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DE19613511A1 - Staubsauger mit einer Kammer zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels - Google Patents

Staubsauger mit einer Kammer zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels

Info

Publication number
DE19613511A1
DE19613511A1 DE19613511A DE19613511A DE19613511A1 DE 19613511 A1 DE19613511 A1 DE 19613511A1 DE 19613511 A DE19613511 A DE 19613511A DE 19613511 A DE19613511 A DE 19613511A DE 19613511 A1 DE19613511 A1 DE 19613511A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holding plate
filter bag
projection
dust filter
chamber
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19613511A
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Dr Jacobs
Hans-Peter Arnold
Petra Delseith
Jan Thomas Dr Krapp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Original Assignee
Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7790477&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19613511(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Vorwerk and Co Interholding GmbH filed Critical Vorwerk and Co Interholding GmbH
Priority to DE19613511A priority Critical patent/DE19613511A1/de
Priority to PCT/EP1997/001072 priority patent/WO1997037578A1/de
Priority to ES97908167T priority patent/ES2146085T3/es
Priority to AT97908167T priority patent/ATE192911T1/de
Priority to DE29719890U priority patent/DE29719890U1/de
Priority to EP97908167A priority patent/EP0893964B1/de
Priority to DE59701719T priority patent/DE59701719D1/de
Publication of DE19613511A1 publication Critical patent/DE19613511A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/10Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
    • A47L9/1436Connecting plates, e.g. collars, end closures
    • A47L9/1445Connecting plates, e.g. collars, end closures with closure means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L9/10Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Staubsauger mit einer Kammer zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels, wobei die Kammer mit einem Schleppdeckel verschließbar ist und an dem Schleppdeckel unterseitig ein Betätigungsvor­ sprung angeordnet ist, wobei der Betätigungsvor­ sprung verschwenkbar mit dem Schleppdeckel verbunden ist und wobei weiter an dem Betätigungsvorsprung ein Registriervorsprung ausgebildet ist, welcher nach er­ folgter Verschwenkung des Betätigungsvorsprunges in eine Registrieröffnung der Kammer einfährt.
Ein derartig ausgebildeter Staubsauger ist bspw. aus der PCT/EP94/03997 bekannt. Hier ist ein Staubsauger angegeben, dessen Kammer zur Aufnahme eines Staubfilter­ beutels durch einen Schleppdeckel verschließbar ist, wobei im Zuge des Schließvorganges ein schleppdeckelsei­ tiger Betätigungsvorsprung ein Verschlußelement des Staubfilterbeutels derart verlagert, daß die Saugöff­ nung einer staubfilterbeutelseitigen Halteplatte geöff­ net wird. Ein öffnen der Filterbeutelkammer mittels des Schleppdeckels bewirkt über den Betätigungsvor­ sprung eine Zurückverlagerung des Verschlußelementes in eine Verschlußstellung der Saugöffnung der Halteplat­ te. Weiter sind an dem Betätigungsvorsprung Registrier­ vorsprünge ausgebildet, welche nach erfolgter Verschwen­ kung des Betätigungsvorsprunges in eine Registrieröff­ nung der Kammer einfahren. Hierbei erfolgt über den Betätigungsvorsprung eine mechanische Abfrage, ob ein Staubfilterbeutel in der Kammer eingelegt ist. Ist dies der Fall, so wird der Betätigungsvorsprung und somit auch die an diesem angeordneten Registriervor­ sprünge derart verlagert, daß diese in entsprechende Registrieröffnungen der Kammer einfahren können. Nur in dieser Stellung ist ein korrektes Schließen der Kammer möglich. Ist hingegen kein Staubfilterbeutel eingelegt, so findet der Betätigungsvorsprung kein Widerlager zum Verschwenken, womit die Registriervor­ sprünge in einer Sperrstellung verbleiben. In dieser Sperrstellung stützen sich diese im Zuge der Schließbe­ wegung des Schleppdeckels bspw. an einem Außenrand der Kammer ab, womit einem hiernach erfolgenden Schließen des Staubsaugers entgegengewirkt ist. Die Anordnung der Registriervorsprünge ist hierbei so getroffen, daß diese etwa mittig einer Längserstreckung des Betäti­ gungsvorsprunges an dessen Längsrandkanten angeordnet sind, wobei die Registrieröffnungen zwischen einer Längsrandkante des Staubfilterbeutels bzw. dessen Halte­ platte und einer Gehäusewandung der Kammer angeordnet sind.
Im Hinblick auf den vorbeschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Staubsauger der in Rede stehenden Art anzugeben, welcher handhabungstechnisch und funktions­ technisch, insbesondere im Hinblick auf eine Abfrage eines eingelegten Filterbeutels verbessert ist.
Diese Problematik ist zunächst und im wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abge­ stellt ist, daß der Registriervorsprung an einem mit dem Schleppdeckel verbundenen Ende des Betätigungsvor­ sprunges ausgebildet ist und sich etwa rechtwinklig zu einer Ebenenerstreckung des Betätigungsvorsprunges erstreckt. Wie auch schon bei dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist auch hier erfindungsgemäß der Betätigungsvorsprung schwenkbar an dem Schleppdeckel angeordnet, wobei die Verschwenkachse an dem der Verschwenkachse des Schleppdeckels entgegengesetzten Ende des Schleppdeckels ausgebildet ist. Erfindungsge­ mäß ist der Registriervorsprung im Bereich des der Schwenkachse zugeordneten Endes des Betätigungsvorsprun­ ges ausgebildet. Hiernach ist der Registriervorsprung in dem Bereich des Schleppdeckels bzw. des Betätigungs­ vorsprunges angeordnet, welcher im Zuge eines Ver­ schließens der Kammer zuletzt in die Kammer eintaucht. In der geschlossenen Stellung der Kammer, bei eingeleg­ tem Filterbeutel, verschwenkt der Betätigungsvorsprung in eine bevorzugt zum Schleppdeckel parallele Lage, wobei der Schleppdeckel im wesentlichen parallel zur Ebenenerstreckung der Kammeröffnung ausgerichtet ist. Dadurch bedingt, daß erfindungsgemäß der Registriervor­ sprung sich im wesentlichen rechtwinklig zur Ebenen­ erstreckung des Betätigungsvorsprunges erstreckt, er­ gibt sich, daß in einer Schließstellung der Registrier­ vorsprung gleichfalls rechtwinklig zu einer Ebenen­ erstreckung der Kammeröffnung ausgerichtet ist. In dieser Stellung tritt der Registriervorsprung in eine entsprechend ausgebildete Registrieröffnung der Kammer ein. Ist hingegen kein Filterbeutel eingelegt, so wird im Zuge des Schließvorganges, bei welchem der Schlepp­ deckel in Richtung der Kammeröffnung bewegt wird, der Betätigungsvorsprung aufgrund des fehlenden Widerlagers in Form einer filterbeutelseitigen Halteplatte nicht verlagert, womit auch der Registriervorsprung nicht in eine rechtwinklig zur Ebenenerstreckung der Kammeröff­ nung gerichtete Lage bewegt wird. Der Registriervor­ sprung findet nicht die Registrieröffnung, sondern tritt bspw. gegen eine Kammerwandung, womit einem kom­ pletten Verschließen der Kammer durch den Schließdeckel entgegengewirkt ist. Weiter kann hierdurch bedingt die Staubfilterkammer nicht dichtend an dem Staubsauger angeschlossen werden, da bevorzugt der Registriervor­ sprung in die Verschlußebene bei nicht eingelegtem Staubfilterbeutel hineingreift. Der Staubsauger ist in dieser Stellung nicht funktionstüchtig. In einer erfin­ dungsgemäßen Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, daß ein Registriervorsprung einem Längs­ rand des Betätigungsvorsprunges zugeordnet ist. Dies bedeutet in einer bevorzugten Ausgestaltung, daß der Registriervorsprung in einem Eckbereich zwischen einer Längsrandseite und einer mit dem Schleppdeckel schwenk­ bar verbundenen Schmalrandseite des Betätigungsvorsprun­ ges angeordnet ist. Bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei welcher die Registrieröffnung zwischen einer schmal­ seitigen Randkante des Staubfilterbeutels und einer Gehäusewandung der Kammer ausgebildet ist. Entgegen dem beschriebenen Stand der Technik, bei welchem die Registrieröffnung zwischen einer längsrandseitigen Randkante des Staubfilterbeutels und der Gehäusewandung der Kammer ausgebildet ist, wird hier bewußt der Be­ reich zur Anordnung der Registrieröffnung gewählt, in welchen der an dem Schleppdeckel angeordnete Betäti­ gungsvorsprung abschließend eintaucht. Bei einem Staub­ sauger der in Rede stehenden Art, wobei in der Kammer ein Staubfilterbeutel mit einer, einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweisenden Halteplatte angeord­ net ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Halte­ platte eine zur schmalseitigen Randkante offene, schlitzartige Einfahröffnung aufweist zur Aufnahme des Registriervorsprunges. Erfindungsgemäß wird durch diese Ausgestaltung nicht nur das Vorhandensein eines Staubfilterbeutels, sondern auch die lagerichtige Anord­ nung des Staubfilterbeutels in der Kammer abgefragt. Ist der Staubfilterbeutel lagerichtig eingelegt, so tritt der Registriervorsprung in die halteplattenseiti­ ge Einfahröffnung ein. Ist hingegen der Staubfilterbeu­ tel nicht lagerichtig in die Kammer eingesetzt, so tritt der Registriervorsprung im Zuge des Schließvorgan­ ges gegen die Oberfläche der Halteplatte, wonach ein funktionsgerechtes Schließen der Kammer nicht möglich ist. Schleppdeckel, Betätigungsvorsprung und Regi­ striervorsprung verbleiben in einer Sperrstellung. Weiterhin wird vorgeschlagen, daß der Registriervor­ sprung ein Einfahrschwert aufweist zur Zusammenwirkung mit der Einfahröffnung des Staubfilterbeutels. Durch diese Ausgestaltung ist die doppelte Abfrage nach Vor­ handensein eines Staubfilterbeutels und lagegerechter Anordnung desselben in der Kammer ermöglicht. Der Registriervorsprung als solches taucht bei korrekt eingelegtem Staubfilterbeutel in die diesem zugeordnete Registrieröffnung der Kammer ein, wobei das Einfahr­ schwert des Registriervorsprungs Aufnahme findet in der Einfahröffnung des Staubfilterbeutels bzw. dessen Halte­ platte. Da bei einem Verschließen relativ hohe Kräfte auftreten können, muß der Registriervorsprung stabil ausgelegt sein. Hierzu ist erfindungsgemäß eine Ver­ steifung vorgesehen, welche aus Funktionsgründen nur in Richtung auf die Halteplatte ausgerichtet sein kann. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher der Registriervorsprung einen T-förmigen Grundriß auf­ weist, wobei der T-Stiel aus dem Einfahrschwert gebil­ det ist. Der T-Stiel dient zur Zusammenwirkung mit der Einfahröffnung des Staubfilterbeutels. Der T-Querschen­ kel dient hierbei als Registriervorsprung zur Zusammen­ wirkung mit der Registrieröffnung der Kammer. Bedingt durch den T-förmigen Grundriß des Registriervorsprunges ist auch eine Zentrierung des Staubfilterbeutels gege­ ben. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungs­ gegenstandes ist vorgesehen, daß zwei Registriervor­ sprünge ausgebildet sind. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher die Registriervorsprünge in Eckbereichen zwischen der mit dem Schleppdeckel ab­ schwenkbar verbundenen Schmalrandkante und den dieser Kante zugeordneten Längsrandkanten. Als vorteilhaft erweist es sich, daß in der Kammer zugeordnet zu der Halteplatte ein in vertikaler Richtung überlaufbarer Rastnocken ausgebildet ist, welcher bei eingesetzter Halteplatte diese oberseitig übergreift. Bedingt durch diese Ausgestaltung wird der Staubfilterbeutel rastend in der Kammer gehaltert. Im Zuge des Einlegens des Staubfilters in die Kammer bewirkt die bevorzugt aus einem Pappe-/Papierwerkstoff hergestellte Halteplatte eine Ausweichverlagerung des Rastnockens, wonach nach erfolgtem Einführen des Staubfilterbeutels der Rastnocken die Halteplatte hintergreift. Der Staubfilterbeu­ tel ist hiernach nur willensbetont entgegen der Wirkung des bevorzugt ausfederbaren Rastnockens aus der Kammer entnehmbar. Bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei welcher bei im wesentlichen rechteckigem Grundriß der Kammer zugeordnet zu drei Eckbereichen Rastnocken ausge­ bildet sind. Weiter wird vorgeschlagen, daß die Kammer innenwandig, nach innen ragende Stege aufweist, auf welchen sich die Halteplatte abstützt. Diese Stege erstrecken sich erfindungsgemäß rechtwinklig zur Kammer­ wandung. Der eingelegte Staubfilterbeutel ist demnach zwischen den kammerinnenwandigen Stegen und den die Halteplatte übergreifenden Rastnocken klemmgehaltert. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, daß an dem Schleppdeckel quer zu seiner Längserstreckung vorragen­ de Distanznocken ausgebildet sind, welche mit der Innen­ wandung der Kammer zusammenwirken. Bei eingelegtem Staubfilterbeutel und lagerichtiger Anordnung desselben verschwenkt, wie bereits beschrieben, der Schleppdeckel bevorzugt in eine parallel zur Ebenenerstreckung der Kammeröffnung ausgerichtete Lage. In dieser Stellung beaufschlagen die quer zur Längserstreckung des Schlepp­ deckels vorragenden Distanznocken die Innenwandung der Kammer. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Kammer aus einem relativ labilen Kunststoffmaterial gefertigt ist. Bei solchen labilen Materialeigenschaf­ ten kann ein erhöhter Unterdruck während des Saugbetrie­ bes zu einer Verformung der Kammerwandung führen, was eine Undichtigkeit im Bereich der Verschlußebene zum Staubsauger zur Folge hätte. Diesem ist erfindungsge­ mäß durch die Distanznocken entgegengewirkt, welche die Kammerwandung stets in ihrer vorbestimmten Position unabhängig von der Höhe des Unterdrucks halten. Hierzu wird weiter vorgeschlagen, daß die Distanznocken mit nach unten weisenden Rastvorsprüngen zum Einfahren in Einbuchtungen der Halteplatte ausgebildet sind. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, daß zwei Paare von jeweils zwei gegenüberliegenden Distanznocken ausge­ bildet sind. Bedingt durch diese Ausgestaltung ist eine gleichmäßige Abstützung der Kammerinnenwandung durch die Distanznocken erreicht. Desweiteren wird vorgeschlagen, daß an dem Betätigungsvorsprung ein Aufsetzfuß ausgebildet ist, welcher unter Abwinklung zur Erstreckungsrichtung des Betätigungsvorsprunges verläuft. Dieser Aufsetzfuß dient im Zuge eines Schließvorganges der Kammer einem ersten Aufsetzen auf die Halteplatte des Staubfilterbeutels. Weiter wird über diesen Aufsetzfuß der größte Kraftanteil, welcher auf den Betätigungsvorsprung einwirkt, direkt in die Halteplatte geleitet. Ohne diese Maßnahme würde die gesamte Kraft auf das durch den Betätigungsvorsprung beaufschlagte Verschlußelement der Halteplatte einwir­ ken, was zu Funktionsbeeinträchtigungen des Halteplat­ tenschließvorganges führen würde. Diesem ist erfin­ dungsgemäß entgegengewirkt. Auf das Verschlußelement wirkt lediglich die für die Verschiebung nötige Kraft, wohingegen der überschüssige Kraftanteil direkt über den Aufsetzfuß in stabile, nicht verschiebbare Bereiche der Halteplatte eingeleitet werden. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher der Aufsetzfuß mit einer Erstreckungsrichtung des Betätigungsvorsprun­ ges einen stumpfen Winkel einschließt. Bspw. kann hier ein Winkel von ca. 120° gewählt sein. Weiter wird vorgeschlagen, daß der Aufsetzfuß starr an eine den Betätigungsvorsprung halternden Platte angeformt ist. Dies ist insbesondere bei Ausbildungen denkbar, bei welchen der Betätigungsvorsprung federnd ausgebildet ist. Ein solcher federnder Betätigungsvorsprung ist an einer schwenkbar an dem Schleppdeckel angeordneten Platte befestigt. Diese schwenkbare Platte weist den starren Aufsetzfuß auf.
Die Erfindung betrifft desweiteren einen Staubfilterbeu­ tel mit einer Halteplatte für einen Staubsauger, insbe­ sondere für einen Staubsauger der zuvor beschriebenen Art, wobei die Halteplatte einen im wesentlichen recht­ eckigen Grundriß und eine Saugöffnung aufweist, wobei weiter die Saugöffnung einem schmalseitigen ersten Endbereich der Halteplatte zugeordnet ist. Ein derarti­ ger Staubfilterbeutel mit Halteplatte ist in einer nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung der Anmelderin mit dem Aktenzeichen 196 02 547 beschrie­ ben. Der Inhalt dieser Patentanmeldung wird hiermit vollinhaltlich in den Offenbarungsgehalt vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldung in Ansprüche vorliegender Erfin­ dung mit einzubeziehen. Um den gattungsgemäßen Staub­ filterbeutel handhabungs- und funktionssicherer auszuge­ stalten, wird vorgeschlagen, daß der erste Endbereich eine schlitzartige, im wesentlichen senkrecht zu einer Randkante des ersten Endbereiches verlaufende Einfahr­ öffnung aufweist. Diese Einfahröffnung dient erfin­ dungsgemäß zur Aufnahme eines Registriervorsprunges eines die Staubfilterbeutel-Kammer verschließenden Schleppdeckels bzw. eines mit letzterem verbundenen Betätigungsvorsprunges. Die Einfahröffnung dient als Orientierungshilfe für ein lagegerechtes Einlegen des Staubfilterbeutels in die Filterkammer. Weiter kann mit dieser Einfahröffnung in Zusammenwirkung mit einem Registriervorsprung eine Zentrierung der Halteplatte erfolgen. Bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei wel­ cher die Einfahröffnung parallel zu einer Längsseite des Halteplattengrundrisses ausgerichtet ist, wobei die Einfahröffnung im Bereich der der Saugöffnung zugeordne­ ten Schmalseite randoffen ausgebildet ist. Weiter wird hierzu vorgeschlagen, daß die Einfahröffnung in Tiefen­ richtung der Halteplatte diese nur teilweise durch­ dringt. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher die Einfahröffnung in Richtung auf eine freilie­ gende Oberseite der Halteplatte offen ausgebildet ist, wohingegen in Richtung auf den Filterbeutel die Einfahr­ öffnung einen durch die Halteplatte gebildeten Boden aufweist. Bspw. kann die Ausgestaltung so gewählt sein, daß bei einer Halteplatte, welche aus mehreren Lagen von Pappe-/Papierwerkstoff besteht, die Einfahr­ öffnung nur einen Teil der Lagen durchsetzt. Bevorzugt wird hierbei eine Halteplatte, welche aus vier Lagen von Pappe-/Papierwerkstoff besteht. Hier wird erfin­ dungsgemäß vorgeschlagen, daß die Einfahröffnung nur drei Lagen durchsetzt. Die vierte Lage bildet einen Boden der Einfahröffnung aus und ist die dem Staubfil­ terbeutel zugewandte unterste Lage. Durch diese Ausge­ staltung wird es ermöglicht, trotz Ausbildung einer Einfahröffnung, den Filterbeutel entlang des Halteplat­ tenrandes anzukleben, d. h. in einer Projektion auch im Bereich der Einfahröffnung. In einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes wird vorge­ schlagen, daß die Einfahröffnung zugeordnet einem Eckbe­ reich des Halteplatten-Grundrisses ausgebildet ist und daß an der Längskante des Halteplatten-Grundrisses zugeordnet dem selben Eckbereich eine zweite Einfahröff­ nung ausgebildet ist. Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung, bei welcher dieser Eckbereich der der Saugöffnung zugeordneten Schmalseite zugeordnet ist. Bevorzugt wird weiter eine Ausgestaltung, bei welcher in beiden Eckbereichen der der Saugöffnung zugeordneten Schmalseite der Halteplatte zumindest jeweils eine schlitzartige, im wesentlichen senkrecht zu der Schmal­ randkante verlaufende Einfahröffnung vorgesehen ist. Als insbesondere handhabungstechnisch vorteilhaft er­ weist es sich, daß an einer Längsrandkante zugeordnet jeweils einem Eckbereich je eine Durchgreiföffnung für einen Lagevorsprung ausgebildet ist, während gegenüber­ liegend an der anderen Längsrandkante die Halteplatte insoweit verschlossen ausgebildet ist. Bspw. können hier filterkammerseitige Lagevorsprünge in die Durch­ greiföffnungen der Halteplatte eintauchen, dies jedoch nur bei lagerichtiger Anordnung der Haltplatte bzw. des Staubfilterbeutels in der Kammer. Wird die Halteplatte bzw. der Staubfilterbeutel falsch eingelegt, so treten die Lagevorsprünge unterseitig gegen die geschlossenen Bereiche der Längsrandkante der Halteplatte. Der Staubfilterbeutel ist somit nicht funktionsgerecht einlegbar. Bspw. kann die Ausbildung so gewählt sein, daß die eine Durchgreiföffnung beidseitig von Halteplat­ ten-Vorsprüngen begrenzt ist, wobei die Breite der Öffnung etwa der 0,25 bis dreifachen der Breite der benachbarten Vorsprünge entspricht, dies gemessen in Richtung der Längsrandkante der Halteplatte. Erfin­ dungsgemäß ist vorgesehen, daß der der gegenüberliegen den Schmalseite zugeordnete Halteplatten-Vorsprung in Richtung der gegenüberliegenden Schmalseite eine Schräg­ flanke aufweist, während in Richtung auf die andere Schmalseite der Halteplatten-Vorsprung eine im wesentli­ chen im rechten Winkel zur Längsrandkante verlaufende Geradkante aufweist. Die Schrägflanke ist demnach der der Saugöffnung zugewandten Schmalseite gegenüberliegen­ den Schmalseite zugeordnet und dient in einer bevorzug­ ten Ausgestaltung als Ausweichflanke für einen gehäuse­ seitigen Rastvorsprung, welcher die Halteplatte in Einbaustellung zur rastsicheren Lage hintergreift. Die Geradkante des Halteplatten-Vorsprunges ist der der Saugöffnung zugeordneten Schmalseite der Halteplatte zugewandt und korrespondiert in Einbaustellung mit dem bereits erwähnten Lagevorsprung. Weiter wird vorge­ schlagen, daß längsrandseitig gegenüberliegend ein weiterer Vorsprung angeordnet ist mit einer um das Maß der öffnungsbreite vergrößerten Breite. Dieser Vor­ sprung ist das geschlossene Gegenstück zu der Durch­ greiföffnung für den Lagevorsprung. Wie bereits er­ wähnt, ist die Durchgreiföffnung durch zwei Halteplat­ ten-Vorsprünge begrenzt. Der gegenüberliegende Vor­ sprung ist randaußenseitig entsprechend einem bevorzugt der gegenüberliegenden Schmalseite zugeordneten Halte­ platten-Vorsprung ausgebildet, weist jedoch mittig keine Durchgreiföffnung auf. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, daß an einer Längsrandkante die den Eckbereichen zugeordneten Vorsprünge symmetrisch zu einer Längsmittenachse der Halteplatte angeordnet sind. Als weiter vorteilhaft erweist es sich, daß über die Länge der Halteplatte jeweils zwei im wesentlichen gegenüberliegende Einbuchtungen ausgebildet sind. Diese Einbuchtungen dienen bspw. im Einbauzustand des Staubfilterbeutels in einer Filterkammer der besseren Entnehmbarkeit des Staubfilterbeutels. So sind im Bereich der Einbuchtungen zwischen der Halteplatte und der Kammerinnenwandung Greiföffnungen ausgeformt, wo­ durch der Staubfilterbeutel im Bereich der Halteplat­ ten-Längsseiten ergriffen werden kann. Weiter können die so gebildeten offenen Bereiche zwischen Halteplatte und Kammerinnenwandung als Registrieröffnungen für an einem filterkammerverschließenden Schleppdeckel angeord­ neten Registriervorsprüngen genutzt werden. Erfindungs­ gemäß ist vorgesehen, daß die Einbuchtungen dem Mitten­ bereich der Halteplatten-Längsrandkanten zugeordnet durch Vorsprünge begrenzt sind, welche zwischen sich kleinere Einbuchtungen ausbilden. Auch im Bereich dieser kleineren Einbuchtungen kann die Halteplatte in einfachster Weise zur Entnahme des Staubfilterbeutels erfaßt werden. Weiter sind im Bereich dieser Einbuch­ tungen somit zwischen der Halteplatte und der Kammerin­ nenwandung offene Bereiche ausgebildet, in welche Regi­ striervorsprünge eintauchen können. Die halteplatten­ seitigen, die Einbuchtungen begrenzenden Vorsprünge dienen desweiteren zur Abstützung der Halteplatte in der Staubfilterbeutelkammer. Bevorzugt wird eine Ausge­ staltung, bei welcher an einer Längsrandkante zwei kleinere Einbuchtungen ausgebildet sind, gegenüberlie­ gend zu einer kleinen Einbuchtung der anderen Längsrand­ kante. Demgemäß weist die eine Längsrandkante drei dem Mittenbereich zugeordnete Vorsprünge auf, gegenüber zwei Vorsprüngen der anderen Längsrandkante. Schließ­ lich ist vorgesehen, daß die zwei kleineren Einbuchtun­ gen der einen Längsrandkante jeweils gegenüberliegend der, die eine kleine Einbuchtung begrenzenden Vorsprün­ ge ausgebildet sind.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Staubsauger mit einer Kammer zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels in einer perspektivischen Darstellung;
Fig. 2 die Kammer zur Aufnahme des Staubfilterbeutels in einer um 180° zu einem Staubsaugergehäuse abgeschwenkten Stellung, mit strichpunktiert dargestellter 90°-Zwischenstellung;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Kammer im Bereich der Kammeröffnung, bei eingelegtem Staubfilter­ beutel und einen verschwenkbar an der Kammer angeordneten Schleppdeckel mit einem Betäti­ gungsvorsprung;
Fig. 4 eine Herausvergrößerung aus Fig. 3, den Kupp­ lungsbereich von Betätigungsvorsprung und einer Schlitzaufnahme eines halteplattenseiti­ gen Verschlußelementes des Staubfilterbeutels zeigend;
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Registrier­ vorsprunges des Betätigungsvorsprunges im Zuge eines Schließens der Filterbeutelkammer mit­ tels des Schleppdeckels;
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, jedoch die Schließstellung betreffend;
Fig. 7 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, jedoch ebenfalls die Schließstellung der Fil­ terbeutelkammer betreffend;
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Filterbeutelkammer bei eingelegtem Staubfilterbeutel und in Schließ­ stellung verschwenktem Schleppdeckel;
Fig. 9 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß dem Bereich IX-IX in Fig. 8;
Fig. 10 den Schnitt gemäß der Linie X-X in Fig. 8;
Fig. 11 eine Seitenansicht der Filterbeutelkammer in Schließstellung, partiell aufgebrochen;
Fig. 12 eine weitere Seitenansicht der Filterbeutelkam­ mer, jedoch bei einem Versuch des Schließens durch den Schleppdeckel bei nicht eingelegtem Staubfilterbeutel;
Fig. 13 eine Detaildarstellung in einer Draufsicht auf die Staubfilterbeutelkammer, die Kollision zwischen einem Registriervorsprung und einer Kammerwandung darstellend;
Fig. 14 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, jedoch die Kollisionsstellung gemäß Fig. 13 betreffend;
Fig. 15 eine Draufsicht auf den an einer Platte ange­ ordneten Betätigungsvorsprung, in einer Einzel­ darstellung;
Fig. 16 die Seitenansicht der den Betätigungsvorsprung aufweisenden Platte;
Fig. 17 den Staubfilterbeutel in einer Einzeldarstel­ lung, in Draufsicht;
Fig. 18 den Längsschnitt gemäß der Linie XVIII-XVIII in Fig. 17;
Fig. 19 den Schnitt gemäß der Linie XIX-XIX in Fig. 17;
Fig. 20 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß dem Bereich XX-XX in Fig. 18.
Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu Fig. 1 ein Handstaubsauger 1, welcher sich im wesentli­ chen aus einem Gehäuse 2, einem in einen Ausleger 3 des Gehäuses 2 einsteckbaren Gerätestiel 4 mit einem endsei­ tigen Handgriff 5 und einer im Bereich des Handgriffes 5 mündenden Anschlußleitung 6 zusammensetzt. An dem Gehäuse 2 ist eine Filterbeutel-Aufnahmekammer 7 ange­ schlossen.
In Fig. 2 ist in einer Seitenansicht von Gehäuse 2 und Filterkammer 7 eine um 180° abgeschwenkte Stellung der Filterkammer zur Freilegung derselben dargestellt. Es ist zu erkennen, daß die Filterkammer 7 über eine Klapp­ achse 8 schwenkbar an dem Staubsaugergehäuse 2 befe­ stigt ist.
Die insbesondere in Fig. 8 in einer Draufsicht darge­ stellte Filterkammer 7 besitzt einen im wesentlichen rechteckigen öffnungsquerschnitt, wobei die Längsseiten 9 und 10 leicht konvex und die Schmalseiten 11 und 12 stärker konvex gekrümmt sind. Weiter ist die Längssei­ te 9 in einem mittleren Bereich, die konvexe Linienfüh­ rung unterbrechend, leicht konkav ausgebildet. Dieser Bereich ist mit der Bezugsziffer 13 versehen.
Im Bereich einer Schmalseite 11 ist an der Filterkammer 7 gehäuseaußenseitig eine Achshalterung 14 mit stirnsei­ tig angeformten Achsschenkeln 15 angeordnet. Letztere sind zum Verschwenken der Filterkammer 7 in entspre­ chend ausgerichteten Achsschenkelaufnahmen des Gehäuses 2 geführt. Diese Achsschenkelaufnahmen sind in zwei den Stirnflächen der Achshalterung 14 zugeordneten Aufnahmeauslegern 16 angeordnet, zur Bildung der Klapp­ achse 8.
Das Gehäuse 2 weist einen im geschlossenen Zustand des Staubsaugers mit der Kammeröffnung korrespondierenden Gehäuseöffnungsquerschnitt auf, welcher dem Querschnitt der Kammeröffnung im wesentlichen entspricht. Im ge­ schlossenen Zustand gemäß Fig. 1 ist die Filterkammer 7 dichtend an das Gehäuse 2 angeschlossen, wobei eine Rastsicherung gegeben ist, welche durch eine, eine Rastnase 17 aufweisende Handhabe 18 und durch eine gehäuseseitige Rastaufnahme 19 gebildet ist. Handhabe 18 und Rastaufnahme 19 sind jeweils im Bereich einer der Klappachse 8 abgewandten Schmalseite von Filterkam­ mer 7 bzw. Gehäuse 2 angeordnet (vergl. hierzu Fig. 2).
Die einen Staubfilterbeutel 20 aufnehmende Filterkammer 7 ist in Form eines kassettenartigen, bspw. im Spritz­ verfahren hergestellten, trichterartigen Kunststoffteil gebildet, mit einer Kammeröffnung 21, welche im wesent­ lichen durch die Kammerwandung 22 begrenzt ist.
In der Filterkammer 7 ist der Staubfilterbeutel 20 einlegbar, wobei ein Entnehmen und Einsetzen des Staub­ filterbeutels 20 durch die Kammeröffnung 21 erfolgt. Bevorzugt wird hierbei ein Staubfilterbeutel 20 einge­ setzt, welcher in einer nicht vorveröffentlichten deut­ schen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 196 02 547 beschrieben ist. Der Inhalt dieser Patentanmeldung wird hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung vorlie­ gender Erfindung miteinbezogen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieser Anmeldung in Ansprüche vorliegender Erfindung miteinzubeziehen.
Der Staubfilterbeutel 20 setzt sich im wesentlichen aus einer vorzugsweise aus einem Pappe-/Papierwerkstoff bestehenden Halteplatte 23 und einem an der Unterseite dieser Halteplatte 23, bspw. klebeverbundenen, vorzugs­ weise aus Papier hergestellten Staubbeutel 24 zusammen.
Die Halteplatte 23 setzt sich aus vier übereinanderge­ schichteten Lagen aus Pappe-/Papierwerkstoff zusammen. Diese Lagen 25 bis 28 sind miteinander verklebt.
Die Grundrißform der in den Fig. 17 bis 20 in Einzeldar­ stellungen gezeigten Halteplatte 23 ist im wesentlichen lang rechteckig ausgebildet, wobei einem schmalseitigen ersten Endbereich 29 der Halteplatte 23 eine die Halte­ platte 23, alle vier Lagen 25 bis 28 durchsetzende, im Grundriß kreisförmige Saugöffnung 30 ausgebildet ist.
Unterseitig der untersten Lage 28 ist der Staubbeutel 24 mit der Halteplatte 23 verklebt.
Zwischen der untersten Lage 28 und der darüber angeord­ neten Lage 27 der Halteplatte 23 ist eine Gummidichtung 31 gefaßt. Letztere ist insbesondere im Bereich der Saugöffnung 30 angeordnet und weist hier eine konzen­ trisch zur Saugöffnung 30 angeordnete kreisförmige Öffnung 31′ auf, zur Bildung einer im Bereich der Saug­ öffnung 30 ausgeformten, ringförmigen Lippendichtung.
Alle vier Lagen 25 bis 28 sind zumindest bezogen auf die Außenkontur gleich ausgebildet. Lediglich die zwischen der obersten Lage 25 und der dritten Lage 27 angeordnete Lage 26 ist als Abstandslage für die die Decke bildende Lage 25 ausgebildet und dient zur Bil­ dung eines allseitig geschlossenen Freiraumes, in wel­ chem ein ebenfalls bevorzugt aus einem Pappe-/Papierwerk­ stoff hergestelltes Verschlußelement V verschiebbar eingelegt ist. Letzteres dient zum Verschließen der Saugöffnung 30 vor einer Entnahme des Staubfilterbeu­ tels 20 aus der Filterkammer 7.
Das Verschlußelement V setzt sich im wesentlichen aus einer die Saugöffnung 30 zu verschließenden Verschluß­ platte 32 und einem in Längserstreckung der Halteplatte 23 ausgerichteten Schieberstiel 33 zusammen. Letzterer ist an der dem schmalseitigen ersten Endbereich 29 abgewandten Seite der Verschlußplatte 32 an dieser angeordnet.
Weiter weist die Halteplatte 23 in ihrer obersten Lage 25 eine gesonderte Öffnung 34 auf, welche im Grundriß langgestreckt rechteckig ausgebildet ist. Wie aus Fig. 17 zu erkennen, ist diese gesonderte Öffnung 34 mittig der Lage 25 angeordnet und gibt das darunterlie­ gende Verschlußelement V, insbesondere den Bereich des Schieberstieles 33, teilweise frei, welcher mit einer Formschlußausnehmung 35 in Form eines Schlitzes verse­ hen ist. Diese Formschlußausnehmung 35 ist als Durch­ gangsöffnung gebildet, womit wiederum durch diese Aus­ nehmung 35 die dritte Lage 27 sichtbar wird.
Sowohl die Offen- als auch die Verschlußstellung des Verschlußelementes V ist anschlagbegrenzt.
Wie weiter, insbesondere aus Fig. 17, zu erkennen weist die Halteplatte 23 in dem ersten schmalseitigen Endbe­ reich 29 zwei schlitzartige, im wesentlichen senkrecht zu der Randkante 36 dieses ersten Endbereiches 29 ver­ laufende Einfahröffnungen 37 auf. Diese Einfahröffnun­ gen 37 durchdringen die Halteplatte 23 nur teilweise derart, daß diese nur die obersten drei Lagen 25 bis 27 durchsetzen (vergl. hierzu Fig. 19). Demnach ist die unterste Lage 28 nicht freigeschnitten, womit auch im Bereich der Einfahröffnungen 37 unterseitig der Lage 28 eine Verklebung des Staubbeutels 24 vorgenommen werden kann.
Die beiden Einfahröffnungen 37 sind symmetrisch zu einer Symmetrielängsachse x der Halteplatte 23 angeord­ net, und zwar jeweils zugeordnet einem Eckbereich 38 des Halteplattengrundrisses. Die Ausbildung ist so getroffen, daß eine gedachte Verlängerung der Einfahr­ öffnungen 37 - in Längserstreckung der Halteplatte 23 betrachtet - beidseitig der Saugöffnung 30 verläuft oder die Öffnungsrandkante tangiert. Die in Längserstreck­ ung der Halteplatte 23 gemessene Länge einer jeden, zur Randkante 36 hin randoffenen Einfahröffnung 37, ist so bemessen, daß eine die Stirnkanten der Einfahröffnungen 37 verbindende Linie, welche senkrecht zur Symmetrieach­ se x der Halteplatte 23 ausgerichtet ist, bezogen auf den ersten schmalseitigen Endbereich 29, vor der Saug­ öffnung 30 liegt.
An einer Längskante 39 der Halteplatte 23 ist zugeord­ net dem Eckbereich 38 eine weitere Einfahröffnung 40 ausgeformt. Letztere ist in Form einer randseitig offenen, die Halteplatte 23 über alle vier Lagen 25 bis 28 durchsetzenden Durchgreiföffnung 41 gebildet. Diese Durchgreiföffnung 41 ist beidseitig von Halteplatten-Vorsprüngen 42 und 43 begrenzt, wobei letztere im we­ sentlichen von der Längskante 39 ausgehend senkrecht zur Längserstreckung der Halteplatte 23 frei auskragen.
Die Ausbildung ist so getroffen, daß die Breite der Durchgreiföffnung 41 etwa der 0,25 bis dreifachen der Breite der benachbarten Vorsprünge 42 und 43 ent­ spricht. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Durchgreiföffnung 41 eine in Längserstreckung der Halteplatte 23 gemessene Breite a von ca. 7 mm auf gegenüber einer Breite b der benachbarten Vorsprünge von ca. 11 mm. Die quer zur Längserstreckung der Halte­ platte 23 gemessene Tiefe der Durchgreiföffnung 41 entspricht der freikragenden Tiefe der Vorsprünge 42 und 43. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist hier ein Maß c von ca. 5 mm gewählt.
Klappsymmetrisch zur Achse x-x ist an der gegenüberlie­ genden Längskante 44 ein weiterer Vorsprung 45 angeord­ net, welcher, wie auch die Vorsprünge 42 und 43, frei aus dem Längskantenbereich herausragt. Dieser Vor­ sprung 45 weist eine im wesentlichen der Kontur des Vorsprunges 43 der gegenüberliegenden Längskante 39 entsprechende Kontur auf, wobei die Breite des Vorsprun­ ges 45 - in Längserstreckung der Halteplatte 23 gemes­ sen - um das Maß a der Durchgreiföffnung 41 gegenüber dem Vorsprung 43 vergrößert ist. Dies bedeutet, daß der Vorsprung 45 eine Breite aufweist, welche der Addi­ tion der Breite a der Durchgreiföffnung 41 und der Breite b des Vorsprunges 43 entspricht. Das Breitenmaß des Vorsprunges 45 ist mit d gekennzeichnet. Hieraus resultiert, daß der der Durchgreiföffnung 41 symme­ trisch gegenüberliegende Bereich der Halteplatte 23 verschlossen ausgebildet ist.
Weiter ist aus Fig. 17 zu erkennen, daß der der gegen­ überliegenden Schmalseite 46 zugeordnete Halteplatten-Vorsprung 43 eine Schrägflanke 47 aufweist, während in Richtung auf die Schmalkante 36 dieser Halteplatten-Vor­ sprung 43 eine im wesentlichen im rechten Winkel zur Längsrandkante 39 verlaufende Geradkante 48 aufweist. Der diesem Vorsprung 43 symmetrisch gegenüberliegende Vorsprung 45 der Längskante 44 ist gleichfalls mit einer der Schmalseite 46 zugewandten Schrägflanke 49 und einer der Schmalseite 36 zugewandten, gleichfalls im wesentlichen in einem rechten Winkel zur Längskante 44 verlaufenden Geradkante 50 versehen.
In den Eckbereichen 51 und 52 der gegenüberliegenden Schmalseite 46 sind an den Längskanten 39 und 44 weite­ re Vorsprünge 53 und 54 angeordnet. Hierbei ist vorge­ sehen, daß die einer Längsrandkante 39 bzw. 44 in den Eckbereichen zugeordneten Vorsprünge symmetrisch zu einer Längsmittenachse y-y der Halteplatte 23 angeord­ net sind. Somit entspricht der Vorsprung 54 dem zuvor beschriebenen Vorsprung 45 und der der Längsrandkante 39 zugeordnete Vorsprung 53 dem ebenfalls zuvor be­ schriebenen Vorsprung 42. Der Vorsprung 53 begrenzt einseitig eine symmetrisch zur Durchgreiföffnung 41, bezogen auf die Längsmittenachse y-y, ausgeformte zwei­ te Durchgreiföffnung 55, welch letztere lediglich ein­ seitig durch den Vorsprung 53 begrenzt ist. Die an den Längsrandkanten 39 angeordneten, den Eckbereichen 38 und 51 zugeordneten Vorsprünge 42 und 53 weisen ähnlich dem Vorsprung 43 eine den Schmalrandkanten 36 bzw. 46 zugeordnete Schrägflanke 56 und eine der gegenüberlie­ genden Schmalseite zugewandte, sich im wesentlichen rechteckig zur Längserstreckung der Halteplatte 23 erstreckende Geradkante 57 auf.
Weiter weist die Halteplatte 23 über ihre Länge jeweils zwei im wesentlichen gegenüberliegende Einbuchtungen 58 auf. Letztere sind begrenzt durch dem Mittenbereich der Halteplatten-Längsrandkanten 39 und 44 zugeordnete Vorsprünge 59 und 59′, welche jeweils einen im wesentli­ chen trapezförmigen Grundriß aufweisen. Die hierdurch gebildeten Einbuchtungen 58 dienen im eingesetzten Zustand des Staubfilterbeutels 20 in der Filterkammer 7 als Greiföffnungen zur verbesserten Entnahme. Weiter können diese Einbuchtungen 58 auch als Registrieröffnun­ gen für Registriervorsprünge genutzt werden, wie dies bspw. aus der im Stand der Technik angesprochenen PCT/EP94/03997 bekannt ist.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind an der Längs­ randkante 44 drei gleichmäßig zueinander beabstandete, symmetrisch zur Längsmittenachse y-y angeordnete Vor­ sprünge 59 vorgesehen, wohingegen an der gegenüberlie­ genden Längskante 39 zwei, ebenfalls symmetrisch zur Längsmittenachse y-y angeordnete Vorsprünge 59′ positio­ niert sind. Demgemäß bilden die drei Vorsprünge 59 an der Längskante 44 zwischen sich zwei kleinere Einbuch­ tungen 60 aus. Die Vorsprünge 59′ der Längskante 39 bilden gleichfalls zwischen sich eine kleinere Einbuch­ tungen 61 aus, wobei durch die symmetrische Ausgestal­ tung - bezogen auf die Längsmittenachse y-y - eine Gegen­ überlage der kleineren Einbuchtungen 60 zu den die Einbuchtung 61 begrenzenden Vorsprüngen 59′ gegeben ist.
Der Staubfilterbeutel 20 wird derart in die Filterkam­ mer 7 eingelegt, daß die Halteplatte 23 der Kammeröff­ nungsebene zugewandt ausgerichtet ist, wobei die Halte­ platte 23 ebenenmäßig zu der Öffnungsquerschnittsebene in Richtung auf den Kammerinnenraum zurückversetzt positioniert ist (vergl. hierzu Fig. 3).
Der Staubfilterbeutel 20 stützt sich mit seinen trapez­ förmigen Vorsprüngen 59 und 59′ auf kammerinnenwandig angeformten, nach innen ragenden Stegen 62 ab, welche Stege 62 sich im wesentlichen rechtwinklig zur Kammer­ wandung 22 erstrecken.
Durch diese Ausbildung kann die Halteplatte 23 in der Aufklappstellung des Gerätes gemäß Fig. 2 nicht in die Filterkammer 7 hineinrutschen.
Weiter ist der Staubfilterbeutel 20 im Bereich seiner Halteplatte 23 klemmgehaltert. Hierzu weist die Filter­ kammer 7 in vertikaler Richtung überlaufbare Rastnocken 63 auf, welche bei eingesetzter Halteplatte 23 diese oberseitig übergreifen, und zwar im Bereich der Schräg­ flanken 47 der Halteplatten-Vorsprünge 43 und 45 (vergl. hierzu Fig. 8).
Zum Überlaufen sind die Rastnocken 63 sowohl unter- als oberseitig mit Schrägflächen 64 versehen, um ein Auswei­ chen der Rastnocken bei einem Einsetzen bzw. einem Herausnehmen des Staubfilterbeutels 20 durch die Halte­ platte 23 zu erzielen. Die Rastnocken 63 können im Zuge des Überlaufens federnd ausweichen. Hierzu sind die Rastnocken 63 über ein Federelement 65 mit der Kammerwandung 22 verbunden-.
Zum lagerichtigen Einsetzen des Staubfilterbeutels 20 sind in der Filterkammer 7 senkrecht zur Kammeröffnungs-Ebenenerstreckung ausgerichtete Lagevorsprünge 66 vorge­ sehen, welche bei lagerichtigem Einbau des Staubfilter­ beutels 20 in die zuvor beschriebenen Durchgreiföffnun­ gen 41 und 55 treten. Wird der Staubfilterbeutel 20 in einer um 180° verdrehten Stellung versucht einzusetzen, so treffen die Lagevorsprünge 66 auf die verschlossenen Bereiche der Vorsprünge 45 und 54 der Halteplatte 23, womit der Staubfilterbeutel 20 nicht funktionsgemäß eingesetzt werden kann.
Durch die Lagevorsprünge wird dem Benutzer eine Orien­ tierungshilfe gegeben, den Staubfilterbeutel 20 lage­ richtig einzusetzen.
Die Filterkammer 7 ist im wesentlichen durch einen Schleppdeckel T verschließbar, welcher verschwenkbar an einem in die Kammeröffnung 21 hineinragenden Ausleger 67 befestigt ist. Die Verschwenkachse ist mit der Bezugsziffer 68 versehen und ist im Bereich der der kammerseitigen Handhabe 18 gegenüberliegenden Schmalsei­ te 11 angeordnet.
Der Schleppdeckel T ist grundrißmäßig so ausgebildet, daß dieser in einer Verschlußstellung der Filterkammer 7 gemäß der Fig. 7 im wesentlichen vollständig in die Kammeröffnung 21 eintaucht. Dies hat weiter zur Folge, daß in einer koaxialen Lage von Gehäuse 2 und Filterkam­ mer 7 gemäß Fig. 1 der Schleppdeckel T vollständig der Sicht entzogen ist.
In dem der Verschwenkachse 68 abgewandten, freien Endbe­ reich weist der Schleppdeckel T einen Saugstutzen 69 auf, welcher in eingeschwenkter Stellung die Saugöff­ nung 30 der Halteplatte 23 durchsetzt und in den Staub­ filterbeutel 20 hineinragt.
Der Saugstutzen 69 verjüngt sich zu seinem freien Ende hin, so daß sein Einführen in die Saugöffnung 30 prak­ tisch zentrierende Wirkung hat.
Weiter ist der Saugstutzen 69 mit einer Ventilklappe 70 an seinem freien Ende versehen, die ein Zurückfallen von Sauggut, bedingt durch die stürzende Lage des Staub­ filterbeutels 20 in Betriebsstellung gemäß Fig. 1, verhindert. Es handelt sich hierbei um eine durch Rippen verstärkte Membran, welche an einem Dorn 71 einfach vernietet ist.
Randseitig des freien Endbereiches ist auf der der Kammer 7 abgewandten Oberseite des Schleppdeckels T eine Handhabe 90 ausgebildet, welche zum Öffnen der Kammer 7 ergriffen wird, wonach ein Abschwenken des Schleppdeckels T in einfachster Weise erfolgt.
Weiter ist in dem der Verschwenkachse 68 abgewandten freien Endbereich an dem Schleppdeckel T eine Platte 72 über ein Scharnier 73 schwenkbar angeordnet. Auf der Achse des Scharniers 73 ist eine Spreizfeder 74 angeord­ net, welche sich über eine Schlaufe einerends auf der Unterseite des Schleppdeckels T, wobei sie der Kreis­ ringform des Saugstutzens 69 angepaßt diesen um­ schließt, und anderenends auf der dem Schleppdeckel T zugewandten Oberseite der Platte 72 abstützt. Durch die Kraft der Spreizfeder 74 werden bei geöffnetem Schleppdeckel T diese und die Platte 72 leicht V-förmig gehalten, wobei die Aufspreizung begrenzt ist durch ein zwischen der Platte 72 und der Unterseite des Schlepp­ deckels T gespanntes, biegeschlaffes Anbindungselement in Form eines bevorzugt aus Kunststoff hergestellten Riemchens 75, vergl. hierzu Fig. 3. Weiter weist die Platte eine Ausnehmung 90 auf zum Durchtritt des schleppdeckelseitigen Saugstutzens 69.
Die an der Unterseite des Schleppdeckels T verschwenk­ bar angebrachte Platte 72 trägt einen gegen die Kraft einer angespritzten, im Grundriß teilkreisabschnittför­ mig ausgebildeten Feder 76 verschiebbar gelagerten Betätigungsvorsprung B. Die Verschiebbarkeit des Betä­ tigungsvorsprunges B ist gegeben durch eine schienenar­ tige Führung, wobei die angespritzte Feder 76 den Betä­ tigungsvorsprung B stets in eine in Richtung auf das freie Ende der Platte 72 weisende Richtung beaufschlagt.
An seinem freien Ende trägt der Betätigungsvorsprung B eine, etwa senkrecht zur Erstreckungsrichtung des Betä­ tigungsvorsprungs B ausgerichtete, vorragende Betäti­ gungsnase 77, welche im Zuge eines Verschließens der Filterkammer 7 mittels des Schleppdeckels T das Ver­ schlußelement V der beschriebenen Halteplatte 23 des Staubfilterbeutels 20 mitnimmt.
Die Platte 72 erstreckt sich - betrachtet aus Richtung des Betätigungsvorsprunges B - über den Bereich des Scharniers 73 um ein etwa der Plattendicke entsprechen­ des Maß hinaus und formt an der hier ausgebildeten Schmalrandkante 78, den Längsrändern 79 und 80 zugeord­ nete Registriervorsprünge 81 aus. Letztere sind somit in den Eckbereichen des über das Scharnier 73 überste­ henden Bereiches der Platte 72 angeordnet, wobei die Registriervorsprünge 81 sich etwa rechtwinklig zu einer Ebenenerstreckung des Betätigungsvorsprunges B bzw. der Platte 72 erstrecken.
Die Registriervorsprünge 81 weisen einen T-förmigen Grundriß auf, wobei der T-Stiel ein Einfahrschwert 82 bildet.
Diese Registriervorsprünge 81 wirken im Zuge eines Verschließens der Filterkammer 7 mittels des Schleppdec­ kels T mit zwischen der der Saugöffnung 30 zugewandten schmalseitigen Randkante 36 der Halteplatte 23 und der Kammerwandung 22 im Bereich der Schmalseite 12 ausgebil­ deten Registrieröffnungen 83 zusammen, dies jedoch nur bei eingelegtem Staubfilterbeutel 20, wobei dieser auch weiter lagerichtig eingesetzt sein muß.
Im Zuge des Schließvorganges der Filterkammer 7 mittels des Schleppdeckels T findet der Betätigungsvorsprung B mit seiner Betätigungsnase 77 die Formschlußausnehmung 35 des halteplattenseitigen Verschlußelementes V. Im Zuge der weiteren Schließbewegung des Schleppdeckels T verschwenkt die Platte 72 um das Scharnier 73 entgegen der Federkraft der Spreizfeder 74 in Richtung auf die Unterseite des Schleppdeckels T, was zum einen eine Rückverlagerung des Verschlußelementes V zur Freigabe der Saugöffnung 30 und zum anderen eine damit einherge­ hende Verschwenkung der Registriervorsprünge 81 in eine letztlich im wesentlichen senkrecht zum Schleppdeckel T ausgerichtete Stellung. Die Verschlußstellung ist in den Fig. 6 und 7 dargestellt. Hier ist zu erkennen, daß die Registriervorsprünge 81 derart ausgerichtet sind, daß diese innenseitig der Kammerwandung 22 in die Registrieröffnungen 83 eintauchen.
In dieser Schließstellung sind sowohl der Schleppdeckel T als auch der Betätigungsvorsprung B bzw. dessen Plat­ te 72 in eine im wesentlichen parallele Lage zur Kammer­ öffnungsebene verschwenkt.
Die Einfahrschwerte 82 der Registriervorsprünge 81 tauchen hierbei in die Einfahröffnungen 37 der Halte­ platte 23 ein, welche Einfahröffnungen 37 gleichfalls als Registrieröffnungen dienen. Weiter bewirken die Einfahrschwerter 82 in Zusammenwirkung mit den Einfahr­ öffnungen 37 eine Zentrierung der Halteplatte 23.
Ist hingegen kein Staubfilterbeutel 20 eingelegt, so findet der Betätigungsvorsprung B bzw. dessen Betätigungsnase 77 kein Widerlager, so daß auch keine Verschwenkung der Platte 72 entgegen der Federkraft der Spreizfeder 74 erfolgt. Schleppdeckel T und Platte 72 werden in ihrer V-förmigen Grundstellung in die Filter­ kammer 7 eingeschwenkt, was zur Folge hat, daß die Registriervorsprünge 81 sich sperrend auf der Kammerwan­ dung 22 abstützen (vergl. hierzu die Fig. 12 bis 14). Ein funktionsgerechtes Schließen des gesamten Staubsau­ gers durch Einschwenken der Filterkammer 7 auf das Gehäuse 2 ist nicht möglich, da die Registriervorsprün­ ge 81 in die Verschlußebene hineinragen. Dem Benutzer wird hierdurch ein optischer Hinweis gegeben, daß kein Staubfilterbeutel eingelegt ist. Weiter ist der Staub­ sauger bedingt durch diese Sperrstellung nicht betriebs­ bereit.
Weiter ist dem Betätigungsvorsprung B ein Aufsatzfuß 84 zugeordnet, welcher starr an der den Betätigungsvor­ sprung B halternden Platte 72 angeformt ist. Dieser Aufsatzfuß 84 ist in seinem Grundriß im wesentlichen U-förmig ausgebildet und verläuft unter einer Abwink­ lung von ca. 120° zur Erstreckungsrichtung des Betäti­ gungsvorsprunges B bzw. zur Platte 72 (siehe Winkel Alpha). Die Anordnung ist so getroffen, daß der Auf­ satzfuß 84 an der dem Betätigungsvorsprung B abgewand­ ten Unterseite der Platte 72 angeformt ist.
Der Aufsatzfuß 84 bewirkt im Zuge der Schließbewegung des Schleppdeckels T eine Abstützung der Platte 72 auf der Halteplatte 23, und zwar in den versteiften Randbe­ reichen der Längsseiten 39 und 44, d. h. außerhalb seitlich des Freiraumes zur Verlagerung des Verschluß­ elementes V. Somit wird ein Großteil der Aufsetzkraft durch die Platte 72 über den Aufsatzfuß 84 in die stabi­ len Randbereiche der Halteplatte 23 eingeleitet. Dies hat den wesentlichen Vorteil, daß die Aufsetzkraft nicht oder nur zu seinem geringen Teil über den Betäti­ gungsvorsprung B auf das zu verschiebende Verschlußele­ ment V übertragen wird. Zu große auf das Verschlußele­ ment V einwirkende Kräfte könnten die Funktion des Verschlußelementes V beeinträchtigen, bspw. durch eine erhöhte Reibung.
Bedingt durch die U-förmige Ausgestaltung der Platte 72 im Bereich des Aufsatzfußes 84 taucht dieser in der Einschwenkstellung seitlich des Schleppdeckels T in den oberseitigen Bereich desselben durch.
Die Registrierfunktionen sind auch bei Einsatz eines Staubfilterbeutels mit einer Halteplatte ohne Verschluß­ element durchführbar. Hierbei würde die Platte 72 mit dem Betätigungsvorsprung B im Zuge des Schließvorganges durch die geschlossene Oberseite der Halteplatte verla­ gert, was zu einem gewünschten Verschwenken der Regi­ striervorsprünge 81 - wie beschrieben - in die mit den Registrieröffnungen 83 korrespondierende Stellung füh­ ren würde.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel des Staubsaugers 1 tritt die Saugluft durch den Saugstutzen 69 in den Staubfilterbeutel 20 ein und wird, den Staubbeutel 24 durchtretend, aus der Kammer 7 zwischen der Kammerwan­ dung 22 und den Randkanten der Halteplatte 23 im Be­ reich der Einbuchtungen 58, 60 und 61 angesogen. Bei einem derartigen Saugsystem kann es bei Einsatz von relativ labilen Materialien der Filterkammer 7 zu einer Verformung desselben kommen, was Undichtigkeiten im Bereich der Verschlußebene zwischen Filterkammer 7 und Gehäuse 2 führen kann.
Um diesem entgegenzuwirken, besitzt der Schleppdeckel T quer zu seiner Längserstreckung vorragende Distanznoc­ ken 85, welche im Verschlußzustand gemäß Fig. 8 mit der Innenwandung der Filterkammer 7 zusammenwirken. Es sind insgesamt vier Distanznocken 85 vorgesehen, zu zwei Paaren von jeweils zwei sich gegenüberliegenden Distanznocken 85, wobei die beiden Paare symmetrisch zur Längsmittenachse der Filterkammer 7 angeordnet sind.
Diese Distanznocken 85 stützen die Kammerwandung 22 ab, so daß durch den in diesem Bereich herrschenden Unter­ druck keine Verformung der Wandung 22 auftreten kann.
Desweiteren sind die Distanznocken 85 mit nach unten, d. h. in Richtung auf den Kammerinnenraum weisenden Rastvorsprüngen 86 zum Einfahren in die Einbuchtungen 58 der Halteplatte 23 ausgebildet. Diese sind bevor­ zugt längenmäßig so gewählt, daß sich diese in einer Verschlußstellung bis über die Unterseite der Halteplat­ te 23 erstrecken.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (30)

1. Staubsauger (1) mit einer Kammer (7) zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels (20), wobei die Kammer (7) mit einem Schleppdeckel (T) verschließbar ist und an dem Schleppdeckel (T) unterseitig ein Betätigungsvorsprung (B) angeordnet ist, wobei der Betätigungsvorsprung (B) verschwenkbar mit dem Schleppdeckel (T) verbunden ist und wobei weiter an dem Betätigungsvorsprung (B) ein Registriervorsprung (81) ausgebildet ist, welcher nach erfolgter Verschwenkung des Betätigungsvorsprunges (B) in eine Registrieröffnung (83) der Kammer (7) einfährt, dadurch gekennzeichnet, daß der Registriervorsprung (81) an einem mit dem Schleppdeckel (T) verbundenen Ende des Betätigungsvorsprunges (B) ausgebildet ist und sich etwa rechtwinklig zu einer Ebenenerstreckung des Betätigungsvorsprunges (B) erstreckt.
2. Staubsauger nach Anspruch 1 oder insbesondere da­ nach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Registriervor­ sprung (81) einem Längsrand (79, 80) des Betätigungsvor­ sprunges (B) zugeordnet ist.
3. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Registrieröffnung (83) zwischen einer schmalseitigen Randkante (36) des Staubfilterbeutels (20) und einer Gehäusewandung (22) der Kammer (7) ausge­ bildet ist.
4. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, wobei in der Kammer (7) ein Staubfilterbeutel (20) mit einer, einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufweisenden Halteplatte (23) angeordnet ist, dadurch gekennzeich­ net, daß die Halteplatte (23) eine zur schmalseitigen Randkante (36) offene, schlitzartige Einfahröffnung (37) aufweist zur Aufnahme des Registriervorsprunges (81).
5. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Registriervorsprung (81) ein Einfahr­ schwert (82) aufweist zur Zusammenwirkung mit der Ein­ fahröffnung (37) des Staubfilterbeutels (20).
6. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Registriervorsprung (81) einen T-för­ migen Grundriß aufweist, wobei der T-Stiel aus dem Einfahrschwert (82) gebildet ist.
7. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei Registriervorsprünge (81) ausgebil­ det sind.
8. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in der Kammer (7) zugeordnet zu der Halte­ platte (23) ein in vertikaler Richtung überlaufbarer Rastnocken (63) ausgebildet ist, welcher bei eingesetz­ ter Halteplatte (23) diese oberseitig übergreift.
9. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei im wesentlichen rechteckigem Grundriß der Kammer (7) zugeordnet zu drei Eckbereichen Rastnoc­ ken (63) ausgebildet sind.
10. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (7) innenwandig, nach innen ragende Stege (62) aufweist, auf welchen sich die Halteplatte (23) abstützt.
11. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schleppdeckel (T) quer zu seiner Längserstreckung vorragende Distanznocken (85) ausgebildet sind, welche mit der Innenwandung der Kam­ mer (7) zusammenwirken.
12. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanznocken (85) mit nach unten weisenden Rastvorsprüngen (86) zum Einfahren in Einbuchtungen (58) der Halteplatte (23) ausgebildet sind.
13. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Paare von jeweils zwei gegen­ überliegenden Distanznocken (85) ausgebildet sind.
14. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Betätigungsvorsprung (B) ein Aufsetzfuß (84) ausgebildet ist, welcher unter Abwink­ lung zur Erstreckungsrichtung des Betätigungsvorsprun­ ges (B) verläuft.
15. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsetzfuß (84) mit einer Erst­ reckungsrichtung des Betätigungsvorsprunges (B) einen stumpfen Winkel (Alpha) einschließt.
16. Staubsauger nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufsetzfuß (84) starr an eine den Betätigungsvorsprung (B) halternden Platte (72) angeformt ist.
17. Staubfilterbeutel (20) mit einer Halteplatte (23) für einen Staubsauger (1), insbesondere für einen Staub­ sauger (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 16, wobei die Halteplatte (23) einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß und eine Saugöffnung (30) aufweist, wobei weiter die Saugöffnung (30) einem schmalseitigen ersten Endbereich (29) der Halteplatte (23) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Endbereich (29) eine schlitzartige, im wesentli­ chen senkrecht zu einer Randkante (36) des ersten Endbe­ reiches (29) verlaufende Einfahröffnung (37) aufweist.
18. Staubfilterbeutel nach Anspruch 17 oder insbesonde­ re danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfahröff­ nung (37) in Tiefenrichtung der Halteplatte (23) diese nur teilweise durchdringt.
19. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 18 oder insbesondere danach, wobei die Halteplatte (23) aus mehreren Lagen von Pappe-/Papier­ werkstoff besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfahröffnung (37) nur einen Teil der Lagen durchsetzt.
20. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 19 oder insbesondere danach, wobei die Halteplatte (23) aus vier Lagen (25 bis 28) von Pap­ pe-/Papierwerkstoff besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfahröffnung (37) nur drei Lagen (25 bis 27) durchsetzt.
21. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 20 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfahröffnung (37) zugeordnet einem Eckbereich (38) des Halteplatten-Grundrisses ausgebildet ist und daß an der Längskante (39) des Halteplatten-Grundrisses zugeordnet dem selben Eckbe­ reich (38) eine zweite Einfahröffnung (40) ausgebildet ist.
22. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 21 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Längsrandkante (39) zuge­ ordnet jeweils einem Eckbereich (38, 51) je eine Durch­ greiföffnung (41, 55) für einen Lagevorsprung (66) ausgebildet ist, während gegenüberliegend an der ande­ ren Längsrandkante (44) die Halteplatte (23) insoweit verschlossen ausgebildet ist.
23. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 22 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Durchgreiföffnung (41) beidseitig von Halteplatten-Vorsprüngen (42, 43) be­ grenzt ist, wobei die Breite (a) der Öffnung etwa der 0,25 bis dreifachen der Breite (b) der benachbarten Vorsprünge (42, 43) entspricht.
24. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 23 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der der gegenüberliegenden Schmal­ seite (46) zugeordnete Halteplatten-Vorsprung (43) in Richtung der gegenüberliegenden Schmalseite (46) eine Schrägflanke (47) aufweist, während in Richtung auf die andere Schmalseite (36) der Halteplatten-Vorsprung (43) eine im wesentlichen im rechten Winkel zur Längsrandkan­ te (39) verlaufende Geradkante (48) aufweist.
25. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 24 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß längsrandseitig gegenüberliegend ein weiterer Vorsprung (45) angeordnet ist mit einer um das Maß der öffnungsbreite (a) vergrößerten Breite (d).
26. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 25 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Längsrandkante (39, 44) die den Eckbereichen (38 und 51, 52) zugeordneten Vor­ sprünge (42, 43 und 45, 54) symmetrisch zu einer Längs­ mittenachse (y-y) der Halteplatte (23) angeordnet sind.
27. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 26 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß über die Länge der Halteplatte (23) jeweils zwei im wesentlichen gegenüberliegende Einbuch­ tungen (58) ausgebildet sind.
28. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 27 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbuchtungen (58) dem Mittenbe­ reich der Halteplatten-Längsrandkanten (39, 44) zugeord­ net durch Vorsprünge (59, 59′) begrenzt sind, welche zwischen sich kleinere Einbuchtungen (60, 61) ausbilden.
29. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 28 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Längsrandkante (44) zwei kleinere Einbuchtungen (60) ausgebildet sind, gegenüber­ liegend zu einer kleinen Einbuchtung (61) der anderen Längsrandkante (39).
30. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der Ansprüche 17 bis 29 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei kleineren Einbuchtungen (60) der einen Längsrandkante (44) jeweils gegenüberlie­ gend der, die eine kleine Einbuchtung (61) begrenzenden Vorsprünge (59′) ausgebildet sind.
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