DE19517666A1 - Ausrückvorrichtung für eine Kupplung - Google Patents
Ausrückvorrichtung für eine KupplungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ausrückvorrichtung für eine
Kupplung, insbesondere für eine zwischen einem Motor und
einem Getriebe vorzusehende Reibungskupplung, mit einem
Ausrücklager zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel,
das von einem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil
getragen ist, das weiterhin ein Stützmittel trägt, welches
unter Zwischenschaltung eines Betätigungselementes für das
Ausrücklager die auf letzteres einwirkende Betätigungskraft
abstützt, wobei zwischen dem Stützmittel und dem Betäti
gungselement eine Rampenvorkehrung zur axialen Verlagerung
des Betätigungselementes vorgesehen ist.
Eine derartige Ausrückvorrichtung ist beispielsweise in der
FR-A-2 658 763 beschrieben.
Diese bekannte Ausrückvorrichtung besitzt jedoch einen
verhältnismäßig aufwendigen Aufbau und auch deren Zusammen
bau ist aufgrund der großen Anzahl von Teilen schwierig und
zeitintensiv.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine
Ausrückvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
mit einem geringen Platzbedarf, einem einfachen Aufbau und
einer leichten Montage. Weiterhin soll die Vorrichtung in
besonders einfacher und kostengünstiger Weise herstellbar
sein. Darüber hinaus soll gemäß einer Weiterbildung der
Erfindung die Vorrichtung über die gesamte Lebensdauer der
mit dieser zusammenwirkenden Kupplung eine optimale Betäti
gung dieser Kupplung gewährleisten. Die gemäß der Erfindung
ausgebildete Ausrückvorrichtung kann in besonders vor
teilhafter Weise in Verbindung mit Kupplungen verwendet
werden, wie sie durch die Patentanmeldungen P 42 39 291.8,
P 42 39 689.6, P 42 43 667.6 und P 43 17 586.4 vorgeschlagen
wurden. Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung ist
daher in Verbindung mit dem Inhalt dieser Patentanmeldungen,
der auch Teil der vorliegenden Erfindung sein soll, zu
betrachten.
Bei derartigen Kupplungsaggregaten bzw. Reibungskupplungen,
mit einer integrierten, zumindest den Verschleiß der
Reibbeläge der Kupplungsscheibe kompensierenden Nachstell
vorkehrung, besteht insbesondere in Verbindung mit sogenann
ten mechanischen Ausrücksystemen, bei denen die Bewegung des
Kupplungspedals über ein Gestänge und/oder einen Seilzug
unter Zwischenschaltung wenigstens eines Ausrücklagers auf
die Betätigungsmittel der Reibungskupplung übertragen wird,
das Problem, daß aufgrund der in der gesamten kinematischen
Kette vorhandenen Toleranzen nicht gewährleistet ist, daß
die die Betätigungsmittel beaufschlagenden Bereiche der
Ausrückvorrichtung stets die gleiche axiale Lage gegenüber
den zu beaufschlagenden Bereichen der Betätigungsmittel
aufweisen, so daß eine verhältnismäßig große Streuung des
Ausrückweges der Reibungskupplung bzw. des auf die Betäti
gungsmittel übertragenen Betätigungsweges vorhanden sein
kann. Durch diese Streuung kann die Funktion der Nachstell
vorkehrung der entsprechenden Kupplung zumindest beeinträch
tigt werden, wobei in Extremfällen die Nachstellfunktion
dieser Vorkehrung nicht mehr gegeben sein kann.
Eine weitere der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe bestand darin, auch diese Nachteile zu vermeiden.
Gemäß der Erfindung werden die dieser zugrundeliegenden
Aufgaben bzw. Ziele dadurch gelöst bzw. erreicht, daß die
Rampenvorkehrung eine Bewegung in zumindest im wesentlichen
radialer Richtung in eine Bewegung in axialer Richtung um
wandelt.
Besonders vorteilhaft kann es bei einer Ausrückvorrichtung
nach der Erfindung sein, wenn die Rampenvorkehrung an ihrer
dem Stützmittel und/oder dem Betätigungsmittel zugeordneten
Seite Rampen und mit diesen zusammenwirkende Rollen auf
weist.
Während es für bestimmte Anwendungsfälle zweckmäßig sein
kann, wenn die Rampen zumindest im wesentlichen radial
verlagerbar angeordnet sind, kann es für weitere Anwendungs
fälle günstiger sein, die Rollen zumindest im wesentlichen
radial verlagerbar anzuordnen. Weiterhin kann es in einem
Falle vorteilhaft sein, die Rampen - in Axialrichtung
betrachtet - zwischen den Rollen anzuordnen, während es sich
in einem anderen Falle als zweckmäßig erweisen kann, wenn
die Rollen - wiederum in Axialrichtung betrachtet - zwischen
den Rampen angeordnet sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
kann sich dadurch auszeichnen, daß zwei Rampen - Rollen -
Sätze radial einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Ein einfacher und funktionssicherer Aufbau einer erfindungs
gemäßen Ausrückvorrichtung kann dadurch erzielt werden, daß
die die Bewegung in zumindest im wesentlichen radialer
Richtung bewirkende Kraft zur Betätigung der Reibungskupp
lung im Sinne des Ausrückens über einen Bowdenzug aufbring
bar ist. Die Verwendung eines Bowdenzuges oder eines anderen
mechanischen Kraftübertragungsmittels hat gegenüber einer
hydraulischen Betätigung beispielsweise den Vorteil, daß
keine Flüssigkeit bzw. Öl in den Kupplungsraum gelangen kann
- beispielsweise durch defekte Dichtungen -, die die
Funktionssicherheit der Reibungskupplung zumindest beein
trächtigen kann.
In vorteilhafter Weise kann die Kraft vom Bowdenzug über ein
Gestänge auf die Rampenvorkehrung aufbringbar sein. Eine
vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung kann eine im
wesentlichen simultane und symmetrische Bewegung der
zumindest im wesentlichen radial bewegbaren Teile der Rampen
- Rollen - Sätze ermöglichen. Wenn sich diese synchrone
Bewegung nicht aufgrund der herrschenden Kräfte einstellt,
kann sie durch zusätzliche Komponenten, wie beispielsweise
über Führungen oder Gelenkverbindungen, sichergestellt
werden. Außerdem kann dadurch ein Kippen des Ausrücklagers
verhindert werden, ebenso wie durch eine stabile Dreipunkt
lagerung, dadurch daß jeweils ein Rampen - Rollen - Satz mit
axial zwischen den Rampen angeordneten Rollen drei Rollen
aufweist, die - in Umfangsrichtung der Reibungskupplung
betrachtet - hintereinander auf einer tangential angeord
neten Achse angeordnet sind, wobei zumindest eine der Rollen
mit der dem Betätigungselement zugeordneten Rampe und
zumindest eine andere mit der dem Stützmittel zugeordneten
Rampe zusammenwirkt, wobei es - beispielsweise für eine
stabile Dreipunktlagerung - von Vorteil sein kann, wenn die
beiden äußeren Rollen mit der gleichen Rampe zusammenwirken.
Bei einer derartigen Ausführungsform kann es zweckmäßig
sein, wenn die mittlere Rolle in ihrer Axialrichtung eine
größere Ausdehnung aufweist als die beiden äußeren Rollen.
Während es für bestimmte Anwendungen vorteilhaft sein kann,
einen konstanten Rampenwinkel einzuhalten, kann es sich bei
anderen Fällen als zweckmäßig erweisen, wenn sich der
Rampenwinkel entlang des Abwälzweges der Rollen ändert.
Damit ändert sich die Übersetzung, und es ist möglich, den
Verlauf der am Pedal erforderlichen Ausrückkraft entlang des
Ausrückweges gegenüber den am Ausrücklager herrschenden
Verhältnissen zu beeinflussen. So ist beispielsweise eine
Glättung der Tellerfedercharakteristik - übertragen auf das
Kupplungspedal - möglich.
In vorteilhafter Weise sind die Rampen an zwei Rampenträgern
angeordnet, die drehfest, jedoch zueinander axial verlager
bar auf dem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil aufge
nommen sind. Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn
die Rampenträger je zwei in Radialrichtung angeordnete
Schlitze aufweisen, die radial aufeinander zu weisen und
sich paarweise axial gegenüberliegen, wobei jeweils ein
Stift, der in Radialrichtung bewegbar geführt ist, die
paarweise gegenüberliegenden Schlitze verbindet. Zweckmäßi
gerweise kann dieser Stift das Gestänge mit einem die Rollen
aufnehmenden Träger gelenkig verbinden. Allgemein kann es
von Vorteil sein, wenn die Rampenträger aus Blechumform
teilen gebildet sind. Ebenso kann es vorteilhaft sein, die
Rampen durch Umformen zu bilden, z. B. durch einen Ziehvor
gang oder durch Prägen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung einer erfindungsgemäßen
Ausrückvorrichtung kann sich dadurch auszeichnen, daß im
Kraftfluß zwischen den zur Anlage an den Kupplungsbetäti
gungsmitteln bestimmten Betätigungsbereichen und dem Träger
teil eine Ausgleichsvorkehrung vorhanden ist, mittels der
die über die Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende
axiale Verlagerung der von der Ausrückvorrichtung beauf
schlagten Bereiche der Kupplungsbetätigungsmittel zumindest
annähernd ausgleichbar ist.
Derartige Ausgleichsvorkehrungen wurden beispielsweise durch
die deutsche Patentanmeldung P 43 30 886.4 vorgeschlagen.
Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung ist daher in
Verbindung mit dem Inhalt dieser Patentanmeldung, der auch
Teil der vorliegenden Erfindung sein soll, zu betrachten.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Ausgleichsvor
kehrung zwischen dem Trägerteil und dem darauf vorgesehenen
Stützmittel angeordnet ist. Die Ausgleichsvorkehrung kann
jedoch auch zwischen dem Trägerteil und dem Getriebegehäuse
oder einem darauf befestigten Halteteil vorgesehen werden.
Für die Funktion der Ausrückvorrichtung kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn das Stützmittel axial gegenüber dem
Trägerteil verlagerbar ist, wobei es darüber hinaus zweckmä
ßig sein kann, wenn das Stützmittel gegenüber dem Trägerteil
drehfest ist.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung kann gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung in besonders vorteilhafter Weise
in Kombination mit einer Reibungskupplung verwendet werden,
welche eine Druckplatte aufweist, die drehfest, jedoch axial
begrenzt verlagerbar mit einer Gegendruckplatte verbindbar
ist. Diese Gegendruckplatte kann beispielsweise durch ein
Schwungrad gebildet sein. Die Reibungskupplung besitzt
wenigstens eine Anpreßfeder, die die Druckplatte in Richtung
einer zwischen dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren
Kupplungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine
zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe
kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die eine prak
tisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der Druckplatte
durch die Anpreßfeder bewirkt. Die Reibungskupplung hat
weiterhin Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken, die von
der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in
Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge sich
die Betätigungsmittel in Richtung der Ausrückbewegung axial
verlagern. Für den Aufbau der Reibungskupplung und die
Funktionsweise der Ausrückvorrichtung kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn die Anpreßfeder der Reibungskupplung
durch eine Tellerfeder gebildet ist, die an einem Kupp
lungsgehäuse nach Art eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar
abgestützt ist, wobei die Tellerfeder axial in Richtung der
zwischen Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage
federbelastet ist und weiterhin der Ausrückkraftverlauf der
Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß die
durch Federbelastung auf die zwischen Tellerfeder und
Gehäuse vorgesehene Abwälzauflage erzeugte, der anstehenden
Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird. Es soll
also bei Belagverschleiß das Niveau des Ausrückkraftver
laufes für die Reibungskupplung größer werden, so daß die
die Tellerfeder gegen die gehäuseseitige Abwälzauflage
drängende Gegenkraft bzw. Abstützkraft während eines
Ausrückvorganges kurzzeitig überwunden wird, und zwar bis
sich wieder ein Gleichgewicht zwischen den beiden erwähnten
Kräften einstellt. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn
die Reibungskupplung derart ausgebildet ist, daß über deren
Lebensdauer betrachtet, die Kupplungsbetätigungsmittel, wie
zum Beispiel die Tellerfederzungen wenigstens entsprechend
dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden
Verschleißes axial verlagert werden.
Besonders vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die mit
der Ausrückvorrichtung zusammenwirkende Reibungskupplung auf
einer Gegendruckplatte montiert wird, die Bestandteil eines
mehrteiligen Schwungrades mit zwischen den einzelnen
Schwungmassen vorgesehenem Schwingungsdämpfer ist.
Anhand der Figuren sei die Erfindung näher erläutert. Dabei
zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung für ein
Kupplungsaggregat im Schnitt, wobei links die
eingerückte und rechts die ausgerückte Position
dargestellt ist,
Fig. 2 eine Ansicht der Ausrückvorrichtung gemäß Pfeil
II der Fig. 1, wobei zugunsten einer übersicht
licheren Darstellung Teile entfernt wurden,
Fig. 3. eine weitere Ausführungsform einer erfindungs
gemäßen Ausrückvorrichtung im Schnitt, wobei in
der oben Hälfte die eingerückte und in der
unteren Hälfte die ausgerückte Position der
Kupplung dargestellt ist, und
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Pfeile IV in Fig. 3,
wobei die eingerückte Position der Reibungskupp
lung dargestellt ist.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausrückvorrichtung
1 ist axial zwischen einem Getriebe und einer nicht voll
ständig dargestellten Reibungskupplung eines nicht näher
dargestellten Kraftfahrzeuges wirkungsmäßig angeordnet.
Die Ausrückvorrichtung 1 besitzt ein axialfestes Trägerteil
3, daß sich axial am Getriebegehäuse 2 abstützen kann und
mit diesem beispielsweise über Verschraubungen verbindbar
ist. Das Trägerteil 3 ist bei dem dargestellten Ausführungs
beispiel hohl ausgestaltet und umgibt in montiertem Zustand
die nicht dargestellte Getriebeeingangswelle. Das Trägerteil
3 besitzt einen hülsenförmig ausgebildeten Bereich 4 auf dem
ein Abstützbauteil bzw. Stützmittel 5, das die zum Ausrücken
der Reibungskupplung erforderlichen Kräfte abfängt und auf
das Trägerteil 3 überträgt, aufgenommen ist. Das Abstützbau
teil 5 besitzt radial innen einen hülsenförmigen Ansatz 6,
der auf dem hülsenförmigen Bereich 4 axial gleitbar aufge
nommen ist.
Ein Betätigungsmittel 7, das bezüglich der Rotationsachse
der Kupplung symmetrisch aufgebaut ist, ist mit dem Abstütz
bauteil 5 drehfest verbunden, wobei Teile des Betätigungs
mittels 7 zumindest im wesentlichen in radialer Richtung
verlagerbar angeordnet sind. Das Betätigungsmittel 7 ist
axialer Richtung zwischen dem Abstützbauteil 5 und einem
Rampenträger 8 angeordnet. Durch diese Anordnung bildet das
ebenfalls als Rampenträger dienende Abstützbauteil 9
zusammen mit dem Betätigungsbauteil 7 und dem Rampenträger
8 eine Rampenvorkehrung 9. Die Rampen 10,11 der Rampenvor
kehrung 9 sind durch am Abstützbauteil 5 vorgesehene
Auflauframpen 10 und am Rampenhalter 8 angeordnete Auflauf
rampen 11 gebildet, die unter Zwischenlegung des Rollen
satzes 12 zusammenwirken. Die Rampen 10, 11 verlaufen im
wesentlichen in radialer Richtung, sind jedoch zur Erzeugung
einer Axialbewegung zwischen den beiden Bauteilen 5 und 8
aus der Rotationsebene der Kupplung geneigt ausgeführt, so
daß sich im in Fig. 1 dargestellten Schnitt ein Winkel
zwischen den Rampen 10 und 11 ergibt, der sich nach radial
außen hin öffnet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Rampen 10, 11 durch Anprägungen gebildet, welche in
die als Blechformteil ausgebildeten Teile 5 und 8 einge
bracht sind.
Der Rampenträger 8 trägt ein Ausrücklager 13, wobei das
Lager 13 gegenüber dem Rampenträger 8 eine begrenzte radiale
Verlagermöglichkeit entgegen eines Kraftschlusses in Form
einer Reibungseinspannung des nicht umlaufenden Lagerringes
14 aufweist. Der zur Rotation mit der Kupplung bestimmte
Lagerring 15 greift an den Ausrückmitteln 16 der nicht näher
dargestellten Reibungskupplung an. Die Ausrückmittel 16 der
Reibungskupplung sind hier als Tellerfederzungen angedeutet
dargestellt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel das Betätigungsmittel 7 über einen
Bowden- bzw. Seilzug 17 betätigbar. Hierfür stützt sich der
Mantel 18 des Seilzuges 17 an einem Gestängebauteil 19 des
Betätigungsbauteils 7 ab und das im Mantel 18 aufgenommene
Kabel bzw. Seil 20 ist mit einem weiteren Gestängearm 21 des
Betätigungsbauteils 7 zur Übertragung der Betätigungskraft
wirkungsmäßig verbunden. Hierfür besitzt der Gestängearm 21
einen Einhängebereich 22 für das Seil 20.
Wie ebenfalls aus Fig. 2 hervorgeht ist jeder Gestängearm
19, 21 über einen Stift 23 mit einem Halter 24 gelenkig
verbunden, der wiederum über eine Achse 25 den jeweiligen
Rollensatz 12 aufnimmt. Jeder Rollensatz 12 besteht aus
drei Einzelrollen, wobei die mittlere Rolle 27 - in ihrer
Axialrichtung betrachtet - zwischen den beiden identisch
ausgeführten seitlichen Rollen oder äußeren Rollen 26
angeordnet ist, und bei vorzugsweise gleichem Durchmesser
eine größere Dicke aufweist. Da die Rollen 26 und 27 bei der
Betätigung der Ausrückvorrichtung 1 eine Rotationsbewegung
relativ zueinander ausführen, kann es zweckmäßig sein,
zwischen ihnen einen Gleitbelag anzuordnen oder die Rollen
zumindest in ihrem Kontaktbereich zueinander mit einer
Beschichtung zu versehen, die einen möglichst geringen
Reibwert aufweist. In Verbindung mit Fig. 1 ist weiterhin
ersichtlich, daß die Stifte 23 nicht nur die Rollenhalter 24
und die Gestängeteile 19 und 21 gelenkig zueinander lagern,
sondern außerdem in Schlitze 28 und 29 der Rampenträger 5
und 8 eingreifen, wodurch diese zueinander drehfest, jedoch
axial verlagerbar zueinander, gelagert sein können, wobei
deren drehfeste Lagerung auch in anderer Weise sicherge
stellt sein kann. Weiterhin haben die Stifte 23 die Aufgabe,
bei einer Betätigung der Ausrückvorrichtung 1 über den
Bowdenzug 17, eine Bewegung der Rollenträger 24 in Richtung
auf die Rotationsachse der Kupplung zu sicherzustellen bzw.
beim Wiedereinrücken der Kupplung eine lediglich von der
Rotationsachse wegweisende Bewegung zuzulassen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Ausrück
mittel 16 durch die radial nach innen gerichteten Zungen der
Kupplungstellerfeder gebildet. Der mit der Kupplung rotie
rende Lagerring 15 trägt Beaufschlagungsbereiche, die mit
Betätigungsbereichen 16a der Kupplungsausrückmittel 16 zu
sammenwirken, um ein Aus- und Einrücken der Reibungskupplung
zu gewährleisten. Die Betätigungsbereiche 16a sind durch die
radial innenliegenden Zungenspitzen der Tellerfederzungen 16
gebildet.
Zur Betätigung der Ausrückvorrichtung 1 wird, beispielsweise
über ein Kupplungspedal, eine Kraft auf den Bowdenzug 17
ausgeübt, wodurch das Seil oder Kabel 20 in den Mantel 18
hineingezogen wird. Dadurch verringert sich die freie Länge
des Kabels 20, so daß die Gestängearme 19 und 21 aufeinander
zu bewegt werden. Zur einwandfreien Funktion der Ausrück
einrichtung 1 ist es erforderlich, daß sich die Gestängearme
19 und 21 synchron aufeinander zu bewegen, daß heißt
zugleich den gleichen Weg in Richtung auf die Rotationsachse
der Reibungskupplung zu zurücklegen. Sollte sich eine
derartige Bewegung nicht aufgrund der herrschenden Kräfte
von selbst einstellen, so muß diese Bewegung zwangsweise,
beispielsweise über Führungen, gesteuert werden. Die
Bewegung der Gestängearme 19 und 21 wird über die Rollenhal
ter 24 auf die Rollensätze 12 übertragen, wodurch diese
ebenfalls zur Rotationsachse der Kupplung hin bewegt werden.
Wie aus den Figuren ersichtlich ist, stützt sich die
mittlere Rolle 27 dabei an der Rampe 10 des Rampenträgers
oder Stützmittels 5 ab, während sich die beiden äußeren
Rollen 26 an den Rampen 11 des Rampenträgers 8 abstützen.
Durch eine Bewegung der Rollen 26 und 27 zumindest im
wesentlichen radial nach innen hin wälzt sich so die Rolle
27 auf der Rampe 10 ab und drückt dadurch, daß sich die
Rollen 26 auf den Rampen 11 abstützen, den Rampenträger 8
axial vom Rampenträger 5 weg. Hierbei rotieren die Rollen 26
und 27 gegenläufig. Die Bewegung des Rampenträgers 8 in
Axialrichtung vom Getriebe 2 weg, wird über das Ausrücklager
13 auf die Kupplungsbetätigungsmittel 16 übertragen, die
wiederum die nicht dargestellte Reibungskupplung im Sinne
des Ausrückens betätigen. Bei Entlastung des Bowdenzugs 17
läuft der Vorgang in umgekehrter Richtung ab, so daß die
Kupplung wieder eingerückt wird. Der Bewegungsweg des
Betätigungsmittels 7 kann dabei über Anschläge begrenzt
werden, so daß die Ausrückvorrichtung 1 nur über den vor
gesehenen Ausrückweg der Reibungskupplung betätigt werden
kann.
Im Kraftfluß zwischen dem die Betätigungskraft für die
Reibungskupplung axial abfangenden bzw. auf das Gehäuse 2
übertragenden Trägerteil 3 und den von dem umlaufenden
Lagerring 15 getragenen Beaufschlagungsbereichen ist eine
Ausgleichsvorrichtung 30 vorhanden, welche die über die
Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende axiale Ver
lagerung der Kupplungsbetätigungsmittel 16 zumindest
annähernd ausgleichen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß
die von dem Lagerring 15 getragenen Beaufschlagungsbereiche
der Ausrückvorrichtung 1 in Bezug auf die Betätigungs
bereiche 16a bzw. die Tellerfederzungen 16 der Reibungskupp
lung stets optimal positioniert sind, so daß der von der
Rampenvorkehrung 9 auf zubringende Ausrückweg für die
Reibungskupplung praktisch konstant gehalten werden kann.
Die erwähnte Verlagerung der Ausrückmittel 16 ist hauptsäch
lich auf den über die Lebensdauer der Reibungskupplung im
Bereich der Reibbeläge der Kupplungsscheibe auftretenden
Verschleiß zurückzuführen. Ein Beispiel für die Gestaltung
einer derartigen Ausgleichsvorkehrung 30 ist in der bereits
erwähnten deutschen Patentanmeldung P 43 30 886.4 beschrie
ben, deren Offenbarungsgehalt Bestandteil der Beschreibung
der vorliegenden Erfindung sein soll.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Betäti
gungsmittel 7 über den Bowden- bzw. Seilzug 17 betätigt. Es
können jedoch auch andere Betätigungsmittel verwendet
werden, wie zum Beispiel Stellmotoren, die hydraulisch,
pneumatisch oder elektrisch angetrieben werden und über
entsprechende Verbindungsmittel das Betätigungsmittel 7
beaufschlagen. Derartige, Stellmotoren können gegebenenfalls
in unmittelbarer Nähe der Ausrückvorrichtung untergebracht
werden.
Vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die Rampen bzw.
Laufbahnen 10, 11 über ihre Längenerstreckung einen sich
veränderten Auflaufwinkel besitzen, so daß der Verlauf der
Betätigungskraft, welche erforderlich ist, um das Betäti
gungsmittel 7 zu verschieben, an den jeweiligen Einsatzfall
angepaßt werden kann. Es ist also möglich, die von der
Rampenvorkehrung 9 erzeugte Kraftübersetzung über den
Betätigungsweg variabel zu gestalten. Dadurch ist es möglich,
den über das Betätigungsorgan 17 in die Ausrückvorrichtung
1 eingeleiteten Ausrückkraftverlauf wenigstens gleichmäßiger
zu gestalten. Dies kann erfolgen, indem die Übersetzung
scharakteristik der Rampenvorkehrung 9 auf den an den
Betätigungsbereichen 16a über den Ausrückweg erforderlichen
Kraftverlauf abgestimmt wird. Das bedeutet also, daß bei
Zunahme des Ausrückkraftverlaufes in den Bereichen 16a, die
von der Rampenvorkehrung 9 erzeugte Übersetzung größer
werden muß, wodurch die vom Ausrückmittel 17 aufzubringende
Betätigungskraft geringer wird.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung 1 ist insbesondere
zur Verwendung mit Reibungskupplungen gedacht, bei denen die
Ausrückmittel 16 bzw. die Betätigungsbereiche 16a zumindest
in Abhängigkeit des an den Reibbelägen auftretenden Ver
schleißes axial entsprechend dem Verschleiß verlagert werden
und zwar vorzugsweise in die gleiche axiale Richtung wie die
Druckscheibe. Durch eine derartige axiale Verlagerung kann
gewährleistet werden, daß die sich radial erstreckenden
Ausrückmittel 16 im Bezug auf eine senkrecht zur Rotations
achse der Kupplung gedachten Ebene praktisch die gleiche
winkelmäßige Lage beibehalten. Derartige Kupplungen sind
beispielsweise in den deutschen Patentanmeldungen P 42 39
291.8, P 42 39 689.6, P 42 43 667.6 und P 43 17 586.4
beschrieben oder erwähnt. Der Gegenstand der oben ange
führten Patentanmeldungen gehört, ebenso wie der der
deutschen Patentanmeldung P 43 30 886.4, voll zum Inhalt der
vorliegenden Anmeldung, soll also als in die vorliegende
Anmeldung integriert betrachtet werden.
Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn die Gegendruck
platte der Reibungskupplung Bestandteil eines Schwungrades
ist, das mehrere relativ zueinander schwingungsgedämpfte
Massen aufweist, wobei eine Schwungmasse mit der Abtriebs
welle eines Motors verbindbar ist und die andere Schwungmas
se durch die Gegendruckplatte der Reibungskupplung gebildet
ist. Beide Schwungmassen sind über eine Lagerung zueinander
verdrehbar positioniert. Eine Schwingungsdämpfungsvorkehrung
ist zwischen den beiden Schwungmassen wirksam und umfaßt
unter anderem in Umfangsrichtung drehelastische Elemente,
wie Schraubenfedern.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Ausrückvorrichtung
101 weist im wesentlichen die gleiche Funktion auf wie die
Ausrückvorrichtung 1, auf deren Beschreibung ausdrücklich
Bezug genommen wird. In, der Funktion ähnliche oder gleiche
Bauteile sind mit ähnlichen Bezugszeichen versehen, die
jedoch um 100 erhöht sind.
Der wesentliche Unterschied zur Ausrückvorrichtung 1 besteht
darin, daß bei der Ausrückvorrichtung 101 die Rampen 110 und
111, die an einem gemeinsamen Rampenträger 131 angebracht
sind, auf die Rotationsachse der Kupplung zu im wesentlichen
in radialer Richtung verlagerbar sind. Die Rollen 127 sind
am Stützteil 105 angeordnet, während die Rollen 126 an einem
zu dem Stützmittel 105 axial verlagerbaren Betätigungs
flansch 108 angeordnet sind. Sowohl der Betätigungsflansch
108 als auch das Stützmittel 105 sind drehfest auf dem
Trägerteil 103 gelagert. Bei Betätigung des Bowdenzuges 117,
das heißt bei einer Krafteinleitung über diesen in das
Gestänge 119, 121, werden nun die Rampenhalter 131 auf die
Rotationsachse der Kupplung zu bewegt, wobei sie im wesent
lichen eine radial gerichtete Bewegung ausführen, wodurch
über die Rampenvorkehrung 109 der Betätigungsflansch 108 von
dem Stützmittel 105 weg bewegt wird und so über das Aus
rücklager 113 die Kupplungsbetätigungsmittel 116 - hier in
Form von Tellerfederzungen - im Sinne des Ausrückens betä
tigt. Wird die auf den Bowdenzug 117 einwirkende Kraft
aufgehoben, läuft der Vorgang in umgekehrter Richtung ab und
die Kupplung wird wieder eingerückt. Auch bei dieser Ausfüh
rungsform ist eine Begrenzung des Betätigungsweges möglich,
ebenso wie auch bei dieser Ausführungsform eine Ausgleichs
vorrichtung 130 vorgesehen werden kann.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschrie
benen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt
insbesondere auch Varianten, die durch Kombination von in
Verbindung mit der vorliegenden Erfindung und den vorher
erwähnten Patentmeldungen beschriebenen Merkmalen bzw.
Elementen sowie Funktionsweisen gebildet werden können.
Weiterhin können einzelne, insbesondere in Verbindung mit
den Figuren beschriebene Merkmale bzw. Funktionsweisen für
sich alleine genommen eine selbständige Erfindung dar
stellen. Die Anmelderin behält sich also vor, noch weitere,
bisher nur in der Beschreibung oder in den Zeichnungen
offenbarte Merkmale von erfindungswesentlicher Bedeutung zu
beanspruchen.
Claims (28)
1. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung, insbesondere für
eine zwischen einem Motor und einem Getriebe vorzusehen
de Reibungskupplung, mit einem Ausrücklager zur Betäti
gung der Kupplungsbetätigungsmittel, das von einem
getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil getragen ist,
das weiterhin ein Stützmittel trägt, welches unter
Zwischenschaltung eines Betätigungselementes für das
Ausrücklager die auf letzteres einwirkende Betätigungs
kraft abstützt, wobei zwischen dem Stützmittel und dem
Betätigungselement eine Rampenvorkehrung zur axialen
Verlagerung des Betätigungselementes vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampenvorkehrung eine
Bewegung in zumindest im wesentlichen radialer Richtung
in eine Bewegung in axialer Richtung umwandelt.
2. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rampenvorkehrung an ihrer dem Stütz
mittel und/oder dem Betätigungsmittel zugeordneten Seite
Rampen und mit diesen zusammenwirkende Rollen aufweist.
3. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampen zumindest im
wesentlichen radial verlagerbar angeordnet sind.
4. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen zumindest im
wesentlichen radial verlagerbar angeordnet sind.
5. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampen - in Axialrich
tung betrachtet - zwischen den Rollen angeordnet sind.
6. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen - in Axialrich
tung betrachtet - zwischen den Rampen angeordnet sind.
7. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß zwei Rampen - Rollen - Sätze
radial einander gegenüberliegend angeordnet sind.
8. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Bewegung in zu
mindest im wesentlichen radialer Richtung bewirkende
Kraft zur Betätigung der Reibungskupplung im Sinne des
Ausrückens über einen Bowdenzug aufbringbar ist.
9. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Kraft vom Bowdenzug über ein Gestänge auf
die Rampenvorkehrung aufbringbar ist.
10. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
gekennzeichnet durch eine im wesentlichen simultane und
symmetrische Bewegung der zumindest im wesentlichen
radial bewegbaren Teile der Rampen - Rollen - Sätze.
11. Ausrückvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Rampen -
Rollen - Satz mit axial zwischen den Rampen angeordneten
Rollen drei Rollen aufweist, die - in Umfangsrichtung
der Reibungskupplung betrachtet - hintereinander auf
einer tangential angeordneten Achse angeordnet sind,
wobei zumindest eine der Rollen mit der dem Betätigungs
element zugeordneten Rampe und zumindest eine andere mit
der dem Stützmittel zugeordneten Rampe zusammenwirkt.
12. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden äußeren Rollen mit der gleichen
Rampe zusammenwirken.
13. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die mittlere Rolle in ihrer Axialrichtung
eine größere Ausdehnung aufweist als die beiden äußeren
Rollen.
14. Ausrückvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che gekennzeichnet durch einen konstanten Rampenwinkel.
15. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Rampenwinkel
entlang des Abwälzweges dem Rollen ändert.
16. Ausrückvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampen an zwei
Rampenträgern angeordnet sind, die drehfest, jedoch
zueinander axial verlagerbar auf dem getriebeseitig
vorzusehenden Trägerteil aufgenommen sind.
17. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rampenträger je zwei in Radialrichtung
angeordnete Schlitze aufweisen, die radial aufeinander
zu weisen und sich paarweise axial gegenüberliegen,
wobei jeweils ein Stift, der in Radialrichtung bewegbar
geführt ist, die paarweise gegenüberliegenden Schlitze
verbindet.
18. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Stift das Gestänge mit einem die
Rollen aufnehmenden Träger gelenkig verbindet.
19. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampenträger aus Blech
umformteilen gebildet sind.
20. Ausrückvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampen durch
Umformen gebildet sind.
21. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß im Kraftfluß zwischen den
zur Anlage an den Kupplungsbetätigungsmitteln bestimmten
Betätigungsbereichen und dem Trägerteil eine Ausgleichs
vorkehrung vorhanden ist, mittels der die über die
Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende axiale
Verlagerung der von der Ausrückvorrichtung beaufschlag
ten Bereiche der Kupplungsbetätigungsmittel zumindest
annähernd ausgleichbar ist.
22. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung zwischen dem
Trägerteil und dem darauf vorgesehenen Stützmittel
angeordnet ist.
23. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel axial
gegenüber dem Trägerteil verlagerbar ist.
24. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel drehfest mit
dem Trägerteil ist.
25. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
zur Betätigung einer Kupplung mit einer Druckplatte, die
drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einer
Gegendruckplatte verbindbar ist, wobei wenigstens eine
Anpreßfeder die Druckplatte in Richtung einer zwischen
dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren Kupp
lungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine
zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungs
scheibe kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die
eine praktisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der
Druckplatte durch die Anpreßfeder bewirkt, weiterhin
Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken besitzt, die
von der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in
Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge
die Betätigungsmittel sich in Richtung der Ausrückbewe
gung axial verlagern.
26. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung, nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die durch eine Tellerfeder
gebildete Anpreßfeder an einem Kupplungsgehäuse nach Art
eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar abgestützt ist,
wobei die Tellerfeder axial in Richtung der zwischen
Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage
federbelastet ist, weiterhin der Ausrückkraftverlauf der
Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß
die durch die Federbelastung erzeugte, der anstehenden
Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird.
27. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß, über die Lebensdauer der
Kupplung betrachtet, die Betätigungsmittel, wie zum
Beispiel die Tellerfederzungen, wenigstens entsprechend
dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden
Verschleißes axial verlagert werden.
28. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach einem der
Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gegendruckplatte als mehrteiliges Schwungrad mit inte
griertem Schwingungsdämpfer ausgebildet ist.
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