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DE19545375C2 - Tür insbesondere Falttür - Google Patents

Tür insbesondere Falttür

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DE19545375C2
DE19545375C2 DE1995145375 DE19545375A DE19545375C2 DE 19545375 C2 DE19545375 C2 DE 19545375C2 DE 1995145375 DE1995145375 DE 1995145375 DE 19545375 A DE19545375 A DE 19545375A DE 19545375 C2 DE19545375 C2 DE 19545375C2
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  • Business, Economics & Management (AREA)
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Abstract

Bei einer Tür, insbesondere Falttür mit einer Antriebseinrichtung zum gesteuerten Öffnen und Schließen von Türen, ist eine Sicherheitsvorrichtung für Notsituationen vorgesehen, die ein Halteteil (11) und ein im Normalbetrieb der Tür am Halteteil (11) in Dauereingriff stehendes Notauslösebeschlagteil (13, 14) aufweist. Bei Aufbringen einer bestimmten Druck- oder Zugkraft auf die Tür ist das Notauslösebeschlagteil (13, 14) mechanisch außer Eingriff mit dem Halteteil (11) und in eine das Öffnen der Tür in Fluchtrichtung ermöglichende Öffnungsstellung bringbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Tür, insbesondere Falttür, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine Falttür ist beispielsweise aus dem Prospekt "Folding door FTA 105" der Firma record bekannt geworden, die sich in der Praxis bewährt hat.
In Notsituationen, beispielsweise beim Ausbruch eines Brandes innerhalb eines Gebäudes, besteht die Gefahr, daß entgegen der Fluchtrichtung sich öffnende Türen nicht mehr geöffnet werden können, wenn der benötigte Schwenkraum der Tür durch nachdrängende Personen blockiert wird. Es exi­ stieren daher behördliche Vorschriften, welche in vielen Fällen den Einsatz in Fluchtrichtung öffnender Türen vor­ schreiben.
In Fluchtrichtung sich öffnende Türen, beispielsweise nach außen, können jedoch eine Behinderung oder auch Gefährdung für Passanten darstellen, insbesondere, wenn es sich um breite Türen handelt, die entsprechend weit nach außen vorstehen. Der benötigte Schwenkraum einer Tür kann zwar unter Verwendung von mehrteiligen Falttüren vermindert werden, bei denen jeder Türflügel aus mehreren, beispiels­ weise zwei, gegeneinander abwinkelbaren Türflügelelementen besteht. Diese Falttüren müssen jedoch, um eine einwand­ freie Führung und Stabilität zu erreichen, meist in einer oberen Laufschiene geführt sein, so daß sie die Anforde­ rungen an in Fluchtrichtung sich öffnende Türen nicht erfüllen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nach­ teile nach dem Stand der Technik zu überwinden und eine auch in Notsituationen die Sicherheit erhöhende Tür, ins­ besondere Falttür, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Die erfindungsgemäße Tür mit einer Sicherheitseinrichtung weist ein Halteteil und ein im Normalbetrieb der Tür am Halteteil in Dauereingriff stehendes Notauslösebeschlag­ teil auf. Dieses Notauslösebeschlagteil ist bei Aufbringen einer bestimmten Druck- oder Zugkraft auf die Tür mecha­ nisch außer Eingriff mit dem Halteteil und in eine das sich Öffnen der Tür ermöglichende Öffnungsstellung bring­ bar.
Klemmverriegelungseinrichtungen zum lösbaren Verbinden zweier Teile sind an sich vielfältig bekannt. So ist bei­ spielsweise aus der US-PS 4 271 566 die Verwendung eines Klettverschlusses bekannt, welcher zur dauerhaften Verbin­ dung zweier Teile verwendet werden kann, auch wenn die Scherbeanspruchung in Klettverschluß-Ebene liegt.
Andere auf dem Prinzip des Verklemmens beruhende Ver­ schlußkonstruktionen sind beispielsweise aus der DE-GM 72 06 539, der US-PS 5 005 880 sowie der DE 17 70 668 be­ kannt. Es handelt sich dabei stets um Schnappvorrichtun­ gen, die beispielsweise aus einem federbelasteten und eine Schnappöffnung aufweisenden Schnappvorsprung bestehen oder um elastische Schnappfinger, die ein damit zusammenwirken­ des Halteteile zumindest teilweise schnappend übergreifen können.
Die erfindungsgemäße Tür mit einer Sicherheitseinrichtung umfaßt also ein die Sicherheit bei derartigen Türen deut­ lich erhöhendes technischen Konstruktionsprinzip, wonach ein zusätzliches Nutauslösebeschlagteil vorgesehen ist, das im Normalbetrieb fest mit einem beispielsweise orts­ fest verankerten Halteteil verbunden ist. Wird der Druck auf das Türblatt jedoch beispielsweise durch vordrängende Menschenmassen über ein bestimmtes Maß hinaus erhöht, wird das Notauslösebeschlagteil aus seiner Verankerung am Hal­ teteil hinausgedrückt, so daß ein Schwenken der Tür in Fluchtrichtung ermöglicht wird.
Die erfindungsgemäße Tür ermöglicht es somit, daß auch Türen, die im Normalbetrieb entgegen der Fluchtrichtung oder quer zur Durchgangsrichtung öffnen, die Sicherheits­ anforderungen an Fluchttüren erfüllen. Weiterhin kann die Erfindung auch bei Drehflügeltüren eingesetzt werden, wo­ bei gewährleistet werden kann, daß beispielsweise im Fall eines Einklemmens der Drehflügel außer Eingriff mit dem Mitnehmer-Halteteil gebracht wird, so daß Verletzungen vermieden werden können.
Vorzugsweise besteht das Halteteil aus einer im Quer­ schnitt U-förmigen, sich vorzugsweise parallel zur ver­ tikalen Hauptebene der geschlossenen Tür erstreckenden Halteschiene. Diese Halteschiene wirkt vorteilhafterweise mit einem Notauslösebeschlagteil in der Form einer Profil­ schiene mit einem U-förmigen Querschnittsbereich zusammen, wobei ein Schenkel dieses Querschnittsbereichs in die Hal­ teschiene eingreift. Eine derartige Ausführung ermöglicht auf einfache Weise ein sicheres Haltern des Notauslösebe­ schlagteils am Halteteil, so daß Fehlauslösungen im Nor­ malbetrieb vermieden werden.
Die ineinandergreifenden Schenkel des Halteteils und des Notauslösebeschlagteils können allein durch Klemmkraft aneinander gehalten werden. Zusätzlich oder alternativ ist es jedoch auch möglich, daß sie Hintergreifabschnitte aufweisen, mit denen sie sich gegenseitig derart hinter­ greifen, daß eine formschlüssige Verbindung geschaffen wird. Hierbei kann durch eine entsprechende Flexibilität im Bereich der Hintergreifabschnitte und/oder durch eine entsprechende Formgestaltung sichergestellt werden, daß bei Aufbringen einer bestimmten Kraft eine Trennung der Teile ermöglicht wird.
Ist eine automatische Türöffnungs- und Schließvorrichtung mit einer Antriebswelle zum Schwenken des Türblatts oder von Türflügeln vorhanden, ist es zweckmäßig, wenn das Notauslösebeschlagteil im Notsituationsbetrieb um die Drehachse dieser Antriebswelle in die Öffnungsstellung schwenkbar und an der Antriebswelle drehgelagert ist. In diesem Fall kann das Halteteil zweckmäßigerweise an einem Antriebsträger der automatischen Türöffnungs- und Schließ­ vorrichtung befestigt sein.
Im Fall einer Falttür oder einer Schiebetür ist es zweck­ mäßig, wenn das Notauslösebeschlagteil als Führungsschiene für ein Führungselement, insbesondere Führungsrolle, des Falttürflügels oder der Schiebetür ausgebildet ist.
Vorteilhafter Weise ist eine Verriegelungsvorrichtung vorhanden, mit der das Halteteil und das Notauslösebe­ schlagteil in Fällen gegenseitig verriegelbar sind, in denen die Notauslösefunktion außer Betrieb gestellt werden soll. Eine derartige Verriegelungsvorrichtung hat ins­ besondere die Funktion einer Einbruchssicherung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert. In diesen zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Falttür mit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung, wobei die Falttür in geöffneter Position im Normalbetrieb gezeigt ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Falttür von Fig. 1 in der geschlossenen Position,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Falttür von Fig. 1 in der geöffneten Position im Notsitua­ tionsbetrieb,
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht eines Teils der Falttür von Fig. 1 mit wesent­ lichen Teilen der Sicherheitseinrichtung,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V von Fig. 4,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI von Fig. 4, wobei der obenliegende Antriebs­ kasten im Bereich der Antriebswelle zu­ sätzlich schematisch dargestellt ist,
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht eines ver­ größerten Teilbereiches der Tür von Fig. 1, in welcher das Drehführungselement, zur Drehlagerung des Notauslösebeschlagteils und der Mitnehmer zum automatischen An­ trieb eines Türflügels dargestellt sind,
Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII von Fig. 7, wobei der Antriebskasten in gleicher Weise wie in Fig. 6 dargestellt ist,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch das Drehführungs­ teil zur Lagerung des Notauslösebeschlag­ teils,
Fig. 10 eine Draufsicht auf das Drehführungsteil von Fig. 9,
Fig. 11 einen Längsschnitt durch den Mitnehmer zum Öffnen und Schließen eines Türflügels,
Fig. 12 eine Draufsicht auf den Mitnehmer von Fig. 11 und
Fig. 13 eine Querschnittsdarstellung ähnlich zu Fig. 6 oder 8 mit zusätzlicher Verriege­ lungsvorrichtung.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine zweiflügelige Falttür schematisch im Horizontalschnitt von oben in der geöff­ neten Position im Normalbetrieb (Fig. 1), in der ge­ schlossenen Position im Normalbetrieb (Fig. 2) und in der geöffneten Position im Notsituationsbetrieb (Fig. 3) gezeigt. Jeder Türflügel 1, 2 besteht aus zwei Teilflügeln 1a, 1b bzw. 2a, 2b, die mittels geeigneter Drehgelenke oder Scharniere 3 schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Schwenkachse verläuft hierbei vertikal. Die Drehgelen­ ke 3 sind so ausgebildet, daß sie ein weitestgehendes Zusammenfalten der Teilflügel 1a, 1b bzw. 2a, 2b ermögli­ chen, wobei sie parallel nebeneinander zu liegen kommen. Weiterhin ermöglichen die Drehgelenke 3 auch eine fluch­ tende Ausrichtung, in welcher sämtliche Teilflügel 1a, 1b, 2a, 2b in einer Ebene liegen (Fig. 2). Der jeweils äußere Teilflügel 1b, 2b ist mittels Drehlager 6, die beispiels­ weise die Form üblicher Kloben und Bänder haben können, am Türstock bzw. einem damit verbundenen Befestigungsteil 5 angelenkt. Diese Drehlager 6 sind derart ausgebildet, daß die äußeren Teilflügel 1b, 2b um 180° oder sogar darüber hinaus verschwenkt werden können, wie in den Fig. 1 und 3 gezeigt ist. Die Verschwenkung der Tür zwischen der geschlossenen Position gemäß Fig. 2 und der geöffneten Position gemäß Fig. 1 erfolgt automatisch über eine in den Fig. 1 bis 3 nicht dargestellte, nachfolgend noch näher erläuterte Antriebseinrichtung.
Wie aus den Fig. 4 bis 8 ersichtlich ist, ist oberhalb der Türflügel ein querverlaufender horizontaler Antriebs­ träger 7 an einer Wand 8 (Fig. 6) befestigt, beispiels­ weise festgeschraubt. Der Antriebsträger 7 hat die Form eines im Querschnitt L- oder U-förmigen Profilträgers, auf den eine Abdeckung 10 seitlich aufgesteckt sein kann. Die Abdeckung 10 umschließt eine am Antriebsträger 7 gehaltene Antriebseinheit, welche eine Drehbewegung erzeugt, die über eine vertikale Antriebswelle 9 und einen später noch näher erläuterten Mitnehmer 12 auf den Teilflügel 1b über­ tragen wird (Fig. 4 und 7). In gleicher Weise wird die Drehbewegung der Antriebseinheit auf den in den Fig. 4 bis 8 nicht dargestellten Teilflügel 2b auf der anderen Seite der Falttür übertragen.
An der Unterseite des Antriebsträgers 7 ist ein Halteteil in der Form einer Halteschiene 11 mit U-förmigem Quer­ schnitt befestigt. Diese Halteschiene 11 erstreckt sich über die gesamte Breite der Falttür und ist derart ange­ ordnet, daß sich ihre beiden parallelen Schenkel in hori­ zontaler Richtung erstrecken, wobei ihre freien Enden in Fluchtrichtung zeigen. Bei der Halteschiene 11 handelt es sich somit um ein stationäres Teil, das ortsfest an der Unterseite des Antriebsträgers 7 verbleibt. Die Halte­ schiene 11 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel ein sepa­ rates Beschlagteil, kann alternativ jedoch auch einstückig mit dem Antriebsträger 7 ausgebildet sein.
Mit der Halteschiene 11 sind im Normalbetrieb der Falttür zwei Notauslösebeschlagteile 13, 14 in Eingriff, die sich jeweils über die halbe Breite der Falttür erstrecken und zueinander fluchtend ausgerichtet sind. Hierbei weisen ihre zueinander gerichteten Stirnseiten nur einen relativ geringen Abstand von einigen mm auf. Die Notauslösebe­ schlagteile 13, 14 bestehen ebenfalls jeweils aus einer Profilschiene, welche in ihrem oberen Teil einen U-förmi­ gen Querschnittsbereich aufweist. Dieser U-förmige Quer­ schnittsbereich ist wiederum derart angeordnet, daß die beiden parallelen Schenkel waagrecht ausgerichtet sind, wobei jedoch die freien Enden dieser Schenkel gegen die Fluchtrichtung zeigen. Aufgrund dieser Anordnung kann der obere Schenkel des Notauslösebeschlagteils 13, 14 in den entsprechenden Freiraum zwischen den beiden Schenkeln der Halteschiene 11 eingeführt und festgeklemmt werden. Hier­ bei wird der untere Schenkel der Halteschiene 11 in den Freiraum zwischen den beiden Schenkeln der Notauslöse­ beschlagteile 13, 14 eingeführt und festgeklemmt. Die Schenkel bzw. freien Zwischenräume zwischen diesen Schen­ keln werden dabei so dimensioniert, daß die Notauslöse­ beschlagteile 13, 14 einerseits mit der Halteschiene 11 mit einer ausreichend großen Kraft aneinander gehalten werden, daß im Normalbetrieb an der Falttür die Eingriffs­ verbindung aufrechterhalten wird. Andererseits ist die Ausgestaltung derart getroffen, daß beim Auftreten einer bestimmten Kraft in Fluchtrichtung, die oberhalb der im Normalbetrieb der Falttür auftretenden Kräfte liegt, die Notauslösebeschlagteile 13, 14 außer Eingriff mit der Halteschiene 11 gebracht werden. Das Zusammenhalten der Halteschiene 11 und der Notauslösebeschlagteile 13, 14 kann allein durch Klemmkraft sichergestellt werden. Zu­ sätzlich können jedoch auch die Schenkel dieser Teile Hintergreifabschnitte aufweisen, um beispielsweise ein gegenseitiges Verhaken sicherzustellen und Fehlauslösungen im Normalbetrieb zu vermeiden. Es ist insbesondere auch möglich, daß die Halteschiene 11 und die Notauslösebe­ schlagteile 13, 14 im Normalbetrieb der Falttür mittels einstellbarer Kugelschnäpper aneinandergehalten werden.
In Fig. 4 sind die Halteschiene 11 und das Notauslöse­ beschlagteil 13 lediglich aus Gründen der deutlicheren Darstellung schraffiert gezeichnet; diese Schraffur soll jedoch keine Schnittdarstellung kennzeichnen.
Wie weiterhin aus den Fig. 6 und 8 ersichtlich ist, er­ strecken sich im Anschluß an den U-förmigen Querschnitts­ bereich der Notauslösebeschlagteile 13, 14 zwei äußere, längs verlaufende Führungsstege 15, 16 vertikal nach un­ ten, die zwischen sich einen Freiraum freilassen. Dieser Freiraum bildet einen auf der Unterseite der Notauslöse­ beschlagteile 13, 14 entlang verlaufenden Aufnahmeraum für Mittelführungsrollen 17, 18. Diese Mittelführungsrollen 17, 18 sind um eine vertikale Achse drehbar an entspre­ chenden Rollenträgern gelagert, die an den inneren Teil­ flügeln 1a, 2a, vorzugsweise auf deren Oberseite in un­ mittelbarer Nähe der aufeinanderzu gerichteten Endbereiche der gegenüberliegenden Teilflügel 1a, 2a befestigt sind. Die Mittelführungsrollen 17, 18 stehen somit von unten in die Notauslösebeschlagteile 13, 14 hinein und laufen beim Öffnen und Schließen der Falttür in dem erwähnten nach unten offenen Freiraum der Notauslösebeschlagteile 13, 14, wobei sie von den Führungsstegen 15, 16 seitlich geführt werden. Die Notauslösebeschlagteile 13, 14 dienen somit gleichzeitig als Führungsschienen für die Mittelführungs­ rollen 17, 18.
Die Türflügel bestehen im wesentlichen aus einem im Quer­ schnitt H-förmigen oberen Profil 19 und einem im Quer­ schnitt ebenfalls H-förmigen bodenseitigen Profil 20, die in bekannter Weise an ihren Enden mit Vertikalprofilen verbunden sind und zwischen sich eine doppelwandige Glas­ scheibe 21 aufnehmen.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, ist das Notauslösebeschlagteil 13 mittels eines Drehführungsele­ ments 22 drehbar um einen unteren Abschnitt der Antriebs­ welle 9 gelagert. Dieses Drehführungselement 22 ist in den Fig. 9 und 10 detailliert dargestellt. Es besteht aus einer horizontalen Befestigungslasche 23 und einem Buch­ senabschnitt 24, welcher die Antriebswelle 9 umgibt und mittels im einzelnen nicht näher dargestelltem Gleit- oder Wälzlager am Wellenschaft gelagert ist. Die Befestigung des Notauslösebeschlagteiles 13 an der Befestigungslasche 23 erfolgt über zwei Schrauben, die in entsprechende Boh­ rungen 25 in der Befestigungslasche 23 hindurchgeführt werden.
Das automatische Öffnen und Schließen der Türflügel er­ folgt über den bereits erwähnten Mitnehmer 12, der in den Fig. 11 und 12 näher dargestellt ist. Dieser Mitnehmer 12 weist eine Mittelbohrung 26 auf, in die das untere Ende der Antriebswelle 9 drehfest eingeführt ist. Die drehfeste Verbindung kann beispielsweise durch einen Preßsitz oder durch eine formschlüssige Verbindung, beispielsweise eine Keilnutenverbindung, hergestellt werden. Zum anderen Ende hin weist der Mitnehmer 12 wiederum zwei Bohrungen 27 zum Durchführen von Befestigungsschrauben auf, welche mit dem oberen Profil 19 des äußeren Teilflügels 1b verschraubt werden.
Im Bereich des gegenüberliegenden Türflügels 2b sind in gleicher Weise ein mit dem Notauslösebeschlag 14 in Ver­ bindung stehendes Drehführungselement und ein Mitnehmer 12 für den Teilflügel 2b vorgesehen.
Beim Drehen der Antriebswelle 9 mittels der nicht darge­ stellten Antriebseinheit werden die Teilflügel 1b, 2b über die Mitnehmer 12 geschwenkt, wie beispielsweise in Fig. 1 dargestellt. Hierbei werden die inneren Teilflügel 1a, 2a ebenfalls mitgeschwenkt, wobei deren Schwenkbewegung einerseits durch die Anlenkung mittels der Drehgelenke 3 als auch durch die Führung im Bereich ihrer freien Enden durch die Mittelführungsrollen 17, 18 bestimmt wird. Wäh­ rend der normalen Öffnungs- und Schließbewegung bleiben die Notauslösebeschlagteile 13, 14 in Eingriff mit der Halteschiene 11 und bewegen sich somit nicht mit. Ist die Falttür dagegen geschlossen, wie in Fig. 2 dargestellt, und wird in diesem geschlossenen Zustand ein starker Druck auf die Türflügel 1, 2 in Fluchtrichtung ausgeübt, werden die Notauslösebeschläge 13, 14 außer Eingriff mit der Halteschiene 11 gebracht und drehen sich mittels der Dreh­ führungselemente 22 um die Antriebswelle 9. Hierdurch ist es möglich, daß die Türflügel 1, 2 in Fluchtrichtung um 90° geöffnet werden, wie in Fig. 3 dargestellt.
Zur Sicherheit gegen Einbruch und gegen unbeabsichtigtes Betätigen der erläuterten Sicherheitseinrichtung kann wei­ terhin eine in Fig. 13 dargestellte Verriegelungsvor­ richtung 28 vorgesehen sein. Diese Verriegelungsvorrich­ tung 28 besteht im wesentlichen aus einem vertikalen Ver­ riegelungsstift 29, der entsprechende fluchtende Vertikal­ bohrungen in der Halteschiene 11 und den Notauslösebe­ schlagteilen 13, 14 durchdringen kann und damit ein gegen­ seitiges Lösen dieser Teile auch bei starkem Druck auf die Türflügel 1, 2 verhindert. Um die Sicherheitseinrichtung wieder in Betrieb zu nehmen, wird der Verriegelungsstift 29 nach oben aus den entsprechenden Bohrungen herausgezo­ gen. Die Vertikalbewegung des Verriegelungsstiftes 29 kann über einen Bowdenzug 30 erfolgen, wie dargestellt, oder über andere geeignete Stellmittel wie beispielsweise Elek­ tromagnete. Zweckmäßigerweise wird die Verriegelungsvor­ richtung 28 beim Abschließen der Falttür automatisch akti­ viert und beim Aufschließen automatisch außer Eingriff gebracht.
Obwohl die Sicherheitseinrichtung anhand einer Falttür beispielhaft beschrieben wurde, ist ohne weiteres möglich, diese Sicherheitseinrichtung auch bei normalen Schwenktü­ ren oder bei Drehflügeltüren einzusetzen. Bei Schwenktüren übernimmt das Notauslösebeschlagteil 13, 14 die Funktion derjenigen Türstocklängenabschnitte, an denen die Tür normalerweise anschlägt. Bei Drehflügeltüren erstreckt sich das Halteteil zweckmäßigerweise horizontal oberhalb der Drehflügel, die im Bereich der Drehachse der Tür zu­ sätzlich drehgelagert sind.

Claims (19)

1. Tür, insbesondere Falttür, mit einer An­ triebseinrichtung zum gesteuerten Öffnen und Schließen der Türe, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine Si­ cherheitseinrichtung vorgesehen, worüber die Tür in an sich geschlossener Stellung in einer Notsituation in Öffnungsstellung bringbar ist, wozu die Sicherheits­ einrichtung ein Halteteil (11) und ein im Normalbetrieb der Tür am Halteteil (11) in Dauereingriff stehendes Notauslösebeschlagteil (13, 14) aufweist, das in einer Notsituation beim Aufbringen einer bestimmten Druck- oder Zugkraft auf die Tür mechanisch außer Eingriff mit dem Halteteil (11) und in eine das Öffnen der Tür in Fluchtrichtung ermöglichende Öffnungsstellung bringbar ist.
2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) aus einer im Querschnitt U-förmigen Halteschiene besteht, die sich parallel zur einer durch die geschlossene Tür gebildeten Ebene erstreckt.
3. Tür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Halteschiene (11) zumindest im wesentlichen über die gesamte Türbreite erstreckt.
4. Tür nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) aus einer Profilschiene mit einem Klauenabschnitt besteht, der mit der Halteschiene (11) form- und/oder kraftschlüssig in Eingriff haltbar ist.
5. Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Klauenabschnitt mit der Halteschiene (11) mittels eines einstellbaren Kugelschnäppers in Eingriff haltbar ist.
6. Tür nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) aus einer Profilschiene mit einem U-förmigen Quer­ schnittsbereich besteht, wobei ein Schenkel des Quer­ schnittsbereiches in die Halteschiene (11) eingreift.
7. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß, das Halteteil (11) und/oder das Notauslösebeschlagteil (13, 14) Hintergreifabschnitte aufweisen, mit denen sie sich gegenseitig hintergreifen.
8. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Notauslösebeschlagteil (13, 14) zumindest im wesentlichen über die Breite des Türflügels (1, 2) erstreckt.
9. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) im Notsituationsbetrieb um die gleiche Schwenkachse wie die Tür in die Öffnungsstellung schwenkbar ist.
10. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) an einem Antriebsträger (7) einer automatischen Türöffnungs- und - schließvorrichtung befestigt ist.
11. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) und das Notauslösebeschlagteil (13, 14) horizontal oberhalb der Türflügel (1, 2) angeordnet sind.
12. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) stationär am Antriebsträger (7) oder an einem am Türstock oder einer Wand (8) befestigten Türelement befestigt ist.
13. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) im Notsituationsbetrieb um die Drehachse einer Antriebswelle (9) zum automatischen Türöffnen und -schließen in die Öffnungsstellung schwenkbar ist.
14. Tür nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) an der Antriebswelle (9) drehgelagert ist.
15. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) als Führungsschiene für ein Führungselement eines Falz­ flügels oder einer Schiebetür ausgebildet ist.
16. Tür nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement aus einer Führungsrolle besteht.
17. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Notauslösebeschlagteil (13, 14) als Anschlagelement für das Türblatt einer Schwenktür in der geschlossenen Position der Tür ausgebildet ist.
18. Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) als ein zusammen mit den Drehflügeln einer Drehflügeltür rotierendes Teil ausgebildet und das Notauslösebeschlagteil (13, 14) fest mit dem entsprechenden Drehflügel verbunden ist.
19. Tür nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (11) und das Notaus­ lösebeschlagteil (13, 14) gegenseitig mittels einer Verriegelungsvorrichtung (28) verriegelbar sind.
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