DE19515268C1 - Falzapparat zum wahlweisen Herstellen von einmal oder zweimal quergefalzten Produkten - Google Patents
Falzapparat zum wahlweisen Herstellen von einmal oder zweimal quergefalzten ProduktenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Falzapparat zum wahlweisen Herstellen von einmal oder
zweimal quergefalzten Produkten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In speziellen Falzapparaten können einmal oder zweimal quergefalzte Produkte
hergestellt werden. Je nachdem, ob die Produkte nur mit einem ersten Querfalz oder
mit einem ersten und einem zweiten Querfalz hergestellt werden, also einmal oder
zweimal quergefalzt werden, unterscheidet sich die Bogenführung dadurch, daß im
ersteren Falle das Produkt am Falzklappenzylinder weitergeführt wird, im zweiten
Falle dagegen in die Greifer eines Greifer-Falzmesserzylinders übergeben und dann
bei der Herstellung des zweiten Querfalzes in eine Falzklappe des
Falzklappenzylinders eingedrückt werden. Dementsprechend unterscheiden sich die
Bogenleiteinrichtungen im Auslaufspalt des Falzklappen- und des Greifer- und
Falzmesserzylinders.
Es ist allgemeiner Stand der Technik, bei der Umstellung der Produktion von einmal
auf zweimal quergefalzte Produkte oder umgekehrt die Zungen im Auslaufspalt
zwischen dem Falzklappen- und dem Greifer-Falzmesserzylinder auszubauen und
durch andere zu ersetzen. Dieser Wechsel ist jedoch zeitaufwendig und oftmals
auch beschwerlich, z. B. wenn die Zungen nur über oftmals sehr beengte
Montageöffnungen zugänglich sind.
Gemäß der DE 43 18 133 A1 ist im Auslaufspalt des Falzklappen- und des Greifer-
Falzmesserzylinders die Zunge für die Herstellung des zweiten Querfalzes ständig
eingebaut. Für die Herstellung nur einmal quergefalzter Produkte werden Bänder,
die den Greifer-Falzmesserzylinder umschlingen, gegen den Falzklappenzylinder
gedrückt. Diese Vorgehensweise hat den Nachteil, daß die Zungen mit sehr breiten
Spalten versehen werden müssen, da nicht nur Freiraum für die Greifer, sondern
auch für die genannten Bänder geschaffen werden muß. Bei höheren
Geschwindigkeiten wirken die breiten Spalten negativ auf die Produkte ein und
können Markierungen verursachen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Falzapparat zu schaffen, dessen
Bogenleiteinrichtungen einfach und schnell auf die Herstellung einmal oder zweimal
quergefalzter Produkte einstellbar sind und die Produkte zuverlässig und schonend
führen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Falzapparat durch
die Anwendung der Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1
gelöst. Die Leiteinrichtungen des Falzapparates sind einfach und schnell von der
Produktionsart mit einem Querfalz auf die Produktionsart mit zwei Querfalzen und
umgekehrt umstellbar. Es brauchen dabei keine Leiteinrichtungen ausgetauscht zu
werden. Die zum Einsatz kommenden Leiteinrichtungen Zungen und Zungenbalken
weisen nur schmale, lediglich von Greifern passierte Spalte auf. Dadurch ist die
Produktführung auch bei hohen Geschwindigkeiten zuverlässig und schonend.
Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen in
Verbindung mit der Beschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert
werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt schematisch:
Fig. 1 einen Falzapparat in der Seitenansicht mit einem Falzklappen- und einem
Greifer-Falzmesserzylinder,
Fig. 2 die Ansicht Z nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III nach Fig. 2 ohne Darstellung des Zungenbalkens,
Fig. 4: den Schnitt III-III, lediglich die Zunge und den Zungenbalken enthaltend.
Der in Fig. 1 dargestellte Falzapparat dient zur wahlweisen Herstellung einmal oder
zweimal quergefalzter Produkte aus einer Bahn 1. Der Falzapparat enthält einen
Schneidzylinder 2, einen Punktur-Falzmesserzylinder 3, einen Falzklappenzylinder 4
und einen Greifer-Falzmesserzylinder 5. Die Bahn 1 wird beim Passieren des
Schneid- und des Punktur-Falzmesserzylinders 2, 3 in Produkte 6.1, 6.2 geschnitten,
die unter Bildung des ersten Querfalzes an eine der Falzklappen 7.1, 7.2, 7.3 des
Falzklappenzylinders übergeben werden. Da nicht zum Gegenstand der Erfindung
gehörig, werden hierzu keine näheren Angaben gemacht.
Jeder Falzklappe 7,1, 7.2, 7.3 ist, in Drehrichtung des Falzklappenzylinders 4
gesehen, eine weitere Falzklappe 8.1, 8.2, 8.3 nachgeordnet. Diese Falzklappen 8.1,
8.2, 8.3 dienen zur Herstellung eines zweiten Querfalzes und haben zu den
Falzklappen 7.1, 7.2, 7.3 einen Umfangsabstand, der dem Abstand zwischen erstem
und zweitem Querfalz des Produkts entspricht. Im Ausführungsbeispiel ist der
Falzklappenzylinder 4 dreiteilig ausgeführt, es sind also jeweils drei Falzklappen 7.1,
7.2, 7.3 und 8.1, 8.2, 8.3 gleichmäßig am Umfang angeordnet. Der
Falzklappenzylinder könnte beispielsweise auch vier- oder fünfteilig ausgeführt sein.
Auch der Greifer-Falzmesserzylinder 5 ist dreiteilig ausgeführt. Er trägt am Umfang
dreimal, jeweils gleichmäßig verteilt, einen Greifer 9.1, 9.2, 9.3 und ein Falzmesser
10.1, 10.2, 10.3, die mit den Falzklappen 7.1, 7.2, 7.3 und den Falzklappen 8.1, 8.2,
8.3 zusammenarbeiten. Auch der Greifer-Falzmesserzylinder 5 kann mit anderer
Teilung, beispielsweise drei- oder fünfteilig, ausgeführt werden.
Im Auslaufspalt 11 des Falzklappenzylinders 4 und des Greifer-Falzmesserzylinders
5 sind, der Bogenleitung dienend, eine Zunge 12 und ein Zungenbalken 13
angeordnet. Der Zungenbalken 13 ist mit seinen Enden an Wänden 14, 15
angeschraubt (Fig. 2). Er weist eine annähernd konzentrisch zum Greifer-
Falzmesserzylinder 5 liegende Leitfläche 16 sowie eine etwa kreisbogenförmige, auf
den Auslaufspalt 11 gerichtete Kontur 17 auf (Fig. 4). Der Zungenbalken 13 ist
weiterhin mit einer Ausnehmung 18 versehen, in die die Zunge 12 einschwenkbar ist.
Die Zunge 12 weist eine Leitfläche 19 auf, die je nach Schwenkstellung zum
Falzklappenzylinder 4 gerichtet ist oder die durch die Ausnehmung 18 ausgesparte
Leitfläche 16 ergänzt.
Zwecks Verschwenkbarkeit ist die aus einzelnen Segmenten bestehende Zunge 12
an einer Welle 20 befestigt, die in den Wänden 14, 15 drehbar gelagert ist. An den
Endbereichen der Welle 20 ist jeweils ein Hebel 21, 22 befestigt, der über eine
Koppel 23, 24 mit einer an der Wand 14, 15 drehbar gelagerten Kurbel 25, 26
verbunden ist, an der ein sich schwenkbar an der Wand 14, 15 abstützender
Arbeitszylinder 27, 28 angelenkt ist.
Die Wände 14, 15 stützen sich auf jeweils zwei parallelen, gleich langen Hebeln 29
bis 32 gelenkig ab, die drehbar an jeweils einer Seitenwand 33, 34 gelenkig gelagert
sind. An jeder Wand 14, 15 greift ein sich gelenkig an einer Seitenwand 33, 34
abstützender Arbeitszylinder 35, 36 an.
In der gezeichneten Stellung der Zunge 12 im Auslaufspalt 11 ist der Falzapparat auf
die Herstellung einmal quergefalzter Produkte eingestellt. In diesem Fall wird der
Greifer-Falzmesserzylinders mit seinen Funktionselementen, den Greifern 9.1, 9.2,
9.3 und den Falzmessern 10.1, 10.2, 10.3, nicht wirksam. Das lediglich einmal
quergefalzte Produkt 6.1 wird in der Falzklappe 7.1 gehalten am Falzklappenzylinder
4 geführt und, nicht dargestellt, einer Auslagevorrichtung oder einer Dritte-Falz-
Vorrichtung zugeführt. Die Zunge 12 sorgt hierbei mit ihrer Leitfläche 19 für eine
zuverlässige Führung des Produkts 6.1 am Falzklappenzylinder 4. Die Zunge 12 wird
dabei von den Hebeln 21, 22, den Koppeln 23, 24 und den Kurbeln 25, 26
zuverlässig in der gezeichneten Stellung gehalten, indem die Kurbeln 25, 26 eine
Übertotlage einnehmen (Fig. 3). Rückstellkräfte der Zunge 12 wirken dadurch nicht
drückend auf die ausgefahrenen Kolbenstangen der Arbeitszylinder 27, 28. Die
Arbeitszylinder 27, 28, wie auch die Arbeitszylinder 35, 36, werden pneumatisch
oder hydraulisch betrieben.
An der Welle 20 können auch anderweitige Antriebe angreifen, beispielsweise
rotative pneumatische oder hydraulische Arbeitszylinder, d. h. Arbeitszylinder mit
kreisbogenförmigem Zylinder. Auch könnten an den Hebeln 21, 22 direkt
Arbeitszylinder oder Zugmagnete angelenkt sein. Ebenso könnte die Welle 20 ein
Zahnrad tragen, das mit einem drehrichtungsumkehrbaren Motor in
Antriebsverbindung steht. Bei Verwendung eines selbsthemmenden Schnecke-
Schneckenradtriebes kann die Selbsthemmung vorteilhaft zur Lagersicherung der
Zunge 12 ausgenutzt werden.
Zur Umstellung auf zweimal quergefalzte Produktion wird die Zunge 12 in die in Fig.
4 strichpunktiert gezeichnete Stellung geschwenkt. Zuvor werden jedoch die Zunge
12 und der Zungenbalken 13 vom Greifer-Falzmesserzylinders weggefahren. Dies
geschieht durch Umsteuern der Arbeitszylinder 35 und 36, wodurch die Wände 14,
15 mitsamt der Zunge 12 und dem Zungenbalken 13, auf den Hebeln 29 bis 32
geführt, eine Schwenkbewegung ausführen. Sodann werden die Arbeitszylinder 27
und 28 umgesteuert, wodurch über die Kurbeln 25, 26, die Koppeln 23, 24 und die
Hebel 21, 22 die Welle 20 geschwenkt und die Zunge 12 in die Aussparung 18 des
Zungenbalkens 13 gefahren wird. Dabei gibt die Zunge 12 die kreisbogenförmige
Kontur 17 des Zungenbalkens 13 frei und bildet mit ihrer Leitfläche 19 bündig mit der
Leitfläche 16 des Zungenbalkens 13 eine gemeinsame Leitfläche zum Greifer-
Falzmesserzylinder 5. Nunmehr werden der Zungenbalken 13 und die Zunge 12
durch Umsteuern der Arbeitszylinder 35, 36 wieder an den Greifer-
Falzmesserzylinder 5 herangefahren.
Die Falzklappe 7.1 gibt beim Passieren der Verbindungslinie der Mitten des
Falzklappenzylinders 4 und des Greifer-Falzmesserzylinders 5 das Produkt (diese
Produktionsart ist nicht dargestellt), frei, das daraufhin von dem Greifer 9.1 am
ersten Querfalz ergriffen und am Greifer-Falzmesserzylinder 5 festgehalten und
transportiert wird. Das Falzmesser 10.1 erzeugt dann in der Falzklappe 8.1 den
zweiten Querfalz und übergibt das Produkt an den Falzklappenzylinder 4. Nach der
Freigabe des Produktes am Greifer 9.1 erfolgt der Weitertransport auf dem
Falzklappenzylinder 4. Der freigegebene Teil des Produkts wird dabei schonend von
der Leitfläche 16, der in der Aussparung 18 befindlichen Zunge 12 und der
kreisbogenförmigen Kontur 17 auf den Falzklappenzylinder 4 zugeführt. Die Führung
des Produkts erfolgt schonend, da die Leitflächen des Zungenbalkens 13 und der
Zunge 12 nur schmale Spalten aufweisen, die lediglich von den Greifern 9 passiert
werden. Das zweimal quergefalzte Produkt kann mit Delta- oder Doppelparallelfalz
versehen sein.
Das Weg- oder Heranfahren des Zungenbalkens 13 und der Zunge 12 vom Greifer-
Falzmesserzylinder 5 weg bzw. an diesen heran kann auch geradlinig oder auf einer
Kurvenbahn unter Verwendung entsprechender Führungen erfolgen. Auch kann die
Bewegung der Zunge 12 aus dem Auslaufspalt heraus z. B. durch ein
Hineinbewegen in den Zungenbalken 13 erfolgen. In diesem Fall erübrigt sich
dessen Hin- und Herbewegung. Auch kann die an den Zungenbalken 13
angeformte, kreisbogenförmige Kontur 17 von einer eigenständigen, in den
Auslaufspalt 11 einzuführenden Leiteinrichtung verkörpert werden. Die Umstellung
der Zunge 12 erfolgt vorteilhaft mittels einer speicherprogrammierbaren Steuerung.
Claims (9)
1. Falzapparat zum wahlweisen Herstellen von einmal oder zweimal quergefalzten
Produkten, mit einem Falzklappenzylinder, der mindestens zwei Falzklappen mit
einem Umfangsabstand in der Größe des Abstandes zweier Querfalze aufweist, ferner mit
einem mit dem Falzklappenzylinder zusammenarbeitenden Greifer-
Falzmesserzylinder sowie mit einer Zunge zur Bogenleitung im Auslaufspalt dieser beiden
Zylinder mit einer zum Falzklappenzylinder annähernd konzentrischen Leitfläche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zunge (12) ein Zungenbalken (13) mit einer
Leitfläche (16) annähernd konzentrisch zum Greifer-Falzmesserzylinder (5)
nachgeordnet ist, daß die Zunge (12) für die Herstellung zweimal quergefalzter
Produkte aus dem Auslaufspalt (11) wegbewegbar ist, wonach auf den
Auslaufspalt (11) eine Leiteinrichtung mit einer etwa kreisbogenförmigen Kontur
(17) gerichtet ist.
2. Falzapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (12)
aus dem Auslaufspalt (11) in eine Ausnehmung des Zungenbalkens (13)
schwenkbar ist, wobei die Zunge (12) und der Zungenbalken (13) vom Greifer-
Falzmesserzylinder (5) wegbewegbar und hierfür an zwei bewegbaren Wänden
(14, 15) angeordnet sind.
3. Falzapparat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (12) an
einer Welle (20) befestigt ist, die in den Wänden (14, 15) drehbar gelagert ist,
und an der Welle (20) ein Antrieb angreift.
4. Falzapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Welle (20)
an deren Endbereichen jeweils ein Hebel (21, 22) befestigt ist, der über eine
Koppel (23, 24) mit einer an der Wand (14, 15) drehbar gelagerten Kurbel (25,
26) verbunden ist, an der ein sich schwenkbar an der Wand (14, 15)
abstützender Arbeitszylinder (27, 28) angelenkt ist.
5. Falzapparat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurbel (25,
26) bei in den Auslaufspalt (11) eingeschwenkter Zunge (12) eine
Übertotlagenstellung einnimmt.
6. Falzapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Welle (20)
an deren Endbereichen jeweils ein rotativer Arbeitszylinder angreift.
7. Falzapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Welle (20)
ein Zahnrad befestigt ist, das mit einem drehrichtungsumkehrbaren Motor in
Antriebsverbindung steht.
8. Falzapparat nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Wände (14, 15) jeweils auf zwei parallelen, gleich langen Hebeln (29 bis
32) gelenkig abstützen, die drehbar an jeweils einer Seitenwand (33, 34)
gelenkig gelagert sind, und an jeder Wand (14, 15) ein sich gelenkig an einer
Seitenwand (33, 34) abstützender Arbeitszylinder (35, 36) angreift.
9. Falzapparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zungenbalken (13) an der dem Auslaufspalt (11) zugewandten Seite
eine etwa kreisbogenförmige Kontur (17) zur Produktleitung für die Herstellung
zweimal quergefalzter Produkte aufweist.
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Owner name: MANROLAND WEB SYSTEMS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: MANROLAND AG, 63075 OFFENBACH, DE Effective date: 20120626 |
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