DE4341248C2 - Staubfilterbeutel für einen Staubsauger - Google Patents
Staubfilterbeutel für einen StaubsaugerInfo
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- DE4341248C2 DE4341248C2 DE19934341248 DE4341248A DE4341248C2 DE 4341248 C2 DE4341248 C2 DE 4341248C2 DE 19934341248 DE19934341248 DE 19934341248 DE 4341248 A DE4341248 A DE 4341248A DE 4341248 C2 DE4341248 C2 DE 4341248C2
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- A47L9/10—Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
- A47L9/14—Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
- A47L9/1427—Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
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Description
Die Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel nach den Merkmalen des Oberbe
griffes des Anspruches 1.
Ein derartiger Staubfilterbeutel ist aus der DE 93 02 002 U1 bekannt. Das Ver
schlusselement des bekannten Staubfilterbeutels ist langrechteckig ausgebildet.
Ein hoher Materialeinsatz wie aber auch eine schlechte Verschiebbarkeit wird
bemängelt.
Zum Stand der Technik ist weiter auf die DE 24 07 478 A1 zu verweisen. Hier
aus ist ein Staubfilterbeutel bekannt, dessen Öffnung für ein Absaugrohr eines
Staubsaugers mittels eines faltbaren Papierstreifens verschließbar ist. Dieser
faltbare Papierstreifen ist zwischen zwei aus Pappe bestehenden Lagen ange
ordnet, derart, dass ein Ende des Papierstreifens im Bereich einer Faltung an
der unteren, festen Lage befestigt, bspw. verklebt ist. Das andere, freie Ende des
Papierstreifens ragt über die Kontur der Lagen hinaus, zur Bildung eines An
fassbereiches. Die zwei Lagen weisen kreisrunde Öffnungen für das Saugrohr
des Staubsaugers auf. Der Papierstreifen besitzt ebenfalls eine kreisrunde Öff
nung, welche in Offenstellung des Staubfilterbeutels axial zu den Öffnungen
der festen Lagen ausgerichtet ist. Zum Verschließen der Öffnung des Staubfil
terbeutels wird das freie Ende des Papierstreifens nach außen gezogen, wo
durch der gefaltete Streifen teilgestreckt wird. Die Öffnung des Papierstreifens
verlässt hierbei den Bereich der Öffnungen der beiden festen Lagen, wodurch
die Öffnung des Staubfilterbeutels verschlossen wird.
Darüber hinaus ist zum Stand der Technik auf die US 2 864 462 zu verwei
sen. Bei diesem bekannten Staubfilterbeutel ist ein Verschlussstreifen zwischen
zwei festen Lagen angeordnet, wobei an der unteren festen Lage der Staubbeu
tel befestigt ist. Der Verschlussstreifen erstreckt sich längenmäßig über die ge
samte Länge der beiden Lagen. In Offenstellung der Öffnung für das Absaug
rohr eines Staubsaugers ist den Öffnungen der beiden festen Lagen in axialer
Richtung in dem Schlussstreifen eine weitere Öffnung zugeordnet. Zum Ver
schließen der Öffnung für das Absaugrohr ist in der oberen Lage eine randoffe
ne Ausnehmung vorgesehen, durch welche der Verschlussstreifen greifbar ist.
Soll die Öffnung für das Absaugrohr des Staubfilterbeutels verschlossen wer
den, so wird der Verschlussstreifen an seinem in die Ausnehmung der obersten
Lage ragenden Bereich gegriffen und sodann so weit aus dem Bereich zwischen
den beiden festen Lagen gezogen, bis die Öffnung des Verschlussstreifens den
Bereich der beiden festen Lagen verlässt.
Ausgehend von dem zunächst genannten Stand der Technik stellt sich der Er
findung die Aufgabe, einen Staubfilterbeutel für einen Staubsauger sowohl ma
terialsparend als auch vorteilhaft betätigbar auszubilden.
Diese Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Eine sichere Führung des Verschlusselementes ist dadurch gewährleistet, dass
bei zumindest drei fest angeordneten Pappe-Papierwerkstofflagen der Halte
platte eine Lage eine im Wesentlichen vollflächige Abstützung für das Ver
schlusselement bildet. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Anordnung
so getroffen, dass die vollflächige Abstützung des Verschlusselementes sowohl
in der Offen- als auch in der Verschlussstellung gebildet ist. abweichend von
der vollflächigen Abstützung kann auch eine konturierte Abstützung vorgese
hen sein, die sich etwa im Hinblick auf eine Reibungsverminderung empfehlen
kann. Um eine verbesserte Handhabung des Verschlusselementes zu erreichen,
liegt das Verschlusselement in einer von der Öffnung gesonderten Ausneh
mung der obersten Lage frei, wobei eine Längserstreckung der Ausnehmung an
einen Verschiebeweg des Verschlusselementes angepasst ist. Der in der geson
derten Ausnehmung der obersten Lage freiliegende Bereich des Verschlussele
mentes dient hierbei als Handhabe. Dieser Bereich kann sowohl von Hand er
griffen als auch mechanisch im Zuge eines Öffnens oder Schließen des Staub
saugers beaufschlagt werden. Bevorzugt kann die Ausbildung der das Ver
schlusselement besitzenden Halteplatte so gewählt sein, dass letztere aus drei
festen Lagen besteht, wobei die mittlere Lage eine Ausnehmung zur Aufnahme
des Verschlusselementes aufweist. Die Breite der Ausnehmung entspricht hier
bei der Breite des Verschlusselementes. Die Länge der Ausnehmung dagegen
resultiert aus der Länge des Verschlusselementes plus dem Verschiebeweg,
welcher mindestens dem Durchmesser der zu verschließenden Öffnung ent
spricht. Die mittlere, das Verschlusselement aufnehmende Lage kann somit als
ein alle vier Seiten schließender Rahmen gebildet sein. Die unterste Lage bildet
hierbei eine vollflächige Abstützung für das Verschlusselement. Um die Öff
nung der Halteplatte bei Eintritt des Absaugrohres dichtend zu schließen, ist
bei der bevorzugten Ausbildung eine weitere, unterhalb der untersten Lage
angeordnete Lage vorgesehen, zwischen welchen beiden Lagen eine Dichtung
im Bereich der Öffnung einliegt. Es ist somit ein verschließbarer Staubfilterbeu
tel für einen Staubsauger geschaffen, der handhabungstechnik optimiert ist.
Das Verschlusselement ist in der Verschluss- und in der Offenstellung in die
Außenkontur der Halteplatte vollständig aufgenommen. Weder in den beiden
Endstellungen noch in einer Zwischenstellung ragen Teilbereiche des Ver
schlusselementes über die Außenkontur der Halteplatte hinaus. Verschiedene
Staubsauger bieten im Bereich der Aufnahme der Halteplatte des Staubfilter
beutels keinen Freiraum zum Eintreten eines über die Außenkontur der Halte
platte hinausragenden Bereiches des Verschlusselementes. Der erfindungsge
mäße Staubfilterbeutel kann jedoch in einen derartigen Staubsauger eingesetzt
werden und hier mechanisch im Zuge eines Öffnens bzw. Schließens des Staub
saugers geschlossen bzw. geöffnet werden. Es besteht jedoch auch die Möglich
keit einer manuellen Steuerung des Verschlusselementes von Hand. In einer
vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, dass zumindest auf einem Teil des
Verschiebeweges des Verschlusselementes ein Verschlusselementrand sich bis
zur Randkontur der Halteplatte oder darüber hinaus erstreckt. Diese Ausgestal
tung kann beispielsweise im Bereich von Randausnehmungen der Halteplatte
zum Ergreifen letzterer beim Herausnehmen des Staubfilterbeutels aus dem
Staubsauger gebildet sein. Im Bereich dieser Randausnehmungen können die
Verschlusselementränder sich bis an den Rand der Ausnehmung erstrecken,
womit zumindest auf einem Teil des Verschiebeweges das Verschlusselement
auch hier beispielsweise mittels Klammergriffs bewegt werden kann. Es besteht
hier auch die Möglichkeit dass die Verschlusselementränder sich über die
Randkontur im Bereich der Randausnehmung hinaus erstrecken. In einer ersten
Version erstrecken sich die Verschlusselementränder nur sehr wenig, in einer
Größenordnung von Zehntelmillimeter, über die Randausnehmung hinaus. In
einer zweiten Version kann die Erstreckung aber auch wesentlich sein, bspw.
einige Millimeter betragen oder sich sogar im Zentimeterbereich bewegen. Ins
besondere dann, wenn ein gesonderter Verschiebevorsprung seitlich an dem
Verschlusselement etwa ausgebildet ist, was auch eine mögliche Alternative
darstellt. Bedingt durch diese Ausgestaltung ist eine weitere Möglichkeit zum
Verschieben des Verschlusselementes gegeben, wenn beispielsweise ein mecha
nischer Defekt vorliegt. Wie bereits erwähnt, ist das Verschlusselement zwi
schen zwei festen Lagen gelagert, wobei eine seitliche Führung durch zwischen
den beiden festen Lagen angeordnete Stege oder dergleichen gegeben ist. Im
Bereich dieser Stege können des Weiteren Anschläge vorgesehen sein, welche
sowohl die Offen- als auch die Verschlussstellung des Verschiebeelementes de
finieren.
Im Zusammenhang mit der spatenförmigen Ausbildung des Verschlusselemen
tes kann die seitliche Abstützung des Verschlusselementes auch dadurch reali
siert sein, dass zwischen zwei festen Lagen eine weitere, lediglich einen Rand
bildende Lage angeordnet ist, welche als Negativform des spatenförmigen Ver
schlusselementes unter Berücksichtigung des Verschiebeweges gebildet ist. Im
Bereich des Überganges vom Spatenstiel zur Verschlussfläche des Verschluss
elementes sind, bedingt durch den spatenförmigen Grundriss, Anschlagkanten
gebildet, welche gegen entsprechende Anschlagkanten der rahmenförmigen,
die seitliche Abstützung bildende Lage in Offenstellung treten. In Verschluss
stellung tritt die dem Spatenstiel gegenüberliegende Randkante des Verschlus
selementes gegen einen entsprechenden Bereich der den Rand bildenden Lage.
Vorteilhafterweise weist die Ausnehmung zumindest eine gleiche Breite auf
wie der Spatenstiel des Verschlusselementes. Alternativ ist es auch möglich,
dass der Spatenstiel eine größere Breite als die Ausnehmung aufweist. Ein- oder
beidseitig bewegt sich der Spatenstiel bei dieser Ausführungsform im Unter
griff zu den Rändern der Ausnehmung. Im Bereich dieser Ausnehmung kann
nunmehr der als Betätigungsabschnitt ausgebildete Spatenstiel von Hand ge
griffen oder mechanisch bewegt werden. Hierzu kann vorgesehen sein, dass an
dem Spatenstiel ein Manipulationsvorsprung ausgebildet ist. Dies kann eine an
dem freien Ende des Spatenstieles angeordnete Verdickung oder auch eine in
diesem Bereich vorgesehene Ausnehmung sein. In einer bevorzugten Ausge
staltung ist der Manipulationsvorsprung so gewählt, dass der Spatenstiel einen
ausknickbaren Abschnitt aufweist. Dieser Abschnitt kann in einfachster Weise
von Hand gegriffen werden. Es ist auch denkbar, eine Mechanik in dem Bereich
des ausknickbaren Abschnittes wirken zu lassen. Bevorzugt ist hierbei eine
Ausbildung, bei der zwei Knickstellen ausgebildet sind.
Bei Einsatz eines Staubfilterbeutels in der beschriebenen Art in einen Staubsau
ger kann ein Betätigungsvorsprung des Staubsaugers das Verschlusselement im
Bereich seines als Betätigungsabschnitt ausgebildeten Spatenstieles beaufschla
gen. Ist der Spatenstiel des Verschlusselementes mit einem ausknickbaren Ab
schnitt versehen, so hintergreift der Betätigungsvorsprung beim Öffnen des
Staubsaugers diesen ausknickbaren Abschnitt und verlagert somit das Ver
schlusselement in eine Schließstellung der Öffnung der Halteplatte des Staubfil
terbeutels. Soll ein derart verschlossener Staubfilterbeutel weiterhin benutzt
werden, so beaufschlagt der Betätigungsvorsprung des Staubsaugers im Zuge
des Schließens des Staubsaugers den Bereich des ausknickbaren Abschnittes
derart, dass das Verschlusselement in eine Offenstellung verlagert wird. Es ist
selbstverständlich, dass es auch bei Einsetzen eines in üblicher Weise geöffneten
Staubfilterbeutels zu keinen Störungen in der Funktion des Betätigungsvor
sprunges kommt. Es ist somit unerheblich, ob der Staubfilterbeutel in einem
geschlossenen oder geöffneten Zustand in den Staubsauger eingesetzt wird. Bei
der Verlagerung des Verschlusselementes in die Offenstellung kann bei einer
Ausführungsform der Betätigungsvorsprung einen Manipulationsvorsprung
auf dem Verschlusselement, vorzugsweise dem Spatenstiel des Verschlussele
mentes, überlaufen. Auch nach Überlaufen dieses Verschlussvorsprunges ist
der Längenvorrat des - etwas eingefederten - Betätigungsvorsprungs noch nicht
ganz ausgefahren. Vielmehr ist gewollt, dass der Betätigungsvorsprung unter
gewisser Längenverkürzung (Einfederung) gegen einen gehäusefesten An
schlag nach dem Überlaufen des Manipulationsvorsprunges anliegt. Dies hat
auch insofern Bedeutung, dass beim Öffnen zunächst der Saugstutzen des
Staubsaugers aus der Öffnung des Filterbeutels herausfahren kann, bevor dann
im Zuge des weiteren Öffnens bzw. Verschwenkens der Betätigungsvorsprung
mitgeschwenkt ist, da zwischenzeitlich der Längenvorrat voll ausgeschöpft ist
durch Ausfahren der teleskopierbaren Länge des Betätigungsvorsprunges. Erst
dann wird die Öffnung des Staubfilterbeutels zugeschiebert, da nunmehr die
Öffnung auch frei ist, da der Saugstutzen ausgefahren ist. Überdies ergibt sich
beim Schließen des Staubsaugers durch das erwähnte Überlaufen des Manipu
lationsvorsprunges durch den Betätigungsvorsprung und die Bewegungsbe
grenzung des Betätigungsvorsprunges durch Anliegen an dem gehäusefesten
Vorsprung ein markantes Klick-Geräusch, das dem Benutzer auch signalisiert,
dass der Staubsauger nunmehr voll funktionsbereit ist.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch ver
anschlaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Ansicht eines Staubsaugers mit in strichpunktierter Linienart
wiedergegebener Aufklappstellung der den Filterbeutel enthal
tenden Kammer;
Fig. 2 die den Filterbeutel enthaltende Kammer in perspektivischer Ein
zeldarstellung, wobei eine Öffnung zum Eintritt eines Saugstut
zens des Staubsaugers im Bereich einer Halteplatte des Staubfil
terbeutels verschlossen ist
Fig. 3 den Bereich der Kammer zur Aufnahme des Staubfilterbeutels in
Offenstellung der Kammer, partiell aufgebrochen;
Fig. 4 die Draufsicht auf den Bereich gemäß Fig. 3;
Fig. 5 einen mit einer Platte versehenen Betätigungsvorsprung des
Staubsaugers in Einzeldarstellung, und zwar in einer Seitenan
sicht;
Fig. 6 die Darstellung gemäß Fig. 5, jedoch in Draufsicht
Fig. 7 die Darstellung gemäß Fig. 5 in Unteransicht
Fig. 8 den Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII in Fig. 7;
Fig. 9 den oberen Bereich des Staubfilterbeutels mit seiner Halteplatte in
perspektivischer Einzeldarstellung, in geöffnetem Zustand;
Fig. 10 die Draufsicht auf den Staubfilterbeutel mit seiner Halteplatte,
unter Fortlassen einer obersten Lage;
Fig. 11 eine der Fig. 3 entsprechende Darstellung, jedoch ein Stellung im
Zuge des Öffnens des Staubsaugers bzw. des Schließens der Öff
nung der Halteplatte betreffend;
Fig. 12 eine weitere Darstellung gemäß der Fig. 3, jedoch die Offenstel
lung des Staubsaugers bzw. die Schließstellung der Öffnung der
Halteplatte des Staubfilterbeutels betreffend und
Fig. 13 eine weitere Darstellung gemäß Fig. 3, jedoch eine Stellung wäh
rend des Schließens des Staubsaugers bzw. des Öffnens der Öff
nung der Halteplatte betreffend.
Der dargestellte Elektro-Staubsauger 1 ist als Handgerät konzipiert. Er besitzt
ein Gehäuse 2, an das sich obenhin ein Stiel 3 anschließt mit endseitigem Griff 4.
Im Übergangsbereich zwischen Griff 4 und Stiel 3 befindet sich ein Ein/Aus-
Schalter 5. Der Elektrokabelanschluss ist mit der Ziffer 9 bezeichnet.
Das Gehäuse 2 ist unterteilt in ein Motorgehäuse 6 und eine sich darüber er
streckende Kammer 7 zur Aufnahme eines Staubfilterbeutels 8. Das Motorge
bläse ist zeichnerisch im Einzelnen nicht wiedergegeben.
Die dem Motorgehäuse 6 zugekehrte Seite des Staubfilterbeutels 8 steht in Be
triebsstellung des Staubsaugers gem. Fig. 1 in Stutzenanschlussverbindung zu
einem Gebläse-Luftkanal des Motorgebläses.
Das Motorgehäuse 6 geht unterseitig in eine Rohrkupplung 10 über, welche den
Luftströmungsanschluss zu einer Saugdüse 11 herstellt.
Bezüglich der Saugdüse 11 kann es sich um eine sogenannte Saug-/Bürsten-
Düse handeln, die im Düsenmund eine Bürstenwalze enthält, die über einen
separaten Antrieb in Rotation versetzt wird.
Der Gebläsemotor arbeitet also von unten nach oben, drückt demzufolge die
Staubluft in den oberhalb des Motorgehäuses 6 stürzend angeordneten Staubfil
terbeutel 8.
Der Querschnitt des Gehäuses 2 ist durchweg langrechteckig mit schwach aus
gewölbten Breitseiten und eben solchen Schmalseiten. In Fig. 1 ist der Staub
sauger von der Breitseite her zu sehen.
Die den Querschnitt entsprechenden Staubfilterbeutel 8 aufnehmende Kammer
7 ist von einem drahtkorbversteiften Textilsack 12 gebildet, welcher unten, d. h.
motorgehäuseseitig in einen versteiften Rand in Form eines Filterrahmens 13
übergeht. Der versteifte Textilsack 12 kann diesem Filterrahmen 13 im Wege
der lösbaren Klips-Steckverbindung zugeordnet sein. Der Aufsteckbereich ist
dazu abgesetzt.
Zum Entnehmen des Staubfilterbeutels lässt sich das Gehäuse 2 praktisch unter
völliger Freigabe seines Querschnittes aufklappen. Die Aufklappstellung ergibt
sich aus den Fig. 1 (hier in strichpunktierter Linienart), 3, 4 und 11 bis 13. Die
dieses ermöglichende Klappachse 14 befindet sich an der einen Schmalseite des
Gehäuses 2. Ihre filterrahmenseitigen Lageraugen sind mit 15 bezeichnet. Diese
Lageraugen 15 liegen am Übergangsbereich zwischen Schmalseite und Breitsei
te der Kammer 7. Zwischen beiden Lageraugen 15 erstreckt sich ein durchge
hendes Lagerauge des Motorgehäuses 6.
In dem Bereich der Trennfuge von Motorgehäuse 6 und Kammer 7 ist des Wei
teren ein Schleppdeckel T in Form eines Zwischenträgers integriert, an wel
chem der Staubfilterbeutel 8 sitzt. Ein derartiger Zwischenträger T ist aus der
deutschen Offenlegungsschrift 39 11 580 der Anmelderin bekannt. Es wird
diesbezüglich vollinhaltlich auf diese Schrift Bezug genommen.
Der Schleppdeckel T weist einen dem Gehäusequerschnitt angepassten Grund
riss auf, tritt von der Mantelwand des Gehäuses 2 jedoch zurück, so dass er in
der aus Fig. 1 ersichtlichen koaxialen Lage von Motorgehäuse 6 und Kammer 7
im Wesentlichen vollständig der Sicht entzogen ist. Der Schleppdeckel T ist
ebenfalls klappbar ausgebildet, wobei der Schleppdeckel T scharnierseitig eben
falls, wie auch der Filterrahmen 13, zwei Lageraugen ausbildet. Hierbei klappt
der Schleppdeckel T um dieselbe Klappachse 14 wie die Kammer 7.
Der unmittelbar an den Schleppdeckel T anschließende Staubfilterbeutel 8 be
sitzt einen als Halteplatte 16 ausgebildeten Boden. Sein allgemeiner Grundriss
entspricht ebenfalls der Querschnittsform des Filterrahmens 13, welcher zur
abstützenden Auflage der Halteplatte 16 an der Innenwand Randstufen 17
formt. Hierdurch kann die Halteplatte 16 in der Aufklappstellung des Gerätes
nicht in die Kammer 7 hineinrutschen. Die gemeinsame Klappachse 14 von Fil
terrahmen 13 und Schleppdeckel T erstreckt sich etwa auf Höhe der Auflage
randstufe 17 der Filterbeutel-Halteplatte 16.
Bei geschlossenem Gehäuse 2, d. h. in Betriebsstellung des Staubsaugers 1, ragt
der Gebläse-Luftkanal des Motorgebläses mit einem abgesetzten, zylindrischen
Mündungsende in den unteren Bereich 18' eines Saugstutzens 18. Letzterer
steht über die Oberseite des Schleppdeckels T vor, wobei der Saugstutzen 18
dem Schleppdeckel T gleich angeformt ist und wobei der Saugstutzen 18, eine
Querschnitt entsprechende Öffnung 19 der Filterbeutel-Halteplatte 16 durch
setzend, randschließend in den Innenraum des Staubfilterbeutels 8 hineinragt.
Der Saugstutzen 18 verjüngt sich zu seinem freien Ende hin, so dass sein Ein
führen in die Öffnung 19 praktische zentrierende Wirkung hat.
Zur Entnahme des Staubfilterbeutels 8 wird die Kammer 7 mit dem Schlepp
deckel T nach Lösen einer gehäuseseitigen Verschlusssicherung in die in Fig. 3
dargestellte Offenstellung verschwenkt. Um nunmehr den Staubfilterbeutel 8
zur Entnahme freizugeben, wird der Schleppdeckel T von der Kammer abge
klappt, wozu ein Handgriff 20 an der dem Saugstutzen 18 abgewandten Ober
seite des Schleppdeckels T vorgesehen ist. Dieser Handgriff 20 ist über ein Film
scharnier an der Oberseite des Schleppdeckels T klappbar angeordnet.
Um bei der Betriebsstellung des Staubsaugers gemäß Fig. 1, bedingt durch die
stürzende Lage des Staubfilterbeutels 8, ein Zurückfallen von Sauggut in den
Bereich des Motorgehäuses 6 zu vermeiden, kann an dem freien Ende des
Saugstutzens 18 eine Ventilklappe ausgebildet sein.
An der Unterseite, d. h. an der dem Saugstutzen 18 zugewandten Seite des
Schleppdeckels T, ist diesem eine schwenkbare Platte 21 zur Halterung eines
Betätigungsvorsprunges B zugeordnet. Diese Platte 21 ist über ein Scharnier 22
an dem freien Ende des Schleppdeckels T schwenkbar angeordnet. Die Platte 21
erstreckt sich von dem Scharnier 22 ausgehend bis etwa zur Mitte des Schlepp
deckels T unter Umfassung des Saugstutzens 18. Hierzu besitzt die Platte 21
einen langlochartigen Durchbruch 23. Der dem Scharnier 22 abgewandte Be
reich der Platte 21 ist verjüngt ausgebildet. In diesem Bereich ist eine im Quer
schnitt rechteckförmige Aufnahmekammer 24 formschlüssig angeordnet, wel
che über den Endbereich der Platte 21 hinausragt. In dieser Aufnahmekammer
24 ist der Betätigungsvorsprung B frei verschiebbar gelagert, wobei der Betäti
gungsvorsprung B sich im Wesentlichen aus einem im Querschnitt rechteck
förmigen Betätigungsarm 25 und einer an dem freien Ende dieses Betätigungs
armes 25, d. h. dem der Aufnahmekammer 24 abgewandten Ende angeformten
Betätigungsnase 26 zusammensetzt. Die Betätigungsnase 26 weist in der Stel
lung gemäß Fig. 3 in Richtung auf den Staubfilter 8.
Der Betätigungsvorsprung B ist in seiner Erstreckungsrichtung federbar ausge
bildet. Hierzu dient eine in der Aufnahmekammer 24 angeordnete Druckfeder
27, welche einen an dem in die Aufnahmekammer 24 hineinragenden Ende des
Betätigungsarmes 25 angeordneten Zapfen 28 umfasst. andernends stützt sich
die Druckfeder 27 an einer Stirnwand 29 der Aufnahmekammer 24 ab. Letztere
ist mit einem Deckel 30 verschlossen, welcher klemmend die Stirnwand 29 und
die Seitenwände der Aufnahmekammer 24 umfasst. In dem offenen Endbe
reich, d. h. in dem Bereich, in dem der Betätigungsarm 25 in die Aufnahme
kammer 24 hineinragt, besitzt der Deckel 30 einen nach innen ragenden Ab
stützkragen 31. Letzterer dient als Anschlagbegrenzung für den durch die
Druckfeder 27 in Auswärtsrichtung belasteten Betätigungsarm 25, welcher ei
nen entsprechenden, korrespondierenden Abstützrand 32 besitzt.
Die Plane 21 und der durch diese getragene Betätigungsvorsprung B sind ge
gen eine Feder 33 um das Scharnier 22 schwenkbar. Diese Feder 33 erstreckt
sich hierbei zwischen der Unterseite des Schleppdeckels T und der dieser Un
terseite zugeordneten Seite der Platte 21. Hierzu ist an der Unterseite des
Schleppdeckels T eine entsprechende Ausnehmung 34 zur Aufnahme des einen
Endes der Feder 33 ausgebildet. Das andere Ende der Feder 33 umfasst einen
kreisrunden Vorsprung 35 der Platte 21 im Bereich des Übergangs von der Plat
te 21 zu der Aufnahmekammer 24. Die Feder 33 belastet die Platte 21 und den
mit dieser verbundenden Betätigungsvorsprung B stets in Richtung auf den
Staubfilterbeutel 8. Der Verschwenkweg der Platte 21 ist derart begrenzt, dass
bei einem Fortschwenken des Schleppdeckels T von dem Staubfilterbeutel 8
bzw. von dessen Halteplatte 16 weg sich die Platte 21 mit dem Rand des in den
Bereich des Durchbruches 23 hineinragenden Vorsprunges 35 an einem außen
randseitigen Kragen 36 des Saugstutzens 18 abstützt (vgl. Fig. 12). Die Feder 33
ist, wie weiter vorne bereits im Einzelnen beschrieben, insbesondere auch von
Bedeutung für die weitere Durchführung und insbesondere Vollendung der
Verschlussbewegung bei einem Öffnen des Staubsaugers.
Der Staubfilterbeutel 8 setzt sich im Wesentlichen aus der bereits erwähnten
Halteplatte 16 und einem an der Unterseite dieser Halteplatte 16 bspw. klebe
verbundenen, vorzugsweise aus Papier hergestellten Staubbeutel 37 zusammen.
Die Halteplatte 16 besitzt eine nahezu der Innenseite des Filterrahmens 13 ent
sprechende Kontur und setzt sich aus vier übereinander geschichteten Lagen
aus Pappe-Papierwerkstoff zusammen. Diese Lagen 38 bis 41 sind miteinander
verklebt, die so gebildete Halteplatte 16 stützt sich in eingesetztem Zustand des
Staubfilterbeutels 8 an den Randstufen 17 des Filterrahmens 13 ab. Um einem
Absacken des Staubfilterbeutels 8 in Betriebsstellung des Staubsaugers 1 gemäß
Fig. 1 zu verhindern, sind Rastvorrichtungen 42 vorgesehen, welche an der In
nenseite des Filterrahmen 13 angeordnet sind und auf die Oberseite der Halte
platte 16 wirken. Der Staubfilterbeutel 8 ist somit im Bereich seiner Halteplatte
16 verrastet.
Zum lagegerechten, sicheren Zuordnen des Staubfilterbeutels 8 weist die Hal
teplatte 16 im Bereich beider Schmalseiten Orientierungsmerkmale 43 auf, die
in passende Gegenmerkmale 44 der Innenwand des Filterrahmens 13 eingrei
fen. Bezüglich der Orientierungsmerkmale handelt es sich um trapezförmige
Vorsprünge an der Schmalseite des die Halteplatte 16 bildenden plattenförmi
gen Körpers. So erreicht man eine ausrichtungsgerechte Lage zwischen Öff
nung 19 und Saugstutzen 18.
An den längeren Seiten-Randkanten weist die Halteplatte 16 Greiföffnungen 45
auf. Beide Greiföffnungen 45 sind abgeschrägt und zur korrespondierenden
Innenwand des Filterrahmens 13 hin offen. In geöffneter Stellung des Gehäuses
2 und nach Abschwenken des Schleppdeckels T kann durch Spanngriff der
wespentaillenartig eingezogenen Mittelzone der Halteplatte 16 der Staubfilter
beutel 8 bequem erfasst und aus der Kammer 7 ausgehoben werden.
Wie bereits erwähnt, setzt sich die Halteplatte 16 aus vier übereinander ge
schichteten Lagen 38 bis 41 zusammen, wobei unterseitig an der untersten Lage
41 der Papier-Staubbeutel 37 angeklebt ist. Diese unterste Lage 41 besitzt einen
kreisrunden Durchbruch 46. Die über dieser Lage 41 angeordnete Lage 40 ist
kontur- und flächengleich wie die Lage 41 ausgebildet und weist ebenso einen
koaxial zu dem Durchbruch 46 angeordneten Durchbruch 47 auf, welcher auch
den gleichen Radius wie der Durchbruch 46 besitzt.
Die über der Lage 40 angeordnete Lage 39 ist als Abstandslage für die die Dec
ke bildende Lage 38 ausgebildet und dient zur Bildung eines Freiraumes 48.
Fig. 10 zeigt eine Draufsicht auf die Lage 39 unter Fortlassung der über dieser
Lage 39 liegenden, die Decke bildenden Lage 38. Die Lage 39 ist im Wesentli
chen als ein die gleiche Außenkontur wie die anderen drei Lagen aufweisender
Randstreifen ausgebildet. Konkret ist dies so gelöst, dass im Bereich des Durch
bruches 47 der Lage 40 randaußenseitig Lagenabschnitte 49 bis 51 angeordnet
sind, welche sich vom jeweiligen Außenrand bis in die Nähe des Durchbruches
47 erstrecken, unter Belassung eines Abstandes zwischen dem Durchbruch 47
und dem Innenrand des jeweiligen Lagenstreifens. Die an den Längsseiten der
Halteplatte 16 angeordneten Lagenstreifen 49 und 51 sind an der dem Durch
bruch 47 zugewandten Stirnseite mit dem Lagenstreifen 50 verbunden und er
strecken sich von diesem ausgehend bis in den Bereich der Greiföffnungen 45,
welche Greiföffnungen 45 durch entsprechende Ausnehmungen in den Lagen
38, 40 und 41 gebildet sind. Der Abstand zwischen den beiden Randinnenkan
ten der Lagenstreifen 49 und 51 ist hierbei größer gewählt als der Abstand zwi
schen den einander zugewandten Randkanten der Greiföffnungen 45. Auf der
den Lagenstreifen 49 und 51 gegenüberliegenden Seite der Greiföffnungen 45
setzen sich die Lagenstreifen als Lagenstreifenabschnitte 49' und 51' unter Bei
behaltung der gleichen Breite fort. Unter Einhalten eines Abstandes zu den
Greiföffnungen 45 verdicken sich die Lagestreifenabschnitte 49' und 51' derart,
dass sie, vom Außenrand der Halteplatte 16 ausgehend, sich bis in den mittle
ren Bereich der Halteplatte 16 unter Belassung eines Schitzes 52 erstrecken. Die
se verbreiterten Bereiche der Lage 39, welche sich demzufolge in dem dem
Durchbruch 47 gegenüberliegenden Endbereich der Halteplatte 16 angeordnet
sind, sind mit den Bezugszeichen 53 und 54 bezeichnet. In dem Übergangsbe
reich zwischen den Lagestreifenabschnitten 49' bzw. 51' und den Bereichen 53
bzw. 54 sind somit in Längserstreckung der Halteplatte 16 wirkende Anschläge
55 gebildet.
Die die Decke bildende oberste Lage 38 weist eine kontur- und nahezu auch
flächenmäßig gleiche Ausbildung auf wie die Lagen 40 und 41. Auch hier ist
koaxial zu den Durchbrüchen 46 und 47 ein Durchbruch 56 vorgesehen. Diese
Durchbrüche 46, 47 und 56 bilden die bereits erwähnte Öffnung 19 der Halte
platte 16. Die oberste Lage 38 ist des Weiteren mit einer oberhalb des Schlitzes
52 der Lage 39 angeordneten, randoffenen und nahezu die gleiche Breite wie
der Schlitz 52 aufweisenden Ausnehmung 57 versehen. Diese Ausnehmung 57
erstreckt sich von der der Öffnung 19 gegenüberliegenden Schmalseite der Hal
teplatte 16 ausgehend in Richtung der Längserstreckung der Halteplatte 16 bis
etwa zu der Mitte letzterer.
Zwischen den beiden unteren Lagen 40 und 41 ist eine Gummidichtung 58 ein
gelegt und bevorzugt verklebt. Diese Gummidichtung 58 ist im Bereich der
Durchbrüche 46 und 47 angeordnet und besitzt eine kreisrunde Öffnung 59,
welche durchmesserkleiner ausgebildet ist als die Durchbrüche 46 und 47. Die
Öffnung 59 der Gummidichtung 58 ist hierbei koaxial zu den Durchbrüchen 46
und 47 ausgerichtet. Die Gummidichtung 58 dient bei durch die Öffnung 59
tretenden und in den Innenraum des Staubfilterbeutels 8 hineinragenden Saug
stutzen 18 zum dichtenden Abschluss zwischen dem Staubfilterbeutel 8 und
dem Saugstutzen 18.
In dem zwischen den Lagen 38 und 40 gebildeten und durch die Lagenstreifen
der Lage 39 begrenzten Freiraum 48 ist ein Verschlusselement V verschieblich
gelagert (vgl. Fig. 10) Das Verschlusselement V weist hierbei im Wesentlichen
einen spatenförmigen Grundriss auf, wobei ein Spatenstiel 60 in der in Fig. 10
gezeigten Stellung in dem Schlitz 52 der Lage 39 einliegt. Die mit dem Spaten
stiel 60 verbundene Verschlussplatte 61 weist eine nahezu dem Abstand zwi
schen den Randinnenseiten der Lagenstreifen 49 und 51 bzw. der Lagenstrei
fenabschnitte 49' und 51' entsprechende Breite auf und erstreckt sich in der
Stellung gemäß Fig. 10 von den Anschlägen 55 der Lage 39 ausgehend bis an
den Rand des Durchbruches 47 der Lage 40 bzw. bis an den Rand der Öffnung
19.
Der Spatenstiel 60 des Verschlusselementes V liegt hierbei in der in der obersten
Lage 38 vorgesehenen Ausnehmung 57 frei und dient als Betätigungsabschnitt.
Hierzu besitzt der Spatenstiel 60 einen Manipulationsvorsprung M in Form ei
ner Knickstelle 62. Hieraus resultiert an dem freien Ende des Spatenstieles 60
ein ausknickbarer Abschnitt 63.
Es ist auch denkbar, den Manipulationsvorsprung M derart auszubilden, dass
an dem freien Endbereich des Spatenstieles 61 ein verdickter Bereich angeord
net ist. Alternativ hierzu kann auch in diesem Bereich eine Ausnehmung in
Form eines Längsschlitzes oder dgl. vorgesehen sein.
Bedingt durch diese Ausgestaltung der Halteplatte 16 ist es nunmehr möglich,
die Öffnung 19 mittels des Verschlusselementes V wahlweise zu verschließen
oder zu öffnen. Hierzu wird das Verschlusselement V im Bereich des Freirau
mes 48 der Lage 39 längsverschoben, wobei das Verschlusselement V sowohl in
der Verschluss- und Offenstellung als auch in jeder Zwischenstellung in die
Außenkontur der Halteplatte 16 vollständig aufgenommen ist. Dies bedeutet,
dass weder bei der Verschluss- noch bei der Offenstellung Teile des Verschluss
elementes V über die Außenkontur der Halteplatte 16 hinausragen. Dies ist bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel auch nicht möglich, da die Form und Grö
ße des Filterrahmens 13 des Staubsaugers 1 keine Vergrößerung der Außenkon
tur der Halteplatte 16 zulassen würde.
Das Verschieben des Verschlusselementes V erfolgt durch Ergreifen bzw. einem
Angreifen an dem Manipulationsvorsprung M, welcher im Bereich der Aus
nehmung 57 der obersten Lage 38 zum Angriff freiliegt. Diese Ausnehmung 57
ist hierbei in der Längserstreckung dem Verschiebeweg des Verschlusselemen
tes V angepasst. Durch Verschieben des Verschlusselementes V aus der Offen
stellung gemäß Fig. 10 in eine Verschlussstellung in Richtung des Pfeiles y wird
die Öffnung 19 der Halteplatte 16 mittels der Verschlussplatte 61 verschlossen.
Das Verschlusselement V wird hierbei durch die Lagenstreifen 49 und 51 seit
lich geführt. Die Endstellung der Verschlussstellung ist erreicht, wenn die Stirn
seite der Verschlussplatte 61 an die innenliegende Randkante des stirnseitigen
Lagenstreifens 50 anstößt.
Die Offenstellung ist durch den bereits erwähnten Anschlag der Verschlussplat
te 61 an die Anschläge 55 der Lage 39 definiert.
Zur Entnahme eines mit einer derartigen Halteplatte 16 versehenen Staubfilter
beutels 8 aus der Kammer 7 wird dieser zunächst zusammen mit dem Schlepp
deckel T aus der Betriebsposition gemäß Fig. 1 in eine Entnahmeposition gemäß
Fig. 3 verschwenkt. Wie aus dieser Darstellung zu erkennen, liegt hierbei die
mit dem Betätigungsvorsprung B versehene, schwenkbare Platte 21 in paralle
ler Lage zu dem Schleppdeckel T zwischen Letzterem und der Halteplatte 16.
Die Betätigungsnase 26 des Betätigungsvorsprunges B hintergreift hierbei den
ausknickbaren Abschnitt 63 des Spatenstieles 60 des Verschlusselementes V.
Wird hiernach der Schleppdeckel T mittels des Handgriffes 20 von der Kammer
7 abgeschwenkt, so bewirkt die an dem ausknickbaren Abschnitt 63 angreifen
de Betätigungsnase 26 ein Verschieben des Verschlusselementes V in die Ver
schlussstellung der Öffnung 19. Im Zuge des Verschwenkens des Schleppdec
kels T verschwenkt gleichzeitig die Platte 21 mit dem Betätigungsvorsprung B
um das Scharnier 22, bedingt durch die Feder 33, derart, dass der abknickbare
Abschnitt 63 des Verschlusselementes V zumindest über einen großen Teil des
Verschwenkweges des Schleppdeckels T stets von der Betätigungsnase 26 be
aufschlagt wird. Es erfolgt hierbei eine scherenartige Öffnung zwischen dem
Schleppdeckel T und der mit dem Betätigungsvorsprung B versehenen Platte
21. Dadurch bedingt, dass der Betätigungsarm 25 federnd in der Aufnahme
kammer 24 gelagert ist, kann dieser entsprechend dem Bewegungsverlauf in
die Aufnahmekammer 24 ausweichen. Die federnde Abstützung des Betäti
gungsvorsprunges B und die federnde Verschwenkbarkeit der Platte 21 und
des mit dieser verbundenen Betätigungsvorsprunges B gewährleisten stets den
Hintergriff der Betätigungsnase 26 hinter den ausknickbaren Abschnitt 63 über
den gesamten Verschiebeweg des Verschlusselementes V. Sobald das Ver
schlusselement V die Verschlussstellung der Öffnung 19 erreicht, stützt sich,
wie bereits erwähnt, die Stirnkante des Veschlusselementes V bzw. der Ver
schlussplatte 61 an der innenliegenden Randkante des Lagenstreifens 50 der
Lage 39 ab. In dieser Stellung erreicht auch die Knickstelle 62 des Spatenstieles
60 die Stirnkante 64 der Ausnehmung 57 der obersten Lage 38. Der Betäti
gungsvorsprung B ist in dieser Stellung weiterhin bemüht, das Verschlussele
ment V weiter in Richtung des Pfeiles y zu verlagern. Die Betätigungsnase 26
hintergreift dabei immer noch den ausknickbaren Abschnitt 63 des Spatenstie
les 60. Im Zuge des weiteren Verschwenkens des Schleppdeckels T von der
Kammer 7 fort erfolgt nunmehr ein Untergreifen der Betätigungsnase 26 unter
den ausknickbaren Abschnitt 63, welcher, hierdurch bedingt und durch die
noch immer vorherrschende Beaufschlagung in Richtung des Pfeiles Y, nach
oben hin, d. h. durch die Ausnehmung 57 der obersten Lage 38 hinaustretend,
ausknickt. Hierbei stellt sich eine zweite Knickstelle 65 ein (vgl. Fig. 11). Hier
zeigt sich, dass der Spatenstiel 60 breitenmäßig wie die Ausnehmung 57 aus
gebildet sein kann, gegebenenfalls auch noch schmaler als diese, da ansonsten
der von der Betätigungsnase 26 beaufschlagte bzw. untergriffene Bereich in der
in Fig. 11 gezeigten Stellung nicht ausweichen kann. Dies würde zu einer Zer
störung des Verschlusselementes V im Bereich der Angriffsfläche der Betäti
gungsnase 26 führen. Soweit jedoch die Verschiebung des Verschlusselementes
und die Einwirkung auf den Spatenstiel 60 nicht über eine Abknickung reali
siert ist, sondern lediglich durch einen auf dem Spatenstiel bspw. aufgebrachten
Manipulationsvorsprung M, ist es auch möglich und wird bevorzugt, dass der
Spatenstiel 60 mit einer größeren Breite als die Ausnehmung 57 ausgebildet ist,
so dass die Ränder der Ausnehmung von dem Spatenstiel untergriffen sind.
Im Zuge des weiteren Verschwenkens des Schleppdeckels T in eine den Staub
filterbeutel 8 freigebende Stellung gemäß Fig. 12 überfährt der Betätigungsvor
sprung B mit der Betätigungsnase 26 den ausknickbaren Abschnitt 63, womit
Letzterer, die Ausnehmung 57 der obersten Lage 38 durchtretend, hochgestellt
wird. Der Betätigungsvorsprung B erreicht hierbei eine vordefinierte Endstel
lung, indem, wie bereits beschrieben, der in den Durchbruch 23 der Platte 21
hineinragende Vorsprung 35 sich an dem außenrandseitig an dem Saugstutzen
18 angeordneten Kragen 36 abstützt. Der Schleppdeckel T kann auch noch wei
ter als in die in Fig. 12 gezeigte 90°-Stellung verschwenkt werden, so dass der
Staubfilterbeutel 8 problemlos aus der Kammer 7 entnommen werden kann.
Zur Entnahme des Staubfilterbeutels 8 wird dieser im Bereich der Greiföffnun
gen 45 der Halteplatte 16 gegriffen und entgegen der Rastwirkung der Rastvor
richtungen 42 des Filterrahmens 13 aus der Kammer 7 gezogen.
Soll ein derart verschlossener Staubfilterbeutel 8 jedoch weiterhin genutzt wer
den, so erfolgt das Öffnen der Öffnung 19 in einfachster Weise. Hierzu wird der
Schleppdeckel T zurück in Richtung auf die Kammer 7 verschwenkt, womit der
Betätigungsvorsprung B mit dem freien Endbereich des Betätigungsarmes 25
die an der Stirnkante 64 der Ausnehmung 57 der Halteplatte 16 anliegende
Knickstelle 62 beaufschlagt. Im Zuge des weiteren Verschwenkens des
Schleppdeckels T in die Schließstellung verlagert der Betätigungsvorsprung B
das Verschlusselement V in eine Offenstellung der Öffnung 19, indem der Betä
tigungsarm 25 das Verschlusselement V im Bereich seines Spatenstieles 60 vor
sich herschiebt. Wie bereits weiter vorne angesprochen, ist in diesem Zusam
menhang insbesondere auch die Längenveränderbarkeit des Betätigungsvor
sprunges B gegen die Druckfeder 27 von Bedeutung. Nämlich dann, wenn auf
grund einer unglücklichen Winkelstellung sich beim Auftreffen des Betäti
gungsvorsprunges B auf den Spatenstiel 60 an sich eine Blockierung einstellen
würde. Statt dessen verkürzt sich zunächst die Länge des Betätigungsarmes 25,
wobei sich auch der Einwirkungswinkel auf den Spatenstiel 60 verändert, so
dass eine gegebenenfalls sich ergebende Selbsthemmung bzw. Blockierung
überwunden werden kann. Im weiteren Verlauf der Schwenkbewegung des
Schleppdeckels T schließ sich auch die scherenartige Anordnung von Schlepp
deckel T zu der Platte 21 und dem daran angeordneten Betätigungsvorsprung
B. Nach vollständigem Öffnen der Öffnung 19 der Halteplatte 16, wobei sich
entsprechende Kanten der Verschlussplatte 61 an den Anschlägen 55 der Lage
39 abstützen, überfährt der Betätigungsvorsprung B im Bereich des freien En
des des Betätigungsarmes 25 den abknickbaren Abschnitt 63 und setzt sich mit
seiner Betätigungsnase 26 wiederum hinter diesen Abschnitt 63. Hierbei ist
auch von Bedeutung, dass der Betätigungsvorsprung 26 gegen einen gehäuse
festen Anschlag 26' fährt (vgl. bspw. Fig. 3). Dies geschieht bevorzugt auch
noch unter einer gewissen Geräuschentwicklung, welche dem Benutzer einen
ordnungsgemäßen Öffnungszustand des Filterbeutels und insgesamt eine funk
tionell einwandfreie Betriebsbereitschaft des Staubsaugers signalisiert.
Der dargestellte und beschriebene Staubfilterbeutel 8 ist mit seiner Halteplatte
16 auch in Staubsaugern 1 einsetzbar, welche keine Vorrichtung zum automati
schen Schließen bzw. Öffnen im Zuge eines Öffnens bzw. Schließens des Staub
saugers aufweisen. Hier besteht nunmehr auch die Möglichkeit, das Verschlus
selement V von Hand in die jeweilige Stellung zu verlagern, indem der ab
knickbare Abschnitt 63 von Hand gegriffen wird und somit eine Verlagerung
des Verschlusselementes V erfolgen kann. Zusätzlich besteht noch die Möglich
keit, das Verschlusselement V im Bereich der Greiföffnungen 45 zu erfassen,
indem mittels Klammergriff das zwischen den Lagen 38 und 40 in diesem Be
reich freiliegende Verschlußelement V gegriffen und verlagert wird. Dies funk
tioniert auch in dem konkreten Beispiel, wie es in dem Ausführungsbeispiel
gezeigt ist, bei dem das Verschlusselement nur bis an den Rand der Kontur der
Halteplatte 16 im Bereich der Greiföffnungen 45 reicht und nicht über diese
Kontur hinausragt.
Bei Einsatz eines Staubsaugers 1, der mit einem wie dargestellt und beschriebe
nen Betätigungsvorsprung B versehen ist, ist auch ein Einsatz von herkömmli
chen Staubfilterbeuteln, d. h. Staubfilterbeutel ohne Verschlusselement V,
denkbar. Hier würde bei einem Verschwenken des Schleppdeckels T in eine
Offen- bzw. Verschlussstellung der Betätigungsvorsprung B über die Halteplat
te 16 hinweglaufen, ohne dass irgendwelche Funktionen ausgeführt würden.
Es ist schließlich auch möglich, die Platte 21 des Schleppdeckels T mit Regis
triervorsprüngen zu versehen. Diese Registriervorsprünge fahren nach erfolg
ter Verschwenkung des Betätigungsvorsprunges B in entsprechende Registrier
öffnungen, welche in dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Greiföffnungen
45 der Halteplatte 16 sein können, ein. Hierbei ist die Ausbildung so getroffen,
dass ein Verschließen des Staubsaugers 1 nur bei in die Registrieröffnungen
bzw. Greiföffnungen 45 eingefahrenen Registriervorsprüngen möglich ist. Diese
Vorrichtung soll dazu dienen, dass ein Schließen des Staubsaugers 1 nur bei
eingelegten Staubfilterbeutel 8 möglich ist. Ist ein Staubfilterbeutel 8 in die
Kammer 7 eingesetzt, so verschwenkt der Betätigungsvorsprung B, wie bereits
beschrieben, im Zuge der Schließbewegung in Richtung auf die Unterseite des
Schleppdeckels T, womit auch die Registriervorsprünge entsprechend verlagert
werden, und zwar so, dass sie in Verschließstellung der Kammer 7 zum
Schleppdeckel T in die entsprechenden Registrierföffnungen bzw. Greiföffnun
gen 45 eintreten können. Ist jedoch kein Staubfilterbeutel 8 eingelegt, so findet
der Betätigungsvorsprung B kein Widerlager zum Verschwenken, womit die
Registriervorsprünge in ihrer Sperrstellung verbleiben. In dieser Sperrstellung
stützen sich diese im Zuge der Schließbewegung des Schleppdeckels T bspw. an
dem Außenrand des Filterrahmens 13 ab, womit einem Schließen des Staub
saugers 1 entgegengewirkt ist. Werden nunmehr noch verschieden große Regis
triervorsprünge entsprechend verschieden großen Registrieröffnungen zuge
ordnet, so ist auch ein lagegerechtes Einsetzen des Staubfilterbeutels 8 in die
Kammer 7 gewährleistet.
Claims (6)
1. Staubfilterbeutel (8) für einen Staubsauger (1), mit einer aus einem Pap
pe-Papierwerkstoff bestehenden Halteplatte (16), mit welcher ein Staub
beutel (37) beispielsweise klebeverbunden ist, welche Halteplatte (16) ei
ne verschließbare Öffnung (19) für ein Absaugrohr (Saugstutzen 18) ei
nes Staubsaugers (1) aufweist, wobei die Öffnung (19) mit einem geson
derten Verschlusselement (V) verschließbar ist, das aus einer Offenstel
lung in eine Verschlussstellung verlagerbar ist, wobei das Verschluss
element (V) zwischen zwei Lagen (38, 40) verschiebbar angeordnet und
in der Verschluss- sowie in der Offenstellung in die Außenkontur der
Halteplatte (16) praktisch vollständig aufgenommen ist und wobei ein
Betätigungsabschnitt (M) des Verschlusselementes (V) in einer von der
Öffnung (19) gesonderten Ausnehmung (57) der obersten Lage (38) frei
liegt, wobei die Längserstreckung der Ausnehmung (57) mindestens an
den Verschiebeweg des Verschlusselementes (V) angepasst ist, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (V) einen im Wesentlichen
spatenförmigen Grundriss aufweist, wobei der Spatenstiel (60) der Aus
nehmung (57) zugeordnet ist und den Betätigungsabschnitt (M) bildet.
2. Staubfilterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei
zumindest drei fest angeordneten Pappe-Papierwerkstofflagen (38 bis 40)
der Halteplatte (16) eine Lage (40) im Wesentlichen vollflächige Abstüt
zung für das Verschlusselement (V) in der Offenstellung bildet.
3. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet dass sich zumindest auf einem Teil
des Verschiebeweges des Verschlusselementes (V) ein Verschluss
elementrand bis zur Randkontur der Halteplatte 16 oder darüber hinaus
erstreckt.
4. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsabschnitt am Spa
tenstiel (60) als ein Manipulationsvorsprung (M) ausgebildet ist.
5. Staubfilterbeutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spatenstiel (60) einen aus
knickbaren Abschnitt (63) aufweist.
6. Staubfilterbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei
Knickstellen (62, 65) ausgebildet sind.
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