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DE19532173A1 - Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich

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Publication number
DE19532173A1
DE19532173A1 DE19532173A DE19532173A DE19532173A1 DE 19532173 A1 DE19532173 A1 DE 19532173A1 DE 19532173 A DE19532173 A DE 19532173A DE 19532173 A DE19532173 A DE 19532173A DE 19532173 A1 DE19532173 A1 DE 19532173A1
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DE
Germany
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mat
greening
carpet
plants
fibers
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19532173A
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English (en)
Inventor
Hans Gilgen
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Individual
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Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D11/00Roof covering, as far as not restricted to features covered by only one of groups E04D1/00 - E04D9/00; Roof covering in ways not provided for by groups E04D1/00 - E04D9/00, e.g. built-up roofs, elevated load-supporting roof coverings
    • E04D11/002Roof covering, as far as not restricted to features covered by only one of groups E04D1/00 - E04D9/00; Roof covering in ways not provided for by groups E04D1/00 - E04D9/00, e.g. built-up roofs, elevated load-supporting roof coverings consisting of two or more layers, at least one of the layers permitting turfing of the roof
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G20/00Cultivation of turf, lawn or the like; Apparatus or methods therefor
    • A01G20/10Pre-cultivated sod or turf; Apparatus therefor
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A30/00Adapting or protecting infrastructure or their operation
    • Y02A30/24Structural elements or technologies for improving thermal insulation
    • Y02A30/254Roof garden systems; Roof coverings with high solar reflectance
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B80/00Architectural or constructional elements improving the thermal performance of buildings
    • Y02B80/32Roof garden systems

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Cultivation Of Plants (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und auf einen Begrünungsteppich nach Anspruch 1 oder 14.
Es ist bekannt, eine Rasenfläche mittels Rasensoden zu begrünen oder zu sanieren, die aus einer abgeschälten Erdschicht bestehen und mit dem Rasen vorkultiviert sind. Die Vorkultivierung erfolgt durch Aussaat des Rasens auf einer Kultivierungsfläche. Während der Kultivierungszeit, die z. B. 1 bis 1,5 Jahre beträgt, ist der Rasen zu bewässern, zu düngen, gegen Unkraut und mit Fungiziden sowie Pestiziden zu behandeln und zu schneiden, z. B. ein- bis zweimal pro Woche. Es ist außerdem darauf zu achten, daß eine genügende Rasenfläche vorkultivierten Rasens zur Verfügung steht, damit bei einer Bestellung Rasensoden genügender Größe geschält und ausgeliefert sowie verlegt werden können.
Soll z. B. die Rasenfläche eines Sportplatzes im Torbereich saniert werden, wird eine der bestellten Flächengröße entsprechende Fläche Rasensoden in der Dicke von mehreren Zentimetern geschält, gerollt, zum Verlegungsort transportiert und verlegt. Um dabei das Niveau der Rasenfläche einhalten zu können, ist es erforderlich, eine der Dicke der Rasensoden entsprechende Dicke des Sportplatzbodens abzutragen, um eine Stufe im Übergangsbereich zwischen der bestehenden und der sanierten Rasenfläche zu vermeiden.
Durch diese bekannten Maßnahmen ist ein großer Pflege,- Pflegezeit- Pflegemittel- und Arbeitsaufwand vorgegeben, woraus sich hohe Kosten sowohl für die Herstellung der Rasensoden als auch für die Herstellung bzw. Sanierung der Rasenfläche ergeben.
Ein weiterer Nachteil der vorbeschriebenen bekannten Verfahrensweise besteht darin, daß die Wurzeln der Rasensoden beim Abschälen beschädigt werden können und außerdem die Wurzeln oft verfilzt sind, woraus sich Anwachsschwierigkeiten, bzw. ein verzögertes Anwachsen der Rasensoden ergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und einen Begrünungsteppich zu schaffen, bei dem eine schnelle und kostengünstige Herstellung des Begrünungsteppichs bzw. der Begrünung oder Sanierung einer Begrünungsfläche, insbesondere Rasenfläche möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 oder 13 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wurden die Pflanzen, vorzugsweise Rasenpflanzen, also Gras an oder auf einer vorgefertigten Matte vorkultiviert. Hierdurch lassen sich bessere Wachstums- und Kultivierungsbedingungen schaffen, so daß der Begrünungsteppich einfacher, schneller und kostengünstiger sowie auch mit besserer Qualität hergestellt werden kann. Durch letzteres wird das Anwachsen des Rasens am Boden begünstigt.
Des weiteren liegt der Erfindung das Bestreben zugrunde, die Vorkultivierungszeit soweit zu verkürzen, daß der Zeit- und Kultivierungsaufwand wesentlich verringert wird. Die Vorkultivierungszeit sollte etwa dann beendet werden, wenn die Wurzeln der Pflanzen noch nicht verfilzt sind und/oder ihre Länge die Dicke der Matte nicht überschreitet und/oder die Pflanzen ihre Wachstumsgröße des ersten Schnittes erreicht haben. In diesem Stadium sind die Pflanzen zum einen sehr wachstumsintensiv und daher geeignet, am Verlegungsort im vorhandenen Boden weiterzuwachsen. Hierdurch sind die Wurzeln in der Lage, schneller und sicherer am neuen Standort anzuwachsen, wodurch der Rasen weniger leidet und gesund weiterwachsen kann.
Es läßt sich somit die Vorkultivierungszeit auf einen Bruchteil der bei dem bekannten Verfahren erforderlichen Vorkultivierungszeit reduzieren. Hierdurch werden nicht nur der zugehörige Arbeitsaufwand wesentlich reduziert, sondern es kann auch die zur Verfügung stehende Vorkultivierungsfläche besser ausgenutzt werden und somit können Begrünungsteppiche rationeller bzw. leistungsfähiger und somit kostengünstiger hergestellt werden.
Dabei ist es im Rahmen der Erfindung möglich, die Vorkultivierungszeit vor oder nach dem ersten Schnitt der Pflanzen zu beenden und den oder die Begrünungsteppiche zum Verlegungsort zu transportieren und dort zu verlegen. Im ersten Falle läßt sich der Schnitt und der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand einsparen. Im zweiten Falle nimmt der Begrünungsteppich weniger Raum in Anspruch, und er läßt sich auf kleinerem Raum stapeln oder einrollen, da der Schnittabfall entfällt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich nicht nur die Materialmenge für die Matte und damit auch deren Dicke, sondern auch ihr Gewicht verringern. Auch hierdurch lassen sich somit nicht nur Kosten einsparen, sondern es wird auch die Handhabung der Matte erleichtert und zwar sowohl bei der Herstellung als auch bei der Verlegung zum Begrünen oder Sanieren einer Begrünungsfläche.
Es hat sich bei Versuchen mit erfindungsgemäßen Begrünungsteppichen gezeigt, daß je nach Temperatur und günstigen Wachstumsbedingungen eine Einwachszeit von ein bis vier Wochen ausreicht, um Pflanzen, insbesondere Rasenpflanzen zu bilden, die so stark eingewachsen sind, daß der Transport zum Verlegungsort ohne wesentlichen Schaden überstanden und am Verlegungsort ein problemloses und gesundes Anwachsen stattfinden kann.
Es ist weiterhin von Vorteil, die Matte als vorgefertigtes Teil bereitzulegen und für die Vorkultivierung heranzuziehen. Zweckmäßigerweise sollte die Matte trocken gelagert und gemäß Anspruch 7 erst nach dem Auslegen auf einer glatten Unterlage bewässert werden. Durch diese Maßnahme wird das Auslegen der Matte erleichtert.
Für eine erfindungsgemäße Matte eignet sich ein Material, das etwa 0,3% organisch gebundenes 2wertiges Eisen (Fe++) enthält, insbesondere in Form von natürlichen Fasern, wie es bei Baumwolle der Fall ist. In einem solchen Lebensraum entwickeln sich Leuchtbakterien, die in der Matte ein Klima mit natürlicher fungizider Wirkung schaffen. Eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln gegen Pilzkrankheiten erübrigt sich, wodurch die Begrünung weiter vereinfacht wird und was zu einem giftfreien, gesunden Wasserhaushalt führt.
Der Samen der Pflanzen kann der Matte vor oder nach dem Auslegen beigegeben werden. Dabei läßt sich ein Aussäen des Samens vorteilhaft nach dem Auslegen der zugehörigen Matte durchführen, die in der ausgelegten Position mit ihrer Oberseite eine Säfläche bildet. Es ist ein weiterer Vorteil, das Aussäen unmittelbar vor oder nach einer Bewässerung der Matte durchzuführen. Hierdurch ist die Haftung der Samen auf der Matte verbessert.
Es ist gemäß Anspruch 8 aus mehreren Gründen von Vorteil, die Matte auf einer Folie, insbesondere auf einer Kunststoffolie, auszulegen. Hierdurch wird vermieden, daß die Wurzeln der Pflanzen in Poren oder Ritzen der Unterlage eindringen und darin haften. Dies würde das Abnehmen des Begrünungsteppichs erschweren und außerdem eine Beschädigungsgefahr für die Wurzeln der Pflanzen bedeuten. Außerdem bildet eine Folie eine wasserundurchlässige Trennschicht, die eine Feuchtigkeitsabgabe an die Unterlage verhindert und somit dazu beiträgt, ein gutes Wachstumsklima in der Matte aufrechtzuerhalten.
Für den Transport mit den vorkultivierten Pflanzen ist es ebenfalls hinsichtlich einer einfachen Handhabung und Lagerung während des Transports von Vorteil, den Begrünungsteppich aufzurollen und im aufgerollten Zustand zu transportieren. Am Verlegungsort kann dann der oder die Begrünungsteppiche ebenfalls in einfacher und handhabungsfreundlicher Weise auf dem zu begrünenden Boden ausgerollt werden. Im übrigen wird bei einer Handhabung im aufgerollten Zustand der Begrünungsteppich beim Abnehmen und beim Auslegen weniger mechanisch beansprucht und strapaziert. Aufgrund der erfindungsgemäßen dünnen Bemessung der Matte ist diese besonderes gut geeignet aufgerollt zu werden.
Aufgrund der kurzen Vorkultivierungszeit ist es bei den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Begrünungsteppichen möglich, diese erst nach Anforderung bzw. Bestellung in der gewünschten Menge herzustellen. Hierdurch braucht nicht auf Vorrat hergestellt zu werden, was mit erheblichen Risiken insbesondere in Zeiten verringerter Nachfrage verbunden ist. Außerdem wird beim erfindungsgemäßen Verfahren verhältnismäßig wenig Platz beansprucht.
Es ist gemäß Anspruch 12 somit grundsätzlich vorteilhaft und im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale möglich, die Begrünungsteppiche im Freien oder in einem Gewächshaus bei leicht einzuhaltenden guten Wachstumsbedingungen herzustellen.
Es ist gemäß Anspruch 13 insbesondere dann vorteilhaft, den fertig kultivierten Begrünungsteppich zu kühlen oder tiefzukühlen, z. B. bis auf etwa -25°C, wenn er nicht verlegt werden kann, z. B. wegen verzögerter Fertigstellung der Baustelle. Ein Kühlen ist jedoch auch grundsätzlich vorteilhaft, weil es ein Herstellen auf Vorrat und einen unabhängigen Betrieb der Kultivierungsanlage ermöglicht.
Die bezüglich des Verfahrens genannten Vorteile gelten auch für einen Begrünungsteppich nach Anspruch 14 oder eine erfindungsgemäße Matte nach Anspruch 17. Diese bietet bei einfacher Handhabung und Vorkultivierung sowie schneller und kostengünstiger Herstellung den einwachsenden Pflanzen einen günstigen Lebensraum, der durch das Vorhandensein der erfindungsgemäßen Materialien, der Feuchtigkeit und der Nährstoffe gegeben ist.
Es hat sich dabei gemäß Anspruch 22 als besonders vorteilhaft erwiesen, die Matte erdfrei auszubilden bzw. eine solche zu verwenden, d. h., ohne Sand und vorzugsweise auch ohne lockeren Humus. Hierdurch wird nicht nur das Gewicht der Matte reduziert, so daß nur eine geringe Festigkeit der Matte bei deren Handhabung erforderlich ist, sondern es wird auch vermieden, daß beim Vorhandensein von Erde in der Matte Krankheiten auftreten können, die das Pflanzenwachstum beeinträchtigen. Es ist auch im eingerollten Zustand ein größeres Luftvolumen in der Matte bzw. eine ausreichende Durchlüftung vorhanden, wodurch einer schädlichen Selbsterwärmung entgegengewirkt wird.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Verringerung des substantiellen Lebensraumes kann die Matte wesentlich dünner ausgebildet sein, als wie es bei der bekannten Vorkultivierung über einen längeren Zeitraum hin erforderlich wäre. Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Matte im feuchten oder trockenen Zustand nicht dicker als 10 mm, insbesondere nicht dicker als 6 mm, auszubilden. Bei einer solchen Ausgestaltung bedarf es vor der Verlegung der Matte keines Abtrags des Bodens, um die Matte im vorhandenen Oberflächenniveau anzuordnen. Die Matte kann vielmehr auf die vorhandene Bodenfläche aufgelegt werden. Ein Niveauunterschied von 10 mm, insbesondere 5 bis 6 oder 7 mm, der Matte über dem vorhandenen Bodenniveau ist vernachlässigbar gering und unschädlich. Außerdem führt diese Ausgestaltung zu einem verringerten Gewicht für die Matte. Aufgrund der vorgenannten geringen Dicke der Matte ist es auch möglich, die Matte mit einer bestehenden Begrünungsfläche oder einer benachbarten Matte überlappend zu verlegen, da die sich ergebende Stufe vernachlässigbar gering ist.
Es ist im übrigen gemäß Anspruch 22 vorteilhaft, die Matten in Form von rechteckigen langen Streifen herzustellen. Hierdurch ist eine einfache Handhabung und leistungsfähige Verlegung möglich.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere für sie erzielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen und einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein durch Bepflanzen einer Matte gebildeter erfindungsgemäßer Begrünungsteppich während seiner Herstellung im vertikalen Schnitt;
Fig. 2 den Begrünungsteppich als teilweise aufgerolltes Einzelteil in der Seitenansicht;
Fig. 3 die Verwendung eines Begrünungsteppichs zum Begrünen einer Böschung.
Die erfindungsgemäße Matte 1 hat bei einer bevorzugten Ausgestaltung die Form eines Streifens oder einer langgestreckten Bann rechteckiger Form, vorzugsweise von etwa 1 m Breite und mehreren, z. B. bis etwa 50 m Länge. Die Dicke der Matte 1, d. h. deren Dicke ohne die Pflanzen 2, beträgt etwa 3 bis 10 mm, insbesondere etwa 5 bis 7 mm im trockenen oder feuchten Zustand.
Die Matte 1 besteht aus zusammenhängenden organischen, insbesondere pflanzlichen Fasern, die einen Trägerstoff 3 aus natürlichem, verrottbarem Material bilden. Der Zusammenhalt der Fasern kann aufgrund eines watte-ähnlichen, vorzugsweise verfestigten Zusammenhalts, eines Fasergewirrs oder einer insbesondere losen Verflechtung oder einer Verfilzung gewährleistet sein. Dabei braucht die so gebildete Materialstruktur lediglich so fest zu sein, daß sie die bei der noch zu beschreibenden Handhabung des Begrünungsteppichs 4 auftretenden Belastungen aushalten kann. Ein Faservlies oder vernadelter Vlies eignet sich ebenfalls gut als Mattenmaterial. Die Matte 1 ist oder wird mit einem reichlichen Vorrat aus natürlichen Nährstoffen versehen, insbesondere mit Nährstoffen in langsam fließender Form bei Abgabe der Nährstoffe über einen entsprechend längeren Zeitraum.
Bei der soweit vorbeschriebenen Matte 1 handelt es sich um ein vorgefertigtes Teil, das gemäß der folgenden Beschreibung zu einem mit den Pflanzen 2 besetzten Begrünungsteppich 4 hergestellt bzw. vervollständigt wird.
Für diesen Herstellungsvorgang wird die Matte 1 auf eine Unterlage 5 mit einer horizontalen dichten und möglichst glatten Oberfläche 6 gelegt. Vorzugsweise ist die Größe der Oberfläche 6 größer bemessen, als die Breite und ggf. auch die Länge der Matte 1, so daß mehrere Matten 1 nebeneinander auf die Unterlage 5 aufgelegt und zu Begrünungsteppichen 4 vervollständigt werden können. Bei der Unterlage 5 kann es sich z. B. um eine Betonplatte handeln. In solchen Fällen, in denen die Oberfläche 6 saugfähig oder rauh ist, ist es vorteilhaft, die Oberfläche 6 durch eine vorzugsweise aus Kunststoff bestehende dichte und glatte Folie 7 abzudecken, die eine Trennschicht zwischen der Matte 1 und der Unterlage 5 bildet.
Sofern sich Pflanzensamen, bei der vorliegenden Ausgestaltung Rasensamen, noch nicht in oder auf der Oberseite der Matte 1 befinden, kann nach dem Auflegen der Matte 1 die Aussaat des Samens erfolgen. Eine erforderliche Befeuchtung der Matte 1 kann dabei vor oder nach dem Aussäen durch eine geeignete Bewässerungsvorrichtung erfolgen. Aufgrund der fasrigen Oberflächenstruktur der Matte 1 erhält der Rasensamen eine befriedigende Positionierung auf der Matte 1, die durch die Befeuchtung noch verbessert wird. Ggf. kann durch leichtes Andrücken von oben die Verbindung zwischen der Matte 1 und dem Samen verbessert werden. Erforderliche Nährstoffe für das Wachstum der Pflanzen 2 können in der Matte 1 bzw. an deren Fasern vorhanden oder durch Vorfertigung eingebracht sein oder der Matte 1 nach deren Auflegen zugeführt werden, z. B. durch Aufstreuen oder bei der Bewässerung als Flüssigdünger.
Die Vorkultivierung der Pflanzen 2 erfolgt im Freien oder vorzugsweise in einem Gebäude oder Gewächshaus 8, in dem unabhängig von der Jahreszeit ein Klima (gegebenenfalls Heizung, Lüftung, Temperatur, Luftfeuchte) eingehalten werden kann, das wachstumsgünstig ist. Nach dem Säen oder Bewässern erfolgt das Keimen der Samen und Einwachsen der sich bildenden Pflanzen 2 bei Aufrechterhaltung einer günstigen Feuchte in der Matte 1.
Die einwachsenden Wurzeln der Pflanzen 2 führen zu einer zusätzlichen Verflechtung und Stabilisierung der Faserstruktur der Matte 1. Die Festigkeit der Matte 1 braucht deshalb in ihrem Anfangsstadium lediglich so groß bemessen zu sein, daß sie den Zusammenhalt der verhältnismäßig trockenen und somit leichten Matte 1 beim Auflegen auf die Unterlage 5 gewährleistet. Aufgrund der Verwurzelung der Pflanzen 2 erfolgt selbsttätig eine Befestigung bzw. Stabilisierung der Matte 1, so daß diese auch unter Berücksichtigung ihrer durch die Befeuchtung und die Pflanzen 2 bedingten Gewichtszunahme in noch zu beschreibender Weise gehandhabt werden kann ohne daß eine Beschädigung der Matte 1, zum Beispiel durch Zerreißen, erfolgt.
Es ist möglich und vorteilhaft, mehrere Matten 1 auf einer entsprechend groß bemessenen Unterlage 5 aufzulegen und gleichzeitig oder auch zeitlich versetzt zu kultivieren.
Nach einer Wachstumszeit von etwa 1 bis 4 Wochen ist der Begrünungsteppich 1 fertig, um benutzt zu werden. Die Länge dieser Wachstumszeit ist abhängig von dem mehr oder weniger günstigen Klima in dieser Wachstumsperiode.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Rasenpflanzen 2 dann geeignet sind, die Verlegung am Verlegungsort und das dann stattfindende Anwachsen im Boden ohne nennenswerten Schaden zu überstehen, wenn sie sich in ihrem Wachstumsstadium des ersten Schnittes befinden, das nach etwa 4 Wochen Wachstumszeit erreicht wird.
Dieser Zeitpunkt ist auch aus weiteren Gründen vorteilhaft. Zum einen sind die Wurzeln der Pflanzen 2 noch jung, wachstumsbereit und noch nicht verfilzt, so daß mit einem forschen und problemlosen Anwachsen im Boden zu rechnen ist. Zum anderen bedarf es keines Schneidens der Pflanzen 2, hier der Rasenpflanzen, so daß der weitere Kultivierungsaufwand eingespart werden kann.
Nach dem Erreichen des vorbeschriebenen Wachstumsstadiums wird der so gebildete Begrünungsteppich 4 von seiner Unterlage 5 entfernt, was vorzugsweise durch ein Aufrollen der Länge nach erfolgen kann. Dann erfolgt ihr Transport zum Verlegungsort, wo sie auf dem zu begrünenden Boden abgerollt und dabei in ihre jeweilige Position handhabungsfreundlich gebracht werden kann. Bei einer entsprechenden Pflege durch Feuchthaltung der Begrünungsmatten 1 und des Bodens erfolgt dann ein problemloses Weiterwachsen im Boden.
Die Abnahme des Begrünungsteppichs 4 von der Unterlage 5 ist ebenfalls problemlos, weil die Wurzeln der Pflanzen 2 aufgrund des Vorhandenseins der Folie 7 oder einer glatten Oberfläche 6 der Unterlage 5 leicht abgehoben werden können, ohne daß sie losgerissen werden müssen und beschädigt werden.
Wie Fig. 3 zeigt, lassen sich auch Böschungen 9 sehr vorteilhaft mit erfindungsgemäßen Begrünungsteppichen 4 begrünen. Vorzugsweise werden die Begrünungsteppiche 4 in sich aufrecht erstreckender Position nebeneinander angeordnet. Dabei können sie seitlich fortschreitend aneinandergesetzt und von oben abgerollt werden. Die Länge der Begrünungsteppiche 4 kann vor oder nach dem Auslegen zugeschnitten oder bestimmt werden. Die Böschungsfläche ist - soweit erforderlich - vor dem Auslegen im Sinne einer Erdstruktur aufzubereiten und zu planieren.
Im Gegensatz zum Stand der Technik können erfindungsgemäße Begrünungsteppiche 1 mit ihrer Nachfrage und Bestellung koordiniert werden, da zwischen der Anzucht der Pflanzen 2 und der Fertigstellung der gebrauchsfähigen Begrünungsteppiche 1 eine verhältnismäßig kurze Zeitspanne liegt. Mit der Erfindung läßt sich eine Bestellung innerhalb von 1 bis 4 Wochen ausführen. Es brauchen somit keine Begrünungsteppiche 1 auf Vorrat produziert zu werden. Es können somit Überproduktion, Düngen, Pestizide, Fungizide, Mäharbeit und Schnittabfall eingespart werden. Außerdem ermöglicht die Erfindung eine Herstellung der Begrünungsteppiche 1 auf einem viel kleineren Gelände, z. B. nur 1/10 der Geländegröße, die beim Stand der Technik erforderlich ist. Ferner werden Transportkosten, Abtrag- bzw. Aushubkosten, Verlegezeit und eine frühe Benutzung oder eine kurze Unterbrechung der Benutzung einer Rasenfläche erreicht.
Die Erfindung eignet sich grundsätzlich zum Begrünen mit Pflanzen jeder Art. Besonders eignet sie sich zum Begrünen mit Rasen und zwar insbesondere für Sportplätze, wie z. B. Fußballfelder oder Golfplätze, bei denen in vielen Fällen eine schnelle Erstellung oder Sanierung erforderlich ist.
Bei Versuchen hat es sich gezeigt, daß pflanzliche Fasern, insbesondere Baumwolle, sich sehr gut als Fasermaterial für die Matte 1 eignen, weil Baumwollfasern sehr nährstoffreich sind. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch möglich, andere Naturfasern zu verwenden, z. B. Naturfasern, die aus Recyclingstoffen hergestellt bzw. rückgewonnen sind, oder ein weicher und somit verwurzelungsfähiger, vorzugsweise organischer Stoff durchgehender oder poröser Struktur.

Claims (29)

1. Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs mit folgenden Schritten,
  • a) Bereitstellen einer porösen oder verwurzelungsfähigen Matte,
  • b) Auslegen der Matte auf einer glatten Unterlage,
  • c) Einbringen oder Aufbringen von Pflanzensamen, insbesondere Grassamen in/auf die Matte,
  • d) Anfeuchten der Matte,
  • e) Vorkultivieren durch Wachsenlassen der Pflanzen über einen bestimmten Zeitraum und/oder bis zu einer vorbestimmten Höhe und/oder Wurzellänge,
  • f) Abnehmen der den fertigen Begrünungsteppich bildenden Matte mit den eingewachsenen Pflanzen (2),
wobei der Schritt c) auch vor Schritt b) oder nach Schritt d) erfolgen kann,
und wobei Schritt d) auch vor Schritt b) erfolgen kann.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als zusätzlicher Schritt vorgesehen ist:
  • g) Einbringen von Nährstoffen für die Pflanzen in Form von Mineralien oder organischen Stoffen auf oder in die Matte,
wobei Schritt g) vor, gleichzeitig oder nach Schritt b) oder c) erfolgen kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Matte zusammenhängende Fasern verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als die die Matte bildenden Fasern insbesondere leicht verrottbare pflanzliche Fasern, wie z. B. Baumwollfasern, verwendet werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Wachsenlassen der Pflanzen gemäß Schritt e) bis zu einer Größe der Pflanzen erfolgt, in der ein erster Pflanzenschnitt angezeigt ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Wachsenlassen der Pflanzen über einen Zeitraum von 1 bis 4 Wochen erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslegen der Matte vor deren Befeuchtung erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte auf eine auf der Unterlage befindlichen Folie ausgelegt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Begrünungsteppich mit den angewachsenen Pflanzen aufgerollt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Begrünungsteppich nach seiner Abnahme von der Unterlage oder nach seinem Aufrollen unverzüglich zu einem Verlegeort transportiert und verlegt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abnehmen des fertigen Begrünungsteppichs von der Unterlage (5) vor oder nach dem ersten Pflanzenschnitt erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Herstellung im Freien oder in einem Gewächshaus erfolgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fertige Begrünungsteppich vorzugsweise nach dem Abnehmen und ggf. Aufrollen gekühlt, insbesondere tiefgekühlt wird.
14. Begrünungsteppich (4) für mit Erde bedeckte Flächen, umfassend
  • a) eine aus porösem oder verwurzelungsfähigem, vorzugsweise organischem Material gebildete Matte (1) und
  • b) in die Matte (1) durch Vorkultivieren eingewachsene Pflanzen (2).
15. Begrünungsteppich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflanzen (2) 1 bis 4 Wochen eingewachsen sind.
16. Begrünungsteppich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflanzen (2) ungeschnitten oder geschnitten sind.
17. Matte (1), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens oder Matte (1), insbesondere für einen Begrünungsteppich jeweils nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bestehend aus einem porösen oder verwurzelungsfähigen Material.
18. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Matte (1) etwa 0,3% organisch gebundenes Eisen enthält.
19. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte (1) zusammenhängende, insbesondere verfestigte Fasern aufweist, vorzugsweise insgesamt aus den Fasern besteht.
20. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern insbesondere leicht verrottbare pflanzliche Fasern, vorzugsweise Baumwollfasern, sind.
21. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte (1) aus Faservlies oder vernadeltem Vlies besteht.
22. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte (1) erdfrei ist.
23. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Matte (1) im trockenen oder feuchten Zustand etwa 3 mm bis 10 mm, insbesondere etwa 5 mm bis 6 oder 7 mm beträgt.
24. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewicht der Matte (1) im feuchten Zustand weniger als etwa 5 kg/m², insbesondere weniger als etwa 3 kg pro m², vorzugsweise etwa 2 bis 3 kg pro m² beträgt.
25. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte (1) die Form eines länglichen, vorzugsweise rechteckigen Streifens aufweist, insbesondere mit einer Breite von etwa 1 m und einer Länge von mehreren Metern, vorzugsweise bis etwa 50 m.
26. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern aus Recyclingstoffen hergestellt sind.
27. Begrünungsteppich oder Matte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern aus wachstumsfördernden Material bestehen.
DE19532173A 1995-08-31 1995-08-31 Verfahren zur Herstellung eines Begrünungsteppichs und Begrünungsteppich Withdrawn DE19532173A1 (de)

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