DE19529532A1 - Außenrückblickspiegel für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Außenrückblickspiegel für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen beim Fahrzeug zur Seite hin
abstehenden Außenrückblickspiegel mit einem am Fahrzeug
befestigten Fuß und einem an einem hinteren, offenen Ende
zur Aufnahme der verstellbaren Spiegelscheibe ausgebildeten
Gehäuse, das um eine senkrechte oder schräg dazu verlaufende
Achse zur Durchführung der Zwangsabklappung verschwenkbar am
Fuß gelagert ist.
Eine solche Zwangsabklappung hat den Vorteil, daß der
abstehende Spiegel bzw. ein in seinem Wege liegendes
Hindernis geschont werden, wenn das Fahrzeug vorzugsweise
beim Zurücksetzen auf ein Hindernis z. B. ein Fahrzeug oder
ein Türrahmen auftrifft. Unter diesen Voraussetzungen gibt
das Gehäuse durch Verschwenken nach.
Bei den bekannten Spiegeln dieser Art ist das Gehäuse flach
gehalten; es steht zur Seite hin ohrenartig ab. In diesem
Falle ist das Gehäuse unmittelbar auf einer etwa senkrechten
Achse verschwenkbar angeordnet. Eine solche Lagerung ist
jedoch bei stromlinienförmig ausgeführten Außenspiegeln, die
praktisch stufenfrei in das Fahrzeug übergehen, nicht
möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs
erwähnten Spiegel so auszubilden, daß eine Zwangsabklappung
auch bei den letztgenannten, stromlinienförmig gestalteten
Außenspiegeln möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß das Gehäuse an
einem in Fahrzeuglängsrichtung oder schräg hierzu gerichteten
Hebel gelagert, dessen der Spiegelscheibe abgekehrtes Ende an
einer senkrechten oder schräg dazu verlaufenden Achse
verschwenkbar angeordnet ist und dessen anderes Ende einen
Gehäuseabschnitt durchsetzt und als Widerlager für eine
Druckfeder dient, die das Gehäuse gegen den Fuß andrückt,
wobei die einander zugekehrten Abschnitte des Fußes und des
Gehäuses derart gekrümmt sind, daß ein seitliches
Ausschwenken des Gehäuses bzw. die gewünschte
Zwangsabklappung mit Hilfe des Hebels möglich ist.
An der Stelle, an der der Hebel den Fuß durchsetzt, wird
vorzugsweise ein Langloch vorgesehen, dessen Länge den
Schwenkweg bei der Zwangsabklappung bestimmt und das auch an
einem Ende eine kleine Verengung aufweisen kann, die den
Hebel in seiner Normalstellung hält und durch elastisches
Verformen des Werkstoffes überwunden werden muß, wenn das
Gehäuse von der Normalstellung aus in die
Zwangsabklappstellung gelangen soll.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anlenkstelle des
Hebels am Fuß des Spiegels nicht allseitig praktisch
spielfrei, sondern so ausgeführt ist, daß das angelenkte
Ende des Hebels geringfügig in Schwenkrichtung auswandern
kann, was z. B. durch ein Langloch erreicht werden kann, in
dem sich der am Gehäuse befestigte Lagerbolzen befindet.
Erfolgt eine Zwangsabklappung, so verschiebt sich das
angelenkte Ende des Hebels der Länge des Langloches
entsprechend. Dadurch wird der Schwenkweg des Gehäuses
erheblich vergrößert. Wird das Gehäuse wieder in seine
Normallage zurückgeschwenkt, so gelangt dabei der Hebel
wieder in seine Ursprungslage zurück. Diese Normalstellung
wird unter der Einwirkung der erwähnten Druckfeder erreicht,
die stets aufgrund der erwähnten, zwischen dem Gehäuse und
dem Fuß wirksamen gekrümmtem Flächen danach strebt, die
Normalstellung des angelenkten Hebelendes zu erreichen.
Die erwähnte Hebelanlenkung des Gehäuses hat ferner den
großen Vorteil, daß der Hebel nunmehr für das Gehäuse als
Schwenkachse zum Verschwenken des Gehäuses um die Längsachse
des Hebels dienen kann, um so das Gehäuse vorzugsweise nach
unten in eine Parkstellung in der Weise abklappen zu können,
daß die seitliche Ausladung des Gehäuses aus Gründen der
Platzersparnis erheblich vermindert werden kann. Dazu werden
zwischen dem Gehäuse und dem drehfest gelagerten Hebel
Rastungen z. B. in Form von Kerben und Rippen vorgesehen, um
die Rippen gegen die Wirkung der Druckfeder aus den Kerben
bzw. Nuten herauszuheben und dann die Parkstellung durch
Verschwenken des Gehäuses erreichen zu können.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der
Zeichnung erläutert, in der Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt sind. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen an einem Fahrzeug
angebrachten Außenrückblickspiegel,
Fig. 2 eine Teildraufsicht auf den Spiegel gemäß Fig. 1,
jedoch teilweise im Schnitt,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III von Fig. 2,
Fig. 4 einen abgewandelten Außenrückblickspiegel in
Teildraufsicht - ebenfalls teilweise im Schnitt -,
Fig. 5 eine Teilansicht des Spiegels gemäß Fig. 4 in
Richtung des Pfeiles V gesehen und
Fig. 6 einen Teilschnitt durch den Spiegel gemäß Fig. 4
entlang der Linie VI - VI.
Der Rückblickspiegel besteht im wesentlichen aus einem am
Fahrzeug 1 befestigten Fuß 2, dessen Verkleidung bei 3 und 4
gezeigt sind, und einem in etwa trichterförmigen Gehäuse 5
für eine in dessen hinten liegender Öffnung 6 verstellbar mit
dem Kugelgelenk 7 angeordnete Spiegelscheibe 8, die dem
Fahrer bzw. Beifahrer des Fahrzeuges zugekehrt ist. An der
Fahrzeugseite des Fußes 2 befindet sich noch ein Stecker 9
für die elektrische Ausrüstung des Spiegels ggfs. aber auch
eine Lagerung für Stellhebel.
Um das Gehäuse 5 mit der Spiegelscheibe 8 um eine geringfügig
schräg in Bezug auf die Senkrechte verlaufende Achse 10 im
Sinne des Pfeiles 11 zur Erzielung der sog. Zwangsabklappung
verschwenken zu können, ist das Gehäuse 5 über seinen zur
Spiegelscheibe 8 hin gewölbten Boden 12 am freien Ende eines
rohrförmigen, zum Durchleiten der Verstellanschlüsse für die
Spiegelscheibe 6 geeigneten Hebels 13 gelagert, der an seinem
der Achse 10 zugekehrten Ende verdrehfest mit einem flachen
Endstück 14 versehen ist, das sich etwa senkrecht zur Achse
10 erstreckt. Am freien Ende des Hebels 13 hat dieser einen
abstehenden Kragen 15 als Widerlager für eine Druckfeder 16,
der den Hebel 13 konzentrisch umschließt, der seinerseits
auch von einem rohrförmigen Fortsatz 17 des Bodens 12
umschlossen ist. Die vorgespannte Druckfeder 16 drückt somit
den Boden 12 gegen den Fuß 2 bzw. gegen den unterhalb der
Verkleidung 4 gelegenen Teil des Fußes 2 an.
Der dem Boden 12 zugekehrte Teil 18 des Fußes 2 ist mit
einem in etwa quer verlaufenden, dem Außendurchmesser des
Hebels 13 entsprechenden Langloch 19 versehen, dessen Länge
den Schwenkweg des Gehäuses 5 bestimmt. Um dabei den Hebel 13
und damit das Gehäuse 5 in der Normalstellung gemäß Fig. 1
zu halten, wird der Hebel 13 gemäß Fig. 3 durch
gegenüberliegende Vorsprünge 20 zur Bildung einer Verengung
fixiert.
Wird das Gehäuse 5 zur Auslösung einer Zwangsabklappung
beansprucht, so wird die Verengung im Langloch 19 durch
elastische Verformung der Langlochbegrenzung überwunden, und
es kann nunmehr die durch das Langloch 19 vorgegebene
Zwangsabklappung eintreten, wobei auch die Reibkräfte
überwunden werden, die durch die Druckfeder 16 bzw. die
Pressung zwischen Boden 12 und Teil 18 bedingt sind. Später
kann das Gehäuse 5 wieder in die Stellung gemäß Zeichnung
bzw. gemäß Fig. 3 zurückgeschwenkt werden.
Von besonderer Bedeutung ist noch die Ausbildung des flachen
Endstückes 14. Es hat keine die Achse 10 eng umschließende
Lagerstelle, sondern ein geringfügig bogenförmiges Langloch
21, dessen Breite dem Zapfen- bzw. Achsdurchmesser der Achse
10 entspricht. Dieses Langloch 21 verläuft praktisch parallel
zur Schwenkrichtung ( im Sinne des Pfeiles 11 ) des Gehäuses
5 ( Pfeil 22 ). Wird das Gehäuse 5 verschwenkt, so wandert
das angelenkte Ende des Hebels 13 gegen die Richtung des
Pfeiles 22 aus, und zwar bis an das Ende des Langloches 21.
Dadurch wird der Schwenkweg der Abklappung wesentlich
vergrößert. ( Es sei erwähnt, daß der in Fig. 2 rechts
gelegene Teil des Langloches 21 aus Fertigungsgründen gewählt
ist, um nämlich die Hebelausbildung auch für sog.
Rechtsspiegel benutzen zu können. ) Bemerkt sei außerdem,
daß mit dem Zurückschwenken des Gehäuses 5 in die Normallage
gemäß Zeichnung durch die Wölbung der Teile 12, 18 und durch
die geringfügig gebogene Gestalt des Langloches 21 der Hebel
13 wieder in die Ausgangslage gemäß Zeichnung zurückgezogen
wird bzw. zurückkehrt, zumal die Druckfeder 16 wirksam ist,
die die Rückholbewegung fördert.
Gemäß Fig. 2 und 3 ist das Langloch 19 von einem umlaufenden
Kragen 25 umschlossen, der dem Boden 12 zugekehrt ist, als
Anlage für den Boden 12 dient und dementsprechend - dem
Abstand zur Achse 10 hin - gekrümmt ist und auch zur Seite
hin in der Höhe abnimmt.
Die Ausführung gemäß Fig. 4-6 hat deshalb eine besondere
Bedeutung, weil sie eine Abklappung des Gehäuses 5 um die
Längsachse des hohlzylindrischen Hebels 13 nach unten
ermöglicht, um so eine Parkstellung zu erreichen bzw. die
seitliche Ausladung des Spiegels am Fahrzeug zu vermindern.
Um dies erreichen zu können, wirkt die Druckfeder 16 nicht
unmittelbar auf den Kragen 15 ein, sondern auf eine am Kragen
15 anliegende Abwinkelung 26 einer auf dem Fortsatz 17
aufliegenden Buchse 27, die durch Nut- und Federeingriff bei
28 drehfest gegenüber dem Fortsatz 17 angeordnet ist, während
zugleich innen am Kragen 15 vorgesehene Vorsprünge 28 in eine
Nut 29 der Abwinkelung 26 eingreifen.
Da die Abwinkelung 26 unter Federspannung steht und ihre
Buchse 27 drehfest mit dem Gehäuse 5 verbunden ist, kann das
Gehäuse 5 unter Überwindung der Federkraft und Aufhebung des
Formschlusses (bei 28, 29) das Gehäuse 5 gegenüber dem Fuß
2 um die Längsachse 30 im Sinne des Pfeiles 31 verschwenkt
werden, wobei der Schwenkweg zum Erreichen der Parkstellung
durch entsprechend vorgegebene Nuten 29 am Umfang des Kragens
15 vorgegeben ist. Die Versetzung der Nuten 29 kann so
gewählt sein, daß Abklappbewegungen nach unten um die Achse
30 von etwa 30-70° möglich sind, wobei die Klappachse 30
bzw. die Längsachse des Hebels 13 in der Draufsicht mit der
Längsrichtung 32 bzw. der Fahrtrichtung des Fahrzeuges etwa 5
-30° betragen kann. Auch kann die Achse 30 wiederum in
Fahrtrichtung des Fahrzeuges gesehen nach unten um etwa 5-
20° abfallen.
Demgemäß erlaubt die Ausführung gemäß Fig. 4-6 sowohl
eine Zwangsabklappung zur Seite hin als auch eine
Verschwenkung in eine Parkstellung zur Veringerung der
Ausladung des Spiegels zur Seite hin. Es versteht sich dabei,
daß die einander berührenden Flächen des Bodens 12
einerseits und des Fußes 2 andererseits bei dieser
Ausführung kugelgelenkartig gestaltet sein müssen, um die
zwei Verschwenkungen zuzulassen.
Claims (15)
1. Zur Seite hin abstehender Außenrückblickspiegel für
Kraftfahrzeuge mit einem am Fahrzeug befestigten Fuß und
einem am hinteren, offenen Ende zur Aufnahme einer
verstellbaren Spiegelscheibe ausgebildeten Gehäuse, das um
eine senkrechte oder im spitzen Winkel dazu verlaufende Achse
zur Durchführung einer Zwangsabklappung verschwenkbar am Fuß
gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (5)
an einem sich in Fahrzeuglängsrichtung oder im spitzen Winkel
dazu verlaufenden Hebel (13) gelagert ist, dessen der
Spiegelscheibe (8) abgekehrtes Ende an der Achse (10)
angelenkt ist und dessen anderes Ende einen Gehäuseabschnitt
(12) durchsetzt und als Widerlager für eine Feder (16) dient,
die das Gehäuse (5) gegen den Fuß (2) andrückt.
2. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder eine Druckfeder (16) ist.
3. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hebel (13) in einem Langloch (19) des Fußes angeordnet und
geführt ist.
4. Spiegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Langloch (19) an einer Stelle zur Halterung des Hebels (13)
eine durch elastische Verformung aufhebbare Verengung für den
Hebel (13) aufweist.
5. Spiegel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verengung durch an gegenüberliegenden Stellen im Langloch
(19) angeordnete Vorsprünge (20) gebildet ist.
6. Spiegel nah Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hebel (13) hohl, rohrförmig gestaltet und zur Aufnahme von
Bedienungs- oder Versorgungsleitungen für die Spiegelscheibe
(8) ausgebildet ist.
7. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
angelenkte Ende des Hebels (13) gegen die Schwenkrichtung
(11) des Gehäuses (5) in Bezug auf die Achse (10)
verschiebbar gelagert ist.
8. Spiegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
angelenkte Ende mit einem Langloch (21) versehen ist, das
eine der Achse (10) entsprechende Breite hat.
9. Spiegel nach Anspruch 1, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die einander berührenden Flächen (Teile 12, 18) des
Gehäuses (5) und des Fußes (′′) und/oder das Langloch (21)
derart schräg oder gekrümmt verlaufen, daß unter der Wirkung
der Feder (16) das angelenkte Ende des Hebels (13) beim
Zurückschwenken des Gehäuses (5) in seine Normalstellung
(Fig. 2 ) zurückführbar ist.
10. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (5) begrenzt verschwenkbar auf dem Hebel (13) um
dessen Längsachse (30) verschwenkbar ist.
11. Spiegel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Feder (16) auf eine am Gehäuse (5) gelagerte, den Hebel
(13) umschließende und mit dem Gehäuse (5) drehfest
verbundenen Buchse (27) einwirkt, die mit dem Hebel (13)
bzw. einem am Hebel befindlichen Kragen (15) über eine
lösbare Rastverbindung (28,29) verbunden ist.
12. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
der Spiegelscheibe (8) zugekehrte Ende des Hebels (13) mit
einem abstehenden Kragen (15) versehen ist, auf den die Feder
(16) einwirkt.
13. Spiegel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Rastverbindungen vorgesehen sind, von denen die eine die
Normalstellung und die andere die Parkstellung des Gehäuses
(5) bestimmt.
14. Spiegel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Buchse (27) drehfest auf einem rohrförmigen Fortsatz
(17) eines dem Fuß (2) zugekehrten Abschnittes ( Boden 12
des Gehäuses (5) gelagert ist.
15. Spiegel nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die einander berührenden Flächen des Gehäuses (5) und
des Fußes (2) zumindest stellenweise kugelgelenkartig ( nach
Art einer Kugel und einer sie erfassenden Kalotte ) geformt
sind.
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