DE19543262C2 - Verfahren und Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstellung von Schnittabak - Google Patents
Verfahren und Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstellung von SchnittabakInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Tabak
blättern für die Herstellung von Schnittabak für rauchbare
Artikel
sowie eine Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die
Herstellung von Schnittabak für rauchbare Artikel der im Ober
begriff des Anspruchs 15 angegebenen Gattung.
Tabakblätter, aus denen rauchbare Artikel, insbesondere Ciga
retten und Feinschnitt für die Selbstverfertigung von Cigaret
ten gewonnen werden, bestehen aus Blattmaterial und Rippen, die
einerseits eine sehr unterschiedliche Konsistenz und anderer
seits sehr unterschiedliche Geschmackseigenschaften haben und
deshalb sowohl die Technik der Tabakvorbereitung als auch den
Geschmackseindruck des jeweiligen rauchbaren Artikels sehr
stark, jedoch unterschiedlich beeinflussen.
Um den mit der Behandlung von Rippen sowie den durch die Rippen
verursachten Geschmacksnoten verbundenen Problemen zu entgehen,
ist es durchaus üblich, die Rippen von dem Blattmaterial zu
trennen, für die Herstellung von Cigaretten nur das Blattmate
rial zu verwenden. Aufgrund des Anteils der Rippen an dem Ge
samtgewicht der Tabakblätter von bis zu etwa 30 Gew.-% stellt
dieses Verfahren jedoch eine sehr kostspielige Vergeudung des
wertvollen Rohstoffes "Tabakblatt" dar.
Es ist deshalb auch schon versucht worden, ganze Tabakblätter
durch bestimmte, mit Scherkraft arbeitende Zerkleinerungsver
fahren zu einem fließfähigen Gemisch aus Blattmaterialteilchen
und Rippenteilchen zu verarbeiten, das direkt für die Herstel
lung von Cigaretten eingesetzt werden kann. Dieses beispiels
weise in der DE 40 29 566 A1 beschriebene Verfahren ist jedoch
bisher in der Praxis nicht realisiert worden, da die Ge
schmackseigenschaften nicht den Erwartungen entsprachen.
Eine Mischlösung geht aus der DE 40 29 567 A1 hervor, bei der
ganze Blätter in einem mit Scherkraft arbeitenden Zerkleine
rungsverfahren zu einem Gemisch aus Blattmaterialteilchen und
im wesentlichen intakten Rippenstücken verarbeitet werden; die
Rippenstücke müssen anschließend abgetrennt werden, wobei die
Blattmaterialteilchen direkt der Cigarettenherstellung zuge
führt werden können. Eine Umsetzung dieses Verfahrens in die
Praxis ist ebenfalls wegen des bisher nicht gelösten Ge
schmacksproblems nicht erfolgt.
Ein weiteres Verfahren geht aus der GB 20 26 298 A hervor, bei
dem Tabakblätter zu Teilchen zerkleinert werden, die für die
Cigarettenherstellung geeignet sind. Durch ein Lufttrennver
fahren werden die Blatteilchen in eine schwerere, Rippen ent
haltende Fraktion und eine leichtere, rippenfreie Blattmateri
al-Fraktion getrennt, wobei die schwerere Fraktion gedroschen
wird, um auch hier das Blattmaterial noch von den Rippen zu
trennen. Das abgetrennte Blattmaterial und die ursprünglich
gewonnene, leichtere Fraktion werden gemischt, um der Cigaret
tenherstellung zugeführt zu werden. Dieses Verfahren ist sehr
aufwendig, was auch für das ähnliche Verfahren nach der US
46 96 312 gilt.
Es ist deshalb nach wie vor übliche Praxis, die Tabakblätter in
Rippen einerseits und Blattmaterial andererseits zu zerlegen,
was üblicherweise bereits kurz nach der Ernte im Ursprungsland
erfolgt. Rippen und Blattmaterial werden getrennt voneinander
verpackt und zum Einsatzort transportiert, wo dann die soge
nannte "Tabakvorbereitung" erfolgt. Bei dieser Tabakvorberei
tung werden die Rippen einerseits sowie das Blattmaterial ande
rerseits getrennt voneinander behandelt, nämlich konditioniert,
also einer Feuchte- und Wärmebehandlung unterworfen, geschnit
ten und getrocknet, bis sie schließlich gemischt und dann ge
meinsam der weiteren Verarbeitung, in der Regel dem Aufbringen
von Flavourmaterialien, unterworfen werden.
Die Grundprinzipien dieses Verfahrens, durch das sowohl Fein
schnitt als auch Cigaretten hergestellt werden können, werden
in dem Buch "Tobacco Encyclopedia" herausgegeben von Ernst Vo
ges, 1984, in dem Artikel "Cigarette Manufacture I and II",
insbesondere unter der Überschrift "The Production of Cut To
bacco" (Die Herstellung von Schnittabak) beschrieben.
Nachteilig bei diesem allgemein üblichen Verfahren ist, daß
Rippen einerseits und Blattmaterial andererseits in der Tabak
vorbereitung auf zwei vollständig voneinander getrennten Ver
arbeitungslinien gefahren werden müssen, der sogenannten "Rippenlinie"
und der sogenannten "Blattlinie", die jeweils Konditioniervor
richtungen, Schneidvorrichtungen, Soßiervorrichtungen für das
Aufbringen von Casing, Wärmvorrichtungen und Trockner enthal
ten. Auf der Rippenlinie ist außerdem zwecks Auswalzen der
Rippen vor dem Schneidevorgang ein Walzwerk erforderlich, uni
die "CRS", also die gewalzten und geschnittenen Rippenstücke,
zu erzeugen, die dann unmittelbar vor der Flavourtrommel dem
Blattmaterial zugesetzt werden.
Sowohl die Investitionskosten für diese beiden getrennten Li
nien als auch die Betriebskosten für den Betrieb dieser beiden
Linien sind hoch.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Her
stellung von Schnittabak für rauchbare Artikel der angegebenen
Gattungen zu schaffen, die auf einfache und damit sowohl in Bezug auf die
Investitionskosten als auch in Bezug auf die Betriebskosten
preisgünstige Weise die Herstellung von Schnittabak ermögli
chen, der entweder zu Cigaretten, Cigarillos, Cigarren oder zu
Feinschnitt verarbeitet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den
Ansprüchen 1 bzw. 15 angegebenen Merkmale
gelöst.
Zweckmäßige Ausführungsformen werden durch die jeweiligen Un
teransprüche definiert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen darauf, daß
nur noch ein relativ kleiner Teil der bisher üblichen "Rippen
linie" eingesetzt werden muß, nämlich eine kurze Rippenlinie
mit einer Konditioniervorrichtung und einem Rippenvorschneider,
während auf das Walzwerk, die Befeuchtungs- und Erwärmungsvor
richtungen sowie den Trockner für die Rippen verzichtet werden
kann. Die dadurch ermöglichten Einsparungen sowohl an Inve
stitionen als auch an Betriebskosten, insbesondere für das
Personal, sind beachtlich.
Außerdem ermöglichen die beanspruchten Maßnahmen ein homogene
res Mischen von Blatt- und Rippenmaterial, so daß ein sehr
gleichmäßiger Geschmackseindruck entsteht.
Weiterhin ergibt sich eine höhere Rohtabakausbeute, da aufgrund
der starken Verkürzung der Rippenlinie dort sehr viel weniger
Staub anfällt, d. h., der wertvolle Rohstoff "Tabakblatt" wird
sehr viel effektiver genutzt. Dazu trägt auch bei, daß auf der
kurzen Rippenlinie kein Trockner erforderlich ist, der erfah
rungsgemäß zur Tabakdegradation beiträgt.
Gleichzeitig ist hiermit eine weitere kostenmäßige Einsparung
verbunden, da üblicherweise Winnowing und Staub aufgefangen,
aufbereitet und dann wieder der Tabakvorbereitung zugeführt
werden. Diese Schritte können aufgrund des extrem geringen
Winnowing- und Staubanfalls auf der kurzen Rippenlinie entfal
len.
Üblicherweise werden die Tabakrippen und/oder das Blattmaterial
mit Casing versehen. Obwohl die entsprechende Soßiervorrichtung
im Prinzip an jeder geeigneten Stelle der Tabakvorbereitung
angeordnet werden kann und sowohl die Rippen als auch das
Blattmaterial mit Casing beaufschlagt werden können, hat es
sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn nur das
Blattmaterial mit dem Casing versehen wird. Der Casingauftrag
erfolgt bevorzugt nach der Blattkonditionierung mittels einer
Soßiervorrichtung.
Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn die Rippen vor
dem Vorschneiden auf eine Feuchte von etwa 22% bis etwa 26%,
insbesondere von etwa 24%, konditioniert werden. Die angegebe
nen Werte für die Feuchte sind Gewichts-% auf Feuchtbasis. Die
Feuchtebestimmungsmethode ist die Ofentrocknung, 3 Stunden bei
80°C. Die erfindungsgemäßen Feuchte-Werte stellen im Vergleich
mit einer Rippenfeuchte von etwa 30%, wie sie in der "Tobacco
Encyclopedia" erwähnt wird, eine wesentliche Verbesserung dar,
da einerseits das relativ hohe Anfeuchten problematisch ist und
andererseits die hier erforderliche, geringe Befeuchtung auch
den Aufwand des späteren Trocknens verringert. Außerdem kann
man nur relativ geringfügig vorgefeuchtete Rippen länger stehen
lassen, ohne daß sich ihre Eigenschaften merklich verändern,
während die Lagerzeit von Rippen mit einer Feuchte von etwa 30
% stark eingeschränkt ist.
Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn die konditio
nierten Rippen vor dem Vorschneiden mindestens 1,5 Stunden,
insbesondere etwa 2 Stunden, abgedeckt, also in einer geschlos
senen Umhüllung gelagert werden, um eine gleichmäßige Feuchtung
zu gewährleisten.
Die Rippen können zusätzlich mit einem Casing versehen werden.
Dies kann entweder vor der Rippenkonditionierung oder nach
Verlassen des Schneiders mittels einer Soßiervorrichtung erfol
gen.
Die Rippen werden mit einer Schnittbreite von etwa 0,1 bis etwa
0,3 mm, insbesondere von etwa 0,2 mm, vorgeschnitten.
Falls erforderlich - in den modernen Cigaretten werden aus
Kostengründen zunehmend expandierte Tabake eingesetzt, die pro
Gewichtseinheit ein größeres Volumen einnehmen - sollten die
Rippen expandiert werden. Dies erfolgt zweckmäßigerweise nach
dem Schneiden der Rippen, wobei eine Expansionsvorrichtung
eingesetzt werden kann, wie sie beispielsweise aus der
DE 37 10 677 C2 bekannt ist.
Während die erfindungsgemäße, kurze Rippenlinie sowohl für
Cigaretten als auch für Feinschnitt im wesentlichen mit den
gleichen Werten arbeitet, muß bei der Konditionierung des
Blattmaterials zwischen Feinschnitt und Cigaretten unterschie
den werden. So wird für die Herstellung von Cigaretten das
Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 17 bis etwa 25%, ins
besondere von 17,5%, konditioniert, während für die Herstel
lung von Feinschnitt das Blattmaterial auf eine Feuchte von
etwa 23 bis etwa 25%, insbesondere von etwa 24%, konditio
niert wird.
Das Mischungsverhältnis zwischen Blattmaterial und geschnitte
nen Rippen kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an den
herzustellenden rauchbaren Artikel variiert werden. So wird man
beispielsweise preiswerteren Produktvarianten einen höheren
Rippenanteil zusetzen. Für Markencigaretten wird üblicherweise
der Rippenanteil von 30%, bezogen auf die Gesamtmasse, nicht
überschritten, insbesondere liegt er im Bereich von etwa 5%
bis 25%.
Auch beim Schneiden der Mischung aus Blattmaterial und Rippen
muß wieder zwischen der Herstellung von Feinschnitt und der
Herstellung von Cigaretten unterschieden werden. Bei der Her
stellung von Cigaretten muß die Mischung mit einer Schnittbrei
te von etwa 0,5 bis 2 mm, insbesondere von etwa 0,85 mm, ge
schnitten werden, während für die Herstellung von Feinschnitt
die Schnittbreite im Bereich von etwa 0,35 mm bis etwa 0,5 mm,
insbesondere bei etwa 0,45 mm liegen sollte.
Nach dem gemeinsamen Schneiden wird die Mischung aus Rippen und
Blattmaterial erwärmt und befeuchtet, bevorzugt in einer soge
nannten Vorwärmtrommel, die mit Wasser und Wasserdampf arbei
tet, um eine Feuchtigkeit im Bereich von etwa 18 bis 39%,
insbesondere von etwa 19,5 bis etwa 24%, bevorzugt etwa
22,5%, zu erreichen.
Anschließend wird die Mischung getrocknet, zweckmäßigerweise in
einem Heißlufttrockner, der die Feuchtigkeit der Mischung auf
etwa 14% bringt.
Dann erfolgt die übliche Weiterverarbeitung des Materials in
Abhängigkeit von dem Einsatzzweck, also Cigaretten- oder Fein
schnitt-Herstellung.
Die Erfindung wird im folgenden von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen er
läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Anlage zur Herstel
lung von Schnittabak für Cigaretten, und
Fig. 2 eine etwas modifizierte Ausführungsform der Anlage
nach Fig. 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage verarbeitet Rippen einerseits
und Blattmaterial andererseits, die in einer nicht dargestell
ten Vorstufe, oft im Ursprungsland der Tabakblätter, vonein
ander getrennt worden sind und nun der Rippenlinie einerseits
und der Blattlinie andererseits dieser Anlage zugeführt werden.
Dabei sind die optionalen Aggregate durch punktierte Rechtecke
angedeutet.
Die Rippen gelangen in eine Soßiervorrichtung, in der sie mit
Casing versehen werden, und dann in einen als Konditioniervor
richtung dienenden Dämpftunnel, der mit Wasser sowie Wasser
dampf arbeitet, so daß die Rippen die Konditionierung mit einer
Feuchte von etwa 24% verlassen.
Die konditionierten Rippen werden etwa 2 Stunden abgedeckt
gelagert und dann einem Rippenvorschneider zugeführt. Die be
vorzugte Schnittbreite liegt bei 0,2 mm.
Die vorgeschnittenen Rippen werden bei Bedarf nochmals mit
Casing versehen, wobei in der Regel nur eine der beiden Soßier
vorrichtungen erforderlich ist.
Die vorgeschnittenen Rippen werden dann auf die Aufgaberinne,
die zum Mischungsbehälter (Blattmischbox) führt, gegeben, auf
der auch vorkonditioniertes Blattmaterial zugeführt wird. Die
sem Mischungsbehälter ist als Konditioniervorrichtung eine
Dämpftrommel für das Blattmaterial vorgeschaltet, in dem Blatt
material für die Cigarettenherstellung eine Feuchte von etwa
17,5% und Blattmaterial für die Feinschnittherstellung eine
Feuchte von etwa 24% erhalten.
Zwischen der Konditioniervorrichtung und dem Mischungsbehälter
ist eine Soßiervorrichtung für das Blattmaterial vorgesehen.
Der Anteil der Rippen an der Mischung in dem Mischungsbehälter
liegt bei etwa 14% Rippenanteil, bezogen auf die Gesamtmi
schung.
Die Mischung aus Rippen und Blattmaterial aus dem Mischungs
behälter wird mit einer Schnittbreite von etwa 0,85 mm für die
Herstellung von Cigaretten und einer Schnittbreite von etwa
0,45 mm für die Herstellung von Feinschnitt geschnitten, wobei
die Feuchte der Mischung sich praktisch nicht ändert.
Die geschnittene Mischung aus Blattmaterial und Rippen gelangt
in eine Vorwärmtrommel, wo sie mit Wasser und Wasserdampf be
feuchtet und erwärmt wird, so daß sie die Vorwärmtrommel mit
einer Feuchte von etwa 22% verläßt.
Anschließend wird diese Mischung in einem Heißluftrockner ge
trocknet, aus dem sie mit einer Feuchte von etwa 14,5% aus
tritt und dann den weiteren Schritten der Tabakvorbereitung
zugeführt wird, beispielsweise einer Kühl- und Siebtrommel
sowie einer Flavourtrommel.
Die modifizierte Ausführungsform nach Fig. 2 unterscheidet sich
von der Ausführungsform nach Fig. 1 nur dadurch, daß die kon
ditionierten, ungewalzten und geschnittenen Rippen noch einem
Expandierverfahren unterworfen werden, wie es beispielsweise
aus der DE 37 10 677 C2 bekannt ist. Von
der Expandiervorrichtung werden die expandierten Rippen einem
Abscheider zugeführt, der das zum Expandieren verwendete Fluid
abtrennt.
Dann gelangen diese expandierten Rippen in den Mischungsbehäl
ter (Blattmischbox), so daß den folgenden, bereits oben be
schriebenen Verarbeitungsschritten das Blattmaterial einerseits
und expandierte Rippen andererseits unterworfen werden.
Claims (24)
1. Verfahren zur Behandlung von Tabakblättern für die Her
stellung von Schnittabak für rauchbare Artikel, bei dem
- a) ungewalzte Rippen getrennt vom Blattmaterial konditioniert und vorgeschnitten werden,
- b) Blattmaterial getrennt von den Rippen konditioniert wird,
- c) Rippen und Blattmaterial anschließend gemischt werden und dann
- d) Blattmaterial und Rippen gemeinsam geschnitten und ge trocknet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rippen vor oder nach dem Vorschneiden und/oder das Blatt
material, insbesondere nach dem Konditionieren, mit Casing
versehen werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippen vor dem Vorschneiden auf eine
Feuchte von etwa 22 bis etwa 26%, insbesondere von etwa
24%, konditioniert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die konditionierten Rippen vor dem Vor
schneiden mindestens 1,5 Stunden, insbesondere etwa 2
Stunden, gelagert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lagerung der konditionierten Rippen in einer geschlossenen
Umhüllung durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rippen mit einer Schnittbreite von
etwa 0,1 bis 0,3 mm, insbesondere von etwa 0,2 mm, vor
geschnitten werden.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorgeschnittenen Rippen expandiert
werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß für die Herstellung von Cigaretten das
Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 17 bis etwa 25%,
insbesondere von etwa 17,5%, konditioniert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß für die Herstellung von Feinschnitt das
Blattmaterial auf eine Feuchte von etwa 23 bis 25%, ins
besondere von etwa 24%, konditioniert wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß dem Blattmaterial maximal 30% vorge
schnittene Rippen, insbesondere etwa 5 bis 25%, vorge
schnittene Rippen, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge,
zugesetzt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß für die Herstellung von Cigaretten
Blattmaterial und Rippen mit einer Schnittbreite von etwa
0,5 bis 2 mm, insbesondere etwa 0,85 mm, geschnitten wer
den.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß für die Herstellung von Feinschnitt
Blattmaterial und Rippen mit einer Schnittbreite von etwa
0,35 mm bis etwa 0,5 mm, insbesondere etwa 0,45 mm, ge
schnitten werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß Blattmaterial und Rippen nach dem
Schneiden auf eine Feuchte von etwa 18% bis etwa 39%,
insbesondere von etwa 19,5% bis etwa 24%, bevorzugt etwa
22%, gebracht und dann getrocknet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
Blattmaterial und Rippen auf eine Feuchte von etwa 13 bis
etwa 16%, insbesondere etwa 14%, getrocknet werden.
15. Anlage zur Behandlung von Tabakblättern für die Herstel
lung von Schnittabak für rauchbare Artikel
- a) mit einer Konditioniervorrichtung für die von dem Blatt material getrennten Rippen der Tabakblätter,
- b) mit einer Konditioniervorrichtung für das Blattmaterial der Tabakblätter,
- c) mit Schneidvorrichtungen für die Rippen und das Blattmate rial, und
- d) mit Trocknern für die Rippen sowie das Blattmaterial, gekennzeichnet durch
- e) eine Schneidvorrichtung für eine Mischung aus den kondi tionierten, ungewalzten, vorgeschnittenen Rippen und dem konditionierten und ungeschnittenen Blattmaterial, und durch
- f) mindestens einen Trockner für die geschnittene Mischung aus Blattmaterial und Rippen.
16. Anlage nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch einen Mi
schungsbehälter (Blattmischbox) für das konditionierte,
ungeschnittene Blattmaterial, dem die konditionierten,
ungewalzten, vorgeschnittenen Rippen zugeführt werden.
17. Anlage nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Soßiervorrichtung für das Aufbrin
gen von Casing auf die Rippen vorgesehen ist.
18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Soßiervorrichtung der Vorrichtung zum Konditionieren der
Rippen vorgeschaltet oder der Rippenschneidvorrichtung
nachgeschaltet ist.
19. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Soßiervorrichtung für das Aufbringen
von Casing auf das Blattmaterial vorgesehen ist.
20. Anlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Soßiervorrichtung zwischen der Konditioniervorrichtung für
das Blattmaterial und dem Mischungsbehälter angeordnet
ist.
21. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 20, gekennzeichnet
durch eine Vorwärmeinrichtung, insbesondere eine Vorwärm
trommel, für das geschnittene Gemisch aus Blattmaterial
und Rippen.
22. Anlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorwärmtrommel ein Trockner, insbesondere ein Heißluft
trockner, nachgeschaltet ist.
23. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine Expandiervorrichtung für die Rippen
vorgesehen ist.
24. Anlage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Expandiervorrichtung zwischen der Schneidvorrichtung für
die Rippen und dem Mischungsbehälter für das Blattmaterial
und die Rippen angeordnet ist.
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