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Die
Erfindung geht aus von einer Handkreissäge mit einem Schnittlinienanzeiger
gemäß der Gattung
des Anspruchs 1.
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Durch
die
DE 28 00 378 C2 ist
eine Handkreissäge
mit einer Führungshilfe
bekannt, die ein Lineal aufweist, das parallel und rechtwinklig
zum Sägeblatt
verstellbar ist. Abgesehen davon, daß es sich hierbei um eine aufwendige,
seitlich ausladende und deshalb störanfällige, unter rauhen Einsatzbedingungen
der Praxis leicht deformierbare und dejustierbare Einrichtung handelt,
ist ihre Handhabung umständlich.
Vor jeder Benutzung ist nämlich
die Führungshilfe
in einer ersten Stellung parallel zum Kreissägeblatt auszurichten, bevor
sie in eine zweite Stellung entlang eines Anrisses gebracht wird.
Darüber
hinaus treten bei Schrägschnitten
Parallaxen auf; die Anordnung der Führungshilfe ist der jeweiligen
Schrägstellung
des Sägeblattes
bezüglich
einer Grundplatte erneut anzupassen und einzustellen, weil die Führungshilfe
auf der Grundplatte befestigt ist und Schrägstellungen des Sägeblattes
nicht folgt.
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Aus
der
DE 31 44 259 C2 ist
eine Handkreissäge
mit einem Schnittlinienanzeiger bekannt, der an der Trägerplatte
des Sägeblatts
verschwenkbar angeordnet ist. Damit folgt der Schnittlinienanzeiger zwangsläufig jeder
Winkelverstellung der Trägerplatte
und damit des Sägeblatts
z.B. bei Gehrungsschnitten. Je größer allerdings der eingestellte
Gehrungswinkel ist, umso mehr hebt sich der Schnittlinienanzeiger
vom Werkstück
bzw. von der Führungsplatte ab,
so dass die Ablese- und Zielgenauigkeit des Schnittlinienanzeigers
mit zunehmendem Gehrungswinkel abnimmt und dieser seine Aufgabe
nur unzureichend erfüllt.
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Vorteile der
Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Handkreissäge mit den
kennzeichenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat gegenüber dem
Stand der Technik den Vorteil, daß damit ein kompakter, robuster
und in jeder Stellung des Sägeblattes
eindeutiger und genauer Schnittlinienanzeiger geschaffen ist.
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Die
Anbringung des Schnittlinienanzeigers an der Handkreissäge mit Hilfe
eines Schwenkarms, der beim Gebrauch der Handkreissäge in Richtung ihrer
Vorschubbewegung gerichtet um eine zur Motorwelle parallele Achse
schwenkbar ist, vermeidet seitliche Auskragungen und Führungen
an der Handkreissäge.
Der Schwenkarm erstreckt sich vor der Handkreissäge in Richtung der Schnittlinie
mit einer Länge
so gering wie möglich.
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Da
der Schnittlinienanzeiger der Schwenkbewegung des Sägeblatts
folgend sich stets auf der Oberfläche des Werkstücks abstützt, bleibt
seine Relativlage gegenüber
dem Sägeblatt
gleich, so daß Parallaxen
gegenüber
dem Sägeblatt
und damit Fehlanzeigen der Sägeblattposition
ausgeschlossen sind. In anderen Worten: Infolge der Anordnung der Lagerstellen
des Arms stellt sich der Schnittlinienanzeiger beim Einstellen eines
Gehrungswinkels immer in die gleiche Schräglage wie das Sägeblatt
ein, ohne die vom Sägeblatt
definierte Ebene zu verlassen.
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Damit
der Vorteil eines ständig
freien Blicks zur angerissenen Schnittlinie gewährleistet ist, ist der Arm
parallel zu der durch das Sägeblatt
definierten Ebene versetzt angeordnet und an einem Ende mit einem
rechtwinklig zu seiner Schwenkebene und zur durch das Sägeblatt
definierten Ebene gerichteten Ansatz versehen, an dem der Schnittlinienanzeiger mit
einer Schraube justierbar befestigt ist, der eine Druckfeder zur
Vermeidung von Toleranzeinflüssen entgegenwirkt.
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Es
ist außerdem
von Vorteil, wenn der Schnittlinienanzeiger einen sicher auf das
Werkstück aufsetzbaren,
schwenkbaren Gleitfuß hat
oder wenn er aus einer auf der justierbaren Befestigungsschraube
drehbar gelagerten Scheibe gebildet wird.
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Als
Schnittlinienanzeiger kann aber auch eine Schraube dienen, die einen
scheibenförmigen Kopf
aufweist. Die vorgenannten Schrauben sind in die dem Sägeblatt
zugewandte Stirnfläche
des Ansatzes eingeschraubt. Die Dicken von Fuß, Scheibe und Sägeblatt
sind vorzugsweise gleich. Eine ausreichende Biegesteifigkeit des
Arms rechtwinklig zu seiner Schwenkebene wird durch seine Ausbildung
als Flachstück
erreicht. Außerdem
ist der Arm zur Umgehung von Gerätekanten
zum Ende des Ansatzes hin mit mindestens einer Abwinkelung (Abkröpfung) oder Krümmung versehen,
die zur Schnittlinie hin gerichtete ist. Damit der Schnittlinienanzeiger
an allen Schwenkungen der Baugruppe, einschließlich des Sägeblattes, um eine Schwenkachse
teilnimmt, die zu der durch das Sägeblatt definierten Ebene und
zur Grundplatte parallel gerichtet ist, ist der Arm an der Motor,
Sägeblatt
und Schutzhaube beinhaltenden Baugruppe mittels eines Achsstückes schwenkbar gelagert,
das am anderen Ende des Arms befestigt ist.
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Vorteilhaft
ist, daß das
Achsstück
in einer Gelenkgabel gelagert ist, die das wesentliche Verbindungsstück zwischen
der Schutzhaube und einer Grundplatte ist.
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Damit
beim Gebrauch der erfindungsgemäßen Handkreissäge sich
der Schnittlinienanzeiger immer im Kontakt mit der Schnittlinie
bzw. dem Werkstück
befindet, ist eine Feder, vorzugsweise eine Torsionsfeder vorgesehen,
die sich einerseits ge gen die Baugruppe und andererseits gegen den
Arm abstützt und
diesen auf das Werkstück
drückt.
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Zeichnung
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von in der schematischen Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Handkreissäge,
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2 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Handkreissäge mit geschwenkter
Baugruppe,
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3 eine
Explosionsdarstellung der wesentlichen Teile einer erfindungsgemäßen Handkreissäge und
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4 eine
Explosionsdarstellung des Schnittlinienanzeigers mit zugehörigem Arm.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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In
den 1 und 2 ist auf einer Grundplatte 1 eine
Baugruppe 2 als Einheit angeordnet, die einen Motor 3,
ein Sägeblatt 4 und
eine Schutzhaube 5 einer Handkreissäge 6 umfaßt. Außerdem gehören zur
Baugruppe 2 ein Handgriff 7 mit einem elektrischen
Anschlußkabel 8,
eine bogenförmige
Kulissenführung 9 und
ein einen Schnittlinienanzeiger 11 tragenden Schwenkarm 10,
der von der Schutzhaube 5 getragen wird und gemeinsam mit
dieser um eine Achse X-X schwenkbar ist.
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Der
Motor 3 hat eine zur Achse X-X parallele Welle 12 (3),
auf deren freiem Ende das Sägeblatt 4 mit
Hilfe einer Schraubenmutter 13 befestigt ist. Der mit einem
Elektroschalter 15 versehene Handgriff 7 ist am
Gehäuse
des Motors 3 befestigt und dient dem Halten und Führen der
Handkreissäge 6,
vorzugsweise in Einhandbetätigung.
Der Handgriff 7 ist im wesentlichen parallel zur Schutzhaube 5 ange ordnet,
die das Sägeblatt 4 über der
Grundplatte 1 fast vollständig umschließt und parallel
zu einer durch das Sägeblatt 4 definierten,
zur Achse X-X rechtwinkligen Ebene E1-E1 (1). Die
Schutzhaube 5 ist an ihrer vom Motor 3 abgewandten
Seite mit einem Auswurfstutzen 16 für Sägespäne versehen. Sie ist ferner
um eine im wesentlichen parallel zur antreibenden Welle 12 gerichtete
Achse, die sich in der Nähe
des – in
Schnittrichtung 17 gesehen – vorderen Teils der Grundplatte 1 befindet,
an der Baugruppe 2 so schwenkbar gelagert, daß das Sägeblatt 4 ungehindert
von der Welle 12 gelöst
oder auf ihr befestigt werden kann.
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Die
bogenförmige
Kulissenführung 9 umgreift
einen Schraubenbolzen 18, der in eine an der Grundplatte 1 befestigte
Konsole 19 eingeschraubt und einen Flügeldrehgriff 20 trägt. Durch
Drehen des Flügeldrehgriffs 20 ist
die Kulissenführung 9 und
damit die Baugruppe 2 in wählbaren Schwenkstellungen gegenüber der
Konsole 19 und der Grundplatte 1 feststellbar.
Die Schwenkstellung ist an einer auf der Kulissenführung 9 gut
sichtbar angebrachten Gradskala 21 ablesbar. Mit der Kulissenführung 9 ist die
gesamte Baugruppe 2 in Lagern 22 gegenüber der
Grundplatte 1 schwenkbar und damit wählbare Gehrungspositionen des
Sägeblatts 4 gegenüber einem
Werkstück 23 einstellbar,
auf das die Kreissäge 6 mit
ihrer Grundplatte 1 aufgesetzt ist.
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An
einer die Schutzhaube 5 mit der Grundplatte 1 verbindenden
Gelenkgabel 24 (3), die an allen Schwenkungen
der Baugruppe 2 teilnimmt, ist der mit mindestens einer
Kröpfung 25 und
an einem Ende mit einem Achsstück 26 versehene
Schwenkarm 10 in einer Ebene E2-E2 um die zur Antriebswelle 12 parallele
Achse X-X schwenkbar gelagert, wobei die Ebenen E1-E1 und E2-E2
zumindest angenähert
parallel sind und sich in einem Abstand voneinander befinden, der
einem hinter der Handkreissäge 6 befindlichen,
die Handkreis säge
bedienenden Arbeiter ein ungehindertes Führen des Schnittlinienanzeigers 11 entlang
einer Anriß-
oder Schnittlinie 27 ermöglicht. Der Schwenkarm 10 ragt
in Vorschub- oder
Schnittrichtung 17 über
die Grundplatte 1 hinaus. Das Achsstück 26 überragt
die Breite des Schwenkarms 10 einseitig, und zwar in Richtung
des Sägeblattes 4 und
ist beidseitig mit Lagerbuchsen 28 (3) versehen,
in die entsprechende Zapfen 29 an der Gelenkgabel 24 hineinragen.
Am anderen, gekröpften
Ende des Schwenkarms 10 ist ein Ansatz 30 ebenso
wie das Achsstück 26 einseitig
auskragend angeordnet, an dem der Schnittlinienanzeiger 11 schwenkbar
so angebracht ist, daß er
sich in der Ebene E1-E1 befindet und immer flach auf dem Werkstück 23 aufliegt.
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Die
Dicke des Schnittlinienanzeigers 11 ist vorzugsweise gleich
der Dicke des Sägeblattes 4,
so daß zumindest
bei Rechtwinkelschnitten (Schnitten ohne Gehrung) durch den Schnittlinienanzeiger 11 die
Schnittbreite exakt angezeigt wird. Da der Schnittlinienanzeiger 11 an
allen Einstellbewegungen der Baugruppe 2 teilhat, sich
immer in der durch das Sägeblatt 4 definierten
Ebene E1-E1 befindet, und infolge seiner Anbringung das Werkstück 23 bei aufgesetzter
Handkreissäge 6 stetig
berührt,
ist seine Schnittlinienanzeige nicht nur bei Gehrungswinkeln 0° und 45°, sondern
auch bei allen Zwischenwinkeln exakt.
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In
der Explosionsdarstellung der 3 ist auf
der Grundplatte 1 im wesentlichen die auseinandergezogene
Baugruppe 2 mit dem Sägeblatt 4,
der Schutzhaube 5, einem Stumpf der Motorwelle 12,
einem Pendelschutz 31, einer Inbusschraube 33 mit Zwischenstück 34 oder
einer Schraubenmutter 13 mit Unterlegscheibe 14,
der Gelenkgabel 24, dem Arm 25 und der Kulissenführung 9 in
Lagern 22 um eine Achse schwenkbar gelagert, die in der
Ebene E1-E1 parallel zur Grundplatte 1 angeordnet ist.
Der Pendelschutz 31 ist auf einem Lagerstück 32 um
die Motorwelle 12 schwenkbar so angebracht, daß sie beim
Vorschub der Handkreissäge 6 den
unter der Grundplatte 1 befindlichen Teil des Sägeblattes 4 freigibt.
Die einseitig geöffnete
Schutzhaube 5 ist an der Gelenkgabel 24 um eine
nicht dargestellte Achse schwenkbar gelagert, die parallel zur Schwenkachse X-X
des mit dem Achsstück 26 zwischen
den Zapfen 29 drehbaren Schwenkarms 10 gerichtet
ist. Anstelle der Inbusschraube 33 kann auch die Schraubenmutter 13 mit
Unterlegscheibe 14 Verwendung finden.
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Am
Ansatz 30 ist der Schnittlinienanzeiger 11 um
eine zur Schwenkachse des Schwenkarms 10 parallele Achse
schwenkbar angeordnet. Der Schnittlinienanzeiger 11 kann
auch allseitig schwenkbar am Ansatz 30 gelagert sein.
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In
der Explosionsdarstellung der 4 ist der
aus einem flachen Materialstück
hergestellte Schwenkarm 10 gezeigt, der an seinem Lagerende das
Achsstück 26 und
an seinem entgegengesetzten freien Ende den Ansatz 30 aufweist,
die beide nach derselben Seite über
den Schwenkarm 10 seitlich hinausragen. Am freien Ende
des Ansatzes 30 ist stirnseitig der Schnittlinienanzeiger 11 mit
einer seine Dreh- oder Schwenkachse festlegenden Schraube 35 drehbar
und entgegen der Wirkung einer Druckfeder 36 befestigt.
Mit seinem länglichen
Fuß 39 wird der
Schnittlinienanzeiger 11 auf die Schnittlinie 27 (1 und 2)
aufgesetzt. Der Schnittlinienanzeiger 11 kann aber auch
als Scheibe 38 ausgebildet sein, die um die Schraube 35 drehbar
oder vergrößerter Kopf
einer Schraube 37 ist, wobei auch die letztere entgegen
der Wirkung der Druckfeder 36, ohne einen Fuß, stirnseitig
in den Ansatz 30 eingeschraubt ist. In jedem Fall ist durch
Drehen der Schraube 35 bzw. 37 der Schnittlinienanzeiger 11 seitlich
justierbar und damit in die Ebene E1-E1 einstellbar. Außerdem kann
die Dicke des Fußes 39 bzw.
der Scheibe 38 gleich der Dicke des Sägeblattes 4 sein.
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Eine
Torsionsfeder 40 stützt
sich einerseits gegen die Gelenkgabel 24 (3)
und andererseits gegen den Schwenkarm 10 ab und bewirkt
so einen ständigen
Kontakt des Schnittlinienanzeigers 11 mit dem Werkstück 23,
wenn die Handkreissäge 6 auf ein
Werkstück
aufgesetzt ist.
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Beim
Gebrauch wird der Schnittlinienanzeiger 11 auf das Sägeblatt 4 ein-
und ausgerichtet und danach bei Führung des Schnittlinienanzeigers 11 auf
der Rißlinie 27 die
erfindungsgemäße Handkreissäge 6 schneidend
vorwärts
bewegt. Beim Nichtgebrauch ist der Schwenkarm 10 mit dem
Schnittlinienanzeiger 11 so um die Achse X-X klappbar,
daß er auf
die Schutzhaube 5 zu liegen kommt, so daß er weder
die Handkreissäge 6 vergrößert noch
selbst eine exponierte, sperrige und gefährdete Lage einnimmt.