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DE19544167A1 - Verwendung von Interferon-ß zur Behandlung von Bronchialkarzinom bei Bestrahlungstherapie - Google Patents

Verwendung von Interferon-ß zur Behandlung von Bronchialkarzinom bei Bestrahlungstherapie

Info

Publication number
DE19544167A1
DE19544167A1 DE1995144167 DE19544167A DE19544167A1 DE 19544167 A1 DE19544167 A1 DE 19544167A1 DE 1995144167 DE1995144167 DE 1995144167 DE 19544167 A DE19544167 A DE 19544167A DE 19544167 A1 DE19544167 A1 DE 19544167A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
interferon
patient
treatment
radiation therapy
preceding ansprü
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995144167
Other languages
English (en)
Inventor
Torsten Dr Strohmeyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayer Pharma AG
Original Assignee
Schering AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schering AG filed Critical Schering AG
Priority to DE1995144167 priority Critical patent/DE19544167A1/de
Priority to AU76259/96A priority patent/AU7625996A/en
Priority to PCT/EP1996/005044 priority patent/WO1997018830A1/de
Publication of DE19544167A1 publication Critical patent/DE19544167A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K38/00Medicinal preparations containing peptides
    • A61K38/16Peptides having more than 20 amino acids; Gastrins; Somatostatins; Melanotropins; Derivatives thereof
    • A61K38/17Peptides having more than 20 amino acids; Gastrins; Somatostatins; Melanotropins; Derivatives thereof from animals; from humans
    • A61K38/19Cytokines; Lymphokines; Interferons
    • A61K38/21Interferons [IFN]
    • A61K38/215IFN-beta

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Bioinformatics & Cheminformatics (AREA)
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  • Zoology (AREA)
  • Gastroenterology & Hepatology (AREA)
  • Proteomics, Peptides & Aminoacids (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Medicines That Contain Protein Lipid Enzymes And Other Medicines (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von einem Interferon-β zur Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von Bronchialkrebs, insbesondere Non-Small-Cell-Lung Cancer während und nach der Bestrahlung.
Stand der Technik Bronchialkrebs
Jedes Jahr erkranken etwa 150 000 Patienten an Lungenkrebs in den USA, wobei die meisten der Patienten in fortgeschrittenen Stadium innerhalb von einem Jahr nach der ersten Diagnose sterben. Lungenkrebs nimmt in der Anzahl der befallen Patienten zu. Die histologische Klassifizierung der primären Lungen-Neoplasmen, die von der Weltgesundheits-Organisation 1977 empfohlen wurde, sollte im weiteren verwendet werden. Die verschiedenen Zelltypen haben unterschiedliche natürliche Entwicklungsgeschichten und sie reagieren unterschiedlich auf Therapieansätze. Daher ist eine korrekte histologische und etiologische Klassifizierung für die Heilungsbemühungen notwendig. Zwei große Gruppen an Tumorerkrankungen sind dabei dominant: Klein-Zell Tumore (Small-Cell Carcinoma) und Nicht-Kleinzell Tumore (Non- Small-Cell Carcinoma). Die letztere Gruppe umfaßt die Epidermoide Form, das Adenokarzinom und das Großzellkarzinom (Large Cell Carcinoma). Dabei wird die Gruppe der Non-Small-Cell Carcinoma sowohl mit Radiotherapie als auch mit chirurgischen Mitteln behandelt. Es hat sich herausgestellt, das Non- Small-Cell Carcinoma nicht sonderlich stark auf eine Chemotherapie reagiert.
Zytostatika sind ausführlich in BRUHN: Zytostatika Fibel, Stuttgart: Schattauer 1985 und KUSCHINSKY und LÜLLMANN: Kurzes Lehrbuch der Pharmakologie und Toxikologie, Stuttgart: Thieme Verlag, 1987, Seiten 481-490.
Der größte Teil an Lungentumoren wird durch inhalierte Karzinogene und durch Tumor - Promotoren hervorgerufen, die durch Zigarettenrauch in die Bronchien und die Lunge gelangen. Die schlechte Prognose für die meisten Patienten mit Lungenkrebs erfordert die verstärkte Anstrengung, zugeschnittene, spezifische Therapieansätze zu entwickeln und auszuarbeiten. Kombinationen aus unter­ schiedlichen Behandlungsverfahren bieten sich an, wobei jedoch aufgrund der schlechten Vorausberechenbarkeit und der problematischen Voraussage der Therapie-Erfolgsaussicht individuelle Behandlungsmethoden allein zum gewünschten Ziel führen.
Lungenkrebs wird nicht als eine Krankheit angesehen, welche primär genetisch bedingt ist. Die hohe Anzahl molekular genetischer Schädigungen in den Tumorzellen zeigt, daß Lungenkrebs, wie andere Krebsarten des Epithel­ gewebes, ein mehrstufiger Prozeß ist, bei dem sowohl Karzinogene als auch Tumorpromotoren für das Tumorwachstum verantwortlich sind.
Bei Patienten mit Non-Small-Cell-Lung Cancer der Stadien I und II, die eine Operation tolerieren können, ist die Entfernung von Teilen der Lunge sinnvoll. Im Stadium IIIa, bei dem der Tumor schon fortgeschritten ist, sollte unter Beachtung der kardiopulmonaren Funktionen größere Teile der Lunge, Teile des Kreislaufsystems und der Bronchien entfernt werden.
Der Einsatz der Chemotherapie bei Non-Small-Cell-Lung Cancer erfordert eine sorgfältige Abwägung, um die Vorteile und die Toxizität der Behandlung richtig einzuschätzen. Etwa 30 bis 40% der Patienten lassen sich mit einer Kombination verschiedener Substanzen aus der Gruppe der Chemotherapeutika erfolgreich behandeln. Jedoch ist lediglich in weniger als 5% der Fälle ein vollständiger Rückgang des Tumors zu beobachten. Derartige Patienten haben eine berechtigte Aussicht auf eine deutlich erhöhte Überlebensrate verglichen mit den Patienten, welche nicht auf die Chemotherapeutika reagieren. Grundsätzlich besitzen jedoch die auf Chemotherapie gut antwortenden Patienten auch ohne Behandlung eine generell bessere Prognose.
Insbesondere Patienten, die sich im Stadium I bis III befinden, sind zur Radio­ therapie geeignet. Dabei wird diese Behandlung dann ausschließlich einge­ setzt, wenn eine Operation nicht möglich oder mit Komplikationen verbunden ist.
Bestrahlungstherapie und Bestrahlungspause
Die Strahlungstherapie kann auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen. So ist das Strahlungsfeld und die Dosisgröße im Bereich der Therapie klar umrissen. DIN 6814 vom 3. Dezember 1985 (Deutsche Industrienorm) gibt einen fest umrissenen Rahmen für den Ablauf der Strahlungstherapie vor.
Eine Bestrahlungstherapie besteht somit aus einer Vielzahl aufeinander folgender Bestrahlungen, welche in sich geschlossen eine Therapieeinheit bilden.
Eine Bestrahlungspause umfaßt die Zeiträume, die zwischen Bestrahlungstherapien liegt.
Interferon
Die in Nature, 286, p 2421(1980) verwendete Nomenklatur für die Gruppe der Interferone soll verwendet werden. Zwei Klassen von Interferonen sind bekannt. Interferone der Klasse I sind kleine, säurestabile Glycoproteine, die Zellen re­ sistent gegen virale Infekte machen. Die Interferone der Klasse II sind säure­ labil. Drei Gruppen an Interferonen sind bekannt: Interferon-α, Interferon-β und Interferon-γ. Die Struktur von Interferon-β bezüglich der DNA-Sequenz und der Aminosäure-Sequenz ist in der europäischen Patentanmeldung EP-0 028 033 beschrieben. Interferon-β zeigt biologische Aktivität in glycosilierter oder un­ glycolisierter Form. (W. E. Stewart et al. (1979) Virology 97: 473-476). Inter­ feron-β ist üblicherweise nicht in normalen oder gesunden Zellen nachweisbar. Erst wenn diese Zellen Interferon-β-Induktoren ausgesetzt werden, wird das Interferon-β exprimiert. Üblicherweise sind Viren gute Interferon-β-Induktoren jedoch sind auch nicht-virale Induktoren bekannt (S. Baron and F. Dianzani (eds.) (1977) Texas Reports an Biology And Medicine, 35: ("Texas Report") pp 526-540.
Humanes Interferon wird seit langem mit Erfolg bei der Behandlung von einigen viralen Infektionen und Krebserkrankungen eingesetzt.
Neben dem humanen Interferon-β sind Derivate bekannt, die sich durch den Austausch von Aminosäuren auszeichnen. So wird in der europäischen Patent­ anmeldung EP 0 218 825 ein rekombinantes Interferon-β beschrieben, das in der Position 17 an Stelle eines Cysteins ein Serin besitzt. Diese Modifikation besitzt ebenfalls biologische Aktivität.
Ein weiteres modifiziertes, humanes Interferon-β ist bekannt, das über eine Deletion in der Position 1, über eine Substituierung in der Position 17 durch Serin und über eine nicht vorhandene Gylkosilierung verfügt. Auch diese Substanz ist biologisch aktiv.
Kombination von Interferon-β und Radiotherapie
Eine geringe Anzahl an Untersuchungen wurden gemacht, um die Kombination von Interferon-β mit der Bestrahlungstherapie zu kombinieren.
DRITSCHILO et al. Am. J. Clinic. Onc. 5 : 79 (1982) untersuchte den Effekt von Interferon-β auf die Bestrahlungsreaktion von Mauszellen 3T3 in Gewebe­ kulturen. Ein artspezifischer Betrag an Bestrahlung tötet die 3T3 Zellen ab. Dabei wurde Maus-L-Zellen Interferon zu den Kulturen hinzugegeben, wodurch die Überlebenrate der Zellen erhöht wurde. Jedoch war der Effekt dann nicht überzeugend, wenn die Zellen im sub-letalen Bereich bestrahlt wurden.
NAMBA et al. Cancer 54: 2262 (1984) bestätigte die Ergebnisse von DRITSCHILO, indem der HeLa-Zellen verwendete.
GOULD et al., J. Interferon Research 4: 123 (1984) beobachtete eine in vitro Bestrahlungssensitivierung bei humanem Bronchialkarzinom mittels Interferon- β.
Bei einer kombinierten Behandlung mit Bestrahlung und Interferon-β beobach­ tete NEDERMAN et al. Acta Radiologica Oncology, 21 : 231 (1982) eine starke Wachstumsabnahme bei humanen Glioma - Zellkulturen im Vergleich zu Zellen, welche entweder mit Interferon-β oder mit Bestrahlung behandelt worden sind.
MAHALEY et al. J. Bio. Res. Modifiers 3 : 19 (1984) berichtet über eine Phase I Studie bei einer kombinierten Behandlung mit Interferon-β und Bestrahlung. Er behandelte neun Patienten, welche einen anaplastischen Glioma - Tumor besaßen. Die Therapieerfolge waren mit der kombinierten Behandlung mit BCNA, einem Zytostatikum, und Bestrahlung vergleichbar. Andere Berichte zeigen einen unerwarteten Anstieg der Toxizität, wenn eine kombinierte Therapie eingesetzt wird.
Aufgabe der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung, die gezielte Verwendung von einem Interferon-β im Zusammenhang mit einer Bestrahlung anzubieten, um Patienten mit Bron­ chialkrebs oder Non-Small-Cell-Lung Cancer zu behandeln.
Lösung der Aufgabe
Die Aufgabe wird durch eine Verwendung von mindestens einem Interferon-β zur Herstellung eines Medikamentes zur Behandlung von einem Patienten mit Bronchialkrebs gelöst,
  • (i) wobei der Patient zeitgleich mit Bestrahlungstherapie
    • a) Interferon-β oder
    • b) mindestens ein Zytostatikum oder
    • c) eine Kombination aus Interferon-β und mindestens einem Zytostatikum
  • erhält, und
  • (ii) wobei der Patient zusätzlich
    • (a) während mindestens eines Teiles der Bestrahlungspause oder
    • (b) während mindestens eines Teiles der Zeit nach der Bestrahlungstherapie
  • Interferon-β erhält.
Bevorzugt ist eine erfindungsgemäße Verwendung von mindestens einem Interferon-β zur Herstellung eines Medikamentes zur Behandlung von einem Patienten, bei dem der Bronchialkrebs die Form Non-Small-Cell-Lung Cancer ist.
Überraschender Weise wurde gefunden, daß bei einer kontinuierlichen Behandlung eines Bronchialkrebses oder eines Non-Small-Cell-Lung Cancer mit Hilfe des Interferon-β das Tumorwachstum effektiver gehemmt wurde, als wenn ausschließlich nur während der Bestrahlungstherapie das Interferon-β verabreicht wurde. Anscheinend hat das Interferon-β auf Tumorzellen, welche eine Bestrahlungstherapie überstanden haben, eine effektivere Wirkung als bei nicht bestrahlten Zellen. Die Sensibilisierung erfolgt nicht nur während der der Bestrahlung, sondern wirkt auch nach der Bestrahlungstherapie.
Es war unerwartet, daß der Effekt der Interferon-β Sensitivität nach der Bestrah­ lungstherapie anhält. Dieses spricht für eine maximale Dosis an Interferon-β. Möglicherweise sind die Mikrometastasen einer Interferon-β - Therapie besonders zugänglich. Bekannt war lediglich, daß die Interferon-β - Behandlung die Strahlensensitivität erhöht.
Die Erfindung umfaßt weiterhin ein Interferon-β, welches das humane Inter­ feron-β oder ein Derivat davon ist.
Die verschiedenen modifizierten, biologisch aktiven Interferone zeigen, daß die Veränderung von einer oder mehreren Aminosäuren nicht zwangsläufig zu einem Ausfall oder einer Änderung der Funktion führen muß. Somit umfaßt der Begriff rekombinantes Interferon-β sowohl die Sequenz und die Glykosilierung des humanen Interferon-β als auch Interferon-β-Derivate. Zu den Derivaten zählen alle allelischen Modifikationen, die zu einer Veränderung der Ami­ nosäure-Sequenz führen, sofern diese Modifikationen die Substitutionen, die Deletionen und/oder die Insertionen von bis zu 15 Aminosäuren umfassen. Bevorzugt sind Deletionen, Substitutionen und/oder Insertionen von bis zu 10 Aminosäuren, mehr bevorzugt von bis zu 6 Aminosäuren, am meisten bevor­ zugt sind die Deletionen, Substitutionen und/oder Insertionen von einer, zwei, drei, vier oder fünf Aminosäuren.
Bevorzugt ist eine Verwendung von einem Interferon-β, das ein Derivat des humanen Interferon-β ist und wobei das Derivat
  • a) alle allelischen Modifikationen des humanen Interferon umfaßt, welche Modifikationen zu einer Veränderung der Aminosäure-Sequenz führen, wobei mindestens eine, höchstens 15 Aminosäuren substituiert, deletiert oder insertiert sind, ohne dabei die Aktivität des modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test-Interferon-β wesentlich zu beeinflussen und
  • b) alle posttranslationalen Modifikationen umfaßt, die nicht wesentlich die Aktivität des aktiven modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test- Interferon-β beeinflussen.
Mehr bevorzugt ist die Verwendung von einem Interferon-β, bei dem höchstens 10 Aminosäuren substituiert, deletiert oder insertiert sind, ohne dabei die Aktivi­ tät des modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test-Interferon-β wesent­ lich zu beeinflussen.
Sehr bevorzugt ist die Verwendung von einem Interferon-β, bei dem höchstens 6 Aminosäuren substituiert, deletiert oder insertiert sind, ohne dabei die Aktivität des modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test-Interferon-β wesentlich zu beeinflussen.
Noch mehr bevorzugt ist die Verwendung von einem Interferon-β, bei dem eine, zwei, drei, vier oder fünf Aminosäuren substituiert, deletiert oder insertiert sind, ohne dabei die Aktivität des modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test- Interferon-β wesentlich zu beeinflussen.
Bevorzugter ist die Verwendung von einem unglykosylierten oder glykosylierten Interferon-β.
Sehr bevorzugt ist die Verwendung von einem Interferon-β, das unglykosiliert ist, eine Substituierung in der Position 17 mit Serin und eine Deletion in der Position 1 aufweist. Dieses Interferon definiert das Test-Interferon-β. Eine Testmethode ist in T. TANIGUCHI et al. (1980) 77: 5230-5233 und in D. F. MARK et al. (1984) 81: 5662-5666 beschrieben.
Allelische Modifikationen
Die meisten Deletionen, Insertionen und Substitutionen scheinen keine durch­ greifende Änderung in der Charakteristik des Proteins der Erfindung zur Folge zu haben. Da es schwer ist, den genauen Effekt einer Substitution, einer Dele­ tion oder einer Insertion im voraus anzugeben, muß die Funktion des veränder­ ten Interferon-β mit der Funktion des modifizierten Interferon-β verglichen wer­ den. Als Standard dient das modifizierte, rekombinante Interferon-β (Test-Inter­ feron-β) mit der Deletion in Position 1, der Substituierung in der Position 17 durch Serin und der fehlenden Glycosilierung.
Der genetische Code ist degeneriert, das bedeutet, daß die meisten Aminosäu­ ren von mehr als einem Codon aus drei Nukleotiden kodiert werden. Daher füh­ ren einige allelische Modifikationen auf der Ebene der Nukleotide nicht zu einer Änderung der Aminosäure-Sequenz. Daher ereignen sich allelische Modifika­ tionen vornehmlich auf der Ebene der DNA und können sich sekundär auf die Aminosäure-Sequenz auswirken.
Aminosäuren können, wie in der Tabelle 1 dargestellt, substituiert werden, ohne dabei die Funktion des Proteins wesentlich zu beeinflussen. In jedem einzelnen Fall ist durch den Aktivitätstest zu entscheiden, welchen Einfluß die Verände­ rung auf die Funktion des Proteins hat.
Die Funktionen oder die immunologische Identität werden wesentlich verändert, wenn Substituenten gewählt werden, die bei der Substituierung weniger kon­ servativ als die in Tabelle 1 gezeigten Aminosäuren sind. Derartige wesentliche Veränderungen lassen sich durch Substituierungen mit Aminosäuren erzielen, die sich mehr in ihrer Struktur und in den funktionellen Gruppen unterscheiden. Wesentliche Veränderungen wirken sich dahingehend aus, daß die dreidimen­ sionale Struktur verändert wird und/oder daß zum Beispiel die Faltblattstruktur oder die helikale Struktur beeinflußt wird. Auch Wechselwirkungen der Ladun­ gen und der hydrophoben Ketten sind bei den Veränderungen zu beachten.
Tabelle 1
Übliche Substituierung von Aminosäuren in einem Protein
Ursprüngliche Aminosäure
Beispielsweise Vorgenommene Substituierung
Ala
Gly, Ser
Arg Lys
Asn Gln, His
Asp Glu
Cys Ser
Gln Asn
Glu Asp
Gly Ala, Pro
His Asn, Gln
Ile Leu, Val
Leu Ile, Val
Lys Arg, Gln, Glu
Met Leu, Tyr, Ile
Phe Met, Leu, Tyr
Ser Thr
Thr Ser
Trp Tyr
Tyr Trp, Phe
Val Ile, Leu
Die Mutationen werden durch die Homologie (Similarity) zweier zum Vergleich anstehender Proteine definiert. Der Ausdruck Homologie umfaßt ähnliche Ami­ nosäuren (zum Beispiel Tabelle 1) und Lücken in den Sequenzen der Ami­ nosäuren (Homologie = similarity). Die erfindungsgemäßen Proteine haben Aminosäure-Sequenzen, die eine Homologie von wenigstens 80%, bevorzugt 90%, mehr bevorzugt 95% und am meisten bevorzugt 98% der erfindungsge­ mäßen Strukturen besitzen, wie sie durch die Sequenz des rekombinanten modifizierten Interferon-β mit Ser¹⁷ (Test-Interferon-β) definiert ist.
Posttranslationale Modifikationen
Unter den zuvor erwähnten posttranslationalen Modifikationen versteht man Veränderungen, die während oder nach der Translation auftreten. Hierzu zäh­ len die Glykosilierung, die Ausbildung von Disulfid-Brücken, die chemische Modifikationen der Aminosäure, so zum Beispiel die Sulfatierung, die im Zu­ sammenhang mit dem Hirudin beschrieben ist. (J. W. Fenton (1989) "Thrombin Interactions with Hirudin", Seminars in Thrombosis and Hemostasis 15: 265-268).
Die Glykosilierung ist eine wesentliche Funktion des endoplasmatischen Retiku­ lums und/oder des Golgi-Apparates. Die Sequenzen und die Verästelungen der Oligosaccharide werden in dem endoplasmatischem Retikulum gebildet und in dem Golgi-Apparat verändert. Die Oligosaccharide können N-verknüpfte Oligosaccharide (Asparagin-verknüpfte) oder O-verknüpfte Oligosaccharide (Serin-, Threonin- oder Hydroxylysin-verknüpfte) sein. Die Form der Glykosilie­ rung ist von dem produzierenden Zelltyp und von der Art abhängig, von der der entsprechende Zelltyp stammt. Das Ausmaß und die Art der Glykosilierung kann durch Substanzen beeinflußt werden, wie es in der europäischen Publika­ tion EP 0 222 313 beschrieben ist. Die Variierung der Glykosilierung kann die Funktion des Proteins verändern.
Proteine bilden häufig kovalente Bindungen innerhalb der Ketten aus. Diese Di­ sulfid-Brücken werden zwischen zwei Cysteinen hergestellt. Dabei wird das Protein spezifisch gefaltet. Die Disulfid-Brücken stabilisieren die dreidimensio­ nale Struktur der Proteine.
Weiterhin können die Aminosäuren so verändert werden, wie es in der interna­ tionalen Publikation WO 91/10684 beschrieben ist. Ebenfalls kann das Protein sulfatiert sein. Diese Veränderung ist im Zusammenhang mit Hirudin beschrie­ ben.
Die Erfindung umfaßt weiterhin die Verwendung von einem Interferon-β, das einen Anteil an biantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 60%, einen Anteil von treantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 15% und einen Anteil von tetraantennären Oligosaccharid-Strukturen von 0% bis 5% sowie einen Silainsäuregehalt von mindestens 80% aufweist.
Ebenfalls sehr bevorzugt ist die Verwendung von einem Interferon-β, das gly­ kosiliert ist, einen Anteil an biantennären Oligosaccharid-Strukturen von min­ destens 60%, einen Anteil von triatennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 15% und einen Anteil von tetraantennären Oligosaccharid-Strukturen von 0% bis 5% sowie einen Sialinsäuregehalt von mindestens 80% aufweist.
Weiterhin umfaßt die Erfindung die Verwendung von einem Interferon-β, das einen Anteil an biantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 60% aufweisen, mehr bevorzugt 70% und am meisten bevorzugt mindestens 75% umfassen.
Ebenfalls umfaßt die Erfindung die Verwendung von einem Interferon-β, das einen Anteil an triantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 15%, bevorzugt 20% und am meisten bevorzugt mindestens 25% umfaßt.
Vorteilhaft ist ein Interferon-β, wobei die triantennären Strukturen mindestens ein N-Acetyllactosamin-Repeat aufweisen. Die triantennären Strukturen können 1-4 und/oder 1-6 verknüpft sein. Der tetraantennäre Anteil kann 0,5% bis 3% betragen.
Weiterhin umfaßt die Erfindung die Verwendung von einem Interferon-β, das einen Sialinsäuregahlt von mindestens 80%, bevorzugt 85% und am meisten bevorzugt mehr als 90% aufweist. Dabei kann sich der Sialinsäureanteil aus N-Acetylneuraminsäure und N-Glykolylneuraminsäure zusammensetzen. Dabei kann die N-Acetylneuraminsäure 90-100% und die N-Glykolylneuraminsäure 0-10% des gesamten Sialinsäureanteils einnehmen.
Weiterhin umfaßt die Erfindung die Verwendung von einem Interferon-β, das einen Anteil an Fucosegehalt von mindestens 85%, bevorzugt 90% und am meisten bevorzugt größer als 95% aufweist.
Weiterhin umfaßt die Erfindung die Verwendung von einem Interferon-β, das mindestens eine Oligosaccharid-Struktur mit einer oder mehreren der folgenden Formel umfassen:
Bei den vorherigen Formeln kann NeuAc auch für N-Glycolylneuraminsäure stehen.
Die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung EP 0 529 300 (Anmeldetag 21. 7. 1992 mit der Anmeldenummer 92 112 427.7) beschreibt die zuvor aufgeführten Formen des glykosilierten Interferon-β ausführlich und wird durch die Zitierung in die Beschreibung aufgenommen und dadurch Teil der Be­ schreibung.
Die Erfindung schließt die Verwendung von einem Interferon-β ein, das phar­ makologische Hilfs- und Trägerstoffe, die physiologisch verträglich sind, umfaßt.
Pharmakologische Hilfs- und Trägerstoffe sind in Remington′s Pharmaceutical Science, 15th ed. Mack Publishing Company, Easton Pennsylvania (1980) beschrieben.
Das Gewichtsverhältnis des erfindungsgemäßen Mittels kann bei der Anwen­ dung für die beschriebene Indikation in weiten Grenzen variiert werden.
Die Erfindung umfaßt weiterhin die Verwendung von mindestens einem Inter­ feron-β, wobei der Patient in der gesamten Zeit nach einer Bestrahlungsthera­ pie Interferon-β erhält.
Ebenfalls umfaßt die Erfindung die Verwendung von mindestens einem Inter­ feron-β, wobei der Patient in der gesamten Zeit zwischen den Bestrahlungsthe­ rapien Interferon-β erhält.
Das Interferon-β wird üblicherweise bis zum Auftreten eines Tumorrezdives oder etwa zwei Jahre nach der letzten Bestrahlungstherapie verabreicht. Individuelle Abwandlungen werden vorgenommen.
Die Erfindung liefert weiterhin
  • (i) ein Verfahren zur Behandlung von Bronchialkrebs, insbesondere Non- Small-Cell-Lung Cancer, welches Verfahren eine Verabreichung einer Substanzmenge von mindestens einem Interferon-β gemäß der Erfindung umfaßt, wobei die Menge die Krankheit unterdrückt, und wobei die Substanzmenge einem Patienten gegeben wird, der ein solches Medikament benötigt und wobei der Patient Interferon-β während der Bestrahlungstherapie und zusätzlich während mindestens eines Teiles der Bestrahlungspause oder während mindestens eines Teiles der Zeit nach der Bestrahlungstherapie erhält;
  • (ii) eine pharmazeutische Zusammensetzung zur Behandlung von Bron­ chialkrebs, insbesondere Non-Small-Cell-Lung Cancer, welche Behand­ lung ein erfindungsgemäßes Interferon-β und wenigstens einen pharma­ zeutisch verträglichen Träger und Zusatz umfaßt, wobei der Patient Inter­ feron-β während der Bestrahlungstherapie und zusätzlich während mindestens eines Teiles der Bestrahlungspause oder während mindestens eines Teiles der Zeit nach der Bestrahlungstherapie erhält.
Für diese therapeutische Wirkung ist die geeignete Dosis unterschiedlich und hängt beispielsweise von dem Interferon-β, dem Wirt, der Art der Verabreichung und der Art und der Schwere der zu behandelnden Zustände ab.
Im allgemeinen sind jedoch bei größeren Säugetieren, beispielsweise Men­ schen, zufriedenstellende Resultate zu erwarten bei täglichen Dosen von 10⁴ bis 10⁸ Einheiten Interferon-β.
Bevorzugt sind Werte von 10⁵ bis 4 × 10⁷ Einheiten (Interferon-β) pro 48 Stun­ den, mehr bevorzugt 8 × 10⁵ bis 2 × 10⁷ Einheiten (Interferon-β) pro 48 Stunden und am meisten bevorzugt 4 × 10⁶ bis 8 × 10⁶ Einheiten (Interferon-β) pro 48 Stunden.
Die Wirkstoffe können mit den in der galenischen Pharmazie üblichen Zusätzen Trägersubstanzen und/oder Geschmackskorrigentien nach an sich bekannten Methoden zu den üblichen Applikationsformen verarbeitet werden.
Für die orale Applikation kommen insbesondere Tabletten, Dragees, Kapseln, Pillen, Suspensionen oder Lösungen in Frage.
Für die parenterale Applikation sind ölige Lösungen, wie z. B. Sesamöl- oder Ri­ zinusöllösungen, geeignet. Zur Erhöhung der Löslichkeit können Lösungs­ vermittler, wie z. B. Benzylbenzoat oder Benzylalkohol, zugesetzt werden.
Das Interferon-β kann bei systemischer Behandlung auf jedem üblichen Weg verabreicht werden, insbesondere Injektionslösungen oder Suspensionen sind die entsprechenden Formen für die Verabreichung.
Die Verwendung des modifizierten Interferon-β ist die besonders bevorzugte Kombination.
Noch mehr bevorzugt ist die Verwendung eines humanen Interferon-β, welches einen Anteil an biantennären Oligosccharid-Strukturen von mindestens 60%, einen Anteil von treantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 15% und einen Anteil von tetraantennären Oligosaccharid-Strukturen von 0% bis 5% sowie einen Silainsäuregehalt von mindestens 80% aufweist.
Diese beiden Substanzen werden beispielsweise bei größeren Säugetieren, z. B. Menschen, in der zuvor dargestellten Art verabreicht. Die Infusionslösung als Dauerinfusion in üblichen wäßrigen Lösungsmitteln, z. B. physiologischer Kochsalzlösung, ist die für die systemische Behandlung bevorzugte Verabrei­ chungsform.
Beispiele
Das Interferon-β kann in den nachfolgenden Tests wirksam eingesetzt werden:
Zusammensetzung einer Interferon-β-Injektion 9,6 · 10⁶ Einheiten rekombinantes modifiziertes Interferon-β (Met-1; Ser¹⁷ und unklykosyliert), die 0,3 mg der aktiven Substanz entsprechen, werden in 0,54%-iger Kochsalzlösung aufgenommen. Dabei werden noch 15 mg huma­ nes Albumin und 15 mg Dextrose hinzugegeben. Pro 0,1 kg Körpergewicht werden 1,2 · 10⁴ Einheiten pro 48 Stunden verabreicht. Die injizierbaren Men­ gen werden durch Zugabe der kleinen konzentrierten Tagesdosis in eine Lö­ sung aus 0,54%-iger Kochsalzlösung mit 15 mg humanes Albumin und mit 15 mg Dextrose aufgenommen, um injizierbare Einheiten von 0,2 bis 0,5 ml zu er­ halten.
Bestrahlung
Die Bestrahlung erfolgt gemäß Standardmethoden, wie zum Beispiel durch das AECL-Theratron 80, Varian Clinac 4 oder Varian Clinac. Die maximal Fläche welche zu einem Zeitpunkt bestrahlt wird, sollte nicht größer als 300 cm² betragen. Ein brauchbare Dosis beträgt bis zu 60 Gy, wobei die spezifische Dosis entsprechend der Körperteile abgewandelt werden muß.
Versuchsdurchführung Patientklientel
Patienten, welche für die Versuchsdurchführung geeignet sind, können ausge­ wählt werden. Dabei muß histologisch ein Tumor identifizierbar sein. Dabei sollte abgeklärt sein, daß der Tumor stabil ist.
Es werden zwei verschiedene Populationen gebildet.
  • a) Patienten, die mit einer definierten Dosis bestrahlt werden und während dieser Behandlungszeit mit Bestrahlung Interferon-β erhalten, und
  • b) Patienten, die mit einer definierten Dosis bestrahlt werden und während und nach dieser Behandlungszeit mit Bestrahlung Interferon-β erhalten. Das Interferon-β wird somit in dieser Gruppe kontinuierlich verabreicht.
Formulierung und Applikation der Testsubstanz
Die Testsubstanz Interferon-β wird in Form von (6-9) · 10⁶ internationale Einheiten an drei Tagen einer Woche injiziert. Dabei sollen 0,3 ml subcutan gespritzt werden.
Die Bestrahlung beträgt 60 Gy. Sie erfolgt über 6 Wochen mit einer täglichen Belastung von 2 Gy.
Nach der Bestrahlungstherapie wird das Interferon-β mit 6 · 10⁶ internationale Einheiten einmal pro Woche gespritzt. Die Interferon-β-Therapie dauert vorzugsweise 2 Jahre.
Auswertung
Mittelwerte ± SE von Tumorflächen, Tumorgewichten und gegebenenfalls Organgewichten werden ermittelt. Der Wachstumsverlauf der Tumoren wird graphisch dargestellt.
Die statistische Auswertung erfolgt mit dem Dunnett-Test.
Die beobachtete Tumorwachstumshemmung bzw. Remission der Tumoren bei Behandlung mit dem erfindungsgemäßen Mitteln auch während der Bestrah­ lungspausen ist derjenigen, die lediglich während der Strahlenbehandlung Inter­ feron-β erhalten haben, überlegen. D.h. die Patienten unter Punkt b) haben weisen eine Wachstumshemmung gegenüber den Patienten unter a) auf.

Claims (9)

1. Verwendung von mindestens einem Interferon-β zur Herstellung eines Medikamentes zur Behandlung von einem Patienten mit Bronchialkrebs
  • (i) wobei der Patient zeitgleich mit Bestrahlungstherapie
    • a) Interferon-β oder
    • b) mindestens ein Zytostatikum oder
    • c) eine Kombiantion aus Interferon-β und mindestens einem Zytostatikum
  • erhält, und
  • (ii) wobei der Patient zusätzlich
    • (a) während mindestens eines Teiles der Bestrahlungspause oder
    • (b) während mindestens eines Teiles der Zeit nach der Bestrahlungstherapie
  • Interferon-β erhält.
2. Verwendung von mindestens einem Interferon-β zur Herstellung eines Medikamentes nach Anspruch 1 zur Behandlung von einem Patienten, bei dem der Bronchialkrebs die Form Non-Small-Cell-Lung Cancer ist.
3. Verwendung von einem Interferon-β nach einem der vorherigen Ansprü­ che, wobei das Interferon-β ein Derivat des humanen Interferon-β ist und wobei das Derivat
  • a) alle allelischen Modifikationen des humanen Interferon-β umfaßt, welche Modifikationen zu einer Veränderung der Aminosäure-Sequenz führen, wobei mindestens eine, höchstens 15 Aminosäuren substituiert, deletiert oder insertiert sind, ohne dabei die Aktivität des modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test-Interferon-β wesentlich zu beeinflussen und
  • b) alle posttranslationalen Modifikationen umfaßt, die nicht wesentlich die Aktivität des aktiven modifizierten Interferon-β verglichen mit dem Test- Interferon-β beeinflussen.
4. Verwendung von einem Interferon-β nach einem der vorherigen Ansprü­ che, wobei das Interferon-β unglykosyliert oder glykosyliert ist.
5. Verwendung von einem Interferon-β nach Anspruch 4, das unglykosyliert ist, eine Substituierung in der Position 17 mit Serin und eine Deletion in der Position 1 aufweist.
6. Verwendung von einem Interferon-β nach Anspruch 4, das einen Anteil an biantennären Oligosccharid-Strukturen von mindestens 60%, einen Anteil von treantennären Oligosaccharid-Strukturen von mindestens 15% und einen Anteil von tetraantennären Oligosaccharid-Strukturen von 0% bis 5% sowie einen Silainsäuregehalt von mindestens 80% aufweist.
7. Verwendung von einem Interferon-β nach einem der vorherigen Ansprü­ che, wobei das Interferon-β pharmakologische Hilfs- und Trägerstoffe, die physiologisch verträglich sind, umfaßt.
8. Verwendung von einem Interferon-β nach einem der vorherigen Ansprü­ che, wobei der Patient in der gesamten Zeit nach einer Bestrahlungs­ therapie Interferon-β erhält.
9. Verwendung von einem Interferon-β nach einem der vorherigen Ansprü­ che 1 bis 7, wobei der Patient in der gesamten Zeit zwischen den Be­ strahlungstherapien Interferon-β erhält.
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