DE19532173A1 - Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und BegrünungsteppichInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs
und auf einen Begrünungsteppich nach Anspruch 1 oder 14.
Es ist bekannt, eine Rasenfläche mittels Rasensoden zu begrünen oder zu sanieren, die
aus einer abgeschälten Erdschicht bestehen und mit dem Rasen vorkultiviert sind. Die
Vorkultivierung erfolgt durch Aussaat des Rasens auf einer Kultivierungsfläche.
Während der Kultivierungszeit, die z. B. 1 bis 1,5 Jahre beträgt, ist der Rasen zu
bewässern, zu düngen, gegen Unkraut und mit Fungiziden sowie Pestiziden zu
behandeln und zu schneiden, z. B. ein- bis zweimal pro Woche. Es ist außerdem darauf
zu achten, daß eine genügende Rasenfläche vorkultivierten Rasens zur Verfügung steht,
damit bei einer Bestellung Rasensoden genügender Größe geschält und ausgeliefert
sowie verlegt werden können.
Soll z. B. die Rasenfläche eines Sportplatzes im Torbereich saniert werden, wird eine
der bestellten Flächengröße entsprechende Fläche Rasensoden in der Dicke von
mehreren Zentimetern geschält, gerollt, zum Verlegungsort transportiert und verlegt.
Um dabei das Niveau der Rasenfläche einhalten zu können, ist es erforderlich, eine der
Dicke der Rasensoden entsprechende Dicke des Sportplatzbodens abzutragen, um eine
Stufe im Übergangsbereich zwischen der bestehenden und der sanierten Rasenfläche zu
vermeiden.
Durch diese bekannten Maßnahmen ist ein großer Pflege,- Pflegezeit- Pflegemittel- und
Arbeitsaufwand vorgegeben, woraus sich hohe Kosten sowohl für die Herstellung der
Rasensoden als auch für die Herstellung bzw. Sanierung der Rasenfläche ergeben.
Ein weiterer Nachteil der vorbeschriebenen bekannten Verfahrensweise besteht darin,
daß die Wurzeln der Rasensoden beim Abschälen beschädigt werden können und
außerdem die Wurzeln oft verfilzt sind, woraus sich Anwachsschwierigkeiten, bzw. ein
verzögertes Anwachsen der Rasensoden ergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines
Begrünungsteppichs und einen Begrünungsteppich zu schaffen, bei dem eine schnelle
und kostengünstige Herstellung des Begrünungsteppichs bzw. der Begrünung oder
Sanierung einer Begrünungsfläche, insbesondere Rasenfläche möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 oder 13 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wurden die Pflanzen, vorzugsweise Rasenpflanzen,
also Gras an oder auf einer vorgefertigten Matte vorkultiviert. Hierdurch lassen sich
bessere Wachstums- und Kultivierungsbedingungen schaffen, so daß der
Begrünungsteppich einfacher, schneller und kostengünstiger sowie auch mit besserer
Qualität hergestellt werden kann. Durch letzteres wird das Anwachsen des Rasens am
Boden begünstigt.
Des weiteren liegt der Erfindung das Bestreben zugrunde, die Vorkultivierungszeit
soweit zu verkürzen, daß der Zeit- und Kultivierungsaufwand wesentlich verringert
wird. Die Vorkultivierungszeit sollte etwa dann beendet werden, wenn die Wurzeln der
Pflanzen noch nicht verfilzt sind und/oder ihre Länge die Dicke der Matte nicht
überschreitet und/oder die Pflanzen ihre Wachstumsgröße des ersten Schnittes erreicht
haben. In diesem Stadium sind die Pflanzen zum einen sehr wachstumsintensiv und
daher geeignet, am Verlegungsort im vorhandenen Boden weiterzuwachsen. Hierdurch
sind die Wurzeln in der Lage, schneller und sicherer am neuen Standort anzuwachsen,
wodurch der Rasen weniger leidet und gesund weiterwachsen kann.
Es läßt sich somit die Vorkultivierungszeit auf einen Bruchteil der bei dem bekannten
Verfahren erforderlichen Vorkultivierungszeit reduzieren. Hierdurch werden nicht nur
der zugehörige Arbeitsaufwand wesentlich reduziert, sondern es kann auch die zur
Verfügung stehende Vorkultivierungsfläche besser ausgenutzt werden und somit können
Begrünungsteppiche rationeller bzw. leistungsfähiger und somit kostengünstiger
hergestellt werden.
Dabei ist es im Rahmen der Erfindung möglich, die Vorkultivierungszeit vor oder nach
dem ersten Schnitt der Pflanzen zu beenden und den oder die Begrünungsteppiche zum
Verlegungsort zu transportieren und dort zu verlegen. Im ersten Falle läßt sich der
Schnitt und der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand einsparen. Im zweiten Falle
nimmt der Begrünungsteppich weniger Raum in Anspruch, und er läßt sich auf
kleinerem Raum stapeln oder einrollen, da der Schnittabfall entfällt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich nicht nur die Materialmenge für die
Matte und damit auch deren Dicke, sondern auch ihr Gewicht verringern. Auch
hierdurch lassen sich somit nicht nur Kosten einsparen, sondern es wird auch die
Handhabung der Matte erleichtert und zwar sowohl bei der Herstellung als auch bei der
Verlegung zum Begrünen oder Sanieren einer Begrünungsfläche.
Es hat sich bei Versuchen mit erfindungsgemäßen Begrünungsteppichen gezeigt, daß je
nach Temperatur und günstigen Wachstumsbedingungen eine Einwachszeit von ein bis
vier Wochen ausreicht, um Pflanzen, insbesondere Rasenpflanzen zu bilden, die so
stark eingewachsen sind, daß der Transport zum Verlegungsort ohne wesentlichen
Schaden überstanden und am Verlegungsort ein problemloses und gesundes Anwachsen
stattfinden kann.
Es ist weiterhin von Vorteil, die Matte als vorgefertigtes Teil bereitzulegen und für die
Vorkultivierung heranzuziehen. Zweckmäßigerweise sollte die Matte trocken gelagert
und gemäß Anspruch 7 erst nach dem Auslegen auf einer glatten Unterlage bewässert
werden. Durch diese Maßnahme wird das Auslegen der Matte erleichtert.
Für eine erfindungsgemäße Matte eignet sich ein Material, das etwa 0,3% organisch
gebundenes 2wertiges Eisen (Fe++) enthält, insbesondere in Form von natürlichen
Fasern, wie es bei Baumwolle der Fall ist. In einem solchen Lebensraum entwickeln
sich Leuchtbakterien, die in der Matte ein Klima mit natürlicher fungizider Wirkung
schaffen. Eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln gegen Pilzkrankheiten erübrigt
sich, wodurch die Begrünung weiter vereinfacht wird und was zu einem giftfreien,
gesunden Wasserhaushalt führt.
Der Samen der Pflanzen kann der Matte vor oder nach dem Auslegen beigegeben
werden. Dabei läßt sich ein Aussäen des Samens vorteilhaft nach dem Auslegen der
zugehörigen Matte durchführen, die in der ausgelegten Position mit ihrer Oberseite eine
Säfläche bildet. Es ist ein weiterer Vorteil, das Aussäen unmittelbar vor oder nach einer
Bewässerung der Matte durchzuführen. Hierdurch ist die Haftung der Samen auf der
Matte verbessert.
Es ist gemäß Anspruch 8 aus mehreren Gründen von Vorteil, die Matte auf einer Folie,
insbesondere auf einer Kunststoffolie, auszulegen. Hierdurch wird vermieden, daß die
Wurzeln der Pflanzen in Poren oder Ritzen der Unterlage eindringen und darin haften.
Dies würde das Abnehmen des Begrünungsteppichs erschweren und außerdem eine
Beschädigungsgefahr für die Wurzeln der Pflanzen bedeuten. Außerdem bildet eine
Folie eine wasserundurchlässige Trennschicht, die eine Feuchtigkeitsabgabe an die
Unterlage verhindert und somit dazu beiträgt, ein gutes Wachstumsklima in der Matte
aufrechtzuerhalten.
Für den Transport mit den vorkultivierten Pflanzen ist es ebenfalls hinsichtlich einer
einfachen Handhabung und Lagerung während des Transports von Vorteil, den
Begrünungsteppich aufzurollen und im aufgerollten Zustand zu transportieren. Am
Verlegungsort kann dann der oder die Begrünungsteppiche ebenfalls in einfacher und
handhabungsfreundlicher Weise auf dem zu begrünenden Boden ausgerollt werden. Im
übrigen wird bei einer Handhabung im aufgerollten Zustand der Begrünungsteppich
beim Abnehmen und beim Auslegen weniger mechanisch beansprucht und strapaziert.
Aufgrund der erfindungsgemäßen dünnen Bemessung der Matte ist diese besonderes gut
geeignet aufgerollt zu werden.
Aufgrund der kurzen Vorkultivierungszeit ist es bei den nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Begrünungsteppichen möglich, diese erst nach Anforderung
bzw. Bestellung in der gewünschten Menge herzustellen. Hierdurch braucht nicht auf
Vorrat hergestellt zu werden, was mit erheblichen Risiken insbesondere in Zeiten
verringerter Nachfrage verbunden ist. Außerdem wird beim erfindungsgemäßen
Verfahren verhältnismäßig wenig Platz beansprucht.
Es ist gemäß Anspruch 12 somit grundsätzlich vorteilhaft und im Hinblick auf die
vorgenannten Merkmale möglich, die Begrünungsteppiche im Freien oder in einem
Gewächshaus bei leicht einzuhaltenden guten Wachstumsbedingungen herzustellen.
Es ist gemäß Anspruch 13 insbesondere dann vorteilhaft, den fertig kultivierten
Begrünungsteppich zu kühlen oder tiefzukühlen, z. B. bis auf etwa -25°C, wenn er nicht
verlegt werden kann, z. B. wegen verzögerter Fertigstellung der Baustelle. Ein Kühlen
ist jedoch auch grundsätzlich vorteilhaft, weil es ein Herstellen auf Vorrat und einen
unabhängigen Betrieb der Kultivierungsanlage ermöglicht.
Die bezüglich des Verfahrens genannten Vorteile gelten auch für einen
Begrünungsteppich nach Anspruch 14 oder eine erfindungsgemäße Matte nach
Anspruch 17. Diese bietet bei einfacher Handhabung und Vorkultivierung sowie
schneller und kostengünstiger Herstellung den einwachsenden Pflanzen einen günstigen
Lebensraum, der durch das Vorhandensein der erfindungsgemäßen Materialien, der
Feuchtigkeit und der Nährstoffe gegeben ist.
Es hat sich dabei gemäß Anspruch 22 als besonders vorteilhaft erwiesen, die Matte
erdfrei auszubilden bzw. eine solche zu verwenden, d. h., ohne Sand und vorzugsweise
auch ohne lockeren Humus. Hierdurch wird nicht nur das Gewicht der Matte reduziert,
so daß nur eine geringe Festigkeit der Matte bei deren Handhabung erforderlich ist,
sondern es wird auch vermieden, daß beim Vorhandensein von Erde in der Matte
Krankheiten auftreten können, die das Pflanzenwachstum beeinträchtigen. Es ist auch
im eingerollten Zustand ein größeres Luftvolumen in der Matte bzw. eine ausreichende
Durchlüftung vorhanden, wodurch einer schädlichen Selbsterwärmung entgegengewirkt
wird.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Verringerung des substantiellen Lebensraumes kann
die Matte wesentlich dünner ausgebildet sein, als wie es bei der bekannten
Vorkultivierung über einen längeren Zeitraum hin erforderlich wäre. Dabei ist es
besonders vorteilhaft, die Matte im feuchten oder trockenen Zustand nicht dicker als 10
mm, insbesondere nicht dicker als 6 mm, auszubilden. Bei einer solchen Ausgestaltung
bedarf es vor der Verlegung der Matte keines Abtrags des Bodens, um die Matte im
vorhandenen Oberflächenniveau anzuordnen. Die Matte kann vielmehr auf die
vorhandene Bodenfläche aufgelegt werden. Ein Niveauunterschied von 10 mm,
insbesondere 5 bis 6 oder 7 mm, der Matte über dem vorhandenen Bodenniveau ist
vernachlässigbar gering und unschädlich. Außerdem führt diese Ausgestaltung zu
einem verringerten Gewicht für die Matte. Aufgrund der vorgenannten geringen Dicke
der Matte ist es auch möglich, die Matte mit einer bestehenden Begrünungsfläche oder
einer benachbarten Matte überlappend zu verlegen, da die sich ergebende Stufe
vernachlässigbar gering ist.
Es ist im übrigen gemäß Anspruch 22 vorteilhaft, die Matten in Form von rechteckigen
langen Streifen herzustellen. Hierdurch ist eine einfache Handhabung und
leistungsfähige Verlegung möglich.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere für sie erzielbare Vorteile anhand von
bevorzugten Ausführungsbeispielen und einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein durch Bepflanzen einer Matte gebildeter erfindungsgemäßer
Begrünungsteppich während seiner Herstellung im vertikalen Schnitt;
Fig. 2 den Begrünungsteppich als teilweise aufgerolltes Einzelteil in der Seitenansicht;
Fig. 3 die Verwendung eines Begrünungsteppichs zum Begrünen einer Böschung.
Die erfindungsgemäße Matte 1 hat bei einer bevorzugten Ausgestaltung die Form eines
Streifens oder einer langgestreckten Bann rechteckiger Form, vorzugsweise von etwa 1
m Breite und mehreren, z. B. bis etwa 50 m Länge. Die Dicke der Matte 1, d. h. deren
Dicke ohne die Pflanzen 2, beträgt etwa 3 bis 10 mm, insbesondere etwa 5 bis 7 mm im
trockenen oder feuchten Zustand.
Die Matte 1 besteht aus zusammenhängenden organischen, insbesondere pflanzlichen
Fasern, die einen Trägerstoff 3 aus natürlichem, verrottbarem Material bilden. Der
Zusammenhalt der Fasern kann aufgrund eines watte-ähnlichen, vorzugsweise
verfestigten Zusammenhalts, eines Fasergewirrs oder einer insbesondere losen
Verflechtung oder einer Verfilzung gewährleistet sein. Dabei braucht die so gebildete
Materialstruktur lediglich so fest zu sein, daß sie die bei der noch zu beschreibenden
Handhabung des Begrünungsteppichs 4 auftretenden Belastungen aushalten kann. Ein
Faservlies oder vernadelter Vlies eignet sich ebenfalls gut als Mattenmaterial. Die Matte
1 ist oder wird mit einem reichlichen Vorrat aus natürlichen Nährstoffen versehen,
insbesondere mit Nährstoffen in langsam fließender Form bei Abgabe der Nährstoffe
über einen entsprechend längeren Zeitraum.
Bei der soweit vorbeschriebenen Matte 1 handelt es sich um ein vorgefertigtes Teil, das
gemäß der folgenden Beschreibung zu einem mit den Pflanzen 2 besetzten
Begrünungsteppich 4 hergestellt bzw. vervollständigt wird.
Für diesen Herstellungsvorgang wird die Matte 1 auf eine Unterlage 5 mit einer
horizontalen dichten und möglichst glatten Oberfläche 6 gelegt. Vorzugsweise ist die
Größe der Oberfläche 6 größer bemessen, als die Breite und ggf. auch die Länge der
Matte 1, so daß mehrere Matten 1 nebeneinander auf die Unterlage 5 aufgelegt und zu
Begrünungsteppichen 4 vervollständigt werden können. Bei der Unterlage 5 kann es
sich z. B. um eine Betonplatte handeln. In solchen Fällen, in denen die Oberfläche 6
saugfähig oder rauh ist, ist es vorteilhaft, die Oberfläche 6 durch eine vorzugsweise aus
Kunststoff bestehende dichte und glatte Folie 7 abzudecken, die eine Trennschicht
zwischen der Matte 1 und der Unterlage 5 bildet.
Sofern sich Pflanzensamen, bei der vorliegenden Ausgestaltung Rasensamen, noch nicht
in oder auf der Oberseite der Matte 1 befinden, kann nach dem Auflegen der Matte 1
die Aussaat des Samens erfolgen. Eine erforderliche Befeuchtung der Matte 1 kann
dabei vor oder nach dem Aussäen durch eine geeignete Bewässerungsvorrichtung
erfolgen. Aufgrund der fasrigen Oberflächenstruktur der Matte 1 erhält der Rasensamen
eine befriedigende Positionierung auf der Matte 1, die durch die Befeuchtung noch
verbessert wird. Ggf. kann durch leichtes Andrücken von oben die Verbindung
zwischen der Matte 1 und dem Samen verbessert werden. Erforderliche Nährstoffe für
das Wachstum der Pflanzen 2 können in der Matte 1 bzw. an deren Fasern vorhanden
oder durch Vorfertigung eingebracht sein oder der Matte 1 nach deren Auflegen
zugeführt werden, z. B. durch Aufstreuen oder bei der Bewässerung als Flüssigdünger.
Die Vorkultivierung der Pflanzen 2 erfolgt im Freien oder vorzugsweise in einem
Gebäude oder Gewächshaus 8, in dem unabhängig von der Jahreszeit ein Klima
(gegebenenfalls Heizung, Lüftung, Temperatur, Luftfeuchte) eingehalten werden kann,
das wachstumsgünstig ist. Nach dem Säen oder Bewässern erfolgt das Keimen der
Samen und Einwachsen der sich bildenden Pflanzen 2 bei Aufrechterhaltung einer
günstigen Feuchte in der Matte 1.
Die einwachsenden Wurzeln der Pflanzen 2 führen zu einer zusätzlichen Verflechtung
und Stabilisierung der Faserstruktur der Matte 1. Die Festigkeit der Matte 1 braucht
deshalb in ihrem Anfangsstadium lediglich so groß bemessen zu sein, daß sie den
Zusammenhalt der verhältnismäßig trockenen und somit leichten Matte 1 beim Auflegen
auf die Unterlage 5 gewährleistet. Aufgrund der Verwurzelung der Pflanzen 2 erfolgt
selbsttätig eine Befestigung bzw. Stabilisierung der Matte 1, so daß diese auch unter
Berücksichtigung ihrer durch die Befeuchtung und die Pflanzen 2 bedingten
Gewichtszunahme in noch zu beschreibender Weise gehandhabt werden kann ohne daß
eine Beschädigung der Matte 1, zum Beispiel durch Zerreißen, erfolgt.
Es ist möglich und vorteilhaft, mehrere Matten 1 auf einer entsprechend groß
bemessenen Unterlage 5 aufzulegen und gleichzeitig oder auch zeitlich versetzt zu
kultivieren.
Nach einer Wachstumszeit von etwa 1 bis 4 Wochen ist der Begrünungsteppich 1 fertig,
um benutzt zu werden. Die Länge dieser Wachstumszeit ist abhängig von dem mehr
oder weniger günstigen Klima in dieser Wachstumsperiode.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Rasenpflanzen 2 dann geeignet sind, die
Verlegung am Verlegungsort und das dann stattfindende Anwachsen im Boden ohne
nennenswerten Schaden zu überstehen, wenn sie sich in ihrem Wachstumsstadium des
ersten Schnittes befinden, das nach etwa 4 Wochen Wachstumszeit erreicht wird.
Dieser Zeitpunkt ist auch aus weiteren Gründen vorteilhaft. Zum einen sind die
Wurzeln der Pflanzen 2 noch jung, wachstumsbereit und noch nicht verfilzt, so daß mit
einem forschen und problemlosen Anwachsen im Boden zu rechnen ist. Zum anderen
bedarf es keines Schneidens der Pflanzen 2, hier der Rasenpflanzen, so daß der weitere
Kultivierungsaufwand eingespart werden kann.
Nach dem Erreichen des vorbeschriebenen Wachstumsstadiums wird der so gebildete
Begrünungsteppich 4 von seiner Unterlage 5 entfernt, was vorzugsweise durch ein
Aufrollen der Länge nach erfolgen kann. Dann erfolgt ihr Transport zum
Verlegungsort, wo sie auf dem zu begrünenden Boden abgerollt und dabei in ihre
jeweilige Position handhabungsfreundlich gebracht werden kann. Bei einer
entsprechenden Pflege durch Feuchthaltung der Begrünungsmatten 1 und des Bodens
erfolgt dann ein problemloses Weiterwachsen im Boden.
Die Abnahme des Begrünungsteppichs 4 von der Unterlage 5 ist ebenfalls problemlos,
weil die Wurzeln der Pflanzen 2 aufgrund des Vorhandenseins der Folie 7 oder einer
glatten Oberfläche 6 der Unterlage 5 leicht abgehoben werden können, ohne daß sie
losgerissen werden müssen und beschädigt werden.
Wie Fig. 3 zeigt, lassen sich auch Böschungen 9 sehr vorteilhaft mit
erfindungsgemäßen Begrünungsteppichen 4 begrünen. Vorzugsweise werden die
Begrünungsteppiche 4 in sich aufrecht erstreckender Position nebeneinander angeordnet.
Dabei können sie seitlich fortschreitend aneinandergesetzt und von oben abgerollt
werden. Die Länge der Begrünungsteppiche 4 kann vor oder nach dem Auslegen
zugeschnitten oder bestimmt werden. Die Böschungsfläche ist - soweit erforderlich -
vor dem Auslegen im Sinne einer Erdstruktur aufzubereiten und zu planieren.
Im Gegensatz zum Stand der Technik können erfindungsgemäße Begrünungsteppiche 1
mit ihrer Nachfrage und Bestellung koordiniert werden, da zwischen der Anzucht der
Pflanzen 2 und der Fertigstellung der gebrauchsfähigen Begrünungsteppiche 1 eine
verhältnismäßig kurze Zeitspanne liegt. Mit der Erfindung läßt sich eine Bestellung
innerhalb von 1 bis 4 Wochen ausführen. Es brauchen somit keine Begrünungsteppiche
1 auf Vorrat produziert zu werden. Es können somit Überproduktion, Düngen,
Pestizide, Fungizide, Mäharbeit und Schnittabfall eingespart werden. Außerdem
ermöglicht die Erfindung eine Herstellung der Begrünungsteppiche 1 auf einem viel
kleineren Gelände, z. B. nur 1/10 der Geländegröße, die beim Stand der Technik
erforderlich ist. Ferner werden Transportkosten, Abtrag- bzw. Aushubkosten,
Verlegezeit und eine frühe Benutzung oder eine kurze Unterbrechung der Benutzung
einer Rasenfläche erreicht.
Die Erfindung eignet sich grundsätzlich zum Begrünen mit Pflanzen jeder Art.
Besonders eignet sie sich zum Begrünen mit Rasen und zwar insbesondere für
Sportplätze, wie z. B. Fußballfelder oder Golfplätze, bei denen in vielen Fällen eine
schnelle Erstellung oder Sanierung erforderlich ist.
Bei Versuchen hat es sich gezeigt, daß pflanzliche Fasern, insbesondere Baumwolle,
sich sehr gut als Fasermaterial für die Matte 1 eignen, weil Baumwollfasern sehr
nährstoffreich sind. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch möglich, andere
Naturfasern zu verwenden, z. B. Naturfasern, die aus Recyclingstoffen hergestellt bzw.
rückgewonnen sind, oder ein weicher und somit verwurzelungsfähiger, vorzugsweise
organischer Stoff durchgehender oder poröser Struktur.
Claims (29)
1. Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs mit folgenden Schritten,
- a) Bereitstellen einer porösen oder verwurzelungsfähigen Matte,
- b) Auslegen der Matte auf einer glatten Unterlage,
- c) Einbringen oder Aufbringen von Pflanzensamen, insbesondere Grassamen in/auf die Matte,
- d) Anfeuchten der Matte,
- e) Vorkultivieren durch Wachsenlassen der Pflanzen über einen bestimmten Zeitraum und/oder bis zu einer vorbestimmten Höhe und/oder Wurzellänge,
- f) Abnehmen der den fertigen Begrünungsteppich bildenden Matte mit den eingewachsenen Pflanzen (2),
wobei der Schritt c) auch vor Schritt b) oder nach Schritt d) erfolgen kann,
und wobei Schritt d) auch vor Schritt b) erfolgen kann.
und wobei Schritt d) auch vor Schritt b) erfolgen kann.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß als zusätzlicher Schritt vorgesehen ist:
- g) Einbringen von Nährstoffen für die Pflanzen in Form von Mineralien oder organischen Stoffen auf oder in die Matte,
wobei Schritt g) vor, gleichzeitig oder nach Schritt b) oder c) erfolgen kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Material für die Matte zusammenhängende Fasern verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß als die die Matte bildenden Fasern insbesondere leicht verrottbare pflanzliche
Fasern, wie z. B. Baumwollfasern, verwendet werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wachsenlassen der Pflanzen gemäß Schritt e) bis zu einer Größe der Pflanzen
erfolgt, in der ein erster Pflanzenschnitt angezeigt ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wachsenlassen der Pflanzen über einen Zeitraum von 1 bis 4 Wochen erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslegen der Matte vor deren Befeuchtung erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Matte auf eine auf der Unterlage befindlichen Folie ausgelegt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Begrünungsteppich mit den angewachsenen Pflanzen aufgerollt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Begrünungsteppich nach seiner Abnahme von der Unterlage oder nach seinem
Aufrollen unverzüglich zu einem Verlegeort transportiert und verlegt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abnehmen des fertigen Begrünungsteppichs von der Unterlage (5) vor oder
nach dem ersten Pflanzenschnitt erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Herstellung im Freien oder in einem Gewächshaus erfolgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der fertige Begrünungsteppich vorzugsweise nach dem Abnehmen und ggf.
Aufrollen gekühlt, insbesondere tiefgekühlt wird.
14. Begrünungsteppich (4) für mit Erde bedeckte Flächen, umfassend
- a) eine aus porösem oder verwurzelungsfähigem, vorzugsweise organischem Material gebildete Matte (1) und
- b) in die Matte (1) durch Vorkultivieren eingewachsene Pflanzen (2).
15. Begrünungsteppich nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pflanzen (2) 1 bis 4 Wochen eingewachsen sind.
16. Begrünungsteppich nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pflanzen (2) ungeschnitten oder geschnitten sind.
17. Matte (1), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens oder Matte (1),
insbesondere für einen Begrünungsteppich jeweils nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bestehend aus einem porösen oder verwurzelungsfähigen Material.
18. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material der Matte (1) etwa 0,3% organisch gebundenes Eisen enthält.
19. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Matte (1) zusammenhängende, insbesondere verfestigte Fasern aufweist,
vorzugsweise insgesamt aus den Fasern besteht.
20. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern insbesondere leicht verrottbare pflanzliche Fasern, vorzugsweise
Baumwollfasern, sind.
21. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Matte (1) aus Faservlies oder vernadeltem Vlies besteht.
22. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Matte (1) erdfrei ist.
23. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Matte (1) im trockenen oder feuchten Zustand etwa 3 mm bis 10
mm, insbesondere etwa 5 mm bis 6 oder 7 mm beträgt.
24. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gewicht der Matte (1) im feuchten Zustand weniger als etwa 5 kg/m²,
insbesondere weniger als etwa 3 kg pro m², vorzugsweise etwa 2 bis 3 kg pro m²
beträgt.
25. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Matte (1) die Form eines länglichen, vorzugsweise rechteckigen Streifens
aufweist, insbesondere mit einer Breite von etwa 1 m und einer Länge von mehreren
Metern, vorzugsweise bis etwa 50 m.
26. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
daß die Fasern aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
27. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern aus wachstumsfördernden Material bestehen.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19532173A DE19532173A1 (de) | 1995-08-31 | 1995-08-31 | Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich |
PCT/EP1996/003808 WO1997007662A1 (de) | 1995-08-31 | 1996-08-29 | Verfahren zur herstellung eines begrünungsteppichs und begrünungsteppich |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19532173A DE19532173A1 (de) | 1995-08-31 | 1995-08-31 | Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE19532173A1 true DE19532173A1 (de) | 1997-03-06 |
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ID=7770930
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19532173A Withdrawn DE19532173A1 (de) | 1995-08-31 | 1995-08-31 | Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich |
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Country | Link |
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DE (1) | DE19532173A1 (de) |
WO (1) | WO1997007662A1 (de) |
Cited By (2)
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