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DE19709257A1 - Airbagvorrichtung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Airbagvorrichtung in einem Kraftfahrzeug

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Publication number
DE19709257A1
DE19709257A1 DE1997109257 DE19709257A DE19709257A1 DE 19709257 A1 DE19709257 A1 DE 19709257A1 DE 1997109257 DE1997109257 DE 1997109257 DE 19709257 A DE19709257 A DE 19709257A DE 19709257 A1 DE19709257 A1 DE 19709257A1
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DE
Germany
Prior art keywords
gas
airbag device
propellant
ignition
housing
Prior art date
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Application number
DE1997109257
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English (en)
Inventor
Olaf Mueller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Inova GmbH Technische Entwicklungen
Original Assignee
Inova GmbH Technische Entwicklungen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Inova GmbH Technische Entwicklungen filed Critical Inova GmbH Technische Entwicklungen
Priority to DE1997109257 priority Critical patent/DE19709257A1/de
Priority to US09/017,858 priority patent/US6299203B1/en
Publication of DE19709257A1 publication Critical patent/DE19709257A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Airbagvorrichtung in einem Kraftfahrzeug, die einen in Folge einer Sensorauslösung durch einen Gasgenerator mit Treibgas aufblas­ baren Gassack aufweist, welcher beim Aufblasen in einen Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs vorschiebbar ist.
Airbagvorrichtungen erfüllen ihre Schutzwirkung nur dann, wenn eine zu schützende Person einen bestimmten Abstand von der Vorrichtung einhält. Ein solcher Abstand ist bei einem angelegten Sicherheitsgurt üblicherweise gewähr­ leistet. Bei zu kurzem Abstand des Kopfes von einem aus lösenden Airbag oder Gaskissen, z. B. bei einer nicht angeschnallten Person, die bei einer dem Unfall vorangehenden Vollbremsung in Richtung zur Airbagvorrichtung bewegt wird, kann die Kraft des sich entfaltenden Airbags eine schwere Verletzung der zu sichernden Person bis hin zum Genickbruch verursachen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Airbag­ vorrichtung derart zu verbessern, daß die Gefahr einer Verletzung eines Fahrzeuginsassen durch die Airbagvorrichtung vermindert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Airbagvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Bei der erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung steuert das Bewegungsverhalten des Gassacks die Zündung der zweiten Treibgasladung oder Stufe des Gasgenerators. Die Airbagvorrichtung stellt fest, ob sich der Gassack ungehindert ausbreiten und vorschieben kann oder ob er auf ein Hindernis trifft. In diesem letzteren Fall wird die zweite Treibgasladung nicht gezündet. Die Aufprallenergie des Gassackes auf ein Hindernis wie z. B. auf den Körper oder den Kopf eines Fahrzeuginsassen oder auf einen Kindersitz wird dadurch abgeschwächt. Die Airbagvorrichtung kann somit die Position eines Fahrzeug­ insassen auf seinem Sitz erkennen und dementsprechend die Gassackentfaltung steuern.
Die erste Stufe oder Treibladung wird vorzugsweise elektrisch gezündet. Die zweite Stufe des Gasgenerators kann elektrisch oder mechanisch, z. B. mit einem Schlagzünder, gezündet werden.
Vorzugsweise stellt der Gassack während seines durch das Treibgas der ersten Stufe erzeugten Vorschubs selbst fest, ob sich ein Hindernis in seiner Aus­ breitungsrichtung befindet, und löst dann gegebenenfalls auch die zweite Stufe bzw. Treibgasladung aus. Eine derartige Einrichtung enthält zweckmäßigerweise ein Zugelement wie z. B. ein Seil, ein Faden oder ein Band, das einerseits an einer Stelle am Gassack befestigt ist, die beim Vorschieben des Gassacks an vorderer Front ist und bei einem Auftreffen auf ein Hindernis sofort verzögert wird und andererseits an einer mechanischen Betätigungseinrichtung für einen Zünder für die Treibgasladung der zweiten Stufe befestigt ist. Das Zugelement weist eine bestimmte Länge auf und ist im gefalteten Gassack z. B. gefaltet oder locker gelegt untergebracht.
Zweckmäßigerweise weist der Gasgenerator ein Gehäuse auf, das zwei durch eine feste Trennwand abgetrennte Treibgaskammern enthält. Die Kammern sind mit einem herkömmlichen Treibgas gefüllt. Jeder Kammer ist eine Zündein­ richtung zugeordnet, die das in der Kammer enthaltene Treibgas zündet. Zweck­ mäßigerweise sind die Zündeinrichtungen in von den Treibgaskammern getrennten Zündkammern untergebracht, so daß die Befüllung des Treibgases und der Einbau der Zündeinrichtungen, wie z. B. Zündpatronen oder elektrische Zündeinrichtungen, unabhängig voneinander vorgenommen werden kann.
Der Gasgenerator kann als Hybridgeneratoren ausgebildet sein, der zusätzliche, mit festem Sprengstoff gefüllte Zündkammern zum Zünden des Gases und zum Aufbrechen der axialen, stirnseitigen Begrenzungswände der Treibgaskammern aufweist.
Die mechanische Zündeinrichtung der zweiten Stufe kann einen Kolben oder ein ähnliches bewegbares Element aufweisen, der aus seiner Ruheposition nach Auslösung durch den Gassack auf einen Ring- oder Aufschlagzünder einer Zündpatrone bewegt werden kann. Die Bewegung kann durch das Zugelement auf den Kolben übertragen werden. Der Kolben kann auch unter einer Federvorspannung blockiert gehalten sein, so daß das Zugelement lediglich die Blockierung aufheben muß, jedoch nicht die Bewegungsenergie auf den Kolben übertragen muß.
Um eine Weiterbewegung des Gassackes zu ermöglichen, nachdem das gespannte Zugelement oder Seil den Kolben bewegt hat, kann das Zugelement vom Kolben entkoppelt werden. Alternativ dazu kann das Zugelement eine Sollbruchstelle aufweisen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezug­ nahme auf Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Schnittansicht eine Airbagvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in einer Schnittansicht gemäß Linie A-A in Fig. 1 die Airbag­ vorrichtung, wobei die Linie B-B die Lage des Schnitts der Fig. 1 zeigt;
Fig. 3 in einer Oberansicht die Airbagvorrichtung; und
Fig. 4 in einer Unteransicht die Airbagvorrichtung.
Eine erfindungsgemäße Airbagvorrichtung enthält ein Gehäuse 1 eines Gas­ generators, das eine im wesentlichen zylindrische Außenwand 2 aufweist, so daß es zentral in einem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs untergebracht werden kann.
Das Gehäuse 1 ist beispielsweise aus einem Strangpreßprofil aus Leichtmetall hergestellt und enthält eine Trennwand 3, die das Gehäuse 1 in eine erste Treib­ gaskammer 4 und eine zweite Treibgaskammer 5 unterteilt. Das Gehäuse 1 enthält des weiteren an seiner Unterseite 6 einen Boden 7 und an seiner Ober­ seite 8 eine Abdeckung 9, die gasdicht an dem Gehäuse 1 angebracht sind, so daß die Treibgaskammern 4, 5 gasdicht verschlossen sind.
Die zylindrische Außenwand 2 des Gehäuses 1 hat an zwei sich gegen über­ liegenden Stellen einwärts zurückversetzte Wandabschnitte 10, 11, so daß nutenförmige Vertiefungen 12, 13 gebildet sind, die sich parallel zur zentralen Längsachse 14 des Gehäuses 1 erstrecken und für Befestigungsschrauben Platz bieten, mit denen das Gehäuse 1 im Lenkrad gehalten ist. Die Trennwand 3 erstreckt sich z. B. bogenförmig zwischen den beiden Vertiefungen 12, 13. In ihrem Mittelabschnitt bildet die Trennwand 3 eine zylindrische erste Zündkammer 15 einer ersten Treibgasstufe des Gasgenerators, die von einer zylindrischen Zündkammertrennwand 16 umgeben und somit gegenüber der ersten und der zweiten Treibgaskammer 4 bzw. 5 abgegrenzt ist. Ein sich in die erste Treib­ gaskammer 4 hineinwölbender Abschnitt 17 der Zündkammertrennwand 16 enthält auf seiner zur Zündkammer 15 gerichteten Innenseite eine Sollbruchstelle in Form einer Schwächung, Vertiefung oder Rille 18, die beispielsweise parallel zur Längsachse 14 des Gehäuses 1 gebildet ist. Im Inneren der Zündkammer 15 ist ein elektrischer Zünder 19 vorgesehen, der in einem Zündergehäuse 20 enthalten ist, das z. B. von einem mit der Zündkammertrennwand 16 verbundenen Steg 21 gehalten ist.
An der Oberseite 8 des Gehäuses 1 ist als Abdeckung 9 eine Metallplatte oder Metallmembran 22 mit den stirnseitigen Rändern der Außenwand 2, der Trenn­ wand 3 und der Zündkammertrennwand 16 durch Verschweißen gasdicht ver­ bunden (die Schweißnähte sind schematisch in Fig. 3 dargestellt).
Für die zweite Treibgaskammer 5, die Teil einer zweiten Treibgasstufe des Gasgenerators ist, ist eine beispielsweise zylindrisch geformte zweite Zünd­ kammer 23 vorgesehen, die in etwa mittig zu einer Symmetrieebene C-C des Gehäuses 1 angeordnet ist. Ihre Zündkammertrennwand 24 kann im Bereich der zentralen Längsachse 14 des Gehäuses 1 mit der ersten Zündkammertrennwand 16 verbunden sein. Innerhalb der zweiten Zündkammer 23 ist ein Kolben 25 in einer zylindrischen Führung 26 parallel zur Längsachse 14 bewegbar geführt. Neben dem Kolben 25 ist eine Zündpatrone 27 mit einem Randzünder 28 in einer Zünderkammer 29 derart angeordnet, daß der Randzünder 28 im Bereich der Oberseite 8 des Gehäuses 1 liegt. Die Zünderkammer 29 und die zylindrische Führung 26 sind durch eine schlitzförmige Öffnung 30 zueinander geöffnet. In diese schlitzförmige Öffnung 30 greift eine seitliche Nase 31 des Kolbens 25 ein so daß der in seiner Ruhestellung am Boden 7 angeordnete Kolben 25 mit seiner Nase 31 auf den Randzünder 28 schlägt und die Zündpatrone 27 zündet, wenn er in seiner Führung 26 nach oben bewegt wird. Die Metallmembran 22 ist ebenfalls mit der Stirnseite der Zündkammertrennwand 24 verschweißt.
Der Boden 7 des Gehäuses 1 umfaßt eine feste Bodenplatte 32, die am Gehäuse 1 zum Abdichten der beiden Treibgaskammern 4, 5 mit der Außenwand 2, der Trennwand 3 und den Zündkammertrennwänden 16, 24 z. B. durch Verschweißen fest verbunden ist. Konzentrisch zur ersten und zur zweiten Zündkammer 15 bzw. 23 sind Schraubdeckel 33 und 34 (siehe auch Fig. 4) in Öffnungen der Boden­ platte 32 vorgesehen, deren Durchmesser in etwa den Querschnitt der jeweiligen Zündkammer 15 bzw. 23 angepaßt ist und die in ein Gewinde an der Bodenplatte 32 einschraubbar sind, so daß sie die beiden Zündkammern 15 bzw. 23 axial ver­ schließen. In den beiden Deckeln 33, 34 sind Sacklöcher 35 oder ähnliche Ver­ tiefungen ausgebildet, so daß mittels eines Werkzeugs mit entsprechenden Vorsprüngen die Deckel 33, 34 in die Bodenplatte 32 eingeschraubt werden können. In eingeschraubtem Zustand sind die Deckel 33, 34 plan in der Boden­ platte 32 angeordnet. In dem Deckel 33 für die erste Zündkammer 15 ist ein An­ schluß 36 für einen Anschlußstecker zur Zuleitung eines Zündstromes vorgese­ hen. Der elektrische Zünder 19 kann an dem Deckel 33 befestigt sein und mit diesem in die erste Zündkammer 15 eingeschraubt werden.
Ein Gassack 40 der Airbagvorrichtung ist in gefaltetem Zustand (schematisch in Fig. 1 dargestellt) an der Oberseite 8 des Gehäuses 1 des Gasgenerators unter einer nicht dargestellten Abdeckung untergebracht. Das Gewebe 41 des Gas­ sackes 40 umschließt die Außenwand 2 des Gehäuses 1 und ist an der Unter­ seite 6 mit einem an der Bodenplatte 32 verschraubten Klemmring 42 befestigt. In einem zentralen Bereich 43 des Gassackes 40 ist ein Zugelement wie z. B. ein Band oder Seil 44 befestigt, das mit einer definierten Seillänge in gefaltetem Zustand im Gassack 40 untergebracht ist. Eine Öffnung 45 ist in der Metall­ membran 22 zentrisch zur Längs- bzw. Bewegungsachse des Kolbens 25 aus­ gebildet (siehe Fig. 2 und 3). Durch diese Öffnung 45 ist das Seil 44 geführt, das mit seinem anderen Ende mit dem Kolben 25 verbunden ist.
In der Bodenplatte 32 sind zwei Befestigungslöcher 46, 47 im Bereich der beiden Vertiefungen 12 bzw. 13 zur Aufnahme von Schrauben oder Bolzen zur Befesti­ gung des Gasgenerators im Lenkrad vorgesehen.
Jede Treibgaskammer 4, 5 enthält ein unter Druck gesetztes Treibgas, wie es bei bekannten Gasgeneratoren verwendet wird. Das Treibgas kann jeweils über eine Bohrung (nicht dargestellt) in der Bodenplatte 32 eingefüllt sein, die nach dem Befüllen, z. B. mit einer Kugel durch Verbördeln oder Verpressen, druckfest wieder verschlossen worden ist.
Auf der Innenseite der Metallmembran 22 sind Sollbruchstellen in Form von ein­ geprägten oder eingefrästen Aufreißrillen 50, 51 im Bereich der Treibgas­ kammern 4 bzw. 5 vorgesehen. Eine Anordnung dieser Rillen 50, 51 ist in der Fig. 1 beispielhaft dargestellt. Jeweils eine Aufreißrille 50 bzw. 51 erstreckt sich annähernd über die gesamte Länge jeder Treibgaskammer 4 bzw. 5. Die Enden der Aufreißrillen 50, 51 sind als Zwickel 52 verzweigt, um das Aufbiegen der Metallmembran 22 zu erleichtern.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel der Airbagvorrichtung ist ein Hybrid­ gasgenerator, der in jeder Zündkammer 15, 23 einen Festsprengstoff (in Fig. 1 schematisch durch Punktierung dargestellt) enthält, der durch den elektrischen Zünder 19 bzw. die Zündpatrone 27 zündbar ist. Jedoch kann der Gasgenerator auch ohne Festsprengstoff in den Zündkammern 15, 23 ausgeführt sein, wobei dann die Zünder 19 bzw. 27 ihre jeweiligen Zündkammerwände selbst auf­ sprengen und das Treibgas zünden. Die Wandstärken der Trennwände oder die Sollbruchstellen sind dann an diese Ausführungsform angepaßt. Beispielhaft ist eine weitere Sollbruchstelle 53 an der Zündkammertrennwand 24 dargestellt.
Das Zugelement oder Seil 44 kann eine Sollbruchstelle aufweisen, an der die Verbindung zwischen dem Gassack 40 und dem Kolben 25 unterbrochen werden kann, so daß sich der Gassack 40 nach dem Zünden der zweiten Treibgasladung unbehindert weiter entfalten kann. Die Sollbruchstelle kann an der Befestigung des Seils 44 am Gassack 40 oder am Kolben 25 vorgesehen sein.
Wenn durch einen nicht näher dargestellten, insbesondere fahrzeugsensitiven Sensor eine überhöhte Fahrzeuggeschwindigkeitsänderung festgestellt wird, wird durch eine Sensorauslösung zuerst die Zündladung, d. h. der Festsprengstoff, in der ersten Zündkammer 15 mittels des elektrischen Zünders 19 gezündet. Die die Zündladung umgebende Zündkammertrennwand 16 wird von dem Zünddruck vorzugsweise an zumindest einer Sollbruchstelle 18 zur Treibgaskammer 4 hin aufgebrochen. Gleichzeitig zündet der Zünddruck das darin enthaltene Treibgas, das wiederum die Metallmembran 22 des Gehäuses 1 aufbricht, wobei das Auf­ brechen durch die Sollbruchstelle oder Rille 50 vorgegeben ist. Durch die Zwickel 52 ist das Aufbrechen und Aufbiegen der Metallmembran 22 noch zusätzlich erleichtert. Ein Loslösen von Teilen der Metallmembran 22, die den Gassack 40 beschädigen könnten, wird vermieden. Ein Sieb (nicht dargestellt) kann zwischen der Metallmembran 22 und dem Gassack 40 vorgesehen sein, um in dem Fall, daß Metallteile abbrechen, diese aufzufangen. Somit wird eine Beschädigung des Gassackes sicher verhindert.
Das Treibgas strömt in den Gassack 40, bläst diesen auf und schiebt ihn (die Abdeckung wird dabei weggebogen) in die gewünschte Richtung zum Schutze eines Fahrzeuginsassen vor, wobei das Seil 44 an seinem Vorderendbereich entfaltet und mitbewegt wird. Die erste Stufe des Gasgenerators der Airbag­ vorrichtung ist somit wirksam geworden.
Trifft der sich während der ersten Stufe entfaltende Gassack 40 auf ein Hindernis wie z. B. auf den Kopf oder die Brust eines Fahrzeuginsassen, so wird sich der Gassack 40 nicht weiter entfalten und das Seil kann nicht gespannt werden. Der Kolben 25 bleibt in seiner Ruheposition, so daß die zweite Treibgasladung des Gasgenerators nicht gezündet wird.
Kann sich jedoch der Gassack 40 über einen festgelegten Bereich hinaus ungehindert weiter entfalten und vorschieben, so wird das auf eine bestimmte Länge eingestellte Seil 44 gespannt und bewegt den Kolben 25 in der Führung 26 schlagartig nach vorne zur Oberseite 8 hin, bis die Nase 31 des Kolbens 25 auf den Ringzünder 28 der Zündpatrone 27 auftrifft. Die Explosion der Zündpatrone 27 bricht die Zündkammertrennwand 24 zur Treibgaskammer 5 hin auf, wobei Sollbruchstellen wie z. B. die Sollbruchstelle 53 das Aufbrechen erleichtern oder den Ort des Aufbrechens vorgeben können, und zündet das Treibgas in der zweiten Treibgaskammer 5. Der Druck des gezündeten Treibgases bricht die Metallmembran 22 an der Rille 51 auf, so daß das Treibgas in den Gassack 40 strömt, ihn aufbläst und weiter in Vorschubrichtung bewegt.
Die Größe der mit Treibgas gefüllten Treibgaskammern und/oder die Treibgas­ füllmenge kann gemäß den Anforderungen an das Auslöseverhalten unter­ schiedlich sein, um ein entsprechendes Aufblasverhalten des Gassackes 40 bereitzustellen.
Die beschriebene Airbagvorrichtung eignet sich durch ihren kompakten Aufbau insbesondere zur Unterbringung in einem Lenkrad eines Fahrzeugs, kann jedoch auch an anderer Stelle in einem Fahrzeug angeordnet werden wie z. B. in einer Rückenlehne der Frontsitze oder in den Seitenwänden des Fahrzeuges. Die zylindrische Form des Gehäuses kann entsprechend der Einbausituation abge­ ändert werden, z. B. in ovale oder rechteckige Form.

Claims (23)

1. Airbagvorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einem in Folge einer Sensorauslösung durch einen Gasgenerator mit Treibgas aufblasbaren Gassack, der beim Aufblasen in einen Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs vorschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gasgenerator zwei in zeitlicher Aufeinanderfolge zündbare Antriebsstufen mit Treibgasladungen aufweist,
wobei die erste Treibgasladung durch die Sensorauslösung gezündet wird und die zweite Treibgasladung fakultativ gezündet wird, wenn sich der Gassack (40) über eine definierte Vorschubstellung hinaus bewegt.
2. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Treibgasladung des Gasgenerators durch eine mechanische Zündeinrichtung (44, 25, 27) gezündet wird.
3. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gassack (40) selbst bei seinem Vorschub die Auslösung der Zünd­ einrichtung der zweiten Treibgasladung des Gasgenerators steuert.
4. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gassack (40) ein Auslöse-Zugelement (44) enthält, das bei einer festgelegten Vorschubposition des Gassackes (40) die Zündung der zweiten Treibgasladung des Gasgenerators bewirkt.
5. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Gehäuse (1) des Gasgenerators zwei mit einem Treib­ gas gefüllte Treibgaskammern (4, 5) mit jeweiliger Zündeinrichtung (19 bzw. 44, 25, 27) aufweist.
6. Airbagvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibgaskammern (4, 5) unterschiedliche Volumina aufweisen.
7. Airbagvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Treibgaskammern (4, 5) unterschiedliche Füllmengen an Treibgas enthalten.
8. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Treibgaskammer (4, 5) eine Zündkammer (15, 23) mit einem pyrotechnischen Zünder (19, 27) zugeordnet ist.
9. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich eine axiale Begrenzung (9) jeder Treibgaskammer (4, 5) nach der jeweiligen Zündung durch den Treibgasdruck zum Ausströmen des Treibgases in den Gassack (40) öffnet.
10. Airbagvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzung (9) zum definierten Öffnen zumindest eine Sollbruchstelle (50, 51, 52) und/oder unterschiedliche Wandstärken aufweist.
11. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen der Begrenzung (9) und dem Gassack (40) ein Sieb angeordnet ist.
12. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gassack (40) in seiner Ruhestellung derart gefaltet ist, daß sich beim Füllen mit Treibgas zuerst sein zentraler Bereich (43) entfaltet und daß bei weiterem Befüllen mit Treibgas der zweiten Treibgasladung seine Randbereiche gefüllt werden.
13. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (1) aus einem Leichtmetall-Strangpreßprofil hergestellt ist.
14. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gasgenerator als Hybridgenerator mit zusätzlichem Sprengstoff in den Zündkammern (15, 23) ausgebildet ist.
15. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die mechanische Zündeinrichtung der zweiten Treibgas­ ladung oder Stufe einen bewegbaren Kolben (25) als Aufschlagzünder für die Zündladung (27) aufweist.
16. Airbagvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (25) mit dem Zugelement (44) verbunden und von diesem bewegbar ist, und daß die Verbindung des Kolbens (25) mit dem Gassack (40) über das das Zugelement (44) lösbar ist, nachdem sich der Kolben (25) zur Zündauslösung bewegt hat.
17. Airbagvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (25) unter Federvorspannung steht.
18. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kolben (25) eine Nase (31) zum Aufschlagen auf einen Ringzünder (28) der Zündpatrone (27) aufweist.
19. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (1) an seiner Oberseite (8) eine mit dem Gehäuse (1) verschweißte Metallmembran (22) als Begrenzung (9) der Treibgaskammern (4, 5) aufweist.
20. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Bodenplatte (7) des Gehäuses (1) Schraubdeckel (33, 34) zum Verschließen der Zündkammern (15, 23) aufweist.
21. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gassack (40) an der Oberseite (8) des Gehäuses (1) gefaltet angeordnet ist, das Gehäuse (1) an seinem Umfang umgreift und an der Unterseite (6) das Gehäuses (1) mit einem Klemmring (42) befestigt ist.
22. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die erste Treibgasladung oder Stufe des Gasgenerators elektrisch gezündet wird.
23. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (1) eine im wesentlichen zylindrische Form zur Unterbringung in einem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs aufweist.
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