DE19636882A1 - Xanthinverbindungen mit terminal aminierten Alkinol-Seitenketten - Google Patents
Xanthinverbindungen mit terminal aminierten Alkinol-SeitenkettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft neue Xanthinderivate mit mindestens einer Alkinol-Seiten
kette in 1- oder 7-Stellung des Xanthingerüstes, Verfahren zu deren
Herstellung und deren Verwendung als Wirkstoffe in Arzneimitteln insbesondere
für die Behandlung und/oder Prophylaxe zerebrovaskulärer Erkrankungen, die
durch ischämisch bedingte Schädigung und nachfolgenden nekrotischen
Untergang von Nervenzellen (Neuronen) gekennzeichnet sind.
Der postischämische neuronale Zelltod und die durch ihn bedingten fatalen
Funktionsausfälle mit entsprechend schwerwiegenden neurologischen und/oder
psychischen Symptomen sind das gemeinsame klinische Krankheitsbild einer
Vielzahl zerebrovaskulärer Erkrankungen. Hierzu zählen beispielsweise
Schlaganfall; transitorische ischämische Attacken (TIA); Multiinfarktdemenz,
Demenz des gemischten Typs mit vaskulärer und degenerativer (Alzheimer)
Komponente; Rückenmarkschädigungen; Hirntrauma infolge von
Kopfverletzungen; und neuronale Schäden nach Herzstillstand, (neonataler)
Asphyxie und Reanimation sowie gefäßchirurgischen Eingriffen (z. B. Bypass-
Operationen) im Bereich der das Gehirn versorgenden Hauptarterien.
In der klinischen Praxis dominiert der Schlaganfall, synonym auch Gehirn- oder
Hirnschlag, Apoplexie, Apoplexia cerebri oder apoplektischer Insult genannt. Er
liegt rund 15% aller Todesfälle zugrunde (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch,
Walter de Gruyter-Verlag, 255. Auflage, 1986, Seite 105) und steht damit in
der Todesursachenstatistik nach Herz- und Krebskrankheiten an dritter Stelle
(Pharmazeutische Zeitung 1994, 139/31: 2482-2483). Frauen und Männer
sind gleichermaßen betroffen, wobei ab dem 6. Dezennium eine drastische
Morbiditätszunahme zu verzeichnen ist. Die Inzidenzrate beträgt derzeit
weltweit etwa 0,8% der Bevölkerung mit kontinuierlich steigender Prävalenz
insbesondere in den industrialisierten Ländern, da hier die mittlere
Lebenserwartung stetig zunimmt.
Wird ein Schlaganfall überlebt, so hinterläßt er in der Regel bleibende Schäden,
beispielsweise Lähmungen, Sprachstörungen und/oder Krampfanfälle, die eine
fortdauernde intensive Pflege der Patienten mit enormem Leidensdruck auch für
die Angehörigen und immensem Kostendruck auf das Gesundheitswesen
erforderlich machen. So wird der Kostenaufwand für die Behandlung und
Nachsorge von Schlaganfallpatienten allein in den USA gegenwärtig auf jährlich
20 Milliarden US Dollar veranschlagt. Darüber hinaus erleiden ungefähr 10%
aller überlebenden Schlaganfallopfer im Laufe des ersten Folgejahres erneut
einen Hirninfarkt mit erheblich verschlechterter Prognosis vitam.
Mithin stellen Entwicklung und klinische Etablierung einer effektiven
medikamentösen Therapie, die sowohl die akute Mortalität als auch das
Ausmaß der neurologischen Defizite und die Rezidivrate reduziert und damit die
Lebensqualität nach überwundenem Schlaganfall deutlich verbessert, für die
pharmazeutische Forschung eine gewaltige Herausforderung von
sozialmedizinischer Tragweite dar.
Schlaganfallursache ist stets eine mit Sauerstoffmangel einhergehende
Kreislaufstörung im Bereich einer umschriebenen Hirnregion. Die klinische
Symptomatik wird bestimmt durch Bewußtseinsstörungen bis zum Koma, häufig
spastische Hemiplegie, verschiedenste zentrale motorische, sensible und
sensorische Ausfallerscheinungen und fokale oder generalisierte Krampfanfälle.
Ätiologisch hat man zu unterscheiden zwischen der mit hoher Letalität
behafteten Hirnblutung oder Enzephalorrhagie (primär blutiger Insult; etwa 15%
der Fälle; häufig als Massenblutung) nach Gefäßruptur vornehmlich der strio
lentikulären Arterien infolge von Hypertonie, Arteriosklerose oder
intrakraniellem Aneurysma als Grund leiden und dem Hirninfarkt oder
Enzephalomalazie (primär unblutiger Insult; ca. 85% der Fälle) mit Ausbildung
eines ischämischen Erweichungsherdes (Nekrose), verursacht entweder durch
funktionelle Ischämie unter anderem infolge einer zumeist kardial bedingten
Blutdruckabfallkrise oder vorwiegend durch progrediente oder persistierende
Ischämie aufgrund von stenosierenden bzw. obliterierenden Gefäßprozessen
arteriosklerotischer, thrombotischer und embolischer Genese im Bereich der
extra- und/oder intrakraniellen Arterien mit bevorzugter Lokalisation in der
Arteria carotis interna, cerebri media und vertebralis. Die seltene, sich langsam
entwickelnde Symptomatik einer Enzephalomalazie bezeichnet man als
"progressive stroke".
Als Vorboten eines drohenden Hirninfarkts gelten die häufig rezidivierenden
transitorischen ischämischen Attacken (TIA) von 2- bis 15-minütiger Dauer mit
passager auftretenden neurologischen Ausfallsymptomen, denen eine
vorübergehende, stenotisch bedingte oder durch Mikroembolien verursachte
umschriebene Durchblutungsstörung zugrunde liegt und die sich innerhalb von
Minuten bis spätestens 24 Stunden unter vollständiger Restitution zurückbilden.
Einer wirkungsvollen Behandlung dieser ischämischen Attacken käme daher
große Bedeutung für die Prophylaxe des Schlaganfalls zu.
Epidemiologisch gesicherte Risikofaktoren, die die Entstehung zerebraler
Ischämien begünstigen, stellen beispielsweise arterielle Hypertonie,
Hyperlipidämie, Hyperurikämie, Diabetes mellitus, rheologische Störungen des
Blutes, Herzinsuffizienz und die Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva dar
(Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, Walter de Gruyter-Verlag, 255. Auflage,
1986, Seite 1840).
Die heute praktizierte Therapie der zerebrovaskulären Erkrankungen beschränkt
sich auf Maßnahmen ohne direkten Einfluß auf die zerebrale Ischämie (Schweiz.
Med. Wochenschr. 1994, 124/45: 2005-2012). Therapeutisches Ziel ist allein
die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Perfusion im noch intakten
Randgebiet des Ischämieherdes, um so bestensfalls die fortschreitende
Infarzierung des Hirngewebes zu begrenzen. Eine vorrangige Rolle spielen bei
gegebener Indikation gefäßchirurgische Maßnahmen wie die intramurale
Desobliteration oder die Überbrückung von Gefäßstenosen mittels extra
intrakraniellem Bypass, die allerdings mit einem relativ hohen Operationsrisiko
verbunden sind. Insbesondere die derzeit verfügbaren medikamentösen
Maßnahmen gestatten keine kausale Behandlung, sondern sind ausschließlich
auf die Behebung klinischer Symptome gerichtet. Hierzu zählen in erster Linie
die Sicherstellung einer ausreichenden Herzfunktion durch Verabreichung von
Digitalisglykosiden und Antiarrhythmika, die Regulierung des Blutdruckes, die
Beseitigung von Stoffwechselstörungen vornehmlich im Elektrolyt- und Glukose-
Haushalt und die Verhinderung weiterer Thromboseherde durch
antithrombotische Therapie mit Acetylsalicylsäure oder Heparin, während
Antikoagulantien vom Typ der Vitamin-K-Antagonisten (Cumarine) wegen
erhöhter Blutungsgefahr kontraindiziert sind. Daneben wird auch der
Ausschaltung vorgenannter Risikofaktoren therapeutische Bedeutung
beigemessen.
Die medikamentöse Akutbehandlung der zerebralen Ischämie stellt somit ein
noch ungelöstes klinisches Problem dar (Ann. Radiol. 1994, 37/1-2: 132-135).
Zu diesem Ergebnis kommt auch eine kürzlich publizierte kritische Analyse aller
bislang durchgeführten größeren klinischen Therapiestudien (Lancet 1992,
339/8792: 537-539), wobei nochmals hervorgehoben wird, daß
Mortalitätssenkung und Begrenzung der neurologischen Folgeschäden bei den
Überlebenden gleichrangige Bewertungskriterien für den Behandlungserfolg
sind.
Von Klinikern werden daher neue, mehr kausal ausgerichtete Therapiekonzepte
gefordert. Erfolgversprechende Ansätze hierfür bieten die komplexen
pathophysiologischen Prozesse auf vaskulärer und zellulärer Ebene, die in Form
von Circuli vitiosi dem progressiven Verlauf der akuten zerebralen Ischämie
zugrunde liegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist die pathogenetische
Strecke zwischen Zellischämie und Zelltod durch eine Kaskade physiologischer
und biochemischer Vorgänge unter Beteiligung einer Vielzahl von
Mediatorsystemen gekennzeichnet, die mit Mangelversorgung, Aufzehrung der
energiereichen Verbindungen und Zusammenbruch des Energiestoffwechsels
beginnt und über exzessive Ausschüttung exzitatorischer Neurotransmitter, wie
Glutamat und Aspartat, bei eingeschränkter oder fehlender Wiederaufnahme
zum pathologischen Konzentrationsanstieg des intrazellulären Kalziums als
Hauptträger der Zytotoxizität führt. Hand in Hand mit der fatalen Störung der
Kalziumhomöostase tragen weitere deletäre Prozesse zum Verlust der
Zellintegrität bei. Hierzu gehören unter anderem die Aktivierung
membranständiger Phospholipasen und des Arachidonsäure-Stoffwechsels unter
Bildung freier Fettsäuren und deren Abbau über den Cyclooxygenase- und
Lipoxygenase-Reaktionsweg zu Prostaglandinen bzw. Leukotrienen als
Entzündungsmediatoren, die Produktion aggressiver Sauerstoffradikale mit
ausgeprägtem Zellmembran-schädigendem Potential, der drastische Anstieg der
Membranpermeabilität, die Ausbildung vasogener und zytotoxischer Hirnödeme
und die durch Kalziumionen getriggerte Proteolyse der zelleigenen
Eiweißstrukturen. Da alle diese Mechanismen zeitabhängig sind, besteht
zwischen dem Auftreten der Ischämie und dem Zelluntergang eine Latenzzeit
von etwa 6 bis höchstens 12 Stunden, und nur in diesem Zeitfenster können
medikamentöse Interventionen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben (Rev. Med.
Interne 1994,15/5: 350-356).
Neue kausale Therapieversuche konzentrieren sich nun darauf, durch gezielte
Eingriffe in die pathogenetische Reaktionskaskade den progredienten Verlauf
der akuten zerebralen Ischämie so frühzeitig wie möglich zu unterbrechen und
damit den postischämischen neuronalen Zellverlust nachhaltig einzudämmen.
Derzeit werden im wesentlichen zwei Strategien verfolgt (Stroke 1990, 21/8
Suppl. I: I-130-I-131); zum einen die Thrombolyse von thromboembolischen
und atherothrombotischen Verschlüssen mit Fibrinolytika, wie Streptokinase,
Urokinase oder dem rekombinanten Gewebe-Plasminogen-Aktivator r-tPA,
zwecks frühzeitiger Rekanalisation der arteriellen Strombahn und zum anderen
die Zytoprotektion, die auf das Überleben der Neuronen unter ischämischen
Bedingungen abzielt.
Zu den neuroprotektiven Therapieprinzipien, die besonders pharmakologisch,
teilweise aber auch bereits klinisch intensiv untersucht werden, gehören z. B. die
Unterdrückung des neuronalen Kalziumeinstroms mit Kalzium-Antagonisten (z. B.
Nimodipin, Nicardipin, Flunarizin und Levemopamil), EAA (excitatory amino
acid)-Antagonisten (z. B. kompetitiven und nicht-kompetitiven NM DA(N-Methyl-
D-Aspartat)- sowie Nicht-NMDA-Antagonisten) oder Gangliosiden (z. B. GM-1);
die Blockade der Arachidonsäure-Kaskade sowie die Ausschaltung ihrer
schädlichen Stoffwechselprodukte mit Phospholipase-, Cyclooxygenase- und
Lipoxygenase-Inhibitoren bzw. PAF (plättchenaktivierender Faktor)-,
Thromboxan- und Leukotrien-Antagonisten; die Hemmung der Zellmembran
schädigenden Lipidperoxidation mit Sauerstoffradikalfängern (z. B.
Superoxiddismutase, Katalase, alpha-Tocopherol, Ascorbinsäure, Ginkgo-
Folium, Allopurinol, Tirilazad und Melatonin) oder Schwermetall-Chelatoren (z. B.
Deferoxamin); die Begrenzung der Ödemausbreitung mit antiödematösen
Wirkstoffen (z. B. Kortikosteroiden); die Herabsetzung der Thromboseneigung
mit Antikoagulantien (z. B. Heparin) und Thrombozyten-Aggregationshemmern
(z. B. ASS, Ticlopidin, Prostazyklin und dessen stabileren synthetischen
Derivaten); und die Unterstützung endogener Schutzfaktoren mit Serotonin-1A-
Agonisten (z. B. Urapidil und Ipsapiron), Adenosin-Modulatoren (z. B.
Propentofyllin und Vinpocetin) oder neurotrophen Wachstumsfaktoren (z. B. dem
Transforming Growth Factor TGF-β1 und dem Brain-Derived Neurotrophic
Factor) und deren Freisetzungsaktivatoren (Prog. Neuro-Psychopharmacol. Biol.
Psychiatry 1993, 17/1: 21-70; Clin. Neuropharmacol. 1990,13 Suppl 3: S9-S25).
Die größten Erfolgschancen werden dabei naturgemäß einem
multifaktoriellen Eingriff in die pathogenetische Reaktionskaskade mit ihrem
komplexen Netzwerk von einander wechselseitig amplifizierenden
Mediatorsystemen eingeräumt (Drugs 1988, 35/4: 468-476), sei es nun durch
Kombination verschiedener selektiv wirkender Pharmaka oder vorteilhafter
durch ein Monopharmakon mit möglichst breitem pharmakologischem
Wirkungsspektrum.
Neben dem bereits erwähnten Propentofyllin (3-Methyl-1-(5-oxohexyl)-7-propyl
xanthin) sind auch andere Xanthine, wie die in der Natur weitverbreiteten
Methylxanthine Theophyllin (1,3-Dimethylxanthin), Theobromin (3,7-Dimethyl
xanthin) und Koffein (1,3,7-Trimethylxanthin) sowie die synthetischen 1,3,7-
Trialkyl-Derivate Pentoxifyllin (3,7-Dimethyl-1-(5-oxohexyl)-xanthin; Drugs &
Aging 1995, 7/6: 480-503) und Denbufyllin (1,3-Dibutyl-7-(2-oxopropyl)-
xanthin), mehr oder weniger breit pharmakologisch und größtenteils auch
klinisch untersucht worden, ohne daß sich bislang ein eindeutiger
therapeutischer Nutzen bei der Prophylaxe und Behandlung des akuten
ischämischen Schlaganfalls nachweisen ließ. Die natürlichen Methylxanthine
können im Gegenteil sogar zu einer Verschlechterung der klinischen Situation
führen (Schweiz. Rundsch. Med. Prax. 1989, 78/23: 663-666) und sollten
daher kontraindiziert sein. Allein Propentofyllin scheint jedoch aufgrund seines
exklusiven pharmakologischen Wirkprofils (Gen. Pharmac. 1994, 25/6: 1053-1058;
Drug Dev. Res. 1993, 28/3: 438-444) eine gewisse Ausnahmestellung
einzunehmen; allerdings sind weitere kontrollierte klinische Studien mit
ausreichend großer Patientenzahl erforderlich, um die therapeutische Wertigkeit
des Präparates sicher beurteilen zu können (J. Cereb. Blood. Flow Metab.
1993, 13/3: 526-530).
Überraschend wurde nun gefunden, daß die Einführung von Alkinol-
Seitenketten mit terminaler Aminofunktion in die 1- und/oder 7-Stellung des
Xanthingerüstes zu Verbindungen führt, die in klinisch relevanten
experimentellen Modellen dem Propentofyllin deutlich überlegen sind und daher
ein größeres therapeutisches Potential für Prophylaxe und Behandlung
zerebrovaskulärer Erkrankungen haben.
Die Erfindung betrifft somit neue Xanthinverbindungen der Formel I
wobei 1) R¹ und RH³ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib stehen,
R² für
- a) geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₅)-Alkyl,
- b) (C₃-C₆)-Cycloalkyl oder
- c) (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl steht,
R⁴ für ein Wasserstoffatom oder (C₁-C₃)-Alkyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für
- a) ein Wasserstoffatom,
- b) (C₁-C₆)-Alkyl,
- c) (C₃-C₆)-Cycloalkyl,
- d) (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl,
- e) Ar-(C₁-C₂)-alkyl oder
- f) Tri-(C₁-C₄)-alkylsilyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen
4- bis 7-gliedrigen gesättigten Ring bilden, der unsubstituiert oder ein- bis
vierfach mit (C₁-C₄)-Alkyl substituiert ist, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 4- bis 7-gliedrigen gesättigten Ring bilden, worin eine -CH₂-Gruppe des Ringes durch einen Rest aus der Gruppe O, S, SO, SO₂ und NR¹³ ersetzt ist,
R¹³ für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₃)-Alkyl-carbonyl oder (C₁-C₄)-Alkyl steht,
und der Ring unsubstituiert oder ein- bis vierfach mit (C₁-C₄)-Alkyl substituiert ist,
A für unverzweigtes oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkylen steht, und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht, oder
2) R¹ oder R³ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht und der andere Rest R³ oder R¹ für
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 4- bis 7-gliedrigen gesättigten Ring bilden, worin eine -CH₂-Gruppe des Ringes durch einen Rest aus der Gruppe O, S, SO, SO₂ und NR¹³ ersetzt ist,
R¹³ für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₃)-Alkyl-carbonyl oder (C₁-C₄)-Alkyl steht,
und der Ring unsubstituiert oder ein- bis vierfach mit (C₁-C₄)-Alkyl substituiert ist,
A für unverzweigtes oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkylen steht, und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht, oder
2) R¹ oder R³ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht und der andere Rest R³ oder R¹ für
- a) ein Wasserstoffatom oder
- b) R⁸ steht,
worin R⁸ geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkyl, (C₃-C₆)-Cycloalkyl oder (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl bedeutet,
und R², R⁴, R⁵, R⁶, R⁷, A und Z⁻ wie unter 1) definiert sind.
Bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, bei denen nur einer der beiden Reste
R¹ oder R³ einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib darstellt und der andere Rest
ein Wasserstoffatom oder R⁸ bedeutet.
Weiterhin bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, bei denen R¹ für einen
Alkinolrest der Formel Ia oder Ib und R³ für ein Wasserstoffatom oder R⁸
stehen.
Ferner sind Verbindungen der Formel I bevorzugt, bei denen
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für geradkettiges (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl steht,
R³ für
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für geradkettiges (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl steht,
R³ für
- a) ein Wasserstoffatom oder b) R⁸ steht,
worin R⁸ geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl bedeutet,
R⁴ für ein Wasserstoffatom, Methyl oder Ethyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- bis 6-gliedrigen gesättigten Ring aus der Gruppe Morpholin, (C₁-C₃)- Alkylcarbonyl-piperazin), 4-(C₁-C₂)-Alkylpiperazin, Piperazin, Piperidin, Pyrrolidin und Thiomorpholin bilden,
A für unverzweigtes (C₁-C₅)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- bis 6-gliedrigen gesättigten Ring aus der Gruppe Morpholin, (C₁-C₃)- Alkylcarbonyl-piperazin), 4-(C₁-C₂)-Alkylpiperazin, Piperazin, Piperidin, Pyrrolidin und Thiomorpholin bilden,
A für unverzweigtes (C₁-C₅)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
Besonders bevorzugt sind Verbindungen der Formel I, bei denen
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für (C₁-C₄)-Alkyl steht,
R³ für geradkettiges (C₂-C₄)-Alkyl oder Cyclopropyl steht,
R⁴ für ein Wasserstoffatom oder Methyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)-Alkyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, den Morpholin-, Pyrrolidin-, Piperidin-, 4-Methyl-piperazin- oder 4- Acetylpiperazinring bilden,
A für unverzweigtes (C₂-C₄)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für (C₁-C₄)-Alkyl steht,
R³ für geradkettiges (C₂-C₄)-Alkyl oder Cyclopropyl steht,
R⁴ für ein Wasserstoffatom oder Methyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)-Alkyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, den Morpholin-, Pyrrolidin-, Piperidin-, 4-Methyl-piperazin- oder 4- Acetylpiperazinring bilden,
A für unverzweigtes (C₂-C₄)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
Insbesondere bevorzugt sind die Verbindungen 1-(8-Diethylamino-5-hydroxy-5-
methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-, 1-(5-Hydroxy-5-methyl-8-pyrrnlidino-oct-6-inyl)-3-
methyl-, 3-Butyl-1-(5-hydroxy-5-methyl-8-piperidino-oct-6-inyl)-, 1-(5-
Diethylamino-2-hydroxy-2-methyl-pent-3-inyl)-3-propyl-, 1-(6-Dimethylamino-3-
hydroxy-3-methyl-hex-4-inyl)-3-ethyl-, 1-(7-Diethylamino-4-hydroxy-4-methyl-
hept-5-inyl)-3-ethyl-, 1-[8-(4-Acetyl-piperazino)-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl]-
3-methyl-7-propylxanthin sowie deren physiologisch verträgliche
Säureadditionssalze und N,N-Diethyl-N-[4-hydroxy-4-methyl-8-(3-methyl-7-
propyl-xanthin-1-yl)-oct-2-inyl]-N-methylammoniumiodid.
Der Ausdruck "(C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl" definiert solche Alkylreste, die mit
(C₃-C₆)-Cycloalkyl substituiert sind, wobei die Summe aller C-Atome kleiner
oder gleich 8 ist. Dazu gehören beispielsweise der Cyclopropyl-methyl bis
-pentyl-, Cyclobutyl-methyl- bis -butyl-, Cyclopentyl-methyl- bis -propyl- sowie
Cyclohexyl-methyl- und -ethyl-Rest. "Ar" bezeichnet Reste, die sich von Benzol
oder Naphthalin ableiten. Geeignete 4- bis 7-gliedrige gesättigte Ringe für das
Strukturelement -NR⁵R⁶ stellen beispielsweise 4-(C₁-C₄)-Alkyl-piperazin,
Azetidin, 2,5-Dimethylpyrrolidin, 2,6-Dimethylpiperidin, Morpholin,
Perhydroazepin (Azepan), Piperazin, Piperidin, Pyrrolidin, 2,2,6,6-
Tetramethylpiperidin, Thiomorpholin und dessen Sulfoxid oder Sulfon dar.
Für die Bildung physiologisch verträglicher Säureadditions- und quartärer
Ammoniumsalze gemäß Formel I mit dem Strukturelement der Formel Ib eignen
sich unter anderen Halogenwasserstoffsäuren, wie Chlor-, Brom- und
Iodwasserstoffsäure, Schwefel-, Phosphor-, Essig-, Milch-, Malein-, Fumar-,
Oxal-, Wein-, Zitronen-, D-Glucon-, 4-Toluolsulfon-, Methansulfon-,
Benzolsulfon- und Cyclohexylsulfamidsäure oder deren jeweiliges Anion Z⁻.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel I weisen aufgrund der
sekundären oder tertiären Alkoholstruktur im Alkinolrest der Formel Ia oder Ib
immer ein Chiralitätszentrum auf und existieren somit in enantiomeren Formen.
Darüber hinaus liegen bei unsymmetrisch verzweigtem Alkylrest in den
Positionen von R² und/oder R⁵ bis R⁸ und/oder bei unsymmetrisch verzweigter
Alkylengruppe A weitere asymmetrische C-Atome vor, so daß die Verbindungen
der Formel I nunmehr in diastereomeren Formen auftreten. Die Erfindung
schließt daher sowohl alle stereoisomerenreinen Verbindungen als auch deren
Gemische mit ein.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der Verbindungen
der Formel I. Gemäß Verfahrensvariante A wird ein 3-Alkylxanthin der Formel II,
worin R² wie in Formel I definiert ist, ohne Kondensationsmittel oder in
Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der
Verbindung der Formel II mit einer Verbindung der Formel III,
worin X für ein Halogenatom, vorzugsweise Chlor, Brom oder Iod, oder einen
Sulfonsäureester- oder Phosphorsäureester-Rest steht und A, R⁴, R⁵ und R⁶ wie
in Formel I definiert sind, zu einer Verbindung der Formel Ic
mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R³ und einem Wasserstoffatom für R¹
gemäß Formel I umgesetzt und anschließend die Verbindung der Formel Ic
ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen
Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel Ic entweder
wiederum mit einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel Id
mit zwei gleichen oder verschiedenen Alkinolresten der Formel Ia für R¹ und R³
gemäß Formel I oder
mit einer Verbindung der Formel IV,
mit einer Verbindung der Formel IV,
R⁸-X (IV)
worin R⁸ wie in Formel I und X wie in Formel III definiert sind,
zu einer Verbindung der Formel Ie
mit dem Rest R⁸ für R¹ und dem Alkinolrest der Formel Ia für R³ gemäß Formel I
alkyliert, oder
ein 1,3-Dialkylxanthin der Formel V,
ein 1,3-Dialkylxanthin der Formel V,
worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in
Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der
Verbindung der Formel V mit einer Verbindung der Formel III zu einer
Verbindung der Formel Ie umgesetzt, oder
ein 3,7-Dialkylxanthin der Formel VI,
ein 3,7-Dialkylxanthin der Formel VI,
worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in
Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der
Verbindung der Formel VI mit einer Verbindung der Formel III zu einer
Verbindung der Formel If
mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und dem Rest R⁸ für R³ gemäß
Formel I umgesetzt.
Gemäß Verfahrensvariante B wird eine Verbindung der Formel II, V oder VI
analog Verfahrensvariante A mit einer Verbindung der Formel VIII,
worin A und R⁴ wie in Formel I und X wie in Formel III definiert sind,
zu einer Verbindung der Formel IX
alkyliert, worin entweder R⁹ und R¹⁰ zwei gleiche oder verschiedene Reste der
Formel IXa
darstellen oder aber nur R⁹ oder R¹⁰ einen Rest der Formel IXa bedeutet und
der andere Rest R¹⁰ oder R⁹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ darstellt, wobei R²,
A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind, und
anschließend die Verbindung der Formel IX unter den Bedingungen der Mannich-Reaktion (RÖMPP Chemie Lexikon, 9. Auflage, Band 4 (1991), Seite 2632) mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X,
anschließend die Verbindung der Formel IX unter den Bedingungen der Mannich-Reaktion (RÖMPP Chemie Lexikon, 9. Auflage, Band 4 (1991), Seite 2632) mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X,
worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind, an der (oder den) terminalen
Ethinylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If amino
methyliert.
Gemäß Verfahrensvariante C wird ein 1,3- oder 3,7-di- oder 1,3,7-tri-
substituiertes Xanthin der Formel XI
worin entweder R¹¹ und R¹² zwei gleiche oder verschiedene Reste der Formel
XIa
darstellen oder aber nur R¹¹ oder R¹² einen Rest der Formel XIa bedeutet und
der andere Rest R¹² oder R¹¹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ darstellt, wobei R²,
A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind,
mit einer Organometall-Verbindung der Formel XII,
mit einer Organometall-Verbindung der Formel XII,
worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind und M ein Alkalimetall wie
Natrium, Kalium oder insbesondere Lithium; Erdalkalimetall wie Kalzium oder
insbesondere Magnesium, beispielsweise in Form einer Grignard-Verbindung
(-Mg-Halogenid); oder Schwermetall wie Cer, Kupfer oder Silber; bedeutet,
unter reduktiver Alkinylierung der Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der
Formel Ic, Id, Ie, If oder Ig
mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und einem Wasserstoffatom für R³
gemäß Formel I umgesetzt.
Gemäß Verfahrensvariante D wird ein Xanthin der Formel XI, worin R¹¹
und/oder R¹² für den Rest der Formel XIa stehen, nach Art der Nef-Reaktion
(RÖMPP Chemie Lexikon, 9. Auflage, Band 4 (1991), Seite 2994) entweder mit
einem Acetylid der Formel XIII,
HCC-M (XIII)
worin M wie in Formel XII definiert ist, oder aber
mit einem endständig geschützten Acetylid der Formel XIV,
Ra-CC-M (XIV)
worin M wie in Formel XII definiert ist und Ra eine nachträglich leicht
eliminierbare Abgangsgruppe darstellt, beispielsweise die unter Fluorid-Katalyse
abspaltbare Trimethylsilylgruppe (TMS), unter Ethinylierung der
Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel IX umgesetzt, worin R⁹
und/oder R¹⁰ für den Rest der Formel IXa stehen, und anschließend die
erhaltene Verbindung IX durch Mannich-Reaktion mit Formaldehyd und einem
Amin der Formel X analog Verfahrensvariante B zu einer Verbindung der Formel
Ic, Id, Ie, If oder Ig aminomethyliert.
Gemäß Verfahrensvariante E wird eine nach den Verfahrensvarianten A bis D
hergestellte Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If oder eine nach den
Verfahrensvarianten C oder D hergestellte Verbindung der Formel Ig, in der R⁵
und/oder R⁶ jeweils ein Wasserstoffatom darstellen, ein- oder zweifach mit
einem Oxoderivat (Aldehyd oder Keton) von (C₁-C₆)-Alkanen, (C₃-C₆)-
Cycloalkanen, (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkanen oder Ar-(C₁ -C₂)-alkanen reduktiv
alkyliert.
Gemäß Verfahrensvariante F wird eine nach den Verfahrensvarianten A bis E
hergestellte Verbindung mit einer physiologisch verträglichen anorganischen
oder organischen Säure HZ in ein Säureadditionssalz der Formel I umgewandelt,
wobei R¹ und/oder R³ den Alkinolrest der Formel Ib darstellen, worin R⁷ für ein
Wasserstoffatom steht, und R² wie in Formel I definiert ist.
Gemäß Verfahrensvariante G wird eine nach den Verfahrensvarianten A bis E
hergestellte Verbindung mit einem Alkylierungsmittel der Formel VII,
R⁷-Z (VII)
wobei R⁷ wie in Formel I mit Ausnahme von Wasserstoff definiert ist und Z wie
in Formel III für X definiert sind, in ein quartäres Ammoniumsalz der Formel I
umgewandelt, wobei R¹ und/oder R³ für den Alkinolrest der Formel Ib stehen
und R² wie in Formel I definiert ist.
Gemäß Verfahrensvariante H wird eine nach den Verfahrensvarianten A bis G
hergestellte Verbindung chromatographisch oder durch fraktionierende
Kristallisation in die reinen Stereoisomeren aufgetrennt.
Die bei den Verfahrensvarianten A bis D als Ausgangsstoffe verwendeten
Xanthine der Formel II, V, VI oder XI; Alkylierungsmittel der Formel III, IV, VII
oder VIII; Organometall-Verbindungen der Formel XII, XIII oder XIV; und Amine
der Formel X sind bekannt oder lassen sich nach bekannten Methoden
herstellen.
So können die basisch substituierten Alkinole der Formel III beispielsweise
durch metallorganische Synthese erhalten werden, indem man die sterisch nicht
gehinderten Halogenaldehyde oder -ketone der Formel Hal-A-CO-R⁴ in einer
Aufbaureaktion unter reduktiver Alkinylierung der Carbonylfunktion mit den
2-Propinylamin-Metallverbindungen der Formel XII (R⁵R⁶N-CH₂-C≡C-M),
vorzugsweise in Form der Lithium- oder Halogenmagnesium(Grignard)-
Verbindungen, unter Standardbedingungen (wie nachfolgend bei den
Verfahrensvarianten C und D detaillierter beschrieben) umsetzt.
Gleichartige Reaktion der Halogenaldehyde und -ketone mit Acetyliden der
Formel XIII (HCEC-M) oder XIV (Ra-C≡C-M) führt - nach Abspaltung der
Schutzgruppe Ra bei Einsatz von XIV - zu den Alkinolen der Formel VIII.
Die den Organometall-Verbindungen der Formel XII zugrunde liegenden 2-
Propinylamine (R⁵R⁶N-CH₂-C≡CH) lassen sich aus 2-Propinylbromid und den
Aminen der Formel X durch unmittelbaren Halogen-Amin-Austausch oder auf
dem Umweg über die intermediär erzeugten Metallamide in folgender, aus der
Literatur (Tetrahedron 1992, 48/30: 6231-6244) bekannten Eintopfreaktion
problemlos aufbauen:
Die Umsetzung der mono- und disubstituierten Xanthinderivate II oder Ic, Ig, V,
VI und IX mit den betreffenden Reagenzien der Formel III, IV oder VIII erfolgt
gewöhnlich in einem gegenüber den Reaktionsteilnehmern inerten Verteilungs-
oder Lösungsmittel. Als solche kommen vor allem dipolare, aprotische
Solventien, beispielsweise Dimethylformamid, Dimethylacetamid, N-Methyl
pyrrolidon, Tetramethylharnstoff, Hexamethylphosphorsäuretriamid oder
Dimethylsulfoxid in Frage; es können aber auch Formamid, Acetonitril, Aceton,
Butanon oder Alkohole, wie Methanol, Ethylenglykol und dessen Mono- bzw.
Di(C₁-C₄)alkylether, Ethanol, Propanol, Isopropanol und die verschiedenen
Butanole; Kohlenwasserstoffe, wie Benzol, Toluol oder Xylole; halogenierte
Kohlenwasserstoffe, wie Dichlormethan oder Chloroform; Pyridin sowie
Mischungen der genannten Lösungsmittel oder deren Gemische mit Wasser
Verwendung finden.
Die Reaktion wird zweckmäßig in Gegenwart eines basischen
Kondensationsmittels durchgeführt. Hierfür eignen sich beispielsweise Alkali-
oder Erdalkalihydroxide, -carbonate, -hydride, -alkoholate und organische
Basen, wie Trialkylamine, etwa Triethyl- oder Tributylamin, quartäre
Ammonium- oder Phosphoniumhydroxide und vernetzte Harze mit fixierten,
gegebenenfalls substituierten Ammonium- oder Phosphoniumgruppen. Die
Xanthinderivate können aber auch unmittelbar in Form ihrer gesondert
hergestellten Salze, etwa der Alkali-, Erdalkali- oder gegebenenfalls
substituierten Ammonium- oder Phosphoniumsalze, eingesetzt werden.
Weiterhin lassen sich die Xanthinverbindungen sowohl in Gegenwart der
vorgenannten anorganischen Kondensationsmittel als auch in Form ihrer Alkali-
oder Erdalkalisalze unter Mithilfe von Phasentransferkatalysatoren, z. B. tertiären
Aminen, quartären Ammonium- oder Phosphoniumsalzen oder auch
Kronenethern, bevorzugt in einem zweiphasigen System unter den Bedingungen
einer Phasentransferkatalyse, problemlos alkylieren. Geeignete, zumeist
kommerziell erhältliche Phasentransferkatalysatoren sind unter anderen Tetra-
(C₁-C₄)-alkyl- und Methyltrioctylammonium- und -phosphonium-, Methyl-,
Myristyl-, Phenyl- und Benzyl-tri-(C₁-C₄)-alkyl- und Cetyltrimethylammonium-
oder (C₁-C₁₂)-Alkyl- und Benzyl-triphenylphosphoniumsalze, wobei sich in der
Regel jene Verbindungen, die das größere und symmetrischer gebaute Kation
besitzen, als effektiver erweisen.
Hierbei wird im allgemeinen bei Reaktionstemperaturen zwischen 0°C und dem
Siedepunkt des jeweils verwendeten Reaktionsmediums gearbeitet,
vorzugsweise zwischen 20°C und 130°C, gegebenenfalls bei erhöhtem oder
vermindertem Druck, aber gewöhnlich bei Atmosphärendruck, wobei die
Reaktionszeit von weniger als einer Stunde bis zu mehreren Stunden betragen
kann.
Die wahlfreie reduktive Alkylierung von Verbindungen der Formeln Ic bis Ig mit
terminaler primärer (R⁵ und R⁶ = H) oder sekundärer (R⁵ oder R⁶ = H)
Aminogruppe in der Alkinol-Seitenkette zu sekundären bzw. tertiären Aminen
erfolgt durch Umsetzung mit einem der durchweg literaturbekannten
Oxoderivate (Aldehyde oder Ketone) von (C₁-C₆)Alkanen, (C₃-C₆)Cycloalkanen,
(C₄-C₈)Cycloalkyl-alkanen oder Ar(C₁-C₂)alkanen in Gegenwart eines
geeigneten Reduktionsmittels. Die Reduktion der intermediär aus Oxoverbindung
und Amin gebildeten Azomethine gelingt beispielsweise mit Ameisensäure und
deren Derivaten; bevorzugt ist aber die Hydrierung mit komplexen
Metallhydriden, wie Lithiumalanat, Lithium- oder Natriumboranat und
insbesondere Natriumcyanoboranat. Hierbei wird zweckmäßig in einem
gegenüber den Reaktanten inerten Verteilungs- oder Lösungsmittel,
beispielsweise einem Ether, wie Diethylether, Dioxan oder Tetrahydrofuran;
einem niederen Alkohol, vorzugsweise Methanol oder Ethanol; Wasser oder
deren Mischungen untereinander bei Temperaturen zwischen 20°C und dem
Siedepunkt des Reaktionsgemisches gearbeitet.
Die Überführung der Xanthine Ic bis Ig mit den Säuren HZ in die physiologisch
verträglichen Säureadditionssalze gehört zum Stand der Technik.
Zur Herstellung der physiologisch verträglichen quartären Ammoniumsalze aus
den Xanthinen Ic bis Ig durch Alkylierung mit den Reagenzien der Formel VII,
vorzugsweise in Form von Alkylhalogeniden (R⁷Hal), insbesondere den Iodiden
R⁷I, oder Dialkylsulfaten (R₂⁷SO₄), arbeitet man zweckmäßigerweise in inerten
Verteilungs- oder Lösungsmitteln, wie Di(C₁-C₄)alkylethern, cyclischen Ethern,
aromatischen oder halogenierten Kohlenwasserstoffen oder Ketonen (z. B.
Aceton), oder auch in Gemischen aus diesen Lösungsmitteln oder unter Zusatz
von dipolar aprotischen Lösungsmitteln (z. B. Dimethylformamid) bei
Temperaturen von 20°C bis zum Siedepunkt des betreffenden
Reaktionsmediums, wobei häufig mehrere Stunden bis zur vollständigen
Umsetzung benötigt werden. Die quartären Salze fallen hierbei gewöhnlich in
kristalliner Form an. Falls erwünscht, läßt sich deren Anion Z⁻ nachträglich mit
Hilfe von Anionenaustauschern beliebig variieren.
Die Dreikomponenten-Kondensation nach Mannich zur Aminomethylierung
(Weygand/Hilgetag: Organisch-chemische Experimentierkunst, 4. Auflage,
1970, Seiten 990-993) der Verbindung IX an der terminalen, CH-aciden
Acetylengruppe kann prinzipiell mit Ammoniak, primären oder vorzugsweise
sekundären Aminen der Formel X in Gegenwart von Formaldehyd als
Carbonylkomponente (eingesetzt entweder in wäßriger Lösung oder
vorteilhafter in fester Form als Paraformaldehyd) unter dem katalytischen
Einfluß sowohl von Basen als auch Säuren durchgeführt werden. Bevorzugt ist
jedoch das Säure-katalysierte Verfahren, bei dem man die Amine X in Form
ihrer Salze, etwa der Hydrochloride oder Acetate, zur Reaktion bringt. Häufig
bewährt sich der Zusatz katalytischer Mengen an Metallsalzen, wie etwa
Zink(II)-, Eisen(III)- oder insbesondere Kupfer(I)chlorid (J. Med. Chem. 1990,
33: 3182-3189).
Als Reaktionsmedium werden im allgemeinen niedere Alkohole, Di-(C₁-C₄)alkyl
ether oder bevorzugt cyclische Ether, vor allem Dioxan, verwendet. Die
Reaktionstemperatur liegt gewöhnlich zwischen 20°C und dem Siedepunkt des
Reaktionsgemisches, vorzugsweise zwischen 30°C und 70°C, wobei
Reaktionszeiten bis zu mehreren Stunden die Regel sind.
Die bei den metallorganischen Umsetzungen gemäß den Verfahrensvarianten C
und D als Ausgangsstoffe eingesetzten 3-alkylierten Mono- oder Di
oxoalkylxanthine der Formel XI sind unter anderem aus den deutschen
Druckschriften DOS 23 30742 und DOS 24 02908 zumeist bekannt oder lassen
sich aus den Mono- oder Dialkylxanthinen der Formel II bzw. V oder VI und den
Halogenaldehyden oder -ketonen der Formel Hal-A-CO-R⁴, gegebenenfalls auch
in Form ihrer offenkettigen oder ringförmigen Acetale bzw. Ketale, unter den
vorangehend ausführlich geschilderten Alkylierungsbedingungen leicht
herstellen. Dabei sind solche Verbindungen XI, die in der Position von R¹² ein
Wasserstoffatom und in der Position von R¹¹ einen Oxoalkylrest der Formel XIa
tragen, auf dem Umweg über 1-OxoaIkyl-3,7-dialkylxanthine, in denen der 7-
ständige Alkylrest eine leicht eliminierbare Abgangsgruppe etwa in Form der
reduktiv entfernbaren Benzylgruppe oder des hydrolytisch abspaltbaren Meth-,
Eth-, Prop- oder Butoxymethylrestes darstellt, nach der in der WO 87/00523
detailliert beschriebenen Methodik ohne Schwierigkeiten zugänglich.
Unter den für die Alkinylierung der Carbonylgruppen geeigneten Organometall-
Verbindungen der Formel XII, XIII oder XIV nehmen die Lithium- und Halogen
magnesium(Grignard)-Derivate wegen ihrer leichten Zugänglichkeit und
Handhabung eine Vorzugsstellung ein. So lassen sich die voranstehend
beschriebenen 2-Propinylamine der Formel R⁵R⁶N-CH₂-C≡CH und die einseitig
geschützten Acetylene der Formel Ra-C≡CH, vorzugsweise Ethinyltrimethylsilan,
mit (C₁-C₄)Alkyllithium-Verbindungen, bevorzugt Butyllithium, in einem der
nachstehend aufgezählten Lösungsmittel, vornehmlich wasserfreiem
Tetrahydrofuran, bei tiefen Temperaturen zwischen -50°C und -80°C oder mit
(C₁-C₄)Alkylmagnesiumhalogeniden, beispielsweise Methyl- oder
Ethylmagnesiumchlorid oder -bromid, in einem niedrig siedenden Ether, in der
Regel Diethylether, bei Siedetemperatur quantitativ zu den Verbindungen der
Formel XII bzw. XIV metallieren, die ohne Zwischenisolierung mit den
Carbonylverbindungen XI umgesetzt werden. Als Reagenz der Formel XIII kann
vorteilhaft kommerziell erhältliches Lithiumacetylid in Form des stabilen
Ethylendiamin-Komplexes eingesetzt werden, wobei zur Reaktivitätssteigerung
der Zusatz von trockenem Cer(III)chlorid in mindestens stöchiometrischer
Menge empfohlen wird (Tetrahedron Letters 1984, 25/38: 4233-4236).
Die stark nucleophilen metallorganischen Verbindungen sind sehr hydrolyse-
und oxidationsempfindlich; ihre sichere Handhabung erfordert daher den
konsequenten Ausschluß von Feuchtigkeit und gegebenenfalls ein Arbeiten
unter Schutzgasatmosphäre.
Übliche Lösungs- oder Verteilungsmittel für die Alkinylierungsreaktion sind
vornehmlich jene, die sich auch für die Herstellung der Organometall-
Verbindungen eignen. Als solche kommen vor allem Ether mit einem oder
mehreren Ethersauerstoffatomen, beispielsweise Diethyl-, Dipropyl-, Diisopropyl-
oder Dibutylether, 1,2-Dimethoxyethan, Tetrahydrofuran, Dioxan,
Tetrahydropyran, Furan und Anisol, und aliphatische oder aromatische
Kohlenwasserstoffe, wie Petrolether, Cyclohexan, Benzol, Toluol, Xylole,
Diethylbenzole und Tetrahydronaphthalin in Frage; es können aber auch tertiäre
Amine, wie Triethylamin, oder dipolare, aprotische Solventien, etwa
Dimethylformamid, Dimethylacetamid, N-Methylpyrrolidon,
Hexamethylphosphorsäuretriamid und Dimethylsulfoxid, sowie Mischungen der
genannten Lösungsmittel verwendet werden.
Die Alkinylierungsreaktion wird in der Regel bei Temperaturen zwischen -40°C
und +100°C, vorzugsweise zwischen -20°C und +70°C oder bei
Raumtemperatur ohne Außenkühlung, durchgeführt, wobei man üblicherweise
die jeweilige metallorganische Verbindung in geringfügigem Überschuß
anwendet. Die Reaktionszeiten reichen dabei gewöhnlich von einigen Minuten
bis zu mehreren Stunden. Die Zersetzung der gebildeten Alkoholate erfolgt
vorzugsweise mit Wasser, wäßriger Ammoniumchlorid-Lösung oder verdünnter
Salz- oder Essigsäure.
Die Desilylierung sowohl der aus den Carbonylverbindungen XI durch
Umsetzung mit Lithiumtrimethylsilylacetylid (XIV) gewonnenen ethinylständig
geschützten Alkinole zu den Zwischenverbindungen der Formel IX als auch der
erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel I mit N-trialkylsilylierten
Alkinolseitenketten kann vorteilhaft durch Methanolyse in Gegenwart
katalytischer Mengen Kaliumfluorid vorgenommen werden, die bei
Temperaturen zwischen 20°C und dem Siedepunkt des Methanols innerhalb
weniger Stunden quantitativ verläuft.
Zur Darstellung der erfindungsgemäßen Verbindungen I in stereoisomerenreiner
Form kann man entweder von sterisch einheitlichen Ausgangsstoffen der
Formel III oder VIII (gegebenenfalls auch II, IV, V, VI, VII, X und/oder XI) und
Zwischenverbindungen der Formel IX ausgehen oder bei den
Verfahrensvarianten C und D die Alkinolbildung aus den prochiralen
Carbonylverbindungen XI mit den Organometall-Verbindungen XII, XIII oder XIV
durch asymmetrische Induktion in Gegenwart chiraler Hilfsstoffe enantioselektiv
gestalten.
Bevorzugt ist jedoch die nachträgliche Trennung der stereoisomeren Formen mit
Hilfe an sich bekannter Methoden. Da Diastereomere im Gegensatz zu
Enantiomeren unterschiedliche physikalische und chemische Eigenschaften
aufweisen, bereitet die Trennung ihrer Gemische, beispielsweise durch
fraktionierende Kristallisation oder chromatographische Verfahren, in der Regel
keine Schwierigkeiten. Demgegenüber erfordert die physikalische
Racematspaltung in die enantiomeren Formen (Antipoden) zusätzliche
Vorkehrungen; so gelingt die fraktionierende Kristallisation erst nach Bildung
diastereomerer Salze mit einer optisch aktiven Säure HZ und die
chromatographische Trennung nur bei Verwendung chiraler stationärer Phasen,
die zu den Enantiomeren eine unterschiedliche räumliche Affinität zeigen.
Die Alkinole der Formel IX stellen nicht nur wertvolle Zwischenprodukte zum
Aufbau der erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel I dar, sondern lassen
darüber hinaus bereits dieselbe pharmakologische Wirkungsrichtung wie die
Endprodukte der Formel I erkennen, wenngleich sie eine geringere
Wasserlöslichkeit aufweisen.
Die Verbindungen der Formel I eignen sich aufgrund ihrer wertvollen
pharmakologischen Eigenschaften in hervorragender Weise für die Verwendung
als Wirkstoffe in Arzneimitteln, insbesondere in solchen, die eine effektive
kurative und prophylaktische Behandlung von ischämiebedingten zerebrovas
kulären Erkrankungen, wie Schlaganfall; transitorischen ischämischen Attacken
(TIA); Multiinfarktdemenz; Demenz des gemischten Typs mit vaskulärer und
degenerativer (Alzheimer) Komponente; Rückenmarkschädigungen; Hirntrauma
infolge von Kopfverletzungen; und neuronalen Schäden nach Herzstillstand,
(neonataler) Asphyxie und Reanimation sowie gefäßchirurgischen Eingriffen
(z. B. Bypass-Operationen) im Bereich der das Gehirn versorgenden Haupt
arterien, gestatten. Dabei können die Verbindungen der Formel I entweder für
sich allein, beispielsweise in Form von Mikrokapseln, in Mischungen unter
einander oder in Kombination mit geeigneten Trägerstoffen verabreicht werden.
Die Erfindung betrifft folglich auch Arzneimittel, die mindestens eine Verbindung
der Formel I als Wirkstoff enthalten.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung einerseits den Einsatz der
erfindungsgemäßen Arzneimittel im Rahmen aller gegenwärtig bei
zerebrovaskulären Erkrankungen praktizierten Therapieformen (Schweiz. Med.
Wochenschr. 1994, 124/45: 2005-2012), wie der Primärprävention zur
Unterdrückung drohender Ischämie-Attacken, der Akutbehandlung zur
Begrenzung der Infarzierung des Gewebes nach Ischämie-Eintritt und der
Sekundärprophylaxe zur Senkung der Rezidivrate nach überstandener Ischämie-
Episode, und andererseits die Anwendung der Arzneimittel in Form von
pharmazeutischen Zubereitungen vor allem für die parenterale und orale,
gegebenenfalls aber auch rektale oder transdermale Verabreichung.
Geeignete feste oder flüssige galenische Zubereitungsformen sind
beispielsweise Granulate, Pulver, Tabletten, Dragees, (Mikro)Kapseln, Sirupe,
Emulsionen, Suspensionen, Gele, Präparate mit protrahierter Wirkstoff-Freigabe,
Zäpfchen, wirkstoffabgebende Pflaster, Aerosole, Tropfen und vor allem
injizierbare Lösungen in Form von Ampullen oder Injektionsflaschen für die
Dauerinfusion, bei deren Herstellung üblicherweise Hilfsmittel, wie Trägerstoffe,
Spreng-, Binde-, Überzugs-, Quellungs-, Gleit- oder Schmiermittel,
Geschmacksstoffe, Süßungsmittel oder Lösungsvermittler, Verwendung finden.
Als häufig verwendete Hilfsstoffe seien z. B. Magnesiumcarbonat, Titandioxid,
Laktose, Mannit und andere Zucker, Talkum, Milcheiweiß, Gelatine, Stärke,
Vitamine, Cellulose und ihre Derivate, tierische und pflanzliche Öle,
Polyethylenglykole und Lösungsmittel, wie etwa steriles Wasser, physiologische
Kochsalzlösung, Alkohole, Glycerin und andere mehrwertige Alkohole (Polyole)
genannt.
Vorzugsweise werden die pharmazeutischen Präparate in Dosierungseinheiten
hergestellt und verabreicht, wobei jede Einheit als aktiven Bestandteil eine
bestimmte Dosis einer Verbindung gemäß Formel I enthält. Bei festen
Dosierungseinheiten, wie Tabletten, Kapseln und Suppositorien, kann diese
Dosis bis zu 1000 mg, bevorzugt jedoch 100 bis 600 mg, und bei
Injektionslösungen in Ampullenform bis zu 300 mg, vorzugsweise aber 20 bis
200 mg, betragen.
Für die Behandlung eines erwachsenen Patienten sind - je nach Wirksamkeit der
Verbindungen gemäß Formel I am Menschen und Schweregrad der
lebensbedrohlichen Erkrankung - Tagesdosen von 100 bis 5000 mg Wirkstoff,
vorzugsweise 300 bis 3000 mg, bei oraler Verabreichung und von 30 bis 3000
mg, bevorzugt 50 bis 2000 mg, bei intravenöser Applikation indiziert. Die
Verabreichung der Tagesdosis kann sowohl durch Einmalgabe in Form einer
einzelnen Dosierungseinheit oder aber mehrerer kleinerer Dosierungseinheiten
als auch durch Mehrfachgabe unterteilter Dosen in bestimmten Zeitintervallen
erfolgen.
Bei intravenöser Dauerinfusion beträgt die Tagesdosis 100 bis 5000 mg,
vorzugsweise 500 bis 2000 mg, entsprechend einer Infusionsgeschwindigkeit
von 0,1 bis 3 mg pro kg Körpergewicht und Stunde (h), bevorzugt von 0,3 bis
1 mg/kg/h.
Bei allen Applikationsformen können jedoch unter Umständen auch höhere oder
niedrigere Tagesdosen angebracht sein.
Die Verbindungen der Formel I können auch zusammen mit anderen geeigneten
Wirkstoffen, insbesondere mit solchen, die ebenfalls regulierend in die patho
genetische Reaktionskaskade der akuten zerebralen Ischämie eingreifen; z. B.
mit Fibrinolytika, Kalzium-Antagonisten, EAA (excitatory amino acids)-Antago
nisten, Gangliosiden Phospholipase-, Cyclooxygenase- und Lipoxygenase-
Inhibitoren, PAF(plättchenaktivierender Faktor)-, Thromboxan- und Leukotrien-
Antagonisten, Sauerstoffradikalfängern, Schwermetall-Chelatoren,
antiödematösen Wirkstoffen, Antikoagulantien, Thrombozytenaggregations
hemmern, Serotonin-IA-Agonisten, Adenosin-Modulatoren oder neurotrophen
Wachstumsfaktoren und deren Freisetzungsaktivatoren; verabreicht oder bei der
Herstellung der galenischen Zubereitungsformen gemeinsam formuliert werden.
Nachfolgend wird anhand repräsentativer Herstellungsbeispiele der Aufbau der
nach Strukturgesichtspunkten in Tabelle l zusammengefaßten Verbindungen
gemäß Formel I näher erläutert. In Tabelle 2 sind die Verbindungen der Formel
gemäß Formel I näher erläutert. In Tabelle 2 sind die Verbindungen der Formel
IX zusammengestellt. Für alle präparativ hergestellten Zwischen- und
Endprodukte wurde die Struktur sowohl ¹H-NMR-spektroskopisch als auch
durch Elementaranalyse oder Massenspektrum gesichert.
Zu einer Suspension von 75,5 g (0,82 mol) Lithiumacetylid als Ethylendiamin-
Komplex in 500 ml Dioxan wurde unter Feuchtigkeitsausschluß und Rühren bei
Raumtemperatur eine Lösung von 153,2 g (0,5 mol) 3-Methyl-1-(5-oxohexyl)-7-
propylxanthin in 750 ml Dioxan tropfenweise hinzugefügt. Die dabei
einsetzende, schwach exotherme Reaktion beendete man durch 6-stündiges
Rühren und Erwärmen auf 70°C. Anschließend wurde bei Raumtemperatur mit
Wasser versetzt, das organische Lösungsmittel unter vermindertem Druck
weitestgehend abdestilliert, die wäßrige Phase ausgiebig mit Chloroform
extrahiert, der Extrakt nach dem Trocknen über Natriumsulfat unter
vermindertem Druck eingeengt und der Rückstand durch Filtration über eine
Kieselgel-Säule im Fließmittel Chloroform gereinigt, wobei 1 50,4 g (91% der
Theorie) öliges Produkt anfielen, das sich allmählich verfestigte und aus
Essigsäureethylester unter Zusatz von Petrolether in der Siedehitze
umkristallisieren ließ.
Ausbeute: 136,8 g (82% der Theorie); Schmelzpunkt: 98°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,48%; H 7,37%). N 16,68%.
Ausbeute: 136,8 g (82% der Theorie); Schmelzpunkt: 98°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,48%; H 7,37%). N 16,68%.
16,6 g (50 mmol) der Zwischenverbindung aus Stufe D1), 1,8 g (60 mmol)
Paraformaldehyd, 7,3 g (0,1 mol) Diethylamin und 0,8 g Zink(II)chlorid wurden
in 250 ml trockenem Dioxan 5 Stunden unter Rückfluß gerührt. Danach
destillierte man das Lösungsmittel unter vermindertem Druck ab und reinigte
den rötlichen, öligen Rückstand durch Filtration über eine Kieselgel-Säule im
Fließmittel Chloroform/Methanol (19 : 1).
Ausbeute: 12,6 g (60% der Theorie); hellgelbes Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Ausbeute: 12,6 g (60% der Theorie); hellgelbes Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Zur Salzbildung löste man die 12,6 g (30 mmol) der Base aus Stufe D2) in 30
ml 1 N Salzsäure, dampfte unter vermindertem Druck bis zur Trockne ein,
trocknete den festen Rückstand über Nacht im Ölpumpenvakuum, nahm mit
heißem Ethanol auf, entfärbte die Lösung mit Aktivkohle, filtrierte heiß,
versetzte in der Siedehitze mit Diisopropylether bis zur Trübung und ließ das
Hydrochlorid unter Erkalten auskristallisieren.
Ausbeute: 11,5 g (84% der Theorie); Schmelzpunkt: 132°C
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,20%; H 7,99%, Cl 7,81%; N 15,43%;
Gefunden: C 58,12%; H 8,24%; Cl 7,84%; N 15,37%.
Ausbeute: 11,5 g (84% der Theorie); Schmelzpunkt: 132°C
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,20%; H 7,99%, Cl 7,81%; N 15,43%;
Gefunden: C 58,12%; H 8,24%; Cl 7,84%; N 15,37%.
Eine Mischung aus 100 ml (0,16 mol) einer 1,6 M Lösung von n-Butyllithium in
n-Hexan und 100 ml Tetrahydrofuran wurde unter Rühren auf -78°C abgekühlt
und bei dieser Temperatur tropfenweise mit 11 ,7 g (0,16 mol) Diethylamin
versetzt; anschließend ließ man auf Raumtemperatur kommen, rührte eine
Stunde nach, kühlte erneut auf -20°C ab und tropfte eine Lösung von 9,04 g
(76 mmol) 2-Propinylbromid in 50 ml Tetrahydrofuran hinzu. Das Reaktions
gemisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur stehen gelassen, dann in eine
kalte wäßrige Phosphatpufferlösung eingerührt, mit Chloroform ausgiebig
extrahiert, der Extrakt über Natriumcarbonat getrocknet, eingeengt und der
Rückstand über eine Kolonne fraktionierend destilliert.
Ausbeute: 6,2 g (73% der Theorie); Siedepunkt: 117°C (Literatur: 119°C)
C₇H₁₃N (MG = 111,19 g/mol).
Ausbeute: 6,2 g (73% der Theorie); Siedepunkt: 117°C (Literatur: 119°C)
C₇H₁₃N (MG = 111,19 g/mol).
Zu 5,8 g (52 mmol) in 40 ml trockenem Tetrahydrofuran gelöstem N,N-Diethyl-
2-propinylamin aus Stufe C1) tropfte man zwischen -60°C und -65°C in 30
Minuten 32,4 ml (52 mmol) einer 1,6 M Lösung von n-Butyllithium in n-Hexan.
Es wurde eine Stunde bei -70°C nachgerührt, dann auf Raumtemperatur er
wärmt und während 20 Minuten tropfenweise mit einer Lösung von 12,3 g (40
mmol) 3-Methyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin in 60 ml Tetrahydrofuran
versetzt, wobei die Temperatur der Reaktionsmischung bis auf 35°C anstieg.
Nach vierstündigem Rühren bei Raumtemperatur fügte man 100 ml kalte 1 N
Salzsäure hinzu, schüttelte mehrmals mit Dichlormethan aus, stellte die wäßrige
Phase mit Natriumcarbonat alkalisch, extrahierte das Reaktionsprodukt mit
Dichlormethan, trocknete über Natriumsulfat und engte unter vermindertem
Druck ein. Der ölige Rückstand wurde durch Filtration über eine Kieselgel-Säule
im Fließmittel Chloroform/Methanol (19 : 1) gereinigt.
Ausbeute: 13,9 g (83% der Theorie); farbloses Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Ausbeute: 13,9 g (83% der Theorie); farbloses Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Die Umwandlung der 13,9 g (33,3 mmol) Base aus Stufe C2) in das Hydro
chlorid erfolgte wie bei Verfahrensvariante D beschrieben, wobei allerdings auf
die Anwendung von Aktivkohle bei der Umkristallisation aus Ethanol/
Diisopropylether verzichtet werden konnte.
Ausbeute: 13,8 g (91% der Theorie); Schmelzpunkt: 132°C
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,20%; H 7,99%; Cl 7,81%; N 15,43%;
Gefunden: C 58,02%; H 8,26%; Cl 7,94%; N 15,27%.
Ausbeute: 13,8 g (91% der Theorie); Schmelzpunkt: 132°C
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,20%; H 7,99%; Cl 7,81%; N 15,43%;
Gefunden: C 58,02%; H 8,26%; Cl 7,94%; N 15,27%.
200 g (2,17 mol) Lithiumacetylid in Form des Ethylendiamin-Komplexes wurden
in 800 ml trockenem Dioxan suspendiert und unter kräftigem Rühren und
Eiskühlung mit 269,2 g (2,0 mol) 1-Chlor-5-hexanon in rascher Tropfenfolge
versetzt, wobei die Temperatur bis auf 48°C anstieg. Man ließ die exotherme
Reaktion unter 3-stündigem Nachrühren ohne weitere Außenkühlung abklingen,
fügte vorsichtig 500 ml Wasser hinzu, filtrierte, destillierte den größten Teil des
Dioxans unter vermindertem Druck ab, extrahierte die wäßrige Phase ausgiebig
mit Chloroform, trocknete den Extrakt über Natriumsulfat, dampfte das
Lösungsmittel unter vermindertem Druck ab und unterwarf den Rückstand einer
fraktionierenden Destillation.
Ausbeute: 190,2 g (59% der Theorie); Siedepunkt (8 mbar): 87-88°C
C₈H₁₃ClO (MG = 160,65 g/mol).
Ausbeute: 190,2 g (59% der Theorie); Siedepunkt (8 mbar): 87-88°C
C₈H₁₃ClO (MG = 160,65 g/mol).
Das Gemisch aus 6,25 g (30 mmol) 3-Methyl-7-propylxanthin, 4,8 g (30 mmol)
des Chloralkinols aus Stufe B1) und 4,15 g (30 mmol) Kaliumcarbonat in 150 ml
Dimethylformamid wurde 3 Stunden bei 130°C gerührt, anschließend heiß
filtriert und unter vermindertem Druck eingeengt. Man nahm den Rückstand in
Chloroform auf, wusch zunächst mit 1 N Natronlauge und dann mit Wasser
neutral, trocknete über Natriumsulfat, destillierte das Lösungsmittel unter
vermindertem Druck ab und kristallisierte aus Essigsäureethylester unter Zusatz
von Petrolether in der Siedehitze um.
Ausbeute: 3,6 g (36% der Theorie); Schmelzpunkt: 98°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,63%; H 7,41%; N 16,87%.
Ausbeute: 3,6 g (36% der Theorie); Schmelzpunkt: 98°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,63%; H 7,41%; N 16,87%.
Diese mit dem Produkt des Beispiels 1D1) identische Zwischenverbindung ließ
sich durch Mannich-Reaktion mit Paraformaldehyd und Diethylamin und
Salzbildung (Beispiele 1D2) und 1F3)) in das Endprodukt überführen.
Zu einer Lösung von 2,0 g (18 mmol) N,N-Diethyl-2-propinylamin (Beispiel 1C1)
in 50 ml Tetrahydrofuran tropfte man langsam bei -78°C 12,37 ml (19,8 mmol)
einer 1,6 M Lösung von n-Butyllithium in n-Hexan. Nach einer Stunde bei -78°C
wurde auf Raumtemperatur erwärmt und mit 2,42 g (18 mmol) 1-Chlor-5-
hexanon versetzt. Man rührte eine Stunde bei Raumtemperatur nach, stellte mit
2 N Salzsäure auf pH 7 und verteilte zwischen 5%iger Natriumhydrogen
carbonat-Lösung und Dichlormethan. Die organische Phase wurde über
Magnesiumsulfat getrocknet und unter vermindertem Druck vom Lösungsmittel
befreit.
Ausbeute: 4,38 g (99% der Theorie); öliges Produkt
C₁₃H₂₄ClNO (MG = 245,83 g/mol); ¹H-NMR (DMSO-d₆₁ 200 MHz): δ = 0,97 (t, 6 H, N(CH₂CH₃)₂); 1,33 (s, 3 H, CH₃); 1,40-1,85 (m, 6 H, CH₂); 2,45 (q, 4 H, N(CH₂CH₃)₂); 3,33 (s, 2 H, NCH₂CC); 3,63 (t, 2 H, CH₂Cl); 5,12 (s, 1 H, OH).
Ausbeute: 4,38 g (99% der Theorie); öliges Produkt
C₁₃H₂₄ClNO (MG = 245,83 g/mol); ¹H-NMR (DMSO-d₆₁ 200 MHz): δ = 0,97 (t, 6 H, N(CH₂CH₃)₂); 1,33 (s, 3 H, CH₃); 1,40-1,85 (m, 6 H, CH₂); 2,45 (q, 4 H, N(CH₂CH₃)₂); 3,33 (s, 2 H, NCH₂CC); 3,63 (t, 2 H, CH₂Cl); 5,12 (s, 1 H, OH).
Die Substanz konnte ohne weitere Reinigung direkt in die Alkylierungsreaktion
gemäß Stufe A2) eingesetzt werden.
Zu einer 60°C heißen Lösung von 2,0 g (9,6 mmol) 3-Methyl-7-propylxanthin in
60 in Dimethylformamid gab man 2,12 g (15,3 mmol) Kaliumcarbonat und
rührte eine Stunde bei 60°C. Dann fügte man tropfenweise 3,07 g (12,5 mmol)
1-Chlor-8-diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-6-octin aus Stufe A1) hinzu und
rührte 12,5 Stunden bei 80°C. Anschließend ließ man auf Raumtemperatur
abkühlen, gab Wasser zu und extrahierte dreimal mit tert.-Butyl-methylether.
Die organische Phase wurde über Magnesiumsulfat getrocknet, unter vermin
dertem Druck eingeengt und flash-chromatographisch gereinigt, Dichlormethan/
Methanol = 19/1.
Ausbeute: 2,29 g (57% der Theorie); gelbliches Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Ausbeute: 2,29 g (57% der Theorie); gelbliches Öl
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol).
Die Substanz war mit den in Beispiel 1D2) und 1C2) hergestellten Produkten
identisch und ließ sich analog Beispiel 1F3) in das Hydrochlorid umwandeln.
Das in Beispiel 1 nach Verfahrensvarianten A, B, C oder D und F hergestellte
racemische 1-(8-Diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-7-
propylxanthin Hydrochlorid wurde durch Hochdruckflüssigkeitschromatographie
(HPLC) an einer Säule (250 × 4,6 mm) mit chiralem Trägermaterial (CSP
Chiralpak AD) im Elutionsmittel n-Hexan/2-Propanol (85 + 15) unter Zusatz von
0,1% Diethylamin in die enantiomerenreinen Basen getrennt.
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol)
(+)-Enantiomer: Retentionszeit 11,61 Minuten; optische Reinheit 100%
(-)-Enantiomer: Retentionszeit 14,46 Minuten; optische Reinheit 100%.
C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,56 g/mol)
(+)-Enantiomer: Retentionszeit 11,61 Minuten; optische Reinheit 100%
(-)-Enantiomer: Retentionszeit 14,46 Minuten; optische Reinheit 100%.
Die Umwandlung der enantiomeren Basen in die Hydrochloride erfolgte gemäß
Beispiel 1F3) bei Verfahrensvariante C.
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
(+)-Enantiomer 1a: Ausbeute 82%; Schmelzpunkt 86°C
(-)-Enantiomer 1b: Ausbeute 70%; Schmelzpunkt 89°C.
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,03 g/mol)
(+)-Enantiomer 1a: Ausbeute 82%; Schmelzpunkt 86°C
(-)-Enantiomer 1b: Ausbeute 70%; Schmelzpunkt 89°C.
1 g (2,4 mmol) 1-(8-Diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-7-
propylxanthin - hergestellt nach Beispiel 1A2), 1C2) oder 1D2) - wurde in 30 ml
Diethylether vorgelegt, mit 425 mg (3,0 mmol) Methyliodid versetzt und 20
Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Danach gab man nochmals 212 mg (1,5
mmol) Methyliodid hinzu und rührte 2 Stunden unter Rückfluß. Das entstandene
Kristallisat wurde abgesaugt, mit Diethylether gewaschen und getrocknet.
Ausbeute: 813 mg (60% der Theorie); Schmelzpunkt 160°C
C₂₃H₃₈IN₅O₃ (MG = 559,51 g/mol); Massenspektrum: 432 (100%, M⁺).
Ausbeute: 813 mg (60% der Theorie); Schmelzpunkt 160°C
C₂₃H₃₈IN₅O₃ (MG = 559,51 g/mol); Massenspektrum: 432 (100%, M⁺).
4,32 g (52 mmol) N,N-Dimethyl-2-propinylamin, 32,4 ml (52 mmol) n-Butyl
lithium als 1,6 M Lösung in n-Hexan und 11,1 g (40 mmol) 3-Methyl-1-(3-
oxobutyl)-7-propylxanthin wurden in Tetrahydrofuran analog Beispiel 1C2)
umgesetzt und aufgearbeitet, wobei man allerdings Chloroform anstelle von
Dichlormethan als Extraktionsmittel verwendete.
Ausbeute: 13,2 g (91% der Theorie); öliges Produkt
C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG = 361,45 g/mol).
Ausbeute: 13,2 g (91% der Theorie); öliges Produkt
C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG = 361,45 g/mol).
Zur Umwandlung der Base in das Fumarat wurden die 13,2 g (36,5 mmol) ölige
Substanz aus Stufe C1) in 50 ml Ethanol aufgenommen und mit einer heißen
Lösung von 4,24 g (36,5 mmol) Fumarsäure in 100 ml Ethanol versetzt.
Anschließend engte man bis zur beginnenden Trübung ein, kochte auf und ließ
das Salz auskristallisieren.
Ausbeute: 14,1 g (81% der Theorie); Schmelzpunkt: 170°C
C₂₂H₃₁N₅O₇ (MG = 477,53 g/mol).
Ausbeute: 14,1 g (81% der Theorie); Schmelzpunkt: 170°C
C₂₂H₃₁N₅O₇ (MG = 477,53 g/mol).
Zu einer Suspension von 36,8 g (0,4 mol) Lithiumacetylid als Ethylendiamin-
Komplex und 98,6 g (0,4 mol) wasserfreiem Cer(III)chlorid in einer Mischung
aus jeweils 500 ml trockenem Dioxan und Toluol tropfte man in 45 Minuten
unter Rühren bei 50°C eine Lösung von 55,7 g (0,2 mol) 3-Methyl-1-(3-
oxobutyl)-7-propylxanthin im Gemisch aus jeweils 200 ml Dioxan und Toluol.
Dann wurde 7 Stunden bei 50°C nachgerührt, abgekühlt, mit kaltem Wasser
versetzt, mit 2 N Salzsäure angesäuert, intensiv mit Chloroform extrahiert, der
Extrakt mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet, unter
vermindertem Druck eingedampft und der Rückstand durch Filtration über eine
Kieselgel-Säule im Fließmittel Chloroform/Methanol (50 : 1) gereinigt, wobei man
35,0 g (58% der Theorie) Feststoff erhielt, der aus Ethanol verlustreich
umkristallisiert wurde.
Ausbeute: 18,0 g (30% der Theorie); Schmelzpunkt: 149°C
C₁₅H₂₀N₄O₃ (MG = 304,36 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 59,20%; H 6,62%; N 18,41%;
Gefunden: C 58,72%; H 6,51%; N 18,33%.
Ausbeute: 18,0 g (30% der Theorie); Schmelzpunkt: 149°C
C₁₅H₂₀N₄O₃ (MG = 304,36 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 59,20%; H 6,62%; N 18,41%;
Gefunden: C 58,72%; H 6,51%; N 18,33%.
Diese Zwischenverbindung ließ sich durch Mannich-Reaktion mit Paraform
aldehyd und Dimethylamin Hydrochlorid analog Beispiel 1D2) und anschließende
Salzbildung gemäß Beispiel 3F2) zum Endprodukt umsetzen.
Das Gemisch aus 9,97 g (30 mmol) der Zwischenverbindung 1-(5-Hydroxy-5-
methyl-hept-6-inyl)-3-methyl-7-propylxanthin aus Beispiel 1D1) oder hergestellt
gemäß Beispiel 1B2), 1,02 g (34 mmol) Paraformaldehyd, 2,05 g (34 mmol)
Eisessig, 2,42 g (34 mmol) Pyrrolidin und 0,6 g Kupfer(I)chlorid in 1 50 ml
trockenem Dioxan wurde 18 Stunden bei 45°C gerührt, anschließend unter
vermindertem Druck eingeengt, in Dichlormethan aufgenommen, dreimal mit je
70 ml 1 N Salzsäure extrahiert, der saure Extrakt mit Natriumcarbonat alkalisch
gestellt und das Produkt mit Dichlormethan ausgeschüttelt. Nach dem Trocknen
über Natriumsulfat und Eindampfen unter vermindertem Druck fiel die Mannich-
Base (C₂₂H₃₃N₅O₃; MG = 415,55 g/mol) als öliges Rohprodukt in nahezu
quantitativer Ausbeute an, das man mit 3,5 g (30 mmol) Fumarsäure analog
Beispiel 3F2) in das Fumarat überführte.
Ausbeute: 12,4 g (78% der Theorie); Schmelzpunkt: 151°C
C₂₆H₃₇N₅O₇ (MG = 531,62 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,74%; H 7,02%; N 13,17%;
Gefunden: C 58,18%; H 6,81%; N 12,68%.
Ausbeute: 12,4 g (78% der Theorie); Schmelzpunkt: 151°C
C₂₆H₃₇N₅O₇ (MG = 531,62 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,74%; H 7,02%; N 13,17%;
Gefunden: C 58,18%; H 6,81%; N 12,68%.
Unter Stickstoffatmosphäre, Feuchtigkeitsausschluß und Rühren versetzte man
2,55 g (26 mmol) Ethinyltrimethylsilan in 25 ml Tetrahydrofuran bei -60°C bis
-70°C in 45 Minuten tropfenweise mit 16,2 ml (26 mmol) 1,6 M n-Butyllithium-
Lösung in n-Hexan, rührte eine Stunde bei -70°C nach, ließ auf
Raumtemperatur kommen und tropfte in 20 Minuten 6,4 g (20 mmol) 3-Methyl-
1-(6-oxo-heptyl)-7-propylxanthin in 20 ml Tetrahydrofuran zu. Dann wurde 4
Stunden bei Raumtemperatur nachgerührt, 50 ml kalte 1 N Salzsäure
hinzugefügt, mit Chloroform ausgiebig extrahiert, die organische Phase über
Natriumsulfat getrocknet, unter vermindertem Druck eingedampft und der ölige
Rückstand durch Filtration über eine Kieselgel-Säule im Fließmittel
Chloroform/Methanol (10 : 1) gereinigt, wobei man 6,8 g (81% der Theorie) des
ethinylständig trimethylsilylierten Alkinols C₂₁H₃₄N₄O₃Si (MG = 418,62 g/mol;
Schmelzpunkt: 91°C) erhielt.
Schmelzpunkt: 91°C) erhielt.
Zur Desilylierung rührte man eine Lösung von 4,19 g (10 mmol) dieses
Produktes in 50 ml Methanol nach Zusatz von 58,1 mg (1 mmol) Kaliumfluorid
für 2 Stunden unter Rückfluß. Danach engte man unter vermindertem Druck
ein, nahm in Chloroform auf, wusch mit Wasser, trocknete über Natriumsulfat
und entfernte das Lösungsmittel unter vermindertem Druck. Der ölige
Rückstand kristallisierte nach längerem Stehen durch und wurde in Petrolether
ausgerührt.
Ausbeute: 3,2 g (92% der Theorie); Schmelzpunkt: 79°C
C₁₈H₂₆N₄O₃ (MG = 346,44 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 62,41%; H 7,56%; N 16,17%;
Gefunden: C 62,23%; H 7,41%; N 16,41%.
Ausbeute: 3,2 g (92% der Theorie); Schmelzpunkt: 79°C
C₁₈H₂₆N₄O₃ (MG = 346,44 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 62,41%; H 7,56%; N 16,17%;
Gefunden: C 62,23%; H 7,41%; N 16,41%.
Diese Zwischenverbindung war auch durch Umsetzung des Oxoalkylxanthins
mit Lithiumacetylid sowohl analog Beispiel 1D1) als auch in Cer(III)chlorid-
unterstützter Reaktion gemäß Beispiel 3D1) herstellbar, allerdings lagen die
Ausbeuten mit 30 bis 50% deutlich niedriger, da sich speziell in diesem Fall die
Tendenz des Acetylenmoleküls, beidseitig mit dem Keton unter Bildung des
Alkindiols C₃₄H₅₀N₈O₆ (MG = 666,84 g/mol; Schmelzpunkt 129°C) als
Nebenprodukt zu reagieren, besonders störend bemerkbar machte und die
Reinisolierung des erwünschten monosubstituierten Produktes außerordentlich
verlustreich gestaltete.
10,4 g (30 mmol) der nach Stufe D1) hergestellten Zwischenverbindung wurden
analog Beispiel 4 unter Einsatz von 2,49 g (34 mmol) Diethylamin anstelle von
Pyrrolidin der Mannich-Reaktion unterworfen. Das gewonnene ölige Rohprodukt
reinigte man durch Filtration über eine Kieselgel-Säule im Fließmittel
Chloroform/Methanol (10 : 1).
Ausbeute: 8,3 g (64% der Theorie); öliges Produkt
C₂₃H₃₇N₅O₃ (MG = 431,59 g/mol).
Ausbeute: 8,3 g (64% der Theorie); öliges Produkt
C₂₃H₃₇N₅O₃ (MG = 431,59 g/mol).
Die 8,3 g (19,2 mmol) Mannich-Base aus Stufe D2) wurden in Methanol gelöst
und mit einer stöchiometrischen Menge methanolischer Salzsäure versetzt. Man
destillierte das Lösungsmittel unter vermindertem Druck ab, trocknete den
Rückstand im Hochvakuum, digerierte mit trockenem Diethylether und nutschte
den Feststoff ab.
Ausbeute: 8,8 g (98% der Theorie); Schmelzpunkt: ca. 100°C
(hygroskopisch); C₂₃H₃₈ClN₅O₃ (MG = 468,05 g/mol).
Ausbeute: 8,8 g (98% der Theorie); Schmelzpunkt: ca. 100°C
(hygroskopisch); C₂₃H₃₈ClN₅O₃ (MG = 468,05 g/mol).
Zu einer Lösung von 2,09 ml (10,77 mmol) N,N-Dibutyl-2-propinylamin in 20 ml
Tetrahydrofuran tropfte man langsam bei -65°C bis -70°C 6,73 ml (10,77
mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung in n-Hexan. Es wurde eine Stunde bei
-60°C bis -65°C gerührt, auf Raumtemperatur erwärmt und eine Lösung von
2,0 g (7,18 mmol) 3-Methyl-1-(3-oxobutyl)-7-propylxanthin in 30 ml
Tetrahydrofuran zugegeben. Nach 30 Minuten war die leicht exotherme
Reaktion beendet. Es wurde mit 1 N Salzsäure auf pH 5-6 gestellt und zwischen
Dichlormethan und Wasser verteilt. Die organische Phase wurde mit Wasser
gewaschen, mit Magnesiumsulfat getrocknet und unter vermindertem Druck
eingeengt. Das ölige Rohprodukt wurde flash-chromatographisch gereinigt,
Dichlormethan/Methanol = 19/0,75.
Ausbeute: 2,37 g (74% der Theorie); Schmelzpunkt 73°C
C₂₄H₃₉N₅O₃ (MG = 445,61 g/mol).
Ausbeute: 2,37 g (74% der Theorie); Schmelzpunkt 73°C
C₂₄H₃₉N₅O₃ (MG = 445,61 g/mol).
5597 mg (1,34 mmol) des in Stufe C1) hergestellten Xanthins wurden in 1,34 ml
1 N Salzsäure gelöst, im Hochvakuum eingeengt, 2 Tage mit Diethylether
ausgerührt und filtriert.
Ausbeute: 591 mg (91% der Theorie); Schmelzpunkt: 179°C
C₂₄H₄₀ClN₅O₃ (MG = 482,07 g/mol)
Massenspektrum: 446,5 (100%, M+H); 428,5 (32%).
Ausbeute: 591 mg (91% der Theorie); Schmelzpunkt: 179°C
C₂₄H₄₀ClN₅O₃ (MG = 482,07 g/mol)
Massenspektrum: 446,5 (100%, M+H); 428,5 (32%).
1-(6-N-Benzyl-N-methylamino-3-hydroxy-3-methyl-hex-4-inyl)-3-methyl--7-propyl
xanthin wurde unter Verwendung von 3-Methyl-1-(3-oxobutyl)-7-propylxanthin
und N-Benzyl-N-methyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz
in 86%iger Ausbeute hergestellt. C₂₄H₃₁N₅O₃ (MG = 437,55 g/mol).
540 mg (1,23 mmol) des in Stufe C1) hergestellten Xanthins wurden in Ethanol
gelöst, mit einer heißen Lösung von 146 mg (1,23 mmol) Fumarsäure in Ethanol
versetzt und 30 Minuten bei 50°C gerührt. Es wurde im Hochvakuum
eingeengt, mit Diethylether ausgerührt und filtriert.
Ausbeute: 570 mg (83% der Theorie); Schmelzpunkt: 104°C
C₂₈H₃₅N₅O₇ (MG = 553,62 g/mol)
Massenspektrum: 438,4 (100%, M+H); 420,4 (87%).
Ausbeute: 570 mg (83% der Theorie); Schmelzpunkt: 104°C
C₂₈H₃₅N₅O₇ (MG = 553,62 g/mol)
Massenspektrum: 438,4 (100%, M+H); 420,4 (87%).
Zu einer Lösung von 22,2 ml (0,20 mol) N-Methylpiperazin in 100 ml Toluol gab
man unter Eiskühlung 11,1 ml (0, 10 mol) einer 80%igen 2-Propinylbromid-
Lösung in Toluol. Nach 30 Minuten unter Rückfluß wurde das entstandene N-
Methylpiperazin-Hydrobromid abgesaugt, mit Toluol gewaschen, das Filtrat je
zweimal mit 15%iger Natronlauge und gesättigter Natriumchlorid-Lösung
gewaschen, eingeengt und unter Vakuum destilliert.
Ausbeute: 4,19 g (30% der Theorie); Siedepunkt: 100°C/47 mbar (GC: 98,6%)
C₈H₁₄N₂ (MG = 138,21 g/mol)
Massenspektrum: 139,2 (100%, M+H); 138,2 (22%); 101,1(24%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 300 MHz): δ = 2,10-2,54 (m, 8 H, CH₂); 2,13 (s, 3 H, NCM₃); 3,12 (t, 1 H, C≡CH); 3,23 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
Ausbeute: 4,19 g (30% der Theorie); Siedepunkt: 100°C/47 mbar (GC: 98,6%)
C₈H₁₄N₂ (MG = 138,21 g/mol)
Massenspektrum: 139,2 (100%, M+H); 138,2 (22%); 101,1(24%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 300 MHz): δ = 2,10-2,54 (m, 8 H, CH₂); 2,13 (s, 3 H, NCM₃); 3,12 (t, 1 H, C≡CH); 3,23 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
1-(4-Hydroxy-4-methyl-7-[4-methylpiperazino]-hept-5-inyl)-3-methyl-7--
propylxanthin wurde unter Verwendung von 3-Methyl-1-(4-oxopentyl)-7-
propylxanthin und 4-Methyl-1-(2-propinyl)-piperazin aus Stufe C1) gemäß
Beispiel 6C1) als ölige Substanz in 82%iger Ausbeute hergestellt. Die
Salzbildung mit Fumarsäure gelang gemäß Beispiel 7C2) in 55%iger Ausbeute.
Schmelzpunkt 168°C.
C₂₆H₃₈N₆O₇ (MG = 546,63 g/mol), Base C₂₂H₃₄N₆O₃ (MG = 430,56 g/mol) Massenspektrum: 431,4 (100%, M+H); 413,4 (7%).
Schmelzpunkt 168°C.
C₂₆H₃₈N₆O₇ (MG = 546,63 g/mol), Base C₂₂H₃₄N₆O₃ (MG = 430,56 g/mol) Massenspektrum: 431,4 (100%, M+H); 413,4 (7%).
Diese Zwischenverbindung der Formel IX wurde aus 3-Methyl-1-(4-oxopentyl)-
7-propylxanthin sowohl durch Cer(III)chlorid-unterstützte Ethinylierung mit
Lithiumacetylid gemäß Beispiel 3D1) in 67%iger Ausbeute als auch durch
Umsetzung mit lithiiertem Ethinyltrimethylsilan und anschließender Desilylierung
analog Beispiel 5D1) in einer Gesamtausbeute von 69% aufgebaut.
C₁₆H₂₂N₄O₃ (MG = 318,38 g/mol); Schmelzpunkt 108°C
Analyse:
Berechnet: C 60,36%; H 6,97%; N 17,60%;
Gefunden: C 60,09%; H 7,10%; N 17,39%.
C₁₆H₂₂N₄O₃ (MG = 318,38 g/mol); Schmelzpunkt 108°C
Analyse:
Berechnet: C 60,36%; H 6,97%; N 17,60%;
Gefunden: C 60,09%; H 7,10%; N 17,39%.
Die Umsetzung dieses Produktes mit N-Methylpiperazin und Paraformaldehyd
nach Mannich unter den in Beispiel 4 beschriebenen Reaktionsbedingungen
führte ebenfalls zur Titelverbindung vorliegenden Beispiels in Form der Base.
1-(5-Diethylamino-2-hydroxy-2-methyl-pent-3-inyl)-3-methyl-7-propyla-nthin
wurde unter Verwendung von 3-Methyl-1-(2-oxopropyl)-7-propylxanthin und
N,N-Diethyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz in 48%iger
Ausbeute hergestellt. Die Salzbildung mit Fumarsäure gelang gemäß Beispiel
7F2) in 98%iger Ausbeute. Schmelzpunkt: 109°C
C₂₃H₃₃N₅O₇ (MG = 491,56 g/mol), Base C₁₉H₂₉N₅O₃ (MG = 375,48 g/mol)
Massenspektrum: 376,2 (30%, M+H); 358,2 (66%); 285,1(100%); 150,2 (48%).
C₂₃H₃₃N₅O₇ (MG = 491,56 g/mol), Base C₁₉H₂₉N₅O₃ (MG = 375,48 g/mol)
Massenspektrum: 376,2 (30%, M+H); 358,2 (66%); 285,1(100%); 150,2 (48%).
Zu einer Lösung von 1 ,36 ml (7,8 mmol) N,N-Dipropyl-2-propinylamin in 6 ml
Tetrahydrofuran wurden bei -78°C 5,3 ml (8,45 mmol) einer 15%igen
Butyllithium-Lösung in n-Hexan langsam zugetropft und eine Stunde bei -78°C
gerührt. Nach Erwärmung auf Raumtemperatur gab man eine Lösung von 2,0 g
(6,5 mmol) 3-Ethyl-1-(4-oxopentyl)-7-propylxanthin in 8 ml Tetrahydrofuran zu.
Nach 7 Stunden bei Raumtemperatur wurde mit 4 N Salzsäure auf pH 6-7
gestellt und zwischen 5%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung und
Dichlormethan verteilt. Die organische Phase wurde mit Magnesiumsulfat
getrocknet, unter vermindertem Druck eingeengt und flash-chromatographisch
gereinigt, Dichlormethan/Methanol = 19/1.
Ausbeute: 0,71 g (24% der Theorie), öliges Produkt
C₂₄H₃₉N₅O₃ (MG = 445,62 g/mol).
Ausbeute: 0,71 g (24% der Theorie), öliges Produkt
C₂₄H₃₉N₅O₃ (MG = 445,62 g/mol).
Die Salzbildung zum Hemifumarat gelang mit 1 Äquivalent Fumarsäure gemäß
Beispiel 7C2) in 86%iger Ausbeute. Schmelzpunkt: 117°C
C₂₆H₄₁N₅O₅ (MG= 503,65 g/mol)
Massenspektrum: 446,2 (100%, M+H); 329,2 (50%); 307,1(56%); 100,1 (83%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,79 (t, 6 H, N((CH₂)₂CH₃)₂); 0,83 (t, 3 H, N⁷(CH₂)₂-CH₃); 1,23 (t, 3 H, N³CH₂CH₃); 1 ,33 (s, 3 H, CM₃); 1,26-1,89 (m, 10 H, CH₂); 2,32 (t, 4 H, N(CH₂CH₂CH₃)₂); 3,31 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,88 (t, 2 H, N¹-CH₂); 4,03 (q, 2 H, N³-CH₂); 4,20 (t, 2 H, N⁷-CH₂); 5,12 (s, 1 H, OH); 6,61(5, 1 H, C=CH-COOH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
C₂₆H₄₁N₅O₅ (MG= 503,65 g/mol)
Massenspektrum: 446,2 (100%, M+H); 329,2 (50%); 307,1(56%); 100,1 (83%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,79 (t, 6 H, N((CH₂)₂CH₃)₂); 0,83 (t, 3 H, N⁷(CH₂)₂-CH₃); 1,23 (t, 3 H, N³CH₂CH₃); 1 ,33 (s, 3 H, CM₃); 1,26-1,89 (m, 10 H, CH₂); 2,32 (t, 4 H, N(CH₂CH₂CH₃)₂); 3,31 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,88 (t, 2 H, N¹-CH₂); 4,03 (q, 2 H, N³-CH₂); 4,20 (t, 2 H, N⁷-CH₂); 5,12 (s, 1 H, OH); 6,61(5, 1 H, C=CH-COOH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
1-(8-Dimethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-ethyl-7-propylxa-nthin
wurde unter Verwendung von 3-Ethyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin und N,N-
Dimethyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz in
57%iger Ausbeute hergestellt. Die Salzbildung zum Fumarat gelang gemäß
Beispiel 7F2) in 51%iger Ausbeute. Schmelzpunkt: 117°C
C₂₅H₃₇N₅O₇ (MG = 519,60 g/mol); Base C₂₁H₃₃N₅O₃ (MG = 403,54 g/mol)
Massenspektrum: 404,2 (100%, M+H); 386,2 (44%); 321,2 (49%).
C₂₅H₃₇N₅O₇ (MG = 519,60 g/mol); Base C₂₁H₃₃N₅O₃ (MG = 403,54 g/mol)
Massenspektrum: 404,2 (100%, M+H); 386,2 (44%); 321,2 (49%).
3-Ethyl-1-(3-hydroxy-3-methyl-6-pyrrolidino-hex-4-inyl)-7-propylxant-hin wurde
unter Verwendung von 3-Ethyl-1-(3-oxobutyl)-7-propylxanthin und N-(2-Pro
pinyl)-pyrrolidin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz in 50%iger Ausbeute
hergestellt. Salzbildung zum Fumarat erfolgte wie in Beispiel 7C2) in 99%iger
Ausbeute. Schmelzpunkt: 133°C
C₂₅H₃₅N₅O₇ (MG = 517,59 g/mol), Base C₂₁H₃₁N₅O₃ (MG = 401,52 g/mol)
Massenspektrum: 402,2 (100%, M+H); 116,9(65%).
C₂₅H₃₅N₅O₇ (MG = 517,59 g/mol), Base C₂₁H₃₁N₅O₃ (MG = 401,52 g/mol)
Massenspektrum: 402,2 (100%, M+H); 116,9(65%).
3,7-Dipropyl-1-(5-hydroxy-5-methyl-8-[4-methylpiperazino]-oct-6-inyl-)-xanthin
wurde unter Verwendung von 3,7-Dipropyl-1-(5-oxohexyl)-xanthin und 4-
Methyl-1-(2-propinyl)-piperazin aus Beispiel 8C1) gemäß Beispiel 6C1) als ölige
Substanz in 71%iger Ausbeute hergestellt. Die Salzbildung zum Fumarat gelang
gemäß Beispiel 7C2) in 95%iger Ausbeute. Schmelzpunkt 98°C
C₂₉H₄₄N₆0₇ (MG = 588,71 g/mol), Base C₂₅H₄₀N₆O₃ (MG = 472,64 g/mol)
Massenspektrum: 473,2 (98%, M+H); 335,1 (95%); 138,9 (100%); 85,1 (67%).
C₂₉H₄₄N₆0₇ (MG = 588,71 g/mol), Base C₂₅H₄₀N₆O₃ (MG = 472,64 g/mol)
Massenspektrum: 473,2 (98%, M+H); 335,1 (95%); 138,9 (100%); 85,1 (67%).
Die Verbindung wurde unter Verwendung von 3-Butyl-1-(5-oxohexyl)-7-
propylxanthin und N-(2-Propinyl)-piperidin gemäß Beispiel 6C1) als ölige
Substanz in 58%iger Ausbeute hergestellt. C₂₆H₄₁N₅O₃ (MG = 471,65 g/mol).
470 mg (1 mmol) des in Stufe C1) hergestellten Xanthins wurden in Methanol
gelöst, mit 1 ml 1 N Salzsäure versetzt, im Hochvakuum eingeengt, mit Aceton
ausgerührt und filtriert.
Ausbeute: 450 mg (84% der Theorie), Schmelzpunkt: 177°C
C₂₆H₄₂ClN₅O₃ (MG = 508,11 g/mol)
Massenspektrum: 472,5 (100%, M+H); 454,4 (12%).
Ausbeute: 450 mg (84% der Theorie), Schmelzpunkt: 177°C
C₂₆H₄₂ClN₅O₃ (MG = 508,11 g/mol)
Massenspektrum: 472,5 (100%, M+H); 454,4 (12%).
3-Butyl-1-(6-dipropylamino-3-hydroxy-3-methyl-hex-4-inyl)-7-propylxa-nthin
wurde unter Verwendung von 3-Butyl-1-(3-oxobutyl)-7-propylxanthin und N,N-
Dipropyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) in 28%iger Ausbeute hergestellt.
Schmelzpunkt: 101°C; C₂₅H₄₁N₅O₃ (MG = 459,64 g/mol)
Massenspektrum: 460,2 (100%; M+H); 442,2 (15%).
Massenspektrum: 460,2 (100%; M+H); 442,2 (15%).
3-Butyl-1-(5-hydroxy-5-methyl-8-morpholino-oct-6-inyl)-7-propylxanth-in wurde
unter Verwendung von 3-Butyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin und N-(2-
Propinyl)-morpholin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz in 76%iger
Ausbeute hergestellt. Die Salzbildung zum Hydrochlorid gelang gemäß Beispiel
14F2) in 86%iger Ausbeute. Schmelzpunkt 126°C
C₂₅H₄₀ClN₅O₄ (MG = 510,08 g/mol), Base C₂₅H₃₉N₅O₄ (MG 473,63 g/mol)
Massenspektrum: 474,3 (100%, M+H); 456,4 (83%).
C₂₅H₄₀ClN₅O₄ (MG = 510,08 g/mol), Base C₂₅H₃₉N₅O₄ (MG 473,63 g/mol)
Massenspektrum: 474,3 (100%, M+H); 456,4 (83%).
7-(8-Diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-1-propylxa-nthin
wurde unter Verwendung von 3-Methyl-7-(5-oxohexyl)-1-propylxanthin und
N,N-Diethyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) als ölige Substanz in 35%iger
Ausbeute hergestellt. Die Salzbildung zum Hydrochlorid gelang gemäß Beispiel
14C2) in 64%iger Ausbeute. Schmelzpunkt: 127°C
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,01 g/mol), Base C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,55 g/mol)
Massenspektrum: 418,3 (100%, M+H); 400,3 (35%).
C₂₂H₃₆ClN₅O₃ (MG = 454,01 g/mol), Base C₂₂H₃₅N₅O₃ (MG = 417,55 g/mol)
Massenspektrum: 418,3 (100%, M+H); 400,3 (35%).
33,2 g (0,2 mol) 3-Methylxanthin in 350 ml Dimethylformamid wurden mit
32,1 g (0,2 mol) 1-Chlor-5-hydroxy-5-methyl-6-heptin aus Beispiel 1B1) in
Gegenwart von 13,8 g (0,1 mol) Kaliumcarbonat 6 Stunden bei 120°C gerührt.
Danach filtrierte man die heiße Mischung, dampfte unter vermindertem Druck
bis zur Trockene ein, nahm in Ethanol auf, versetzte in der Siedehitze mit
Diisopropylether bis zur Trübung und ließ unter Erkalten auskristallisieren.
Ausbeute: 38,8 g (67% der Theorie); Schmelzpunkt 173°C
C₁₄H₁₈N₄O₃ (MG = 290,33 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 57,92%; H 6,25%; N 19,30%;
Gefunden: C 57,62%; H 6,27%; N 19,20%.
C₁₄H₁₈N₄O₃ (MG = 290,33 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 57,92%; H 6,25%; N 19,30%;
Gefunden: C 57,62%; H 6,27%; N 19,20%.
19,5 g (67 mmol) der Zwischenverbindung aus Stufe B1), 9,3 g (67 mmol)
Kaliumcarbonat und 8,24 g (67 mmol) Propylbromid wurden in 200 ml
Dimethylformamid - wie in Stufe B1) beschrieben - umgesetzt. Die Reinigung
des öligen Rohproduktes erfolgte durch Filtration über eine Kieselgel-Säule mit
Essigsäureethylester als Fließmittel und anschließende Umkristallisation des
Feststoffes aus Diisopropylether unter Zugabe von Essigsäureethylester in der
Siedehitze bis zur klaren Lösung.
Ausbeute: 15,1 g (68% der Theorie); Schmelzpunkt: 97°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,20%; H 7,39%; N 16,74%.
Ausbeute: 15,1 g (68% der Theorie); Schmelzpunkt: 97°C
C₁₇H₂₄N₄O₃ (MG = 332,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 61,42%; H 7,28%; N 16,86%;
Gefunden: C 61,20%; H 7,39%; N 16,74%.
Die Produkte der Stufen B1) und B2) sind als Verbindungen der Formel IX der
Mannich-Reaktion zugänglich. So lieferte die Umsetzung des Alkinols aus Stufe
B2) mit Diethylamin und Paraformaldehyd analog Beispiel 4 und Salzbildung
gemäß Beispiel 1F3) ebenfalls die Titelverbindung vorliegenden Beispiels.
Die Verbindung wurde unter Verwendung von 1,7-Bis-(5-oxohexyl)-3-
methylxanthin und N,N-Diethyl-2-propinylamin gemäß Beispiel 6C1) als ölige
Substanz in 30%iger Ausbeute hergestellt. C₃₂H₅₂N₆O₄ (MG = 584,82 g/mol)
¹ 29178 00070 552 001000280000000200012000285912906700040 0002019636882 00004 29059H-NMR (DMSO-d₆, 300 MHz): δ = 0,93 und 0,94 (2 t, 12 H, N(CH₂CH₃)₂);
1,20-1,62 und 1,71-1,85 (m, 12 H, CH₂); 1,31 (s, 6 H, CH₃); 2,32-2,48 (m, 8
H, N(CH₂CH₃)₂); 3,35 (2 s, 4 H, NCH₂CC); 3,42 (s, 3 H, N³CH₃); 3,80-3,90
(m, 2 H, N⁷CH₂); 4,24 (t, 2 H, N¹CH₂); 5,10 und 5,11 (2 s, 2 H, OH); 8,08 (s,
1 H, N=CH).
Die Verbindung wurde gemäß Beispiel 6C1) aus 3-Methyl-1-(4-oxopentyl)-
xanthin und N,N-Dipropyl-2-propinylamin als ölige Substanz mit 51% Ausbeute
hergestellt.
C₂₀H₃₁N₅O₃ (MG = 389,51 g/mol)
Massenspektrum: 390,2 (100%, M+H); 372,2 (47%)
¹H-NMR (DMSO-d₆, 300 MHz): δ = 0,80 (t, 6H, N(CH₂)₂-CH₃); 1,32-1,88 (m, 8 H, CH₂); 1,32 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 2,32 (m br., 4 H, NCH₂-C₂H₅); 3,33 (s, 2 H, NCH₂-C≡C); 3,45 (s, 3 H, N³-CH₃); 3,90 (t, 2 H, N¹-CH₂); 5,12 (s, 1 H, OH); 8,04 (s, 1 H, N=CH); 13,53 (s br., 1 H, N⁷-H).
C₂₀H₃₁N₅O₃ (MG = 389,51 g/mol)
Massenspektrum: 390,2 (100%, M+H); 372,2 (47%)
¹H-NMR (DMSO-d₆, 300 MHz): δ = 0,80 (t, 6H, N(CH₂)₂-CH₃); 1,32-1,88 (m, 8 H, CH₂); 1,32 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 2,32 (m br., 4 H, NCH₂-C₂H₅); 3,33 (s, 2 H, NCH₂-C≡C); 3,45 (s, 3 H, N³-CH₃); 3,90 (t, 2 H, N¹-CH₂); 5,12 (s, 1 H, OH); 8,04 (s, 1 H, N=CH); 13,53 (s br., 1 H, N⁷-H).
44,84 g (0,2 mol) 7-Ethoxymethyl-3-methylxanthin wurden analog Beispiel 1B2)
mit 32,13 g (0,2 mol) 1-Chlor-5-hydroxy-5-methyl-6-heptin aus Beispiel 1B1)
umgesetzt und aufgearbeitet.
Ausbeute: 52,3 g (75% der Theorie); Schmelzpunkt: 106°C
C₁₇H₂₄N₄O₄ (MG = 348,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,61%; H 6,94%; N 16,08%;
Gefunden: C 58,41%; H 7,08%; N 15,97%.
Ausbeute: 52,3 g (75% der Theorie); Schmelzpunkt: 106°C
C₁₇H₂₄N₄O₄ (MG = 348,41 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 58,61%; H 6,94%; N 16,08%;
Gefunden: C 58,41%; H 7,08%; N 15,97%.
41,8 g (0,12 mol) des Alkinols aus Stufe B1) wurden in jeweils 600 ml 1 N
Salzsäure und Eisessig 4 Stunden bei 60°C gerührt. Danach wurde unter
vermindertem Druck eingeengt, mit 1 N Natronlauge neutralisiert, das Produkt
mit Chloroform extrahiert, der Extrakt über Natriumsulfat getrocknet, unter
vermindertem Druck eingedampft und der Rückstand nach flash-chromatogra
phischer Reinigung mit Chloroform als mobiler Phase aus Ethanol/Petrolether
umkristallisiert.
Ausbeute: 23,6 g (68% der Theorie); Schmelzpunkt: 172°C
C₁₄H₁₈N₄O₃ (MG = 290,33 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 57,92%; H 6,25%; N 19,30%;
Gefunden: C 57,65%; H 6,25%; N 19,33%
Die Mannich-Reaktion dieser Zwischenverbindung mit Dipropylamin und Paraformaldehyd gemäß Beispiel 4 führte ebenfalls zur Titelverbindung vorliegenden Beispiels.
Ausbeute: 23,6 g (68% der Theorie); Schmelzpunkt: 172°C
C₁₄H₁₈N₄O₃ (MG = 290,33 g/mol)
Analyse:
Berechnet: C 57,92%; H 6,25%; N 19,30%;
Gefunden: C 57,65%; H 6,25%; N 19,33%
Die Mannich-Reaktion dieser Zwischenverbindung mit Dipropylamin und Paraformaldehyd gemäß Beispiel 4 führte ebenfalls zur Titelverbindung vorliegenden Beispiels.
3-Cyclopropyl-1-(8-diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-7-pro-pylxanthin
wurde gemäß Beispiel 6C1) aus 3-Cyclopropyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin
und N,N-Diethyl-2-propinylamin als ölige Substanz in 89%iger Ausbeute
hergestellt. Die Salzbildung zum Hydrochlorid gelang gemäß Beispiel 6F2) in
93%iger Ausbeute. Schmelzpunkt: 146°C
C₂₄H₃₈ClN₅O₃ (MG = 480,06 g/mol), Base: C₂₄H₃₇N₅O₃ (MG = 443,60 g/mol)
Massenspektrum: 444,3 (100%; M+H); 426,3 (41%); 253,1 (21%).
C₂₄H₃₈ClN₅O₃ (MG = 480,06 g/mol), Base: C₂₄H₃₇N₅O₃ (MG = 443,60 g/mol)
Massenspektrum: 444,3 (100%; M+H); 426,3 (41%); 253,1 (21%).
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -78°C zu einer Lösung aus 676 µl
(4,9 mmol) N,N-Diethyl-2-propinylamin in 4 ml Tetrahydrofuran langsam
2,93 ml (4,68 mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung in n-Hexan. Es wurde
eine Stunde bei dieser Temperatur gerührt, auf Raumtemperatur erwärmt und
eine Lösung aus 1,05 g (3,6 mmol) 3-Methyl-1-(5-oxopentyl)-7-propylxanthin in
5 ml Tetrahydrofuran langsam zugegeben. Nach 1,5 Stunden war die Reaktion
beendet. Es wurde mit 4 N Salzsäure neutralisiert, das Tetrahydrofuran im
Vakuum abgezogen, der Rückstand mit Dichlormethan aufgenommen, mit
gesättigter Natriumhydrogencarbonat-Lösung gewaschen, über Magnesium
sulfat getrocknet das Trockenmittel abfiltriert und unter vermindertem Druck
das Lösungsmittel entfernt. Das Rohprodukt wurde mit dem Laufmittelgemisch
Dichlormethan/Methanol/gesättigte Ammoniak-Lösung = 19/1/0,05 flash
chromatographisch gereinigt.
Ausbeute: 1,1 g (76% der Theorie); gelbliches Öl
C₂₁H₃₃N₅O₃ (MG = 403,53 g/mol).
Ausbeute: 1,1 g (76% der Theorie); gelbliches Öl
C₂₁H₃₃N₅O₃ (MG = 403,53 g/mol).
430 mg (1,07 mmol) des in Stufe C1) hergestellten Xanthins wurden in 1,07 ml
1 N Salzsäure gelöst, im Hochvakuum eingeengt, mit Pentan versetzt und 3
Tage gerührt. Nach dem Abziehen des Pentans wurde mit Diethylether versetzt
und weitere vier Wochen bis zur vollständigen Kristallisation gerührt. Der Ether
wurde abgezogen, und der Rückstand erneut 10 Minuten mit Pentan gerührt.
Nach Abziehen des Pentans wurde der Rückstand nochmals mit Pentan
behandelt, das anschließend am Rotationsverdampfer und dann im Hochvakuum
vollständig entfernt wurde. Das Produkt blieb als weißer Feststoff zurück.
Ausbeute: 460 mg (98% der Theorie); Schmelzpunkt 65°C
C₂₁H₃₄ClN₅O₃ (MG = 439,99 g/mol)
Massenspektrum: 404,3 (100%, M+H).
Ausbeute: 460 mg (98% der Theorie); Schmelzpunkt 65°C
C₂₁H₃₄ClN₅O₃ (MG = 439,99 g/mol)
Massenspektrum: 404,3 (100%, M+H).
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -78°C zu einer Lösung aus 95 ml
Ether und 95 ml (152 mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung in n-Hexan
langsam 32 ml (154 mmol) Hexamethyldisilazan. Man ließ die Mischung auf
Raumtemperatur kommen, rührte eine Stunde, kühlte auf -20°C ab und tropfte
langsam 8,24 ml (73 mmol) einer 80%igen Lösung aus 2-Propinylbromid in
Toluol zu. Nach der Zugabe wurde das Kältebad entfernt und noch 5 Stunden
bei Raumtemperatur gerührt. Anschließend wurde das Reaktionsgemisch in 200
ml Phosphat-Puffer gegeben, der sich aus 7,36 g Kaliumdihydrogenphosphat,
5,81 g Dinatriumhydrogenphosphat und 200 ml Wasser zusammensetzte. Der
Niederschlag wurde abgesaugt, die Phasen getrennt, die organische Phase mit
Wasser gewaschen und über Natriumcarbonat getrocknet, das Trockenmittel
abfiltriert, das Lösungsmittel am Rotationsverdampfer entfernt und der
Rückstand durch zweimalige Vakuumdestillation fraktioniert.
Ausbeute: 9,26 g (63% der Theorie); Siedepunkt: 50°C/4 mbar
C₉H₂₁NSi₂ (MG = 199,45 g/mol)
¹H-NMR (DMSO-d₆, 250 MHz): δ = 0,11 (s, 18 H, C[Si(CH₃)₃]₂); 3,00 (t, 1 H, C≡CH); 3,50 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
Ausbeute: 9,26 g (63% der Theorie); Siedepunkt: 50°C/4 mbar
C₉H₂₁NSi₂ (MG = 199,45 g/mol)
¹H-NMR (DMSO-d₆, 250 MHz): δ = 0,11 (s, 18 H, C[Si(CH₃)₃]₂); 3,00 (t, 1 H, C≡CH); 3,50 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -40°C zu einer Lösung aus 9,26 g
(46,5 mmol) N,N-Bis-(trimethylsilyl)-2-propinylamin aus Stufe C1 in 50 ml
Tetrahydrofuran langsam 29 ml (46,5 mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung
in n-Hexan. Anschließend wurde auf Raumtemperatur erwärmt, erneut auf
-40°C abgekühlt und eine Lösung aus 14,25 g (46,5 mmol) 3-Methyl-1-(5-
oxohexyl)-7-propylxanthin in 40 ml Tetrahydrofuran langsam zugegeben. Nach
Entfernen des Kältebads wurde 6 Stunden bei Raumtemperatur gerührt. Dann
wurde das Reaktionsgemisch in eine 0°C kalte, gesättigte Ammoniumchlorid-
Lösung gegeben, die wäßrige Phase mit Ether extrahiert, die organische Phase
über Natriumsulfat getrocknet, das Trockenmittel abfiltriert und unter
vermindertem Druck das Lösungsmittel entfernt. Das Rohprodukt wurde
zunächst mit dem Laufmittelgemisch Dichlormethan/Methanol/gesättigte
Ammoniak-Lösung = 19/1,5/2,5 und dann mit 9/1/2,5 flash-chromatographiert.
Ausbeute: 9,79 g (58% der Theorie); gelbliches Öl
C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG = 361,45 g/mol).
Ausbeute: 9,79 g (58% der Theorie); gelbliches Öl
C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG = 361,45 g/mol).
Die Verbindung ist ebenfalls durch direkte Umsetzung mit 2-Propinylamin
zugänglich:
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -78°C zu einer Lösung aus 630 µl (9,1 mmol) 2-Propinylamin in 20 ml Tetrahydrofuran langsam 5,3 ml (8,49 mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung in n-Hexan. Es wurde eine Stunde bei dieser Temperatur gerührt, auf Raumtemperatur erwärmt und eine Lösung aus 2,0 g (6,53 mmol) 3-Methyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin in 5 ml Tetrahydrofuran langsam zur inzwischen gelben Suspension gegeben. Nach 3 Stunden war die Reaktion zum Stillstand gekommen. Es wurde mit 2 N Salzsäure und 5%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung neutralisiert, mit Dichlormethan extrahiert, über Magnesiumsulfat getrocknet, das Trockenmittel abfiltriert und unter vermindertem Druck das Lösungsmittel entfernt. Das Rohprodukt wurde mit dem Laufmittelgemisch Dichlormethan/Methanol/ gesättigte Ammoniak-Lösung = 19/1/0,02 flash-chromatographisch gereinigt. Da die erhaltenen 1,4 g Produkt immer noch leicht verunreinigt waren, wurden diese erneut flash-chromatographiert (Laufmittelgemisch Dichlormethan/ Methanol/gesättigte Ammoniak-Lösung = 19/1,5/0,02).
Ausbeute: 1,01 g (43%); gelbliches Öl.
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -78°C zu einer Lösung aus 630 µl (9,1 mmol) 2-Propinylamin in 20 ml Tetrahydrofuran langsam 5,3 ml (8,49 mmol) einer 15%igen Butyllithium-Lösung in n-Hexan. Es wurde eine Stunde bei dieser Temperatur gerührt, auf Raumtemperatur erwärmt und eine Lösung aus 2,0 g (6,53 mmol) 3-Methyl-1-(5-oxohexyl)-7-propylxanthin in 5 ml Tetrahydrofuran langsam zur inzwischen gelben Suspension gegeben. Nach 3 Stunden war die Reaktion zum Stillstand gekommen. Es wurde mit 2 N Salzsäure und 5%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung neutralisiert, mit Dichlormethan extrahiert, über Magnesiumsulfat getrocknet, das Trockenmittel abfiltriert und unter vermindertem Druck das Lösungsmittel entfernt. Das Rohprodukt wurde mit dem Laufmittelgemisch Dichlormethan/Methanol/ gesättigte Ammoniak-Lösung = 19/1/0,02 flash-chromatographisch gereinigt. Da die erhaltenen 1,4 g Produkt immer noch leicht verunreinigt waren, wurden diese erneut flash-chromatographiert (Laufmittelgemisch Dichlormethan/ Methanol/gesättigte Ammoniak-Lösung = 19/1,5/0,02).
Ausbeute: 1,01 g (43%); gelbliches Öl.
940 mg (2,6 mmol) des in Stufe C2) hergestellten Xanthins wurden in 2,6 ml 1 N
Salzsäure gelöst, im Hochvakuum eingeengt, mit Pentan versetzt und 3
Wochen gerührt. Der entstandene Feststoff wurde abgesaugt. Der dabei bereits
wieder zerfließende Anteil (hygroskopisch) wurde zurück in den Kolben
gegeben, in wenig Wasser gelöst, im Vakuum getrocknet, erneut mit Pentan
versetzt und gerührt. Nach zwei Tagen wurde das Pentan abgezogen, und der
zurückbleibende pulvrige Feststoff vom nicht kristallisierten Produkt getrennt.
Ausbeute: 587 mg (57% der Theorie) weißer Feststoff; Schmelzpunkt: 80°C 345 mg (33% der Theorie) nicht kristallisiertes Produkt
C₁₈H₂₈ClN₅O₃ (MG = 397,91 g/mol), Base: C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG= 361,45 g/mol)
Massenspektrum: 362,3 (7%, M+H); 344,2 (59%); 209,0 (100%).
Ausbeute: 587 mg (57% der Theorie) weißer Feststoff; Schmelzpunkt: 80°C 345 mg (33% der Theorie) nicht kristallisiertes Produkt
C₁₈H₂₈ClN₅O₃ (MG = 397,91 g/mol), Base: C₁₈H₂₇N₅O₃ (MG= 361,45 g/mol)
Massenspektrum: 362,3 (7%, M+H); 344,2 (59%); 209,0 (100%).
Bei -78°C wurden 33 ml (0,5 mol) Ethylamin in einen ausgeheizten und mit
Argon gespülten Kolben einkondensiert. Nach Erwärmen auf 0°C wurden 5,57
ml (50 mmol) einer 80%igen Lösung von 2-Propinylbromid in Toluol über 45
Minuten langsam zugetropft. Im Gaschromatogramm zeigte sich nach einer
Stunde vollständige Umsetzung. Das überschüssige Ethylamin wurde nach
Entfernen des Eisbads mit Stickstoff ausgetrieben, der Rückstand mit einem
Gemisch aus Ether und Wasser aufgenommen, die wäßrige Phase mehrfach mit
Ether extrahiert, die vereinigten Etherphasen mit Kaliumcarbonat getrocknet,
das Trockenmittel abfiltriert und das Filtrat am Rotationsverdampfer eingeengt.
Die anschließende fraktionierende Destillation lieferte 937 mg (18% der Theorie)
eines Gemisches aus 83% N-Ethyl-2-propinylamin und 17% Toluol, das direkt
weiter umgesetzt wurde. C₅H₉N (MG = 83,15 g/mol)
¹H-NMR (CDCl₃, 250 MHz): δ = 1,12 (t, 3 H, CH₂CH₃); 1,30 (s br, NH); 2,20 (t, 1 H, C≡CH); 2,74 (q, 2 H, CH₂CH₃); 3,42 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
¹H-NMR (CDCl₃, 250 MHz): δ = 1,12 (t, 3 H, CH₂CH₃); 1,30 (s br, NH); 2,20 (t, 1 H, C≡CH); 2,74 (q, 2 H, CH₂CH₃); 3,42 (d, 2 H, NCH₂C≡C).
Unter Argon und Rühren tropfte man bei -78°C zu einer Lösung aus 937 mg
(9,35 mmol) N-Ethyl-2-propinylamin (83%ig in Toluol aus Stufe C1) in 30 ml
Tetrahydrofuran langsam 5,43 ml (8,69 mmol) einer 15%igen Butyllithium-
Lösung in n-Hexan. Es wurde eine Stunde bei dieser Temperatur gerührt, auf
Raumtemperatur erwärmt und eine Lösung aus 2,05 g (6,68 mmol) 3-Methyl-1-
(5-oxohexyl)-7-propylxanthin in 12 ml Tetrahydrofuran langsam zur inzwischen
weißen Suspension gegeben. Nach einer Stunde wurde mit 2 N Salzsäure und
5%iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung neutralisiert, mit Dichlormethan
extrahiert, über Magnesiumsulfat getrocknet, das Trockenmittel abfiltriert und
unter vermindertem Druck das Lösungsmittel entfernt. Das Rohprodukt wurde
mit dem Laufmittelgemisch Dichlormethan/Methanol/gesättigte Ammoniak-
Lösung = 19/1,5/0,02 flash-chromatographisch gereinigt.
Ausbeute: 2,35 g (90%); Öl.
Ausbeute: 2,35 g (90%); Öl.
1,3 g des noch mit Dichlormethan verunreinigten Produkts wurden in einem
Gemisch aus Aceton und Wasser gelöst und anschließend am
Rotationsverdampfer und dann im Hochvakuum wieder von den Solvenzien
befreit. Zurück blieben 1,3 g eines zähen, lösungsmittelfreien Öls.
C₂₀H₃₁N₅O₃ (MG = 389,56 g/mol)
Massenspektrum: 390,2 (100%, M+H); 372,2 (28%); 209,1 (47%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,85 (t, 3 H, N⁷(CH₂)₂CH₃); 0,98 (t, 3 H, NCH₂CH₃); 1,30-1,65 (m, 6 H, CH₂); 1,30 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 1,79 (sex, 2 H, N⁷CH₂CH₂CH₃); 2,56 (q, 2 H, NCH₂CH₃); 3,30 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,44 (s, 3 H, N³CH₃); 3,77-3,95 (m, 2 H, N¹CH₂); 4,21 (t, 2 H, N⁷CH₂); 5,07 (s, 1 H, OH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
C₂₀H₃₁N₅O₃ (MG = 389,56 g/mol)
Massenspektrum: 390,2 (100%, M+H); 372,2 (28%); 209,1 (47%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,85 (t, 3 H, N⁷(CH₂)₂CH₃); 0,98 (t, 3 H, NCH₂CH₃); 1,30-1,65 (m, 6 H, CH₂); 1,30 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 1,79 (sex, 2 H, N⁷CH₂CH₂CH₃); 2,56 (q, 2 H, NCH₂CH₃); 3,30 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,44 (s, 3 H, N³CH₃); 3,77-3,95 (m, 2 H, N¹CH₂); 4,21 (t, 2 H, N⁷CH₂); 5,07 (s, 1 H, OH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
650 mg (1,67 mmol) 1-(8-Ethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-
7-propylxanthin aus Beispiel 23 wurden in 30 ml Ethanol gelöst. Nach Kühlen
auf -78°C wurden 602 µl (8,34 mmol) Propionaldehyd zugegeben, anschließend
auf 0°C erwärmt und mit 105 mg (1,67 mmol) Natriumcyanoborhydrid versetzt.
Um die Umsetzung zu vervollständigen, wurden nach 2 Stunden eine
Spatelspitze Natriumcyanoborhydrid und nach 3 Stunden erneut 602 µl (8,34
mmol) Propionaldehyd und 105 mg (1,67 mmol) Natriumcyanoborhydrid
zugegeben. Nach vollständiger Umsetzung wurde das Reaktionsgemisch am
Rotationsverdampfer unter vermindertem Druck eingeengt, der Rückstand mit
gesättigter Natriumhydrogencarbonat-Lösung versetzt, die wäßrige Phase mit
Dichlormethan extrahiert, die vereinigten Extrakte mit Magnesiumsulfat
getrocknet, das Trockenmittel abfiltriert und das Filtrat unter vermindertem
Druck am Rotationsverdampfer eingeengt. Das Rohprodukt wurde mit dem
Laufmittelgemisch Dichlormethan/Methanol/gesättigte Ammoniak-Lösung =
19/1/0,02 flash-chromatographisch gereinigt.
Ausbeute: 503 mg (70%); Öl
C₂₃H₃₇N₅O₃ (MG = 431,65 g/mol); Massenspektrum: 432,4 (100%, M+H); 414,3 (44%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,75-0,88 (2 t, 6 H, N(CH₂)₂CH₃, N⁷(CH₂)₂CH₃); 0,94 (t, 3 H, NCH₂CH₃); 1,30-1,68 (m, 8 H, CH₂); 1,30 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 1,79 (sex, 2 H, N⁷CH₂-CH₂CH₃); 2,24-2,45 (m, 4H, NCH₂CH₂CH₃, NCH₂CH₃); 3,32 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,43 (s, 3 H, N³CH₃); 3,76-3,95 (m, 2 H, N¹CH₂); 4,21 (t, 2 H, N⁷CH₂); 5,06 (s, 1 H, OH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
Ausbeute: 503 mg (70%); Öl
C₂₃H₃₇N₅O₃ (MG = 431,65 g/mol); Massenspektrum: 432,4 (100%, M+H); 414,3 (44%); ¹H-NMR (DMSO-d₆, 200 MHz): δ = 0,75-0,88 (2 t, 6 H, N(CH₂)₂CH₃, N⁷(CH₂)₂CH₃); 0,94 (t, 3 H, NCH₂CH₃); 1,30-1,68 (m, 8 H, CH₂); 1,30 (s, 3 H, C(OH)CH₃); 1,79 (sex, 2 H, N⁷CH₂-CH₂CH₃); 2,24-2,45 (m, 4H, NCH₂CH₂CH₃, NCH₂CH₃); 3,32 (s, 2 H, NCH₂C≡C); 3,43 (s, 3 H, N³CH₃); 3,76-3,95 (m, 2 H, N¹CH₂); 4,21 (t, 2 H, N⁷CH₂); 5,06 (s, 1 H, OH); 8,10 (s, 1 H, N=CH).
Die ausgeprägte neuronale Schutzwirkung der Verbindungen gemäß Formel I
ließ sich in tierexperimentellen, für die Klinik relevanten Eignungsmodellen
demonstrieren, wobei das Xanthinderivat Propentofyllin (3-Methyl-1-(5-
oxohexyl)-7-propylxanthin) als Vergleichspräparat in die Untersuchungen
miteinbezogen wurde.
Die Testergebnisse belegen, daß die erfindungsgemäßen Verbindungen dem
Vergleichspräparat deutlich überlegen sind und demzufolge ein größeres
therapeutisches Potential für die kurative und prophylaktische Behandlung
zerebrovaskulärer Erkrankungen besitzen.
Zur Versuchsdurchführung, die nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutz
gesetzes erfolgte, wurden 30 männliche Mongolische Gerbils mit einem Körper
gewicht zwischen 60 und 70 g randomisiert auf zwei Kollektive mit jeweils 15
Tieren verteilt. Die Tiere des ersten Kollektives erhielten 30 Minuten nach der
Ischämieperiode die jeweilige Testsubstanz durch intraperitoneale Injektion,
während die Tiere des zweiten Kollektives, das als unbehandelte Kontrollgruppe
diente, lediglich das gleiche Volumen des betreffenden Vehikels erhielten.
Zur Erzeugung der temporären Vorderhirnischämie wurden die Tiere unter
Halothan-Narkose auf einem beheizten Operationstisch in Rückenlage fixiert,
beide Arteria carotides communes vorsichtig freigelegt und mittels
Mikroaneurysma-Clips für drei Minuten verschlossen (J. Cereb. Blood Flow
Metab. 1987, 7/1: 74-81). 7 Tage nach der 3-minütigen Ischämieperiode
wurden die Tiere in Halothan-Narkose dekapitiert, die Gehirne rasch und
schonend entnommen, zunächst in Carnoy′scher Lösung (Ethanol/
Chloroform/Essigsäure 6 : 3 : 1) immersionsfixiert und dann in Paraffin
eingebettet, anschließend 4 bis 6 µm dicke Coronarschnitte durch den
Hippokampus etwa in Höhe des Bregina hergestellt und diese mit Hämatoxylin
und Eosin gefärbt. Danach bestimmte man im Rahmen eines Blindversuches
lichtmikroskopisch das Ausmaß der eosinophilen Nekrosen der Pyramidenzellen
in der CA1-Region des Hippokampus anhand eines semiquantitativen histopa
thologischen Scores (0 = keine; 1 = leichte; 2 = mittelschwere; 3 = schwere
und 4 = komplette Nekrosen). Als Bewertungsgröße für die neuroprotektive
Wirkung diente die prozentuale Änderung der mittleren histopathologischen
Scores der Präparatgruppe gegenüber dem der unbehandelten Kontrollgruppe.
Die Versuchsergebnisse sind in Tabelle 3 zusammengestellt.
Die überraschend gute neuroprotektive Aktivität der erfindungsgemäßen
Verbindungen der Formel I konnte auch in den nachfolgend beschriebenen,
verfahrenstechnisch noch aufwendigeren Versuchsanordnungen überzeugend
nachgewiesen werden.
Als Versuchstiere dienten erwachsene, 300 bis 400 g schwere, männliche
Sprague-Dawley-Ratten mit experimentell durch permanenten Verschluß der
mittleren zerebralen Arterie (MCA) erzeugtem fokalem Hirninfarkt (J. Cereb.
Blood Flow Metab. 1981, 1: 53-60).
Die etwa 20 bis 30 Minuten währende chirurgische Präparation erfolgte unter
Anästhesie mit 1 bis 1,2% Halothan-haltigem Lachgas, das der Atemluft bei
spontaner Atmung über eine Gasmaske zugemischt wurde. Nach
Katheterisierung der rechten Femoralarterie und -vene für Blutdruckmessung,
Blutentnahmen und spätere Testsubstanz-Verabreichung wurde der Verschluß
der linken MCA unter starker Vergrößerung eines Operationsmikroskopes via
subtemporalen Zugang ohne Entfernung von Jochbogen und
Schläfenmuskulatur durch Elektrokoagulation und anschließende
Gefäßdurchtrennung herbeigeführt, wobei man den Operationsverlauf durch
kontinuierliche Registrierung des mittleren arteriellen Blutdruckes mit Hilfe eines
elektromechanischen Druckaufnehmers (Modell 7E Polygraph; Grass, USA)
überwachte. Nach dem operativen Eingriff ließ man die Tiere aus der Narkose
erwachen und hielt ihre Körpertemperatur mit einer homöothermen Heizdecke
(Homeothermic Blanket System; Harvard Apparatus, UK) im Normbereich um
37°C.
15 Minuten nach dem Gefäßverschluß verabreichte man den Tieren der
Präparatgruppe (n = 8) die Prüfsubstanz in Form einer intraperitonealen
Bolusinjektion von 10 mg/kg als Startdosis und setzte die Behandlung durch
24-stündige Dauerinfusion von 0,1 mg/kg/min über den venösen Katheter mit Hilfe
eines speziellen, frei drehbaren Spannschloßsystems (Harvard Apparatus, UK)
fort, während die Tiere der unbehandelten Kontrollgruppe (n = 7) auf
entsprechendem Wege lediglich das Vehikel (physiologische Kochsalzlösung)
erhielten. 15 Minuten vor und unmittelbar nach der Gefäßokklusion sowie kurz
nach Beginn der Dauerinfusion des Prüfpräparates bzw. des Vehikels wurden
zur Erfassung von physiologischen Unregelmäßigkeiten die arteriellen Blutgase
und der pH-Wert (178 pH/Blutgas-Analysator; Corning, USA) sowie der
Hämatokrit und Blutglukosespiegel kontrolliert; danach konnte der arterielle
Katheter entfernt werden. Darüber hinaus wurden vom Operationsbeginn bis 10
Minuten nach dem Start der Dauerinfusion und einige Minuten vor Versuchs
ende die Temperatur der Schläfenmuskulatur bilateral (Therm 2250-1; Ahlborn
Meß- und Regeltechnik, BRD) und die Körpertemperatur rektal erfaßt. 24
Stunden nach dem Gefäßverschluß beendete man die Dauerinfusion und
bestimmte das Ausmaß des ischämisch bedingten neurologischen Defizits
anhand der vierstufigen Symptomenskala nach Bederson et al. (Stroke 1986,
17: 422-476) mit folgenden Bewertungskriterien:
0 = keine neurologischen Ausfallerscheinungen;
1 = Beugehaltung der Vorderextremitäten;
2 = verminderte Widerstandskraft gegen seitliches Anstoßen ohne Kreisbewegungen;
3 = gleiche Symptomatik wie bei Grad 2, jedoch mit Kreisbewegungen.
0 = keine neurologischen Ausfallerscheinungen;
1 = Beugehaltung der Vorderextremitäten;
2 = verminderte Widerstandskraft gegen seitliches Anstoßen ohne Kreisbewegungen;
3 = gleiche Symptomatik wie bei Grad 2, jedoch mit Kreisbewegungen.
Zur biostatistischen Analyse der Versuchsdaten wurde die Häufigkeitsverteilung
der neurologischen Scores von Präparat- und Kontrollgruppe mit dem Student′s
t-Test verglichen (Signifikanzniveau p < 0,05). Hierbei bewirkte beispielsweise
die Verbindung gemäß Beispiel 1 eine signifikante Verringerung (p < 0,01) des
neurologischen Defizits (1,1 ± 0,4; Mittelwert ± SD) gegenüber dem der
unbehandelten Kontrolltiere (2,3 ± 0,5; Mittelwert ± SD), entsprechend einer
Verbesserung des neurologischen Status um 52%, ohne daß sich irgendein
negativer Einfluß auf die untersuchten physiologischen Parameter erkennen ließ.
Die Versuchsanlage entsprach weitestgehend der im Experiment 2 beschrie
benen Methode. Präparat- und Kontrollgruppe umfaßten jeweils n = 6 Tiere.
Die Prüfsubstanzen wurden jedoch unter Verzicht auf die am wachen Tier recht
komplizierte intravenöse Dauerinfusion ausschließlich intraperitoneal
verabreicht, und zwar durch dreimalige Gabe von jeweils 10 mg/kg im zeitlichen
Abstand von 15 Minuten, 3 und 6 Stunden nach dem chirurgischen
MCA-Verschluß. Nach 24-stündiger Versuchsdauer wurden die Tiere unter Narkose
dekapitiert, die Gehirne rasch und schonend entnommen, für 10 Minuten bei
-10°C eingefroren und anschließend die Vorderhirne in definierten Schnitt
ebenen in 8 coronare Schnitte zerlegt, die man mittels Cresyl-Färbetechnik
anfärbte. Nach Art eines Blindversuches wurden dann die infarzierten, nicht
färbbaren Bezirke der Coronarschnitte nach grafischer Übertragung in ein
Diagramm planimetrisch vermessen und durch Integration über alle
Flächenwerte (Neurosci. Lett. 1992, 147: 41-44) das Infarktvolumen in der
von der Ischämie betroffenen linken zerebralen Hemisphäre ermittelt. Die
Signifikanz (Niveau < 0,05) der Unterschiede zwischen dem unbehandelten
Kontrollkollektiv und den Präparatgruppen wurde mit dem Student′s t-Test
beurteilt.
Bei der Testung der erfindungsgeinäßen Verbindungen im direkten Vergleich mit
Propentofyllin führte beispielsweise das Präparat aus dem Herstellungsbeispiel 1
nach intraperitonealer Verabreichung von 3 × 10 mg/kg (entspricht 3 ×
22 µmol/kg) zu einer statistisch signifikanten (p < 0,05) 56%igen Reduktion
des Infarktvolumens (99 ± 17 µl; Mittelwert ± SD) gegenüber dem der
unbehandelten Kontrollgruppe (222 ± 43 µl; Mittelwert ± SD), während das
Vergleichspräparat Propentofyllin ebenfalls in der Dosis von 3 × 10 mg/kg
(entspricht 3 × 33 µmol/kg) eine 43%ige Senkung (127 ± 28 µl; Mittelwert ±
SD) bewirkte.
In dieser Versuchsanordnung wurde der Effekt der Verbindungen der Formel I
im Vergleich mit Propentofyllin als Referenzsubstanz auf den nekrotischen
Schaden an der Oberfläche der Großhirnrinde (Cortex) nach permanentem
Verschluß der rechten MCA untersucht, der ein verläßliches Maß für das
Infarktvolumen darstellt (J. Pharmacol. Methods 1992, 27: 27-32).
Als Versuchstiere dienten männliche Swiss CD1-Mäuse mit einem
Körpergewicht zwischen 33 und 40 g, deren rechte MCA durch chirurgischen
Eingriff analog Experiment 2 unter Chloralhydrat-Narkose (400 mg/kg i.p.)
verschlossen wurde. Vier Mäuse unterzog man einer Scheinoperation, bei der
zwar die MCA in gleicher Weise freigelegt, aber nicht okkludiert wurde; diese
Tiere bildeten die Kontrollgruppe, mit der ein wo möglicher Einfluß des
operativen Eingriffes auf den Nervenzellschaden quantifiziert werden sollte. Da
sowohl Anästhesie als auch Ischämie gewöhnlich eine Hypothermie induzieren,
die zu einer Verringerung der Infarktgröße führen kann (Brain Res. 1992, 587:
66-72), wurden auch in diesem Versuchsmodell die Schläfenmuskeltemperatur
während der operativen Manipulation mit einer Halogenwärmelampe und die
Körpertemperatur über die gesamte Versuchsdauer durch adäquate Adjustierung
der Umgebungstemperatur im Normbereich um 37°C gehalten. 5 Minuten sowie
3 und 6 Stunden nach der MCA-Okklusion verabreichte man den Tieren der
Präparatgruppe (n = 12) die jeweilige Testsubstanz - gelöst in destilliertem
Wasser - durch intraperitoneale (i.p.) Injektion von jeweils 10 mg/kg, während
die Tiere der Placebogruppe (n = 12) nur das Vehikel und die Mäuse der
Kontrollgruppe (n = 4) weder Präparat noch Vehikel erhielten. 24 Stunden nach
dem Gefäßverschluß dekapitierte man die Tiere in Isofluran-Narkose, entnahm
die Gehirne und färbte sie innerhalb von 30 bis 40 Minuten in 37°C warmer,
2%iger wäßriger 2,3,5-Triphenyketrazoliumchlorid(TTC)-Lösung an. Danach
wurde die Großhirnrinde der rechten Hemisphäre isoliert und die mit TTC nicht
färbbare Infarktfläche durch Bildanalyse (BIOCOM) vermessen. Die statistische
Auswertung der Versuchsergebnisse erfolgte mit den nichtparametrischen Tests
nach Kruskal-Wallis und Mann-Whitney. Hierbei zeigte sich, daß bei den
scheinoperierten Mäusen der Kontrollgruppe so gut wie keine Nekrosen im
Cortex auftraten, während die Vehikel-behandelten Tiere der Placebogruppe
infolge der fokalen Ischämie signifikante neuronale Schäden mit einer
Infarktfläche von 31,3 ± 1,7 mm² (Mittelwert ± SD; p = 0,0002) aufwiesen.
Dieser Schaden ließ sich beispielsweise durch die Verbindung des Beispiels 1
signifikant um 38% auf 19,3 ± 1,5 min² (Mittelwert ± SD; p = 0,0001)
reduzieren, während mit Propentofyllin als Vergleichspräparat eine
Schadensbegrenzung um nur 20% auf 25,2 ± 2,1 mm² (Mittelwert ± SD;
p = 0,0153) erzielt wurde. Da auch der Unterschied zwischen den beiden
Präparatgruppen mit p < 0,05 statistische Signifikanz besaß, erwies sich die
erfindungsgemäße Verbindung gegenüber dem Vergleichspräparat als signifikant
stärker neuroprotektiv wirksam.
Claims (17)
1. Verbindung der Formel I
in stereoisomerenreiner Form oder als Stereoisomerengemische, wobei
- 1) R¹ und R³ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib stehen,
R² für
- a) geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₅)-Alkyl,
- b) (C₃-C₆-Cycloalkyl oder
- c) (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl steht,
- R⁴ für ein Wasserstoffatom oder (C₁-C₃)-Alkyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für- a) ein Wasserstoffatom,
- b) (C₁-C₆)-Alkyl,
- c) (C₃-C₆)-Cycloalkyl,
- d) (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl,
- e) Ar-(C₁-C₂)-alkyl oder
- f) Tri-(C₁-C₄)-alkylsilyl stehen, oder
- R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind,
einen 4- bis 7-gliedrigen gesättigten Ring bilden, der unsubstituiert
oder ein- bis vierfach mit (C₁-C₄)-Alkyl substituiert ist, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 4- bis 7-gliedrigen gesättigten Ring bilden, worin eine -CH₂- Gruppe des Ringes durch einen Rest aus der Gruppe O, S, SO, SO₂ und NR¹³ ersetzt ist,
R¹³ für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₃)-Alkyl-carbonyl oder (C₁-C₄)-Alkyl steht,
und der Ring unsubstituiert oder ein- bis vierfach mit (C₁-C₄)-Alkyl substituiert ist,
A für unverzweigtes oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkylen steht, und
Z- für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht, oder - 2) R¹ oder R³ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht und der
andere Rest R³ oder R¹ für
- a) ein Wasserstoffatom oder
- b) R⁸ steht,
- worin R⁸ geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₆)-
Alkyl, (C₃-C₆)-Cycloalkyl oder (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkyl
bedeutet, und
R², R⁴, R⁵, R⁶, R⁷, A und Z⁻ wie unter 1) definiert sind.
2. Verbindung der Formel I gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß nur einer der beiden Reste R¹ oder R³ einen Alkinolrest der Formel Ia
oder Ib darstellt und der andere Rest ein Wasserstoffatom oder R⁸
bedeutet.
3. Verbindung der Formel I gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib und
R³ für ein Wasserstoffatom oder R⁸ stehen.
4. Verbindung der Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, wobei
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für geradkettiges (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl steht,
R³ für a) ein Wasserstoffatom oder b) R⁸ steht, worin R⁸ geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl bedeutet,
R⁴ für ein Wasserstoffatom, Methyl oder Ethyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)- Alkyl, Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- bis 6-gliedrigen gesättigten Ring aus der Gruppe Morpholin, 4-(C₁-C₃)-Alkylcarbonyl-piperazin, 4-(C₁-C₂)- Alkylpiperazin, Piperazin, Piperidin, Pyrrolidin und Thiomorpholin bilden,
A für unverzweigtes (C₁-C₅)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für geradkettiges (C₁-C₄)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl steht,
R³ für a) ein Wasserstoffatom oder b) R⁸ steht, worin R⁸ geradkettiges oder verzweigtes (C₁-C₆)-Alkyl, Cyclopropyl oder Cyclopropylmethyl bedeutet,
R⁴ für ein Wasserstoffatom, Methyl oder Ethyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)- Alkyl, Cyclopropyl, Cyclopropylmethyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- bis 6-gliedrigen gesättigten Ring aus der Gruppe Morpholin, 4-(C₁-C₃)-Alkylcarbonyl-piperazin, 4-(C₁-C₂)- Alkylpiperazin, Piperazin, Piperidin, Pyrrolidin und Thiomorpholin bilden,
A für unverzweigtes (C₁-C₅)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
5. Verbindung der Formel I gemäß Anspruch 4, wobei
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für (C₁-C₄)-Alkyl steht,
R³ für geradkettiges (C₂-C₄)-Alkyl oder Cyclopropyl steht,
R⁴ für ein Wasserstoffatom oder Methyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)- Alkyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, den Morpholin-, Pyrrolidin-, Piperidin-, 4-Methylpiperazin- oder 4- Acetylpiperazinring bilden,
A für unverzweigtes (C₂-C₄)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
R¹ für einen Alkinolrest der Formel Ia oder Ib steht,
R² für (C₁-C₄)-Alkyl steht,
R³ für geradkettiges (C₂-C₄)-Alkyl oder Cyclopropyl steht,
R⁴ für ein Wasserstoffatom oder Methyl steht,
R⁵, R⁶ und R⁷ unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, (C₁-C₄)- Alkyl oder Benzyl stehen, oder
R⁵ und R⁶ zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, den Morpholin-, Pyrrolidin-, Piperidin-, 4-Methylpiperazin- oder 4- Acetylpiperazinring bilden,
A für unverzweigtes (C₂-C₄)-Alkylen steht und
Z⁻ für das Anion einer physiologisch verträglichen anorganischen oder organischen Säure steht.
6. Verbindung der Formel I gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß sie 1-(8-Diethylamino-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl)-3-methyl-, 1-(5-
Hydroxy-5-methyl-8-pyrrolidino-oct-6-inyl)-3-methyl-, 3-Butyl-1-(5-
hydroxy-5-methyl-8-piperidino-oct-6-inyl)-, 1-(5-Diethylamino-2-hydroxy-
2-methyl-pent-3-inyl)-3-propyl-, 1-(6-Dimethylamino-3-hydroxy-3-methyl-
hex-4-inyl)-3-ethyl-, 1-(7-Diethylamino-4-hydroxy-4-methyl-hept-5-inyl)-3-
ethyl-, 1-[8-(4-Acetyl-piperazino)-5-hydroxy-5-methyl-oct-6-inyl]-3-
methyl-7-propylxanthin sowie deren physiologisch verträgliche
Säureadditionssalze oder N,N-Diethyl-N-[4-hydroxy-4-methyl-8-(3-methyl-
7-propyl-xanthin-1-yl)-oct-2-inyl]-N-methylammoniumiodid darstellt.
7. Verfahren zur Herstellung der Verbindung der Formel I gemäß einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß nach
Verfahrensvariante A ein 3-Alkylxanthin der Formel II
worin R² wie in Formel I definiert ist, ohne Kondensationsmittel oder in
Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der
Verbindung der Formel II mit einer Verbindung der Formel III
worin X für Chlor, Brom, Iod oder einen Sulfonsäureester- oder
Phosphorsäureester-Rest steht und A, R⁴, R⁵ und R⁶ wie in Formel I
definiert sind, zu einer Verbindung der Formel Ic
mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R³ und einem Wasserstoffatom für
R¹ gemäß Formel I umgesetzt wird und anschließend die Verbindung der
Formel Ic ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen
Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel Ic mit
einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel Id
mit zwei gleichen oder verschiedenen Alkinolresten der Formel Ia für R¹
und R³ gemäß Formel I oder
mit einer Verbindung der Formel IV,R⁸-X (IV)worin R⁸ wie in Formel I und X wie in Formel III definiert sind,
zu einer Verbindung der Formel Ie mit dem Rest R⁸ für R¹ und dem Alkinolrest der Formel Ia für R³ gemäß Formel I alkyliert wird, oder ein 1,3-Dialkylxanthin der Formel V, worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel V mit einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel Ie umgesetzt wird, oder ein 3,7-Dialkylxanthin der Formel VI, worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel VI mit einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel If mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und dem Rest R⁸ für R³ gemäß Formel I umgesetzt wird; oder
nach Verfahrensvariante B eine Verbindung der Formel II, V oder VI analog Verfahrensvariante A mit einer Verbindung der Formel VIII, worin A und R⁴ wie in Formel I und X wie in Formel III definiert sind, zu einer Verbindung der Formel IX alkyliert wird, worin entweder R⁹ und R¹⁰ zwei gleiche oder verschiedene Reste der Formel IXa darstellen oder aber nur R⁹ oder R¹⁰ einen Rest der Formel IXa darstellt und der andere Rest R¹⁰ oder R⁹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ darstellt, wobei R², A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind, und anschließend die Verbindung der Formel IX unter den Bedingungen der Mannich-Reaktion mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X, worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind, an der (oder den) terminalen Ethinylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If aminomethyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante C ein 1,3- oder 3,7-di- oder 1,3,7-tri- substituiertes Xanthin der Formel XI, worin entweder R¹¹ und R¹² zwei gleiche oder verschiedene Reste der Formel XIa darstellen oder aber nur R¹¹ oder R¹² einen Rest der Formel XIa darstellt und der andere Rest R¹² oder R¹¹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ dargestellt, wobei R², A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind, mit einer Organometall-Verbindung der Formel XII, worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind und M ein Alkali-, Erdalkali- oder Schwermetall bedeutet,
unter reduktiver Alkinylierung der Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie, If oder Ig mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und einem Wasserstoffatom für R³ gemäß Formel I umgesetzt wird; oder
nach Verfahrensvariante D ein Xanthin der Formel XI, worin R¹¹ und/oder R¹² für den Rest der Formel XIa stehen, nach Art der Nef-Reaktion entweder mit einem Acetylid der Formel XIII,HC≡C-M (XIII)worin M wie in Formel XII definiert ist, oder aber mit einem endständig geschützten Acetylid der Formel XIV,Ra-C≡C-M (XIV)worin M wie in Formel XII definiert ist und Ra eine nachträglich leicht eliminierbare Abgangsgruppe darstellt, unter Ethinylierung der Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel IX umgesetzt wird, worin R⁹ und/oder R¹⁰ für den Rest der Formel IXa stehen, und
anschließend die erhaltene Verbindung IX durch Mannich-Reaktion mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X analog Verfahrensvariante B zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie, If oder Ig aminomethyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante E eine nach den Verfahrensvarianten A bis D hergestellte Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If oder eine nach den Verfahrensvarianten C oder D hergestellte Verbindung der Formel Ig, in der R⁵ und/oder R⁶ jeweils ein Wasserstoffatom darstellen, ein- oder zweifach mit einem Oxoderivat (Aldehyd oder Keton) von (C₁-C₆)- Alkanen, (C₃-C₆)-Cycloalkanen, (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkanen oder Ar- (C₁-C₂)-alkanen reduktiv alkyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante F eine nach den Verfahrensvarianten A bis E hergestellte Verbindung mit einer physiologisch verträglichen anor ganischen oder organischen Säure HZ in ein Säureadditionssalz der For mel I umgesetzt wird, wobei R¹ und/oder R³ für den Alkinolrest der Formel Ib stehen, worin R⁷ für ein Wasserstoffatom steht, und R² wie in Formel I definiert ist; oder
nach Verfahrensvariante G eine nach den Verfahrensvarianten A bis E hergestellte Verbindung mit einem Alkylierungsmittel der Formel VII,R⁷-Z (VII)worin R⁷ wie in Formel I mit Ausnahme von Wasserstoff und Z wie in Formel III für X definiert sind, in ein quartäres Ammoniumsalz der Formel I umgewandelt wird, wobei R¹ und/oder R³ für den Alkinolrest der Formel Ib stehen und R² wie in Formel I definiert ist; oder
nach Verfahrensvariante H eine nach den Verfahrensvarianten A bis G hergestellte Verbindung chromatographisch oder durch fraktionierende Kristallisation in die reinen Stereoisomeren aufgetrennt wird.
zu einer Verbindung der Formel Ie mit dem Rest R⁸ für R¹ und dem Alkinolrest der Formel Ia für R³ gemäß Formel I alkyliert wird, oder ein 1,3-Dialkylxanthin der Formel V, worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel V mit einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel Ie umgesetzt wird, oder ein 3,7-Dialkylxanthin der Formel VI, worin R² und R⁸ wie in Formel I definiert sind, ohne Kondensationsmittel oder in Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder aber ein Salz der Verbindung der Formel VI mit einer Verbindung der Formel III zu einer Verbindung der Formel If mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und dem Rest R⁸ für R³ gemäß Formel I umgesetzt wird; oder
nach Verfahrensvariante B eine Verbindung der Formel II, V oder VI analog Verfahrensvariante A mit einer Verbindung der Formel VIII, worin A und R⁴ wie in Formel I und X wie in Formel III definiert sind, zu einer Verbindung der Formel IX alkyliert wird, worin entweder R⁹ und R¹⁰ zwei gleiche oder verschiedene Reste der Formel IXa darstellen oder aber nur R⁹ oder R¹⁰ einen Rest der Formel IXa darstellt und der andere Rest R¹⁰ oder R⁹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ darstellt, wobei R², A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind, und anschließend die Verbindung der Formel IX unter den Bedingungen der Mannich-Reaktion mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X, worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind, an der (oder den) terminalen Ethinylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If aminomethyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante C ein 1,3- oder 3,7-di- oder 1,3,7-tri- substituiertes Xanthin der Formel XI, worin entweder R¹¹ und R¹² zwei gleiche oder verschiedene Reste der Formel XIa darstellen oder aber nur R¹¹ oder R¹² einen Rest der Formel XIa darstellt und der andere Rest R¹² oder R¹¹ ein Wasserstoffatom oder R⁸ dargestellt, wobei R², A, R⁴ und R⁸ wie in Formel I definiert sind, mit einer Organometall-Verbindung der Formel XII, worin R⁵ und R⁶ wie in Formel I definiert sind und M ein Alkali-, Erdalkali- oder Schwermetall bedeutet,
unter reduktiver Alkinylierung der Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie, If oder Ig mit einem Alkinolrest der Formel Ia für R¹ und einem Wasserstoffatom für R³ gemäß Formel I umgesetzt wird; oder
nach Verfahrensvariante D ein Xanthin der Formel XI, worin R¹¹ und/oder R¹² für den Rest der Formel XIa stehen, nach Art der Nef-Reaktion entweder mit einem Acetylid der Formel XIII,HC≡C-M (XIII)worin M wie in Formel XII definiert ist, oder aber mit einem endständig geschützten Acetylid der Formel XIV,Ra-C≡C-M (XIV)worin M wie in Formel XII definiert ist und Ra eine nachträglich leicht eliminierbare Abgangsgruppe darstellt, unter Ethinylierung der Carbonylgruppe(n) zu einer Verbindung der Formel IX umgesetzt wird, worin R⁹ und/oder R¹⁰ für den Rest der Formel IXa stehen, und
anschließend die erhaltene Verbindung IX durch Mannich-Reaktion mit Formaldehyd und einem Amin der Formel X analog Verfahrensvariante B zu einer Verbindung der Formel Ic, Id, Ie, If oder Ig aminomethyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante E eine nach den Verfahrensvarianten A bis D hergestellte Verbindung der Formel Ic, Id, Ie oder If oder eine nach den Verfahrensvarianten C oder D hergestellte Verbindung der Formel Ig, in der R⁵ und/oder R⁶ jeweils ein Wasserstoffatom darstellen, ein- oder zweifach mit einem Oxoderivat (Aldehyd oder Keton) von (C₁-C₆)- Alkanen, (C₃-C₆)-Cycloalkanen, (C₄-C₈)-Cycloalkyl-alkanen oder Ar- (C₁-C₂)-alkanen reduktiv alkyliert wird; oder
nach Verfahrensvariante F eine nach den Verfahrensvarianten A bis E hergestellte Verbindung mit einer physiologisch verträglichen anor ganischen oder organischen Säure HZ in ein Säureadditionssalz der For mel I umgesetzt wird, wobei R¹ und/oder R³ für den Alkinolrest der Formel Ib stehen, worin R⁷ für ein Wasserstoffatom steht, und R² wie in Formel I definiert ist; oder
nach Verfahrensvariante G eine nach den Verfahrensvarianten A bis E hergestellte Verbindung mit einem Alkylierungsmittel der Formel VII,R⁷-Z (VII)worin R⁷ wie in Formel I mit Ausnahme von Wasserstoff und Z wie in Formel III für X definiert sind, in ein quartäres Ammoniumsalz der Formel I umgewandelt wird, wobei R¹ und/oder R³ für den Alkinolrest der Formel Ib stehen und R² wie in Formel I definiert ist; oder
nach Verfahrensvariante H eine nach den Verfahrensvarianten A bis G hergestellte Verbindung chromatographisch oder durch fraktionierende Kristallisation in die reinen Stereoisomeren aufgetrennt wird.
8. Arzneimittel, gekennzeichnet durch den Gehalt einer therapeutisch
effektiven Menge von mindestens einer Verbindung der Formel I in
stereoisomerenreiner Form oder als Stereoisomerengemische gemäß
einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 oder hergestellt nach
Anspruch 7.
9. Arzneimittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich
eine effektive Menge mindestens eines Wirkstoffes aus der Gruppe
Fibrinolytika, Calcium-Antagonisten, Excitatory Amino Acid-Antagonisten,
Ganglioside, Phospholipase-, Cyclooxygenase- oder Lipoxygenase-
Inhibitoren, PAF(plättchenaktivierender Faktor)-, Thromboxan- oder
Leukotrien-Antagonisten, Sauerstoffradikalfänger, Schwermetall-
Chelatoren, antiödematöse Wirkstoffe, Antikoagulantien,
Thrombozytenaggregationshemmer, Serotonin-1A-Agonisten, Adenosin-
Modulatoren und neurotrophe Wachstumsfaktoren oder deren
Freisetzungsaktivatoren enthält.
10. Verwendung der Verbindung der Formel I gemäß einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 6 oder hergestellt nach Anspruch 7 für die
Herstellung eines Arzneimittels zur kurativen oder prophylaktischen
Behandlung von zerebrovaskulären Erkrankungen.
11. Verwendung nach Anspruch 10 für die kurative und prophylaktische
Behandlung einer Erkrankung aus der Gruppe Schlaganfall, transitorische
ischämische Attacken, Multiinfarktdemenz, Demenz des gemischten Typs
mit vaskulärer und degenerativer (Alzheimer) Komponente,
Rückenmarkschädigungen und Hirntrauma infolge von Kopfverletzungen.
12. Verwendung nach Anspruch 10 für die kurative und prophylaktische
Behandlung von neuronalen Schäden nach Herzstillstand, Asphyxie,
neonataler Asphyxie, Reanimation oder gefäßchirurgischen Eingriffen im
Bereich der das Gehirn versorgenden Hauptarterien.
13. Verwendung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12 zur
Primärprävention, Akutbehandlung und Sekundärprophylaxe
zerebrovaskulärer Erkrankungen.
14. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13 zur
parenteralen, oralen, rektalen oder transdermalen Applikation.
15. Verfahren zur Herstellung eines Arzneimittels gemäß Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß man mindestens eine Verbindung der
Formel I gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 mit
pharmazeutisch akzeptalen und physiologisch verträglichen Träger- und
Zusatzstoffen, Verdünnungsmitteln und/oder anderen Wirk- und
Hilfsstoffen in eine geeignete Darreichungsform bringt.
16. Verbindung der Formel IX in stereoisomerenreiner Form oder als
Stereoisomerengemische
worin R⁹ und R¹⁰ für zwei gleiche oder verschiedene Reste der
Formel IXa stehen,
oder nur R⁹ oder R¹⁰ für den Rest der Formel IXa und der andere Rest
R¹⁰ oder R⁹ für ein Wasserstoffatom oder R⁸ stehen, wobei R², A, R⁴
und R⁸ wie in Formel I gemäß Anspruch 1 definiert sind.
17. Arzneimittel, gekennzeichnet durch den Gehalt einer therapeutisch
effektiven Menge von mindestens einer Verbindung der Formel IX gemäß
Anspruch 16.
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PL97320414A PL186238B1 (pl) | 1996-06-07 | 1997-06-06 | Nowe pochodne ksantyny, sposób ich wytwarzania, środek farmaceutyczny, zastosowanie nowych pochodnych ksantyny do wytwarzania środka farmaceutycznegoi sposób wytwarzania środka farmaceutycznego |
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