[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE19518434C2 - Müllsammel- und Transportsystem - Google Patents

Müllsammel- und Transportsystem

Info

Publication number
DE19518434C2
DE19518434C2 DE19518434A DE19518434A DE19518434C2 DE 19518434 C2 DE19518434 C2 DE 19518434C2 DE 19518434 A DE19518434 A DE 19518434A DE 19518434 A DE19518434 A DE 19518434A DE 19518434 C2 DE19518434 C2 DE 19518434C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flap
container
loading
partition
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19518434A
Other languages
English (en)
Other versions
DE19518434A1 (de
Inventor
Rolf Dipl Ing Schiller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MULTIREC PATENTVERWERTUNGS und
Original Assignee
MULTIREC PATENTVERWERTUNGS und
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MULTIREC PATENTVERWERTUNGS und filed Critical MULTIREC PATENTVERWERTUNGS und
Priority to DE19518434A priority Critical patent/DE19518434C2/de
Publication of DE19518434A1 publication Critical patent/DE19518434A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19518434C2 publication Critical patent/DE19518434C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F3/00Vehicles particularly adapted for collecting refuse
    • B65F3/001Vehicles particularly adapted for collecting refuse for segregated refuse collecting, e.g. vehicles with several compartments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F3/00Vehicles particularly adapted for collecting refuse
    • B65F2003/006Constructional features relating to the tank of the refuse vehicle
    • B65F2003/008Constructional features relating to the tank of the refuse vehicle interchangeable

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse-Collection Vehicles (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Müllsammel- und Transportsystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A-25 58 433 oder auch der EP-A-0 220 483 ist ein Müllsammel- und Transportsystem bekanntgeworden, bei welchem sowohl der Sammelbehälter bzw. der Müllbehälter als auch das Müllfahrzeug selbst mittels wenigstens einer Trennwand in mehrere Kammern aufgeteilt ist, die unterschiedliche Müllfraktionen aufnehmen. Dabei wird der Müllbehälter bei seiner Entleerung mittels einer Einfüll- oder Schüttungseinrichtung am Müllfahrzeug derart entleert, daß die jeweiligen Kammern im Müllbehälter und im Müllfahrzeug einander zugeordnet bleiben, d. h. die einzelnen Müllfraktionen bleiben auch im Müllfahrzeug getrennt voneinander. Dieses System ist als sogenanntes Mehrkammer-Müllsystem in zahlreichen Literaturveröffentlichungen bekanntgeworden (z. B. VDI-Nachrichten Nr. 45 vom 12.11.1976, Seite 16).
Die Auftrennung der Stauräume im Müllfahrzeug geschieht entweder durch vertikale Längstrennwände mit nebeneinander angeordneten Stauräumen oder mittels z. B. einer horizontalen Längstrennwand mit übereinander angeordneten Stauräumen für die einzelnen Müllfraktionen. Dabei sind die Trennwände jeweils in Längsrichtung des Müllfahrzeugs angeordnet. Die Trennwand im Müllfahrzeug wird stets bis in den Schüttungsbereich des Fahrzeugs fortgesetzt und fluchtet im allgemeinen mit der Trennwand des angesetzten Mehrkammer-Müllbehälters.
Aus der EP-A-0 257 442 ist demzufolge ein Mehrkammer-Müllsystem bekanntgeworden, welches eine senkrechte Trennwand im Fahrzeug mit einer hierzu fluchtenden Schüttungsöffnung und eine Trennwand für einen entsprechend anzusetzenden Müllbehälter mit angepaßter Trennwand im Müllbehälter aufweist. Um eine Kippbewegung durchzuführen, die größer als 180° im Schwenkwinkel beträgt, ist eine Scheidewand vorgesehen, die eine Verlängerung der Trennwand des Müllbehälters bildet, um die Müllfraktionen bis zum Einfüllen in das Müllfahrzeug getrennt zu halten.
Aus der EP-A-0 314 238 ist alternativ hierzu ein weiteres Mehrkammer-Müllsystem, bestehend aus Fahrzeug und Mehrkammer-Müllbehälter bekanntgeworden, bei welchem das Fahrzeug eine horizontale Trennwand aufweist. Bei diesem Fahrzeug ist die hintere Beladungswand derart ausgebildet, daß sich eine obere und eine untere, sich über die gesamte Fahrzeugbreite erstreckende Einfüllöffnung ergibt. Dabei ist der obere Fahrzeugstauraum mit der oberen Einfüllöffnung und der untere Fahrzeugstauraum mit der unteren Einfüllöffnung verbunden. Da die Trennebene für die obere und die untere Einfüllöffnung nicht mit der horizontalen Fahrzeugtrennwand fluchtet, ist eine starre Hilfstrennwand oder Gleitplatte vorgesehen, die eine Art abgewinkelte Verlängerung der Fahrzeugtrennwand bildet. Diese Hilfstrennwand oder Gleitplatte bildet dann auch die Trennebene für die unterschiedlichen Müllfraktionen, d. h. die Trennwand des Müllbehälters fluchtet beim Einfüllvorgang mit der Gleitplatte, um den oberen und den unteren Stauraum des Müllfahrzeugs mit der oberen und der unteren Kammer des Müllbehälters jeweils direkt zu verbinden. Dieses Müllsammelsystem erlaubt es auch, neben der gezielten Entleerung von Mehrkammer-Müllbehältern auch sogenannte Mono-Müllbehälter mit nur einer bestimmten Müllfraktion zu entleeren. Hierfür wird der Mono-Müllbehälter mit seiner Behälteröffnung der jeweiligen Schüttungsöffnung am Fahrzeug zugeordnet, so daß beispielsweise nur die obere Einfüllöffnung oder nur die untere Einfüllöffnung jeweils mit Müll beladen wird.
Aus der bekannten EP-B1-0 535 072 ist weiterhin ein Mehrkammer-Müllsammel- und Transportsystem bekanntgeworden, bei welchem die Schüttungsöffnung am Fahrzeug weitestgehend unabhängig von der Anordnung der Trennwand im Fahrzeug angeordnet ist. Hierzu findet eine Entkopplung der Anordnung der Schüttungsöffnung am Müllfahrzeug von der Anordnung der Trennwand zur Bildung der Stauräume im Fahrzeug statt. Um die entsprechende Müllfraktion aus den Müllbehältern in den entsprechenden Stauraum des Müllfahrzeugs zu führen, weist dieses bekannte System Zwischenaufnahmen bzw. Zuführeinrichtungen auf, die die jeweiligen Schüttungsöffnungen mit den jeweiligen Stauräumen im Müllfahrzeug verbinden. Hierdurch können die Schüttungsöffnungen optimal am Fahrzeug plaziert werden, ohne daß eine zwingende geometrische Zuordnung zu den Stauräumen im Fahrzeug besteht. Beispielsweise weist das bekannte System auch eine horizontale Längstrennwand im Müllfahrzeug auf, wobei z. B. eine Schüttungsöffnung über einen Kanal oder Verbindungsschacht mit dem unteren Stauraum des Müllfahrzeugs verbunden ist. Zur Aufnahme einer weiteren Fraktion ist eine, um eine horizontale Drehachse verschwenkbare Ladewanne vorgesehen, auf die die weitere Müllfraktion über eine entsprechende Schüttungsöffnung aufgekippt wird und welche - nach Durchführung einer nach oben gerichteten Schwenkbewegung - die Müllfraktion in den oberen Stauraum befördert. Die Ladewanne dient demnach bei diesem bekannten System zur Aufnahme einer Müllfraktion und dem anschließenden Transport in den oberen Stauraum. Dabei hat die Ladewanne stets die Aufgabe, den unteren Stauraum während des Entleerungsvorgangs des Müllbehälters abzuschotten, und die aufgefangene Müllfraktion vorübergehend zum Weitertransport aufzunehmen.
Die bekannten Einrichtungen haben den Nachteil, daß sie weitestgehend auf ein Bausystem beschränkt sind. Zwar kann gemäß der EP 0 314 238 sowohl ein Mehrkammer-Müllbehälter als auch ein Mono-Müllbehälter entleert werden. Hierbei ist es jedoch erforderlich, daß bei Entleerung des Mehrkammer-Müllbehälters eine strenge Zuordnung der Trennwände sowohl im Müllfahrzeug als auch im Müllbehälter über die Kopplung der Schüttungsöffnung beibehalten werden muß.
Eine Anordnung eines Mono-Müllfahrzeugs mit einer unten am Heckteil angebrachten Ladewanne und einer oben am Heckteil befestigten Ausräumschaufel ist aus der DE-AS 10 23 395 bekannt geworden. Bei dieser Anordnung dient die untere Ladewanne mit angesetztem Wandungsteil ausschließlich der Zwischenaufnahme des Mülls, der von der separaten Ausräumschaufel weitertransportiert wird.
Aus der DE 35 37 546 A1 ist weiterhin ein Mehrkammer- Abfallsammelfahrzeug bekannt geworden, welches mehrere, übereinanderliegende Stauräume aufweist. Im vorderen Bereich eines Zwischenbodens ist unter einer, durch einen Deckel verschlossenen Dachlucke eine Füllucke für einen darunterliegenden Stauraum vorgesehen. Diese bekannte Einrichtung hat den Nachteil, daß keine gleichzeitige Entleerung mehrerer Sorten von Müll in verschiedenen Ebenen möglich ist. In die auf dem Dach des Fahrzeugs vorgesehene Einfüllöffnung kann jeweils nur eine Müllsorte für einen bestimmten Stauraum im Müllfahrzeug eingegeben werden.
Der Erfindung liegt demzufolge die Aufgabe zugrunde, den Kerngedanken der EP-B1 0 535 072 weiterzuentwickeln und ein Müllsammel- und Transportsystem zu schaffen, welches universell einsetzbar ist und bei welchem die Beladung eines Einkammer- oder Mehrkammer-Müllfahrzeugs sowohl mit nicht unterteilten Mono-Müllbehältern als auch mittels unterteilten Mehrkammer-Müllbehältern möglich ist. Bei einer Verwendung eines Mehrkammer-Müllfahrzeugs in Verbindung mit einem Mehrkammer-Müllbehälter soll eine weitestgehende Entkopplung der jeweiligen vorhandenen Trennwände von Müllfahrzeug und Müllbehälter möglich sein. Dabei soll eine möglichst einfache technische Einrichtung zur Zuführung des Mülls aus den Müllbehältern zu dem Stauraum im Müllfahrzeug vorgesehen sein, wobei verschiedene Müllbehälter verwendbar sind. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, die Flexibilität des Systems durch getrennte Baugruppen am Fahrzeug zu erzielen.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteile der Erfindung:
Das erfindungsgemäße Müllsammel- und Transportsystem hat zunächst gleichermaßen wie die EP 0 535 072 den Vorteil, daß eine grundsätzliche Entkopplung der Anordnung der Schüttungsöffnung am Müllfahrzeug von der Anordnung der Trennwand zur Bildung von Stauräumen im Müllfahrzeug geschaffen wird. Hierfür verwendet die vorliegende Erfindung ebenfalls das Prinzip einer um eine horizontale Schwenkachse schwenkbaren Einräumklappe. Kerngedanke der vorliegenden Erfindung ist es unter anderem, die an sich bekannte Ladewanne nicht nur als Einräumklappe an sich zu verwenden, sondern als variable Lade- und Einräumklappe, die gleichzeitig einen hinteren Abschluß des Fahrzeugstauraumes bildet. Hierdurch können verschiedene oder auch nur ein Stauraum im Müllfahrzeug beladen und unabhängig von der übrigen Einfüll- und Schüttungseinrichtung am Fahrzeugheckteil gehandhabt werden. Insbesondere ist auch eine abgeschlossene Containerbauweise möglich, wobei die Einräumklappe sowohl am einzelnen Container oder aber auch an der fahrzeuggebundenen Schüttungseinrichtung bzw. am Heckteil angebracht sein kann.
Die Einräumklappe dient jedoch vorzugsweise auch als verlängerte Trennwand der Fahrzeugtrennwand selbst, um hierdurch eine individuelle Anpassung an den Müllbehälter zu erhalten. Die Einräumklappe stellt in diesem Fall eine Art variable Trennwand einer Schüttungseinrichtung selbst dar, so daß je nach angesetztem Müllbehälter die Einräumklappe entsprechend auf eine Trennwand bzw. Wand des Müllbehälters ausgerichtet werden kann. Dabei sind sowohl Mehrkammer-Müllbehälter als auch Mono-Behälter entleerbar, da die Einräumklappe sich den jeweiligen Wandungsabschnitten anpassen kann.
Darüber hinaus dient die Einräumklappe als Verdichtungsklappe zum Einräumen der jeweiligen Stauräume. In entsprechender Positionierung wird die Einräumklappe als hinterer Abschluß der Heckwand verwendet, so daß z. B. das Heckteil wegklappbar ist, ohne daß der Stauraum im Müllfahrzeug geöffnet wird. Die Einräumklappe ist demnach Teil des hinteren Heckabschlusses des Fahrzeugstauraumes.
Gegenüber dem genannten Stand der Technik wird der untere Stauraum demzufolge nicht durch einen Abwurfschacht sowie einer Aussparung der Einräumklappe selbst erreicht, sondern allein die entsprechende Positionierung der Einräumklappe kann eine Auftrennung der Stauräume bewirken, wobei in Verbindung mit der Schüttungseinrichtung entsprechende Zuführschächte gebildet werden. Die zusätzliche Funktion des Einräumens des Mülls sowie einer gegenseitigen Beeinflussung jeweils zweier übereinander geordneten Einräumklappen verbessert die Funktion des erfindungsgemäßen Systems. Ein besonderer Vorteil ergibt sich durch eine mögliche Containerbauweise des Systems, d. h. auch die Anordnung von mehreren Containern übereinander ist möglich.
In Weiterbildung der Erfindung ist es insbesondere vorgesehen, daß bei einem Müllfahrzeug mit horizontaler Längstrennwand problemlos auch Mehrkammer-Müllbehälter mit querstehenden und/oder mit längs angeordneten Trennwänden im Müllbehälter entleert werden können. Dies geschieht durch eine Segmentierung der Einräumklappen in einer Breite, die den jeweils zu entleerenden Kammern des Müllbehälters weitgehend angepaßt ist, sowie - soweit erforderlich - mit entsprechenden vertikalen Zwischenwandungsabschnitten zur seitlichen Begrenzung der nebeneinanderliegenden Einfüllöffnungen.
Es ist demzufolge auch möglich, ein kreuzförmig, d. h. vierfach unterteiltes Müllgefäß zu handhaben. Durch entsprechende Positionierung mittels vertikalen Wandungsabschnitten und gleichzeitig entsprechende waagrechte Positionierung der an die Breite der Müllbehälter-Öffnung angepaßte Einräumklappen kann eine gezielte Entleerung jeder dieser Kammern erfolgen.
Bei einem ungeteilten Stauraum, d. h. einem Mono-Müllfahrzeug kann beispielsweise eine wechselseitige Befestigung der etwa mittigen Einräumklappe oder einer weiteren, z. B. oberen Einräumklappe am Container selbst und/oder am Ladeheck dazu dienen, daß auch ein ungeteilter Stauraum problemlos entleert werden kann. Hierdurch läßt sich das Fahrzeug sowohl als Mehrkammer als auch als Mono-Müllfahrzeug verwenden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und unter Angabe weiterer Vorteile in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des Heckteils im Längsschnitt durch das Fahrzeug mit einem angesetzten Müllbehälter mit querstehender Trennwand,
Fig. 1a eine perspektivische Darstellung wie in Fig. 1, jedoch mit einem Müllbehälter mit kreuzförmig, vierfach unterteiltem Aufnahmeraum und entsprechend angepaßten Müllfahrzeug,
Fig. 2 eine Darstellung nach Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3a-3d der Arbeitsablauf beim Entleeren eines Müllbehälters mit querliegender Trennwand in ein Müllfahrzeug nach Fig. 1 bzw. Fig. 2,
Fig. 4a-4d den Bewegungsablauf zur Entleerung eines Mono-Müllbehälters in ein Fahrzeug gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch ein Müllfahrzeug zur Entleerung von Mehrkammer-Müllbehältern mit Längstrennwand,
Fig. 6a-6d den Bewegungsablauf zur Entleerung des Mehrkammer-Müllbehälters mit Längstrennwand,
Fig. 7a, 7b eine Heckansicht bzw. eine Heckdraufsicht auf die Darstellung nach Fig. 5,
Fig. 8 eine alternative Ausführung einer Einräumklappe mit angesetzten Seitenwandungen,
Fig. 9a, 9b eine alternative Ausführungsform für eine Anordnung der Einräumklappen am Müllfahrzeug,
Fig. 10a-10e eine schematische Darstellung verschiedener Müllfahrzeugbauarten mit zugehörigem Heckteil,
Fig. 11a-11c den mechanischen Aufbau eines umklappbaren Heckteils und
Fig. 12a-12d eine wechselseitige Befestigung der Einräumklappe am Container bzw. am Laderaum.
Beschreibung der Erfindung:
Gemäß der perspektivischen Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels in Fig. 1 bzw. der zugehörigen Seitenansicht in Fig. 2 weist das Müllfahrzeug 1 einen unteren Fahrzeugboden 2, ein oberes Fahrzeugdach 3 sowie eine in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende horizontale Trennwand 4 auf, um das Müllfahrzeug in einen oberen Stauraum 5 zur Aufnahme einer Müllfraktion A und einen unteren Stauraum 6 zur Aufnahme einer Müllfraktion B aufzutrennen. Die Stauräume 5, 6 können auch durch zwei oder mehrere übereinander gestellte Container 60, 61, 62 gebildet sein, wie dies Fig. 10b bzw. Fig. 10e zeigt.
Das Heckteil 7 bzw. das Ladeheck des Müllfahrzeugs ist mit einer Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 ausgestattet, die zur getrennten Zuführung verschiedener Abfallstoffe aus einem Müllbehälter 9 in den zugehörigen Stauraum 5, 6 des Fahrzeugs 1 dient. Der Müllbehälter 9 kann aus einem nicht unterteilten "Mono-"Müllbehälter 10 (siehe Fig. 4a bis 4d) bestehen. Er kann auch als sogenannter Mehrkammer-Müllbehälter 11, 12 aufgebaut sein, bei welchem eine, ggf. versetzbare Trennwand 13 den Müllbehälter in z. B. zwei oder mehr Kammern 14, 15 zur Aufnahme der jeweiligen Müllfraktion A, B unterteilt ist.
Der Mehrkammer-Müllbehälter 11 weist beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3 eine querliegende Trennwand 13 auf, die beim am Müllfahrzeug angesetzten Müllbehälter quer zum Heckteil 7 ausgerichtet ist. Sie ist auch parallel zur Drehachse 16 der Laufräder 17 oder parallel zur Drehachse 43 des Deckels 44 des Müllbehälters 11 ausgerichtet. Demgegenüber weist der Mehrkammer-Müllbehälter 12 gemäß Darstellung im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 bis 7 eine längsausgerichtete Trennwand 13' auf, die beim am Müllfahrzeug angesetzten Müllbehälter in einer Vertikalebene, d. h. senkrecht zum Heckteil 7 ausgerichtet ist. Diese unterschiedlich ausgerichteten Trennwände sind in der eingangs gewürdigten Literatur genauestens erläutert.
Fig. 1a zeigt darüberhinaus einen kreuzförmig unterteilten Müllbehälter mit vier einzelnen Kammern, wie er nachfolgend noch näher beschrieben wird.
Gemäß der Darstellung in Fig. 1 und Fig. 2 weist der hintere Bereich des Müllfahrzeugs weiterhin einen Heckteil 7 auf, dessen unterer Wandungsabschnitt 18 eine in das Fahrzeuginnere weisende, in Seitenansicht kreissegmentförmige bzw. zylinderartige Innen- oder Abschlußwand 19 aufweist. Diese zylindrische Abschlußwand 19 stellt die innere Begrenzung der an das Müllfahrzeug angeflanschten Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 dar. Der obere Bereich des Wandungsabschnitts 18 ist als Auflagefläche 20 für den Müllbehälter 9 ausgebildet, mit einem Winkel (11 UÂ (8U 50° gegenüber einer Vertikalebene 21, die parallel zum Heckteil 7 des Müllfahrzeugs ausgerichtet ist. Dabei entspricht der Neigungswinkel (11 UÂ (8U etwa dem Neigungswinkel β der Neigung der Trennwand 13 in Fig. 2 gegenüber einer entsprechenden Vertikalebene 21'.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, weist das Müllfahrzeug 1 weiterhin zwei Lade- oder Einräumklappen 22, 23 auf, die auch als Ladewannen oder Ladeklappen bezeichnet werden können. Dabei ist eine erste schwenkbare Einräumklappe 22 mit einer horizontalen Schwenkachse 24 im Bereich des hinteren Abschlusses 26 der horizontalen Trennwand 4 angeordnet. Ebenso ist die obere Einräumklappe 23 mit ihrer horizontalen Schwenkachse 25 im Bereich des hinteren Abschlusses 27 des oberen Fahrzeugdaches 3 positioniert.
Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 sind am Müllfahrzeug 1 jeweils zwei derartige Einräumklappe 22, 23 nebeneinander angeordnet, so daß die Darstellung nach den Fig. 1 und 2 einen Mittellängsschnitt durch das Fahrzeug darstellt. Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 sind demzufolge jedem Müllbehälter 9 jeweils zwei nebeneinanderliegende Einräumklappen 22, 23 zugeordnet. Werden beispielsweise zwei Müllbehälter 9 mit querliegender Trennwand nebeneinanderliegend an der Schüttungseinrichtung 8 angesetzt, so sind entsprechend zwei nebeneinanderliegende Einräumklappen 22, 23 erforderlich.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte untere Einräumklappe 22 weist eine im Querschnitt bogenförmige oder ebene obere Ladefläche 28 auf, deren freies Ende bzw. deren Endkante 29 auf einer gedachten Kreiszylinderfläche 30 um die Schwenkachse 24 verläuft. Dabei verläuft die durch einen Kreis aufgespannte Zylinderfläche 30 parallel und dicht danebenliegend zur im Querschnitt kreissegmentförmigen Abschlußwand 19. Die kreissegmentförmige Abschlußwand 19 bildet deshalb einen Radius r1 um die Drehachse 24, wobei der Radius r1 gleich oder etwas größer ist als der Radius r2 der Kreiszylinderfläche 30.
Die gedachte bzw. aufgespannte Kreiszylinderfläche 30 ist über die obere Abschlußkante 31 der Abschlußwand 19 hinaus verlängert, so daß sich die Einräumklappe 22 mit ihrer Endkante 29 zumindest bis in den mittleren Bereich des Müllbehälters 9, 11 erstrecken kann. Dabei ist der Mehrkammer-Müllbehälter 11 derart an der Schüttungseinrichtung 8 schräg angesetzt, daß die Trennwand 13 des Müllbehälters 11 mit ihrer stirnseitigen Abschlußkante 32 etwa mit der Endkante 29 der Einräumklappe 22 fluchtet. Die Projektionslänge "a" der Ladefläche 28 der Einräumklappe 22 von der Schwenkachse 24 bis zur Endkante 29 bzw. der Radius r2 ist deshalb derart bemessen, daß sie die Abschlußkante 32 der Trennwand 13 des Mehrkammer-Müllbehälters 11 etwa erreichen kann. Dies wird insbesondere durch die Kippbewegung des Müllbehälters 11 um den Winkel β an der Schüttungseinrichtung 8 erreicht.
Aufgrund der fluchtenden Anordnung der Einräumklappe 22 mit der Trennwand 13 sowohl in ihrer Längsanordnung als auch in ihrer Breite b, gelangt der Inhalt z. B. der Müllfraktion A aus der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten oberen Kammer 14 des Mehrkammer-Müllbehälters 11 auf die Ladefläche 28 und kann von dort dem oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1, der zur Aufnahme der Müllfraktion A bestimmt ist, zugeführt werden. Die Einräumklappe 22 stellt demnach eine verlängerte Trennwand der horizontalen Trennwand 4 im Müllfahrzeug dar, deren Endkante 29 auf die Abschlußkante 32 der Trennwand 13 des Mehrkammer-Müllbehälters 11 ansetzbar ist. Gleichermaßen gelangt z. B. die weitere Müllfraktion B aus der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten unteren Kammer 15 des Mehrkammer-Müllbehälters 11 über die im Querschnitt kreisförmige Abschlußwand 19 als Rutschfläche oder Abwurfschacht 35 zum unteren Stauraum 6 des Müllbehälters 1, da die obere Abschlußkante 31 der Abschlußwand 19 mit der stirnseitigen, vorderen Seitenkante 33 des angesetzten Müllbehälters 11 fluchtet.
Die Einräumklappe 22 bildet deshalb in ihrem oberen Bereich einen Durchgangsschacht 34 für die im Müllbehälter 11 obere Müllfraktion A und einen unteren Durchgangs- oder Abwurfschacht 35 für die im Müllbehälter 11 angeordnete untere Müllfraktion B.
Gemäß der Darstellung nach den Fig. 1 und 2 ist weiterhin die obere Einräumklappe 23 vorgesehen, die einen nach unten gerichteten, im Querschnitt kreisbogenförmigen Wandungsabschnitt 36 aufweist. Die äußere Endkante 37 der oberen Einräumklappe 23 ist in einem Abstand c von der Schwenkachse 25 angeordnet was dem Schwenkradius r3 auf dem Kreisbogen 57 entspricht. Dieser Abstand c entspricht etwa der inneren Höhe h1 des oberen Stauraums 5. Gleichermaßen entspricht der Abstand a zwischen den Punkten 24, 29 der Einräumklappe 22 etwa der Höhe h2 des unteren Stauraums 6. Dies geht aus den gestrichelt eingezeichneten Einräumklappe 22', 23' in Fig. 2 hervor. Hierdurch bilden die senkrecht gestellten Einräumklappe 22', 23' einen hinteren Abschluß des Müllfahrzeugs 1 zum Verschließen der Stauraumkammer 5, 6.
Sowohl die Einräumklappe 22 als auch die Einräumklappe 23 ist in ihrem jeweils dem kreisförmigen Wandungsabschnitt 28, 36 gegenüberliegenden Wandungsabschnitten 38, 39 im Querschnitt V-förmig ausgebildet, um eine hohe Tragkraft bzw. Flächenanpreßkraft auf die jeweiligen Flächen der Einräumklappe 22, 23 zu erzielen. Dies wird insbesondere zur Verdichtung des in die Stauräume 5, 6 eingebrachten Mülls durch die entsprechenden Flächen der Einräumklappen 22, 23 benötigt, d. h. diese Einräumklappen dienen gleichzeitig als Verdichtungsklappen dieser Stauräume 5, 6.
In Fig. 2 ist die Einräumklappen 22 fluchtend mit der Trennwand 13 des Müllbehälters 11 eingezeichnet. In einer weiteren gestrichelten Stellung ist die Einräumklappen 22'' mit ihrer Endkante 29 fluchtend mit der stirnseitigen, horizontalen vorderen Seitenkante 33 des Müllbehälters 11 dargestellt, so daß auch die in der Kammer 15 enthaltene andere Müllfraktion nur in den oberen Stauraum 5 entleert würde. Die Einräumklappe 22'' schließt demzufolge den unteren Durchgangsschacht 35 ab. Dies könnte dann erforderlich sein, wenn der gesamte Inhalt des oberen Müllbehälters 9, 11 in den oberen Stauraum 5 eingebracht werden soll. Insbesondere gilt dies auch für die Entleerung eines nachfolgend noch zu beschreibenden Mono-Müllbehälters.
Der Entleerungsablauf eines Mehrkammer-Müllbehälters 11 mit einer quer ausgerichteten Trennwand 13 ist nochmals in den Fig. 3a bis 3d näher dargestellt. Dabei entspricht die Fig. 3a der Darstellung der Anordnung nach den Fig. 1 und 2. Hier ist die Einräumklappe 22 fluchtend mit der Trennwand 13 ausgerichtet, so daß die obere Müllfraktion A von der oberen Kammer 14 des Müllbehälters 11 über die Ladefläche 28 zum oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1 gelangt. Gleichermaßen gelangt die Müllfraktion B gemäß Darstellung in Fig. 3a von der unteren Kammer 15 des Müllbehälters 11 durch den unteren Durchgangs- oder Abwurfschacht 35 in den unteren Stauraum 6 des Müllfahrzeugs 1. Sind die beiden Kammern 14, 15 entleert, so wird der Mehrkammer-Müllbehälter 11 von der oberen Schüttungs-Einfüllöffnung 40 abgenommen. Sodann wird zunächst die untere Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn soweit nach unten geschwenkt, bis die freie Endkante 29 und damit die Zylinderfläche 28 etwa mit dem Kreisbogen 57 der äußeren Endkante 37 der oberen Einräumklappe 23 fluchtet. Dies entspricht etwa der Stellung der gestrichelt eingezeichneten Einräumklappe 22'' in Fig. 2. Sodann kann die obere Einräumklappe 23 ebenfalls im Uhrzeigersinn gedreht werden, so daß deren äußere Endkante 37 etwa im Bereich der Auflagefläche 20 vorbeistreicht, wie dies in Fig. 36 gezeigt ist. Ab dieser Stellung wird dann durch weitere Drehung der oberen Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn die Müllfraktion A von der im Querschnitt kreisförmigen Ladefläche 28 der Einräumklappe 22 abgeräumt, wie dies in Fig. 3c in der unteren Endposition der Einräumklappe 23 dargestellt ist. Die kreisbogenförmige Ausbildung der Ladefläche 28 der unteren Einräumklappe 22 hat demnach den Vorteil, daß die äußere Endkante 37 der oberen Einräumklappe 23 auf ihr abgleiten kann.
Die untere Einräumklappe 22 kann jedoch auch mit einer ebenen Oberfläche 28 ausgebildet sein. Durch eine angepaßte Bewegungskinematik zwischen oberer 23 und unterer Einräumklappe 22 kann diese ebene Ladefläche 28 ebenso abgeräumt werden.
Die Darstellung nach Fig. 3d zeigt die nachfolgende Verschwenkbewegung der unteren Einräumklappe 22, um durch eine Drehung im Uhrzeigersinn die untere Müllfraktion B in den unteren Laderaum 6 einzuräumen. Die beiden Einräumklappen 22, 23 wirken demnach in ihrer geometrischen Anordnung zur Einräumung der oberen Müllfraktion A in den oberen Stauraum 5 zusammen. Weiterhin räumt die untere Einräumklappe 22 entlang der im Querschnitt kreisförmigen Abschlußwand 19 die untere Müllfraktion B in den unteren Stauraum 6. Beide Einräumklappen 22, 23 können den jeweils in die Stauräume 5, 6 eingeführten Müll verdichten. Fig. 3d zeigt den durch die Einräumklappen 22, 23 verschlossenen Zustand der Stauräume 5, 6.
Der Entleerungsvorgang nach den Fig. 3a bis 3d kann jeweils mit zwei nebeneinander angeordneten Mehrkammer-Müllbehälter erfolgen. Dabei ist jedem Müllbehälter 11 eine Klappenanordnung 22, 23 zugeordnet. Dies entspricht der Darstellung nach Fig. 1, mit einem in der vertikalen Längsmittelebene aufgetrennten Fahrzeugaufbau. Eine derartige Anordnung ist zweimal nebeneinander vorgesehen und für größere Behälter zusammenschaltbar.
Die Darstellung nach den Fig. 4a bis 4d zeigt das gleiche Mehrkammer-Müllfahrzeug wie zuvor beschrieben, welches jedoch zur Entleerung eines sogenannten Mono-Müllbehälters, d. h. eines Müllbehälters ohne Zwischentrennwand zur Aufnahme nur einer bestimmten Müllfraktion dient. Beispielsweise ist der Mono-Müllbehälter 10 in den Fig. 4a, 4b nur zur Aufnahme der Müllfraktion A bestimmt, während der Mono-Müllbehälter 10 in den Fig. 4c, 4d zur Aufnahme einer Mono-Fraktion B bestimmt ist. Demzufolge wird nach dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4a, 4b die untere Einräumklappe 22 so positioniert, daß sie an bzw. unterhalb der Abschlußkante 31 der inneren, im Querschnitt kreisbogenförmigen Abschlußwand 19 zu liegen kommt. Dies entspricht der gestrichelt dargestellten Position 22'' in Fig. 2. Hierdurch kann der gesamte Inhalt der Fraktion A aus dem Mono-Müllbehälter 10 auf die Ladefläche 28 der Einräumklappe 22 auftreffen. Die Einräumklappe 22 sperrt demnach den nach unten gerichteten Durchgangsschacht 35 zum unteren Stauraum 6 ab.
Gemäß Darstellung nach Fig. 4b wird in einem zweiten Arbeitsgang die Einräumklappe 22 wiederum durch eine Schwenkbewegung der oberen Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn entleert (Pfeil 41), so daß die Müllfraktion A in den oberen Stauraum 5 transportiert wird. Wiederum wird die untere Einräumklappe 22 derart positioniert, daß das freie Ende 37 der oberen Einräumklappe 23 entlang der Ladefläche 28 entlangstreichen kann. Die Ladefläche 28 liegt in der Abräumposition deshalb etwa auf einem Umkreis 57 der äußeren Endkante 37 mit dem Kreisradius r3.
Der Mono-Müllbehälter 10 in den Fig. 4c, 4d ist demgegenüber zur Aufnahme der anderen Müllfraktion B bestimmt. Um die Fraktion B in den unteren Fahrzeug-Stauraum 6 zu befördern, ist die Einräumklappe 22 gemäß Darstellung nach Fig. 4c soweit nach oben verschwenkt angeordnet, daß die Fraktion B ungehindert in den Abwurfschacht 35 hindurchfallen kann. Gemäß Darstellung nach Fig. 4d wird dann der Abwurf- bzw. Durchgangsschacht 35 durch eine Schwenkbewegung der Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn (Pfeil 42) entleert, so daß die Fraktion B in den unteren Stauraum 6 für diese Fraktion eingebracht wird (siehe Fig. 4d).
Die Anordnung nach den Fig. 4a bis 4d kann ebenfalls zweifach, d. h. nebeneinanderliegend am Müllfahrzeug verwendet werden. Dies entspricht einem Müllbehälter gemäß den Darstellungen nach den Fig. 1 und 2, jedoch ohne Trennwand im Müllbehälter. In dem Fall sind wiederum jeweils zwei nebeneinanderliegende Einräumklappen 22 und 23 erforderlich, die im allgemeinen unabhängig voneinander betätigbar sind. Dies gilt insbesondere für die untere Einräumklappe 22 zur Abschottung des unteren Durchgangsschachts 35. Zur individuelle Abräumung der Ladefläche 28 der jeweiligen Einräumklappe 22 kann es auch zweckmäßig sein, jeweils unabhängig voneinander betätigbare obere Einräumklappe 23 vorzusehen. Dies kann jedoch bei entsprechender Anordnung und Positionierung der unteren Einräumklappe 22 auch mit einer einstückigen, sich über die gesamte Fahrzeugbreite erstreckende obere Einräumklappe 23 erfolgen.
Das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den Fig. 5 bis 7 zeigt ein Müllfahrzeug 1, welches zur Entleerung von Mehrkammer-Müllbehältern 9, 12 dient, die jedoch mit einer senkrecht zum Müllfahrzeug angeordneten Längstrennwand 13' ausgestattet sind, wie dies die zusätzliche Schnittdarstellung in Fig. 6d zeigt. Hier ist demzufolge die Trennwand 13' senkrecht zur Drehachse 16 der Laufräder 17 angeordnet, um die beiden nebeneinanderliegenden Kammern 14, 15 zu bilden. Die Drehachse 16 liegt parallel zur Drehachse 43 des Müllbehälterdeckels 44.
Die Darstellung der Fig. 5 bzw. der Fig. 6a zeigt demzufolge einen Mehrkammer-Müllbehälter 12 entsprechend der Schnittlinie Positionierung exakt als Verlängerung der Trennwand 13' angeordnet ist.
Gemäß der Schnittdarstellung I-I in Fig. 5 ist in der Fig. 7a eine Heckansicht auf die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 dargestellt. Die Fig. 76 zeigt eine Schnittdarstellung IV-IV in Fig. 7a, d. h. eine Draufsicht auf die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8.
Gemäß der Darstellung nach den Fig. 7a, 7b als Heckansicht auf das Müllfahrzeug ist dieses zur Aufnahme von zwei nebeneinander angeordneten Mehrkammer-Müllbehältern 12 ausgebildet (siehe Fig. 7b). Jeder Müllbehälter enthält eine mittige Trennwand 13', die parallel zur vertikalen Längsmittelebene 46 des Müllfahrzeugs 1 ausgerichtet sind. Jeder Müllbehälter 12 enthält eine in der Fig. 7b dargestellte rechte Kammer 14 für eine Müllfraktion A und eine linke Kammer 15 für eine Müllfraktion B. Jede Trennwand 13' des Mehrkammer-Müllbehälters 12 wird im Bereich der Schüttungseinrichtung 8 verlängert durch die Trennwand 45, die sich mit ihrem oberen Ende 47 bis nahezu zum Fahrzeugdach 3 des Müllfahrzeugs 1 erstreckt. Sie muß auf jeden Fall soweit hochgezogen werden, daß der komplette Inhalt des Mülls der Fraktionen A, B beim Auskippen des Müllbehälters voneinander getrennt bleibt. Sie kann in ihrem oberen Bereich - um Hindernisse beim Müllabwurf z. B. einer Monotonne zu vermeiden - auch ggf. aus dem Abwurfbereich weggeschwenkt werden. In den beiden zugehörigen Fig. 7a, 7b ist in der rechten Bildhälfte, d. h. rechts der vertikalen Längsmittelebene 46 der Entleerungsvorgang des Müllbehälters 12 gemäß der Figurendarstellung von Fig. 6a bis 6d dargestellt. Dabei zeigt die Schnittlinie II-II in den Fig. 7a, 7b die Entleerung der rechten Kammer 14 des Müllbehälters 12 gemäß den Darstellungen nach den Fig. 6a, 6b, d. h. die untere Einräumklappe 22 befindet sich etwa in einer horizontalen Lage zur Aufnahme der Fraktion A aus der in II-II in Fig. 6d, d. h. eine Seitenansicht der Müllbehälter-Kammer 14 zur Aufnahme der Müllfraktion A. Diese Müllfraktion A ist zur Aufnahme in den oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1 bestimmt, so daß die Einräumklappe 22 in Fig. 6a entsprechend ihrer eingezeichneten Position diese Müllfraktion A auffangen muß. Gemäß Darstelung nach Fig. 6b wird die Einräumklappe 22 wiederum durch eine Drehbewegung der oberen Einräumklappe 23 im Uhrzeigersinn entleert (Pfeil 41).
Während dieses Einschütt- und Entleerungsvorgangs der Müllfraktion A aus der Kammer 14 muß auch gleichzeitig die danebenliegende Kammer 15 mit der Müllfraktion B entsorgt werden. Dies ist in den Fig. 6c, 6d dargestellt, die einen Schnitt durch den Müllbehälter 12 entsprechend der Schnittlinie III-III in Fig. 6d zeigt. Der Müllbehälter-Kammer 15 müssen deshalb andere Einräumklappen 22 oder 23 zugeordnet sein, als der Müllbehälter-Kammer 14, da die Fraktion B aus der Kammer 15 in den unteren Stauraum 6 des Müllfahrzeugs 1 gelangen soll. Demzufolge ist die untere Einräumklappe 22 gemäß Darstellung in Fig. 6c ganz nach oben geklappt, um den Abwurfschacht 35 für die Müllfraktion B freizugeben, während die Einräumklappe 23 in Fig. 6c in gleicher Position wie in Fig. 6a angeordnet ist. Sie kann demzufolge einstückig ausgebildet sein. Die Müllfraktion B wird dann durch die Schwenkbewegung der Einräumklappe 22 im Uhrzeigersinn (Pfeil 42) in den Stauraum 6 eingeräumt (Fig. 6d).
Damit die Müllfraktionen A, B unabhängig voneinander gehandhabt werden können, ist es weiterhin erforderlich, daß die Trennwand 13' des Müllbehälters 12 im Bereich der Schüttungseinrichtung 8 fortgesetzt wird, damit die Fraktionen A, B auch beim Einwurf in die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 getrennt voneinander bleiben. Hierfür ist demzufolge eine Trennwand 45 in der Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 vorgesehen, die in ihrer Fig. 7b rechten Kammer des Müllbehälters, während die obere Einräumklappe 23 nach oben geschwenkt ist. Dies entspricht der Darstellung nach Fig. 5 bzw. Fig. 6a. Gleichermaßen wird die linke Kammer 15 des in den Fig. 7a, 7b rechten Müllbehälters 12 mit der Fraktion B dadurch entleert, daß die zugehörige Einräumklappe 22 nach oben geschwenkt ist, wie dies in der Fig. 6c entsprechend dem Schnitt III-III in den Fig. 7a, 7b dargestellt ist. Hierdurch kann die Fraktion B aus der Kammer 15 problemlos in den Abwurfschacht 35 herunterfallen. Auch hier befindet sich die obere Einräumklappe 23 in ihrer oberen Lage. Wie aus Fig. 7a ersichtlich, erstreckt sich die obere Einräumklappe 23 einstückig über etwa die gesamte Fahrzeugbreite B, d. h. die obere Einräumklappe 23 wird insgesamt über einen entsprechenden Antrieb in eine Drehbewegung um die Schwenkachse 25 betätigt. Hierfür weist die obere Einräumklappe 23 zwei Längsschlitze 48 sowie einen mittleren Längsschlitz 49 auf, die eine Bewegung entlang der Trennwände 45 bzw. einer mittleren Trennwand 50 in der vertikalen Längssymmetrieebene 46 nicht behindern.
Der in den Fig. 7a, 7b links der vertikalen Längssymmetrieebene 46 dargestellte Bereich ist identisch zur Aufnahme eines zweiten Müllbehälters mit einer entsprechenden Klappenanordnung der Einräumklappen 22 ausgebildet. Wiederum ist eine etwa horizontal ausgerichtete rechte Einräumklappe 22 zur Aufnahme der Fraktion A aus der Kammer 14 des Müllbehälters 12 und eine daneben angeordnete, etwa vertikal ausgerichtete Einräumklappe 22 entsprechend der Darstellung nach Fig. 6c vorgesehen, zur Öffnung des Durchgangsschachtes 35 für die Fraktion B aus der Kammer 15 des Müllbehälters 12. Das Müllfahrzeug weist demnach vier nebeneinanderliegende, unabhängig voneinander betätigbare Einräumklappen 22 auf, die jeweils in eine Position gebracht werden, die entweder ein Auffangen einer Müllfraktion A zum Transport in den oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs 1 erlauben, oder in eine entsprechende vertikale Stellung gebracht werden, so daß eine Müllfraktion B durch den Abwurfschacht 35 in den unteren Stauraum 6 gelangt.
Die Anordnung nach den Fig. 5 bis 7 ist selbstverständlich auch dazu geeignet, einen Müllbehälter entsprechend der Darstellung nach den Fig. 1 bis 3 mit einer quer angeordneten Trennwand 13 zu entleeren. In diesem Fall müßten die beiden, jeweils nebeneinanderliegenden Einräumklappen rechts und links der Längsmittelebene 46 jeweils gemeinsam betätigt werden. Beide Klappen verhalten sich dann wie eine einstückige Einräumklappe 22.
Selbstverständlich läßt sich auch die Anordnung nach den Fig. 5 bis 7 zur Entleerung eines Mono-Müllbehälters verwenden, wie dies zu den Fig. 4a bis 4d beschrieben ist. Auch hier werden die beiden, jeweils rechts und links der vertikalen Längsmittelebene 46 angeordneten Einräumklappen 22 starr miteinander verbunden, so daß sie gemeinsam in ihrer Position verschwenkbar sind.
Auch die obere Einräumklappe 23 kann bei Bedarf in vier Einzelsegmente aufgeteilt werden. Im allgemeinen ist jedoch eine einstückige Ausführung ausreichend, um ein Abräumen der jeweils unteren Einräumklappen 22 zu ermöglichen.
Die Trennwände 45, 50 erstrecken sich nur im Bereich der Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8, d. h. bis etwa zur vertikalen Abschlußlinie 51 in den Fig. 2 bzw. 5. Der davor liegende Laderaum oder Stauraum des Müllfahrzeugs ist lediglich in den oberen Stauraum 5 und den unteren Stauraum 6 ohne weitere Zwischenwände aufgeteilt. Dies ist aus der Draufsicht nach Fig. 76 ersichtlich.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Einräumklappe 22, bei welcher jeweils beidseitig angeordnete, in einer vertikalen Ebene verlaufende Wandungsabschnitte 52, 53 vorgesehen sind. Diese Wandungsabschnitte ersetzen die Trennwände 45 bzw. 50 beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 5 bis 7, damit die auf die Einräumklappe 22 aufgebrachte Müllfraktion A auf der Einräumklappe bis zu dessen Leerräumung verbleibt. Die Wandungsabschnitte 52, 53 führen dann die Schwenkbewegung der Einräumklappe 22 ebenfalls durch. Mittels dieser Wandungsabschnitte 52, 53 ist die Einräumklappe 23 schaufelförmig wie ein Behältnis ausgebildet.
In Weiterbildung des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiels kann gemäß der Darstellung nach Fig. 1a eine Kombination der Anordnung der Trennwände im Müllbehälter nach den Fig. 3a bis 3d mit querliegender Trennwand und den Fig. 5 bis 7 mit längsausgerichteter Trennwand verwendet werden. Demzufolge weist das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a einen kreuzförmig unterteilten Müllbehälter 9 auf, mit einer querliegenden ersten Trennwand 13 und einer, in einer Vertikalebene ausgerichteten zweiten Längstrennwand 13'. Diese beiden Trennwände bilden die z. B. gleich großen Kammern a, b, c, d im Müllbehälter in Fig. 1a, denen Stauräume 5, 5' bzw. 6, 6' im Müllfahrzeug zugeordnet sind.
Um die vier Kammern a bis d dieses Müllbehälters entleeren zu können, ist wiederum die untere Einräumklappe 22 in zwei nebeneinanderliegende Segmente 22a, 22b unterteilt, die jeweils etwa die halbe Breite des oberen Abschnitts der Quertrennwand 13 im Müllbehälter 9 aufweisen, bzw. etwa die halbe Breite der Müllbehälteröffnung. Damit können diese beiden Einräumklappen mit ihrer vorderen Kante 29 sich jeweils an die vordere Abschlußkante 32 der querliegenden Trennwand 13 oder der unteren Abschlußkante 33 des Müllbehälters 9 orientieren.
Um eine Trennung auch im Hinblick der längsausgerichteten Trennwand 13' im Müllbehälter 9 zu erhalten, ist weiterhin in der Schüttungsöffnung ebenso eine vertikal ausgerichtete Trennwand 45' vorgesehen, die mit der längsausgerichteten Trennwand 13' im Müllbehälter fluchtet. Dies entspricht der beschriebenen Anordnung nach Fig. 7a, 7b.
Die obere Einräumeinrichtung bzw. Einräumklappe 23 kann im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a analog zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 7a, 7b ausgebildet sein, wobei gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a eine Breite gewählt wird, die derjenigen der unteren Einräumklappe 22a oder 22b entspricht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1a wird entsprechend der Stellung der Einräumklappe 22b der Müll der oberen Kammer a des Müllbehälters in den oberen Stauraum 5 und der Müll aus der darunterliegenden Kammer c in den unteren Stauraum 6 transportiert, wobei die Trennwand 45° die gesamte Höhe der hinteren Schüttungsanordnung 19 trennt. Demzufolge wird der Stauraum des Müllfahrzeugs in entsprechende vier Kammern 5, 5', 6, 6' unterteilt, d. h. neben einer horizontalen, im Fahrzeug etwa mittig ausgerichteten Längstrennwand 4 kann eine weitere vertikale Längsmitteltrennwand 4' im Fahrzeug vorgesehen sein. Die weitere Fraktion aus der oberen Kammer b im Behälter 9 gelangt demzufolge in die obere Kammer 5', während die Fraktion aus der darunterliegenden Kammer d des Müllbehälters in den unterhalb der Kammer 5' liegenden Stauraum 6' gelangt. Die Trennwand 45' stellt dabei eine Verlängerung der Trennwand 4' im Müllfahrzeug dar.
Aufgrund der hochgeschwenkten Klappe 22a könnten sowohl die obere b als auch die untere Kammer d des Müllbehälters 9 in den unteren Stauraum 6' des Müllfahrzeugs entleert werden. Selbstverständlich läßt sich die Einräumklappe 22a mit ihrer vorderen Kante 29 ebenfalls auf die Vorderkante 32 der querliegenden Trennwand 13 setzen, so daß die in der oberen Kammer b angeordnete Fraktion des Müllbehälters 9 ebenso in den oberen Stauraum 5' des Müllfahrzeugs gelangt.
Das Einbringen von Müll aus mehreren oder einer bestimmten Kammer des Müllbehälters in einen bestimmten Stauraum des Müllfahrzeugs kann bei Verunreinigung des Mülls zweckmäßig sein.
Gemäß der weiteren Darstellung nach den Fig. 9a, 9b kann die in den vorangehenden Figuren im Fahrzeugdachbereich angelenkte obere Einräumklappe 23 ggf. auch als untere Einräumklappe 23' ausgebildet sein, die im Bereich des Fahrzeugbodens 2 an einem Gelenk 55 mit horizontaler Drehachse angelenkt ist. Dabei übernimmt die im Bereich der horizontalen Trennwand 4 angelenkte Einräumklappe 22 wiederum die Abschottung des Durchgangsschachtes bzw. Abwurfschachtes 35, damit die Fraktion A aus der entsprechenden Kammer 14 in den oberen Stauraum 5 des Müllfahrzeugs gelangen kann. Die Darstellung nach Fig. 9a entspricht demzufolge der Darstellung nach Fig. 3a. Die Einräumklappe 22 nach Fig. 9a kann jedoch nicht von einer weiteren Einräumklappe freigeräumt werden. Dies geschieht vielmehr dadurch, daß die Einräumklappe 22 selbst durch eine Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 56) die Müllfraktion A in den Stauraum 5 hineinführt, wie dies in Fig. 9b gezeigt ist.
Die in den Fig. 9a, 9b nach unten gesetzte Einräumklappe 23' räumt dann die Fraktion B ebenfalls durch eine Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeil 57) vom Abwurfschacht 35 in den unteren Stauraum 6.
Beide Einräumklappen 22, 23' dienen gemäß Darstellung in Fig. 9b wiederum zum Verschließen der Stauräume 5, 6.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10 zeigt in den Fig. 10a bis 10e eine schematische Darstellung verschiedener Müllfahrzeug-Bauarten mit einem einheitlich dazugehörenden Heckteil 7 welches Bestandteil des Müllfahrzeugs ist. Dabei entspricht die Darstellung in Fig. 10a dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 7, d. h. das Müllfahrzeug 1 enthält einen oberen Stauraum 5 zur Aufnahme der Fraktion A, einen unteren Stauraum 6 zur Aufnahme der Fraktion B sowie die beiden, die Stauräume 5 und 6 abschließenden Einräumklappen 22, 23. Gemäß beschriebener Fig. 1b könnte die Anordnung nach Fig. 10a auch noch zusätzlich eine vertikale Längstrennwand zur Aufführung in vier Stauräume A-D aufweisen.
Wie zuvor beschrieben und in Fig. 10b, 10e dargestellt, können die Stauräume 5, 6 bzw. A-D am Müllfahrzeug 1 auch durch zwei oder mehrere übereinandergestellte Container 60, 61 gebildet sein, die jeweils durch eine hinteren Einräumklappen 22, 22' oder 23 verschlossen sind. Jeder Container weist dann einen in Fig. 10e nicht näher dargestellten Containerboden 54 auf, wobei der untere Containerboden 54 auf dem Fahrzeugboden 2 aufgesetzt ist. Die Ausführung nach Fig. 10e kann auch nicht als Containerbauweise analog zu Fig. 10a ausgebildet sein.
Sowohl das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10a bzw. das nach Fig. 10b weist jeweils das in Fig. 10b dargestellte Heckteil 7 auf, welches an die hintere Anschlußfläche 51 anflanschbar bzw. ansetzbar und Bestandteil des Fahrzeugaufbaus ist. Insbesondere in Containerbauweise nach Fig. 10b bzw. 10e kann das Heckteil 7 dann von der Anschlußfläche 51 abgenommen bzw. entfernt werden. Dabei können gemäß dem noch zu beschreibenden Ausführungsbeispiel nach Fig. 12a-12d eine oder mehrere Einräumklappen 22, 23 mit Zwischenrahmen 85, 85' vorgesehen sein.
Eine weitere Ausführungsvariante stellt die Darstellung nach Fig. 10c dar, bei der die horizontale und gegebenenfalls auch die vertikale Trennwand 4, 4' der anderen Ausführungsbeispiele ganz entfällt, so daß ein nicht unterteilter Stauraum vorliegt. Insbesondere kann auch dieses Ausführungsbeispiel in Containerbauweise mit einem Container 62' ausgeführt sein.
Hierdurch weist das Müllfahrzeug nur noch einen einzigen Stauraum 59 auf, der zur Aufnahme des Mülls irgendeiner Zusammensetzung dient. Die Anordnung der beiden Einräumklappen 22, 23 erfolgt jedoch dennoch gleichermaßen wie bei den Ausführungsbeispielen nach Fig. 10a, 10b, d. h. der in den Stauraum 59 eingebrachte Müll wird wiederum durch die Einräumklappen 22, 23 über die angeflanschte Einfüll- oder Schüttungseinrichtung 8 wie zuvor beschrieben aufgenommen und in den Stauraum 59 transportiert. Die beiden Einräumklappen 22, 23 dienen dann gleichermaßen als Heckabschluß des dem Müllfahrzeug zu entnehmenden Containers 62. Eine solche Anordnung der Erfindung dient insbesondere zur Handhabung von Mono-Müllbehältern.
Wie zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 10a bis 10e bereits beschrieben, kann das Müllfahrzeug mit einem flexibel zur handhabbaren Heckteil 7 ausgestattet sein. Gemäß der Darstellung der Erfindung in den Fig. 11a bis 11c ist das Heckteil 7 verschwenkbar an dem Fahrzeugboden 2 über eine Viergelenk-Kette 65 angelenkt. Die Viergelenk-Kette 65 besteht aus einer Doppel-Schwingenanordnung mit einem ersten Schwinghebel 66 und einem zweiten Schwinghebel 67, die in gekröpfter Ausführung über zwei untere Anlenkpunkte 63, 64 am Fahrzeugboden sowie den Anlenkpunkten 63', 64' am Heckteil 7 befestigt sind. In der Darstellung nach Fig. 11a befindet sich das Heckteil 7 in etwa vertikaler Position, d. h. das Heckteil 7 ist an die Anschlußfläche 51 in Fig. 10 angeflanscht.
Gemäß der Darstellung in Fig. 11a ist der Endbereich 68 des Fahrzeugbodens 2 V-förmig ausgebildet, mit einem spitzen Winkel 75°. An der oberen Flanke 69 verläuft die schräge Flanke 70 des Heckteils 7, die mit der nach oben gerichteten Rückwand 71 einen Winkel 45° einschließt. Die beiden Schwinghebel 66, 67 sind nun derart angeordnet, daß die unteren Anlenkpunkte 63, 64 etwa auf der unteren schrägen Flanke 72 des V-förmigen Endbereichs 68 zu liegen kommen. Von dort aus läuft der untere abgekröpfte Schenkel 73 etwa parallel zur schrägen Flanke 73 und der obere Schenkel 74 in einem Winkel 135° hierzu. Der untere Schenkel 75 des weiteren Schwinghebels 64 ist in der Anordnung nach Fig. 11a etwa parallel und anliegend zum oberen Schenkel 74 des Schwinghebels 66 angeordnet, d. h. die Kröpfung des Schwinghebels 67 legt sich etwa um den Anlenkpunkt 63' herum. Der obere Schenkel 76 des Schwinghebels 67 ist wiederum in einem Winkel 135° abgekröpft ausgebildet.
Die Anordnung nach Fig. 11a stellt den Ausgangspunkt für eine Schwenkbewegung des Heckteils 7, um in eine etwa horizontale Lage gemäß Darstellung nach Fig. 11c zu kommen. Hierdurch greift eine Kraft 77 im Anlenkpunkt 78 des Heckteils 7 an und zieht diesen Punkt in Richtung zum Fahrzeugboden 2. Sodann öffnet sich die Viergelenk-Kette, gebildet aus den beiden Schwinghebeln 66, 67. Die beiden Anlenkpunkte 63, 64 bleiben starr am feststehenden Fahrzeugboden 2, während sich der obere Anlenkpunkt 63' in Richtung Pfeil 79, d. h. in Richtung Müllfahrzeug und der obere Anlenkpunkt 64' zunächst in Richtung Pfeil 80, d. h. nach hinten bewegt. Hierdurch öffnen sich die zunächst nebeneinanderliegenden Schwinghebel 66, 67 bis zu einer Stellung, wie sie in Fig. 11b gezeigt ist. Ergänzend ist die Bewegung des oberen Anlenkpunktes 63' auf dem Kreisbogen 81 und die Bewegung des Anlenkpunktes 64 auf dem Kreisbogen 82 dargestellt.
Ab dem Zustand nach Fig. 11b kehrt sich die Bewegungsrichtung des oberen Anlenkpunktes 64' des Schwinghebels 67 um, so daß der Bewegungspfeil 80' in Richtung zum Fahrzeug zeigt. Hierdurch kommt es zu einer Bewegung der beiden Schwinghebel 66, 67 in Richtung zum Fahrzeugboden 2, wobei sich die Anlenkpunkte 63', 64' auf den dargestellten Kreisbögen 81', 82' bis in die Position gemäß Fig. 11c bewegt.
Da sich das Heckteil 7 somit in Richtung Fahrzeugboden 2 bewegt, muß das Heckteil 7 zwei seitliche Seitenwangen 83 aufweisen, die dann seitlich am Fahrzeugboden 2 mittels der Viergelenk-Kette vorbeigleiten. In dieser Position gemäß Fig. 11c werden die in Fig. 10b, 10c dargestellten Container auf Stützen gestellt, so daß das Fahrzeug einschließlich Fahrzeugboden zwei und dem Heckteil 7 unter den Containern hindurchfahren kann.
Die beiden seitlich des Fahrzeugs angelenkten Viergelenk- Ketten sind demnach rechts und links am Schwenkrahmen eines Fahrzeugzwischenrahmens mit den Gelenkpunkten 63, 64 angelenkt, wobei die Ausschwenkbewegung des Heckteils durch die Krafteinwirkung im Punkt 78 eingeleitet wird. Der Anlenkpunkt 78 sitzt dabei gemäß Darstellung in der Ausgangslage nach Fig. 11a etwas schräg oberhalb des Anlenkpunktes 64 im unteren Schenkel 75 des Schwinghebels 67.
Die Rückbewegung des Heckteils 7 aus der Stellung nach Fig. 11c erfolgt durch Kraftumkehr der Kraft 77 auf den Punkt 78. Der Fahrzeugboden 2 kann als Fahrzeugzwischenrahmen ausgebildet sein.
Gemäß der Weiterbildung nach den Fig. 12a bis 12d weist das Heckteil 7 eine oder mehrere Zwischenrahmen 85, 85' bzw. "Wechselrahmen" auf, an denen jeweils die Lade- und Einräumeinrichtungen bzw. Einräumklappen 22, 23 gelagert sind. Die Besonderheit liegt nun darin, daß diese Zwischenrahmen 85, 85' sowohl an einem nach hinten ausschwenkbaren Heckteil 7 als auch an den jeweiligen Containern 60, 61 mit zugehörigen Stauräumen 5, 6 befestigt sein können. In Fig. 12a ist beispielsweise die Einräumklappe 22 mit ihrer Schwenkachse 24 am oberen Ende des Zwischenrahmens 85 befestigt, wobei ein Zentrierdorn 86 am Zwischenrahmen 85 in eine angepaßte Zentrierführung 87 am Stauraum 6 paßgenau eingreift. Ein weiterer Zentrierdorn 88 am Zwischenrahmen 85 greift in eine entsprechende Zentrierführung 89 am hinteren Heckteil ein. Der Zwischenrahmen 85 kann wahlweise mit dem unteren Stauraum 6 oder dem Heckteil 7 verbunden werden, wobei die Zentrierungen eine genaue Anpassung ermöglichen. Die Fig. 12a zeigt ein heruntergeklapptes und an die Stauräume 5, 6 befestigtes Heckteil 7 mit dazwischenliegendem Zwischenrahmen 85. Sollen beispielsweise die Stauräume 5, 6 durch ein Hochschwenken des vorderen Teils der Stauräume entleert werden, so kann beispielsweise gemäß der Darstellung nach Fig. 12b der obere Stauraum 5 durch die Einräumklappe 23 verschlossen werden, während der untere Stauraum 6 durch ein Hochschwenken des Heckteils einschließlich dem am Heckteil 7 angeflanschten Zwischenrahmen 85 entleert werden kann. Dies ist durch Pfeil 90 angedeutet. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 12b ist demzufolge das Heckteil 7 um eine Schwenkachse 91 hochgeklappt, um ein Entleeren eines oder beider Stauräume 5, 6 zu ermöglichen, sofern der Zwischenrahmen 85 am unteren Stauraum 6 des Fahrzeugs angeflanscht wäre, könnte dieser entweder verschlossen bleiben oder durch ein Hochklappen der zugehörigen Einräumklappe 22 ebenfalls entleert werden. Der Zwischenrahmen 85 dient demzufolge zur wahlweisen Befestigung der Einräumklappe 22 am unteren Stauraum 6 oder am Heckteil 7.
Gemäß der Darstellung nach Fig. 12c, 12d kann auch der obere Stauraum 5 mit einem entsprechenden Zwischenrahmen 85' versehen werden, der wiederum wahlweise am hinteren Eckteil 7 oder am Stauraum 5 zu befestigen ist. Entsprechende Zentriermittel 86 bis 89 sind wiederum vorgesehen. Sofern die Stauräume 5, 6 als Container 60, 62 ausgebildet sind, können diese wahlweise mittels den Zwischenrahmen 85, 85' und den daran befestigten Einräumklappen 22, 23 verschlossen bzw. verriegelt werden. Die Einräumklappen 22, 23 können jedoch auch Teil des Heckteils 7 sein, und entsprechend der Darstellung nach 12d vom Fahrzeug über die Schwenkachse 91 weggeschwenkt werden. Dabei stellt das Heckteil 7 grundsätzlich einen Teil des Heckbereichs des Fahrzeugs dar, wie dies prinzipiell zu Fig. 11 beschrieben ist.
Selbstverständlich kann die Ausführungsform nach Fig. 12a bis 12d auch mit einem Mono-Stauraum am Fahrzeug versehen werden, wobei beispielsweise in Fig. 12a die horizontale Trennwand 4 entfallen würde. Diese ist deshalb in Fig. 12a nur gestrichelt eingezeichnet. Hier zeigt sich besonders vorteilhaft die Wirkung der Befestigungsmöglichkeit des unteren "Wechselrahmens 85" mit Horizontalschwenkachse 24 am hinteren Heckteil 7 des Fahrzeugs, da nun die gesamte hintere Öffnung 92 bzw. Heckfläche 51 eines Mono-Stauraums völlig freiliegen würde und eine Schwenkachse 24 diese Öffnung nicht versperrt. Dies ist insbesondere bei grobstückigem Sammelgut von Vorteil.
Natürlich ist es auch möglich, daß die Schwenkachse 24 direkt, d. h. ohne Zwischenrahmen wahlweise am Stauraum 6 oder am Heckteil 7 oder an beiden befestigt werden kann. Auch hier ist es zweckmäßig, durch Zentriereinrichtungen wie Dorne 86, 88 und Zentrierführungen 87, 89 oder z. B. über senkrecht geteilte Halbschalen die Einräumeinrichtung 22 am Container zu positionieren. Das gilt sowohl für die untere Einräumklappe 22 als auch die obere Einräumklappe 22. Es sei noch angemerkt, daß die Einräumklappen bzw. Heckklappen 22, 23 insbesondere bei gefüllten Müllfahrzeugen in ihrer Stellung arretierbar sind, damit der Müll nicht austreten kann.

Claims (24)

1. Müllsammel- und Transportsystem unter Verwendung eines Multifunktions-Müllfahrzeugs (1) wahlweise mit einem Stauraum oder mehreren übereinander liegenden Stauräumen (5, 6, 59) und wahlweise Mono- oder Mehrkammer Müllbehältern (9 bis 12) für die Aufnahme von Abfallstoffen gleicher oder verschiedener Zusammensetzung (A, B), insbesondere Hausmüll, und mit vorzugsweise an der hinteren Heckwand (7) des Müllfahrzeugs (1) einer Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei übereinander angeordnete, um jeweils eine horizontale Achse (24, 25) schwenkbare, mit einer Abschlußwand (19) zusammenwirkende Lade- oder Einräumklappen (22, 23) vorgesehen sind, von denen im Falle eines einzigen Stauraums die horizontale Achse (24) einer ersten Lade- oder Einräumklappe (22) etwa in der halben Höhe der Stauraumöffnung oder im Falle von mehreren, übereinanderliegenden Stauräumen (5, 6; 60-62) die horizontalen Achsen einer bzw. einer Gruppe von ersten Lade- oder Einräumklappe(n) (22, 22') im Bereich der jeweiligen Stauraumtrennwand (4) angeordnet ist/sind und die horizontale Achse (25) einer zweiten Lade- oder Einräumklappe (23) im oberen oder unteren Bereich des Gesamtstauraums (5, 6) positioniert ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug 1 in wenigstens zwei, durch eine horizontale Trennwand (4) geteilte Stauräume (5, 6) aufgeteilt und daß wenigstens eine Lade- oder Einräumeinrichtung (22) im Bereich des hinteren Endes der Trennwand (4) angelenkt ist, wobei eine variabel zu positionierende verlängerte Trennwand gebildet ist und das freie Ende (29) der Lade- oder Einräumklappe (22) gegenüber dem Müllbehälter (9 bis 12) derart positioniert ist, daß die Müllfraktion (A, B) dem zugehörigen Stauraum (5, 6) zuführbar ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lade- oder Einräumklappe (22, 23) als Schaufel oder dergleichen ausgebildet ist, deren freies, schwenkbares Ende (29) zur Unterkante einer Kammer (14, 15) eines zu entleerenden Mehrkammer-Müllbehälters (11, 12) oder eines Mono-Müllbehälters (10) ausgerichtet ist, wobei die Einräumklappe (22) eine variabel zu positionierende Trennwand zwischen dem oberen und dem unteren Stauraum (5, 6) des Müllfahrzeugs (1) bildet.
4. System nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einräumklappe (22) mit ihrer freien, schwenkbaren Endkante (29) mit einer mittleren, zum Heckteil (7) des Fahrzeugs quer gerichteten Trennwand (13) eines Mehrkammer-Müllbehälters (9, 11) fluchtet.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Endkante (29) der schwenkbaren Einräumklappe (22) im Bereich der stirnseitigen bzw. unteren Auslaufkante (32, 33) einer Kammer (14, 15) bzw. eines Behälterinhalts (14', 15') des Müllbehälters (9 bis 11) positioniert ist.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) am Müllfahrzeug (1) wenigstens eine obere Schüttungs- bzw. Einfüllöffnung (40) aufweist, die zur Aufnahme eines Mehrkammer-Müllbehälters (11, 12) mit wenigstens einer, den Behälterinnenraum auftrennenden quergerichteten und/oder längsgerichteten Trennwand (13, 13') oder eines Mono-Müllbehälters (10) ohne Trennwand dient, wobei insbesondere die Einräumklappe (22) eine verlängerte Trennwand bzw. Führungswand zur Zuführung der jeweils im Müllbehälter (9 bis 12) enthaltenen Müllfraktion (A, B) zum zugehörigen Stauraum (5, 5', 6, 6') im Müllfahrzeug (1) bildet.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Heckteil (7) des Müllfahrzeugs (1) einen kreiszylinderförmigen Wandungsabschnitt (19) aufweist, dessen Mantelfläche eine seitliche Begrenzung bei der Schwenkbewegung wenigstens einer Lade- oder Einräumklappe (22, 23) bildet, wobei der im Längsquerschnitt kreissegmentförmige Wandungsabschnitt (19) der Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) vorzugsweise als Abschlußwand ausgebildet ist, die eine seitliche Begrenzungswand für einen Durchgangsschacht bzw. Abwurfschacht (35) bildet und deren obere, querliegende Abschlußkante (31) im Bereich der Schüttungsöffnung (40) endet und wobei die Abschlußwand (19) die endseitige Begrenzung des schwenkbaren freien Endes (29) der Einräumklappe (22) bildet.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß neben der ersten Einräumklappe (22) mit einer horizontalen Schwenkachse (24) im Bereich der mittleren Horizontalebene (58) eine zweite Einräumklappe (23, 23') mit einer horizontalen Schwenkachse (25, 25') im heckseitigen Bereich der oberen Dachwandung (3) oder im heckseitigen Bereich des unteren Fahrzeugbodens (54) des Müllfahrzeugs (1) vorgesehen ist, wobei die obere Einräumklappe (23) oder die untere Einräumklappe (23') ebenso wie die erste Einräumklappe (22) in einer kreisförmigen Schwenkbewegung den oberen Stauraum (5), den unteren Stauraum (6) oder einen Gesamtstauraum (59) ohne Trennwand des Müllfahrzeugs (1) verschließt bzw. begrenzt.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mit mittlerer Drehachse (24) ausgebildete Einräumklappe (22) auf ihrer oberen, trogförmigen Ladefläche (28) einen gekrümmten, insbesondere kreisförmigen Querschnitt aufweist, der bei entsprechender Positionierung der Einräumklappe (22) etwa auf einem Umkreis (57) der äußeren Endkante (37) der oberen Einräumklappe (23) angeordnet ist.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Einräumklappe (23) in einer kreisförmigen Schwenkbewegung die auf der darunterliegenden Einräumklappe (22) aufliegende Müllfraktion (A) in den hinter der Einräumklappe (23) liegenden Stauraum (5, 59) des Müllfahrzeugs (1) in einem Abräumvorgang einräumt.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im unteren Bereich eines Stauraumes (6) angeordnete Einräumklappe (23') die in den Abwurfschacht (35) eingebrachte Müllfraktion (B) mittels einer Schwenkbewegung in den hinter der Einräumklappe (23') liegenden Stauraum (6, 59) des Müllfahrzeugs (1) einräumt.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei nebeneinander angeordnete untere (22) und/oder obere (23) Einräumklappen vorgesehen sind, die sich vorzugsweise etwa über die halbe Fahrzeugbreite bzw. über die Breite der Austrittsöffnung der an die Schüttung ansetzbaren Müllbehälter erstrecken.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die im Bereich der mittleren Trennwand (4) des Müllfahrzeugs (1) angelenkte Einräumklappe (22) in mehrere, insbesondere zwei oder vier voneinander unabhängig betätigbare Einräum-Klappensegmente (22) aufgeteilt ist, wobei die Breite der Klappensegmente etwa der Breite einer jeweils zu entleerenden Kammer (14, 15) eines Müllbehälters (9, 12) entspricht.
14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) vertikale Zwischenwände (45, 50) aufweist, die zwischen den Einräumklappensegmenten (22) angeordnet sind, wobei die Klappensegmente zwischen diesen Trennwänden (45, 50) bewegbar sind.
15. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Einräumklappe (23) Längsschlitze (48, 49) aufweist, in die die Zwischenwände (45, 50) einführbar sind.
16. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einräumklappensegmente (22') seitliche Wandungsabschnitte (52, 53) zur Bildung eines Auffangtrogs aufweisen.
17. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) zwei Stauräume (5, 6) aufweist, die durch zwei oder mehr übereinander angeordneten Einzelcontainern (60, 61, 62') gebildet sind, wobei die hinteren Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23) mit ihren horizontalen Schwenkachsen (24, 25) mit dem jeweiligen Container (60, 61, 62) fest verbunden oder anflanschbar sind und eine hintere Abschlußwand bilden.
18. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) einen nicht unterteilten Stauraum (59) vorzugsweise als Container (62) umfaßt, der von wenigstens zwei übereinanderliegenden, etwa gleich großen Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23) mit Müll beschickbar und verschließbar ist.
19. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Müllfahrzeug (1) derart aufgebaut ist, daß die Stauräume (5, 6, 59) bzw. die die Stauräume bildenden Container (60 bis 62) trennbar vom Heckteil (7) ausgebildet sind, wobei das abtrennbare, abkuppelbare oder schwenkbare Heckteil (7) die Einfüll- oder Schüttungseinrichtung (8) bildet und insbesondere auch die Ladeeinrichtungen (22, 23) umfaßt.
20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb für die am Stauraumbereich oder am Heckteil (7) befestigten Lade- oder Einräumeinrichtungen (22, 23) am Heckteil (7) vorgesehen ist.
21. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das am Müllfahrzeug befestigte Heckteil (7) mittels zwei seitlich an einem Schwenkrahmen bzw. Fahrzeugboden (2) angeordneten Viergelenk-Ketten (65) derart nach hinten wegschwenkbar oder umklappbar ist, daß das Müllfahrzeug (1) und das hieran angelenkte und umgeklappte Heckteil (7) unter den am Fahrzeug aufgebockten Container hindurchfahren kann.
22. System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung des Heckteils (7) am Fahrzeugzwischenrahmen bzw. am Fahrzeugboden über eine Viergelenk-Kette mit Doppelschwingenanordnung (65) erfolgt, die aus jeweils zwei seitlich am Müllfahrzeug (1) angeordneten, gekröpften Schwinghebel (66, 67) besteht, wobei die Schwinghebel (66, 67) nach Art einer Parallelogrammführung bewegbar sind.
23. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Müllbehälter (9) wenigstens eine zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene Quer- und wenigstens eine hierzu fluchtende oder parallel ausgerichtete Längstrennwand aufweist, und daß entsprechend der Anzahl der Kammern (a, b, c, d) im Müllbehälter (9) entsprechende Stauräume (5, 5', 6, 6') mit Trennwänden (4, 4',45') im Müllfahrzeug (1) und/oder zugehörige Einräum- und Ladeeinrichtungen (22, 23) vorgesehen sind.
24. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Lade- und Einräumklappe (22, 23) an einem Zwischen- oder Wechselrahmen (85, 85') befestigt ist, der wahlweise an den Stauräumen (5, 6) oder am schwenkbaren und/oder abnehmbaren Heckteil (7) anflanschbar und arretierbar ist.
DE19518434A 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und Transportsystem Expired - Fee Related DE19518434C2 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19518434A DE19518434C2 (de) 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und Transportsystem

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE4417525 1994-05-19
DE19518434A DE19518434C2 (de) 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und Transportsystem

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE19518434A1 DE19518434A1 (de) 1995-12-07
DE19518434C2 true DE19518434C2 (de) 1998-11-12

Family

ID=6518475

Family Applications (2)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE59501047T Expired - Fee Related DE59501047D1 (de) 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und transportsystem
DE19518434A Expired - Fee Related DE19518434C2 (de) 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und Transportsystem

Family Applications Before (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE59501047T Expired - Fee Related DE59501047D1 (de) 1994-05-19 1995-05-19 Müllsammel- und transportsystem

Country Status (9)

Country Link
US (1) US6120079A (de)
EP (1) EP0759880B1 (de)
JP (1) JPH10500382A (de)
AT (1) ATE160552T1 (de)
AU (1) AU690268B2 (de)
CA (1) CA2190759A1 (de)
DE (2) DE59501047D1 (de)
DK (1) DK0759880T3 (de)
WO (1) WO1995032135A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004002828A1 (de) * 2004-01-13 2005-08-04 Universität Stuttgart Fahrzeugaufbau für Lastkraftwagen

Families Citing this family (16)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1999020548A1 (de) 1997-10-22 1999-04-29 Rolf Schiller Müllfahrzeug
DE19916948A1 (de) 1999-04-15 2000-10-19 Rolf Schiller Müllfahrzeug in Systembauweise
EP1177145B1 (de) 1999-05-12 2003-02-19 Rolf Schiller Müllsammel- und transportsystem
AU1968001A (en) * 1999-10-27 2001-05-08 Otto Industries, Inc. Collection system and apparatus for collecting segregated refuse and recyclables
CA2413470A1 (en) * 2002-12-03 2004-06-03 Gabe Tomassoni Side loading refuse vehicle with combined compactor
FI114788B (sv) * 2003-06-23 2004-12-31 Naerpes Trae & Metall Oy Naerp Lyftanordning
CA2439861A1 (en) * 2003-09-05 2005-03-05 Fanotech Enviro Inc. Non-linear reciprocating packing mechanism for refuse collection vehicle
US7588408B2 (en) * 2005-11-30 2009-09-15 Fanotech Enviro Inc. Waste packing apparatus and waste collection vehicle
US20080273955A1 (en) * 2007-05-02 2008-11-06 International Truck Intellectual Property Company, Llc. Refuse collection device and disposal method for public transportation vehicles
EP2524880B1 (de) * 2011-05-19 2021-02-24 HN Schörling GmbH Entsorgungsfahrzeug mit zumindest einem Schwenkkolben zur Zuführung von Gut in einen Aufnahmebehälter
EP2767491B1 (de) * 2013-02-15 2017-04-12 Ab Närpes Trä & Metall - Oy Närpiön Puu ja Metalli Abfallsammler mit Klappe
DE102013004440A1 (de) 2013-03-15 2014-09-18 Schmidt Kommunalfahrzeuge Gmbh Hubeinrichtung für Behälter an einem Sammelfahrzeug
CN104627582B (zh) * 2015-01-29 2016-08-10 广西源众科技有限公司 自装填摆动压缩式拉臂车厢
US10099710B1 (en) 2017-06-28 2018-10-16 Felicia Costa Garage cart assembly
KR102291237B1 (ko) * 2020-02-14 2021-08-20 유한회사 삼능기계 쓰레기수거차량의 적재함 개폐용 커버장치
CN113415556B (zh) * 2021-07-06 2022-12-06 强燕 一种儿科临床医学用防感染隔离装置

Citations (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1023395B (de) * 1955-01-25 1958-01-23 Kloeckner Humboldt Deutz Ag Muellwagen mit Fuell- und Druckschaufel
DE2558433B2 (de) * 1975-12-23 1978-03-09 Dornier System Gmbh, 7990 Friedrichshafen Müllsammel- und Transportsystem
EP0220483A2 (de) * 1985-09-21 1987-05-06 Rolf Schiller Müllsammelsystem
EP0257442A2 (de) * 1986-08-28 1988-03-02 Zöller-Kipper GmbH Vorrichtung zum Entleeren von mit einer Trennwand versehenen Behältern in einen mittels mindestens einer Zwischenwand in separate Kammern unterteilten Sammelbehälter
DE3537546C2 (de) * 1985-10-22 1988-03-31 Wolfgang Knierim Vertriebs-Gmbh, 3500 Kassel, De
EP0314238A1 (de) * 1987-10-26 1989-05-03 Geesink B.V. Mehrkammersammelbehälter für Müllfahrzeug und mit einem solchen Behälter versehenes Müllfahrzeug
DE4121442A1 (de) * 1990-06-29 1992-01-16 Vc Recycling Patentverwertung Muellsammel- und transportsystem

Family Cites Families (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2212058A (en) * 1938-08-23 1940-08-20 Gar Wood Ind Inc Refuse handling truck body
DE3106117A1 (de) * 1981-02-19 1982-09-09 Thyssen Industrie "hecktuer fuer panzerfahrzeuge"
US4666211A (en) * 1985-04-12 1987-05-19 Smith Gavin C Multi-level transport truck apparatus
US5527098A (en) * 1995-01-03 1996-06-18 The Heil Company Tailgate for a recyclable material container mounted on a vehicle chassis

Patent Citations (9)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1023395B (de) * 1955-01-25 1958-01-23 Kloeckner Humboldt Deutz Ag Muellwagen mit Fuell- und Druckschaufel
DE2558433B2 (de) * 1975-12-23 1978-03-09 Dornier System Gmbh, 7990 Friedrichshafen Müllsammel- und Transportsystem
EP0220483A2 (de) * 1985-09-21 1987-05-06 Rolf Schiller Müllsammelsystem
DE3537546C2 (de) * 1985-10-22 1988-03-31 Wolfgang Knierim Vertriebs-Gmbh, 3500 Kassel, De
EP0257442A2 (de) * 1986-08-28 1988-03-02 Zöller-Kipper GmbH Vorrichtung zum Entleeren von mit einer Trennwand versehenen Behältern in einen mittels mindestens einer Zwischenwand in separate Kammern unterteilten Sammelbehälter
DE3629291A1 (de) * 1986-08-28 1988-03-10 Zoeller Kipper Hubkipp- oder kippvorrichtung zum entleeren von behaeltern, die mit einer trennwand versehen sind
EP0314238A1 (de) * 1987-10-26 1989-05-03 Geesink B.V. Mehrkammersammelbehälter für Müllfahrzeug und mit einem solchen Behälter versehenes Müllfahrzeug
DE4121442A1 (de) * 1990-06-29 1992-01-16 Vc Recycling Patentverwertung Muellsammel- und transportsystem
EP0535072A1 (de) * 1990-06-29 1993-04-07 Vc Recycling Patentverwertung Müllsammel- und transportsystem.

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
VDI-Nachrichten Nr. 45 vom 12.11.1976, S. 16 *

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004002828A1 (de) * 2004-01-13 2005-08-04 Universität Stuttgart Fahrzeugaufbau für Lastkraftwagen

Also Published As

Publication number Publication date
AU690268B2 (en) 1998-04-23
CA2190759A1 (en) 1995-11-30
DK0759880T3 (da) 1998-08-10
US6120079A (en) 2000-09-19
AU2444595A (en) 1995-12-18
EP0759880B1 (de) 1997-11-26
DE59501047D1 (de) 1998-01-08
WO1995032135A1 (de) 1995-11-30
DE19518434A1 (de) 1995-12-07
JPH10500382A (ja) 1998-01-13
ATE160552T1 (de) 1997-12-15
EP0759880A1 (de) 1997-03-05

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE19518434C2 (de) Müllsammel- und Transportsystem
DE2558433C3 (de) Müllsammei- und Transportsystem
EP0336081B1 (de) Müllsammelfahrzeug
DE3614328C2 (de) Schüttung an einem Müllfahrzeug und Müllbehälter für diese Schüttung
DE69515966T2 (de) Mehrkammerkippwagen mit beweglichem Boden
DE4020221A1 (de) Fahrzeug zum einsammeln von abfaellen
EP0535072B1 (de) Müllsammel- und transportsystem
DE3829076C1 (de)
AT392622B (de) Mehrkammer-muellsammelfahrzeug
DE8706418U1 (de) Müllfahrzeug
DE3873582T2 (de) Muellfahrzeug.
DE69602328T2 (de) Müllsammelfahrzeug
DE19649777A1 (de) Behälter, insbesondere zur Aufnahme von Stoffen wie Müll und/oder Wertmüll oder dergleichen zur Entleerung in Müllfahrzeugen
DE69000736T2 (de) Anordnung zum laden und entladen von mindestens zwei arten von abfallmaterialien.
DE69400482T2 (de) Vorrichtung und Verfahren zum getrennten Sammeln und Verdichten von Müll in einem Müllsammelfahrzeug
DE102017126821A9 (de) Deckeleinrichtung für einen Abfallsammelbehälter
DE10042800A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben eines Abfallsammelfahrzeuges und ein entsprechendes Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens
DE69825489T2 (de) Fahrzeug zur getrennten aufnahme von abfall
DE69600944T2 (de) Vorrichtung zum getrennten Sammeln von Müll
EP1177145B1 (de) Müllsammel- und transportsystem
EP2524880B1 (de) Entsorgungsfahrzeug mit zumindest einem Schwenkkolben zur Zuführung von Gut in einen Aufnahmebehälter
EP3842223B1 (de) Vertikal-kasten-ballenpresse sowie verfahren zu ihrem betrieb
DE9311235U1 (de) Mehrkammeraufbau mit Leichtmüllverdichter für Kleintransporter
DE4405146C2 (de) Müllverdichter
DE3825184C2 (de)

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee