DE19719474A1 - Strangdichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Strangdichtung für Gebäudefenster, Gebäudetüren oder
dergleichen.
Bei Strangdichtungen, die beispielsweise zum Abdichten eines Fensterflügels gegen
einen Fensterblendrahmen oder zum Abdichten eines Türblatts gegen einen Türrahmen
verwendet werden, besteht schon immer ein wesentliches Problem darin, daß
derartige Strangdichtungen im Laufe der Zeit gewissen Erscheinungen von
Materialermüdung unterworfen sind. Abhängig von den gewählten Einsatzgebieten
können derartige Strangdichtungen erheblichen klimatischen Schwankungen, wie etwa
großen Temperaturunterschieden, unterliegen, was bislang dazu führte, daß das für
die Strangdichtungen verwendete Material im Laufe der Zeit ermüdete und mithin die
für eine ordnungsgemäße Dichtfunktion erforderlichen Eigenschaften verlor. Diesem
in hohem Maße unerfreulichen Phänomen begegnete man jedoch auch unter normalen
Einsatzbedingungen, beispielsweise bei Verwendung der Strangdichtungen im Inneren
eines konstant beheizten Gebäudes.
Unabhängig von der vorstehend diskutierten Frage der Materialermüdung ließen die in
der Vergangenheit für Strangdichtungen verwendeten Vollmaterialien auch im Hinblick
auf die Funktion der Wärmedämmung sowie auf die Funktion des Schallschutzes einiges
zu wünschen übrig. Dies lag unter anderem daran, daß die Rückstell- bzw.
Torsionseigenschaften der eingesetzten Vollmaterialien nicht so gut waren, daß stets in
vollem Maße gewährleistet war, daß die Strangdichtung auch nach intensiver und/oder
plötzlicher Beanspruchung beispielsweise infolge verstärkten Schließdrucks bei
nachfolgender Entspannung wieder ganz und gar ihre ursprüngliche Form annahm.
Beständigkeit und Stabilität der Funktionsweise der Strangdichtung gemäß dem Stand
der Technik waren somit in Gefahr.
Gerade bei erfolgter Alterung des Vollmaterials der Strangdichtung waren demzufolge
die für eine ordnungsgemäße Dichtfunktion der Strangdichtung überaus relevanten
Rückstell- bzw. Torsionseigenschaften alles in allem unbefriedigend, was
beispielsweise zur Folge haben konnte, daß eine zuverlässige und formstabile
Befestigung der Strangdichtung nicht mehr gewährleistet war. Dies hatte oftmals ein
abschnittsweise Ablösen der Strangdichtung aus einer Haltenut zur Folge, so daß die
Strangdichtung nicht mehr ihre Abdicht- bzw. Schutzfunktion erfüllen konnte und es
zum unerwünschten Eintritt von Wind, Schmutz, Wasser oder dergleichen kam.
Des weiteren erwies es sich bei den nach dem Stand der Technik bekannten
Strangdichtungen als ausgesprochen nachteilig, daß gleichmäßig dünne Wandstärken
praktisch nicht verwirklicht werden konnten. Dieser Aspekt ist gerade angesichts
gesteigerter Anstrengungen im Hinblick auf Materialeinsparungen von erheblicher
Bedeutung. Auch ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß die
Anwendungsbreite für Strangdichtungen in zunehmendem Maße selektiver und
vielfältiger wird, so daß gerade der Gesichtspunkt der Wahl der Wandstärke eine
immer wichtigere Rolle spielt.
Ausgehend von den vorgenannten Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Strangdichtung bereitzustellen, die sowohl unter normalen
Einsatzbedingungen als auch bei erhöhter Beanspruchung infolge verstärkten
Schließdrucks optimale Rückstell- bzw. Torsionseigenschaften offenbart.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend angestrebt, durch die vorliegende Erfindung
die Eigenschaften der Strangdichtung sowohl im Hinblick auf die Funktion der
Wärmedämmung als auch im Hinblick auf die Funktion des Schallschutzes zu
verbessern.
Des weiteren zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, Strangdichtungen
bereitzustellen, deren Materialien auch bei langjähriger Beanspruchung nach
Möglichkeit keinerlei Ermüdungserscheinungen unterliegen. Dies wird auch für den
Einsatz unter extremen klimatischen Bedingungen, wie etwa großen
Temperaturunterschieden, angestrebt.
Ferner liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Strangdichtung
bereitzustellen, die kontinuierlich, kostengünstig und ressourcenschonend herstellbar
und weiterverarbeitbar ist.
Schließlich setzt sich die vorliegende Erfindung im Zuge immer wichtiger werdender
Anstrengungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes in diesem Zusammenhang auch eine
Strangdichtung zum Ziel, die einfach und vollständig recyclierbar ist, wobei letzterer
Aspekt vor allem auch im Hinblick auf die unvermeidlicherweise anfallenden
Produktionsabfälle einer Lösung zugeführt werden soll.
Diese Aufgaben werden gelöst durch eine Strangdichtung für Gebäudefenster,
Gebäudetüren oder dergleichen, mit einem Hauptkörper, der zumindest teilweise aus
geschäumtem Material besteht, das mindestens ein thermoplastisches Elastomer (TPE)
sowohl mit weichen, elastischen Segmenten hoher Dehnbarkeit als auch mit harten,
kristallisierbaren Segmenten geringer Dehnbarkeit aufweist und auf folgende Weise
herstellbar ist:
- a) Aufschmelzen des thermoplastischen Elastomers (TPE) zur Erzeugung einer Schmelze;
- b) Extrudieren der Schmelze in dünne Schichten, Stränge oder dergleichen;
- c) Eindüsen von Wasserdampf und/oder von anderen Flüssigkeiten; und
- d) Extrudieren der mit Wasserdampf und/oder mit anderen Flüssigkeiten versetzten Schmelze zur Bildung der Strangdichtung.
Die Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung offenbart sowohl unter
normalen Einsatzbedingungen als auch bei erhöhter Beanspruchung infolge
verstärkten Schließdrucks optimale Rückstell- bzw. Torsionseigenschaften.
Hierbei wird sowohl im Hinblick auf die Funktion der Wärmedämmung als auch im
Hinblick auf die Funktion des Schallschutzes durch die vorstehend dargelegte
Strangdichtung eine Optimierung erzielt.
Des weiteren stellt die vorliegende Erfindung eine Strangdichtung bereit, bei der sich
selbst bei langjähriger Beanspruchung so gut wie keine Materialermüdung einstellt.
Sollte es wider Erwarten etwa bei erheblichen klimatischen Schwankungen, wie zum
Beispiel großen Temperaturunterschieden, doch einmal zu einer Materialermüdung
kommen, so hält sich diese bei der Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
in solch engen Grenzen, daß die ordnungsgemäße Abdicht- und Schutzfunktion der
Strangdichtung aufgrund ihrer stets vorzüglichen elastischen Eigenschaften praktisch
nicht beeinträchtigt wird.
Als besonders vorteilhaft ist des weiteren die Tatsache zu werten, daß im Hinblick auf
die Verfahrensökologie bei der Herstellung von Strangdichtungen gemäß der
vorliegenden Erfindung keinerlei umweltschädliche Nebenprodukte erzeugt werden,
wobei es abgesehen von einem in der technischen Praxis unvermeidlichen Minimal-
Schadstoffausstoß praktisch nicht zu Luftverschmutzungen kommt.
Im Zusammenhang mit diesen immer wichtiger werdenden Anstrengungen auf dem
Gebiet des Umweltschutzes ist es deshalb als überaus anerkennenswert zu beurteilen,
daß die Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung einfach und vollständig
recyclierbar ist. Dies gilt insbesondere für die bei der Herstellung und
Weiterverarbeitung unvermeidlicherweise anfallenden Abfälle, was sich natürlich
auch bei den Kosten für Material und Entsorgung positiv bemerkbar macht.
Gerade auch im Hinblick auf die unter Gesichtspunkten des zunehmenden
internationalen Wettbewerbs immer wichtiger werdende Frage der Kosten, die mit
Herstellung, Vertrieb und Verarbeitung von Strangdichtungen verbunden sind, hat es
sich als besonders erfreulich und keineswegs selbstverständlich erwiesen, daß mit
vorstehend beschriebener Strangdichtung im Vergleich zu den aus dem Stand der
Technik bekannten Strangdichtungen eine erhebliche Gewichtsreduzierung einhergeht.
Dies ist insofern ausgesprochen positiv zu werten, als hierdurch die Kosten sowohl für
Lagerung als auch für Transport der Strangdichtung gesenkt werden können.
Ferner erlaubt die vorliegende Erfindung nicht nur ein kontinuierliches
Herstellungsverfahren und eine ebensolche Weiterverarbeitung der Strangdichtung in
besonders kostengünstiger und ressourcenschonender Weise; vielmehr hat es sich als
ein besonders überraschendes und für den mit dem Stand der Technik vertrauten
Fachmann keineswegs vorhersehbares Merkmal der vorliegenden Erfindung
herausgestellt, daß durch den Extrusionsvorgang die Materialeigenschaften der
Strangdichtung in vorzüglicher Weise gesteuert und selektiv eingestellt werden
können. Beispielhaft sind hierbei die Einstellung solch wichtiger Materialparameter
wie etwa der Dichte und/oder der Härte aufzuführen. Die Verfahrensparameter werden
hierbei interessanterweise nur auf das Verschäumen ausgerichtet, nicht etwa auf die
Vulkanisation.
Schließlich wird es der Fachmann bei der vorliegenden Erfindung auch zu schätzen
wissen, daß das Profildesign der Strangdichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung
gegebenenfalls unter Verwendung datenverarbeitungstechnischer Mittel optimiert
werden kann, wodurch eine hohe Flexibilität in der Produktion gewährleistet ist.
Es versteht sich von selbst, daß sämtliche vorgenannten Aspekte sowohl der
Fertigungstiefe als auch der Breite der Produktpalette der Strangdichtungen gemäß der
vorliegenden Erfindung zugute kommen, zumal die vorstehend dargelegte Technik des
Verschäumens eine wesentlich größere Auswahl verwendbarer Materialien zuläßt. Im
Zusammenhang hiermit wird es durch den Fachmann beispielsweise auch anerkannt
werden, daß bei vorliegender Erfindung etwa auch eine thermoplastische Eck-
Anspritzung möglich ist; gerade der Aspekt der Eck-Anspritzung stellte den Fachmann
im Zusammenhang mit Strangdichtungen in der Vergangenheit vor teilweise nur sehr
schwer lösbare Probleme.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das
geschäumte Material eine Dichte von etwa 10 kg/m3 bis etwa 100 kg/m3 auf, wobei
sich eine Dichte von etwa 20 kg/m3 bis etwa 92 kg/m3 als besonders vorteilhaft
erweist. Als sehr guter Wert für das geschäumte Material muß in diesem
Zusammenhang eine Dichte von etwa 35 kg/m3 angesehen werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung weist das
geschäumte Material eine Porengröße von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm auf, wobei
insbesondere eine Porengröße von etwa 0,1 mm bis etwa 0,5 mm bevorzugt wird.
Hervorhebenswert positive Ergebnisse lassen sich hierbei erzielen, wenn das
geschäumte Material eine Porengröße von etwa 0,2 mm aufweist.
Vorteilhafterweise sind die weichen, elastischen Segmente und die harten,
kristallisierbaren Segmente miteinander unverträglich und liegen als individuelle,
sich nicht durchdringende Phasen vor. Hierbei können die weichen, elastischen
Segmente eine niedrige Glasübergangstemperatur (Tg) aufweisen, wohingegen die
harten, kristallisierbaren Segmente eine hohe Glasübergangstemperatur (Tg)
aufweisen können. Unabhängig hiervon oder in Verbindung hiermit kann eine Neigung
der harten, kristallisierbaren Segmente zur Assoziatbildung (Vernetzung) erkennbar
sein.
Gemäß einer vorteilhaften Ausformung der vorliegenden Erfindung sind die weichen,
elastischen Segmente und die harten, kristallisierbaren Segmente Bestandteile eines
einzigen Makromoleküls. Alternativ hierzu können die weichen, elastischen Segmente
und die harten, kristallisierbaren Segmente in mikroheterogener Phasenverteilung
von Elastomeren in Thermoplasten vorliegen.
Ist das thermoplastische Elastomer (TPE) vom Styroltyp, so sind folgende
Ausgestaltungsvarianten denkbar:
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SBS, wobei die weichen, elastischen Segmente Butadien und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SIS, wobei die weichen, elastischen Segmente Isopren und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen; oder
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SEBS, wobei die weichen, elastischen Segmente Ethylenbutylen und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen.
Ist das thermoplastische Elastomer (TPE) eine Elastomerlegierung, so sind folgende
Ausgestaltungsvarianten denkbar:
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist EPDM/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetztes EPDM (= Ethylen/Propylen-Dien- Terpolymere) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist NR/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetzten NR (= Isopren-Kautschuk = Naturkautschuk) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist EVA/PVDC, wobei die weichen, elastischen Segmente Ethylenvinylacetat und die harten, kristallisierbaren Segmente Vinylidenchlorid aufweisen; oder
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist NBR/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetzten NBR (= Acrylnitril-Butadien-Kautschuk) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen.
Gemäß alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung kann das
thermoplastische Elastomer (TPE)
- - ein Polyurethan sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Esterglykole bzw. Etherglykole und die harten, kristallisierbaren Segmente Isocyanat- Kettenverlängerer und/oder Wasserstoffbindungen aufweisen;
- - ein Polyetherester sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Alkylenglykol und die harten, kristallisierbaren Segmente Alkylenterephthalat aufweisen; oder
- - ein Polyetheramid sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Etherdiole und die harten, kristallisierbaren Segmente Amide aufweisen.
Nach einer besonders erfinderischen Weiterbildung der Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist der Hauptkörper zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand auf. Durch eine derartige, glatt
ausgebildete Ummantelung wird das geschäumte Material abgeschlossen, was einerseits
einen vorzüglichen Schutz gegen Verunreinigungen bietet und andererseits ein ebenes,
sattes und vollflächiges Anliegen der Strangdichtung an Gegenflächen bewirkt.
Nichtzuletzt wird der Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung durch das
Vorsehen einer derartigen Außenwand auch ein besseres Aussehen verliehen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung
besteht die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise aus
Vollmaterial, das vorzugsweise zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise nicht geschäumt ist und/oder das vorzugsweise zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise wesentlich härter als das geschäumte Material ist.
Es kann sich in fertigungstechnischer Hinsicht als vorteilhaft erweisen, wenn die
Außenwand mit dem Hauptkörper durch Koextrusion verbunden ist.
Da die Dicke der Außenwand beliebig wählbar ist, sind Ausgestaltungsformen der
vorliegenden Erfindung denkbar, bei denen die Außenwand zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise sehr dünn, das heißt beispielsweise in Form einer
Außenhaut ausgebildet ist. Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist es auch vorstellbar,
daß die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise
unterbrochen ist.
Abhängig vom jeweiligen Einsatzgebiet bzw. Verwendungszweck der Strangdichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Außenwand zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise verschiedene Shore-Härten aufweisen. Die Shore-
Härte kann beispielsweise kleiner als etwa Shore-A-80 sein.
Weist die Außenwand hingegen eine Shore-Härte auf, die größer als etwa Shore-A-80
ist, so kann die Außenwand in Form einer Verstärkung ausgebildet sein, so
beispielsweise als Verstärkungswand oder als Verstärkungsstrang.
Die vorstehend dargelegte Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann in
vielfältigen Ausführungsformen und Einsatzgebieten zur Verwendung gelangen, so etwa
insbesondere als
- - Flügelfalzdichtung, wie in den Patentansprüchen 38 bis 92 beschrieben;
- - Überschlagdichtung, wie in den Patentansprüchen 93 bis 105 beschrieben;
- - Verglasungsdichtung, wie in den Patentansprüchen 106 bis 118 beschrieben;
- - Strangdichtung, wie in den Patentansprüchen 119 bis 134 beschrieben;
- - Strangdichtung, wie in den Patentansprüchen 135 bis 150 beschrieben;
- - Türdichtung, wie in den Patentansprüchen 151 bis 202 beschrieben;
- - Verglasungsdichtung, wie in den Patentansprüchen 203 bis 246 beschrieben; oder
- - Mitteldichtung, wie in den Patentansprüchen 247 bis 283 beschrieben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Fig. 1 bis 9 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Einbausituation der in den Fig. 2, 3 und 4 dargestellten
Ausführungsbeispiele von Strangdichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 2a eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 2b eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 2a, die partiell eine Außenwand aus
Vollmaterial aufweist;
Fig. 2c eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 2a, die partiell eine Außenwand aus
Vollmaterial aufweist, welche Außenwand partiell als Verstärkungswand
ausgebildet und partiell mit einem Verstärkungsstrang versehen ist;
Fig. 2d eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 2a, die eine Außenwand aus Vollmaterial
aufweist;
Fig. 2e eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 2a, die eine Außenwand aus Vollmaterial
aufweist, welche Außenwand partiell als Verstärkungswand ausgebildet
und partiell mit einem Verstärkungsstrang versehen ist;
Fig. 3a eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 3b eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 3a, die partiell eine Außenwand aus
Vollmaterial aufweist;
Fig. 3c eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht der
Strangdichtung aus Fig. 3a, die eine Außenwand aus Vollmaterial
aufweist;
Fig. 4 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 5 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines vierten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 6 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines fünften
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 7 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines sechsten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand;
Fig. 8 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines siebten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand; und
Fig. 9 eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines achten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung im entspannten Zustand.
Gleiche oder ähnliche Teile sind in den Fig. 1 bis 9 mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
Die in den Fig. 1 bis 9 schematisch dargestellten Strangdichtungen gemäß der
vorliegenden Erfindung können jeweils einen Hauptkörper aufweisen, der zumindest
teilweise aus geschäumtem Material besteht, das mindestens ein thermoplastisches
Elastomer (TPE) sowohl mit weichen, elastischen Segmenten hoher Dehnbarkeit als
auch mit harten, kristallisierbaren Segmenten geringer Dehnbarkeit aufweist und auf
folgende Weise herstellbar ist:
- a) Aufschmelzen des thermoplastischen Elastomers (TPE) zur Erzeugung einer Schmelze;
- b) Extrudieren der Schmelze in dünne Schichten, Stränge oder dergleichen;
- c) Eindüsen von Wasserdampf und/oder von anderen Flüssigkeiten; und
- d) Extrudieren der mit Wasserdampf und/oder mit anderen Flüssigkeiten versetzten Schmelze zur Bildung der Strangdichtung.
Abhängig von der Einstellung der Material- und/oder Verfahrensparameter weist das
geschäumte Material hierbei eine Dichte von etwa 10 kg/m3 bis etwa 100 kg/m3 auf.
In Einzelfällen kann hierbei eine Einschränkung dieses Dichtebereichs auf Werte
zwischen etwa 20 kg/m3 und etwa 92 kg/m3 sinnvoll sein, wobei eine Dichte von etwa
35 kg/m3 als sehr guter Wert für das geschäumte Material angesehen werden kann.
Die Porengröße des geschäumten Materials liegt zwischen etwa 0,1 mm und etwa 1 mm,
wobei eine Einschränkung auf Porengrößen zwischen etwa 0,1 mm und etwa 0,5
mm material- und verfahrenstechnisch angeraten sein kann. Hervorhebenswert
positive Ergebnisse lassen sich hierbei erzielen, wenn das geschäumte Material eine
Porengröße von etwa 0,2 mm aufweist.
Die weichen, elastischen Segmente und die harten, kristallisierbaren Segmente sind
im Regelfall miteinander unverträglich und liegen als individuelle, sich nicht
durchdringende Phasen vor. Hierbei weisen die weichen, elastischen Segmente eine
niedrige Glasübergangstemperatur (Tg) auf, wohingegen die harten,
kristallisierbaren Segmente eine hohe Glasübergangstemperatur (Tg) aufweisen.
Unabhängig hiervon oder in Verbindung hiermit kann eine Neigung der harten,
kristallisierbaren Segmente zur Assoziatbildung (Vernetzung) erkennbar sein.
Die weichen, elastischen Segmente und die harten, kristallisierbaren Segmente können
Bestandteile eines einzigen Makromoleküls sein. Alternativ hierzu können die weichen,
elastischen Segmente und die harten, kristallisierbaren Segmente in
mikroheterogener Phasenverteilung von Elastomeren in Thermoplasten vorliegen.
Ist das thermoplastische Elastomer (TPE) vom Styroltyp, so sind folgende
Ausgestaltungsvarianten denkbar:
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SBS, wobei die weichen, elastischen Segmente Butadien und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SIS, wobei die weichen, elastischen Segmente Isopren und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen; oder
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist SEBS, wobei die weichen, elastischen Segmente Ethylenbutylen und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol aufweisen.
Ist das thermoplastische Elastomer (TPE) eine Elastomerlegierung, so sind folgende
Ausgestaltungsvarianten denkbar:
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist EPDM/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetztes EPDM (= Ethylen/Propylen-Dien- Terpolymere) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist NR/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetzten NR (= Isopren-Kautschuk = Naturkautschuk) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen;
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist EVA/PVDC, wobei die weichen, elastischen Segmente Ethylenvinylacetat und die harten, kristallisierbaren Segmente Vinylidenchlorid aufweisen; oder
- - das thermoplastische Elastomer (TPE) ist NBR/PP, wobei die weichen, elastischen Segmente vernetzten NBR (= Acrylnitril-Butadien-Kaut 60565 00070 552 001000280000000200012000285916045400040 0002019719474 00004 60446schuk) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen.
Gemäß alternativer Varianten kann das thermoplastische Elastomer (TPE)
- - ein Polyurethan sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Esterglykole bzw. Etherglykole und die harten, kristallisierbaren Segmente Isocyanat- Kettenverlängerer und/oder Wasserstoffbindungen aufweisen;
- - ein Polyetherester sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Alkylenglykol und die harten, kristallisierbaren Segmente Alkylenterephthalat aufweisen; oder
- - ein Polyetheramid sein, wobei die weichen, elastischen Segmente Etherdiole und die harten, kristallisierbaren Segmente Amide aufweisen.
Bei den in den Fig. 2b, 2c, 2d, 2e, 3b, 3c, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispielen von Strangdichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung weist der Hauptkörper zumindest partiell eine Außenwand auf.
Durch eine derartige, glatt ausgebildete Ummantelung kann das geschäumte Material
abgeschlossen werden, was einerseits einen vorzüglichen Schutz gegen
Verunreinigungen bietet und andererseits ein eben es, sattes und vollflächiges Anliegen
der Strangdichtung an Gegenflächen bewirkt. Nichtzuletzt wird den Strangdichtungen
gemäß der vorliegenden Erfindung durch das Vorsehen einer derartigen Außenwand
auch ein besseres Aussehen verliehen.
Die Außenwand, die mit dem Hauptkörper durch Koextrusion verbunden ist, besteht
hierbei aus Vollmaterial, das nicht geschäumt und wesentlich härter als das
geschäumte Material ist.
Da die Dicke der Außenwand beliebig wählbar ist, kann bei den in den Fig. 2b, 2c, 2d, 2e, 3b, 3c, 4, 5, 6, 7, 8
und 9 gezeigten Ausgestaltungsformen der vorliegenden
Erfindung die Außenwand sehr dünn, das heißt in Form einer Außenhaut ausgebildet
sein. Hierbei ist die Außenwand stellenweise unterbrochen.
Fig. 2 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines ersten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand, deren Einbausituation in Fig. 1 dargestellt ist. Bei der in Fig.
2 dargestellten Strangdichtung handelt es sich hierbei um eine Flügelfalzdichtung, die
einen fußseitigen Halteabschnitt 210 mit einem Fußsteg 2101, der zwei Haltelippen
2102, 2103 zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, und
einen kopfseitigen Dichtabschnitt 220 mit einem geschlossenen Hohlprofil 2201, das
einen Profilrücken 2202 aufweist, aufweist.
Wie der Darstellung der Fig. 1 zu entnehmen ist, liegt im Einbauzustand das
geschlossene Hohlprofil 2201 mit seinem Profilrücken 2202 permanent an einem der
gegeneinander abzudichtenden Teile und mit seiner dem Profilrücken 2202
gegenüberliegenden Anlagewand 2203 nur vorübergehend am anderen der
gegeneinander abzudichtenden Teile an.
Der Fig. 2 ist des weiteren entnehmbar, daß das geschlossene Hohlprofil 2201 in
seinem Inneren ein mit Material ausgefülltes, in etwa halbkreisförmiges Stützteil
2204 aufweist. Diese Form gewährleistet hohe Rückstellkräfte bei einer übermäßig
weitgehenden Schließbewegung und fixiert somit sicher beispielsweise das Türblatt
oder den Fensterflügel in einer präzise definierten Position, so daß ein Klappern
beispielsweise des Türblatts oder des Fensterflügels infolge Windeinwirkung sicher
vermieden ist.
Das Stützteil 2204 ist wesentlich kleiner als das geschlossene Hohlprofil 2201 und
ist an der Innenseite des Profilrückens 2202 etwa in dessen Mitte angeordnet, so daß
das Stützteil 2204 eine Außenfläche mit dem geschlossenen Hohlprofil 2201
gemeinsam hat, was in herstellungstechnischer Hinsicht besonders günstig ist.
Das Stützteil 2204 weist hierbei in Richtung der Abstandsgeraden zwischen dem
Profilrücken 2202 und der Anlagewand 2203 eine Abmessung von etwa der Hälfte des
Abstandes zwischen dem Profilrücken 2202 und der Anlagewand 2203 im unbelasteten
Zustand auf. Dies bewirkt eine besonders günstige Federwirkung des Stützteils 2204,
da das geschlossene Hohlprofil 2201 etwa bis zur Hälfte seiner Abmessung
komprimiert werden kann, ohne daß das Stützteil 2204 eine entsprechende
Komprimierung erfährt. Erst wenn durch eine zu heftige Schließbewegung oder durch
Windkraft eine unangemessen große Schließkraft auftritt, wird das Stützteil 2204
zusätzlich deformiert, um die Rückfederkraft rasch ansteigen zu lassen und ein hartes
Aufschlagen der Teile zu vermeiden.
An der Innenseite der dem Stützteil 2204 gegenüberliegenden Wand ist eine Aufnahme
2205 angeordnet, die unter Schließdruck das Stützteil 2204 teilweise umschließt.
Die Aufnahme 2205 ist hierbei in Fig. 2 etwa in der Mitte der Anlagewand 2203
angeordnet ist und nimmt eine U-förmige Gestalt ein, wobei die maximale Höhe der
beiden Schenkel 2205a, 2205b der U-förmigen Aufnahme 2205 in Richtung der
Abstandsgeraden zwischen dem Profilrücken 2202 und der Anlagewand 2203 eine
Abmessung von etwa ein Fünftel des Abstandes zwischen dem Profilrücken 2202 und
der Anlagewand 2203 im unbelasteten Zustand aufweist.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Fußsteg 2101 eine größere Dicke als der
Profilrücken 2202 aufweist, wobei die Dicke des Fußstegs 2101 im Übergangsbereich
zum Profilrücken 2202 am größten ist. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang
noch, daß sich der Profilrücken 2202 näherungsweise gerade vom Halteabschnitt 210
über den Dichtabschnitt 220 erstreckt.
Der Profilrücken 2202 und die Anlagewand 2203 stehen in entspanntem Zustand
leicht geneigt zueinander, wobei die Anlagewand 2203 leicht nach innen gewölbt ist, so
daß das geschlossene Hohlprofil 2201 in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß in
etwa die Form eines Trapezes aufweist, wobei der Profilrücken 2202 und die
Anlagewand 2203 die längeren Seiten des Trapezes und zwei zum Profilrücken 2202
und zur Anlagewand 2203 querverlaufende Wände 2206, 2207 die kürzeren Seiten
des Trapezes darstellen.
Im Übergangsbereich zwischen dem Halteabschnitt 210 und dem Dichtabschnitt 220
weist der Fußsteg 2101 eine Abdecklippe 2104 auf, wobei die sich auf der dem
Halteabschnitt 210 zugewandten Seite befindliche Wand 2207 in einer Höhe von etwa
einem Drittel, bezogen auf die Gesamtlänge der Abdecklippe 2104 und gemessen vom
am Profilrücken 2202 befestigten Ende der Abdecklippe 2104 ab, mit der Abdecklippe
2104 verbunden ist. Hierbei weist die sich auf der dem Halteabschnitt 210
zugewandten Seite befindliche Wand 2207 in dem Bereich, in dem sie in die
Abdecklippe 2104 einmündet, eine Krümmung auf, die der Krümmung der Rundung
2208 im Übergangsbereich zwischen der Anlagewand 2203 und der sich auf der dem
Halteabschnitt 210 zugewandten Seite befindlichen Wand 2207 entgegengerichtet ist,
so daß die Wand 2207 die Form einer S-Kurve erhält.
Die sich auf der dem Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindliche der beiden zum
Profil rücken 2202 und zur Anlagewand 2203 quer verlaufenden Wände 2206, 2207
ist in Fig. 2 V-förmig, wobei die Spitze der V-Form in das Innere des geschlossenen
Hohlprofils 2201 weist. Hierbei ist Fig. 2 entnehmbar, daß die sich auf der dem
Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindliche Wand 2206 länger als die sich auf
der dem Halteabschnitt 210 zugewandten Seite befindliche Wand 2207 ist.
Fig. 2 zeigt des weiteren, wie die sich auf der dem Halteabschnitt 210 abgewandten
Seite befindliche Wand 2206 an dem der Anlagewand 2203 zugewandten Ende in eine
Dichtlippe 2209, 2210 übergeht. Diese Dichtlippe 2209, 2210 steht in entspanntem
Zustand in einem in etwa rechten oder etwas größeren Winkel zum Ende der sich auf
der dem Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindlichen Wand 2206 und entspricht
in ihrer Länge und Breite in etwa den entsprechenden Ausmaßen einer der beiden
Hälften der sich auf der dem Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindlichen Wand
2206.
Der Fig. 2 ist ferner entnehmbar, daß die Innenseite der sich auf der dem
Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindlichen Wand 2206 im Übergangsbereich
zur Dichtlippe 2209, 2210 eine Einkerbung 2211 aufweist, die als Sollknickstelle
wirkt. Hierbei ist die dem geschlossenen Hohlprofil 2201 zugewandte Seite der
Dichtlippe 2209, 2210 in einem Abstand von etwa einem Drittel, bezogen auf die
Gesamtlänge der Dichtlippe 2209, 2210 und gemessen vom freien, unbefestigten Ende
der Dichtlippe 2209, 2210 ab, mit der Anlagewand 2203 verbunden, wobei der
äußere Übergangsbereich zwischen der Anlagewand 2203 und der Dichtlippe 2209,
2210 eine Einkerbung 2212 aufweist, die als Sollknickstelle wirkt und größer als die
Einkerbung 2211 im inneren Übergangsbereich zwischen der sich auf der dem
Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindlichen Wand 2206 und der Dichtlippe
2209, 2210 ist.
Während das in Fig. 2a schematisch dargestellte erste Ausführungsbeispiel einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung keinerlei Außenwand aus
Vollmaterial aufweist, weist bei den in den Fig. 2b und 2c schematisch
dargestellten Ausführungsbeispielen einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung die dem geschlossenen Hohlprofil 2201 abgewandte Seite des Profilrückens
2202 abschnittsweise eine Außenwand 2301 aus Vollmaterial auf.
Hierbei weist die Außenwand 2301 in Fig. 2b eine Shore-Härte auf, die kleiner als
etwa Shore-A-80 ist. Im Gegensatz dazu weist die Außenwand 2301 in Fig. 2c eine
Shore-Härte auf, die größer als etwa Shore-A-80 ist, so daß die Außenwand 2301 in
Fig. 2c als Verstärkung der Strangdichtung im Bereich des Profilrückens 2202
ausgebildet ist. Diese Verstärkung bewirkt, daß die Strangdichtung weitgehend ihre
Form behält, so daß ein sattes Anliegen am Flügelfalz gewährleistet ist. Durch die
gewährleistete Formhaltigkeit der Strangdichtung ist auch gesichert, daß ein
Durchtritt von Luft oder Feuchtigkeit praktisch vermieden ist.
Sowohl in Fig. 2b als auch in Fig. 2c erstreckt sich die Außenwand 2301 hierbei
bis zum fußseitigen Ende des Halteabschnitts 210 und endet in einem gewissen Abstand
zum kopfseitigen Ende des Profilrückens 2202.
Den Fig. 2b und 2c ist des weiteren entnehmbar, daß das kopfseitige Ende des
Profilrückens 2202 eine Außenwand 2302 aus Vollmaterial aufweist.
Hierbei weist die Außenwand 2302 in Fig. 2b eine Shore-Härte auf, die kleiner als
etwa Shore-A-80 ist. Im Gegensatz dazu weist die Außenwand 2302 in Fig. 2c eine
Shore-Härte auf, die größer als etwa Shore-A-80 ist, so daß die Außenwand 2302 in
Fig. 2c als Verstärkungsstrang am kopfseitigen Ende des Profilrückens 2202
ausgebildet ist. Diese Verstärkung bewirkt, daß die Strangdichtung weitgehend ihre
Form behält, so daß ein sattes Anliegen am Flügelfalz gewährleistet ist. Durch die
gewährleistete Formhaltigkeit der Strangdichtung ist auch gesichert, daß ein
Durchtritt von Luft oder Feuchtigkeit praktisch vermieden ist.
Sowohl in Fig. 2b als auch in Fig. 2c befindet sich zwischen der Außenwand 2301
und der Außenwand 2302 Material, das wesentlich weicher als das Material der
Außenwand 2301 und als das Material der Außenwand 2302 ist.
In Fig. 2b weist ferner die dem geschlossenen Hohlprofil 2201 abgewandte Seite der
Anlagewand 2203 eine Außenwand 2303 aus Vollmaterial auf. Die Außenwand 2303
endet hierbei in einem gewissen Abstand zum kopfseitigen Ende der Anlagewand 2203.
Wie vorstehend bereits angedeutet, weist das geschlossene Hohlprofil 2201 in
entspanntem Zustand im Übergangsbereich zwischen der Anlagewand 2203 und der
sich auf der dem Halteabschnitt 210 zugewandten Seite befindlichen Wand 2207 eine
nach außen gerichtete Rundung 2208 auf, die in Fig. 2b eine Außenwand 2304 aus
Vollmaterial aufweist.
Auch die dem geschlossenen Hohlprofil 2201 abgewandte Seite der sich auf der dem
Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindlichen Wand 2206 weist eine Außenwand
2305 aus Vollmaterial auf.
Auch die Außenseite der Dichtlippe 2209, 2210 weist eine Außenwand 2308 aus
Vollmaterial auf.
Während die in den Fig. 2b und 2c schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele
einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nur partiell eine Außenwand
2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2308 aus Vollmaterial aufweisen, weist bei den in
den Fig. 2d und 2e schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung die gesamte Außenseite der
Strangdichtung eine Außenwand 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307,
2308 aus Vollmaterial auf, wenn man einmal von einem kleinen Bereich zwischen der
Außenwand 2301 und der Außenwand 2302 absieht, in dem sich Material befindet, das
wesentlich weicher als das Material der Außenwand 2301 und als das Material der
Außenwand 2302 ist.
Hierbei weisen die Außenwände 2301 und 2302 in Fig. 2d eine Shore-Härte auf, die
kleiner als etwa Shore-A-80 ist, wohingegen die Außenwände 2301 und 2302 in
Fig. 2e eine Shore-Härte aufweisen, die größer als etwa Shore-A-80 ist, so daß in
Fig. 2e die Außenwand 2301 als Verstärkung der Strangdichtung im Bereich des
Profilrückens 2202 und so daß in Fig. 2e die Außenwand 2302 als
Verstärkungsstrang am kopfseitigen Ende des Profilrückens 2202 ausgebildet ist.
Diese Verstärkungen bewirken, daß die Strangdichtung weitgehend ihre Form behält,
so daß ein sattes Anliegen am Flügelfalz gewährleistet ist. Durch die gewährleistete
Formhaltigkeit der Strangdichtung ist auch gesichert, daß ein Durchtritt von Luft oder
Feuchtigkeit praktisch vermieden ist.
In jedem Falle wird durch eine derartige, glatt ausgebildete Außenwand 2301, 2302,
2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308 das geschäumte Material abgeschlossen, was
einerseits einen vorzüglichen Schutz gegen Verunreinigungen bietet und andererseits
ein eben es, sattes und vollflächiges Anliegen der Strangdichtung an Gegenflächen
bewirkt.
Die in Fig. 2 gezeigte Strangdichtung ist beispielsweise für die beiden Flügel eines
zweiflügeligen Fensters ohne Setzholz bestimmt und wird vorzugsweise wie folgt
verarbeitet:
Die Strangdichtung wird in die Haltenut des Fensterflügels, beginnend beispielsweise in der Mitte des oberen Horizontalteils des Flügelrahmens, eingefügt. Dabei verspannen sich die beiden Haltelippen 2102, 2103 in der Falznut, und die Falznut wird durch die Abdecklippe 2104 abgedeckt. Die Strangdichtung wird so in die Falznut eingesetzt, daß die Anlagewand 2203 bei geschlossenem Fenster zur Wetterseite weist und an dem Blendrahmen des Fensters anliegt. Der Profilrücken 2202 liegt flach am Flügelfalz an.
Die Strangdichtung wird in die Haltenut des Fensterflügels, beginnend beispielsweise in der Mitte des oberen Horizontalteils des Flügelrahmens, eingefügt. Dabei verspannen sich die beiden Haltelippen 2102, 2103 in der Falznut, und die Falznut wird durch die Abdecklippe 2104 abgedeckt. Die Strangdichtung wird so in die Falznut eingesetzt, daß die Anlagewand 2203 bei geschlossenem Fenster zur Wetterseite weist und an dem Blendrahmen des Fensters anliegt. Der Profilrücken 2202 liegt flach am Flügelfalz an.
Sobald eine Ecke des Flügelrahmens erreicht ist, wird die Strangdichtung mit einem V-för
migen, rechteckigen Gehrungsschnitt versehen, der so gelegt wird, daß die Spitze
des V-förmigen Schnitts in der Nähe der sich auf der dem Halteabschnitt 210
abgewandten Seite befindlichen Wand 2206 liegt. Sodann kann die Strangdichtung um
die Ecke gelegt werden.
Nachdem dies an allen vier Ecken des Flügelrahmens geschehen ist, wird das Ende
entsprechend abgelängt, so daß sich insgesamt ein rechteckiger Dichtungsrahmen
ergibt. Da also für alle vier Seiten des Fensterflügels das gleiche Strangdichtungsprofil
verwendet werden kann, ist sowohl eine zügige Verarbeitung als auch eine lückenlose
Abdichtung vor allem an den Gehrungsecken gewährleistet ist.
Infolge der durch die beispielsweise in Form einer Verstärkung ausgebildeten
Außenwand 2301 (vgl. Fig. 2b, 2c, 2d und 2e) und durch die beispielsweise in
Form eines Verstärkungsstrangs ausgebildeten Außenwand 2302 (vgl. Fig. 2b, 2c,
2d und 2e) erreichten Verstärkung der Strangdichtung im Bereich des Profilrückens 2202
behält die Strangdichtung auch im Bereich der Gehrungsecken weitgehend ihre
Form, so daß ein sattes Anliegen am Flügelfalz gewährleistet ist. Durch die
gewährleistete Formhaltigkeit der Strangdichtung ist auch gesichert, daß in den
Gehrungsecken die einzelnen Abschnitte der Strangdichtung selbst ohne Verschweißung
so dicht aneinander liegen, daß ein Durchtritt von Luft oder Feuchtigkeit praktisch
vermieden ist.
Der Standflügel des zweiflügeligen Fensters wird ähnlich mit der Strangdichtung
versehen, mit der Ausnahme, daß das vertikale mittlere Rahmenteil, gegen das der
Gangflügel anschlägt, nicht mit der Strangdichtung ausgestattet wird. Die über drei
Seiten des Standflügels verlaufende Strangdichtung endet somit oben und unten am
vertikalen Teil des Standflügels. Während die Strangdichtung des vertikalen
Mittelbereichs des Gangflügels satt und dichtend auf dem Flügelfalz des vertikalen
mittleren Rahmenteils des Standflügels anliegt, finden die Eckbereiche keine
Widerlager, so daß sich bei Strangdichtungen nach dem Stand der Technik Probleme
ergeben haben.
In diesem Zusammenhang ist es sicherlich noch einer ergänzenden Erwähnung wert,
daß die Anlagewand 2203 bei geschlossenem Standflügel gegen den Blendrahmen des
Fensters gedrückt wird. Der Blendrahmen überdeckt weitgehend die Anlagewand 2203
und erstreckt sich von der Kopfseite der Strangdichtung her bis zur Rundung 2208 im
Übergangsbereich zwischen der Anlagewand 2203 und der sich auf der dem
Halteabschnitt 210 zugewandten Seite befindlichen Wand 2207.
Durch das Andrücken gegen den Blendrahmen wird die Anlagewand 2203 etwa parallel
in Richtung auf den Profil rücken 2202 verschoben, wobei sich die sich auf der dem
Halteabschnitt 210 abgewandten Seite befindliche Wand 2206 ziehharmonikaförmig
zusammenlegt und sich die Rundung 2208 im Übergangsbereich zwischen der
Anlagewand 2203 und der sich auf der dem Halteabschnitt 210 zugewandten Seite
befindlichen Wand 2207 nach innen umstülpt, so daß sie sich als Dichtwulst satt um
die Kante des Blendrahmens legt.
Die Anlagewand 2203 liegt großflächig und satt an, so daß bereits ein geringer
Schließdruck genügt, um eine sichere Abdichtung gegen Luftzug und Wasser zu
gewährleisten. Bei einer weiteren Komprimierung des geschlossenen Hohlprofils
2201 kommt die Anlagewand 2203 vermittels der U-förmigen Aufnahme 2205 in
Anlage an das Stützteil 2204, so daß sich die Federkraft der gesamten Strangdichtung
sprunghaft erhöht und eine vollständige Komprimierung der Strangdichtung
verhindert wird. Andererseits ist auch das Stützteil 2204 noch ausreichend weich, um
ein hartes Aufschlagen des Flügels zu vermeiden.
Auf diese Weise ist auch eine präzise Positionierung des Fensterflügels möglich, da das
Stützteil 2204 im Zusammenwirken mit der U-förmigen Aufnahme 2205 einer
weiteren Komprimierung des geschlossenen Hohlprofils 2201 entgegenwirkt. Dadurch
wird sicher vermieden, daß das Fenster bei Windbelastung klappert.
Fig. 3 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand, deren Einbausituation in Fig. 1 dargestellt ist. Bei der in Fig.
3 dargestellten Strangdichtung handelt es sich hierbei um eine Überschlagdichtung, die
einen fußseitigen Halteabschnitt 310, der mindestens eine Haltelippe 3101 zur
Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, einen Fußsteg 320, der
einen Steg rücken 3201 aufweist, und einen kopfseitigen Zentralabschnitt 330, von
dem sich ein Fortsatz 3301 erstreckt, aufweist.
Wie der Darstellung der Fig. 1 zu entnehmen ist, liegt im Einbauzustand der
Steg rücken 3201 permanent an einem der gegeneinander abzudichtenden Teile und das
freie Ende des Fortsatzes 3301 nur vorübergehend am anderen der gegeneinander
abzudichtenden Teile an, wobei am freien Ende der Haltelippe 3101 ein
Verstärkungsstrang 3102 angeordnet ist.
Der Fig. 3 ist entnehmbar, daß sich der Zentralabschnitt 330 im wesentlichen
senkrecht zum Fußsteg 320 erstreckt, wobei der Zentralabschnitt 330 mindestens
eine Abdecknase 3302 aufweist, die auf der dem Halteabschnitt 310 zugewandten Seite
angeordnet ist.
Die Krümmung des im wesentlichen U-förmigen Fortsatzes 3301 ist so ausgebildet,
daß das freie Ende des Fortsatzes 3301 in die dem Halteabschnitt 310 entgegengesetzte
Richtung zeigt.
Während das in Fig. 3a schematisch dargestellte zweite Ausführungsbeispiel einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung keinerlei Außenwand aus
Vollmaterial aufweist, ist bei dem in Fig. 3b schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiel einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung der
fußseitige Halteabschnitt 310 mit der Außenwand 3401 zumindest partiell auf der
Seite versehen, auf der sich der Stegrücken 3201 befindet.
Auch der Fußsteg 320 sowie der kopfseitige Zentralabschnitt 330 sind auf der Seite,
auf der sich der Stegrücken 3201 befindet, mit der Außenwand 3401 aus Vollmaterial
versehen.
Während das in Fig. 3b schematisch dargestellte Ausführungsbeispiel einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nur partiell eine Außenwand 3401
aus Vollmaterial aufweist, weist bei dem in Fig. 3c schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiel einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung die
gesamte Außenseite der Strangdichtung eine Außenwand 3401 aus Vollmaterial auf.
In jedem Falle wird durch eine derartige, glatt ausgebildete Außenwand 3401 das
geschäumte Material abgeschlossen, was einerseits einen vorzüglichen Schutz gegen
Verunreinigungen bietet und andererseits ein ebenes, sattes und vollflächiges Anliegen
der Strangdichtung an Gegenflächen bewirkt.
Fig. 4 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand, deren Einbausituation in Fig. 1 dargestellt ist. Bei der in Fig.
4 dargestellten Strangdichtung handelt es sich hierbei um eine Verglasungsdichtung,
die einen fußseitigen Halteabschnitt 410 mit mindestens einer auf der der Verglasung
abgewandten Seite der Strangdichtung angeordneten Haltelippe 4101 zur Verankerung
der Strangdichtung in einer Haltenut und einen kopfseitigen Dichtabschnitt 420 mit
einer Dichtnase 4201 und einer Abdecklippe 4202 aufweist. In Fig. 4 ist des
weiteren zu erkennen, daß der Halteabschnitt 410 an seinem freien Ende mindestens
eine Ausnehmung 4102 aufweist.
Die Dichtnase 4201 und die Abdecklippe 4202 sind in entgegengesetzten Richtungen
orientiert, wobei die Dichtnase 4201, deren freies Ende abgerundet ist, auf der der
Verglasung zugewandten Seite der Strangdichtung zur Anlage an die Verglasung
vorspringt und die Abdecklippe 4202, deren freies Ende spitz zuläuft, auf der der
Verglasung abgewandten Seite der Strangdichtung zur Anlage auf einem Flügelfalz oder
auf einer Glashalteleiste vorsteht.
Die in Fig. 4 gezeigte dritte Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 4301 aus Vollmaterial auf. Im
speziellen sind in Fig. 4 die Dichtnase 4201, die Abdecklippe 4202 und das freie
Ende des Dichtabschnitts 420 mit der Außenwand 4301 versehen.
Fig. 5 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines vierten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand. Die in Fig. 5 dargestellte Strangdichtung weist ein Kopfteil 510
und ein bandförmiges Fußteil 520 mit zwei parallelen Außenflächen auf, von denen
eine als Befestigungsfläche 5201 vorgesehen ist. Das Fußteil 520 ist hierbei aus
einem wesentlich härteren Material als das Kopfteil 510 gefertigt.
Am Fußteil 520 ist in unmittelbarer Nähe des Kopfteils 510 eine Lippe 5202
ausgebildet, die sich in etwa senkrecht zur Ebene des Fußteils 520 erstreckt und über
die Befestigungsfläche 5201 vorsteht.
Das in Fig. 5 im Querschnitt kreisförmig ausgebildete Kopfteil 510 ist mit dem
Fußteil 520 über einen Verbindungshals 530 verbunden, der schräg zur Ebene des
Fußteils 520 verläuft, so daß das Kopfteil 510 im Querschnitt versetzt zur Ebene des
Fußteils 520 in Richtung weg von der Befestigungsfläche 5201 liegt. Das Kopfteil 510
ragt somit dem Gegendichtteil entgegen, so daß das Kopfteil 510 schon in einem relativ
frühen Stadium des Schließvorgangs mit dem Gegendichtteil in Berührung kommt. Auf
diese Weise können Toleranzen der gegeneinander abzudichtenden Teile leicht
ausgeglichen werden, was bedeutet, daß auch bei Abweichungen vom Normmaß ein
dichtes Schließen der beiden abzudichtenden Teile gewährleistet ist.
Die in Fig. 5 gezeigte vierte Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 540 aus Vollmaterial auf. Im
speziellen ist in Fig. 5 das Kopfteil 510 mit der Außenwand 540 versehen. Des
weiteren besteht der Verbindungshals 530 aus dem Vollmaterial der Außenwand 540.
Zu erwähnen ist im Zusammenhang mit der in Fig. 5 gezeigten vierten
Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung noch, daß an
der Befestigungsfläche 5201 eine Haftkleberschicht oder ein Doppelklebeband 5203
vorgesehen ist, wodurch die Montage der Strangdichtung weiter erleichtert wird. Wenn
das Schutzpapier von dieser Haftkleberschicht oder von diesem Doppelklebeband 5203
abgezogen ist, kann die Strangdichtung fortlaufend an der gewünschten Kante eines
Fensterrahmens oder eines Flügelrahmens angebracht werden, wo sie allein aufgrund
der Haftklebeeigenschaft einen sicheren Halt findet.
Fig. 6 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines fünften
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand. Die in Fig. 6 dargestellte Strangdichtung weist zwei
bandförmige, über eine Sollrißstelle 650 miteinander verbundene Fußteile 620,
670, die jeweils zwei parallele Außenflächen aufweisen, von denen jeweils eine als
Befestigungsfläche 6201, 6701 vorgesehen ist, und zwei an den beiden freien Enden
der Fußteile 620, 670 angeordnete Kopfteile 610, 660 auf. Die Fußteile 620, 670
sind hierbei aus einem wesentlich härteren Material als die Kopfteile 610, 660
gefertigt.
Das in Fig. 6 gezeigte fünfte Ausführungsbeispiel einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung zeitigt vor allem dann enorme Vorteile, wenn es bei der
Verwendung von Strangdichtungen für Fenster, Türen oder dergleichen gilt, zwei
Dichtungsstränge auf exakt gleiche Länge abzulängen, beispielsweise für den oberen
Rahmenteil und für den unteren Rahmenteil eines Flügelrahmens. Indem die beiden
Fußteile 620, 670 über eine Sollrißstelle 650 miteinander verbunden sind,
erfordert die Ablängung eines Dichtungsstranges keinen gesonderten Arbeitsschritt;
vielmehr wird der Doppelstrang einfach mit Hilfe der Sollrißstelle 650 nach dem
Ablängen in zwei einzelne Dichtungsstränge geteilt.
An den Fußteilen 620, 670 ist in unmittelbarer Nähe der Kopfteile 610, 660 jeweils
eine Lippe 6202, 6702 ausgebildet, die sich in etwa senkrecht zur Ebene der Fußteile
620, 670 erstreckt und über die Befestigungsflächen 6201, 6701 vorsteht.
Die in Fig. 6 im Querschnitt kreisförmig ausgebildeten Kopfteile 610, 660 sind mit
den Fußteilen 620, 670 über jeweils einen Verbindungshals 630, 680 verbunden,
der schräg zur Ebene der Fußteile 620, 670 verläuft, so daß die Kopfteile 610, 660
im Querschnitt versetzt zur Ebene der Fußteile 620, 670 in Richtung weg von den
Befestigungsflächen 6201, 6701 liegen. Die Kopfteile 610, 660 ragen somit dem
jeweiligen Gegendichtteil entgegen, so daß die Kopfteile 610, 660 schon in einem
relativ frühen Stadium des Schließvorgangs mit dem jeweiligen Gegendichtteil in
Berührung kommen. Auf diese Weise können Toleranzen der gegeneinander
abzudichtenden Teile leicht ausgeglichen werden, was bedeutet, daß auch bei
Abweichungen vom Normmaß ein dichtes Schließen der beiden abzudichtenden Teile
gewährleistet ist.
Die in Fig. 6 gezeigte fünfte Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 640, 690 aus Vollmaterial auf.
Im speziellen sind in Fig. 6 die Kopfteile 610, 660 mit der Außenwand 640, 690
versehen. Des weiteren besteht der jeweilige Verbindungshals 630, 680 aus dem
Vollmaterial der Außenwand 640, 690.
Zu erwähnen ist im Zusammenhang mit der in Fig. 6 gezeigten fünften
Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung noch, daß an
den Befestigungsflächen 6201, 6701 jeweils eine Haftkleberschicht oder jeweils ein
Doppelklebeband 6203, 6703 vorgesehen ist, wodurch die Montage der Strangdichtung
weiter erleichtert wird. Wenn das Schutzpapier von dieser Haftkleberschicht oder von
diesem Doppelklebeband 6203, 6703 abgezogen ist, kann die Strangdichtung
fortlaufend an der gewünschten Kante eines Fensterrahmens oder eines Flügelrahmens
angebracht werden, wo sie allein aufgrund der Haftklebeeigenschaft einen sicheren
Halt findet.
Die in den Fig. 5 und 6 gezeigte vierte und fünfte Ausführungsform einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung liefert nicht nur in dem Fall
ausgesprochen zufriedenstellende Ergebnisse, wenn sie über ihre ganze Fläche
vollständig zwischen zwei abzudichtende, ebene Anschlagflächen eingeschlossen ist,
sondern auch dann, wenn die Strangdichtung an der Kante eines Stützteils befestigt
werden soll, und zwar derart, daß das Kopfteil 510 bzw. die Kopfteile 610, 660 über
die Kante des Stützteils vorstehen, wie das häufig beispielsweise bei
Flügelfalzdichtungen der Fall ist.
Bei der in den Fig. 5 und 6 gezeigten vierten und fünften Ausführungsform einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird jedoch ein Zurückweichen des
Kopfteils 510 bzw. der Kopfteile 610, 660 von der Gegendichtfläche infolge fehlender
rückwärtiger Abstützung und infolge Umknickens dadurch verhindert, daß die Lippe
5202 bzw. die Lippen 6202, 6702 ausgebildet sind, die sich in etwa senkrecht zur
Ebene des Fußteils 520 bzw. der Fußteile 620, 670 erstrecken und über die
Befestigungsfläche 5201 bzw. die Befestigungsflächen 6201, 6701 vorstehen.
Auf diese Weise bringen das Kopfteil 510 bzw. die Kopfteile 610, 660 den für eine
ordnungsgemäße Dichtung ausreichenden Gegendruck auf. Das Kopfteil 510 bzw. die
Kopfteile 610, 660 erfahren mithin selbst dann eine zuverlässige Abstützung, wenn
die Strangdichtung im Bereich der Kante eines Stützteils montiert ist. Die Montage
wird demzufolge durch die in den Fig. 5 und 6 gezeigte vierte und fünfte
Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erleichtert,
denn die Lippe 5202 bzw. die Lippen 6202, 6702 bilden mit der Befestigungsfläche
5201 bzw. mit den Befestigungsflächen 6201, 6701 eine etwa rechteckige Aufnahme,
die die Kante des Stützteils, wie beispielsweise die Kante eines Flügelrahmens,
umschließt.
Dadurch ist die Lage der Strangdichtung bei der Befestigung am Stützteil präzise
definiert, wodurch nicht nur die Montage der Strangdichtung erleichtert wird, sondern
auch das Kopfteil 510 bzw. die Kopfteile 610, 660 eine gleichmäßige Abstützung
erfahren. Hierdurch wird vermieden, daß das Kopfteil 510 bzw. die Kopfteile 610,
660 durch den Anlagedruck des Gegendichtteils zum Umknicken gebracht werden
können, was besonders leicht dann geschehen könnte, wenn die Strangdichtung über die
Kante des Stützteils zu weit hinausragt und somit einen zu großen Hebel für die
angreifenden Anlagekräfte darstellt.
Fig. 7 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines sechsten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand. Bei der in Fig. 7 dargestellten Strangdichtung handelt es sich
hierbei um eine Türdichtung, die einen fußseitigen Halteabschnitt 710 mit einem
Fußsteg 7101, der vier Halterippen 7102, 7103, 7104, 7105 zur Verankerung der
Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, und einen kopfseitigen Dichtabschnitt 720
mit einem geschlossenen, in bezug auf die Mittenlinie des Fußstegs 7101 in etwa
symmetrisch angeordneten Hohlprofil 7201, das eine sich quer zum Fußsteg 7101
nach beiden Seiten erstreckende Basiswand 7202, zwei an die Basiswand 7202
anschließende Seitenwände 7203, 7204 sowie eine die Seitenwände 7203, 7204
verbindende Verbindungswand 7205, 7206, 7207 aufweist, aufweist.
Der Fig. 7 ist hierbei entnehmbar, daß die Basiswand 7202 aus zwei sich von der
Mitte nach außen erstreckenden Schenkeln 7202a, 7202b besteht, die leicht in der
Weise gegeneinander abgewinkelt sind, daß sie zur Längsrichtung des Fußstegs 7101
einen Winkel von etwas kleiner als 90° einnehmen. Wenn eine auf diese Weise
ausgestaltete Strangdichtung in die Haltenut eingefügt wird, werden die beiden sich von
der Mitte nach außen erstreckenden Schenkel 7202a, 7202b der Basiswand 7202
elastisch so verformt, daß sie eine Gerade bilden. Infolge der elastischen Verformung
liegen die beiden Schenkel 7202a, 7202b der Basiswand 7202 unter Druck an den
beiden Rändern der Haltenut an, so daß sich dort ein dichter Sitz ergibt, der das
Eindringen von Schmutz oder dergleichen zuverlässig verhindert.
Die in Fig. 7 gezeigte sechste Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 730 aus Vollmaterial auf. Im
speziellen sind in Fig. 7 die Seitenwände 7203, 7204 sowie die Verbindungswand
7205, 7206, 7207 mit der Außenwand 730 versehen.
Aus Fig. 7 geht hervor, daß am Fußsteg 7101 zwei Paare von Halterippen 7102,
7103, 7104, 7105 vorgesehen sind, wobei die Halterippen 7102, 7103, 7104,
7105 nach beiden Seiten des Fußstegs 7101 weisen. Indem insgesamt zwei Paare von
Halterippen 7102, 7103, 7104, 7105 vorgesehen sind, die pfeilförmig angeordnet
sind, so daß sie sich nach Art von Widerhaken in der Haltenut festkrallen, wird der
Sitz der Strangdichtung weiter erhöht.
Die Verbindungswand 7205, 7206, 7207 ist von geringerer Dicke als die Basiswand
7202 und als die Seitenwände 7203, 7204 und weist drei schräg angestellte
Wandabschnitte 7205, 7206, 7207 auf, die in entspanntem Zustand unter einem
Winkel von etwa 150° zueinander angestellt sind.
Wenn dabei zusätzlich der mittlere Wandabschnitt 7206 zwischen den beiden
dachartigen Wandabschnitten 7205, 7207 in Richtung auf das Innere des
geschlossenen Hohlprofiles 7201 gewölbt ist, wird zwischen den beiden
Dichtungsebenen nicht nur ein Luftraum eingeschlossen, der eine vorzügliche
Schallschutzfunktion erfüllt, da Schallwellen in diesem Luftvolumen besonders
effektiv gedämpft werden, sondern es wird hierdurch auch eine besonders sichere
Dichtfunktion bei verhältnismäßig großen Einbautoleranzen erreicht:
Durch diese Ausgestaltung ergeben sich am kopfseitigen Dichtabschnitt 720 zwei Dichtflächen, nämlich im jeweiligen Übergangsbereich zwischen dem dachartigen Wandabschnitt 7205 bzw. 7207 und dem an diesen dachartigen Wandabschnitt 7205 bzw. 7207 anschließenden mittleren Wandabschnitt 7206.
Durch diese Ausgestaltung ergeben sich am kopfseitigen Dichtabschnitt 720 zwei Dichtflächen, nämlich im jeweiligen Übergangsbereich zwischen dem dachartigen Wandabschnitt 7205 bzw. 7207 und dem an diesen dachartigen Wandabschnitt 7205 bzw. 7207 anschließenden mittleren Wandabschnitt 7206.
Wenn daher beispielsweise das in Fig. 7 gezeigte sechste Ausführungsbeispiel einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für eine Tür verwendet wird, bei
der sich im Laufe der Zeit die Lage des Türblatts verschoben hat, so ist gewährleistet,
daß mindestens eine Dichtfläche in Kontakt mit dem Türblatt kommt und die
Abdichtfunktion wahrnimmt. Bei korrekt positioniertem Türblatt hingegen liegt die
Dichtung in zwei Ebenen an dem Türblatt an, so daß dann die vorgesehene, besonders
wirksame Abdichtung gegeben ist.
Aus Fig. 7 geht des weiteren hervor, daß die Wandabschnitte 7205 bzw. 7207, die
mit den Seitenwänden 7203 bzw. 7204 verbunden sind, in entspanntem Zustand mit
den Seitenwänden 7203 bzw. 7204 einen Winkel von etwa 120° einschließen. Hierbei
laufen die zwei Seitenwände 7203, 7204 in Richtung zum dem Halteabschnitt 710
abgewandten Ende der Strangdichtung hin unter einem Winkel von 1° bis 10°
aufeinander zu. Dies hat den Vorteil, daß die in Fig. 7 gezeigte Strangdichtung im
belasteten Zustand in diesem Bereich keine Ausbeulung der Seitenwände erfährt.
Fig. 7 zeigt, daß der Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden 7203, 7204 und
der Verbindungswand 7205, 7206, 7207 auf der dem geschlossenen Hohlprofil 7201
zugewandten Seite jeweils eine Einkerbung 7208, 7209 aufweist, die als
Sollknickstelle wirkt.
Ferner zeigt Fig. 7, daß der Übergangsbereich zwischen den Wandabschnitten der
Verbindungswand 7205, 7206, 7207 auf der dem geschlossenen Hohlprofil 7201
zugewandten Seite zwei Einkerbungen 7210, 7211 aufweist, die als Sollknickstellen
wirken und von gleicher Größe sind.
Die vorgenannten Einkerbungen 7208, 7209 bzw. 7210, 7211 sind in den Bereichen
der Strangdichtung angeordnet, in denen ein Druckaufbau des Materials stattfindet.
Bedingt durch diese Anordnung der Sollknickstellen liegt der Druckaufbau der
Strangdichtung im belasteten Zustand im optimalen Bereich, so daß sich
beispielsweise die Tür leicht schließen läßt.
Innerhalb des geschlossenen Hohlprofils 7201 ist an der Innenseite der Basiswand
7202 etwa in deren Mitte ein in etwa halbkreisförmiges Stützteil 7212 angeordnet,
das wesentlich kleiner als das geschlossene Hohlprofil 7201 ist, eine Außenfläche mit
dem geschlossenen Hohlprofil 7201 gemeinsam hat und in Richtung der
Abstandsgeraden zwischen Basiswand 7202 und Verbindungswand 7205, 7206, 7207
eine Abmessung von etwa der Hälfte des Abstandes zwischen Basiswand 7202 und
Verbindungswand 7205, 7206, 7207 im unbelasteten Zustand aufweist. Bei diesem
Stützteil 7212 handelt es sich in Fig. 7 um eine im Querschnitt geschlossene
Druckkammer.
Die Anordnung eines derartigen Stützteils 7212 ist als Reaktion auf den bei
Strangdichtungen häufig auftretenden Nachteil zu sehen, daß Strangdichtungen
entweder einen sehr hohen Schließdruck erfordern oder aber die Dichtwirkung nicht
vollständig zufriedenstellend ist. Wird die Strangdichtung "zu hart" ausgeführt,
erfordert sie einen hohen Schließdruck. Wird die Strangdichtung jedoch "zu weich"
ausgeführt, kann es vorkommen, daß bei unvorsichtigem Schließen der Tür oder auch
bei Windbelastung das geschlossene Hohlprofil 7201 vollkommen zusammengequetscht
wird, so daß es zu einem harten Aufschlag des Türblatts auf dem Türrahmen kommt.
Aus diesem Grunde ist bei dem in Fig. 7 gezeigten sechsten Ausführungsbeispiel einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung innerhalb des geschlossenen
Hohlprofils 7201 eine im Querschnitt geschlossene Druckkammer 7212 angeordnet.
Durch diese Druckkammer 7212 wird bei möglichst geringem Schließdruck eine
maximale Dichtfunktion gewährleistet; gleichwohl wird eine vollkommene
Komprimierung der Strangdichtung und ein entsprechend harter Anschlag zuverlässig
vermieden.
Beim Schließen eines Bauteils, beispielsweise einer Tür, wird durch Anlegen des
Türblatts am Türrahmen zunächst das geschlossene Hohlprofil 7201 komprimiert, das
sich satt im Zwischenraum zwischen den beiden gegeneinander beweglichen Teilen
anlegt.
Wenn die beiden gegeneinander abzudichtenden Teile unter weiterer Komprimierung
des geschlossenen Hohlprofils 7201 über einen gewissen Sollwert hinaus aufeinander
zubewegt werden, wird die Druckkammer 7212 komprimiert. Die Druckkammer
7212 muß dabei deformiert werden. Da die Druckkammer 7212 kleiner als das
geschlossene Hohlprofil 7201 ist, sind hierzu wesentlich größere Kräfte erforderlich,
so daß bei einer unverhältnismäßig hohen Kompression der Strangdichtung die
Federkraft rascher zunimmt als bei einer nur leichten Kompression. Somit wird die
Schließbewegung abgeblockt, ohne daß die Teile hart aufeinander treffen.
Indem die Druckkammer 7212 wesentlich kleiner als das geschlossene Hohlprofil
7201 ist, wird erreicht, daß erst im letzten Wegstück der Schließbewegung die
Druckkammer 7212 in Funktion tritt, dann aber durch die Druckkammer 7212 ein
sehr rasches Ansteigen der Federkraft bewirkt wird.
Ergänzend ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, daß der Halteabschnitt 710
an seinem freien Ende eine V-förmige Einkerbung 7106 aufweist, deren Spitze zum
Dichtabschnitt 720 weist, wobei ein Paar der Halterippen 7104, 7105 am freien
Ende des Halteabschnitts 710 so angeordnet ist, daß sich die Tiefe der Einkerbung
7106 in etwa über die Dicke der Halterippen 7104, 7105 erstreckt. Es hat sich
gezeigt, daß sich bei einer solchen Ausbildung ein besonders wirksamer Federeffekt
zwischen den sich gegenüberliegenden Halterippen 7104, 7105 ergibt, was - wie
nachstehend erläutert - zur Folge hat, daß die Strangdichtung bequem in eine Haltenut
eingefügt werden kann.
Bei der Verarbeitung der in Fig. 7 gezeigten sechsten Ausführungsform einer
Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese mit dem Halteabschnitt
710 in eine Haltenut eingepreßt, wobei sich die Halterippen 7102, 7103, 7104,
7105 elastisch verformen und die V-förmige Einkerbung 7106 verengt wird, so daß
sich die Halterippen 7102, 7103, 7104, 7105 verhältnismäßig leicht in die
Haltenut einzwängen lassen. Die Basiswand 7202 liegt auf den beiden Rändern der
Haltenut auf und wird zum kopfseitigen Ende der Strangdichtung hin unter elastischer
Verformung verschoben, so daß die Auflage mit einem vorgegebenen Anpreßdruck
erfolgt.
Da die in Fig. 7 gezeigte sechste Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung vollkommen symmetrisch ist, kann sie in jeder beliebigen der
beiden möglichen Lagen eingebaut werden.
Fig. 8 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines siebten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand. Bei der in Fig. 8 dargestellten Strangdichtung handelt es sich
hierbei um eine Verglasungsdichtung, die für einen Hohlraum vorgesehen ist und einen
Halteabschnitt 810, der ein geschlossenes Hohlprofil 8101 und zwei Einrastlippen
8102, 8103 zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, ein
Stegteil 820, das einen Steg rücken 8201 aufweist, und einen Zentralabschnitt 830,
von dem sich zwei Dichtlippen 8301, 8302 von unterschiedlicher Stärke erstrecken,
aufweist.
Die Seitenwände 810a, 810b des Halteabschnitts 810 laufen in Richtung zum freien
Ende des Halteabschnitts 810 hin unter einem Winkel von 1° bis 10° aufeinander zu,
so daß das geschlossene Hohlprofil 8101 in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß
in etwa die Form eines Trapezes aufweist, dessen längere Seite 8101a der parallelen
Seiten 8101a, 8101b mit der dem Stegrücken 8201 gegenüberliegenden Seite des
Stegteils 820 in Verbindung steht.
Der Fig. 8 ist des weiteren entnehmbar, daß eine Begrenzungswand 810c, die dem
freien Ende des Halteabschnitts 810 zugeordnet ist, eine schwache Krümmung
aufweist.
Die beiden Einrastlippen 8102, 8103 sind im dem freien Ende des Halteabschnitts
810 zugeordneten Übergangsbereich zwischen der jeweiligen Seitenwand 810a, 810b
des Halteabschnitts 810 und der Begrenzungswand 810c des Halteabschnitts 810
angeordnet, wobei die beiden Einrastlippen 8102, 8103 mit der jeweiligen
Seitenwand 810a, 810b des Halteabschnitts 810 in entspanntem Zustand einen Winkel
von etwa 45° einschließen und symmetrisch bezüglich des Halteabschnitts 810
angeordnet sind.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, weist das Stegteil 820 in entspanntem Zustand in seinem
Grobumriß in etwa die Form eines Rechtecks auf, wobei die längeren Seiten des
Rechtecks durch den Stegrücken 8201 und durch die Seite gebildet werden, die mit dem
Halteabschnitt 810 in Verbindung steht, und wobei die kürzeren Seiten des Rechtecks
durch das freie Ende des Stegteils 820 und durch die Seite gebildet werden, die mit dem
Zentralabschnitt 830 in Verbindung steht.
Auch der Zentralabschnitt 830 weist in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß in
etwa die Form eines Rechtecks auf, wobei die längeren Seiten des in Form eines
Rechtecks ausgebildeten Stegteils 820 eine Abmessung aufweisen, die in etwa der
Abmessung der längeren Seiten des in Form eines Rechtecks ausgebildeten
Zentralabschnitts 830 entsprechen, und wobei die kürzeren Seiten des in Form eines
Rechtecks ausgebildeten Stegteils 820 eine Abmessung aufweisen, die in etwa der
Hälfte der Abmessung der kürzeren Seiten des in Form eines Rechtecks ausgebildeten
Zentralabschnitts 830 entsprechen.
Bei dem in Fig. 8 offenbarten siebten Ausführungsbeispiel einer Strangdichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung erstrecken sich zwei Dichtlippen 8301, 8302 von
der dem Halteabschnitt 810 abgewandten Seite des Zentralabschnitts 830, wobei die
beiden Dichtlippen 8301, 8302 am jeweiligen Ende der dem Halteabschnitt 810
abgewandten Seite des Zentralabschnitts 830 angeordnet sind, in entspanntem Zustand
in einem Winkel von etwa 135° zu den jeweiligen Seiten des Zentralabschnitts 830
stehen und eine Abmessung aufweisen, die in etwa der Abmessung der dem
Halteabschnitt 810 abgewandten Seite des Zentralabschnitts 830 entspricht.
Die dem Halteabschnitt 810 abgewandte Seite des Zentralabschnitts 830 weist im
Übergangsbereich zur Dichtlippe 8301 eine Einkerbung 8303 auf, die als
Sollknickstelle wirkt. Des weiteren ist ein Verstärkungsstrang 8304 am freien Ende
der Dichtlippe 8301 angeordnet ist.
In Fig. 8 ist des weiteren dargestellt, daß die dem Stegteil 820 abgewandte Seite des
Zentralabschnitts 830 eine schwache Krümmung aufweist, die sich in der Dichtlippe
8301 fortsetzt.
Die Dichtlippe 8302 weist zwei Dichtlippenabschnitte 8302a, 8302b auf, die in
entspanntem Zustand leicht geneigt zueinander stehen, so daß im Einbauzustand die
beiden Dichtlippenabschnitte 8302a, 8302b permanent an einem abzudichtenden Teil,
beispielsweise an einer Verglasung, anliegen. In diesem Zusammenhang ist die
Abmessung des mit dem Zentralabschnitt 830 verbundenen Dichtlippenabschnitts
8302a in etwa doppelt so groß wie die Abmessung des das freie Ende der Dichtlippe
8302 konstituierenden Dichtlippenabschnitts 8302b, wobei der mit dem
Zentralabschnitt 830 verbundene Dichtlippenabschnitt 8302a mit dem Stegrücken
8201 des Stegteils 820 in entspanntem Zustand einen Winkel von etwa 45°
einschließt.
Das freie Ende der Dichtlippe 8302 läuft spitz zu bzw. ist in Form eines Keils
ausgebildet.
Die in Fig. 8 gezeigte siebte Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 8401, 8402, 8403, 8404,
8405, 8406, 8407 aus Vollmaterial auf. Im speziellen weist in Fig. 8
- - die dem Stegteil 820 abgewandte Seite des Zentralabschnitts 830 eine Außenwand 8401,
- - die dem Halteabschnitt 810 abgewandte Seite des Zentralabschnitts 830 eine Außenwand 8402,
- - die Dichtlippe 8301 eine Außenwand 8403,
- - der mit dem Zentralabschnitt 830 verbundene Dichtlippenabschnitt 8302a auf seiner dem Stegrücken 8201 des Stegteils 820 abgewandten Seite eine Außenwand 8404,
- - der das freie Ende der Dichtlippe 8302 konstituierende Dichtlippenabschnitt 8302b eine Außenwand 8405,
- - die mindestens eine Einkerbung 8303 eine Außenwand 8406, und
- - der mindestens eine Verstärkungsstrang 8304 eine Außenwand 8407 aus Vollmaterial auf.
Fig. 9 zeigt eine (stark vergrößert dargestellte) Querschnittsansicht eines achten
Ausführungsbeispiels einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im
entspannten Zustand. Bei der in Fig. 9 dargestellten Strangdichtung handelt es sich
hierbei um eine Mitteldichtung, die für eine Hohlkammer für ein Aluminiumfenster
vorgesehen ist und einen zentralen Halteabschnitt 910, der zwei geschlossene, im
wesentlichen symmetrisch innerhalb des Halteabschnitts 910 angeordnete Hohlprofile
9101, 9102, zwei Abdecknasen 9103, 9104 und zwei Haltenasen 9105, 9106 zur
Verankerung der Strangdichtung aufweist, und einen Dichtabschnitt 920 mit einem
Halsteil 9201 und mit einem Kopfteil 9202 aufweist, wobei der Dichtabschnitt 920
an einem Ende der Seitenwand 910a des Halteabschnitts 910 angeordnet ist.
Es ist in Fig. 9 zu sehen, daß die dem Dichtabschnitt 920 zugewandte Seitenwand
910a des Halteabschnitts 910 und die dem Dichtabschnitt 920 abgewandte Seitenwand
910b des Halteabschnitts 910 unter einem Winkel von 1° bis 10° aufeinander
zulaufen, so daß der Halteabschnitt 910 in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß
in etwa die Form eines Rechtecks aufweist.
Die geschlossenen Hohlprofile 9101, 9102 weisen in entspanntem Zustand in ihrem
Grobumriß in etwa die Form eines Quadrats auf, wobei die Rechteckfläche des
Halteabschnitts 910 größer als die Quadratfläche der geschlossenen Hohlprofile 9101,
9102 ist.
Aus Fig. 9 geht hervor, daß die beiden Abdecknasen 9103, 9104 im wesentlichen
symmetrisch an den Enden der dem Dichtabschnitt 920 zugewandten Seitenwand 910a
des Halteabschnitts 910 angeordnet sind. In analoger Weise sind die beiden Haltenasen
9105, 9106 im wesentlichen symmetrisch an den Enden der dem Dichtabschnitt 920
abgewandten Seitenwand 910b des Halteabschnitts 910 angeordnet, wobei die beiden
Abdecknasen 9103, 9104 größer als die beiden Haltenasen 9105, 9106 sind.
Das Halsteil 9201 des Dichtabschnitts 920 steht in entspanntem Zustand in einem in
etwa rechten oder etwas größeren Winkel zur Seitenwand 910a des Halteabschnitts
910, ist von langgestreckter Form und weist eine Abmessung auf, die in etwa der
Breite des Halteabschnitts 910 entspricht.
Das Kopfteil 9202 des Dichtabschnitts 920 ist am Halsteil 9201 des Dichtabschnitts
920 derart angeordnet, daß im Einbauzustand das Kopfteil 9202 permanent an einem
abzudichtenden Teil anliegt. Hierzu ist das Kopfteil 9202 des Dichtabschnitts 920 an
dem Ende des Halsteils 9201 des Dichtabschnitts 920 angeordnet, das nicht mit dem
Halteabschnitt 910 in Verbindung steht, wobei das Kopfteil 9202 in entspanntem
Zustand mit dem Halsteil 9201 einen Winkel von etwa 50° einschließt.
Es sollte im Zusammenhang mit dem in Fig. 9 gezeigten achten Ausführungsbeispiel
einer Strangdichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ergänzend erwähnt werden,
daß das Halsteil 9201 eine größere Stärke als das Kopfteil 9202 aufweist, das in
Fig. 9 eine Abmessung von etwa der Hälfte der Abmessung des Halsteils 9201
aufweist.
Der Übergangsbereich zwischen dem Halsteil 9201 und dem Kopfteil 9202 weist eine
Einkerbung 9203 auf, die als Sollknickstelle wirkt.
Die in Fig. 9 gezeigte achte Ausführungsform einer Strangdichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung weist partiell eine Außenwand 9301, 9302, 9303, 9304, 9305, 9306
aus Vollmaterial auf. Im speziellen weist in Fig. 9
- - die dem Dichtabschnitt 920 zugewandte Seitenwand 910a des Halteabschnitts 910 eine Außenwand 9301,
- - die Abdecknase 9103 eine Außenwand 9302,
- - die Abdecknase 9104 eine Außenwand 9303,
- - das Halsteil 9201 eine Außenwand 9304,
- - das Kopfteil 9202 eine Außenwand 9305, und
- - die Einkerbung 9203 eine Außenwand 9306
aus Vollmaterial auf.
Claims (283)
1. Strangdichtung für Gebäudefenster, Gebäudetüren oder dergleichen, mit einem
Hauptkörper, der zumindest teilweise aus geschäumtem Material besteht, das
mindestens ein thermoplastisches Elastomer (TPE) sowohl mit weichen,
elastischen Segmenten hoher Dehnbarkeit als auch mit harten,
kristallisierbaren Segmenten geringer Dehnbarkeit aufweist und auf folgende
Weise herstellbar ist:
- a) Aufschmelzen des thermoplastischen Elastomers (TPE) zur Erzeugung einer Schmelze;
- b) Extrudieren der Schmelze in dünne Schichten, Stränge oder dergleichen;
- c) Eindüsen von Wasserdampf und/oder von anderen Flüssigkeiten; und
- d) Extrudieren der mit Wasserdampf und/oder mit anderen Flüssigkeiten versetzten Schmelze zur Bildung der Strangdichtung.
2. Strangdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das geschäumte
Material eine Dichte von etwa 10 kg/m3 bis etwa 100 kg/m3 aufweist.
3. Strangdichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das geschäumte
Material eine Dichte von etwa 20 kg/m3 bis etwa 92 kg/m3 aufweist.
4. Strangdichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das geschäumte
Material eine Dichte von etwa 35 kg/m3 aufweist.
5. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das geschäumte Material eine Porengröße von etwa 0,1 mm
bis etwa 1 mm aufweist.
6. Strangdichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das geschäumte
Material eine Porengröße von etwa 0,1 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
7. Strangdichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das geschäumte
Material eine Porengröße von etwa 0,2 mm aufweist.
8. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die weichen, elastischen Segmente und die harten,
kristallisierbaren Segmente miteinander unverträglich sind und als
individuelle, sich nicht durchdringende Phasen vorliegen.
9. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die weichen, elastischen Segmente eine niedrige
Glasübergangstemperatur (Tg) aufweisen.
10. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die harten, kristallisierbaren Segmente eine hohe
Glasübergangstemperatur (Tg) aufweisen.
11. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die harten, kristallisierbaren Segmente eine Neigung zur
Assoziatbildung (Vernetzung) zeigen.
12. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die weichen, elastischen Segmente und die harten,
kristallisierbaren Segmente Bestandteile eines einzigen Makromoleküls sind.
13. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die weichen, elastischen Segmente und die harten,
kristallisierbaren Segmente in mikroheterogener Phasenverteilung von
Elastomeren in Thermoplasten vorliegen.
14. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das thermoplastische Elastomer (TPE) vom Styroltyp ist.
15. Strangdichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) SBS ist, wobei die weichen, elastischen
Segmente Butadien und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol
aufweisen.
16. Strangdichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) SIS ist, wobei die weichen, elastischen
Segmente Isopren und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol
aufweisen.
17. Strangdichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) SEBS ist, wobei die weichen, elastischen
Segmente Ethylenbutylen und die harten, kristallisierbaren Segmente Styrol
aufweisen.
18. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das thermoplastische Elastomer (TPE) eine
Elastomerlegierung ist.
19. Strangdichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) EPDM/PP ist, wobei die weichen,
elastischen Segmente vernetztes EPDM (= Ethylen/Propylen-Dien-
Terpolymere) und die harten, kristallisierbaren Segmente Propylen
aufweisen.
20. Strangdichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) NR/PP ist, wobei die weichen, elastischen
Segmente vernetzten NR (= Isopren-Kautschuk = Naturkautschuk) und die
harten, kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen.
21. Strangdichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) EVA/PVDC ist, wobei die weichen,
elastischen Segmente Ethylenvinylacetat und die harten, kristallisierbaren
Segmente Vinylidenchlorid aufweisen.
22. Strangdichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das
thermoplastische Elastomer (TPE) NBR/PP ist, wobei die weichen, elastischen
Segmente vernetzten NBR (= Acrylnitril-Butadien-Kautschuk) und die harten,
kristallisierbaren Segmente Propylen aufweisen.
23. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das thermoplastische Elastomer (TPE) ein Polyurethan
ist, wobei die weichen, elastischen Segmente Esterglykole bzw. Etherglykole
und die harten, kristallisierbaren Segmente Isocyanat-Kettenverlängerer
und/oder Wasserstoffbindungen aufweisen.
24. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das thermoplastische Elastomer (TPE) ein Polyetherester
ist, wobei die weichen, elastischen Segmente Alkylenglykol und die harten,
kristallisierbaren Segmente Alkylenterephthalat aufweisen.
25. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das thermoplastische Elastomer (TPE) ein Polyetheramid
ist, wobei die weichen, elastischen Segmente Etherdiole und die harten,
kristallisierbaren Segmente Amide aufweisen.
26. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptkörper zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand aus nicht-geschäumtem
Vollmaterial aufweist.
27. Strangdichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise aus Vollmaterial
besteht.
28. Strangdichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das
Vollmaterial zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise nicht
geschäumt ist.
29. Strangdichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß das
Vollmaterial zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise
wesentlich härter als das geschäumte Material ist.
30. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand mit dem Hauptkörper durch Koextrusion
verbunden ist.
31. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise in Form einer Außenhaut ausgebildet ist.
32. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise unterbrochen ist.
33. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise eine Shore-Härte aufweist, die kleiner als etwa Shore-
A-80 ist.
34. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise eine Shore-Härte aufweist, die größer als etwa Shore-
A-80 ist.
35. Strangdichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise in Form einer
Verstärkung ausgebildet ist.
36. Strangdichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verstärkung zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise als
Verstärkungswand ausgebildet ist.
37. Strangdichtung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verstärkung zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise als
Verstärkungsstrang ausgebildet ist.
38. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Flügelfalzdichtung ist.
39. Strangdichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strangdichtung aufweist:
- a) einen fußseitigen Halteabschnitt (210) mit einem Fußsteg (2101), der mindestens eine Haltelippe (2102, 2103) zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, und
- b) einen kopfseitigen Dichtabschnitt (220) mit einem geschlossenen Hohlprofil (2201), das einen Profilrücken (2202) aufweist.
40. Strangdichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß im
Einbauzustand das geschlossene Hohlprofil (2201) mit seinem Profilrücken
(2202) permanent an einem der gegeneinander abzudichtenden Teile und mit
seiner dem Profilrücken (2202) gegenüberliegenden Anlagewand (2203) nur
vorübergehend am anderen der gegeneinander abzudichtenden Teile anliegt.
41. Strangdichtung nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß das
geschlossene Hohlprofil (2201) in seinem Inneren ein Stützteil (2204)
aufweist.
42. Strangdichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß an einer dem
Stützteil (2204) gegenüberliegenden Wand eine Aufnahme (2205) angeordnet
ist, die unter Schließdruck das Stützteil (2204) mindestens teilweise
umschließt.
43. Strangdichtung nach Anspruch 40 und 42, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahme (2205) etwa in der Mitte der Anlagewand (2203) oder des
Profilrückens (2202) angeordnet ist.
44. Strangdichtung nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahme (2205) U-förmig ist.
45. Strangdichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale
Höhe der beiden Schenkel (2205a, 2205b) der U-förmigen Aufnahme (2205)
in Richtung der Abstandsgeraden zwischen dem Profilrücken (2202) und der
Anlagewand (2203) eine Abmessung von etwa ein Sechstel bis etwa ein Viertel
des Abstandes zwischen dem Profil rücken (2202) und der Anlagewand (2203)
im unbelasteten Zustand aufweist.
46. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 45, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fußsteg (2101) eine größere Dicke als der
Profil rücken (2202) aufweist.
47. Strangdichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des
Fußstegs (2101) im Übergangsbereich zum Profilrücken (2202) am größten
ist.
48. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 47, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fußsteg (2101) eine Abdecklippe (2104) aufweist.
49. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 48 und nach
Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das im Inneren des geschlossenen
Hohlprofils (2201) angeordnete Stützteil (2204) wesentlich kleiner als das
geschlossene Hohlprofil (2201) ist.
50. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 49 und nach
Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) in etwa
halbkreisförmig ist.
51. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 50 und nach
Anspruch 40 und 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) etwa
in der Mitte des Profilrückens (2202) oder der Anlagewand (2203)
angeordnet ist.
52. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 51 und nach
Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) eine
Außenfläche mit dem geschlossenen Hohlprofil (2201) gemeinsam hat.
53. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 52 und nach
Anspruch 40 und 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) in
Richtung der Abstandsgeraden zwischen dem Profilrücken (2202) und der
Anlagewand (2203) eine Abmessung von etwa zwei Fünftel bis etwa drei
Fünftel des Abstandes zwischen dem Profilrücken (2202) und der Anlagewand (2203)
im unbelasteten Zustand aufweist.
54. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 53 und nach
Anspruch 40 und 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) an der
Innenseite des Profilrückens (2202) und die Aufnahme (2205) an der
Innenseite der Anlagewand (2203) angeordnet ist.
55. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 54 und nach
Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (2204) mit Material
ausgefüllt ist.
56. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 55, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der Profilrücken (2202) näherungsweise gerade vom
Halteabschnitt (210) über den Dichtabschnitt (220) erstreckt.
57. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 56, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (2301, 2302, 2303,
2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2309) aus Vollmaterial aufweist.
58. Strangdichtung nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
geschlossenen Hohlprofil (2201) abgewandte Seite des Profilrückens (2202)
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine
Außenwand (2301) aus Vollmaterial aufweist.
59. Strangdichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Außenwand (2301) bis zum fußseitigen Ende des Halteabschnitts (210)
erstreckt.
60. Strangdichtung nach Anspruch 58 oder 59, dadurch gekennzeichnet, daß die
Außenwand (2301) in einem gewissen Abstand zum kopfseitigen Ende des
Profilrückens (2202) endet.
61. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 60, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand (2301) in Form einer Verstärkung
ausgebildet ist.
62. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 57 bis 61, dadurch
gekennzeichnet, daß das kopfseitige Ende des Profilrückens (2202) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand
(2302) aus Vollmaterial aufweist.
63. Strangdichtung nach Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand
(2302) in Form eines Verstärkungsstrangs ausgebildet ist.
64. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 61 und nach
Anspruch 62 oder 63, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der
Außenwand (2301) und der Außenwand (2302) Material befindet, das
wesentlich weicher als das Material der Außenwand (2301) und als das
Material der Außenwand (2302) ist.
65. Strangdichtung nach Anspruch 40 und nach mindestens einem der Ansprüche
57 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß die dem geschlossenen Hohlprofil
(2201) abgewandte Seite der Anlagewand (2203) zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (2303) aus
Vollmaterial aufweist.
66. Strangdichtung nach Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand
(2303) in einem gewissen Abstand zum kopfseitigen Ende der Anlagewand
(2203) endet.
67. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 66 und nach
Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilrücken (2202) und die
Anlagewand (2203) in entspanntem Zustand leicht geneigt zueinander stehen.
68. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 67 und nach
Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagewand (2203) in
entspanntem Zustand leicht nach innen gewölbt ist.
69. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 68 und nach
Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das geschlossene Hohlprofil
(2201) in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß in etwa die Form eines
Trapezes aufweist, wobei der Profilrücken (2202) und die Anlagewand
(2203) die längeren Seiten des Trapezes und zwei zum Profilrücken (2202)
und zur Anlagewand (2203) querverlaufende Wände (2206, 2207) die
kürzeren Seiten des Trapezes darstellen.
70. Strangdichtung nach Anspruch 69, dadurch gekennzeichnet, daß das
geschlossene Hohlprofil (2201) in entspanntem Zustand im Übergangsbereich
zwischen der Anlagewand (2203) und der sich auf der dem Halteabschnitt
(210) zugewandten Seite befindlichen Wand (2207) eine nach außen
gerichtete Rundung (2208) aufweist.
71. Strangdichtung nach Anspruch 57 und nach Anspruch 70, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem geschlossenen Hohlprofil (2201) abgewandte
Seite der Rundung (2208) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mindestens eine Außenwand (2304) aus Vollmaterial aufweist.
72. Strangdichtung nach Anspruch 48 und nach mindestens einem der Ansprüche
69 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß die sich auf der dem Halteabschnitt
(210) zugewandten Seite befindliche Wand (2207) in einer Höhe von etwa
einem Viertel bis etwa zwei Fünftel, bezogen auf die Gesamtlänge der
Abdecklippe (2104) und gemessen vom am Profilrücken (2202) befestigten
Ende der Abdecklippe (2104) ab, mit der Abdecklippe (2104) verbunden ist.
73. Strangdichtung nach Anspruch 70 oder 71 und nach Anspruch 72, dadurch
gekennzeichnet, daß die sich auf der dem Halteabschnitt (210) zugewandten
Seite befindliche Wand (2207) in dem Bereich, in dem sie in die Abdecklippe
(2104) einmündet, eine Krümmung aufweist, die der Krümmung der Rundung
(2208) im Übergangsbereich zwischen der Anlagewand (2203) und der sich
auf der dem Halteabschnitt (210) zugewandten Seite befindlichen Wand
(2207) entgegengerichtet ist, so daß die Wand (2207) die Form einer S-Kurve
erhält.
74. Strangdichtung nach Anspruch 72 oder 73, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdecklippe (2104) von ihrem am Profilrücken (2202) befestigten Ende bis
zu der Höhe, in der sie mit der sich auf der dem Halteabschnitt (210)
zugewandten Seite befindlichen Wand (2207) verbunden ist, eine größere
Wandstärke aufweist als in dem Bereich, der sich vom Verbindungspunkt
zwischen der Wand (2207) und der Abdecklippe (2104) bis zum freien,
unbefestigten Ende der Abdecklippe (2104) erstreckt.
75. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 69 bis 74, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens die sich auf der dem Halteabschnitt (210)
abgewandten Seite befindliche der beiden zum Profilrücken (2202) und zur
Anlagewand (2203) quer verlaufenden Wände (2206, 2207) V-förmig ist.
76. Strangdichtung nach Anspruch 75, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze der
V-Form in das Innere des geschlossenen Hohlprofils ( 2201) weist.
77. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 69 bis 76, dadurch
gekennzeichnet, daß die sich auf der dem Halteabschnitt (210) abgewandten
Seite befindliche Wand (2206) länger als die sich auf der dem Halteabschnitt
(210) zugewandten Seite befindliche Wand (2207) ist.
78. Strangdichtung nach Anspruch 57 und nach mindestens einem der Ansprüche
69 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß die dem geschlossenen Hohlprofil
(2201) abgewandte Seite der sich auf der dem Halteabschnitt (210)
abgewandten Seite befindlichen Wand (2206) zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (2305) aus
Vollmaterial aufweist.
79. Strangdichtung nach Anspruch 57 und nach mindestens einem der Ansprüche
69 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß die dem geschlossenen Hohlprofil
(2201) abgewandte Seite der sich auf der dem Halteabschnitt (210)
zugewandten Seite befindlichen Wand (2207) zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (2306) aus
Vollmaterial aufweist.
80. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 69 bis 79, dadurch
gekennzeichnet, daß die sich auf der dem Halteabschnitt (210) abgewandten
Seite befindliche Wand (2206) an dem der Anlagewand (2203) zugewandten
Ende in eine Dichtlippe (2209, 2210) übergeht.
81. Strangdichtung nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippe
(2209, 2210) in entspanntem Zustand in einem in etwa rechten oder etwas
größeren Winkel zum Ende der sich auf der dem Halteabschnitt (210)
abgewandten Seite befindlichen Wand (2206) steht.
82. Strangdichtung nach Anspruch 80 oder 81, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtlippe (2209, 2210) in ihrer Länge und Breite in etwa den
entsprechenden Ausmaßen einer der beiden Hälften der sich auf der dem
Halteabschnitt (210) abgewandten Seite befindlichen Wand (2206)
entspricht.
83. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 80 bis 82, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenseite der sich auf der dem Halteabschnitt (210)
abgewandten Seite befindlichen Wand (2206) im Übergangsbereich zur
Dichtlippe (2209, 2210) eine Einkerbung (2211) aufweist.
84. Strangdichtung nach Anspruch 83, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkerbung
(2211) als Sollknickstelle wirkt.
85. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 80 bis 84, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem geschlossenen Hohlprofil (2201) zugewandte
Seite der Dichtlippe (2209, 2210) in einem Abstand von etwa einem Drittel
bis etwa zwei Fünftel, bezogen auf die Gesamtlänge der Dichtlippe (2209,
2210) und gemessen vom freien, unbefestigten Ende der Dichtlippe (2209,
2210) ab, mit der Anlagewand (2203) verbunden ist.
86. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 80 bis 85, dadurch
gekennzeichnet, daß der äußere Übergangsbereich zwischen der Anlagewand
(2203) und der Dichtlippe (2209, 2210) eine Einkerbung (2212) aufweist.
87. Strangdichtung nach Anspruch 86, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkerbung
(2212) als Sollknickstelle wirkt.
88. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 80 bis 87, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einkerbung (2212) im äußeren Übergangsbereich
zwischen der Anlagewand (2203) und der Dichtlippe (2209, 2210) größer
als die Einkerbung (2211) im inneren Übergangsbereich zwischen der sich
auf der dem Halteabschnitt (210) abgewandten Seite befindlichen Wand
(2206) und der Dichtlippe (2209, 2210) ist.
89. Strangdichtung nach Anspruch 57 und nach mindestens einem der Ansprüche
86 bis 88, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkerbung (2212) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand
(2307) aus Vollmaterial aufweist.
90. Strangdichtung nach Anspruch 57 und nach mindestens einem der Ansprüche
80 bis 89, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite der Dichtlippe (2209,
2210) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens
eine Außenwand (2308) aus Vollmaterial aufweist.
91. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 90 und nach
Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß der fußseitige Halteabschnitt
(210) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens
eine Außenwand (2309) aus Vollmaterial aufweist.
92. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 61 und nach
Anspruch 91, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (2301) und die
Außenwand (2309) ineinander übergehen.
93. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Überschlagdichtung ist.
94. Strangdichtung nach Anspruch 93, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strangdichtung aufweist:
- a) einen fußseitigen Halteabschnitt (310), der mindestens eine Haltelippe (3101) zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist,
- b) einen Fußsteg (320), der einen Stegrücken (3201) aufweist, und
- c) einen kopfseitigen Zentralabschnitt (330), von dem sich ein Fortsatz (3301) erstreckt.
95. Strangdichtung nach Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, daß im
Einbauzustand der Stegrücken (3201) permanent an einem der gegeneinander
abzudichtenden Teile und das freie Ende des Fortsatzes (3301) nur
vorübergehend am anderen der gegeneinander abzudichtenden Teile anliegt.
96. Strangdichtung nach Anspruch 94 oder 95, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Verstärkungsstrang (3102) am freien Ende der Haltelippe (3101) angeordnet
ist.
97. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 94 bis 96, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der Zentralabschnitt (330) im wesentlichen
senkrecht zum Fußsteg (320) erstreckt.
98. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 94 bis 97, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt (330) mindestens eine Abdecknase
(3302) aufweist.
99. Strangdichtung nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdecknase
(3302) auf der dem Halteabschnitt (310) zugewandten Seite angeordnet ist.
100. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 94 bis 99, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fortsatz (3301) im wesentlichen U-förmig
ausgebildet ist.
101. Strangdichtung nach Anspruch 100, dadurch gekennzeichnet, daß die
Krümmung des Fortsatzes (3301) so ausgebildet ist, daß das freie Ende des
Fortsatzes (3301) in die dem Halteabschnitt (310) entgegengesetzte Richtung
zeigt.
102. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 94 bis 101, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (3401) aus Vollmaterial
aufweist.
103. Strangdichtung nach Anspruch 102, dadurch gekennzeichnet, daß der
fußseitige Halteabschnitt (310) mit der Außenwand (3401) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise auf der Seite versehen ist,
auf der sich der Stegrücken (3201) befindet.
104. Strangdichtung nach Anspruch 102 oder 103, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fußsteg (320) mit der Außenwand (3401) zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise auf der Seite versehen ist, auf der sich der
Stegrücken (3201) befindet.
105. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 102 bis 104, dadurch
gekennzeichnet, daß der kopfseitige Zentralabschnitt (330) mit der
Außenwand (3401) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise auf der Seite versehen ist, auf der sich der Stegrücken (3201)
befindet.
106. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Verglasungsdichtung ist.
107. Strangdichtung nach Anspruch 106, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strangdichtung aufweist:
- a) einen fußseitigen Halteabschnitt (410) mit mindestens einer Haltelippe (4101) zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut und
- b) einen kopfseitigen Dichtabschnitt (420) mit einer Dichtnase (4201) und einer Abdecklippe (4202).
108. Strangdichtung nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet, daß der
Halteabschnitt (410) an seinem freien Ende mindestens eine Ausnehmung
(4102) aufweist.
109. Strangdichtung nach Anspruch 107 oder 108, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltelippe (4101) auf der der Verglasung abgewandten Seite der
Strangdichtung angeordnet ist.
110. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 107 bis 109, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtnase (4201) und die Abdecklippe (4202) in
entgegengesetzten Richtungen orientiert sind.
111. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 107 bis 110, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtnase (4201) auf der der Verglasung zugewandten
Seite der Strangdichtung zur Anlage an die Verglasung vorspringt.
112. Strangdichtung nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende
der Dichtnase (4201) abgerundet ist.
113. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 107 bis 112, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdecklippe (4202) auf der der Verglasung
abgewandten Seite der Strangdichtung zur Anlage auf einem Flügelfalz oder auf
einer Glashalteleiste vorsteht.
114. Strangdichtung nach Anspruch 113, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende
der Abdecklippe (4202) spitz zuläuft.
115. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 107 bis 114, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (4301) aus Vollmaterial
aufweist.
116. Strangdichtung nach Anspruch 115, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtnase
(4201) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mit der
Außenwand (4301) versehen ist.
117. Strangdichtung nach Anspruch 115 oder 116, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdecklippe (4202) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mit der Außenwand (4301) versehen ist.
118. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 115 bis 117, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende des Dichtabschnitts (420) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mit der Außenwand (4301)
versehen ist.
119. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung aufweist:
- a) ein Kopfteil (510); und
- b) ein bandförmiges Fußteil (520), das zwei Außenflächen aufweist, von denen eine als Befestigungsfläche (5201) vorgesehen ist.
120. Strangdichtung nach Anspruch 119, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Außenflächen des Fußteils (520) parallel sind.
121. Strangdichtung nach Anspruch 119 oder 120, dadurch gekennzeichnet, daß am
Fußteil (520) in unmittelbarer Nähe des Kopfteils (510) eine Lippe (5202)
ausgebildet ist.
122. Strangdichtung nach Anspruch 121, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Lippe
(5202) in etwa senkrecht zur Ebene des Fußteils (520) erstreckt.
123. Strangdichtung nach Anspruch 121 oder 122, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lippe (5202) über die Befestigungsfläche (5201) vorsteht.
124. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 123, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (510) im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet ist.
125. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 124, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (510) über einen Verbindungshals (530)
mit dem Fußteil (520) verbunden ist.
126. Strangdichtung nach Anspruch 125, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verbindungshals (530) schräg zur Ebene des Fußteils (520) verläuft.
127. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 126, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (510) im Querschnitt versetzt zur Ebene des
Fußteils (520) liegt.
128. Strangdichtung nach Anspruch 127, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil
(510) in Richtung weg von der Befestigungsfläche (5201) versetzt liegt.
129. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 128, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fußteil (520) aus einem wesentlich härteren
Material als das Kopfteil (510) gefertigt ist.
130. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 129, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (540) aus Vollmaterial
aufweist.
131. Strangdichtung nach Anspruch 130, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil
(510) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mit der
Außenwand (540) versehen ist.
132. Strangdichtung nach Anspruch 125 oder 126 und nach Anspruch 130 oder
131, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungshals (530) aus dem
Vollmaterial der Außenwand (540) besteht.
133. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 132, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Befestigungsfläche (5201) eine Haftkleberschicht
vorgesehen ist.
134. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 119 bis 132, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Befestigungsfläche (5201) ein Doppelklebeband
(5203) vorgesehen ist.
135. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung aufweist:
- a) zwei bandförmige, über eine Sollrißstelle (650) miteinander verbundene Fußteile (620, 670), die jeweils zwei Außenflächen aufweisen, von denen jeweils eine als Befestigungsfläche (6201, 6701) vorgesehen ist, und
- b) zwei an den beiden freien Enden der Fußteile (620, 670) angeordnete Kopfteile (610, 660).
136. Strangdichtung nach Anspruch 135, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils
zwei Außenflächen der Fußteile (620, 670) parallel sind.
137. Strangdichtung nach Anspruch 135 oder 136, dadurch gekennzeichnet, daß an
den Fußteilen (620, 670) in unmittelbarer Nähe der Kopfteile (610, 660)
jeweils eine Lippe (6202, 6702) ausgebildet ist.
138. Strangdichtung nach Anspruch 137, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Lippen (6202, 6702) in etwa senkrecht zur Ebene der Fußteile (620, 670)
erstrecken.
139. Strangdichtung nach Anspruch 137 oder 138, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lippen (6202, 6702) über die Befestigungsflächen (6201, 6701) vorstehen.
140. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 139, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfteile (610, 660) im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet sind.
141. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 140, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfteile (610, 660) über jeweils einen
Verbindungshals (630, 680) mit den Fußteilen (620, 670) verbunden sind.
142. Strangdichtung nach Anspruch 141, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige
Verbindungshals (630, 680) schräg zur Ebene der Fußteile (620, 670)
verläuft.
143. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 142, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfteile (610, 660) im Querschnitt versetzt zur
Ebene der Fußteile (620, 670) liegen.
144. Strangdichtung nach Anspruch 143, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfteile
(610, 660) in Richtung weg von den Befestigungsflächen (6201, 6701)
versetzt liegen.
145. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 144, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fußteile (620, 670) aus einem wesentlich härteren
Material als die Kopfteile (610, 660) gefertigt sind.
146. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 145, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (640, 690) aus
Vollmaterial aufweist.
147. Strangdichtung nach Anspruch 146, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfteile
(610, 660) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mit
der Außenwand (640, 690) versehen sind.
148. Strangdichtung nach Anspruch 141 oder 142 und nach Anspruch 146 oder
147, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Verbindungshals (630, 680)
aus dem Vollmaterial der Außenwand (640, 690) besteht.
149. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 148, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Befestigungsflächen (6201, 6701) jeweils eine
Haftkleberschicht vorgesehen ist.
150. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 135 bis 148, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Befestigungsflächen (6201, 6701) jeweils ein
Doppelklebeband (6203, 6703) vorgesehen ist.
151. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Türdichtung ist.
152. Strangdichtung nach Anspruch 151, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strangdichtung aufweist:
- a) einen fußseitigen Halteabschnitt (710) mit einem Fußsteg (7101), der mindestens eine Halterippe (7102, 7103, 7104, 7105) zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist, und
- b) einen kopfseitigen Dichtabschnitt (720) mit einem geschlossenen Hohlprofil (7201), das eine sich quer zum Fußsteg (7101) nach beiden Seiten erstreckende Basiswand (7202), zwei an die Basiswand (7202) anschließende Seitenwände (7203, 7204) sowie eine die Seitenwände (7203, 7204) verbindende Verbindungswand (7205, 7206, 7207) aufweist.
153. Strangdichtung nach Anspruch 152, dadurch gekennzeichnet, daß der
Halteabschnitt (710) aus einem Material besteht, das wesentlich härter als das
Material der übrigen Strangdichtung ist.
154. Strangdichtung nach Anspruch 153, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiswand
(7202) auf ihrer dem geschlossenen Hohlprofil (7201) abgewandten Seite
eine Ausnehmung aufweist, in die ein Teil des Halteabschnitts (710)
eingelassen ist, der aus einem Material besteht, das wesentlich härter als das
Material des Dichtabschnitts (720) ist.
155. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 154, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (730) aus Vollmaterial
aufweist.
156. Strangdichtung nach Anspruch 155, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
geschlossenen Hohlprofil (7201) abgewandte Seite des Dichtabschnitts (720)
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise die Außenwand
(730) aufweist.
157. Strangdichtung nach Anspruch 156, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine der Seitenwände (7203, 7204) zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mit der Außenwand (730) versehen ist.
158. Strangdichtung nach Anspruch 156 oder 157, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungswand (7205, 7206, 7207) zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mit der Außenwand (730) versehen ist.
159. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 158, dadurch
gekennzeichnet, daß am Fußsteg (7101) zwei Paare von Halterippen (7102,
7103; 7104, 7105) vorgesehen sind.
160. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 159, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterippen (7102, 7103, 7104, 7105) nach beiden
Seiten des Fußstegs (7101) weisen.
161. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 160, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungswand (7205, 7206, 7207) von
geringerer Dicke als die Basiswand (7202) und/oder als mindestens eine der
Seitenwände (7203, 7204) ist.
162. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 161, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungswand mindestens zwei schräg angestellte
Wandabschnitte (7205, 7206, 7207) aufweist.
163. Strangdichtung nach Anspruch 162, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungswand drei schräg angestellte Wandabschnitte (7205, 7206,
7207) aufweist.
164. Strangdichtung nach Anspruch 162 oder 163, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandabschnitte (7205, 7206, 7207) in entspanntem Zustand unter in etwa
rechtem Winkel zueinander angestellt sind.
165. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 162 bis 164, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandabschnitte (7205 bzw. 7207), die mit den
Seitenwänden (7203 bzw. 7204) verbunden sind, in entspanntem Zustand mit
den Seitenwänden (7203 bzw. 7204) einen Winkel von etwa 45° bzw. etwa
135° einschließen.
166. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 162 bis 165, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Wandabschnitte (7205, 7206,
7207) an dem der Seitenwand (7203, 7204) abgewandten Ende in eine
Dichtlippe übergeht.
167. Strangdichtung nach Anspruch 166, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtlippe in entspanntem Zustand in einem in etwa rechten oder etwas
größeren Winkel zu dem Wandabschnitt steht, der mit dem Wandabschnitt
verbunden ist, dessen der Seitenwand (7203, 7204) abgewandtes Ende in die
Dichtlippe übergeht.
168. Strangdichtung nach Anspruch 166 oder 167, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtlippe in ihrer Länge und Breite in etwa den entsprechenden Ausmaßen des
Wandabschnitts entspricht, dessen der Seitenwand (7203, 7204) abgewandtes
Ende in die Dichtlippe übergeht.
169. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 166 bis 168, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtlippe in ihrer Länge und Breite in etwa den
entsprechenden Ausmaßen des Wandabschnitts entspricht, der mit dem
Wandabschnitt verbunden ist, dessen der Seitenwand (7203, 7204)
abgewandtes Ende in die Dichtlippe übergeht.
170. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 155 bis 158 und nach
mindestens einem der Ansprüche 166 bis 169, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenseite der Dichtlippe zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mit der Außenwand (730) versehen ist.
171. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 170, dadurch
gekennzeichnet, daß die zwei Seitenwände (7203, 7204) in Richtung zum dem
Halteabschnitt (710) abgewandten Ende der Strangdichtung hin unter einem
Winkel von 1° bis 10° aufeinander zulaufen.
172. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 171, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basiswand (7202) aus zwei sich von der Mitte nach
außen erstreckenden Schenkeln (7202a, 7202b) besteht, die leicht in der
Weise gegeneinander abgewinkelt sind, daß sie zur Längsrichtung des Fußstegs
(7101) einen Winkel von etwas kleiner als 90° einnehmen.
173. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 172, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden (7203,
7204) und der Verbindungswand (7205, 7206, 7207) auf der dem
geschlossenen Hohlprofil (7201) zugewandten Seite mindestens eine
Einkerbung (7208, 7209) aufweist.
174. Strangdichtung nach Anspruch 173, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Einkerbung (7208, 7209) als Sollknickstelle wirkt.
175. Strangdichtung nach Anspruch 173 oder 174, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbungen (7208, 7209) von unterschiedlicher Größe sind.
176. Strangdichtung nach Anspruch 175, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbung (7208) im inneren Übergangsbereich zwischen der Seitenwand
(7203) und dem Wandabschnitt (7205) kleiner als die Einkerbung (7209)
im inneren Übergangsbereich zwischen der Seitenwand (7204) und dem
Wandabschnitt (7207) ist.
177. Strangdichtung nach Anspruch 162 oder 163, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandabschnitte (7205, 7206, 7207) in entspanntem Zustand unter einem
Winkel von etwa 150° zueinander angestellt sind.
178. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 162, 163 oder 177,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandabschnitte (7205 bzw. 7207), die mit
den Seitenwänden (7203 bzw. 7204) verbunden sind, in entspanntem Zustand
mit den Seitenwänden (7203 bzw. 7204) einen Winkel von etwa 120°
einschließen.
179. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 178, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich zwischen den Wandabschnitten der
Verbindungswand (7205, 7206, 7207) auf der dem geschlossenen Hohlprofil
(7201) zugewandten Seite mindestens eine Einkerbung (7210, 7211)
aufweist.
180. Strangdichtung nach Anspruch 179, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Einkerbung (7210, 7211) als Sollknickstelle wirkt.
181. Strangdichtung nach Anspruch 179 oder 180, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbungen (7210, 7211) von gleicher Größe sind.
182. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 181, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Stützteil (7212) innerhalb des geschlossenen
Hohlprofils (7201) angeordnet ist.
183. Strangdichtung nach Anspruch 182, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil
(7212) wesentlich kleiner als das geschlossene Hohlprofil (7201) ist.
184. Strangdichtung nach Anspruch 182 oder 183, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stützteil (7212) in Richtung der Abstandsgeraden zwischen Basiswand
(7202) und Verbindungswand (7205, 7206, 7207) eine Abmessung von etwa
zwei Fünftel bis etwa drei Fünftel des Abstandes zwischen Basiswand (7202)
und Verbindungswand (7205, 7206, 7207) im unbelasteten Zustand aufweist.
185. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 184, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützteil (7212) in etwa halbkreisförmig ist.
186. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 185, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützteil (7212) eine Außenfläche mit dem
geschlossenen Hohlprofil (7201) gemeinsam hat.
187. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 186, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützteil (7212) an der Innenseite der Basiswand
(7202) angeordnet ist.
188. Strangdichtung nach Anspruch 187, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil
(7212) etwa in der Mitte der Basiswand (7202) angeordnet ist.
189. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 188, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem Stützteil (7212) um eine im Querschnitt
geschlossene Druckkammer handelt.
190. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 189, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützteil (7212) mit Material ausgefüllt ist.
191. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 182 bis 190, dadurch
gekennzeichnet, daß das geschlossene Hohlprofil (7201) in bezug auf die
Mittenlinie des Fußstegs (7101) in etwa symmetrisch ist.
192. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 191, dadurch
gekennzeichnet, daß sich eine Abdecklippe in Verlängerung einer der
Seitenwände (7203, 7204) erstreckt.
193. Strangdichtung nach Anspruch 192, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdecklippe eine schwache Krümmung aufweist.
194. Strangdichtung nach Anspruch 192 oder 193, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdecklippe mit der Seitenwand (7203, 7204) in entspanntem Zustand einen
Winkel von etwa 135° einschließt.
195. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 155 bis 158 und nach
mindestens einem der Ansprüche 192 bis 194, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenseite der Abdecklippe zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise die Außenwand (730) aus Vollmaterial aufweist.
196. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 166 bis 170 und nach
mindestens einem der Ansprüche 192 bis 195, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdecklippe wesentlich kleiner als die Dichtlippe ist.
197. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 192 bis 196, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich zwischen der Seitenwand (7203,
7204) und der Abdecklippe auf der dem geschlossenen Hohlprofil (7201)
abgewandten Seite eine Einkerbung aufweist.
198. Strangdichtung nach Anspruch 197, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbung als Sollknickstelle wirkt.
199. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 152 bis 198, dadurch
gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (710) an seinem freien Ende eine
Einkerbung (7106) aufweist.
200. Strangdichtung nach Anspruch 199, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbung (7106) V-förmig ist.
201. Strangdichtung nach Anspruch 199 oder 200, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitze der Einkerbung (7106) zum Dichtabschnitt (720) weist.
202. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 199 bis 201, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Paar der Halterippen (7104, 7105) am freien Ende
des Halteabschnitts (710) so angeordnet ist, daß sich die Tiefe der Einkerbung
(7106) in etwa über die Dicke der Halterippen (7104, 7105) erstreckt.
203. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Verglasungsdichtung ist.
204. Strangdichtung nach Anspruch 203, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verglasungsdichtung für einen Hohlraum vorgesehen ist.
205. Strangdichtung nach Anspruch 203 oder 204, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strangdichtung aufweist:
- a) einen Halteabschnitt (810), der ein geschlossenes Hohlprofil (8101) und mindestens eine Einrastlippe (8102, 8103) zur Verankerung der Strangdichtung in einer Haltenut aufweist,
- b) ein Stegteil (820), das einen Stegrücken (8201) aufweist, und
- c) einen Zentralabschnitt (830), von dem sich mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) erstreckt.
206. Strangdichtung nach Anspruch 205, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenwände (810a, 810b) des Halteabschnitts (810) in Richtung zum freien
Ende des Halteabschnitts (810) hin unter einem Winkel von 1° bis 10°
aufeinander zulaufen.
207. Strangdichtung nach Anspruch 205 oder 206, dadurch gekennzeichnet, daß das
geschlossene Hohlprofil (8101) in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß
in etwa die Form eines Trapezes aufweist.
208. Strangdichtung nach Anspruch 207, dadurch gekennzeichnet, daß die längere
Seite (8101a) der parallelen Seiten (8101a, 8101b) des Trapezes mit der
dem Stegrücken (8201) gegenüberliegenden Seite des Stegteils (820) in
Verbindung steht.
209. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 208, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Begrenzungswand (810c), die dem freien Ende des
Halteabschnitts (810) zugeordnet ist, eine schwache Krümmung aufweist.
210. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 209, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Einrastlippe (8102, 8103) im dem
freien Ende des Halteabschnitts (810) zugeordneten Übergangsbereich
zwischen der jeweiligen Seitenwand (810a, 810b) des Halteabschnitts (810)
und der Begrenzungswand (810c) des Halteabschnitts (810) angeordnet ist.
211. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 210, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Einrastlippe (8102, 8103) mit der
jeweiligen Seitenwand (810a, 810b) des Halteabschnitts (810) in
entspanntem Zustand einen Winkel von etwa 45° einschließt.
212. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 211, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Einrastlippen (8102, 8103) vorgesehen sind.
213. Strangdichtung nach Anspruch 212, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Einrastlippen (8102, 8103) symmetrisch bezüglich des Halteabschnitts
(810) angeordnet sind.
214. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 213, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stegteil (820) in entspanntem Zustand in seinem
Grobumriß in etwa die Form eines Rechtecks aufweist.
215. Strangdichtung nach Anspruch 214, dadurch gekennzeichnet, daß die längeren
Seiten des Rechtecks durch den Stegrücken (8201) und durch die Seite gebildet
werden, die mit dem Halteabschnitt (810) in Verbindung steht, und daß die
kürzeren Seiten des Rechtecks durch das freie Ende des Stegteils (820) und
durch die Seite gebildet werden, die mit dem Zentralabschnitt (830) in
Verbindung steht.
216. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 215, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt (830) in entspanntem Zustand in
seinem Grobumriß in etwa die Form eines Rechtecks aufweist.
217. Strangdichtung nach Anspruch 214 oder 215 und nach Anspruch 216, dadurch
gekennzeichnet, daß die längeren Seiten des in Form eines Rechtecks
ausgebildeten Stegteils (820) eine Abmessung aufweisen, die in etwa der
Abmessung der längeren Seiten des in Form eines Rechtecks ausgebildeten
Zentralabschnitts (830) entsprechen.
218. Strangdichtung nach Anspruch 214 oder 215 und nach Anspruch 216 oder
217, dadurch gekennzeichnet, daß die kürzeren Seiten des in Form eines
Rechtecks ausgebildeten Stegteils (820) eine Abmessung aufweisen, die in etwa
der Hälfte der Abmessung der kürzeren Seiten des in Form eines Rechtecks
ausgebildeten Zentralabschnitts (830) entsprechen.
219. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 218, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) von
der dem Halteabschnitt (810) abgewandten Seite des Zentralabschnitts (830)
erstreckt.
220. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 219, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) am
jeweiligen Ende der dem Halteabschnitt (810) abgewandten Seite des
Zentralabschnitts (830) angeordnet ist.
221. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 220, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Halteabschnitt (810) abgewandte Seite des
Zentralabschnitts (830) im Übergangsbereich zu der mindestens einen
Dichtlippe (8301, 8302) mindestens eine Einkerbung (8303) aufweist.
222. Strangdichtung nach Anspruch 221, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Einkerbung (8303) als Sollknickstelle wirkt.
223. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 222, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) in
entspanntem Zustand in einem Winkel von etwa 135° zu den jeweiligen Seiten
des Zentralabschnitts (830) steht.
224. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 223, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) eine
Abmessung aufweist, die in etwa der Abmessung der dem Halteabschnitt (810)
abgewandten Seite des Zentralabschnitts (830) entspricht.
225. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 224, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Verstärkungsstrang (8304) am freien
Ende der mindestens einen Dichtlippe (8301, 8302) angeordnet ist.
226. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 225, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Stegteil (820) abgewandte Seite des
Zentralabschnitts (830) eine schwache Krümmung aufweist.
227. Strangdichtung nach Anspruch 226, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
schwache Krümmung der dem Stegteil (820) abgewandten Seite des
Zentralabschnitts (830) in mindestens einer der Dichtlippen (8301, 8302)
fortsetzt.
228. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 227, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Dichtlippen (8301, 8302) zwei
Dichtlippenabschnitte (8302a, 8302b) aufweist.
229. Strangdichtung nach Anspruch 228, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Dichtlippenabschnitte (8302a, 8302b) in entspanntem Zustand leicht geneigt
zueinander stehen.
230. Strangdichtung nach Anspruch 229, dadurch gekennzeichnet, daß die leichte
Neigung der beiden Dichtlippenabschnitte (8302a, 8302b) zueinander derart
vorgesehen ist, daß im Einbauzustand die beiden Dichtlippenabschnitte
(8302a, 8302b) permanent an einem abzudichtenden Teil anliegen.
231. Strangdichtung nach Anspruch 230, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei
dem abzudichtenden Teil um eine Verglasung handelt.
232. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 228 bis 231, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abmessung des mit dem Zentralabschnitt (830)
verbundenen Dichtlippenabschnitts (8302a) in etwa doppelt so groß wie die
Abmessung des das freie Ende der Dichtlippe (8302) konstituierenden
Dichtlippenabschnitts (8302b) ist.
233. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 228 bis 232, dadurch
gekennzeichnet, daß der mit dem Zentralabschnitt (830) verbundene
Dichtlippenabschnitt (8302a) mit dem Stegrücken (8201) des Stegteils
(820) in entspanntem Zustand einen Winkel von etwa 45° einschließt.
234. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 233, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende mindestens einer Dichtlippe (8301, 8302)
spitz zuläuft.
235. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 234, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende mindestens einer Dichtlippe (8301, 8302)
in Form eines Keils ausgebildet ist.
236. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 235, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Dichtlippen (8301, 8302) vorgesehen sind.
237. Strangdichtung nach Anspruch 236, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Dichtlippen (8301, 8302) von unterschiedlicher Stärke sind.
238. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 205 bis 237, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (8401, 8402, 8403,
8404, 8405, 8406, 8407) aus Vollmaterial aufweist.
239. Strangdichtung nach Anspruch 238, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zentralabschnitt (830) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mindestens eine Außenwand (8401, 8402) aus Vollmaterial
aufweist.
240. Strangdichtung nach Anspruch 239, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
Stegteil (820) abgewandte Seite des Zentralabschnitts (830) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand
(8401) aus Vollmaterial aufweist.
241. Strangdichtung nach Anspruch 239 oder 240, dadurch gekennzeichnet, daß die
dem Halteabschnitt (810) abgewandte Seite des Zentralabschnitts (830)
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine
Außenwand (8402) aus Vollmaterial aufweist.
242. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 238 bis 241, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine Dichtlippe (8301, 8302) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand
(8403, 8404, 8405) aus Vollmaterial aufweist.
243. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 228 bis 233 und nach
Anspruch 242, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Zentralabschnitt
(830) verbundene Dichtlippenabschnitt (8302a) auf seiner dem Stegrücken
(8201) des Stegteils (820) abgewandten Seite zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (8404) aus
Vollmaterial aufweist.
244. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 228 bis 233 und nach
Anspruch 242 oder 243, dadurch gekennzeichnet, daß der das freie Ende der
Dichtlippe (8302) konstituierende Dichtlippenabschnitt (8302b) zumindest
abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand
(8405) aus Vollmaterial aufweist.
245. Strangdichtung nach Anspruch 221 oder 222 und nach mindestens einem der
Ansprüche 238 bis 244, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine
Einkerbung (8303) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mindestens eine Außenwand (8406) aus Vollmaterial aufweist.
246. Strangdichtung nach Anspruch 225 und nach mindestens einem der Ansprüche
238 bis 245, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine
Verstärkungsstrang (8304) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest
stellenweise mindestens eine Außenwand (8407) aus Vollmaterial aufweist.
247. Strangdichtung, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangdichtung eine Mitteldichtung ist.
248. Strangdichtung nach Anspruch 247, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mitteldichtung für eine Hohlkammer vorgesehen ist.
249. Strangdichtung nach Anspruch 247 oder 248, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mitteldichtung für ein Aluminiumfenster vorgesehen ist.
250. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 247 bis 249, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung aufweist:
- a) einen zentralen Halteabschnitt (910), der mindestens ein geschlossenes Hohlprofil (9101, 9102), mindestens eine Abdecknase (9103, 9104) und mindestens eine Haltenase (9105, 9106) zur Verankerung der Strangdichtung aufweist, und
- b) einen Dichtabschnitt (920) mit einem Halsteil (9201) und mit einem Kopfteil (9202).
251. Strangdichtung nach Anspruch 250, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
Dichtabschnitt (920) zugewandte Seitenwand (910a) des Halteabschnitts
(910) und die dem Dichtabschnitt (920) abgewandte Seitenwand (910b) des
Halteabschnitts (910) unter einem Winkel von 1° bis 10° aufeinander
zulaufen.
252. Strangdichtung nach Anspruch 250 oder 251, dadurch gekennzeichnet, daß der
Halteabschnitt (910) in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß in etwa die
Form eines Rechtecks aufweist.
253. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 252, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine geschlossenes Hohlprofil (9101,
9102) in entspanntem Zustand in seinem Grobumriß in etwa die Form eines
Rechtecks aufweist.
254. Strangdichtung nach Anspruch 253, dadurch gekennzeichnet, daß das Rechteck
in etwa ein Quadrat ist.
255. Strangdichtung nach Anspruch 252 und nach Anspruch 253 oder 254, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rechteckfläche des Halteabschnitts (910) größer als
die Rechteckfläche des mindestens einen geschlossenen Hohlprofils (9101,
9102) ist.
256. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 255, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Abdecknase (9103, 9104) am
jeweiligen Ende der dem Dichtabschnitt (920) zugewandten Seitenwand
(910a) des Halteabschnitts (910) angeordnet ist.
257. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 256, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Haltenase (9105, 9106) am
jeweiligen Ende der dem Dichtabschnitt (920) abgewandten Seitenwand
(910b) des Halteabschnitts (910) angeordnet ist.
258. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 257, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei geschlossene Hohlprofile (9101, 9102) vorgesehen
sind.
259. Strangdichtung nach Anspruch 258, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
geschlossenen Hohlprofile (9101, 9102) im wesentlichen symmetrisch
innerhalb des Halteabschnitts (910) angeordnet sind.
260. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 259, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Abdecknase (9103, 9104) größer als
die mindestens eine Haltenase (9105, 9106) ist.
261. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 260, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Abdecknasen (9103, 9104) vorgesehen sind.
262. Strangdichtung nach Anspruch 261, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Abdecknasen (9103, 9104) im wesentlichen symmetrisch an den Enden der
dem Dichtabschnitt (920) zugewandten Seitenwand (910a) des Halteabschnitts
(910) angeordnet sind.
263. Strangdichtung nach Anspruch 261 oder 262, dadurch gekennzeichnet, daß die
die beiden Abdecknasen (9103, 9104) von unterschiedlicher Größe sind.
264. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 263, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Haltenasen (9105, 9106) vorgesehen sind.
265. Strangdichtung nach Anspruch 264, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Haltenasen (9105, 9106) im wesentlichen symmetrisch an den Enden der dem
Dichtabschnitt (920) abgewandten Seitenwand (910b) des Halteabschnitts
(910) angeordnet sind.
266. Strangdichtung nach Anspruch 264 oder 265, dadurch gekennzeichnet, daß die
die beiden Haltenasen (9105, 9106) von im wesentlichen gleicher Größe sind.
267. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 266, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dichtabschnitt (920) an einem Ende der Seitenwand
(910a) des Halteabschnitts (910) angeordnet ist.
268. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 267, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halsteil (9201) des Dichtabschnitts (920) in
entspanntem Zustand in einem in etwa rechten oder etwas größeren Winkel zur
Seitenwand (910a) des Halteabschnitts (910) steht.
269. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 268, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halsteil (9201) von langgestreckter Form ist.
270. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 269, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halsteil (9201) eine Abmessung aufweist, die in etwa
der Breite des Halteabschnitts (910) entspricht.
271. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 270, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (9202) des Dichtabschnitts (920) am
Halsteil (9201) des Dichtabschnitts (920) derart angeordnet ist, daß im
Einbauzustand das Kopfteil (9202) permanent an einem abzudichtenden Teil
anliegt.
272. Strangdichtung nach Anspruch 271, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil
(9202) des Dichtabschnitts (920) an dem Ende des Halsteils (9201) des
Dichtabschnitts (920) angeordnet ist, das nicht mit dem Halteabschnitt (910)
in Verbindung steht.
273. Strangdichtung nach Anspruch 271 oder 272, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kopfteil (9202) in entspanntem Zustand mit dem Halsteil (9201) einen
Winkel von etwa 50° einschließt.
274. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 273, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halsteil (9201) eine größere Stärke als das Kopfteil
(9202) aufweist.
275. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 274, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (9202) eine Abmessung von etwa einem
Drittel bis etwa drei Fünftel der Abmessung des Halsteils (9201) aufweist.
276. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 275, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich zwischen dem Halsteil (9201) und
dem Kopfteil (9202) eine Einkerbung (9203) aufweist.
277. Strangdichtung nach Anspruch 276, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einkerbung (9203) als Sollknickstelle wirkt.
278. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 250 bis 277, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strangdichtung zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (9301, 9302, 9303,
9304, 9305, 9306) aus Vollmaterial aufweist.
279. Strangdichtung nach Anspruch 278, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
Dichtabschnitt (920) zugewandte Seitenwand (910a) des Halteabschnitts
(910) zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens
eine Außenwand (9301) aus Vollmaterial aufweist.
280. Strangdichtung nach Anspruch 278 oder 279, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Abdecknase (9103, 9104) zumindest abschnittsweise
und/oder zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (9302, 9303)
aus Vollmaterial aufweist.
281. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 278 bis 280, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halsteil (9201) zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (9304) aus Vollmaterial
aufweist.
282. Strangdichtung nach mindestens einem der Ansprüche 278 bis 281, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (9202) zumindest abschnittsweise und/oder
zumindest stellenweise mindestens eine Außenwand (9305) aus Vollmaterial
aufweist.
283. Strangdichtung nach Anspruch 276 oder 277 und nach mindestens einem der
Ansprüche 278 bis 282, dadurch gekennzeichnet, daß die Einkerbung (9203)
zumindest abschnittsweise und/oder zumindest stellenweise mindestens eine
Außenwand (9306) aus Vollmaterial aufweist.
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