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DE19543313A1 - Sicherheitskanüle - Google Patents

Sicherheitskanüle

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Publication number
DE19543313A1
DE19543313A1 DE1995143313 DE19543313A DE19543313A1 DE 19543313 A1 DE19543313 A1 DE 19543313A1 DE 1995143313 DE1995143313 DE 1995143313 DE 19543313 A DE19543313 A DE 19543313A DE 19543313 A1 DE19543313 A1 DE 19543313A1
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DE
Germany
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safety
outer part
hollow needle
cannula according
safety cannula
Prior art date
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Application number
DE1995143313
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English (en)
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Inventor
Ulrich Dr Med Saueressig
Peter Weiss
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Original Assignee
Individual
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Publication of DE19543313A1 publication Critical patent/DE19543313A1/de
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Publication of DE19543313C2 publication Critical patent/DE19543313C2/de
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitskanüle der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Eine derartige Sicherheitskanüle ist aus dem DE-GM 85 14 280 bekannt. Die Hohlnadel sitzt koaxial in einem In­ nenteil, welches einen im wesentlichen zylindrischen Au­ ßenumfang mit einem im Durchmesser etwas verringerten Abschnitt umfaßt. In diesem Abschnitt ist das Innenteil von einem Außenteil umgeben, das elastisch verformbare seitliche Flügel aufweist, die nach dem Einschieben der Sicherheitskanüle in ein Blutgefäß, wobei die seitlichen Flügel zur Bildung einer Handhabe für die Sicherheitskanü­ le zusammengeklappt sind, auseinandergeklappt werden kön­ nen, um als Angriffspunkt für Heftpflaster oder derglei­ chen zu dienen, mittels dessen die Sicherheitskanüle auf der Haut befestigt werden kann. An das Innenteil ist ein Schlauch angeschlossen, der zur Ableitung des Blutes oder zur Heranführung einer Infusionslösung dient.
Weiterentwickelte Ausführungsformen sind Gegenstand der FR-A 21 71 430, der US-A 37 82 383 und der EP 253 990 B1. Hierbei ist an einer von der Hohlnadel entfernteren Stelle ein weiteres Bauteil vorgesehen, welches der zu­ sätzlichen Festlegung der Sicherheitskanüle auf der Haut dienen kann.
Die Hohlnadel ist an ihrer zugeschärften Spitze außer­ ordentlich scharf. Schon flüchtige Berührungen genügen, um Verletzungen der Hautoberfläche herbeizuführen. Es ist daher üblich, Sicherheitskanülen und auch Spritzen im Lieferzustand abnehmbare Nadelkappen zuzuordnen, die die Hohlnadel schützend umgeben und die Handhabung derselben vor dem Gebrauch weniger gefährlich machen.
Das eigentliche Problem tritt aber erst nach Gebrauch der Sicherheitskanüle auf, wenn die Hohlnadel im Bereich der zuvor in den Körper des Patienten eingeführten Spitze unter Umständen kontaminiert ist und Viren und dergleichen bei einer auch nur geringfügigen Verletzung der Haut in den Blutkreislauf eines Dritten eindringen können.
Natürlich wäre es theoretisch möglich, nach Gebrauch der Sicherheitskanüle die im Lieferzustand beigefügte Nadelkappe wieder aufzusetzen. Einerseits ist dies aber wegen der dabei entgegen der Nadel durchzuführenden Bewe­ gung ein gefährlicher Vorgang, insofern es bei einem Ver­ passen der Nadelhülsenöffnung leicht zu einem Stich kommt, und zum anderen zeigt die Praxis, daß die Nadelhülsen nach Gebrauch der Sicherheitskanüle häufig nicht mehr greifbar sind.
Das Problem ist durchaus dringend, da ein erheblicher Teil der in der mit Sicherheitskanülen und Spritzen arbei­ tenden ärztlichen Praxis vorkommenden Verletzungen auf Stiche und Schnitte mit den messerscharfen Hohlnadeln zurückzuführen sind.
Es sind auch schon Versuche unternommen worden, das Problem der unverlierbaren Abdeckung einer Hohlnadel einer Sicherheitskanüle nach der Benutzung zu lösen. Die US-PS 53 85 550 zeigt eine solche Nadel mit doppelter Nadelhül­ se. Die äußere Nadelhülse umgibt die Hohlnadel im Liefer­ zustand. Sie kann abgenommen werden, wenn die Sicherheits­ kanüle in Betrieb genommen werden soll. Es ist unter der ersten Nadelhülse noch eine zweite Nadelhülse vorhanden. Das vordere Ende dieser Nadelhülse wird von der Hohlnadel im Betriebszustand der Sicherheitskanüle durchgriffen. Die zweite Nadelhülse ist mit dem Körper der Sicherheitskanüle über ein elastisches Schlauchstück verbunden, welches sich dehnen läßt, so daß das vordere Ende der Nadelhülse ent­ lang der Hohlnadel nach vorn bewegt werden kann, bis es in das Innere der Nadelhülse eingetreten ist. Das vordere Ende der Nadelhülse ist innen der Hohlnadel entgegenge­ wölbt, so daß beim Loslassen der Nadelhülse, wenn die Spitze der Hohlnadel auf die Wölbung gelangt, diese seit­ lich abrutscht und in die um die Wölbung herum entstehende ringförmige Vertiefung gelangt. Das Gleiche kann natürlich durch entsprechende Betätigung der Nadelhülse, d. h. durch seitliches Kippen derselben, erreicht werden. Der elasti­ sche Schlauchabschnitt übt auf die Nadelhülse eine Rück­ zugkraft aus, die die Spitze der Hohlnadel nach dem Los­ lassen von selbst in der Vertiefung hält, so daß die Na­ delhülse schief aber stabil auf der Spitze sitzt. Die Sicherheitskanüle kann anschließend ohne weitere Vor­ sichtsmaßnahmen gehandhabt und entsorgt werden.
Vollkommen sicher ist diese Ausführungsform jedoch nicht, denn wenn die Spitze der Hohlnadel zufällig wieder in den Kanal am vorderen Ende der Nadelhülse gelangt, kann auch der Fall eintreten, daß die Hohlnadel wieder aus der Nadelhülse herauskommt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gat­ tungsgemäße Sicherheitskanüle so auszugestalten, daß die Sicherheit der Abdeckung der Hohlnadel nach dem Gebrauch erhöht ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiederge­ gebene Erfindung gelöst.
Die Sicherheit hängt hierbei also nicht mehr davon ab, daß eine separate Nadelhülse tatsächlich wiedergefun­ den und wieder auf die Hohlnadel ohne Verletzung aufge­ setzt wird. Eine mitgelieferte Nadelhülse kann also ohne weiteres zu Beginn verworfen werden. Die Sicherheitshülse ist fest und unverlierbar an der Sicherheitskanüle ange­ bracht. Sie ist während des Betriebs der Sicherheitskanüle zurückgezogen, d. h. von der Hohlnadel hinweg axial ver­ lagert, und wird nach Gebrauch der Hohlnadel nach vorn, d. h. über die Hohlnadel geschoben, und zwar mit einer in Richtung der Hohlnadel und nicht gegen diese erfolgenden Bewegung und mit einem Handgriff vom rückwärtigen Ende her, d. h. aus einem von der Spitze der Hohlnadel entfern­ ten, sicheren Bereich. Ein Fehler wie der zufällige Aus­ tritt der Hohlnadel aus dem Kanal einer Nadelhülse kann nicht vorkommen.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung kann das Außenteil der Sicherheitskanüle selbst als Sicher­ heitshülse dienen (Anspruch 2).
Es empfiehlt sich, daß hierbei die hinterste und die vorderste Verlagerungsposition durch Rastmittel fixierbar sind (Anspruch 3), die in der in Anspruch 4 beschriebenen Weise unter elastischer Verformung des Innenteils und/oder des Außenteils wirksam sein können.
Insbesondere kommen zusammenwirkende Vorsprünge und Ausnehmungen gemäß den Ansprüchen 5 und 6 in Betracht.
Eine alternative Ausführungsform der Rastmittel ist Gegenstand des Anspruchs 7. Die Umfangsnut mit einem fla­ chen Kreisquerschnitt hat für sich genommen keine einsei­ tige Blockierwirkung. Aus diesem Grunde können als Bloc­ kiermittel federnde Finger nach Anspruch 8 vorgesehen sein.
In an sich bekannter Weise können an dem Außenteil seitliche Flügel zur Befestigung auf der Haut vorgesehen sein (Anspruch 9).
Alternativ können aber die Flügel auch an dem Innen­ teil angebracht werden und das Außenteil in seitlichen Längsschlitzen durchgreifen (Anspruch 10), die, wenn sie nach Anspruch 11 gestaltet sind, gleichzeitig als Rast­ mittel insbesondere für die Fixierung der vorderen Sicher­ heitsstellung der in diesem Fall durch das Außenteil ge­ bildeten Sicherheitshülse dienen können.
Bei den bisher erörterten Ausführungsformen waren nur zwei zusammenwirkende Teile, nämlich das Innenteil und das Außenteil vorhanden, von denen jeweils eines die Siche­ rungshülse bildete.
Bei der Ausführungsform nach Anspruch 12 ist eine separate Sicherheitshülse auf dem Innenteil verschiebbar angebracht, die von außen in die Sicherheitsstellung vor­ schiebbar ist und sich dabei in der vordersten Sicher­ heitsstellung verriegelt.
Das Außenteil kann dabei auf dem Innenteil drehbar angeordnet sein, wobei die Teile in Achsrichtung gegenein­ ander verriegelbar sind (Anspruch 13).
Auch bei dieser Ausführungsform können die seitlichen Flügel am Außenteil angebracht sein.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfin­ dung schematisch dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht einer ersten Ausführungs­ form der Sicherheitskanüle;
Fig. 2 zeigt eine entsprechende Ansicht in der Si­ cherheitsstellung;
Fig. 3 zeigt eine Ansicht entsprechend Fig. 2 im Längsschnitt und in vergrößertem Maßstab;
Fig. 4 zeigt eine Fig. 3 entsprechende Ansicht einer anderen Ausführungsform;
Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht einer wei­ teren Ausführungsform;
Fig. 6 zeigt eine Fig. 3 entsprechende Ansicht noch einer weiteren Ausführungsform.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine Sicherheitskanüle 100, die eine Hohlnadel 10, ein Außenteil 20 und ein Innenteil 30 umfaßt. Die Hohlnadel 10 ist ein dünnes Stahlröhrchen von einigen wenigen Millimetern Außendurchmesser, welches am vorderen Ende einen schrägen Anschliff 11 aufweist, der der Perforation der Haut und des Blutgefäßes beim Einste­ chen der Hohlnadel 10 dient. Am rückwärtigen Ende ist die Hohlnadel 10 in den Durchgangskanal 31 des Innenteils 30 eingepreßt, welches eine zu dem Durchgangskanal 31 koaxia­ le zylindrische Außenumfangsfläche 32 aufweist. Das Innen­ teil 30 weist an dem der Hohlnadel 10 abgelegenen Ende eine Anschlußtülle 33 auf, auf die ein Schlauch 34 zur Ableitung der Körperflüssigkeit zum Beispiel des Bluts oder zur Einleitung einer Infusionsflüssigkeit aufgescho­ ben ist. Zur Verbesserung der Handhabung kann auf das Schlauchende ein festsitzender Ring 35 mit einer mit Re­ lief versehenen Außenumfangsfläche vorgesehen sein.
Auf der zylindrischen Außenumfangsfläche 32 des In­ nenteils 30 ist das rohrförmige Außenteil 20 mit seiner Innenumfangsfläche 22 in Richtung der gemeinsamen Achse A aller Teil verschiebbar, und zwar aus einer hintersten Verlagerungsstellung, die in Fig. 1 dargestellt ist, in eine vorderste Verlagerungsstellung, die in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist. In der hintersten Verlagerungsstellung nach Anspruch 1 wird die Sicherheitskanüle 100 angelie­ fert, wobei die frei vorstehende Hohlnadel 10 mit einer Nadelhülse 1 abgedeckt wird, die bei Inbetriebnahme der Nadel entfernt wird. Nach der Benutzung der Sicherheits­ kanüle 100 wird das Außenteil 20 aus der in Fig. 1 wie­ dergegebenen hintersten Verlagerungsstellung in die vor­ derste Verlagerungsstellung gebracht, in der es die Hohl­ nadel 10 derart umgibt, daß eine versehentliche Berührung der Spitze mit dem Finger oder einem anderen Hautbereich nicht mehr möglich ist, wie sich aus Fig. 3 ergibt.
Für die beiden äußersten Verlagerungsstellungen sind Rastmittel 2, 3 vorgesehen, die am hinteren und vorderen Ende des Innenteils 30 jeweils eine Umfangsnut 36 umfas­ sen, die einen im Querschnitt gegen die Hohlnadel 10 schräg ansteigenden Boden 37 sowie zur Achse A senkrechte Flanken 38 und 39 aufweist. Die beiden Umfangsnuten 36 sind untereinander gleichgestaltet. Mit den Umfangsnuten 36 wirkt eine innere Umfangsrippe auf dem Innenumfang 22 des Außenteils 20 zusammen, die im Querschnitt zu der Umfangsnut 36 komplementär gestaltet ist, d. h. eine schrä­ ge, gegen die Hohlnadel 10 hin sich erweiternde innere Umfangsfläche 27 sowie zur Achse A senkrechte Flanken 28 und 29 aufweist.
In der Ausgangsposition nach Fig. 1 ist das Außenteil gegenüber der Position nach Fig. 3 nach links verschoben, so daß die innere Umfangsrippe 26 in die Umfangsnut 36 eingreift. Die der Hohlnadel 10 zugewandte Flanke 39 der Umfangsnut 36 hat nur eine geringe radiale Höhe und kann, wenn nach dem Gebrauch der Sicherheitskanüle 100 die Hohl­ nadel 10 gesichert werden soll, unter elastischer Verfor­ mung des Außenteils 20 und/oder des Innenteils 30 über­ wunden werden, so daß die Umfangsrippe 26 auf dem Außen­ umfang 32 des Innenteils 30 entlangrutscht, bis sie in die vordere Umfangsnut 36 unter der elastischen Wirkung ein­ schnappt. Für eine Zurückverlagerung des Außenteils 20 unter Freilegung der Hohlnadel 10 müßte die höhere Flanke der in Fig. 3 rechten Umfangsnut 36 überwunden werden, was mit normalem Kraftaufwand nicht möglich ist. Wenn also das die Sicherheitshülse bildende Außenteil 20 einmal in die in Fig. 3 wiedergegebene vorgeschobene Sicherheitsstellung gebracht worden ist, kann sie aus dieser nicht mehr ent­ fernt werden.
Die Teile 20, 30 der Sicherheitskanüle 100 und auch der weiteren Ausführungsbeispiele bestehen aus Kunststoff. Die Bemessung der Querschnitte der Umfangsnuten 36 und der inneren Umfangsrippe 26 erfolgt in Abhängigkeit von den jeweiligen Materialeigenschaften derart, daß die geschil­ derte Funktion sich einstellt.
Das Außenteil 20 trägt in dem Ausführungsbeispiel zwei Flügel 4, 5, die etwa in einer gemeinsamen Ebene lie­ gen und dem Festkleben der Sicherheitskanüle mittels Heft­ pflaster auf der Haut dienen können.
Bei der Sicherheitskanüle 200 der Fig. 4 besteht ein Unterschied zu der Sicherheitskanüle 100 im wesentlichen nur in der Querschnittsform der Umfangsnuten 36′ des In­ nenteils 30′ und der Innenumfangsrippe 26′ des Außenteils 20′, die nämlich in beiden Fällen in einer durch die Achse A gehenden Schnittebene flach kreisförmig gestaltet sind und keine einseitige Blockierungswirkung aufweisen. Aus diesem Grund sind zusätzlich in dem Außenumfang 32′ des Innenteils 30′ federnde Flügel 6 vorgesehen, die in kräf­ tefreien Zustand gegen die Hohlnadel 10 hin schräg nach außen vorstehen und, solange das Außenteil 20′ sich in der Ausgangsposition entsprechend Fig. 1 befindet, vom Innen­ umfang 22′ des Außenteils 20′ unter den Außenumfang des Teils 30′ zurückgedrückt werden. Sobald aber das Außenteil 20′ die in Fig. 4 dargestellte Sicherungsposition erreicht hat, springen die federnden Finger 6 radial vor und setzen sich vor die Stirnseite 23′ des Außenteils 20, um dieses in der gemäß Fig. 4 nach links verlaufenden Richtung zu blockieren.
Bei der Ausführungsform 300 der Fig. 5 ist die Hohl­ nadel im Lieferzustand wieder von einer Nadelhülse 1 umge­ ben, die in Fig. 5 gerade abgenommen wird. Die Sicher­ heitskanüle 300 ist in diesem Zustand zur Inbetriebnahme bereit.
Die Hohlnadel 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel in einem Innenteil 50 befestigt, an welches wieder der Schlauch 34 angeschlossen ist. Die Flügel 14,15 zur Fest­ legung der Sicherheitskanüle auf der Haut sind in diesem Ausführungsbeispiel jedoch mit dem Innenteil 50 verbunden und ragen durch einander diametral gegenüberliegende Längsschlitze 42 des das Innenteil 50 konzentrisch umge­ benden Außenteils 40 nach außen. Der jeweilige Längs­ schlitz 42 verengt sich in dem Bereich 43 in der von der Hohlnadel 10 hinwegweisenden Richtung, bis seine Flanken einander fast berühren. An dieser Stelle geht der Längs­ schlitz 42 an einer steilen beidseitigen Flanke 44 in einen erweiterten Bereich 45 über, der den Querschnitt der Flügel 14, 15 an ihrer dem Innenteil 50 benachbarten Wurzel spannungsfrei aufnehmen kann.
Wenn die Sicherheitskanüle 300 außer Betrieb genommen worden ist, wird das Außenteil 40 gegenüber dem Innenteil 50 nach vorn, d. h. gegen die Hohlnadel 10 hin, verlagert, wobei die Flanken des Längsschlitzes 42 in dem Bereich 43 von den Wurzeln der Flügel 14, 15 auseinandergedrückt wer­ den, bis sie wieder zusammenschnappen, wenn die Wurzeln der Flügel 14, 15 ganz in den erweiterten Bereich 45 einge­ treten sind. Wegen der Steilheit der Flanken 44 ist eine Rückwärtsverlagerung des Außenteils 40 unter Freilegung der Hohlnadel 10 nicht möglich.
Das Außenteil 40 umgibt in der vorgeschobenen Sicher­ heitsstellung die Hohlnadel 10 vollständig, so daß keine Verletzungen mehr stattfinden können.
Bei den Sicherheitskanülen 100, 200 und 300 war je­ weils eines der beiden zusammenwirkenden und gegeneinander drehbaren Teile selbst, nämlich das jeweilige Außenteil 20, 40, die vor Verletzungen schützende Sicherheitshülse. Es kann die Sicherheitshülse aber auch eine zusätzliches Teil sein, wie es in Fig. 6 dargestellt ist.
Bei der Sicherheitskanüle 400 der Fig. 6 ist die Hohlnadel 10 wieder in einem im wesentlichen hohlzylin­ drischen Innenteil 70 befestigt, an welches der Schlauch 34 angeschlossen ist. Auf dem Innenteil 70 ist ein gegen­ über diesem drehbares Außenteil 60 angeordnet, welches mit einer Umfangsrippe 61 in eine komplementäre Umfangsnut 71 des Innenteils 70 eingreift und auf diese Weise in Längs­ richtung gegenüber dem Innenteil 70 fixiert ist. In dem der Hohlnadel 10 benachbarten Bereich ist zwischen dem Außenumfang des Innenteils 70 und dem Innenumfang des Außenteils 60 eine separate Sicherheitshülse 80 angeord­ net, die in nicht dargestellter Weise mit einer seitlichen Handhabe einen Längsschlitz in dem Außenteil 60 durch­ greift und damit in eine die Hohlnadel 10 ganz umgebende Position vorgeschoben werden kann, die durch 80′ angedeu­ tet ist.
Die Sicherheitshülse 80 weist an ihrem rückwärtigen Ende eine Erweiterung 81 mit einer zur Achse A im wesent­ lichen senkrechten Stirnfläche 83 an dem der Hohlnadel 10 abgelegenen Ende auf, die in kräftefreiem Zustand außen in eine komplementäre Innenumfangsnut 62 des Außenteils 60 eingreift. Beim Verschieben der Sicherheitshülse 80 gemäß Fig. 6 nach rechts wird der erweiterte Rand 81 unter ela­ stischer Verformung zusammengedrückt und rutscht mit sei­ ner äußeren Kante unter Spannung an dem zylindrischen Innenumfang 63 des Außenteils 60 entlang, bis er eine weitere Umfangsnut 64 des Innenumfangs 63 erreicht, die nahe an dem rechten Ende des Außenteils 60 gelegen ist. Die Erweiterung 81 springt bei Erreichen der Innenumfangs­ nut 64 in diese vor. Die linke Stirnseite 83 der Erweite­ rung 80 legt sich dabei vor die steile Flanke 65 der In­ nenumfangsnut 64, so daß die Sicherheitshülse 80 aus der Position 80′ nicht mehr zurückbewegt werden kann.
Gemeinsam ist allen Ausführungsformen, daß das als Sicherheitshülse dienende Element, also das Außenteil oder die separate Sicherheitshülse, unverlierbar mit dem Körper der Sicherheitskanüle verbunden und aus der Sicherheits­ stellung nach deren erstmaligem Erreichen nicht mehr zu­ rückbewegbar ist.

Claims (14)

1. Sicherheitskanüle (100, 200, 300, 400) zur Herstel­ lung eines äußeren Anschlusses zu einem Körpergefäß, ins­ besondere zum Blutkreiskreislauf bei der Hämodialyse,
mit einer zum Einstechen in das Körpergefäß vorn zu einer Spitze zugeschärften Hohlnadel (10), welche am hin­ teren Ende in einem einen inneren Durchgangskanal (31) aufweisenden Innenteil (30, 30′, 50, 70) befestigt ist, an welches ein Anschlußschlauch (34) oder dergleichen ange­ schlossen ist,
mit einem auf dem Innenteil (30, 30′, 50, 70) drehbaren Außenteil (20, 20′, 40, 60),
und mit einem die Hohlnadel (10) einschließlich der Spitze umgebenden, im Betriebszustand von der Hohlnadel (10) entfernbaren Sicherheitsmittel, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmittel eine mit der Sicherheits­ kanüle (100, 200, 300, 400) unverlierbar verbundene Sicher­ heitshülse (20, 20′, 40, 80) umfaßt, die aus einer zurückge­ zogenen, die Hohlnadel freilassenden Stellung in Achsrich­ tung der Hohlnadel (10) nach vorn in eine Sicherheitsstel­ lung vorverlagerbar ist, in der sie die Hohlnadel (10) umgibt und der versehentlichen Berührung entzieht,
und daß eine Arretierung vorgesehen ist, die ein Zurückverlagern der Sicherheitshülse (20, 20, 40, 80) nach dem ersten Vorverlagern in die Sicherheitsstellung unmöglich macht.
2. Sicherheitskanüle nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Innenteil (30, 30′, 50, 70) einen im wesentlichen zylindrischen Außenumfang aufweist, auf wel­ chem das einen zylindrischen Innenumfang aufweisende Außen­ teil (20, 20′, 40) längsverschiebbar ist und daß die Länge des Außenteils (20, 20′, 40) so bemessen ist, daß es in maximal vorgeschobenem Zustand die Hohlnadel (10) ganz in sich aufnimmt und die Sicherheitshülse bildet.
3. Sicherheitskanüle nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die hinterste und die vorderste Verlage­ rungsposition des Außenteils (20, 20′, 40) gegenüber dem Innenteil (30, 30′, 50) durch Rastmittel (2, 3) fixierbar sind.
4. Sicherheitskanüle nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rastmittel (2, 3) unter elastischer Verformung des Innen- und/oder Außenteils eins innig wir­ ken.
5. Sicherheitskanüle nach Anspruch 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (2, 3) zusammen­ wirkende Ausnehmungen (36, 36′) und Vorsprünge (26, 26′) an den einander zugewandten Umfangsflächen des Innen- und Außenteils umfassen, wobei der jeweilige Vorsprung (26, 26′) beim axialen Verlagern der Teile gegeneinander in die zugehörige Ausnehmung einschnappt.
6. Sicherheitskanüle nach Anspruch 4 oder 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (36) eine Um­ fangsnut mit einer in einer durch die Achse (A) gehenden Schnittebene schrägem Boden (37) und zur Achse (A) senk­ rechten Flanken (38, 39) ist und der Vorsprung eine Um­ fangsrippe mit einem komplementären Querschnitt ist.
7. Sicherheitskanüle nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausnehmung (36′) eine Umfangsnut in einer durch die Achse (A) gehenden Schnittebene einen flachen Kreisquerschnitt und die Umfangsrippe (26′) einen komplementären Querschnitt aufweist.
8. Sicherheitskanüle nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf einer (32′) der einander zugewandten Umfangsflächen eine unter die Umfangsfläche (32′) zurück­ drückbarer federnder Finger (6) vorgesehen ist, der sich bei Freigabe durch die andere Umfangsfläche vor die Stirn­ fläche (23′) des anderen Teils ausstellt, so daß ein Zu­ rückverlagern des Außenteils (20′) auf dem Innenteil (30′) nicht möglich ist.
9. Sicherheitskanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Außenteil (20, 20′) seitliche Flügel (4, 5) vorgesehen sind, an denen das Kle­ beband oder dergleichen zur Befestigung auf der Haut an­ greift.
10. Sicherheitskanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Flügel (14, 15) an dem Innenteil (50) vorgesehen sind und das Außenteil (40) in seitlichen Längsschlitzen (42) durch­ greifen.
11. Sicherheitskanüle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschlitz (42) einen sich nach hinten allmählich verengenden und sich dann mit steiler Flanke (44) erweiternden Umriß aufweist und die den Längs­ schlitz (42) durchgreifenden Flügel (14, 15) bei der Ver­ lagerung des Außenteils (40) in die Sicherheitsstellung den Längsschlitz (42) elastisch auseinandertreiben, der nach dem Eintritt der Flügel (14, 15) hinter die steilen Flanken (44) in den sich erweiternden Teil (45) wieder zusammenschnappt.
12. Sicherheitskanüle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (70) eine separate längsverschiebbare Sicherheitshülse (80) trägt, die an ihrem der Hohlnadel (10) abgewandten Ende sich radial nach außen erweitert und im Betriebszustand der Sicherheitskanüle (400) mit der Erweiterung (81) in eine komplementäre Innenumfangsnut (62) des Außenteils (60) eingreift, daß die Sicherheitshülse (80) mit mindestens einer einen Längsschlitz des Außenteils (60) durchgreifen­ den und von außen betätigbaren Handhabe zwischen dem In­ nenteil (70) und dem Außenteil (60) herausschiebbar ist und in der am meisten nach vorn verlagerten Sicherheits­ stellung (80′) die Hohlnadel (10) ganz umgibt und mit dem sich erweiternden Rand (81) in eine Innenumfangsnut (64) des Außenteils (60) eingreift, die eine steile rückwärtige Flanke (65) aufweist.
13. Sicherheitskanüle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (60) auf dem Innenteil (70) drehbar angeordnet und die Teile (60, 70) in Achsrich­ tung aneinander unverschiebbar festgelegt sind.
14. Sicherheitskanüle nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (60) seitliche Flügel (4) aufweist.
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