DE19620633C2 - Reinigungsgerät, insbesondere zum Feucht- und Naßwischen - Google Patents
Reinigungsgerät, insbesondere zum Feucht- und NaßwischenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät,
insbesondere zum Feucht- und Naßwischen, mit einer Handhabe
und einem mit dieser verbundenen ebenen Reinigungselement,
sowie einem Auspreßkorb mit Gegenflächen, wobei das
Reinigungselement vertikal nach unten hängend in den
Auspreßkorb von oben einführbar und durch Druck auf die
Handhabe auspreßbar ist.
Im Stand der Technik sind professionelle Naßwisch-Systeme
bekannt, zu denen ein an einem Stiel befestigter Wischmop,
wenigstens ein Eimer zur Aufnahme einer Reinigungsflüssigkeit
und eine Vorrichtung zum Auspressen des mit
Reinigungsflüssigkeit vollgesogenen Wischmops gehören. Ein
Reinigungselement eines Wischmops besteht beispielsweise aus
einer Vielzahl saugfähiger Gewebestreifen oder einer Vielzahl
saugfähiger Garne, die zusammengefaßt am Ende eines
Besenstiels befestigt sind. Die Gewebestreifen oder die Garne
binden in angefeuchtetem Zustand Bodenschmutz, wenn sie über
einen zu reinigenden Boden bewegt werden. Nach dem Reinigen
des Bodens werden die Gewebestreifen oder die Garne in saubere
Reinigungsflüssigkeit wie Putzwasser eingetaucht und darin
ausgespült. Danach werden sie von überschüssigem Putzwasser
befreit, indem sie in eine Wischmop-Presse eingeführt werden,
in der sie unter Betätigung eines langen Presshebels auf
einfache Weise ausgepreßt werden können. Nachdem das
vorbeschriebene Naßwisch-System zur Reinigung von großen
Gebäuden bestimmt ist, fällt es groß und schwer aus, da große
Behälter für Reinigungsflüssigkeit und eine stabile Presse
vorgesehen sind. Zum leichteren Bewegen des vorbeschriebenene
Naßwisch-Systems sind daher die Presse und sowie die Behälter
zur Aufnahme der Reinigungsflüssigkeit auf einem fahrbaren
Gestell vorgesehen. Bei den vorgenannten Naschwisch-Systemen
ist von Nachteil, daß diese für den Gebrauch in einem
Privathaushalt zu groß und zu sperrig sind.
Das deutsche Gebrauchsmuster G 84 17 307.6 offenbart ein auf
einem handelsüblichen Putzeimer aufzusetzendes Hohlsieb, in
das sich ein Wischmop einführen läßt, dessen Gewebestreifen
sich mit Reinigungsflüssigkeit vollgesogen haben. Der Benutzer
des Wischmops übt durch das Hineinpressen des Stiels des
Wischmops in das Hohlsieb auf die Gewebestreifen einen Druck
von oben aus, so daß diese im Hohlsieb zusammengepreßt werden.
Dadurch wird die in den Gewebestreifen enthaltene Reinigungs
flüssigkeit herausgepreßt, so daß sie in den unter dem
Hohlsieb vorgesehenen Eimer fließen kann. Bei dieser Lösung
ist von Nachteil, daß zum Auspressen der Gewebestreifen des
Wischmops eine große Kraft notwendig ist. Weiterhin besteht
ständig die Gefahr der nachteiligen Verformung des Hohlsiebs
oder des unerwünschten Umstoßens des Putzeimers.
Ferner sind aus der DE-GM 73 05 758 sowie der FR-2 401 645
jeweils Reinigungsgeräte bekannt, bei denen ein aus Kordeln
oder Gewebestreifen bestehender Wischmop in einen als Hohlsieb
ausgebildeten Auspreßkorb eingeführt und unter Drehen
ausgepreßt wird. Hierbei sind die Gewebestreifen oder Kordeln
des Wischmops an einer Befestigungsplatte am Ende einer
Handhabe zusammengefaßt und angebracht.
Aus der DE 40 38 372 A1 ist eine Weiterbildung des
vorgenannten Hohlsiebs bekannt, wobei gemäß dieser
Weiterbildung die zum Ausdrücken der Gewebestreifen des
Wischmops benötigten Kraft verringert wird. Dazu ist ein
Hohlsieb vorgesehen, das infolge der beim Eindrücken der
Gewebestreifen in den Hohlsieb wirksamen Kraft unter
Verringerung seiner lichten Weite und unter Zusammenpressen
der Gewebestreifen des Wischmops quer zur Pressrichtung
verformbar ist. Bei diesem Hohlsieb wird die in Ein
drückrichtung des Wischmops wirkende Eindrückkraft auch in
eine seitlich auf die Gewebestreifen des Wischmops wirkende
Komponente umgewandelt. Bei dem vorgenannten Hohlsieb ist von
Nachteil, daß es aufgrund seiner zusätzlichen Beweglichkeit
besonders anfällig für Betriebsstörungen ist. So kommt es
häufig vor, daß das Hohlsieb durch eine für das
Zusammenpressen wesentliche Halterung hindurchgedrückt wird.
Weiterhin bleibt das Hohlsieb nach dem Herausziehen der
Gewebestreifen des Wischmops häufig an den Gewebestreifen des
Wischmops hängen und fällt nachfolgend in den unter dem
Hohlsieb bereitgestellten Eimer für die Reinigungsflüssigkeit.
Die beiden vorgenannten Betriebsstörungen schränken die
Tauglichkeit des bekannten Naßwisch-System in erheblichem
Umfang ein.
Ein gattungsgemäßes Reinigungsgerät ist aus der FR-PS
1.129.789 bekannt. Hierbei ist ein Wischtuch über eine kleine
Stange oder über Ösen an einem länglichen Halter einer
Handhabe festgeklemmt. Der Halter für das Wischtuch ist dabei
starr mit der Handhabe verbunden. Zum Auspressen wird das
Wischtuch vertikal von dem Halter nach unten hängend in einen
länglichen Auspreßkorb eingeführt und durch Druck auf die
Handhabe über einen an einer Seite des Auspreßkorbs
angebrachten Hebel ausgepreßt. Bei diesem Reinigungsgerät wird
das klassische, allgemein bekannte Reinigen von Bodenflächen
durch Aufnahme des Bodenschmutzes über ein Wischtuch dadurch
verbessert, daß das Wischtuch nach dem Wischen nicht mehr von
Hand, sondern über die Hebelpresse ausdrückbar ist. Hierdurch
kann ein Kontakt der Hand mit dem schmutzigen Wischtuch
vermieden und ein besseres Auspressen des Wischtuchs gegenüber
herkömmlichen Reinigungsgeräten erzielt werden. Jedoch bietet
dieses Reinigungsgerät nach der FR-PS 1.129.789 keine
definierte Anpreßfläche beim Wischen, da das Wischtuch nur
locker auf dem Boden aufliegt. Somit kann kein Druck auf die
Wischfläche über das Wischtuch ausgeübt werden, um z. B. auch
hartnäckigen Schmutz zu lösen und aufzunehmen. Auch können die
Bodenbereiche aufgrund eines fehlenden flächigen Anpreßdrucks
der Wischfläche auf den Boden oft nicht gleichmäßig intensiv
gereinigt werden.
In diesem Zusammenhang geht beispielsweise aus der WO 94/23634
ein Flachwischbezug hervor, der auf einem Mophalter aufgezogen
ist. Mit diesem Flachwischbezug kann beim Wischen über den
gesamten Wischbereich des Bezugs ein definierter Anpreßdruck
auf die Wischfläche ausgeübt werden. Somit ergibt sich eine
flächige Wischfläche, wodurch eine verbesserte Aufnahme des
Bodenschmutzes und/oder der Reinigungsflüssigkeit
gewährleistet ist. Allerdings kann dieser Mopbezug nur sehr
schwer ausgepreßt und von Schmutzwasser oder
Reinigungsflüssigkeit befreit werden, da der Mopbezug fest auf
den Mophalter aufgezogen ist. Zum vollständigen Auspressen muß
der Mopbezug ganz von dem Mophalter abgezogen werden, wodurch
die Handhabung dieses Reinigungsgeräts umständlich wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Reinigungsgerät
insbesondere zum Feucht- und Naßwischen bereitzustellen, das
eine präzise und intensive Reinigung gewährleistet sowie
einfach zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes Reinigungsgerät
gelöst, wobei das Reinigungselement aus einem im wesentlichen
ebenen Grundgewebe mit auf einer Seite des Grundgewebes
vorgesehenen Reinigungsgewebe besteht. Ferner ist zwischen der
Handhabe und dem Reinigungselement eine Wischplatte
vorgesehen, die mit der Handhabe über ein Verbindungselement
mit Gelenk und mit dem Reinigungselement über einen
Verbindungsbereich in Form einer Klemmeinrichtung verbunden
ist. Hierbei ist das Gelenk im Schwerpunkt der Wischplatte und
die Klemmeinrichtung im vorderen Bereich der Wischplatte
angeordnet. Die Wischplatte weist im Verbindungsbereich mit
dem Reinigungselement eine Anpreßfläche auf, die im
wesentlichen senkrecht zu der dem Reinigungselement
zugewandten Oberfläche der Wischplatte angeordnet und eben
ausgebildet ist, so daß das Reinigungselement in von der
Wischplatte weggeschwenktem Zustand bei im wesentlichen
vertikaler Stellung der Wischplatte zwischen der ebenen
Anpreßfläche und den Gegenflächen komprimierbar ist.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß durch eine
besondere Anpreßfläche die von dem Benutzer des Reinigungs
geräts aufgewandte Kraft besonders effektiv in eine Preßkraft
zum Auspressen des Reinigungselements umgewandelt werden kann.
Das erfindungsgemäße Reinigungselement, insbesondere ein
Mopbezug, weist ein im wesentlichen ebenes Grundgewebe sowie
ein auf einer Seite des Grundgewebes vorgesehenes
Reinigungsgewebe auf, wobei sowohl ein Grundgewebeabschnitt
mit Reinigungsgewebe als auch ein Grundgewebeabschnitt ohne
Reinigungsgewebe vorgesehen sein kann. Dabei ist es
vorteilhaft, wenn der Grundgewebeabschnitt, der kein
Reinigungsgewebe aufweist, aufgrund seiner geringem Dicke und
aufgrund seiner daher größeren Flexibilität einfach an der
Wischplatte über die Klemmeinrichtung befestigbar ist.
Ferner läßt sich das erfindungsgemäße Reinigungsgerät
besonders einfach bedienen, weil die Traggruppe das
Verbindungselement mit Gelenk zur Verbindung von Handhabe und
Wischplatte aufweist. Hierbei kann das Gelenk in einer Ebene
verschwenkbar sein. Das Gelenk kann abweichend davon auch in
zwei Ebenen verschwenkbar sein, wie es der Fall ist, wenn das
Gelenk als Doppelgelenk ausgebildet ist.
Eine besonders einfache Bedienung des erfindungsgemäßen
Reinigungsgeräts ergibt sich ferner dadurch, daß das Gelenk im
Schwerpunkt der Wischplatte angeordnet ist und die Wischplatte
bei angehobenem Zustand der Handhabe und bei von der
Wischplatte weggeschwenktem Zustand des Reinigungselements im
wesentlichen zwischen Handhabe und Reinigungselement gelegen
ist. In diesem Zustand befindet sich das Reinigungselement
zuunterst, während sich zwischen Handhabe und
Reinigungselement im wesentlichen nur die Wischplatte
erstreckt. Durch einen Druck mit der Handhabe auf die
Wischplatte kann dadurch das unter der Wischplatte befindliche
Reinigungselement schnell zusammengepreßt werden, wodurch eine
einfache Bedienung und ein effektives Auspressen des
Reinigungselements erreicht wird, ohne daß das
Reinigungselement mit der Hand berührt werden muß.
Es hat sich gezeigt, daß das am wie vorgenannt ausgestalteten
Gerät vorgesehene Reinigungselement auf besonders einfache und
leichte Weise ausgepreßt werden kann, wobei das Auspressen
ganz besonders einfach von statten geht, da die Anpreßfläche
im wesentlichen senkrecht zu der dem Reinigungselement
zugewandten Oberfläche der Wischplatte angeordnet und eben
ausgebildet ist.
Zwar ist es aus der WO 95/32661 ein Großflächenreiniger mit
einer Wischplatte und einem Reinigungstuch bekannt, bei dem
das Reinigungstuch am vorderen Ende der Wischplatte
eingespannt ist. Das gezeigte Reinigungsgerät weist jedoch
keine Anpreßfläche im Verbindungsbereich zwischen Wischplatte
und Reinigungstuch auf, da der Großflächenreiniger als solcher
zu groß und zu unhandlich ist, um zum Auspressen des
Reinigungstuchs in einem Auspreßkorb eingeführt und über eine
Anpreßfläche ausgedrückt zu werden. Vielmehr ist es nach der
WO 95/32661 vorgesehen, das Reinigungstuch über eine
Klemmvorrichtung lösbar an der Wischplatte zu befestigen, so
daß das Reinigungstuch schnell und einfach nach Gebrauch
abgenommen und dann ausgewechselt oder ausgewaschen werden
kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsgerät wird sichergestellt,
daß das Reinigungselement in einem ersten Bereich
verschwenkbar mit der Wischplatte verbunden ist, während die
Wischplatte in einem anderen Bereich des Reinigungselementes
nicht fest mit der Wischplatte verbunden, sondern insbesondere
nur fest mit dieser in Eingriff bringbar ist. Vorzugsweise ist
der Zustand, in dem das Reinigungselement mit der Wischplatte
fest in Eingriff steht, dann gegeben, wenn sich das
erfindungsgemäße Reinigungsgerät in der Reinigungsstellung auf
einer Bodenfläche befindet. Dann ist durch die Ausbildung von
Wischplatte und Reinigungselement gewährleistet, daß sich das
Reinigungselement in dem Bereich, in dem die Wischplatte mit
dem Reinigungselement in Eingriff steht, nicht quer zu der
Oberfläche der Wischplatte verschieben kann. Dadurch wird eine
genaue Führung des Reinigungselements auf dem zu reinigenden
Boden möglich. Beim Anheben der Wischplatte von der zu
reinigenden Bodenfläche lösen sich Reinigungselement und
Wischplatte vorzugsweise von selbst voneinander, so daß das
Reinigungselement frei von der Wischplatte nach unten hängend
zum Auspressen der in ihm gespeicherten Reinigungsflüssigkeit
in eine entsprechende Vorrichtung eingesetzt werden kann, ohne
daß es wie bei im Stand der Technik bekannten
Reinigungsgeräten von der Wischplatte abgenommen werden müßte.
Dadurch wird eine aufwendige Befestigung des
Reinigungselements an der Wischplatte vermieden, während
trotzdem eine einfache Reinigung des Reinigungselements
erfolgen kann, ohne daß dieses dazu mit der Hand berührt
werden müßte.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Reinigungsgeräts sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
In Ausgestaltung der Erfindung weist die Klemmeinrichtung zur
Befestigung des Reinigungselements an der Wischplatte eine
lösbare Klemmleiste auf, die mit einer Gegenleiste
zusammenwirkt. Zwischen der lösbaren Klemmleiste und einer
Gegenleiste kann das Reinigungselement auf besonders einfache
Weise befestigt werden, indem dieses zwischen die von
Gegenleiste und die davon gelöste Klemmleiste eingelegt wird,
worauf das Reinigungselement zwischen Klemmleiste und
Gegenleiste eingeklemmt wird.
Bei der vorbeschriebenen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Reinigungsgeräts wird ein besonders guter Halt des
Reinigungselements zwischen Klemm- und Gegenleiste
gewährleistet, wenn diese im Querschnitt U-förmig ausgebildet
sind. Dadurch wird nämlich eine schlangenförmige Führung des
Reinigungselements im Bereich der Klemmeinrichtung erreicht,
so daß das Reinigungselement stoffschlüssig in der Klemm
einrichtung gehalten wird. Ein noch besseres Halteergebnis
wird dadurch erreicht, daß Klemmleiste und/oder Gegenleiste im
Querschnitt W-förmig ausgebildet sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Klemmleiste verschwenkbar an der
Gegenleiste angelenkt ist, wobei vorzugsweise wenigstens eine
Arretierung zum lösbaren Verbinden von Klemm- und Gegenleiste
vorgesehen ist, die auch als Schnappverbindung bzw. als
Hakenverbindung ausgebildet sein kann. Dadurch wird die
Bedienung der Klemmeinrichtung wesentlich erleichtert.
Nach einer besonders vorteilhafte Ausbildung weist die
Wischplatte einen im wesentlichen trapezförmigen Grundriß auf.
Ein Reinigungsgerät mit einer Wischplatte mit dem vorgenannten
Grundriß ist zum einfachen und genauen Reinigen auch
versteckter Flächen geeignet. Dabei erhöht es die Stabilität
des erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts, wenn die Wischplatte
vorteilhafterweise auf ihrer vom Reinigungselement abgewandten
Seite Versteifungselemente, insbesondere in Form von
Versteifungsrippen, aufweist. Eine wie vorgenannt ausgebildete
Wischplatte läßt sich besonders einfach aus Kunststoff
fertigen.
In einer anderen Ausgestaltungsform der Erfindung ist der
Grundgewebeabschnitt mit Reinigungsgewebe als Polgewebe
ausgebildet, wobei das Polgewebe vorzugsweise einen Flor mit
einer Florlänge zwischen 5 mm und 20 mm aufweist. Alternativ
dazu kann der Grundgewebeabschnitt mit Reinigungsgewebe auch
ein Gewebe mit getufteten Schlingen aufweisen, wobei darüber
hinaus auch ein Gewebe mit aufgenähten Fransen- und/oder
Schlingenbahnen vorgesehen sein kann. Die vorgenannten Gewebe
haben besonders gute Reinigungseigenschaften, wobei auch
reinigungsaktive textile Fasern verwendet werden können. Diese
Fasern können aus Naturfasern, wie Baumwolle oder Viskose oder
auch aus Kunstfaser, wie Polyester oder Polyamid oder aus
Kombinationen der vorgenannten Faserarten bestehen.
Vorzugsweise ist das ebene Reinigungselement auf der dem
Verbindungsbereich abgewandten Seite umgeschlagen und ragt
über die Wischfläche hinaus.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltungsvariante hat das
erfindungsgemäße Reinigungsgewebe insbesondere einen Abschnitt
mit trapezförmigem Grundriß, wodurch die Reinigung auch schwer
zugänglicher Stellen vereinfacht wird. Weiterhin kann das
erfindungsgemäße Reinigungselement vorteilhafterweise auch
einen Abschnitt mit rechteckigem Grundriß aufweisen, der in
einen Bereich übergehen kann, der so ausgebildet ist, daß das
Reinigungselement in diesem Bereich einen Grundgewebeabschnitt
ohne Reinigungsgewebe aufweist, mit dem das Reinigungselement
wie bereits oben ausgeführt besonders einfach und zuverlässig
an einer Klemmeinrichtung befestigbar ist. Dadurch wird eine
einfache Handhabung des erfindungsgemäßen Reinigungselements
und insbesondere eine sichere Befestigung im erfindungsgemäßen
Reinigungsgerät ermöglicht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines
Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die begleitenden
Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Reinigungsgerät beim
Reinigungseinsatz in der Seitenansicht,
Fig. 2 zeigt das Reinigungselement des Reinigungsgeräts aus
Fig. 1 in der Draufsicht,
Fig. 3 zeigt einen Mophalter des Reinigungsgeräts aus Fig.
1 in der Ansicht von vorne,
Fig. 4 zeigt den Mophalter aus Fig. 1 in der Ansicht von
vorne mit geöffneter Klemmeinrichtung,
Fig. 5 zeigt das Reinigungsgerät aus Fig. 1 in der Ansicht
von vorne,
Fig. 6, 7 und 8 zeigen einen auf einen Eimer aufgesetzten
Auspreßkorb des erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts
aus Fig. 1, und
Fig. 9 und 10 veranschaulichen die Handhabung des
erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts beim Auspressen
des Reinigungselements aus Fig. 1 und Fig. 5.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Reinigungsgerät 1 in der
Seitenansicht.
Das Reinigungsgerät 1 hat ein als Wischmop 2 ausgebildetes
Reinigungselement, das von einem Mophalter 3 getragen wird. In
der in Fig. 1 gezeigten Ansicht liegt der Wischmop 2 auf der
zu reinigenden Oberfläche 4 eines Bodens 5 auf.
Der Wischmop 2 hat ein Trägergewebe 6, auf den einseitig ein
Reinigungsgewebe 7 mit getufteten Schlingen aufgebracht ist.
Der Wischmop 2 gliedert sich dabei im wesentlichen in drei Be
reiche. In einem Reinigungsbereich 8 hat das Reinigungsgewebe
7 Kontakt mit der Oberfläche 4 des Bodens 5. Weiterhin ist ein
Befestigungsbereich 9 des Wischmops 2 vorgesehen, in dem der
Wischmop 2 mit dem Mophalter 3 in Verbindung steht. Schließ
lich ist noch ein Kontaktbereich 10 des Wischmops 2
vorgesehen, in dem der Wischmop 2 eine doppelte Lage
Grundgewebe 6 mit Reinigungsgewebe 7 und daher auch auf seiner
von der Oberfläche 4 wegweisenden Seite Reinigungsgewebe 7
aufweist. Der Wischmop 2 steht in einsatzbereitem Zustand des
Reinigungsgeräts 1 auch im Kontaktbereich 10 mit dem Mophalter
3 in Verbindung.
Wie besser in Fig. 2 zu sehen ist, hat der Wischmop 2 einen
im wesentlichen trapezförmigen Grundriß, wobei die schmälere
Seite des Trapezes an der vom Befestigungsbereich 9
abgewandten Seite des Wischmops 2 vorgesehen ist. In diesem
Bereich ist wie bereits vorstehend ausgeführt das Trägergewebe
6 umgeschlagen und mit der Unterseite durch Kleben verbunden.
Dadurch ist im Kontaktbereich 10 an der Oberseite des
Wischmops 2 ebenfalls Reinigungsgewebe 7 vorgesehen, was in
dieser Darstellung besonders gut zu sehen ist.
Der dem Kontaktbereich 10 gegenüberliegende
Befestigungsbereich 9 selbst hat einen rechteckigen Grundriß.
Weiterhin ist zwischen Kontaktbereich 10 und Reinigungsbereich
8 ein in dieser Ansicht besonders gut zu sehender Randleisten-
Reinigungsbereich 11 vorgesehen, der einen ebenfalls
rechteckigen Grundriß hat.
Der Mophalter 3 hat, wie am besten in Fig. 1 und in Fig. 3
zu sehen ist, eine Wischplatte 12, die über einen Teil ihrer
Länge mit einer Rippe 13 versehen ist. Die Wischplatte 12 ist
dabei gerade so groß ausgeführt, daß der Wischmop 2 in
betriebsbereitem Zustand über die Ränder der Wischplatte 12
hinausragt. Weiterhin ist an der Wischplatte 12 eine Klemm
einrichtung 14 mit einer wischplattenseitigen Gegenleiste 15
und einer an dieser verschwenkbar befestigten Klemmleiste 16
vorgesehen. Die Klemmeinrichtung 14 ist so ausgestaltet, daß
der Befestigungsbereich 9 des Wischmops 2 in ihr fest
aufgenommen werden kann.
An der Rippe 13 ist über einen Drehbolzen 17 schwenkbar ein
Stielhalter 18 angebracht, der an seiner von der Wischplatte
12 wegweisenden Seite eine runde Aufnahme 19 zur Aufnahme
eines Stiels 20 hat. Weiterhin sind in dieser Ansicht nicht
dargestellte Befestigungselemente zur Verbindung von
Stielhalter 19 und Stiel 20 vorgesehen.
Wie am besten in Fig. 4 zu sehen ist, kann die Klemmleiste
16, die um einen Drehbolzen 21 verschwenkbar an der
Gegenleiste 15 befestigt ist, nach dem Lösen einer Schnappver
bindung 22 von der Gegenleiste 15 weggeschwenkt werden, so daß
der Befestigungsbereich 9 des Wischmops 2 zwischen Gegenleiste
15 und Klemmleiste 16 eingelegt werden kann. Dabei wird der
Befestigungsbereich 9 des Wischmops 2 so weit zwischen
Gegenleiste 15 und Klemmleiste 16 eingeführt, bis der
Randleisten-Reinigungsbereich 11 des Wischmops 2 an der
Vorderkante der Klemmeinrichtung 14 anliegt, wie am besten in
Fig. 1 und in Fig. 5 zu sehen ist. In Fig. 1 tritt dabei
deutlich hervor, daß sowohl Gegenleiste 15 als auch
Klemmleiste 16 im Querschnitt W-förmig ausgebildet sind.
Dadurch wird der Befestigungsbereich 9 des Wischmops 2 in
einer Schlangenlinie in der Klemmeinrichtung 14 geführt,
wodurch ein besonders fester Halt des Wischmops 2 in der
Klemmeinrichtung 14 erreicht wird. Gegenleiste 15 und
Klemmleiste 16 sind dabei weiterhin so ausgebildet, daß sie in
aneinander anliegendem Zustand an ihrer von der Wischplatte 12
wegweisenden Seite zusammen eine ebene Pressfläche 23 bilden,
die zu der unteren, zum Wischmop 2 hin weisenden Oberfläche
der Wischplatte 12 senkrecht steht.
Die Wischplatte 12 ist darüber hinaus so ausgeführt, daß der
Stiel 20 zusammen mit dem Stielhalter 18 so weit in Richtung
weg von der Klemmeinrichtung 14 verschwenkt werden kann, daß
der Stielhalter 18 an der Oberseite der Wischplatte 12
anliegt.
In Fig. 1 ist das Reinigungsgerät 1 in drei Stellungen "I",
"II" sowie "III" eingezeichnet. Die Ansicht "I" zeigt das
Reinigungsgerät 1, nachdem es so auf den Boden 5 aufgesetzt
ist, daß der Wischmop 2 nahezu vollständig auf der Oberfläche
4 des Bodens aufliegt, während der Mophalter 3 die Oberseite
des Wischmops 2 noch nicht berührt. Die Lage "II" zeigt einen
Zwischenzustand des Mophalters 3 auf dem Weg vom Zustand "I"
in den Zustand "III". Im Zustand "III", der auch in Fig. 5
dargestellt ist, ist der Mophalter 3 vollständig auf die obere
Oberfläche des Wischmops 2 aufgesetzt. In diesem Zustand
drückt ein rückwärtiger Bereich 24, der auch in Fig. 3 zu
sehen ist, das Reinigungsgewebe 7 im Kontaktbereich 10 auf der
Oberseite des Wischmops 2 nieder. In der in Fig. 1 gezeigten
Darstellung sind zur besseren Veranschaulichung die seitlich
neben dem rückwärtigen Bereich 24 stehenbleibenden Teile des
Reinigungsgewebes 7 im Kontaktbereich 10 weggelassen. In
dieser Stellung "III" des Mophalters 3 stellt der Kontakt des
Randes der Wischplatte 12 im rückwärtigen Bereich 24 mit dem
nicht niedergedrückten Reinigungsgewebe 7 des Kontaktbereichs
10 des Wischmops 2 sicher, daß sich die Wischplatte 12
bezüglich des Wischmops 2 nicht seitlich verlagert. Auf der
dem Kontaktbereich 10 gegenüberliegenden Seite des Wischmops 2
wird dieser im Befestigungsbereich 9 durch die Klemm
einrichtung 14 des Mophalters 3 festgehalten, so daß insgesamt
eine verdrehsichere Führung des Wischmops 2 durch den
Mophalter 3 erreicht wird, solange sich der Mophalter 3 in der
Stellung "III" befindet. Weiterhin ist durch die besondere Art
der Befestigung des Wischmops 2 in der Klemmeinrichtung 14
gewährleistet, daß sich der Randleisten-Reinigungsbereich 11
des Wischmops 2 im Bereich der Pressfläche 23 befindet. Wenn
sich der Mophalter 3 in der Stellung "III" befindet, dann
steht diese Pressfläche 23 senkrecht zu der Oberfläche 4 des
Bodens 5, wodurch erreicht wird, daß mit dem sich über der
Pressfläche 23 befindlichen Randleisten-Reinigungsbereich 11
des Wischmops 3 auf einfache Weise etwaige sich im Bereich des
Bodens 5 befindliche Randleisten einer in den Figuren nicht
dargestellten Wand gereinigt werden können.
Fig. 6, Fig. 7 und Fig. 8 zeigen einen zum Reinigungsgerät
1 gehörenden Auspreßkorb 30, der auf einen handelsüblichen
Eimer 31 aufgesetzt ist. Der Auspreßkorb 30 ist aus Kunststoff
gefertigt, wobei auch in dieser Ansicht nicht gezeigte
Auspresskörbe aus Metall wie Stahl oder Aluminium vorgesehen
sind. Zur Befestigung auf dem Eimer 31 hat der Auspreßkorb 30
zu beiden Seiten je eine Auflagefläche 32 mit Haken 33, die
einen Eimerrand 34 umfassen. Die Auflageflächen 32 und die
Haken 33 sind so ausgestaltet, daß der Auspreßkorb 30 auf
Eimern mit unterschiedlichen Durchmessern aufgesetzt werden
kann. In Abhängigkeit des jeweiligen Eimer-Durchmessers ergibt
sich eine Position des Auspreßkorbs 30 in Bezug auf die Eimer
mitte, die wie in Fig. 6 und Fig. 8 dargestellt von der
Eimermitte versetzt sein kann. Der Auspreßkorb 30 hat eine
trichterförmige Eintauchöffnung 35 und verläuft von der
Eintauchöffnung 35 zu einem Korbboden 36 hin leicht konisch.
Seitenwände 37 sind mit vertikal verlaufenden Nuten 38
durchbrochen, während im Korbboden 36 eine Vielzahl von
Ablaufbohrungen 39 eingebracht ist.
Das Auspressen des Wischmops 2 im Auspreßkorb 30 ist am besten
in Fig. 9 und Fig. 10 nachzuvollziehen. Das vom Boden
abgehobene Reinigungsgerät 1 mit dem nach unten geklappten
Mophalter 3 und mit dem sich an den Mophalter 3 anschließenden
Wischmop 2 wird über den Auspreßkorb 30 gebracht und von oben
in die Eintauchöffnung 35 eingeführt, was in Fig. 9 mit
Zustand "IV" bezeichnet ist. Nachfolgend wird das
Reinigungsgerät 1 unter Aufwendung einer Kraft F weiter in den
Auspreßkorb 30 gedrückt, so daß sich der Wischmop 2
faltenartig zusammenlegt. Mit der ebenen Pressfläche 23 wird
nun der Wischmop 2 durch Druck von oben derart
zusammengepreßt, daß eine im Wischmop 2 enthaltene
Reinigungsflüssigkeit durch die Nuten 38 in den Seitenwänden
37 in den Eimer 31 ablaufen kann, wie in Fig. 10 mit Zustand
"V" bezeichnet ist. Durch die relativ kleine Pressfläche 23
ergibt sich unter der Anwendung der Kraft F ein hoher Druck
und damit ein Auspressergebnis, das mit dem manuellen
Auswringen des Wischmops 2 vergleichbar ist.
Wie man in Fig. 10 am besten sieht, ist der Auspreßkorb 30 so
ausgeführt, daß der Mophalter 3 mit dem Wischmop 2 im
Auspreßkorb 30 abgestellt werden kann. Zum einen kann dies im
ausgepreßten Zustand "V" erfolgen. Andererseits besteht die
Möglichkeit, den Wischmop 2 nicht komplett in den Auspreßkorb
30 einzuführen, sondern über einen Rand 40 des Auspreßkorbes
30 zu hängen. Dann steht das Reinigungsgerät 1 sicher im
Auspreßkorb 30, ohne daß das Reinigungsgerät 1 umfallen kann.
Claims (14)
1. Reinigungsgerät, insbesondere zum Feucht- und Naßwischen,
mit einer Handhabe und einem mit dieser verbundenen
ebenen Reinigungselement, sowie einem Auspreßkorb mit
Gegenflächen, wobei das Reinigungselement vertikal nach
unten hängend in den Auspreßkorb von oben einführbar und
durch Druck auf die Handhabe auspreßbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
- 1. daß das Reinigungselement aus einem im wesentlichen ebenen Grundgewebe mit auf einer Seite des Grundgewebes vorgesehenen Reinigungsgewebe besteht,
- 2. daß zwischen der Handhabe (20) und dem Reinigungselement (2) eine Wischplatte (12) vorgesehen ist, die mit der Handhabe über ein Verbindungselement (18) mit Gelenk (17) und mit dem Reinigungselement (2) über einen Verbindungsbereich in Form einer Klemmeinrichtung (14) verbunden ist,
- 3. daß das Gelenk (17) im Schwerpunkt der Wischplatte (12) und die Klemmeinrichtung (14) im vorderen Bereich der Wischplatte (12) angeordnet ist, und
- 4. daß die Wischplatte (12) im Verbindungsbereich mit dem Reinigungselement (2) eine Anpreßfläche (23) aufweist, die im wesentlichen senkrecht zu der dem Reinigungselement (2) zugewandten Oberfläche der Wischplatte (12) angeordnet und eben ausgebildet ist, so daß das Reinigungselement (2) in von der Wischplatte (12) weggeschwenktem Zustand bei im wesentlichen vertikaler Stellung der Wischplatte (12) zwischen der ebenen Anpreßfläche (23) und den Gegenflächen (36, 37) komprimierbar ist.
2. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (14)
eine lösbare Klemmleiste (16) aufweist, die mit einer
Gegenleiste (15) zusammenwirkt.
3. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß Klemmleiste und/oder
Gegenleiste im Querschnitt U-förmig ausgebildet sind.
4. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß Klemmleiste (16) und/oder
Gegenleiste (15) im Querschnitt W-förmig ausgebildet
sind.
5. Reinigungsgerät gemäß einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleiste (16)
verschwenkbar an der Gegenleiste (15) angelenkt ist.
6. Reinigungsgerät gemäß einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Arretierung
(22) zum lösbaren Verbinden von Klemmleiste (16) und
Gegenleiste (15) vorgesehen ist.
7. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dab die Arretierung als
Schnappverbindung (22) bzw. als Hakenverbindung
ausgebildet ist.
8. Reinigungsgerät gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischplatte (12) einen
im wesentlichen trapezförmigen Grundriß aufweist.
9. Reinigungsgerät gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischplatte (12) auf
ihrer vom Reinigungselement (2) abgewandten Seite
wenigstens ein Versteifungselement (13) aufweist.
10. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundgewebeabschnitt mit
Reinigungsgewebe als Polgewebe ausgebildet ist.
11. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Polgewebe einen Flor mit
einer Florlänge von 5 mm bis 20 mm aufweist.
12. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundgewebeabschnitt mit
Reinigungsgewebe (8) ein Gewebe mit getufteten Schlingen
(7) aufweist.
13. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundgewebeabschnitt mit
Reinigungsgewebe ein Gewebe mit aufgenähten Fransen-
und/oder Schlingenbahnen aufweist.
14. Reinigungsgerät gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das ebene Reinigungselement
(2) auf der dem Verbindungsbereich (9) abgewandten Seite
umgeschlagen ist und über die Wischplatte (12)
hinausragt.
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