DE19711649A1 - Verdichtungsvorrichtung - Google Patents
VerdichtungsvorrichtungInfo
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- E02D3/02—Improving by compacting
- E02D3/026—Improving by compacting by rolling with rollers usable only for or specially adapted for soil compaction, e.g. sheepsfoot rollers
- E02D3/032—Trench rollers
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verdichtungsvorrichtung mit mindestens einer in
einem Führungsrahmen gehaltenen Vibrationswalze, die mit einer fahrbaren
Einrichtung über ein Vertikalgelenk verbunden ist.
Derartige Vorrichtungen werden hauptsächlich in Deponien eingesetzt, um die
dort gelagerten Materialien zu verdichten. Hierzu werden sogenannte
Walzenzüge verwendet, die aus einem Fahrzeug bestehen, dessen Vorderräder
durch eine Vibrationswalze ersetzt sind. Die Vibrationswalze wird von einem
geschlossenen Rahmen gehalten, der über ein Vertikalgelenk mit dem Fahrzeug
verbunden ist, um auf diese Weise Lenkbewegungen ausführen zu können.
Ohne Walze ist das Fahrzeug nicht fahrtüchtig, da sich das Fahrzeuggewicht
auf Vibrationswalze und Hinterräder verteilt. Der Antrieb erfolgt über die
Hinterräder und/oder über die Vibrationswalze, die zusätzlich einen weiteren
Antrieb aufweist, um die Vibrationsbewegungen ausführen zu können.
Derartige Walzenzüge können nur bis zu bestimmten Steigungen eingesetzt
werden, weil anderenfalls der Walzenzug umkippen könnte, was eine
Gefahrenquelle für den Fahrer darstellt. Wenn die Neigung einer Deponiehalde
zu steil ist, muß ein zusätzliches Sicherheitsfahrzeug eingesetzt werden, das
den Walzenzug an der Böschung stabilisiert. Hierzu wird das
Sicherheitsfahrzeug oberhalb des Walzenzuges auf der Böschung postiert, von
wo aus der Walzenzug mittels einer Seilwinde gesichert wird. Diese
Vorgehensweise hat jedoch den Nachteil, daß bei einem bahnenweisen
Verdichten der Böschung nicht nur der Walzenzug, sondern auch das
Sicherheitsfahrzeug jeweils versetzt werden müssen.
Aufgrund dieser Nachteile können Deponiestandorte räumlich nicht optimal
genutzt werden, weil Böschungen nicht steil genug angelegt bzw. verdichtet
werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen, die mit
reduzierten Betriebskosten arbeitet, und mit der bisher nicht zugängliche
Flächen verdichtet werden können, wobei die Sicherheit für das
Bedienungspersonal erhöht ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß zwischen dem Vertikalgelenk der fährbaren Einrichtung und der
Vibrationswalze eine Bewegungseinrichtung für die Vibrationswalze angeordnet
ist, ist die Bewegung der Vibrationswalze unabhängig von den
Fahrbewegungen der fahrbaren Einrichtung. Das Fahrzeug kann beispielsweise
am Fuß eines Hangs oder auf einem Plateau über einer Böschung plaziert
werden von wo aus die Verdichtung des Steilhangs vorgenommen werden
kann, ohne daß das Fahrzeug selbst über den Hang bewegt werden muß. Die
Gefahren für das Bedienungspersonal werden dadurch erheblich verringert und
zusätzliche Sicherheitsfahrzeuge sind nicht erforderlich.
Es gibt im wesentlichen drei Betriebsarten. Die Vibrationswalze kann ohne
eigenen Fahrantrieb durch die Bewegungseinrichtung bewegt werden. Es
besteht auch die Möglichkeit, die Vibrationswalze mit einem eigenen
Fahrantrieb auszustatten und die Bewegungseinrichtung im Leerlauf zu
betreiben. Gemäß der dritten Möglichkeit kann die Bewegung der
Bewegungseinrichtung durch den Fahrantrieb der Vibrationswalze unterstützt
werden.
Vorzugsweise ist die Vibrationswalze über einen gabelförmigen Rahmen mit
der Bewegungseinrichtung verbunden. Ein gabelförmiger Rahmen bietet den
Vorteil, daß vor der Vibrationswalze keine störenden Bauteile vorhanden sind.
Dadurch können Ausläufe von Böschungen verdichtet werden, ohne daß der
Rahmen auf dem Boden aufsetzt. Ferner sind enge Mulden zugänglich, was
mit einem umlaufenden Rahmen bisher nicht möglich war.
Die Bewegungseinrichtung weist vorzugsweise mindestens einen zweiteiligen
Ausleger mit Betätigungseinrichtungen zum Ein- und Ausfahren des Auslegers
auf. Ein solcher mindestens zweiteiliger Ausleger kann beispielsweise ein
Teleskopausleger oder ein Ausleger sein, der mindestens zwei Arme aufweist,
die über mindestens eine horizontale Achse schwenkbar miteinander verbunden
sind.
Darüber hinaus kann der Ausleger an der fahrbaren Einrichtung ebenfalls um
eine horizontale Achse schwenkbar gelagert sein. Diese schwenkbare Lagerung
wird vorzugsweise an dem Vertikalgelenk der fahrbaren Einrichtung
angeordnet.
Zum Verschwenken der Arme weist der Ausleger mindestens eine erste und
eine zweite Betätigungseinrichtung auf.
Um die Bewegungsmöglichkeiten der Vibrationswalze noch weiter zu
verbessern, insbesondere um bei vollständig ausgefahrenem Ausleger die
Walze bewegen zu können, ist der Rahmen vorzugsweise um eine horizontale
Achse verschwenkbar an der Bewegungseinrichtung befestigt. Hierzu ist
zwischen dem Ausleger und dem Rahmen eine weitere (dritte)
Betätigungseinrichtung vorgesehen. Die Schwenkachse des Rahmens ist
vorzugsweise beabstandet zur Drehachse der Vibrationswalze angeordnet,
wodurch eine pendelnde Lagerung der Vibrationswalze geschaffen wird. Je
nach Abstand der beiden Achsen kann mittels der Vibrationswalze eine mehr
oder weniger große Fläche verdichtet werden, ohne daß der Ausleger selbst
bewegt werden muß. Eine geringe Bewegung in der ersten Schwenkachse
findet dabei statt.
Die Aufhängung des Rahmens der Vibrationswalze am Ausleger erfolgt
vorzugsweise über ein 4-Punkt-Gelenk, wobei das 4-Punkt-Gelenk die dritte
Betätigungseinrichtung aufweist.
Am Rahmen ist vorzugsweise eine einzige Vibrationswalze vorgesehen, es ist
jedoch nicht ausgeschlossen, für besondere Anwendungszwecke auch zwei oder
mehr Vibrationswalzen nebeneinander oder in einer Tandemanordnung
hintereinander vorzusehen. Die Walze kann mit einer Flach- oder mit einer
Stampffußbandage versehen sein, je nachdem, welches Material verdichtet
werden soll.
Bei bindigen Böden kann es vorkommen, daß Erdreich an der Walzenbandage
hängen bleibt. Hierzu ist am Rahmen mindestens ein sich über die
Vibrationswalze erstreckender Abstreifer angeordnet. Da die Vibrationswalze
in zwei Bewegungsrichtungen über den Boden bewegt werden kann, sind für
jede Drehrichtung der Vibrationswalze vorzugsweise ein Abstreifer
vorgesehen. Hierzu sind die Abstreifer vorteilhafterweise auf
gegenüberliegenden Seiten am Rahmen befestigt. Vorteilhafterweise ist ein
Abstreifer vor und ein Abstreifer hinter der Drehachse der Vibrationswalze
angeordnet. Die Anordnung der Abstreifer erfolgt in der Weise, daß auch bei
unterschiedlichen Schwenkstellungen der Vibrationswalze, insbesondere beim
Erreichen der beiden Endanschläge der Betätigungseinrichtung des 4-Punkt-Ge
lenkes, das auf der Walzenbandage befindliche Erdreich beim Abstreifen
keine Anhäufungen bildet.
Um vom Antrieb der fährbaren Einrichtung unabhängig zu sein, ist
vorzugsweise auf der fahrbaren Einrichtung ein Zusatzmotor vorgesehen. Dieser
Motor kann die Vibrations-Antriebseinrichtung und/oder die
Fahrantriebseinrichtung für die Vibrationswalze bilden.
Aus Gewichtsgründen ist an der fahrbaren Einrichtung an deren der
Bewegungseinrichtung abgewandten Seite ein Gegengewicht vorgesehen, an der
dieser Zusatzmotor montiert ist. Die Befestigung erfolgt vorzugsweise über
Zentrierzapfen und Verschraubungen.
Die fahrbare Einrichtung kann beispielsweise mit Ketten oder Rädern bestückt
sein.
Beispielhafte Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die Gesamtdarstellung einer Verdichtungsvorrichtung in
Seitenansicht,
Fig. 2 eine Vibrationswalze teilweise im Schnitt mit Führungsrahmen,
Fig. 3 eine Vibrationswalze mit Führungsrahmen in verschiedenen
Arbeitsstellungen,
Fig. 4a-c die Verdichtungsvorrichtung in verschiedenen Arbeitsstellungen,
Fig. 5 die Gesamtdarstellung einer Verdichtungsvorrichtung in
Seitenansicht mit einer starren Verbindung von Arm und
Führungsrahmen und
Fig. 6 eine Detaildarstellung der Befestigung des Zusatzmotors.
In der Fig. 1 ist eine fahrbare Einrichtung 10 in Form eines Raupenfahrzeugs
dargestellt, an der eine Bewegungseinrichtung 20 angeordnet ist an deren
freien Ende eine Vibrationswalze 60 befestigt ist. Die fahrbare Einrichtung 10
befindet sich auf einem Plateau 2 von wo aus die Böschung 1 mittels der
Vibrationswalze 60 bearbeitet wird.
Die fahrbare Einrichtung 10 besitzt einen mit Ketten bestückten Unterwagen
11, auf dem ein Drehgestell 12 um eine vertikale Achse 14 drehbar gelagert
ist. Auf dem Drehgestell 12 sind eine Fahrerkabine 13 sowie die
dazugehörigen Antriebseinrichtungen für die fahrbare Einrichtung angeordnet.
Am Heck des Drehgestells ist ein Gegengewicht 15 befestigt. Bei Bedarf kann
am Heck des Drehgestelles 12 ein Zusatzmotor 16 befestigt werden, der dann
die Aufgabe hat, über eine Ölleitung die Vibrationswalze 60 anzutreiben.
Ferner ist auf dem Drehgestell 12 die Bewegungseinrichtung 20 befestigt, die
um eine erste horizontale Schwenkachse 32 schwenkbar ist.
Die Bewegungseinrichtung 20 besteht aus einem Ausleger 21, der in der hier
gezeigten Ausführungsform insgesamt zwei Arme 22 und 23 aufweist, die um
eine erste und eine zweite horizontale Achse 32 und 33 schwenkbar
miteinander verbunden sind. Zum Bewegen des Auslegers 21 sind zwei
Betätigungseinrichtungen 28 und 29 in Form von Hubzylindern vorgesehen,
wobei der erste Hubzylinder 28 am Drehgestell 12 angelenkt ist. Es ist auch
möglich, drei Arme vorzusehen.
Der Ausleger 21 ist somit um die erste Schwenkachse 32 insgesamt
schwenkbar angeordnet und über die Schwenkachse 33 sind unterschiedliche
Stellungen der einzelnen Arme 22 und 23 zueinander möglich.
Am freien Ende des zweiten Armes 23 ist die Vibrationswalze 60 über ein
4-Punkt-Gelenk (Gelenkpunkte 34, 35, 36 und 37), eine
Schnellwechseleinrichtung 40, einen Adapter 41 sowie den Führungsrahmen 42
verbunden.
Außerdem ist am vorderen Ende des Führungsrahmens 42 ein Abstreifer 50 an
einer Halterung 51 befestigt. Dieser Abstreifer wird im Zusammenhang mit der
Fig. 3 noch näher erläutert.
Der Führungsrahmen 42, der im Zusammenhang mit der Fig. 2 noch näher
beschrieben wird, ist gabelförmig ausgebildet und erstreckt sich in der hier
gezeigten Darstellung in Richtung fahrbare Einrichtung 10. Dieser Rahmen 42
mit dazugehöriger Vibrationswalze 60 ist um die dritte Schwenkachse 34
schwenkbar gelagert, so daß bei ausgefahrenem Ausleger 21 eine zusätzliche
Bewegung der Vibrationswalze 60 möglich ist. Diese Bewegung wird durch die
dritte Betätigungseinrichtung 30, die ebenfalls ein Hubzylinder ist,
bewerkstelligt, die im gemeinsamen Gelenkpunkt 37 an dem Schwenkhebel 25
und der Verbindungsstange 26 angelenkt ist. Der Abstand der dritten
Schwenkachse 34 von der Drehachse 67 der Vibrationswalze 60 ist im
wesentlichen durch die Länge des Führungsrahmens 42 vorgegeben.
In der Fig. 2 ist die Vibrationswalze im Detail dargestellt. An dem Adapter 41
ist der Führungsrahmen 42 befestigt, der ein Verbindungselement 43 sowie
eine Traverse 44 aufweist, an der seitliche Rahmenteile 45a und 45b befestigt
sind. Zwischen diesen Rahmenteilen 45a und 45b befindet sich die
Vibrationswalze 60, die mit einer Stampffußbandage 61 bestückt ist, aber auch
mit einer Flachbandage bestückt werden kann. Der innere Aufbau der
Vibrationswalze 60 ist aus dem Stand der Technik an sich bekannt. Die
Verbindung von den seitlichen Rahmenteilen 45a, 45b zur Vibrationswalze 60
erfolgt auf der Seite des Fahrantriebs 64 über die Walzentraversen 62a, b sowie
die Schwingelemente 63a, b und auf der Seite des Vibrationsantriebs 66 über
die Traversen 68a und 68b und die Schwingelemente 63c und 63d. Die an den
seitlichen Rahmenteilen 45a, b befestigten Traversen 68a, b und 62a, b können
als ruhende Teile und die zwischen den Schwingelementen 63a-d befindlichen
Teile als schwingende Teile bezeichnet werden. Die schwingenden Teile,
insbesondere die Vibrationswalze 60 werden im Betrieb durch den Vibrator 65
bewegt, was zu dem bekannten Verdichtungseffekt des Erdreichs führt. Der
Fahrantrieb 64 ist über Ölleitungen 70a, 70b mit einer dazugehörigen
Antriebseinrichtung verbunden. Dementsprechend ist auch der
Vibrationsantrieb 66 über Ölleitungen 71a und 71b mit einer
Antriebseinrichtung verbunden. Sämtliche Ölleitungen 70a, b, 71a, b können
beispielsweise an den Zusatzmotor 16 angeschlossen sein, wenn man vom
Motor der fahrbaren Einrichtung 10 unabhängig sein will.
Durch Zuschalten des Fahrantriebs 64 in die gewünschte Fahrtrichtung kann
der Fahrbetrieb der Vibrationswalze 60 vorgenommen werden. Die Walze
kann sich zur fahrbaren Einrichtung 10 hinbewegen oder von dieser
wegbewegen (s. Fig. 1). Der Hubzylinder 30 für die Bewegung des 4-Punkt-Ge
lenkes kann blockiert bleiben und die Hubzylinder 29 und 28 können sich in
Schwimmstellung befinden, d. h. beide Kolbenseiten der
Betätigungseinrichtungen 28 und 29 sind entlastet. Somit kann der Ausleger 21
über die Achsen 32 und 33 nach oben ausknicken. Dabei wird der
Auflagedruck der Vibrationswalze 60 durch die Eigengewichtskräfte des
Auslegers 21 und den Zubehörteilen der Vibrationswalze 60 erhöht.
Die Vibrationswalze 60 kann auch dadurch bewegt werden, daß die
Bewegungseinrichtung 20 ein- und ausgefahren wird, was über die Betätigung
der Hubzylinder 28 und 29 erfolgt. Über eine Betätigung des Hubzylinders 30
kann die Ausrichtung des Führungsrahmens 42 beibehalten werden. In diesem
Fall würde die Vibrationswalze 60 bzw. deren Fahrantrieb 64 im Leerlauf
betrieben werden. Über eine geeignete Schaltung werden die Ölleitungen 70a, b
miteinander gekoppelt und das im Fahrantrieb 64 befindliche Öl wird bei einer
Walzenbewegung im Kreislauf gepumpt und wirkt als Schmierung. Der
Fahrantrieb 64 hat in diesem Fall nur die Funktion einer Lagerung.
Eine weitere Möglichkeit der Walzenbewegung kann mit und ohne
Walzenantrieb zur fahrbaren Einrichtung 10 hin und von der fahrbaren
Einrichtung 10 weg in der Form erfolgen, daß mit Hilfe einer
Schwimmstellung (Kolbenstangenseite und Gegenkolbenstangenseite des
Hydraulikzylinders sind drucklos mit dem Ölbehälter verbunden) im Zylinder
30 die Walze über den Rahmen 42 um den Gelenkpunkt 34 pendeln kann. In
diesem Fall braucht der Gelenkpunkt 34 nur unter Zuhilfenahme des Auslegers
21 gemäß Fig. 1 in einer angemessenen Höhe vom Boden entfernt ein- bzw.
ausgefahren werden.
In der Fig. 3 ist der Führungsrahmen 42 mit der Vibrationswalze 60 in
verschiedenen Schwenkstellungen dargestellt. Am vorderen Ende des einen
seitlichen Rahmenteils 45a ist rechtwinklig ein Abstreiferhalter 51 angeordnet,
an dem ein erster Abstreifer 50 befestigt ist. Eine entsprechende Halterung ist
auch am anderen seitlichen Rahmenteil 45b angeordnet, das in der hier
gezeigten Darstellung nicht zu sehen ist. Der Abstreifer 50 erstreckt sich über
die gesamte Walzenbreite.
Unterhalb und somit auf der gegenüberliegenden Rahmenseite ist ein zweiter
Abstreifer 52 an einem Abstreiferhalter 53 befestigt. Die Anordnung der
Abstreifer 50, 52 ist wie auf der rechten Darstellung zu sehen ist, so gewählt,
daß auch bei dieser extremen Schwenkstellung beim Abstreifen sich kein
Erdreich auf der Vibrationswalze 60 anhäufen kann. Es sind zwei Abstreifer
50, 52 vorgesehen, damit die Vibrationswalze, wenn sie in zwei Drehrichtungen
bewegt wird, gesäubert werden kann.
In den Fign. 4a-c ist die Verdichtungsvorrichtung in verschiedenen
Arbeitsstellungen gezeigt. In der Fig. 4a ist die fahrbare Einrichtung auf einem
Plateau 2 postiert und der Ausleger 21 befindet sich in eingeknickter Stellung.
Vor der fahrbaren Einrichtung 10 befindet sich eine Böschung 1, die am
unteren Ende in eine Mulde 4 und dann in eine Senke 3 übergeht. In der Fig. 4b
ist zu sehen, daß der Ausleger 21 ausgefahren worden ist, wobei die
Vibrationswalze 60 von oben nach unten über die Böschung 1 gefahren worden
ist. Um die Mulde 4 ebenfalls verdichten zu können, ist über das 4-Punkt-Ge
lenk der Führungsrahmen 42 in eine senkrechte Stellung gebracht worden,
so daß die Vibrationswalze 60 ungehindert von irgendwelchen Bauteilen in die
Mulde 4 eingefahren werden kann. Bei diesem Vorgang ist es nicht
erforderlich, daß die fahrbare Einrichtung bewegt wird. Die Verdichtung der
Böschung 1 kann dadurch erfolgen, daß der Fahrantrieb der Vibrationswalze
60 bei zugeschaltetem Vibrationsantrieb und in Schwimmstellung befindlichen
Zylindern 28 und 29 betätigt wird oder daß der Ausleger 21 bewegt wird und
der Fahrantrieb der Vibrationswalze im Leerlauf betrieben wird.
In der Fig. 4c ist eine andere Situation dargestellt, bei der die fahrbare
Einrichtung 10 in einer Senke 3 steht und die Böschung 1 von unten her
bearbeitet werden soll. Die Arbeitsweise entspricht derjenigen Arbeitsweise,
die im Zusammenhang mit den Fig. 4a und 4b beschrieben worden ist. Zu
ergänzen ist noch, daß selbst bei ausgefahrenem Ausleger 21 aufgrund der
Verschwenkbarkeit des Führungsrahmens 42 auch noch der obere Teil der
Böschung 1 und eventuell Teile des Plateaus 2 bearbeitet werden können.
Eine weitere Möglichkeit, die Vibrationswalze 60 zu bewegen, ist auch dann
gegeben, wenn sich die Bewegungseinrichtung 20 in Stellung gemäß Fig. 1
bzw. Fig. 5 befindet und einer der Hubzylinder 28 oder 29 auf
Schwimmstellung eingestellt ist. In dieser Situation kann der Fahrantrieb über
den Unterwagen 11 erfolgen. Dabei wird jedoch ein großes Plateau benötigt.
In der Fig. 5 ist die Vorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform
dargestellt. Im Gegensatz zur Fig. 1 ist am zweiten Arm 23 der
Führungsrahmen 42 starr befestigt. Das in der Fig. 1 gezeigte 4-Punkt-Gelenk
mit der dazugehörigen Betätigungseinrichtung entfällt. Es wird dadurch eine
besonders einfache Ausgestaltung realisiert.
In der Fig. 6 ist eine Detaildarstellung des Zusatzmotors 16 zu sehen. Am
Unterwagen 11, von dem lediglich der Rahmen dargestellt ist, ist am
rückwärtigen Ende das Gegengewicht 15 angeordnet. An diesem Gegengewicht
15 sind an der Oberseite Zentrierzapfen 17 angeordnet, in die der Zusatzmotor
16 mit seinem Gehäuse eingehängt wird. Ist kein Gegengewicht vorhanden, so
kann der Zusatzmotor auch an einem geeigneten Rahmenteil am Heck befestigt
werden. An der Oberseite des Gehäuses sind zu Montagezwecken Ösen 18a
und 18b angeordnet. Zusätzlich zu der Befestigung an den Zentrierzapfen 17
sind im unteren Bereich des Gegengewichts 15 eine oder mehrere
Verschraubungen 72 vorgesehen. Diese Verschraubungen sind durch eine
Öffnung 19 im Gehäuse des Zusatzmotors 16 zugänglich.
1
Böschung
2
Plateau
3
Senke
4
Mulde
10
fahrbare Einrichtung
11
Unterwagen
12
Drehgestell
13
Fahrerkabine
14
vertikale Schwenkachse
15
Gegengewicht
16
Zusatzmotor
17
Zentrierzapfen
18
a, b Öse
19
Öffnung
20
Bewegungseinrichtung
21
Ausleger
22
erster Arm
23
zweiter Arm
25
Schwenkhebel
26
Verbindungsstange
28
erste Betätigungseinrichtung
29
zweite Betätigungseinrichtung
30
dritte Betätigungseinrichtung
32
erste Schwenkachse
33
zweite Schwenkachse
34
dritte Schwenkachse
35
vierte Schwenkachse
36
fünfte Schwenkachse
37
sechste Schwenkachse
40
Schnellwechseleinrichtung
41
Adapter
42
Führungsrahmen
43
Verbindungselement
44
Traverse
45
a, b seitliches Rahmenteil
50
erster Abstreifer
51
erster Abstreiferhalter
52
zweiter Abstreifer
53
zweiter Abstreiferhalter
60
Vibrationswalze
61
Stampffußbandage
62
a, b Walzentraverse
63
a, b, c, d Schwingungselement
64
Fahrantrieb
65
Vibrator
66
Vibrationsantrieb
67
Drehachse
68
a, b Traverse
70
a, b Ölleitungen
71
a, b Ölleitungen
72
Verschraubung
Claims (20)
1. Verdichtungsvorrichtung mit mindestens einer in einem
Führungsrahmen gehaltenen Vibrationswalze, die mit einer fahrbaren
Einrichtung über ein Vertikalgelenk verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß zwischen dem Vertikalgelenk der fahrbaren Einrichtung (10) und
der Vibrationswalze (60) eine Bewegungseinrichtung (20) für die
Vibrationswalze (60) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vibrationswalze (60) über einen gabelförmigen Rahmen (42) mit der
Bewegungseinrichtung (20) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegungseinrichtung (20) einen mindestens
zweiteiligen Ausleger (21) mit Betätigungseinrichtungen zum Ein- und
Ausfahren des Auslegers (21) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausleger (21) ein Teleskopausleger ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausleger (21) mindestens zwei Arme (22, 23) aufweist, die über
mindestens eine horizontale Achse (33) schwenkbar miteinander
verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausleger (21) an der fahrbaren Einrichtung
(10) um eine horizontale Achse (32) schwenkbar gelagert ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausleger (21) mindestens eine erste oder eine
zweite Betätigungseinrichtung (28, 29) zum Verschwenken der Arme
(22, 23) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (42) um eine horizontale Achse (34)
verschwenkbar an der Bewegungseinrichtigung (20) befestigt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
horizontale Achse (34) beabstandet zur Drehachse (67) der
Vibrationswalze (60) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (42) über ein 4-Punkt-Gelenk mit
dem freien Ende der Bewegungseinrichtung (20) verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
4-Punkt-Gelenk eine eigene Betätigungseinrichtung (30) (dritte
Betätigungseinrichtung) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vibrationswalze (60) mit einer Flach- oder
einer Stampffußbandage (61) versehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß am Führungsrahmen (42) mindestens ein sich über
die Vibrationswalze (60) erstreckender Abstreifer (50, 52) angeordnet
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß für jede
Drehrichtung der Vibrationswalze (60) ein Abstreifer (50, 52)
vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abstreifer (50, 52) auf gegenüberliegenden
Seiten am Rahmen (42) befestigt sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Abstreifer (50) vor und ein Abstreifer (52) hinter der Drehachse
(67) der Vibrationswalze (60) angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abstreifer (50, 52) so gegenüberliegend
beabstandet an Abstreiferhaltern (51, 53) befestigt sind, daß beim
Erreichen der beiden Endanschläge der Betätigungseinrichtung (30) sich
auf der Vibrationswalze (60) beim Einsatz in beiden Fahrtrichtungen
kein Material anhäuft.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der fahrbaren Einrichtung (10) ein
Zusatzmotor (16) als Vibrations-Antriebseinrichtung und/oder
Fahrantriebseinrichtung für die Vibrationswalze (60) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
fahrbare Einrichtung (10) an der der Bewegungseinrichtung (20)
abgewandten Seite ein Gegengewicht (15) aufweist, an dem der
Zusatzmotor (16) montiert ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zusatzmotor (16) am Gegengewicht (15) über Zentrierzapfen (17) und
Verschraubungen (72) befestigt ist.
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