DE19710656A1 - Chipkarte - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Chipkarte und betrifft
auch ein Verfahren zur Herstellung derselben.
Unter "Chipkarte" ist in erster Linie eine Karte zu ver
stehen, die in ihrem Innern - in der Regel von außen un
sichtbar - eine berührungslos les- und/oder schreibbare
Einrichtung zum Speichern und/oder Verarbeiten von Daten
aufweist. Diese umfaßt meist einen Halbleiterchip, der mit
einer "Antenne" elektrisch leitend verbunden ist. Durch
induktive Ankopplung an eine äußere Sende-/Empfangseinheit
dient diese sowohl der Energieversorgung des Halbleiter
chips als auch dem Empfang bzw. dem Senden von elektro
nisch aufbereiteten Informationen.
Es sind zwei in unterschiedlichen Frequenzbereichen arbei
tende Systeme bekannt:
- a) Die bei einer Frequenz von 13,56 MHz arbeitenden Chipkarten benötigen in ihrem Innern eine Antenne, die - bei einer Chipkarte im üblichen Scheckkarten format - mindestens drei in der Ebene der Chipkarte liegende Wicklungen aufweist.
- b) Solche bei einer Frequenz von 125 kHz arbeitenden Chipkarten benötigen bei entsprechender Größe minde stens 200 Antennenwicklungen, wodurch der für die Antennenwicklung innerhalb der Chipkarte benötigte Raum gegenüber den erstgenannten erheblich erhöht ist.
Zur Herstellung derartiger Chipkarten sind verschiedene
Verfahren bekannt:
Bei einem ersten Verfahren wird die Antennenwicklung durch
Ätzen einer auf einer Kunststoffolie aufgebrachten Metall
schicht hergestellt. Das Verfahren entspricht im wesentli
chen demjenigen zur Platinenherstellung.
Nachteilig ist bei diesem Herstellungsverfahren, daß sich
aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Fläche und
der relativ großen, minimal mit diesem Verfahren erziel
baren Breite jeder einzelnen Leiterbahn Antennenwicklungen
für den 125 kHz-Bereich nicht herstellen lassen.
Bei einem zweiten, aus der DE 44 10 732 A1 bekannten Ver
fahren wird die Antennenwicklung mit Hilfe einer Ultra
schallbeaufschlagung in eine Kunststoffolie eingebracht.
Die Anwendung dieses Verfahrens ist bei der Herstellung
von im 125 kHz-Bereich arbeitenden Chipkarten wegen des
relativ großen Volumens der in die Kunststoffolie einzu
bringenden Antennenwicklung problematisch.
Ein drittes Verfahren zur Herstellung einer eine Antennen
wicklung aufweisenden Chipkarte ist aus der DE 195 05 245 C1
bekannt. Bei diesem Verfahren wird die Antennenwicklung
auf eine flexible Trägerfolie aus Kunststoff aufgeklebt
und mit dieser zwischen zwei Kunststoffplatten eingeklebt.
Die beidseitig der Trägerfolie aufgebrachten Kleberschich
ten weisen zusammen eine Klebstoffdicke auf, die minde
stens der Stärke der Antennenwicklung entspricht. Die
Antennenwicklung soll sich dadurch - gegebenenfalls unter
Verwendung der Trägerfolie - derart in den Klebstoff ein
drücken, daß die Karte außen eben ist.
Nachteilig ist bei diesem Verfahren einerseits, daß die
Herstellung insbesondere von im 125 kHz-Bereich arbeiten
den Chipkarten wegen des bei diesen benötigten hohen Kleb
stoffanteils relativ aufwendig ist. So muß eine Blasenbil
dung im Klebstoffvolumen und ein "Herausquellen" desselben
an den Rändern der Karte verhindert werden. Andererseits
hat sich in der Praxis gezeigt, daß eine über eine lange
Benutzungsdauer der Chipkarte zuverlässige Verbindung der
einzelnen Komponenten durch eine derartige Verklebung
nicht erzielbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Chip
karte zu schaffen, welche sich durch eine einfache Her
stellbarkeit ausweist und auch bei einer langandauernden
Benutzung keine Tendenz zum "Aufklaffen" zeigt. Des weite
ren soll die Chipkarte gleichsam für relativ großvolumige
Antennenwicklungen, beispielsweise solche im 125 kHz-Be
reich arbeitende, als auch für kleinvolumige Antennenwick
lungen, wie beispielsweise solche im 13,56 MHz-Bereich
arbeitende, geeignet sein.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene
Chipkarte und - in seinem verfahrensmäßigen Aspekt - durch
das in Anspruch 19 wiedergegebene Verfahren zur Herstel
lung einer Chipkarte gelöst.
Die erfindungsgemäße Chipkarte umfaßt eine Kernfolie, die
einen ausgestanzten Bereich aufweist, in dem die in der
Chipkarte unterzubringenden elektronischen Bauteile einge
fügt sind. Unter "elektronische Bauteile" sind sämtliche
Einrichtungen zu verstehen, die dem Speichern und/oder
Verarbeiten von Daten dienen. Die Kernfolie weist vorzugs
weise eine Dicke auf, die mindestens derjenigen des dick
sten unterzubringenden elektronischen Bauteils entspricht.
Durch diese Maßnahmen können die elektronischen Bauteile
von dem ausgestanzten Bereich aufgenommen werden, ohne daß
diese über die Oberflächen der Kernfolie überstehen.
In speziellen Fällen kann die Deckfolie eine Aussparung
enthalten, damit ein Bauteil auch ein über die Kernfolie
überstehendes Bauteil mit in die Deckfolie eingebettet
werden kann.
Die Kernfolie ist mit einer Basisfolie verbunden, so daß
die ausgestanzten Bereiche der Kernfolie zumindest ein
seitig begrenzt sind.
Der Fixierung der elektronischen Bauteile in den ausge
stanzten Bereichen der Kernfolie dient ein fluide verar
beitbares, verfestigbares Füllmittel, mittels welchem die
Freiräume ausgefüllt sind. Die Menge des Füllmittels ist
dabei so bemessen, daß mit der von der Basisfolie fort
weisenden Fläche der Kernfolie eine ebene Oberfläche ge
bildet ist.
Eine derart aufgebaute Chipkarte eignet sich für den Ein
bau nahezu beliebig geformter, im wesentlichen flächen
hafter elektronischer Bauteile. Dabei ist die Chipkarte
einfach in ihrem Aufbau und somit in ihrer Herstellung.
Durch den Mehrschichtaufbau weist die Chipkarte die für
ihre Handhabung notwendige Flexibilität auf. Da beim Her
stellungsprozeß keine unter mechanischer Spannung befind
lichen Bauteile verarbeitet werden müssen, ist eine gute
Planlage der fertigen Chipkarte gewährleistet.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Chip
karte zeichnet sich durch die folgenden Verfahrensschritte
aus:
- a) Es werden zunächst aus einem Kernfolienrohling die für die Unterbringung der elektronischen Bauteile benötigten Bereiche ausgestanzt.
- b) Anschließend wird die fertig gestanzte Kernfolie auf der Basisfolie aufgelegt und gegen ein seit liches Verrutschen fixiert.
- c) Der verbliebene Freiraum wird mit einem fluiden, verfestigbaren Füllmittel ausgefüllt.
- d) Nun werden die elektronischen Bauteile in den ausgestanzten Bereich eingefügt;
- e) überschüssiges Füllmittel wird entfernt.
- f) Die Kernfolie und die Basisfolie, die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren aus laminierfähigen Thermoplastfolien bestehen, werden unter Einwir kung von Temperatur und Druck miteinander ver bunden.
- g) Zeitgleich oder danach wird das Füllmittel ver festigt.
Das Herstellungsverfahren zeichnet sich insbesondere durch
seine Einfachheit aus. Aufwendige technische Einrichtun
gen, wie Formen, Ultraschallerzeuger oder Ätzvorrichtungen
werden nicht benötigt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Chip
karte und des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis 18 bzw.
20 bis 27 sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels, in der auf die
Zeichnung Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Chipkarte in einem Flächenschnitt
(Schnitt I-I in Fig. 2) sowie
Fig. 2 - schematisch - den Schichtaufbau der Chipkarte
gemäß Fig. 1.
Wenn im folgenden von "oben" bzw. "unten" die Rede ist, so
beziehen sich die Angaben auf die in Fig. 2 oben bzw.
unten dargestellten Oberflächen der einzelnen Karten
schichten bzw. der Chipkarte selbst.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Chipkarte (100) weist das übliche
Scheckkartenformat auf. Ihre Gesamtdicke beträgt vorzugs
weise 760 µm bis 780 µm.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, umfaßt die dargestellte
bevorzugte Ausführungsform der Chipkarte eine Kernschicht
1, die einen ausgestanzten Bereich 2 (siehe Fig. 1) auf
weist. Dieser ist in dem in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel im wesentlichen kreisrund ausgestal
tet. Er kann jedoch jede gewünschte, von der Form der
einzulegenden elektronischen Bauteile abhängige Form auf
weisen.
Die Kernfolie 1 trägt auf ihrer Unterseite eine Zwischen
folie 3, welche die gesamte untere Oberfläche der Kernfo
lie 1, d. h. inklusive den ausgestanzten Bereich 2, über
deckt.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, die Kernfolie 1 ohne
Zwischenfolie 3 auf eine Basisfolie 10 aufzubringen. Eine
derartige Chipkarte ist in der Zeichnung nicht darge
stellt.
Von oben sind in den ausgestanzten Bereich 2 elektronische
Bauelemente 4, die aus einer Antennenspule 5 und einem
Halbleiterelement 6 bestehen, eingelegt. Der von den elek
tronischen Bauelementen 4 umschlossene Bereich ist zu
einem wesentlichen Teil von einem Einsatz 7 ausgefüllt,
der vorzugsweise aus demselben Material wie die Kernfolie
1 besteht und aus dem ausgestanzten Abschnitt gefertigt
ist.
In dem zwischen der Kernfolie 1 und dem Einsatz 7 verblei
benden Freiraum 8 ist ein fluide zu verarbeitendes, ver
festigtes Füllmittel 9 vorgesehen. Seine Menge ist so
bemessen, daß es mit der durch die Oberseite 1' der Kern
folie 1 definierten Ebene E abschließt.
Die Kernfolie 1 trägt auf ihrer Oberseite 1' eine weitere
Zwischenfolie 3', die in ihrer Beschaffenheit und Dicke
der Zwischenfolie 3 entspricht.
Auf den Außenseiten der beiden Zwischenfolien 3, 3' sind
eine Basis- und eine Deckfolie 10, 10' auflaminiert, wel
che eingefärbt und/oder mit Drucken - beispielsweise Wer
begraphiken - versehen sein können.
Auf den Oberflächen der Basis- und der Deckfolie 10, 10'
wiederum sind Schutzfolien 11, 11' vorgesehen, welche
vorzugsweise aus einem transparenten Material gefertigt
sind und zusätzlich noch weitere Funktionselemente wie
Magnetstreifen und Unterschriftfeld enthalten können.
Ein den vorbeschriebenen Aufbau aufweisendes Ausführungs
beispiel der erfindungsgemäßen Chipkarte weist die folgen
den Komponenten auf:
Rein rechnerisch ergibt sich eine Gesamtdicke der so auf
gebauten Chipkarte von 800 µm. Durch den im folgenden
beschriebenen Vorgang des Laminierens wird jedoch erfah
rungsgemäß die gewünschte Dicke von 760 µm bis 780 µm
erzielt.
Als Füllmittel 9 findet Plastisol EVC, mittelviskos, als
Antennenspule eine bipolar gewickelte Spule "Sibatron"
Verwendung.
Die aus den vorgenannten Bestandteilen bestehende Chipkar
te wurde nach dem folgenden Verfahren hergestellt:
Sämtliche Folien wurden auf Übermaß zugeschnitten. Die Kernfolie 1 wurde entsprechend der Konturen der einzule genden elektronischen Bauteile 4 ausgestanzt und ein ent sprechend bemessener Einsatz 7 angefertigt. Die Kernfolie 1 wurde zusammen mit dem Einsatz 7 auf der Zwischenfolie 3 fixiert. Der verbleibende Freiraum wurde mit Plastisol EVC aufgefüllt. In den ausgestanzten Bereich 2 wurden die elektronischen Bauteile 4 eingelegt. Auf die Oberfläche 1' der Kernfolie 1 wurde die Zwischenfolie 3' aufgelegt, gegen seitliches Verrutschen fixiert und entlang ihrer Diagonalen eingeschnitten, um so das Entweichen eventuell unter dieser vorhandener Luftblasen zu ermöglichen. Die so vorbereitete Kernfolie wurde auf die bereits aufeinander liegenden Deck- und Schutzfolien 10, 11 aufgelegt und anschließend mit der Deckfolie 10' und der Schutzfolie 11' auf der anderen Seite bedeckt. Der Folienstapel wurde gegen seitliches Verrutschen gesichert und bei einer Tem peratur von 160°C unter 2,2 t Druck für eine Zeit von 6 Minuten aufeinandergepreßt. Unter einem Druck von 30 t wurde der Folienstapel auf eine Temperatur von 11°C abge kühlt.
Sämtliche Folien wurden auf Übermaß zugeschnitten. Die Kernfolie 1 wurde entsprechend der Konturen der einzule genden elektronischen Bauteile 4 ausgestanzt und ein ent sprechend bemessener Einsatz 7 angefertigt. Die Kernfolie 1 wurde zusammen mit dem Einsatz 7 auf der Zwischenfolie 3 fixiert. Der verbleibende Freiraum wurde mit Plastisol EVC aufgefüllt. In den ausgestanzten Bereich 2 wurden die elektronischen Bauteile 4 eingelegt. Auf die Oberfläche 1' der Kernfolie 1 wurde die Zwischenfolie 3' aufgelegt, gegen seitliches Verrutschen fixiert und entlang ihrer Diagonalen eingeschnitten, um so das Entweichen eventuell unter dieser vorhandener Luftblasen zu ermöglichen. Die so vorbereitete Kernfolie wurde auf die bereits aufeinander liegenden Deck- und Schutzfolien 10, 11 aufgelegt und anschließend mit der Deckfolie 10' und der Schutzfolie 11' auf der anderen Seite bedeckt. Der Folienstapel wurde gegen seitliches Verrutschen gesichert und bei einer Tem peratur von 160°C unter 2,2 t Druck für eine Zeit von 6 Minuten aufeinandergepreßt. Unter einem Druck von 30 t wurde der Folienstapel auf eine Temperatur von 11°C abge kühlt.
Anschließend wurde die fertig laminierte Chipkarte auf
Scheckkartenformat zugeschnitten.
Die so gefertigte Chipkarte zeichnet sich durch eine nahe
zu exakte Planlage, eine mechanische Belastbarkeit sowie
ein Betriebstemperaturintervall aus, die den Anforderungen
gemäß DIN 150 10536 genügen.
Für die Herstellung der vorbeschriebenen Chipkarte fanden
ausschließlich laminierfähige PVC-Folien Verwendung. Diese
sind preiswert in der Herstellung und auch bei relativ
niedrigen Temperaturen, die nicht die Gefahr der Beschädi
gung der elektronischen Bauteile mit sich bringen, ver
arbeitbar.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, in entsprechender Weise
Chipkarten aus Polycarbonat- (PC) oder ABS-PC-Folien her
zustellen. Derartig hergestellte Chipkarten zeichnen sich
durch eine höhere Temperaturbeständigkeit aus und sind
daher insbesondere für den Einsatz in Regionen geeignet,
in denen höhere Temperaturen herrschen. Der Aufbau und die
Herstellung erfolgen in entsprechender Weise, lediglich
für den Laminierungsvorgang sind höhere Temperaturen und
möglicherweise ein anderer Druck auszuüben.
Claims (28)
1. Chipkarte (100)
mit mindestens einem elektronischen Bauteil (4),
mit einer Basisfolie (10),
mit einer mit der Basisfolie (10) verbundenen Kernfo lie (1), die mindestens einen ausgestanzten Bereich (2) aufweist, in den das mindestens eine elektroni sche Bauteil (4) eingefügt ist,
und mit einem fluide verarbeitbaren, verfestigten, in dem mindestens einen ausgestanzten Bereich (2) vor gesehenen Füllmittel (9), in das das mindestens eine elektronische Bauteil (4) eingebettet ist.
mit mindestens einem elektronischen Bauteil (4),
mit einer Basisfolie (10),
mit einer mit der Basisfolie (10) verbundenen Kernfo lie (1), die mindestens einen ausgestanzten Bereich (2) aufweist, in den das mindestens eine elektroni sche Bauteil (4) eingefügt ist,
und mit einem fluide verarbeitbaren, verfestigten, in dem mindestens einen ausgestanzten Bereich (2) vor gesehenen Füllmittel (9), in das das mindestens eine elektronische Bauteil (4) eingebettet ist.
2. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kernfolie (1) eine Dicke aufweist, die minde
stens derjenigen des mindestens einen elektronischen
Bauteils (4) entspricht.
3. Chipkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Deckfolie (10') vorgesehen ist,
die die Kernfolie (1) auf der der Basisfolie (10)
gegenüberliegenden Seite (1') zumindest im wesentli
chen überdeckt.
4. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisfolie (10) und/oder die
Deckfolie (10') bedruckbar sind.
5. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Basis- und der Kern
folie und/oder der Kern- und der Deckfolie Zwischen
folien (3, 3') angeordnet sind.
6. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß außen auf der Basis- und/oder
Deckfolie Schutzfolien (11, 11') vorgesehen sind.
7. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Folien aus
laminierfähigen Thermoplastfolien besteht.
8. Chipkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Thermoplastfolien Polyvinylchlorid (PVC)
umfassen.
9. Chipkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Thermoplastfolien Polycarbonate (PC) umfas
sen.
10. Chipkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Thermoplaste ABS-Polycarbonate umfassen.
11. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Füllmittel (9) ein Plastisol
ist.
12. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kernfolie (1) eine Dicke im
Bereich von 100 µm bis 500 µm, vorzugsweise von 300
µm aufweist.
13. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisfolie (10) eine Dicke im
Bereich von 100 µm bis 600 µm, vorzugsweise von 150
µm aufweist.
14. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (10') eine Dicke im
Bereich von 100 µm bis 600 µm, vorzugsweise von 150
µm aufweist.
15. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenfolie (3, 3') eine
Dicke im Bereich von 10 µm bis 70 µm, vorzugsweise
von 40 µm aufweist.
16. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (11, 11') eine
Dicke im Bereich von 50 µm bis 150 µm, vorzugsweise
von 100 µm aufweist.
17. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Chipkarte eine Dicke im Be
reich von 600 µm bis 1000 µm, vorzugsweise von 780 µm
aufweist.
18. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine elektronische
Bauteil (4) eine Antennenspule (5) von mindestens 200
Wicklungen umfaßt.
19. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine elektronische
Bauteil (4) eine Antennenspule (5) von mindestens
vier Wicklungen umfaßt.
20. Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte nach einem
der Ansprüche 1 bis 19, bei der die Folien aus lami
nierfähigen Thermoplastfolien bestehen, gekennzeich
net durch die folgenden Verfahrensschritte:
- a) Aus einem Kernfolienrohling wird mindestens ein Bereich (2) ausgestanzt;
- b) die gestanzte Kernfolie (1) wird auf eine Basis folie (10) aufgelegt und fixiert;
- c) der in dem ausgestanzten Bereich (2) verbliebene Freiraum (8) wird mit fluidem, verfestigbarem Füllmittel ausgefüllt;
- d) es wird mindestens ein elektronisches Bauteil (4) in den mindestens einen ausgestanzten Be reich (2) eingefügt;
- e) überschüssiges Füllmittel wird entfernt;
- f) die Kernfolie (1) und die Basisfolie (10) werden unter Einwirkung von Temperatur und Druck mit einander verbunden;
- g) zeitgleich oder danach wird das Füllmittel (9) verfestigt.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Kernfolie (1) und der Basisfolie
(10) eine laminierfähige Zwischenfolie (3, 3') einge
legt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf die Kernfolie (1) eine Deckfolie
(10') auflaminiert wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Deckfolie (10') und der Kernfolie
(1) eine laminierfähige Zwischenfolie (3') eingelegt
wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Zwischenfolie (3, 3') nach dem Auflegen
mindestens ein Einschnitt eingebracht wird.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, da
durch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der
Basisfolie (10) und/oder auf der Außenseite der Deck
folie (10') Schutzfolien (11, 11') auflaminiert wer
den.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, da
durch gekennzeichnet, daß die Folien aufeinanderge
legt werden und der Laminierungsvorgang zusammen mit
dem Verfestigungsvorgang unter Einwirkung von Tempe
ratur und Druck erfolgt.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folien im Überformat aufein
andergelegt werden und nach dem Laminieren die Chip
karte (100) auf die gewünschte Größe geschnitten
wird.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die Folien aus Mehrfachnutzen bestehen und daß
nach dem Laminieren die Chipkarte (100) ausgestanzt
wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997110656 DE19710656A1 (de) | 1997-03-14 | 1997-03-14 | Chipkarte |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997110656 DE19710656A1 (de) | 1997-03-14 | 1997-03-14 | Chipkarte |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19710656A1 true DE19710656A1 (de) | 1998-09-17 |
Family
ID=7823413
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997110656 Ceased DE19710656A1 (de) | 1997-03-14 | 1997-03-14 | Chipkarte |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19710656A1 (de) |
Cited By (14)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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