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DE19726919A1 - Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe - Google Patents

Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe

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DE19726919A1
DE19726919A1 DE19726919A DE19726919A DE19726919A1 DE 19726919 A1 DE19726919 A1 DE 19726919A1 DE 19726919 A DE19726919 A DE 19726919A DE 19726919 A DE19726919 A DE 19726919A DE 19726919 A1 DE19726919 A1 DE 19726919A1
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DE
Germany
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fluorescent tube
bulb
lamp
shaped
fluorescent lamp
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Takeshi Matsumura
Kenji Nakano
Kenji Itaya
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Panasonic Holdings Corp
Original Assignee
Matsushita Electronics Corp
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Publication date
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    • HELECTRICITY
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  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)
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  • Discharge Lamp (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe. Gegenwärtig haben Glühlampen mit 60 W Nennleistung den größten Marktanteil im Markt für gewöhnliche Glülampen, so daß glühbirnen­ förmige Leuchtstoffröhrenlampen mit nur 15 W Leistungsaufnahme aber derselben Helligkeit wie gewöhnliche Glühlampen (ca. 800 lumen) als Ersatz weite Verbreitung finden. In einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe sind eine Leuchtstoffröhre 5 (Fig. 8 und 9), sowie ein elektronischer Zündschaltkreis 4 innerhalb eines Außengehäuses 3 angeordnet, welches aus einer Lampenglocke 1 und einem Behältnis 2 besteht. Die Lampenglocke 1 hat einen Außendurchmesser von etwa 70 mm und eine Gesamtlänge von etwa 80 mm, und die Leuchtstoffröhre 5 hat einen Innendurchmesser von 13-14 mm. Die Ziffer 6 bezeichnet einen Amalgambehälter.
Von glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen wird eine hohe Über­ einstimmung mit gewöhnlichen Glühlampen verlangt, da sie gewöhnliche Glühlampen mit energiesparenden Lichtquellen ersetzen sollen. Allerdings ist die Lampenglocke einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe mit einem Außendurchmesser von 70 mm immer noch größer als die Lampenglocke einer gewöhnlichen Glühlampe mit einem Außendurchmesser von 60 mm, und dieses stellt das Problem einer mangelnden Übereinstimmung mit gewöhnlichen Glühlampen dar.
Wenn jedoch Leuchtstoffröhren mit 13-14 mm Innendurchmesser, wie sie bisher verbreitet sind, in kompakteren Lampenglocken mit einem Außendurchmesser unter 65 mm und einer Gesamtlänge unter 80 mm angeordnet werden, dann steigen aufgrund einer Reduzierung des Innen­ volumens die Temperaturen der Leuchtstoffröhre und des elektronischen Zündschaltkreises beträchtlich. Dies hat eine Verschlechterung des Wirkungsgrades des auf der Innenoberfläche der Leuchtstoffröhre aufgetragenen Leuchtstoffes sowie eine Verschlechterung des Wirkungs­ grades des elektronischen Zündschaltkreises zur Folge. Mit dem Wirkungs­ grad des Leuchtstoffes ist hier die Effizienz gemeint mit der ultraviolettes Licht in sichtbares Licht umgewandelt wird, und mit dem Wirkungsgrad des elektronischen Zündschaltkreises ist das Verhältnis von elektrischer Eingangsleistung zu elektrischer Ausgangsleistung gemeint.
Temperaturverfall von elektronischen Bauteilen kann weiterhin zu Betriebsfehlern und einer kürzeren Lebenserwartung des Zündschaltkreises führen, so daß eine kompakte Ausführung der Lampenglocke mit einem Außendurchmesser unter 65 mm und einer Gesamtlänge unter 80 mm bisher noch nicht verwirklicht werden konnte.
Andererseits gibt es aber in den letzten Jahren, insbesondere vom Standpunkt des Energiesparens aus Umweltschutzgründen her gesehen, eine erhöhte Nachfrage nach glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen mit niedriger elektrischer Leistungsaufnahme.
Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt mit der Absicht, die oben genannten Nachteile zu überwinden. Es ist also Ziel der vorliegenden Erfindung, glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampen zu ermöglichen, die eine hohe Übereinstimmung zu gewöhnlichen Glühlampen aufweisen und dieselbe Helligkeit wie eine gewöhnliche 60 W-Glühlampe erzielen, jedoch bei niedrigerer Leistung verglichen mit einer konventionellen glühbirnen­ förmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Die glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe der vorliegenden Erfindung enthält: eine gebogene Leuchtstoffröhre mit einem Elektroden­ paar an beiden Enden, die mit einem Amalgam und einem Edelgas gefüllt ist; ein elektronischer Zündschaltkreis, der die Leuchtstoffröhre steuert; und ein Außengehäuse bestehend aus einer transparenten Lampenglocke und einem Behältnis, in welchem die gebogene Leuchtstoffröhre und der elektronische Zündschaltkreis angeordnet sind. Die glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke zwischen 55 mm und 65 mm beträgt, die Gesamtlänge der Lampenglocke zwischen 65 mm und 80 mm beträgt, die Wanddicke der Lampenglocke zwischen 0.5 mm und 1.5 mm beträgt, der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 7 und 11 mm beträgt, die Wanddicke der Leuchtstoffröhre zwischen 0.6 mm und 1.2 mm beträgt, und der Abstand zwischen den Elektroden zwischen 200 mm und 280 mm beträgt.
Die Belastung der Röhrenwand sollte bei Betrieb zwischen 1.4 mW/mm² und 3.2 mW/mm² betragen.
Ferner kann sich die Erfindung auf eine W-förmige Leuchtstoffröhre mit drei Biegungen und einem Elektrodenpaar an beiden Enden beziehen.
Ferner kann sich die Erfindung auch auf eine Leuchtstoffröhre, die durch die Verbindung von zwei U-förmigen Röhren mit einer Brücke in der Nähe ihrer freien Enden geformt wird, beziehen.
Ferner kann sich die Erfindung auch auf eine Leuchtstoffröhre, die durch die Verbindung von vier geraden Röhren mit drei Brücken geformt wird, beziehen.
Ferner sollte das Amalgam aus wenigstens einer Quecksilbergas generierenden Verbindung aus der Gruppe bestehend aus BiPbSnHg, BiInHg und BiInPbHg bestehen.
Ferner sollte das Edelgas aus wenigstens einem Edelgas aus der Gruppe bestehend aus Argongas und Neongas bestehen.
Ferner sollte der Abstand zwischen den Elektroden zwischen 250 mm und 260 mm betragen.
Ferner sollte die Nennleistung zwischen 13.8 W und 15.2 W betragen.
Ferner sollte der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 9 mm und 11 mm betragen.
Nach der oben beschriebenen Erfindung kann eine glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe erzielt werden, die eine hohe Koengruenz mit gewöhnlichen Glühlampen aufweist und dieselbe Helligkeit wie eine gewöhnliche 60W-Glühlampe erzielt, jedoch bei niedrigerer Leistung verglichen mit einer konventionellen glühlampenförmigen Leuchtstoff­ röhrenlampe.
Es folgt eine kurze Beschreibung der Darstellungen:
Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung einer glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe nach einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung der Leuchtstoffröhre derselben glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe nach einer bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 3 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre nach einer anderen bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre nach einer weiteren bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung.
Fig. 5A zeigt eine Vorderansicht, Fig. 5B eine rechte Seitenansicht und Fig. 5C eine Draufsicht der Leuchtstoffröhre aus Fig. 4.
Fig. 6 zeigt die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre nach der vorliegenden Erfindung und dem Lampen­ wirkungsgrad sowie dem Lichtverlustfaktor.
Fig. 7 zeigt in ähnlicher Weise die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre nach der vorliegenden Erfindung und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem Lichtverlust­ faktor für verschieden Elektrodenabstände.
Fig. 8 ist eine Schnittdarstellung einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung einer Leuchtstoffröhre einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe.
Nachfolgend werden Beispiele der Erfindung anhand der Fig. 1-7 beschrieben.
Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung der glühlampenförmigen Leuchtstoff­ röhrenlampe nach der vorliegenden Erfindung. In Fig. 1 besteht eine Lampenglocke 1 aus einem durchsichtigen Kunstharz oder Glas, hat einen Außendurchmesser von 60 mm, eine Gesamtlänge von 77 mm und eine Wanddicke von 1.0 mm. Ein Außengehäuse 3 besteht aus der Lampenglocke 1 und einem Behältnis 2. Ein elektronischer Zündkreis sowie eine sogenannte W-förmige Leuchtstoffröhre 5 (siehe Fig. 2), die an drei Stellen gebogen ist, eine Wanddicke von 0.8-1.0 mm hat und mit einem Elektrodenpaar 9 an beiden Enden versehen ist, werden in diesem Außengehäuse angeordnet. Ein Argongas wird unter einem Druck von 400 Pa in der Leuchtstoffröhre 5 eingeschlossen, und ein den Quecksilber­ dampfdruck kontrollierendes Amalgam wird in einem Amalgambehälter 6 deponiert. Außer BiPbSnHg sind auch BiInHg oder BiInPbHg o. ä. als Amalgam verwendbar.
Wird eine Leuchtstoffröhre 5 mit einem Innendurchmesser von 13.5 mm (vgl. Fig. 9) in einer Lampenglocke 1, die mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Gesamtlänge von 77 mm kompakter als herkömmliche Lampenglocken ist, angeordnet, dann steigen aufgrund der Reduzierung des Innenvolumen der Lampenglocke die Temperaturen der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündkreises 4 beträchtlich. Dies hat nicht nur ein Sinken des Wirkungsgrades des auf die Innenoberfläche der Leuchtstoff­ röhre aufgetragenen Leuchtstoffes sowie des Wirkungsgrades des elektroni­ schen Zündschaltkreises zur Folge, sondern auch Betriebsfehler und eine kürzere Lebenserwartung des elektronischen Zündschaltkreises, aufgrund des Temperaturverfalls von elektronischen Bausteinen.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben einige Untersuchungen durchgeführt, die diese Probleme betreffen.
Fig. 6 zeigt die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre einerseits und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem Lichtverlustfaktor (Gesamtlichtstrom nach 6000 Stunden Betrieb/ Gesamtlichtstrom nach 100 Stunden Betrieb × 100%) andererseits bei einer Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm, einer Gesamtlänge von 77 mm und einer konstanten Nennleistung von 14 W, die somit 1 W weniger ist als in herkömmlichen glühlampenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen. Weiterhin wurde der Abstand der Elektroden 9 auf 280 mm festgelegt, was dem größten Abstand entspricht, der erzielt werden konnte, wenn die Elektroden 9 in einer Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Gesamtlänge von 77 mm angeordnet wurden.
Zunächst wird die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre und dem Lampenwirkungsgrad erläutert. Mit dem Innen­ durchmesser der Leuchtstoffröhre ist hier der Innendurchmesser eines geraden Teilstückes der Leuchtstoffröhre gemeint. Dieser Innendurchmesser ist konstant. Je größer der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre 5, desto mehr steigt die Temperatur der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschaltkreises 4 aufgrund eines Anstiegs des Lampenstroms, und als Folge davon sinken der Wirkungsgrad des auf die Innenoberfläche der Leuchtstoffröhre aufgetragenen Leuchtstoffes sowie der Wirkungsgrad des elektronischen Zündschaltkreises 4. Infolgedessen sinkt der Lampen­ wirkungsgrad, wie aus dem Verlauf der Geraden A in Fig. 6 ersichtlich ist. Da aber ein Lampenwirkungsgrad von 57 lm/W notwendig ist, um dieselbe Helligkeit wie in einer gewöhnlichen 60W-Glühlampe bei einer elektrischen Leistungsaufnahme von 14 W zu erzielen, sollte der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre weniger als 11 mm betragen, wie aus der Geraden A in Fig. 6 ersichtlich ist.
Als nächstes wird die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre und dem Lichtverlustfaktor erklärt. Wie aus der Geraden B in Fig. 6 ersichtlich ist, verschlechtert sich der Lichtverlustfaktor, wenn der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre dünner wird. Dies ist eine Folge der Reduzierung der Leuchtfläche der Leuchtstoffröhre und eines Anstiegs der Belastung der Röhrenwand (mW/mm²). Im Falle einer glühlampenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe wird die Zeit bis das Einschalten der Röhre unmöglich wird oder bis der Lichtverlustfaktor unter 60% fällt allgemein als Lebensdauer bezeichnet. Folglich sollte der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre mehr als 7 mm betragen, wie aus der Geraden B in Fig. 6 ersichtlich ist.
Nach dem obigen Ergebnis ist es möglich, eine Leuchtstoffröhre in einer kompakten Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Gesamtlänge von 77 mm anzuordnen, und bei einer Nennleistung von 14 W, das heißt 1 W weniger als in herkömmlichen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampen, dieselbe Helligkeit wie in einer gewöhnlichen 60W-Glühlampe zu erzielen, indem für die Leuchtstoffröhre ein Innendurchmesser von 7-11 mm vorgesehen wird. Noch vorteilhafter kann eine glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe erzielt werden, die etwas Spielraum bezüglich Lampenwirkungsgrad und Lichtverlustfaktor aufweist, indem für die Leuchtstoffröhre ein Innendurchmesser von 10 mm vorgesehen wird.
Ferner ist gezeigt worden, daß wenn der Außendurchmesser der Lampenglocke unter 55 mm fällt und die Gesamtlänge unter 65 mm fällt, dann erfolgt ein Abfall im Wirkungsgrad des Leuchtstoffes und des elektronischen Zündkreises 4, aufgrund eines Temperaturanstiegs der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschaltkreises 4 wegen einer Reduktion des Innenvolumens der Lampe, und Temperaturverfall von elektronischen Bauteilen kann zu Betriebsfehlern oder einer kürzeren Lebenserwartung des elektronischen Zündschaltkreises 4 führen.
Als nächstes wurde die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre einerseits und dem Lampenwirkungsgrad sowie dem Lichtverlustfaktor andererseits für verschiedene Elektrodenabstände und einer Lampenglocke 1 mit einem Außendurchmesser von 60 mm, einer Gesamtlänge von 77 mm und einer konstanten Leistungsaufnahme von 14 W festgestellt. Das Ergebnis ist in Fig. 7 dargestellt. In Fig. 7 zeigen die Geraden a-d die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre und dem Lampenwirkungsgrad, und die Geraden e-h zeigen die Beziehung zwischen dem Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre und dem Lichtverlustfaktor. Der Elektrodenabstand beträgt 180 mm für die Geraden a und e, 200 mm für die Geraden b und f, 220 mm für die Geraden c und g, und 240 mm für die Gerade d und h. Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, erfüllt ein Elektrodenabstand unter 200 mm im Bereich von 7-11 mm Innendurchmesser der lichtemittierenden Röhre nicht gleichzeitig die Voraussetzungen von 57 lm/W Lampenwirkungsgrad und 60% Lichtverlust­ faktor. Dies ist eine Folge des Anstiegs des Lampenstroms mit kleiner werdendem Abstand zwischen den Elektroden 9, was einen Anstieg der Temperatur der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschalt­ kreises 4, und somit ein Absinken des Lampenwirkungsgrades bewirkt. Weiterhin steigt die Belastung der Röhrenwand aufgrund einer Reduzierung der Leuchtfläche, und somit sinkt der Lichtverlustfaktor. Folglich sollte der Elektrodenabstand im Bereich von 200-280 mm gehalten werden. Hier scheint es, daß Lampenwirkungsgrad und Lichtverlustfaktor besser sind, je größer der Abstand zwischen den Elektroden 9 ist. Wenn jedoch der Elektrodenabstand 260 mm übersteigt, dann wird die Lücke zwischen der Lampenglocke 1 und der Leuchtstoffröhre 5 klein, und Vibrationen oder unsachgemäße Handhabung während des Transports o. ä. wecken die Gefahr, daß die Lampenglocke 1 und die Leuchtstoffröhre 5 kollidieren und beschädigt werden. Folglich sollte der Abstand zwischen den Elektroden 9 möglichst groß sein, aber eine Länge von ca. 250-260 mm bei der wenig Ausschuß entsteht ist vorzuziehen.
Falls, wie oben beschrieben, bei einer Leistung von 14 W der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre 5 im Bereich 7-11 mm liegt und der Elektrodenabstand 200-280 mm beträgt, dann ist die Belastung der Röhrenwand wenn die Lampe leuchtet im Bereich 1.4-3.2 mW/mm². Somit hat die Erfindung die beiden Effekte, eine hohe Übereinstimmung mit gewöhnlichen Glühlampen aufzuweisen und aufgrund eines energiesparenden Betriebes zudem umweltfreundlich zu sein.
Weiterhin sollte die nominale Leistungsaufnahme über 13.8 W liegen, um dieselbe Helligkeit wie in einer gewöhnlichen 60W-Glühlampe zu erreichen, jedoch unter 15.2 W vom Standpunkt des Energiesparens und der Lebenserwartung.
Je größer der Außendurchmesser der Lampenglocke 1 ist, desto besser sind die Eigenschaften, aber wenn der Außendurchmesser 65 mm oder weniger, und die Gesamtlänge 80 mm oder weniger beträgt, dann gibt es keine mangelnde Übereinstimmung mehr mit gewöhnlichen Glühlampen. Andererseits, wie bereits oben ausgeführt wurde, wenn der Außendurchmesser der Lampenglocke 1 weniger als 55 mm oder seine Gesamtlänge weniger als 65 mm beträgt, dann fallen die Wirkungsgrade des Leuchtstoffes und des elektronischen Zündschaltkreises aufgrund eines Temperaturanstiegs der Leuchtstoffröhre 5 und des elektronischen Zündschaltkreises 4, und Temperaturverfall von elektronischen Bauteilen kann weiterhin zu Betriebsfehlern und einer kürzeren Lebenserwartung des Zündschaltkreises 4 führen. Folglich ist es vorzuziehen, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke 1 zwischen 55 mm und 65 mm, und die Gesamtlänge der Lampenglocke 1 zwischen 65 mm und 80 mm beträgt. Vom Standpunkt der Austauschbarkeit mit gewöhnlichen Glühlampen ist es besonders wünschenswert, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke 1 60 mm beträgt, was dem Außendurchmesser von gewöhnlichen Glühlampen entspricht.
Weiterhin sollte die Wanddicke der Lampenglocke 1 zwischen 0.5 mm und 1.5 mm betragen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Festigkeit einerseits und geringem Gewicht und kleinen Abmessungen andererseits zu erzielen. Besonders wünschenswert ist eine Wanddicke der Lampenglocke 1 um 1.0 mm. Ferner sollte die Wanddicke der Leuchtstoffröhre 5 zwischen 0.6 mm und 1.2 mm betragen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Festigkeit einerseits und geringem Gewicht und kleinen Abmessungen andererseits zu erzielen. Besonders wünschenswert ist eine Wanddicke der Leuchtstoffröhre 5 von 0.8-1.0 mm.
Alternativ zu den drei Biegungen wie sie in Fig. 2 dargestellt werden, kann die W-förmige Leuchtstoffröhre 5 auch aus zwei U-förmigen Röhren, die mit einer Brücke 7 verbunden sind (vgl. Fig. 3), oder auch aus vier geraden Röhren, die mit drei Brücken 8 verbunden sind (vgl. Fig. 4 und 5), bestehen. Fig. 5A zeigt eine Vorderansicht, Fig. 5B eine rechte Seitenansicht und Fig. 5C eine Draufsicht der Leuchtstoffröhre aus Fig. 4. Aus den genannten Ansichten ist die Lage der Brücken 8 ersichtlich.
Wie bereits zuvor erläutert wurde, hat die glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe der vorliegenden Erfindung eine hohe Überein­ stimmung mit gewöhnlichen Glühlampen, und erzielt dieselbe Helligkeit wie eine gewöhnliche 60W-Glühlampe mit weniger Leistungsaufnahme als in einer konventionellen glühbirnenförmigen Leuchtstoffröhrenlampe.

Claims (10)

1. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe, bestehend aus:
einer Leuchtstoffröhre mit einem Elektrodenpaar an beiden Enden, die mit einem Amalgam und einem Edelgas befüllt ist;
einem elektronischen Zündschaltkreis, der die Leuchtstoffröhre steuert;
und einem Außengehäuse, in dem die Leuchtstoffröhre und der elektronischen Zündschaltkreis angeordnet sind, bestehend aus einer transparenten Lampenglocke und einem Behältnis;
dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Lampenglocke zwischen 55 mm und 65 mm beträgt, die Gesamtlänge der Lampenglocke zwischen 65 mm und 80 mm beträgt, die Wanddicke der Lampenglocke zwischen 0.5 mm und 1.5 mm beträgt, der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 7 mm und 11 mm beträgt, die Wanddicke der Leuchtstoffröhre zwischen 0.6 mm und 1.2 mm beträgt, und der Elektrodenabstand zwischen 200 mm und 280 mm beträgt.
2. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Belastung der Röhrenwand der Leuchtstoffröhre bei Betrieb zwischen 1.4 mW/mm² und 3.2 mW/mm² beträgt.
3. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre eine W-förmige Leuchtstoffröhre mit drei Biegungen ist, die ein Elektrodenpaar an beiden Enden aufweist.
4. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre durch die Verbindung von zwei U-förmigen Röhren mit einer Brücke in der Nähe ihrer freien Enden geformt wird.
5. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhre durch die Verbindung von vier geraden Röhren mit drei Brücken geformt wird.
6. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Amalgam aus wenigstens einer Quecksilbergas generierenden Verbindung aus der Gruppe bestehend aus BiPbSnHg, BiInHg und BiInPbHg besteht.
7. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Edelgas aus wenigstens einem Edelgas aus der Gruppe bestehend aus Argongas und Neongas besteht.
8. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektrodenabstand zwischen 250 mm und 260 mm beträgt.
9. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nominale Leistungsaufnahme zwischen 13.8 W und 15.2 W beträgt.
10. Glühbirnenförmige Leuchtstoffröhrenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der Leuchtstoffröhre zwischen 9 mm und 11 mm beträgt.
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