DE19651692A1 - Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Heckklappenanlenkung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge
mit einer einen im wesentlichen den gesamten Bereich der Heckfläche eines als
Kombifahrzeug ausgebildeten Kraftfahrzeuges übergreifenden heckseitigen Ka
rosserieausschnitt freigebenden bzw. verschließenden, oberendig um eine quer
zur Fahrtrichtung gerichtete Schwenkachse nach oben öffenbar am Dach eines
Kraftfahrzeuges angelenkten Heckklappe, wobei die Heckklappe vermittels we
nigstens eines aus einer feststehenden und einer beweglichen Gelenkhälfte be
stehenden Schwenkgelenkes um eine zum Öffnungsrand des heckseitigen Ka
rosserieausschnittes parallele Achse schwenkbar am Fahrzeugdach angelenkt ist
und mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin durch eine vorspann
bare Federlast in Öffnungsrichtung beaufschlagt oder wenigstens gewichtskom
pensiert ist.
Im Zuge der Konzipierung moderner Kombifahrzeuge mit immer tiefer werden
den Laderaum ist ein ungehinderter und bequemer Zugang auch zu den inner
sten Bereichen des Laderaumes nur dann möglich bzw. erreichbar, wenn die
Heckklappe soweit nach oben verschwenkt werden kann, daß sich der Fahrzeug
benutzer nicht mehr zu bücken braucht um unmittelbar an die Heckwand des
Fahrzeuges heranzutreten. Dies kann in einfachster Weise dadurch erreicht
werden, daß der maximale Öffnungswinkel der Heckklappe derart vergrößert
wird, daß auch große Personen noch völlig ungehindert, d. h. aufrechtstehend bis
unmittelbar an die Heckwand des Fahrzeuges herantreten können.
Eine derartige Vergrößerung des Öffnungswinkels einer Heckklappe bietet in
konstruktiver Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten.
Auf der anderen Seite sind aber in der völligen Öffnungslage sehr steil nach
oben ausgestellte Heckklappen für kleinere Personen nur mit Mühe wieder zu
schließen.
Zudem ist sehr häufig durch die lichte Höhe von Garagen oder Ahnlichem eine
Grenze für den maximalen Öffnungswinkel der Heckklappen gezogen, da ein
unbeabsichtigtes Anschlagen der Heckklappe an der Garagendecke zu Beschädi
gungen wenigstens der Heckklappe führen kann und daher jedenfalls soweit als
möglich vermieden werden soll. Zwar sind zu diesem Zweck bereits längenver
stellbare Stützen bekannt, welche teleskopisch verlängerbar und in der jeweils
eingestellten Länge verriegelbar sind, jedoch erfordern solche Hilfsanordnungen
zum einen einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand und zum anderen eine
besondere Aufmerksamkeit des Fahrzeugbenutzers.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Heckklappenanlenkung
für eine um einen großen Öffnungswinkel nach oben ausstellbare Heckklappe zu
schaffen, welche ein Anhalten bzw. Feststellen der Heckklappe in wenigstens
einer Teilöffnungslage ermöglicht und insbesondere ein unbeabsichtigtes An
schlagen der Heckklappe an einer Garagendecke oder dergl. ausschließt und
welche darüber hinaus ohne großen Aufwand und insbesondere ohne das Erfor
dernis den bei bestehenden Karosseriekonstruktionen vorgesehenen Einbau
raum für die Heckklappenanlenkung zu vergrößern auch in Verbindung mit ge
bräuchlichen Bauarten von Heckklappenanlenkungen anwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß mit
wenigstens einem der Schwenkgelenke der Heckklappenanlenkung eine durch
eine Rastierung gebildete Haltevorrichtung zum Halten der Heckklappe in min
destens einer vorgegebenen Teilöffnungslage baulich vereinigt ist.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung zeichnet sich zunächst durch einen ver
hältnismäßig geringen Herstellungs-und Montageaufwand aus und gewährlei
stet zugleich in Verbindung mit einer dieser zugeordneten Gewichtsentlastung
eine sichere Feststellung der Heckklappe in wenigstens einer Teilöffnungslage,
wobei an die Rastkraft der Haltevorrichtung verhältnismäßig geringe Anforde
rungen gestellt werden, da in diesem Falle keine größeren Kräfte auf die Heck
klappe wirken, insbesondere dann, wenn die Gewichtsentlastung, sei es eine me
chanische Feder, beispielsweise eine Drehstabfeder oder sei es eine Gasfeder di
rekt an der beweglichen Schwenkgelenkhälfte des Heckklappenschwenkgelenkes
angreift. Besonders vorteilhaft ist dabei neben dem geringen Raumbedarf der
Halteeinrichtung insbesondere auch die komfortable Handhabung der Heck
klappe durch den Fahrzeugbenutzer. Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung
gewährleistet aber auch in Verbindung mit einer dem Antrieb der Heckklappe in
Öffnungsrichtung zugeordneten Gasdruckfeder oder dergl. ein sicheres Feststel
len der Heckklappe in wenigstens einer ausgewählten Öffnungslage, da die Ra
stierung ohne besonderen Aufwand hinreichend stark ausgebildet werden kann.
Insbesondere bei solcherart in Öffnungsrichtung angetriebenen Heckklappen,
die sich nach dem Öffnen des Schlosses selbsttätig in Öffnungsrichtung bewegen,
hat die erfindungsgemäße Haltevorrichtung den Vorteil, daß ein Anschlagen der
Heckklappe an einer Garagendecke oder dergl. ausgeschlossen ist.
In einer ersten Verwirklichungsform ist vorgesehen, daß die Rastierung der Hal
tevorrichtung aus einem an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte abgestütz
ten, federbelasteten Rastglied und wenigstens einer diesem zugeordneten an der
beweglichen Schwenkgelenkhälfte angeordneten bzw. ausgebildeten Rastmarke
besteht. Diese Verwirklichungsform bringt den Vorteil mit sich, daß die Halte
vorrichtung im Wesentlichen innerhalb des der Heckklappenanlenkung dienen
den Schwenkgelenkes untergebracht und zugleich auch zusammen mit diesen
als vorgefertigte Baueinheit am Fahrzeug montiert werden kann.
Im einzelnen ist bei dieser ersten Verwirklichungsform der Erfindung vorgese
hen, daß die Heckklappe vermittels einer, insbesondere als schwanenhalsförmig
gekrümmter Scharnierarm ausgebildeten beweglichen Schwenkgelenkhälfte um
eine dem hintersten Rand des Fahrzeugdaches gegenüber innenliegend ange
ordnete Schwenkachse am Fahrzeugdach angelenkt ist und die Haltevorrichtung
aus wenigstens einer mit einem Abstand zu dessen Schwenkachse an den
Scharnierarm angeschlossenen Rastmarke und mindestens einem mit dieser zu
sammenwirkenden, an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte feststehend befe
stigten Rastglied besteht, wobei das der wenigstens einen an den Scharnierarm
angeschlossenen Rastmarke zugeordnete Rastglied vermittels eines Trägers an
der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigt ist.
Bei einem Schwenkgelenk mit einem in üblicher Bauart durch ein U-förmiges
Blechpressteil gebildeten Scharnierarm, der zwei zueinander parallele und ge
geneinander beabstandete, senkrecht zur Schwenkgelenkachse ausgerichtete
Profilstege aufweist, ist das wenigstens eine Rastglied zweckmäßigerweise seit
lich neben dem Scharnierarm angeordnet und ist in Verbindung damit die we
nigstens eine dem Rastglied zugeordnete Rastmarke an einer Seitenfläche des
Scharnierarmes ausgebildet bzw. angeordnet. Naturgemäß kann eine solche
seitliche Rastmarkenanordnung auch bei einem aus einem geschlossenen
Vielkantprofil, insbesondere Vierkantprofil, geformten Scharnierarm vorgesehen
sein.
Eine vorteilhafte Ausbildung bzw. Anbringung der wenigstens einen Rastmarke
an einem solcherart gestalteten Scharnierarm ergibt sich daraus, daß die am
Scharnierarm angeordnete Rastmarke durch ein beide Profilstege des Scharnier
armes umfassendes, aus einem zu einer im wesentlichen C-förmigen Gestalt ge
bogenen streifenförmigen Zuschnitt eines Blechmaterials oder eines Feder
stahlmaterials bestehendes und an wenigstens einem seiner beiden Profilschenkel
mit einer eine Rastmarke umgrenzenden Ausbuchtung versehenes Formteil ge
bildet ist. Der Festlegung des Formteiles am Scharnierarm ist ein formschlüssi
ger Eingriff mit an diesem ausgebildeten Aussparungen oder Anschlägen zuge
ordnet, wobei bei der bevorzugten Ausführungsform des Formteiles vorgesehen
ist, daß den beiden Profilschenkeln des im Wesentlichen eine C-förmigen Gestalt
aufweisenden und den Scharnierarm wenigstens teilweise umgreifenden Form
teiles Ausnehmungen in den Profilstegen des Scharnierarmes zugeordnet sind,
derart, daß das Formteil vermittels formschlüssiger Festlegung unverschieblich
am Scharnierarm gehalten ist.
Im Hinblick auf eine sichere Rastierung ist vorgesehen, daß die, eine Rastmarke
umgrenzenden, Ausbuchtungen der Profilschenkel des Formteiles eine kreis
förmige Grundrißform aufweisen und die mit jeweils einer Rastmarke zusam
menwirkenden Rastglieder jeweils durch eine teilkugelförmige Verprägung des
freien Endes der undrehbar an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkge
lenkhälfte befestigten Träger gebildet ist.
Darüberhinaus ist noch vorgesehen, daß den an ihrem freien Ende ein Rastglied
tragenden Trägern eine sie sowohl in der Richtung des Auflaufens als auch in
der Richtung des Ablaufens der Rastmarken abstützende Anschlaganordnung an
der feststehenden Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist, derart, daß zum einen
die Befestigung der Träger von den aus dem Auflaufen der Rastmarken resultie
renden Kräften weitgehend frei gehalten und zum anderen die Träger zugleich
auch mit einem verhältnismäßig geringen Abstand zu den Rastgliedern stabil
gegen die sie tragende Schwenkgelenkhälfte abgestützt sind.
In einer zweiten Verwirklichungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die be
wegliche heckklappenseitige Schwenkgelenkhälfte durch einen gekrümmten
Scharnierarm gebildet ist und die feststehende, fahrzeugseitige Schwenkgelenk
hälfte wenigstens eine eine der beiden Schmalseiten des die bewegliche
Schwenkgelenkhälfte bildenden Scharnierarmes übergreifende und mit einem
Abstand zur Schwenklagerachse angeordnete Ausladung aufweist und das oder
die federbelasteten, Rastelemente quer zur Bewegungsebene der beweglichen
heckklappenseitigen Schwenkgelenkhälfte verstellbar in einem Führungsgehäu
se angeordnet sind, wobei das oder die durch Kugeln gebildeten Rastelemente
samt der ihm bzw. ihnen zugeordneten Belastungsfeder sowie samt eines oder je
eines Druckstückes innerhalb eines mit Anschlußmitteln, insbesondere wenig
stens einem Anschlußflansch zur Befestigung an einer der beiden Schwenkge
lenkhälften ausgestatteten Führungsgehäuses angeordnet sind, derart, daß die
Rast-oder Haltemittel in Form einer vorgefertigten Baueinheit an ein Schwenk
gelenk angeschlossen werden können.
Selbstverständlich kann aber auch vorgesehen sein, daß die Rastelemente durch
in entsprechend gestalteten Druckstücken gelagerte Rollen oder sonstige Rotati
onskörper gebildet sind.
Entsprechend der bevorzugten Gestaltung der Rastelemente als Kugeln ist vor
gesehen, daß dem oder den samt Führungsgehäuse an der einen Schwenkge
lenkhälfte angeordneten Rastelementen wenigstens eine kalottenförmige Rast
marke an der anderen Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist.
Vorteilhafterweise ist an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte beiderseits der
beweglichen Schwenkgelenkhälfte jeweils ein Führungsgehäuse samt darin auf
genommenem federbelastetem Rastelement angeordnet und weist die bewegliche
Schwenkgelenkhälfte beidseitig kalottenförmige Rastmarken auf.
Für einen einfachen montagefreundlichen Zusammenbau eines solcherart ausge
statteten Schwenkgelenkes ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß die Ausla
dungen der feststehenden Schwenkgelenkhälfte mit einer Ausnehmung für die
Aufnahme eines Führungsgehäuses versehen und jedes Führungsgehäuse mit
einem radial ausladenden Befestigungsflansch ausgestattet ist. Insbesondere
kann eine zylindrische Ausbildung des Führungsgehäuses mit einem Außenge
winde ausgestattet sein, derart, daß das Führungsgehäuse in die Ausnehmungen
in den Ausladungen der feststehenden Schwenkgelenkhälfte einschraubbar ist.
In einer dritten Verwirklichungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß zwei
mittels einer zwischen ihnen angeordneten Druckfeder federbelastete Rastele
mente einander gegenüberliegend in einem Führungsgehäuse angeordnet und
samt Führungsgehäuse in einem Abstand zu deren Anlenkung an der festste
henden Schwenkgelenkhälfte in der beweglichen Schwenkgelenkhälfte angeord
net sind und daß die den Rastelementen zugeordneten kalottenförmigen Rast
marken in den beiden Ausladungen der feststehenden Schwenkgelenkhälfte an
geordnet sind.
Eine über einen ersten Öffnungswinkelbereich hin völlig freigängige Beweglich
keit der Heckklappenanlenkung wird bei jeder der beiden vorstehend aufgezeig
ten Verwirklichungsformen dadurch gewährleistet, daß entweder die kalotten
förmigen Rastmarken oder aber die Rastglieder in dem zweckmäßigerweise
schwanenhalsförmig gekrümmten, die bewegliche Schwenkgelenkhälfte bilden
den Scharnierarm in demjenigen Bereich seiner Krümmung angeordnet sind,
welcher sich während der Öffnungsbewegung der Heckklappe den Ausladungen
der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte bei einem Öffnungs
winkel von mehr als 600 nähert bzw. mit diesen in Überdeckung gelangt.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand eines in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die
Fig. 1 einen Schnitt durch den der Heckklappenanlenkung zugeordneten Be
reich einer Fahrzeugkarosserie;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des Schwenkgelenkes
der Heckklappenanlenkung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III durch das Schwenkgelenk gemäß
Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV durch das Schwenkgelenk gemäß
Fig. 2;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Einzelheit im vergrößerten Maßstab;
Fig. 6 eine Explosionsdarstellung einer zweiten Ausführungsform eines mit
einer Feststelleinrichtung baulich vereinigten Schwenkgelenkes für
eine Heckklappenanlenkung.
Die im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 5 dargestellte Anlenkung für eine
einen heckseitigen Karosserie ausschnitt freigebende bzw. verschließende, oberendig
um eine quer zur Fahrtrichtung gerichtete Schwenkachse 1 nach oben
öffenbar am Dach 2 eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten Kraftfahrzeu
ges angelenkte Heckklappe 3 besteht aus einer fahrzeugseitigen, feststehenden 4
und einer als schwanenhalsförmig gekrümmter Scharnierarm ausgebildeten be
weglichen, klappenseitigen Gelenkhälfte 5, welche vermittels eines Scharnier
stiftes 6 um eine zum Öffnungsrand des heckseitigen Karosserieausschnittes
parallele Achse I schwenkbar miteinander verbunden sind. Eine der Heckklappe
3 zugeordnete, mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin wirksame
Gewichtsentlastung ist in der gezeigten Ausführungsform durch eine Gasfeder 7
gebildet, wobei die Gasfeder 7 in einer im Einzelnen nicht näher dargestellten
Weise in einem dachseitigen Hohlraum der Fahrzeugkarosserie aufgenommen
und befestigt ist und über ihre Kolbenstange 8 an die durch einen gekrümmten
Scharnierarm gebildete bewegliche Gelenkhälfte 5 angeschlossen ist. Dem An
schluß der Gasfeder 7 ist eine Auskragung 9 des Scharnierarmes 5 zugeordnet,
an welchen die Kolbenstange 8 der Gasfeder 7 vermittels eines Gelenkes 10 an
geschlossen ist. An der durch einen gekrümmten Scharnierarm gebildeten
Schwenkgelenkhälfte 5 sind beidseitig Rastmarken 11 angeordnet, welchen
vermittels Träger 12 an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte 4 abgestützte
Rastglieder 13 zugeordnet sind. In der dargestellten Ausführungsform sind die
Rastmarken 11 an einem an den Scharnierarm 5 anschließbaren Formteil 14
ausgebildet. In Verbindung mit der im Ausführungsbeispiel gewählten Ausbil
dung des Scharnierarmes 5 als U-förmiges Blechpreßteil besteht das Formteil
14 aus einem zu einer im Wesentlichen C-förmigen Gestalt gebogenen streifen
förmigen Zuschnitt eines Blechmaterials oder eines Federstahlmaterials, welches
mit jeweils einem seiner beiden Profilschenkeln 15 und 16 jeweils einen der bei
den Profilstege 17 und 18 des als U-förmiges Blechpressteil ausgebildeten
Scharnierarmes 5 umgreift und an seinen beiden Profilschenkeln 15 und 16 je
weils mit einer eine Rastmarke 11 umgrenzenden Ausbuchtung 19 versehen ist.
Zur formschlüssigen Festlegung des Formteiles 14 am Scharnierarm 5 sind den
beiden Profilschenkeln 15 und 16 des im wesentlichen eine C-förmigen Gestalt
aufweisenden und den Scharnierarm 5 wenigstens teilweise umgreifenden Form
teiles 14 Ausnehmungen 20 und 21 in den Profilstegen 17 und 18 des Scharnier
armes 5 zugeordnet. Wie insbesondere aus der Darstellung der Fig. 5 ersicht
lich weisen die beiden Profilschenkel 15 und 16 des im Wesentlichen eine
C-förmigen Gestalt aufweisen den Formteiles 14 zwei zueinander konvergierende
und eine eine Rastmarke 11 umgrenzende Ausbuchtung 19 zwischen sich ein
schließende Längenabschnitte 22 und 23 auf, wobei lediglich das freie Ende 24
jedes Profilschenkels etwa senkrecht zum Profilgrund des Formteiles 14 zurück
gebogen ist. Über die beiden zueinander konvergierenden Längenabschnitte 22
und 23 liegen die beiden Schenkel 15 und 16 des Formteiles 14 an entsprechend
abgeschrägten Flächenbereichen der Ausnehmungen 20 und 21 in den Profilste
gen 17 und 18 des Scharnierarmes 5 an, derart, daß sich eine symmetrische
formschlüssige Abstützung jedes der beiden Profilschenkel 15 und 16 an jedem
der Profilstege 17 und 18 des Scharnierarmes 5 ergibt. Der Profilgrund 25 des
C-förmigen Formteiles 14 ist mit einer nach innen gerichteten Durchwölbung ver
sehen, welche eine die Anlage des Formteiles 14 am Scharnierarm 5 unterstüt
zende Klemmkraft bewirkt.
Die jeweils eine Rastmarke 11 umgrenzenden Ausbuchtungen 19 in den Profil
schenkeln 15 und 16 des Formteiles 14 weisen jeweils eine kreisförmige Grund
rißform auf. Zugleich sind die mit jeweils einer Rastmarke 11 zusammenwirken
den Rastglieder 13, wie insbesondere aus der Darstellung der Fig. 5 ersichtlich,
jeweils durch eine teilkugelförmige Verprägung des freien Endes der undrehbar
an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte 4 befestigten Trä
ger 12 gebildet. Die Träger 12 sind vermittels eines als Stufenniet ausgebildeten
Scharnierlagerbolzens 6 zusammen mit dem Scharnierarm 5 an der feststehen
den, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte 4 befestigt, wobei die Träger 12 je
weils der Schwenkgelenkhälfte 4 gegenüber außenliegend angeordnet und einer
seits vom Kopf 26 und anderseits von der Vernietung des als Stufenniet ausge
bildeten Scharnierlagerbolzens 6 übergriffen sind. Darüberhinaus sind den bei
den Trägern 12 mit einem verhältnismäßig geringen Abstand zu den Rastglie
dern 13 Anschläge 27, 28 an der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkge
lenkhälfte 4 zugeordnet, durch welche sie sowohl in der Richtung des Auflaufens
als auch in der Richtung des Ablaufens der Rastmarken abgestützt sind, wobei
diese Anschlaganordnung die Befestigung der Träger von den aus dem Auf- und
Ablaufen der Rastmarken resultierenden Kräften weitgehend frei hält.
In der in der Fig. 6 dargestellten Ausführungsform besteht das Schwenkgelenk
für die Anlenkung einer in der Zeichnung nicht näher dargestellten Heckklappe
aus einer ersten feststehend an der gleichfalls nicht näher dargestellten Fahr
zeugkarosserie befestigten Schwenkgelenkhälfte 31 und einer zweiten an der
Heckklappe befestigten Schwenkgelenkhälfte 32, wobei die zweite Schwenkge
lenkhälfte durch einen etwa schwanenhalsförmig gekrümmten Scharnierarm 32
gebildet ist und wobei die beiden Schwenkgelenkhälften 31 und 32 vermittels
eines Scharnierlagerbolzens 33 schwenkbar miteinander verbunden sind. Die
feststehende fahrzeugseitige Schwenkgelenkhälfte 31 ist in der dargestellten
Ausführungsform durch ein Gußteil gebildet, welches einerseits mit zwei aufra
genden und Durchgangsbohrungen 33 für einen als Stufenniet ausgebildeten
Schwenklagerbolzen 34 aufweisenden Stegen 35 und andererseits mit diesen
gegenüberliegend angeordneten abwärts zeigenden Ausladungen 6 versehen ist.
Die beiden abwärts zeigenden Ausladungen 36 sind dabei in einem Abstand zu
den Durchgangsbohrungen 33 und damit zur Schwenkgelenklagerachse ange
ordnet und jeweils mit einer Aufnahmebohrung 37 für ein ein Rastelement 38
aufnehmendes Führungsgehäuse 39 versehen, wobei die Aufnahmebohrungen 37
achsparallel zur Schwenkgelenklagerachse ausgerichtet sind. Das Rastelement
38 ist in der gezeigten Ausführungsform durch eine Kugel gebildet und zusam
men mit einer sie belastenden, als Schraubenfeder ausgebildeten Druckfeder 40
sowie einem Druckstück axial verschieblich in dem zylindrisch ausgebildeten
Führungsgehäuse 39 aufgenommen. Das Führungsgehäuse 39 ist mit einem
umlaufenden Befestigungsflansch 41 zur Befestigung an der Ausladung 36 der
feststehenden Schwenkgelenkhälfte 31 versehen. Zudem ist das zylindrische
Führungsgehäuse 39 mit einem sich über einen Teil seiner Länge hin erstrec
kenden Außengewinde versehen, welchem ein entsprechendes Innengewinde in
den Aufnahmebohrungen 37 zugeordnet ist, derart, daß das Führungsgehäuse
39 an die feststehende Schwenkgelenkhälfte 31 anschraubbar ist. Der die be
wegliche Schwenkgelenkhälfte 32 bildende Scharnierarm ist an seinem einen
Ende mit parallelen Armen 42 versehen, in welchen Durchgangsausnehmungen
43 für den die Schwenklagerachse bildenden Schwenklagerbolzen 34 angeordnet
sind. An seinen Schmalseiten weist der Scharnierarm 32 drei im gegenseitigen
Abstand angeordnete, durch kalottenförmige Vertiefungen gebildete Rastmarken
44, 45 und 46 auf, wobei die beim Öffnen der Heckklappe in Schwenkrichtung
vorne liegende Rastmarke in demjenigen Bereich der Krümmung des Scharnier
armes 32 angeordnet ist, welcher sich während der Öffnungsbewegung der
Heckklappe den Ausladungen 36 der feststehenden fahrzeugseitigen Schwenkge
lenkhälfte 31 bei einem Öffnungswinkel von mehr als 60° nähert bzw. mit diesen
in Überdeckung gelangt. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungs
form ist der Scharnierarm 32 auch noch mit einem Ausleger 48 für den Anschluß
einer im Einzelnen nicht dargestellten Gasfeder versehen.
Claims (16)
1. Heckklappenanlenkung für Kraftfahrzeuge mit einer einen im wesentlichen
den gesamten Bereich der Heckfläche eines als Kombifahrzeug ausgebildeten
Kraftfahrzeuges übergreifenden heckseitigen Karosserieausschnitt freige
benden bzw. verschließenden, oberendig um eine quer zur Fahrtrichtung ge
richtete Schwenkachse nach oben öffenbar am Dach eines Kraftfahrzeuges
angelenkten Heckklappe, wobei die Heckklappe vermittels wenigstens eines
aus einer feststehenden und einer beweglichen Gelenkhälfte bestehenden
Schwenkgelenkes um eine zum Öffnungsrand des heckseitigen Karosserie
ausschnittes parallele Achse schwenkbar am Fahrzeugdach angelenkt ist
und mindestens über einen gewissen Öffnungswinkel hin durch eine vor
spannbare Federlast in Öffnungsrichtung beaufschlagt oder wenigstens ge
wichtskompensiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens einem
der Schwenkgelenke der Heckklappenanlenkung eine durch eine Rastierung
gebildete Haltevorrichtung zum Halten der Heckklappe in mindestens einer
vorgegebenen Teilöffnungslage baulich vereinigt ist.
2. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rastierung der Haltevorrichtung aus einem an der feststehenden Schwenk
gelenkhälfte ab gestützten, federbelasteten Rastglied und wenigstens einer
diesem zugeordneten an der beweglichen Schwenkgelenkhälfte angeordneten
bzw. ausgebildeten Rastmarke besteht.
3. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heckklappe vermittels einer als gekrümmter Scharnierarm ausgebil
deten beweglichen Schwenkgelenkhälfte um eine dem hintersten Rand des
Fahrzeugdaches gegenüber innenliegend angeordnete Schwenkachse am
Fahrzeugdach angelenkt ist und die Haltevorrichtung aus wenigstens einer
mit einem Abstand zu dessen Schwenkachse am Scharnierarm ausgebildeten
bzw. angeordneten Rastmarke und mindestens einem mit dieser zusam
menwirkenden, an der feststehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte
feststehend befestigten Rastglied besteht.
4. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens einen an einer Seitenfläche des Scharnierarmes ausgebilde
ten bzw. angeordneten Rastmarke ein vermittels eines Trägers an der fest
stehenden, fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigtes, neben dem
Scharnierarm angeordnetes Rastglied zugeordnet ist.
5. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Scharnierarm ein U-förmige Querschnittsform mit senkrecht zur
Schwenkgelenkachse ausgerichteten Profilstegen aufweist und die am
Scharnierarm angeordnete Rastmarke durch ein beide Profilstege des
Scharnierarmes umfassendes, aus einem zu einer im Wesentlichen C-för
migen Gestalt gebogenen streifenförmigen Zuschnitt eines Blechmaterials
oder eines Federstahlmaterials bestehendes Formteil gebildet ist, wobei das
Formteil in wenigstens einem seiner beiden jeweils einen der Profilstege des
Scharnierarmes umgreifenden Profilschenkel mit einer eine Rastmarke um
grenzende Ausbuchtung versehen ist.
6. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
den beiden Profilschenkeln des im Wesentlichen eine C-förmigen Gestalt
aufweisenden und den Scharnierarm wenigstens teilweise umgreifenden
Formteiles Ausnehmungen in den Profilstegen des Scharnierarmes zugeord
net sind, derart, daß das Formteil vermittels formschlüssiger Festlegung un
verschieblich mit dem Scharnierarm im Eingriff steht und in dieser Lage
vermittels einer durch eine nach innen gerichtete Durchwölbung seines
Profilgrundes unterstützten Klemmkraft in Anlage gehalten ist.
7. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Profilschenkel des im wesentlichen eine C-förmigen Gestalt auf
weisenden Formteiles zwei zueinander konvergierende und eine eine Rast
marke umgrenzende Ausbuchtung zwischen sich einschließende Längenab
schnitte aufweisen und lediglich das freie Ende jedes Profilschenkels etwa
senkrecht zum Profilgrund des Formteiles zurückgebogen ist.
8. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die, eine Rastmarke umgrenzenden, Ausbuchtungen der Profilschenkel des
Formteiles eine kreisförmige Grundrißform aufweisen und daß die mit je
weils einer Rastmarke zusammenwirkenden Rastglieder jeweils durch eine
teilkugelförmige Verprägung des freien Endes der undrehbar an dem fahr
zeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigten Träger gebildet ist.
9. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die einenends undrehbar am fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestig
ten, andernends mit einem Rastglied ausgestatteten Träger jeweils aus ei
nem Zuschnitt eines Flachmaterials, insbesondere eines Federstahlbleches
bestehen.
10. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die an ihrem freien Ende jeweils ein Rastglied aufweisenden Träger vermit
tels eines als Stufenniet ausgebildeten Scharnierlagerbolzens zusammen mit
dem Scharnierarm am fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte befestigt sind
und daß den an ihrem freien Ende ein Rastglied tragenden Trägern eine sie
sowohl in der Richtung des Auflaufens als auch in der Richtung des Ablau
fens der Rastmarken abstützende Anschlaganordnung an der feststehenden
fahrzeugseitigen Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist.
11. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das oder die federbelasteten Rastelemente quer zur Bewegungsebene der
beweglichen heckklappenseitigen Schwenkgelenkhälfte verstellbar in einem
Führungsgehäuse angeordnet sind.
12. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die bewegliche heckklappenseitige Schwenkgelenkhälfte durch einen ge
krümmten Scharnierarm gebildet ist und die feststehende, fahrzeugseitige
Schwenkgelenkhälfte wenigstens eine eine der beiden Schmalseiten des die
bewegliche Schwenkgelenkhälfte bildenden Scharnierarmes übergreifende
und mit einem Abstand zur Schwenklagerachse angeordnete Ausladung
aufweist.
13. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeich
net, daß das oder die Rastelemente samt der ihm bzw. ihnen zugeordneten
Belastungsfeder sowie samt eines oder je eines Druckstückes innerhalb eines
mit Anschlußmitteln, insbesondere wenigstens einem Anschlußflansch zur
Befestigung an einer der beiden Schwenkgelenkhälften ausgestatteten Füh
rungsgehäuses angeordnet sind, wobei das oder die Rastelemente durch Ku
geln gebildet und in federbelasteten Druckstücken gelagert sind und wobei
jedem Rastelement wenigstens eine kalottenförmige Rastmarke an der ande
ren Schwenkgelenkhälfte zugeordnet ist.
14. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die feststehende, fahrzeugseitige Schwenkgelenkhälfte zwei beide
Schmalseiten des die bewegliche Schwenkgelenkhälfte bildenden Scharnier
armes übergreifende und mit einem Abstand zur Schwenklagerachse ange
ordnete Ausladungen aufweist und an jeder dieser beiden Ausladungen je
weils ein Führungsgehäuse samt darin angeordnetem federbelastetem Raste
lement angeordnet ist.
15. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der Ausladungen der feststehenden fahrzeugseitigen
Schwenkgelenkhälfte mit einer parallel zur Schwenkgelenklagerachse aus
gerichteten, insbesondere als Gewindebohrung ausgebildeten Ausnehmung
für die Aufnahme eines Führungsgehäuses versehen und jedes Führungsge
häuse insbesondere mit einem Außengewinde sowie mit einem radial ausla
denden Befestigungsflansch ausgestattet ist.
16. Heckklappenanlenkung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der die bewegliche Schwenkgelenkhälfte bildende Scharnierarm an seinen
beiden Schmalseiten und im Abstand zu seiner Anlenkung an der festste
henden Schwenkgelenkhälfte angeordnete kalottenförmige Rastmarken auf
weist und daß zwei mittels einer zwischen ihnen angeordneten Druckfeder
federbelastete Rastelemente einander gegenüberliegend in einem Führungs
gehäuse angeordnet und samt Führungsgehäuse in einem Abstand zu deren
Anlenkung an der feststehenden Schwenkgelenkhälfte an der beweglichen
Schwenkgelenkhälfte angeordnet sind.
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