DE19615420A1 - Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des Gewährleitungsbeginns - Google Patents
Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des GewährleitungsbeginnsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des
Gewährleistungsbeginns für ein elektrisch betriebenes Gerät mit einer
Speichereinrichtung und Datumsfunktion und/oder Funkempfang.
Bei der Festlegung des Gewährleistungsbeginns für ein Gerät sind
Manipulationen unterschiedlichster Art möglich. Es wird vermutet, daß z. B.
bei Autoradios in 20% der Gewährleistungsfälle die Gewährleistungszeit
bereits abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist kann erst mit der
Auslieferung eines Gerätes an den Endabnehmer zu laufen beginnen. Eine
herstellerseitige Festlegung des Beginns ist schon deshalb unmöglich, weil
die Zeitspanne, die ein Gerät beim Vertreiber verbleibt, ehe es an den
Endabnehmer ausgeliefert wird, sehr unterschiedlich ist.
Je nach Umsatz des Vertreibers und Art des Gerätes kann es dabei
vorkommen, daß ein Gerät relativ lange beim Vertreiber verbleibt und
potentiellen Kunden mehrfach vorgeführt wird.
Da der Endabnehmer beim Kauf eines Neugerätes ein Anrecht auf volle
Herstellergarantie hat und dem Vertreiber nicht das Gewährleistungsrisiko für
die Zeispanne zwischen Verlassen des Herstellerwerks und Verkauf an den
Endabnehmer auferlegt werden kann, wird üblicherweise das in die
Garantiekarte einzutragende Verkaufsdatum in Verbindung mit der
Kaufquittung zur Festlegung des Gewährleistungsbeginns herangezogen.
Damit bietet die Ausfüllung der Garantiekarte aber gleichzeitig eine nicht zu
übersehende Manipulationsmöglichkeit, wobei auch die Vertreiber im
Interesse eines guten Kontakts zum Kunden und unter Konkurrenzdruck
häufig unkorrekte Angaben machen.
Deshalb wurde schon vielfach versucht, Verfahren zum Sichern und
Feststellen des Gewährleistungsbeginns, insbesondere für elektrisch
betriebene Geräte, zu entwickeln. Beispielsweise die DE 40 40 649 A1 stellt
ein solches Verfahren vor, bei dem das Gerät mit einer Zeitmeßeinrichtung
versehen wird, die synchron zur kalendermäßigen Zeit läuft und von einer
unabhängigen Energiequelle versorgt wird. Bei der Geräteübergabe an den
Endabnehmer wird die Zeitmeßeinrichtung dann irreversibel angehalten.
Damit wird zwar eine zuverlässigere Sicherung des Stichtages für den
Gewährleistungsbeginn als mit der bisher üblichen Garantiekarte erreicht,
jedoch ist damit noch nicht sichergestellt, daß die Zeitmeßeinrichtung auch
am wirklichen Tag des Gewährleistungsbeginns angehalten wird. Außerdem
ist eine separate Zeitmeßvorrichtung mit eigener Energiequelle notwendig.
Bei vorzeitigem Ausfall der Energiequelle wird zudem ein zu früher
Gewährleistungsbeginn festgelegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb die Schaffung eines
Verfahrens zur Erkennung und zum Festhalten des Gewährleistungsbeginns
für ein elektrisch betriebene Geräte, das selbsttätig arbeitet und nicht von
außen beeinflußt werden kann. Es soll weder durch den Endabnehmer noch
durch den Vertreiber manipulierbar sein. Darüber hinaus soll die Erprobung
und Vorführung des Gerätes ohne wesentliche Einschränkungen möglich
sein, ohne die Gewährleistungsfrist dadurch in Gang zu setzen.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des
Gewährleistungsbeginns für ein elektrisch betriebenes Gerät mit einer
Speichereinrichtung und Datumsfunktion und/oder Funkempfang
vorgeschlagen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das aktuelle Datum aus
der Datumsfunktion oder dem Signal eines Funksenders bei Erfüllung
vorgegebener Betriebsparameter automatisch unauslöschbar in der
Speichereinrichtung gespeichert wird.
Erfindungsgemäß verfügt ein elektrisch betriebenes Gerät über eine
Speichereinrichtung bekannter Art, die manipulationssicher im Gerät
integriert ist. Weiterhin verfügt das Gerät über Datumsfunktion und/oder eine
Einrichtung für Funkempfang. Gemäß dem vorgeschlagenen Verfahren wird
das aktuelle Datum aus der Datumsfunktion oder dem Signal eines
Funksenders bei Erfüllung vorgegebener Betriebsparameter automatisch und
unauslöschbar in der Speichereinrichtung gespeichert. Durch entsprechende
Wahl der vorgegebenen Betriebsparameter ist es möglich, das Gerät
vorzuführen und auszuprobieren, ohne die sofortige Speicherung des
Datums und damit den Beginn der Gewährleistungszeit herbeizuführen.
Mit diesem Verfahren wird für den Hersteller eine Möglichkeit geschaffen,
Gewährleistungsmißbräuche einzuschränken. Der Kulanzspielraum wird
nicht eingeschränkt. Bei sogenannten "Vorführgeräten" trägt der Vertreiber
das Risiko die Gewährleistungsfrist zu aktivieren.
Um Manipulationsversuche an der Speichereinrichtung zu unterbinden, kann
das Gerät intern so aufgebaut sein, daß es nur bei korrekter Funktion der
Speichereinheit funktionsfähig ist.
Das aktuelle Datum kann aus der Datumsfunktion des Gerätes in den
Speicher eingelesen werden. Bei Geräten, die keinen Funkempfang haben,
aber eine Datumsfunktion aufweisen, wie z. B. Computer, gibt der
Endabnehmer das Datum selbst ein. Das Gerät verwendet die eingegebene
Datumsinformation für verschiedene Zwecke. Bei Computern wird das
Datum üblicherweise auf der Benutzeroberfläche angezeigt und bei vielen
Anwendungen automatisch genutzt, wie z. B. bei der automatischen
Datierung von Schriftstücken in der Textverarbeitung oder der Datierung von
Buchungsvorgängen in Buchhaltungsprogrammen. Ein über längere Zeit
falsches Datum hätte erhebliche Einbußen im praktischen Nutzen solcher
Geräte zur Folge. Deshalb besteht nur eine geringe Gefahr, daß der Nutzer
durch die bewußte Falscheingabe des Datums versucht, den Beginn der
Gewährleistungszeit herauszuzögern.
Bei Geräten, bei denen die Datumsfunktion eine untergeordnete Rolle spielt,
und deshalb eine vorübergehende Fehlfunktion zur Manipulation des
Gewährleistungszeitraumes tolerierbar wäre, können zusätzliche
Sicherungsvorrichtungen eingesetzt werden. Es kann beispielsweise mit der
Zeitmeßvorrichtung, die für die Datumsfunktion ohnehin nötig ist, ein
Zeitintervall bestimmt werden, nach dem das dann eingestellte Datum
nochmals kontrolliert und mit dem abgespeicherten Datum verglichen wird.
Weichen beide Daten anders als durch das Zeitintervall voneinander ab, so
wird das frühere Datum, gegebenenfalls abzüglich des Zeitintervalls
zugrundegelegt.
Weist das Gerät einen Funkempfänger auf, wie dies bei Autoradios,
Fernsehgeräten, Videorecordern, Mobiltelefonen, funkgesteuerten Uhren etc.
ohnehin der Fall ist, wird das Datum dem Signal eines Funksenders
entnommen. Funkgesteuerte Uhren erhalten z. B. das Zeitsignal DCF 77.
Auch andere Sendequellen enthalten Zeit- und Datumsinformationen, wie z.
B. das Signal des Video-Programmiersystems VPS, Teletext- und
Videotextsignale oder die vielfältigen Möglichkeiten des RDS Signals
entsprechend RDS Norm. Das abzuspeichernde Datum kann in diesem Fall
nicht durch den Käufer des Gerätes manipuliert werden.
Die Speicherung erfolgt selbsttätig ohne zutun des Gerätenutzers bei
erreichen vorgegebener Betriebsparameter.
Beispielsweise kann die Speicherung des Datums nach einer bestimmten
Anzahl an Einschaltvorgängen vorgenommen werden. Es kann auch eine
bestimmte Anzahl Einschaltvorgänge in einem vorgegebenen Zeitinterval
zugrunde gelegt werden. Damit kann ein Gerät dem Kunden vorgeführt oder
ausprobiert werden, ohne daß sofort die Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt
wird. Wird zur Datumsspeicherung eine Anzahl an Einschaltvorgängen
während eines bestimmten Zeitintervalls vorausgesetzt, bietet sich die
Möglichkeit, ein Gerät in zeitlichen Abständen mehrfach vorzuführen, ohne
damit die Gewährleistungsfrist in Gang zu setzen.
Es kann auch die Überschreitung oder die mehrfache Überschreitung einer
vorgegebenen Betriebszeit gewählt werden. Damit kann ein Gerät ohne
Probleme vorgeführt, installiert und getestet werden. Wird die Speicherung
erst bei mehrmaligem Überschreiten einer bestimmten Betriebszeit ausgelöst,
ist auch ein probeweiser Dauerlauf möglich, um vor der Auslieferung Fehler
aufzuspüren, die sich erst bei längerem Betrieb zeigen.
Eine andere Variante ist die Vorgabe einer bestimmten Bedienfolge, die
üblicherweise erst der Endabnehmer vornimmt. Z. B. bei Autoradios könnte
die Bedienfolge in der Belegung mehrerer Stationstasten mit
Sendefrequenzen bestehen. Dies wird üblicherweise erst der Endabnehmer
vornehmen. Die Belegung von nur einer oder zwei Stationstasten im Rahmen
einer Vorführung ist unschädlich.
Kombinationen der oben erläuterten Kriterien sind selbstverständlich auch
denkbar.
Häufig weisen Geräte mehrere Komponenten auf, die einzeln austauschbar
sind. Für solche Geräte sieht eine Weiterbildung des Verfahrens vor, daß
jede Komponente mit einer eigenen Speichereinrichtung versehen ist. Damit
kann entweder erreicht werden, daß die Gewährleistungszeit für eine
Komponente nach dem Austausch von neuem beginnt, oder daß die
ausgetauschte Komponente das ursprüngliche Datum von einer der anderen
Komponenten übermittelt bekommt, damit die Gewährleistungszeit für diese
Komponente nach einer Reparatur nicht länger als für das restliche Gerät
andauert.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird erkennbar
angezeigt, daß die Gewährleistungszeit begonnen hat. Dies kann entweder
durch eine binäre Anzeige geschehen, die nur aussagt, ob es sich um ein
Neu- oder um ein Gebrauchtgerät handelt, oder auch durch Anzeige des
Anfangs- oder Enddatums der Gewährleistungsfrist.
Claims (14)
1. Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des
Gewährleistungsbeginns für ein elektrisch betriebenes Gerät mit
einer Speichereinrichtung und Datumsfunktion und/oder
Funkempfang, dadurch gekennzeichnet, daß das aktuelle Datum
aus der Datumsfunktion oder dem Signal eines Funksenders bei
Erfüllung vorgegebener Betriebsparameter automatisch
unauslöschbar in der Speichereinrichtung gespeichert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Funktion des Gerätes von der Funktionsfähigkeit der
Speichereinrichtung abhängig ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
nach einem vorgegebenen Zeitintervall nach der
Datumsspeicherung überprüft wird, ob das dann aktuelle Datum
mit dem abgespeicherten Datum zuzüglich des Zeitintervalls
übereinstimmt, und im negativen Fall das frühere Datum von
Speicherwert und aktuellem Datum abzüglich des Zeitintervalls
abgespeichert wird.
4. Verfahren für Geräte mit Funkempfang nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Datum aus dem VPS-
Signal empfangen wird.
5. Verfahren für Geräte mit Funkempfang nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Datum aus einer der
vielfältigen Möglichkeiten des RDS Signals entsprechend der RDS
Norm empfangen wird.
6. Verfahren für Geräte mit Funkempfang nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Datum aus dem
Teletext-Signal oder dem Videotext-Signal empfangen wird.
7. Verfahren für Geräte mit Funkempfang nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Datum aus dem
Zeitsignal DCF 77 oder einem vergleichbaren Signal empfangen
wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speicherung des Datums nach einer
vorgegebenen Anzahl von Einschaltvorgängen oder einer
vorgegebenen Anzahl von Einschaltvorgängen in einem
vorgegebenen Zeitintervall vorgenommen wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speicherung des Datums nach
Überschreitung einer vorgegebenen Betriebszeit oder mehrfacher
Überschreitung einer vorgegebenen Zeitdauer vorgenommen
wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speicherung des Datums nach
Vornahme einer vorgegebenen Bedienfolge vorgenommen wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datumsabspeicherung in jeder
Gerätekomponente getrennt vorgenommen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Gerätekomponente das im Speicher gespeicherte Datum an
andere Gerätekomponenten weitergibt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die erfolgte Speicherung auf Anfrage oder
automatisch angezeigt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Datum des Garantiebeginns, das Datum
des Garantieendes oder die verbleibende Garantiezeit angezeigt
wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996115420 DE19615420A1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des Gewährleitungsbeginns |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996115420 DE19615420A1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des Gewährleitungsbeginns |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19615420A1 true DE19615420A1 (de) | 1997-10-23 |
Family
ID=7791695
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1996115420 Withdrawn DE19615420A1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Verfahren zur Erkennung und zum Festhalten des Gewährleitungsbeginns |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19615420A1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0965950A2 (de) * | 1998-06-13 | 1999-12-22 | SAMSUNG ELECTRONICS Co. Ltd. | Verfahren zum automatischen Speichern des Erstgebrauchsdatums eines elektonischen Gerätes |
EP0965949A3 (de) * | 1998-06-13 | 2004-01-07 | SAMSUNG ELECTRONICS Co. Ltd. | Verfahren zum Eingeben/Anzeigen einer Dienstleistungsinformation einer elektrischen Vorrichtung |
EP1085473A3 (de) * | 1999-09-15 | 2004-03-31 | BSH Balay, S.A. | Verfahren zum Empfangen und Speichern von Daten, die eine Betriebszeit eines Gerätes anzeigen und Gerät und Steuerung zur Umsetzung dieses Verfahrens |
DE10325724A1 (de) * | 2003-06-06 | 2004-07-15 | Loewe Opta Gmbh | Elektronisches Gerät mit einem integrierten Betriebsstundenzähler |
CN113592598A (zh) * | 2021-08-02 | 2021-11-02 | 上海寻梦信息技术有限公司 | 信息显示方法、装置、设备及存储介质 |
-
1996
- 1996-04-19 DE DE1996115420 patent/DE19615420A1/de not_active Withdrawn
Cited By (6)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
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