DE19726919A1 - Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe - Google Patents
Glühbirnenförmige LeuchtstoffröhrenlampeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe.
Gegenwärtig haben Glühlampen mit 60 W Nennleistung den größten
Marktanteil im Markt für gewöhnliche Glülampen, so daß glühbirnen
förmige Leuchtstoffröhrenlampen mit nur 15 W Leistungsaufnahme aber
derselben Helligkeit wie gewöhnliche Glühlampen (ca. 800 lumen) als Ersatz
weite Verbreitung finden. In einer konventionellen glühbirnenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampe sind eine Leuchtstoffröhre 5 (Fig. 8 und 9), sowie
ein elektronischer Zündschaltkreis 4 innerhalb eines Außengehäuses 3
angeordnet, welches aus einer Lampenglocke 1 und einem Behältnis 2
besteht. Die Lampenglocke 1 hat einen Außendurchmesser von etwa 70 mm
und eine Gesamtlänge von etwa 80 mm, und die Leuchtstoffröhre 5 hat einen
Innendurchmesser von 13-14 mm. Die Ziffer 6 bezeichnet einen
Amalgambehälter.
Von glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen wird eine hohe Über
einstimmung mit gewöhnlichen Glühlampen verlangt, da sie gewöhnliche
Glühlampen mit energiesparenden Lichtquellen ersetzen sollen. Allerdings
ist die Lampenglocke einer konventionellen glühbirnenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampe mit einem Außendurchmesser von 70 mm immer
noch größer als die Lampenglocke einer gewöhnlichen Glühlampe mit einem
Außendurchmesser von 60 mm, und dieses stellt das Problem einer
mangelnden Übereinstimmung mit gewöhnlichen Glühlampen dar.
Wenn jedoch Leuchtstoffröhren mit 13-14 mm Innendurchmesser, wie
sie bisher verbreitet sind, in kompakteren Lampenglocken mit einem
Außendurchmesser unter 65 mm und einer Gesamtlänge unter 80 mm
angeordnet werden, dann steigen aufgrund einer Reduzierung des Innen
volumens die Temperaturen der Leuchtstoffröhre und des elektronischen
Zündschaltkreises beträchtlich. Dies hat eine Verschlechterung des
Wirkungsgrades des auf der Innenoberfläche der Leuchtstoffröhre
aufgetragenen Leuchtstoffes sowie eine Verschlechterung des Wirkungs
grades des elektronischen Zündschaltkreises zur Folge. Mit dem Wirkungs
grad des Leuchtstoffes ist hier die Effizienz gemeint mit der ultraviolettes
Licht in sichtbares Licht umgewandelt wird, und mit dem Wirkungsgrad des
elektronischen Zündschaltkreises ist das Verhältnis von elektrischer
Eingangsleistung zu elektrischer Ausgangsleistung gemeint.
Temperaturverfall von elektronischen Bauteilen kann weiterhin zu
Betriebsfehlern und einer kürzeren Lebenserwartung des Zündschaltkreises
führen, so daß eine kompakte Ausführung der Lampenglocke mit einem
Außendurchmesser unter 65 mm und einer Gesamtlänge unter 80 mm
bisher noch nicht verwirklicht werden konnte.
Andererseits gibt es aber in den letzten Jahren, insbesondere vom
Standpunkt des Energiesparens aus Umweltschutzgründen her gesehen,
eine erhöhte Nachfrage nach glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen
mit niedriger elektrischer Leistungsaufnahme.
Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt mit der Absicht, die oben
genannten Nachteile zu überwinden. Es ist also Ziel der vorliegenden
Erfindung, glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampen zu ermöglichen, die
eine hohe Übereinstimmung zu gewöhnlichen Glühlampen aufweisen und
dieselbe Helligkeit wie eine gewöhnliche 60 W-Glühlampe erzielen, jedoch bei
niedrigerer Leistung verglichen mit einer konventionellen glühbirnen
förmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Die glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe der vorliegenden
Erfindung enthält: eine gebogene Leuchtstoffröhre mit einem Elektroden
paar an beiden Enden, die mit einem Amalgam und einem Edelgas gefüllt
ist; ein elektronischer Zündschaltkreis, der die Leuchtstoffröhre steuert;
und ein Außengehäuse bestehend aus einer transparenten Lampenglocke
und einem Behältnis, in welchem die gebogene Leuchtstoffröhre und der
elektronische Zündschaltkreis angeordnet sind. Die glühbirnenförmige
Leuchtstoffröhrenlampe ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß der
Außendurchmesser der Lampenglocke zwischen 55 mm und 65 mm beträgt,
die Gesamtlänge der Lampenglocke zwischen 65 mm und 80 mm beträgt, die
Wanddicke der Lampenglocke zwischen 0.5 mm und 1.5 mm beträgt, der
Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 7 und 11 mm beträgt, die
Wanddicke der Leuchtstoffröhre zwischen 0.6 mm und 1.2 mm beträgt, und
der Abstand zwischen den Elektroden zwischen 200 mm und 280 mm
beträgt.
Die Belastung der Röhrenwand sollte bei Betrieb zwischen 1.4 mW/mm²
und 3.2 mW/mm² betragen.
Ferner kann sich die Erfindung auf eine W-förmige Leuchtstoffröhre mit
drei Biegungen und einem Elektrodenpaar an beiden Enden beziehen.
Ferner kann sich die Erfindung auch auf eine Leuchtstoffröhre, die durch
die Verbindung von zwei U-förmigen Röhren mit einer Brücke in der Nähe
ihrer freien Enden geformt wird, beziehen.
Ferner kann sich die Erfindung auch auf eine Leuchtstoffröhre, die durch
die Verbindung von vier geraden Röhren mit drei Brücken geformt wird,
beziehen.
Ferner sollte das Amalgam aus wenigstens einer Quecksilbergas
generierenden Verbindung aus der Gruppe bestehend aus BiPbSnHg,
BiInHg und BiInPbHg bestehen.
Ferner sollte das Edelgas aus wenigstens einem Edelgas aus der Gruppe
bestehend aus Argongas und Neongas bestehen.
Ferner sollte der Abstand zwischen den Elektroden zwischen 250 mm
und 260 mm betragen.
Ferner sollte die Nennleistung zwischen 13.8 W und 15.2 W betragen.
Ferner sollte der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 9 mm
und 11 mm betragen.
Nach der oben beschriebenen Erfindung kann eine glühbirnenförmige
Leuchtstoffröhrenlampe erzielt werden, die eine hohe Koengruenz mit
gewöhnlichen Glühlampen aufweist und dieselbe Helligkeit wie eine
gewöhnliche 60W-Glühlampe erzielt, jedoch bei niedrigerer Leistung
verglichen mit einer konventionellen glühlampenförmigen Leuchtstoff
röhrenlampe.
Es folgt eine kurze Beschreibung der Darstellungen:
Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung einer glühbirnenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampe nach einer bevorzugten Ausführung der
vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung der Leuchtstoffröhre derselben
glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe nach einer bevorzugten
Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 3 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre nach
einer anderen bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre nach
einer weiteren bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 5A zeigt eine Vorderansicht, Fig. 5B eine rechte Seitenansicht und Fig.
5C eine Draufsicht der Leuchtstoffröhre aus Fig. 4.
Fig. 6 zeigt die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre nach der vorliegenden Erfindung und dem Lampen
wirkungsgrad sowie dem Lichtverlustfaktor.
Fig. 7 zeigt in ähnlicher Weise die Beziehung zwischen dem
Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre nach der vorliegenden
Erfindung und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem Lichtverlust
faktor für verschieden Elektrodenabstände.
Fig. 8 ist eine Schnittdarstellung einer konventionellen glühbirnenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampe.
Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre einer
konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Nachfolgend werden Beispiele der Erfindung anhand der Fig. 1-7
beschrieben.
Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung der glühlampenförmigen Leuchtstoff
röhrenlampe nach der vorliegenden Erfindung. In Fig. 1 besteht eine
Lampenglocke 1 aus einem durchsichtigen Kunstharz oder Glas, hat einen
Außendurchmesser von 60 mm, eine Gesamtlänge von 77 mm und eine
Wanddicke von 1.0 mm. Ein Außengehäuse 3 besteht aus der Lampenglocke
1 und einem Behältnis 2. Ein elektronischer Zündkreis sowie eine
sogenannte W-förmige Leuchtstoffröhre 5 (siehe Fig. 2), die an drei Stellen
gebogen ist, eine Wanddicke von 0.8-1.0 mm hat und mit einem
Elektrodenpaar 9 an beiden Enden versehen ist, werden in diesem
Außengehäuse angeordnet. Ein Argongas wird unter einem Druck von 400
Pa in der Leuchtstoffröhre 5 eingeschlossen, und ein den Quecksilber
dampfdruck kontrollierendes Amalgam wird in einem Amalgambehälter 6
deponiert. Außer BiPbSnHg sind auch BiInHg oder BiInPbHg o. ä. als
Amalgam verwendbar.
Wird eine Leuchtstoffröhre 5 mit einem Innendurchmesser von 13.5 mm
(vgl. Fig. 9) in einer Lampenglocke 1, die mit einem Außendurchmesser von
60 mm und einer Gesamtlänge von 77 mm kompakter als herkömmliche
Lampenglocken ist, angeordnet, dann steigen aufgrund der Reduzierung des
Innenvolumen der Lampenglocke die Temperaturen der Leuchtstoffröhre 5
und des elektronischen Zündkreises 4 beträchtlich. Dies hat nicht nur ein
Sinken des Wirkungsgrades des auf die Innenoberfläche der Leuchtstoff
röhre aufgetragenen Leuchtstoffes sowie des Wirkungsgrades des elektroni
schen Zündschaltkreises zur Folge, sondern auch Betriebsfehler und eine
kürzere Lebenserwartung des elektronischen Zündschaltkreises, aufgrund
des Temperaturverfalls von elektronischen Bausteinen.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben einige Untersuchungen
durchgeführt, die diese Probleme betreffen.
Fig. 6 zeigt die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre einerseits und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem
Lichtverlustfaktor (Gesamtlichtstrom nach 6000 Stunden Betrieb/
Gesamtlichtstrom nach 100 Stunden Betrieb × 100%) andererseits bei
einer Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm, einer
Gesamtlänge von 77 mm und einer konstanten Nennleistung von 14 W, die
somit 1 W weniger ist als in herkömmlichen glühlampenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampen. Weiterhin wurde der Abstand der Elektroden 9
auf 280 mm festgelegt, was dem größten Abstand entspricht, der erzielt
werden konnte, wenn die Elektroden 9 in einer Lampenglocke 1 mit einem
Außendurchmesser von 60 mm und einer Gesamtlänge von 77 mm
angeordnet wurden.
Zunächst wird die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre und dem Lampenwirkungsgrad erläutert. Mit dem Innen
durchmesser der Leuchtstoffröhre ist hier der Innendurchmesser eines
geraden Teilstückes der Leuchtstoffröhre gemeint. Dieser Innendurchmesser
ist konstant. Je größer der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre 5, desto
mehr steigt die Temperatur der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen
Zündschaltkreises 4 aufgrund eines Anstiegs des Lampenstroms, und als
Folge davon sinken der Wirkungsgrad des auf die Innenoberfläche der
Leuchtstoffröhre aufgetragenen Leuchtstoffes sowie der Wirkungsgrad des
elektronischen Zündschaltkreises 4. Infolgedessen sinkt der Lampen
wirkungsgrad, wie aus dem Verlauf der Geraden A in Fig. 6 ersichtlich ist.
Da aber ein Lampenwirkungsgrad von 57 lm/W notwendig ist, um dieselbe
Helligkeit wie in einer gewöhnlichen 60W-Glühlampe bei einer elektrischen
Leistungsaufnahme von 14 W zu erzielen, sollte der Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre weniger als 11 mm betragen, wie aus der Geraden A in Fig.
6 ersichtlich ist.
Als nächstes wird die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre und dem Lichtverlustfaktor erklärt. Wie aus der Geraden B
in Fig. 6 ersichtlich ist, verschlechtert sich der Lichtverlustfaktor, wenn der
Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre dünner wird. Dies ist eine Folge der
Reduzierung der Leuchtfläche der Leuchtstoffröhre und eines Anstiegs der
Belastung der Röhrenwand (mW/mm²). Im Falle einer glühlampenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampe wird die Zeit bis das Einschalten der Röhre
unmöglich wird oder bis der Lichtverlustfaktor unter 60% fällt allgemein als
Lebensdauer bezeichnet. Folglich sollte der Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre mehr als 7 mm betragen, wie aus der Geraden B in Fig. 6
ersichtlich ist.
Nach dem obigen Ergebnis ist es möglich, eine Leuchtstoffröhre in einer
kompakten Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und
einer Gesamtlänge von 77 mm anzuordnen, und bei einer Nennleistung von
14 W, das heißt 1 W weniger als in herkömmlichen glühbirnenförmigen
Leuchtstoffröhrenlampen, dieselbe Helligkeit wie in einer gewöhnlichen
60W-Glühlampe zu erzielen, indem für die Leuchtstoffröhre ein
Innendurchmesser von 7-11 mm vorgesehen wird. Noch vorteilhafter kann
eine glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe erzielt werden, die etwas
Spielraum bezüglich Lampenwirkungsgrad und Lichtverlustfaktor aufweist,
indem für die Leuchtstoffröhre ein Innendurchmesser von 10 mm
vorgesehen wird.
Ferner ist gezeigt worden, daß wenn der Außendurchmesser der
Lampenglocke unter 55 mm fällt und die Gesamtlänge unter 65 mm fällt,
dann erfolgt ein Abfall im Wirkungsgrad des Leuchtstoffes und des
elektronischen Zündkreises 4, aufgrund eines Temperaturanstiegs der
Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschaltkreises 4 wegen einer
Reduktion des Innenvolumens der Lampe, und Temperaturverfall von
elektronischen Bauteilen kann zu Betriebsfehlern oder einer kürzeren
Lebenserwartung des elektronischen Zündschaltkreises 4 führen.
Als nächstes wurde die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre einerseits und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem
Lichtverlustfaktor andererseits für verschiedene Elektrodenabstände und
einer Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm, einer
Gesamtlänge von 77 mm und einer konstanten Leistungsaufnahme von 14
W festgestellt. Das Ergebnis ist in Fig. 7 dargestellt. In Fig. 7 zeigen die
Geraden a-d die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der
Leuchtstoffröhre und dem Lampenwirkungsgrad, und die Geraden e-h
zeigen die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre
und dem Lichtverlustfaktor. Der Elektrodenabstand beträgt 180 mm für die
Geraden a und e, 200 mm für die Geraden b und f, 220 mm für die Geraden c
und g, und 240 mm für die Gerade d und h. Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist,
erfüllt ein Elektrodenabstand unter 200 mm im Bereich von 7-11 mm
Innendurchmesser der lichtemittierenden Röhre nicht gleichzeitig die
Voraussetzungen von 57 lm/W Lampenwirkungsgrad und 60% Lichtverlust
faktor. Dies ist eine Folge des Anstiegs des Lampenstroms mit kleiner
werdendem Abstand zwischen den Elektroden 9, was einen Anstieg der
Temperatur der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschalt
kreises 4, und somit ein Absinken des Lampenwirkungsgrades bewirkt.
Weiterhin steigt die Belastung der Röhrenwand aufgrund einer Reduzierung
der Leuchtfläche, und somit sinkt der Lichtverlustfaktor. Folglich sollte der
Elektrodenabstand im Bereich von 200-280 mm gehalten werden. Hier
scheint es, daß Lampenwirkungsgrad und Lichtverlustfaktor besser sind, je
größer der Abstand zwischen den Elektroden 9 ist. Wenn jedoch der
Elektrodenabstand 260 mm übersteigt, dann wird die Lücke zwischen der
Lampenglocke 1 und der Leuchtstoffröhre 5 klein, und Vibrationen oder
unsachgemäße Handhabung während des Transports o. ä. wecken die Gefahr,
daß die Lampenglocke 1 und die Leuchtstoffröhre 5 kollidieren und
beschädigt werden. Folglich sollte der Abstand zwischen den Elektroden 9
möglichst groß sein, aber eine Länge von ca. 250-260 mm bei der wenig
Ausschuß entsteht ist vorzuziehen.
Falls, wie oben beschrieben, bei einer Leistung von 14 W der
Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre 5 im Bereich 7-11 mm liegt und
der Elektrodenabstand 200-280 mm beträgt, dann ist die Belastung der
Röhrenwand wenn die Lampe leuchtet im Bereich 1.4-3.2 mW/mm². Somit
hat die Erfindung die beiden Effekte, eine hohe Übereinstimmung mit
gewöhnlichen Glühlampen aufzuweisen und aufgrund eines
energiesparenden Betriebes zudem umweltfreundlich zu sein.
Weiterhin sollte die nominale Leistungsaufnahme über 13.8 W liegen, um
dieselbe Helligkeit wie in einer gewöhnlichen 60W-Glühlampe zu erreichen,
jedoch unter 15.2 W vom Standpunkt des Energiesparens und der
Lebenserwartung.
Je größer der Außendurchmesser der Lampenglocke 1 ist, desto besser
sind die Eigenschaften, aber wenn der Außendurchmesser 65 mm oder
weniger, und die Gesamtlänge 80 mm oder weniger beträgt, dann gibt es
keine mangelnde Übereinstimmung mehr mit gewöhnlichen Glühlampen.
Andererseits, wie bereits oben ausgeführt wurde, wenn der
Außendurchmesser der Lampenglocke 1 weniger als 55 mm oder seine
Gesamtlänge weniger als 65 mm beträgt, dann fallen die Wirkungsgrade des
Leuchtstoffes und des elektronischen Zündschaltkreises aufgrund eines
Temperaturanstiegs der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen
Zündschaltkreises 4, und Temperaturverfall von elektronischen Bauteilen
kann weiterhin zu Betriebsfehlern und einer kürzeren Lebenserwartung des
Zündschaltkreises 4 führen. Folglich ist es vorzuziehen, daß der
Außendurchmesser der Lampenglocke 1 zwischen 55 mm und 65 mm, und
die Gesamtlänge der Lampenglocke 1 zwischen 65 mm und 80 mm beträgt.
Vom Standpunkt der Austauschbarkeit mit gewöhnlichen Glühlampen ist es
besonders wünschenswert, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke 1
60 mm beträgt, was dem Außendurchmesser von gewöhnlichen Glühlampen
entspricht.
Weiterhin sollte die Wanddicke der Lampenglocke 1 zwischen 0.5 mm
und 1.5 mm betragen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Festigkeit
einerseits und geringem Gewicht und kleinen Abmessungen andererseits zu
erzielen. Besonders wünschenswert ist eine Wanddicke der Lampenglocke 1
um 1.0 mm. Ferner sollte die Wanddicke der Leuchtstoffröhre 5 zwischen 0.6
mm und 1.2 mm betragen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Festigkeit
einerseits und geringem Gewicht und kleinen Abmessungen andererseits zu
erzielen. Besonders wünschenswert ist eine Wanddicke der Leuchtstoffröhre
5 von 0.8-1.0 mm.
Alternativ zu den drei Biegungen wie sie in Fig. 2 dargestellt werden,
kann die W-förmige Leuchtstoffröhre 5 auch aus zwei U-förmigen Röhren,
die mit einer Brücke 7 verbunden sind (vgl. Fig. 3), oder auch aus vier
geraden Röhren, die mit drei Brücken 8 verbunden sind (vgl. Fig. 4 und 5),
bestehen. Fig. 5A zeigt eine Vorderansicht, Fig. 5B eine rechte
Seitenansicht und Fig. 5C eine Draufsicht der Leuchtstoffröhre aus Fig. 4.
Aus den genannten Ansichten ist die Lage der Brücken 8 ersichtlich.
Wie bereits zuvor erläutert wurde, hat die glühbirnenförmige
Leuchtstoffröhrenlampe der vorliegenden Erfindung eine hohe Überein
stimmung mit gewöhnlichen Glühlampen, und erzielt dieselbe Helligkeit wie
eine gewöhnliche 60W-Glühlampe mit weniger Leistungsaufnahme als in
einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Claims (10)
1. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe, bestehend aus:
einer Leuchtstoffröhre mit einem Elektrodenpaar an beiden Enden, die mit einem Amalgam und einem Edelgas befüllt ist;
einem elektronischen Zündschaltkreis, der die Leuchtstoffröhre steuert;
und einem Außengehäuse, in dem die Leuchtstoffröhre und der elektronischen Zündschaltkreis angeordnet sind, bestehend aus einer transparenten Lampenglocke und einem Behältnis;
dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke zwischen 55 mm und 65 mm beträgt, die Gesamtlänge der Lampenglocke zwischen 65 mm und 80 mm beträgt, die Wanddicke der Lampenglocke zwischen 0.5 mm und 1.5 mm beträgt, der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 7 mm und 11 mm beträgt, die Wanddicke der Leuchtstoffröhre zwischen 0.6 mm und 1.2 mm beträgt, und der Elektrodenabstand zwischen 200 mm und 280 mm beträgt.
einer Leuchtstoffröhre mit einem Elektrodenpaar an beiden Enden, die mit einem Amalgam und einem Edelgas befüllt ist;
einem elektronischen Zündschaltkreis, der die Leuchtstoffröhre steuert;
und einem Außengehäuse, in dem die Leuchtstoffröhre und der elektronischen Zündschaltkreis angeordnet sind, bestehend aus einer transparenten Lampenglocke und einem Behältnis;
dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke zwischen 55 mm und 65 mm beträgt, die Gesamtlänge der Lampenglocke zwischen 65 mm und 80 mm beträgt, die Wanddicke der Lampenglocke zwischen 0.5 mm und 1.5 mm beträgt, der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 7 mm und 11 mm beträgt, die Wanddicke der Leuchtstoffröhre zwischen 0.6 mm und 1.2 mm beträgt, und der Elektrodenabstand zwischen 200 mm und 280 mm beträgt.
2. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belastung der Röhrenwand der
Leuchtstoffröhre bei Betrieb zwischen 1.4 mW/mm² und 3.2 mW/mm²
beträgt.
3. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre eine W-förmige
Leuchtstoffröhre mit drei Biegungen ist, die ein Elektrodenpaar an beiden
Enden aufweist.
4. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre durch die Verbindung von
zwei U-förmigen Röhren mit einer Brücke in der Nähe ihrer freien Enden
geformt wird.
5. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre durch die Verbindung von
vier geraden Röhren mit drei Brücken geformt wird.
6. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Amalgam aus wenigstens einer
Quecksilbergas generierenden Verbindung aus der Gruppe bestehend aus
BiPbSnHg, BiInHg und BiInPbHg besteht.
7. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Edelgas aus wenigstens einem Edelgas aus
der Gruppe bestehend aus Argongas und Neongas besteht.
8. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Elektrodenabstand zwischen 250 mm und
260 mm beträgt.
9. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die nominale Leistungsaufnahme zwischen
13.8 W und 15.2 W beträgt.
10. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre
zwischen 9 mm und 11 mm beträgt.
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