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DE19544144C2 - Verfahren zur Datenübertragung zwischen Datenträgerkarten - Google Patents

Verfahren zur Datenübertragung zwischen Datenträgerkarten

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Publication number
DE19544144C2
DE19544144C2 DE1995144144 DE19544144A DE19544144C2 DE 19544144 C2 DE19544144 C2 DE 19544144C2 DE 1995144144 DE1995144144 DE 1995144144 DE 19544144 A DE19544144 A DE 19544144A DE 19544144 C2 DE19544144 C2 DE 19544144C2
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DE
Germany
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data
data carrier
card
carrier card
data transmission
Prior art date
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DE1995144144
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Stephan La Barre
Patrik Varadinek
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Individual
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Publication of DE19544144A1 publication Critical patent/DE19544144A1/de
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Publication of DE19544144C2 publication Critical patent/DE19544144C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
    • G07F7/0866Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means by active credit-cards adapted therefor

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Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenübertragung zwischen mindestens zwei funktional gleichartigen, als Karten ausgebildeten Datenträgern.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Datenträgerkarte zur Durchführung des Verfahrens.
Solche als Karten ausgebildeten Datenträger sind Datenträger, die bezüglich Abmessungen und Gewicht so beschaffen sind, daß sie bequem in einer Jackentasche oder in einem Portemonnaie getragen werden können. Solche Daten­ trägerkarten sind in verschiedenen Ausführungen zur Erfüllung verschiedener Zwecke bekannt. Beispielsweise wer­ den rechteckige sog. Chipkarten mit Abmessungen von unge­ fähr 54 mm × 85,4 mm × 0,8 mm als Geldkarten ("Mondex"-Karte), Kreditkarten, Telefonkarten oder Versichertenkarten verwendet. Weiterhin sind solche Datenträgerkarten als sog. PCMCIA-Karten (Personal Computer Memory Card International Association, 1030B East Duane Avenue, Sunnyvale, Californien, USA) bekannt mit ähnlichen Kantenlängen wie die Chipkarte und verschiedenen Dicken von 3,3 mm (Typ I), 5 mm (Typ II), 10,5 mm (Typ III) oder 18 mm (Typ IV).
Die Datenträgerkarten, zwischen welchen Daten übertragen werden sollen, müssen funktional gleichartig sein. Damit ist lediglich gemeint, daß die Datenträgerkarten Datenüber­ tragungsmittel enthalten, welche so beschaffen sind, daß eine direkte Datenübertragung zwischen den Datenträger­ karten möglich ist. Bezüglich der Form oder sonstigen Ausführungen können die Datenträgerkarten unterschiedlich sein.
Die auf solchen Datenträgerkarten gespeicherten Daten können z. B. personenbezogene Daten wie z. B. Name, Adresse und Telefonnummer, Angaben über Guthaben wie z. B. Tele­ foneinheiten oder Geldbeträge, oder sonstige beliebige Daten sein, wie sie auch in Rechnern oder anderen Daten­ speichermedien vorhanden sind.
Zugrundeliegender Stand der Technik
Es sind eine Vielzahl unterschiedlicher Datenträgerkarten bekannt. Sie bestehen meistens aus einem Kunststoffträger mit magnetischen oder elektrischen Speichern. Solche Daten­ trägerkarten mit in Chips integrierter Elektronik sind als "Chipkarten" bekannt. Solche Chipkarten werden beispiels­ weise als Telefonkarten, Versichertenkarten oder Geldkarten verwendet. Die Kontakte der Chips auf solchen Datenträger­ karten können auf der Oberfläche der Karte freiliegende Metallkontakte sein (z. B. Telefonkarte). Sie können aber auch als kapazitive Kontakte unter der Oberfläche der Datenkarte ausgebildet sein (z. B. US-PS-4 795 898).
Die US-PS-4 795 898 beschreibt eine Datenträgerkarte von der Größe einer Standard-Kreditkarte aus Kunststoff. In Verbindung mit einer in der gleichzeitig vom gleichen Anmelder eingereichten US-PS-4 798 322 beschriebenen Lese-Schreibstation soll diese Datenträgerkarte für viele Anwen­ dungen einsetzbar sein. Die Datenträgerkarte enthält einen Mikroprozessor, einen EEPROM-Speicher, eine Schaltung zur induktiven Übertragung von Energie von einer in der Lese-Schreibstation untergebrachten Energieversorgung, mehrere Elektroden sowie eine Schnittstellenschaltung zur kapazi­ tiven Übertragung von Datensignalen zwischen der Daten­ trägerkarte und einer in der zugehörigen Lese-Schreib­ station vorhandenen Kartenlese- und -schreibvorrichtung. Sowohl die Energieübertragung von der Lese-Schreibstation auf die Datenträgerkarte als auch die Datenübertragung erfolgt hier ohne ohmschen Kontakt zwischen der Daten­ trägerkarte und der Lese-Schreibstation.
Es ist bekannt, Daten zwischen einer Datenträgerkarte und einer externen Datenstation zu übertragen. Beispiele hierfür sind Kreditkarten, Telefonkarten, EC-Karten oder Versicherten-Karten in Verbindung mit einer entsprechenden Kartenlesestation.
Durch die EP 0 643 373 A2 ist ein Verfahren zur Daten­ übertragung zwischen Chipkarten bekannt. Im Umlauf befindliche Quelldaten-Chipkarten enthalten Quelldaten. Diese Quelldaten-Chipkarten werden in verteilt angeordneten Quelldaten-Verarbeitungseinheiten mittels einer Lese- und Beschreibvorrichtung in einen internen Sammelspeicher geladen. Die so gesammelten Daten werden dann von der Lese-Beschreibvorrichtung auf eine Sammeldatentransfer-Chipkarte übertragen. Die Daten auf der Sammeldatentransfer-Chipkarte werden dann in eine Sammeldaten-Verarbeitungseinheit mittels einer Lese- und Beschreibvorrichtung übertragen und dort weiterverarbeitet.
Wenn Daten von einer Datenträgerkarte auf eine andere Datenträgerkarte übertragen werden sollen, wird in der EP 0 643 373 A2 also eine separate, von den Datenträger­ karten getrennte Vorrichtung benötigt. Die Daten der ersten Datenträgerkarte werden von der separaten Vorrichtung eingelesen und in dieser Vorrichtung zwischengespeichert. Anschließend wird die zweite Datenträgerkarte in die separate Vorrichtung eingeführt und die Daten der ersten Datenträgerkarte werden an diese zweite Datenträgerkarte von der separaten Vorrichtung übertragen.
Durch die US-PS-5,434,395 ist eine Datenübertragungs­ vorrichtung bekannt, durch welche Daten zwischen einem ersten und einem zweiten Datenträger übertragen werden können, wobei zumindest der erste Datenträger eine elektronische Schaltung aufweist. Die Datenübertragungs­ vorrichtung ist unabhängig von den beiden Datenträgern und als eigenständige Einheit ausgebildet. Die separate Daten­ übertragungsvorrichtung enthält einen ersten Kontaktbereich zum Herstellen eines elektrischen Kontakts mit dem ersten Datenträger und einen zweiten Kontaktbereich zum Herstellen eines elektrischen Kontakts mit dem zweiten Datenträger, sowie einen ersten Speicherbereich zur Eingabe und Ausgabe von Daten an den ersten Datenträger über den ersten Kontaktbereich und einen zweiten Speicherbereich zur Eingabe und Ausgabe von Daten an den zweiten Datenträger über den zweiten Kontaktbereich. Die separate Datenüber­ tragungsvorrichtung enthält weiterhin eine Schnittstellen-Schaltung, durch welche festgestellt wird, ob der zweite Datenträger mit dem ersten Datenträger kompatibel ist. Wenn diese Kompatibilität gegeben ist, stellt die Schnittstellen-Schaltung der separaten Datenübertragungs­ vorrichtung eine Datenübertragungsverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Datenträger her. Dabei wird die Feststellung der Kompatibilität des zweiten Datenträgers mit dem ersten Datenträger und die Herstellung der Datenübertragungsverbindung von dem ersten Datenträger gesteuert. Zur Stromversorgung kann die Datenübertragungs­ vorrichtung entweder an dem öffentlichen Versorgungsnetz angeschlossen werden oder eine interne Stromquelle, beispielsweise Batterien enthalten. Die elektronischen Komponenten der Datenträger werden von der separaten Datenträgervorrichtung über dafür vorgesehene Kontakte der Kontaktbereiche mit Strom versorgt. Der erste Datenträger hat die Form einer Steckkarte und ist in die separate Datenübertragungsvorrichtung einsteckbar. Der zweite Daten­ träger kann identisch mit dem ersten Datenträger ausge­ bildet sein.
Die US-PS-5,434,395 beschreibt auch einen Steckdatenträger zur Verwendung mit der separaten Datenübertragungs­ vorrichtung. Dieser Steckdatenträger enthält einen Prozessor, einen mit dem Prozessor verbundenen Programm­ speicher und einen mit dem Prozessor verbundenen zweiten Speicher. Der zweite Speicher ist in mehrere Bereiche unterteilt, wobei ein Bereich dafür vorgesehen ist, den Betrieb der oben beschriebenen, von dem Steckdatenträger unabhängigen, separaten Datenübertragungsvorrichtung zu steuern und zu verwalten.
Bei einem in der US-PS-5,434,395 beschriebenen Verfahren zur Datenübertragung zwischen einem ersten, mit einer elektronischen Schaltung versehenen Steckdatenträger und einem zweiten Datenträger, wird zunächst eine von dem Steckdatenträger unabhängige Datenübertragungsvorrichtung vorgesehen. Dann wird über diese Datenübertragungs­ vorrichtung die Kompatibilität der beiden Datenträger überprüft, wobei die Steuerung dieser Kompatibilitäts­ prüfung von dem ersten Steckdatenträger durchgeführt wird. Wenn die Kompatibilitätsprüfung positiv ist, werden Daten zwischen den Datenträgern übertragen. Diese Datenüber­ tragung wird von dem ersten Steckdatenträger gesteuert und erfolgt über die Datenübertragungsvorrichtung. Zum Übertragen der Daten wird über eine in der separaten Datenübertragungsvorrichtung vorhandenen Schnittstellen-Schaltung eine Verbindung zwischen den Datenträgern hergestellt.
Durch die EP-0 329 557 A1 ist eine tragbare Vorrichtung zum Abfragen, Lesen und Aufzeichnen von einer Chip- oder Magnetstreifenkarte sowie zur Datenübertragung zwischen einer solchen Karte und einer zweiten Karte bekannt. Die Vorrichtung enthält ein Gehäuse, an welchem eine Tastatur und ein Bildschirm vorgesehen ist. Die Vorrichtung enthält weiterhin Aufnahmemittel zur Aufnahme der Karte in der Vorrichtung und zum Herstellen der elektronischen oder magnetischen Verbindung zwischen der Karte und der Vorrichtung. Weiterhin in der Vorrichtung vorgesehen sind der Tastatur und dem Bildschirm zugeordnete elektronische Mittel zur Aktivierung der Tastatur und des Bildschirms, um Zugang zu den Informationen in dem Chip zu erhalten, die Informationen zu lesen oder andere Informationen aufzu­ zeichnen. Die der Tastatur und dem Bildschirm zugeordneten elektronischen Mittel können Teile der Chipkarte sein. Es können weitere Aufnahmemittel zur Aufnahme einer zweiten Chipkarte in der Vorrichtung vorhanden sein. Durch diese Aufnahmemittel wird die elektronische Verbindung zwischen der zweiten Chipkarte und der Vorrichtung so hergestellt, daß eine Datenübertragung zwischen den beiden Chipkarten erfolgen kann.
Durch die DE 44 37 283 C1 (Stand der Technik nach § 3, Abs. 2 PatG) ist eine elektronische Geldbörse in Form einer Kreditkarte bekannt. Die elektronische Geldbörse hat eine Anzeigevorrichtung, eine Eingabeeinrichtung, eine Speicher­ einrichtung, einen Eingang und einen Ausgang. Über den Eingang ist eine erste elektronische Information in die Speichereinrichtung eingebbar. Über die Eingabeeinrichtung ist weiterhin eine zweite elektronische Information eingeb­ bar, wobei diese zweite elektronische Information mit der ersten elektronischen Information verknüpft wird. Eine elektrische Verbindung, beispielsweise in Form eines elektrischen Kabels ist vorgesehen, über welche eine zweite elektronische Geldbörse von gleichem Aufbau wie die erste Geldbörse mit der ersten Geldbörse verbindbar ist. Dabei ist die zweite elektronische Information über den Eingang zweiten Geldbörse transferierbar. Damit stehen die beiden Geldbörsen miteinander in datenübertragbarer Verbindung über den in der ersten Geldbörse integrierten Ausgang, über den in der zweiten Geldbörse integrierten Eingang 3 und über die weder in der ersten Geldbörse noch in der zweiten Geldbörse integrierte elektrische Verbindung.
Offenbarung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Übertragung von Daten zwischen zwei oder mehreren als Karten ausgebil­ deten Datenträger zu vereinfachen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren der eingangs genannten Art, bei welchem
  • (a) die Datenträger in unmittelbaren datenübertragbaren Kontakt gebracht werden, ohne Zwischenschaltung von zusätzlichen Hilfsmitteln, und
  • (b) eine Datenübertragung unmittelbar zwischen den Daten­ trägern erfolgt.
Durch dieses Verfahren werden also Daten von einer Daten­ trägerkarte auf eine andere Datenträgerkarte unmittelbar übertragen. Ein zusätzliches Gerät, in welches die Daten­ trägerkarten etwa hineingesteckt werden müssen, damit Daten übertragen werden können, ist nicht erforderlich. Dies vereinfacht die Handhabung der Datenübertragung und die dafür erforderliche Ausrüstung wird auf ein Minimum reduziert.
Das Senden und Empfangen der Daten kann ständig statt­ finden. Es ist aber vorteilhaft, wenn die Datenübertragung auslösbar ist. Dadurch ist es möglich, das Senden und Empfangen von Daten erst dann zu aktivieren, wenn tatsäch­ lich eine Datenübertragung stattfinden soll.
Wenn beispielsweise wichtige Daten übertragen werden sollen oder wenn die Datenübertragung eine längere Zeit dauert, kann es von Bedeutung sein zu wissen, wann die Datenüber­ tragung abgeschlossen ist bzw., daß eine Datenübertragung überhaupt stattgefunden hat. Zu diesem Zweck kann eine Meldung erfolgen, nachdem die Datenübertragung stattge­ funden hat. Dies kann beispielsweise ein akustisches oder optisches Signal sein.
Vor der Datenübertragung kann eine Auswahl der zu über­ tragenden Daten vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn mehrere Datensätze auf dem Daten­ träger gespeichert sind und nur eine Auswahl dieser Daten­ sätze übertragen werden soll.
Es kann vorteilhaft sein, die Daten auf dem Datenträger vor, während und/oder nach der Datenübertragung zu verar­ beiten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn personenbezogene Datensätze übertragen werden und diese auf der Datenkarte z. B. alphabetisch sortiert werden sollen.
Es kann weiterhin vorteilhaft sein, wenn die Datenüber­ tragung zwischen mehr als zwei Datenträgern ohne Unter­ brechung erfolgt. Dies ist beispielsweise dann günstig, wenn mehrere Datenträger gleichzeitig in datenübertragbaren Kontakt gebracht werden. Wenn Daten von einem Datenträger auf mehrere andere Datenträger übertragen werden sollen, müssen dann die Datenträger nicht nacheinander paarweise mit den anderen Datenträgern in Kontakt gebracht und die Daten mehrmals gesendet werden.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann eine Datenträgerkarte verwendet werden, welche
  • (a) Datenspeichermittel,
  • (b) erste Datenübertragungsmittel und
  • (c) Energieversorgungsmittel enthält.
Durch Verwendung einer solchen Datenträgerkarte wird keine von den Datenträgerkarten getrennte Vorrichtung benötigt, um Daten von einer Datenträgerkarte auf eine andere zu übertragen. Besitzer von solchen Datenträgerkarten sind dann nicht von dem Vorhandensein einer gesonderten Vorrich­ tung abhängig, um die Daten ihrer Datenkarten auszu­ tauschen. Die Datenträgerkarte kann eine sogenannte Chip­ karte sein, bei welcher die Schaltungen in sogenannten Chips in die Karte integriert sind.
Der Datenträger ist als Karte ausgebildet, damit er bequem beispielsweise in der Tasche eines Kleidungsstücks oder in einem Portemonnaie getragen werden kann. Die Karte kann jedoch bezüglich der geometrischen Form sehr verschieden­ artig ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist jedoch die bei den meisten bekannten Chipkarten verwendete, recht­ eckige Standardform von ungefähr 54 mm × 85,4 mm. Je nach Ausführung kann die Dicke der Datenträgerkarte unterschied­ lich sein und beispielsweise von der Größe der verwendeten Komponenten abhängen. Besonders vorteilhaft sind jedoch auch hier Standarddicken, beispielsweise die Dicke einer Chipkarten von ungefähr 0,8 mm oder die Dicke einer soge­ nannten PCMCIA-Karte von 3,3 mm (Typ I), 5 mm (Typ II), 10,5 mm (Typ III) oder 18 mm (Typ (IV).
Als Datenspeichermittel können hier fast alle aus der Halb­ leitertechnologie bekannten Datenspeichermittel Verwendung finden, wie sie auch schon aus bekannten Datenträgerkarten bekannt sind. Beispielsweise können sogenannte ROM, PROM, EPROM, EEPROM, RAM oder SRAM Verwendung finden.
Die ersten Datenübertragungsmittel dienen zur Übertragung von Daten von und/oder auf andere funktional gleichartige Datenträgerkarten. Die ersten Datenübertragungsmittel sind in die Datenträgerkarte integriert oder mit der Daten­ trägerkarte dauerhaft verbunden.
Die ersten Datenübertragungsmittel können auch zur Über­ tragung von Daten von einem und/oder in ein externes Gerät, z. B. einen Rechner verwendet werden. Je nach Ausbildung der Datenübertragungsmittel kann dies direkt in Verbindung mit einer in dem Rechner vorhandenen Schnittstelle (z. B. einer PCMCIA-Schnittstelle) oder mittels eines an dem Rechner anschließbaren Adapters (beispielsweise von dem in US-PS-5 375 037 beschriebenen Typ) zur Aufnahme von Daten­ trägerkarten erfolgen.
Es ist auch möglich, als Datenspeichermittel einen magneti­ schen Speicher z. B. in Form eines Magnetstreifens zu verwenden. In diesem Fall bestehen dann die ersten Daten­ übertragungsmittel aus einer Magnetstreifen-Lese­ vorrichtung. Der Magnetstreifen kann sich dann auf einer der Oberflächen längs einer Seite der Datenträgerkarte in bekannter Weise erstrecken. Die Magnetstreifen-Lesevorrich­ tung kann sich in einem Längsschlitz an der gegenüber­ liegenden Seite der Datenträgerkarte befinden. Zum Daten­ austausch zwischen zwei solchen Datenträgerkarten wird dann eine der Datenträgerkarten mit dem Magnetstreifen durch den Schlitz der anderen Datenträgerkarte durchgezogen und die Daten der einen Datenträgerkarte in bekannter Weise ausge­ lesen und in den Speicher der anderen Datenträgerkarte geschrieben. Auch eine Kombination aus mehreren unter­ schiedlichen (elektrischen und magnetischen) Datenspeicher­ mitteln und Datenübertragungsmitteln ist möglich.
Die Energieversorgungsmittel dienen zur Energieversorgung der ersten Datenübertragungsmittel, gegebenenfalls der Datenspeichermittel und weiterer gegebenenfalls in der Datenträgerkarte vorgesehenen, energieverbrauchenden Kompo­ nenten. Diese Energieversorgungsmittel versorgen diese Kom­ ponenten in der Datenträgerkarte mit Energie, und zwar unabhängig von einem externen Gerät. Sie können einen in der Datenträgerkarte integrierten Energiespeicher wie beispielsweise kleine handelsübliche Batterien oder Akkumu­ latoren enthalten. Sie können aber auch Solarzellen enthal­ ten.
Die Datenübertragungsmittel können so ausgelegt sein, daß sie ständig Daten senden und ständig zum Empfang von Daten bereit ist. Die Datenträgerkarte kann aber auch Auslöse­ mittel zum Auslösen der Datenübertragung enthalten. Dies bietet beispielsweise den Vorteil eines geringeren Energie­ verbrauchs der Datenträgerkarte, da die Datenübertragungs­ mittel in diesem Fall nur dann mit Energie versorgt werden müssen, wenn tatsächlich Daten übertragen werden sollen. Die Auslösemittel können kleine Kontakte auf den Ober­ flächen oder an den Seiten der Datenträgerkarte enthalten, welche aktiviert werden, wenn eine zweite Datenträgerkarte in Anlage an die Datenträgerkarte kommt. Die Auslösemittel können auch eine Schaltung enthalten, welche das Vorhanden­ sein einer anderen Karte in datenübertragbaren Kontakt überprüft. Eine solche Schaltung verbraucht ebenfalls wenig Energie.
Die Datenträgerkarte kann Signalgebermittel enthalten, durch welche ein Signal erzeugbar ist, wenn die Datenüber­ tragung beendet ist. Die Signalgebermittel können beispielsweise akustische und/oder optische Signale liefern.
Die Datenträgerkarte kann so ausgelegt sein, daß die Daten auf der Datenträgerkarte über die Datenübertragungsmittel an ein externes Gerät, z. B. einen Rechner übertragen werden können. Dann können diese Daten in dem Rechner verarbeitet werden. Beispielsweise können sie in einem in dem Rechner installierten Programm (beispielsweise einem Adressen­ verwaltungsprogramm) übernommen und weiterverarbeitet werden. Weiterhin können Daten über Eingabemittel des Rechners, beispielsweise die Tastatur, in die Datenträger­ karte eingegeben werden. Es ist aber auch möglich, die Datenträgerkarte mit eigenen Datenverarbeitungsmittel, Datenausgabemittel und/oder Dateneingabemittel zu versehen. Dann können alle diese Funktionen unabhängig von einem externen Gerät ebenfalls vorgenommen werden.
Die Datenverarbeitungsmittel können einen Mikroprozessor enthalten. Die Datenausgabemittel können visuelle Daten­ ausgabemittel wie eine Flüssigkristallanzeige oder -Bildschirm enthalten. Sie können aber auch akustische Datenausgabemittel enthalten, z. B. zum Erzielen eines vorgegebenen, gespeicherten Wählsignals zum Telefonieren. Die Dateneingabemittel können beispielsweise Tasten oder einen beschreibbaren Flüssigkristallbildschirm enthalten. Solche Dateneingabe- bzw. -ausgabemittel sind im Zusammen­ hang mit anderen Ausführungen von Datenträgerkarten (z. B. EP-A-0 318 454 oder EP-A-0 618 711) oder im Zusammenhang mit kleinen Rechnern, wie z. B. sog. Notebooks oder Organizers (beispielsweise Electronic Organizer EL-Serie der Firma Sharp Electronics GmbH) bekannt und werden hier nicht im einzelnen beschrieben.
Die Datenträgerkarte kann so ausgelegt sein, daß immer die gleichen Daten übertragen werden. Es können aber auch Datenauswahlmittel vorgesehen sein, durch welche die zu übertragenden Daten oder Datensätze ausgewählt werden können. Diese Datenauswahlmittel können beispielsweise eine Taste enthalten, mit welchen die Datensätze nacheinander auf dem Bildschirm dargestellt werden können und eine weitere Taste zum Markieren der zu übertragenden Daten­ sätze. Solche Suchfunktionsmittel sind ebenfalls im Zusam­ menhang mit kleinen Rechnern, wie z. B. die oben erwähnten Notebooks oder Organizers bekannt (beispielsweise Electronic Organizer EL-Serie der Firma Sharp Electronics GmbH) und werden hier nicht im Einzelnen beschrieben.
Die Datenträgerkarte kann Datum- und Zeitgebermittel enthalten. Dadurch können die übertragenen Datensätze mit dem Datum und der Uhrzeit der Übertragung versehen werden. Dies kann für eine spätere Zuordnung der Datensätze behilf­ lich sein.
Die Datenträgerkarte kann zweite Datenübertragungsmittel enthalten. Wie die ersten Datenübertragungsmittel können die zweiten Datenübertragungsmittel ebenfalls zur Über­ tragung von Daten von und/oder auf eine andere funktional gleichartige Datenträgerkarte und/oder zur Übertragung von Daten von und/oder in einen Rechner verwendet werden.
Die Datenübertragungsmittel der Datenträgerkarte können in aus der Computertechnologie bekannter Weise ausgeführt sein. Sie können Mikroprozessoren, Steuerungsschaltungen und Kontaktmitteln enthalten. Die Kontaktmittel können beispielsweise metallische Kontakte (wie z. B. bei einer handelsüblichen Telefonkarte) oder kapazitive Kontakte (wie z. B. bei der US-PS-4 795 898) sein.
Die Datenübertragungsmittel können auf gegenüberliegenden Seiten der Datenträgerkarte vorgesehen sein. Bei einer rechteckförmigen Datenträgerkarte können dies die beiden Oberflächen, die beiden Längsseiten oder die beiden Breit­ seiten der Datenträgerkarte sein.
Die Datenübertragungsmittel können Stecker enthalten. Durch solche Stecker kann eine elektrische und formschlüssige Verbindung der Datenträgerkarte mit einer anderen Daten­ trägerkarte, mit einem Rechner oder mit einem anderen Gerät erfolgen.
Je nach Verwendung der Datenträgerkarte können dabei
  • - die ersten Datenübertragungsmittel zur Datenübertragung von und/oder auf eine andere funktional gleichartige Daten­ trägerkarte ausgebildet sein und die zweiten Datenüber­ tragungsmittel zur Datenübertragung zwischen der Daten­ trägerkarte und einem sonstigen, externen Gerät, beispiels­ weise einem Rechner, ausgebildet sein, oder
  • - die zweiten Datenübertragungsmittel komplementär zu den ersten Datenübertragungsmitteln in dem Sinne ausgebildet, daß eine Datenübertragung von oder auf eine andere funktio­ nal gleichartige Datenträgerkarte über die ersten Daten­ übertragungsmittel der ersten Datenträgerkarte und die zweiten Datenübertragungsmittel der zweiten Datenträger­ karte erfolgt.
Die Datenträgerkarte kann natürlich auch mehr als zwei Datenübertragungsmittel enthalten. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn eine Kommunikation zwischen der Datenträgerkarte und anderen Geräten mit unterschiedlichen Schnittstellen oder eine gleichzeitige Kommunikation mit mehreren anderen Datenträgerkarten gewünscht wird.
Mindestens eine der Datenübertragungsmittel kann zur gleichzeitigen Datenübertragung von und/oder auf mehrere andere funktional gleichartige Datenträgerkarten ausgelegt sein. Mit dieser Ausführung ist es dann auch möglich, über jeweils eine der Datenübertragungsmittel der jeweiligen Datenträgerkarten beliebig viele Datenträgerkarten gleich­ zeitig miteinander in datenübertragbaren Kontakt zu bringen.
Bei der Datenübertragung zwischen zwei oder mehreren Daten­ trägerkarten ist es vorteilhaft, wenn die für die Daten­ übertragung notwendige, relative Position der Datenträger­ karten in irgendeiner Weise gekennzeichnet oder festlegbar ist. Dies kann dadurch gegeben sein, daß die Datenträger­ karten mit Steckern (beispielsweise PCMCIA-Steckern) versehen sind, welche ineinandergreifen. Im Falle von metallischen Kontaktmitteln an den Oberflächen der Daten­ trägerkarten oder kapazitive Kontaktmitteln kann diese relative Position dadurch bestimmt sein, daß die Daten­ trägerkarten bündig aufeinander gelegt werden. Die Daten­ trägerkarten können aber auch Einrastmittel, beispielsweise in Form von Erhebungen und Ausnehmungen, aufweisen. Diese Einrastmittel können an den Oberflächen der Datenträger­ karten vorhanden sein. Durch Schieben der Datenträgerkarten aufeinander, rasten dann die Erhebungen der einen Daten­ trägerkarte in den Ausnehmungen der anderen Datenträger­ karte ein, wodurch die gewünschte relative Position erhalten wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Datenträgerkarte können bei allen solchen bekannten Anwen­ dungen Verwendung finden, bei denen Daten zwischen Daten­ trägerkarten übertragen werden sollen. Als Beispiel sei hier die Übertragung von Geldbeträgen erwähnt. Weitere Beispiele für solche Anwendungen sind ausführlich in der EP-A-0 643 373 beschrieben (der organisatorische Ablauf bei Zeitschriftenabonnements, Datenträgerkarte als Fahrkarte, Tankkarte oder Catring-Karte).
Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungs­ gemäße Datenträgerkarte eröffnen sich jedoch auch völlig neuartige Anwendungen einer Datenträgerkarte. Beispiels­ weise kann die Datenträgerkarte als Visiten- oder Geschäftskarte verwendet werden. Durch das erfindungsgemäße Verfahren können dann die in der Datenträgerkarte gespei­ cherten, personenbezogenen Daten auf eine andere als Daten­ trägerkarte ausgebildete Visitenkarte übertragen werden. Diese Anwendung wird später noch näher beschrieben. Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Daten­ karte ersetzen und vereinfachen alle Funktionen der tradi­ tionellen Anwendungen einer Visitenkarte und eröffnet darüber hinaus noch zusätzliche Möglichkeiten:
  • - Das Austauschen der Namen, Adressen und Telefonnummern durch Austauschen der Visitenkarten aus Papier wird durch das Austauschen der Daten auf den Datenträgerkarten ersetzt;
  • - Die personenbezogenen Daten von allen Personen, von denen sonst jeweils eine Visitenkarte erhalten wird, werden in einer einzigen Datenträgerkarte gespeichert;
  • - Auch das Schreiben von kleinen Notizen oder Bemerkungen beispielsweise als Erinnerungsstütze für eine spätere Zuordnung der Visitenkarte zu der entsprechenden Person kann mit der erfindungsgemäßen Datenträgerkarte über die Eingabemittel in Form von Tasten oder eines beschreibbaren Bildschirms auf der Kartenoberfläche realisiert werden. Diese Notiz wird dann zusätzlich zu den anderen Daten über­ tragen und gespeichert;
  • - Durch einen in die Datenträgerkarte integrierten, elektro­ nischen Datum- und Uhrzeitgeber kann der Zeitpunkt der Übertragung der Daten ebenfalls gespeichert und den über­ tragenden Daten zugeordnet werden. Auch dies erleichtert die spätere Zuordnung der Daten der entsprechenden Person;
  • - Die persönlichen Daten können beliebig oft weitergegeben werden. Es besteht nicht die Gefahr, daß eine zu kleine Anzahl von Visitenkarten beispielsweise für einen Messe­ besuch mitgebracht werden. An Messeständen können eine geringe Anzahl von elektronischen Visitenkarten ausgelegt werden, wobei die Besucher selbst die Daten übertragen können, beispielsweise um Prospektmaterial auffordern zu können;
  • - Das spätere Übertragen der Namen, Adressen und Telefon­ nummern in ein Adressenbuch oder die Eingabe dieser Daten in ein Adressenverwaltungsprogramm eines Rechners wird mit der erfindungsgemäßen Datenträgerkarte sehr vereinfacht.
Die Datenträgerkarte wird einfach an den Rechner ange­ schlossen und die gewünschten Daten werden direkt über­ tragen. Das Problem mit herumliegenden Papiervisitenkarten entfällt völlig;
  • - Es ist nicht nur möglich, die eigenen personenbezogenen Daten weiterzugeben, sondern auch solche, welche von anderen Personen erhalten worden sind. Dabei kann vor der Übertragung eine Auswahl solcher Datensätze stattfinden;
  • - Wenn mehrere Personen ihre personenbezogenen Daten unter­ einander austauschen wollen, müssen die Datensätze nicht einzeln zwischen jeweils zwei Personen ausgetauscht werden. Die Datenträgerkarten aller Personen können beispielsweise aufeinandergelegt und so aktiviert werden, daß die jeweiligen Daten von jeder einzelnen Datenträgerkarte auf alle anderen ohne Unterbrechung in einem Vorgang übertragen werden;
  • - Wenn die personenbezogenen Daten sich ändern, beispiels­ weise die Adresse und Telefonnummer durch einen Umzug, müssen nicht die alten Visitenkarten weggeworfen und durch neue ersetzt werden, sondern die entsprechenden personen­ bezogenen Daten beispielsweise über einen Rechner eingege­ ben und in den Datenspeichermitteln gespeichert werden;
  • - Der Hersteller oder der Vertreiber von Visitenkarten in der Form der erfindungsgemäßen Datenträgerkarte kann den Namen und die Adresse seiner Firma oder seines Unternehmens ab Werk auf die Datenträgerkarte speichern und erhält dadurch einen Werbeeffekt.
Eine andere neuartige Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Datenträgerkarte liegt vor, wenn die Datenträgerkarte als Datenspeichermedium eines Rechners verwendet wird. (Solche Datenspeichermedien sind im Handel als PCMCIA-Karten erhältlich und ersetzen oder ergänzen die sonst übliche Magnetspeicher-Diskette.) Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es dann möglich, Daten zwischen solchen Datenspeicherkarten ähnlich wie bei dem beschriebenen Visitenkartenbeispiel zu übertragen, ohne das Vorhandensein eines externen Rechners. Wenn zwei oder mehrere Personen verschiedene Informationen, z. B. Textdateien, austauschen wollen, sind sie dann nicht von dem Vorhandensein eines externen Geräts abhängig.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Fig. 1 ist ein Blockdiagramm und zeigt ein Ausführungs­ beispiel einer Datenträgerkarte zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Datenüber­ tragung.
Fig. 2 ist ein Blockdiagramm und zeigt ein erstes Ausfüh­ rungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Datenübertragung.
Fig. 3 ist ein Blockdiagramm und zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Datenübertragung.
Fig. 4 ist ein Blockdiagramm und zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Datenübertragung.
Fig. 5 ist eine schematische auseinandergezogene Darstel­ lung und zeigt ein Beispiel der Anordnung der wichtigsten Komponenten in einer erfindungsgemäßen Datenträgerkarte nach Fig. 1.
Fig. 6 ist eine schematische Darstellung und zeigt ein Ausführungsbeispiel der Oberflächen der Daten­ trägerkarten zur Gewährleistung der vorbestimmten gegenseitigen Positionierung der Datenträgerkarten bei der Datenübertragung zwischen zwei oder mehreren Datenträgerkarten.
Fig. 7 ist ein Flußdiagramm und zeigt einen möglichen Ablauf der erfindungsgemäßen Datenübertragung.
Bevorzugte Ausführungen der Erfindung
In Fig. 1 ist eine Datenträgerkarte mit 10 bezeichnet und als Blockdiagramm dargestellt. Die Datenträgerkarte 10 enthält Datenspeichermittel 12, erste Datenübertragungs­ mittel 14, Energieversorgungsmittel 16, Auslösemittel 18, Signalgebermittel 20, Datenverarbeitungsmittel 22, Daten­ ausgabemittel 24, Dateneingabemittel 26, Datenauswahlmittel 28, Datum- und Zeitgebermittel 30 und zweite Datenüber­ tragungsmittel 32.
Die Komponenten 12-32 der Datenträgerkarte 10 stehen intern in datenübertragbaren Kontakt miteinander. Der interne Datenaustausch ist durch miteinander verbundenen Pfeile 34 angedeutet.
Die Energieversorgungsmittel 16 dienen zur Energieversor­ gung aller energieverbrauchenden Komponenten 12-32 der Datenträgerkarten. Dies ist durch eine Leitung 36 ange­ deutet.
Alle in der Datenträgerkarte 10 enthaltenen Komponenten 12-32 sind aus der Computer- und Halbleitertechnologie an sich bekannt und in verschiedenen Größen und Ausführungen im Handel erhältlich. Die Wahl der betreffenden Komponenten zur Realisierung der Datenträgerkarte 10 wird von der gewünschten Größe und Dicke der Karte und von der gewünschten Verwendung abhängen. Es ist nicht notwendig, die Datenträgerkarte 10 mit allen erwähnten Komponenten 12-32 zu versehen. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind lediglich die Datenspeichermittel 12, die ersten Datenübertragungsmittel 14 und die Energie­ versorgungsmittel 16 notwendig. Je nach vorgesehener Anwendung kann die Datenträgerkarte 10 mit einer beliebigen Kombination der sonstigen Komponenten 18-32 versehen sein.
Über die ersten Datenübertragungsmittel 14 und die zweiten Datenübertragungsmittel 32 werden Daten mit einer anderen, funktional gleichartigen (in Fig. 1 nicht dargestellten) Datenträgerkarte und/oder einem sonstigen, externen (ebenfalls nicht dargestellten) Gerät, beispielsweise einem Rechner ausgetauscht. Dies ist durch Pfeile 38 und 40 angedeutet.
In den Fig. 2-4 sind drei Ausführungsbeispiele der Daten­ übertragung veranschaulicht. Zwei jeweils identisch ausge­ bildete Datenträgerkarten 42 und 44, 46 und 48 bzw. 50 und 52 sind als Blockdiagramm dargestellt. Zur besseren Über­ sicht sind die in Fig. 1 dargestellten Komponenten 12 und 16-30 in jeweils einem Block 54 zusammengefaßt dargestellt. Entsprechend Fig. 1 sind erste Datenübertragungsmittel mit 14 und zweite Datenübertragungsmittel mit 32 bezeichnet. Der interne Datenaustausch ist durch miteinander verbundene Pfeile 34 und die Energieversorgung durch eine Leitung 36 angedeutet.
In Fig. 2 sind die ersten Datenübertragungsmittel 14 so ausgelegt, daß sie eine Datenübertragung zwischen zwei Datenträgerkarten 42 und 44 gestatten. Dies ist durch einen Pfeil 56 angedeutet. Über die zweiten Datenübertragungs­ mittel 32 kann ein Datenaustausch zwischen der jeweiligen Datenträgerkarte 42 bzw. 44 und einem sonstigen, externen Gerät erfolgen. Dies ist durch jeweils einen Pfeil 58 ange­ deutet.
In Fig. 3 sind die ersten und die zweiten Datenüber­ tragungsmittel 14 bzw. 32 so ausgelegt, daß eine Datenüber­ tragung zwischen zwei Datenträgerkarten 46 und 48 über die ersten Datenübertragungsmittel 14 der einen Datenträger­ karte 46 und die zweiten Datenübertragungsmittel 32 der anderen Datenträgerkarte 48 erfolgt. Dies ist durch einen Pfeil 60 angedeutet. Entweder die ersten oder die zweiten Datenübertragungsmittel 14 bzw. 32 der Datenträgerkarten 46 und 48 in Fig. 3 können ebenfalls zum Datenaustausch mit einem sonstigen, externen Gerät dienen.
Die in Fig. 4 dargestellten Datenträgerkarten 50 und 52 besitzen nur erste Datenübertragungsmittel 14. Sowohl der durch einen Pfeil 62 angedeutete Datenaustausch zwischen zwei Datenträgerkarten 50 und 52 als auch gegebenenfalls ein Datenaustausch zwischen jeweils einer Datenträgerkarte 50 bzw. 52 und einem sonstigen, externen Gerät, gegebenen­ falls mittels eines Adapters, erfolgt hier über die einzigen Datenübertragungsmittel 14.
Die ersten Datenübertragungsmittel 14 der Datenträgerkarten 10 (Fig. 1), 42 und 44 (Fig. 2) sowie die einzigen Daten­ übertragungsmittel 14 der Datenträgerkarten 50 und 52 (Fig. 4) können so ausgebildet sein, wie die in der US-PS-4 795 898 beschriebenen Datenübertragungsmittel. Sie bestehen aus einer analogen Schnittstellensteuerung, welche über einen Mikroprozessor mit einem Datenspeicher (EEPROM) in Verbindung steht. Die Datenübertragung erfolgt über eine kapazitive Schnittstelle aus vier plattenförmigen, in der Datenträgerkarte integrierten Elektroden. Zwei der Elektroden werden für das Senden von Daten und die anderen beiden Elektroden für das Empfangen von Daten verwendet. Wenn eine zweite Datenträgerkarte 44 (Fig. 2) bzw. 52 (Fig. 4) auf die erste Datenträgerkarte 42 (Fig. 2) bzw. 50 (Fig. 4) aufgelegt wird, bilden diese vier plattenförmigen Elektroden der ersten Datenträgerkarte 42 bzw. 50 vier Kondensatoren mit den entsprechenden plattenförmigen Elektroden der zweiten Datenträgerkarte 44 bzw. 52.
Statt kapazitive Kontaktelektroden können auch an der Ober­ flächen der Datenträgerkarten angeordnete, von außen zugängliche, metallische Kontaktfelder vorgesehen sein. Es können Kontaktfelder sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite der Datenträgerkarte vorgesehen sein. Der Kontakt zwischen den Kontaktfeldern auf zwei gegeneinander­ gelegten Datenträgerkarten kann einfach durch Zusammen­ drücken der Datenträgerkarten erfolgen (vgl. US-PS-5 375 037). Solche mit Chips verbundenen Kontakt­ felder sind beispielsweise von handelsüblichen Telefon­ karten oder Kreditkarten bekannt und werden hier nicht näher beschrieben.
Die zweiten Datenübertragungsmittel 32 der Datenträger­ karten 42 und 44 in Fig. 2 können aus einer üblichen, in PCMCIA-Karten verwendeten Schnittstelle gebildet sein (nach dem PCMCIA-Standard der Personal Computer Memory Card International Association, 1030B East Duane Avenue, Sunnyvale, Californien, USA). Eine solche Schnittstelle enthält eine Anschlußbuchse mit 68 Pins, welche mit einem entsprechenden Stecker in einem Rechner verbunden werden kann.
Die ersten und die zweiten Datenübertragungsmittel 14 bzw. 32 der in Fig. 3 dargestellten Datenträgerkarten 46 und 48 können ebenfalls wie ein PCMCIA-Anschluß ausgebildet sein. Die ersten Datenübertragungsmittel 14 enthalten dann einen PCMCIA-Stecker und die zweiten Datenübertragungsmittel 32 eine PCMCIA-Buchse.
Die ersten und die zweiten Datenübertragungsmittel 14 bzw. 32 der in Fig. 3 dargestellten Datenträgerkarten 46 und 48 können aber auch identisch ausgebildet sein. Der Aufbau kann dem Aufbau der Datenübertragungsmittel 14 der Daten­ trägerkarten 50 und 52 in Fig. 4 entsprechen.
Die zwei Datenträgerkarten 42 und 44, 46 und 48 bzw. 50 und 52 der jeweiligen Fig. 2, 3 und 4 sind identisch ausgebil­ det. Dies ist keinesfalls notwendig, bringt aber für vielen Anwendungen der Datenträgerkarten Vorteile sowohl bei der Produktion als auch bei der Handhabung der Datenträger­ karten. Es ist jedoch natürlich auch möglich, die Daten­ trägerkarten unterschiedlich auszubilden. Für das erfindungsgemäße Verfahren ist es nur notwendig, daß die Datenträgerkarten Datenübertragungsmittel enthalten, welche einen Datenaustausch untereinander gestatten.
In Fig. 5 ist die Struktur eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Datenträgerkarte 10 nach Fig. 1 und die Anordnung der wichtigsten Komponenten schematisch darge­ stellt. Die Datenträgerkarte 10 enthält eine auf einem unteren Gehäuseteil vorgesehene, dünne Platine 64. Auf dieser Platine 64 sind die elektronischen Komponenten angeordnet. In Fig. 5 sind als wichtigsten Komponenten gezeigt:
  • - die ersten Datenübertragungsmittel 14 (Fig. 1) in Form von acht kapazitiv wirkenden Elektroden 66A, 66B, 68A, 68B, 70A, 70B, 72A, 72B, sowie eine Schnittstellensteuerung 74;
  • - die Datenspeichermittel 12, z. B. EEPROMs;
  • - einen Mikroprozessor 76, über welchen die Datenspeicher­ mittel 12 mit der Schnittstellensteuerung 74 verbunden sind;
  • - die zweiten Datenübertragungsmittel 32 (Fig. 1) in Form einer PCMCIA-Buchse 78 und eine Schnittstellensteuerung 80;
  • - einen Mikroprozessor 82, über welchen die Datenspeicher­ mittel 12 mit der Schnittstellensteuerung 80 verbunden sind;
  • - die Energieversorgungsmittel 16 in Form eines Akkumu­ lators, welcher beispielsweise beim Anschließen an ein sonstiges externes Gerät, z. B. einen Rechner, über die PCMCIA-Verbindung aufgeladen werden kann;
  • - die Signalgebermittel 20, durch welche ein Signal bei vollzogener Datenübertragung erzeugt wird.
In der Darstellung in Fig. 5 sind vier der Elektroden, näm­ lich die Elektroden 66A, 68A, 70A und 72A in der Nähe der oberen Oberfläche und die anderen vier Elektroden 66B, 68B, 70B und 72B in der Nähe der unteren Oberfläche der Daten­ trägerkarte 10 angeordnet. Die oberen Elektroden 66A, 68A, 70A und 72A dienen zum Datenaustausch mit einer an der oberen Oberseite der Datenträgerkarte 10 angelegten (nicht dargestellten) weiteren Datenträgerkarte. Die unteren Elektroden 66B, 68B, 70B und 72B dienen zum Datenaustausch mit einer an der unteren Oberseite der Datenträgerkarte 10 angelegten (nicht dargestellten) weiteren Datenträgerkarte. In Fig. 5 sind zur besseren Übersicht nur jeweils vier obere und vier untere Elektroden dargestellt. Die Anzahl der Elektroden wird jedoch von der jeweiligen Ausführung der Datenträgerkarte abhängen. Auch die Anordnung der Elektroden in Fig. 5 ist nur schematisch dargestellt. Zur Vermeidung einer gegenseitigen Störung können die oberen Elektroden gegenüber den unteren Elektroden versetzt ange­ ordnet, bzw. von den unteren Elektroden durch eine Abschir­ mung getrennt sein. Dies liegt im Rahmen des fachmännischen Könnens und wird hier nicht näher erläutert.
Die Ausführung der Signalgebermittel 20 liegt ebenfalls im Rahmen des fachmännischen Könnens und können beispielsweise aus einem Piezo-Signalgeber bestehen.
Die Verbindung der einzelnen Komponenten untereinander ist an sich bekannt. Zur besseren Übersicht sind daher die Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Komponenten in Fig. 5 nicht dargestellt.
An die Platine 64 schließt sich ein mittleres Gehäuseteil 84 an. Dieses Gehäuseteil weist mehrere Öffnungen 86 zur Aufnahme der an der Platine 64 vorgesehenen Komponenten auf. Die Dicke dieses mittleren Gehäuseteils wird so gewählt, daß die auf der Platine 64 vorgesehenen Kompo­ nenten sich in der Höhe nicht über die obere Oberfläche des mittleren Gehäuseteils erstrecken.
An dem mittleren Gehäuseteil 84 schließt sich ein oberes Gehäuseteil 88 an. In dieser Ausführung der Datenträger­ karte 10 hat die Oberseite des oberen Gehäuseteils 88 eine freie Fläche. An dieser Fläche kann beispielsweise ein Logo 90 und der Namen 92 des Besitzers der Datenträgerkarte vorgesehen sein.
Obwohl die in Fig. 5 dargestellte Datenträgerkarte 10 die übliche geometrische Form einer Kreditkarte, Telefonkarte, Scheckkarte etc. hat, ist sie nicht auf diese Form beschränkt. Die Datenträgerkarte ist in fast jeder anderen geometrischen Form ausführbar. Die Dimensionen der Daten­ trägerkarte wird gegebenenfalls von den in der Datenträger­ karte untergebrachten Komponenten und von der gewünschten Anwendung abhängen. Beispielsweise kann eine nur als Visitenkarte zu verwendeten Datenträgerkarte die übliche Länge und Breite einer Kreditkarte haben und möglichst dünn ausgebildet sein.
Beim Übertragen von Daten zwischen zwei oder mehreren Datenträgerkarten muß gewährleistet sein, daß die jeweili­ gen Kontaktmittel der Datenträgerkarten auch wirklich in datenübertragbaren Kontakt stehen. Bei der oben mit Bezug auf Fig. 3 beschriebenen Ausführung der ersten und zweiten Datenübertragungsmittel 14 und 32 mit PCMCIA-Verbindungen ist diese Zuordnung der Kontaktmittel allein schon aus der formschlüssigen Verbindung gegeben. Bei der oben mit Bezug auf Fig. 2 und 4 beschriebenen Ausführung der ersten Datenübertragungsmittel 14 mit kapazitiven oder metallischen Kontaktflächen muß die Einhaltung dieser Zuordnung bei der Anordnung der Kontaktmittel in oder auf der Datenträgerkarte beachtet werden. Bei diesen Ausfüh­ rungen erfolgt die Datenübertragung zwischen den Daten­ trägerkarten über die Oberflächen der Datenträgerkarten. Wie in Fig. 5 angedeutet, ist es dann z. B. möglich, (metallische oder kapazitive) Kontaktmittel sowohl an der oberen als auch an der unteren Oberfläche anzuordnen, so daß ein datenübertragbarer Kontakt mit anderen Datenträger­ karten, sowohl wenn sie von oben als auch wenn sie von unten an die Datenträgerkarte angelegt wird, herstellbar ist. Dies wird auch dann erreicht, wenn die kapazitiv wirkenden Elektroden mittig in einer Ebene in der Daten­ trägerkarte angeordnet werden. Die Elektroden können auch symmetrisch um den Mittelpunkt der Datenträgerkarte 10 angeordnet werden (vgl. Fig. 5). Dadurch wird ein daten­ übertragbarer Kontakt mit einer zweiten identischen ausge­ bildeten Datenträgerkarte in verschiedenen relativen Stellungen der beiden Datenträgerkarten herstellbar. Die zweite Datenträgerkarte kann sowohl von oben als auch von unten an die erste Datenträgerkarte angelegt werden und auch um 180° um einer der drei Symmetrieachsen der Daten­ trägerkarte gedreht werden.
Es kann jedoch vorteilhaft sein, wenn die relative Stellung der Datenträgerkarten festlegbar ist. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mehr als zwei Datenträgerkarten gleich­ zeitig aneinandergelegt werden sollen. In Fig. 6 sind drei identische erfindungsgemäß ausgebildete Datenträgerkarten 94, 96 und 98 schematisch dargestellt. In dieser Dar­ stellung sind die untere Oberfläche der oberen Datenträger­ karte 94 und die oberen Oberflächen der mittleren und der unteren Datenträgerkarten 96 bzw. 98 sichtbar. Relativ zu der oberen und der unteren Datenträgerkarte 94 bzw. 98 ist die mittlere Datenträgerkarte 96 um 180° um eine Achse 116 gedreht. Die oberen Oberflächen der Datenträgerkarten 94, 96 und 98 sind mit drei linsenförmigen Erhebungen 100, 102 und 104, und die unteren Oberflächen mit drei entsprechend linsenförmig ausgebildeten Ausnehmungen 106, 108 und 110 versehen. Die Erhebungen 100 und 104 sind auf den oberen Oberflächen in den Ecken in der Nähe einer ersten Längs­ kante 112 der Datenträgerkarte und die Erhebung 102 mittig in der Nähe einer zweiten Längskante 114 angeordnet. Entsprechend sind die Ausnehmungen 106 und 110 auf den unteren Oberflächen in den Ecken in der Nähe der zweiten Längskante 114 der Datenträgerkarte und die Ausnehmung 108 mittig in der Nähe der ersten Längskante 112 angeordnet. Diese Struktur der Oberflächen der Datenträgerkarten 94, 96 und 98 gewährleistet die vorbestimmte gegenseitige Positionierung der Datenträgerkarten 94, 96 und 98 im Verhältnis zueinander. Bei der Datenübertragung sind dann alle Datenträgerkarten um 180° um die Achse 116 relativ zu der jeweils nächst oberen und der jeweils nächst unteren Datenträgerkarte gedreht.
Die zur Festlegung der Position dienenden Erhebungen und Ausnehmungen können in vielseitiger Weise ausgestaltet werden. Es kann sich z. B. um nur jeweils eine Erhebung und eine Ausnehmung handeln, welche dann unsymmetrisch ausge­ bildet sind, so daß die Datenträgerkarten nur in einer bestimmten Position aneinandergelegt werden können. Beispielsweise kann die Erhebung und die Ausnehmung die Form des Logos 90 (Fig. 5) haben.
Im folgenden sollen einige Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Datenträgerkarte beschrieben werden. Die Ausführungen der Datenträgerkarten für die verschiedenen Anwendungen im einzelnen liegen im Rahmen des fachmännischen Könnens und werden hier nur prinzipiell dargestellt.
Wie oben schon erwähnt, eignet sich das Verfahren und die Datenträgerkarte nach der Erfindung für die Anwendung als Visitenkarte. In den darauf bezogenen Beispielen werden die Datenträgerkarten Visitenkarten genannt. Als erstes soll ein Beispiel anhand von Fig. 2, 5 und 7 beschrieben werden. Es sei darauf hingewiesen, daß wegen der Übersicht der Darstellung in Fig. 5 jeweils nur vier obere und untere plattenförmige Elektroden 66A, 68A, 70A, 72A bzw. 66B, 68B, 70B, 72B beispielhaft dargestellt sind. Die Anzahl dieser plattenförmigen Elektroden in verschiedenen Ausführungen der Datenträgerkarte kann je nach Wunsch des Datenüber­ tragungsprinzips sehr unterschiedlich sein. Bevorzugt wird eine kapazitive differentielle Signalübertragung nach dem Prinzip der US-PS-4 795 898 verwendet, so daß immer jeweils zwei sich gegenüberliegende Paare von Elektroden eine Signalleitung bilden. Es ist aber auch möglich, die Daten­ übertragung über metallische Kontaktfelder an den Ober­ flächen der Visitenkarten oder mittels handelsüblicher Steckverbindungen zu erzielen.
In Fig. 7 ist ein Flußdiagramm dargestellt, welches den Ablauf eines Beispiels der Datenübertragung zeigt. Wenn zwei Besitzer von solchen Visitenkarten ihre persönlichen Daten austauschen wollen, werden zunächst die beiden Visitenkarten 42 und 44 (Fig. 2) aufeinandergelegt, so daß eine Verbindung zur Datenübertragung entsteht. Für die weitere Darstellung sei angenommen, daß die Visitenkarte 42 die obere und die Visitenkarte 44 die untere ist.
Durch das Aufeinanderlegen der Visitenkarten 42 und 44 werden sie aktiviert. Dies ist durch Block 118 dargestellt. Diese Aktivierung kann nach dem folgenden Prinzip erfolgen:
Ein Paar von den unteren Elektroden der Visitenkarten 42 und 44 und ein Paar von den oberen Elektroden der Visiten­ karten 42 und 44 sind ständig mit der negativen bzw. posi­ tiven Klemme der Energieversorgung 16 der Visitenkarten 42 bzw. 44 verbunden. Die jeweils gegenüberliegenden Elektrodenpaar der jeweiligen Visitenkarten 42 und 44 bilden differentielle Einschaltelektrodenpaare (vgl. US-PS-4 795 898). Durch das Aufeinanderlegen der Visiten­ karten 42 und 44 entsteht somit eine definierte Potential­ differenz zwischen den beiden Elektroden der jeweiligen Einschaltelektrodenpaare, wodurch die Visitenkarten 42 und 44 aktiviert werden.
Durch das jeweilige Aktivieren über das untere Einschalt­ elektrodenpaar der Visitenkarte 42 bzw. das obere Einschaltelektrodenpaar der Visitenkarte 44 erkennen die Visitenkarten 42 und 44, daß sie die obere bzw. die untere Visitenkarte ist. Die obere Visitenkarte 42 wird in Sender­ modus und die untere Visitenkarte 44 in Empfängermodus geschaltet. Dies ist durch Block 120 dargestellt. Die obere Visitenkarte 42 sendet ihre zu übertragenden Daten (und Steuerzeichen) an die untere Visitenkarte 44 über zwei weitere sich gegenüberliegenden Elektrodenpaare. Die untere Visitenkarte 44 speichert diese Daten in ihren Daten­ speichermitteln 12. Dies ist durch Block 122 dargestellt. Diese Daten können Datensätze (z. B. Name, Adresse, Telefon­ nummer) sein, welche in einem dafür vorgesehenen Teil der Datenspeichermittel 12 der Visitenkarte 42 gespeichert sind und in einem dafür vorgesehenen Teil der Datenspeicher­ mittel 12 der Visitenkarte 44 gespeichert werden. Nach dem Senden der Daten (und Steuerzeichen) von der Visitenkarte 42 wechselt die Visitenkarte 42 in den Empfängermodus und die Visitenkarte 44 in den Sendermodus. Dies ist durch Block 124 dargestellt.
Die untere Visitenkarte 44 sendet nun ihre zu übertragenden Daten (und Steuerzeichen) an die obere Visitenkarte 42. Dies erfolgt entsprechend der oben beschriebenen, nun aber umgekehrt erfolgenden Übertragung und ist durch Block 126 dargestellt. Die obere Visitenkarte 42 sendet nun ein Signal (beispielsweise akustisch) durch die Signalgeber­ mittel 20, wodurch erkennbar ist, daß der Datenaustausch abgeschlossen ist. Gleichzeitig werden die Visitenkarten 42 und 44 für eine bestimmte vorgegebene Zeit (beispielsweise 4 Sekunden) deaktiviert. Dies ist durch Block 128 darge­ stellt. Die beiden Visitenkarten 42 und 44 werden wieder voneinander getrennt und schalten sich nach der vorgege­ benen Zeit wieder in den Ausgangszustand.
In den jeweiligen Visitenkarten 42 und 44 sind nun also die Datensätze der anderen Visitenkarte 44 bzw. 42 gespeichert. Diese können später über die zweiten Datenübertragungs­ mittel 32 in ein Adressenverwaltungsprogramm eines Rechners übertragen werden.
Als zweites Beispiel soll der Ablauf der Datenübertragung zwischen mehr als zwei Datenträgerkarten beschrieben werden, beispielsweise der Austausch der persönlichen Daten zwischen den drei Datenträgerkarten (Visitenkarten) 94, 96 und 98 in Fig. 6. Das Verfahren läßt sich jedoch auch entsprechend für beliebig viele Datenträgerkarten anwenden.
Wenn drei Besitzer von solchen Visitenkarten ihre persönlichen Daten austauschen wollen, werden zunächst die drei Visitenkarten 94, 96 und 98 aufeinandergelegt, so daß eine datenübertragbaren Verbindung entsteht. Dann wird an der obersten Visitenkarte 94 die Auslösemittel betätigt, beispielsweise durch betätigen einer Starttaste. Dies startet ein Programm A ("oberste Karte") in der obersten Visitenkarte 94. Die oberste Visitenkarte 94 sendet ein Taktsignal an die zweite Visitenkarte 96. Dadurch wird die zweite Visitenkarte 96 aktiviert. Die zweite Visitenkarte 96 sendet dann ein Taktsignal nach oben an die erste Visitenkarte 94 und ein Taktsignal nach unten an die dritte Visitenkarte 98. Durch den Empfang des von der zweiten Visitenkarte 96 kommenden Taktsignals erkennt die erste Visitenkarte 94, daß eine zweite Visitenkarte 96 vorhanden ist und durch Programm A wird eine Warteschleife aktiviert. Diese Warteschleife bleibt so lange aktiviert, bis die erste Visitenkarte 94 eine Aktivierungsmeldung der letzten Visitenkarte hier Visitenkarte 98 erhält. Durch den Empfang des von der zweiten Visitenkarte 96 kommenden Taktsignals wird die dritte Visitenkarte 98 aktiviert. Zusätzlich zu der Aktivierung der Visitenkarten kann das Taktsignal zur Synchronisation der Datenübertragung dienen. Die dritte Visitenkarte 98 sendet dann ein Taktsignal nach oben an die zweite Visitenkarte 96 und ein Taktsignal nach unten. Dies startet ein Programm B ("mittlere Karte") in der zweiten Visitenkarte 96. Durch Programm B wird die zweite Visiten­ karte 96 in einem Datenempfangszustand versetzt. Da die dritte Visitenkarte 98 in diesem Beispiel die letzte ist, erhält sie kein Taktsignal von einer unteren Visitenkarte. Nach einer vorgegebenen Zeit wird dadurch ein Programm C ("letzte Karte") in der dritten Visitenkarte 98 gestartet. Durch dieses Programm C wird die dritte Visitenkarte 96 in einem Datenempfangszustand versetzt und sendet eine Aktivierungsmeldung nach oben an die zweite Visitenkarte 96, welche diese Aktivierungsmeldung durch Programm B an die erste Visitenkarte 94 weitergibt.
Durch Empfang der Aktivierungsmeldung sendet nun die erste Visitenkarte 94 ihre zu übertragenden Daten an die zweite Visitenkarte 96 und wartet auf eine Empfangsbestätigung von der letzten Visitenkarte 98 (Programm A). Die zweite Visitenkarte 96 empfängt die Daten, speichert sie in ihren Datenspeichermittel, sendet die Daten weiter an die dritte Visitenkarte 98 und bleibt weiterhin empfangsbereit. Die dritte Visitenkarte 98 empfängt die Daten, speichert sie in ihren Datenspeichermittel, sendet eine Empfangsbestätigung nach oben an die zweite Visitenkarte 96 und bleibt weiter­ hin empfangsbereit (Programm C). Die zweite Visitenkarte 96 leitet diese Empfangsbestätigung an die erste Visitenkarte 94 weiter (Programm B). Durch Empfang dieser Empfangs­ bestätigung sendet die erste Visitenkarte 94 ein Steuer­ zeichen "Sender" an die zweite Visitenkarte 96 und wird empfangsbereit (Programm A) . Das Steuerzeichen "Sender" versetzt die zweite Visitenkarte 96 in den Sendermodus. Die zweite Visitenkarte 96 sendet nun ihre zu übertragenden Daten nach oben an die erste Visitenkarte 94 (Programm B)
Die erste Visitenkarte 94 speichert diese Daten in ihren Datenspeichermitteln, sendet eine Empfangsbestätigung nach unten an die zweite Visitenkarte 96 und bleibt empfangs­ bereit (Programm A). Nach Empfang dieser Empfangs­ bestätigung sendet die zweite Visitenkarte 96 ihre zu über­ tragenden Daten nach unten an die dritte Visitenkarte 98. Die dritte Visitenkarte 98 speichert diese Daten in ihren Datenspeichermitteln, sendet eine Empfangsbestätigung nach oben an die zweite Visitenkarte 96 und bleibt empfangs­ bereit (Programm C). Nach Empfang dieser Empfangs­ bestätigung sendet die zweite Visitenkarte 96 eine "Sender"-Steuerzeichen an die dritte Visitenkarte 98 und wird empfangsbereit (Programm B). Nach Empfang dieses "Sender"-Steuerzeichens sendet die dritte Visitenkarte 98 ihre zu übertragenden Daten nach oben an die zweite Visitenkarte 96 (Programm C). Die zweite Visitenkarte 96 speichert diese Daten in ihren Datenspeichermitteln, leitet die Daten an die erste Visitenkarte 94 weiter (Programm B) und bleibt empfangsbereit. Die erste Visitenkarte 94 empfängt die Daten, speichert sie in ihren Datenspeicher­ mitteln und sendet eine Empfangsbestätigung nach unten an die zweite Visitenkarte 96 (Programm A). Die zweite Visitenkarte 96 leitet diese Empfangsbestätigung weiter an die dritte Visitenkarte 98 (Programm B). Nach Empfang dieser Empfangsbestätigung gibt die letzte Visitenkarte 98 eine akustische Meldung ab, welche die abgeschlossene Datenübertragung signalisiert (Programm C). Die Visiten­ karten 94, 96 und 98 können nun wieder voneinander getrennt werden. Nach einer vorgegebenen Zeit schalten sich die Visitenkarten wieder in den Ursprungszustand.
Das Verfahren und die Datenträgerkarte nach der Erfindung können auch zur Übertragung von Geldbeträgen zwischen zwei als Geldkarten ausgebildeten Datenträgerkarten verwendet werden. Die Datenübertragung kann so wie oben schon beschrieben stattfinden. Die zu übertragende Geldbeträge können über Tasten auf einem in der Geldkarte integrierten Flüssigkristallbildschirm dargestellt und bestätigt werden. Bei Verwendung eines beschreibbaren Flüssigkristall­ bildschirms kann auch der zu übertragende Geldbetrag direkt mittels eines entsprechenden Schreibstifts auf dem Bild­ schirm geschrieben werden. Die Schrift wird von einem Mustererkennungsprogramm interpretiert und der angegebene Geldbetrag wird auf dem Bildschirm nochmals zur Überprüfung dargestellt. Wenn dieser Geldbetrag mit dem eingegebenen Geldbetrag übereinstimmt, löst der Besitzer der Geldkarte die Übertragung aus. Der übertragene Geldbetrag wird auf der zweiten Geldkarte gespeichert und der ersten Geldkarte abgezogen.

Claims (22)

1. Verfahren zur Datenübertragung zwischen mindestens zwei funktional gleichartigen, als Karten ausgebildeten Datenträgern, dadurch gekennzeichnet, daß
  • (a) die Datenträger in unmittelbaren datenübertragbaren Kontakt gebracht werden, ohne Zwischenschaltung von zusätzlichen Hilfsmitteln, und
  • (b) eine Datenübertragung unmittelbar zwischen den Daten­ trägern erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübertragung ausgelöst wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Meldung erfolgt, wenn die Datenüber­ tragung abgeschlossen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, gekennzeichnet durch Auswahl der zu übertragenden Daten vor der Datenüber­ tragung.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, gekennzeichnet durch Verarbeitung der Daten vor, während und/oder nach der Datenübertragung.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübertragung zwischen mehr als zwei Datenträgern ohne Unterbrechung erfolgt.
7. Datenträgerkarte (10), enthaltend
  • (a) Datenspeichermittel (12),
    gekennzeichnet durch
  • (b) erste Datenübertragungsmittel (14), durch welche ein unmittelbarer datenübertragbarer Kontakt zwischen der Datenträgerkarte (10; 42) und mindestens einer weiteren, funktional gleichartigen Datenträgerkarte (44) herstellbar ist, ohne Zwischenschaltung von zusätzlichen Hilfsmitteln, und
  • (c) Energieversorgungsmittel (16).
8. Datenträgerkarte nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Auslösemittel (18) zum Auslösen der Datenübertragung.
9. Datenträgerkarte nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch Signalgebermittel (20) zum Erzeugen eines Signals bei vollzogener Datenübertragung.
10. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-9, gekenn­ zeichnet durch Datenverarbeitungsmittel (22) zur Verar­ beitung der Daten auf der Datenträgerkarte (10).
11. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-10, gekenn­ zeichnet durch Datenausgabemittel (24).
12. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-11, gekenn­ zeichnet durch Dateneingabemittel (26).
13. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-12, gekenn­ zeichnet durch Datenauswahlmittel (28).
14. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-13, gekenn­ zeichnet durch Datum- und Zeitgebermittel (30).
15. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-14, gekenn­ zeichnet durch zweite Datenübertragungsmittel (32).
16. Datenträgerkarte nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die ersten Datenübertragungsmittel (14) auf einer Seite der Datenträgerkarte (10) und die zweiten Datenübertragungsmittel (32) auf der gegenüberliegenden Seite der Datenträgerkarte (10) vorgesehen sind.
17. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-16, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und/oder die zweiten Datenübertragungsmittel (14; 32) auf gegenüberliegenden Seiten der Datenträgerkarte (10) vorgesehen sind.
18. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 15-17, dadurch gekennzeichnet, daß
  • (a) die ersten Datenübertragungsmittel (14) zur Datenüber­ tragung von und/oder auf eine andere funktional gleich­ artige Datenträgerkarte ausgebildet sind und
  • (b) die zweiten Datenübertragungsmittel (32) zur Daten­ übertragung zwischen der Datenträgerkarte und einem sonstigen, externen Gerät ausgebildet sind.
19. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 15-17, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Datenübertragungs­ mittel (32) komplementär zu den ersten Datenübertragungs­ mitteln (14) in dem Sinne ausgebildet sind, daß eine Daten­ übertragung von oder auf eine andere funktional gleich­ artige Datenträgerkarte (48) über die ersten Datenüber­ tragungsmittel (14) der Datenträgerkarte (46) und die zweiten Datenübertragungsmittel (32) der anderen Daten­ trägerkarte (48) erfolgt.
20. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Datenübertragungs­ mittel (14; 32) zur gleichzeitigen Datenübertragung von und/oder auf mehrere, andere, funktional gleichartige Datenträgerkarten ausgelegt ist.
21. Datenträgerkarte nach einem der Ansprüche 7-20, gekennzeichnet durch Einrastmittel (100, 102, 104, 106, 108, 110), durch welche eine bestimmte relative Position der Datenträgerkarte (94; 96; 98) zu einer anderen, funktional gleichartigen Datenträgerkarte (94; 96; 98) festlegbar ist.
22. Datenträgerkarte nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einrastmittel aus komplementär zu einander ausgebildeten Erhebungen (100, 102, 104) und Ausnehmungen (106, 108, 110) an den Oberflächen der Datenkarten (94, 96, 98) bestehen.
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