Während dieser Zeit wird auch der Rotor der mit der Verbrennungskraftmaschine gekoppelten und als Generator betreibbaren elektrischen Maschine angetrieben. Erfindungsgemäß wird die im Fahrbetrieb als Generator betreibbare elektrische Maschine bzw. der Generator derart angesteuert, daß dieser die Verbrennungskraftmaschine mit einem von einer Fahrsteuerung zu definierenden Drehmoment belastet, so daß bereits während dieser Betriebsphase, d. h. im Stillstand des Fahrzeuges bei laufender Verbrennungskraftmaschine eine bestimmte elektrische Leistung erzeugt wird.
  • Die durch den Generator erzeugte Gesamtleistung wird dann in zwei Leistungsanteile aufgeteilt – einen ersten Leistungsanteil und einen zweiten Leistungsanteil. Der erste Leistungsanteil wird dabei zur wenigstens mittelbaren Erwärmung der Radmotoren und der zweite Leistungsanteil zur wenigstens mittelbaren Erwärmung des sich im Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine befindlichen Kühlmittels genutzt. Dabei besteht die Möglichkeit, daß der erste Leistungsanteil oder der zweite Leistungsanteil der durch den Generator erzeugten Gesamtleistung entsprechen. In diesem Fall wird die Gesamtleistung, welche durch den Generator erzeugt wird, entweder vollständig zur wenigstens mittelbaren Erwärmung der Radmotoren, insbesondere der Wicklungen der Radmotoren, oder des im Kühlmittelkreislauf befindlichen Kühlmittels genutzt. Eine Aufteilung der Gesamtleistung in beide Leistungsanteile ist ebenfalls möglich. In diesem Fall kann vorgesehen werden, daß entweder die Erwärmung der Radmotoren oder aber die Erwärmung des im Kühlmittelkreislauf befindlichen Kühlmittels den Vorrang besitzt. Die zur Realisierung der beiden Funktionen erforderliche zu erzeugende elektrische Leistung wird durch Ansteuerung des Generators, insbesondere der dem Generator im normalen Fahrbetrieb nachgeordneten Stromrichtereinheiten, vorgebbar.
  • Zur Realisierung der wenigstens mittelbaren Erwärmung der Radmotoren wird erfindungsgemäß der erste Leistungsanteil der in den Gleichspannungszwischenkreis eingespeisten Gesamtleistung genutzt, um die Wicklungen der als Radmotoren fungierenden Elektromotoren bereits mit einem bestimmten definierbaren Strom zu beschicken und somit ein Aufheizen der als Radmotoren fungierenden Elektromotoren durchzuführen. Dies ist insbesondere an Tagen mit sehr tiefen Temperaturen von großem Vorteil, da hohe mechanische Beanspruchungen der Radmotoren aufgrund der durch die hohen Temperaturunterschiede hervorgerufenen Temperaturspannungen reduziert werden. Dies schlägt sich in einer höheren Lebensdauer bzw. Laufzeit der Radmotoren nieder.
  • Der Aufheizvorgang der Wicklungen der als Radmotoren fungierenden Elektromotoren selbst kann wiederum gesteuert oder geregelt werden. Dazu sind beispielsweise Temperatursensoren in den Radmotoren vorgesehen, welche den aktuellen Temperaturwert des Radmotors zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Dieselmotors ermittelt. Bei einer Abweichung von einem bevorzugten Betriebswert wird die Wicklung des Radmotors mit einem entsprechend definierten Strom beschickt, welcher zu einer Aufheizung dahingehend führt, daß die Temperaturdifferenz beglichen wird.
  • Zur Realisierung der wenigstens mittelbaren Erwärmung des im Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine befindlichen Kühlmittels wird ein weiterer zweiter Leistungsanteil der in den elektrischen Zwischenkreis der Wechselrichter, d.h. den Gleichspannungszwischenkreis, eingespeisten Leistung beispielsweise über einen Bremswiderstand, welcher mit dem Gleichspannungszwischenkreis wenigstens mittelbar gekoppelt ist, in Wärmeenergie umgewandelt, und diese Wärmeenergie wird in den Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine eingespeist, so daß die Aufheizzeit der Verbrennungskraftmaschine verkürzt werden kann. Die Einspeisung der über den Bremswiderstand erzeugten Verlustwärme in den Kühlmittelkreislauf kann dabei direkt oder indirekt erfolgen. Bei der direkten Einspeisung wird als Kühlmittelkreislauf für den Bremswiderstand der Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine genutzt, d.h. der Bremswiderstand gibt direkt die Wärme an die Kühlmittelflüssigkeit im Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine ab. Bei der indirekten Erwärmung ist dem Bremswiderstand ein separater Kühlmittelkreislauf zugeordnet, dieser Kühlmittelkreislauf ist jedoch mit dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine beispielsweise über einen Wärmetauscher gekoppelt.
  • Die Verkürzung der Aufheizzeit des Dieselmotors schlägt sich in einer günstigen Beeinflussung, d.h. Verringerung der Schadstoffemissionen und des Dieselmotorverschleißes nieder.
  • Die Vorgabe des der Verbrennungskraftmaschine durch den Generator belastenden Drehmomentes bzw. einer, diese wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe kann entweder
    • 1) als fester Wert erfolgen, welcher einer bestimmten zu erzeugenden elektrischen Leistung entspricht oder
    • 2) als ein auf der Grundlage der zur Realisierung der Funktionen Aufheizung Elektromotor und/oder Aufheizung Verbrennungskraftmaschine theoretisch benötigten elektrischen Leistung wenigstens annähernd bestimmt oder errechnet werden.
  • Dementsprechend bestimmen sich auch die Stellgrößen zur Ansteuerung der Stelleinrichtung bzw. des Stellgliedes des Generators.
  • Im ersten Fall kann der Wert in einer Speichereinheit fest abgelegt sein, die Stellgröße zur Ansteuerung der Stelleinrichtung des Generators bleibt dabei unverändert oder aber frei wählbar sein.
  • Im zweiten Fall werden bei der Ermittlung der Sollwertvorgabe für den Generator, insbesondere der Stellgröße zur Ansteuerung der entsprechenden Stelleinrichtung, jeweils die aktuell vorliegenden Randbedingungen, beispielsweise die Umgebungstemperatur der Elektromotoren und die Kühlmitteltemperatur des Kühlmittelkreislaufes berücksichtigt.
  • Vorrichtungsmäßig ist dazu eine zentrale Fahrsteuerung vorgesehen, welcher eine erste Steuerung bzw. Regelung und eine zweite Steuerung bzw. Regelung unterlagert sind, vorgesehen. Die zentrale Fahrsteuerung dient der Sollwertvorgabe für das Generatormoment.
  • Beide Steuerungen bzw. Regelungen sind gemeinsam oder aber separat über die zentrale Fahrsteuerung ansteuerbar. Die Ansteuerung kann nach vordefinierbaren Kriterien erfolgen. Beispielsweise ist eine Abhängigkeit von den Randbedingungen, insbesondere der Umgebungstemperatur des Fahrzeuges denkbar. Dies kann dazu führen, daß die im Spannungszwischenkreis eingespeiste Gesamtleistung nicht zu gleichen Leistungsanteilen zur Erwärmung der Wicklungen der als Radmotor fungierenden Elektromotoren und zur Erwärmung des Kühlmittelkreislaufes der Verbrennungskraftmaschine genutzt werden, sondern eine Aufteilung dahingehend erfolgt, daß entsprechend den Erfordernissen entweder ein größerer Leistungsanteil zur Erwärmung der Wicklungen der Elektromotoren oder aber ein größerer Anteil zur Erwärmung der Kühlmittelflüssigkeit genutzt werden. Diese Zuordnungen können in der Steuerung über elektrische Schaltungen oder aber programmierbare Algorithmen realisiert werden.
  • Vorrichtungsmäßig ist eine zentrale Steuereinrichtung beispielsweise in Form eines Steuergerätes vorgesehen, welche mit einer ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung und einer zweiten Steuer- bzw. Regeleinrichtung koppelbar ist. Die beiden Steuer- bzw. Regeleinrichtungen können auch Bestandteil der zentralen Steuereinrichtung, d.h. in dieser integriert sein.
  • Die erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung umfaßt dabei wenigstens einen ersten Eingang, der mit einer Meßeinrichtung zur wenigstens mittelbaren Erfassung einer die aktuelle Temperatur am Elektromotor wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe koppelbar ist. Die erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung umfaßt des weiteren eine Vergleichseinrichtung, welche den aktuell ermittelten Istwert mit einem vorgebbaren Sollwert vergleicht und bei Abweichung ein Stellsignal Y an einem ersten Ausgang zur Ansteuerung des Stellgliedes, welches in der Regel vom, dem Rad zugeordneten, Wechselrichter gebildet wird. Dieser Wechselrichter, welcher mit dem Elektromotor elektrisch gekoppelt ist, ermöglicht die Beschickung mit einem konkreten definierbaren Strom. Dieser konkrete definierbare Strom ist abhängig von der Stellgröße Y.
  • Zur Erwärmung des Kühlmittels im Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine ist eine zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung vorgesehen. Diese zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung umfaßt wenigstens einen Eingang und einen Ausgang. Der Eingang ist dabei mit der zentralen Fahrsteuerung verbunden und der Ausgang mit einem Stellglied zur Beeinflussung eines Bremswiderstandes. Zu diesem Zweck wird eine Stellgröße Y2 an einem ersten Ausgang der ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung ausgegeben. Als erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung wird vorzugsweise die Steuer- bzw. Regeleinrichtung Verwendung finden, welche im normalen Fahrbetrieb ein Überschreiten eines bestimmten vorgebbaren Spannungssollwertes im Gleichspannungszwischenkreis durch Ansteuerung eines Bremswiderstandes dient. In diesem Fall, d.h. im Fahrbetrieb, wird an der ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung ein vorgebbarer einzuhaltender Sollwert für eine bestimmte Spannung mit dem aktuell vorliegenden Spannungs-Istwert im Gleichspannungszwischenkreis verglichen und bei Abweichung der Bremswiderstand angesteuert. Während der Stillstandsphase des Fahrzeuges, jedoch des Betriebes der Verbrennungskraftmaschine, erfolgt die Ansteuerung des Bremswiderstandes allein aufgrund eines Signales von der zentralen Fahrsteuerung.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei jeglicher Ausführung von dieselelektrischen Antriebssystemen eingesetzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Einzelradantrieb, einen Einzelraddirektantrieb oder einen Radantrieb mit Leistungsverzweigung handelt.
  • Des weiteren ist der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht nur beim erzwungenen Stillstand des Fahrzeuges und dem Betrieb der Verbrennungskraftmaschine bei Auffüllung der Druckluft im Druckluftbehälter bei druckluftbetätigten Bremseinrichtungen gebunden. Unter gewissen Voraussetzungen ist durchaus eine Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens über eine gewisse Zeitdauer auch bei Fahrzeugen ohne druckluftbetätigte Bremseinrichtung gerechtfertigt, insbesondere bei einem start des Fahrzeuges nach längerem Stillstand bei sehr tiefen Temperaturen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand einer Figur erläutert. Diese verdeutlicht anhand einer vereinfachten Darstellung ein Antriebssystem 1 zur Realisierung der erfindungsgemäßen Funktionen, umfassend mindestens einen mit einem Antriebsrad 2 gekoppelten, als Radmotor fungierender Elektromotor 3, welcher vorzugsweise als Transversalflußmaschine ausgeführt ist, und welcher jeweils von einer Wechselrichtereinheit 4 mit elektrischer Leistung versorgt wird. Des weiteren umfaßt das Antriebssystem 1 einen im Normalbetrieb, d.h. Antrieb der Räder 2 über eine Verbrennungskraftmaschine 6, als Generator betreibbare elektrische Maschine, die nachfolgend als Generator 5 bezeichnet wird und ebenfalls vorzugsweise als Transversalflußmaschine ausgeführt ist. Der Generator 5 ist mechanisch mit einer Verbrennungskraftmaschine 6 koppelbar, vorzugsweise ist diese Kopplung starr ausgeführt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zusätzliche Dämpfungseinrichtungen vorzusehen. Weiterhin denkbar ist das Vorsehen einer Kupplung. Zur Steuerung der erzeugbaren elektrischen Leistung wird der Generator 5 durch einen Wechselrichter, vorzugsweise 4-Quadranten-Wechselrichter 7 angesteuert.
  • Die Wechselrichter für den oder die Radmotoren 3 und den Generator 5 sind über einen Spannungszwischenkreis, insbesondere einen Gleichspannungszwischenkreis 8 miteinander gekoppelt. Dem Gleichspannungszwischenkreis ist im dargestellten Fall eine Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 zugeordnet, welche nachfolgend als zweite Steuer- und Regeleinrichtung bezeichnet wird, mittels der der Spannungssollwert USoll des Gleichspannungszwischenkreises 8 bei Überschreiten einer Grenzspannung durch einen Lastwiderstand 10 geregelt wird. Die Regeleinrichtung 9 weist dazu wenigstens einen Eingang 11 auf, welcher mit einer Meßeinrichtung 12 zur Ermittlung des Spannungsistwertes des Gleichspannungszwischenkreises 8 gekoppelt ist. Des weiteren weist die Regeleinrichtung 9 wenigstens einen Ausgang 14 auf, welcher mit einem Stellglied in Form eines Bremsstellers 13 gekoppelt ist, um den Lastwiderstand 10, der in Form eines Bremswiderstandes ausgeführt ist, anzusteuern. Der Bremswiderstand ist als flüssigkeitsgekühlter Widerstand ausgeführt, welcher seine Verlustwärme in einen, der Verbrennungskraftmaschine 6 zugeordneten Kühlmittelkreislauf 17 einspeisen kann. Im Kühlmittelkreislauf ist wenigstens eine Kühleinrichtung 18 angeordnet. Diese Kühleinrichtung 18 kann beispielsweise als Kühler oder aber als Wärmetauscher ausgeführt sein.
  • Da üblicherweise nach einer längeren Standzeit des Fahrzeuges mit Druckluftbremsanlage der Druck in den Luftvorratsbehältern für die druckluftbetätigte Bremsanlage so weit abgesunken ist, daß zunächst die Verbrennungskraftmaschine 6, hier in Form eines Dieselmotors, für eine Zeitspanne von einigen Minuten über einen, hier im einzelnen nicht dargestellten, mittels eines Keilriemens über die Kurbelwelle angetriebenen Luftpresser den Vorrat an Druckluft auffüllt, um erst dann ein Losfahren des Fahrzeuges zu ermöglichen, belastet der Generator 5 während dieser Zeit die Verbrennungskraftmaschine 6 mit einem, von einer Fahrsteuerung 25 vordefinierbaren Drehmoment. Somit wird bereits eine bestimmte elektrische Leistung Pelektr. zu diesem Zeitpunkt erzeugt. Diese elektrische Leistung Pelektr. wird in den Zwischenkreis der Wechselrichter, d.h. den Gleichspannungszwischenkreis 8, eingespeist.
  • Die zentrale Fahrsteuerung 25, welche die Sollwertvorgabe für den Generator 5 ermöglicht, weist einen ersten Ausgang 22 auf, welcher mit einem Stellglied zur Beeinflussung der vom Generator 5 erzeugten Leistung koppelbar ist. Dieses Stellglied wird hier vom 4-Quadranten-Wechselrichter 7 gebildet. Die Fahrsteuerung 25 ist somit über den Ausgang 22 mit einem Eingang 21 an der 4-Quadranten-Wechselrichtereinheit 7 koppelbar. Bei der Sollwertvorgabe für den Generator 5 kann es sich dabei entweder um einen bestimmten vordefinierbaren festen Wert oder einen Wert, welcher die entsprechend der zu realisierenden Funktionen benötigte tatsächliche elektrischen Leistung charakterisiert, handeln.
  • Die in den Gleichspannungszwischenkreis 8 eingespeiste Gesamtleistung kann in zwei Leistungsanteile unterteilt werden – einen ersten Leistungsanteil und einen zweiten Leistungsanteil. Der erste Leistungsanteil der eingespeisten Gesamtleistung wird genutzt, um die als Radmotoren fungierenden Elektromotoren, insbesondere die Wicklungen der mit den Antriebsrädern 2 verbundenen Elektromotoren 3, mit einem bestimmten definierbaren Strom zu beschicken und somit ein Aufheizen dieser durchzuführen. Zu diesem Zweck ist eine erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 vorgesehen, welche in der Fahrsteuerung 25 integriert sein kann oder mit dieser entsprechend eines Über- bzw. Unterordnungsverhältnisses verknüpft ist, und wenigstens einen Eingang 15 aufweist, welcher mit einem Temperatursensor 16 an den Radmotoren bzw. Elektromotoren 3 gekoppelt ist. Die Steuer- bzw. Regelvorrichtung umfaßt eine Vergleichseinrichtung 26, welche einen vordefinierbaren Sollwert TSoll mit dem aktuell ermittelten Istwert TIst vergleicht und welche bei Auftreten einer Abweichung zwischen Sollwert und Istwert die Wicklung mit einem bestimmten definierten Strom beschickt, welcher von der Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 entsprechend der Abweichung ermittelt wird. Zu diesem Zweck ist der Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 wenigstens ein Ausgang zugeordnet, dieser ist hier mit 20 bezeichnet, welcher mit dem, dem Radmotor zugeordneten, Wechselrichter 4 gekoppelt ist. Der, dem entsprechenden als Radmotor fungierenden Elektromotor 3 zugeordnete, Wechselrichter 4 übernimmt hier die Funktion eines Stellgliedes im Regelkreis. Als Stellgröße fungiert dabei die von der Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 am Ausgang 20 abgegebene Stellgröße Y, um dem Wechselrichter die entsprechende Vorgabe, d.h. ein Signal über die Größe des aus dem Gleichspannungszwischenkreis 8 zu entziehenden Leistungsanteils, zu geben.
  • Die erste Steuer- und Regeleinrichtung 30 kann als separate Steuer- und Regeleinrichtung ausgeführt sein oder aber, wie hier dargestellt, Bestandteil der zentralen Fahrsteuerung 25. In diesem Fall ist die Steuerung bzw. Regelung der Temperatur an den als Radmotoren fungierenden Elektromotoren 3 der zentralen Fahrsteuerung 25 untergeordnet. Die Eingangs- und Ausgangsgrößen der ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 sind dann auch die Eingangs- bzw. Ausgangsgrößen der Fahrsteuerung 25
  • Die Erwärmung des Kühlmittelkreislaufes 17 der Verbrennungskraftmaschine 6 erfolgt mittels dem, den Spannungssollwert des Gleichspannungszwischenkreises 8 bei Überschreiten einer Grenzspannung regelnden Lastwiderstandes 10. Die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 und der Bremssteller 13 werden vorzugsweise ebenfalls zur Realisierung der Erwärmung des im Kühlmittelkreislauf 17 befindlichen Kühlmittels genutzt.
  • Dazu muß die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 von der Fahrsteuerung 25 ein Signal erhalten. Die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 weist dazu einen weiteren Eingang 24 auf, welcher mit einem Ausgang 23 der Fahrsteuerung 25 gekoppelt ist.
  • Die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 dient im normalen Fahrbetrieb der Regelung des Spannungssollwertes des Gleichspannungszwischenkreises 8 und vorzugsweise zur Realisierung der Funktion der Erwärmung des Kühlmittels im Kühlmittelkreislauf 17 während des Fahrzeugstillstandes bei laufender Verbrennungskraftmaschine 6. Beide – erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 und zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 – sind entweder Bestandteil der zentralen Fahrsteuerung 25 oder mit dieser gekoppelt. Die mit der ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung und der zweiten Steuer- bzw. Regeleinrichtung realisierten Steuerungen und Regelungen zur Verwirklichung der oben genannten Funktionen sind jeweils der zentralen Fahrsteuerung untergeordnet. In der zentralen Fahrsteuerung können des weiteren Mittel vorgesehen sein, welche die Bevorrechtigung zwischen den beiden Steuerungen bzw. Regelungen regeln.
  • Vorrichtungsmäßig ist die zentrale Fahrsteuerung 25 beispielsweise in Form eines zentralen Steuergerätes ausgeführt. In dieses zentrale Steuergerät können die erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung 26 und die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 bauteilmäßig integriert sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das zentrale Steuergerät als separates Bauteil außerhalb dieser beiden Steuer- bzw. Regeleinrichtungen anzuordnen, wobei jedoch immer eine elektrische Kopplung zur übergeordneten zentralen Fahrsteuerung, d.h. zum Steuergerät besteht. Bei ausschließlicher Verwendung der in den Gleichspannungszwischenkreis 8 eingespeisten Gesamtleistung zur Erwärmung der Radmotoren 3 erfolgt lediglich über die Fahrsteuerung 25 eine Ansteuerung der ersten Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30. In dieser werden der Sollwert TSoll der an den Wicklungen bzw. dem Elektromotor 3 anliegenden Temperatur mit dem Istwert TIst ermittelt. Bei Abweichung wird über den ersten Ausgang 20 ein Stellsignal Y zum Stellglied, der Wechselrichtereinheit 4, ausgegeben.
  • Soll die gesamte in den Gleichspannungszwischenkreis 8 eingespeiste Leistung zur Aufheizung der Verbrennungskraftmaschine 6 genutzt werden, erfolgt über die Fahrsteuerung 25 lediglich eine Ansteuerung der zweiten Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9, über welche das Stellglied in Form eines Bremsstellers 13 zur Ansteuerung eines Lastwiderstandes 10 angesteuert wird.
  • Für den Fall, daß eine Aufteilung der in den Gleichspannungszwischenkreis 8 eingespeisten Gesamtleistung erfolgen soll, werden beide Steuer- bzw. Regeleinrichtungen, die erste Steuer- bzw. Regeleinrichtung 30 und die zweite Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9, von der übergeordneten Fahrsteuerung 25 angesteuert. Da über die Fahrsteuerung 25 eine Sollwertvorgabe für die am Generator 5 zu erzeugende Leistung erfolgt, kann innerhalb der zentralen Fahrsteuerung 25 eine Aufteilung in die zwei Leistungsanteile entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles herbeigeführt werden. Im einzelnen ist dabei zu unterscheiden, ob der Aufheizung der Wicklungen der Elektromotoren 3 oder aber der Verbrennungskraftmaschine 6 der Vorrang gegeben wird. Eine Aufteilung der Gesamtleistung in gleiche Leistungsanteile ist ebenfalls möglich. In Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Gesamtleistung im Gleichspannungszwischenkreis 8 werden dann, je nach gewünschtem Effekt, die Ausgangssignale zur Ansteuerung des Stellgliedes in Form des Wechselrichters 4 zur Beeinflussung der Aufheizung der Wicklungen der Elektromotoren 3 und der Steuer- bzw. Regeleinrichtung 9 zur Beeinflussung des Bremswiderstandes 10 gebildet. Diese Ausgangssignale werden an den Ausgängen 20 und 23 abgegeben. Wesentlich ist, daß während des Stillstandes des Fahrzeuges die gesamte in den Gleichspannungszwischenkreis 8 eingespeiste Leistung für diese Aufgaben verwendet werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, daß die, am mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine 6 gekoppelten Generator 5, erzeugbare Leistung während des Stillstandes bei Befüllung des Druckluftbehälters nicht als Verlustleistung dem Fahrzeug verlorengeht, sondern durch entsprechende Einstellung der erzeugbaren elektrischen Leistung, diese für Funktionen genutzt wird, die eine geringe Belastung der einzelnen Bauelemente sowie eine rasche Einstellung einer optimalen Betriebsweise der Verbrennungskraftmaschine 6 ermöglichen.

Claims (19)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Antriebssystems (1) für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeug; – mit mindestens einem, mit wenigstens einem Antriebsrad (2), wenigstens mittelbar koppelbaren Elektromotor (3); – mit einer mechanisch mit einer Verbrennungskraftmaschine (6) koppelbaren, im Fahrbetrieb als Generator (5) betreibbaren elektrischen Maschine, wobei der mindestens eine Elektromotor (3) und der Generator (5) über einen Gleichspannungszwischenkreis (8) miteinander elektrisch gekoppelt sind und die Verbrennungskraftmaschine (6) einen Kühlmittelkreislauf (17) aufweist und – mit wenigstens einem Bremssystem in Form einer druckluftbetätigten Bremseinrichtung, wobei in einem Betriebszustand, welcher durch das Betreiben der Verbrennungskraftmaschine (6) und den Stillstand des Fahrzeuges während des, wegen des abgesunkenen Luftdruckes in der Bremseinrichtung, zwingenden Auffüllens eines Druckluftbehälters der Bremseinrichtung nach längerer Standzeit des Fahrzeuges bestimmt ist, 1.1 der Generator (5) von der Verbrennungskraftmaschine (6) angetrieben und 1.2 zur Einspeisung einer definierbaren elektrischen Leistung in den Gleichspannungszwischenkreis (8) wenigstens mittelbar angesteuert wird; dadurch gekennzeichnet, dass die in den Gleichspannungszwischenkreis (8) eingespeiste Gesamtleistung in einen ersten und einen zweiten Leistungsanteil unterteilbar ist, wobei der erste Leistungsanteil durch die Abgabe eines definierbaren Stromes zur Erwärmung der Wicklungen des mindestens einen Elektromotors (3) bestimmt wird und der zweite Leistungsanteil durch eine gewünschte Erwärmung des Kühlmittels im Kühlmittelkreislauf (17) der Verbrennungskraftmaschine (6) bestimmt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet, durch folgende Merkmale: 2.1 bei welchem der aktuelle Temperaturwert des mindestens einen Elektromotors (3) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Verbrennungsmotors (16) ermittelt wird; 2.2 bei welchem bei einer Abweichung von einem bevorzugten Betriebswert die Wicklung des mindestens einen Elektromotors (3) mit einem definierten Strom beschickt wird, welcher zu einer Aufheizung dahingehend führt, dass die Temperaturdifferenz beglichen wird.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des abgegebenen Stromes entsprechend einer Solltemperatur im Bereich des mindestens einen Elektromotors (3) geregelt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des zweiten Leistungsanteiles der in den Gleichspannungszwischenkreis (8) eingespeisten Gesamtleistung durch Zuschaltung eines Bremswiderstandes (10) dem Kühlmittelkreislauf (17) des Verbrennungsmotors (6) wenigstens mittelbar zugeführt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die am Bremswiderstand (10) erzeugte Wärme über einen Wärmetauscher an den Kühlmittelkreislauf (17) der Verbrennungskraftmaschine (6) abgegeben wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlmittel direkt mit dem Bremswiderstand (10) in Kontakt gebracht wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung der Wicklungen des mindestens einen Elektromotors (3) der Erwärmung des Kühlmittelkreislaufes (17) bevorrechtigt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Erwärmung des Kühlmittelkreislaufes (17) der Verbrennungskraftmaschine (6) vor der Erwärmung der Wicklungen des mindestens einen Elektromotors (3) bevorrechtigt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die definierbare elektrischen Leistung zur Einspeisung in den Gleichspannungszwischenkreis (8) durch eine Sollwertvorgabe für wenigstens eine, die elektrische Leistung wenigstens mittelbar charakterisierende Größe bestimmt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die definierbare elektrische Leistung zur Einspeisung in den Gleichspannungszwischenkreis (8) durch eine Sollwertvorgabe für das einzustellende Drehmoment am Generator (5) bestimmt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Sollwert ein unabhängig von unterschiedlichen Randbedingungen fester unveränderbarer Wert gesetzt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Sollwert in Abhängigkeit von den Randbedingungen das Fahrzeug, die einzelnen Komponenten und die Umgebung betreffend bestimmt oder errechnet wird.
  13. Vorrichtung zum Betreiben eines Antriebssystems (1) für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeug; – mit mindestens einem, mit wenigstens einem Antriebsrad (2), wenigstens mittelbar koppelbaren Elektromotor (3); – mit einer mechanisch mit einer Verbrennungskraftmaschine (6) koppelbaren, im Fahrbetrieb als Generator (5) betreibbaren elektrischen Maschine, wobei der mindestens eine Elektromotor (3) und der Generator (5) über einen Gleichspannungszwischenkreis (8) miteinander elektrisch gekoppelt sind und die Verbrennungskraftmaschine (6) einen Kühlmittelkreislauf (17) aufweist und – mit wenigstens einem Bremssystem in Form einer druckluftbetätigten Bremseinrichtung, wobei in einem Betriebszustand, welcher durch das Betreiben der Verbrennungskraftmaschine (6) und den Stillstand des Fahrzeuges während des, wegen des abgesunkenen Luftdruckes in der Bremseinrichtung, zwingenden Auffüllens eines Druckluftbehälters der Bremseinrichtung nach längerer Standzeit des Fahrzeuges bestimmt ist, 13.1 wobei der Generator (5) von der Verbrennungskraftmaschine (6) angetrieben ist; 13.2 wobei zur Einspeisung einer definierbaren elektrischen Leistung in den Gleichspannungszwischenkreis (8) der Generator (5) mittelbar angesteuert ist; dadurch gekennzeichnet, dass die in den Gleichspannungszwischenkreis (8) eingespeiste Gesamtleistung in einen ersten und einen zweiten Leistungsanteil unterteilbar ist, wobei der erste Leistungsanteil durch die Abgabe eines definierbaren Stromes zur Erwärmung der Wicklungen des mindestens einen Elektromotors (3) bestimmt wird und der zweite Leistungsanteil durch eine gewünschte Erwärmung des Kühlmittels im Kühlmittelkreislauf (17) der Verbrennungskraftmaschine (6) bestimmt wird.
  14. Antriebssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Steuer- bzw. Regeleinrichtungen (30, 9) in der zentralen Steuervorrichtung, integriert und somit zu einer Baueinheit (25) zusammengefasst sind.
  15. Antriebssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Steuer- und Regelvorrichtung (30, 9) mit der zentralen Steuervorrichtung (25) gekoppelt sind.
  16. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Elektromotor (3) und/oder die als Generator (5) betreibbare elektrische Maschine als Transversalflussmaschinen ausgeführt sind.
  17. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremswiderstand (10) als flüssigkeitsgekühlter Widerstand ausgeführt ist, welcher im Kühlmittelkreislauf (17) der Verbrennungskraftmaschine (6) angeordnet ist.
  18. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 17, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: 18.1 wenigstens ein Elektromotor (3) wird von einer elektronischen Wechselrichtereinheit (7) mit elektrischer Leistung versorgt; 18.2 der als Generator (5) betreibbaren elektrischen Maschine ist eine weitere zweite Wechselrichtereinheit zugeordnet; 18.3 die Wechselrichtereinheiten von Elektromotoren (3) und Generator (5) sind über den Gleichspannungszwischenkreis miteinander gekoppelt.
  19. Antriebssystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung zur Beeinflussung der Leistungserzeugung von der dem Generator (5) zugeordneten Wechselrichtereinheit (7) gebildet wird.
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Dr. Wüst Bernhard, Dr. Müller Robert, Lange An- dreas Ein elektrischer Einzelradantrieb für City- Busse der Zukunft Sonderdruck aus DER NAHVERKEHR 6/94, G 1407 J.M. Voith GmbH
Dr. Wüst Bernhard, Dr. Müller Robert, Lange Andreas Ein elektrischer Einzelradantrieb für CityBusse der Zukunft Sonderdruck aus DER NAHVERKEHR 6/94, G 1407 J.M. Voith GmbH *

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