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DE19544361B4 - Abschirmung für einen elektrischen Stecker und abgeschirmter elektrischer Stecker - Google Patents

Abschirmung für einen elektrischen Stecker und abgeschirmter elektrischer Stecker Download PDF

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DE19544361B4
DE19544361B4 DE19544361A DE19544361A DE19544361B4 DE 19544361 B4 DE19544361 B4 DE 19544361B4 DE 19544361 A DE19544361 A DE 19544361A DE 19544361 A DE19544361 A DE 19544361A DE 19544361 B4 DE19544361 B4 DE 19544361B4
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DE
Germany
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front part
opening
shielding
tongues
plug
Prior art date
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DE19544361A
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DE19544361A1 (de
Inventor
Wilhelmus Johannes Brummans
Robert-Jan Hogeveen
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Whitaker LLC
Original Assignee
Whitaker LLC
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/648Protective earth or shield arrangements on coupling devices, e.g. anti-static shielding  
    • H01R13/658High frequency shielding arrangements, e.g. against EMI [Electro-Magnetic Interference] or EMP [Electro-Magnetic Pulse]
    • H01R13/6581Shield structure
    • H01R13/6582Shield structure with resilient means for engaging mating connector
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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Abstract

Abschirmung für einen elektrischen Stecker, insbesondere für einen Buchsenstecker, mit folgenden Merkmalen:
a) die Abschirmung (1) weist ein Basisteil (5) und ein einstückiges Frontteil (6) auf,
b) das Frontteil (6) weist eine Frontseite (7) mit zumindest einer Öffnung (8) zur Aufnahme eines komplementären Steckers auf,
c) das Frontteil (6) ist mit seiner Rückseite am Basisteil (5) fixiert,
d) das Frontteil (6) weist eine obere Wand (9), zwei Seitenwände (10, 11) und einen Boden (12) auf,
e) von zwei gegenüberliegenden Rändern der Öffnung (8) erstreckt sich je eine Zunge (14, 15), die nach innen gebogen ist,
f) von einem weiteren Rand der Öffnung (8) erstrecken sich zwei zusätzliche Zungen (18, 19), die nach innen gebogen sind,
g) wobei die Zungen (14, 15), die sich von gegenüberliegenden Rändern der Öffnung (8) erstrecken, an ihrem freien Ende eine in der Zungenebene abgewinkelte Nase (16, 17)...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abschirmung für einen elektrischen Stecker, Insbesondere für einen Buchsenstecker, wobei die Abschirmung ein Frontteil aufweist, das Frontteil eine Frontseite mit zumindest einer Öffnung zur Aufnahme eines komplementären Steckers aufweist, das Frontteil eine obere Wand, zwei Seitenwände und einen Boden aufweist, und sich von zwei gegenüberliegenden Rändern der Öffnungen je eine Zunge erstreckt, die nach innen gebogen ist. Die Erfindung betrifft weiter einen abgeschirmten elektrischen Stecker mit einem dielektrischen Gehäuse mit einer Stirnseite, die eine Vertiefung zur Aufnahme eines komplementären Steckers aufweist, und mit einer Abschirmung wie oben beschrieben.
  • Es ist für viele Anwendungen nötig, elektrische Stecker elektromagnetisch abzuschirmen. Insbesondere bei modularen Buchsensteckern, die zur Datenübertragung in LANs eingesetzt werden ist eine Schirmung notwendig. Dabei müssen die EIA/TIA 568-A Anforderungen für Kategorie 5 Anwendungen oft erreicht oder sogar übertroffen werden. Die Abschirmungen der Stecker reduzieren die Empfindlichkeit gegenüber externem Rauschen aber auch die Abstrahlung nach aussen. Dadurch wird eine höhere Datenübertragungsgeschwindigkeit als bei nicht abgeschirmten Steckern ermöglicht. Es ist typisch, dass ein elektrischer Stecker in einem metallischen Umgehäuse montiert wird und dass bei einem Buchsenstecker dieses Umgehäuse Zungen aufweist, die in die Vertiefung zur Aufnahme eines komplementären Steckers hineinreichen. Bislang war es bekannt, solche Zungen an zwei gegenüberliegenden Seiten vorzusehen. Dies ist ein Kompromiss zwischen der erlaubten Abstrahlung einerseits und der Einfachheit der Abschirmung andererseits.
  • In US 5 288 248 A wird ein vollständig abgeschirmter Verbinder beschrieben. Hierbei weist ein U-förmig geformter Frontteil eine kreisförmige Öffnung auf, wobei eine Mehrzahl von Zungen sich nach innen von dem äußeren Rand erstreckt, um eine externe leitende Abschirmung eines korrespondierenden Verbinders aufzunehmen.
  • Die DE 42 12 007 A1 betrifft eine Abschirmungsanordnung für Durchbrüche an einem HF-dichten Gehäuse, bei der die Wandungen der Gehäusedurchbrüche mit einer kreisförmigen, außerhalb des Gehäuses liegenden Kontaktfeder verbunden sind, welche nach innen gerichtete Federzungen aufweist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Abschirmung für einen elektrischen Stecker und einen abgeschirmten elektrischen Stecker anzugeben, deren Abschirmungseigenschaften verbessert sind. Diese Aufgabe wird in Bezug auf die Abschirmung durch eine Abschirmung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst und in Bezug auf den elektrischen Stecker durch einen elektrischen Stecker mit einer Abschirmung mit den Merkmalen des Patentanspruches 6 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Abschirmung weist ein Basisteil und ein Frontteil auf, wobei das Frontteil auf der Vorderseite eine Öffnung zur Aufnahme eines komplementären Steckers aufweist. Von zwei gegenüberliegenden Rändern der Öffnung erstreckt sich je eine Zunge in das Innere der Öffnung und von einem weiteren Rand der Öffnung erstrecken sich zwei zusätzliche Zungen, die nach innen gebogen sind. Diese Zungen reichen in den Bereich, der zur Aufnahme eines komplementären Steckers dient, hinein. Sie verringern die Abstrahlung gegenüber älteren Anordnungen erheblich, wie beispielsweise aus 2 ersichtlich ist. Dabei wurde eine Messung der induzierten Leistung in Abhängigkeit von der Frequenz durchgeführt. Die durchgezogene Linie stellt die Messwerte der alten Konfiguration (mit zwei Zungen an gegenüberliegenden Rändern der Öffnung) und die gestrichelte Linie die Messwerte der neuen erfindungsgemässen Konfiguration dar. Eine erhebliche Verbesserung ist deutlich ersichtlich.
  • Es ist weiter von Vorteil, dass das Frontteil einstückig ausgeführt ist und sehr einfach hergestellt werden kann. Das Frontteil kann durch Stanzen und Formen aus einer Metallplatte hergestellt werden.
  • Zur Halterung des elektrischen Steckers, insbesondere des Buchsensteckers in der Abschirmung sind an den Zungen, die sich von gegenüberliegenden Rändern der Öffnung nach innen erstrecken abgewinkelte Nasen vorgesehen. Durch diese Nasen kann erreicht werden, dass nur die Abschirmung, nicht jedoch der elektrische Stecker geändert werden muss, wenn man von der bisher bekannten Abschirmungsversion auf die neue Abschirmungsversion umstellt. Dadurch können erhebliche Kosten eingespart werden.
  • Das Frontteil weist einen Teil des Verschlussmechanismus mit einer Trägerplatte oder Konsole auf, der ebenfalls durch Stanz- und Prägvorgänge aus der Metallplatte hergestellt werden kann. Er besteht aus zwei halbkegelförmigen Auswölbungen, die als Rastmittel dienen.
  • Das einstückige Frontteil wird in einem Basisteil befestigt, indem es durch eine Durchgangsöffnung in diesem Basisteil von hinten bis zu einem Anschlag hindurchgeschoben wird. Der Anschlag wird von nach aussen umgebogenen Laschen gebildet, die sich an der von der Frontseite abgewandten Seite von zwei gegenüberliegenden Seitenwänden erstrecken.
  • Es ist von grossem Vorteil, dass das Frontteil im Basisteil federnd gehalten wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die von der Frontseite des Frontteils abgewandten Ecken der oberen Wand, der Seitenwände und des Bodens nach aussen geknickt sind. Diese Wände weisen dadurch eine Federwirkung auf und drücken gegen die Aussenränder der Durchgangsöffnung beim Einschieben des Frontteils durch diese Durchgangsöffnung.
  • In die Abschirmung ist von hinten ein elektrischer Stecker einschiebbar. Die Zungen an der Öffnung greifen in die Vertiefung dieses elektrischen Steckers ein, die zur Aufnahme eines komplementären Steckers dient.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figuren erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemässe Abschirmung mit einem elektrischen Stecker,
  • 2 ein Diagramm in dem die gemessene Abstrahlung gegen die Frequenz aufgetragen ist,
  • 3 ein gestanztes noch nicht geformtes einstückiges Frontteil, und
  • die 4a bis 4c verschiedene Ansichten des gestanzten und gefalteten Frontteils.
  • 1 zeigt eine Abschirmung 1 für einen elektrischen Stecker 2. Der elektrische Stecker weist ein dielektrisches Gehäuse 3 auf und eine Anzahl von Kontakten 4. Bei dem elektrischen Stecker 2 handelt es sich um einen Buchsenstecker, in den ein weiterer komplementärer Stecker eingebracht werden kann.
  • Die Abschirmung 1 besteht aus einem Basisteil 5 und einem einstückigen Frontteil 6. Das Frontteil 6 weist eine Frontseite 7 mit einer Öffnung 8 auf. Die Öffnung 8 dient zur Aufnahme eines komplementären Steckers. Das Frontteil 6 ist mit der Rückseite am Basisteil 5 fixiert. Das Frontteil 6 ist aus einem einzigen gestanzten Teil hergestellt. Wie in 3 ersichtlich wird dieses gestanzte Teil gefaltet und geprägt. Es weist eine obere Wand 9, zwei Seitenwände 10 und 11 und einen Boden 12 auf. Im Boden 12 befinden sich zwei halbkegelförmige Auswölbungen 13, die als Rastmittel zur Befestigung des gesamten Steckers in einer Konsole dienen. Von gegenüberliegenden Rändern der Öffnung 8 erstrecken sich Zungen 14 und 15, die nach innen gebogen werden und sich in die Vertiefung des Steckergehäuses, die zur Aufnahme des komplementären Steckers dient, erstrecken. Die beiden Zungen weisen an ihren freien Enden jeweils eine Nase 16, 17 auf, die in der Zungenebene abgewinkelt. Von einem weiteren Rand der Öffnung 8 erstrecken sich zusätzliche Zungen 18, 19. Auch diese Zungen werden nach innen gebogen. Wie das fertige Frontteil aussieht, ist den 4a bis 4c zu entnehmen. Aus diesen Figuren ist besonders deutlich erkennen, dass die der Rückseite zugewandten Ecken der oberen Wand, der Seitenwände und des Bodens jeweils nach aussen umgebogen sind. Dies erzeugt eine Federwirkung der Wände und hält das Frontteil im Basisteil fest, wenn das Frontteil durch eine Durchgangsöffnung im Basisteil gesteckt wird und die umgebogenen Laschen 20 und 21 als Anschlag dienen. Durch die zusätzlichen Zungen in der Öffnung 8 wird eine erheblich bessere Abschirmung erreicht. Ein Anbringen dieser zusätzlichen Zungen ist jedoch nur möglich, wenn die bisher vorhandenen Zungen von ihrem angestammtem Platz weiter nach oben verschoben werden.

Claims (7)

  1. Abschirmung für einen elektrischen Stecker, insbesondere für einen Buchsenstecker, mit folgenden Merkmalen: a) die Abschirmung (1) weist ein Basisteil (5) und ein einstückiges Frontteil (6) auf, b) das Frontteil (6) weist eine Frontseite (7) mit zumindest einer Öffnung (8) zur Aufnahme eines komplementären Steckers auf, c) das Frontteil (6) ist mit seiner Rückseite am Basisteil (5) fixiert, d) das Frontteil (6) weist eine obere Wand (9), zwei Seitenwände (10, 11) und einen Boden (12) auf, e) von zwei gegenüberliegenden Rändern der Öffnung (8) erstreckt sich je eine Zunge (14, 15), die nach innen gebogen ist, f) von einem weiteren Rand der Öffnung (8) erstrecken sich zwei zusätzliche Zungen (18, 19), die nach innen gebogen sind, g) wobei die Zungen (14, 15), die sich von gegenüberliegenden Rändern der Öffnung (8) erstrecken, an ihrem freien Ende eine in der Zungenebene abgewinkelte Nase (16, 17) aufweisen.
  2. Abschirmung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontteil (6) durch Stanzen und Formen aus einer Metallplatte hergestellt ist.
  3. Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Boden (12) zwei halbkegelförmige Auswölbungen (13) vorgesehen sind, die auf der der Frontseite (7) abgewandten Seite ihre geöffnete Stirnfläche aufweisen.
  4. Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (10, 11) an der von der Frontseite (7) abgewandten Seite je eine nach aussen umgebogene Lasche (20, 21) vorgesehen ist.
  5. Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Frontseite (7) abgewandten Ecken der oberen Wand (9), der Seitenwände (10, 11) und des Bodens (12) leicht nach aussen geknickt sind.
  6. Abgeschirmter elektrischer Stecker mit einer Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und mit einem dielektrischen Gehäuse (3), das eine Stirnseite aufweist, wobei die Stirnseite eine Vertiefung zur Aufnahme eines komplementären Steckers aufweist, und wobei die Zungen (14, 15, 18, 19) des Frontteils (6) der Abschirmung (1) in die Vertiefung hineinragen.
  7. Abgeschirmter elektrischer Stecker nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das dielektrische Gehäuse von den Zungen (14, 15) im Frontteil (6) gehalten wird.
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