DE19536906C1 - Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schaltschrank - Google Patents
Verschluß für einen Schrank, insbesondere SchaltschrankInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schalt
schrank, mit einem mit der Schranktüre verbindbaren und mit einer Aufnahme für
einen Hebelgriff versehenen Schloßkörper, wobei der Hebelgriff mit einem Mit
nehmer formschlüssig in eine Aufnahme eines im Schloßkörper drehbar gelagerten
Betätigungsgliedes für Schließorgane eingeführt und darin gehalten ist und wobei
die Schließorgane mit dem Betätigungsglied gekoppelt und bei dessen Verdrehung
verstellbar sind.
Ein Verschluß dieser Art ist aus der EP 0 157 159 A3 bekannt. Dabei kann die
Schranktür links oder rechts angeschlagen werden. Dabei ist der Verschluß auf der
Schließseite auf die Anschlagart abzustimmen. Die Schranktüre weist zwei in
vorgegebenem Abstand zur Mittelquerachse zwei Durchbrüche für das Be
tätigungsglied des Schlosses auf, so daß dieses je nach Anschlagart durch den
einen oder anderen Durchbruch auf die Innenseite der Schranktüre geführt und mit
den Schließorganen gekoppelt werden kann. Damit bei einer rechts ange
schlagenen Schranktüre die Drehrichtung der Handhabe im Uhrzeigersinn, bei einer
linksangeschlagenen Schranktüre jedoch entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht
werden muß, um die Schließorgane in die Öffnungsstellung zu bringen, sind im
eigentlichen Schloß Umrüstungen vorzunehmen, wobei durchaus Schloßteile aus
gewechselt werden müssen.
Dasselbe gilt auch bei dem Einsatz von Schubstangen-Verschlüssen nach der
DE 44 02 481 A1, der DE 87 02 139 U1 und der DE 93 04 893 U1. Bei dem Einbau
des symmetrisch ausgebildeten Schlosses ändert sich die Drehrichtung für die
Öffnungs- oder Schließeinrichtung bei Änderung der Anschlagart der Schranktüre
nicht. Ist wie bei dem Verschluß nach der DE 93 04 893 U1 die Deckel- und
Bodenseite des Schlosses gleich ausgebildet, dann kann durch Umbau des
Schlosses bei Änderung der Anschlagart die richtige Drehstellung der Handhabe
erreicht werden. Dies setzt jedoch einen Aus- und Wiedereinbau des gesamten
Verschlusses voraus.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Verschluß der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, der unabhängig von der Anschlagart der Schranktüre verwendet werden
kann, ohne daß Schloßteile ausgewechselt werden müssen oder das Schloß aus- und
wieder eingebaut werden muß, um bei Änderung der Anschlagart für die
Handhabe die richtige Drehstellung zu erreichen.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß der Schließkörper in
zwei um 180° verdrehten Stellungen mit der Schranktüre verbindbar ist, daß die
Mittelquerachse des Schloßkörpers auf die horizontale Mittelquerachse der
Schranktüre ausgerichtet ist, daß das Betätigungsglied mit vorgegebenem Abstand
zur Mittelquerachse im Schloßkörper drehbar gelagert ist und über Verzahnungen
mit einem Umlenkglied im Eingriff steht, und daß das Umlenkglied im gleichen
Abstand zur Mittelquerachse im Schloßkörper drehbar gelagert und ebenfalls mit
einer formschlüssigen Aufnahme zur Aufnahme des Mitnehmers des Hebelgriffes
versehen ist.
Der Hebelverschluß wird mit dem Mitnehmer, z. B. Vierkant,
je nach Anschlagart in die Vierkantaufnahme des Betätigungs
gliedes oder des Umlenkgliedes
eingeführt und darin festgelegt. Der Schloßkörper wird in der zugeordneten
Stellung an der Schranktüre angebracht. Auf diese Weise wird auf einfache Art
sichergestellt, daß die Handhabe in der einen oder anderen Drehrichtung verdreht
werden muß, um den Verschluß zu öffnen bzw. zu schließen. Unabhängig davon
bleibt der Schloßkörper symmetrisch zur Mittelquerachse der Schranktüre
ausgerichtet.
Für die Festlegung des Hebelverschlusses am Schloßkörper ist nach einer
Ausgestaltung vorgesehen, daß die Stirnseite des Mitnehmers, z. B. Vierkantes,
des Hebelgriffes mit einer Gewindebohrung versehen ist, und daß die Schranktüre
mit zwei Befestigungsbohrungen versehen ist, die auf die Gegenaufnahme, z. B.
Vierkantaufnahme, vom Betätigungsglied und Umlenkglied ausgerichtet sind.
Ist zudem vorgesehen, daß der Hebelgriff ein Mittelteil aufweist, an dem eine
Handhabe ausklappbar angebracht ist, daß am Mittelteil ein Abdeckteil angeformt
ist und daß das Mittelteil, das Abdeckteil und die eingeklappte Handhabe von
einer Vertiefung in der Sichtseite des als Schloßplatte ausgebildeten
Schloßkörpers teilweise aufnehmbar ist, dann kann die Handhabe bei
geschlossenem Verschluß zum Teil in der Vertiefung des Schloßkörpers versenkt
werden. Der Schloßkörper ist vorzugsweise als Schloßplatte entsprechender Dicke
ausgebildet.
Für die Drehlagerung von Betätigungsglied und Umlenkglied ist vorgesehen, daß
das Betätigungsglied und das Umlenkglied in einer Vertiefung der der Schranktüre
zugekehrten Rückseite des Schloßkörpers drehbar gelagert und durch die
Schranktüre darin gehalten sind.
Ist die Auslegung so, daß das Umlenkglied als Zahnrad ausgebildet ist und mit
einer als gleiches Zahnrad ausgebildeten Verzahnung des als Doppelzahnrad
ausgebildeten Betätigungsgliedes im Eingriff steht, dann wird unabhängig von der
Anbringung des Hebelgriffes am Betätigungsglied oder am Umlenkglied ein
gleicher Drehwinkel für die Handhabe erreicht, wenn der Verschluß von der
Öffnungs- in die Schließstellung oder umgekehrt gebracht wird.
Der Verschluß läßt sich dadurch auf einfachste Weise vervollständigen, daß das
Betätigungsglied mit einer Verzahnung ein als Riegel ausgebildetes Schließorgan
steuert. Der Riegel kann mit einer Verzahnung direkt mit einer Verzahnung des
Betätigungsgliedes im Eingriff stehen.
Eine weitere Art der Vervollständigung ergibt sich dadurch, daß das
Betätigungsglied mit einer Verzahnung zwei Zahnstangen steuert, die in
rückseitigen Vertiefungen des Schloßkörpers diametral mit dem Betätigungsglied
im Eingriff stehen und in Längsrichtung des Schloßkörpers gegenläufig verstellbar
sind und daß diese Zahnstangen mit Schubstangen eines
Schubstangenverschlusses gekoppelt sind.
Schließlich kann der Verschluß auch dadurch vervollständigt sein, daß das
Betätigungsglied mit einer Verzahnung mit einem oder zwei Koppelgliedern in
Eingriff steht, die die Drehstangen eines Drehstangenverschlusses in
Drehbewegungen versetzen.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels eines Schubstangenverschlusses näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in Explosionsdarstellung die Teile des Verschlusses,
Fig. 2 die Ansicht auf die Rückseite des Schloßkörpers mit dem
Betätigungsglied, dem Umlenkglied und den Schließorganen, und
Fig. 3 die Ansicht auf die Innenseite der Schranktüre mit angebrachtem
Verschluß.
In Fig. 1 ist eine mit einer Abkantung 11 versehene Schranktüre 10 gezeigt, die
links angeschlagen ist. Im Bereich der Schließseite trägt die Schranktüre 10
symmetrisch zu ihrer horizontalen Mittelquerachse 60 zwei
Befestigungsbohrungen 16 und die Bohrungen 17 und 18. Im Kantenbereich trägt
die Schranktüre 10 im Anschluß an die Abkantung 11 Führungshülsen 12 und 13,
in denen Schubstangen 14 und 15 verstellbar geführt sind.
Auf der Sichtseite der Schranktüre 10 wird ein als Schloßplatte ausgebildeter
Schloßkörper 30 befestigt, wie die Schrauben 19 und die Gewindebohrungen 31
im Schloßkörper 30 erkennen lassen. Die Anordnung der Bohrungen 16 und der
Gewindebohrungen 31 ist so, daß der Schloßkörper 30 auch um 180° gedreht an
der Schranktüre 10 symmetrisch zur Mittelquerachse 60 angebracht werden kann.
In die der Schranktüre 10 zugekehrte Rückseite des Schloßkörpers 30 ist eine
Vertiefung 32 eingebracht, in der ein Betätigungsglied 33 und ein Umlenkglied 37
drehbar gelagert werden können. Das Umlenkglied 37 ist als Zahnrad ausgebildet
und das Betätigungsglied 33 als Doppelzahnrad. Das Umlenkglied 37 ist mit der
gleichen Verzahnung 35 des Betätigungsgliedes 33 im Eingriff. Das
Betätigungsglied 33 weist eine Vierkantaufnahme 36 auf, während das
Umlenkglied eine gleiche Vierkantaufnahme 38 trägt. Das Betätigungsglied 33
weist eine weitere Verzahnung 34 auf, die mit zwei Zahnstangen 40 und 42 im
Eingriff steht, die diagonal zur Verzahnung 34 angeordnet und in Längsrichtung
des Schloßkörpers 30 in Vertiefungen 44 und 45 im Schloßkörper 30 verstellbar
geführt sind. Die Buchse 39 stellt sicher, daß das Umlenkglied 37 mit der
Verzahnung 35 des Betätigungsgliedes 33 im Eingriff bleibt, wenn der
Schloßkörper 30 an der Schranktüre 10 befestigt ist.
Der Hebelgriff 50 hat ein Mittelteil 53, an dem ein Abdeckteil 54 angeformt und
eine Handhabe 55 ausklappbar angelenkt ist, wie die Gelenkpunkte 56 zeigen. Der
Schloßkörper 30 hat auf seiner Sichtseite eine Vertiefung, die das Mittelteil 53,
das Abdeckteil 54 und die eingeklappte Handhabe 55 teilweise aufnimmt. Am
Mittelteil 53 ist ein Vierkant 51 angeformt, der an seiner Stirnseite eine
Gewindebohrung 52 trägt. Der Vierkant 51 wird in Fig. 1 in die Vierkantaufnahme
36 des Betätigungsgliedes 33 eingeführt und mit der durch die Bohrung 17
geführten Schraube 20 an der Schranktüre 10 festgehalten.
Die Zahnstangen 40 und 42 haben abgekantete Mitnehmer 41 und 43, die in
Durchbrüchen 46 und 47 der Schranktüre 10 verstellbar und auf deren Innenseite
mit den Schubstangen 14 und 15 gekoppelt sind, wie der Fig. 3 zu entnehmen
ist.
Wird, auf die Sichtseite der Schranktüre 10 gesehen, die ausgeklappte Handhabe
55 entgegen dem Uhrzeigersinn verdreht, dann wird über die Verzahnung 34 des
Betätigungsgliedes 33 die Zahnstange 40 und damit die Schubstange 14 nach
oben und die Zahnstange 42 und damit die Schubstange 15 nach unten verstellt,
d. h. die Schubstangen 14 und 15 werden in ihre Schließstellung gebracht. Wird
die Handhabe 55 jedoch im Uhrzeigersinn verdreht, dann wird die Zahnstange 40
und damit die Schubstange 14 nach unten und die Zahnstange 42 und damit die
Schubstange 15 nach oben verstellt, d. h. die Schubstangen 14 und 15 werden in
ihre Öffnungsstellung gebracht, wie der Ansicht nach Fig. 2 leicht zu entnehmen
ist.
Die Zahnstange 42 ist L-förmig, damit die Schubstangen 14 und 15 axial
aufeinander ausgerichtet werden können.
Anstelle der Zahnstangen 14 und 15 kann mit der Verzahnung 34 des
Betätigungsgliedes 33 auch nur ein mit Verzahnung versehener Riegel gekoppelt
sein. Es ist auch im Rahmen der Erfindung, mit dem Betätigungsglied 33
Koppelelemente in Eingriff zu bringen, die ähnlich gelagerte Drehstangen in
Drehbewegung versetzen, um einen Drehstangenverschluß zu erhalten.
Wird die Schranktüre 10 um 180° gedreht, dann kann sie rechts angeschlagen
werden. Der Hebelgriff 50 wird mit dem Vierkant 51 dann in die
Vierkantaufnahme 38 des nunmehr oben liegenden Umlenkgliedes 37 eingeführt
und darin gehalten, wobei die Bohrung 18 der Schranktüre 10 belegt wird. Da das
als Zahnrad ausgebildete Umlenkglied 37 mit der Verzahnung 35 des
Betätigungsgliedes 33 im Eingriff steht, sind die Drehrichtungen für die Handhabe
55 zum Einstellen der Öffnungs- bzw. Schließstellung des
Schubstangenverschlusses umgekehrt. Von der Sichtseite der Schranktüre 10
betrachtet, muß die Handhabe im Uhrzeigersinn verdreht werden, um über das
Betätigungsglied 33 die Zahnstangen 40 und 42 und damit die Schubstangen 14
und 15 in die Schließstellung zu bringen, während die Schubstangen 14 und 15
beim Verdrehen entgegen dem Uhrzeigersinn jetzt in die Öffnungsstellung
gelangen. Damit wird allein durch die Position der Schranktür 10 und dem
Koppeln des Hebelgriffes 50 mit dem Betätigungsglied 33 oder mit dem
Umlenkglied 37 sichergestellt, daß für die gewählte Anschlagart die
Drehrichtungen der Handhabe 55 auf die Anschlagart abgestimmt werden können.
Der Schloßkörper 30 mit den Zahnstangen 40 und 42 bleibt an der Schranktüre
10 befestigt. Bei der Anbringung des Hebelgriffes 50 ist das Abdeckteil 54 stets
nach oben gerichtet. Das Abdeckteil 54 ist kürzer als die Handhabe 55, da der
Vierkant 55 unabhängig von der Anschlagart stets über der Mittelquerachse 60
liegt und zu dieser einen Abstand aufweist.
Es ist leicht einzusehen, daß beim Wechsel der Anschlagart auf einfache Art der
Hebelgriff 50 schnell in die zugeordnete Vierkantaufnahme 36 bzw. 38 von
Betätigungsglied 33 bzw. Umlenkglied 37 eingesetzt werden kann.
Claims (9)
1. Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schaltschrank, mit einem mit
der Schranktüre verbindbaren und mit einer Aufnahme für einen Hebelgriff
versehenen Schloßkörper, wobei der Hebelgriff mit einem Mitnehmer
formschlüssig in eine Aufnahme
eines im Schloßkörper drehbar gelagerten Betätigungsgliedes für
Schließorgane eingeführt und darin gehalten ist und wobei die
Schließorgane mit dem Betätigungsglied gekoppelt und bei dessen
Verdrehung verstellbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließkörper (30) in zwei um 180° verdrehten Stellungen mit der Schranktüre (10) verbindbar ist,
daß die Mittelquerachse (60) des Schloßkörpers (30) auf die horizontale Mittelquerachse der Schranktüre (10) ausgerichtet ist,
daß das Betätigungsglied (33) mit vorgegebenem Abstand zur Mittelquerachse (60) im Schloßkörper (30) drehbar gelagert ist und über Verzahnungen (35, 38) mit einem Umlenkglied (37) im Eingriff steht, und
daß das Umlenkglied (37) im gleichen Abstand zur Mittelquerachse (60) im Schloßkörper (30) drehbar gelagert und ebenfalls mit einer formschlüssigen Aufnahme (38) zur Aufnahme des Mitnehmers (51) des Hebelgriffes (50) versehen ist.
daß der Schließkörper (30) in zwei um 180° verdrehten Stellungen mit der Schranktüre (10) verbindbar ist,
daß die Mittelquerachse (60) des Schloßkörpers (30) auf die horizontale Mittelquerachse der Schranktüre (10) ausgerichtet ist,
daß das Betätigungsglied (33) mit vorgegebenem Abstand zur Mittelquerachse (60) im Schloßkörper (30) drehbar gelagert ist und über Verzahnungen (35, 38) mit einem Umlenkglied (37) im Eingriff steht, und
daß das Umlenkglied (37) im gleichen Abstand zur Mittelquerachse (60) im Schloßkörper (30) drehbar gelagert und ebenfalls mit einer formschlüssigen Aufnahme (38) zur Aufnahme des Mitnehmers (51) des Hebelgriffes (50) versehen ist.
2. Verschluß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnseite des Mitnehmers (51) des Hebelgriffes (50) mit einer Gewindebohrung (52) versehen ist, und
daß die Schranktüre (10) mit zwei Befestigungsbohrungen (17, 18) versehen ist, die auf die Gegenaufnahme (36, 38) von Betätigungsglied (33) und Umlenkglied (37) ausgerichtet sind.
daß die Stirnseite des Mitnehmers (51) des Hebelgriffes (50) mit einer Gewindebohrung (52) versehen ist, und
daß die Schranktüre (10) mit zwei Befestigungsbohrungen (17, 18) versehen ist, die auf die Gegenaufnahme (36, 38) von Betätigungsglied (33) und Umlenkglied (37) ausgerichtet sind.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hebelgriff (50) ein Mittelteil (56) aufweist, an dem eine Handhabe (55) ausklappbar angebracht ist,
daß am Mittelteil (56) ein Abdeckteil (54) angeformt ist und
daß das Mittelteil (56), das Abdeckteil (54) und die eingeklappte Handhabe (55) von einer Vertiefung in der Sichtseite des als Schloßplatte ausgebildeten Schloßkörpers (30) teilweise aufnehmbar ist.
daß der Hebelgriff (50) ein Mittelteil (56) aufweist, an dem eine Handhabe (55) ausklappbar angebracht ist,
daß am Mittelteil (56) ein Abdeckteil (54) angeformt ist und
daß das Mittelteil (56), das Abdeckteil (54) und die eingeklappte Handhabe (55) von einer Vertiefung in der Sichtseite des als Schloßplatte ausgebildeten Schloßkörpers (30) teilweise aufnehmbar ist.
4. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schloßkörper (30) mit der Schranktüre (10) verschraubbar ist.
5. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsglied (33) und das Umlenkglied (37) in einer Vertiefung
(32) der der Schranktüre (10) zugekehrten Rückseite des Schloßkörpers
(30) drehbar gelagert und durch die Schranktüre (10) darin gehalten sind.
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Umlenkglied (37) als Zahnrad ausgebildet ist und mit einer als
gleiches Zahnrad ausgebildeten Verzahnung (35) des als Doppelzahnrad
ausgebildeten Betätigungsgliedes (33) im Eingriff steht.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsglied (33) mit einer Verzahnung (34) ein als Riegel
ausgebildetes Schließorgan steuert.
8. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsglied (33) mit einer Verzahnung (34) zwei Zahnstangen
(40, 42) steuert, die in rückseitigen Vertiefungen (44, 45) des Schloßkörpers
(30) diametral mit dem Betätigungsglied (33) im Eingriff stehen und in
Längsrichtung des Schloßkörpers (30) gegenläufig verstellbar sind und
daß diese Zahnstangen (40, 42) mit Schubstangen (14, 15) eines
Schubstangenverschlusses gekoppelt sind.
9. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsglied (33) mit einer Verzahnung (34) mit einem oder
zwei Koppelgliedern in Eingriff steht, die die Drehstangen eines
Drehstangenverschlusses in Drehbewegungen versetzen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1995136906 DE19536906C1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schaltschrank |
Applications Claiming Priority (1)
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DE1995136906 DE19536906C1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schaltschrank |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19536906C1 true DE19536906C1 (de) | 1996-11-21 |
Family
ID=7773964
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DE1995136906 Expired - Fee Related DE19536906C1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Verschluß für einen Schrank, insbesondere Schaltschrank |
Country Status (1)
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DE (1) | DE19536906C1 (de) |
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