DE19703297A1 - Zweiteilige Schachtelkonstruktion mit einstellbarer Abmessungssteuerung - Google Patents
Zweiteilige Schachtelkonstruktion mit einstellbarer AbmessungssteuerungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Schachtelkonstruktionen, die für Verpackung,
Lagerung und Versand von flachen, rechteckigen Gegenständen beliebiger
Größe geeignet sind, beispielsweise für Bücher und ähnliches.
Es ist Stand der Technik, Versand- und Lagerschachteln in einer großen
Bandbreite von Abmessungen und Formen herzustellen. Am weitesten
verbreitet sind hohle, sechsseitige Würfel oder dreidimensionale rechteckige
Formen mit Seitenwänden aus Wellpappe sowie oberen und unteren
Verschlüssen. Es ist ebenfalls Stand der Technik, Lager- und
Versandschachteln für Druckerzeugnisse wie Bücher und ähnliches
bereitszustellen. Dabei war es für die Packmittelindustrie für Bücher von
Nachteil, Produkte zum Einpacken von Büchern wechselnder Abmessungen
bereitstellen zu müssen. Üblicherweise wird eine bestimmte Schachtelgröße
für die Abmessungen einer vorgegebenen Buchgröße benötigt. Ganz
offensichtlich wird ein Buch, das für sein Packmitteln zu groß ist, entweder
nicht passen oder die Schachtel deformieren. Gegenstände, die kleiner sind
als die Schachtelabmessungen, können entweder durch den Einsatz von
Füllstoffen oder sonstigem passend verpackt werden oder sie werden in der
Schachtel während des Transports umherschleudern, womit sie
zerstörungsgefährdet sind. Diese Situation verlangt, daß der Verpacker
einen großen Vorrat unterschiedlicher Schachtelgrößen für den Versand von
Gegenständen wechselnder Abmessungen vorhält.
Üblicherweise haben herkömmliche Schutzkartonbögen einen T-förmigen
Zuschnitt und verursachen bei ihrer Herstellung dadurch einen
nennenswerten Materialabfall. Darüber hinaus erfordern die üblicherweise
verwendeten Kartonbögen, unabhängig von der Form, ganz spezielle
Schneidformen und -werkzeuge für ihre Herstellung. Dies ist ein
erheblicher Kostenfaktor, ganz besonders in den Fällen, in denen kurze
Produktionsläufe mit wechselnden Kartonabmessungen erforderlich sind.
Daraus ergibt sich ein Bedarf an einer Vielzahl von Werkzeugen und
erheblichen Vorräten an unterschiedlichen Kartonabmessungen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine
Schachtelkonstruktion vorzuschlagen, mittels derer mit einer Abmessung
der Zuschnitte Gegenstände unterschiedlicher Abmessungen passend
verpackt werden können, und bei deren Zuschnitt möglichst wenig
Materialabfall entsteht, sowie ein Verfähren zu entwickeln, mit dem
derartige Schachteln mit einfachen Mitteln ohne zu große Anforderungen an
hierfür einzusetzende Arbeitskräfte oder Maschinen gebildet werden
können.
Gelöst wird dieses Problem durch eine Schachtelkonstruktion, die aufweist:
- (A) ein unteres Teil mit
- (i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- (ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand an einer zweiten Faltlinie mit einem obenliegenden Wandstreifen verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem obenliegenden Wandstreifen erstreckt, und jede der Seitenwände entlang der ersten Faltlinien derart gefaltet ist, daß die Seitenwände oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert sind und jeder der obenliegenden Wandstreifen entlang der zweiten Faltlinien derart gefaltet ist, daß die oben liegenden Wandstreifen in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
- (B) ein oberes Teil mit
- (a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- (b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand an einer zweiten Faltlinie mit einem untenliegenden Wandstreifen verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegenden Wandstreifen erstreckt, wobei jede Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart gefaltet ist, daß die Seitenwände unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert sind und jeder der unten liegenden Wandstreifen derart entlang der zweiten Faltlinien gefaltet ist, daß die unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt,
- (C) wobei das obere Teil mit dem unteren Teil in der Weise verbunden wird, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken,
sowie durch ein Verfahren zur Bildung einer Schachtel, das die Schritte
aufweist:
- A. Darbietung eines unteren Umhüllungsteils mit:
- i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede der Seitenwände mit einem obenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem oben liegenden Wandstreifen erstreckt,
- I) Falten jeder Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart, daß die Seitenwand oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
- II) Falten jedes oben liegenden Seitenstreifens entlang einer zweiten Faltlinie derart, daß der oben liegende Seitenstreifen in einer Ebene positioniert wird, die parallel zu und im Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
- B. Darbietung eines oberen Umhüllungsteils mit:
- a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit einer Längs- und einer Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren und
- b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden bei ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand mit einem untenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegendem Wandstreifen erstreckt,
- I) Falten jeder Seitenwand entlang ersten Faltlinien derart, daß die Seitenwand unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
- II) Falten jedes unten liegenden Wandstreifens entlang der zweiten Faltlinien derart, um den unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene zu positionieren, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt, und
- C. Befestigen des oberen Teils mit dem unteren Teil in der Weise, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken.
Die vorliegende Erfindung schlägt einen zweiteiligen Karton vor, mit dem
eine große Bandbreite von Buchabmessungen wirksam abgedeckt werden
kann. Die Erfindung schafft einen Karton zur Verpackung von Büchern
oder anderen ähnlich flachen, rechteckigen Gegenständen, die Variationen
in der Abmessung der zu verpackenden Gegenstände zuläßt und trotzdem
eine gepolsterte Aufnahme des Gegenstands gewährleistet, ohne die
Kartonabmessungen ändern zu müssen.
Es hat sich herausgestellt, daß der vorgeschlagene zweiteilige
Kartonzuschnitt den Bedarf an Werkzeugen wesentlich mindert, da die
rechteckigen Teile auf einfachen Längsschneid-Rill-Druck-Vorrichtungen,
sogenannten "Drucker-Schlitzern" oder "Printer-Slotter" hergestellt werden
können. Die Erfindung reduziert auch das Erfordernis einer hohen
Bevorratung an Kartonbögen, da sie den Einsatz eines Satzes rechteckiger
Bögen für die Verpackung einer Vielzahl von Buchabmessungen erlaubt.
Die erwähnten und weitere Vorteile werden verdeutlicht bei der
Beschreibung von drei Ausführungsbeispielen, die in der Patentzeichnung
in sechs Figuren dargestellt sind.
Fig. 1 ist die perspektivische Ansicht des oberen Teils, sowohl vor als
auch nach der Faltung, das die äußere Hülle der zweiteiligen
Kartonanordnung gemaß der Erfindung bildet.
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des unteren Teils, sowohl vor als
auch nach der Faltung, das die innere Hülle der zweiteiligen
Kartonanordnung entsprechend der Erfindung bildet.
Fig. 3 ist die perspektivische Ansicht des zusammengesetzten Kartons,
nachdem das obere Teil mit dem unteren Teil verbunden worden
ist.
Fig. 4 ist eine Schnittansicht des zusammengefügten Kartons des
Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3, der ein Buch enthält, nachdem
das obere Teil mit dem unteren Teil verbunden worden ist.
Fig. 5 ist eine teilweise Schnittansicht durch ein anderes
Ausführungsbeispiel, das ziehharmonikaartig auf die Abmessung
des zu verpackenden Gegenstands zusammengedrückt werden kann.
Fig. 6 ist eine teilweise Schnittansicht durch ein weiteres
Ausführungsbeispiel, bei dem neben dem zu verpackenden
Gegenstand Kissen oder Luftzellen zur Polsterung gebildet werden.
In der Praxis wird eine erfindungsgemaße zweiteilige Schachtelkonstruktion
bereitet, die ein oberes Teil 1 und ein unteres Teil 21 enthält, wie in Fig. 1
und 2 dargestellt. Das obere Teil 1 gemäß Fig. 1 enthält eine mittlere Tafel
3 mit rechteckigen Seitenwänden 5 und 7, die an ihren Querenden an ersten
Faltlinien 13 und 15 angelenkt sind. Die Seitenwände 5 und 7 sind in ihren
Abmessungen etwa gleich. Verbunden mit jeder Seitenwand an zweiten
Faltlinien 17 und 19 sind jeweils unten liegende Wandstreifen 9 und II. Die
unten liegenden Wandstreifen 9 und 11 sind in ihren Abmessungen etwa
gleich. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände 5 und
7 entlang erster Faltlinien 13 und 15 nach unten in eine Ebene gebogen, die
senkrecht zu und unter der mittleren Tafel 3 ist. Die unten liegenden
Wandstreifen 9 und 11 werden dann entlang zweiter Faltlinien 17 und 19 in
eine Ebene gebogen, die parallel zu und im Abstand von der mittleren Tafel
3 liegt, wie in Fig. 1 dargestellt.
In Fig. 2 weist das untere Teil 21 eine mittlere Tafel 23 auf, die rechteckige
Seitenwände 25 und 27 hat, die an den Querenden an ersten Faltlinien 33
und 35 angelenkt sind. Die Seitenwände 25 und 27 sind in ihren
Abmessungen etwa gleich. Verbunden mit jeder Seitenwand an zweiten
Faltlinien 37 und 39 sind jeweils oben liegende Wandstreifen 29 und 31.
Die oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 sind in ihren Abmessungen
etwa gleich. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände
25 und 27 des unteren Teils 21 nach oben in eine Ebene gebogen, die
oberhalb der mittleren Tafel 23 liegt und Winkel 2 und 4 bildet. Die Winkel
2 und 4 dieser Ebene in Bezug auf die mittlere Tafel 23 variieren
entsprechend der Abmessungen der zu verpackenden Gegenstände. Winkel
2 und 4 sind etwa gleich groß. In einer besonderen Ausführungsform
betragen die Winkel 2 und 4 jeweils etwa 90 Grad. In anderen
Ausführungsformen betragen die Winkel 2 und 4 weniger als 90 Grad. Nach
dem Falten der Wände 25 und 27 werden die Wandstreifen 29 und 31 dann
in eine Ebene gebogen, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der
mittleren Tafel 23 liegt, wie in Fig. 2 dargestellt.
In der Praxis werden die Seitenwände 25 und 27 des unteren Teils 21 nach
oben in eine Ebene oberhalb der mittleren Tafel 23 entlang erster Faltlinien
33 und 35 gebogen, wobei Winkel 2 und 4 gebildet werden, die der Größe
des zu verpackenden Gegenstandes 6 angepaßt sind. Die oben liegenden
Wandstreifen 21 und 31 werden dann entlang zweiter Faltlinien 37 und 39
in eine Ebene gebogen, die parallel zu und im Abstand von der mittleren
Tafel 23 liegt, um über dem zu verpackenden Gegenstand 6 zu liegen, wie
in Fig. 2 dargestellt. Vorzugsweise sind die oben liegenden Wandstreifen 29
und 31 mit Klebestreifen 41 und 43 versehen.
Die mittlere Tafel 3 des oberen Teils 1 wird dann auf die oben liegenden
Wandstreifen 29 und 31 gesetzt, wo die optionalen Klebestellen 41 und 43,
auf denen beispielsweise Klebepunkte aufgebracht sein können, die
Oberseiten der oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 an die Unterseite
der mittleren Tafel des oberen Teils festkleben. In einer anderen
Ausführungsform gemäß der Erfindung kann eine (nicht dargestellte)
Umreifung, beispielsweise aus Band oder anderen Materialien, die unteren
Verpackungstafeln und den darin aufgenommenen zu verpackenden
Gegenstand umschließen. Die Seitenwände 5 und 7 des oberen Teils werden
dann nach unten entlang erster Faltlinien 13 und 15 um einen 90 Grad-
Winkel in Bezug auf die mittlere Tafel 3 umgebogen. Die unten liegenden
Wandstreifen 9 und 11 werden dann entlang zweiter Faltlinien 17 und 19
gebogen. Vorzugsweise werden die unten liegenden Wandstreifen 9 und 11
an den Boden der mittleren Tafel 23 des unteren Teils mittels optionaler
Klebestellen 45 und 47 angeklebt. Alternativ kann das obere Teil mit dem
unteren Teil und dem darin aufgenommenen, zu verpackenden Gegenstand
durch eine Umreifung verbunden werden, welche das obere und das untere
Teil umschließt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das obere Teil 1
entweder von derselben Größe wie das untere Teil 21, oder es ist etwas
größer als das untere Teil 21. Die komplettierte Schachtelkonstruktion, bei
der das obere Teil 1 mit dem unteren Teil 21 verbunden ist, ist in Fig. 3
dargestellt. Fig. 4 zeigt eine geschnittene Ansicht davon.
In einem anderen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel können die
Seitenwände 25 und 27 jeweils eine gegenläufig eingerillte Faltlinie 33b
und 35b aufweisen, die in der Mitte zwischen und parallel zu den Faltlinien
33 und 37 bzw. 35 und 39 angeordnet sind. Dadurch wird das
ziehharmonikaartige Zusammendrücken der Seitenwände 25 und 27
ermöglicht. Dabei wird die Verpackung bis auf die Höhe des zu
verpackenden Gegenstands zusammengedrückt, bis die mittlere Tafel 3 des
oberen Teils 1 auf dem Gegenstand 6 aufliegt, wie dies in Fig. 5 dargestellt
ist.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung können
jeweils zwei parallele Faltlinien 33a und 37a bzw. 35a und 39a zu den
Faltlinien 33 und 37 bzw. den Faltlinien 35 und 39 hinzugefügt werden, die
derart zueinander beabstandet sind, daß der Zuschnitt des unteren Teils 21,
an dessen beiden Enden die jeweils vier parallelen Faltlinien angeordnet
sind, zu einem rechteckigen Kissen oder einer Luftzelle umgebogen werden
kann, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist. In einer ganz besonders bevorzugten
Ausfürungsform sind dabei die Abstände zwischen den Faltlinien 35 und
35a sowie 39 und 39a bzw. 33 und 33a sowie 37 und 37a so bemessen, daß
sie der Höhe des zu verpackenden Gegenstands 6 entsprechen, während die
Abschnitte zwischen den Faltlinien 35a und 39 sowie 39a und dem Ende
des Wandstreifens 29 bzw. 33a und 37 sowie 37a und dem Ende des
Wandstreifens 31 eine konstante Länge haben können.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind das obere Teil 1 und das untere
Teil 21 aus flachem Balmaterial gebildet, wie Pappe, Faserfolie,
kunststoffbeschichtete Pappe oder vorzugsweise Wellpappe. Wellpappe ist
entsprechend dem wohlbekannten Stand der Technik mit internen
Wellenbahnen aufgebaut. Solche Wellenbahnen umfassen eine Vielzahl von
beabstandeten parallelen Graten, die zwischen zwei Bögen aus flachem
Karton sandwichartig abgedeckt sind. In einer bevorzugten
Ausführungsform werden das obere und das untere Teil so positioniert, daß
die Wellenbahnen 51 des oberen Teils senkrecht zu den Wellenbahnen 49
des unteren Teils verlaufen. Das verleiht der gesamten Anordnung
zusätzliche Festigkeit. Es ermöglicht, daß das obere Teil 1 und ein unteres
Teil 21 wechselweise dazu beitragen, der Schachtel als Ganzes Festigkeit
und Steifigkeit zu verleihen, wenn die Wellpappe so aufgebaut ist, daß die
Richtung der Welllinien oder der Wellenbahnen entweder entlang oder quer
zu den Rohbahnen verlaufen, aus denen die Teile hergestellt sind. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform sind sowohl das obere Teil 1 als
auch das untere Teil 21 aus Wellpappe hergestellt, deren Wellenlinien um
90 Grad gegeneinander versetzt sind. Das heißt, daß jede sich längs
erstreckende Wellenlinien über ihre gesamte Länge aufweist und dennoch
die Lage der Teile zueinander dazu führt, daß die Wellenlinien senkrecht
zueinander verlaufen. Das führt zu zusätzlicher Stärke der Schachteln.
Die verwendeten Materialien und deren Stärke können in Abhängigkeit von
Kosten, Gewicht und den gewünschten Festigkeitseigenschaften
verschieden sein. Solche Materialien sind wohl bekannt. Die Faltlinien
können nach bekannten Verfahren genutet oder gerillt werden. Die Tiefe
der Faltlinien wird durch die Auswahl der gewünschten Materialien für die
beabsichtigte Verwendung bestimmt. Sowohl das obere Teil 1 als auch das
untere Teil 21 sind von einheitlicher Konstruktion, die die Herstellung,
Verschiffung, Handhabung und Lagerung in flacher Konfiguration
ermöglichen, wie sie in Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Sie können fertig
gefaltet und zu der gewünschten Schachtelkonstruktion entweder mit Hilfe
von Maschinen oder durch ungelernte Arbeitskräfte in sehr kurzer Zeit
zusammengefügt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform können
die Außenoberflächen der Schachtelkonstruktion mit irgendwelchen
gewünschten Aufdrucken versehen werden, wie Werbeinformation,
Marken, Produktspezifikation oder ähnlichem.
Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung dieser Schachtelkonstruktion ist
der verminderte Materialabfall bei der Produktion des oberen Teils 1 und
des unteren Teils 21. Das obere Teil 1 und das untere Teil 21 sind im
wesentlichen identische rechteckige Teile aus flachem Bahnmaterial, die
keine Schneidformen erfordern. Lediglich einfache Längsschneid-Rill-
Druck-Vorrichtungen sind erforderlich. Dies senkt nicht nur die Menge an
Abfallmaterial, es reduziert auch den notwendigen Vorrat an fertigen
Bögen, da es den Einsatz eines Satzes rechteckiger Bögen für die
Verpackung einer Vielzahl von Buchabmessungen erlaubt. Die Erfindung
erlaubt weiterhin, daß zwei verschiedene Materialien für die beiden
unterschiedlichen Teile der Schachelkonstruktion verwendet werden. Das
untere Teil 21, das, wie in Fig. 2 dargestellt, nach Zusammenstellung der
Verpackung fast unsichtbar bleibt, kann aus einem weniger hochwertigen,
billigeren Material hergestellt werden. Das in Fig. 1 dargestellte sichtbare
obere Teil 1 kann aus höherwertigem Material hergestellt werden, so daß
eine hochwertige Erscheinung bei nennenswert reduzierten Kosten erzielt
werden kann.
Die Vorteile, die mit der hierin beschriebenen Schachtelkonstruktion
erreicht werden können, sind die Anpassungsmöglichkeit an
unterschiedliche Buchabmessungen; sie erlaubt die Verwendung eines
Satzes von Bögen für die Verpackung unterschiedlicher Buchabmessungen,
ohne daß irgendein Wechsel zu unterschiedlichen Kartonbögen oder der
Verpackungsmaschine erforderlich wäre. Wie in Fig. 2 dargestellt, wird das
untere Teil 21 um den Gegenstand geformt, der von irgendeiner Größe sein
kann, die auf die Basistafel des unteren Teils 21 paßt, und zwar in einer
solchen Weise, daß die Seitenwände 25 und 27 und die Lage der Faltlinien
37 und 39 sich selbst an die Abmessung des Gegenstands anpassen. In einer
bevorzugten Ausführungsform ist das Material von geringem Gewicht und
hat enge Wellenbahnen, wodurch es möglich wird, daß sich die Faltlinien
37 und 39 in einfacher Weise ohne Vorrillung um die Ecken des
Gegenstands legen. Dies wird automatisch in einer Verpackungsmaschine
mit Hilfe bekannter mechanischer Mittel gewährleistet. Zusätzlich wird der
Gegenstand genau in die Umhüllung passen, die ihn während des
Transports fest verankert am Platz hält.
Claims (18)
1. Eine Schachtelkonstruktion, aufweisend:
- (A) ein unteres Teil (21) mit
- (i) einer rechteckigen mittleren Tafel (23) aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- (ii) einem Paar von Seitenwänden (25, 27) aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien (33, 35) angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden (25, 27) und der mittleren Tafel (23) erstrecken, wobei jede Seitenwand (25, 27) an einer zweiten Faltlinie (37, 39) mit einem obenliegenden Wandstreifen (29, 31) verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie (33, 35) verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand (25, 27) und dem obenliegenden Wandstreifen (29, 31) erstreckt, und jede der Seitenwände (25, 27) entlang der ersten Faltlinien (33, 35) derart gefaltet ist, daß die Seitenwände (25, 27) oberhalb der Ebene der mittleren Tafel (23) positioniert sind und jeder der obenliegenden Wandstreifen (29, 31) entlang der zweiten Faltlinien (37, 39) derart gefaltet ist, daß die oben liegenden Wandstreifen (29, 31) in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der mittleren Tafel (23) liegt, und
- (B) ein oberes Teil (1) mit
- (a) einer rechteckigen mittleren Tafel (3) aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- (b) einem Paar von Seitenwänden (5, 7) aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien (13, 15) angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden (5, 7) und der mittleren Tafel (3) erstrecken, wobei jede Seitenwand (5, 7) an einer zweiten Faltlinie (17, 19) mit einem untenliegenden Wandstreifen (9, 11) verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie (13, 15) verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand (5, 7) und dem unten liegenden Wandstreifen (9, 11) erstreckt, wobei jede Seitenwand (5, 7) entlang der ersten Faltlinie (13, 15) derart gefaltet ist, daß die Seitenwände (5, 7) unter der Ebene der mittleren Tafel (3) positioniert sind und jeder der untenliegenden Wandstreifen (9, 11) derart entlang der zweiten Faltlinien (17, 19) gefaltet ist, daß die unten liegenden Wandstreifen (9, 11) in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel (3) liegt,
- (C) wobei das obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) in der Weise verbunden wird, daß die rechteckige mittlere Tafel (3) an dem oben liegenden Wandstreifen (29, 31) und die unten liegenden Wandstreifen (9, 11) an der rechteckigen mittleren Tafel (23) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (23) erstrecken.
2. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (25, 27) und die obenliegenden Wandstreifen
(29, 31) jeweils zusätzliche Faltlinien (33a, 35a; 37a, 39a) aufweisen,
die gleichsinnig wie die anderen Faltlinien (33, 35; 37, 39) eingerillt
und parallel zu diesen angeordnet sind.
3. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstände zwischen den Faltlinien (33, 35) und den Faltlinien
(33a, 35a) sowie zwischen den Faltlinien (37, 39) und den Faltlinien
(37a, 39a) jeweils etwa der Höhe des zu verpackenden Gegenstands
(6) entsprechen.
4. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (25, 27) des unteren Teils (21) jeweils eine
zusätzliche Faltlinie (33b, 35b) aufweisen, die gegenläufig zu den
anderen Faltlinien (33, 37; 35, 39) eingekerbt und jeweils mittig
zwischen und parallel zu diesen angeordnet sind.
5. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das
obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels einer Umreifung
verbunden ist.
6. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das
obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels einer Klebestelle (41,
43) zwischen der rechteckigen mittleren Tafel (3) und dem
obenliegenden Wandstreifen (29, 31) verbunden ist.
7. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, in der das
obere Teil (1) mit dem unteren (21) mittels einer Klebestelle (45, 47)
zwischen den unten liegenden Wandstreifen (9, 11) und der
rechteckigen mittleren Tafel (23) verbunden ist.
8. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das
obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels jeweils einer
Klebestelle (41, 43, 45, 47) zwischen der rechteckigen mittleren Tafel
(3) und dem oben liegenden Wandstreifen (29, 31) und zwischen den
unten liegenden Wandstreifen (9, 11) und der rechteckigen mittleren
Tafel (23) verbunden ist.
9. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der das
obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus einem Material bestehen,
das aus der Gruppe aus Vollpappe, Wellpappe, Pappe oder Plastik
ausgewählt ist.
10. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das
obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus Wellpappe besteht, die
interne paralle Wellenbahnen (49, 51) hat.
11. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das
obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus Wellpappe bestehen, die
interne parallele Wellenbahnen (49, 51) hat, wobei die Wellenbahnen
(51) des oberen Teils (1) senkrecht zu den Wellenbahnen (49) des
unteren Teils (21) verlaufen.
12. Verfahren zur Bildung einer Schachtel, die Schritte aufweisend:
- A. Darbietung eines unteren Umhüllungsteils mit:
- i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
- ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede der Seitenwände mit einem obenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem oben liegenden Wandstreifen erstreckt,
- I) Falten jeder Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart, daß die Seitenwand oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
- II) Falten jedes oben liegenden Seitenstreifens entlang einer zweiten Faltlinie derart, daß der oben liegende Seitenstreifen in einer Ebene positioniert wird, die parallel zu und im Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
- B. Darbietung eines oberen Umhüllungsteils mit:
- a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit einer Längs- und einer Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren und
- b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden bei ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand mit einem untenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegendem Wandstreifen erstreckt,
- I) Falten jeder Seitenwand entlang ersten Faltlinien derart, daß die Seitenwand unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
- II) Falten jedes unten liegenden Wandstreifens entlang der zweiten Faltlinien derart, um den unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene zu positionieren, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt, und
- C. Befestigen des oberen Teils mit dem unteren Teil in der Weise, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken.
13. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem die Seitenwände des unteren
Teils um einen 90 Grad-Winkel in Bezug auf die mittlere Tafel
umgebogen sind.
14. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem die Seitenwände des unteren
Teils in Bezug auf die mittlere Tafel um einen Winkel umgebogen
sind, der kleiner ist als 90 Grad.
15. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem
unteren Teil mittels einer Umreifung verbunden ist.
16. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem
unteren Teil mittels einer Klebestelle zwischen der rechteckigen
mittleren Tafel (B) (a) und dem oben liegenden Wandstreifen
verbunden ist.
17. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem
unteren Teil mittels der Anwendung einer Klebestelle zwischen den
unten liegenden Wandstreifen und der rechteckigen mittleren Tafel
(A) (i) verbunden ist.
18. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem
unteren Teil mittels der Anwendung einer Klebestelle zwischen der
rechteckigen mittleren Tafel (B) (a) und dem oben liegenden
Wandstreifen und der Verwendung einer Klebestelle zwischen den
unten liegenden Wandstreifen und der rechteckigen mittleren Tafel
(A) (i) verbunden ist.
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