DE19608110A1 - Probenbehältnis - Google Patents
ProbenbehältnisInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Probenbehältnis für ein System zur Probennahme,
Probenaufbewahrung, Probenaufbereitung, Probenverarbeitung und/oder zum
Probentransport aus einem gegenüber dem Probenmaterial inerten Material mit
einer dicht verschließbaren Einfüll- und Entnahmeöffnung.
Für zahlreiche mikrobiologische, chemische und physikalische Analysen,
beispielsweise im Bereich der Lebensmittel-, Umwelt- und Krankenhaushygiene,
im Veterinär- und Arzneimittelbereich, bei der Überwachung von Herstellungs
prozessen und für viele andere Zwecke werden Probenbehältnisse benötigt, an
welche in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Probe, bei der es sich
beispielsweise um Wasser oder andere Flüssigkeiten, Lebensmittel, Materialien
zur Bioburdenbestimmung, Materialien zur Spurenelementuntersuchung und zu
sonstigen chemischen Analysen handelt, hohe Anforderungen gestellt werden.
Da die bekannten Probenbehältnisse an die jeweils bestehenden Anforderun
gen angepaßt sind, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Probenbehältnisse,
was insgesamt zu einem enormen Aufwand führt. Da es sich bei den Probenbe
hältnissen um formstabile Behältnisse, beispielsweise Flaschen, handelt, haben
diese Probenbehältnisse beim Transport als Leergut, aber auch bei der Lagerung
als Leergut, einen großen Raumbedarf. Ferner wird nach dem Transport in das
Laboratorium die zu untersuchende Probe in aufwendig aufbereitete Behältnisse
zur weiteren Verarbeitung, wie beispielsweise für das Homogenisieren im
Stomacher und für die Filtration mit Hilfe sterilisierter Filtergeräte, umgefüllt.
Die Anzahl der bearbeitbaren Proben wird zum einen durch das Transportvolu
men und zum anderen durch den hohen Aufbereitungsaufwand sowohl für die
Probentransport- und Verarbeitungsbehältnisse als auch für Filtriergeräte, sterile
Aufnahmeflaschen u. dgl. limitiert. Bereits bei der Vorplanung und Preiskalkula
tion müssen die Investitionskosten, die laufenden Kosten für die Aufbereitung,
also Personal-, Reinigungs- und Sterilisationskosten, sowie die Transportkapazi
tät berücksichtigt werden, da sie den Endpreis der Analyse wesentlich bestim
men. Eine begrenzte Verarbeitungskapazität führt ferner häufig dazu, daß die
nacheinander zu verarbeitenden Proben unterschiedlich lange zwischengelagert
werden müssen. Bei zahlreichen Untersuchungen vergrößert dies ebenso wie
die Kontaminationsgefahr beim Umfüllen der Probe die Meßunsicherheit.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Probenbehältnis zu schaffen, das
universell einsetzbar und dennoch kostengünstig ist. Diese Aufgabe löst ein
Probenbehältnis mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Probenbehälters weisen
die Merkmale der Unteransprüche auf.
Mit den erfindungsgemäßen Probenbehältnissen ist eine Sterilisation und bei
einer Überlagerung eine Resterilisation problemlos durchführbar. Ferner sind
sie bei der Entnahme unterschiedlicher Proben leicht und kontaminationssicher
handhabbar. Sie können sicher und platzsparend, z. B. in Kühlboxen und ande
ren handelsüblichen Transportbehältern, transportiert werden. An dem die
Schweißzone aufweisenden Ende können Aufhängemittel vorgesehen sein, um
die Probenbehältnisse, beispielsweise im Laboratorium, an Haltemitteln, bei
spielsweise Haken aufhängen zu können. Die Graduierung ermöglicht eine
definierte Mengenentnahme. Die Proben können im Behältnis in einem Stoma
cher homogenisiert werden. Ferner ist ein Zusatz von Suspensionsmedien oder
Eluierungsflüssigkeiten möglich. An den Stutzen kann direkt die Halterung
eines Membranfilters angebracht werden, so daß der gewünschte Flüssigkeits
anteil ohne zusätzlichen Membranfilteraufsatz filtriert werden kann. Auch ein
Sterilfilterhalter kann unmittelbar mit dem Stutzen gekuppelt werden, wobei der
Sterilfilterhalter entweder aufbereitet oder als Einwegware ausgebildet sein
kann. Die Filtration erfolgt dann in üblicher Weise durch Anlegen eines Unter
druckes.
Dank des Deckels kann das Probenbehältnis für den Transport und die Aufbe
wahrung dicht verschlossen werden. Unbenutzte, zusammengefaltete Probenbe
hältnisse haben ein sehr geringes Volumen, was ein geringes Transportvolumen
und ein geringes Transportgewicht des Leergutes ergibt. Weiterhin ermöglicht
das erfindungsgemäße Probenbehältnis Einsparungen von Aufbereitungskosten,
die sich aus Personal-, Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationskosten
zusammensetzen können. Die verringerten Aufbereitungskosten führen auch zu
einer Energieeinsparung. Einsparungen lassen sich auch bei den Probenverar
beitungsgefäßen erzielen. Weiterhin führen die erfindungsgemäßen Probenbe
hältnisse zu einer höheren Rekontaminationssicherheit und damit auch einer
höheren Genauigkeit der Analysenergebnisse. Zu erwähnen sind ferner Zeitein
sparungen bei der Probenverarbeitung und ein geringeres Abfallvolumen als bei
den bekannten Probenbehältnissen.
Das Probenbehältnis ist vorzugsweise als Beutel ausgebildet. Aber auch andere
deformierbare oder halbstarre Behältnisse sind vorteilhaft.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels zusammen
mit einem mit dem Stutzen kuppelbaren Körper und einer Klemme
zum Anpressen des Körpers an den Stutzen.
Ein universell einsetzbares Probenbehältnis für ein System zur Probennahme,
Probenaufbewahrung, Probenaufbereitung, Probenverarbeitung und zum Pro
bentransport ist, wie Fig. 1 zeigt, als ein Flachbeutel 1 ausgebildet, der an
seinem einen, in Fig. 1 oben dargestellten Ende eine Schweißzone 2 aufweist,
die parallel zur Randlinie 3 und im Abstand zu dieser sich über die gesamte
Beutelbreite erstreckt. Je nach Einsatzgebiet wird bereits bei der Herstellung des
Flachbeutels 1 in der Schweißzone eine dichte Schweißnaht ausgeführt. Der
Flachbeutel 1 kann aber auch, beispielsweise für das Einbringen des Probenma
terials, zunächst an dem die Schweißzone 2 aufweisenden Ende noch offen
sein und erst nach dem Einbringen des Probenmaterials mit der Schweißnaht
versehen werden.
Der Flachbeutel 1 besteht deshalb aus einem schweißbaren Kunststoff, der
außerdem für das Probenmaterial inert ist.
Zwischen der Schweißzone 2 und der Randlinie 3 weist das in Fig. 1 oben
dargestellte Ende wenigstens ein Loch, im Ausführungsbeispiel zwei Löcher 4
auf, um den Flachbeutel 1 an Haken aufhängen zu können. Statt der Löcher 4
könnten selbstverständlich auch andere Aufhängemittel, beispielsweise eine
oder mehrere Laschen, vorgesehen sein.
Das in Fig. 1 unten dargestellte Ende des Flachbeutels 1 wird durch einen
Stutzen 5 gebildet, der ebenfalls aus einem für das Probenmaterial inerten
Kunststoff besteht, jedoch aus einem Hartkunststoff. Der Stutzen 5 ist deshalb
an die den übrigen Teil des Flachbeutels 1 bildende Folie angeschweißt. Vom
einen Ende der Randlinie 3 führt im rechten Winkel zu ihr eine geradlinige
Längsrandlinie 6 bis zum Stutzen 5. Die andere Längsrandlinie 7 des Flachbeu
tels 1 verläuft von der Randlinie 3 aus zunächst parallel zur Längsrandlinie 6
bis etwa zur Mitte zwischen den beiden Enden des Flachbeutels 1. Von hier
aus nähert die Längsrandlinie 7 sich stetig der Längsrandlinie 6, bis sie den
Stutzen 5 erreicht. Im Bereich dieses sich der Längsrandlinie 6 nähernden
Abschnittes der Längsrandlinie 7 ist eine am Stutzen 5 beginnende Graduierung
vorgesehen, die eine definierte Mengenentnahme ermöglicht. Selbstverständlich
ist es auch möglich, eine sich über die gesamte Länge des Flachbeutels 1
erstreckende Graduierung oder in dem Teil konstanter Beutelbreite eine zweite
Graduierung vorzusehen, welche an der Schweißzone 2 beginnt. An den
Stutzen 5 ist eine Verschlußkappe 8 angeformt, die, gegebenenfalls unter
Zwischenlage einer Dichtung, mittels einer Schnappverbindung in dichter
Anlage am Stutzen 5 gehalten werden kann, welcher eine Einfüll- und Entnah
meöffnung begrenzt. Die Schnappverbindung kann beispielsweise in der Form
ausgebildet sein, daß die Verschlußkappe 6 mit einem umlaufenden Wulst
versehen ist, der in eine umlaufende Nut des Stutzens 5 einschnappen kann.
Im Ausführungsbeispiel ist der Stutzen 5 mit einem Innengewinde zum Auf
schrauben eines Filteraufsatzes ausgebildet. Der Stutzen 5 könnte aber auch so
ausgebildet sein, daß der Anschluß eines Filteraufsatzes oder eines sonstigen
Gerätes in anderer Weise erfolgen könnte.
Der Filterbeutel 1 ist ein Einwegbeutel, der gebrauchsfertig angeliefert und
nach dem Gebrauch nicht aufbereitet zu werden braucht.
Sofern der Flachbeutel 1 zur Aufnahme von Proben bestimmt ist, die nach dem
Homogenisieren eine Filtration erschweren, kann in seinem Inneren ein zweiter
Kunststoffbeutel mit einer verbandstoffähnlichen Struktur vorgesehen sein,
welcher große Teile beim Filtrieren zurückhält, wie dies beispielsweise bei
Lebensmittel- und Abwasseruntersuchungen erforderlich sein kann.
Auch das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel in Form eines Beutels, bei
dem es sich um einen Flachbeutel handelt, der aber auch eine andere Beutel
form haben könnte, besteht aus einem für das Probenmaterial inerten Kunst
stoff, der schweißbar ist. In Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1 weist der Flachbeutel 101 in dem in Fig. 1 oben dargestellten
Endabschnitt eine Schweißzone 102 auf, welche parallel zur benachbarten
Randlinie 103 und im Abstand von dieser sich über die gesamte Beutelbreite
erstreckt. Auch bei diesem Flachbeutel 101 kann in der Schweißzone 102
schon bei der Beutelherstellung oder erst nach dem Einbringen des Probenma
terials eine dichte Schweißnaht vorgesehen werden, welche sich über die
gesamte Beutelbreite erstreckt. Im Bereich zwischen der Randlinie 103 und der
Schweißzone 102 ist wenigstens ein Loch zum Anhängen des Flachbeutels 101
an Haken vorgesehen. Die im Ausführungsbeispiel vorgesehenen beiden Lö
cher sind mit 104 gekennzeichnet.
Die beiden Längsrandlinien 106 und 107, welche sich von der Randlinie 103
bis zu einem am anderen Beutelende vorgesehenen Stutzen 105 erstrecken,
verlaufen, beginnend an der Randlinie 103, zunächst im rechten Winkel zu
dieser und damit parallel zueinander. Im Anschluß hieran nähern sie sich
jedoch stetig und in gleichem Maße bis zum Stutzen 105, welcher auf eine
Längsmittellinie ausgerichtet ist. Längs der einen Längsrandlinie 106 ist eine
über deren Knickstelle hinausreichende, an der Schweißzone 102 beginnende
Graduierung 109 und längs der anderen Längsrandlinie 107 eine am Stutzen
105 beginnende Graduierung 110 vorgesehen. Letztere ermöglicht wegen der
reduzierten Beutelbreite eine Ablesung noch relativ kleiner Mengen und
Mengenänderungen.
Der wie beim ersten Ausführungsbeispiel zylindrisch ausgebildete Stutzen 105
besteht aus einem harten Kunststoff, während die den übrigen Teil des Flach
beutels 101 bildende Folie flexibel ist.
Mit der Außenseite des Stutzens 105 ist über ein Filmscharnier 111 eine Ver
schlußkappe 108 verbunden, die, gegebenenfalls unter Zwischenlage einer
Ringdichtung, den Stutzen 105 dicht zu verschließen vermag. Vorzugsweise ist,
um die Verschlußkappe 108 in dichter Anlage am freien Ende des Stutzens 105
zu halten, ein Schnappverschluß vorgesehen, beispielsweise in der Form, daß
die Verschlußkappe 108 oder der Stutzen 105 mit einem umlaufenden Ring
wulst versehen ist, der in eine am anderen Teil vorgesehene, umlaufende
Ringnut einzurasten vermag.
Mit dem Stutzen 105 kann beispielsweise ein Filterhalter 112 unter Bildung
einer dichten Verbindung gekuppelt werden, der eine zylindrische Siebaufnah
me 113 aufweist. Der Stutzen 105 ist an den Durchmesser der Siebaufnahme
113 angepaßt, damit deren eine Stirnfläche, gegebenenfalls unter Zwischenlage
einer Ringdichtung, an die freie Stirnfläche des Stutzens 105 anlegbar ist. Um
die Ausrichtung der Filteraufnahme 113 und des sich in ihr befindenden Filter
einsatzes 114 auf den Stutzen 105 und die von diesem gebildete Einfüll- und
Entnahmeöffnung zur erleichtern, ist an den Stutzen 105 eine über die eine
Anlagefläche für den Filterhalter 112 oder ein sonstiges Gerät bildende Stirn
fläche überstehende und sich nur über einen Teil des Umfangs erstreckende
Wand 115 angeformt, welche als Anstoßkante für die Siebaufnahme 113 oder
ein anderes mit dem Stutzen 105 zu kuppelndes Gerät dient.
Im Ausführungsbeispiel steht die Filteraufnahme 113 in radialer Richtung nach
außen etwas über einen sich an sie anschließenden Trichter 116 über, um sie
mittels einer üblichen Klemmzange 117 an den Stutzen 105 anpressen zu
können, der für das Ansetzen der Klemmzange 117 in seiner Außenmantel
fläche eine Ringnut 118 aufweist. Die Klemmzange 117 kann deshalb so ange
setzt werden, daß an diametral zueinander liegenden Stellen der Stutzen 105
und der Filteraufnahme 113 die Backen 119 je eines der beiden federbelasteten
Backenpaare in die Ringnut 118 eingreifen bzw. die Siebaufnahme 113 unter
greifen können.
Selbstverständlich kommen auch andere Verbindungsarten, beispielsweise
Schraubverbindungen und Steckverbindungen in Frage. Auch ein Aufschieben
auf den Stutzen 105 in radialer Richtung mit Hilfe von Führungselementen
kann im Bedarfsfall vorgesehen sein.
An den sich von der Siebaufnahme 113 weg verengenden Trichter 116 schließt
sich ein Rohrstück 120 an, das mit einem Absperrventil mit einem außen lie
genden Absperrhahn 122 versehen ist und beispielsweise einen Gummistopfen 123
trägt, welcher in die Aufnahmeöffnung eines Behälters eingesteckt wird.
Claims (14)
1. Probenbehältnis für ein System zur Probennahme, Probenaufbewahrung,
Probenaufbereitung, Probenverarbeitung und/oder zum Probentransport
aus einem gegenüber dem Probenmaterial inerten Material mit einer dicht
verschließbaren Einfüll- und Entnahmeöffnung, dadurch gekennzeichnet,
daß es aus schweißbarem Kunststoff ausgebildet ist sowie an seinem einen
Ende die Einfüll- und Entnahmeöffnung und an dem entgegengesetzten
Ende eine Schweißzone (2; 202) aufweist.
2. Probenbehältnis nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen die
Einfüll- und Entnahmeöffnung bildenden Stutzen (5; 105) mit einer An
lagefläche für einen mit ihm zu kuppelnden Körper (113).
3. Probenbehältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stutzen (5; 105) aus einem härteren Kunststoff als das den Aufnahmeraum
begrenzende Material besteht.
4. Probenbehältnis nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Stutzen (105) eine Anstoßkante (115) für die Ausrichtung des mit ihm
zu kuppelnden Körpers (113) auf die Einfüll- und Entnahmeöffnung auf
weist.
5. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Deckel (8; 108) zum dichten Verschließen der Einfüll- und
Entnahmeöffnung vorgesehen ist.
6. Probenbehältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Deckel (8; 108) über ein deformierbares Verbindungselement (111) mit
dem Stutzen (5; 105) verbunden ist.
7. Probenbehältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement ein Filmscharnier (111) ist.
8. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet
durch einen Schnappverschluß für die Positionierung des Deckels (8; 108)
in der Schließstellung.
9. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet
durch Aufhängemittel (4; 104) an dem die Schweißzone (2; 102) aufwei
senden Ende.
10. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß es als Beutel (1; 101) ausgebildet ist.
11. Probenbehältnis nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schweißzone (2; 102) im Abstand vom benachbarten Beutelrand (3; 103)
vorgesehen und der Bereich zwischen der Schweißzone (2; 102) und dem
ihr benachbarten Beutelrand (3; 103) mit wenigstens einem Loch (4; 104)
versehen ist.
12. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß seine Abmessung quer zu der durch die beiden Enden
definierten Längserstreckung zumindest auf einem Teil seiner Länge gegen
den Stutzen (5; 105) hin abnimmt.
13. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet
durch wenigstens eine Graduierung (9; 109, 110) mit vorzugsweise vom
einen zum anderen Ende hin steigenden Werten.
14. Probenbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet
durch einen in ihm angeordneten Filterbeutel.
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DE19608110B4 DE19608110B4 (de) | 2006-01-12 |
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