DE19518434C2 - Müllsammel- und Transportsystem - Google Patents
Müllsammel- und TransportsystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Müllsammel- und Transportsystem
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A-25 58 433 oder auch der EP-A-0 220 483 ist ein
Müllsammel- und Transportsystem bekanntgeworden, bei welchem
sowohl der Sammelbehälter bzw. der Müllbehälter als auch das
Müllfahrzeug selbst mittels wenigstens einer Trennwand in
mehrere Kammern aufgeteilt ist, die unterschiedliche
Müllfraktionen aufnehmen. Dabei wird der Müllbehälter bei
seiner Entleerung mittels einer Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung am Müllfahrzeug derart entleert, daß die
jeweiligen Kammern im Müllbehälter und im Müllfahrzeug
einander zugeordnet bleiben, d. h. die einzelnen
Müllfraktionen bleiben auch im Müllfahrzeug getrennt
voneinander. Dieses System ist als sogenanntes
Mehrkammer-Müllsystem in zahlreichen
Literaturveröffentlichungen bekanntgeworden (z. B.
VDI-Nachrichten Nr. 45 vom 12.11.1976, Seite 16).
Die Auftrennung der Stauräume im Müllfahrzeug geschieht
entweder durch vertikale Längstrennwände mit nebeneinander
angeordneten Stauräumen oder mittels z. B. einer horizontalen
Längstrennwand mit übereinander angeordneten Stauräumen für
die einzelnen Müllfraktionen. Dabei sind die Trennwände
jeweils in Längsrichtung des Müllfahrzeugs angeordnet. Die
Trennwand im Müllfahrzeug wird stets bis in den
Schüttungsbereich des Fahrzeugs fortgesetzt und fluchtet im
allgemeinen mit der Trennwand des angesetzten
Mehrkammer-Müllbehälters.
Aus der EP-A-0 257 442 ist demzufolge ein
Mehrkammer-Müllsystem bekanntgeworden, welches eine senkrechte
Trennwand im Fahrzeug mit einer hierzu fluchtenden
Schüttungsöffnung und eine Trennwand für einen entsprechend
anzusetzenden Müllbehälter mit angepaßter Trennwand im
Müllbehälter aufweist. Um eine Kippbewegung durchzuführen, die
größer als 180° im Schwenkwinkel beträgt, ist eine Scheidewand
vorgesehen, die eine Verlängerung der Trennwand des
Müllbehälters bildet, um die Müllfraktionen bis zum Einfüllen
in das Müllfahrzeug getrennt zu halten.
Aus der EP-A-0 314 238 ist alternativ hierzu ein weiteres
Mehrkammer-Müllsystem, bestehend aus Fahrzeug und
Mehrkammer-Müllbehälter bekanntgeworden, bei welchem das
Fahrzeug eine horizontale Trennwand aufweist. Bei diesem
Fahrzeug ist die hintere Beladungswand derart ausgebildet, daß
sich eine obere und eine untere, sich über die gesamte
Fahrzeugbreite erstreckende Einfüllöffnung ergibt. Dabei ist
der obere Fahrzeugstauraum mit der oberen Einfüllöffnung und
der untere Fahrzeugstauraum mit der unteren Einfüllöffnung
verbunden. Da die Trennebene für die obere und die untere
Einfüllöffnung nicht mit der horizontalen Fahrzeugtrennwand
fluchtet, ist eine starre Hilfstrennwand oder Gleitplatte
vorgesehen, die eine Art abgewinkelte Verlängerung der
Fahrzeugtrennwand bildet. Diese Hilfstrennwand oder
Gleitplatte bildet dann auch die Trennebene für die
unterschiedlichen Müllfraktionen, d. h. die Trennwand des
Müllbehälters fluchtet beim Einfüllvorgang mit der
Gleitplatte, um den oberen und den unteren Stauraum des
Müllfahrzeugs mit der oberen und der unteren Kammer des
Müllbehälters jeweils direkt zu verbinden. Dieses
Müllsammelsystem erlaubt es auch, neben der gezielten
Entleerung von Mehrkammer-Müllbehältern auch sogenannte
Mono-Müllbehälter mit nur einer bestimmten Müllfraktion zu
entleeren. Hierfür wird der Mono-Müllbehälter mit seiner
Behälteröffnung der jeweiligen Schüttungsöffnung am Fahrzeug
zugeordnet, so daß beispielsweise nur die obere Einfüllöffnung
oder nur die untere Einfüllöffnung jeweils mit Müll beladen
wird.
Aus der bekannten EP-B1-0 535 072 ist weiterhin ein
Mehrkammer-Müllsammel- und Transportsystem bekanntgeworden,
bei welchem die Schüttungsöffnung am Fahrzeug weitestgehend
unabhängig von der Anordnung der Trennwand im Fahrzeug
angeordnet ist. Hierzu findet eine Entkopplung der Anordnung
der Schüttungsöffnung am Müllfahrzeug von der Anordnung der
Trennwand zur Bildung der Stauräume im Fahrzeug statt. Um die
entsprechende Müllfraktion aus den Müllbehältern in den
entsprechenden Stauraum des Müllfahrzeugs zu führen, weist
dieses bekannte System Zwischenaufnahmen bzw.
Zuführeinrichtungen auf, die die jeweiligen
Schüttungsöffnungen mit den jeweiligen Stauräumen im
Müllfahrzeug verbinden. Hierdurch können die
Schüttungsöffnungen optimal am Fahrzeug plaziert werden, ohne
daß eine zwingende geometrische Zuordnung zu den Stauräumen im
Fahrzeug besteht. Beispielsweise weist das bekannte System
auch eine horizontale Längstrennwand im Müllfahrzeug auf,
wobei z. B. eine Schüttungsöffnung über einen Kanal oder
Verbindungsschacht mit dem unteren Stauraum des Müllfahrzeugs
verbunden ist. Zur Aufnahme einer weiteren Fraktion ist eine,
um eine horizontale Drehachse verschwenkbare Ladewanne
vorgesehen, auf die die weitere Müllfraktion über eine
entsprechende Schüttungsöffnung aufgekippt wird und welche
- nach Durchführung einer nach oben gerichteten
Schwenkbewegung - die Müllfraktion in den oberen Stauraum
befördert. Die Ladewanne dient demnach bei diesem bekannten
System zur Aufnahme einer Müllfraktion und dem anschließenden
Transport in den oberen Stauraum. Dabei hat die Ladewanne
stets die Aufgabe, den unteren Stauraum während des
Entleerungsvorgangs des Müllbehälters abzuschotten, und die
aufgefangene Müllfraktion vorübergehend zum Weitertransport
aufzunehmen.
Die bekannten Einrichtungen haben den Nachteil, daß sie
weitestgehend auf ein Bausystem beschränkt sind. Zwar kann
gemäß der EP 0 314 238 sowohl ein Mehrkammer-Müllbehälter als
auch ein Mono-Müllbehälter entleert werden. Hierbei ist es
jedoch erforderlich, daß bei Entleerung des
Mehrkammer-Müllbehälters eine strenge Zuordnung der Trennwände
sowohl im Müllfahrzeug als auch im Müllbehälter über die
Kopplung der Schüttungsöffnung beibehalten werden muß.
Eine Anordnung eines Mono-Müllfahrzeugs mit einer unten am
Heckteil angebrachten Ladewanne und einer oben am Heckteil
befestigten Ausräumschaufel ist aus der DE-AS 10 23 395
bekannt geworden. Bei dieser Anordnung dient die untere
Ladewanne mit angesetztem Wandungsteil ausschließlich der
Zwischenaufnahme des Mülls, der von der separaten
Ausräumschaufel weitertransportiert wird.
Aus der DE 35 37 546 A1 ist weiterhin ein Mehrkammer-
Abfallsammelfahrzeug bekannt geworden, welches mehrere,
übereinanderliegende Stauräume aufweist. Im vorderen Bereich
eines Zwischenbodens ist unter einer, durch einen Deckel
verschlossenen Dachlucke eine Füllucke für einen
darunterliegenden Stauraum vorgesehen. Diese bekannte
Einrichtung hat den Nachteil, daß keine gleichzeitige
Entleerung mehrerer Sorten von Müll in verschiedenen Ebenen
möglich ist. In die auf dem Dach des Fahrzeugs vorgesehene
Einfüllöffnung kann jeweils nur eine Müllsorte für einen
bestimmten Stauraum im Müllfahrzeug eingegeben werden.
Der Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, den
Kerngedanken der EP-B1 0 535 072 weiterzuentwickeln und ein
Müllsammel- und Transportsystem zu schaffen, welches
universell einsetzbar ist und bei welchem die Beladung eines
Einkammer- oder Mehrkammer-Müllfahrzeugs sowohl mit nicht
unterteilten Mono-Müllbehältern als auch mittels unterteilten
Mehrkammer-Müllbehältern möglich ist. Bei einer Verwendung
eines Mehrkammer-Müllfahrzeugs in Verbindung mit einem
Mehrkammer-Müllbehälter soll eine weitestgehende Entkopplung
der jeweiligen vorhandenen Trennwände von Müllfahrzeug und
Müllbehälter möglich sein. Dabei soll eine möglichst einfache
technische Einrichtung zur Zuführung des Mülls aus den
Müllbehältern zu dem Stauraum im Müllfahrzeug vorgesehen sein,
wobei verschiedene Müllbehälter verwendbar sind. Weiterhin ist
es Aufgabe der Erfindung, die Flexibilität des Systems durch
getrennte Baugruppen am Fahrzeug zu erzielen.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff des Anspruchs 1
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Müllsammel- und Transportsystem hat
zunächst gleichermaßen wie die EP 0 535 072 den Vorteil, daß
eine grundsätzliche Entkopplung der Anordnung der
Schüttungsöffnung am Müllfahrzeug von der Anordnung der
Trennwand zur Bildung von Stauräumen im Müllfahrzeug
geschaffen wird. Hierfür verwendet die vorliegende Erfindung
ebenfalls das Prinzip einer um eine horizontale Schwenkachse
schwenkbaren Einräumklappe. Kerngedanke der vorliegenden
Erfindung ist es unter anderem, die an sich bekannte Ladewanne
nicht nur als Einräumklappe an sich zu verwenden, sondern als
variable Lade- und Einräumklappe, die gleichzeitig einen
hinteren Abschluß des Fahrzeugstauraumes bildet. Hierdurch
können verschiedene oder auch nur ein Stauraum im Müllfahrzeug
beladen und unabhängig von der übrigen Einfüll- und
Schüttungseinrichtung am Fahrzeugheckteil gehandhabt werden.
Insbesondere ist auch eine abgeschlossene Containerbauweise
möglich, wobei die Einräumklappe sowohl am einzelnen Container
oder aber auch an der fahrzeuggebundenen Schüttungseinrichtung
bzw. am Heckteil angebracht sein kann.
Die Einräumklappe dient jedoch vorzugsweise auch als
verlängerte Trennwand der Fahrzeugtrennwand selbst, um
hierdurch eine individuelle Anpassung an den Müllbehälter zu
erhalten. Die Einräumklappe stellt in diesem Fall eine Art
variable Trennwand einer Schüttungseinrichtung selbst dar, so
daß je nach angesetztem Müllbehälter die Einräumklappe
entsprechend auf eine Trennwand bzw. Wand des Müllbehälters
ausgerichtet werden kann. Dabei sind sowohl
Mehrkammer-Müllbehälter als auch Mono-Behälter entleerbar, da
die Einräumklappe sich den jeweiligen Wandungsabschnitten
anpassen kann.
Darüber hinaus dient die Einräumklappe als Verdichtungsklappe
zum Einräumen der jeweiligen Stauräume. In entsprechender
Positionierung wird die Einräumklappe als hinterer Abschluß
der Heckwand verwendet, so daß z. B. das Heckteil wegklappbar
ist, ohne daß der Stauraum im Müllfahrzeug geöffnet wird. Die
Einräumklappe ist demnach Teil des hinteren Heckabschlusses
des Fahrzeugstauraumes.
Gegenüber dem genannten Stand der Technik wird der untere
Stauraum demzufolge nicht durch einen Abwurfschacht sowie
einer Aussparung der Einräumklappe selbst erreicht, sondern
allein die entsprechende Positionierung der Einräumklappe kann
eine Auftrennung der Stauräume bewirken, wobei in Verbindung
mit der Schüttungseinrichtung entsprechende Zuführschächte
gebildet werden. Die zusätzliche Funktion des Einräumens des
Mülls sowie einer gegenseitigen Beeinflussung jeweils zweier
übereinander geordneten Einräumklappen verbessert die Funktion
des erfindungsgemäßen Systems. Ein besonderer Vorteil ergibt
sich durch eine mögliche Containerbauweise des Systems, d. h.
auch die Anordnung von mehreren Containern übereinander ist
möglich.
In Weiterbildung der Erfindung ist es insbesondere vorgesehen,
daß bei einem Müllfahrzeug mit horizontaler Längstrennwand
problemlos auch Mehrkammer-Müllbehälter mit querstehenden
und/oder mit längs angeordneten Trennwänden im Müllbehälter
entleert werden können. Dies geschieht durch eine
Segmentierung der Einräumklappen in einer Breite, die den
jeweils zu entleerenden Kammern des Müllbehälters weitgehend
angepaßt ist, sowie - soweit erforderlich - mit entsprechenden
vertikalen Zwischenwandungsabschnitten zur seitlichen
Begrenzung der nebeneinanderliegenden Einfüllöffnungen.
Es ist demzufolge auch möglich, ein kreuzförmig, d. h. vierfach
unterteiltes Müllgefäß zu handhaben. Durch entsprechende
Positionierung mittels vertikalen Wandungsabschnitten und
gleichzeitig entsprechende waagrechte Positionierung der an
die Breite der Müllbehälter-Öffnung angepaßte Einräumklappen
kann eine gezielte Entleerung jeder dieser Kammern erfolgen.
Bei einem ungeteilten Stauraum, d. h. einem Mono-Müllfahrzeug
kann beispielsweise eine wechselseitige Befestigung der etwa
mittigen Einräumklappe oder einer weiteren, z. B. oberen
Einräumklappe am Container selbst und/oder am Ladeheck dazu
dienen, daß auch ein ungeteilter Stauraum problemlos entleert
werden kann. Hierdurch läßt sich das Fahrzeug sowohl als
Mehrkammer als auch als Mono-Müllfahrzeug verwenden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und unter Angabe weiterer Vorteile in der
nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des
Heckteils im Längsschnitt durch das
Fahrzeug mit einem angesetzten
Müllbehälter mit querstehender Trennwand,
Fig. 1a eine perspektivische Darstellung wie in
Fig. 1, jedoch mit einem Müllbehälter mit
kreuzförmig, vierfach unterteiltem
Aufnahmeraum und entsprechend angepaßten
Müllfahrzeug,
Fig. 2 eine Darstellung nach Fig. 1 in
Seitenansicht,
Fig. 3a-3d der Arbeitsablauf beim Entleeren eines
Müllbehälters mit querliegender Trennwand
in ein Müllfahrzeug nach Fig. 1 bzw.
Fig. 2,
Fig. 4a-4d den Bewegungsablauf zur Entleerung eines
Mono-Müllbehälters in ein Fahrzeug gemäß
Fig. 1 und 2,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Müllfahrzeug
zur Entleerung von
Mehrkammer-Müllbehältern mit
Längstrennwand,
Fig. 6a-6d den Bewegungsablauf zur Entleerung des
Mehrkammer-Müllbehälters mit
Längstrennwand,
Fig. 7a, 7b eine Heckansicht bzw. eine Heckdraufsicht
auf die Darstellung nach Fig. 5,
Fig. 8 eine alternative Ausführung einer
Einräumklappe mit angesetzten
Seitenwandungen,
Fig. 9a, 9b eine alternative Ausführungsform für eine
Anordnung der Einräumklappen am
Müllfahrzeug,
Fig. 10a-10e eine schematische Darstellung
verschiedener Müllfahrzeugbauarten mit
zugehörigem Heckteil,
Fig. 11a-11c den mechanischen Aufbau eines umklappbaren
Heckteils und
Fig. 12a-12d eine wechselseitige Befestigung der
Einräumklappe am Container bzw. am
Laderaum.
Gemäß der perspektivischen Darstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels in Fig. 1 bzw. der zugehörigen
Seitenansicht in Fig. 2 weist das Müllfahrzeug 1 einen unteren
Fahrzeugboden 2, ein oberes Fahrzeugdach 3 sowie eine in
Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende horizontale Trennwand
4 auf, um das Müllfahrzeug in einen oberen Stauraum 5 zur
Aufnahme einer Müllfraktion A und einen unteren Stauraum 6 zur
Aufnahme einer Müllfraktion B aufzutrennen. Die Stauräume 5, 6
können auch durch zwei oder mehrere übereinander gestellte
Container 60, 61, 62 gebildet sein, wie dies Fig. 10b bzw.
Fig. 10e zeigt.
Das Heckteil 7 bzw. das Ladeheck des Müllfahrzeugs ist mit
einer Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 ausgestattet, die
zur getrennten Zuführung verschiedener Abfallstoffe aus einem
Müllbehälter 9 in den zugehörigen Stauraum 5, 6 des Fahrzeugs
1 dient. Der Müllbehälter 9 kann aus einem nicht unterteilten
"Mono-"Müllbehälter 10 (siehe Fig. 4a bis 4d) bestehen. Er
kann auch als sogenannter Mehrkammer-Müllbehälter 11, 12
aufgebaut sein, bei welchem eine, ggf. versetzbare Trennwand
13 den Müllbehälter in z. B. zwei oder mehr Kammern 14, 15 zur
Aufnahme der jeweiligen Müllfraktion A, B unterteilt ist.
Der Mehrkammer-Müllbehälter 11 weist beim Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 bis 3 eine querliegende Trennwand 13 auf, die beim
am Müllfahrzeug angesetzten Müllbehälter quer zum Heckteil 7
ausgerichtet ist. Sie ist auch parallel zur Drehachse 16 der
Laufräder 17 oder parallel zur Drehachse 43 des Deckels 44 des
Müllbehälters 11 ausgerichtet. Demgegenüber weist der
Mehrkammer-Müllbehälter 12 gemäß Darstellung im
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 bis 7 eine
längsausgerichtete Trennwand 13' auf, die beim am Müllfahrzeug
angesetzten Müllbehälter in einer Vertikalebene, d. h.
senkrecht zum Heckteil 7 ausgerichtet ist. Diese
unterschiedlich ausgerichteten Trennwände sind in der eingangs
gewürdigten Literatur genauestens erläutert.
Fig. 1a zeigt darüberhinaus einen kreuzförmig unterteilten
Müllbehälter mit vier einzelnen Kammern, wie er nachfolgend
noch näher beschrieben wird.
Gemäß der Darstellung in Fig. 1 und Fig. 2 weist der hintere
Bereich des Müllfahrzeugs weiterhin einen Heckteil 7 auf,
dessen unterer Wandungsabschnitt 18 eine in das Fahrzeuginnere
weisende, in Seitenansicht kreissegmentförmige bzw.
zylinderartige Innen- oder Abschlußwand 19 aufweist. Diese
zylindrische Abschlußwand 19 stellt die innere Begrenzung der
an das Müllfahrzeug angeflanschten Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung 8 dar. Der obere Bereich des
Wandungsabschnitts 18 ist als Auflagefläche 20 für den
Müllbehälter 9 ausgebildet, mit einem Winkel (11 UÂ (8U 50°
gegenüber einer Vertikalebene 21, die parallel zum Heckteil 7
des Müllfahrzeugs ausgerichtet ist. Dabei entspricht der
Neigungswinkel (11 UÂ (8U etwa dem Neigungswinkel β der
Neigung der Trennwand 13 in Fig. 2 gegenüber einer
entsprechenden Vertikalebene 21'.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, weist das
Müllfahrzeug 1 weiterhin zwei Lade- oder Einräumklappen 22, 23
auf, die auch als Ladewannen oder Ladeklappen bezeichnet
werden können. Dabei ist eine erste schwenkbare Einräumklappe
22 mit einer horizontalen Schwenkachse 24 im Bereich des
hinteren Abschlusses 26 der horizontalen Trennwand 4
angeordnet. Ebenso ist die obere Einräumklappe 23 mit ihrer
horizontalen Schwenkachse 25 im Bereich des hinteren
Abschlusses 27 des oberen Fahrzeugdaches 3 positioniert.
Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 sind am
Müllfahrzeug 1 jeweils zwei derartige Einräumklappe 22, 23
nebeneinander angeordnet, so daß die Darstellung nach den
Fig. 1 und 2 einen Mittellängsschnitt durch das Fahrzeug
darstellt. Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4
sind demzufolge jedem Müllbehälter 9 jeweils zwei
nebeneinanderliegende Einräumklappen 22, 23 zugeordnet. Werden
beispielsweise zwei Müllbehälter 9 mit querliegender Trennwand
nebeneinanderliegend an der Schüttungseinrichtung 8 angesetzt,
so sind entsprechend zwei nebeneinanderliegende Einräumklappen
22, 23 erforderlich.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte untere Einräumklappe
22 weist eine im Querschnitt bogenförmige oder ebene obere
Ladefläche 28 auf, deren freies Ende bzw. deren Endkante 29
auf einer gedachten Kreiszylinderfläche 30 um die Schwenkachse
24 verläuft. Dabei verläuft die durch einen Kreis aufgespannte
Zylinderfläche 30 parallel und dicht danebenliegend zur im
Querschnitt kreissegmentförmigen Abschlußwand 19. Die
kreissegmentförmige Abschlußwand 19 bildet deshalb einen
Radius r1 um die Drehachse 24, wobei der Radius r1 gleich oder
etwas größer ist als der Radius r2 der Kreiszylinderfläche 30.
Die gedachte bzw. aufgespannte Kreiszylinderfläche 30 ist über
die obere Abschlußkante 31 der Abschlußwand 19 hinaus
verlängert, so daß sich die Einräumklappe 22 mit ihrer
Endkante 29 zumindest bis in den mittleren Bereich des
Müllbehälters 9, 11 erstrecken kann. Dabei ist der
Mehrkammer-Müllbehälter 11 derart an der Schüttungseinrichtung
8 schräg angesetzt, daß die Trennwand 13 des Müllbehälters 11
mit ihrer stirnseitigen Abschlußkante 32 etwa mit der Endkante
29 der Einräumklappe 22 fluchtet. Die Projektionslänge "a" der
Ladefläche 28 der Einräumklappe 22 von der Schwenkachse 24
bis zur Endkante 29 bzw. der Radius r2 ist deshalb derart
bemessen, daß sie die Abschlußkante 32 der Trennwand 13 des
Mehrkammer-Müllbehälters 11 etwa erreichen kann. Dies wird
insbesondere durch die Kippbewegung des Müllbehälters 11 um
den Winkel β an der Schüttungseinrichtung 8 erreicht.
Aufgrund der fluchtenden Anordnung der Einräumklappe 22 mit
der Trennwand 13 sowohl in ihrer Längsanordnung als auch in
ihrer Breite b, gelangt der Inhalt z. B. der Müllfraktion A
aus der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten oberen Kammer 14
des Mehrkammer-Müllbehälters 11 auf die Ladefläche 28 und kann
von dort dem oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1, der zur
Aufnahme der Müllfraktion A bestimmt ist, zugeführt werden.
Die Einräumklappe 22 stellt demnach eine verlängerte Trennwand
der horizontalen Trennwand 4 im Müllfahrzeug dar, deren
Endkante 29 auf die Abschlußkante 32 der Trennwand 13 des
Mehrkammer-Müllbehälters 11 ansetzbar ist. Gleichermaßen
gelangt z. B. die weitere Müllfraktion B aus der in den
Fig. 1 bis 3 dargestellten unteren Kammer 15 des
Mehrkammer-Müllbehälters 11 über die im Querschnitt
kreisförmige Abschlußwand 19 als Rutschfläche oder
Abwurfschacht 35 zum unteren Stauraum 6 des Müllbehälters 1,
da die obere Abschlußkante 31 der Abschlußwand 19 mit der
stirnseitigen, vorderen Seitenkante 33 des angesetzten
Müllbehälters 11 fluchtet.
Die Einräumklappe 22 bildet deshalb in ihrem oberen Bereich
einen Durchgangsschacht 34 für die im Müllbehälter 11 obere
Müllfraktion A und einen unteren Durchgangs- oder
Abwurfschacht 35 für die im Müllbehälter 11 angeordnete untere
Müllfraktion B.
Gemäß der Darstellung nach den Fig. 1 und 2 ist weiterhin
die obere Einräumklappe 23 vorgesehen, die einen nach unten
gerichteten, im Querschnitt kreisbogenförmigen
Wandungsabschnitt 36 aufweist. Die äußere Endkante 37 der
oberen Einräumklappe 23 ist in einem Abstand c von der
Schwenkachse 25 angeordnet was dem Schwenkradius r3 auf dem
Kreisbogen 57 entspricht. Dieser Abstand c entspricht etwa der
inneren Höhe h1 des oberen Stauraums 5. Gleichermaßen
entspricht der Abstand a zwischen den Punkten 24, 29 der
Einräumklappe 22 etwa der Höhe h2 des unteren Stauraums 6.
Dies geht aus den gestrichelt eingezeichneten Einräumklappe
22', 23' in Fig. 2 hervor. Hierdurch bilden die senkrecht
gestellten Einräumklappe 22', 23' einen hinteren Abschluß des
Müllfahrzeugs 1 zum Verschließen der Stauraumkammer 5, 6.
Sowohl die Einräumklappe 22 als auch die Einräumklappe 23 ist
in ihrem jeweils dem kreisförmigen Wandungsabschnitt 28, 36
gegenüberliegenden Wandungsabschnitten 38, 39 im Querschnitt
V-förmig ausgebildet, um eine hohe Tragkraft bzw.
Flächenanpreßkraft auf die jeweiligen Flächen der
Einräumklappe 22, 23 zu erzielen. Dies wird insbesondere zur
Verdichtung des in die Stauräume 5, 6 eingebrachten Mülls
durch die entsprechenden Flächen der Einräumklappen 22, 23
benötigt, d. h. diese Einräumklappen dienen gleichzeitig als
Verdichtungsklappen dieser Stauräume 5, 6.
In Fig. 2 ist die Einräumklappen 22 fluchtend mit der
Trennwand 13 des Müllbehälters 11 eingezeichnet. In einer
weiteren gestrichelten Stellung ist die Einräumklappen 22'' mit
ihrer Endkante 29 fluchtend mit der stirnseitigen,
horizontalen vorderen Seitenkante 33 des Müllbehälters 11
dargestellt, so daß auch die in der Kammer 15 enthaltene
andere Müllfraktion nur in den oberen Stauraum 5 entleert
würde. Die Einräumklappe 22'' schließt demzufolge den unteren
Durchgangsschacht 35 ab. Dies könnte dann erforderlich sein,
wenn der gesamte Inhalt des oberen Müllbehälters 9, 11 in den
oberen Stauraum 5 eingebracht werden soll. Insbesondere gilt
dies auch für die Entleerung eines nachfolgend noch zu
beschreibenden Mono-Müllbehälters.
Der Entleerungsablauf eines Mehrkammer-Müllbehälters 11 mit
einer quer ausgerichteten Trennwand 13 ist nochmals in den
Fig. 3a bis 3d näher dargestellt. Dabei entspricht die
Fig. 3a der Darstellung der Anordnung nach den Fig. 1 und
2. Hier ist die Einräumklappe 22 fluchtend mit der Trennwand
13 ausgerichtet, so daß die obere Müllfraktion A von der
oberen Kammer 14 des Müllbehälters 11 über die Ladefläche 28
zum oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1 gelangt.
Gleichermaßen gelangt die Müllfraktion B gemäß Darstellung in
Fig. 3a von der unteren Kammer 15 des Müllbehälters 11 durch
den unteren Durchgangs- oder Abwurfschacht 35 in den unteren
Stauraum 6 des Müllfahrzeugs 1. Sind die beiden Kammern 14, 15
entleert, so wird der Mehrkammer-Müllbehälter 11 von der
oberen Schüttungs-Einfüllöffnung 40 abgenommen. Sodann wird
zunächst die untere Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn soweit
nach unten geschwenkt, bis die freie Endkante 29 und damit die
Zylinderfläche 28 etwa mit dem Kreisbogen 57 der äußeren
Endkante 37 der oberen Einräumklappe 23 fluchtet. Dies
entspricht etwa der Stellung der gestrichelt eingezeichneten
Einräumklappe 22'' in Fig. 2. Sodann kann die obere
Einräumklappe 23 ebenfalls im Uhrzeigersinn gedreht werden, so
daß deren äußere Endkante 37 etwa im Bereich der Auflagefläche
20 vorbeistreicht, wie dies in Fig. 36 gezeigt ist. Ab dieser
Stellung wird dann durch weitere Drehung der oberen
Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn die Müllfraktion A von der
im Querschnitt kreisförmigen Ladefläche 28 der Einräumklappe
22 abgeräumt, wie dies in Fig. 3c in der unteren Endposition
der Einräumklappe 23 dargestellt ist. Die kreisbogenförmige
Ausbildung der Ladefläche 28 der unteren Einräumklappe 22 hat
demnach den Vorteil, daß die äußere Endkante 37 der oberen
Einräumklappe 23 auf ihr abgleiten kann.
Die untere Einräumklappe 22 kann jedoch auch mit einer ebenen
Oberfläche 28 ausgebildet sein. Durch eine angepaßte
Bewegungskinematik zwischen oberer 23 und unterer
Einräumklappe 22 kann diese ebene Ladefläche 28 ebenso
abgeräumt werden.
Die Darstellung nach Fig. 3d zeigt die nachfolgende
Verschwenkbewegung der unteren Einräumklappe 22, um durch eine
Drehung im Uhrzeigersinn die untere Müllfraktion B in den
unteren Laderaum 6 einzuräumen. Die beiden Einräumklappen 22,
23 wirken demnach in ihrer geometrischen Anordnung zur
Einräumung der oberen Müllfraktion A in den oberen Stauraum 5
zusammen. Weiterhin räumt die untere Einräumklappe 22 entlang
der im Querschnitt kreisförmigen Abschlußwand 19 die untere
Müllfraktion B in den unteren Stauraum 6. Beide
Einräumklappen 22, 23 können den jeweils in die Stauräume 5, 6
eingeführten Müll verdichten. Fig. 3d zeigt den durch die
Einräumklappen 22, 23 verschlossenen Zustand der Stauräume 5,
6.
Der Entleerungsvorgang nach den Fig. 3a bis 3d kann jeweils
mit zwei nebeneinander angeordneten Mehrkammer-Müllbehälter
erfolgen. Dabei ist jedem Müllbehälter 11 eine
Klappenanordnung 22, 23 zugeordnet. Dies entspricht der
Darstellung nach Fig. 1, mit einem in der vertikalen
Längsmittelebene aufgetrennten Fahrzeugaufbau. Eine derartige
Anordnung ist zweimal nebeneinander vorgesehen und für größere
Behälter zusammenschaltbar.
Die Darstellung nach den Fig. 4a bis 4d zeigt das gleiche
Mehrkammer-Müllfahrzeug wie zuvor beschrieben, welches jedoch
zur Entleerung eines sogenannten Mono-Müllbehälters, d. h.
eines Müllbehälters ohne Zwischentrennwand zur Aufnahme nur
einer bestimmten Müllfraktion dient. Beispielsweise ist der
Mono-Müllbehälter 10 in den Fig. 4a, 4b nur zur Aufnahme
der Müllfraktion A bestimmt, während der Mono-Müllbehälter 10
in den Fig. 4c, 4d zur Aufnahme einer Mono-Fraktion B
bestimmt ist. Demzufolge wird nach dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 4a, 4b die untere Einräumklappe 22 so positioniert,
daß sie an bzw. unterhalb der Abschlußkante 31 der inneren, im
Querschnitt kreisbogenförmigen Abschlußwand 19 zu liegen
kommt. Dies entspricht der gestrichelt dargestellten
Position 22'' in Fig. 2. Hierdurch kann der gesamte Inhalt der
Fraktion A aus dem Mono-Müllbehälter 10 auf die Ladefläche 28
der Einräumklappe 22 auftreffen. Die Einräumklappe 22 sperrt
demnach den nach unten gerichteten Durchgangsschacht 35 zum
unteren Stauraum 6 ab.
Gemäß Darstellung nach Fig. 4b wird in einem zweiten
Arbeitsgang die Einräumklappe 22 wiederum durch eine
Schwenkbewegung der oberen Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn
entleert (Pfeil 41), so daß die Müllfraktion A in den oberen
Stauraum 5 transportiert wird. Wiederum wird die untere
Einräumklappe 22 derart positioniert, daß das freie Ende 37
der oberen Einräumklappe 23 entlang der Ladefläche 28
entlangstreichen kann. Die Ladefläche 28 liegt in der
Abräumposition deshalb etwa auf einem Umkreis 57 der äußeren
Endkante 37 mit dem Kreisradius r3.
Der Mono-Müllbehälter 10 in den Fig. 4c, 4d ist
demgegenüber zur Aufnahme der anderen Müllfraktion B bestimmt.
Um die Fraktion B in den unteren Fahrzeug-Stauraum 6 zu
befördern, ist die Einräumklappe 22 gemäß Darstellung nach
Fig. 4c soweit nach oben verschwenkt angeordnet, daß die
Fraktion B ungehindert in den Abwurfschacht 35 hindurchfallen
kann. Gemäß Darstellung nach Fig. 4d wird dann der Abwurf-
bzw. Durchgangsschacht 35 durch eine Schwenkbewegung der
Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn (Pfeil 42) entleert, so daß
die Fraktion B in den unteren Stauraum 6 für diese Fraktion
eingebracht wird (siehe Fig. 4d).
Die Anordnung nach den Fig. 4a bis 4d kann ebenfalls
zweifach, d. h. nebeneinanderliegend am Müllfahrzeug verwendet
werden. Dies entspricht einem Müllbehälter gemäß den
Darstellungen nach den Fig. 1 und 2, jedoch ohne Trennwand
im Müllbehälter. In dem Fall sind wiederum jeweils zwei
nebeneinanderliegende Einräumklappen 22 und 23 erforderlich,
die im allgemeinen unabhängig voneinander betätigbar sind.
Dies gilt insbesondere für die untere Einräumklappe 22 zur
Abschottung des unteren Durchgangsschachts 35. Zur
individuelle Abräumung der Ladefläche 28 der jeweiligen
Einräumklappe 22 kann es auch zweckmäßig sein, jeweils
unabhängig voneinander betätigbare obere Einräumklappe 23
vorzusehen. Dies kann jedoch bei entsprechender Anordnung und
Positionierung der unteren Einräumklappe 22 auch mit einer
einstückigen, sich über die gesamte Fahrzeugbreite
erstreckende obere Einräumklappe 23 erfolgen.
Das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den Fig. 5 bis 7
zeigt ein Müllfahrzeug 1, welches zur Entleerung von
Mehrkammer-Müllbehältern 9, 12 dient, die jedoch mit einer
senkrecht zum Müllfahrzeug angeordneten Längstrennwand 13'
ausgestattet sind, wie dies die zusätzliche Schnittdarstellung
in Fig. 6d zeigt. Hier ist demzufolge die Trennwand 13'
senkrecht zur Drehachse 16 der Laufräder 17 angeordnet, um die
beiden nebeneinanderliegenden Kammern 14, 15 zu bilden. Die
Drehachse 16 liegt parallel zur Drehachse 43 des
Müllbehälterdeckels 44.
Die Darstellung der Fig. 5 bzw. der Fig. 6a zeigt demzufolge
einen Mehrkammer-Müllbehälter 12 entsprechend der Schnittlinie
Positionierung exakt als Verlängerung der Trennwand 13'
angeordnet ist.
Gemäß der Schnittdarstellung I-I in Fig. 5 ist in der Fig. 7a
eine Heckansicht auf die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8
dargestellt. Die Fig. 76 zeigt eine Schnittdarstellung IV-IV
in Fig. 7a, d. h. eine Draufsicht auf die Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung 8.
Gemäß der Darstellung nach den Fig. 7a, 7b als Heckansicht
auf das Müllfahrzeug ist dieses zur Aufnahme von zwei
nebeneinander angeordneten Mehrkammer-Müllbehältern 12
ausgebildet (siehe Fig. 7b). Jeder Müllbehälter enthält eine
mittige Trennwand 13', die parallel zur vertikalen
Längsmittelebene 46 des Müllfahrzeugs 1 ausgerichtet sind.
Jeder Müllbehälter 12 enthält eine in der Fig. 7b dargestellte
rechte Kammer 14 für eine Müllfraktion A und eine linke Kammer
15 für eine Müllfraktion B. Jede Trennwand 13' des
Mehrkammer-Müllbehälters 12 wird im Bereich der
Schüttungseinrichtung 8 verlängert durch die Trennwand 45, die
sich mit ihrem oberen Ende 47 bis nahezu zum Fahrzeugdach 3
des Müllfahrzeugs 1 erstreckt. Sie muß auf jeden Fall soweit
hochgezogen werden, daß der komplette Inhalt des Mülls der
Fraktionen A, B beim Auskippen des Müllbehälters voneinander
getrennt bleibt. Sie kann in ihrem oberen Bereich - um
Hindernisse beim Müllabwurf z. B. einer Monotonne zu
vermeiden - auch ggf. aus dem Abwurfbereich weggeschwenkt
werden. In den beiden zugehörigen Fig. 7a, 7b ist in der
rechten Bildhälfte, d. h. rechts der vertikalen
Längsmittelebene 46 der Entleerungsvorgang des
Müllbehälters 12 gemäß der Figurendarstellung von Fig. 6a bis
6d dargestellt. Dabei zeigt die Schnittlinie II-II in den
Fig. 7a, 7b die Entleerung der rechten Kammer 14 des
Müllbehälters 12 gemäß den Darstellungen nach den Fig. 6a,
6b, d. h. die untere Einräumklappe 22 befindet sich etwa in
einer horizontalen Lage zur Aufnahme der Fraktion A aus der in
II-II in Fig. 6d, d. h. eine Seitenansicht der
Müllbehälter-Kammer 14 zur Aufnahme der Müllfraktion A. Diese
Müllfraktion A ist zur Aufnahme in den oberen Stauraum 5 des
Müllfahrzeugs 1 bestimmt, so daß die Einräumklappe 22 in
Fig. 6a entsprechend ihrer eingezeichneten Position diese
Müllfraktion A auffangen muß. Gemäß Darstelung nach Fig. 6b
wird die Einräumklappe 22 wiederum durch eine Drehbewegung der
oberen Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn entleert (Pfeil 41).
Während dieses Einschütt- und Entleerungsvorgangs der
Müllfraktion A aus der Kammer 14 muß auch gleichzeitig die
danebenliegende Kammer 15 mit der Müllfraktion B entsorgt
werden. Dies ist in den Fig. 6c, 6d dargestellt, die einen
Schnitt durch den Müllbehälter 12 entsprechend der
Schnittlinie III-III in Fig. 6d zeigt. Der Müllbehälter-Kammer
15 müssen deshalb andere Einräumklappen 22 oder 23 zugeordnet
sein, als der Müllbehälter-Kammer 14, da die Fraktion B aus
der Kammer 15 in den unteren Stauraum 6 des Müllfahrzeugs 1
gelangen soll. Demzufolge ist die untere Einräumklappe 22
gemäß Darstellung in Fig. 6c ganz nach oben geklappt, um den
Abwurfschacht 35 für die Müllfraktion B freizugeben, während
die Einräumklappe 23 in Fig. 6c in gleicher Position wie in
Fig. 6a angeordnet ist. Sie kann demzufolge einstückig
ausgebildet sein. Die Müllfraktion B wird dann durch die
Schwenkbewegung der Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn (Pfeil
42) in den Stauraum 6 eingeräumt (Fig. 6d).
Damit die Müllfraktionen A, B unabhängig voneinander
gehandhabt werden können, ist es weiterhin erforderlich, daß
die Trennwand 13' des Müllbehälters 12 im Bereich der
Schüttungseinrichtung 8 fortgesetzt wird, damit die Fraktionen
A, B auch beim Einwurf in die Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung 8 getrennt voneinander bleiben. Hierfür
ist demzufolge eine Trennwand 45 in der Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung 8 vorgesehen, die in ihrer
Fig. 7b rechten Kammer des Müllbehälters, während die obere
Einräumklappe 23 nach oben geschwenkt ist. Dies entspricht der
Darstellung nach Fig. 5 bzw. Fig. 6a. Gleichermaßen wird die
linke Kammer 15 des in den Fig. 7a, 7b rechten
Müllbehälters 12 mit der Fraktion B dadurch entleert, daß die
zugehörige Einräumklappe 22 nach oben geschwenkt ist, wie dies
in der Fig. 6c entsprechend dem Schnitt III-III in den
Fig. 7a, 7b dargestellt ist. Hierdurch kann die Fraktion B
aus der Kammer 15 problemlos in den Abwurfschacht 35
herunterfallen. Auch hier befindet sich die obere
Einräumklappe 23 in ihrer oberen Lage. Wie aus Fig. 7a
ersichtlich, erstreckt sich die obere Einräumklappe 23
einstückig über etwa die gesamte Fahrzeugbreite B, d. h. die
obere Einräumklappe 23 wird insgesamt über einen
entsprechenden Antrieb in eine Drehbewegung um die
Schwenkachse 25 betätigt. Hierfür weist die obere
Einräumklappe 23 zwei Längsschlitze 48 sowie einen mittleren
Längsschlitz 49 auf, die eine Bewegung entlang der Trennwände
45 bzw. einer mittleren Trennwand 50 in der vertikalen
Längssymmetrieebene 46 nicht behindern.
Der in den Fig. 7a, 7b links der vertikalen
Längssymmetrieebene 46 dargestellte Bereich ist identisch zur
Aufnahme eines zweiten Müllbehälters mit einer entsprechenden
Klappenanordnung der Einräumklappen 22 ausgebildet. Wiederum
ist eine etwa horizontal ausgerichtete rechte Einräumklappe 22
zur Aufnahme der Fraktion A aus der Kammer 14 des
Müllbehälters 12 und eine daneben angeordnete, etwa vertikal
ausgerichtete Einräumklappe 22 entsprechend der Darstellung
nach Fig. 6c vorgesehen, zur Öffnung des Durchgangsschachtes
35 für die Fraktion B aus der Kammer 15 des Müllbehälters 12.
Das Müllfahrzeug weist demnach vier nebeneinanderliegende,
unabhängig voneinander betätigbare Einräumklappen 22 auf, die
jeweils in eine Position gebracht werden, die entweder ein
Auffangen einer Müllfraktion A zum Transport in den oberen
Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1 erlauben, oder in eine
entsprechende vertikale Stellung gebracht werden, so daß eine
Müllfraktion B durch den Abwurfschacht 35 in den unteren
Stauraum 6 gelangt.
Die Anordnung nach den Fig. 5 bis 7 ist selbstverständlich
auch dazu geeignet, einen Müllbehälter entsprechend der
Darstellung nach den Fig. 1 bis 3 mit einer quer
angeordneten Trennwand 13 zu entleeren. In diesem Fall müßten
die beiden, jeweils nebeneinanderliegenden Einräumklappen
rechts und links der Längsmittelebene 46 jeweils gemeinsam
betätigt werden. Beide Klappen verhalten sich dann wie eine
einstückige Einräumklappe 22.
Selbstverständlich läßt sich auch die Anordnung nach den
Fig. 5 bis 7 zur Entleerung eines Mono-Müllbehälters
verwenden, wie dies zu den Fig. 4a bis 4d beschrieben ist.
Auch hier werden die beiden, jeweils rechts und links der
vertikalen Längsmittelebene 46 angeordneten Einräumklappen 22
starr miteinander verbunden, so daß sie gemeinsam in ihrer
Position verschwenkbar sind.
Auch die obere Einräumklappe 23 kann bei Bedarf in vier
Einzelsegmente aufgeteilt werden. Im allgemeinen ist jedoch
eine einstückige Ausführung ausreichend, um ein Abräumen der
jeweils unteren Einräumklappen 22 zu ermöglichen.
Die Trennwände 45, 50 erstrecken sich nur im Bereich der
Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8, d. h. bis etwa zur
vertikalen Abschlußlinie 51 in den Fig. 2 bzw. 5. Der davor
liegende Laderaum oder Stauraum des Müllfahrzeugs ist
lediglich in den oberen Stauraum 5 und den unteren Stauraum 6
ohne weitere Zwischenwände aufgeteilt. Dies ist aus der
Draufsicht nach Fig. 76 ersichtlich.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine alternative
Ausführungsform einer Einräumklappe 22, bei welcher jeweils
beidseitig angeordnete, in einer vertikalen Ebene verlaufende
Wandungsabschnitte 52, 53 vorgesehen sind. Diese
Wandungsabschnitte ersetzen die Trennwände 45 bzw. 50 beim
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 bis 7, damit die auf
die Einräumklappe 22 aufgebrachte Müllfraktion A auf der
Einräumklappe bis zu dessen Leerräumung verbleibt. Die
Wandungsabschnitte 52, 53 führen dann die Schwenkbewegung der
Einräumklappe 22 ebenfalls durch. Mittels dieser
Wandungsabschnitte 52, 53 ist die Einräumklappe 23
schaufelförmig wie ein Behältnis ausgebildet.
In Weiterbildung des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiels
kann gemäß der Darstellung nach Fig. 1a eine Kombination der
Anordnung der Trennwände im Müllbehälter nach den Fig. 3a bis
3d mit querliegender Trennwand und den Fig. 5 bis 7 mit
längsausgerichteter Trennwand verwendet werden. Demzufolge
weist das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a einen kreuzförmig
unterteilten Müllbehälter 9 auf, mit einer querliegenden
ersten Trennwand 13 und einer, in einer Vertikalebene
ausgerichteten zweiten Längstrennwand 13'. Diese beiden
Trennwände bilden die z. B. gleich großen Kammern a, b, c, d im
Müllbehälter in Fig. 1a, denen Stauräume 5, 5' bzw. 6, 6' im
Müllfahrzeug zugeordnet sind.
Um die vier Kammern a bis d dieses Müllbehälters entleeren zu
können, ist wiederum die untere Einräumklappe 22 in zwei
nebeneinanderliegende Segmente 22a, 22b unterteilt, die
jeweils etwa die halbe Breite des oberen Abschnitts der
Quertrennwand 13 im Müllbehälter 9 aufweisen, bzw. etwa die
halbe Breite der Müllbehälteröffnung. Damit können diese
beiden Einräumklappen mit ihrer vorderen Kante 29 sich jeweils
an die vordere Abschlußkante 32 der querliegenden Trennwand 13
oder der unteren Abschlußkante 33 des Müllbehälters 9
orientieren.
Um eine Trennung auch im Hinblick der längsausgerichteten
Trennwand 13' im Müllbehälter 9 zu erhalten, ist weiterhin in
der Schüttungsöffnung ebenso eine vertikal ausgerichtete
Trennwand 45' vorgesehen, die mit der längsausgerichteten
Trennwand 13' im Müllbehälter fluchtet. Dies entspricht der
beschriebenen Anordnung nach Fig. 7a, 7b.
Die obere Einräumeinrichtung bzw. Einräumklappe 23 kann im
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a analog zum
Ausführungsbeispiel nach Fig. 7a, 7b ausgebildet sein, wobei
gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a eine Breite gewählt
wird, die derjenigen der unteren Einräumklappe 22a oder 22b
entspricht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a wird entsprechend der
Stellung der Einräumklappe 22b der Müll der oberen Kammer a
des Müllbehälters in den oberen Stauraum 5 und der Müll aus
der darunterliegenden Kammer c in den unteren Stauraum 6
transportiert, wobei die Trennwand 45° die gesamte Höhe der
hinteren Schüttungsanordnung 19 trennt. Demzufolge wird der
Stauraum des Müllfahrzeugs in entsprechende vier Kammern 5,
5', 6, 6' unterteilt, d. h. neben einer horizontalen, im
Fahrzeug etwa mittig ausgerichteten Längstrennwand 4 kann eine
weitere vertikale Längsmitteltrennwand 4' im Fahrzeug
vorgesehen sein. Die weitere Fraktion aus der oberen Kammer b
im Behälter 9 gelangt demzufolge in die obere Kammer 5',
während die Fraktion aus der darunterliegenden Kammer d des
Müllbehälters in den unterhalb der Kammer 5' liegenden
Stauraum 6' gelangt. Die Trennwand 45' stellt dabei eine
Verlängerung der Trennwand 4' im Müllfahrzeug dar.
Aufgrund der hochgeschwenkten Klappe 22a könnten sowohl die
obere b als auch die untere Kammer d des Müllbehälters 9 in
den unteren Stauraum 6' des Müllfahrzeugs entleert werden.
Selbstverständlich läßt sich die Einräumklappe 22a mit ihrer
vorderen Kante 29 ebenfalls auf die Vorderkante 32 der
querliegenden Trennwand 13 setzen, so daß die in der oberen
Kammer b angeordnete Fraktion des Müllbehälters 9 ebenso in
den oberen Stauraum 5' des Müllfahrzeugs gelangt.
Das Einbringen von Müll aus mehreren oder einer bestimmten
Kammer des Müllbehälters in einen bestimmten Stauraum des
Müllfahrzeugs kann bei Verunreinigung des Mülls zweckmäßig
sein.
Gemäß der weiteren Darstellung nach den Fig. 9a, 9b kann
die in den vorangehenden Figuren im Fahrzeugdachbereich
angelenkte obere Einräumklappe 23 ggf. auch als untere
Einräumklappe 23' ausgebildet sein, die im Bereich des
Fahrzeugbodens 2 an einem Gelenk 55 mit horizontaler Drehachse
angelenkt ist. Dabei übernimmt die im Bereich der horizontalen
Trennwand 4 angelenkte Einräumklappe 22 wiederum die
Abschottung des Durchgangsschachtes bzw. Abwurfschachtes 35,
damit die Fraktion A aus der entsprechenden Kammer 14 in den
oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs gelangen kann. Die
Darstellung nach Fig. 9a entspricht demzufolge der Darstellung
nach Fig. 3a. Die Einräumklappe 22 nach Fig. 9a kann jedoch
nicht von einer weiteren Einräumklappe freigeräumt werden.
Dies geschieht vielmehr dadurch, daß die Einräumklappe 22
selbst durch eine Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn
(Pfeil 56) die Müllfraktion A in den Stauraum 5 hineinführt,
wie dies in Fig. 9b gezeigt ist.
Die in den Fig. 9a, 9b nach unten gesetzte Einräumklappe
23' räumt dann die Fraktion B ebenfalls durch eine
Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 57) vom
Abwurfschacht 35 in den unteren Stauraum 6.
Beide Einräumklappen 22, 23' dienen gemäß Darstellung in Fig.
9b wiederum zum Verschließen der Stauräume 5, 6.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10 zeigt in den Fig. 10a
bis 10e eine schematische Darstellung verschiedener
Müllfahrzeug-Bauarten mit einem einheitlich dazugehörenden
Heckteil 7 welches Bestandteil des Müllfahrzeugs ist. Dabei
entspricht die Darstellung in Fig. 10a dem Ausführungsbeispiel
nach den Fig. 1 bis 7, d. h. das Müllfahrzeug 1 enthält
einen oberen Stauraum 5 zur Aufnahme der Fraktion A, einen
unteren Stauraum 6 zur Aufnahme der Fraktion B sowie die
beiden, die Stauräume 5 und 6 abschließenden Einräumklappen
22, 23. Gemäß beschriebener Fig. 1b könnte die Anordnung nach
Fig. 10a auch noch zusätzlich eine vertikale Längstrennwand
zur Aufführung in vier Stauräume A-D aufweisen.
Wie zuvor beschrieben und in Fig. 10b, 10e dargestellt, können
die Stauräume 5, 6 bzw. A-D am Müllfahrzeug 1 auch durch
zwei oder mehrere übereinandergestellte Container 60, 61
gebildet sein, die jeweils durch eine hinteren
Einräumklappen 22, 22' oder 23 verschlossen sind. Jeder
Container weist dann einen in Fig. 10e nicht näher
dargestellten Containerboden 54 auf, wobei der untere
Containerboden 54 auf dem Fahrzeugboden 2 aufgesetzt ist. Die
Ausführung nach Fig. 10e kann auch nicht als Containerbauweise
analog zu Fig. 10a ausgebildet sein.
Sowohl das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10a bzw. das nach
Fig. 10b weist jeweils das in Fig. 10b dargestellte Heckteil 7
auf, welches an die hintere Anschlußfläche 51 anflanschbar
bzw. ansetzbar und Bestandteil des Fahrzeugaufbaus ist.
Insbesondere in Containerbauweise nach Fig. 10b bzw. 10e kann
das Heckteil 7 dann von der Anschlußfläche 51 abgenommen bzw.
entfernt werden. Dabei können gemäß dem noch zu beschreibenden
Ausführungsbeispiel nach Fig. 12a-12d eine oder mehrere
Einräumklappen 22, 23 mit Zwischenrahmen 85, 85' vorgesehen
sein.
Eine weitere Ausführungsvariante stellt die Darstellung nach
Fig. 10c dar, bei der die horizontale und gegebenenfalls auch
die vertikale Trennwand 4, 4' der anderen Ausführungsbeispiele
ganz entfällt, so daß ein nicht unterteilter Stauraum
vorliegt. Insbesondere kann auch dieses Ausführungsbeispiel in
Containerbauweise mit einem Container 62' ausgeführt sein.
Hierdurch weist das Müllfahrzeug nur noch einen einzigen
Stauraum 59 auf, der zur Aufnahme des Mülls irgendeiner
Zusammensetzung dient. Die Anordnung der beiden Einräumklappen
22, 23 erfolgt jedoch dennoch gleichermaßen wie bei den
Ausführungsbeispielen nach Fig. 10a, 10b, d. h. der in den
Stauraum 59 eingebrachte Müll wird wiederum durch die
Einräumklappen 22, 23 über die angeflanschte Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung 8 wie zuvor beschrieben aufgenommen und
in den Stauraum 59 transportiert. Die beiden Einräumklappen
22, 23 dienen dann gleichermaßen als Heckabschluß des dem
Müllfahrzeug zu entnehmenden Containers 62. Eine solche
Anordnung der Erfindung dient insbesondere zur Handhabung von
Mono-Müllbehältern.
Wie zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 10a bis 10e bereits
beschrieben, kann das Müllfahrzeug mit einem flexibel zur
handhabbaren Heckteil 7 ausgestattet sein. Gemäß der
Darstellung der Erfindung in den Fig. 11a bis 11c ist das
Heckteil 7 verschwenkbar an dem Fahrzeugboden 2 über eine
Viergelenk-Kette 65 angelenkt. Die Viergelenk-Kette 65 besteht
aus einer Doppel-Schwingenanordnung mit einem ersten
Schwinghebel 66 und einem zweiten Schwinghebel 67, die in
gekröpfter Ausführung über zwei untere Anlenkpunkte 63, 64 am
Fahrzeugboden sowie den Anlenkpunkten 63', 64' am Heckteil 7
befestigt sind. In der Darstellung nach Fig. 11a befindet sich
das Heckteil 7 in etwa vertikaler Position, d. h. das Heckteil
7 ist an die Anschlußfläche 51 in Fig. 10 angeflanscht.
Gemäß der Darstellung in Fig. 11a ist der Endbereich 68 des
Fahrzeugbodens 2 V-förmig ausgebildet, mit einem spitzen
Winkel 75°. An der oberen Flanke 69 verläuft die schräge
Flanke 70 des Heckteils 7, die mit der nach oben gerichteten
Rückwand 71 einen Winkel 45° einschließt. Die beiden
Schwinghebel 66, 67 sind nun derart angeordnet, daß die
unteren Anlenkpunkte 63, 64 etwa auf der unteren schrägen
Flanke 72 des V-förmigen Endbereichs 68 zu liegen kommen. Von
dort aus läuft der untere abgekröpfte Schenkel 73 etwa
parallel zur schrägen Flanke 73 und der obere Schenkel 74 in
einem Winkel 135° hierzu. Der untere Schenkel 75 des
weiteren Schwinghebels 64 ist in der Anordnung nach Fig. 11a
etwa parallel und anliegend zum oberen Schenkel 74 des
Schwinghebels 66 angeordnet, d. h. die Kröpfung des
Schwinghebels 67 legt sich etwa um den Anlenkpunkt 63' herum.
Der obere Schenkel 76 des Schwinghebels 67 ist wiederum in
einem Winkel 135° abgekröpft ausgebildet.
Die Anordnung nach Fig. 11a stellt den Ausgangspunkt für eine
Schwenkbewegung des Heckteils 7, um in eine etwa horizontale
Lage gemäß Darstellung nach Fig. 11c zu kommen. Hierdurch
greift eine Kraft 77 im Anlenkpunkt 78 des Heckteils 7 an und
zieht diesen Punkt in Richtung zum Fahrzeugboden 2. Sodann
öffnet sich die Viergelenk-Kette, gebildet aus den beiden
Schwinghebeln 66, 67. Die beiden Anlenkpunkte 63, 64 bleiben
starr am feststehenden Fahrzeugboden 2, während sich der obere
Anlenkpunkt 63' in Richtung Pfeil 79, d. h. in Richtung
Müllfahrzeug und der obere Anlenkpunkt 64' zunächst in
Richtung Pfeil 80, d. h. nach hinten bewegt. Hierdurch öffnen
sich die zunächst nebeneinanderliegenden Schwinghebel 66, 67
bis zu einer Stellung, wie sie in Fig. 11b gezeigt ist.
Ergänzend ist die Bewegung des oberen Anlenkpunktes 63' auf
dem Kreisbogen 81 und die Bewegung des Anlenkpunktes 64 auf
dem Kreisbogen 82 dargestellt.
Ab dem Zustand nach Fig. 11b kehrt sich die Bewegungsrichtung
des oberen Anlenkpunktes 64' des Schwinghebels 67 um, so daß
der Bewegungspfeil 80' in Richtung zum Fahrzeug zeigt.
Hierdurch kommt es zu einer Bewegung der beiden
Schwinghebel 66, 67 in Richtung zum Fahrzeugboden 2, wobei
sich die Anlenkpunkte 63', 64' auf den dargestellten
Kreisbögen 81', 82' bis in die Position gemäß Fig. 11c bewegt.
Da sich das Heckteil 7 somit in Richtung Fahrzeugboden 2
bewegt, muß das Heckteil 7 zwei seitliche Seitenwangen 83
aufweisen, die dann seitlich am Fahrzeugboden 2 mittels der
Viergelenk-Kette vorbeigleiten. In dieser Position gemäß
Fig. 11c werden die in Fig. 10b, 10c dargestellten Container
auf Stützen gestellt, so daß das Fahrzeug einschließlich
Fahrzeugboden zwei und dem Heckteil 7 unter den Containern
hindurchfahren kann.
Die beiden seitlich des Fahrzeugs angelenkten Viergelenk-
Ketten sind demnach rechts und links am Schwenkrahmen eines
Fahrzeugzwischenrahmens mit den Gelenkpunkten 63, 64
angelenkt, wobei die Ausschwenkbewegung des Heckteils durch
die Krafteinwirkung im Punkt 78 eingeleitet wird. Der
Anlenkpunkt 78 sitzt dabei gemäß Darstellung in der
Ausgangslage nach Fig. 11a etwas schräg oberhalb des
Anlenkpunktes 64 im unteren Schenkel 75 des Schwinghebels 67.
Die Rückbewegung des Heckteils 7 aus der Stellung nach
Fig. 11c erfolgt durch Kraftumkehr der Kraft 77 auf den
Punkt 78. Der Fahrzeugboden 2 kann als Fahrzeugzwischenrahmen
ausgebildet sein.
Gemäß der Weiterbildung nach den Fig. 12a bis
12d weist das Heckteil 7 eine oder mehrere Zwischenrahmen 85,
85' bzw. "Wechselrahmen" auf, an denen jeweils die Lade- und
Einräumeinrichtungen bzw. Einräumklappen 22, 23 gelagert sind.
Die Besonderheit liegt nun darin, daß diese Zwischenrahmen 85,
85' sowohl an einem nach hinten ausschwenkbaren Heckteil 7 als
auch an den jeweiligen Containern 60, 61 mit zugehörigen
Stauräumen 5, 6 befestigt sein können. In Fig. 12a ist
beispielsweise die Einräumklappe 22 mit ihrer Schwenkachse 24
am oberen Ende des Zwischenrahmens 85 befestigt, wobei ein
Zentrierdorn 86 am Zwischenrahmen 85 in eine angepaßte
Zentrierführung 87 am Stauraum 6 paßgenau eingreift. Ein
weiterer Zentrierdorn 88 am Zwischenrahmen 85 greift in eine
entsprechende Zentrierführung 89 am hinteren Heckteil ein. Der
Zwischenrahmen 85 kann wahlweise mit dem unteren Stauraum 6
oder dem Heckteil 7 verbunden werden, wobei die Zentrierungen
eine genaue Anpassung ermöglichen. Die Fig. 12a zeigt ein
heruntergeklapptes und an die Stauräume 5, 6 befestigtes
Heckteil 7 mit dazwischenliegendem Zwischenrahmen 85. Sollen
beispielsweise die Stauräume 5, 6 durch ein Hochschwenken des
vorderen Teils der Stauräume entleert werden, so kann
beispielsweise gemäß der Darstellung nach Fig. 12b der obere
Stauraum 5 durch die Einräumklappe 23 verschlossen werden,
während der untere Stauraum 6 durch ein Hochschwenken des
Heckteils einschließlich dem am Heckteil 7 angeflanschten
Zwischenrahmen 85 entleert werden kann. Dies ist durch
Pfeil 90 angedeutet. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 12b ist
demzufolge das Heckteil 7 um eine Schwenkachse 91
hochgeklappt, um ein Entleeren eines oder beider Stauräume 5,
6 zu ermöglichen, sofern der Zwischenrahmen 85 am unteren
Stauraum 6 des Fahrzeugs angeflanscht wäre, könnte dieser
entweder verschlossen bleiben oder durch ein Hochklappen der
zugehörigen Einräumklappe 22 ebenfalls entleert werden. Der
Zwischenrahmen 85 dient demzufolge zur wahlweisen Befestigung
der Einräumklappe 22 am unteren Stauraum 6 oder am Heckteil 7.
Gemäß der Darstellung nach Fig. 12c, 12d kann auch der obere
Stauraum 5 mit einem entsprechenden Zwischenrahmen 85'
versehen werden, der wiederum wahlweise am hinteren Eckteil 7
oder am Stauraum 5 zu befestigen ist. Entsprechende
Zentriermittel 86 bis 89 sind wiederum vorgesehen. Sofern die
Stauräume 5, 6 als Container 60, 62 ausgebildet sind, können
diese wahlweise mittels den Zwischenrahmen 85, 85' und den
daran befestigten Einräumklappen 22, 23 verschlossen bzw.
verriegelt werden. Die Einräumklappen 22, 23 können jedoch
auch Teil des Heckteils 7 sein, und entsprechend der
Darstellung nach 12d vom Fahrzeug über die Schwenkachse 91
weggeschwenkt werden. Dabei stellt das Heckteil 7
grundsätzlich einen Teil des Heckbereichs des Fahrzeugs dar,
wie dies prinzipiell zu Fig. 11 beschrieben ist.
Selbstverständlich kann die Ausführungsform nach Fig. 12a bis
12d auch mit einem Mono-Stauraum am Fahrzeug versehen werden,
wobei beispielsweise in Fig. 12a die horizontale Trennwand 4
entfallen würde. Diese ist deshalb in Fig. 12a nur gestrichelt
eingezeichnet. Hier zeigt sich besonders vorteilhaft die
Wirkung der Befestigungsmöglichkeit des unteren
"Wechselrahmens 85" mit Horizontalschwenkachse 24 am hinteren
Heckteil 7 des Fahrzeugs, da nun die gesamte hintere Öffnung
92 bzw. Heckfläche 51 eines Mono-Stauraums völlig freiliegen
würde und eine Schwenkachse 24 diese Öffnung nicht versperrt.
Dies ist insbesondere bei grobstückigem Sammelgut von Vorteil.
Natürlich ist es auch möglich, daß die Schwenkachse 24 direkt,
d. h. ohne Zwischenrahmen wahlweise am Stauraum 6 oder am
Heckteil 7 oder an beiden befestigt werden kann. Auch hier ist
es zweckmäßig, durch Zentriereinrichtungen wie Dorne 86, 88
und Zentrierführungen 87, 89 oder z. B. über senkrecht geteilte
Halbschalen die Einräumeinrichtung 22 am Container zu
positionieren. Das gilt sowohl für die untere Einräumklappe 22
als auch die obere Einräumklappe 22. Es sei noch angemerkt,
daß die Einräumklappen bzw. Heckklappen 22, 23 insbesondere
bei gefüllten Müllfahrzeugen in ihrer Stellung arretierbar
sind, damit der Müll nicht austreten kann.
Claims (24)
1. Müllsammel- und Transportsystem unter Verwendung eines
Multifunktions-Müllfahrzeugs (1) wahlweise mit einem Stauraum
oder mehreren übereinander liegenden Stauräumen (5, 6, 59)
und wahlweise Mono- oder Mehrkammer Müllbehältern (9 bis 12)
für die Aufnahme von Abfallstoffen gleicher oder
verschiedener Zusammensetzung (A, B), insbesondere Hausmüll,
und mit vorzugsweise an der hinteren Heckwand (7) des
Müllfahrzeugs (1) einer Einfüll- oder Schüttungseinrichtung
(8) dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei übereinander
angeordnete, um jeweils eine horizontale Achse (24, 25)
schwenkbare, mit einer Abschlußwand (19) zusammenwirkende
Lade- oder Einräumklappen (22, 23) vorgesehen sind, von denen
im Falle eines einzigen Stauraums die horizontale Achse (24)
einer ersten Lade- oder Einräumklappe (22) etwa in der halben
Höhe der Stauraumöffnung oder im Falle von mehreren,
übereinanderliegenden Stauräumen (5, 6; 60-62) die
horizontalen Achsen einer bzw. einer Gruppe von ersten Lade-
oder Einräumklappe(n) (22, 22') im Bereich der jeweiligen
Stauraumtrennwand (4) angeordnet ist/sind und die horizontale
Achse (25) einer zweiten Lade- oder Einräumklappe (23) im
oberen oder unteren Bereich des Gesamtstauraums (5, 6)
positioniert ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Müllfahrzeug 1 in wenigstens zwei, durch eine horizontale
Trennwand (4) geteilte Stauräume (5, 6) aufgeteilt und daß
wenigstens eine Lade- oder Einräumeinrichtung (22) im Bereich
des hinteren Endes der Trennwand (4) angelenkt ist, wobei
eine variabel zu positionierende verlängerte Trennwand
gebildet ist und das freie Ende (29) der Lade- oder
Einräumklappe (22) gegenüber dem Müllbehälter (9 bis 12)
derart positioniert ist, daß die Müllfraktion (A, B) dem
zugehörigen Stauraum (5, 6) zuführbar ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lade- oder Einräumklappe (22, 23) als Schaufel oder
dergleichen ausgebildet ist, deren freies, schwenkbares Ende
(29) zur Unterkante einer Kammer (14, 15) eines zu
entleerenden Mehrkammer-Müllbehälters (11, 12) oder eines
Mono-Müllbehälters (10) ausgerichtet ist, wobei die
Einräumklappe (22) eine variabel zu positionierende Trennwand
zwischen dem oberen und dem unteren Stauraum (5, 6) des
Müllfahrzeugs (1) bildet.
4. System nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einräumklappe (22) mit ihrer freien,
schwenkbaren Endkante (29) mit einer mittleren, zum Heckteil
(7) des Fahrzeugs quer gerichteten Trennwand (13) eines
Mehrkammer-Müllbehälters (9, 11) fluchtet.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die freie Endkante (29) der schwenkbaren
Einräumklappe (22) im Bereich der stirnseitigen bzw. unteren
Auslaufkante (32, 33) einer Kammer (14, 15) bzw. eines
Behälterinhalts (14', 15') des Müllbehälters (9 bis 11)
positioniert ist.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung
(8) am Müllfahrzeug (1) wenigstens eine obere Schüttungs-
bzw. Einfüllöffnung (40) aufweist, die zur Aufnahme eines
Mehrkammer-Müllbehälters (11, 12) mit wenigstens einer, den
Behälterinnenraum auftrennenden quergerichteten und/oder
längsgerichteten Trennwand (13, 13') oder eines
Mono-Müllbehälters (10) ohne Trennwand dient, wobei
insbesondere die Einräumklappe (22) eine verlängerte
Trennwand bzw. Führungswand zur Zuführung der jeweils im
Müllbehälter (9 bis 12) enthaltenen Müllfraktion (A, B) zum
zugehörigen Stauraum (5, 5', 6, 6') im Müllfahrzeug (1)
bildet.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das hintere Heckteil (7) des
Müllfahrzeugs (1) einen kreiszylinderförmigen
Wandungsabschnitt (19) aufweist, dessen Mantelfläche eine
seitliche Begrenzung bei der Schwenkbewegung wenigstens einer
Lade- oder Einräumklappe (22, 23) bildet, wobei der im
Längsquerschnitt kreissegmentförmige Wandungsabschnitt (19)
der Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) vorzugsweise als
Abschlußwand ausgebildet ist, die eine seitliche
Begrenzungswand für einen Durchgangsschacht bzw.
Abwurfschacht (35) bildet und deren obere, querliegende
Abschlußkante (31) im Bereich der Schüttungsöffnung (40)
endet und wobei die Abschlußwand (19) die endseitige
Begrenzung des schwenkbaren freien Endes (29) der
Einräumklappe (22) bildet.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß neben der ersten Einräumklappe (22) mit
einer horizontalen Schwenkachse (24) im Bereich der mittleren
Horizontalebene (58) eine zweite Einräumklappe (23, 23') mit
einer horizontalen Schwenkachse (25, 25') im heckseitigen
Bereich der oberen Dachwandung (3) oder im heckseitigen
Bereich des unteren Fahrzeugbodens (54) des Müllfahrzeugs (1)
vorgesehen ist, wobei die obere Einräumklappe (23) oder die
untere Einräumklappe (23') ebenso wie die erste Einräumklappe
(22) in einer kreisförmigen Schwenkbewegung den oberen
Stauraum (5), den unteren Stauraum (6) oder einen
Gesamtstauraum (59) ohne Trennwand des Müllfahrzeugs (1)
verschließt bzw. begrenzt.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
mit mittlerer Drehachse (24) ausgebildete Einräumklappe (22)
auf ihrer oberen, trogförmigen Ladefläche (28) einen
gekrümmten, insbesondere kreisförmigen Querschnitt aufweist,
der bei entsprechender Positionierung der Einräumklappe (22)
etwa auf einem Umkreis (57) der äußeren Endkante (37) der
oberen Einräumklappe (23) angeordnet ist.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
obere Einräumklappe (23) in einer kreisförmigen
Schwenkbewegung die auf der darunterliegenden Einräumklappe
(22) aufliegende Müllfraktion (A) in den hinter der
Einräumklappe (23) liegenden Stauraum (5, 59) des
Müllfahrzeugs (1) in einem Abräumvorgang einräumt.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die im unteren Bereich eines Stauraumes
(6) angeordnete Einräumklappe (23') die in den Abwurfschacht
(35) eingebrachte Müllfraktion (B) mittels einer
Schwenkbewegung in den hinter der Einräumklappe (23')
liegenden Stauraum (6, 59) des Müllfahrzeugs (1) einräumt.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei nebeneinander angeordnete untere
(22) und/oder obere (23) Einräumklappen vorgesehen sind, die
sich vorzugsweise etwa über die halbe Fahrzeugbreite bzw.
über die Breite der Austrittsöffnung der an die Schüttung
ansetzbaren Müllbehälter erstrecken.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens die im Bereich der mittleren
Trennwand (4) des Müllfahrzeugs (1) angelenkte Einräumklappe
(22) in mehrere, insbesondere zwei oder vier voneinander
unabhängig betätigbare Einräum-Klappensegmente (22)
aufgeteilt ist, wobei die Breite der Klappensegmente etwa der
Breite einer jeweils zu entleerenden Kammer (14, 15) eines
Müllbehälters (9, 12) entspricht.
14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) vertikale
Zwischenwände (45, 50) aufweist, die zwischen den
Einräumklappensegmenten (22) angeordnet sind, wobei die
Klappensegmente zwischen diesen Trennwänden (45, 50) bewegbar
sind.
15. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
obere Einräumklappe (23) Längsschlitze (48, 49) aufweist, in
die die Zwischenwände (45, 50) einführbar sind.
16. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einräumklappensegmente
(22') seitliche Wandungsabschnitte (52, 53) zur Bildung eines
Auffangtrogs aufweisen.
17. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) zwei Stauräume (5,
6) aufweist, die durch zwei oder mehr übereinander
angeordneten Einzelcontainern (60, 61, 62') gebildet sind,
wobei die hinteren Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23)
mit ihren horizontalen Schwenkachsen (24, 25) mit dem
jeweiligen Container (60, 61, 62) fest verbunden oder
anflanschbar sind und eine hintere Abschlußwand bilden.
18. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) einen nicht
unterteilten Stauraum (59) vorzugsweise als Container (62)
umfaßt, der von wenigstens zwei übereinanderliegenden, etwa
gleich großen Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23) mit
Müll beschickbar und verschließbar ist.
19. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) derart aufgebaut
ist, daß die Stauräume (5, 6, 59) bzw. die die Stauräume
bildenden Container (60 bis 62) trennbar vom Heckteil (7)
ausgebildet sind, wobei das abtrennbare, abkuppelbare oder
schwenkbare Heckteil (7) die Einfüll- oder
Schüttungseinrichtung (8) bildet und insbesondere auch die
Ladeeinrichtungen (22, 23) umfaßt.
20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb für die am Stauraumbereich oder am Heckteil (7)
befestigten Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23) am
Heckteil (7) vorgesehen ist.
21. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das am Müllfahrzeug befestigte Heckteil
(7) mittels zwei seitlich an einem Schwenkrahmen bzw.
Fahrzeugboden (2) angeordneten Viergelenk-Ketten (65) derart
nach hinten wegschwenkbar oder umklappbar ist, daß das
Müllfahrzeug (1) und das hieran angelenkte und umgeklappte
Heckteil (7) unter den am Fahrzeug aufgebockten Container
hindurchfahren kann.
22. System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigung des Heckteils (7) am Fahrzeugzwischenrahmen bzw.
am Fahrzeugboden über eine Viergelenk-Kette mit
Doppelschwingenanordnung (65) erfolgt, die aus jeweils zwei
seitlich am Müllfahrzeug (1) angeordneten, gekröpften
Schwinghebel (66, 67) besteht, wobei die Schwinghebel (66,
67) nach Art einer Parallelogrammführung bewegbar sind.
23. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Müllbehälter (9) wenigstens eine zur
vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene Quer- und wenigstens eine
hierzu fluchtende oder parallel ausgerichtete Längstrennwand
aufweist, und daß entsprechend der Anzahl der Kammern (a, b,
c, d) im Müllbehälter (9) entsprechende Stauräume (5, 5', 6,
6') mit Trennwänden (4, 4',45') im Müllfahrzeug (1) und/oder
zugehörige Einräum- und Ladeeinrichtungen (22, 23) vorgesehen
sind.
24. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Lade- und Einräumklappe
(22, 23) an einem Zwischen- oder Wechselrahmen (85, 85')
befestigt ist, der wahlweise an den Stauräumen (5, 6) oder am
schwenkbaren und/oder abnehmbaren Heckteil (7) anflanschbar
und arretierbar ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
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