DE19710077A1 - Dichtung für drehbare Schaltwellen von Armaturen - Google Patents
Dichtung für drehbare Schaltwellen von ArmaturenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Dichtung für drehbare Schaltwellen von Armaturen.
Schaltwellenabdichtungen werden häufig bei Klappen oder Kugelhähnen verwendet.
Durch die EP-A-0 411 652 ist eine Schaltwellenabdichtung bekannt, bei der eine
Schaltwelle unter der Wirkung eines Federelementes mit einem im Durchmesser
größeren Abschnitt an einer Dichtung anliegt und die Feder diese Teile dichtend gegen
eine Gehäuseseite preßt. Da eine solche Dichtung für sich allein nicht ausreicht, um
die bei solchen Schaltwellen durch die TA-Luft geforderten hohen Dichtheitskriterien zu
erfüllen, ist bei der Schaltwelle eine weitere Dichtung vorgesehen. Zu diesem Zweck ist
eine Abdichtung angebracht, die von der Außenseite des Gehäuses her in einen die
Schaltwelle umgebenden Ringraum einbringbar ist. Ein O-Ring dichtet gegenüber dem
Gehäuse ab. Die Abdichtung besteht aus einem karbonverstärkten PTFE-Kunststoff
und wird durch einen an der Gehäuseaußenseite befestigten Flansch in den die
Schaltwelle umgebenden Ringraum gepreßt.
Da aber auch PTFE-Kunststoffe zum Fließen neigen und abnutzen, vergrößert sich
nach einer gewissen Betriebsdauer der Dichtungsspalt zwischen der Abdichtung und
der Schaltwellenoberfläche, wodurch eine Undichtigkeit eintritt. Das Dichtungselement,
welches zwischen einem im Durchmesser größeren Wellenbund der Schaltwelle und
der Gehäuseinnenseite montiert ist, besteht ebenfalls aus PTFE.
Die Schaltwelle liegt mit einem Schaltwellenbund unter dem ständigen Einfluß einer
Feder an der Dichtung an, wodurch der Kunststoff noch schneller zum Fließen neigen
wird. Dadurch verändert sich der Dichtspalt und Undichtigkeiten werden die Folge
einer solchen federnden Anpressung einer Schaltwellenabdichtung sein.
Ein ähnliches Problem besteht bei einer Schaltwellenabdichtung, wie sie durch die
DE-A-44 19 426 bekannt ist. Dort findet ebenfalls eine unter der Wirkung eines
Federelementes stehende Schaltwelle Verwendung, welche mit einem im Durchmesser
größeren Wellenabschnitt ein Dichtungselement gegen eine Gehäuseinnenseite
anpreßt. Aufgrund einer Kammerung dieses Dichtungselementes wird ein Fließen
desselben zu verhindern versucht. Zusätzliche und in die Schaltwelle integrierte O-Ring-Ab
dichtungen sollen bei einem Nachlassen der Federwirkung noch für eine
zusätzliche Sicherheit sorgen. Beim Abbau der Federwirkung sind solche Dichtungen
jedoch in ihrer Wirkung gefährdet.
Auch die DE-A-44 30 181 verwendet eine Schaltwellenabdichtung, bei der die
Schaltwelle unter dem Einfluß eines Federelementes dichtend gegen ein im
Querschnitt L-förmiges Dichtungselement gepreßt wird. Auch hier ist die
Funktionssicherheit abhängig von der auf die Schaltwelle einwirkenden Feder.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, für Schaltwellen mit hohen Schaltzahlen
eine zuverlässige Abdichtung bei gleichzeitig geringen Drehmomenten zu entwickeln.
Die Lösung dieses Problems erfolgt mit den Merkmalen des Anspruches 1. Die
Anpressung der Schaltwellendichtung erfolgt hier unter Verzicht auf zusätzliche äußere
Federelemente. Erfindungsgemäß wurde erkannt, daß solche Federelemente aus
einem falschen Sicherheitsverständnis heraus im allgemeinen überdimensioniert sind
und eine zu hohe Anpreßkraft auf die Dichtungen erzeugen. Daraus resultieren höhere
Reibungskräfte zwischen der Schaltwelle und den daran anliegenden Lagerelementen
bzw. den Dichtungselementen. Diese Reibungskräfte haben wiederum ein höheres
Drehmoment zur Folge, wodurch beim Betätigen einer Schaltwelle auch größere
Kippmomente entstehen. Die Dichtung neigen daher eher zum Ausschlagen.
Nachteiliger ist jedoch die Eigenschaft, daß die höheren Kräfte das Fließverhalten der
Kunststoffe beschleunigen und eine schnellere Undichtigkeit bewirken.
Beim Erfindungsgegenstand wird dagegen eine durch ein äußeres Anpreßmittel
erzeugte statische Anpreßkraft, beispielsweise durch eine die Schaltwelle in ihrer
Position haltende Mutter, von der Lagerbuchse auf das Dichtungselement übertragen.
Das Dichtungselement ist aus einem Material ausgewählt, welches eine eigene
Federwirkung besitzt und infolge der Anpreßkraft eine Federeigenschaft aufbaut. Diese
Federwirkung des Dichtungselementes wird benutzt, um das Dichtungs- und
Lagerelement dichtend an die Schaltwellenoberfläche zu pressen. Je nach Ausbildung
des Dichtungs- und Lagerelementes kann dieses auch gleichzeitig dichtend am
Gehäuse anliegen. Somit wirkt auf die Schaltwelle nur im Bereich der Dichtung eine
anpressende Kraft ein, während die Schaltwelle selbst spielfrei eingestellt wird. Dies
bewirkt eine hohe Leichtgängigkeit der aufeinander gleitenden Teile bei gleichzeitig
permanent wirkender Anpreßkraft auf das Dichtungs- und Lagerelement. Diese geringe
Anpreßkraft reduziert in entscheidendem Maße das Fließverhalten des Kunststoffes,
wodurch die Dichtung erheblich längere Standzeiten aufweist. Die Ausfallsicherheit der
Armatur wird somit entscheidend verbessert. Die schräg verlaufende Übergangsfläche
wirkt dabei unterstützend auf die Kräfteverteilung innerhalb des Dichtungsraumes. Mit
geringen von außen aufgebrachten und auf die Dichtung einwirkenden Anpreßkräften
wird innerhalb des Dichtungsraumes eine günstige Kräfteverteilung erreicht, durch eine
zuverlässige und trotzdem geringe Belastung der Schaltwellenabdichtung erfolgt.
Sollte die Schaltwelle nach sehr großen Schaltzahlen in ihrer Betätigung zu
leichtgängig geworden sein, dann kann durch einfaches Nachstellen die statische
Anpreßkraft auf das Dichtungselement reguliert werden und der ursprüngliche Zustand
wieder hergestellt werden.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 2, wonach das Dichtungs- und Lagerelement im
Querschnitt aus einem dickwandigen dreieckigen Abschnitt und einem daran
angrenzenden dünnwandigen und/oder keilförmigen Abschnitt besteht, hat zur Folge,
daß bei geringen Anpreßdrücken eine sichere Anpressung an die Schaltwelle, den
umgebenden Ringraum und das Dichtungs- und Lagerelement stattfindet. Durch die
schräg verlaufende Übergangsfläche ergibt sich eine dichtende Kantenpressung bei
geringer Dichtflächenbelastung.
Dies unterstützen die Ausgestaltungen der Ansprüche 3 und 4, wonach das Dichtungs-
und Lagerelement mit dem dickwandigen dreieckigen Abschnitt an der
Übergangsfläche, der Schaltwelle und dem Dichtungselement anliegt und wonach das
Dichtungs- und Lagerelement mit dem dünnwandigen und/oder keilförmigen Abschnitt
an der Schaltwelle und am Dichtungselement anliegt. Somit wird der größere Teil der
zur Verfügung stehenden und vom Dichtungselement ausgehenden Anpreßkräfte auf
den dünnwandigen und/oder keilförmigen und damit nachgiebigeren Abschnitt des
Dichtungs- und Lagerelementes übertragen. Damit wird der an der Schaltwelle
anliegende und einer Relativbewegung ausgesetzte dünnwandige oder keilförmige
Abschnitt stärker angepreßt als der am Gehäuse anliegende und nur statisch
belastete, dickere und im Querschnitt dreieckige Abschnitt des Dichtungs- und
Lagerelementes.
Nach weiteren Ausgestaltungen der Erfindung besteht das Dichtungselement aus
Graphit oder aus einem Elastomer. Infolge von Lufteinschlüssen verfügt Graphit über
ein eigenes Federverhalten. Dies wird ausgenutzt, um mit Hilfe der bei der Montage
aufgebrachten äußeren Anpreßkräfte auf das Dichtungselement eine davon
ausgehende Anfederungswirkung auf das Dichtungs- und Lagerelement auszuüben.
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich durch die Maßnahme, das Graphit des
Dichtungselementes nicht direkt an der Schaltwelle, sondern nur an dem Dichtungs-
und Lagerelement anliegen zu lassen. Dadurch wird eine Relativbewegung zwischen
der Schaltwelle und dem Graphit des Dichtungselement verhindert, was zur Folge hat,
daß keine Abnutzung am federnd wirkenden Dichtungselement entsteht. Infolgedessen
bleibt die davon ausgehende Anpreßkraft erhalten und damit die Dichtwirkung
bestehen. Die Wartungsfreiheit einer solchen Armatur kann somit in entscheidender
Weise verbessert werden.
Erfindungsgemäß wurde also ein entgegengesetzter Lösungsweg beschritten, als er
bisher üblich ist. Infolge der in einer Armatur herrschenden Druck-, Temperatur- und
Reibungsverhältnisse können die Dichtwerkstoffe an einer Schaltwelle ankleben. Bei
einer danach stattfindenden Betätigung würde der Dichtwerkstoff reißen oder
beschädigt werden, wodurch Undichtigkeiten entstehen. Bisher werden bei
Verwendung von Graphit als Werkstoff für Dichtungselemente dem Graphit besondere
Gleitwerkstoffe beigemischt, um damit ein Ankleben an der Oberfläche einer
Schaltwelle zu verhindern. Dies funktioniert jedoch nur für eine geringe Anzahl von
Betätigungen der Schaltwelle.
In entsprechender Weise wirkt die Ausgestaltung gemäß Anspruch 7. Danach besteht
das Dichtungs- und Lagerelement aus einem PTFE-Kunststoff, während das
Dichtungselement aus Graphit besteht. Die im Querschnitt dünnwandige oder
keilförmige Fläche des Dichtungs- und Lagerelementes bewirkt bei einer
Wärmeausdehnung des PTFE-Materiales, insbesondere bei der durch die Keilform
bedingten Konizität des dünnwandigen Abschnittes, eine resultierende Kraft, die radial
auf das aus Graphit bestehende Dichtungselement einwirkt. Dadurch entsteht eine
Wechselwirkung, mit deren Hilfe eine unterstützende und somit zuverlässig dichtende
Anpressung an der Schaltwellenoberfläche stattfindet.
Die im Anspruch 8 beschriebene Ausgestaltung, wonach das Dichtungselement am
Dichtungs- und Lagerelement und an der Gehäusewand anliegt und durch die
Lagerbuchse sowie darauf einwirkende statische Anpreßmittel anpreßbar ist, hat den
Vorteil der genauen Einstellung der in der Dichtung herrschenden Reibungskräfte und
bewirkt somit eine Reduzierung des für die Betätigung notwendigen Drehmomentes
bzw. der Kräfte.
Dazu sieht eine weitere Ausgestaltung vor, daß die Anpreßmittel als Schraub- oder
Spannelemente ausgebildet sind.
Das Merkmal gemäß Anspruch 10, wonach die Lagerbuchse druckausübend auf das
Dichtungselement und/oder auf das Dichtungs- und Lagerelement einwirkt, erlaubt
ebenfalls eine Kontrolle der Anpreßkräfte. Dies unterstützt eine weitere
Ausführungsform, bei der die Lagerbuchse über eine Ausnehmung in Form einer
Aufnahme, Freistich, Absatz oder ähnliches für das freie Ende des dünnwandigen
und/oder keilförmigen Teiles des Dichtungs- und Lagerelementes verfügt. Das freie
Ende des im Querschnitt dünnwandigen und/oder keilförmigen Bereiches erstreckt sich
in die Lagerbuchse hinein. Damit besteht die Möglichkeit zur Regelung der
einwirkenden Anpreßkraft sowie zur Kammerung des Dichtungselementes. Durch
entsprechende Gestaltung der Abmessungen und unter Berücksichtigung der
Toleranzen ist eine genaue Verteilung der einwirkenden Anpreßkräfte möglich. Die
Lagerbuchse kann somit nur auf das Dichtungselement einwirken oder auch auf
Dichtungs- und Lagerelement. Die Querschnittsform des Dichtungselementes ist durch
winklig zueinander angeordnete Flächen bestimmt, wobei vorzugsweise quadratische,
rechteckige oder trapezförmige Formen bevorzugt werden. Diese Maßnahme dient
ebenfalls der Minimierung übermäßiger Anpreßkräfte bei gleichzeitiger Gewährleistung
einer für eine hohe Dichtheit notwendigen konstanten Anpreßkraft.
Bei Armaturen, bei denen eine Ausblaßsicherung vorgesehen ist, findet eine
Schaltwelle mit zusätzlichen, im Durchmesser größeren Wellenbund Verwendung. Der
Wellenbund verhindert dabei ein Herausdrücken der Schaltwelle durch einen
unzulässigen Überdruck innerhalb des Gehäuses. Dies kann bei einem eventuellen
Anlagenstörfall auftreten und dient zur Sicherheit für das Bedienungspersonal. Das
erfindungsgemäße Dichtungsprinzip kann auch bei der Dichtung verwendet werden,
die zwischen Wellenbund und Gehäuseinnenseite angeordnet ist. Dazu sieht Anspruch
13 vor, daß der Dichtungsring aus zwei verschiedenen Materialien mehrteilig
ausgebildet ist, daß der einen gleichen oder größeren Volumenanteil aufweisende Teil
aus einem federnde Eigenschaften aufweisenden Material besteht und daß der einen
gleichen oder kleineren Volumenanteil aufweisende Teil aus einem Gleiteigenschaften
aufweisenden Material besteht. Dies ermöglicht eine größtmögliche Ausnutzung der
anpreßenden Kräfte, indem das Material mit den federnden Eigenschaften
überwiegend Verwendung findet. Somit kann der zur Verfügung stehende Material
querschnitt überwiegend zur Erzeugung und Aufrechterhaltung der Anpreßkräfte
benutzt werden.
Die Ausgestaltungen der Ansprüche 14 bis 18 schützen den Dichtungsring vor
Verschleiß und damit vor dem Verlust der eigenen federnden Eigenschaften. An
derjenigen Stelle, an der mit einer Relativbewegung zwischen drehbarer Schaltwelle
bzw. Wellenbund und stillstehendem Gehäuse zu rechnen ist, wird der Dichtungsring
vor einer Relativbewegung geschützt. Dessen federnde Eigenschaften aufweisende
Materialanteil kann dabei selbst stillstehend oder rotierend angeordnet sein. Es wird
jedoch sichergestellt, daß für denjenigen Anwendungsfall' bei dem während einer
längeren Stillstandsperiode aufgrund der herschenden Betriebsbedingungen mit einem
Ankleben oder Anbacken zu rechnen ist, am eigentlichen Ort der Relativbewegung ein
Material mit guten Trenneigenschaften benutzt wird. Dies schützt den federnde
Eigenschaften aufweisenden Materialanteil vor dem Ankleben und einem dadurch
bedingten Verschleiß und Beschädigung bei einer danach stattfindenden
Drehbewegung. Ein Materialabtrag könnte zu einer Rißbildung führen, damit
Undichtigkeiten hervorrufen und würde die Vorspannung im Dichtungsring aufheben.
Für den Dichtungsring sehr gut geeignet sind eine Paarung aus einem großvolumigen
Teil aus Graphit und einem kleineren Volumenanteil aus einem PTFE-Werkstoff.
Letzterer verfügt über gute Gleiteigenschaften bei gleichzeitig guter Trennwirkung und
schützt damit den federnden Graphit vor einem Ankleben. Der Graphitteil kann je nach
konstruktiven Aufbau ganz oder teilweise durch den PTFE vor einer Relativbewegung
geschützt werden. Bei einem nur teilweisen Schutz ist der ungeschützte Teil so
anzuordnen, daß der Graphit gefahrlos mit dem Gehäuse oder einem Schaltwellenteil
verkleben kann.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen die
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen in Öffnungsstellung befindlichen
Kugelhahn, die
Fig. 2 eine vergrößerte Einzelheit X aus Fig. 1, die
Fig. 3 einen weiteren Querschnitt durch einen Kugelhahn
Fig. 4 einen mehrteiligen Dichtungsring in der Draufsicht und die
Fig. 5-11 verschiedene Dichtungsringformen.
In der Fig. 1 ist beispielhaft ein Kugelhahn gezeigt, dessen Gehäuse 1 zweiteilig
ausgebildet und aus den Gehäusehälften 1a, 1b besteht. Ein als Kugel ausgebildetes
Absperrorgan 2, ist in Dichtringen 3 gelagert und wird durch eine Schaltwelle 4
verdreht. Die Schaltwelle 4 stützt sich mit einem im Durchmesser größeren Wellenbund
5 an der Gehäuseinnenseite 6 ab. Der Wellenbund 5 wirkt in diesem Zusammenhang
gleichzeitig als sogenannte Ausblassicherung, um in Gefahrensituationen, bei denen
infolge von Betriebszuständen ein Überdruck innerhalb des Gehäuses 1 entsteht, ein
Herausdrücken der Schaltwelle 4 zu verhindern.
In einem als Gehäusehals 7 bezeichneten Abschnitt des Gehäuses ist ein von der
Schaltwelle 4 durchdrungener Raum 8 größeren Durchmessers, der die Dichtung
enthält. Der Raum 8 wird begrenzt durch eine Ringfläche 9, die an eine Bohrung 10
angrenzt, deren Durchmesser unwesentlich größer ist als der Durchmesser der
Schaltwelle 4. Durch die Bohrung 10 erstreckt sich die Schaltwelle 4 durch das
Gehäuse nach außen.
An der Ringfläche 9 liegt ein Dichtungs- und Lagerelement 11 an, welches mit seinem
im Querschnitt dickeren und hier dreieckigen Abschnitt 12 an der schräg zur
Schaltwellenoberfläche verlaufenden Ringfläche 9 anliegt. An den dickeren Abschnitt 12
grenzt ein im Querschnitt dünnwandiger oder keilförmiger Abschnitt 13 mit einer
axialen Länge, die gleich oder größer der Axiallänge eines Dichtungselementes 14 ist.
Das Dichtungselement 14 verfügt hier über einen trapezförmigen Querschnitt und
besteht aus Graphit. Auf das Dichtungselement 14 wirkt eine Lagerbuchse 15
anpressend ein, wobei die Anpreßkräfte von einem Anpreßmittel in Form einer Mutter
16 und zwischengelegten Distanzscheiben 17, 18 übertragen werden. Die
Distanzscheiben können aus einem Material mit guten Gleiteigenschaften bestehen,
um bei eventuell konstruktiv bedingten Relativbewegungen die Betätigungskräfte
gering zu halten. Die Mutter 16 bewegt sich auf einem Gewindeabschnitt 19 der
Schaltwelle 4. Eine Betätigungseinrichtung 20 verdreht die Schaltwelle 4 in ihrer
Position und verändert damit die Lage des Absperrorgans 2.
Infolge dem von der Mutter 16 gebildeten Anpreßmittel wird auf das Dichtungselement
14 eine so große Kraft aufgebracht, daß dieses und das Dichtungs- und Lagerelement
12 zuverlässig dichtend angepreßt werden.
In der Fig. 2 ist eine in Fig. 1 mit einem Kreis umrandete und mit X bezeichnete
Einzelheit in vergrößerter Darstellung gezeigt. In Verbindung mit Fig. 1 ist daraus
ersichtlich, daß die Lagerbuchse 15 im Bereich der Schaltwellenoberfläche über eine
Ausnehmung 21 verfügt, die so groß ausgestaltet ist, daß es das freie Ende 22 des
keilförmigen Abschnitts 13 des Dichtungs- und Lagerelementes 11 aufnimmt. Unter der
Federwirkung des Dichtungselementes 14 kann somit dieser Abschnitt 13 gleichmäßig
pressend an die Oberfläche der Schaltwelle 4 angelegt werden. Gleichzeitig bewirkt
dies eine Kammerung für den Abschnitt 13. Bei einer Ausdehnung infolge eines
Wärmeeinflusses würde eine Abstützung des Endes 22 am Grund der Ausnehmung 21
wiederum eine Anpreßkraft in Richtung auf die Schaltwelle erzeugen. Bei
entsprechender Bemessung der Ausnehmung 21 kann damit auch einem eventuellen
Fließen des Werkstoffes entgegengewirkt werden. Das Material würde sich in einem
solchen Fall in der Ausnehmung 21 abstützen und somit anpressend wirken. Die
Bemessung ist abhängig von den jeweiligen Betriebszuständen und den
abzusperrenden Medien.
Die Fig. 3 unterscheidet sich von der Darstellung in Fig. 1 durch einen Dichtungsring
23, der zwischen einem an der Schaltwelle 4 angebrachten Wellenbund 24 und der
Gehäuseinnenseite 25 angeordnet ist. Dies ergibt eine zusätzliche Dichtung mit den
gleichen vorteilhaften Eigenschaften. Sie ermöglicht die Verwendung von Schaltwellen
armaturen bei besonders gefährlichen Medien. Von der Wirkung her stimmt dieser
Dichtungsring mit der im Ringraum 8 angeordneten Schaltwellenabdichtung überein.
Der Dichtungsring 23 ist aus zwei verschiedenen Materialen mehrteilig ausgebildet und
besteht aus einem äußeren Teil 26 und einem davon umschlossenen inneren Teil 27.
Der äußere Teil 26 ist derjenige Dichtungsringteil, der einen gleichen oder kleineren
Volumenanteil aufweist und aus einem gute Gleiteigenschaften sowie eine
Trennwirkung aufweisenden Material besteht. Der Teil 26 umgibt einen inneren Teil 27
des Dichtungsringes, der einen gleichen oder größeren Volumenanteil als Teil 26
aufweist und aus einem federnde Eigenschaften aufweisenden Material besteht. In
praxi wird der federnde Materialanteil überwiegen, um immer genügend Anpreßkräfte
zur Verfügung zu haben. Der gezeigte Dichtungsring 23 ist hier U-förmig ausgebildet.
Die offene Seite der U-Form liegt dabei an der Schaltwelle 4 an, so daß der
Innenraum des U gewissermaßen gekammert bzw. unzugänglich ist. Der innere Teil 27
ist dabei als ein federnde Eigenschaften aufweisendes Dichtungselement ausgebildet.
Durch die Anpreßkraft der Mutter 16 wird die Schaltwelle 4 mit dem Wellenbund 24
gegen den im Gehäusehals 7 befindlichen Teil der Gehäuseinnenseite 25 gepreßt.
Dabei wird der Dichtungsring 23 im ganzen zusammengepreßt und legt sich an die
umgebenden Flächen an. Die federnde Eigenschaft des inneren Teil 27 bewirkt eine
zuverlässige dichtende Anlage des äußeren Teiles 26. Wird für das innere Teil 27 als
Werkstoff Graphit verwendet, so wird dieser bei entsprechenden Betriebsverhältnissen
an der Schaltwelle 4 und an der Innenseite der U-Form ankleben. Eine
Relativbewegung findet dann zwischen der Außenseite des äußeren Teiles 26 und der
metallischen Wandfläche statt. Wird für das äußere Teil 26 ein PTFE-Werkstoff
verwendet, so verhindern dessen günstige Gleiteigenschaften einen starken
Verschleiß. Dessen trennende Eigenschaften verhindern aber auch ein ankleben.
Folglich bleibt die im Dichtungsring 23 erzeugte Anpreßkraft über einen langen
Zeitraum erhalten und dies bei gleichzeitig sehr geringen Betätigungskräften für die
Schaltwelle. Um eine möglichst lang andauernde Anpreßkraft zu erhalten, ist die
Wandstärke des äußeren Teiles 26 gering gehalten. Somit kann das zur Verfügung
stehende Volumen für den inneren Teil 27 immer größer gehalten werden als das
Volumen des äußeren Teiles 26. Außerdem neigen geringe Wandstärken weniger zum
Fließen, so daß der Dichtungsring 23 eine wesentlich bessere Beständigkeit und damit
Lebensdauer aufweist.
Wie die Fig. 4 zeigt, die einem Schnitt A-A von Fig 3 entspricht, kann der innere Teil
27 auch zweiteilig ausgebildet sein. Die Teilfugen 28 sind dann so ausgebildet, das die
Einzelteile leicht in die U-Form eingelegt werden können. Es ist aber auch möglich,
ein einteiliges inneres Teil 27 mit dem äußeren Teil 26 zu umspritzen.
In den Fig. 5-11 sind verschiedene Querschnittsdarstellungen des
Dichtungsringes 23 gezeigt. Die Fig. 5-7 zeigen einen vollständig umkleidete
Dichtungsringe 23, wobei die das äußere Teil 26 mehrteilig ausgebildet ist und
verschiedene Lagen und Arten von Trennfugen 29 zeigt.
In den Fig. 8-11 sind verschiedene Bauformen von teilweise ummantelten
Dichtungsringen 23 dargestellt. Eine Relativbewegung findet dabei immer zwischen
dem guten Gleiteigenschaften aufweisenden äußeren und dünnwandigen Teil 26 und
einem angrenzenden Gehäuse- 1 oder Schaltwellenteil 4, 24 statt. Der über die
federnden Materialeigenschaften verfügende Teil 27 ist im Volumenanteil größer
gehalten, um günstige Anpreßverhältnisse zu gewährleisten. Dieser Teil kann
verkleben, da er vor Relativbewegungen geschützt ist und somit nicht verschleißt. Die
aufgebrachte Vorspannung bleibt damit sehr lange erhalten. Ein Verschleiß erfolgt nur
am dünnwandigeren Teil 26, wobei erkannt wurde, daß solche Teile geringere
Fließneigungen aufweisen. Die Querschnittsform des mehrteiligen Dichtungsringes
wird aus winklig zueinander angeordneten Flächen gebildet. Dies ermöglicht eine
Kraftverteilung innerhalb des Dichtringes, mit der eine gezielte Beeinflussung der
Kantenpressungen möglich wird. Dies unterstützt die Dichtwirkung in wesentlicher
Weise.
Claims (18)
1. Dichtung für eine drehbare Schaltwelle von Armaturen mit innerhalb eines
Gehäuses schwenkbar angeordneten Absperrorgan, wobei sich die Schaltwelle
durch eine Gehäuseöffnung hindurch erstreckt ein im Durchmesser größerer
Ringraum die Schaltwelle umgibt, und in dem Ringraum von der Außenseite des
Gehäuses her montierbare, als ringförmige Bauteile ausgebildete Lagerelemente
und Dichtungselemente angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Ringraum (8) ein aus Kunststoff bestehendes Dichtungs- und Lagerelement (11),
ein federnde Eigenschaften aufweisendes Dichtungselement (14) und eine
Lagerbuchse (15) angeordnet sind,
daß der Ringraum (8) in seiner Tiefe begrenzt ist durch eine Übergangsfläche (9), die sich zwischen der Gehäuseöffnung (10) für die Schaltwelle (4) und der Wandfläche des Ringraumes (8) erstreckt,
daß die Übergangsfläche (9) schräg zur Schaltwellenoberfläche verläuft, daß an der Übergangsfläche (9) und an der Schaltwellenoberfläche das aus Kunststoff bestehende Dichtungs- und Lagerelement (11) anliegt, wobei ein dünnwandiger Abschnitt (13) an der Schaltwelle (4) anliegt und ein dickwandiger Abschnitt (12) an der Übergangsfläche (9) und an der Schaltwelle (4) anliegt und daß das Dichtungs- und Lagerelement (11) eine Berührung des federnde Eigenschaften aufweisenden Dichtungselement (14) mit der Schaltwelle (4) verhindert.
daß der Ringraum (8) in seiner Tiefe begrenzt ist durch eine Übergangsfläche (9), die sich zwischen der Gehäuseöffnung (10) für die Schaltwelle (4) und der Wandfläche des Ringraumes (8) erstreckt,
daß die Übergangsfläche (9) schräg zur Schaltwellenoberfläche verläuft, daß an der Übergangsfläche (9) und an der Schaltwellenoberfläche das aus Kunststoff bestehende Dichtungs- und Lagerelement (11) anliegt, wobei ein dünnwandiger Abschnitt (13) an der Schaltwelle (4) anliegt und ein dickwandiger Abschnitt (12) an der Übergangsfläche (9) und an der Schaltwelle (4) anliegt und daß das Dichtungs- und Lagerelement (11) eine Berührung des federnde Eigenschaften aufweisenden Dichtungselement (14) mit der Schaltwelle (4) verhindert.
2. Dichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungs- und
Lagerelement (11) im Querschnitt aus einem dickwandigen dreieckigen Abschnitt
(12) und einem daran angrenzenden dünnwandigen und/oder keilförmigen
Abschnitt (13) besteht.
3. Dichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungs-
und Lagerelement (11) mit dem dickwandigen dreieckigen Abschnitt (12) an der
Übergangsfläche (9), der Schaltwelle (4) und dem Dichtungselement (14) anliegt.
4. Dichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungs- und Lagerelement (11) mit dem dünnwandigen und/oder keilförmigen
Abschnitt (13) an der Schaltwelle (4) und am Dichtungselement (14) anliegt.
5. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungselement (14) aus Graphit besteht.
6. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungselement (14) aus einem Elastomer besteht.
7. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungs- und Lagerelement (11) aus einem PTFE-Kunststoff und das
Dichtungselement (14) aus Graphit besteht.
8. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungselement (14) am Dichtungs- und Lagerelement (11) und an der
Gehäusewand anliegt und daß statische Anpreßmittel die Lagerbuchse (15)
gegen das Dichtungselement (14) pressen.
9. Dichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpreßmittel als
Schraub- (16) oder Spannelemente ausgebildet sind.
10. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerbuchse (15) druckausübend auf das Dichtungselement (14) und/oder auf
das Dichtungs- und Lagerelement (11) einwirkt.
11. Dichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbuchse (15)
eine Ausnehmung (21) für das freie Ende (22) des dünnwandigen und/oder
keilförmigen Abschnitts (13) des Dichtungs- und Lagerelementes (11) aufweist.
12. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Dichtungselement (14) im Querschnitt quadratisch, rechteckig oder trapezförmig
gestaltet ist.
13. Dichtung für eine drehbare Schaltwelle von Armaturen mit innerhalb eines
Gehäuses schwenkbar angeordneten Absperrorgan, wobei sich die Schaltwelle
durch eine Gehäuseöffnung hindurch erstreckt, ein im Durchmesser größerer
Ringraum die Schaltwelle umgibt, in dem Ringraum von der Außenseite des
Gehäuses her montierbare, als ringförmige Bauteile ausgebildete Lagerelemente
und Dichtungselemente angeordnet sind, die Schaltwelle mit einem auf der
Gehäuseinnenseite angeordneten Wellenbund versehen ist und der Wellenbund
unter Zwischenlage eines Dichtungsringes an der Gehäuseinnenseite anliegt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsring (23) aus zwei verschiedenen
Materialien mehrteilig ausgebildet ist,
daß der einen gleichen oder größeren Volumenanteil aufweisende Teil (27) aus
einem federnde Eigenschaften aufweisenden Material besteht und
daß der einen gleichen oder kleineren Volumenanteil aufweisende Teil (26) aus
einem Gleiteigenschaften aufweisenden Material besteht.
14. Dichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der gleich oder
kleinere Volumenanteil (27) mindestens auf der einer Relativbewegung
ausgesetzten Seite des Dichtungsringes (23) angeordnet ist.
15. Dichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gleiteigenschaften aufweisende Teil (26) den federnde Eigenschaften
aufweisenden Teil (27) des Dichtungsringes (23) ganz oder teilweise umhüllt.
16. Dichtung nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein
dünnwandiges Gleitmaterial den federnde Eigenschaften aufweisenden Teil (27)
des Dichtungsringes (23) ganz oder teilweise umhüllt.
17. Dichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
einen gleichen oder größeren Volumenanteil aufweisende Teil (27) des
Dichtungsringes (23) aus Graphit besteht und das dünnwandige Gleitmaterial aus
einem PTFE-Werkstoff besteht.
18. Dichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
winklig zueinander angeordnete Flächen die Querschnittsform des mehrteiligen
Dichtungsringes (23) bilden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997110077 DE19710077A1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Dichtung für drehbare Schaltwellen von Armaturen |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1997110077 DE19710077A1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Dichtung für drehbare Schaltwellen von Armaturen |
Publications (1)
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DE19710077A1 true DE19710077A1 (de) | 1998-09-17 |
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ID=7823033
Family Applications (1)
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DE1997110077 Withdrawn DE19710077A1 (de) | 1997-03-12 | 1997-03-12 | Dichtung für drehbare Schaltwellen von Armaturen |
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DE (1) | DE19710077A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US20130301971A1 (en) * | 2012-05-11 | 2013-11-14 | Schaeffler Technologies AG & Co. KG | Closure design of a conductive rubber material for allowing current passage through a bearing in electric machines |
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