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DE19511649A1 - Elektronisches System-Kaufhaus - Google Patents

Elektronisches System-Kaufhaus

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Publication number
DE19511649A1
DE19511649A1 DE19511649A DE19511649A DE19511649A1 DE 19511649 A1 DE19511649 A1 DE 19511649A1 DE 19511649 A DE19511649 A DE 19511649A DE 19511649 A DE19511649 A DE 19511649A DE 19511649 A1 DE19511649 A1 DE 19511649A1
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DE
Germany
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exhibition
department store
customer
store according
area
Prior art date
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DE19511649A
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STRAETER WILHELM E
Original Assignee
STRAETER WILHELM E
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F10/00Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for
    • A47F10/02Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for for self-service type systems, e.g. supermarkets
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/02Hotels; Motels; Coffee-houses; Restaurants; Shops; Department stores
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07GREGISTERING THE RECEIPT OF CASH, VALUABLES, OR TOKENS
    • G07G1/00Cash registers
    • G07G1/0036Checkout procedures

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Description

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein elektronisches System-Kaufhaus nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bisher bekannt sind Kaufhäuser oder Supermärkte, bei denen die Waren in verschiedenen Regalen ausgestellt ist. Die Kunden entnehmen nun die Waren, die sie kaufen wollen, direkt aus diesen Regalen, legen sie beispielsweise in einen Korb oder einen Einkaufswagen und begeben sich nach Abschluß ihrer Auswahl zu einer Kasse, um die entnommenen Waren zu bezahlen.
Dieser herkömmliche Aufbau weist eine Vielzahl von Nachteilen auf. So ist zunächst ein relativ großer Ausstellungsraum erforderlich, da die Regale nicht beständig während der Öffnungszeiten nachgefüllt werden können. Es besteht darüber hinaus eine relativ hohe Diebstahls- und Beschädigungsgefahr.
Zum Beschicken der Regale, zur Überwachung der Kunden sowie zur Kassenführung ist ein relativ hoher Personaleinsatz erforderlich. Zusätzlich muß relativ viel Energie eingesetzt werden, um empfindliche Waren, wie z. B. Tiefkühlprodukte, ständig kühl zu halten, da fortlaufend die Türen der jeweiligen Kühlschränke von den Kunden geöffnet werden.
Ein weiterer Nachteil aus kaufmännischer Sicht ist die Begrenzung der Öffnungszeiten in verschiedenen Ländern.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kaufhaus bzw. einen Supermarkt so weiterzubilden, daß ein geringerer Einsatz von Energie und Kapital sowie verbesserte Öffnungszeiten möglich sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 genannten Merkmale gelöst.
Hierbei ist wesentlich, daß eine Trennung zwischen dem Ausstellung-Kauf-Bereich, in dem die Waren dem Kunden angeboten werden, sowie dem Lager-Ausgabe-Bereich, in dem die Waren vorrätig gehalten und an die Kunden ausgegeben werden, vorgenommen wird.
Es ist also nun erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Kunde in einem Ausstellungsraum die von ihm zu erwerbenden Waren auswählt, aber nicht sofort erhält. Die Informationen der Warenauswahl wird in ein entsprechendes Warenlager übertragen, in dem ein kundenindividueller Warenkorb zusammengestellt wird. Dieser Warenkorb wird dann an einer dritten Stelle dem Kunden übergeben.
Diese Ausführungsform weist verschiedene wesentliche Vorteile auf.
Zunächst muß der Kunde nicht mehr sämtliche von ihm bereits gewählten Waren während der Auswahl weiterer Waren mit sich mitführen. Dies führt zu einer entsprechenden Erleichterung und Verringerung der körperlichen Belastung. Es wird darü­ ber hinaus relativ wenig Fläche für den Ausstellungsraum benötigt, da kein Warenlager im Ausstellungsraum vorhanden ist. Somit ist es nicht erforderlich, daß sich eine Vielzahl von gleichen Produkten in den Regalen befindet; es genügt vielmehr ein einziges Produkt bzw. dessen bildliche oder codierte Darstellung. Auch ein Nachfüllen der Regale ist nicht erforderlich.
Ein wesentlicher weiterer Vorteil ist, daß bereits bei der Auswahl der Kunden der Preis des Produktes festgestellt wird und somit das zeitraubende Eintippen der einzelnen Warenpreise in eine eigene Kasse unterbleiben kann. Auch die Gefahr von Diebstahl oder Beschädigungen wird extrem verringert, da nicht mehr sperrige Einkaufswagen zwischen den Regalen herumgeschoben werden und somit ein Anstoßen an die Regale mit diesen Einkaufswagen von vornherein ausgeschlossen ist. Auch die Diebstahlsgefahr verringert sich, da keiner der Kunden eine Vielzahl von Waren oder eine größere Tasche oder ähnliches mit sich führt, in der sich entsprechende Produkte verstecken ließen. Die Manipulationsgefahr durch das Personal ist aus denselben Gründen ausgeschlossen.
Auch das angeschlossene Lager kann mit einem sehr geringen Platzbedarf auskommen, da es nicht für den Kundenverkehr zur Verfügung stehen muß. Es kann hier beispielsweise ein Hochregallager vorgesehen werden, bei dem der Warenein- und der Warenausgang automatisch erfaßt werden. Manipulationen sind somit auch hier ausgeschlossen.
Gleichzeitig ergibt sich eine Energieeinsparung, da einerseits die bisher bekannten, offenen Kühltruhen in Kaufhäusern oder Supermärkten vollständig entfallen. Andererseits ist es durch die Lagerung im Hochregallager mit relativ geringem Kostenaufwand möglich, sämtliche empfindlichen Produkte, die gleiche Umgebungsbedingungen benötigen, gemeinsam zu lagern. Ein Sortieren nach Produktkategorien, wie es bisher in den Kühltruhen der Fall ist, entfällt. Es ist also nur ein einziger Kühlbereich erforderlich, aus dem dann in Abhängigkeit von der Auswahl der Kunden die einzelnen Produkte oder Artikel entnommen werden.
Das Grundprinzip bedeutet im wesentlichen eine Trennung der Kaufentscheidung des Kunden vom Erhalt der Ware. Die Informationen über die Auswahl des Kunden werden beispielsweise in Form elektrischer Impulse in das Warenlager übermittelt, wo in Abhängigkeit von diesen Informationen ein entsprechender Warenkauf zusammengestellt wird. Diese Zusammenstellung kann entweder manuell oder automatisch erfolgen.
Es ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, nicht mehr tatsächlich den Kunden am Regal vorbeizuführen, sondern ihn einen Rundgang in einem virtuellen Kaufhaus oder Ausstellungsraum machen zu lassen. Die Bewegung des Kunden in diesem Kaufhaus erfolgt über geeignete Instrumente, Maus, Joystick, Paddles, Datenhandschuh, etc.
Die Bilddarstellung erfolgt auf einem Monitor in geeigneter Form, z. B. in dreidimensionaler Darstellung. Selbstver­ ständlich ist auch die Verwendung eines Cyberspace-Helms möglich.
In einer abermaligen Weiterbildung ist vorgesehen, die Bestellung des Kunden von dessen Haus aus aufzunehmen. Hierzu wird dem Kunden das gesamte Angebot in geeigneter maschinenlesbarer Form, z. B. auf CD-Rom übermittelt. Der Kunde erhält eine Benutzernummer zugeteilt.
Beim Einloggen in das Kaufhausnetz über Modem oder eine andere geeignete Verbindungsart wird die Information des Kunden automatisch aktualisiert. Es werden Preisänderungen, Änderungen des Angebots, Sonderangebote und dergleichen übertragen.
Um die Datenmenge gering zu halten, wird erst nach dem Abschluß der Auswahl des Kunden dessen Bestellentscheidung an das Kaufhaussystem weitergegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sorgt das vorgesehene Event-Handling-Protokoll dafür, daß kein Informationsaustausch erforderlich ist. Die Visualisierung der Produkte findet nur auf dem Server im Haus des Kunden statt, wobei alle Daten vom Informationsträger des Kunden abgerufen werden.
Dieses Verfahren führt zu extrem niedrige Datenmengen, die mit den derzeit handelsüblichen Modems übertragen werden können.
Es sind also drei aufeinanderfolgende Aufbaustufen vorgesehen:
  • - Bestellung im Ausstellungsraum
  • - Bestellung vom Monitor im Kaufhaus
  • - Bestellung von Zuhause
Hinsichtlich der Bezahlung gibt es mehrere Möglichkeiten. Es kann entweder vorgesehen sein, den entsprechenden Saldo des Kunden am Warenkorb kenntlich zu machen, so daß der Kunde beim Warenerhalt mit einem der jetzt gängigen Zahlungsmittel die Ware noch bezahlen muß. Es ist aber selbstverständlich ebenfalls möglich, bereits im Ausstel­ lungsraum ein entsprechendes Elektronik-Cash-System zu installieren.
Hier wird es bevorzugt, wenn der Kunde eine Impulskarte verwendet, die beispielsweise mit einem bestimmten Guthaben vorgeladen werden kann. Ähnliche Impulskarten sind z. B. an Getränkeautomaten in öffentlichen Behörden oder Firmen bereits weit verbreitet.
Diese Impulskarte wird also vom Kunden an einen geeigneten Automaten mit einem bestimmten Guthaben vorgeladen. Sobald der Kunde nun die Produktentscheidung getroffen hat, führt er die Impulskarte in einen entsprechenden Impulskarten­ leser ein, der sich vorzugsweise in der Nähe des Produkts befindet, und gibt beispielsweise durch Tastendruck Auftrag zum Kauf des entsprechenden Produkts.
Der jeweilige Gebührenbetrag wird dann automatisch von der Impulskarte abgezogen, wobei eine entsprechende Anzeige, z. B. in Form eines Monitors oder einer LCD-Anzeige vorgesehen sein kann, um den Kunden zu unterrichten.
Alternativ ist es selbstverständlich möglich, die Impuls­ karte mit einem Negativsaldo im Wert der erworbenen Waren aufzuladen. Dies hat den Vorteil, daß das Aufladen der Karte an Automaten entfällt. Auch ist das Verlustrisiko für den Kunden geringer, da die Karte nicht mit bestimmten Geldbeträgen aufgefüllt ist.
Es kann auch eine Impulskarte mit Speicherchip zum Einsatz kommen. Der Kunde bestellt nach dem Einführen der Chipkarte seine Waren. Die gewünschten Waren werden zusammen mit der jeweiligen Anzahl auf der Karte mittels des Chips gespeichert. Nach dem Ende der Bestellung wird die Karte an einer zentralen Erfassungsstelle in ein Lese/Schreibgerät eingeführt, das System liest die Bestellungen ab und löst den Kommissionierungsgang aus.
Ein Vorteil dieser Ausführungsformen ist, daß sie voll­ ständig anonym sind und somit der Datenschutz in vollem Umfang gewahrt ist.
Es ist auch selbstverständlich ebenfalls möglich, anstelle des Impulskartenlesers ein geeignetes Lesegerät zu verwenden, das auch für die bereits üblichen Scheckkarten tauglich ist. Die Identifikation des Kunden erfolgt dann anhand seiner persönlichen Geheimzahl (PIN-Code).
Bei einer relativ weitgehenden Automatisierung ist es dann möglich, dieses Kaufhaus rund um die Uhr offen zu halten, da es dann nicht unter die in Deutschland geltenden Ladenschlußzeiten fällt. Es ergeben sich hierdurch wesentliche Vorteile für den Kunden, der mit seinen Einkaufswünschen nicht mehr an bestimmte, starre Zeiten gebunden ist. Gleichzeitig werden hierdurch Einkaufsspitzen abgebaut, so daß sich eine gleichmäßigere Belastung und somit insgesamt eine Entlastung für die Umwelt ergibt.
Um eine psychologisch für den Kunden wichtige Verbindung zwischen dem Kauf und seiner Entscheidung herzustellen, obwohl die Ware nicht unmittelbar ausgehändigt wird, ist vorgesehen, die Vorrichtungen zur Eingabe der Kundenwünschen unmittelbar bei den Waren anzubringen. Zusätzlich kann für den Kauf jeder Ware ein eigenes Betätigen von Tasten oder dergleichen vorgesehen sein.
Für den Überlastungsfall - z. B. in Stoßzeiten - in dem die Warenkörbe nicht mehr schnell genug befüllt werden können, ist ein Pufferspeicher zur Aufnahme der Kundenbestellungen vorgesehen.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patent­ ansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen Ausstel­ lung-Bestell-Bereich,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf einen Lager- Ausgabe-Bereich,
Fig. 3 eine schematische Gesamtübersicht in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 4 eine schematische Gesamtübersicht in einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Aus­ stellungsregals.
Fig. 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf einen Ausstellung-Bestell-Bereich 28. In der dargestellten Ausführungsform ist der Bereich in einen Eingangsraum 1, einen Informationsraum 2 sowie einen Ausstellungsraum 3 unterteilt.
Der Kunde betritt hierbei zunächst den Eingangsraum 1, in dem einer oder mehrere Schalter 4, 5 vorgesehen sein können. Diese Schalter dienen beispielsweise zur Kundeninformation, als Garderobe, Taschendepot, zur Rückgabe von Mehrweg-Artikeln oder - falls dies gewünscht ist - zur Bezahlung nach dem Einkaufen.
Darüber hinaus sind mehrere Automaten 6, 7, 8 vorgesehen, von denen beispielsweise einer als Geldautomat zum Erhalten von Bargeld und ein anderer als Impulskartenautomat zur Ausgabe und Auffüllung von Impulskarten mit Guthaben ausgebildet sein kann.
Im anschließenden Informationsraum 3 können eine Sitzgruppe 9 sowie eine Bar 10 vorgesehen sein. Hier können darüber hinaus mehrere Monitore 11 oder ähnliche Informationsträger vorgesehen sein, um die Kunden über Sonderangebote oder ähnliches zu informieren. Ergänzend kann ein Telefon 12 oder andere Kommunikationseinrichtungen vorgesehen sein. Zusätzlich können Automaten für Speisen und Getränke vorgesehen sein.
Im Ausstellungsraum 3 befindet sich eine Vielzahl von Ausstellungsregalen 13, auf denen die angebotenen Artikel dargestellt sind. Es ist vorgesehen, auch im Ausstellungs­ raum 3 Monitore 11 bzw. Informationssäulen 14 zur aktuellen Kundeninformation aufzustellen.
Nach Abschluß des Kaufs begibt sich der Kunde wieder zurück in den Eingangsraum 1, um dort zu zahlen und verläßt danach den Ausstellung-Bestell-Bereich.
Es kann aber selbstverständlich ebenfalls vorgesehen sein, daß der Kunde unmittelbar aus dem Ausstellungsraum 3 zur Warenausgabe geht und dort die von ihm gekauften Waren in Empfang nimmt. Auch die Bezahlung kann an anderer Stelle stattfinden, beispielsweise an einem weiterem, nicht näher dargestellten Kassenschalter.
Fig. 2 zeigt eine schematische Draufsicht auf einen Lager- Ausgabe-Bereich 29. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Lager als Hochregallager 15 mit entsprechenden Regalen 16 und dazwischen liegenden Gängen 17 ausgebildet. In den Gängen 17 sind geeignete Einrichtungen zur Entnahme und zum Einbringen von Artikeln in die Regale 16 in Pfeilrichtungen 18, 19 verfahrbar vorgesehen.
Sobald nun ein Kunde seinen Kaufwunsch geäußert hat, wird aus einem Warenkorblager 20 ein Warenkorb hervorgeholt und dem Kunden individuell über eine geeignete Codierung zugeordnet. Der Warenkorb gelangt dann auf ein Förderband 21 bis 23, das in Pfeilrichtung 24, 25 verfahrbar ist.
In Abhängigkeit von der Auswahl des Kunden werden nun die gewählten Artikel aus dem Hochregallager 15 entnommen und in dem Warenkorb deponiert.
Sobald der Kunde seinen Kauf abgeschlossen hat, wird der Warenkorb zur Warenkorbausgabe 26 und zum Ausgabeschalter 27 transportiert.
Es ist selbstverständlich ebenfalls möglich, die Auswahl des Kunden über die Monitore 11 bzw. Informationssäulen 14 zu treffen. In diesem Fall ist vorgesehen, daß der Kunde z. B. über eine Maus ein Produkt auswählt, zu dem dann von der Anlage Informationen angezeigt werden, wie das Haltbar­ keitsdatum, Preis, Menge, etc. Die Bestellung erfolgt dann wiederum durch das Einführen der Karte und das Geben eines Kaufimpulses, z. B. durch Mausklick.
Die Fig. 3 und 4 zeigen unterschiedliche schematische Ausführungsbeispiele des elektronischen System-Kaufhauses. In Fig. 3 ist eine vollständige Trennung zwischen dem Ausstellung-Bestell-Bereich 28 sowie dem Lager-Ausgabe-Bereich 29 vorgesehen. Die strichpunktierten Linien in Fig. 3 geben jeweils die Grundstücksgrenzen wieder.
Diese Trennung kann erforderlich sein, um eine Konformität mit der Baunutzungsverordnung (dem öffentlichen Baurecht) herzustellen. Hierzu ist beispielsweise erforderlich, daß der Ausstellungsraum ein separater Baukörper auf einer eigenen Grundstücksparzelle ist und ebenfalls von einem eigenständigen Unternehmen betrieben wird. Das Hochregal­ lager sowie die Warenausgabe befinden sich entsprechend in einem zweiten Gebäude auf einem eigenen Grundstück und werden ebenfalls von einer eigenen Firma betrieben.
Weitere Voraussetzungen wären, daß der Informationsschalter nur innerhalb der Ladenöffnungszeiten besetzt ist, ebenso wie der Kassenraum.
Bei der Konzeption einer derartigen Anlage ist zusätzlich ein Parkplatz 30 vorgesehen, auf dem eine Waschanlage 33 sowie eine Tankstelle 34 vorhanden sein können.
Es ist dann ebenfalls möglich, die Rückgabestation vom Schalter 4 bzw. 5 aus dem Eingangsraum 1 heraus in einen eigenen Bereich 31 zu verlagern. Ggf. kann ein weiterer Bereich 32, beispielsweise für ein Postamt oder dergleichen, vorgesehen werden.
Zur attraktiveren Gestaltung der Anlagen sind Grünflächen 36 vorgesehen.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 3 verläuft die Fahrbahn 35 zwischen dem Ausstellung-Bestell-Bereich 28 und dem Lager-Ausgabe-Bereich 29. Hierdurch wird die Trennung dieser beiden Bereiche noch deutlich unterstrichen.
Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausstel­ lungsregals 13. Hier ist auf einer geeigneten Stellfläche 37 ein Produkt 38 entweder tatsächlich abgestellt oder in Form seiner Produktdarstellung 39 wiedergegeben. An einer geeigneten Stelle, beispielsweise unterhalb, befinden sich die zugehörigen Preisschilder 40, 41.
Es ist vorgesehen, die Rückwand der Ausstellungsregale 13 in Form beweglicher Intervall-Werbetafeln zu gestalten. Die Werbetafeln tragen die Darstellung des hier angebotenen Produkts oder Werbung oder andere Information.
Ebenfalls in die Stellfläche 38 integriert ist ein Karten­ schlitz 42, der zur Aufnahme der Impulskarte oder einer anderen Karte dient. Falls erforderlich, kann hierbei noch ein Zifferfeld 43 sowie eine entsprechende Anzeige 44 angebracht werden.
Die Produktauswahl erfolgt dann entweder durch die Eingabe einer entsprechenden Produktnummer oder über das Antippen entsprechend berührungsempfindlicher Felder, wobei bei­ spielsweise die Preisschilder 40, 41 passend ausgebildet sein können. Zum Kauf mehrerer Produkte kann eine zusätz­ liche Multiplikatortaste vorgesehen sein; es genügt aber ebenfalls, wenn das jeweilige druckempfindliche Feld mehrfach nacheinander berührt wird.
Die Bezahlung kann dann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
  • 1. Es wird eine vorgeladene Impulskarte verwendet, von der der Preis des gewählten Produkts automatisch abgezogen wird. Ein nachgeordneter Kassenschalter ist dann nicht mehr erforderlich. Sobald der Kunde bei diesem System seinen Kauf beendet hat, betätigt er einen geeigneten Schalter und gibt hierdurch die Information an das Warenlager, daß er den Kauf abgeschlossen hat und die von ihm gekauften Waren abholen möchte.
  • 2. Der Kunde verwendet eine gängige Kreditkarte, von der ebenfalls fortlaufend die jeweiligen Beträge abgebucht werden. Auch hier muß beim Abschluß des Kaufs ein entsprechendes Signal gegeben werden.
  • 3. Es wird eine Impulskarte verwendet, die mit einem Negativsaldo belastet wird. Die Preise der Produkte werden also nicht von einem vorher auf die Impulskarte aufgebrach­ ten Guthaben abgezogen, sondern in Form eines Kreditbetrags auf dieser Impulskarte gespeichert. Nach dem Abschluß des Kaufs begibt sich der Kunde zum Kassenschalter, wo der auf der Impulskarte gespeicherte Betrag abgelesen und storniert wird. Dieser Betrag wird danach vom Kunden in jeder beliebigen Weise beglichen. Diese Erfassung bietet sich bei der Verwendung der Impulskarte mit Speicherchip an.
  • 5. Die zu zahlende Summe wird über eine geeignete Kodierung am Korb gespeichert und stets aktualisiert. Die Bezahlung erfolgt dann durch Ablesen des Saldos am Korb.
Selbstverständlich ist auch eine Kombination von mehreren Abrechnungsarten möglich, z. B. Saldo am Korb sowie Impulskarte, um durch diese Doppelerfassung mögliche Manipulationen auszuschließen.
Hinsichtlich der Warenlieferung gibt es dann ebenfalls mehrere Möglichkeiten. Im Normalfall wird der Kunde sämt­ liche von ihm erworbenen Waren selbst abholen. Es ist aber selbstverständlich ebenfalls möglich, einen ausgewählten Teil der Waren, z. B. sperrige oder schwere Artikel, von einem Lieferservice an einen bestimmten Ort bringen zu lassen. Bevorzugt erfolgt die Zuordnung der Waren zu Selbstabholung bzw. Lieferservice bereits beim Zusammen­ stellen des Warenkorbs, so daß ein Sortieren bei der Warenausgabe entfällt.
Insgesamt ergibt sich, daß beispielsweise ein Platzbedarf von etwa 1500 qm für den Ausstellung-Bestell-Bereich 28 erforderlich ist, während für den Lager-Ausgabe-Bereich etwa 3500 qm vorgesehen sind. Dieser Platzbedarf liegt nur bei etwa 80% des Platzbedarfs eines herkömmlichen Kauf­ hauses. Gleichzeitig kommt es zu einer Personaleinsparung von etwa 80 bis 90%.
Insgesamt ergeben sich geringere Kosten, längere Öffnungszeiten, sowie ein geringerer Energie- und Zeitaufwand.
Bezugszeichenliste
1 Eingangsraum
2 Informationsraum
3 Ausstellungsraum
4 Schalter
5 Schalter
6 Automat
7 Automat
8 Automat
9 Sitzgruppe
10 Bar
11 Monitor
12 Telefon
13 Ausstellungsregal
14 Informationssäule
15 Hochregallager
16 Regal
17 Gang
18 Pfeilrichtung
19 Pfeilrichtung
20 Warenkorblager
21 Förderband
22 Förderband
23 Förderband
24 Pfeilrichtung
25 Pfeilrichtung
26 Warenkorbausgabe
27 Ausgabeschalter
28 Ausstellung-Kauf-Bereich
29 Lager-Ausgabe-Bereich
30 Parkplatz
31 Rückgabestation/Recycling
32 Bereich
33 Waschanlage
34 Tankstelle
35 Fahrbahn
36 Grünfläche
37 Stellfläche
38 Produkt
39 Produktdarstellung
40 Preisschild
41 Preisschild
42 Kartenschlitz
43 Ziffernfeld
44 Anzeige

Claims (18)

1. Kaufhaus zum Erwerb verschiedener Artikel durch Kunden, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennung zwischen dem Ausstellung-Bestell-Bereich (28) und dem Lager-Ausgabe-Bereich (29) vorgesehen ist.
2. Kaufhaus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstellung-Bestell-Bereich (28) einen Eingangsraum (1), einen Informationsraum (2) sowie einen Ausstellungsraum (3) umfaßt.
3. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellung-Bestell-Bereich (28) eine oder mehrere Einrichtungen (11, 14) zur Kundeninformation vorgesehen sind.
4. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellung-Bestell-Bereich (28) einer oder mehrere Schalter (4, 5) vorgesehen sind.
5. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellung-Bestell-Bereich (28) einer oder mehrere Automaten (6, 7, 8) vorgesehen sind.
6. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellung-Bestell-Bereich (28) eine Bar (10) mit Sitzgruppe (9) sowie ein Telefon (12) vorgesehen sind.
7. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellungsraum (3) mehrere Ausstellungsregale (13) vorgesehen sind, auf denen die zum Verkauf stehenden Produkte (38) ausgestellt und/oder eine graphische Wiedergabe (39) dieser Produkte angebracht sind.
8. Kaufhaus nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand der Ausstellungsregale (13) in Form beweglicher Intervall-Werbetafeln ausgebildet ist.
9. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellungsraum (3) an den Ausstellungsregalen (13) mehrere Einrichtungen (40-43) angebracht sind, die zur Erfassung der Kundenwünsche dienen.
10. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß im Ausstellungsraum (3) an den Ausstellungsregalen (13) mehrere Einrichtungen (44) angebracht sind, die zur unmittelbaren Kundeninformation dienen.
11. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß zum jedem Produkt (38) bzw. zu jeder Produktdarstellung (39) derartige Einrichtungen (40-44) vorhanden sind oder daß mehrere Produkte (38) bzw. Produkt­ darstellungen (39) gemeinsam derartige Einrichtungen (40 - 44) aufweisen.
12. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Lager-Ausgabe-Bereich (29) eine Einrichtung (15) zum Aufbewahren der Artikel sowie einen Ausgabeschalter (27) zur Warenausgabe an die Kunden aufweist.
13. Kaufhaus nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß im Lager-Ausgabe-Bereich (29) mehrere Förderbänder (21-23) zum Transport der Warenkörbe vorgesehen sind.
14. Verfahren zum Betrieb eines Kaufhauses nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Information hinsichtlich der Bestellwünsche der Kunden vom Ausstellung-Bestell-Bereich (28) an den Lager-Ausgabe-Bereich (29) übermittelt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Kunden ein eigener, individuell zuordbarer Warenkorb angelegt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Kunden getätigten Ausgaben auf einer Impulskarte und/oder am Warenkorb erfaßt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Kunden getätigten Ausgaben unmittelbar von einer Karte oder einem Konto abgebucht werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-17, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüllung der Warenkörbe manuell oder automatisch geschieht.
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