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DE19522411B4 - Dichtungsvorrichtung - Google Patents

Dichtungsvorrichtung Download PDF

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DE19522411B4
DE19522411B4 DE19522411A DE19522411A DE19522411B4 DE 19522411 B4 DE19522411 B4 DE 19522411B4 DE 19522411 A DE19522411 A DE 19522411A DE 19522411 A DE19522411 A DE 19522411A DE 19522411 B4 DE19522411 B4 DE 19522411B4
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sealing
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CONNECTORATE AG DOTTIKON
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Abstract

Dichtungsvorrichtung (1), insbesondere zur Abdichtung einer Verbindung von zwei Rohrelementen, mit zumindest zwei Kegelflanschanschlüssen (2,3) und einer Klammer, sowie einem Dichtungselement, welches zwischen den Auflageflächen (8, 11) der Kegelflanschanschlüsse (2,3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement mehr als eine Nut (9, 33, 34) und mehr als einen Dichtungsring (10) in beiden oder einer seiner Auflageflächen (8, 11) aufweist, und das Dichtungselement zwischen den Nuten (9, 33, 34) einer Auflagefläche (8, 11) eine weitere Nut aufweist, welche über einen Kanal mit einer äußeren Axial- oder Radialfläche zur Leckagekontrolle verbunden ist, wobei das Dichtungselement in mindestens einen der Kegelflanschanschlüsse (2, 3) integriert ist oder als eigenständiger metallischer Dichtring 30 vorliegt, wobei im Falle des integrierten Dichtungselementes die Auflagefläche des Dichtungselementes und des Kegelflanschanschlusses identisch sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dichtungsvorrichtung, insbesondere zum Verbinden von zwei Rohrelementen, mit zumindest zwei Kegelflanschanschlüssen und einer Klammer sowie einem Dichtungselement.
  • Zur Verbindung von Rohrleitungssystemen, -behältern bzw. -apparaten und -armaturen mit Kegelflanschanschlüssen werden in der Regel Übergänge miteinander verschraubt, welche planebene oder konisch ausgebildete Auflageflächen aufweisen, die zusammengepreßt werden. Um ausreichende Dichtwirkung eines Rohrsystems zu gewährleisten, müssen solche Flächen sehr sauber und genau gearbeitet werden. Die Fertigungskosten sind entsprechend hoch und kleinste Beschädigungen der Auflageflächen gefährden die Dichtwirkung. Zur Verbesserung der Dichtwirkung werden Dichtmittel, beispielsweise in Form von Dichtkitt, Dichtlacke eingesetzt. Hierdurch werden kleinere Unebenheiten ausgeglichen und eine mehr oder weniger gute Dichtwirkung erzielt. Viele dieser Dichtmittel verhärten aber nach kurzer Zeit und verlieren ihre Dichtfähigkeit. Desweiteren besteht die Möglichkeit flache Dichtringe als dünne oder dicke Scheiben oder runde Dichtringe zwischen die Dichtflächen der Flansche oder auch stirnseitig in eine Schraubverbindung einzulegen und mit großer Kraft ggfs. unter Zuhilfenahme weiterer Dichtmittel, plastisch zusammenzupressen. Die meisten Rohrverbindungen mit Kegelflanschanschlüssen und Spannketten oder Spannklammern lassen sich auf diese Art abdichten. Nachteilig wirkt sich aber aus, daß solche Dichtscheiben häufig ungleichmässig oder zu stark verpreßt werden, so daß sie platzen oder rissig werden und ihre Dichtwirkung im Laufe der Zeit verlieren können. Weiterhin können die Dichtscheiben durch zu starke Verpressung verhärten und zerkrümeln, so daß die Dichtwirkung nachläßt und ggfs. abgelöste Dichtmaterialien ins Innere der Konstruktionen gelangen und zu zeitaufwendigen und teuren Störungen führen. Zudem weisen alle genannten Dichtmethoden relativ große Dichtflächen auf, welche einerseits großen Kraftaufwand und andererseits eine relativ große Baugröße der Flansche erfordern, damit keine Durchbiegung der Flansche bzw. kein Aufbrechen der Schraubverbindungen beim Erzeugen der notwendigen Schließkraft eintritt.
  • Aus der EP 0 058 811 ist eine Dichtungsart für eine Flanschverbindung von Rohrleitungssystemen bekannt, die anstelle der flachen Dichtungsscheiben eine genau bemessene Nut mit einem O-Dichtring aufweist. Durch die einwirkenden Kräfte wird der Dichtungsring in der Nut im Querschnitt nicht nur deformiert, sondern vielmehr dessen Molekularaufbau so verdichtet, daß der Dichtungsring in der Nut fixiert wird und während der Aufbewahrung, Montage und Demontage keiner Lageveränderung unterworfen ist. Hierdurch wird eine vollständige Umklammerung des Dichtungsringes mit einem großen praktischen Nutzen hinsichtlich der Dichtwirkung erzielt. Ferner wird eine Beschädigung oder vorzeitige Alterung des Dichtungsringes vermieden und eine hohe und zuverlässige Abdichtung der Rohrverbindung gewährleistet. Ein weiterer Vorteil liegt in der geringeren Abmessung der Flanschverbindungen als Folge der sehr kleinen, nur wenige Millimeter betragenden Dichtstrecke des O-Ring-Durchmessers.
  • Ferner ist aus der EP 0 022 293 eine Rohrverschraubung für ein Rohrleitungssystem bekannt, welche zum Einschrauben in ein Rohrende, einen Behälter, einen Apparat oder eine Armatur zur Herstellung einer druckdichten Verbindung gedacht ist. Die Rohrverschraubung weist zu diesem Zweck an einem Ende einen Schraubanschluß auf, welcher an seinem kopfseitigen Ende ebenfalls eine Nut mit einem Dichtungsring aufweist. Die Nut ist wiederum so bemessen, daß der Dichtungsring im Querschnitt nicht nur deformiert, sondern vielmehr dessen Molekularaufbau so verdichtet wird, daß eine dauerhafte Dichtung mit den bereits genannten Vorteilen zur EP 0 058 811 entsteht.
  • Aus der DE 80 30 074 U1 ist eine Kupplungsvorrichtung für aneinander anschließende Rohrabschnitte bekannt, welche durch zwei miteinander verschraubbare halbkreisförmige Klammern, die im Kreisinneren zwei schräg aufeinander zulaufende Flächen aufweisen, zwei aneinander liegende Kegelflanschanschlüsse durch die Innenkonuswirkung der Klammern aneinander presst. Eine derartige Kupplungsvorrichtung eignet sich zwar zur dichten Kupplung zweier Rohre, jedoch ist eine Dauerhaftdichtigkeit durch diese Kupplungsvorrichtung nicht gewährleistet, weil die Dichtigkeit allein durch einen elastischen Dichtungsring erreicht wird.
  • Aus der GB 2 172 363 A ist eine Rohrkupplung bekannt, welche eine in einem vorgegebenen Winkelbereich angewinkelte dichte Verbindung ermöglicht. Der zentrale Gedanke in dieser Druckschrift ist, eine Rohrkupplung aus zwei Elementen zur Verfügung zu stellen, in welcher das erste Element durch zwei gedachte parallele Schnitte aus einer Kugel geformt ist und in ein zweites korrespondierendes Element mit konkaver Innenfläche greift. Ein angewinkelt zu befestigendes Rohrelement greift mit einer korrespondierenden Kugelinnenfläche, auf das erste sphäroide Element, wobei der Winkel frei gewählt werden kann. Dichtungsringe auf der sphäroiden Fläche stellen die gewünschte Dichtigkeit zur Verfügung. Diese Rohrkupplung ist jedoch nicht dafür gedacht, dauerhafte Dichtigkeit zur Verfügung zu stellen, sondern ein nahezu beliebig angewinkelte Rohrverbindung zu ermöglichen.
  • Aus der DE 7022555 ist ein Spannring für Kleinflanschverbindungen bekannt. Dieser Spannring wird um zwei aneinander liegende Kegelflansche gelegt, wobei die aufeinander treffenden Flächen der Kegelflasche planparallel ausgebildet sind, jedoch die von der Dichtungsfläche wegweisende Fläche konisch zuläuft. Der Spannring weist einen korrespondierenden Innenkonus auf und beim Spannen des Ringes, beispielweise durch eine Schraubverbindung, quetscht der Innenkonus die beiden Kegelflansche gegeneinander. In einer besonderen Ausführungsvariante liegt zwischen den beiden Flanschen ein metallischer Dichtungsring, welcher von einem Gummiring umspannt wird. Beim Aufeinanderpressen der Flansche drücken die Flansche auf den metallischen Dichtungsring und deformieren dabei den um den metallischen Dichtungsring gelegten Gummiring. Hierdurch wird eine durchaus dauerhafte Verbindung von zwei Rohrenden erreicht, die jedoch von der Dichtungswirkung des nur einen Dichtungsringes aus Gummi abhängig ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es jedoch, eine Dichtungsvorrichtung für Flanschanschlüsse zur Verfügung zu stellen, welche eine weit höhere Resistenz gegenüber Dichtigkeitsverlust, insbesondere für Hochdruck- und Ultravakuumrohrsysteme, aufweist als gattungsgemäße Dichtungsvorrichtungen, die aus dem Stand der Technik bekannt sind.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es auch im Fall einer durch Alterung, Korrosion und mechanischer Über- und/oder Fehlbeanspruchung der Dichtungsvorrichtung genügend Dichtigkeit zur Verfügung zu stellen, damit das Rohrsystem keine unerwünschten Leckagen an den Verbindungsstellen aufweist.
  • Noch eine Aufgabe der Erfindung ist es, auch im Falle des Versagens eines Dichtungsringes das Versagen des Dichtungsringes detektieren zu können, ohne dass dabei die Dichtigkeit des Rohrsystems gefährdet ist.
  • Erfindungsgemäß ist zur Lösung der gestellten Aufgabe vorgesehen, dass das Dichtungselement mehr als eine Nut und mehr als einen Dichtungsring in beiden oder einer seiner Auflageflächen aufweist, und das Dichtungselement zwischen den Nuten einer Auflagefläche eine weitere Nut aufweist, welche über einen Kanal mit einer äußeren Axial- oder Radialfläche zur Leckagekontrolle verbunden ist, wobei das Dichtungselement in mindestens einen der Kegelflanschanschlüsse integriert ist oder als eigenständiger metallischer Dichtungsring vorliegt, wobei im Falle des integrierten Dichtungselementes die Auflagefläche des Dichtungselementes und des Kegelflanschanschlusses identisch sind.
  • Die verschiedenen Ausführungsvarianten ermöglichen eine wesentliche Verbesserung der Dichtigkeitseigenschaften gegenüber herkömmlichen Abdichtungen, weil durch die Verwendung eines hochkomprimierten Dichtungsringes in einer oder mehrfacher Anordnung in den Dichtungsflächen eine wesentlich höhere und langlebigere Abdichtung der Vakuumflanschanschlüsse gewährleistet wird und eine jederzeitige Wiederverwendung des Dichtungsringes durch die Lagerung in einer Nut ohne Beschädigung möglich ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der ersten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Kegelflanschanschlüsse gleich- oder unterschiedlich dimensioniert sind und daß das Dichtungselement jeweils in dem größeren Kegelflansch anschluß vorgesehen ist, wodurch eine gleichbleibende Stabilität aufrechterhalten wird. In einer Auflagefläche können hierbei ein oder mehrere Dichtungselemente, jeweils bestehend aus einer Nut und einem Dichtungsring, vorgesehen sein.
  • Bei der zweiten Ausführungsform ist alternativ vorgesehen, daß der Dichtungsring auf einer oder beiden Stirnflächen mehr als eine Nut und einen Dichtungsring aufweist, so daß ggfs. die Dichtwirkung den jeweiligen Erfordernissen angepaßt werden kann, wobei die Nuten und Dichtungsringe in gleichen oder voneinander verschiedenen Radialabständen zur Längsachse der Kegelflanschanschlüsse angeordnet sein können.
  • In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß bei beiden Ausführungsformen zwischen den Nuten eine weitere Nut vorhanden ist, welche über einen Verbindungskanal mit einer äußeren Axial- oder Radialfläche zur Leckagekontrolle verbunden ist, um ein Meßgerät anzuschließen und eine automatische Leckagekontrolle vornehmen zu können.
  • Um die Montage der kegelflanschanschlüsse zu erleichtern ist vorgesehen, daß der Dichtungsring eine Innen- oder Außenzentrierung bei dem zweiten Ausführungsbeispiel aufweist oder daß zumindest ein Kegelflanschanschluß eine Innen- oder Außenzentrierung bei dem ersten Ausführungsbeispiel aufweist, wobei das Rohrelement ggfs. eine korrespondierende Aussparung für die Zentrierung aufweist. Das Rohrelement kann bei allen Ausführungsformen ein Rohranschluß, ein Blindflansch, ein Druck- oder Vakuumkörper sein.
  • Zur Verbindung der beiden sich gegenüberliegenden Kegelflanschanschlüsse ist eine Klammer vorgesehen, welche zwei- oder mehrteilig, beispielsweise als Spannketten system, ausgebildet sein kann und über die Anzahl der Kettenteile eine unproblematische Anpassung an beliebige Rohrdurchmesser ermöglicht.
  • Bei der Ausführung mit Dichtungsring in der Dichtungsfläche ist das Dichtungselement im Montagezustand vollständig umklammert, d. h. von Metalloberflächen zu 100 umgeben, im Gegensatz zu flachen Dichtungsscheiben, so daß eine Relativbewegung des Elastomers bei Druckänderungen oder mechanischen Schwingungen vermieden wird. Ferner wird hierdurch eine erleichterte Anpassung an konventionelle Kegelflanschsysteme mit nutfreien Kegelflanschen ermöglicht, wobei eine höhere Betriebssicherheit und ein größerer Schutz gegenüber Undichtigkeiten aufgrund der isostatischen Kompression der Dichtungsmaterialien mit einer langzeitstabilen und sehr dichten Verbindung erzielt wird.
  • Die Nuten der Kegelflanschanschlüsse und/oder des Dichtungsringes können zumindest teilweise einen runden oder eckigen Querschnitt aufweisen, je nachdem, ob reine O-Ringe oder Rechteckringe mit zwei abgeschrägten Kanten als Dichtungsmaterialien verwendet werden.
  • Zur Erzielung der optimalen Dichtwirkung der Kegelflanschanschlüsse mit einer hohen Kompression des Dichtungsringes ist vorgesehen, daß im Querschnitt gesehen die beiden zur Auflagefläche bzw. zu den Stirnflächen hin auslaufenden Wandabschnitte der Nut zueinander parallel und von dem Dichtungsring beabstandet verlaufen, wobei zwischen den auslaufenden Wandabschnitten und dem Dichtungsring zwei Freiräume entstehen. Zur bestmöglichen Molekularverdichtung des Dichtungsringes ist ferner vorgesehen, daß je nach Dichtungsmaterial bis zu fünfunddreißig, insbesondere fünfundzwanzig bis fünfunddreißig, Volumenprozente des Dichtungsringes aus der Nut hervorstehen, wobei der Durchmesser bzw. die Breite und
  • Tiefe der Nut so bemessen sind, daß der Dichtungsring in seinem unbelasteten Zustand der Form der Nut bereits weitestgehend entspricht und von der Kreisaussparungs- oder Rechteckwand und den seitlichen Wandabschnitten größtenteils dicht umschlossen ist.
  • Vorteilhafterweise werden als Dichtungsringe elastisch nachgiebige Materialien eingesetzt, die im Querschnitt gesehen eine zumindest teilweise runde oder rechteckförmige Form mit zwei abgerundeten oder abgeschrägten nach außen hervorstehenden Ecken aufweisen.
  • In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Nut tiefer ausgebildet ist und der Dichtungsring vollständig in der Nut liegt und daß zwischen Dichtungsring und der gegenüberliegenden Auflagefläche eine Teflonisolierscheibe angeordnet ist, welche gegenüber der Auflagefläche bzw. den Stirnflächen mit Nut im unbelasteten Zustand zumindest teilweise hervorsteht.
  • Die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 eine geschnittene Ansicht zweier Kegelflanschanschlüsse mit einer Nut und einem Dichtungsring in einem Flansch vor der Montage,
  • 2 eine geschnittene Ansicht zweier Kegelflanschanschlüsse gemäß 1 nach der Montage,
  • 3 eine geschnittene Ansicht eines Kegelflanschanschlusses mit einer Nut und einem Dichtungsring gemäß 1 mit einem Blinddeckel,
  • 4 eine geschnittene Ansicht eines Kegelflanschanschlusses gemäß 3 mit einem Blinddeckel, welcher eine Nut und einen Dichtungsring aufweist,
  • 5 eine geschnittene Ansicht eines metallischen Dichtungsringes mit jeweils einer Nut und einem Dichtungsring in den Stirnflächen und
  • 6 eine geschnittene Ansicht zweier Kegelflanschanschlüsse nach der Montage mit einem Dichtungsring gemäß 5.
  • 1 zeigt eine geschnittene Ansicht der Dichtungsvorrichtung 1 mit zwei Kegelflanschanschlüssen 2, 3 vor der Montage, welche aus jeweils einem Rohrstutzen 4, 5 bestehen und welche eine radiale Erweiterung 6, 7 am Rohrstutzenende aufweisen, die sich gegenüberstehen und zusammengefügt die kegelförmige Flanschverbindung bilden. Die Flanschverbindung kann hierbei durch eine zwei- oder mehrteilige Klammer zusammengepreßt werden. Der links abgebildete Kegelflanschanschluß 2 entspricht hierbei einer bisher verwendeten Ausführungsform, welche mit einem neuen Kegelflanschanschluß 3 kombinierbar ist. Die neue Ausführung des Kegelflanschanschlusses 3 weist in der Stirnfläche bzw. Auflagefläche 8 eine Nut 9 auf , in der ein Dichtungsring 10 einliegt, so daß nach dem Zusammenfügen der beiden Kegelflanschanschlüsse 2, 3 der Dichtungsring 10 gegen die Auflagefläche 11 des Kegelflanschanschlusses 2 gedrückt und eine Abdichtung mit hoher Dichtwirkung erzielt wird. Der Nutengrund der Nut 9 kann rund oder eckig ausgebildet sein, wobei die Nut 9 so ausgebildet ist, daß die beiden zur Auflagefläche 8 hin auslaufenden Wandabschnitte 12, 13 zueinander parallel und zum Dichtungsring 10 beabstandet verlaufen, so daß sich zwei Freiräume links und rechts des Dichtungs ringes 10 bilden, die einen Teil des elastischen und nachgiebigen Dichtungsringes 10 aufnehmen können. Die Tiefe der Nut 8 ist wiederum so bemessen, daß der Dichtungsring 10 in seinem unbelasteten Zustand die Form der Nut 9 annimmt und von der Nutenwand bzw. den Nutenwänden größtenteils dicht umschlossen ist, wobei cirka fünfunddreißig, insbesondere fünfundzwanzig bis fünfunddreißig, Volumenprozente des Dichtungsringes 10 aus der Nut 9 hervorstehen. Der hervorstehende Teil des Dichtungsringes 10 wird bei der Montage in der Nut 9 und den beiden Freiräumen komprimiert, wodurch eine besonders langlebige und zuverlässige Dichtwirkung erzielt wird.
  • Damit keine Materialschwächung bei dem links abgebildeten Kegelflanschanschluß 3 mit Nut 9 eintritt, ist die radiale Erweiterung 7 gegenüber der radialen Erweiterung 6 axial länger ausgebildet. Zur Montageerleichterung weist der Kegelflanschanschluß 3 an der Erweiterung 7 zusätzlich eine Außenzentrierung 14 auf, die aus einem axialen Ansatz besteht. Die beiden Außendurchmesser der radialen Erweiterungen 6, 7 sind so dimensioniert, daß die Erweiterung 6 in der Außenzentrierung 14 zu liegen kommt und eine besonders leichte Montage ermöglicht. Die beiden Durchgangsbohrungen 15, 16 der Rohrstutzen 4, 5 sind hierdurch ebenfalls zentriert, ohne daß ein Versatz entsteht. Die gezeigten Kegelflanschanschlüsse 2, 3 sind insbesondere für den Einsatz bei Vakuumrohrverbindungen bzw. bei speziell entwickelten Überdruckrohrverbindungen vorgesehen.
  • 2 zeigt eine geschnittene Ansicht der Dichtungsvorrichtung 1 mit zwei Kegelflanschanschlüssen 2, 3 gemäß 1 nach der Montage. Die radiale Erweiterung 6 des Kegelflanschanschlusses 2 liegt in der Außenzentrierung 14 der Erweiterung 7 des Kegelflanschanschlusses 3, wobei der Dichtungsring 10 zwischen den Auflageflächen 8, 11 in der Nut 9 durch die von außen aufge setzte Klammer 17 komprimiert wird. Die Klammer 17 ist außen ebenfalls trapezförmig geformt, während die innere Ausnehmung eine zu den radialen Erweiterungen 6, 7 der Kegelflanschanschlüsse korrespondierende Form aufweist und mit zwei abgeschrägten Radialflächen 18, 19 an den äußeren abgeschrägten Radialflächen 20, 21 der Erweiterungen 6, 7 anliegt, so daß der Klemmdruck auf die Stirnflächen 8, 11 übertragen werden kann. Die äußere Form der Klammer 17 hingegen kann beliebig gestaltet sein.
  • 3 zeigt eine geschnittene Ansicht einer Dichtungsvorrichtung 1 mit einem Kegelflanschanschluß 3, der eine Nut 9 und einen Dichtungsring 10 gemäß 1 in der Auflagefläche 8 aufweist, wobei anstelle des zweiten Kegelflanschanschlusses ein Blinddeckel 22 zum Verschließen des Vakuumrohres vorhanden ist. Der Blinddeckel 22 besteht im wesentlichen aus einer abdichtenden Platte mit einer radialen Erweiterung 23, die genauso dimensioniert ist, wie bei dem Kegelflanschanschluß 2. Gehalten und zusammengepreßt wird der Blinddeckel 22 und der Kegelflanschanschluß 3 wiederum von einer aus 2 bekannten Klammer 17.
  • 4 zeigt abweichend zur 3 eine Dichtungsvorrichtung 1, bei der die Nut 9 und der Dichtungsring 10 in dem Blinddeckel 22 vorgesehen sind. Der Kegelflanschanschluß entspricht in diesem Fall dem herkömmlichen Kegelflanschanschluß 2 aus 1.
  • 5 zeigt eine geschnittene Ansicht eines einteiligen metallischen Dichtungsringes 30, welcher zwischen zwei herkömmlichen Kegelflanschanschlüssen 2 eingebaut werden kann. In den beiden Stirnflächen 31, 32 ist jeweils eine Nut 33, 34 eingelassen, die jeweils einen Dichtungsring 35, 36 aufnehmen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Nuten in unterschiedlichen Radialabständen angeordnet, es ist jedoch denkbar, daß der metallische Dichtungsring eine größere axiale Länge aufweist und daß in jeder Stirnfläche eine oder mehrere Nuten mit gleichen oder unterschiedlichen Radialabständen eingelassen sind. Zur Montageerleichterung weist der Dichtungsring 30 auf beiden Stirnflächen jeweils einen axialen Ansatz auf, die als Außenzentrierung 37, 38 für die Kegelflanschanschlüsse vorgesehen sind. Die jeweiligen Nuten 33, 34 entsprechen in der Ausführung den aus 1 bekannten Nuten 9 und ermöglichen eine besonders gute Abdichtung der Rohrverbindung in Verbindung mit einem elastischen nachgiebigen Dichtungsring 35, 36.
  • 6 zeigt eine geschnittene Ansicht der Dichtungsvorrichtung 1 mit einem metallischen Dichtungsring 30 gemäß 5 zwischen zwei herkömmlichen Kegelflanschanschlüssen 2 nach der Montage. Der Dichtungsring 30 liegt mit seinen beiden Dichtungsringen 35, 36 zwischen den beiden Stirnflächen 11 der Kegelflanschanschlüsse 2 und dichtet die Rohrverbindung zuverlässig ab, wobei die Kegelflanschanschlüsse in den Außenzentrierungen 37, 38 zu liegen kommen. Aufgrund der axialen Größe des Dichtungsringes 30 ist eine andere Klammer 37 notwendig, welche eine der Dicke des Dichtungsringes 30 angepaßte axiale Länge aufweist. Ansonsten entsprechen die Ausführungen der Nuten bzw. der radialen Erweiterungen an den Kegelflanschenden den aus 2 bekannten Ausführungsformen.

Claims (16)

  1. Dichtungsvorrichtung (1), insbesondere zur Abdichtung einer Verbindung von zwei Rohrelementen, mit zumindest zwei Kegelflanschanschlüssen (2,3) und einer Klammer, sowie einem Dichtungselement, welches zwischen den Auflageflächen (8, 11) der Kegelflanschanschlüsse (2,3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement mehr als eine Nut (9, 33, 34) und mehr als einen Dichtungsring (10) in beiden oder einer seiner Auflageflächen (8, 11) aufweist, und das Dichtungselement zwischen den Nuten (9, 33, 34) einer Auflagefläche (8, 11) eine weitere Nut aufweist, welche über einen Kanal mit einer äußeren Axial- oder Radialfläche zur Leckagekontrolle verbunden ist, wobei das Dichtungselement in mindestens einen der Kegelflanschanschlüsse (2, 3) integriert ist oder als eigenständiger metallischer Dichtring 30 vorliegt, wobei im Falle des integrierten Dichtungselementes die Auflagefläche des Dichtungselementes und des Kegelflanschanschlusses identisch sind.
  2. Dichtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kegelflanschanschlüsse (2, 3) gleich- oder unterschiedlich dimensioniert sind und daß das Dichtungselement jeweils in dem größeren Kegelflanschanschluß (2, 3) vorgesehen ist.
  3. Dichtungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als ein Dichtungselement, jeweils bestehend aus einer Nut (9) und einem Dichtungsring (10), in einer der Auflageflächen (8, 11) vorgesehen sind.
  4. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (33, 34) und Dichtungsringe (35, 36) in gleichen oder voneinander verschiedenen Radialabständen zur Längsachse der Kegelflanschanschlüße (2, 3) angeordnet sind.
  5. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsringe (10) eine Innen- oder Außenzentrierung (37, 38) aufweisen.
  6. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Kegelflanschanschluß (2, 3) eine Innen- oder Außenzentrierung (14) aufweist.
  7. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrelement ein Rohranschluß, ein Blindflansch ein Druck- oder Vakuumkörper ist.
  8. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (17, 37) zwei- oder mehrteilig, beispielsweise als Spannkettensystem, ausgebildet ist.
  9. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrelement eine korrespondierende Aussparung für die Zentrierung aufweist.
  10. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungselemente im Kraftnebenschluß angeordnet sind.
  11. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (9, 33, 34) der Kegelflanschanschlüsse (2, 3) und/oder des Dichtungsringes (30) zumindest teilweise einen runden oder eckigen Querschnitt aufweisen.
  12. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Querschnitt gesehen die beiden zur Auflagefläche (8, 11) bzw. zu den Stirnflächen (31, 32) hin auslaufenden Wandabschnitte der Nuten (9, 33, 34) zueinander parallel und von dem jeweiligen Dichtungsring (10, 35, 36) beabstandet verlaufen, wobei zwischen den auslaufenden Wandabschnitten und den Dichtungsringen (10, 35, 36) jeweils zwei Freiräume entstehen.
  13. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß bis zu 35 vol.-%, insbesondere 25 vol.-% bis 35 vol.-%, der Dichtungsringe (10, 35, 36) aus der Nuten (9, 33, 34) hervorstehen, wobei der Durchmesser bzw. die Breite und Tiefe der jeweiligen Nut (9, 33, 34) so bemessen sind, daß der jeweilige Dichtungsring (10, 35, 36) in seinem unbelasteten Zustand der Form der jeweiligen Nut (9, 33, 34) entspricht und von der Kreisaussparungs- oder Rechteckwand und den seitlichen Wandabschnitten größtenteils dicht umschlossen ist.
  14. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsringe (10, 35, 36) elastisch nachgiebig sind und im Querschnitt eine zumindest teilweise runde oder rechteckförmige Form mit zwei abgerundeten oder abgeschrägten nach außen hervorstehenden Ecken aufweisen.
  15. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (9,33,34) tiefer ausgebildet sind und die Dichtungsringe (10, 35, 36) vollständig in der jeweiligen Nut (9, 33, 34) liegen und daß zwischen dem jeweiligen Dichtungsring (10, 35, 36) und der gegenüberliegenden korrespondierenden Auflagefläche (11) eine Teflonisolierscheibe angeordnet ist, welche gegenüber der Auflagefläche (8) bzw. den Stirnflächen (31, 32) mit Nut (9, 33, 34) im unbelasteten Zustand zumindest teilweise hervorsteht.
  16. Dichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (9, 33, 34) tiefer ausgebildet sind und die Dichtungsringe (10, 35, 36) vollständig in der jeweiligen Nut (9, 33, 34) liegen und daß zwischen je einem Dichtungsring (10, 35, 36) und der gegenüberliegenden korrespondierenden Auflagefläche (11) eine Teflonisolierscheibe angeordnet ist, welche gegenüber der Auflagefläche (8) bzw. den Stirnflächen (31, 32) mit der jeweiligen Nut (9, 33, 34) zumindest teilweise hervorsteht.
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