DE19608048C2 - Nutzfahrzeug, insbesondere Lastkraftwagen, Omnibus, mit frontseitigen Trittplatten - Google Patents
Nutzfahrzeug, insbesondere Lastkraftwagen, Omnibus, mit frontseitigen TrittplattenInfo
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft ein Nutzfahrzeug mit Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Der Erfindung liegt folgende Problematik zugrunde. Bei Omnibussen und Lastkraft
wagen mit hoher Frontwand sind an dieser in unterschiedlichen Höhenlagen Trittflä
chen notwendig, um die Windschutzscheibenoberkante oder ein Hochdach oder ei
nen Dachspoiler z. B. für eine Reinigung von Hand durch eine Person erreichbar zu
machen. Bei bekannten Lösungen an gebauten Serien-Lastkraftwagen der Anmel
derin sind zwei Trittflächen höhenunterschiedlich an Mulden bzw. Durchbrüchen des
Stoßfängers und der sich unten an diesem anschließenden Bugschürze realisiert.
Diese Trittflächen erstrecken sich somit innerhalb der Kontur des Stoßfängers bzw.
der Bugschürze und sind insbesondere beim Absteigen einer Person von der oberen
zur unteren nicht sichtbar. Dies stellt ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Ein weiterer
Nachteil ergibt sich durch solche vertiefte Trittflächen dadurch, daß der Körper
schwerpunkt einer darauf ohnehin nur mit den Fußspitzen bzw. Schuhspitzen ste
henden Person sich nicht vertikal über der Trittfläche befindet, sondern davor. Die
Person kann somit nicht aufrecht, sondern nur nach hinten geneigt stehen und muß
sich mit wenigstens einer Hand an einem der für solche Zwecke an der Brüstung
unterhalb der Windschutzscheibe angeordneten Haltegriffe festhalten, um nicht her
unterzufallen. Ein versehentliches Loslassen des Haltegriffes kann zum Absturz der
Person führen. Außerdem schränkt das Festhalten mit einer Hand am Haltegriff die
Aktionsmöglichkeit der Person insofern ein, weil nur eine Hand für die durchzufüh
renden Arbeiten benutzbar ist.
Einen Versuch, dieses Standproblem zu reduzieren, stellt die gattungsbildende Lösung gemäß der
DE 29 51 981 A1 dar. Dort ist der Stoßfänger relativ weit vor die Ebene der Front
wand vorgezogen, wodurch es möglich wurde, dort obenseitig ein über die ganze
Stoßfängerbreite gehendes Band aus einzelnen Trittplatten anzubringen. Diese
Trittplatten haben jedoch keine solche Tiefe, daß eine Person vollständig darauf
stehen könnte. Außerdem muß auch hier eine Person nach hinten geneigt stehen.
Eine echte Abhilfe der vorgeschilderten Probleme bringt diese Lösung daher nicht.
Außerdem entspricht eine solche, weit vorgezogene Stoßfängeranordnung nicht den
Kriterien eines vorteilhaften Designs.
Desweiteren ist aus der DE 27 05 849 A1 ein Fahrzeug mit einem
vorderen Stoßfänger bekannt, in dem eine Klappe integriert ist,
die in ausgeklappten Zustand eine Trittplatte bildet und in
eingeklapptem Zustand annähernd bündig mit der Stoßfänger
kontur angeordnet ist.
Ferner ist aus der DE 33 39 632 A1 ein Fahrzeug bekannt, an
dessen vorderem Stoßfänger ein Gitter schwenkbar gelagert ist,
das in ausgeschwenkter Position eine Trittplatte bildet.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Nutzfahrzeug der gattungsgemäßen Art
frontseitig so auszubilden, daß die vorstehend geschilderten Probleme nicht auftre
ten und einer Person ein sicherer Aufstieg sowie sicheres Stehen und Arbeiten in
bestimmter Höhenlage der Fahrzeugfront möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Nutzfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Un
teransprüchen.
Die erfindungsgemäße Lösung stellt sicher, daß eine Person den oberen Bereich
der Frontwand problemlos erreichen und hierzu sicher aufsteigen und dann auf
der/den ausgeklappten oberen Trittplatte(n) sicher, und was besonders vorteilhaft
ist, auch aufrecht stehen kann. Letzteres erlaubt es der Person, beide Hände für die
an der Fahrzeug-Frontwand durchzuführenden Arbeiten, z. B. eine Scheibenreini
gung, benutzen zu können.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird somit einem sozialen Bedürfnis nach Ver
besserung der Fahrzeugsicherheit und Reduzierung der Unfallgefahr Rechnung ge
tragen. Den Nachteilen bisheriger Kompromißlösungen ist somit wirksam abgehol
fen.
Nachstehend ist die erfindungsgemäße Lösung anhand dreier in der Zeichnung dar
gestellter Ausführungsbeispiele noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1A eine Vorderansicht, Fig. 1B eine Draufsicht ausschnittsweise, und
Fig. 1C eine Seitenansicht eines Lastkraftwagen mit einer ersten Aus
führungsform einer Trittplattenanordnung,
Fig. 2A eine Vorderansicht, Fig. 2B eine Draufsicht ausschnittsweise, und
Fig. 2C eine Seitenansicht eines Lastkraftwagen mit einer zweiten Aus
führungsform einer Trittplattenanordnung,
Fig. 3A eine Vorderansicht, Fig. 3B eine Draufsicht ausschnittsweise, und
Fig. 3C eine Seitenansicht eines Lastkraftwagen mit einer dritten Aus
führungsform einer Trittplattenanordnung.
In den Figuren sind der Übersichtlichkeit wegen gleiche bzw. einander entsprechen
de Teile mit gleichen Bezugszeichen angezogen. Auf das Nutzfahrzeug, insbeson
dere einen Lastkraftwagen oder Omnibus, ist hinsichtlich dessen Einzelheiten nur
insoweit eingegangen, als dies für das Verständnis notwendig ist.
In der Zeichnung sind als Teile des dargestellten Fahrzeuges dessen Frontwand mit
1, die darin enthaltene Windschutzscheibe mit 2, der unterhalb der Frontwand 1 et
wa fluchtend zu dieser angeordnete Stoßfänger mit 3 und eine unten an diesem an
schließende Bugschürze mit 4 bezeichnet. Unterhalb der Windschutzscheibe 2 kön
nen an der Brüstung der Frontwand 1 Haltegriffe 5 angeordnet sein.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1A, 1B, 1C ist eine Trittplatte 6 vorgesehen,
die im Stoßfänger 3, dort in dessen unterem Bereich schwenkbar gelagert ist. Diese
Trittplatte 6 weist obenseitig eine in zwei Teilflächen 7a, 7b aufgeteilte Trittfläche auf
und ist zwecks In-Gebrauchslage-Bringung aus dem Stoßfänger 3 nach vorne bis in
eine arretierte Trittflächen-Horizontallage herausklappbar (siehe Fig. 1B, 1C). In
eingeklappter Nichtgebrauchslage (siehe Fig. 1A) ist die Trittplatte 6 mit ihrer ent
sprechend ausgestalteten Unterseite 8a, 8b annähernd bündig mit der Außen
kontur des Stoßfängers 3 angeordnet. Zwischen den beiden Teilflächen 7a, 7b der
Trittplatte 6 ist ein Freiraum 9 solcher Größe gegeben, daß einer Person 11 bei
ausgeklappter Trittplatte 6 einerseits der Durchstieg von einer unteren Trittfläche 10
zur oberen Trittfläche 7a, 7b und dann das Stehen der Person auf der horizontalen
Trittfläche - entweder mit gegrätschten Beinen auf beiden Teilflächen 7a, 7b oder mit
geschlossenen Beinen auf jeweils einer der beiden Teilflächen 7a oder 7b - der
Trittplatte 6 möglich ist (siehe Fig. 1A). Die untere Trittfläche 10 ist bei diesem Bei
spiel an der Unterkante von zwei in der Bugschürze 4 ausgebildeten Einbuchtungen
bzw. Durchbrüchen 12 gegeben. Bei ausgeklappter Trittplatte 6 hat jede von deren
Trittflächen-Teilflächen 7a, 7b eine solche Größe in Tiefe (in Fahrzeuglängsrichtung
gesehen) und Breite (in Fahrzeugquerrichtung gesehen), daß eine Person 11 mit
beiden Füßen bzw. Schuhen daran vollständig darauf auftreten kann. Im dargestell
ten Fall sind das linke und rechte Trittplattenteil durch einen den Freiraum 9 hinten
begrenzenden Steg 13 miteinander verbunden.
Das zweite Ausführungsbeispiel gemäß 2A, 2B, 2C unterscheidet sich von jenem
gemäß Fig. 1A, 1B, 1C dadurch, daß eine untere Trittfläche 14 Bestandteil einer in
der Bugschürze 4 - dort in deren unterem Bereich - in dieser
schwenkbaren Trittplatte 15 ist. Außerdem ist hier eine obere Trittplatte 16 mit einer
oberen, in zwei Teilflächen 17a, 17b unterteilten Trittfläche im Stoßfänger 3 - dort
in dessen unterem Bereich - schwenkbar gelagert. Die obere Trittplat
te 16 ist wie jene (6) von Fig. 1A, 1B, 1C ausgebildet und angeordnet, so daß das
gleiche wie zu jener gesagte auch für die obere Trittplatte 16 dieses Ausführungs
beispieles gilt.
Das dritte Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3A, 3B, 3C unterscheidet sich von jenem
gemäß Fig. 2A, 2B, 2C im Prinzip dadurch, daß anstelle der einteiligen oberen Tritt
platte 16 zwei im wesentlichen höhengleich, aber eine Durchstiegsbreite 23 für eine
Person freilassend voneinander beabstandet im Stoßfänger 3 - dort in
dessen unterem Bereich - schwenkbare obere Trittplatten 21, 22 vorgesehen sind.
Letztere haben oben je eine Trittfläche 21a, 22a. Eine untere Trittplatte 24, die
obenendig eine untere Trittfläche 24a aufweist, ist auch hier in der Bugschürze 4
- in deren unterem Bereich - schwenkbar gelagert. Alle drei Trittplat
ten 21, 22, 24 sind auch hier für In-Gebrauchslage-Bringung aus der Bugschürze 4
bzw. dem Stoßfänger 3 nach vorne bis in eine arretierte Trittflächen-Horizontallage
herausklappbar und in Nichtgebrauchslage mit ihren Unterseiten 21b, 22b, 24b
annähernd bündig mit der Bugschürzen- bzw. Stoßfängerkontur angeordnet.
Hinsichtlich der wirksamen Größe der oberen Trittplatten 21, 22 und deren Trittflä
chen 21a, 22a gilt das gleiche wie für jene gemäß Fig. 1A, 1B, 1C und 2A, 2B, 2C
gesagte.
Die untere Trittplatte 15 (siehe Fig. 2A, 2B, 2C) bzw. 24 (siehe Fig. 3A, 3B, 3C) kann
in Gebrauchslage die gleiche Tiefe (in Fahrzeuglängsrichtung gesehen) haben
- siehe Fig. 3A, 3B, 3C - oder eine geringere Tiefe haben - siehe Fig. 2A, 2B, 2C -
wie die obere Trittplatte 16 bzw. die oberen Trittplatten 21, 22.
Außerdem hat die untere Trittplatte 15 (siehe Fig. 2A, 2B, 2C) bzw. 24 (siehe Fig.
3A, 3B, 3C) eine größere Breite (in Fahrzeugquerrichtung gesehen)
als der Freiraum 20 bzw. 23 zwischen den Trittflächen 17a, 17b bzw. 21a, 22a. Es
handelt sich dabei um die den größten Sicherheitsstandard repräsentierende
Trittflächenanordnung, da eine Person beim Absteigen von oben die untere Trittfläche gut sehen
kann und ein Danebentreten praktisch ausgeschlossen ist.
Jede der Trittplatten 6 (Fig. 1A, 1B, 1C), 15, 16 (Fig. 2A, 2B, 2C), 21, 22, 24 (Fig.
3A, 3B, 3C) ist beidendig durch eine Scharnier-Anordnung mit Hori
zontal-Querachse(n) am Stoßfänger 3 bzw. an der Bugschürze 4 angelenkt, in ein
geklappter Nichtgebrauchslage durch eine Arretierungsvorrichtung, z. B. eine fe
dernde Raste, gehalten und in ausgeklappter Horizontal-Gebrauchslage durch we
nigstens einen Anschlag und/oder eine Haltevorrichtung gesichert gehalten.
Claims (10)
1. Nutzfahrzeug, wie Lastkraftwagen oder Omnibus, mit hoher Frontwand (1) und
Windschutzscheibe (2), ferner mit einem Stoßfänger (3) mit Bugschürze (4) und
mit Trittflächen daran in unterschiedlichen Höhenlagen, die einer Person den
Aufstieg an der Frontwand für Arbeiten an deren oberem Bereich ermöglichen,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die obere Trittfläche (7a, 7b; 17a, 17b;
21a, 22a) Bestandteil wenigstens einer Trittplatte (6; 16; 21, 22) ist, die im
Stoßfänger (3) schwenkbar gelagert, in Nichtgebrauchslage annähernd
bündig mit der Stoßfänger-Kontur angeordnet und für Gebrauch nach vorne in
eine arretierte Trittflächen-Horizontallage herausklappbar ist, und daß die obere Trittflä
che zweigeteilt ist in zwei höhengleiche Teilflächen (7a, 7b; 17a, 17b; 21a, 22a),
die eine Durchstiegs-Breite für eine Person freilassend voneinander beabstan
det sind.
2. Nutzfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch eine untere
Trittfläche (14, 24a) Bestandteil einer Trittplatte (15, 24) ist, die in der Bug
schürze (4) schwenkbar gelagert, in Nichtgebrauchslage annähernd bündig
mit der Bugschürzen-Kontur angeordnet und für Gebrauch nach vorne in eine
arretierte Trittflächen-Horizontallage herausklappbar ist.
3. Nutzfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tritt-
Teilflächen (7a, 7b; 17a, 17b) an einem linken und rechten Abschnitt der oberen
Trittplatte (6) beiderseits eines Freiraumes (9) an dieser angeordnet sind, der
eine solche Größe hat, daß einer Person
- a) der Durchstieg von der unteren, bugschürzeninternen Trittfläche (10) zu den oberen Tritt-Teilflächen (7a, 7b) und dann
- b) oben darauf das Stehen entweder mit gegrätschten Beinen auf beiden Tritt- Teilflächen (7a, 7b) ober mit geschlossenen Beinen jeweils nur einer der beiden Tritt-Teilflächen (7a, 7b)
4. Nutzfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tritt-
Teilflächen (21a, 22a) an jeweils einer eigenen, linken bzw. rechten Trittplat
te (21, 22) gegeben sind, die zur Bildung eines Freiraumes (23) dazwischen so
weit voneinander beabstandet sind, daß einer Person
- a) der Durchstieg von der unteren bugschürzeninternen Trittfläche (10 bzw. 24a) zu den oberen Tritt-Teilflächen (21a, 22a) und dann
- b) oben darauf das Stehen entweder mit gegrätschten Beinen auf beiden Tritt- Teilflächen (21a, 22a) odere mit geschlossenen Beinen auf jeweils nur einer der beiden Tritt-Teilflächen (21a, 22a)
5. Nutzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Trittplatte(n) (6; 15; 16; 21, 22, 24) in ausgeklappter Ge
brauchslage wirksame Trittflächen (7a, 7b; 17a, 17b; 14; 21a, 22a, 24a) solcher
Breite und Tiefe haben, daß eine Person vollständig darauf mit beiden Füßen
bzw. Schuhen daran auftreten bzw. stehen kann.
6. Nutzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Trittplatte (15, 24) eine größere Breite hat als der Frei
raum (9, 20, 23) zwischen den oberen Tritt-Teilflächen (7a, 7b; 17a, 17b, 21a,
22a).
7. Nutzfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die untere Trittplatte (15, 24) in ausgeklappter Gebrauchslage eine Trittflä
che (14, 24a) mit geringerer Tiefe hat als die obere(n) Trittfläche(n) (7a, 7b, 17a,
17b, 21a, 22a).
8. Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Trittplatte (6; 15; 16; 21, 22, 24) beid
endig durch eine Scharnieranordnung mit Horizontalquerachse am Stoßfän
ger (3) bzw. an der Bugschürze (4) angelenkt ist.
9. Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Trittplatte (6; 15; 16; 21, 22, 24) in
eingeklappter Nichtgebrauchslage durch ein Halteorgan, z. B. eine federnde
Raste, gehalten wird.
10. Nutzfahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Trittplatte (6; 15; 16; 21, 22, 24) in
ausgeklappter Horizontal-Gebrauchslage durch wenigstens einen Anschlag
und/oder eine Arretierungsvorrichtung gesichert gehalten ist.
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- 1996-03-02 DE DE1996108048 patent/DE19608048C2/de not_active Expired - Fee Related
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