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DE19703297A1 - Zweiteilige Schachtelkonstruktion mit einstellbarer Abmessungssteuerung - Google Patents

Zweiteilige Schachtelkonstruktion mit einstellbarer Abmessungssteuerung

Info

Publication number
DE19703297A1
DE19703297A1 DE19703297A DE19703297A DE19703297A1 DE 19703297 A1 DE19703297 A1 DE 19703297A1 DE 19703297 A DE19703297 A DE 19703297A DE 19703297 A DE19703297 A DE 19703297A DE 19703297 A1 DE19703297 A1 DE 19703297A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
panel
fold lines
strip
central panel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19703297A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans L Levi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baldwin Technology Corp
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE19703297A1 publication Critical patent/DE19703297A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/32Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks
    • B65D5/322Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks at least one container body part formed by folding a single blank to essentially U-shape with or without extensions which form openable lid elements
    • B65D5/324Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks at least one container body part formed by folding a single blank to essentially U-shape with or without extensions which form openable lid elements at least two container body parts, each formed by folding a single blank to essentially U-shape
    • B65D5/325Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper having bodies formed by folding and interconnecting two or more blanks at least one container body part formed by folding a single blank to essentially U-shape with or without extensions which form openable lid elements at least two container body parts, each formed by folding a single blank to essentially U-shape whereby one blank forms three sides of the body, and the other blank forms the remaining sides, a hinged lid, and the opposite end closure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Schachtelkonstruktionen, die für Verpackung, Lagerung und Versand von flachen, rechteckigen Gegenständen beliebiger Größe geeignet sind, beispielsweise für Bücher und ähnliches.
Es ist Stand der Technik, Versand- und Lagerschachteln in einer großen Bandbreite von Abmessungen und Formen herzustellen. Am weitesten verbreitet sind hohle, sechsseitige Würfel oder dreidimensionale rechteckige Formen mit Seitenwänden aus Wellpappe sowie oberen und unteren Verschlüssen. Es ist ebenfalls Stand der Technik, Lager- und Versandschachteln für Druckerzeugnisse wie Bücher und ähnliches bereitszustellen. Dabei war es für die Packmittelindustrie für Bücher von Nachteil, Produkte zum Einpacken von Büchern wechselnder Abmessungen bereitstellen zu müssen. Üblicherweise wird eine bestimmte Schachtelgröße für die Abmessungen einer vorgegebenen Buchgröße benötigt. Ganz offensichtlich wird ein Buch, das für sein Packmitteln zu groß ist, entweder nicht passen oder die Schachtel deformieren. Gegenstände, die kleiner sind als die Schachtelabmessungen, können entweder durch den Einsatz von Füllstoffen oder sonstigem passend verpackt werden oder sie werden in der Schachtel während des Transports umherschleudern, womit sie zerstörungsgefährdet sind. Diese Situation verlangt, daß der Verpacker einen großen Vorrat unterschiedlicher Schachtelgrößen für den Versand von Gegenständen wechselnder Abmessungen vorhält.
Üblicherweise haben herkömmliche Schutzkartonbögen einen T-förmigen Zuschnitt und verursachen bei ihrer Herstellung dadurch einen nennenswerten Materialabfall. Darüber hinaus erfordern die üblicherweise verwendeten Kartonbögen, unabhängig von der Form, ganz spezielle Schneidformen und -werkzeuge für ihre Herstellung. Dies ist ein erheblicher Kostenfaktor, ganz besonders in den Fällen, in denen kurze Produktionsläufe mit wechselnden Kartonabmessungen erforderlich sind. Daraus ergibt sich ein Bedarf an einer Vielzahl von Werkzeugen und erheblichen Vorräten an unterschiedlichen Kartonabmessungen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Schachtelkonstruktion vorzuschlagen, mittels derer mit einer Abmessung der Zuschnitte Gegenstände unterschiedlicher Abmessungen passend verpackt werden können, und bei deren Zuschnitt möglichst wenig Materialabfall entsteht, sowie ein Verfähren zu entwickeln, mit dem derartige Schachteln mit einfachen Mitteln ohne zu große Anforderungen an hierfür einzusetzende Arbeitskräfte oder Maschinen gebildet werden können.
Gelöst wird dieses Problem durch eine Schachtelkonstruktion, die aufweist:
  • (A) ein unteres Teil mit
    • (i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • (ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand an einer zweiten Faltlinie mit einem obenliegenden Wandstreifen verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem obenliegenden Wandstreifen erstreckt, und jede der Seitenwände entlang der ersten Faltlinien derart gefaltet ist, daß die Seitenwände oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert sind und jeder der obenliegenden Wandstreifen entlang der zweiten Faltlinien derart gefaltet ist, daß die oben liegenden Wandstreifen in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
  • (B) ein oberes Teil mit
    • (a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • (b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand an einer zweiten Faltlinie mit einem untenliegenden Wandstreifen verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegenden Wandstreifen erstreckt, wobei jede Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart gefaltet ist, daß die Seitenwände unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert sind und jeder der unten liegenden Wandstreifen derart entlang der zweiten Faltlinien gefaltet ist, daß die unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt,
  • (C) wobei das obere Teil mit dem unteren Teil in der Weise verbunden wird, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken,
sowie durch ein Verfahren zur Bildung einer Schachtel, das die Schritte aufweist:
  • A. Darbietung eines unteren Umhüllungsteils mit:
    • i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede der Seitenwände mit einem obenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem oben liegenden Wandstreifen erstreckt,
    • I) Falten jeder Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart, daß die Seitenwand oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
    • II) Falten jedes oben liegenden Seitenstreifens entlang einer zweiten Faltlinie derart, daß der oben liegende Seitenstreifen in einer Ebene positioniert wird, die parallel zu und im Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
  • B. Darbietung eines oberen Umhüllungsteils mit:
    • a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit einer Längs- und einer Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren und
    • b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden bei ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand mit einem untenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegendem Wandstreifen erstreckt,
    • I) Falten jeder Seitenwand entlang ersten Faltlinien derart, daß die Seitenwand unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
    • II) Falten jedes unten liegenden Wandstreifens entlang der zweiten Faltlinien derart, um den unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene zu positionieren, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt, und
  • C. Befestigen des oberen Teils mit dem unteren Teil in der Weise, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken.
Die vorliegende Erfindung schlägt einen zweiteiligen Karton vor, mit dem eine große Bandbreite von Buchabmessungen wirksam abgedeckt werden kann. Die Erfindung schafft einen Karton zur Verpackung von Büchern oder anderen ähnlich flachen, rechteckigen Gegenständen, die Variationen in der Abmessung der zu verpackenden Gegenstände zuläßt und trotzdem eine gepolsterte Aufnahme des Gegenstands gewährleistet, ohne die Kartonabmessungen ändern zu müssen.
Es hat sich herausgestellt, daß der vorgeschlagene zweiteilige Kartonzuschnitt den Bedarf an Werkzeugen wesentlich mindert, da die rechteckigen Teile auf einfachen Längsschneid-Rill-Druck-Vorrichtungen, sogenannten "Drucker-Schlitzern" oder "Printer-Slotter" hergestellt werden können. Die Erfindung reduziert auch das Erfordernis einer hohen Bevorratung an Kartonbögen, da sie den Einsatz eines Satzes rechteckiger Bögen für die Verpackung einer Vielzahl von Buchabmessungen erlaubt.
Die erwähnten und weitere Vorteile werden verdeutlicht bei der Beschreibung von drei Ausführungsbeispielen, die in der Patentzeichnung in sechs Figuren dargestellt sind.
Fig. 1 ist die perspektivische Ansicht des oberen Teils, sowohl vor als auch nach der Faltung, das die äußere Hülle der zweiteiligen Kartonanordnung gemaß der Erfindung bildet.
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des unteren Teils, sowohl vor als auch nach der Faltung, das die innere Hülle der zweiteiligen Kartonanordnung entsprechend der Erfindung bildet.
Fig. 3 ist die perspektivische Ansicht des zusammengesetzten Kartons, nachdem das obere Teil mit dem unteren Teil verbunden worden ist.
Fig. 4 ist eine Schnittansicht des zusammengefügten Kartons des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 3, der ein Buch enthält, nachdem das obere Teil mit dem unteren Teil verbunden worden ist.
Fig. 5 ist eine teilweise Schnittansicht durch ein anderes Ausführungsbeispiel, das ziehharmonikaartig auf die Abmessung des zu verpackenden Gegenstands zusammengedrückt werden kann.
Fig. 6 ist eine teilweise Schnittansicht durch ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem neben dem zu verpackenden Gegenstand Kissen oder Luftzellen zur Polsterung gebildet werden.
In der Praxis wird eine erfindungsgemaße zweiteilige Schachtelkonstruktion bereitet, die ein oberes Teil 1 und ein unteres Teil 21 enthält, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt. Das obere Teil 1 gemäß Fig. 1 enthält eine mittlere Tafel 3 mit rechteckigen Seitenwänden 5 und 7, die an ihren Querenden an ersten Faltlinien 13 und 15 angelenkt sind. Die Seitenwände 5 und 7 sind in ihren Abmessungen etwa gleich. Verbunden mit jeder Seitenwand an zweiten Faltlinien 17 und 19 sind jeweils unten liegende Wandstreifen 9 und II. Die unten liegenden Wandstreifen 9 und 11 sind in ihren Abmessungen etwa gleich. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände 5 und 7 entlang erster Faltlinien 13 und 15 nach unten in eine Ebene gebogen, die senkrecht zu und unter der mittleren Tafel 3 ist. Die unten liegenden Wandstreifen 9 und 11 werden dann entlang zweiter Faltlinien 17 und 19 in eine Ebene gebogen, die parallel zu und im Abstand von der mittleren Tafel 3 liegt, wie in Fig. 1 dargestellt.
In Fig. 2 weist das untere Teil 21 eine mittlere Tafel 23 auf, die rechteckige Seitenwände 25 und 27 hat, die an den Querenden an ersten Faltlinien 33 und 35 angelenkt sind. Die Seitenwände 25 und 27 sind in ihren Abmessungen etwa gleich. Verbunden mit jeder Seitenwand an zweiten Faltlinien 37 und 39 sind jeweils oben liegende Wandstreifen 29 und 31. Die oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 sind in ihren Abmessungen etwa gleich. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände 25 und 27 des unteren Teils 21 nach oben in eine Ebene gebogen, die oberhalb der mittleren Tafel 23 liegt und Winkel 2 und 4 bildet. Die Winkel 2 und 4 dieser Ebene in Bezug auf die mittlere Tafel 23 variieren entsprechend der Abmessungen der zu verpackenden Gegenstände. Winkel 2 und 4 sind etwa gleich groß. In einer besonderen Ausführungsform betragen die Winkel 2 und 4 jeweils etwa 90 Grad. In anderen Ausführungsformen betragen die Winkel 2 und 4 weniger als 90 Grad. Nach dem Falten der Wände 25 und 27 werden die Wandstreifen 29 und 31 dann in eine Ebene gebogen, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der mittleren Tafel 23 liegt, wie in Fig. 2 dargestellt.
In der Praxis werden die Seitenwände 25 und 27 des unteren Teils 21 nach oben in eine Ebene oberhalb der mittleren Tafel 23 entlang erster Faltlinien 33 und 35 gebogen, wobei Winkel 2 und 4 gebildet werden, die der Größe des zu verpackenden Gegenstandes 6 angepaßt sind. Die oben liegenden Wandstreifen 21 und 31 werden dann entlang zweiter Faltlinien 37 und 39 in eine Ebene gebogen, die parallel zu und im Abstand von der mittleren Tafel 23 liegt, um über dem zu verpackenden Gegenstand 6 zu liegen, wie in Fig. 2 dargestellt. Vorzugsweise sind die oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 mit Klebestreifen 41 und 43 versehen.
Die mittlere Tafel 3 des oberen Teils 1 wird dann auf die oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 gesetzt, wo die optionalen Klebestellen 41 und 43, auf denen beispielsweise Klebepunkte aufgebracht sein können, die Oberseiten der oben liegenden Wandstreifen 29 und 31 an die Unterseite der mittleren Tafel des oberen Teils festkleben. In einer anderen Ausführungsform gemäß der Erfindung kann eine (nicht dargestellte) Umreifung, beispielsweise aus Band oder anderen Materialien, die unteren Verpackungstafeln und den darin aufgenommenen zu verpackenden Gegenstand umschließen. Die Seitenwände 5 und 7 des oberen Teils werden dann nach unten entlang erster Faltlinien 13 und 15 um einen 90 Grad- Winkel in Bezug auf die mittlere Tafel 3 umgebogen. Die unten liegenden Wandstreifen 9 und 11 werden dann entlang zweiter Faltlinien 17 und 19 gebogen. Vorzugsweise werden die unten liegenden Wandstreifen 9 und 11 an den Boden der mittleren Tafel 23 des unteren Teils mittels optionaler Klebestellen 45 und 47 angeklebt. Alternativ kann das obere Teil mit dem unteren Teil und dem darin aufgenommenen, zu verpackenden Gegenstand durch eine Umreifung verbunden werden, welche das obere und das untere Teil umschließt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das obere Teil 1 entweder von derselben Größe wie das untere Teil 21, oder es ist etwas größer als das untere Teil 21. Die komplettierte Schachtelkonstruktion, bei der das obere Teil 1 mit dem unteren Teil 21 verbunden ist, ist in Fig. 3 dargestellt. Fig. 4 zeigt eine geschnittene Ansicht davon.
In einem anderen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel können die Seitenwände 25 und 27 jeweils eine gegenläufig eingerillte Faltlinie 33b und 35b aufweisen, die in der Mitte zwischen und parallel zu den Faltlinien 33 und 37 bzw. 35 und 39 angeordnet sind. Dadurch wird das ziehharmonikaartige Zusammendrücken der Seitenwände 25 und 27 ermöglicht. Dabei wird die Verpackung bis auf die Höhe des zu verpackenden Gegenstands zusammengedrückt, bis die mittlere Tafel 3 des oberen Teils 1 auf dem Gegenstand 6 aufliegt, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung können jeweils zwei parallele Faltlinien 33a und 37a bzw. 35a und 39a zu den Faltlinien 33 und 37 bzw. den Faltlinien 35 und 39 hinzugefügt werden, die derart zueinander beabstandet sind, daß der Zuschnitt des unteren Teils 21, an dessen beiden Enden die jeweils vier parallelen Faltlinien angeordnet sind, zu einem rechteckigen Kissen oder einer Luftzelle umgebogen werden kann, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist. In einer ganz besonders bevorzugten Ausfürungsform sind dabei die Abstände zwischen den Faltlinien 35 und 35a sowie 39 und 39a bzw. 33 und 33a sowie 37 und 37a so bemessen, daß sie der Höhe des zu verpackenden Gegenstands 6 entsprechen, während die Abschnitte zwischen den Faltlinien 35a und 39 sowie 39a und dem Ende des Wandstreifens 29 bzw. 33a und 37 sowie 37a und dem Ende des Wandstreifens 31 eine konstante Länge haben können.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind das obere Teil 1 und das untere Teil 21 aus flachem Balmaterial gebildet, wie Pappe, Faserfolie, kunststoffbeschichtete Pappe oder vorzugsweise Wellpappe. Wellpappe ist entsprechend dem wohlbekannten Stand der Technik mit internen Wellenbahnen aufgebaut. Solche Wellenbahnen umfassen eine Vielzahl von beabstandeten parallelen Graten, die zwischen zwei Bögen aus flachem Karton sandwichartig abgedeckt sind. In einer bevorzugten Ausführungsform werden das obere und das untere Teil so positioniert, daß die Wellenbahnen 51 des oberen Teils senkrecht zu den Wellenbahnen 49 des unteren Teils verlaufen. Das verleiht der gesamten Anordnung zusätzliche Festigkeit. Es ermöglicht, daß das obere Teil 1 und ein unteres Teil 21 wechselweise dazu beitragen, der Schachtel als Ganzes Festigkeit und Steifigkeit zu verleihen, wenn die Wellpappe so aufgebaut ist, daß die Richtung der Welllinien oder der Wellenbahnen entweder entlang oder quer zu den Rohbahnen verlaufen, aus denen die Teile hergestellt sind. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind sowohl das obere Teil 1 als auch das untere Teil 21 aus Wellpappe hergestellt, deren Wellenlinien um 90 Grad gegeneinander versetzt sind. Das heißt, daß jede sich längs erstreckende Wellenlinien über ihre gesamte Länge aufweist und dennoch die Lage der Teile zueinander dazu führt, daß die Wellenlinien senkrecht zueinander verlaufen. Das führt zu zusätzlicher Stärke der Schachteln.
Die verwendeten Materialien und deren Stärke können in Abhängigkeit von Kosten, Gewicht und den gewünschten Festigkeitseigenschaften verschieden sein. Solche Materialien sind wohl bekannt. Die Faltlinien können nach bekannten Verfahren genutet oder gerillt werden. Die Tiefe der Faltlinien wird durch die Auswahl der gewünschten Materialien für die beabsichtigte Verwendung bestimmt. Sowohl das obere Teil 1 als auch das untere Teil 21 sind von einheitlicher Konstruktion, die die Herstellung, Verschiffung, Handhabung und Lagerung in flacher Konfiguration ermöglichen, wie sie in Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Sie können fertig gefaltet und zu der gewünschten Schachtelkonstruktion entweder mit Hilfe von Maschinen oder durch ungelernte Arbeitskräfte in sehr kurzer Zeit zusammengefügt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform können die Außenoberflächen der Schachtelkonstruktion mit irgendwelchen gewünschten Aufdrucken versehen werden, wie Werbeinformation, Marken, Produktspezifikation oder ähnlichem.
Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung dieser Schachtelkonstruktion ist der verminderte Materialabfall bei der Produktion des oberen Teils 1 und des unteren Teils 21. Das obere Teil 1 und das untere Teil 21 sind im wesentlichen identische rechteckige Teile aus flachem Bahnmaterial, die keine Schneidformen erfordern. Lediglich einfache Längsschneid-Rill- Druck-Vorrichtungen sind erforderlich. Dies senkt nicht nur die Menge an Abfallmaterial, es reduziert auch den notwendigen Vorrat an fertigen Bögen, da es den Einsatz eines Satzes rechteckiger Bögen für die Verpackung einer Vielzahl von Buchabmessungen erlaubt. Die Erfindung erlaubt weiterhin, daß zwei verschiedene Materialien für die beiden unterschiedlichen Teile der Schachelkonstruktion verwendet werden. Das untere Teil 21, das, wie in Fig. 2 dargestellt, nach Zusammenstellung der Verpackung fast unsichtbar bleibt, kann aus einem weniger hochwertigen, billigeren Material hergestellt werden. Das in Fig. 1 dargestellte sichtbare obere Teil 1 kann aus höherwertigem Material hergestellt werden, so daß eine hochwertige Erscheinung bei nennenswert reduzierten Kosten erzielt werden kann.
Die Vorteile, die mit der hierin beschriebenen Schachtelkonstruktion erreicht werden können, sind die Anpassungsmöglichkeit an unterschiedliche Buchabmessungen; sie erlaubt die Verwendung eines Satzes von Bögen für die Verpackung unterschiedlicher Buchabmessungen, ohne daß irgendein Wechsel zu unterschiedlichen Kartonbögen oder der Verpackungsmaschine erforderlich wäre. Wie in Fig. 2 dargestellt, wird das untere Teil 21 um den Gegenstand geformt, der von irgendeiner Größe sein kann, die auf die Basistafel des unteren Teils 21 paßt, und zwar in einer solchen Weise, daß die Seitenwände 25 und 27 und die Lage der Faltlinien 37 und 39 sich selbst an die Abmessung des Gegenstands anpassen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Material von geringem Gewicht und hat enge Wellenbahnen, wodurch es möglich wird, daß sich die Faltlinien 37 und 39 in einfacher Weise ohne Vorrillung um die Ecken des Gegenstands legen. Dies wird automatisch in einer Verpackungsmaschine mit Hilfe bekannter mechanischer Mittel gewährleistet. Zusätzlich wird der Gegenstand genau in die Umhüllung passen, die ihn während des Transports fest verankert am Platz hält.

Claims (18)

1. Eine Schachtelkonstruktion, aufweisend:
  • (A) ein unteres Teil (21) mit
    • (i) einer rechteckigen mittleren Tafel (23) aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • (ii) einem Paar von Seitenwänden (25, 27) aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien (33, 35) angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden (25, 27) und der mittleren Tafel (23) erstrecken, wobei jede Seitenwand (25, 27) an einer zweiten Faltlinie (37, 39) mit einem obenliegenden Wandstreifen (29, 31) verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie (33, 35) verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand (25, 27) und dem obenliegenden Wandstreifen (29, 31) erstreckt, und jede der Seitenwände (25, 27) entlang der ersten Faltlinien (33, 35) derart gefaltet ist, daß die Seitenwände (25, 27) oberhalb der Ebene der mittleren Tafel (23) positioniert sind und jeder der obenliegenden Wandstreifen (29, 31) entlang der zweiten Faltlinien (37, 39) derart gefaltet ist, daß die oben liegenden Wandstreifen (29, 31) in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand oberhalb der mittleren Tafel (23) liegt, und
  • (B) ein oberes Teil (1) mit
    • (a) einer rechteckigen mittleren Tafel (3) aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • (b) einem Paar von Seitenwänden (5, 7) aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien (13, 15) angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden (5, 7) und der mittleren Tafel (3) erstrecken, wobei jede Seitenwand (5, 7) an einer zweiten Faltlinie (17, 19) mit einem untenliegenden Wandstreifen (9, 11) verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie (13, 15) verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand (5, 7) und dem unten liegenden Wandstreifen (9, 11) erstreckt, wobei jede Seitenwand (5, 7) entlang der ersten Faltlinie (13, 15) derart gefaltet ist, daß die Seitenwände (5, 7) unter der Ebene der mittleren Tafel (3) positioniert sind und jeder der untenliegenden Wandstreifen (9, 11) derart entlang der zweiten Faltlinien (17, 19) gefaltet ist, daß die unten liegenden Wandstreifen (9, 11) in einer Ebene positioniert werden, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel (3) liegt,
  • (C) wobei das obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) in der Weise verbunden wird, daß die rechteckige mittlere Tafel (3) an dem oben liegenden Wandstreifen (29, 31) und die unten liegenden Wandstreifen (9, 11) an der rechteckigen mittleren Tafel (23) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (23) erstrecken.
2. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (25, 27) und die obenliegenden Wandstreifen (29, 31) jeweils zusätzliche Faltlinien (33a, 35a; 37a, 39a) aufweisen, die gleichsinnig wie die anderen Faltlinien (33, 35; 37, 39) eingerillt und parallel zu diesen angeordnet sind.
3. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den Faltlinien (33, 35) und den Faltlinien (33a, 35a) sowie zwischen den Faltlinien (37, 39) und den Faltlinien (37a, 39a) jeweils etwa der Höhe des zu verpackenden Gegenstands (6) entsprechen.
4. Schachtelkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (25, 27) des unteren Teils (21) jeweils eine zusätzliche Faltlinie (33b, 35b) aufweisen, die gegenläufig zu den anderen Faltlinien (33, 37; 35, 39) eingekerbt und jeweils mittig zwischen und parallel zu diesen angeordnet sind.
5. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels einer Umreifung verbunden ist.
6. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels einer Klebestelle (41, 43) zwischen der rechteckigen mittleren Tafel (3) und dem obenliegenden Wandstreifen (29, 31) verbunden ist.
7. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, in der das obere Teil (1) mit dem unteren (21) mittels einer Klebestelle (45, 47) zwischen den unten liegenden Wandstreifen (9, 11) und der rechteckigen mittleren Tafel (23) verbunden ist.
8. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das obere Teil (1) mit dem unteren Teil (21) mittels jeweils einer Klebestelle (41, 43, 45, 47) zwischen der rechteckigen mittleren Tafel (3) und dem oben liegenden Wandstreifen (29, 31) und zwischen den unten liegenden Wandstreifen (9, 11) und der rechteckigen mittleren Tafel (23) verbunden ist.
9. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der das obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus einem Material bestehen, das aus der Gruppe aus Vollpappe, Wellpappe, Pappe oder Plastik ausgewählt ist.
10. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus Wellpappe besteht, die interne paralle Wellenbahnen (49, 51) hat.
11. Schachtelkonstruktion gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das obere Teil (1) und das untere Teil (21) aus Wellpappe bestehen, die interne parallele Wellenbahnen (49, 51) hat, wobei die Wellenbahnen (51) des oberen Teils (1) senkrecht zu den Wellenbahnen (49) des unteren Teils (21) verlaufen.
12. Verfahren zur Bildung einer Schachtel, die Schritte aufweisend:
  • A. Darbietung eines unteren Umhüllungsteils mit:
    • i) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit Längs- und Breitenabmessungen, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren, und
    • ii) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden an ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen den Seitenwänden und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede der Seitenwände mit einem obenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem oben liegenden Wandstreifen erstreckt,
    • I) Falten jeder Seitenwand entlang der ersten Faltlinie derart, daß die Seitenwand oberhalb der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
    • II) Falten jedes oben liegenden Seitenstreifens entlang einer zweiten Faltlinie derart, daß der oben liegende Seitenstreifen in einer Ebene positioniert wird, die parallel zu und im Abstand oberhalb der mittleren Tafel liegt, und
  • B. Darbietung eines oberen Umhüllungsteils mit:
    • a) einer rechteckigen mittleren Tafel aus flexiblem Material mit einer Längs- und einer Breitenabmessung, die jeweils zwei Längs- und zwei Querenden definieren und
    • b) einem Paar von Seitenwänden aus flexiblem Material, von denen jeweils eine an jedem der Querenden bei ersten Faltlinien angelenkt ist, die sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und der mittleren Tafel erstrecken, wobei jede Seitenwand mit einem untenliegenden Wandstreifen an einer zweiten Faltlinie verbunden ist, die parallel zur ersten Faltlinie verläuft und sich über die gesamte Breite zwischen der Seitenwand und dem unten liegendem Wandstreifen erstreckt,
    • I) Falten jeder Seitenwand entlang ersten Faltlinien derart, daß die Seitenwand unter der Ebene der mittleren Tafel positioniert ist,
    • II) Falten jedes unten liegenden Wandstreifens entlang der zweiten Faltlinien derart, um den unten liegenden Wandstreifen in einer Ebene zu positionieren, die parallel zu und mit Abstand unter der mittleren Tafel liegt, und
  • C. Befestigen des oberen Teils mit dem unteren Teil in der Weise, daß die rechteckige mittlere Tafel (B) (a) an dem oben liegenden Wandstreifen und die unten liegenden Wandstreifen an der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) anliegen und sich über die gesamte Strecke entlang der Längsenden der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) erstrecken.
13. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem die Seitenwände des unteren Teils um einen 90 Grad-Winkel in Bezug auf die mittlere Tafel umgebogen sind.
14. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem die Seitenwände des unteren Teils in Bezug auf die mittlere Tafel um einen Winkel umgebogen sind, der kleiner ist als 90 Grad.
15. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem unteren Teil mittels einer Umreifung verbunden ist.
16. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem unteren Teil mittels einer Klebestelle zwischen der rechteckigen mittleren Tafel (B) (a) und dem oben liegenden Wandstreifen verbunden ist.
17. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem unteren Teil mittels der Anwendung einer Klebestelle zwischen den unten liegenden Wandstreifen und der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) verbunden ist.
18. Verfahren gemäß Anspruch 12, bei dem das obere Teil mit dem unteren Teil mittels der Anwendung einer Klebestelle zwischen der rechteckigen mittleren Tafel (B) (a) und dem oben liegenden Wandstreifen und der Verwendung einer Klebestelle zwischen den unten liegenden Wandstreifen und der rechteckigen mittleren Tafel (A) (i) verbunden ist.
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