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DE19638196B4 - Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage - Google Patents

Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage Download PDF

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DE19638196B4
DE19638196B4 DE19638196A DE19638196A DE19638196B4 DE 19638196 B4 DE19638196 B4 DE 19638196B4 DE 19638196 A DE19638196 A DE 19638196A DE 19638196 A DE19638196 A DE 19638196A DE 19638196 B4 DE19638196 B4 DE 19638196B4
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DE
Germany
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pump
srfp1
asv1
speed
solenoid valve
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19638196A
Other languages
English (en)
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DE19638196A1 (de
Inventor
Rolf-Hermann Mergenthaler
Jost Brachert
Ruediger Poggenburg
Bernhard Witsch
Norbert Polzin
Robert Kornhaas
Ulrich Dr. Gottwick
Thomas Braun
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to GB9626842A priority patent/GB2308872B/en
Priority to US08/774,625 priority patent/US5779328A/en
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Abstract

Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage mit
– wenigstens einer ansteuerbaren Hydraulikpumpe (sRFP1), die sich in einem Hydraulikkreislauf (D1, USV1, ASV1) befindet, und
– wenigstens einem Magnetventil (ASV1), dessen Betriebszustand auf ein Steuersignal (Svlon/off) hin geändert werden kann, wobei
– die änderbaren Betriebszustände des wenigstens einen Magnetventils (ASV1) dadurch charakterisiert sind, dass das Magnetventil (ASV1) geöffnet oder geschlossen ist und
– durch die Änderung des Betriebszustandes des Magnetventils (ASV1) der Strömungswiderstand in dem Hydraulikkreislauf (D1, USV1, ASV1) beeinflusst wird, und
– einer Überwachungseinheit (10), welche die Hydraulikpumpe (sRFP1) und das Magnetventil (ASV1) ansteuert und welcher die Drehzahl (Np) der Hydraulikpumpe (sRFP1) oder ein die Drehzahl (Np) repräsentierendes Signal (Up) sowie die Ausgangssignale (BLS; Vx) eines Bremspedal- oder Bremslichtschalters und die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit zugeführt werden, mittels der bei Vorliegen bestimmter Betriebsbedingungen abhängig von dem ermittelten Nachlaufverhalten der Hydraulikpumpe (sRFP1) bei unterschiedlichen Betriebszuständen des Magnetventils (ASV1) eine Anzeigevorrichtung...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage.
  • Bremsanlagen zur Vermeidung eines Blockierens der Fahrzeugräder, zur Regelung des Antriebsschlupfes der angetriebenen Räder bzw. zur Regelung der Fahrdynamik sind beispielsweise bekannt aus dem Aufsatz "Antiblockiersystem und Antriebsschlupfregelung der fünften Generation", ATZ Automobiltechnische Zeitschrift 95 (1993) Heft 11, der DE 43 37 133 A1 und der EP 0 538 600 B1 . Zu solchen hydraulisch wirkenden Bremsanlagen gehören unter anderem Magnetventile, durch deren Ansteuerung der Bremsdruck in den einzelnen Radbremssystemen wenigstens erhöht und erniedrigt werden kann, sowie eine Rückförderpumpe, mittels der die Erniedrigung des Bremsdrucks bei entsprechender Magnetventilstellung ermöglicht wird. Hierbei wird die Rückförderpumpe im Allgemeinen durch einen Elektromotor (Pumpenmotor) angetrieben. Aus der erwähnten EP 0 538 600 B1 ist dabei bekannt, die Rückförderpumpe. bei einer Inbetriebnahme des Fahrzeugs wenigstens einmal für eine vorgewählte Zeitspanne anzutreiben.
  • Aus der DE 43 03 206 A1 ist bekannt, die Pedalkraft als Regelgröße für eine Bremsanlage mit Blockierschutzregelung zu verwenden. Um die Pedalkraft zu bestimmen, wird während einer Regelbremsung der Antriebsmotor einer Hydraulikpumpe auf Generatorspannung umgeschaltet und die Höhe der Generatorspannung sowie deren Abklingverhalten ausgewertet. Aus der Generatorspannung und dem Abklingverhalten lässt sich der von der Pedalkraft abhängige Vordruck näherungsweise ermitteln.
  • Aus der WO 94/07717 A1 ist eine Bremsanlage bekannt, bei der im Nachlauf aus der Generatorspannung, die von dem Pumpenmotor erzeugt wird, auf die Drehzahl der Rückförderpumpe geschlossen werden kann.
  • Bei solchen Bremsanlagen werden die Funktionen der Magnetventile und des Pumpenmotors, die in einem Hydroaggregat zusammengefasst sind, durch ein Steuergerät gesteuert. Insbesondere kann es bei einem unsachgemäß montierten Steuergerät zu Fehlfunktionen der Hydraulik kommen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Fehlfunktion der Bremsanlage zu erkennen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer erwähnten Bremsanlage mit einer ansteuerbaren Hydraulikpumpe, die sich in einem Hydraulikkreislauf befindet, und mit wenigstens einem Magnetventil, dessen Betriebszustand auf ein Steuersignal hin geändert werden kann. Dabei wird durch die Änderung des Betriebszustandes des Magnetventils der Strömungswiderstand in dem Hydraulikkreislauf beeinflusst. Der Kern der Erfindung besteht darin, dass Überwachungsmittel vorgesehen sind, mittels der bei Vorliegen bestimmter Betriebsbedingungen abhängig von dem ermittelten Nachlaufverhalten der Hydraulikpumpe bei unterschiedlichen Betriebszuständen des Magnetventils eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige eines Fehlers betätigt wird.
  • Durch die Erfindung ist es möglich, relativ sicher eine Fehlfunktion der Bremsanlage zu erkennen. Diese Fehlfunktion kann dem Fahrer des Fahrzeugs zur Anzeige gebracht werden. Weiterhin kann in Reaktion auf einen erkannten Fehler die Brems- (z. B. Antiblockier-), Antriebs- bzw. Fahrdynamikregelung ausgeschaltet werden. Insbesondere ist es durch die Erfindung möglich, das Steuergerät und das Hydroaggregat in einer Werkstatt getrennt zu tauschen beziehungsweise den bestimmungsgemäßen Zusammenbau zu überprüfen. Durch die Erfindung kann folgendes überprüft werden,
    • – ob das Magnetventil, dessen Betriebszustand geändert wird, richtig schaltet,
    • – ob die Pumpe richtig fördert,
    • – ob, im Falle eines Steuergeräts, das auf dem Hydraulikaggregat montiert ist (sogenanntes Anbau-Steuergerät), diese Montage ordnungsgemäß realisiert wurde. Solche Anbau-Steuergeräte haben im allgemeinen die Ventilspulen integriert, während der Ventilkörper in dem Hydraulikaggregat sitzt. Ist das Anbau-Steuergerät nicht oder nicht korrekt montiert, so werden die im Anbau-Steuergerät integrierten Spulen zwar bestromt, das Ventil schaltet aber nicht hydraulisch. Eine Überwachung, die nur die Bestromung überprüft, ist für diesen Fall also wenig geeignet. Aus diesem Grund werden zur Zeit hohe Sicherheitsanforderungen an einen Austausch eines der Komponenten Anbau-Steuergerät und Hydraulikaggregat gestellt. Durch die Erfindung kann ein Fehler bei der Montage sicher erkannt werden. Da man durch die Erfindung ein nicht oder nicht korrekt montiertes Anbau-Steuergerät systemimmanent erkennen kann, ist es erst durch die Erfindung möglich, einen Austausch der Komponenten im Feld (Werkstatt, Kundendienst) zuzulassen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Überwachungsmittel derart auszulegen, dass bei Vorliegen der bestimmten Betriebsbedingungen
    • – eine erste Ansteuerung der Pumpe bis zu einem ersten Erreichen eines bestimmten Betriebszustandes der Pumpe getätigt wird,
    • – ein erstes Nachlaufverhalten der Pumpe nach dem ersten Erreichen des bestimmten Betriebszustandes der Pumpe ermittelt wird,
    • – das Magnetventil zur Änderung seines Betriebszustandes angesteuert wird,
    • – eine zweite Ansteuerung der Pumpe bis zu einem zweiten Erreichen des bestimmten Betriebszustandes der Pumpe getätigt wird,
    • – ein zweites Nachlaufverhalten der Pumpe nach dem zweiten Erreichen des bestimmten Betriebszustandes der Pumpe ermittelt wird, und
    • – abhängig von dem Vergleich der beiden Nachlaufverhalten die Anzeigevorrichtung zur Anzeige eines Fehlers betätigt wird.
  • Das Vorliegen der Betriebsbedingungen kann dann bestimmt werden, wenn die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit unterhalb eines ersten Schwellwertes und/oder oberhalb eines zweiten Schwellwertes liegt. Alternativ oder in Ergänzung dazu kann zum Vorliegen der Betriebsbedingung bestimmt werden, ob ein Bremssignal anliegt, das einen Bremsvorgang des Fahrzeugs repräsentiert. Die erfindungsgemäße Überwachung, die auf wesentliche Stellglieder der Bremsanlage zugreift, findet also bei niedrigen Geschwindigkeiten und/oder dann statt, wenn vom Fahrer kein Bremsvorgang gewünscht wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Überwachung den Normalbetriebs des Fahrzeugs nicht stört.
  • Die Ermittlung des Nachlaufverhaltens der Pumpe und/oder des ersten und zweiten Erreichens des bestimmten Betriebszustandes der Pumpe kann durch die Auswertung eines die Drehzahl der Pumpe repräsentierenden Signals ausgewertet werden. Dabei ist insbesondere daran gedacht, dass die Pumpe mittels eines Elektromotors angetrieben wird und das die Drehzahl der Pumpe repräsentierende Signal durch eine Auswertung der von dem Pumpenmotor erzeugten Generatorspannung geschieht.
  • Der bestimmte Betriebszustand der Pumpe kann dann erreicht sein, wenn die Drehzahl der Pumpe oder das die Drehzahl der Pumpe repräsentierende Signal einen vorgebbaren ersten Schwellwert erreicht hat.
  • Zur Ermittlung des ersten und zweiten Nachlaufverhaltens der Pumpe kann die Drehzahl der Pumpe oder das die Drehzahl der Pumpe repräsentierende Signal mit einem vorgebbaren Schwellwert verglichen werden.
  • Zur Ermittlung des ersten und zweiten Nachlaufverhaltens der Pumpe werden dann die Zeiten bestimmt, während der die Drehzahl der Pumpe oder das die Drehzahl der Pumpe repräsentierende Signal auf den vorgebbaren zweiten Schwellwert abfällt. Zu dem Vergleich der beiden Nachlaufverhalten kann dann die Differenz der ermittelten Zeiten mit einem dritten Schwellwert verglichen werden.
  • Zeichnung
  • Die 1 zeigt das erfindungsgemäße System anhand eines Blockschaltbildes, während die 2a, b, c und 3 den detaillierten Ablauf des Ausführungsbeispiels beschreiben.
  • Ausführungsbeispiel
  • Anhand des im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiels soll die Erfindung verdeutlicht werden.
  • In der 1 ist eine hydraulische Bremsanlage mit einer Diagonalaufteilung zweier Bremskreise zu sehen, dabei ist mit dem Bezugszeichen 29 in gestrichelter Umrahmung ein Hydroaggregat bezeichnet. Die Bremsanlage hat einen pedalbetätigbaren, zweikreisigen Hauptbremszylinder 16 mit einem Druckmittel-Vorratsbehälter 15. Ein erster Bremskreis I ist mit den Radbremsen HR und VL des rechten hinteren und des linken vorderen Rades und ein zweiter Bremskreis II ist mit den Radbremsen HL und VR des linken hinteren und des rechten vorderen Rades verbunden. Der Bremsdruck kann über die nicht angesteuerten Einlassventile EVHL, EVVR, EVVL und EVHR 35, 34, 31 und 30 den Radbremsen zugeleitet werden. Durch eine Ansteuerung der Einlassventile EVHL, EVVR, EVVL und EVHR 35, 34, 31 und 30 werden diese geschlossen, womit ein weiterer Druckanstieg in den Radbremsen verhindert werden kann. Eine Druckminderung geschieht durch Ansteuerung der Auslassventile AVHL, AVVR, AVVL und AVHR 36, 37, 33 und 32 über die Rückleitungen 38 und 39 mittels der Rückförderpumpen sRFP1 und sRFP2 40 und 41. Die Rückförderpumpen werden durch den Elektromotor M angetrieben. Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Rückförderpumpen sRFP1 und sRFP2 40 und 41 in bekannter Weise (siehe z. B. 4 und 5 der eingangs erwähnten DE 43 37 133 A1 und 2 der eingangs erwähnten EP 0 538 600 B1 selbstsaugend ausgelegt sind. Dies bedeutet, daß diese Rückförderpumpen auch ohne Vordruck Bremsflüssigkeit fördern können. Für jede Rückförderpumpe sRFP1 und sRFP2 40 und 41 ist sowohl ein Ansaugventil ASV1 und ASV2 53 und 50 als auch ein Rückschlagventil RVR1 und RVR2 vorgesehen. Durch eine Ansteuerung der Umschaltventile USV1 und USV2 52 und 51 kann eine Trennung von dem Vordruckkreis erreicht werden. Darüber hinaus sind die Speicherkammern Spk1 und Spk2 und die Dämpferkammern D1 und D2 vorgesehen.
  • Soweit es das bisher beschriebene Hydroaggregat 29 betrifft, handelt es sich um eine vorbekannte Ausgestaltung. Im normalen Betrieb des Bremssystems werden die Magnetventile zur Vermeidung eines Blockierens der Fahrzeugräder, zur Regelung des Antriebsschlupfes der angetriebenen Räder bzw. zur Regelung der Fahrdynamik in bekannter Weise von einem Steuergerät aus angesteuert. Dies ist in der 1 zwecks einer besseren Übersichtlichkeit nicht gezeigt. Der 1 sind nur die Elemente des Steuergeräts gezeigt, die zur beispielhaften Darstellung der erfindungsgemäßen Lehre notwendig sind. Weiterhin wird das Ausführungsbeispiel nur am Beispiel des Bremskreises I dargestellt.
  • Hierzu zeigt die 1 mit dem Bezugszeichen 10 eine Überwachungseinheit, die eine Anzeigevorrichtung 14 mittels des Signals A ansteuern kann. Die Anzeigevorrichtung 14 kann beispielsweise eine vom Fahrer aus sichtbare Signal- bzw. Warnlampe sein. Der Überwachungseinheit 10 werden die Ausgangssignale BLS bzw. Vx des Bremspedal- oder Bremslichtschalters 12 bzw. der Fahrzeuglängsgeschwindigkeitserfassung 11 zugeführt.
  • Weiterhin wird der Überwachungseinheit 10 das die Drehzahl NP der Pumpe repräsentierende Signal UP zugeführt, wobei die Erzeugung eines solchen Signals durch eine Auswertung der von dem Pumpenmotor erzeugten Generatorspannung in bekannter Weise (siehe die eingangs erwähnte WO 94/07717 A1 ) geschieht. Die Überwachungseinheit 10 steuert das Ansaugventil ASV1 53 durch das Signal Svlon/off zur Öffnung bzw. zum Schließen des Ventils an. Darüber hinaus wird die Rückförderpumpe sRFP1 40 durch die Überwachungseinheit 10 mittels des Signals Pon/off ein- bzw. Ausgeschaltet.
  • Die genaue Funktionsweise der Überwachungseinheit 10 soll im folgenden anhand der 2 und 3 erklärt werden. Dabei wird die Überwachung anhand des Bremskreises HZ1 I dargestellt. Selbstverständlich ist diese Überwachung völlig analog für den anderen Bremskreis HZ2 II vorgesehen.
  • Nach dem Startschritt 201 werden im Schritt 202 die aktuellen Werte Vx, NP und BLS für die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit, die Pumpendrehzahl und des Bremspedal- oder Bremslichtschalters 12 eingelesen. Im Schritt 203 wird abgefragt, ob eine vorgegebene Prüf- bzw. Überwachungsbedingung vorliegt. Wie das Vorliegen der vorgegebenen Prüf- bzw. Überwachungsbedingung geprüft wird, wird anhand der 3 beschrieben.
  • Liegt die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung nicht vor, so wird direkt zum Endschritt 226 übergegangen. Liegt die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung vor, so wird im Schritt 204 durch Bildung des Signals Pon die Rückförderpumpe sRFP1 40 bzw. der Motor M so lange angesteuert, bis im Schritt 205 festgestellt wird, daß die Drehzahl der Pumpe einen bestimmten Schwellwert Nhigh erreicht hat. Ist dies der Fall, so wird im Schritt 206 durch das Steuersignal Poff die Rückförderpumpe sRFP1 40 bzw. der Motor M abgeschaltet, woraufhin im Schritt 207 der Zählwert T auf den Wert Null gesetzt wird und die Schritte 208, 209 und 210 in einen konstanten Zeittakt durchlaufen werden. Im Schritt 208 wird dabei die Drehzahl NP der Pumpe 40 bzw. die hierfür repräsentative Generatorspannung des Motors M eingelesen und im Schritt 209 mit einem Schwellwert Ulow bzw. Nlow verglichen. Bei jedem Durchlauf der Schleife wird der Zählwert T im Schritt 210 um eine Einheit erhöht. Hat die Pumpendrehzahl den Schwellwert erreicht, so wird der momentane Zählwert T als T1 gespeichert (Schritt 211).
  • Durch die Programmschleife (208, 209 und 210) wird das Nachlaufverhalten der Rückförderpumpe 40 derart ausgewertet, daß die Zeitdauer T1 gemessen wird, die die Pumpe nach ihrem Abschalten (Schritt 206) benötigt, um von der anfänglichen Drehzahl Nhigh bzw. Uhigh auf die Drehzahl Nlow bzw. Ulow abzusinken.
  • Wie der 1 zu entnehmen ist, sind die Auslaßventile und die Ansaugventile stromlos geschlossen. Das heißt, daß die Pumpe 40 in Reaktion auf das im Schritt 215 erzeugte Signal Pon im Leerlauf läuft, da der Hydraulikkreislauf (D1, EVVL, AVVL, Spk1) geschlossen ist.
  • Nach der Auswertung des Pumpennachlaufs zur ersten Pumpenansteuerung wird im Schritt 212 das Ansaugventil ASV1 53 durch das Signal Svlon geöffnet. Nachdem im Schritt 213 die aktuellen Werte Vx, NP und BLS für die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit, die Pumpendrehzahl und des Bremspedal- oder Bremslichtschalters 12 eingelesen worden sind, wird im Schritt 214 abgefragt, ob die vorgegebene Prüf- bzw. Überwachungsbedingung (3) vorliegt. Liegt die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung nicht vor, so wird, nach dem Schließen des Ansaugventils im Schritt 225, zum Endschritt 226 übergegangen. Liegt die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung vor, so wird im Schritt 215 durch Bildung des Signals Pon die Rückförderpumpe sRFP1 40 bzw. der Motor M so lange angesteuert, bis im Schritt 216 festgestellt wird, daß die Drehzahl der Pumpe den bestimmten Schwellwert Nhigh erreicht hat. Ist dies der Fall, so wird im Schritt 217 durch das Steuersignal Poff die Rückförderpumpe sRFP1 40 bzw. der Motor M abgeschaltet, woraufhin im Schritt 218 der Zählwert T auf den Wert Null gesetzt wird und die Schritte 219, 220 und 221 in einen konstanten Zeittakt durchlaufen werden. Im Schritt 219 wird dabei die Drehzahl NP der Pumpe 40 bzw. die hierfür repräsentative Generatorspannung des Motors M eingelesen und im Schritt 220 mit einem Schwellwert Ulow bzw. Nlow verglichen. Bei jedem Durchlauf der Schleife wird der Zählwert T im Schritt 221 um eine Einheit erhöht. Hat die Pumpendrehzahl den Schwellwert erreicht, so wird der momentane Zählwert T als T1 gespeichert (Schritt 222).
  • Analog zu der ersten Programmschleife (208, 209 und 210) wird in der Schleife (219, 220 und 221) das Nachlaufverhalten der Rückförderpumpe 40 derart ausgewertet, daß die Zeitdauer T2 gemessen wird, die die Pumpe nach ihrem zweiten Abschalten (Schritt 217) benötigt, um von der anfänglichen Drehzahl Nhigh bzw. Uhigh zur Drehzahl Nlow bzw. Ulow abzusinken.
  • Im Gegensatz zu der ersten Ansteuerung der Pumpe ist das Ansaugventil bei der zweiten Ansteuerung geöffnet, wodurch die Pumpe 40 im zweiten Nachlauf im hydraulischen Kurzschluß betrieben wird.
  • Im Schritt 223 wird der Betrag der Differenz |T1 – T2| zwischen den beiden gespeicherten Nachlaufzeiten ermittelt und mit einem Schwellwert S verglichen. Da die Strömungswiderstände des Hydraulikkreislaufes (D1, EVVL, AVVL, Spk1) bei den beiden Pumpennachläufen markant unterschiedlich waren, sollten sich auch die gespeicherten Nachlaufzeiten deutlich unterscheiden. Ist dies der Fall, überschreitet also die Differenz |T1 – T2| den Schwellwert, so wird über den Schritt 225 (Schließen des Ansaugventils) der Endschritt 226 eingeleitet, ohne einen Fehler anzuzeigen. Ist dies jedoch nicht der Fall, überschreitet also die Differenz |T1 – T2| den Schwellwert nicht, so hat sich das Magnetventil auf die Ansteuerung Svlon hin offensichtlich nicht geöffnet. In Reaktion darauf wird im Schritt 224 durch die Bildung des Signals A ein Fehler zur Anzeige 14 gebracht wird und/oder das Antiblockier-, Antriebsschlufregel- bzw. Fahrdynamikregelsystem abgeschaltet. Nachdem im Schritt 225 das Ansaugventil wieder geschlossen wird, wird das Programm nach dem Endschritt 226 erneut gestartet.
  • Die 3 zeigt die Ermittlung, ob die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung vorliegt oder nicht. Nach dem Startschritt 301 wird dazu im Schritt 302 die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit Vx und die Stellung des Bremspedal- oder Bremslichtschalters 12 eingelesen. Im Schritt 303 wird überprüft, ob momentan ein Bremsvorgang getätigt wird oder nicht. Liegt ein Bremsvorgangs vor, so wird direkt der Endschritt 306 angesteuert, was bedeutet, daß die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung nicht vorliegt.
  • Wird momentan nicht gebremst, so wird im Schritt 304 abgefragt, ob die momentane Fahrzeuglängsgeschwindigkeit Vx im Intervall zwischen Vmin und Vmax liegt. Dies kann beispielsweise der Bereich zwischen 20 km/h und 30 km/h sein. Ist dies nicht der Fall, so wird der Endschritt 306 angesteuert, was bedeutet, daß die Prüf- bzw. Überwachungsbedingung nicht vorliegt. Liegt die momentane Fahrzeuglängsgeschwindigkeit Vx im Intervall zwischen Vmin und Vmax, so wird im Schritt 305 die Meldung "Prüfbedingung erfüllt" gesetzt, die im Schritt 203 und 214 der 2 abgefragt wird.
  • An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, daß die Ansteuerung der Ansaug-Magnetventile ASV1 und ASV2 nur beispielhaft gewählt wurden. Ohne den erfindungsgemäßen Gedanken zu verlassen können auch die übrigen Magnetventile derart angesteuert werden, daß sich hierdurch unterschiedliche Strömungsverhältnisse ergeben, die zu einem unterschiedlichen Nachlaufverhalten der Rückförderpumpen führen.
  • Zu dem Ausführungsbeispiel kann zusammenfassend gesagt werden, daß bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit zwischen 20 km/h und 30 km/h und nachdem ein an sich bekannter aktiver Magnetventiltest abgelaufen ist, folgender Test abläuft:
    Die Rückförderpumpe wird zweimal so lange angesteuert, bis eine Drehzahl erreicht wird, die ausreicht, um den Nachlauf der Rückförderpumpe auszuwerten. Zunächst wird die Rückförderpumpe im Leerlauf betrieben, das heißt ohne Ansteuerung von Magnetventilen. Es wird dann die Zeit nach Abfall der Motorrelais-Ansteuerung bis Erreichen eines Low-Pegels der Pumpenmotorspannung gemessen. Nach einer (in der 2 nicht explizit dargestellten) Wartezeit von ca. 100 bis 200 ms wird die Rückförderpumpe im hydraulischen Kurzschluß betrieben, das heißt, daß mindestens ein Auslaßventil bei einem Antiblockiersytem bzw. ein Ansaugventil bei einem Antriebsschlupfregelsystem angesteuert wird. Es wird erneut die Nachlaufzeit gemessen. Weichen die gemessenen Werte um weniger als eine definierte Differenz voneinander ab, so ist keine Wirkung der Ventilansteuerung vorhanden und damit nicht sichergestellt, daß beispielsweise das ausgetauschte Steuergerät (mit der Überwachungseinrichtung 10) korrekt montiert ist. Das Antiblockier-, Antriebsschlufregel- bzw. Fahrdynamikregelsystem wird dann passiv geschaltet und die Sicherheitslampe oder Sicherheitslampen angesteuert.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage mit – wenigstens einer ansteuerbaren Hydraulikpumpe (sRFP1), die sich in einem Hydraulikkreislauf (D1, USV1, ASV1) befindet, und – wenigstens einem Magnetventil (ASV1), dessen Betriebszustand auf ein Steuersignal (Svlon/off) hin geändert werden kann, wobei – die änderbaren Betriebszustände des wenigstens einen Magnetventils (ASV1) dadurch charakterisiert sind, dass das Magnetventil (ASV1) geöffnet oder geschlossen ist und – durch die Änderung des Betriebszustandes des Magnetventils (ASV1) der Strömungswiderstand in dem Hydraulikkreislauf (D1, USV1, ASV1) beeinflusst wird, und – einer Überwachungseinheit (10), welche die Hydraulikpumpe (sRFP1) und das Magnetventil (ASV1) ansteuert und welcher die Drehzahl (Np) der Hydraulikpumpe (sRFP1) oder ein die Drehzahl (Np) repräsentierendes Signal (Up) sowie die Ausgangssignale (BLS; Vx) eines Bremspedal- oder Bremslichtschalters und die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit zugeführt werden, mittels der bei Vorliegen bestimmter Betriebsbedingungen abhängig von dem ermittelten Nachlaufverhalten der Hydraulikpumpe (sRFP1) bei unterschiedlichen Betriebszuständen des Magnetventils (ASV1) eine Anzeigevorrichtung (14) zur Anzeige eines Fehlers einer Steuervorrichtung der Magnetventile, der Hydraulikpumpe (sRFP1) und/oder des Magnetventils (ASV1) betätigt wird, wobei eine Betriebsbedingung außerhalb eines Bremsvorgangs und bei Vorliegen einer vorgegebenen Fahrzeuglängsgeschwindigkeit gegeben ist.
  2. Vorrichtung zur Überwachung einer Bremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinheit (10) bei Vorliegen der bestimmten Betriebsbedingung – die Hydraulikpumpe (sRFP1) bis zu einem ersten Erreichen eines bestimmten Betriebszustandes ansteuert, – ein erstes Nachlaufverhalten der Hydraulikpumpe (sRFP1) nach dem ersten Erreichen des bestimmten Betriebszustandes ermittelt, – das Magnetventil (ASV1) zur Änderung seines Betriebszustandes ansteuert, – die Hydraulikpumpe (sRFP1) erneut bis zum Erreichen des bestimmten Betriebszustandes ansteuert, – ein zweites Nachlaufverhalten der Hydraulikpumpe (sRFP1) nach dem erneuten Erreichen des bestimmten Betriebszustandes ermittelt, und – abhängig von dem Vergleich der beiden Nachlaufverhalten die Anzeigevorrichtung (14) zur Anzeige eines Fehlers betätigt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorliegen der Betriebsbedingung dann bestimmt wird, wenn die Fahrzeuglängsgeschwindigkeit (Vx) unterhalb eines ersten Schwellwertes (Vmax) und/oder oberhalb eines zweiten Schwellwertes (Vmin) liegt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vorliegen der Betriebsbedingung bestimmt wird, ob ein Bremssignal (BLS) anliegt, das einen Bremsvorgang des Fahrzeugs repräsentiert.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung des Nachlaufverhaltens der Pumpe (sRFP1) und/oder des ersten und zweiten Erreichens des bestimmten Betriebszustandes der Pumpe (sRFP1) ein die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) repräsentierendes Signal (UP) ausgewertet wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe mittels eines Elektromotors (M) angetrieben wird und das die Drehzahl (NP) der Pumpe repräsentierende Signal (UP) durch eine Auswertung der von dem Pumpenmotor erzeugten Generatorspannung geschieht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der bestimmte Betriebszustand der Pumpe (sRFP1) dann erreicht ist, wenn die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) oder das die Drehzahl (NP) der Pumpe repräsentierende Signal (UP) einen vorgebbaren ersten Schwellwert (Nhigh) erreicht hat.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung des ersten und zweiten Nachlaufverhaltens der Pumpe (sRFP1) die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) oder das die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) repräsentierende Signal (UP) mit einem vorgebbaren Schwellwert (Nlow) verglichen wird.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung des ersten und zweiten Nachlaufverhaltens der Pumpe (sRFP1) die Zeiten (T1, T2) bestimmt werden, während der die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) oder das die Drehzahl (NP) der Pumpe (sRFP1) repräsentierende Signal (UP) auf den vorgebbaren zweiten Schwellwert (Nlow) abfällt, und zu dem Vergleich der beiden Nachlaufverhalten die Differenz (|T1 – T2|) der ermittelten Zeiten mit einem dritten Schwellwert (S) verglichen wird.
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