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DE19543262C2 - Verfahren und Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstellung von Schnittabak - Google Patents

Verfahren und Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstellung von Schnittabak

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Publication number
DE19543262C2
DE19543262C2 DE19543262A DE19543262A DE19543262C2 DE 19543262 C2 DE19543262 C2 DE 19543262C2 DE 19543262 A DE19543262 A DE 19543262A DE 19543262 A DE19543262 A DE 19543262A DE 19543262 C2 DE19543262 C2 DE 19543262C2
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DE
Germany
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ribs
cut
sheet material
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Wolfgang Metzner
Bernd Spallek
Arno Dr Weiss
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British American Tobacco Germany GmbH
Original Assignee
British American Tobacco Germany GmbH
BAT Cigarettenfabriken GmbH
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Publication date
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    • A24B7/00Cutting tobacco

Landscapes

  • Manufacture Of Tobacco Products (AREA)
  • Breeding Of Plants And Reproduction By Means Of Culturing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Tabak­ blättern für die Herstellung von Schnittabak für rauchbare Artikel sowie eine Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstellung von Schnittabak für rauchbare Artikel der im Ober­ begriff des Anspruchs 15 angegebenen Gattung.
Tabakblätter, aus denen rauchbare Artikel, insbesondere Ciga­ retten und Feinschnitt für die Selbstverfertigung von Cigaret­ ten gewonnen werden, bestehen aus Blattmaterial und Rippen, die einerseits eine sehr unterschiedliche Konsistenz und anderer­ seits sehr unterschiedliche Geschmackseigenschaften haben und deshalb sowohl die Technik der Tabakvorbereitung als auch den Geschmackseindruck des jeweiligen rauchbaren Artikels sehr stark, jedoch unterschiedlich beeinflussen.
Um den mit der Behandlung von Rippen sowie den durch die Rippen verursachten Geschmacksnoten verbundenen Problemen zu entgehen, ist es durchaus üblich, die Rippen von dem Blattmaterial zu trennen, für die Herstellung von Cigaretten nur das Blattmate­ rial zu verwenden. Aufgrund des Anteils der Rippen an dem Ge­ samtgewicht der Tabakblätter von bis zu etwa 30 Gew.-% stellt dieses Verfahren jedoch eine sehr kostspielige Vergeudung des wertvollen Rohstoffes "Tabakblatt" dar.
Es ist deshalb auch schon versucht worden, ganze Tabakblätter durch bestimmte, mit Scherkraft arbeitende Zerkleinerungsver­ fahren zu einem fließfähigen Gemisch aus Blattmaterialteilchen und Rippenteilchen zu verarbeiten, das direkt für die Herstel­ lung von Cigaretten eingesetzt werden kann. Dieses beispiels­ weise in der DE 40 29 566 A1 beschriebene Verfahren ist jedoch bisher in der Praxis nicht realisiert worden, da die Ge­ schmackseigenschaften nicht den Erwartungen entsprachen.
Eine Mischlösung geht aus der DE 40 29 567 A1 hervor, bei der ganze Blätter in einem mit Scherkraft arbeitenden Zerkleine­ rungsverfahren zu einem Gemisch aus Blattmaterialteilchen und im wesentlichen intakten Rippenstücken verarbeitet werden; die Rippenstücke müssen anschließend abgetrennt werden, wobei die Blattmaterialteilchen direkt der Cigarettenherstellung zuge­ führt werden können. Eine Umsetzung dieses Verfahrens in die Praxis ist ebenfalls wegen des bisher nicht gelösten Ge­ schmacksproblems nicht erfolgt.
Ein weiteres Verfahren geht aus der GB 20 26 298 A hervor, bei dem Tabakblätter zu Teilchen zerkleinert werden, die für die Cigarettenherstellung geeignet sind. Durch ein Lufttrennver­ fahren werden die Blatteilchen in eine schwerere, Rippen ent­ haltende Fraktion und eine leichtere, rippenfreie Blattmateri­ al-Fraktion getrennt, wobei die schwerere Fraktion gedroschen wird, um auch hier das Blattmaterial noch von den Rippen zu trennen. Das abgetrennte Blattmaterial und die ursprünglich gewonnene, leichtere Fraktion werden gemischt, um der Cigaret­ tenherstellung zugeführt zu werden. Dieses Verfahren ist sehr aufwendig, was auch für das ähnliche Verfahren nach der US 46 96 312 gilt.
Es ist deshalb nach wie vor übliche Praxis, die Tabakblätter in Rippen einerseits und Blattmaterial andererseits zu zerlegen, was üblicherweise bereits kurz nach der Ernte im Ursprungsland erfolgt. Rippen und Blattmaterial werden getrennt voneinander verpackt und zum Einsatzort transportiert, wo dann die soge­ nannte "Tabakvorbereitung" erfolgt. Bei dieser Tabakvorberei­ tung werden die Rippen einerseits sowie das Blattmaterial ande­ rerseits getrennt voneinander behandelt, nämlich konditioniert, also einer Feuchte- und Wärmebehandlung unterworfen, geschnit­ ten und getrocknet, bis sie schließlich gemischt und dann ge­ meinsam der weiteren Verarbeitung, in der Regel dem Aufbringen von Flavourmaterialien, unterworfen werden.
Die Grundprinzipien dieses Verfahrens, durch das sowohl Fein­ schnitt als auch Cigaretten hergestellt werden können, werden in dem Buch "Tobacco Encyclopedia" herausgegeben von Ernst Vo­ ges, 1984, in dem Artikel "Cigarette Manufacture I and II", insbesondere unter der Überschrift "The Production of Cut To­ bacco" (Die Herstellung von Schnittabak) beschrieben.
Nachteilig bei diesem allgemein üblichen Verfahren ist, daß Rippen einerseits und Blattmaterial andererseits in der Tabak­ vorbereitung auf zwei vollständig voneinander getrennten Ver­ arbeitungslinien gefahren werden müssen, der sogenannten "Rippenlinie" und der sogenannten "Blattlinie", die jeweils Konditioniervor­ richtungen, Schneidvorrichtungen, Soßiervorrichtungen für das Aufbringen von Casing, Wärmvorrichtungen und Trockner enthal­ ten. Auf der Rippenlinie ist außerdem zwecks Auswalzen der Rippen vor dem Schneidevorgang ein Walzwerk erforderlich, uni die "CRS", also die gewalzten und geschnittenen Rippenstücke, zu erzeugen, die dann unmittelbar vor der Flavourtrommel dem Blattmaterial zugesetzt werden.
Sowohl die Investitionskosten für diese beiden getrennten Li­ nien als auch die Betriebskosten für den Betrieb dieser beiden Linien sind hoch.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Her­ stellung von Schnittabak für rauchbare Artikel der angegebenen Gattungen zu schaffen, die auf einfache und damit sowohl in Bezug auf die Investitionskosten als auch in Bezug auf die Betriebskosten preisgünstige Weise die Herstellung von Schnittabak ermögli­ chen, der entweder zu Cigaretten, Cigarillos, Cigarren oder zu Feinschnitt verarbeitet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Ansprüchen 1 bzw. 15 angegebenen Merkmale gelöst.
Zweckmäßige Ausführungsformen werden durch die jeweiligen Un­ teransprüche definiert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen darauf, daß nur noch ein relativ kleiner Teil der bisher üblichen "Rippen­ linie" eingesetzt werden muß, nämlich eine kurze Rippenlinie mit einer Konditioniervorrichtung und einem Rippenvorschneider, während auf das Walzwerk, die Befeuchtungs- und Erwärmungsvor­ richtungen sowie den Trockner für die Rippen verzichtet werden kann. Die dadurch ermöglichten Einsparungen sowohl an Inve­ stitionen als auch an Betriebskosten, insbesondere für das Personal, sind beachtlich.
Außerdem ermöglichen die beanspruchten Maßnahmen ein homogene­ res Mischen von Blatt- und Rippenmaterial, so daß ein sehr gleichmäßiger Geschmackseindruck entsteht.
Weiterhin ergibt sich eine höhere Rohtabakausbeute, da aufgrund der starken Verkürzung der Rippenlinie dort sehr viel weniger Staub anfällt, d. h., der wertvolle Rohstoff "Tabakblatt" wird sehr viel effektiver genutzt. Dazu trägt auch bei, daß auf der kurzen Rippenlinie kein Trockner erforderlich ist, der erfah­ rungsgemäß zur Tabakdegradation beiträgt.
Gleichzeitig ist hiermit eine weitere kostenmäßige Einsparung verbunden, da üblicherweise Winnowing und Staub aufgefangen, aufbereitet und dann wieder der Tabakvorbereitung zugeführt werden. Diese Schritte können aufgrund des extrem geringen Winnowing- und Staubanfalls auf der kurzen Rippenlinie entfal­ len.
Üblicherweise werden die Tabakrippen und/oder das Blattmaterial mit Casing versehen. Obwohl die entsprechende Soßiervorrichtung im Prinzip an jeder geeigneten Stelle der Tabakvorbereitung angeordnet werden kann und sowohl die Rippen als auch das Blattmaterial mit Casing beaufschlagt werden können, hat es sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn nur das Blattmaterial mit dem Casing versehen wird. Der Casingauftrag erfolgt bevorzugt nach der Blattkonditionierung mittels einer Soßiervorrichtung.
Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn die Rippen vor dem Vorschneiden auf eine Feuchte von etwa 22% bis etwa 26%, insbesondere von etwa 24%, konditioniert werden. Die angegebe­ nen Werte für die Feuchte sind Gewichts-% auf Feuchtbasis. Die Feuchtebestimmungsmethode ist die Ofentrocknung, 3 Stunden bei 80°C. Die erfindungsgemäßen Feuchte-Werte stellen im Vergleich mit einer Rippenfeuchte von etwa 30%, wie sie in der "Tobacco Encyclopedia" erwähnt wird, eine wesentliche Verbesserung dar, da einerseits das relativ hohe Anfeuchten problematisch ist und andererseits die hier erforderliche, geringe Befeuchtung auch den Aufwand des späteren Trocknens verringert. Außerdem kann man nur relativ geringfügig vorgefeuchtete Rippen länger stehen lassen, ohne daß sich ihre Eigenschaften merklich verändern, während die Lagerzeit von Rippen mit einer Feuchte von etwa 30 % stark eingeschränkt ist.
Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn die konditio­ nierten Rippen vor dem Vorschneiden mindestens 1,5 Stunden, insbesondere etwa 2 Stunden, abgedeckt, also in einer geschlos­ senen Umhüllung gelagert werden, um eine gleichmäßige Feuchtung zu gewährleisten.
Die Rippen können zusätzlich mit einem Casing versehen werden. Dies kann entweder vor der Rippenkonditionierung oder nach Verlassen des Schneiders mittels einer Soßiervorrichtung erfol­ gen.
Die Rippen werden mit einer Schnittbreite von etwa 0,1 bis etwa 0,3 mm, insbesondere von etwa 0,2 mm, vorgeschnitten.
Falls erforderlich - in den modernen Cigaretten werden aus Kostengründen zunehmend expandierte Tabake eingesetzt, die pro Gewichtseinheit ein größeres Volumen einnehmen - sollten die Rippen expandiert werden. Dies erfolgt zweckmäßigerweise nach dem Schneiden der Rippen, wobei eine Expansionsvorrichtung eingesetzt werden kann, wie sie beispielsweise aus der DE 37 10 677 C2 bekannt ist.
Während die erfindungsgemäße, kurze Rippenlinie sowohl für Cigaretten als auch für Feinschnitt im wesentlichen mit den gleichen Werten arbeitet, muß bei der Konditionierung des Blattmaterials zwischen Feinschnitt und Cigaretten unterschie­ den werden. So wird für die Herstellung von Cigaretten das Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 17 bis etwa 25%, ins­ besondere von 17,5%, konditioniert, während für die Herstel­ lung von Feinschnitt das Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 23 bis etwa 25%, insbesondere von etwa 24%, konditio­ niert wird.
Das Mischungsverhältnis zwischen Blattmaterial und geschnitte­ nen Rippen kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an den herzustellenden rauchbaren Artikel variiert werden. So wird man beispielsweise preiswerteren Produktvarianten einen höheren Rippenanteil zusetzen. Für Markencigaretten wird üblicherweise der Rippenanteil von 30%, bezogen auf die Gesamtmasse, nicht überschritten, insbesondere liegt er im Bereich von etwa 5% bis 25%.
Auch beim Schneiden der Mischung aus Blattmaterial und Rippen muß wieder zwischen der Herstellung von Feinschnitt und der Herstellung von Cigaretten unterschieden werden. Bei der Her­ stellung von Cigaretten muß die Mischung mit einer Schnittbrei­ te von etwa 0,5 bis 2 mm, insbesondere von etwa 0,85 mm, ge­ schnitten werden, während für die Herstellung von Feinschnitt die Schnittbreite im Bereich von etwa 0,35 mm bis etwa 0,5 mm, insbesondere bei etwa 0,45 mm liegen sollte.
Nach dem gemeinsamen Schneiden wird die Mischung aus Rippen und Blattmaterial erwärmt und befeuchtet, bevorzugt in einer soge­ nannten Vorwärmtrommel, die mit Wasser und Wasserdampf arbei­ tet, um eine Feuchtigkeit im Bereich von etwa 18 bis 39%, insbesondere von etwa 19,5 bis etwa 24%, bevorzugt etwa 22,5%, zu erreichen.
Anschließend wird die Mischung getrocknet, zweckmäßigerweise in einem Heißlufttrockner, der die Feuchtigkeit der Mischung auf etwa 14% bringt.
Dann erfolgt die übliche Weiterverarbeitung des Materials in Abhängigkeit von dem Einsatzzweck, also Cigaretten- oder Fein­ schnitt-Herstellung.
Die Erfindung wird im folgenden von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Anlage zur Herstel­ lung von Schnittabak für Cigaretten, und
Fig. 2 eine etwas modifizierte Ausführungsform der Anlage nach Fig. 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage verarbeitet Rippen einerseits und Blattmaterial andererseits, die in einer nicht dargestell­ ten Vorstufe, oft im Ursprungsland der Tabakblätter, vonein­ ander getrennt worden sind und nun der Rippenlinie einerseits und der Blattlinie andererseits dieser Anlage zugeführt werden. Dabei sind die optionalen Aggregate durch punktierte Rechtecke angedeutet.
Die Rippen gelangen in eine Soßiervorrichtung, in der sie mit Casing versehen werden, und dann in einen als Konditioniervor­ richtung dienenden Dämpftunnel, der mit Wasser sowie Wasser­ dampf arbeitet, so daß die Rippen die Konditionierung mit einer Feuchte von etwa 24% verlassen.
Die konditionierten Rippen werden etwa 2 Stunden abgedeckt gelagert und dann einem Rippenvorschneider zugeführt. Die be­ vorzugte Schnittbreite liegt bei 0,2 mm.
Die vorgeschnittenen Rippen werden bei Bedarf nochmals mit Casing versehen, wobei in der Regel nur eine der beiden Soßier­ vorrichtungen erforderlich ist.
Die vorgeschnittenen Rippen werden dann auf die Aufgaberinne, die zum Mischungsbehälter (Blattmischbox) führt, gegeben, auf der auch vorkonditioniertes Blattmaterial zugeführt wird. Die­ sem Mischungsbehälter ist als Konditioniervorrichtung eine Dämpftrommel für das Blattmaterial vorgeschaltet, in dem Blatt­ material für die Cigarettenherstellung eine Feuchte von etwa 17,5% und Blattmaterial für die Feinschnittherstellung eine Feuchte von etwa 24% erhalten.
Zwischen der Konditioniervorrichtung und dem Mischungsbehälter ist eine Soßiervorrichtung für das Blattmaterial vorgesehen.
Der Anteil der Rippen an der Mischung in dem Mischungsbehälter liegt bei etwa 14% Rippenanteil, bezogen auf die Gesamtmi­ schung.
Die Mischung aus Rippen und Blattmaterial aus dem Mischungs­ behälter wird mit einer Schnittbreite von etwa 0,85 mm für die Herstellung von Cigaretten und einer Schnittbreite von etwa 0,45 mm für die Herstellung von Feinschnitt geschnitten, wobei die Feuchte der Mischung sich praktisch nicht ändert.
Die geschnittene Mischung aus Blattmaterial und Rippen gelangt in eine Vorwärmtrommel, wo sie mit Wasser und Wasserdampf be­ feuchtet und erwärmt wird, so daß sie die Vorwärmtrommel mit einer Feuchte von etwa 22% verläßt.
Anschließend wird diese Mischung in einem Heißluftrockner ge­ trocknet, aus dem sie mit einer Feuchte von etwa 14,5% aus­ tritt und dann den weiteren Schritten der Tabakvorbereitung zugeführt wird, beispielsweise einer Kühl- und Siebtrommel sowie einer Flavourtrommel.
Die modifizierte Ausführungsform nach Fig. 2 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 1 nur dadurch, daß die kon­ ditionierten, ungewalzten und geschnittenen Rippen noch einem Expandierverfahren unterworfen werden, wie es beispielsweise aus der DE 37 10 677 C2 bekannt ist. Von der Expandiervorrichtung werden die expandierten Rippen einem Abscheider zugeführt, der das zum Expandieren verwendete Fluid abtrennt.
Dann gelangen diese expandierten Rippen in den Mischungsbehäl­ ter (Blattmischbox), so daß den folgenden, bereits oben be­ schriebenen Verarbeitungsschritten das Blattmaterial einerseits und expandierte Rippen andererseits unterworfen werden.

Claims (24)

1. Verfahren zur Behandlung von Tabakblättern für die Her­ stellung von Schnittabak für rauchbare Artikel, bei dem
  • a) ungewalzte Rippen getrennt vom Blattmaterial konditioniert und vorgeschnitten werden,
  • b) Blattmaterial getrennt von den Rippen konditioniert wird,
  • c) Rippen und Blattmaterial anschließend gemischt werden und dann
  • d) Blattmaterial und Rippen gemeinsam geschnitten und ge­ trocknet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen vor oder nach dem Vorschneiden und/oder das Blatt­ material, insbesondere nach dem Konditionieren, mit Casing versehen werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rippen vor dem Vorschneiden auf eine Feuchte von etwa 22 bis etwa 26%, insbesondere von etwa 24%, konditioniert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die konditionierten Rippen vor dem Vor­ schneiden mindestens 1,5 Stunden, insbesondere etwa 2 Stunden, gelagert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung der konditionierten Rippen in einer geschlossenen Umhüllung durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rippen mit einer Schnittbreite von etwa 0,1 bis 0,3 mm, insbesondere von etwa 0,2 mm, vor­ geschnitten werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgeschnittenen Rippen expandiert werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für die Herstellung von Cigaretten das Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 17 bis etwa 25%, insbesondere von etwa 17,5%, konditioniert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für die Herstellung von Feinschnitt das Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 23 bis 25%, ins­ besondere von etwa 24%, konditioniert wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß dem Blattmaterial maximal 30% vorge­ schnittene Rippen, insbesondere etwa 5 bis 25%, vorge­ schnittene Rippen, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge, zugesetzt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für die Herstellung von Cigaretten Blattmaterial und Rippen mit einer Schnittbreite von etwa 0,5 bis 2 mm, insbesondere etwa 0,85 mm, geschnitten wer­ den.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für die Herstellung von Feinschnitt Blattmaterial und Rippen mit einer Schnittbreite von etwa 0,35 mm bis etwa 0,5 mm, insbesondere etwa 0,45 mm, ge­ schnitten werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Blattmaterial und Rippen nach dem Schneiden auf eine Feuchte von etwa 18% bis etwa 39%, insbesondere von etwa 19,5% bis etwa 24%, bevorzugt etwa 22%, gebracht und dann getrocknet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß Blattmaterial und Rippen auf eine Feuchte von etwa 13 bis etwa 16%, insbesondere etwa 14%, getrocknet werden.
15. Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstel­ lung von Schnittabak für rauchbare Artikel
  • a) mit einer Konditioniervorrichtung für die von dem Blatt­ material getrennten Rippen der Tabakblätter,
  • b) mit einer Konditioniervorrichtung für das Blattmaterial der Tabakblätter,
  • c) mit Schneidvorrichtungen für die Rippen und das Blattmate­ rial, und
  • d) mit Trocknern für die Rippen sowie das Blattmaterial, gekennzeichnet durch
  • e) eine Schneidvorrichtung für eine Mischung aus den kondi­ tionierten, ungewalzten, vorgeschnittenen Rippen und dem konditionierten und ungeschnittenen Blattmaterial, und durch
  • f) mindestens einen Trockner für die geschnittene Mischung aus Blattmaterial und Rippen.
16. Anlage nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch einen Mi­ schungsbehälter (Blattmischbox) für das konditionierte, ungeschnittene Blattmaterial, dem die konditionierten, ungewalzten, vorgeschnittenen Rippen zugeführt werden.
17. Anlage nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Soßiervorrichtung für das Aufbrin­ gen von Casing auf die Rippen vorgesehen ist.
18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Soßiervorrichtung der Vorrichtung zum Konditionieren der Rippen vorgeschaltet oder der Rippenschneidvorrichtung nachgeschaltet ist.
19. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Soßiervorrichtung für das Aufbringen von Casing auf das Blattmaterial vorgesehen ist.
20. Anlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Soßiervorrichtung zwischen der Konditioniervorrichtung für das Blattmaterial und dem Mischungsbehälter angeordnet ist.
21. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 20, gekennzeichnet durch eine Vorwärmeinrichtung, insbesondere eine Vorwärm­ trommel, für das geschnittene Gemisch aus Blattmaterial und Rippen.
22. Anlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorwärmtrommel ein Trockner, insbesondere ein Heißluft­ trockner, nachgeschaltet ist.
23. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Expandiervorrichtung für die Rippen vorgesehen ist.
24. Anlage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Expandiervorrichtung zwischen der Schneidvorrichtung für die Rippen und dem Mischungsbehälter für das Blattmaterial und die Rippen angeordnet ist.
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