DE10228373B4 - Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte, welche einen im Spritzgussverfahren hergestellten, aus thermoplastischem Material bestehenden Chipkartenkörper aufweist, wobei in den Chipkartenkörper mindestens ein mit Kontaktflächen versehenes elektrisches Bauelement eingegossen ist. Bei dem Verfahren werden entsprechend den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruches 1 nach dem Spritzgussvorgang die mit dem Spritzgussmaterial überdeckten Kontaktflächen des elektrischen Bauelementes freigelegt und diese Kontaktflächen anschließend mittels eines elektrisch leitenden Verbindungsmaterials mit korrespondierenden Kontaktflächen eines zusätzlich in den Chipkartenkörper einzusetzenden weiteren elektronischen Bauelementes verbunden.
- Das beschriebene Verfahren wird im Rahmen der Produktion von Chipkarten eingesetzt, welche gegenwärtig für eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungszwecken, beispielsweise als Identifikationsmittel oder zur Speicherung anderer personengebundener Daten eingesetzt werden. Die Speicherung und teilweise auch Verarbeitung der Daten erfolgt auf einem Mikrochip, welcher in ein so genanntes Chipmodul integriert ist, das wiederum in einen oftmals aus thermoplastischem Kunststoff bestehenden Chipkartenkörper eingesetzt wird. Das Chipmodul dient bei der Fertigung der Chipkarte und während seines späteren Einsatzes dem Schutz des darauf befindlichen Mikrochips.
- In der
DE 42 41 482 A1 wird ein Herstellungsverfahren zur Herstellung von IC-Karten beschrieben, bei dem in die aus Kunststoff bestehende Karte zunächst eine Mulde eingebracht, worauf in dieser Mulde ein IC-Baustein mit außenliegenden Kontaktflächen befestigt wird. Zur Verkürzung der Taktzeiten wird zur Herstellung der Mulden zunächst ein Sackloch in die Karte eingebracht und danach die Mulde mit Hilfe eines Prägestempels ausgeformt, wobei das vom Prägestempel verdrängte Material in das Sackloch ausweicht. Die Herstellung des Sackloches erfolgt vorzugsweise durch Fräsen, während das Ausformen der Mulde vorzugsweise durch Warmprägen vorgenommen wird. - Neben dem Chipmodul werden gemäß heutiger Technologie in eine Chipkarte oftmals weitere elektronische Bauelemente wie beispielsweise Batterien, Akkus oder aus Leiterbahnen bestehende Antennenspulen zur kontaktlosen Kommunikation der Chipkarte mit externen Lesegeräten eingebracht. Diese zusätzlichen Bauelemente dienen der Erhöhung der Funktionalität der Chipkarten, wobei neben den genannten Bauelementen selbstverständlich zusätzliche weitere optische bzw. elektronische Elemente in die Karte integriert sein können. Zur Gewährleistung der Funktion und des Zusammenspiels der einzelnen Bauelemente ist deren interne Verschaltung erforderlich. Hierzu besitzen die einzelnen Komponenten Kontaktflächen, wobei bei der Herstellung derartiger Chipkarten die Kontaktflächen einzelner Bauelemente beispielsweise mittels löttechnischer Maßnahmen oder durch Verklebung mit einem so genannten Leitkleber elektrisch miteinander verbunden werden. Bevor eine derartige Verbindung der Kontaktflächen erfolgen kann, müssen diese jedoch von einer sie bedeckenden Kunststoffschicht befreit werden, da die angesprochenen elektronischen Bauelemente, wie Akkus, Batterien, Antennenspulen und dergleichen nach dem Herstellen des Chipkartenkörpers im Spritzgussverfahren durch eine Schicht des Spritzgussmaterials überdeckt sind.
- Herkömmlich erfolgt dieses Freilegen durch einen Fräsvorgang, bei dem naturgemäß in Folge dieser spanabhebenden Bearbeitung Material freigesetzt wird, welches einer sauberen Arbeitsumgebung abträglich ist.
- Um die Schwierigkeiten, die sich bei der Herstellung von Chipkarten mit eingebetteten Bauteilen, insbesondere Antennen, also bei kontaktlosen Chipkarten ergeben, wenn man Ausnehmungen im Kartenkörper derart anbringen will, dass Kontaktflächen der Antenne zugänglich sind, zu umgehen, wird in der
DE 197 20 226 C1 vorgeschlagen, während eines Einsenkvorganges mittels eines Einsenkwerkzeuges (z. B. ein Fräswerkzeug) den Einsenkvorgang dann abzubrechen, wenn eine elektrische Messung ergibt, dass das Einsenkwerkzeug einen Kontaktabschnitt der Antenne berührt. - Die
DE 196 47 846 C1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Chipkarten, wobei ein auf einem Modul befindlicher Halbleiterchip in einer Ausnehmung eines Kartenträgers eingesetzt und mit einer induktiven Signalübertragungseinrichtung in Form einer Antennenspule kontaktiert wird. Gemäß der Erfindung dieser Schrift ist die Antennenspule bzw. sind die Antennenspulenenden mindestens im Bereich von elektrischen Anschlußflächen des Moduls oder des Halbleiterchips innerhalb der Ausnehmung zur Aufnahme von Biege- und Torsionskräften mäander- oder spiralförmig ausgebildet. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dieser Schrift erfolgt die Ausbildung der Antennenspulenenden derart, dass die Mäander- oder die Spiralwindungen mit einem zur Ausnehmungsmitte hin bezogenen zum Kartenlängs- oder querschnitt ansteigenden Verlauf versehen wird. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass beim nachträglichen Einbringen der Ausnehmung in den Kartenkörper, vorzugswese durch Fräsen, eine hinreichend große Kontaktstelle gegeben ist. - In der
DE 198 31 565 C1 wird ein Verfahren zur Herstellung von Chipkarten beschrieben, das sich sich zum Freilegen von Antennenanschlußflächen einer im wesentlichen vollständig in einem Kartengrundkörper einer Chipkarte eingebetteten Antenne eignet. Bei dem Verfahren wird eine Kavität den Kartengrundkörper eingearbeitet und im Bereich der Kavität die Anschlußflächen mittels eines Lasers zumindest bereichsweise freigelegt. Das Freilegen der Anschlußflächen soll verbessert und die Sicherheit erhöht werden. Hierzu wird die Kavität durch Materialabtrag unter Belassung einer die Anschlußflächen vollständig abdeckenden Schutzschicht hergestellt und anschließend durch Zerstören der Schutzschicht mittels des Lasers die Anschlußflächen freigelegt. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte bereitzustellen, bei der das Freilegen der Kontaktflächen zur Verbindung der Bauelemente untereinander ohne spanabhebende Bearbeitung schnell und einfach erfolgen kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Freilegen der Kontaktflächen mittels eines über die Schmelztemperatur des Spritzgussmaterials des Chipkartenkörpers erhitzten Druckstempels erfolgt, welcher in das die Kontaktflächen überdeckende Spritzgussmaterial so weit eingepresst wird, bis der Druckstempel an den verdeckten Kontaktflächen zur Anlage kommt, wobei das überdeckende Spritzgussmaterial im Bereich der Kontaktflächen aufgeschmolzen und verdrängt wird.
- Mit Hilfe des beschriebenen Verfahrens lassen sich im Rahmen der Chipkartenherstellung aufwendige Fräsprozesse vermeiden, wobei insbesondere auch von Vorteil ist, dass eine aufwendige messtechnische Überwachung des Fräsvorganges zum Schutz der empfindlichen Kontaktflächen vor einer Zerstörung im Rahmen des Abfräsens des die Kontaktflächen bedeckenden Kunststoffmaterials nicht mehr notwendig ist. Darüber hinaus fällt keinerlei Abfallmaterial beim erfindungsgemäßen Verfahren an, welches mittels aufwendiger Abzugsvorrichtungen entfernt werden müsste.
- Besondere Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich ergänzend zur technischen Lehre des Anspruches 1 auch aus den Merkmalen der Unteransprüche.
- Der verwendete Druckstempel kann beispielsweise entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung zylinderförmig ausgebildet sein oder er kann eine kegelförmige Spitze aufweisen. Bei Ausbildung des Druckstempels entsprechend der letztgenannten Variante wird der Druckstempel nach dem Auftreffen auf die Kontaktfläche weiter auf diese aufgepresst, bis die Spitze des Druckstempels diese durchstoßen hat. Die Lochausbildung in der Kontaktfläche kann unter bestimmten Rahmenbedingungen eine Verbesserung der anschließend herzustellenden elektrischen Verbindung herbeiführen.
- Eine Ausgestaltungsvariante der elektrischen Verbindung zwischen den einzelnen mit den Kontaktflächen versehenen Bauelementen kann mit Hilfe eines Leitklebers erfolgen, mit dem die freigelegten Kontaktflächen beschichtet werden, wobei die durch den Druckstempel gebildeten Ausnehmungen oberhalb der Kontaktflächen vollständig ausgefüllt werden. Anschließend wird beispielsweise ein Chipmodul in vorhandene Ausnehmungen des Chipkartenkörpers so eingesetzt, dass die an ihm vorhandenen korrespondierenden Kontaktflächen durch den Leitkleber mit den vorher freigelegten Kontaktflächen des im Chipkartenkörper bereits befindlichen Bauelementes verbunden sind.
- Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren in seinen einzelnen Ablaufschritten anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 einen im Spritzgussverfahren hergestellten Chipkartenkörper vor Beginn der erfindungsgemäßen Verfahrensschritte, -
2A ,2B ,2C ,2D eine vergrößerte Darstellung des Details D aus -
1 während verschiedener Ablaufschritte des Verfahrens, -
2E eine Schnittdarstellung ähnlich den2A bis2D zur Erläuterung einer weiteren besonderen Abfolge des erfindungsgemäßen Verfahrens und -
3 den Chipkartenkörper nach Beendigung des Verfahrensablaufes mit eingesetztem elektronischen Bauelement in Form eines Chipmoduls. - In der Darstellung der
1 ist ein Teilbereich eines Chipkartenkörpers1 dargestellt, welcher im Spritzgussverfahren hergestellt ist. Der Chipkartenkörper1 besteht im Wesentlichen aus zwei an Ober- und Unterseite befindlichen Folienschichten2 und3 sowie einer spritzgegossenen Zwischenlage4 . Der Spritzgussherstellvorgang erfolgt dergestalt, dass die Folienschichten2 und3 in eine Spritzgusswerkzeugform eingelegt werden. Die Spritzgusswerkzeugform besteht üblicherweise aus zwei Teilen, in die im aufgeklappten Zustand die Folienschichten2 und3 problemlos eingelegt werden können. Nach dem Schließen der übereinander angeordneten Werkzeughälften wird in die innenliegende Kavität, in der die beiden Folienschichten eingelegt worden sind, ein flüssiges Spritzgussmaterial vorzugsweise aus thermoplastischem Werkstoff eingepresst, welches die Folienschichten2 und3 gegen die Aussenwandungen der Spritzgussform drückt und den Zwischenraum zwischen den Schichten vollständig ausfüllt. Im Zuge des Spritzgussvorganges können in den Chipkartenkörper1 Ausnehmungen5 eingebracht werden, die für die Aufnahme beispielsweise eines Chipmoduls vorgesehen ist. Dies geschieht durch Einbringen entsprechend gestalteter Zusatzelemente in die Werkzeugform. - Aus der
1 ist ersichtlich, dass die Folienschicht3 an der Oberseite des Chipkartenkörpers an ihrer zum inneren gerichteten Oberfläche Leiterbahnen6 mit daran befindlichen Kontaktflächen7 aufweist. Die Leiterbahnen6 bilden auf der Folienschicht3 eine Antenne in Form einer Spule, die zur induktiven kontaktlosen Datenübertragung mit geeigneten externen Datenlesegeräten dient. Diese Daten sind üblicherweise in einem Mikrochip gespeichert, welcher auf einem Chipmodul angeordnet ist, das wiederum in die Ausnehmung5 des Chipkartenkörpers1 implantiert wird. Dieses Chipmodul weist in seiner in die Ausnehmung5 hineinreichenden Unterseite Kontaktflächen auf, welche im Rahmen des Herstellvorganges für die Chipkarte mit den Kontaktflächen7 verbunden werden müssen. - Wie der
1 entnehmbar ist, sind diese Kontaktflächen7 nach dem Spritzgussvorgang jedoch von der Folienschicht3 überdeckt. Um eine Kontaktierung der Kontaktflächen7 zu ermöglichen, muss folglich das Folienschichtmaterial, welches die Kontaktflächen7 überdeckt, zumindest in einem Teilbereich der Kontaktflächen entfernt werden. - Dies geschieht mit Hilfe eines Druckstempels
8 , welcher von der Oberseite des Chipkartenkörpers1 in die Ausnehmung5 im Bereich der Kontaktfläche7 eingefahren wird, wie dies anhand des Pfeilers P in der2A verdeutlicht ist. Der Druckstempel8 ist mit einer Heizvorrichtung versehen, die eine Aufheizung des Druckstempels8 auf eine Temperatur ermöglicht, die oberhalb der Schmelztemperatur des Kunststoffmaterials der Folienschicht3 liegt. Da die Schmelztemperatur der verwendeten Kunststoffmaterialien sehr unterschiedlich ist, kann die Temperatur des Druckstempels in einem weiten Einstellbereich geregelt werden. Auf Grund der Aufheizung des Druckstempels8 wird das Kunststoffmaterial der Folienschicht3 im Moment des Auftreffens des Druckstempels8 auf der Oberseite der Folienschicht3 aufgeschmolzen im Bereich der Druckstempelspitze, wie dies in der2B schematisch verdeutlicht ist. - Der Druckstempel
8 kann somit problemlos in das Kunststoffmaterial der Folienschicht3 so weit eindringen, bis er, wie dies in der2C verdeutlicht ist, an der Kontaktfläche7 mit der daran angeschlossenen Leiterbahn6 zur Anlage kommt. - Wird der Druckstempel
8 anschließend wieder nach oben aus der Ausnehmung5 herausgefahren, so verbleibt, wie dies in der2D dargestellt ist, in der Folienschicht3 oberhalb der Kontaktfläche7 eine zylinderförmige Durchbrechung9 . - Diese Durchbrechung
9 wird in einem anschließenden Verfahrensschritt mit einem Leitkleber10 verfüllt, wobei gleichzeitig an der Oberseite der Folienschicht3 ein Teilbereich ebenfalls mit dem Leitkleber bedeckt wird. Nach diesem Verfahrensschritt kann in die Ausnehmung5 des Chipkartenkörpers1 ein Chipmodul11 eingesetzt werden. Dieses Chipmodul besteht im Wesentlichen aus einem Trägerelement12 und einem daran angeordneten Mikrochip13 . - Die
3 macht deutlich, dass der Mikrochip an der zum Inneren des Chipkartenkörpers gerichteten Unterseite des Trägerelementes12 angeordnet ist, wobei das Trägerelement12 einen umlaufenden Randbereich14 aufweist, mit dem es auf einem ebenfalls umlaufenden Absatz15 der Ausnehmung5 zur Anlage kommt. Trägerelement12 und Mikrochip13 sind so gestaltet, dass im Bereich des Randbereiches14 das Trägerelement12 an seiner zum Inneren des Chipkartenkörpers weisenden Unterseite Kontaktflächen17 aufweist, die durch in der Figur nicht näher dargestellte Leiterbahnen mit dem Mikrochip13 verbunden sind. - Wird das Chipmodul
11 in die Ausnehmung5 eingesetzt, so wird gleichzeitig eine Verbindung zwischen den am Trägerelement12 befindlichen Kontaktflächen und dem Leitkleber10 hergestellt. Da der Leitkleber10 gleichzeitig mit den Kontaktflächen7 verbunden ist, ist somit gleichzeitig eine elektrische Verbindung zwischen dem Mikrochip13 und den Leiterbahnen6 , die die Antenne zur kontaktlosen Datenübertragung bilden, hergestellt, so dass ein Datentransfer zwischen Mikrochip und externen Lesegeräten vonstatten gehen kann. - Selbstverständlich können anstelle der Leiterbahnen
6 an den Kontaktflächen7 auch andere elektronische Bauelemente wie beispielsweise eine Batterie oder ein Akku angeschlossen sein. - Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann es für bestimmte Rahmenbedingungen nützlich sein, wenn entsprechend der Darstellung der
2E der Druckstempel8 an seinem freien Ende kegelförmig ausgebildet ist. Die Ausformung des Druckstempels8 mit einer derartigen Spitze dient dazu, nicht nur eine Durchbrechung9 in die Folienschicht3 des Chipkartenkörpers1 einzubringen, sondern darüber hinaus auch in die Kontaktfläche7 einen Durchlass16 zu formen. Dies geschieht dadurch, dass der Druckstempel8 nach seinem Auftreffen auf die Oberfläche der Kontaktfläche7 weiter in Richtung des Pfeilers P verfahren wird, so dass er unter Aufbietung eines entsprechenden Kraftaufwandes innerhalb der Kontaktfläche7 den Durchlass16 ausformt. Da sowohl die Leiterbahn6 als auch die Kontaktfläche7 aus Kupfermaterial bestehen, stellt die Herstellung des Durchlasses16 bei entsprechender Spitzenausgestaltung des Druckstempels8 keine Schwierigkeit dar. Nachdem der Druckstempel8 wieder aus der Ausnehmung5 entfernt worden ist, erfolgt die Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen dem Chipmodul11 und den Kontaktflächen7 analog der Beschreibung zur3 . -
- 1
- Chipkartenkörper
- 2
- Folienschicht
- 3
- Folienschicht
- 4
- Zwischenlage
- 5
- Ausnehmung
- 6
- Leiterbahn
- 7
- Kontaktfläche
- 8
- Druckstempel
- 9
- Durchbrechung
- 10
- Leitkleber
- 11
- Chipmodul
- 12
- Tragelement
- 13
- Mikrochip
- 14
- Randbereich
- 15
- Absatz
- 16
- Durchlass
- 17
- Kontaktfläche
- P
- Bewegungsrichtung
Claims (3)
- Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte, welche einen im Spritzgussverfahren hergestellten, aus thermoplastischem Material bestehenden Chipkartenkörper (
1 ) aufweist, wobei in den Chipkartenkörper (1 ) mindestens ein mit Kontaktflächen (7 ) versehenes Bauelement (6 ) eingegossen ist, bei dem nach dem Spritzgussvorgang die mit dem Spritzgussmaterial überdeckten Kontaktflächen (7 ) freigelegt werden und diese anschließend mittels eines elektrisch leitenden Verbindungsmaterials (10 ) mit Kontaktflächen eines zusätzlich in den Chipkartenkörper einzusetzenden elektronischen Bauelementes (11 ) verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass das Freilegen der Kontaktflächen (7 ) mittels eines über die Schmelztemperatur des Spritzgussmaterials erhitzten Druckstempels (8 ) erfolgt, welcher in das die Kontaktflächen (7 ) überdeckende Spritzgussmaterial so weit eingepresst wird, bis der Druckstempel (8 ) an den verdeckten Kontaktflächen zur Anlage kommt, wobei das überdeckende Spritzgussmaterial im Bereich der Kontaktflächen (7 ) aufgeschmolzen und verdrängt wird. - Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstempel (
8 ) nach dem Auftreffen auf die Kontaktfläche (7 ) weiter durch die freigelegte Kontaktfläche (7 ) durchgestoßen wird. - Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen Bauelementen einer Chipkarte nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die freigelegten Kontaktflächen (
7 ) mit einem Leitkleber (10 ) beschichtet werden, wobei die durch den Druckstempel (8 ) gebildeten Ausnehmungen (9 ) vollständig ausgefüllt werden.
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